Stenographischer Gericht der acht zehnten Sitzung Des Landtages zu Laibach am 20. Jänner 1866. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann Freiherr ». Codelli. — RegierungS - Kommissäre: Se. Ercellenz Freiherr v. Bach, k. k. Statthalter; k. k. Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder mit AusnahmeSr. fürstbischvslichen Gnaden Dr. Widm er, und der Herren Abgeordneten Graf Auersperg, Sagorz, v. Strahl.. — Schriftführer.: Abg. Brolich. Tagesordnung: i. Lesung des Sitzungs-Protokolls vom 18. Jänner 1866. — 2. Bericht des betreffenden Ausschusses über die neue. Territorial-Eintheilung. — 3. Prüfung des Wahloverates der Handels-, und Gcwerbekanuner. — 4. Wahl zweier neuer Schriftführer beginn der Sitzung 10 Ahr 32 Minuten. ----------------------- Präsident: . Ich coustatire die Beschlußfähigkeit der h. Versammlung, und ersuche den Herrn Schriftführer, das Protokoll der letzten Sitzung zu lesen. (Schriftführer Dr. Skedl liest dasselbe. — Nach der Verlesung) Ist gegen die Fassung des Protokolls Etwas zu bemerken ? (Nach einer Pause.) Wenn nichts dagegen bemerkt wird, so ist das Protokoll als richtig anerkannt. (Se.. Ercellenz Freiherr v. Bach meldet sich zum Wort.) Ich bitte, Ercellenz, haben das Wort. K. k. Statthalter Freiherr v. Bach: Ich habe zugleich mit der Mittheilung, die ich an den löblichen Landesausschuß gelangen ließ, den Nothstand, von dem mehrere Bezirke Uttterkrain's so schwer heimgesucht wurden, zur Kenntniß des Staatsministeriums gebracht. Das Staatsministerium, hat diesen Bericht zur Allerh. Kenntniß S c i n c r M a j c st ä t, n n se r c s A l l c r-gnädigsten Kaisers gebracht. Ich bin nun in der Lage, durch ein eben eingelangtes Schreiben des ersten General - Adjutanten Seiner Majestät des Kaisers, FML. Graf Creneville, dem Landtage von folgender Allergnädigster Entschließung Sr. Majestät in Kenntniß zu setzen. Dieses Schreiben lautet: (liest) „Seine Majestät der Kaiser haben zur Linderung des durch Mißernte und. Elementarschäden herbeigeführten | XVIII. Sitzung. Nothstandes in den Bezirken Treffen, Sittich, Seisenberg in Unterkrain einen Beitrag von Zweitausend Gulden Allerguädigst zu widmen geruht. Diese Unterstützung beehre ich mich, Euer Ercellenz gegen gefällige Empfaugsbestätigung in der Anlage zur — den Allerhöchsten Absichten entsprechenden — Verwendung ergebenst zu übermitteln". (Lebhafte Bravo- und LIuvÄ-Ruse!) Ich bin ferner in der Lage, dem Landtage eine Regierungsvorlage vorzutragen, welche den Erlaß eines Wasserrechtsgesetzes betrifft. (Liest) „In Folge Allerh. Ermächtigung vom 13. Jänner hat der Herr Handelsminister den Entwurf eines Gesetzes über die Benützung, Leitung und Abwehr der Gewässer mit dem Ansuchen anher übermittelt, denselben an den kraincrischen Landtag zur Erstattung von Vorschlägen über diesen Gesetzentwurf im Sinne des §. 19, 2 der L. D: zu leiten". Ich habe die Ehre, dem Herrn Landeshauptmann 2 Eremplarc dieses Entwurfes in der Anlage mit dem Ersuchen zu überreichen, denselben im Sinne des §. 19, 2 der L. O. dem kraincrischen Landtage zur verfassungsmäßigen Behandlung übergeben zu wollen. (Ueberreicht dieselbe.) Ich werde noch die Ehre haben, eine Interpellation zu beantworten, die mir in der Landtagssitzung vom 9. Jänner übergeben worden ist. 9Qfi Beantwortung einer an den Statthalter gerichteten Interpellation betreffend die Dispensen vom slooenischen Sprachunterrichte am hiesigen Gymnasium. — Dankes-Votum des Hauses. — Bericht über die neue Territorial - Eintheilung. „Sie betrifft die am hiesigen Gymnasium ertheilten Dispensen an dem slovenischen Sprachunterrichte. Die Interpellanten finden die Anzahl 9 der im laufenden Schuljahre ertheilten Dispensen von dem slovenischen Sprachunterrichte am hiesigen Gymnasium unver-hältnißmäßig groß. Unter den Dispensirten befinden sich, rote sie erfahren haben, auch Landes kind er, was gegen die Intentionen des Ministerial-Erlasses vom 22. Juli 1860 Z. 10225 verstoßt, welche nur solche Schüler nichtslo-venischer Muttersprache vor Augen hat, die der slovenischen Sprache nicht mächtig sind. — Die Interpellanten stellen die Anfrage, ob die Regierung gewillt sei, derlei nicht begründete Befreiungen vom slovenischen Sprachunterrichte in Hinkunst bis zur Regelung der Sache im gesetzlichen Wege ferne zu halten. Hierüber wird bemerkt, daß sich bei Beurtheilung von Gesuchen um die Dispens von dem slovenischen Sprachunterrichte am hiesigen Gymnasium nach dem maßgebenden Erlasse des bestandenen Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 22. Juli 1860 Z. 10225 gehalten wurde. Nach diesem Erlasse, womit die Ertheilung des slovenischen Sprachunterrichtes an dem hierlandigen Gymnasium geregelt wurde, ist der slovenische Sprachunterricht für Schüler mit slove-nischer Muttersprache obligat. Dagegen kann für Schüler nichtslovenischer Herkunft in Anbetracht der Schwierigkeit, welche für dieselben damit verbunden ist: daß der allgemeine slovenische Sprachunterricht in der slovenischen Sprache ertheilt wird, wenn sie darum ansuchen, die Dispens von diesem Sprachunterrichte ertheilt werden. Diese Dispens ist im laufenden Schuljahre an 9 Schüler ertheilt worden, und dieselben sind, wie überhaupt alle 24, die sich dermal mit Einschluß dieser 9 aus der Gesammizahl von 718 Schülern, dispensirt befinden — mit Ausnahme eines einzigen, Söhne von N i ch t-Slovenen. Nicht Abneigung gegen die slovenische Sprache, die sie auch meist zu Hause cultiviren, sondern die Be-sorgniß von dem geringen Erfolge bei einem, von den unteren Stufen aufsteigenden Sprachunterrichte, der nur für Schüler mit slovenischer Muttersprache berechnet ist und die Gefahr einer ungünstigen Note in dem allgemeinen Sprachunterrichte zu erhalten, ist der Haupt-'bestimmungSgrund zu solchen Dispcnögesuchen. Bei dem einzigen Schüler slovenischer Herkunft, welchem die Dispens ertheilt worden ist, waren dieselben Verhältnisse ins Gewicht fallend, da es sich hiebei um den Sohn eines Beamten handelte, der seit langer Zeit auswärts von Krain bedienstet, vor wenig Jahren nach Laibach kam, ohne daß sein Sohn, obwohl von slovenischer Nationalität, genügende Vorkennlnisse der slovenischen Sprache hatte, um an dem allgemeinen slovenischen Sprachunterrichte mit Erfolg theilzunehmen, daher er sich mit Schülern nichtslovenischer Herkunft auf ganz gleicher Linie befand. Die Wichtigkeit des slovenischen Sprachunterrichtes anerkennend, wird die Regierung auch ferner bei Ertheilung von Dispensen von demselben sich dem bezogenen Ministerial-Erlasse gemäß benehmen. Sie wird auch nach Gestaltung der Verhältnisse durch Errichtung eines abgesonderten Schulcurscs für Schüler nichtslovenischer Herkunft unter Anwendung des Mediums der deutschen Sprache den Schwierigkeiten zu begegnen trachten, welche die Letzteren bei dem besten Willen abhalten, an dem allgemeinen slovenischen Sprachunterrichte Theil zu nehmen". Landeshauptmann-Stellvertreter v. Wurzbach: Herr Landeshauptmann! darf ich um das Wort bitten? Ich durfte Se. Ercellenz den Herrn Statthalter in seinem Vortrage nicht unterbrechen. Wir haben aus dem Munde Sr. Ercellenz vernommen, daß Seine Majestät für die Nothleidenden Krain's den großmüthigen Betrag pr. 2000 st. Allergnädigst gespendet haben. Ich glaube nur den Gefühlen des Landtages Ausdruck zu geben, wenn ich den Antrag stelle: Der Landtag wolle beschließen: Der treugehorsamste Landtag des Herzogthums Krain spricht im Namen des von ihm vertretenen Landes Seiner Apostolischen Majestät für die den Nothleidende» dieses Landes Allcrgnädigft gewidmete kaiserliche Spende von 2000 fl. den tief empfundenen Allerunterthänigsten Dank aus und ersucht Se. Ercellenz den Herrn Statthalter, diese ehrfurchtsvollsten Dankesausdrücke zur Allerhöchsten Kenntniß unseres Allergnädigstcn Kaisers und Herrn zu bringen. (Lebhaftes Bravo! Die Versammlung erhebt sich.) Präsident: Wir kommen nunmehr zum Berichte über die neue Territorial-Eintheilung. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter des betreffenden Ausschusses seinen Bericht zu beginnen. Berichterstatter Abg. Kromer: (liest) Bericht des Ausschusses zur Vorberathung und Begutachtung der Regierungsvorlage, betreffend die Feststellung der Amtsgebiete für die neuen politischen Behörden im Herzogthum Krain. Hoher Landtag! Der zur Vorberathung und Begutachtung obiger Regierungsvorlage in der fünften Sitzung dieses hohen Landtages gewählte Ausschuß mußte vorerst über die Grenzen seiner Aufgabe, insbesondere darüber sich klar werden, ob er die von der hohen Regierung entworfene Eintheilung des Kronlandeö Krain in 12 Bezirkshauptmannschaften als eine im großen Ganzen bereits feststehende Grundlage anzusehen, und durch sein Gutachten nur eine möglichst entsprechende Arrondirung der einzelnen Bezirke anzustreben habe, oder: ob er von der prinzipiellen Intention der Regierungsvorlage auch gänzlich ablenken, und für die untern politischen Behörden unseres Kronlandes jene Territorial-Eintheilung beantragen könne, welche er nach sorgfältigem Abwägen aller maßgebenden Verhältnisse durch letztere zumeist geboten, und mit den berechtigten Wünschen der Bevölkerung Krams übereinstimmend erachtet. Hierüber hat der Ausschuß einhellig dahin sich ausgesprochen, daß in dem Rechte zur Begutachtung der Regierungsvorlagen unbestritten auch die Berechtigung liege, derlei Vorlagen den speziellen Landesverhältnissen mehr, minder oder gar nicht zusagend zu erklären, und in letzteren Fällen auch deren theilweise oder gänzliche Aenderung zu beantragen. Nachdem der Ausschuß hiedurch den Umfang der ihm zugewiesenen Aufgabe klar gestellt, schritt er zunächst zur Berathung der Fragen: a. ob die Reactivirung der Bezirkshauptmannschaften im Kronlande Krain gegenwärtig opportun oder zeitgemäß, 1). ob sie einer entsprechenden Besorgung des öffentlichen Dienstes förderlich, c. ob allenfalls aus finanziellen Rücksichten geboten, oder «1. ob im Wunsche der Landbevölkerung gelegen sei, endlich e. ob der hohe Landtag über die Zweckmäßigkeit der von der hohen Regierung entworfenen Territorial-Einthcilnng derzeit irgend verläßlich sich aussprechen könne. Diese Fragen fand der Ausschuß — großen Theils einstimmig — in nachfolgender Weise beantworten zu müssen. Ad a. Bis zum Jahre 1850 bestanden in unserem Kronlande delegirte Bezirksobrigkeiten und die au deren Stelle nach und nach organisirtcn l. f. Bezirkscom-missariate, ihrer beiläufig dreißig an der Zahl, welche die ganze gerichtliche, politische und stenerämtliche Agende zu besorgen, und in ihren Amtssprengeln auch die strafgerichtlichen Voruntersuchungen abzuführen hatten. Allein mit Beginne des Jahres 1850 wurde die Justiz von der Verwaltung getrennt, und zur Besorgung des politischen Dienstes das ganze Kronland Krain in zehn Bezirkshauptmannschaften, jede mit einem'durchschnittlichen Territorium von beiläufig 17 1/„ Quadratmeilen eingetheilt. Dieser Organismus der untern Verwaltungsbehörden hielt sich jedoch nur bis Ende October 1854 in einer mehr stagnircnden Thätigkeit, und mußte nach einem kaum fünfjährigen Bestände wieder aufgelassen werden. Der Ausschuß findet es nicht angezeigt, die Erinnerung neuerlich aufzufrischen, welche die damaligen Bezirkshauptmannschaften im Lande zurückließen; er muß auch ganz offen erklären, nicht in den zugewiesenen Organen, sondern zumeist in den Grundrissen selbst, — in der zu großen Ausdehnung der Bezirksterritoricn, und in der hiedurch veranlaßten Schwerfälligkeit lagen die wesentlichsten Gebrechen. — Eben deshalb aber kann es der Ausschuß durchaus nicht opportun oder zeitgemäß finden, daß ein Organismus, über welchen die praktische Erfahrung erst unlängst den Stab gebrochen, und den man als ein verunglücktes Experiment kaum eingesargt hat, ohne die triftigsten Gründe so schnell wieder reactivirt werde. — Die Bevölkerung Krams dürfte eine derlei Reorganifi-rung sicher nicht mit Vertrauen begrüßen. Ad 1>. Große politische Bezirke beirren oder hemmen nach Ansicht des Ausschusses sehr häufig eine prompte, verläßliche und wirksame Besorgung des öffentlichen Dienstes ; denn schleunige zugleich richtige Auffassung der Sachlage, und sohin rechtzeitiges Einschreiten sind vorzüglich im Präventivdienste die wesentlichen Bedingungen, sind gleichsam die Bürgen eines mehr günstigen Erfolges. Ein derlei rasches und dabei sicheres Vorgehen ist jedoch gewöhnlich nur in kleineren Bezirken ermöglichet. Denn aus der nächsten Umgebung des Amtssitzes fließen dem AmtS-vorstcher alle OrientirungSquellen viel schneller und reichlicher zu; er wird daher mit allen Lokal-, Personal-, Erwerbs- und Verkehrsverhältnissen seines Bezirkes genau vertraut, und findet für jedes Ereigniß alsbald die eigentliche Entstehungsursache, — wird sohin auch überall der Veranlassung entsprechend, und ohne Zeitverlust vorkehren können. Allein in Bezirks - Territorien von 15 bis 25 Quadratmeilen sind die entlegendsten Gemeinden mitunter ganze Tagreisen vom Amtssitze entfernt, die gegenseitigen Relationen daher immer seltener; der Bezirksvorsteher verliert im ausgedehnten Amtsbereiche jenen klaren Ueberblick, und damit zugleich den sichern Leitfaden zum allseitig raschen und sachgemäßen Einschreiten. — Bevor er in dringenden Fällen zu seiner Orientirung erst zeitraubende Erhebungen pflegen, und weite Zureisen machen soll, ist der für politische Vorkehrungen günstige Moment gewöhnlich schon verspätet. — Vorzüglich zur Zeit, wenn derlei Ereignisse mehrseitig herandrängen, kann er bei dem besten Willen überall nicht genügen, wird hiedurch entmu-thiget, und Erlahmung des Diensteifers, eine indolente Gleichgiltigkeit, und Diensteöübcrdruß sind dann die gewöhnlichen Folgen. Auch die ehemaligen Bezirkshauptmannschaftcn boten uns ein ähnliches Bild, welches in unserm Lande nunmehr neuerlich sich entrollen soll. Die h. Regierung kann zwar begründet anhoffen, daß mit dem Aufleben des Gemeindcgesetzes ein nicht unbedeutender Theil der politischen Agende den künftigen Gemeindeämtern zufallen, hiedurch also eine größere Ausdehnung der politischen Amtsbezirke ermöglicht wird. Auch der Ausschuß konnte sich der Anschauung nicht verschließen, daß diese günstige Wendung mit der Zeit allerdings eintreten muß. Allein läßt sich wohl früher ernten, bevor man ge-säet hat? und keimt etwa schon die Ansaat, um auch die Frucht demnächst anhoffen zu können? Wie soll und kann denn Hierlandes ein kräftiges Gemcindclcbcn so urplötzlich auftauchen, nachdem man dessen Pflege bisher fast gänzlich vernachlässiget, und selbst für die Grundlagen' und Vorbedingungen einer lebensfähigen Entwicklung des Com-munalwesens so kärglich vorgesorgt hat? Oder ist etwa ein Gemcindevcrmögen, ist ein pflichtbewußter und opferwilliger Gemeinsinn, ist die Ueberzeugung einer dabei nothwendigen Unterordnung einerseits — dann die erforderliche Intelligenz, Energie und Bereitwilligkeit zur gedeihlichen Leitung des Communalwesens anderseits im großen Ganzen bereits vorhanden? Alle diese Grundlagen und Vorbedingungen müssen mehrentheils erst neu geschaffen, schrittweise' herangebildet, und immer mehr entwickelt werden. Die Erwartung jedoch , daß dieser Entwicklungsprozeß etwa über Nacht und im bloßen Handumdrehen, oder daß er ohne kräftige Beihilfe der politischen Behörde erfolgen könne, müßte nur im gänzlichen Verkennen der wahren Sachlage und in einer argen Selbsttäuschung beruhen. — Denn schon die entsprechende Gruppirung und Constitniruug der Gemeinden , dann die primitive Anleitung der Vorstände zu einer legalen und dabei sichern Bewegung im selbstständigen und übertragenen Wirkungskreise, in der Aufnahme, Verwaltung nub Verrechnung des Gemeindevermögens k. rc. wird noch eine längere Zeit die Thätigkeit der politischen Behörden vollends in Anspruch nehmen. — Anfänglich dürften auch nur wenige Gemeinden ihre Wahl auf Männer lenken, welche die erforderliche Eignung, die materielle Zeit und den redlichen Willen haben, allen Communal-Interessen die angemessene gleich kräftige Pflege zuzuwenden, und derlei Gemeinden dürften allerdings auch schnell aufblühen. Alle anderen werden im altgewohnten Marasmus dahin siechen, bis endlich das gute Beispiel und das feste Vorschreiten der ersteren sie nach und nach zu einer mehr strebsamen Thätigkeit aufrafft; und auch im Verlaufe dieser Entwicklungsperiode wird ihre Unbeholfenheit noch einer fortgesetzten Anregung und Leitung bedürfen, welche ihnen von der entlegenen Bezirkshauptmannschaft nur spärlich, meist mit großen Zeitopfern und Zureisekosten, — rechtzeitig mitunter gar nicht — zukommen kann. Ad c. Man hofft zwar aus der Beseitigung der Bezirksämter und aus der Wiedereinführung der Bezirks- l« haiiptmannschaften ein Ersparniß im Staatshaushalte. — Doch Ersparnisse auf Kosten der Justiz oder einer gesunden politischen Verwaltung erzielt, pflegen sich gewöhnlich sehr schlecht zu verzinsen. — Und läßt sich etwa bei näherer Prüfung ein reeles Ersparniß auch wirklich anhoffen? Die dermaligeu dreißig Bezirksämter, welche dm Lande nebst der politischen Verwaltung auch die ganze Justiz mit Einschluß der strafgerichtlichen Voruntersuchungen zu besorgen haben, benötbigen für Gehalte, Löhnungen , Diurnen, Reise - und KanzleiauSlageu, für Mieth-zinse, Adaplirungskosten, Amts- und Arresterfordernisse re. re. jedes im Durchschnitte jährlich zu 6800 fl., sie verursachen sohin einen beiläufigen Gesammtaufwand jährlicher 204.000 fl. Nun sollen zur Besorgung des politischen Dienstes im ganzen Kronlande zwölf Bezirkshauptmannschaften ausgestellt werden. Nachdem in den Jahren 1850 bis 1854 für jede derselben jährlich bei 10.000 fl. verausgabt wurden, so dürfte auch künftighin ungeachtet der theilweiseu Geschäftsverminderung jede einzeln eine Auslage jährlicher 8000 fl., sohin alle zusammen einen Aufwand von bäuläufig 96.000 bis 100.000 fl. verursachen. Wenn jedoch von dem derzeitigen Gesammtaufwande pr. ..................................... 204.000 fl. schon der politische Verwaltungsdienst den Betrag von. . . . ... . . . 100.000 „ absorbiren soll, so verbleibt für den ganzen Justizdienst am Lande nur mehr der Rest von . .................................. 104.000 fl. und wird dieser Restbetrag unter die 30 Bezirksgerichte vertheilt, so entfällt auf jedes derselben nur der durchschnittliche Theilbetrag von 3470 fl. Dieser Betrag wird jedoch für die bloßen Besoldungen der bei jedem Bezirksgerichte angestellten Beamten und Amtsdiener wohl kaum genügen; wornach die vielen Diurnen, Miethzinse, Adaptirungskosten, Reise- und AmtsauSlagen, und die sonstigen Erfordernisse der Bezirksgerichte ganz unbedeckt bleiben. Schon dieser Calenl dürste zur Genüge andeuten, daß man durch die Wiedereinführung der Bezirkshauptmannschaften nicht nur kein Ersparniß erzielen, sondern die politische Verwaltung und die Justizpflege am Lande nur vertheilen! wird. — Es ist auch einleuchtend, daß in Bezirken, welche Territorien von je 15. bis 25 Qua-, dratmeile» einnehmen, die vielen Dienstreisen der Beamten einen großen Theil ihrer Arbeitszeit absorbiren, und daß diese Reisen dem Staate oder den Privaten sehr bedeutende Auslagen verursachen. Werden schließlich auch jene großen Zeitverluste und Zehrungskosten mit veranschlagt, welche die Bezirksinsassen auf ihren Zureisen zum entlegenen Amte fortgesetzt opfern müssen; dann dürften aus der Reactivirung der Bezirkshauptmanuschasten finanzielle Ersparnisse oder staatsökonomische Vortheile wohl kaum anzuhoffen sein. Ad <1. Bei allen derlei Organisirungsfragen sind doch auch die Wünsche des dabei betheiligten Landvolkes und zwar vorzüglich zu berücksichtigen. Diese Wünsche lassen sich in die wenigen Worte fassen: „Die erste Instanz soll den Bezirks in fassen nicht zu entlegen, und für alle Zweige deö öffentlichen Dienstes thunlichst in einem Amtssitze eonee.n-trirt sein". Das Landvolk will und kann nicht für jede Rücksprache im entlegenen Amte ganze Tagreisen opfern, es will nicht die Gerichtsbehörde in diesem, die politische Behörde in einem zweiten, und das Steueramt int dritten Winkel seines Bezirkes suchen, es kann endlich gleichgiltig nicht hinnehmen, daß eS in seiner Unkenntniß oder ob wirklicher Unklarheit der Competenznormen von einer isolirten Behörde zur anderen gewiesen, vom Pontius zum Pilatus instradirt wird. — Denn auch das Landvolk kennt den Werth der Zeit, und achtet den mühsam erworbenen Kreuzer; große Zeit- und Geldopfer verleiden ihm sohin auch in dringenden Fällen jede Zureise zum entlegenen Amte und wenn diese schon unvermeidlich wird, so wünscht es seine ämtlichen Anliegen doch thunlichst gleichzeitig, daher in demselben AmtSge-bäude, wenigstens in einem und demselben Amtssitze vorbringen zn können. Diese im Lande einstimmigen, und nach Ansicht des Ausschusses berechtigten Wünsche sollten nicht ganz unbeachtet verhallen, und eben deshalb wäre mit der Grup-pirung der politischen Bezirke auch jene der Gerichtsund Steuer-Behörden, und die Bestimmung ihrer gemeinsamen Amtssitze gleichzeitig vorzunehmen, und jedes Amtsgebiet nur in mäßiger Ausdehnung zu arrondiren. Große Bezirke sind Hierlandes zu. schwerfällig und veranlassen sehr ungleiche für die Mehrzahl der Bezirköinsassen mitunter drückende Consequenzen: So, z. B. genießen die Bewohner der Amtssitze nebst einer für sie minder kostspieligen Justiz auch alle Vortheile des an derlei Orten mehr eoneentrirten und regeren Verkehrs; während die Insassen entlegener Gemeinden jedes gerichtliche Einschreiten mit weiten Wegen, größer» Ganggeldern und mitunter bedeutenden Commissionskosten entgelten müssen, ein Mißverhältniß, welches mit der Erweiterung der Bezirksterritorien nur noch greller und empfindlicher vortreten würde. Ad e. Bei der Prüfung und Begutachtung der Eingangs gedachten Regierungsvorlage mußte natürlich auch die Frage auftauchen, ob man über die Zweckmässigkeit eines, beabsichtigten Neubaues irgend verläßlich sich anssprechen könne, so lange die Ungewißheit obwaltet, welche Widmung eigentlich dieses Gebäude erhalten und was darin unterbracht werden soll. — In ganz analoger Folgerung müßte auch dem AnSschnsse vorerst der Wirkungskreis unserer künftigen Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften in möglichst klaren Umrissen vorliegen, um sohin mit Rücksicht aus diesen GeschäftSumfang und auf die obwaltenden Lokalverhältnisse auch die Angemessenheit der von der hohen Regierung beantragten Bezirksterritorien verläßlich beurtheilen zu können. Allein der Wirkungskreis der Gemeinden wurde bisher durchaus nicht näher präcisirt, insbesondere aber nicht klar gestellt, welche Geschäfte des übertragenen Wirkungskreises sie künftighin zu besorgen, welche Mitwirkung in der Steuer-Perzeption, int Militär - und Ge-werbswesen, welche Zweige des nicht streitigen Richteramtes sie allenfalls zu übernehmen haben. — Eben deshalb aber läßt sich auch der Wirkungskreis der neuen politischen Behörden vorläufig nicht ermitteln, sondern es wird erst festzustellen sein, welche Geschäfte der bisherigen Bezirksämter die neuen Bezirkshauptmannschasten ausschließend übernehmen, dann für welche weitern Dienst-zweige sie nur als leitende und überwachende Organe, oder als Berufungsinstanzen eintreten sollen. Von diesem bisher ungewissen und genau nicht ter-minirten Wirkungskreise auch ganz abgesehen, wurde der Ausweis über den Personal - und Besoldungs-Status der einzelnen Bezirkshauptmannschaften der Regierungsvorlage nicht angeschlossen; der Ausschuß war demnach auch nicht in der Lage, einerseits die Zulänglichkeit der jedem Be- zirke zugewiesenen Amtskräfte zu prüfen, und andererseits die Kostenfrage mehr eingehend zu beleuchten. Endlich aber enthält die gedachte Regierungsvorlage keine Andeutung, und die beantragte Grnppirung der politischen Bezirke läßt auch gar nicht anhoffeu, daß bei diesem Entwürfe auch jene maßgebenden Factoren berücksichtiget wurden, welche seiner Zeit auch eine mit obigen Bezirken harmonirende und thunlichst in einander fallende Arrondirung der untern Gerichts- und Finanzbezirke ermöglichen, und so dem leichteren gegenseitigen Amlsverkehr und den Wünschen der Bevölkerung gleichmäßig entsprechen sollen. Nachdem sohin ein derlei combinirter, die Bezirksterritorien für die unteren. Instanzen aller Dienstzweige mehr einheitlich gruppirender Organistrungsentwurf bisher nicht vorliegt, nachdem der Geschäftsnmsang und Wirkungskreis der künftigen Bezirkshauptmannschaften nicht genau bekannt, nachdem endlich auch der für sie festzustellende Personal-und Besoldungs-StatuS bisher nicht mitgetheilt worden ist, so war der Ausschuß ob Abganges dieser Anhaltspunkte auch nicht in der Lage, über die Zweckmäßigkeit der für die neuen politischen Behörde» von der hohen Regierung entworfenen Territorialeintheilung irgend verläßlich sich auszusprechen. — Vielmehr muß er mit Grund besorgen, die Reactivirung der Bezirkshaupt-mannschaftcn werde im Krvnlande Krain den Wünschen der Bevölkerung und dem Interesse des öffentlichen Dienstes durchaus nicht zusagen, und nur die Anzahl jener verunglückten Experimente vermehren, welche ihr momentanes Auftauchen meist unklaren Prämissen und mehr einseitigen Grundlagen verdankten, jedoch als minder bewährt schnell wieder aufgelassen werden mußten. Eine Wiederholung derlei gewagter und kostspieliger, mit großen Geschäflsumwälzungcn und neuen Beirrungen verbundener Experimente erscheint Hierlandes auch gar nicht nothwendig. Denn, wie bereits erwähnt, hatten wir vor dem Jahre 1850 in unserm Krvnlande die l. f. Bezirkscominissariate, welche sich in jeder Beziehung vollkommen bewährten, daher noch derzeit eine allseitig dankbare Erinnerung sich erhalten. Mau gebe uns also diese wieder, und die Bevölkerung Krains wird sic mit trage* theiltet» Jubel begrüßen. — Zu dem Ende, trab mit Rücksicht auf die seither möglich gewordenen Rednzirungcn wäre das ganze Kronland in beiläufig 24 Bezirke mit einer durchschnittlichen Bevölkerung von je 20.000 Seelen einzutheilen, sohin die Justiz von der Verwaltung zu trennen , jedem Bezirksgerichte im eigenen Sprengel auch die Vornahme aller strafgerichtlichen Voruntersuchungen zuzuweisen, und das Steueramt der unmittelbaren Leitung und Aufsicht deö Bezirksamtes zu unterordnen. Eine derlei Organistrung wäre leicht ausführbar und den hicr-ländigen Verhältnissen ganz angemessen; hiedurch würde man den Aufwand für die derzeitigen Bezirks- und Steuerämter bedeutend vermindern, die Jusiizpflege — insbesondere das Untersuchungsverfahren — mehr beschleunigen, und den billigen Wünschen der Landbevölkerung Krains vollkommen gerecht werden. Der Ausschuß stellt demnach den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Ueber die Regierungsvorlage — betreffend die Ter-ritorial-Eintheilung für eine neue Organistrung der politischen Behörden im Kronlande Krain, — sei der hohen Regierung unter Bezugnahme auf die im vorliegenden Berichte angeführten Gründe bas Gutachten dahin zu erstatten : a. Im Kronlande Krain seien neue politische Be- hörden statt der dermaligen Bezirksämter — bis zur gleichzeitigen Reorganisirung der unteren Gerichts- und Finanz-behörden nicht einzuführen. 1). Bei dieser Reorganisirung sei das ganze Kron-land in beiläufig 24 Bezirke mit einer durchschnittlichen Bevölkerung von je 20.000 Seelen einzutheilen, gleichzeitig die Justiz von der Verwaltung zu trennen, jedem Bezirksgerichte int eigenen Sprengel auch die Vornahme aller strafgerichtlichen Voruntersuchungen, und jedem Bezirksamte auch die unmittelbare Leitung des Steueramtes zuzuweisen. Für den Fall jedoch, daß der hohe Landtag die hier gestellten Anträge ablehnen, oder daß die hohe Regierung gegen daö Gutachten des Landtages die Wiedereinführung der Bezirkshauptmannschaften beschließen sollte, erachtet der Ausschuß gegen die, für die Amlsgebiete dieser neuen Behörden entworfene Territorialeintheilung noch Folgendes bemerken zu müssen: Für die politische und gerichtliche Organistrung unseres Landes bieten die in den nördlichen Kronländern, insbesondere in Oesterreich, Böhmen, Mähren und Schlesien obwaltenden Verhältnisse eine sehr unsichere, großcn-theils unrichtige Grundlage. — Denn in allen hier gedachten Ländern sind Industrie, Handel und Wohlstand schon mehr entwickelt, der Boden großentheils eben und fruchtbar, .meist dicht bevölkert trab mit Coinmunicationsmjttel» reichlich ausgestattet; daher die Gruppirnng mehr conccn-trirter und minder schwerfälliger Bezirks-Territorien all-dort leicht ausführbar. — Allein ungleich minder günstig sind alle diese, für derlei Entwürfe maßgebenden Momente bei uns gestaltet. Obschon sohin die von der hohen Regierung entworfene Eintheilung Krain's in 12 Bezirkshauptmann-schaftcn den Grundrissen einer topographischen Karte dieses Kronlandcs thunlichst entspricht; so obwalten doch, gegen die Zweckmäßigkeit dieser Gruppirung — abgesehen von der zu großen Ausdehnung einzelner Bezirke — noch weitere, in den Communications-, Verkehrs- und klimatischen Verhältnissen gegründete, mitunter sehr gewichtige Bedenken: So zum Beispiele ist der Bezirk Sittich von Littai, dann der Bezirk Nassenfuß von Gurkfcld durch sehr hohe Gebirgszüge getrennt, trab sowohl die zwei ersteren als die beiden letzteren Bezirke Haben unter einander eine sehr beschwerliche Communication, und gegenseitig fast gar keinen Verkehr. Ganz ähnliche Verhältnisse obwalten auch bei den Bezirken Laaö und Jdria zu Loitsch, dann bei den Bezirken Feistritz und Wippach zu Adelsberg; und vorzüglich zur Winterszeit wird die Commuui-cation zwischen allen hier gedachten Bezirken, theils durch heftige Borastürme, theils durch starke Verwehungen der über hohe Bergrücken führenden' Bezirksstraßen wochenlang oft ganz unterbrochen. Endlich ist der Bezirk Kronau von dem Amtssitze in Radmannsdorf, und der Bezirk Großlaschitz von jenem in Gottschee jedenfalls zu entlegen. Der Ausschuß war zwar gleichfalls nicht in der Lage, diese gegen den Regierungsentwurf obwaltenden Bedenken durch irgend eine Combination zu beseitigen, wenn daran festgehalten wird, daß dreißig größere, meist durch Gebirgszüge geschiedene Bezirke nur in beiläufig 12, rücksichtlich i 1 Bezirkshauptmannschaften gruppirt werden sollen. — Um jedoch die für diesen Fall unausweichlichen Uebelstände den Insassen einiger, dadurch zumeist getroffener Bezirke doch minder fühlbar zu stellen, hat der Ausschuß über die Amtsterritorien der neuen politischen Behörden die im Anschlüsse •/. beiliegende Uebersicht entworfen. 300 Ausschuß-Bericht betreffend die neue politische Territorial-Sintheilung. Uebersicht Der posütfcOen fiemöes = £tnt§eifung Des Herzogthums 3{mtn. L E E SS SS zusammen Anmerkung. I. 33 Ejirhstj anptmonnarij oft Bflbmonnsborf Radmannsdorf Kronau 12-3 6-5 18.8 19712 6927 26639 Bei allen Gerichtsbezirken wurde das Flächenmaß und die Bevölkerung nach den Daten der Landeseintheilung des Herzogthums Krain vom Jahre 1854 aufgenommen. n. Bejirkajjiraptniamisrjjnft Krainburg Krainburg Lack Neumarktl 6-3 8-7 2-7 17-7 24425 25085 5943 55453 In diesen Amtsbezirk sind jedoch auch die aus dem Gerichtsbezirke Umgebung Laibachs auszuscheidenden Ortsgemeinden Draga und Zäher einzubeziehen. m Itjirksjianptmanttsrjjaft Stein Stein Egg 6-5 4-2 10-7 23017 18127 41144 IV. 38E|itksl;nnptmnmi8diaft Laibach Umgeb. Laibach Littai 9-5 70 16-5 33562 17423 50985 Bon diesem Amtsgebiete sind auszuscheiden: Die Ortsgemeinden Draga und Zäher des Bez. Umgebung Laibach für den neuen Bezirk Krainburg, dann die Kat. Gemeinde St. Michael zu Goba des Bez. Littai für den neuen Bez. Treffen. — Dagegen find hicher einzubeziehen: a. vom Bezirke Sittich die Ortsgemeinde Schleinitz und die Kat. Gemeinde Ilovagora. b. vom Bezirke Großlaschitz die Orts-gcmcindcn Auersperg, Račna und Groß-Liplein. c. vom Bezirke Oberlaibach die Orts-genieinden, Babnagora, Bilichgraz, Schwarzenberg, Setnik und St. Jobst. V. SßrfirkalianptrnattnBrijnft Gotischer Gottschee Reifnitz Großlaschitz 124 45 3-8 20-7 24078 12712 9842 46632 Hievon sind auszuscheiden die Ortsgemeinden Auersperg, Račna und Groß - Lip-lein des Bezirkes Großlaschitz für den neuen Amtsbezirk Laibach. VI. $E|irk8banptmannsdjnft Ctrntmbl Oernembl Mottling 6-6 2-9 9-5 20825 12018 32843 VH. Iriirkslirmptmjmttsrtjaft Adetsberg Adelsberg Feistritz (Senožeč Wippach Laas 4-5 3-5 3- 3 4- 0 9-1 244 11397 11195 8108 12286 9821 52807 In dieses Amtsgebiet find auch einzubeziehen die aus dem Gerichtsbezirke Planina auszuscheidenden Ortsgemeinden Kaltenfeld und Stermza. vra. $E|irksjinnptmann8d]nft Loitsch Planina (Loitsch) Jdria Oberlaibach 5-6 5- 6 6- 6 17-8 12508 14470 16691 43669 Hievon sind jedoch auszuscheiden: a. die Ortsgemeinden Kaltenfeld und Stermza des Gerichtsbezirkes Planina für den neuen Bezirk Adelsberg, und b. die Ortsgemeinden Babnagora, Bilichgraz, Schwarzenberg, Setnik und St. Jobst des Bezirkes Oberlaibach für das neue Amtsgebiet von Laibach. ä s E 3 SS o SS- Neue politische Bezirke nach dem Amtssitze benannt Diese sollen umfassen die bisherigen Gerichtsbezirke Flächeninhalt in Quadratmeilen und Bevölkerung Anmerkung der bisherigen Gerichtsbezirke einzeln |jufammen| einzeln |jufammcn IX. lejitkajnmptromrosdjrrft Neustadt! Neustadtl Nassenfuß 92 4-4 13-6 24331 14523 38854 Davon ist auszuscheiden die Ortsge-nieinde Mariathal des Gerichtsbezirkes Nassenfuß für den neuen Bezirk Treffen. X. Jkjirkäjjraptrnmmsdiaft (ßiirhfclb Gurkfeld Ratschach Landstraß 4.0 3-2 3-9 111 15832 9027 10456 35315 XL Itjirkatnmptmmma durft Treffen Treffen Seisenberg Sittich 3- 9 3'7 4- 2 11-8 10910 10062 12912 33884 Hievon sind auszuscheiden die Ortsgemeinde Schleinitz und die Kat. Gemeinde Ilovagora des Bezirkes Sittich für den neuen Amtsbezirk Laibach. Dagegen • sind hieher einzubeziehen: a. die Ortsgemeinde Mariathal des Gerichtsbez. Naffenfuß und b. die Kat. Gemeinde St. Michael zu Goba des Gcrichtsbezirkes Littai. XII. Stadtgebiet Laibach 0-6 0-6 20074 20074 Der Ausschuß erachtet daher deren theilweise Abweichung von der- Regierungsvorlage nachfolgend erläutern und motiviren zu müssen: ad Poster. IV. In der Regierungsvorlage wurden die Bezirke Umgebung Laibach und Oberlaibach zu Einer —, dann die Bezirke Littai und Sittich zu einer zweiten Bezirkshauptmannschaft gruppirt. Allein wie bereits erwähnt, sind die Bezirke Littai und Sittich durch hohe Gebirgszüge von einander geschieden, und haben nur an der Ostseite eine Verbindungsstraße über den hohen und sehr steilen Wagensberg, daher die südlichen und westlichen Gemeinden des Bezirkes Sittich nur mit einem Zeitverluste von je 6 bis 8 Stunden nach Littai gelangen könnten. — Die Vereinigung dieser beiden Bezirke in eine Bezirkshauptmannschaft erscheint daher um so niinder angezeigt, als sie gegenseitig fast gar keinen Verkehr unterhalten. — Für den bloßen Bezirk Littai aber ist die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft daselbst aus dem Grunde nicht nothwendig, weil dieser, obschon ziemlich ausgedehnte Bezirk auf gut erhaltenen Bezirksstraßen, und durch die nach seiner ganzen Länge gegen Laibach führende Eisenbahn mit letzterer Stadt eine so günstige Verbindung hat, daß auch die Bewohner der entlegensten Gemeinden in 2y2 bis längstens 3 Stunden in Laibach eintreffen, und weil die Littaier Bezirksinsasseu mit der Hauptstadt ohnehin fortgesetzt sehr lebhaft verkehren. Diese Gründe bestimmten den Ausschuß zu dem Antrage, daß der Bezirk Littai der Bezirkshauptmannschaft Laibach zugewiesen werde. Dagegen aber hat der Bezirk Oberlaibach mit den angrenzenden Bezirken Jdria und Planina mehr gleichartige Verkehrsinteressen, ist auch großentheils dem Amtssitze der Bezirkshauptmannschaft Loitsch zunächst gelegen, und kommt mit diesem beim Handel nach Triest in mehrseitige Berührung, daher dessen Vereinigung mit der Bezirkshauptmannschaft Loitsch jedenfalls mehr angezeigt erscheint, als mit jener in Laibach. Ad kost-Nr. Vil. In das Amtsgebiet der Bezirks- hauptmannschaft Adelsberg hat bereits die Regierungsvorlage unter andern auch zwei Bezirke einbezogen, bereit Verbindung mit dem Amtssitze in Adelsberg theils ob ihrer großen Entfernung, theils ob der zur Winterszeit durch Borastürme und Schneeverwehungen so häufig gestörten Communication — eine wirklich sehr lockere werden, den Anforderungen des Dienstes und dem Wunsche der Bezirksinsassen wohl kaum entsprechen dürfte. — Dieser bedauerliche Nerus trifft nämlich die Bezirke Feistritz und Wippach. Allein beide Bezirke sind in ihrer Lage derart iso-lirt und durch Gebirgszüge abgeschieden, daß sie weder durch Annectirung angrenzender Bezirke zu eigenen Bezirkshauptmannschaften arrondirt, noch auch einem dritten näher gelegenen Amtsgebiete zugewiesen werden können. Einzeln genommen aber ist jeder dieser Bezirke nach seiner Ausdehnung und Bevölkerung für eine selbstständige Bezirkshauptmannschast zu unbedeutend; und die ehemaligen Amts-Erpositurcn haben sich nach den bekannten praktischen Erfahrungen durchaus nicht bewährt. — Für den Fall des Auflebens der Bezirkshauptmannschaften kann sohin auch der Ausschuß diesen Bezirken nicht gerecht werden, und muß nur die gegen große Amtsbezirke in unserem Kronlande obwaltenden lokalen und klimatischen Hindernisse wiederholt hervorheben. Fast ein gleiches Bewandniß hat es auch mit dem Bezirke Laas, welcher int Regierungsentwurfe der Bezirkshauptmannschast Loitsch zugewiesen wurde. — Nachdem jedoch die Bezirksinsassen meist gegen Triest verkehren, und zum Amtssitze in Adelsberg viel schneller als nach Loitsch gelangen, so wird zur theilweise» Abhilfe die Ueberweisung dieses Bezirkes in den Amtsbereich der Bezirkshauptmannschast Adelsberg beantragt. ad Lost-Nr. VIEL Die Gründe für die Ausscheidung des Bezirkes Laas aus dem Territorium der Bezirkshauptmannschast Loitsch wurden so eben ad Lost-Nr. VH, und die Motive für die Vereinigung des Bezirkes Oberlaibach mit Loitsch wurden bereite ad Post*9tr. IV besprochen. ad Post-Nr. IX, X, XI. Die gleichen Bedenken, wie gegen die Zuweisung des Bezirkes Sittich nach Lit-tfli — obwalten auch gegen die Gruppirung des Bezirkes Nassenfuß mit Gurkfeld. — Denn auch diese beiden Bezirke sind durch hohe Bergrücken geschieden, haben über letztere eine sehr beschwerliche mitunter unsichere Communication, und gegenseitig fast keinen Verkehr. — Dagegen hat Nassenfuß sehr gute Straßenzüge und verkehrt fast ausschließend in der Richtung nach Neustadtl. -- Diese Gründe bestimmten den Ausschuß, das Amtsgebiet der Bezirkshauptinannschaft Gurkfeld lediglich auf die drei Bezirke Gurkfeld, Ratschach und Landstraß zu beschränken, dagegen die Verbindung des Bezirkes Nassenfuß mit Neustadtl zu befürworten. Die beiden Bezirke Nassenfuß und Neustadtl haben zusammen einen Flächeninhalt von 13'6 □9J?ci(cn mit 38.854 Seelen, welche Ausdehnung und Bevölkerung für das Amtsgebiet einer Bezirkshauptmannschaft vollkommen zureicht. Demnach wären die drei Bezirke Treffen, Seifenberg und Sittich mit dem Flächenmaße von 11*8 □ Meilen und einer Bevölkerung von 33.884 Seelen zu einer dritten Bezirkshauptmannschaft zu gruppiren, welche zwischen jener von Laibach und Neustadtl gelegen — zugleich die zu große Entfernung dieser beiden Amtssitze als Mittelstation unterbrechen und ausfüllen soll. Zum Amtssitze dieser Bezirkshauptmannschaft wäre die Ortschaft Treffen, und zwar deshalb zu wählen, weil dieser Ort in der Mitte des gleichnamigen Bezirkes, und in fast gleicher Entfernung von den Bezirken Sittich und Seisenberg an der Commerzialstraße gelegen ist, mit allen Nachbarbezirken eine tägliche Postvcrbindung, dann zur Unterbringung des Amtes und des Anitspersoiials entsprechende Lokalitäten hat, zu bereit Herstellung für die bereits im Jahre 1850 bis inet. 1854 daselbst bestandene Bezirkshauptmannschaft die Treffner Insassen mitunter große Opfer gebracht haben. Mit der Annahme dieses Antrages fände auch das Gesuch der Ortsgemeinde Treffen um die Reactivirung einer Bezirkshauplmannschaft alldort die derzeit thunliche Berücksichtigung. Drei weitere, durch Darstellung der obwaltenden Lokalverhältnissc inotivirte Gesuche, und zwar der Ortsgemeinden des Bezirkes Wippach um Ausstellung einer Bezirkshanplmannschaft daselbst, dann der Gemeinden Kronau, Wurzen, Ratschach und Weißenfels um Belastung des bisherigen Bezirks-Amtes in Kronau,— und der Stadtgemeinde Weirelburg um Aufstelluug einer politischen Behörde alldort, konnten aus den bereits angeführten Gründe»'nicht berücksichtiget werden.— In so weit jedoch die letztgedachtc Stadtgemeinde implicite auch um die Uebertragung des bezirksgerichtlichcn Amtssitzes von Sittich nach Weirelburg bittet, wäre ihr begründetes Anlangen der hohen k. k. Landesregierung befürwortlich abzutreten. Von der Gemeinde Prcwald ist ein Gesuch um die Verlegung des Amtssitzes der Bezirkshauptinannschaft Adelsberg nach Prewald, und von den Gemeinden Veldes, Obergörjach, Feistritz und Mitterdorf ist ein ähnliches Gesuch um die Uebertragung des Amtssitzes von Rad-mannSdorf nach Veldes eingelangt. — Beide Gesuche stützen sich im Wesentlichen auf die mehr centrale Lage der darin proponirkcn Amtssitze. — Der Ausschuß fand sich jedoch nicht veranlaßt, hierüber ein Ablenken von der Regierungsvorlage zu beantragen; indem er bei der Be- stimmung des Amtssitzes auch auf die Richtung des Verkehrs, auf die Commuuicationsmittelund Lokal-Anstalten, dann auf die Möglichkeit einer entsprechenden Unterbringung des Amtes und des Amtspersonalö reflection zu müssen erachtete. Die Pfarrgemeinde Weirelburg, dann die Gemeinden Polic und Feldöbcrg des Bezirkes Sittich haben in der Besorgniß, dem politischen Bezirke in Littai zuzufallen, um ihre Zuweisung in den Amtsbereich der Bezirkshauptmannschaft Laibach angesucht. — Allein der ganze Bezirk Sittich soll nunmehr dem Amtsgebiete von Treffen einverleibt, hiedurch also auch den gedachten Gemeinden thunlichst geholfen werden. — Zudem sind sie in der Nähe des bezirksgerichtlichen Amtssitzes Sittich gelegen; daher der Ausschuß über ihr Ansuchen eine Theilung dieses gut arrondirten Gerichtssprengels nicht befürworten kann. Die Gesuche der Gemeinde Auersperg und der Pfarrgemeinde Kopain, von welcher die Ortschaften Groß-Ratschna,. Klein - Ratschna und Predale im Bezirke Groß-laschitz, dann die Ortschaften Groß-Jlovagora, Gaberje und Unterschleinitz im Bezirke Sittich gelegen sind, wären ob ihrer zu großen Entlegenheit von den Amtssitzen in Gottschce und Treffen jedenfalls zu berücksichtigen, und diese Gemeinden dem Amtsbereiche der Bezirkshauptmannschaft Laibach einzuverleiben. Aus gleichem Grunde, und insbesondere ob der sehr beschwerlichen Communication mit dem AintSsitze in Loitsch findet der Ausschuß auch das Gesuch der Ortschaften Kaltcnfeld, Stermza und Welsku des-Bezirkes Planina um die Zuweisung nach Adelsbcrg, dann das Ansuchen der Gemeinde St..Jobst mit Smrezhje, Planina und Wutainova um die Einverleibung mit dem politischen Bezirke Laibach zn befürworten. Endlich wurde von der hohen Landesregierung auch das Gesuch der Ortschaft Vitousche um Ausscheidung aus dem Verbände der Ortsgemeinde Nicderdorf, Bezirk Se-nosetsch, und um Wiedervereinigung dieser Ortschaft mit der Gemeinde St. Veit, Bezirk Wippach, zur allfälligen Berücksichtigung bei der Begutachtung der heutigen Regierungsvorlage anher abgetreten. — Nachdem jedoch die beiden Bezirke Wippach und Senosetscb ohnehin dem Territorium der Bezirkshauptinannschaft Adelöberg zufallen sollen, so kann bild* obschon gegründete Ansuchen der Ortschaft Vitousche vorliegend nicht weiter berücksichtiget werden , und wäre lediglich an die höhe Landesregierung gut-ächllich rückzuleiten. Unter Bezugnahme auf die hier dargestellten lokalen Verhältnisse und Anliegen stellt sohin der Ausschuß den Antrag, der hohe Landtag wolle weiter beschließen: c. das Gutachten über die heutige Regierungs-Vorlage sei ergänzend und eventuell auch dahin zu erstatten : Für den Fall, daß die hohe Regierung die ad a und b abgegebenen Vorschläge nicht berücksichtigen, und von der Wiedereinführung der Bezirkshauptinannschasten nicht abgehen könnte, seien letztere nicht nach dem Regie-rungsentwurfe, sondern nach der in '/. heiligenden Uebersicht zu gruppiren. d. Die Gesuche der Ortsgemeinde Treffen, der Gemeinde Auersperg, der Pfarrgemeinde Kopain, der Ortschaften Kaltcnfeld, Stermza und Welsku, so wie der Ortsgemeinde St. Jobst seien dahin zu bescheiden, daß sie bei dem Entwürfe der Territorial-Eintheilung für die neuen politischen Behörden berücksichtiget wurden. e. Dagegen seien die Gesuche der Ortsgemeinden des Bezirkes Wippach, dann der Gemeinden Kronau, Wurzen, Ratschach und Weißensels, der Gemeinde Pre-wald, der Gemeinden Veldes, Obergörjach, Feistritz und Milterdorf, der Pfarrgcmcinde Weirelburg und der Gemeinden Poliz und Feldsberg dahin zu erledigen, daß sie bei dem Entwürfe der Landeseintheilung für die neuen politischen Behörden nicht berücksichtiget werden konnten. — Endlich für die Gesuche der Stabtgemeinde Weirelburg um Uebertragung des bezirksgcrichtlichen Amtssitzes von Sittich nach Weirelburg, dann der Ortschaft Vitonsche tun Ausscheidung aus dem Verbände der Ortsgemeinde Niederdorf, und um Wiedervereinigung mit der Gemeinde St. Veit — seien mit warmer Befürwortung an die h. Landesregierung zu leiten. (Nach der Verlesung.) Bereits nach Abgabe dieses Berichtes zur Vervielfältigung sind noch von mehreren Gemeinden ähnliche Gesuche eingelangt, und zwar: Von der Ortsgemeinde Schleinitz im Bezirke Sittich, das Gesuch tun Ausscheidung aus dem Bezirk Sittich und Einverleibung in das Territorium der Bezirks-hauptmannschaft Laibach. Im Wesentlichen stützt sich das Gesuch darauf, daß diese Ortsgemeinde von Littai beiläufig 7 Stunden, dage-ett von Laibach nur 3 Stunden entfernt sei, und mit aibach auch einen fortgesetzten, lebhaften Verkehr habe. Dieses Gesuch ist bereits in der Regierungsvorlage, und auch in der Uebersicht, die der Ausschuß entworfen, berücksichtigt worden und wäre daher lediglich dahin zu bescheiden. Weiters ist eingelangt: a. Das Gesuch des Gemeindevorstandes von Großlaak, Bezirk Sittich, um Zuweisung der Ortschaften Groß-und Kleinschalna und Pleschivitz in daö Amtsgebiet der Bezirkshauptmannschaft Laibach. b. Das Gesuch der Orts- und Katastralgemeinde Leilsch des Bezirkes Sittich, gleichfalls um deren Einverleibung mit dem politischen Bezirke Laibach. Die Ausscheidung der Ortschaften Groß- und Klein-schalna und Pleschivitz aus dem Nerus ihrer Katastralgemeinde ist-nicht wohl zulässig, und sowohl diese Ortschaften, als auch die Ortsgcmeinde Leitsch sind ihrem derzeitigen Gerichts sitze in Sittich sehr nahe gelegen, daher durch derlei Ausscheidungen nur eine Störung des derzeit gut arrondirtcn Gerichtöterritoriums Sittich erfolgen müßte. Zudem ist den sämmtlichen Gemeinden des Bezirkes Sittich durch deren Einverleibung mit dem Amtsgebiete Treffen die thunlichste Abhilfe zu Theil geworden. Der Ausschuß stellt demnach bett Antrag, der hohe Landtag wolle beschließen : Die Gesuche des Gemeindcvorstandes in Großlaak für die Ortschaften Pleschivitz, Groß- und Kleinschalna, dann der Orlsgemeinde Leitsch seien dahin zu bescheiden, daß sic bei der neuen Landeseintheilung nicht berücksichtiget werden konnten. Weiters ist eingelangt das Gesuch der sämmtlichen Gemeindevorstände des Bezirkes Großlaschitz um die Zuweisung dieses Bezirkes in den Amtsbereich der Bezirks-hauptmannschaft Laibach. Im Wesentlichen bringen die Gemeindevorstände vor: a) daß der Bezirkssitz Großlaschitz von Laibach 47g Meilen, von Goktschee jedoch bereits 4% Meilen entfernt, daß diese Entfernung von Gottschee für die meisten Ortschaften des Bezirkes noch viel bedeutender, und daß der Straßenzug gegen Laibach auch viel besser sei; b) daß der Bezirk Großlaschitz mit Gottschec der- XVIII. Sitzung. zeit gar nicht, dagegen mit Laibach fortgesetzt sehr lebhaft verkehre; c) daß die Bevölkerung der Bezirke Gottschec und Großlaschitz auch in der Nationalität und Sprache diver-gire, endlich d) daß durch die Zuweisung des Bezirkes Großlaschitz in den Sprengel des Landesgcrichtes Laiback der BezirkSbevölkcrung auch in strafgericktlichen Verhandlungen die weiten Zureisen nach Neustadt!, und hiedurch zugleich dem h. Aerar bedeutende Auslagen erspart würden. Obschon diese Motive in der Wahrheit gegründet, und berücksichtigungswürdig sind, so kann der Ausschuß die Willfahrung des von den Gemeindevorständen gestellten Ansuchens aus dem Grunde nicht beantragen, weil das Amtsgebiet der Bczirkshauptmannschaft Laibach schon derzeit sehr ausgedehnt und stark bevölkert ist, daher durch Zuweisung des ganzen Bezirkes Großlaschitz jedenfalls zu groß, und für eine prompte Geschäftsbehandlung zu schwerfällig werden müßte. Demnach stellt der Ausschuß den Antrag, der hohe Landtag wolle beschließen: Den Gemeindevorständen des Bezirkes Großlaschitz sei über das vorliegende Gesuch zu bedeuten, daß dieses bei betn Entwürfe der neuen Landeseintheilttng für die politischen Behörden nicht berücksichtiget werden konnte. Weiters ist eingelangt das Gesuch der Marktge-meinde Planina um die Bestimmung des Marktes Planina statt der Ortschaft Loitsch als Amtssitz der künftigen Bezirkshauptmannschaft. Zur Motivirung dieses Gesuches bringt die Markt-gemeinde vor: a) daß der Markt Planina an der Commerzial-straße, und an der Einmündung der von Croatien über Oblack mtd Zirknitz gegen Planina führenden Bezirksstraße gelegen, und daß dieser Markt allen Ortschaften des Bezirkes Laas, ebenso auch den meisten Ortschaften des Bezirkes Planina viel näher gerückt sei/ als der pro-ponirte Amtssitz in Loirsch; b) daß von Planina aus jedes ämtliche Einschreiten in dem wegen seines starken Holzhandels sehr beliebten Stationsplatzc Rakek, so wie auch in den nächst gelegenen Herrschaft Haasbcrg - Waldungen viel schneller und minder kostspielig erfolgen könne, als von dem Amtssitze in Loitsch und c) daß int Markte Planina zur Unterbringung des Amtes und des AmtSpcrsonalcs eine mehr als zureichende Anzahl ganz entsprechender Lokalitäten vorhanden sei. Allein in Erwägung: a) daß der Markt Planina den beiden nach Loitsch zugewiesenen Bezirken Jdria und Oberlaibach jedenfalls zu entrückt, anderseits aber dem Amtssitze in Adelsberg, zu nahe gelegen, b) daß der Bezirk Laas ohnehin dem Bezirksbereiche von Adelöberg zuzuweisen ist, daß endlich c) die Ortschaft Loitsch auch ob ihrer Lage an der Eisenbahn für den Amtssitz einer Bezirkshauptmannschaft sich mehr empfiehlt, als der etwas abseits gelegene Markt Planina — stellt der Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Marktgemeinde Planina sei zu bedeuten, daß ihr Gesuch bei dem Entwürfe der Landeseintheilung für die neuen politischen Bezirke nicht berücksichtiget werden konnte. Ich habe schließlich noch zu bemerken, daß die nähere Motivirung der einzelnen Gesuche im Berichte ob 2 der Menge des Materials weitwendiger nicht aufgenommen werden konnte, daß ich mir daher vorbehalten muß, auf Verlangen deS hohen Landtags die eingebrachten Gesuche entweder in extenso vorzulesen, oder die nähere Begründung dem hohen Hause mündlich bekannt zu geben. Präsident: Ich eröffne die Generaldebatte über die so eben vernommenen Anträge deS Ausschusses. K. k. Statthalter Freiherr von Bach: Ich werde mir erlauben über den Standpunkt, welchen die Regierung in dieser Frage einhält, einige Worte zu sagen. Es handelt sich in dieser Angelegenheit nicht um die Vereinbarung eines Landesgesetzes über die künftige politische Organisirnng, sondern lediglich um die Begutachtung der territorialen Eintheiliing, welche die Regierung in Ausführung des Grundsatzes, daß auch in den untern Instanzen die Rechtspflege von der Verwaltung getrennt werde, den künftigen politischen Behörden zu Grunde zu legen beabsichtiget, um ein Gutachten, zu dessen Abgabe der Landtag im Sinne der Landeöordnung §. 19, 2 aufgefordert wird. Bei der Ausarbeitung der Territorial - Eintheilung hatte das Landes-Präsidium über Anweisung des Staats-ministeriums das System der frühern BezirkShauptmann-schaften sich zur Richtschnur zu nehmen, deren Bezirke mit den Wahlbezirken für den Landtag zusammenfallen, und es wurden in dieser Ausarbeitung nur jene Abänderungen aufgenommen, welche das Interesse des öffentlichen Dienstes, in so fern eS sich durch frühere Erfahrungen herausgestellt hatte, erheischt, und jene Abänderungen, welche die Rücksicht auf mögliche Sparsamkeit, so wie auch die Bedachtnahme auf erfüllbare Wünsche der Bevölkerung an die Hand gaben. Der Wirkungskreis der künftigen politischen Behörden fällt mit dem Wirkungskreise der dermaligen Bezirksämter, in so weit er deren politische Gestion betrifft, zusammen. Es werden aus diesem Wirkungskreise jene Agenda wegfallen, welche durch das neue Gemeindegcsetz den Gemeinden zugedacht sind. Nachdem der Wirkungskreis der künftigen politischen Behörde» lediglich die politische Gestion umfaßt, so werden diese Bezirksbehörden in der Lage sein, auch ausgedehntere Bezirke übersehen zu können und darum schien die Erweiterung ihrer Bezirke und rücksichtlich die Verminderung der bisherigen Aemter berechtiget, und es ist wirklich in dem Gesetzentwürfe der territorialen Eintheilung die Verminderung dieser Aemter von den dermaligen 3Ö ans 11 abgesehen. — Es handelt sich also, wie gesagt, nur um die Begutachtung der territorialen Eintheilung, der künftigen Begrenzung der politischen Bezirke. Die weiteren Bestimmungen über die politische Or-ganisirung bleiben der Erwägung und Beschlußfassung der Regierung vorbehalten. Die Regierung setzt selbstverständlich einen hohen Werth daraus, in der wichtigsten Vorarbeit der politischen Organisirnng die sachkundige Meinung der Vertreter des Landes vor Augen zu haben. Aus diesem Grunde wurde die Regierungsvorlage dem hohen Hause vorgelegt und aus demselben Grunde erlaube ich mir im Namen der Regierung den Landtag zu ersuchen , die Tcrritorialeintheilung im Sinne des §. 19 der Landeöordnung ad 2 seiner Begutachtung zu unterziehen, wenn auch für die künftige politische Organisirnng abweichende Absichten geltend gemacht werden wollten. Präsident: Wünscht Jemand das Wort? (Abg. Dr. Costa meldet sich zum Wort.) Abg. Dr. Costa hat das Wort. Abg. Dr. Costa: Der Ausschuß hat an die Spitze seines Berichtes die Ansicht gesetzt, daß mit dem Rechte zur Begutachtung der Regierungsvorlage unbestritten auch die Berechtigung verbunden war, derlei Vorlagen den speziellen Landesverhältnissen mehr oder minder oder gar nicht zusagend zu erklären und im letzteren Falle daran eine khcilweise oder auch gänzliche Aenderung zu beantragen. Und er kommt in Folge dieses Satzes über die Frage der territorialen Eintheilung hinaus auch zur prinzipiellen Frage, in welcher Art künftighin die politischen Behörden erster Instanz organisirt sein sollen. Ich halte dieses Vorgehen des Ausschusses für ganz berechtiget und den Landtag für ganz competent, seine Wünsche und Ansichten aus Anlaß der Regierungsvorlage der Territorialeintheilung zum Ausdrucke und zur Geltung zu bringen. In dieser Beziehung vermisse ich aber im Berichte eine sorgfältige Prüfung, eine sorgsältige Erwägung, welche der beiden hier überhaupt anwendbaren Systeme künftighin der politischen Organisation zur Basis dienen sollen, ob das System des bureaukratischen Mechanismus , ob das System des Selfgouvernements, der Selbstverwaltung. Hier im Voraus schon muß ich bemerken, daß, wenn von Bureaukratie die Rede ist, darunter nicht jedes Amt, jede amtliche Thätigkeit verstanden wird. Nicht bloß der Staat, auch die Gemeinden, auch andere Cor-porationen bedürfen der Aemter und bedürfen der amtlich organisirten Thätigkeit, weil eben diese Thätigkeit in eine gewisse Ordnung, in ein gewisses Geleise gebracht werden muß. Also nicht die amtliche Thätigkeit wird mit dem bureaukratischen System bezeichnet, sondern das bnreau-kratische System ist vielmehr dasjenige, welches als das kranke System gegenüber dem gesunden, naturwüchsigen, das unnatürliche gegenüber dem natürlichen, bezeichnet wird, und welches eben in folgender Charakteristik seine Erklärung findet, wenn an die Stelle leitender Staatsmänner bloße Bureaumänner, wenn an die Stelle eines, die Sache vor Augen habenden Thun und Lassens, ein leerer Formalismus getreten ist, welcher die Besonderheiten des Lebens nach starren, mechanischen, abstracten Regeln mißt, welcher das Wesen nur zu leicht der Form opfert, welcher seine Aufgabe damit erfüllt zu haben glaubt, wenn er, wie dieses System von der leitenden Gewalt in Oesterreich selbst kürzlich bezeichnet wurde, die einlaufenden Stücke auch wirklich zu ihrer Erledigung und zur Austragung im Erhibiten-Protokoll bringt. Diese sind jene Grundsätze, jene Charaktcrstriche, welche das Wesen des bureaukratischen Systems bezeichnen, welches gegenüber der Selbstverwaltung als Vielregiercrei, als Einmengung in Alles und Jedes, was im Volke geschieht, bezeichnet werden kann. Ich glaube, der Ausschuß hätte vor Allem sich doch die Frage stellen sollen: Müssen wir das eine System unbedingt annehmen und können wir das zweite System ignorircn, verwerfen, mit Stillschweigen darüber hinausgehen? Der Ausschuß hätte denn doch, eine Umschau haltend aus die verschiedenen praktisch gewordenen Systeme der Verwaltung, sich prüfend an die Erfahrung wenden sollen, ob ein Theil des Wohlstandes, ein Theil des Glückes, welches in Staaten wie England, Belgien und Schweiz zu finden ist, ob ein Theil dieses Wohlstandes, dieser glücklichen Verhältniffe nicht auch mit auf das System der Regelung der öffentlichen Verwaltung zu schreiben ist. Es macht, ich möchte sagen, einen wehmüthigen Eindruck, wenn man den Bericht von der Voraussetzung ausgehen sieht, daß ja hier bei uns nur ein einziges System möglich, nur das der Nichtselbstverwaltung denkbar ist, sondern daß eben eine Zurückführung jener Zeiten herbeigesehnt wird, welche denn doch als abgethan betrachtet werden müssen. Insbesondere, was im Punkte ad b vorgebracht wird, sowohl in Betreff der allgemeinen Charakteristik der nothwendigen Thätigkeit eines Bezirksamtes, als was speziell zur Begründung der diesfälligen Ausschußanträge gesagt wird, alles das erscheint mir, wie wenn man Verhältniffe wieder Hervorrufen, in festes Erz gießen und unvergänglich machen wollte, Verhältnisse, die denn doch nicht mehr cristiren. Mag man auch von dieser Seite vollständig dem Lobe beistimmen, welches der politischen Verwaltung Krams bis 1848, respective 1850 gezollt wird, mag man es vorurtheilsfrci anerkennen, daß von anderen Königreichen und Ländern mit einem gewissen Neide auf die Organistrung der hierländischen Bezirkscommissariate geblickt wurde, das Alles glaube ich aber tritt der Ansicht nicht schädlich in den Weg, daß man gestehen muß, daß Bezirkscommissariate eben unter Verhältnissen bestanden haben, welche gegenwärtig grundsätzlich durchgehend verschieden sind. Es war die Zeit, wo es keine freien Gemeinden gegeben, wo das Unterthänigkeits - und Hörigkeitsband noch ein vollständiges war; es war die Zeit, wo die Menschheit sich in 2 Klassen schied, in die Herrschaft und die Hörigen oder Unterthanen, es war die Zeit, wo die Verhältnisse viel einfacher, wo alle jene Comvlicirtheit, die wir heute im socialen Leben finden und die stündlich immer mehr und mehr eintreten wird, noch gefehlt hat; es war die Zeit, wo — man mag auch über den Grad der Bildung unseres Volkes denken so oder so, doch wird man dies nicht bestreiten können — der Bildungsgrad viel geringer war, weshalb es eben unser Zweck und unsere Aufgabe sein muß, den Bildungsgrad zu erhöhen; es war mit einem Worte die Zeit jener patriarchalischen Einrichtungen, welche im modernen Staatsleben eine Unmöglichkeit sind. In so weit also kann, wenn auch dem Lobe über die einstigen Bezirkscommissariate beigestimmt wird, gewiß daraus nicht der Schluß gezogen werden, daß die heutige Einführung solcher Bezirkscommissariate mit gleicher Bezeichnung und gleicher Wirksamkeit eine gleich wohlthätige Einflußnahme auf das Land wäre, daß sie möglichst räth-lich, daß sie nützlich wäre. Die Bezirkscommissariate, wie sie gegenwärtig hier proponirt werben, die Bezirkscommissariate, wie ihr Wirkungskreis ad b im Berichte geschildert wird, wo von der schleunigen und zugleich richtigen Auffassung der Sachlage von ihrem rechtzeitigen Einschreiten, vom Präventiv-dienste dieser Bezirksbehörden gesprochen wird, diese Bezirksbehörden haben offenbar keinen andern Zweck, als ein in alle Kreise der Bevölkerung tief eingreifendes in alle Kreise der Bevölkerung eindringendes Organ der Oberaufsicht, ein Ueberwachungsorgan zu schaffen, ein Organ, welches in diesen Einrichtungen nach 2 Seiten hin voll- ständig verfehlt ist. Vollständig verfehlt, wenn man eben sagen wollte, unsere Zeit sei eine so vulkanische Zeit, jeder Mensch sei gleichsam ein Krater, aus dem eine politische Gefahr hervordrohen könne; dann sind aber die 24 Bezirksämter noch viel zu wenig, dann hätte man diesem Satze von 24 BezirkScommissariaten noch einen zweiten Satz hinzugeben sollen und hätte sagen sollen 24 Bezirksämter und zu diesen 24 Bezirksämtern eine noch viel vermehr-tere Macht der Gendarmerie, eine noch vermehrtere Macht der Sicherheitsorgane, als sie in der Zeit von 1850 bis 59 war. (Bravo, Bravo! im Centrum.) Dann wäre die Zeit wieder gekommen, wo auf keiner Bahnstation der Südbahn wir einen Zug ankommen sehen würden, ohne einen Gendarmen in voller Rüstung da zu finden, um irgend einer Unordnung vorzubeugen, dann würde die Zeit wieder kommen, auf die wir uns Alle erinnern, wo keine Vorstellung im Laibacher Theater gegeben werden konnte, ohne daß 2 Gendarmen in voller Rüstung für Sicherheit und Ordnung gewacht hätten. (Bravo, Bravo! int Centrum.) — Dies hätte der Ausschuß dazu geben sollen, tun den Gedanken mit den 24 oder 30 BezirkScommissariaten zur vollständigen Geltung zu bringen. Dadurch wäre dasjenige erreicht, was jene Worte des Berichtes in seiner Begründung ad b erreichen wollten, wo er vom Präventivdienste, wo er von der Nothwendigkeit spricht, daß der Bezirksvorsteher nicht nur von Allem in Kenntniß sei, was im Bezirke geschieht, sondern nach der Ansicht des Ausschusses auch in Kenntniß desjenigen, was im Bezirke geschehen könnte, um alle Maßregeln dagegen zu ergreifen. Das aber, meine Herren, kann offenbar nicht das Ideal sein, welches die constitutionellen Vertreter eines Theils des constitutionellen Kaiserreichs Oesterreich der Regierung vorlegen sollen. Wir müssen denn doch darauf einmal denken, daß die Selbstverwaltung, welche von Seite der Regierung ausgesprochen, als nothwendig erkannt worden ist, und zwar nicht nur deshalb, weil ohne Selbstverwaltung ein wahrhaft constitutionelles System nicht möglich ist, sondern auch deshalb, weil nur auf diesem Wege die Entlastung des Reichsschatzes und die Möglichkeit der Ordnung der Staatssinanzen gegeben ist. Die Selbstverwaltung also, die von der Regierung selbst wiederholt betont und garantirt worden ist, diese Selbstverwaltung sollte denn doch einmal zur Wahrheit werden, und wenn wir auch wissen, daß es heute und morgen nicht geschieht, so sollte doch der Landtag die günstige Gelegenheit , welche er im jetzigen Moment hat, nicht vorübergehen lassen, ohne wenigstens seinen Wunsch, seinen Willen zum Ausdrucke zu bringen, damit dieses Wort endlich einmal zur Wahrheit werde. Nach dieser allgemeinen Einleitung will ich die einzelnen Punkte etwas prüfen, wie sie der Bericht von a angefangen und weiter in der Begründung, nicht in den Anträgen vorbringt. Gegen die Regierungsvorlage der Bezirkshauptmannschaften wird vorzüglich sub a auf das Jahr 1850 und auf die damaligen, wie es behauptet wird, schlechten Erfolge der Bezirkshauptmannschaften hingewiesen. Ich glaube, daß selbst darüber noch Streit sein könnte, daß selbst darüber die Ansichten noch nicht vollständig einig sind, ob denn die Bezirkshauptmannschaften der 50er Jahre wirklich eine so verfehlte Einrichtung, selbst der damaligen Zeit waren; und doch läßt sich jene Periode mit der gegenwärtigen gewiß nicht vergleichen, sie läßt sich nicht vergleichen, weil ja eben jetzt der Au- genblick gekommen ist, wo durch neue Gemeindegesetze auch den Gemeinten ein größerer Wirkungskreis, eine größere Selbstständigkeit garaniirt ist, deshalb nicht vergleichen, weil sich denn doch auch unser Landtag kaum der in allen andern Königreichen und Ländern diesseits der Leitha bereits zur Geltung gekommenen Erkenntniß wird verschließen können, daß die Bezirksvertretungen eine absolute Nothwendigkeit sind, wenn das Gemeiuveleben zur wahren und vollen Entfaltung, wenn die Selbstverwaltung in Ausfübrung gebracht und wenn die Reihe der staatlichen Behörden vermindert werden soll. Es ist endlich das Beispiel vom Jahre 1850 nicht zutreffend, weil die Bezirkshauptmannschaften des Jahres 1850 auf Grund einer Reichsversassung in Wirksamkeit gesetzt wurden, welche eigentlich nie ins prakrische Leben geführt worden ist und weil in den Jahren 1850 und je mehr man gegen die Mitte des 6. Jahrzehents hinein kommt, immer mehr und mehr sich der Absolutismus ausgebildet hat, welcher gerade zu seiner Ausführung auch der Bezirkshauptmannschaften bedurfte und da waren die damaligen Bezirkshauptmannschaften zu mangelhaft, zu klein an Zahl und Macht. Der Punkt ad b befürwortet die Einführung der Bezirkscommissariate hauptsächlich durch eine sehr scharfe Schilderung der Unmöglichkeit eines freien Gemeinvele-bens in Krain. Ich muß gestehen, gegen eine derartige Auffassung, gegen eine solche Darstellung, daß ein freies Gemeindeleben in Krain nicht möglich sein wird, möchte ich denn dock als Volksvertreter hier sehr entschieden protestiren. Der Bericht sagt: „Läßt sich früher ernten, bevor man gesäet hat?" Aber wie will man säen? Der Bericht sagt: „Ist ein kräftiges Gemeindeleben möglich, so lange kein Gemeindevermögen, so lange kein pflichtbewußter und opferwilliger Gemeinsiun, so lange es nicht die Ueberzeu-gung der nothwendigen Unterordnung gibt, so lange nicht die erforderliche Intelligenz da ist?" Ja ganz richtig. Das sind die Grundsätze und Vorbedingungen des Selfgouvernement, des freien Gemeindelebens. Werben aber diese auf demjenigen Wege erreicht werben, welche der Bericht einschlägt? Werden die 24 Bezirkscommissariate etwa die Gemeindekassen füllen? Werden die zu schaffenden 24 Bezirkscommissariate etwa den pflichtbewußten und opferwilligen Gemeinbe-stnn hervorzuzaubern im Stande sein? Werben die Bezirkscommissariate etwa die Schule, der Intelligenz unseres Landmanns werden? (Dr. Toman: Sehr gut!) Meine Herren, wir haben lange genug Bezirks-commiffariate, Bezirkshauptmannschaften und Bezirksämter gehabt, und heute.sagt der Bericht, daß uns das Alles fehlt. Ja! wenn dort Abhilfe ist, warum haben Sie Abhilfe nicht geschaffen? (Dobro, dobro!) Die einzige Möglichkeit ist hier wie überall, daß man die Leute auf eigene Füße stelle, und ihnen die Möglichkeit entzieht, sie der Nothwendigkeit enthebt, wegen jeder kleinsten Kleinigkeit in das Bezirksamt zu laufen. Wenn gesagt wird: „anfänglich dürsten auch nur wenige Gemeinden ihre Wahl auf Männer lenken, welche die erforderliche Eignung, die materielle Zeit und den redlichen Willen haben, allen Communalinteressen die angemessene gleich kräftige Pflege zuzuwenden", so ist das eine Behauptung, welche ich als entschieden unwahr bezeichnen muß; hoffentlich nicht wenige, hoffentlich die größere Mehrzahj der Gemeinden in Krain werden solche Männer finden. Sollte man aber an dem Volke so verzweifelt ha- ben, dann gebe man überhaupt jede Arbeit auf, dann ist überhaupt Nichts mehr zu machen. Also, glaube ich, das Gemeiudeleben, das künftige Gemeindeleben, auf das wir hoffnungsvoll blicken, dieses Gemeindeleben erfordert nicht nur durchaus nicht die 24 Bezirksämter, sondern, soll es sich kräftig, soll es sich selbstständig entfalten, so muß es gerade dieser Bevormundung endlich einmal enthoben sein. Bei dem Punkte c begründet der Ausschuß seine • Anträge durch die Kostenfrage. Es ist dieser Punkt gewiß einer der wichtigsten. Ich muß aber gestehen, daß ich mich dem Grunde, welchen der Ausschuß hier anführt, wohl nicht anschließen könnte. Mir scheint nicht recht begreiflich, warum 24 selbstständige Bezirkscommissariate und nebenbei 24 selbstständige Gerichte erster Instanz weniger kosten sollen, als die halbe Anzahl dieser Aemter. Es kommt freilich hier immer wieder darauf an, ob die neuen Bezirkshauptmannschaften den vollen Wirkungskreis haben werden, wie ihn die jetzigen Bezirkscommissariate haben, oder ob nicht ein Theil ihrer politischen Agenden, sie entlastend, auf die Gemeinden, auf die Bezirksvcrtretun-gen übertragen werden wird. Aber selbst in dem Falle, daß das nicht der Fall sein sollte, werden die Bezirkshauptmannschaften, wenn sie die neue Gcmeindeordnung sich vor Augen halten, wenn sie ein Einschreiten dort vermeiden, wo nicht aus staatlichen Rücksichten dasselbe geboten ist, wenn sie den Gemeinden den freien Wirkungskreis nach dem Gemeindegesetze lassen, gewiß nicht jene Massen von Ercursen, jene Massen von Ausflügen machen müssen, welche im Berichte als diejenige Seite betont wurden, die die Mehrkosten der Bezirkshauptmannschaften begründen dürsten, dann ist der im Berichte für die selbstständigen gerichtlichen Behörden erster Instanz angesetzte Betrag offenbar viel zu gering. Es ist dabei nur auf die gegenwärtige Eintheilung Rücksicht genommen, wobei das nämliche Gebäude für beide Theile, für das politische und gerichtliche Amt dient, wobei das Hilfspersonale zum Theile zugleich benützt wird, was nach dem Ausschußan-trage eben künftighin nicht mehr der Fall sein sollte. Wenn wir uns aber nach demjenigen, was etwa in andern Ländern bereits praktisch geworden ist, und nach demjenigen, was der Idee gemäß mit Der Selbstverwaltung eben im innigsten Zusammenhange steht, wenn wir uns denken, baß Krain etwa 20 Bezirksvertretungen hätte, wenn wir uns denken, daß dann die Anzahl der politischen Behörden erster Instanz, falls die Entlastung derselben durch die Zuweisung eines Theiles der politischen Agenden an die Gemeinden und an die Bezirksvertretungen eintreten würde, noch unter die Zahl von 11 oder 12 beschränkt oder gemindert werden könnte, wenn wir dann in Betracht ziehen, daß z. B. bei den Bezirksvertretungen in Böhmen die Kosten eines Amtes dieser Bezirksvertre-tung beiläufig 2000 st. betragen, daß die Ausschußstellen und die Stelle des Obmannes' durchgängig Ehrenämter sind und sein müssen, so wird man nach einem leicht auszurechnenden ziffermäßigen Ueberschlage leicht sehen, daß das Kostenersparniß ein bedeutendes ist, und zwar nicht bloß für die Reichsfinanzen, in so ferne als die Bezirksver-tungen eben auf Kosten der einzelnen Bezirke gehen, sondern auch im Allgemeinen, wenn man beioe Summen in Anschlag bringt; außerdem aber würde durch eine derartige Einrichtung aller und jeder Gewinn hervortreten, welcher eben von derartigen Einrichtungen theils erwartet wird, theils in einzelnen Ländern auch schon zur Wahrheit geworden ist. Es ist der Vortheil, daß diejenigen, welche bei den Angelegenheiten unmittelbar selbst interes- 307 Debatte über de» Ausschußantrag betreffend die sirt sind, auch über die Ausführung dieser Angelegenheiten selbst entscheiden, daß eine bessere Wirthschaft, eine zweckmäßigere Anordnung der nöthigen Einrichtungen eingeführt werden kann, ganz abgesehen von der Bedeutung, welche die Einrichtung derartiger Bezirksvertrctungen für die politische Bildung unseres Volkes hat. Dabei ist nicht zu übersehen, daß der größte Theil dieser Arbeiten eben als ein Ehrenamt und unentgeltlich gethan wird, und daß, wenn irgend etwas geeignet ist, die Theilnahme des Volkes für öffentliche Angelegenheiten, die Theilnahme für das Interesse des Volkes, für das Land und für das ganze Staatslebcn wach zu rufen, es eben das ist, daß es zur Theilnahme an der Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten mit herangezogen wird. Dabei könnte für unser Land allerdings die Frage entstehen, ob es nicht für unser Land zweckmäßig wäre, daß derartige Kosten aus den Reichsfinanzen bestritten werden, anstatt aus dem Lande selbst, und daß deshalb unser Land gerade solche Einrichtungen wählen sollte, bei denen die Kosten von den Reichsfinanzen getragen werden. Run ganz abgesehen davon, daß es mir nicht scheint, daß bei politischen Einrichtungen diese Frage gerade das entscheidende Moment bilden soll, ist es doch auch anderseits gewiß und allseitig zugegeben , daß ja eben die Staatsfinanzen gegenwärtig in einer Weise bestellt sind, daß eö auf diesem Wege nicht vorwärts gehen kann ; wir können doch offenbar nicht immer mit einem Defizite von 40 bis 60 Millionen, ja auch nicht mit einem Defizit von 20 Millionen abschließen, und so ist es also nöthig, daß wir auch hier auf Einrichtungen denken, welche die Slaats-finanzen möglichst entlasten, wozu gerade die Organisirung der politischen Behörden wesentlich gehört. Dann aber werden auch die geringen Kosten für die Bczirksvertretungcn reichlich dadurch ausgewogen, was durch derartige Einrichtungen Nützliches geschaffen wird, und ich möchte sagen, es ist das nämliche Verhältniß wie mit der Landesvertrctung. Auch die Landesvertretnng verursacht dem Lande einen gewissen Aufwand von Kosten und dennoch wird, wenn man das Land befragt, gewiß Jeder sage», wir tragen gerne diese Kosten, weil und wenn uns Nützliches daraus entspringt. Zum Punkte d hat der Bericht den obersten Grundsatz aufgestellt: das Prinzip dieser Organisirung und die Wünsche des Landes lassen sich in dem zusammenfassen, daß die ersten Instanzen den Bezirksinsasscn nicht zu entlegen, und für alle Zweige des öffentlichen Dienstes, thunlichst in einem Amtssitze concentrirt sein sollen. Dieser Satz so hingestellt, enthält niizweifelhaft eine gewisse Richtigkeit, aber diese Richtigkeit kann nur beurtheilt werden, wenn man auf speziell Vorkommendes Rücksicht nimmt. Wird ein kräftiges Gemcindeleben erwachsen, werden Bezirksvertretiingen eingeführt werden, so werden denn doch alle diejenigen Gegenstände, welche die Interessen des Volkes zunächst und am meisten berühren, eben in den Gemeinden und bei den Bezirksvertretungcn abgethan werden können, und es werden die politischen Behörden erster Instanz außer jenen Agenden, welche dem Staate vorzubehalten nöthig sind, insbesondere nur mehr einen überwachenden Wirkungskreis gleichsam als Vertreter der Regierung in den einzelnen Bezirken auszuüben haben. Da entfällt nun dieser Einwand vollständig und es ist dann ganz gleichgiltig, wenn auch der Sitz eines derartigen Bezirkes, einer derartigen politischen Behörde erster Instanz von einem oder dem anderen Gemeindeorte eben etwas weiter entfernt ist, jedenfalls aber glaube ich, daß es denn doch etwas euphemistisch ausgedrückt klingt, politische Territorial, Einthcilung firoin’8. wenn im Berichte gesagt wird, daß dieser Wunsch, der Wunsch nämlich nach Bezirkscommiffariatcn im Lande ein einstimmiger ist. Ich glaube, daß das Land sehr viele Wünsche hat, ich glaube aber auch, daß in der Reihe derselben der Wunsch nach Bczirkscommissariaten gewiß nicht vorkommt. (Heiterkeit rechts.) Mit dem Punkte ad e und dessen Begründung muß ich mich einverstanden erklären, denn es ist ge>viß richtig, daß die Organisirung der politischen Behörden für sich allein schwierig i|t, ohne daß man zuerst weiß, welchen Wirkungskreis die Gemeinden im Lande haben werden, ehe man weiß, ob nicht Bezirksvertrctungen eingeführt werden, ehe man nicht die neue politische gerichts- und sinanzbehördliche Einthcilung kennt; nur gegen den unge-theilten Jubel, mit welchem man die Wiedereinführung der Bezirkscommissariate erwartet, möchte ich meine bescheidenen Bedenken ausgesprochen haben. Aus diesen Voraussetzungen und auf diese Gründe fußend, werden wir uns daher erlauben, folgende Anträge zu stellen: der Punkt a bleibt übereinstimmend mit der Vorlage des Ausschusses, der Punkt b der Anträge wäre derart abzuändern: (Rufe! Bei der Spczialdcbatte:) (liest) „b. Bei dieser Reorganisirung seien in Ausführung der wiederholt gewährleisteten Autonomie den neuen Gemeindevertretungen , und den zu schaffenden Bezirksvcrtre-tungen jene politischen Agenden zuzuweisen, welche nicht nothwendig landcsfürstlichcn Behörden vorzubehalten sind, und sei demnach die Anzahl der politischen Behörden erster Instanz möglichst zu beschränken. c. Der Landtag spricht zugleich seine bestimmte Erwartung aus, daß diese neue Organisation nicht ohne seine Mitwirkung, also im Wege der Landesgesetzqebunq zur Ausführung gelange". Dazu käme dann der Antrag c, so daß die folgenden Anträge des Ausschusses dadurch natürlich eine andere Nummerirung erhalten. Bei dem Antrage c, welcher ausspricht: „Der Landtag, spricht zugleich seine bestimmte Erwartung aus, daß diese neue Organisation nicht ohne seine Mitwirkung, also im Wege der Landesgesctzgebung zur Ausführung gelange" , habe ich nur noch das zu bemerken, daß in diesem Antrage auf die Bezirksvertrctungen hingewiesen wird. Es ist aber der Antrag, daß Bczirksvertretungen geschaffen werden, in dieser Session noch nicht eingebracht worden, er dürfte vielleicht erst eingebracht werden, und ich glaube, daß nach der Erkenntniß, welche die Mitglieder dieses hohen Hauses oder die Majorität desselben darin erlangt haben werden, sie sich wohl der Erkenntniß nicht verschlies-scn können, daß die Einfügung von Bezirksvertretungen auch in Krain eine Nothwendigkeit der künftigen Organisirung der künftigen Selbstverwaltung ist. Was den von uns proponirtcn Punkt c betrifft, so glaube ich, daß der Gegenstand der Reorganisirung Der Behörden denn doch ein derart wichtiger, ein derartig tief in das Wohl und Wehe des ganzen Landes einschlagender ist, daß er nicht von der Regierung einseitig, sondern nur im Wege der Landesgesetzgcbung zur Ausführung gebracht werden soll. (Abg. Brolich: Das gehört zu der Spezialdebatte. Abg. Dr. Costa überreicht den Antrag.) Präsideilt: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Kromer: Ich bitte, die Unterstützungsfrage zu stellen. Präsident: Das wird bei der Spezialdebatte geschehen, denn das sind Anträge, welche in die Spezialdebatte gehöre». Abg. Kromer: Ich habe gedacht, daß über jeden eingebrachten Antrag sogleich die Unterstützungsfrage gestellt werden soll, damit für den Fall, als der Antrag nicht unterstützt werden sollte, derselbe gar nicht zur Verhandlung kommt. (Abg. Dr. Costa: Die Unterstützungsfrage schadet ja nichts, sie kann gestellt werden.) Präsident; Wenn es also dem hohen Hause gefällig ist, so bitte ich jene Herren, welche diese Anträge.................. (Abg. v. Wurzbach: Jeden einzelnen! Rufe: Einzeln! Abg. v. Wurzbach: Punkt b und dann Punkt c.) Also Punkt b. Derselbe lautet: (Liest denselben.) Ich bitte jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt. Punkt c lautet: (Liest denselben.) Ich bitte jene Herren, welche auch diesen Antrag unterstützen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Freiherr v. Schloißnigg: Ich bitte um das Wort. Als Obmann des Ausschusses halte ich mich für verpflichtet und berechtiget, den Ausschuß gegen zwei Anschuldigungen zu verwahren, welche gegen ihn vorgebracht worden sind, nämlich: 1. Es sei die Absicht des Ausschusses gewesen, bei seinem Antrage auf die 24 Bezirkscom-missariate einen Polizeistaat herbeizuführen. Ich kann bestätigen, daß nichts den Ansichten des Ausschusses ferner gelegen war, als diese Ansicht. Es ist 2. der Anstoß an der Stelle genommen worden, worin es heißt, daß das Gemeiudeleben in Kram unmöglich sei. Ich glaube, daß der Ausschuß dies nicht gesagt hak. Der Ausschuß hat nur die Schwierigkeiten angedeutet, welche gegenwärtig dem unmittelbaren Auftreten eines freien Geineindewesens in Krain im Wege stehen, er hat durchaus nicht gemeint, daß das für immerwährende Zeiten in Krain unmöglich sei, er konnte das um so weniger glauben, als ihm wohlbekannt ist, daß gerade das Gemeindewesen im slavischen Stamme ganz eigentbümlich ist. (Rufe im Centrum: Sehr gut!) Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Abg. Dr. Suppan meldet sich zum Worte.) Herr Dr. Suppan hat das Wort. Abg. Dr. Suppan: Es liegen uns nunmehr zwei Anträge vor, einer, welcher von Seite des Ausschusses gestellt wurde, der andere, der von dem Herrn Dr. Costa eingebracht worden ist. Wenn ich mich nun frage, für welchen dieser verschiedenen Anträge ich mich erklären soll, so finde ich mich in der Lage, daß ich für keinen derselben zu stimmen im Stande bin. Der Antrag des Ausschusses geht im ersten Punkte dahin, daß die Regierung ersucht werde, bis zur gleich- zeitigen Reorganisirung der untern Gerichts- und Finanz-bchöiven die neue politische Organisirung nicht eintreten zu lassen. Ich bin mit diesem Punkte ganz einverstanden, allein ich frage, was ist das für eine Antwort, welche aus die Anfrage, die von Seite der Regierung an uns gestellt worden ist. erfolgt, vorausgesetzt, daß man mit den weitern Punkten des Ausschußamrages oder des Antrages, welcher von dem Herrn Dr. Costa gestellt wurde, nicht einverstanden sei? Die Regierung verlangt das Gutachten über die Territorial - Emtheilung und wir sagen ihr als Antwort darauf, wir wünschen die neue Organisirung nicht, wenn nicht gleichzeitig auch jene für die Justiz- und Fi-nanzbehörvcn eingeführt wird. Mir scheint demnach die Antwort ganz anders zu klingen, als wie die Frage gelautet hat und die Regierung kann einfach sagen, sie beabsichtige auch nicht die neue politische Organisirung durchzuführen, sie betrachte die Territorial-Eintheilung, so wie dieses Seitens Sr. Ercellenz des Herrn Statthalters erklärt wurde, nur als eine nothwendige Vorarbeit für ihre weitern Beschlußfassungen und Maßnahmen, die sie über diesen Gegenstand zu treffen hat. Weil mir nun dieser Antrag nicht der an uns gestellten Frage zu entsprechen scheint, so glaube ich, so sehr ich auch im Wesentlichen damit einverstanden bin, doch nicht für denselben stimmen zu können. Ich kann aber auch nicht für den weiteren Punkt stimmen, nämlich für den bestimmten Antrag, es sei bei der seinerzeitigen Reorganisirung das Kronland Krain in beiläufig 24 Bezirke einzutheilen und zwar deshalb, weil ich glaube, daß hierin ein logischer Widerspruch mit dem liegt, was der Ausschuß ad e angeführt hat. Ich bin mit den Erwägungen, welche den Ausschuß ad e geleitet haben und wornach er sich dahin ausspricht, daß er nicht in der Lage sei, in eine Beurtheilung der proponirten Territorial-Eintheilung einzugehen, vollständig einverstanden. Allein ich frage, wenn man nicht in der Lage ist in eine gründliche Beurtheilung einzugehen, wie kann man dann der Regierung den Antrag stellen, sie soll das Land in 24 Bezirke eintheilen. Dies scheint mir eben einen unlösbaren Widerspruch zu enthalten und ich bin daher nicht in der Lage für diesen Antrag zu stimmen. Eben so wenig vermöchte ich aber für den zweiten Theil des Antrages des Herrn Dr. Costa zu stimmen, so sehr ich auch mit vielen Punkten desselben einverstanden bin. Allein dieser Antrag stellt schon als bestimmt die Einführung der Bezirksvertretungen voraus und hierüber kann man sich wenigstens derzeit und nur so nebenbei ohne genaue Erörterung der Frage nicht aussprechen, und nicht gewissermaßen das Prinzip damit anerkennen, daß Bezirksvertretungcn auch in Krain eingeführt werden müssen. Ich glaube, daß sich der Landtag, in so lange die Grnndzüge für das Gcmeindegesetz aufrecht bestehen, in so lange nicht für die Einführung der neuen Bezirksvertretungen aussprechen könne, und wenn man sie nur deshalb einführen will, um der Regierung Gelegenheit zu bieten, einen großen Theil der politischen Wirksamkeit der Bezirksbehörden auf selbe zu übertragen, nun so haben wir wenigstens keinen Grund uns mit der Einführung derselben zu beeilen. Die Regierung hat Gelegenheit in Böhmen und Mähren, wo die Äe-zirksvertretungen bereits bestehen, zu zeigen, welchen politischen Behörden sie diese Agenden übertragen will; es ist bisher in dieser Beziehung noch nicht sehr viel zum Vorschein gekommen, und die Territorial-Eintheilung, wie sie jenen Landtagen vorgelegt worden ist, scheint von der unserigen nicht wesentlich verschieden ge- wesen zu fein, obgleich sie schon auf die dort bestehenden Bezirksvertretungen hätte Rückstcht nehmen können. Wenn ich mich nun weder für den einen noch für den andern Antrag aussprechen kann, so glaube ich eben mit Rücksicht darauf, daß der Landtag nicht in die Lage gesetzt ist, in eine gründliche Beurtheilung des Gesetzentwurfes einzugehen, wie dies der Ausschuß in seinem Berichte ad e auseinander gesetzt hat, nur den Antrag stellen zu können, der hohe Landtag wolle beschließen über die Regierungsvorlage betreffs der Territorial-Eintheilung für die neue Organisirung der politischen Behörde» hit Krvnlande Kram, werde in Erwägung, daß die nothwendigen Prämissen dem Landtage nicht gegeben sind, zur Tagesordnung übergegangen. Abg. Freiherr v. Apfaltrern: Ich bitte um das Wort. Ich stelle mich dermalen lediglich auf den Boden der Generaldebatte und will in meinen Erörterungen, von denen ich hoffe, daß sie nicht allzu lange ausfallen werden, mich darauf beschränken, darzuthun, daß der Landtag sich berufen und gewissermaßen, wenn er nämlich seiner Pflicht sich bewußt ist, angewiesen fühlen muß, der Regierung die Frage zu beantworte», die sic ihm gestellt hat, also über die gegenwärtige Regierungsvorlage nicht zur Tagesordnung überzugehen; daß er aber auch in der Lage ist, sich in irgend einer Richtung auszusprechen und daß er die Art und Weise, int Großen und Ganzen genommen billigen kann, in welcher der Ausschuß die Beantwortung der von der Regierung gestellten Frage in seinem heutigen Berichte vorgeschlagen hat. Es handelt sich einfach darum, die Frage zu beantworten, ob die Regierung darin zweckmäßig handelt, wenn sie zur Vereinfachung der politischen Administration, zur Ersparung von Kosten bei Gelegenheit der Trennung der politischen Administration von der Justizverwaltung, die Bezirke in der Art zusammenstellt und das Land in der von ihr proponirten Weise eintheilt oder welche andere Eintheilung etwa den Wünschen der Bevölkerung entsprechender wäre. Ich halte diesen Vorgang der Regierung für einen vollkommen legalen, ich halte die Regierung für vollkommen berechtigt diese Aenderungen in ihrer politischen Administration vorzunehmen, ohne an die gesetzgebende Gewalt zu appelliren, und ich halte es für zweckmäßig darüber die Wünsche der Bevölkerung durch sein legales Organ, den „Landtag", zu vernehmen. Die Antwort, die ihr durch den Ausschußbericht gegeben worden ist, zerfällt in 2 Theile. Der 1. Theil sagt: Wir sind mit dem beabsichtigten Vorgänge der Regierung int Allgemeinen nicht einverstanden, wir halten es dem Wohle des Landes nicht angemessen, daß das Land in große Bezirke eingetheilt werde und von diesen großen Bezirken aus die politische Verwaltung geschehe. Der 2. Theil der Antwort liegt darin, daß man für den Fall, daß die Regierung die Gründe des Landtages nicht anerkennt, oder wenn sie selbe auch anerkennt, sie doch nicht für gewichtig genug hält, um von ihrer Absicht abzugehen; ihr Anhaltspunkte bietet, dasjenige noch an dem Vorschlage, den sie uns gemacht hat, zu verbessern, daß bezüglich der Eintheilung des Landes nach der Ansicht des hohen Landtages zu amendiren wäre. Es ist äußerst zweckmäßig, daß eben die Generaldebatte in diese letzte Partie des Ausschußberichtes noch nicht eingegriffen hat, und ich werde daher auch diese Partie dermalen außer aller weiteren Besprechung lassen. Dies würde nur zu Verwirrungen führen, die der prompten Erledigung dieses Gegenstandes der Tagesordnung eben nicht förderlich wäre. Was die Beantwortung der ersten Fragen im Allgemeinen anbelangt, so halte ich eS für den Landtag vollkommen angemessen, wenn er darüber sich ausspricht, ob er überhaupt das Porhaben der Regierung, größere Verwaltungsgebiete für die untersten Instanzen zu bilden, billigt, und er weiters sagt, wie etwa diese Amtssitze und Bezirke zweckmäßig gewählt und eingetheilt werden könnten. • Es wird im Allgemeinen gegen die Art, wie der Ausschuß den ersten Theil der Frage beantwortet hat, nämlich ob diese Eintheilung überhaupt wünschenswerth wäre, zunächst eingewendet, daß sie auf einer falschen Grundlage beruhe. Es sei nämlich durch diese Art die Vorfrage zu beantworten vergessen worden, ob nicht eigentlich ein ganz anderes System in unserer politischen Administration eingeführt werden soll, nämlich das System der Selbstverwaltung, wodurch dann, — so scheint der Sinn zu sein — die Nothwendigkeit einer untersten Instanz entweder ganz entfällt, oder aber das Bedürfniß von vielen derartigen Organen nicht vorhanden wäre. Ich glaube mit diesem Einwände verliert man den Boden, auf welchen wir uns befinden, gänzlich aus dem Auge. Es handelt sich heute gar nicht um die Aenderung des Systemes, davon ist gar nicht die Rede, darüber ist nicht die Frage. Wir sind nicht zur Einführung einer anders gestalteten politischen Organistrung, zur Begutachtung einer solchen berufen, sondern wir sind berufen, eine andere Eintheilung des Landes zu begutachten, innerhalb welcher man auf Grundlage des faktisch und gesetzlich bestehenden Verwaltungssystemes für die weitere Zukunft das Land verwalten will. Dies ist ein wesentlicher Unterschied, denn, wenn es sich um das handeln würde, was von dem Herrn Vorredner Dr. Costa erwähnt worden ist, ja dann wäre das allerdings eine Prinzipienfrage, dann wäre das Gegenstand der Gesetzgebung und dann würde es sich nicht um ein Gutachten, sondern um die Zustimmung der Factoren der Gesetzgebung handeln. Es handelt sich aber eben nur um die Durchführung einer rein administrativen Maßregel, welche wir int Sinne deS 8. 19 der L. O. zu begutachten haben. Ich glaube die Grundlage, auf welcher sich der Ausschuß gestützt hat, als er diese Frage beantwortete, war eine vollkommen richtige. Es handelt sich nämlich nicht um die Creirung neuer Behörden und um die Bestimmung ihres geschäftlichen Wirkungskreises, sondern mit einen größeren territorialen Wirkungskreis für die bereits bestehenden Behörden. Es wurde insbesondere die Besorgniß rege, daß die Gemeinden wieder in ihrem Wirkungskreise beeinträchtiget werden sollen, und daß man Organe schaffen wird, welche sie beeinträchtigen. Davon ist aber da nicht die Rede. Die Gemeinde ist als organisirt anzusehen; das Gesetz wird, wie ich gar nicht zweifle, binnen kurzer Zeit, von Seiner Majestät dem Kaiser genehmiget werden. Hiedurch erlangt dann das Gemeindcgesetz gesetzliche Kraft und die Gemeinden werden auf seiner Grundlage, ganz unabhängig von der Frage, die wir heute beantworten, gebildet und organistrt werden. Dieses wird als ein vollendetes Ganzes in der heutigen Vorlage, so wie ich sie verstehe, betrachtet, und es handelt sich nur tun die Behörden, um ihren territorialen Wirkungskreis, innerhalb dessen sie mit und neben der Gemeinde die künftige unterste Administration leiten sollen. Es sind ja nicht alle Auge- legenheiten, welche unsere ländliche Bevölkerung zunächst gewöhnlich zu schlichten hat, Gemeindeangelegenheiten, und es muß ja für diese Angelegenheiten, die die Gemeinde nicht berühren, ein unterstes administratives Organ bestehen. Ueber dieses Organ kann es nun allerdings verschiedene Ansichten geben, die Einen können wünschen, daß es ein aus der Wahl der Bevölkerung hervorgehendes sei, die andern können eS für zweckmäßig halten, daß es von der Regierung aufgestellt werde; dermalen jedoch handelt es sich eben nicht um die Erörterung dieser Frage, sondern es handelt sich darum, wiö der territoriale Umfang der untersten Verwaltungsbehörde, welche faktisch besteht, beschaffen sein soll, ob er, abändernd den gegenwärtigen Zustand, eine größere Ausdehnung haben soll? In dieser Richtung die Kostenfrage ins Auge zu fassen, war allerdings äußerst opportun, und ich muß mir erlauben, die Einwendungen, die dagegen erhoben worden sind, zu beleuchten. Es wurde nämlich gesagt, daß es doch nicht billiger zu stehen kommen kann, wenn man etliche 20 selbstständige Körper für die politische Verwaltung und eben so viel für die Justizpflege organisirt, als wie die Regierung beabsichtiget, wenn man 12 Bezirkshauptmannfchaf-ten aufstellt und die jetzige Anzahl von Bezirksgerichten beläßt. Meine Herren, das ist nach meiner Ansicht ein ganz unrichtiger Calcul, nämlich faktisch wird der Dienst der untersten politischen und Justiz-Administration mit einem Gesamintkostcnaufwand von 200.000 fl. ausgeübt durch 30 unterste Administrativbehörden gemischten Charakters. In Zukunft werden beiläufig eben so viele oder eigentlich weniger solcher Behörden bestehen, und ich glaube, der Kostenaufwand wird nicht um einen Kreuzer mehr betragen, denn es ist purer Irrthum, wenn man glaubt, das gegenwärtige Bezirksamt enthalte alle jene Organe, welche für diese beiden AdininistrationSzweige nothwendig sind, nur einfach; im Gegentheile bei vielen Bezirksämtern sind selbst die Bezirksrichter außer in den Disziplinarangelegenheiten vollkommen unabhängig von den Bezirksvor-stehern. Wo aber das nicht der Fall ist, bestehen für die Justizgeschäfie eigene Beamten, eben so wie für die politische Verwaltung, von denen Jeder wieder eine Art Stellvertreter hat, mag nun die Bezeichnung seiner Dienstes-stellnng diese oder jene sein, nebst dem sonstigen Amts-und Dienstpersouale. In Zukunft und wie der Vorschlag des Ausschusses ist, wäre das beiläufig dasselbe Verhältniß mit Rücksicht auf die von 30 auf etliche 20 reduzirte Anzahl. Es käme allerdings in der Zusammensetzung auf das Nämliche hinaus, was vor dem Jahre 1850 bestand und beim Volke in der.That, ich kann es bestätigen, in der Hinsicht in gutem Andenken steht, daß es ihm bequem war, dort, wo seine Herrschaft war, oder sein Bezirk, alle seine Angelegenheiten ämtlicher Natur ordnen zu können. Ich glaube nicht, daß es theuerer zu stehen käme, weil künftighin ein derartiges politisches Organ erster Instanz nicht mehr Personale umfassen müßte, als jetzt die Hälfte eines Bezirksamtes, um so mehr nicht, nachdem gewisse Particen von Agenden durch den erweiterten Wirkungskreis der Gemeinden dem Bczirksamte abgenommen werden. Die Justizverwaltung war faktisch in den Jahren 1850 bis 1854 in der Art ausgeübt worden und hat keine höheren Kosten verursacht. Es waren die betreffenden Bezirksgerichte auch nicht mit zahlreicherem Personale besetzt, als jetzt faktisch ungefähr die Hälfte des Personalstandcs der Bezirksämter ausmacht. Also was die Kostenfrage anbelangt, würde ich glauben, daß sie nicht zu Ungunstcn des Vorschlages ausfällt, welchen der Ausschuß gemacht hat. In dem, was ich beim Beginne meiner Erörterung erwähnt habe, liegt auch die Antwort auf die Frage, welche Herr Dr. Snppan gestellt hat, nämlich was denn die Anträge des Ausschusses eigentlich für eine Antwort auf die Regierungsvorlage seien? Nach meiner Ansicht, und so wie ich auch die des Landes zu kennen glaube, ist cs die correctcste Antwort zu sagen: Ueberhaupt sind die Bezirkshauptmannschaften, das heißt nämlich, politische Behörden unterster Instanz so bedeutender territorialer Ausdehnung nicht der Wunsch der Bevölkerung. Ich zweifle sehr daran, daß irgendwo auf dem Lande der Wunsch gefühlt werde, so große Bezirke zu haben, und so weit zum Bezirkssitze gehen zu müssen, denn Angelegenheiten beim Bezirksamte zu ordnen, gibt es und wird es immer geben, so lange man nicht Bezirksvertretungcn einführt, und dann hat der Bauer eben so gut zur Bezirks-Vertretung zu gehen, wie er gegenwärtig zum Bezirksamte zu gehen hat. Also der erste Theil der Antwort sagt, wir finden es überhaupt nicht für zweckmäßig; wird es aber doch so einzuführen beliebt, so sind diese und jene Aenderungen in jener Eintheilung des Landes vorzunehmen, welche die Regierung dem Landtage zur Begutachtung mitgetheilt hat. Ich halte diese Antwort für eine corrccte. Den Wirkungskreis aber kennen wir allerdings, und wenn wir ihn nicht früher gekannt haben, so kennen wir ihn aus der heutigen Sitzung, nachdem Seine Excellenz der Herr Statthalter erklärt hat: Der Wirkungskreis einer Bczirkshauptmannschaft wird der nämliche sein, wie jener eines dermaligcn Bezirksamtes ist, mit Ausnahme lediglich jener Agenden, welche in Folge des einzuführenden Gemeindegesetzes der Gemeinde zukommen. Also hierüber sich ausznsprechen, fehlen uns nicht die Prämissen, indem wir den dermaligcn Wirkungskreis der untersten politischen Behörden aus der Erfahrung kennen. Aber der Regierung eine Antwort zu geben und nicht zur Tagesordnung überzugehen, halte ich für eine Pflicht des Landtages deshalb, damit ihm nicht der Vorwurf gemacht werden könne, daß er der Regierung nicht antwortete, wenn sie einen Appell an sein konstitutionelles Recht macht; üben wir unser Recht aus und sagen wir unsere Meinung, mag sie übereinstimmen mit der Ansicht der Regierung oder nicht, aber eine Antwort, meine Herren, glaube ich, sollten wir geben. Präsident: Wünscht noch Jemand zu sprechen? (Abg. Svetec meldet sich.) Herr Svetec hat daö Wort. Abg. Svetec: Ich würde nach den gründlichen Erörterungen des AuSschnßberichtcs, die Herr Dr. Costa bereits gegeben hat, nicht das Wort ergriffen haben, wenn es mir nicht schiene, daß der Ausschuß eigentlich bei allen seinen Ausführungen »nd bei allen seinen Intentionen doch hauptsächlich die Errichtung von Bezirkscommissariarcn bezweckt hätte. Es scheint die Errichtung von Bezirkscommissa-riaten das eigentliche Ideal des Ausschusses gewesen zu sein, welchen Organismus er sich beiläufig in der gegenwärtigen Form der politischen Einrichtungen gedacht hat, mit dem einzigen Unterschiede, daß das Politische vom Gerichtlichen getrennt, und daß für ersteres selbstständige landesfürstliche Behörden bestellt werden. Der Ausschuß hat diese seine Anschauung hauptsächlich dadurch zu begründen gesucht, daß er sich auf die Wünsche des Volkes und auf die Erfordernisse des öffentlichen Dienstes beruft. Er meint nämlich, das Volk wünsche keine weiten Wege zu machen, das Volk wünscht, alles in einem Orte concen-trirt zu haben und der öffentliche Dienst erheische es, daß der Beamte über den Gegenstand seiner Geschäfte eine klare Uebersicht habe, daß er in allen Fällen prompt und rechtzeitig einschreiten könne. Wenn ich diese Motivirung betrachte, so kommt mir vor, daß. sich der Ausschuß auf einen Standpunkt gestellt hat, welcher heutzutage nickt mehr der richtige ist; der Ausschuß scheint sich nämlich auf den Standpunkt vom Jahre 1850 oder allenfalls 1854 gestellt zu haben und dachte sich den Wirkungskreis der politischen Behörden alle jene Geschäfte umfassend, welche er damals umfaßt hat. Nun, das scheint mir nicht richtig zu sein. Seit jener Zeit haben sich die Verhältnisse, sowohl mit Rücksicht auf die Regierung, als auf die Bevölkerung bedeutend geändert. Wenn wir die Regierung betrachten, so wissen wir aus authentischen Erklärungen, daß dieselbe die Autonomie möglichst zu fördern beabsichtiget, daß sie den Vorsatz hat, nicht bloß bedeutende Agenden des politischen Dienstes an die Gemeinden zu übertragen, sondern, daß sic auch den Plan hat, Be-zirksvertretiingen einzuführen, daß sie den Plan has, mehrere Agenden der politischen Verwaltung an die Landtage, beziehungsweise an die Landesausschüssc, zu Überträgen, überhaupt daß sie das Feld der Autonomie möglichst erweitern will. Wir dürfen nicht aus dem Auge lassen, daß für mehrere bedeutende politische Agenden bereits autonome Körperschaften geschaffen sind, zum Beispiel für das Straßcnwesen, für die Kirchen- und Schulconcurrenz, welche jedenfalls eine sehr bedeutende Bürde der politischen Verwaltung abnehmen werden. Ferner kommt mir vor, daß auch die Wünsche der Bevölkerung keineswegs sich bloß in dem Punkte concentri-ren, möglichst kurze Wege zu haben und möglichst concen-trine Behörden zu finden, um alle Geschäfte auf einem Punkte abthun zu können. Ich glaube, daß die Wünsche der Bevölkerung — ich habe natürlich jene Bevölkerung im Auge, welche diesfalls ein Urtheil haben kann — auch dahin gehen, endlich sich von der politischen Bevormundung möglichst zu befreien und seine Angelegenheiten möglichst selbstthätig und autonom zu verwalten. (Dr. Costa: Ganz richtig!) In dieser Beziehung also, sowohl, was die Intentionen der Regierung, als auch was die Wünsche der Bevölkerung betrifft, kommt mir vor, hat der Ausschuß nicht den richtigen Standpunkt eingenommen. Freilich wird eingewendet, das Volk sei derzeit für die Autonomie, sei für die Selbstverwaltung noch nicht reif. Ich könnte nicht läugnen, daß die Erziehung unseres Volkes bis zum heutigen Tage in diesen Beziehungen nicht besonders gefördert worden ist. Ich würde mir doch erlauben zu bezweifeln, daß die Erziehung des Volkes in autonomer Hinsicht durch Errichtung von vielen politischen Behörden, namentlich durch Errichtung von Bezirkscommissaria-ten wesentlich gefördert werden könnte; ich würde glauben, daß man dadurch eher das Gegentheil erreichen würde. Ich brauche mich in dieser Beziehung nur auf die Erfahrung zu berufen. Die politischen Behörden hatten gewiß in den verflossenen 16 Jahren eine Thätigkeitssphäre, überhaupt einen Wirkungskreis gehabt, welcher sie in den Stand fetzte, die Autonomie der Gemeinden möglichst zu fördern; und doch, wenn wir auf diese Zeit zurückblicken, was ist für die Autonomie der Gemeinden geschehen? Ich muß noch beisetzen, daß die politischen XVIII. Sitzung. Behörden an ihrer Seite ein Gemcindcgesetz hatten, welches noch heutzutage, was die Autonomie betrifft, volle Anerkennung verdient; es ist das Stadion'sche Gemeinde-gesetz, welches, ich möchte sagen, was die Autonomie betrifft, einen sehr großen Fortschritt enthalten hat, und trotz dieses Gemeindcgesetzes und trotz aller Mittel, welche die Aemter in der Hand hatten, brachten sie eö in der Erziehung des Volkes für das Gemeindeleben und für die Autonomie sehr wenig vorwärts. Ja, sic müssen heute gestehen, und wir haben auch dieses Geständniß in dem Ausschußberichte gelesen, daß bisher nicht einmal der Same ausgeworfen wurde, ans dem die Autonomie hervorkeimen sollte. Meine Herren, wenn aber die politischen Behörden bisher nicht einmal dazu.kamen, um den Anfang der Erziehung zu machen, welche Aussichten, welche Hoffnungen öffnen sich uns für die Zukunft? Ich halte auch dafür, daß eine üppige Entwickelung der politischen Behörden dem autonomen Leben mehr hinderlich, als förderlich sei. ich halte dafür, daß das, was man Bureaukratie nennt und die Gemeindeautonomie Gegensätze darstellen, Gegensätze, welche sich gegenseitig bekämpfen, Elemente, wovon eines dem andern das Terrain abzugewinnen sucht; solche Elemente sind nach meiner Meinung nicht geeignet, sich gegenseitig zu stützen und am allerwenigsten geeignet zur gegenseitigen Entwicklung eine kräftige Beihilfe zu sein. Will man mit der Autonomie endlich wirklich den Anfang machen, so muß man dem Volke Gelegenheit bieten, auf eigenen Füßen zu stehen, man muß dem Volke Gelegenheit bieten, seine Kräfte zu versuchen, das Volk soll endlich lernen, selbstthätig seine Angelegenheiten in die Hand zu nehmen, denn jede Kraft, wenn sie sich entwickeln soll, braucht eine Uebung, und man könnte hier den Spruch zur Anwendung bringen, daß. derjenige, welcher das Schwimmen lernen will, erst ins Wasser gehen müsse. Das sind die Beweggründe, warum ich dafür sprechen muß, die Anzahl der politischen Aemter möglichst zu reduziren, und sowohl der Ländesvertretung als der Regierung selbst an das Herz zu legen, die Entwickelung des autonomen Lebens möglichst zu befördern, und zu dem Behufe dahin zu streben, daß ehethunlichst die Bezirksge-möindcn ins Leben gerufen werden. Indem nun in der von mir bezeichneten Richtung der Antrag deS Herrn Dr. Costa den nächsten und geeignetsten Weg zu bieten scheint, so würde ich mir erlauben, zu rathen, diesem Antrage die möglichste Berücksichtigung zu Theil werden zu lassen. Präsidellt: Wünscht noch Jemand das Wort? (Dr. BleiweiS meldet sich.) Herr Dr. Bleiweis hat das Wort. Abg. Dr. Blciweis: Ich würde das Wort nicht ergriffen haben, wenn nicht in dem Ausschußberichte die Fähigkeit der Gemeinden sich autonom zu verwalten, angegriffen worden wäre, obwohl Seine Ercellenz der Herr Obmann des Ausschusses erklärt hat, daß die Unreife der Gemeinden nicht so gemeint sei, wie es den Anschein hat, — ich würde das Wort nicht ergriffen haben, sage ich, wenn ich die Autonomie des Gcmeindele-bens in Krain nicht aus der Geschichte vertheidigen wollte, nämlich aus einer Zeit, ivelche uns thatsächlichen Beweis geliefert hat, daß in Krain ein vollkommen autonomes Gemeindcleben und ein sehr einfacher sonstiger politischer Organismus bestanden hat. „Auch vom Feinde muß man lernen, wenn er Lehrreiches, bietet!" Und, meine Herren, in dieser Beziehung erlaube ich mir ein 3 Stück der Geschichte des Landes vor Ihre Augen zu führen, nämlich jener Zeit, wo während der französischen Occupation die Mairien im Lande eingeführt waren. Als am 15. October 1809 der Wiener Friede geschlossen, und am 1. November 1809 Krain an Frankreich gelangt ist, hat die französische Regierung alsbald die Organistrung des Landes in Angriff genommen; im Jahre 1810 waren bereits die Mairien provisorisch organisirl, am 1. Jänner 1811 aber schon definitiv eingeführt, und zwar so, daß später eine Aenderung in diesem Organismus nicht mehr stattgefunden hat. Männer, die sich derselben Zeit noch erinnern, loben diesen Organismus der Gemeinden, als einen sehr einfachen, als einen sehr billigen, als einen sehr geordneten; es lohnt daher der Mühe, in diese Zeit zurück zu blicken, und das, was damals war, zu vergleichen mit dem, was ich und meine Gesinnungsgenossen für die Zukunft anstreben. Wir haben nicht nöthig, in andere Länder zu blicken, — die Erfahrungen des heimischen Bodens stehen uns zur Hand. Die Mairien in Krain waren folgendermaßen eingerichtet : An der Spitze jeder Mairie stand ein Maire (Bürgermeister), er war vom Bolke gewählt und von der Generalintendanz bestätiget; an der Seite des Maire waren zwei Adjunkten und 4 Räthe; alles dies waren unbesoldete Ehrenämter. Besoldet war der Sekretär. Bei der Mairie war auch immer ein Förster angestellt. Das Gerichtswesen besorgte der Friedensrichter. Die Steuern wurden durch die Mairie eingehoben; es hat deren zwei Kategorien gegeben: Die sogenannten „Percepteurs" haben die directen Steuern, die „Domänen-Rece-veurs" haben die indirecten Steuern eingehoben. Auch die Rekrutirung, meine Herren, war in den Händen der Mairie, welcher die Gensdarmerie zur Disposition stand. Bei der Mairie wurden auch die Civileheu geschlossen u. s. w. Sie sehen also, meine Herren, wie viel in den Händen der damaligen Gemeinde war. Mehrere Mairien zusammen wurden in einen Canton vereinigt, — daher noch aus jener Zeit bei uns für die Bezeichnung des Wortes „Bezirk" der Name Canton geblieben ist. Der Canton hatte Cantonsmairien, und so zum Beispiel, ist es noch ganz gut bekannt, daß die Mairie Franzdorf, die Mairie Bilichgraz, die Mairie Loitsch unter dem Canton Oberlaibach vereiniget waren, und noch jetzt sind die Namen der damaligen Maire's Obresa und Klemenöiö als geachtete Namen aus jener Zeit bekannt. An der Spitze des Landes als politischer Chef stand der sogenannte Generalintendant, General Marmont war Civil- und Militärgouverneur. Merkwürdig ist es, daß in dem, was der Antrag des Dr. Costa anstrebt, in Bezug auf die politische Organisation auch damals eine ähnliche Einrichtung war. Wie eben gesagt, der Generalintendant war der Chef des Landes; au seiner Seile waren Su hinten da nten, und zwar war einer in Laibach für Oberkrain, einer in Neustadt! für Unterkam und einer in Adelsberg für Jnnerkraiu. Das war der einfache politische Organismus und Vas die Organisation der damaligen Gemeinden. Meine Herren, Sie entnehmen aus dieser Skizze: daß wir ein autonomes Gemeindeleben bereits in Krain gehabt haben. (Dr. Costa: Sehr gut!) Sie werden nun leicht Kritik üben an den Worten, die der Ausschußbericht enthält: „Wie soll und kann denn Hierlands ein kräfti- ges Gemeindeleben so urplötzlich auftauchen? (Dr. Toman: Hört! Hort!) Es war schon da, meine Herren, — es hat jahrelang schon bestanden, — es kann wieder aufstehen, wenn nur die Regierung es ernstlich will und die Bevölkerung auch dazu das ihrige beiträgt. (Sehr gut! Dobro, Dobro!) Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so schließe ich die Generaldebatte. Ehe ich dem Herrn Berichterstatter das letzte Wort ertheile, bringe ich noch den Antrag des Herrn Dr. Suppan zur Kenntniß, welcher lautet: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Ueber die Regierungs - Vorlage betreffend die Territorial - Eintheiluug für eine neue Organisirung der politischen Behörden im Kronlande Krain werde in Erwägung, daß ihm die nothwendigen Prämissen zu deren gründlichen Beurtheilung nicht gegeben wurden, zur Tagesordnung übergegangen". Ich stelle vor Allem die Unterstützungsfrage. Jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen wollen, belieben sich zu erheben. (Es erhebt sich Niemand. Heiterkeit im Centrum.) Er ist gefallen. Ich unterbreche die Sitzung auf ein Paar Minuten. (Die Sitzung wird um 1 Uhr 25 Minuten unterbrochen, wieder aufgenommen um 1 Uhr 35 Minuten.) Berichterstatter Kromer: Die sämmtlichen Einwendungen, welche von den Herren Vorrednern gegen den Ausschußantrag vorgebracht wurden, gehören eigentlich nicht in die General-Debatte, sondern in die Spezial-Debatte, hätten daher dort ihren Platz finden sollen, insofern wäre ich gar nicht gehalten, schon derzeit auf diese Einwendungen Antwort zu geben. Der einzige Antrag des Herrn Dr. Suppan war derart styli-sirt, daß er schon in der General-Debatte zu besprechen war, wenn er die erforderliche Unterstützung gefunden hätte; denn in die Generaldebatte über eine Regierungsvorlage gehört lediglich die Frage, ob in die Spezialberathung dieser Regierungsvorlage eingegangen, ob dieselbe in der Spezialberathung angenommen oder abgeändert, oder ob die Regierungsvorlage unbedingt abgelehnt werden soll. Rur der Antrag deö Herrn Abgeordneten Dr. Suppan war sohin am Platze, alle weiteren Einwendungen, welche von den Herren Vorrednern Dr. Costa, Dr. Bleiweis und Herrn Svetec vorgebracht wurden, treffen nur die Spezialdebattc. Indessen will ich einige derselben ganz kurz beantworten. Herr Dr. Costa meint, der Ausschuß hätte bei der Erstattung seines Berichtes auf die Selbstverwaltung der Gemeinden keine Rücksicht genommen, er hätte einen Präventivdienst im Auge gehabt, durch welchen in die innersten sozialen Verhältnisse gegriffen werden soll.— Der Ausschuß war weit davon entfernt, die autonome Bewegung der Gemeinde irgend wie zu beirren oder ihr einen derlei Präventivdienst unuothwcndig aufzudrängen. Allein erwägen Sie doch, meine Herren, wie das Gemeindeleben anfänglich sich gestalten und entwickeln kann. Glauben Sie wohl, daß die neu bestellten Gemeindevorstände die Grenzen ihres Wirkungskreises immer genau einhalten, oder daß sie im selbstständigen Wirkungskreise die Beschlüsse immer auf gesetzlicher Grundlage fassen werden? Ich weiß es aus Erfahrung, Animosität, momentane Erbitterung gegen die Einzelnen, kann sehr oft die vorzüglichste Grundlage zu Gemeindebeschlüssen werden, und wo sollen dann die Betroffenen Recht und Abhilfe suchen? Die Herren meinen, möglichst wenige landesfürstliche Behörden! Nun dann wird die Abhilfe zu suchen sein, entweder durch weite Zurcisen zum entlegenen landesfürstlicheu Amte, oder durch schriftliche kostspielige Rekurse. Der letztere Weg mag vielleicht den Advokaten, Notaren. mag am Ende den Winkelschreibern conveniren, ob aber auch die Landesbevölkerung Kraius damit sich zufrieden stellen kann, würde ich sehr bezweifeln. Berücksichtigen wir auch den übertragenen Wirkungskreis, von dem ein Theil unnatürlich im neuen Gemeinde-gesetze zum selbstständigen geschlagen wurde. Die Gemeinde ist zur Handhabung der Sicherheits-, der Gesund-heits-, der Armen-, der Markt-, der Gewerbe-, der Fremden-, der Waldpolizei u. s. w. berufen; haben Sie wohl eine gegründete Hoffnung, daß die neu bestellten Ge-mcindevorstände alle diese Zweige des Polizeidienstes kräftig handhaben, und dadurch jenen Gefahren und Nachtheilen vorbeugen werden, denen eben durch die kräftige Handhabung des Präventivdicnstes vorgebeugt werden soll? Ich glaube, bei den meisten Gemeiiidevorständen dürfte dieser Dienst anfänglich verschlafen, wenn nicht eine kräftige Anregung von Seite der politischen Behörde erfolgt. Und kann die Regierung der Vernachlässigung von derlei Dienstzweigen, wenn hiedurch für das Eigenthum, für persönliche Sicherheit, für den freien Verkehr, für die Entwickelung des Handels und der Industrie die größten Gefahren und Hemmnisse entstehen können, kann die Regierung dem Allen ruhig zusehen? Muß sic nicht sogleich nachhelfen, wenn sie ihre Pflicht erfüllen soll? Allein, wie ist das möglich, wenn man der landesfürstlichcn Behörden, so wenig als möglich haben, sie am liebsten aus dem Lande verbannt wissen wollte, (v. Wurzbach: Bravo! Heiterkeit im Centrum.) Wenn wir die Frage von diesem Standpunkte betrachten, so können wir und wirklich nicht wünschen, daß die l. f. Behörden den einzelnen Gemeinden gar so entrückt sein sollen. Fassen wir aber die Sache von einem andern Gesichtspunkte: Ich habe heute eine Anzahl von Gesuchen vorgetragen, welche alle das gleiche Ziel anstreben: Gebt uns die politischen Behörden nicht zu entlegen, wir haben sonst die größten Opfer zu bringen, wenn uns das politische Amt zu weit entrückt ist. Das Volk erklärt sich also einstimmig, und verlangt einstimmig, die ersten Instanzen möglichst in seiner Nähe zu haben, und dann glaubt es sich gehörig geschützt. — Die Herren mögen immerhin glauben, daß durch die Entfernung der landesfürstlichen Behörden die Autonomie der Gemeinden vollends aufblühen, daß sie dann erst kräftig aufleben werde. Ich jedoch bin der Ansicht, und mit mir auch die Mehrzahl der Landbevölkerung Krams, daß wenn das Wirken der Gemeindcvorstände nicht zugleich durch die politischen Behörden in den Schranken des Gesetzes gehalten wird, die Leitung sehr leicht abirren, daß Habsucht, niedrige Leidenschaft und dergleichen die Einzelnen verleiten, und hiedurch das wohlthätige Wirken, welches man von den Gemeiiidevorständen anhofft sehr leicht in die ärgste Bedrückung ausarten kann. Dann kann von gedeihlichen Folgen der Autonomie nicht mehr die Rede sein. Wenn wir nach Beispielen fragen sollten, so kann jedes Bezirksamt, so kann auch das Landesgericht viele derlei Despoten ausweisen, welche als Gemeindevorstände gegen Gemeinde-Mitglieder sich die ärgsten Bedrückungen erlaubt haben. Wenn Herr Dr. Costa bemerkt: es sei ja doch zweifelhaft, ob über das Wirken der früheren Bczirks-hauptmaniischaften im Lande im Allgemeinen ein ungünstiges Urtheil bestehe, und ob man sich die Bezirks - äom-mffsariate gar so sehr wünsche; so kann ich im Namen des Ausschusses zwar keinen Beweis liefern, allein ich habe in 10 Bezirken Krain's gedient, und kenne so ziemlich die Stimme unseres Volkes, ich muß daher offen aussprechcn, daß das Urtheil über die BezirkShauptmann-schaften im ganzen Lande ein abträgliches ist, und daß man sich die früheren landesfürstlichen Commissariate allgemein wünscht. Wenn Herr Dr. Costa bemerkt, daß die Bemerkung des Ausschusses: gegenwärtig könne sich in unserem Lande ein kräftiges Gemeindeleben gar nicht entwickeln, und es werden nur wenige Gemeinden anfänglich ihre Wahl auf Männer lenken, welche die erforderliche Eignung, die materiellen Mittel, und zugleich den rechtlichen Willen haben, alle Communal-Interessen mit warmen Pflichteifer zu vertreten, — geradezu eine Unwahrheit enthalte, so mag ich mit gleicher Schärfe darauf nicht antworten, diese ist nicht meine Rede - Weise — (Heiterkeit int Centrum); allein das kann ich wohl sagen: daß die letzten Wahlen der Gemeindevorstände,— ich glaube von dem hohen Hause wird mir hicfür die Bestätigung werden — nicht gerade glücklich ausgefallen sind. Es mag Städte, es mag auch Märkte geben, wo eine mehr gesunde Intelligenz glücklich gewählt hat, jedoch am Lande war die Wahl im Ganzen eine unglückliche, und der Ausschuß mußte eben deshalb besorgen, daß derlei Resultate auch bei der zweiten Wahl zu Tage treten dürften. Wenn der Herr Dr. Costa glaubt, die Gemeinde-Vertretung soll einen großen Theil der derzeitigen politischen Agenda auf ihre Schultern nehmen, und dadurch die Last des Staatssäckels erleichtern, so glaube ich, hat er sich die Größe des politischen und des damit verbundenen steueränitlichen Dienstes nicht ganz vor Augen gehalten. Ich will zugeben, daß durch das Aufleben der Gemeinden ein Theil des derzeitigen politischen Dienstes entfallen, und den künftigen Gemeinden zugewiesen werden wird: dessenungeachtet bleibt dieser Dienst noch ein so bedeutender, daß ihn die Gemeinden, auch wenn 'flc wollten, nicht übernehmen können. Ich will Ihnen, obschon dem politischen Dienste schon seit längerer Zeit entrückt, nur einige Hauptzweige desselben aufzählen: ES wird die Thätigkeit der politischen Behörden vorerst auf die glückliche Gruppirung und Organisirnng der Gemeinden, und auf deren primitive Leitung bei Ausübung des selbstständigen und übertragenen Wirkungskreises zu richten sein. Bei der Ausübung des Polizeidienstes, insbesondere der Sanitäts-, der Sicherheits-, der Gewerbe-, Markt- und Straßen - Polizei wird eine stete Ueberwachung durch die politischen Behörden nothwendig sein. Diese werden über alle, im übertragenen Wirkungskreise vorkommenden Recurse zu entscheiden haben; sie werden die strafgerichtlichen Amtshandlungen bei Waldfreveln, bei Uebcrtretun-gen des Waffenpatentes, bei Steuer-Prävarikationsfällen und in allen geringeren, den politischen Behörden zugewiesenen Uebertretungeu noch forthin besorgen. Der politischen Behörde wird auch die Leitung des Sanitätöwesens, vorzüglich bei Epidemien, Seuchen u. dgl., dann die Leitung der Verhandlungen bei allen öffentlichen Bauten, insbesondere bei Kirchen-, Pfründen-, Schulbauten, sowie die Erledigung der Rechnungen hierüber obliegen; die politische Behörde hat forthin alle Erhebungen über Elementarschäden und Unglücksfälle zu pflegen, und dagegen die geeigneten Vorkehrungen zu treffen; ihr steht die Ein- flußnahme auf die Errichtung von Schulen, auf den geregelten Schulbesuch, auf die Beischaffung der Schnlrequi-siten, die Evidenzhaltnng des ganzen GewerbSweseus, die Einflußnahme auf die Bemessung der Steuer bei Verpacht jungen der Verzehrungssteuer u. s. ro. zu. Gegenwärtig obliegt ihr in den meisten Bezirken die Mitwirkung bei der Servitutenregulirung, nebstbei auch die Durchführung der Rekrutirung in allen einzelnen Stadien, und die Besorgung des ganzen, das Militär betreffenden politischen Dienstes, sie hat die Evidenzhaltung der zum Militär Abgestellten , der Urlauber u, s. ro., sie hat die Vornahme aller Verhandlungen betreffend die Militärlieferungen, Subarrendirungen k., es obliegt ihr nebstbei die Sammlung statistischer Daten, welche von den höheren Behörden gefordert, so wie die Erstattung der Gutachten in Fragen, über welche sie von der Regierung vernommen wird. Das sind beiläufig und zwar nur einzelne Zweige des politischen Dienstes, und Sie wollen das Alles den Gemeinden aufbürden? Ich frage: sind unsere Gemeinden wohl fähig, diese Dienstzweige zu besorgen, und mit welchem Kostenaufwande könnten sie diesen politischen Dienst bestreiten? Derselbe kostet gegenwärtig beiläufig 80 000 fl, und der damit verbundene Steueramtsdienst kostet 90.000 fl.; das sind zusammen beiläufig 170.000 fl. Ich zweifle sehr, meine Herren, ob Sie die Gemeinden gar so glücklich und zufrieden stellen werden, wenn Sie nebst der enormen Belastung, die Krain ohnehin zu tragen hat, noch weitere 170.000 fl. auf dessen Schultern wälzen werden? Herr Dr. Bleiweis meint, in unserem Lande war . schon eilt kräftiges Gemeindeleben, eö bestanden ja zur Zeit der französischen Occupation die Mairie'n im Lande; schon damals habe unser Land Beweise gegeben, daß es für das Genteindelcben reif sei. Ja! aber daö damalige Gemcindeleben verdankte feine Blüthe den Bajonetten (Heiterkeit unv Bewegung) und die Gemeinden mußten rein nach den Pfeifen der Bajonette tanzen (vermehrte Heiterkeit und Lachen). Seither ist übrigens ein Zeitraum von 50 Jahren verstrichen, in welchem das Gemcindeleben geschlafen hat; wenn es auch damals bestanden hätte, es muß nunmehr neu geweckt werden. Ich habe vorläufig nichts mehr zu bemerken (Schriftführer Brolich: O ja!), und werde mir die näheren Erörterungen der vom Ausschüsse gestellten Anträge für die Spezialdcbatte vorbehalten. Nur gegen die Anträge des Herrn Abg. Dr. Costa habe ich noch einiges vorzubringen. Vorläufig handelt es sich nur um die Beantwortung der Frage: wie die politischen Behörden im Lande gruppirt werden sollen? ob nämlich so viele, als gegenwärtig auch künftighin zu bestehen haben, oder ob sie und in welcher Weise reduzirt werden sollen, u. z. mit Auf-rechthaltnng ihres derzeitigen Wirkungskreises. Diese Frage ist Gegenstand der Verhandlung. ES war sonach die Frage, welche Communalvertretnugen, welche Gemeinden erster oder höherer Kategorie einzuführen sind, hier gar nicht einzumengen; diese Frage gehört gar nicht in die heutige Debatte. — Herr Dr. Costa beantragt im zweiten Punkte seines Antrages: (liest.) „Bei dieser Reorganistrung seien itv Ausführung der wiederholt gewährleisteten Autonomie den neuen Gemeindevertretungen und den zu schaffenden Bezirksvertretungen jene politischen Agenden znzu-weisen, welche nicht nothwendig landcsfürstlichen Behörden vorzubehalten sind, und sei demnach die Anzahl der politischen Behörden erster Instanz möglichst zu beschränken". Ob jedoch noch wettere Agenden, als sie bereits durch daö Gemeindegesetz zugewiesen sind, den Gemeinden erster und zweiter Instanz zuzuweisen seien, darüber glaube ich, müßte durch ein Reichs- oder LaudcSgesetz die Entscheidung erfolgen; keineswegs aber ist auch die Frage in die Beschlußfassung zu werfen: ob möglichst viele Agenden den Gemeinden zuzuweisen seien, denn das heißt den Landtag präcipitiren wollen. Weiters beantragt er: den neu zu schaffenden Be-zirksvertretnngen seien gleichfalls jene oberwähnten Agenden zuzuweisen.. Haben wir uns denn schon erklärt, daß wir Bezirksvertretungen haben wollen? Ich glaube, bereits in zwei Landtagen hat sich die Majorität des Hauses dahin ausgesprochen, daß wir sic vorläufig nicht brauchen, und nicht haben wollen; es wäre also der Ausspruch, daß wir Bezirksvertrctungen haben wollen, hier nur hineingeschmuggelt, es würde der Landtag zu diesem Beschlusse präcipitirt werden, dieser Antrag kann daher heute nicht zur Debatte kommen. Der dritte Punkt lautet dahin: (Liest.) „Der Landtag spricht zugleich seine bestimmte Erwartung aus, daß diese neue Organisation nicht ohne seine Mitwirkung, also im Wege der Landesgesctzgebung zur Ausführung gelange". Ueber diesen Punkt habe ich zu bemerken: Entweder betrifft die derzeitige Organisation nur eine Reduzirung der politischen Behörden ohne Alterirung ihres Wirkungskreises; dann gehört sie rein in den Kreis der Exekutive, dann hat weder die Reichsvertretung noch die Landesvertretung mitzusprechen, sondern höchstens die letzteren ihr Gutachten abzugeben. Wenn jedoch durch die politische Organistrung auch der Wirkungskreis alterirt, wenn den politischen Behörden andere Agenden, sei es im größeren oder geringeren Umfange, zugewiesen werden sollen, dann kann nach meiner Ansicht, die Frage in den Bereich der Erekutive nicht gehören, sondern sie gehört in das Feld der Gesetzgebung, und zwar in jenes Feld der Gesetzgebung , welches bisher allen Königreichen und Ländern gemeinsam war. (Dr. Toman: Rach dem Februarpatent! Heiterkeit im Centrum), daher in den Bereich der Reichsvertretung, nicht in den Bereich der Landesvertretung. Denn alle Gegenstände der Gesetzgebung, welche seit einer Reihe von Jahren in den Kronläudern diesseits der Leitha eine gemeinsame Behandlung erfahren haben, gehören sowohl nach dem Octoberdiplom, als nach dem Februarpatent in den Wirkungskreis der Reichs - und nicht der Landesvertretung. (Äbg. Svetec: Unrichtig!) Es ist daher der zweite Antrag des Herrn Dr. Costa so wenig als der erste zur Annahme geeignet. Präsident: Wegen vorgerückter Tageszeit wird die Spezialdebatte auf die nächste Sitzung übertragen. Ich ersuche nur noch zur Wahl , der Schriftführer zu schreiten. • Berichterstatter Kromer: Ich möchte um das Wort bitten. Meine Herren, es wäre vielleicht angezeigt, daß wir die Debatte fortsetzen. (Rufe: Schluß! Abg. Svetec: Wir werden über die einzelnen Punkte debatliren!) (Die Wahl der Schriftführer wird vorgenommen. Rach Abgabe der Stimmzettel und vorgenommenem Scru-tinium) Schriftführer Brolich: Bei der Schriftführerwahl wurden 28 Stimmzettel abgegeben; davon erhielten die Herren: Dcrbitsch 25 und Mnlleh 22 Stimmen. Präsident: Es sind somit die Herren Derbitsch und Mnlleh zu Schriftführern gewählt. Ich schließe nunmehr die Sitzung. Die nächste Sitzung ist Montag 10 Uhr; auf der Ta-gcSordilnng steht: Rest der heutigen Tagesordnung und eventuell die Begründung der Anträge auf Abänderung der Landes- und Landeswahlordnung und der Antrag auf Erlassung eines Landesgesetzes behufs der Regelung der Unterrichtssprache in den Volks - und Mittelschulen. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung « Uhr 7 Minuten.) xvm. Sitzung. Gedruckt bei Jos. Rudolf Millitz in Laibach. 4