1008 Amtsblatt Mv Laibacher Zeitung Nr, 136. Freitag den 16. Juni 187l. (23«—I) Nr. 2827. Kundmachung der k. k. Landesregierung für Krain, wegen Vesehnnst »nchrerlr in der k. k. Marine Akademie in ssinme erledigt werdenden halbfreiln uild Zahlplätzl' für Hiialinst,,'. Laut cincr Mittheilung des k. k. General-Commando's zn Graz ddo.4.Iuni 1871, Z.2924, werden für heller in der k. k. Marine - Akademie zn Fiume noch mehrere halbfrcic und Zahlplätze zu verleihen fein. Die Bedingungen der Aufnahme sind nachstehende : Das Veköstigungspanschale beträgt derzeit für einen ganzen Zahlplatz 551 si. 25 kr. jährlich, für eiueu haldfrcicn Platz die Hälfte dieser Summe. Den nächsten Anfpruch zur Aufnahme als ganz freie Militärzöglinge haben: 1. Söhne mittcllofer Officiere der k. k. Kriegsmarine, des Heeres und der Landwehr, 2. Söhne mittelloser Beamten der k. k. Kriegsmarine, des Heeres und der Landwehr, 3. Söhne mittelloser, um den Staat verdienter Civilbcamteu. Anspruch zur Aufnahme auf halbfrcic Plätze habeu Söhne von Staatsbeamten der vorstehenden Kategorien, welche nicht ganz mittellos sind oder in höhern Chargen stehen. Als Zahlzöglinge können Söhne aller Unterthanen der österreichisch-ungarischen Monarchie aufgenommeu werden, wenn sie den vorgeschriebenen Aufnahmsdcdiugungen entsprechen. Der Bewerber um Aufnahme in die k. k. Marine-Akademie muß zur Zeit des Eintrittes das 13. Lebensjahr zurückgelegt und darf das 15te nicht überschritten haben; er muß seinem Alter entsprechend körperlich gilt entwickelt, ohne physische Gebrechen sein, und entweder eine vollständige Un-terrealschule oder ein vollständiges Untergymnasinm oder aber ein Unter-Realgymnasium mit gutem Erfolge absolvirt haben. Die Aufnahmsgesuche müssen von den Angehörigen der Aspiranten bis längstens Ende Juli bei der Marine-Section des Reichskricgsministe-riums, und zwar im Wege des nächsten Platz- oder Ergänzungsbezirks-Commandos, welches die vorge- schriebene Qualisications-Eingabc zn verfassen hat, > eingelangt sein. ! Den Gesuchen sind nachfolgende Documente beizulegen: 1. Tauf- oder Geburtsschein, , 2. Impfuugszcugniß, 3. Schulzcuguisse mit Einschluß des zuletzt absol-virten Semesters, 4. Zeugniß über die physische'Tauglichkeit mit specieller Andeutung der erprobte« Sehweite (30"), ausgestellt von einem graduirten Militär-! oder Marinearztc. ! Die zur Aufnahme fürgewählten Aspiranten! werden für Ende September nach Fiume ciube^ rufen, woselbst sie sich nach vorangegangener ärztlichen Untersuchung seitens des Akademie-Chefarztes der vorgcfchriebenen Aufnahmsprüfung zu unterziehen haben. Die Reisekosten dorthin haben die Angchöri- ^ gen der Aspiranten sowohl für diefcn als für dessen etwaige Begleitung aus Eigenem zu tragen. Die Ausbildung in der Marine-Akademie dauert vier Jahre. Die aus der Marine-Akademie ausgemusterten Cadeten werden nach § 19 des Wehrgcsetzes und in Uebereinstimmung mit der Instruction zur Aus-sührung desselben anf die ihnen zukommeudc Linien-und Reserve-Dienstpflicht assentirt. Nücksichtlich der Präsenzdienstzeit der aus was immer für einer Ursache vorzeitig aus der Marine-Akademic austretcnden Zöglinge gelten ebenfalls die Bestimmungen der Instruction zur Ausführung des Wehrgesetzcs. Dies wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht hat. Laibach, am 6. Juni 1871. (232—3) Nr. 1051. Concurs-Cdict. Zur Vcsetzuug einer Gefangenwach-Obcrauf-schersstclle in der k. k. Männerstrafanstalt zu Laibach mit dem jährlichen Gehalte von 350 st. und dem Genusse der kaserumäßigen Unterkunft nebst Service, dem Bezüge einer täglichen Vrotportion von je 1 '/2 Pfunden und der Montur nach Maß. gäbe der bestehenden Uniformirungsvorschriften wird der Concurs bis zum 2 5. Juni 1871 ausgeschrieben. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche unter Nachweisung ihres Alters, Standes, ihrer gewerblichen und Sprachkennt-nisse, insbcsoudcre der beiden Landessprachen, und ihrer bisherigen Dienstleistung bei der k. k. Oberstaatsanwaltschaft in Graz im Dienstwege zu überreichen. Die für eine Civilbedienstung in Vormerkung gcuommeuen Militärs werden vorzugsweise berücksichtiget werden. Graz, am 7. Juni 1871. K. k. Vl'elltaatoanu'lütftiaft. »?. Mulley »»,. p. (241) ' Nr. 547" Kundmachung. Bei dem Rcchnungs - Departement der k. k. Finanz-Dircction für Krain ist eine Calculanten-Stclle mit dem Taggelde von 1 si. eventuell 1 si. 50 kr. zu besetzeu. Bewerber haben ihre Gesuche unter Nach' Weisung der zurückgelegten Studien, der im Rech-nungsfachc sich erworbenen Kenntnisse und der bisherigen Dienstleistung binnen 14 Tagen bei der k. k. Finanz-Direction zu überreichen. Laibach, am 10. Juni 1871: Präsidium der k. K.Fimnydireclion sur Krain. (236—3) ' " Nr. 65? Verlautbarung. In der Amtskanzlei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Krainburg wird am 22. Juni l. I., Vormittags 10 Uhr, die Licitation zur Hintangabe der Herstellung eines nenen Schulgebäudes in Olsevk abgehalten werden, der Ausrufspreis beträgt für die Meisterschaften 2214 st. 13 kr. fürs Materiale . . 1877 „ 31 „ und für die Robot . . 908 „ 23 „ zusammen . . 4999 st. 67 kr. Der Bauplan, der Kostenüberschlag und die Licitationsbedingnisse können hier eingesehen werden. K. k. Bezirksschulrath Krainburg, am 10ten Juni 1871.