Imts-WNlatt zur Laibacher Zeitung. <^A 3t). Vbttnerstag dew ll. März l8^t. Z. 297. Nr. Sl26. Vub ern la l < Curvende über Veränderungen in aueschlie^ ßenden Privilegien. Da sowohl das dem Johann: Tichac als auch das zehnsah» rige Privillgium, wlchls^ Johann T'chacztt und Ignaz Rotzer auf die Erfindung und 3kr< besserunK einer Eonservations, Mauertrocken« Masse, am Z. December z659 erwnkten, we< gen Mangelhaftigkeit der eingelegten Beschreib düngen für erloschen erklart wurden^ so wirb dieß zu Fotge des a. h. Patentes vom 3». März z85» allgemein bekannt gegeben, und zugleich eröffnet, daß nach einem hohen Hofkammerbe« fchtusse uom 1. Febr. d. I, Z. ^986, das dem Albert Kren am 2/»°.Vlarz z826 verliehene fünftährige Primlegium, auf die Erfindung und Verbesserung der Methode, Schafwolle zu waschen und zu re»mg«n, auf d«e weitere Dauer zw ier Jahre, dämlich des 6. und 7. Jahres; und smit Bcschluß vom 29. Jänner d. I., Z. äol/t, das dem Juwelier und Gold« orbeiter zu Wien, Johann Apfel, am 2». Jan» ner 1840 verliehene einjährige Privilegium auf d»e Etsindlnig, aus Gold/ Silber und andern Mctallen classische Bracelets, Hand-fchuhhälter und Le»bb,rd«n zu erzeugn, auf die wettere Dauer zweier Jahre, nämlich des 2. und 3. Jahres, verlängert word,». Ferner bat nach dem h. Hofkammerdecrcte'vom »2. v. M , Z. 8oo3 , Hlimich Reisncr Kollmann das Egenthum deS ihm unter 3,. October z8/,o, auf die Erfindung e>nes turch mechanische Kreft gerrttbenen Haspels v'rl'ehenen Zweijährigen Privilegiums, laut Abmrungsmklwd? vom 3. November l8/,o, an die Gebrüder Alberti z» Waldenburg in Schlesien überttagen. Laibacham 2. März 1K4K. In Abwesenheit Sr. Excellenz des Herrn Gouverneurs: Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Wice-Präsident. Joseph Wagner, k. k. Gubernial - Rath. Z. 29c»' (2) Nr. I971. Gubernial « C^ u r rend e^ Aufstellung eines provlsonschen landesfürssli» chen Bezirks-Eommissar,ats III. Elasse für den anheimgtsagten Bez'vk W?lßenfels. — Ge»ne Miljeftat haben laut herabgelangten hohm HofkanzllP-Decrets vom Zo. v. M., Nr. ^^^/227^ m»t allerhöchster Entschließung vom »3. Iann«r l. I., d«e von der Hnrschafts» Inhabung von Weißenftlsim ^aibacher Kre»se erfolgte HeimsagUl^g der delegirtkn Bezirks-Verwaltung von Weißenfels allergnadlgst an« zunehmen und zugleich zu genehmigen geruhet, daß für d»e künftige regelmäßige Verwaltung diefts Bezirkes ein provisorisches landekfürsill« ches Bejirks-Comlwssariat III. Classe, nnt dem Amtesihe im Orte Kronau, aufgestellt werde. — Der Zeitpunct, wo duß neu zu errichtende landesfürsillche Be^ks » komnnssariat in Wirksamkeit zu treten hat, wird nachtragl«ch kund gcmacht werden. — Laibach den 13. Februar i3^l. In Abwesenheit Sr. Ercellenz de5 Herrn Gouverneurs: Carl Graf zu Welsperg, Raitena» und Primör, Vice-Präsident. Friedrich Ritter v. Kreizberg? k. k. Eubern'al^ath. 166 Z 298. (1) »ä Nr. 8078. Evangelische Consissorial - Rathsstelle Nugsb. Conf. B i dcm für die öftere, s. k. deutschen, böhnulcycn/ gallizilchen und illynschen Provin» zen, mlt EnlsU>luß voriT-iestundVenedig, Allerhöchst bestellten evanglisch n Eonsisiorium A. C, iji o^e clie Steims weltlichen Rothcs und Ne« fevenlcn, verbunden mit den Kanzlei - Direc« 7ors'Oi>liegtnhciten, «n Erledigung gekommen. 4^.itser Dienstplatz fordert, nebst der vollkom» m^nen Ketintluß der deutschen Sprache, nicht yur im Allg^M'l^en line wisscnschaflllche Bil-ö'unsi s widern auch Gewandtheit in Führung der Geschäfte, Kcnnimß der Ehe , und c>no-mschcn O^sttz? , der Allerhöchsten Toleranz-Ncrmalicn, und der für oie obbenannts« Pro-r>'.nz>'n heradgelangten Verordnungen in öffent-llcden, plllttlschen, geistlichen^ kirchlichen und Schuleliangilegenheitln. Die «us dem k. k. Cümcrol < Äcrario zu beziehende Besoldung lst mil boo st. Eonv. Münze, und mit loo ft. E. M. Quariiergcld syst^misirt. Dieitnigen, «elHe sich um diese t. k. ^onsistorlal-Rachs« sielte bewerben wollen, haben ihre, mit den nforderllchcn, «me unbescholtene Moralität, ihre bikhcrlge Bisck/lfligung, und die obenan« geführten Kenntnisse bewegenden Urkunden be« legten GlsuHe, längstens bis Zi. März zgHl l?cl dem k. k, .Eonfi!^orlum Augsb. Conf., in der Alinagassc, im Mariozellerhofe Nr. y8^, im 1^. Gcock.,', zu übcrrelchen. Von dem kalserl. kön'gl. Eonßssormm A. E. Wien den ig. Fe« bnlar 16/^. Anton Taulow Ritter 0. Rosen thal, k. k« Negicrungsrath und Präses. 'Z. 273. (3) Nr. 4158. Verlautbarung. Die von dem zu Obcrlaibach gewesenen .und sodann jubilirten Pfarrer Lukas Marenig im Jahre 18()5 errichtete Studentenstiftung, dermalen im jährlichen Ertrage von 27 st. C. M., lst erledigt. — Zum Genusse dieser Studenten-stiftung sind arme Wippacher Studenten, und unter diesen vorzugsweise jene, welche mit dem zu Wippach gewesenen Pfarrer Repitsch verwandt sind, berufen. Das Präsentationsrecht gebührt dem jeweiligen Pfarrer zu Wippach. -- Diejenigen Studierenden, welche diese Stiftung zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche bis längstens 25. Apnl l. I. mit Berufung auf dicse Gudernial-Verlautbarung bei diesem Gu- bernium zu überreichen und selbe mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeits-, dem Pocken- oder Impfungs-Zeugnisse von dem zweiten Schulsemester '^/40, und dem ersten Schulsemestcr '^"/41 , und insbesondere jene, welche dieses Stipendium aus dem Titel der obgedachten Verwandtschaft ansprechen, auch noch mit einem be-zirksobrigkeitlich legalisirten Stammbaum zu belegen. — Laibach am 26. Februar 18^1. Rreisämtliche Verlautbarungen. I. 230. (5) Nr. 3327. Bau - Versteigerungs - Verlautbarung. Mit hohem Gubernial-Dccrete vom 26. Februar d.I., Z. 5019, ist der Bau einer neuen steinernen gewölbten Brücke in der Prooinzial-Hauptstadt Laibach ,über den Fluß gleichen Namens genehmigt worden. — Dieser Brückenbau besteht M der Wesenheit: 3) in der Herstellung eines verpfählten Rostes für die beid-seitigen Widerlagen sammt Ulügelmauern und -für den Mittclpfeiler, wozu im Ganzen bei 322 Pfähle bis zu dem unverrückbaren Feststehen im Grunde der Flußbeetsohle einzuschlagen sind. — ^>) Die beiderseitigen Widerlagen und der Mittelpfeiler, für deren Grundlegung sammt der oberwähnten Verpfählung das Flußbeet mittelst der bestehenden Schleußenwehre trocken gelegt werden kann, erhalten von der Nostbeoiclung bis zum Gewölbsanlauf eine Höhe uon zwei Klafter zwei Schuh , und einschließlich der Vor-und Hmterkö'pfe in der Länge 7 Klafter 5 Schuh; jede Widerlage bekömmt eine Stärke von, 2 Klafter 3 Schuh, der Mittclpfeilcr aber von 1 Klafter 2 Schuh. — c) Diese Widerla-gen werden aus rohbehautcn Steinen mit äußerst rein steinmetzmäßig bearbeiteten Quader-Schichten, der Mittel-Pfeiler aber ganz aus solch rein bearbeiteten Quadersteinen aufgeführt. — ä) Die zwei Brückenbögen be steh m aus Kreissegmenten jedcs mit einer Spannweitä von acht Klafter, ein Sechstel derselben zur Höhe, und einer Gewölbsstarkc im Schlüsse von 3 Schuh. Die Breite der ganzen Brücke beträgt 5 Klafter 3 Schuh und hat aus rein bearbeiteten Gewölbsteinen hergestellt zu werden. —. e) Die Nachmaucrung der Gewöldschenkel erhält eine mit dem übrigen äußern Maucrwcrk gleichmäßige rein bearbeitete Quader-Verkleidung. Die Fahrbahn zur Breite von 3 Klafter erhält ein Steinpflaster aus 7zölligen Würfeln, dann deidseittge Fußwege von 6 Schuh Breite aus bearbeiteten Steinplatten mit endlicher Begrün- i6/ z^ng durch Anbringung eines eisernen Geländers. — Für diese im ganzen zu leistende Unternehmung , wovon die näheren Bau - und Ver-stcigerungsbedingnisse, dann die Baubeschreibung, endliä) das Borausmaß und die Licita^ tions- und Constructionspläne bei der hieror-tigen k. k. Baudircction zu den gewöhnlichen Amtsstundcn eingesehen, und die nöthigen weiteren Aufklarungen erhalten werden können, wird eine Summe von 45,700 si. mit dem Beisatze angeboten, daß an dem Vestbote ein Betrag von 26000 ft. in Raten von je 4000 fl., nach den Fortschritten der Arbeit, wodurch jede Rate gedeckt seyn muß, demUeber-Aehmcr bezahlt werde; vondom unverzinslichen Rest erhält derselbe jeden Jahres längstens bis Ende October von 1843 angefangen, bis zur gänzlichen Abzahlung eine Summe von 6000 fl. — Ueber diese Versteigerung, welche bei dem gefertigten k. k. Kreisamte am 26. März l. I. mn 9 Uhr Vormittag abgehalten wird,, und wozu die Uebernehmungslicbhaber ein Reugeld Aon 2285 st. beizubringen, und.der Versteigerung« - Commission vor Beginn der mündlichen Absteigerung zu übergeben, oder sich über den Erlag desselben zu diesem Zwecke bei irgend einer öffentlichen Casse auszuweisen haben, wird sich die hohe Gubernial-Ratification vorbehalten, nach deren Ertheilung der Uebernehmu: jeden Bau sogleich zu beginnen und der Art zu fördern hat, daß der Grundbau und die beid-seitigen Widerlagen mit ihren Flügelmauern sammt Mittel-Pfeiler auf eine Höhe des mittlern Wasscrstandes (8 Schuhe ober der Nost-dedielung) , bis längstens Ende August d. I. vollständig ausgeführt sey , weil die Schleußen-wehre bis um jene Zeit aus dem Flußbecte herausgenommen werden muß. Der ganze Brückenbau aber hat bis Ende Sept. 1842 in volle Ausführung gebracht zu seyn. — Schriftliche Offerte", worin sich über den Erlag des oben erwähnten Reugeldes bei einer öffentlichen Casse zu diesen Zwecke ausgewiesen werden muß, wenn , solches der Offerte nicht angeschlossen wwd, worin fcrners der Geldbetrag, um welchen dieser Brückenbau übernommen werden will, deutlich und bestimmt, un^ zwar nicht bloß mit Ziffern, sondern auch mit Buchstaben geschrieben, ohnc anderweitige Bedwgnisse ausgedrückt, und die Bestätigung voller Kenntniß dcr Bau - und Ver-steigerungsbedmgmfse, dann der Baubeschreibung und ihrer Behelft enthalten seyn muß, werden bis vor Beginn dcr mündlichen Licita-Nons - Verhandlung versiegelt angenommen 5 nach dem Schlüsse der mündlichen Versteigerung aber in Gegenwart der Licitanten eröffnet, wornach der sich herausstellende Bestbicchcr bekannt gegeben werden wird. Bei gleichem mündlichen und schriftlichen Anbote Hai d?r erstere den Vorzug, bei gleichen schriftlichen Anboten aber wird durch das sogleich zu veranlassende Loos entschieden werden, wclchcr davon als Bestbieter zu betrachten sey. — K, K. Kreis-amt Laikach am 5. März 1841. 3t,vt- unv lanvrechtliche ^erlautharungrn, Z. 265. (2) Nr. 65. N° Von dem k. k. Stadt- urd ?andr?cht5 in Krain wild bekannt gemacht: Es sey von diesem Genchte auf Ansuchen dis Fndinand Sllpvantschilsch gegen BaNholoma Medwed^. wegen schuldiger 87 fl. 10 kr. o.5.o.)M die öffentliche Versteigerulig des dem Exequirt'N g?-hörigen/ auf 2c, fi. i3 tr. geschätzten Moli-la>s, als: der Haus-, Z«mmer« und Küchen? e nncklung und anderer Fahrnisse gewllliget^ vnd hlezu dre« Termine, und zwar auf den 2/». März, l6. April und 6-Mal 1841, je-dekmal von 9 bis 12 Uhr Vor,, und nöthigen Falls auch Nachmitiags von 3 bis 6 Uhr im Hause des Exccuten Nr. n5 in der Pola? navorstadt, mit dem Anhange bestimmt rvor-d?n^ daß d»e gepfändeten Güter bei der drtt: ten Fnlbiltung auch unter dem Schwungs» werthe werden hmtangegeben werden. Laibach den 27. Februar 1841. Amuliche Verlautbarungen. Z. 262. (3) Nr. 1679. IX. Kundmachung. Von dcr k. k. rer. Eameral» Gefällenvtr. waltUng für Nicderösterrelch wird bekannt ge, macht, daß der exzmdirte Tabak- und S'äm pelpapler« Verlag zu Wahrmg nä«5st Wien. ,n Erledigung gekommen ist. Dieser Vcrloa ist m,t der Material-Fa-ssung an das, eine Hal' hl Stunde davon entfernte Tabak-Haupl-Ma,< gazin m Wien nngewicsen. Der Vcrschlcch betrug »n dem Ilihreszettraumc vl?in 1. Nc^. l833 öis Ende October i3Z9 an Tabak« Ma-tcrialt 92767V32 Pstmd?, ,m Geld^erlhc vcn 7l/470 ft. Z2 kr«, dann an Stampelpapiel 2?5 st. Dcr bcilausige RclN^Erlrag dck b^s6glcn Verlages ist bei dcm Lcznge derf,ühcv. ^ sionv^ 6'/4 ^^"^^ ^^ln Tabak-Vn'schlc^e, i und rczi N Pc'cl'U rom Stämpc!pc!p!«l »Vc^ l63 schleiße in dem bcm?>kscn I^hr^zc^raume mit Vlertauscnd zweihundert und drcwndzwanzig fl. 52'/^ kr. nachgewiesen worden,'und d:e mit der Verlagsführung unbunoene Camion beträgt Sechstausend"aching Gulden Eonvm-^ons «Münze» Vevor wegen Wiederbefetzung dieses Verlages zur Comurrenz- Ausschreibung, geschrit» tcn w>rd, werden in Gemäßheit der allerhöch" sien Anordnung vom 7. December 16Z9 dle nach dem flüher bestandenen Gefallssysteme be< stallten Tabak- und Stämpel-Groß-Verschlei-ßer^ welche ihre allenfMge Uebersetzüng auf dnsen Groß» Verfcdleßplatz wünschen sollten, aufgefordert, ihre Nebe,setzungsl Gesuche bis ätzten März iF/zi, bei ih^rer vorges'hten Hameral' itandekbehörde einzubringen-.. Es kann jedoch nur auf solche Bewerber Rücksicht glnomm>en werdcrr, bei. denen dem-Gefalle durchaus knn Opfer auferlegt wüd. Uebnsetzu^gsGesuche,. be» welchen diese letzterwähnte Bedingung nicht vorhanden ist, oder welche nach Ablauf der anberaumten Frlst nnlaugen, können, nlcht berücksichtiget werden». Wun am 6. Februar t3^l°. vermischte V'ertautbarunZeu. Z. 2b^. (2) Nr. ^07° Ku n d m a ch u n O der ersten- dießjäh^lg en VertheilunH der Elisabeth Frennn v. Salu ay'schen Ar lnensti ftungöinteressen,im B etrage von 76^ fi. Eonv. Münze. Vermög Testamentes der Elisabeth Frei» um v. Salvap, gebarnen Gräfinn v. OuvF^, eläo. Lasbach den 23. Mai. 1796, sollen dle Interessen der von chr errichnten Atmenstif» tung von halb zu halt> Jahr, mit vorzugswei» ser Bedachtnahwe auf die Verwandten der Stif« terinn und ,hreö Gemahls, unter die wahrhaft Bedürftigen und gutgesitteten Hausarmen vom Adel,, wie allenfalls zum Theile unter tne bloß ncbilitnten Personen m L'aibach, jedesmal an ble Hand vertheilt werden» Diejenigen, welche vermög dieles wort-Uch angegebenen Testamentes eine Unterstützung «u»dlts«m A rmenuntelsiützungsfonde ansprechen zu könmn glauben, werden hicnul er»nnert^ lhre an das hohe k. k. »llyrlfche Oubernlum sty» üsilten Bt!tg«fuche um einen Antheil aus die« flm jctzt wilder zu verthcilenden St'stungs-Iw tlrcsscnbelrage pr. 76a st» t. M, bei dieser Arme nlnsiituts- Commission binnm ^ Wochen einzureichen, darin ihre Vermögens-verhalmlsse gehör,g darzustellen, und d«n Ge« suchen dle Adelsbeweise, wenn sie solche mcht schon ber früheren BetheiluMen dieser Stiftungeinteressen beigebracht haben,, so wie dl« Nerwandtschaft6proben, wenn sie als Ver« wandte eine Unterstützung anspreche, be^ zulegen, in jedem Falle aber n e ue Armuths- und Slttlichkeits'Zeuglilsse, welche von denbetref» senden Herren Pfarrern ausgefertigt, und vol». der politischen Obrigkeit bestätigt seyn müffen> btlzudrmgen. Ucbrigens wird beme«kt, daß die aus die? ftm. Gtiftungsfonde ein- oder mehrmal er« haltene Unterstützung kew absolutes Recht auf abermalige Erlangung derselben bei- künfiigel» Veltheilungen dleser Stiftungsnttereffen b«--gtündet. Von der VrmeninstitMs»Commission Laisbach am k. März 164 t. 3.269. (2) Nr. I97. E d i c f. Ueber Anlangen der k. k. Kammerprocu> ratur,. in Vertretung der causa pia auf le»> sung he»l. Messen^ als bldmgt erklärter Erbin» zum Verlasse des am 3i. Iult l8/^0 ver» fiorbenen Ma»h»as Dobr»cha von UnterraB dulla Haws'I^r. »6, werden. sämmtUch«Ver» laßglau^b'g.«r aufgefordert, ihre Ansprüche bed der auf d,n 3o, März l. I. Vormittags uin> V Uhr bestimmten lonoocatlonsiagfatzung? bei Verme»dungdtr Rechtsfolgen d«s §.8l4dürgl. G. B., vor diesem Gerichte anzumelden unb rechlsbeständia darzuthun» K. K. DeznksKtrlchh Turkflll^ am 25^ Februar »8^,. Z. 267° (2> Nr. 24H. E 0 k c t. ANe jene, welche auf den Nachlaß de5 am 23. October ,640 zu PoLkrai verstorbenen Ganz-hüble^s nnd Sckiffmanns Joseph Klok, vulgo Ivtfchek, aus waK immer fn« einem Rcchtsgrnnde «inenAnfKruch zumachen vermeinen, habenoensel« ben bei 3er ouf den, 2^. März »64» früh um 9 Uhr oNhier angeordneten Liqmdalions - und AbHand« lu»gstagfahung so gewih^ anzumelden und »ecbtg-gültig 0ariuthun>, widrzg.ens sich die Gläubiger lie nachtheiligen Folgen des §. 6l4 bürgl. G. B. selbst zmuschreidm haben, und gegen die Schuldner im Rechtswege eingefchritren werden wird. Btintsgencht Savensiein m Unlelkvam am 2ä, December ,84o, 16g Rreisämtliche Verlautbarungen. Z. 3o/i- (l) Nr. 2382. Kundmachung. Wegen BclschafflMg dcr Kanzlei » und scnsslgen Einrichlunatstücke für das neucrcirtc l. f. Bcznks» Commissariat zu Egg^ob- Pod< petsch wird die Verhandlung om 20. d. M, in Folge Anordnung der hohen LandMelle vom 27. Febluar 18^1, Zabl 6720, bel diesem K^eisamte um 9 Uhr Früh vorgenommen werdcn. — Die Tischler/ Schloss-r, Buch« binder, Anstreicher und Büchsenmacher werden aufgefordcrt, sich am besagten Tage z»r fest« gesetzten stunde >m Krellamte cinzufindcn. Die Beschrelbung der zu liefernden Gegen« stände kann ebendaselbst eingesehen werden. F. K. Krc'samt Lmbach am 3. März l6/,,. Z. 299. (>) Nr. l625. K u n d m a tb u n g. Für das hierortlgl criminalg«r,chlliche In: quisitwrshaus werden 219 Ellen V4 breites, oschenfarbksics genetztes Tuch zu MolNuren, dann 60 Stück Wintcrkotzen als Bettdecken benöth'get, wegen deren Beistclluria am ,7. l. M. Vormittags UM »o Uhr eine NinuLiicia-Lttitation dei diesem Kreisamte abgehalten wn. — K. K. Kriisaml tau bach am 6. März ,8/,l. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 275. (3) N>. 608. G e w e r b s 0 r d n u n g für Maurer und Zimmerleute, dann Steinmetze in der Provinziall Haup^ stadt Laibach. tz. 1. Die Gewtrbsordnllng gründet sich vor? zügllch auf die hohe k. k. Gub, Verordnung vom ltt. Febr. 1626,3. 26I6, und d>k,n dcrsl-ben rücksichtllch d«r öffentlich.» und Primats»'« cherhcit bestimmten Divectiuen.— § 2. Ni>mard darf e»n? Mau:er< - Zimmelleur« cder Stein« Mctz-Gerechtsamc in der Provmzial'Hallvtssadt Kusubei, der nicht htczu ein förmllchcsZ!mag>-Nvaclichcs Befugniff nach;uwelscn vermag. — §. I. Diese Maurer^, Znumerleut-dann Stcin' mey-B^f»gniß wird nur Jenen verliehen, die .sich emei, Prüfimg übcr dle für rinen Stadt-mcisier liorgeschriebenen Utid erforderlichen theo» retischm und pvakilschen Kenntnisse bei der com» vetenten Behörde unterziehen, und über solche de Fähigkcns »Decvete beibringen. — §. ^. Auch Gesellen und Postiere können, ohne daß sie sich gerade nm em Befug^ß bewerben/ doch vorläufig, wenn sie es wünschen', zur Plüfung zugelassen werden. — §. 5. Als lompetende Behörde ist die löbliche k. k. Baudireclion in Laibach, oder eme der übrigen Provincial- und Gubermal-Hauptstädte erkennet. — §.6. Der als Meister nut einem Befugnisse zu bethelleNl de Bittwlrber muß als eln gutgesitletcr Mann bekannt s«yN/ übcldieß so viel im Vermögln besihen, daß er die zur Ausübung der Meisterschaft lwlhiczen Verauslagen und Vorbereitungen beürcncn k>inn/ worüber die Obrigkeit er? kernen wird. — §. 7. D»e Bestimmung der Fähigkeits'E.klärung zu Pollieren und Giselle» zst, so weit es die hlerorl,gen Lehrlinge betrifft, den bet'effenden Meistern überlaffen/ welche ver dem V?c,gistsate»hre protocollsma'ßi» gen Aeußerungen abgeben, und die hierüber ausgestellt werdenden Zeugnisse mitfertigm; fremde Polliere und Gesellen müssen sich über die anderorts gesetzlich erlangte Befähigung oder über ihre Elg^nschaft als PoÜiere und Gesellen durch das Wanderbuch ausweisen. — §. 9, Den Meistern nur steht die Aufnahme, Auf-dmg'.ing und Freisprechung der Lehrlinge zu, über welche auch von dem Magistrate Protocol!? errichtet, und unter ihrer Milfertigung ^fhrbrttfe ausgefolgt w.-rden. — Bei bcr Frei« sorcchung emes Lehrjungen, welcher die drei« jährige Lehrzeit vollendet haben muß, werdtl» von ihm an den Meister vier Gulden bezahlt. ^— §, 9. D,e !i sonniägigen Elcmcnlar« oder Wlcderholungs« und dcn Neliglcns - Uüierrichi zu besuchen 5 und sie können ohne Bclbrmgut-g des guten Zcugl'.iffls über den Letzten nicht feigpsprochen wcrbcn. — §, 10. Ohne Zustimmung der Meister dürfen weder Polliere noch Gesellen welch'immer für eme Arbeit unternshmen, ber der im h. I9I des Et. G. B. II. Th fcssg'sey, ten Strafe. — tz. il. Die Bedingung d«s Lohnes für dle Meister, Polllere und Gesellen wird der freien Uebereinkunft der Meister mit den Pol-licrcn und G'stllen überlassen, nur wird fest« gesetzt, daß die kchrjungen «h'en Lohn zur Hälfte dcm Meister zu überlassen haben. Da-gcgcn kann nur neben drci Gesellen e>n kehr« Mlng verwendet werden, welches Verhältniß auch bei mehreren kchijungen zu beobachtn ist. — tz. 12. Isder arbcltcnte Geselle cdcr Pollier hat vcn sc.r.cm Taglohne zwci Kreuzcr an den« Muster ab:ufübren, da der Melii.-r (Z. Amts, Blatt Nr. 3o. d. 11. März ^841.) l?o verpflichtet ist, das nöthig« Bauzeug beizuschaf-fen, aus seinem Vermögen beträchtliche Vor-auslagen zu machen, für die Arbeit zu haften, und die Beschäftigung der Arbeiter zu l »ten. __H. iZ. Es ist za'ar Jedermann gestattet, Bauführungen, (wenn sie von der bestehenden k. k. Bau-, Ve'schönerungs- und Fcucrlösch-Ecmmission genehmigt sind) lm Llj'tallons' oder Accorvwege zu llltternehmen, dagegen muß er den Bau unter der Leitung emes befugen Meiste^ führen. Bn Unterlassung dieser Verfügung wlrd der Unternehmer nach dem §. ,go des St.G. Buches II. Td bestraft; so wie es überhaupt nach den bestehenden Vorschnfcen Niemanden zusteht, B°uführungen oder A^n. berungen, wozu die odrigkeill'che Kenntniß-nähme und Zustimmung erforderlich ist, eigenmächtig, cder ohne Wissen und Lining lines befugten Meisters vorzunehmen, oder oorneh, men zu lassen. — §. ^- Jeder Meister hat über d>e unter ihm arbeitenden Polliere und Gesellen ein Register zu führen, alle EimrMe und Austritte darin anzumerken, auch solche dem Stadtmagistrate unvcrweill anzuzeigm. Jedem Polliere und Gesellen liegt es ob, sich an e-nen Meister zu halten, unter desjen L i, tung erarbettet und in dcsscn Regler er ouf« ftknommen wird. — §. i5- D«e Meister dür. fen sich auf langer als L Tcige nur nach geflo- gener Meldung bei dem Magistrale von der Stadt entfernen. — §, 16. Sei Feuergefahren erscheinen die Meister jur kettun^ der Polliere, Gesellen und Jungen, und diese jee d rmc mit M^ckdlenllchen Gewerbsgerathen versehen, zurSicll' dec Gefahr, und zur Ver» fügung der Feuerlösch - Commission. — §. ,7. Dle Meister sind vcrpsiichiet, für gute Ordc r.ung ihcer Gewcrds, Verwandten, und für die bulig? glelche Vrwendung des Verdienstes zu sorgen, die Pollie-e, Gesellen und Lchrjun» gen aber »hren Vorgesetzten zu gehorchen. Ueber« treter werden der Snafe uerfallen. — §, zg. Iahillch und zwar am Sonntag? nach dem Frohnliichrlamsfcsse ellegen Polltere und Gesellen emen Tagl'hn zur Unlerstü^Utig ihrer erkrank:^ oder verunglückten Kameraden. — Dicser Fond wird unter Sperre der altestm 3 Polliere verwahrt, und nach ihrem Ausspruche verwandet. Lchrjungen zahlm b^i der Aufdin-gung 2 ft., und bei der Freisprechung 2 ft. in diese Lade. - §. 19. Gegenwärtige Gewerbs, ordnung hat vom 1. Jänner des nächsten Jahres angefangen m«l Genehmigung des hohen k. k. illyr. Gubermums ääo. 3i. August i9Z6, und zwar einstweilen provisorisch in Wirksam» kcic ni trelen. Vom Magistrate der k. k. Provinzial'HaUpt' stadt Laidach den 20. Sepumber i636. V^ e r misch te 17 e v l a u b a r u n g e n. I 2 2 si) V o r l a d u n g s . V d i c t. Nr. '5Zl. ' Von der BezirMdrigkeit N^sscnfuß in Uttterkr2in> Kreis Neustadt!, werden nachstehende Mtlitävpsticklige Individuen, als: ^...................... .„.......... , des Vorgerufenen «^liann Leksche 1^2, Hrastulle ,2 St- Konzian illegal abwesenv Anton Pousche ,82. Vwschka .8 detto dM° Mathias Thomaschltsch <^2i Podlhure '5 Obernassenfuß dctta Ml°n Rak l3.8 St. Margareth. 3 St. Margarethen detts ^arob Ruppar. tL.7 Drusche ^5 St. Kanzian detto sodann Dimz ,8l6 Icllen^ull l delto detto Martin Ierrann iLt6 Sk°uz 5 heil. Dreifaltigkeit detl° ?iranl Stress '3G Ncsscnfuß 17 Nassenfuß )mit erlofäienen Wander.', "bomas Makuz '6»L detto 2« delta < büchern abweftno ^b7nn Hin7k .8.6 Verhek _ heil. Dre'f°lNüke't ^ i^gal °weftnü Joseph Glodeunig lül5 Hrastulle « St. Kanzl"« detto Hränz Lettner '6.5 Nassensuß 70 Nassenfuh °Mo «lufaefordelt, dah sie sich binnen vier Monaten, von heute an gelechntt, bei dieser Bezlvrsobrigkeit um so gewisser "u stellen haben, als sie wioriqenfalls als Rttrutirungsflüchtlinge behandelt werden wklVen. Bez^lgolmgk5it Nc-ssenfuß am 6. März ,64». Z. 26z. (,) Industrie - Verein. Industrie-Ausstellung. Die gefertigte Vereinsdelegation bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß di^ dritte, am 18. September vorigen Jahres zu Grätz abgehaltene allgememe Versammlung deb Vereins zur Beförderung und Unterstützung der Industrie und der Gewerbe in Innerösterreich, den Beschluß gefaßt habe, im Laufe des Monats September dieses Jahres eine Ausstellung der Erzeugnisse aller Vereinsländer zu Grätz zu veranstalten. — Auf diesen Beschluß glaubt sie alle Gewerbtreibenden im Lande Kram aufmerksam machen, und bei dieser Gelegenheit auch noch bemerken zu müssen, daß in diese Ausstellung die Erzeugnisse aller Art, und auch aNer Ge werdsleute, Fabrikanten und Gewerken, mögen diese Mitglieder des Vereins seyn oder nicht, sobald sie nur dem Lande Krain angehören, die Waren Auswärtiger aber nur dann aufgenommen werden, wenn sie Mitglieder des Vereins sind. — Es ist ferner nicht nothwendig, ja nicht einmal wünschenswert!), daß man die zur Ausstellung bestimmten Waren zu diesem Ende eigens anfertigen, oder gar fleißiger, als es sonst der Fall zu seyn pflegt, ausarbeiten lasse, sondern es wird das ge-werbtreibende Publikum hiermit ersucht, die Waren so, wie sie von ihm für den Absatz im In- und Auslande angefertigt zu werden pflegen, einzusenden, weil nur so der Zweck der Ausstellung erfüllt wird, der nicht darin besteht, mit einer oder verändern besonders fleißig ausgearbeiteten Ware zu prunken, sondern aller Welt zu zeigen, was ia dem Vereinölande nach dem gegenwärtigen Stande ihrer Industrie wirklich und täglich erzeugt wird, und gemeinhin auch zu haben ist. — Delegation des Vereins zur Beförderung und Unterstützung der Industrie und Gewerbe in Innerösterreich, für Krain. — Laibach am 1. März 1841. Z. 253. (1) von Mode- und Schnittwaren zu billigst herabgesetzten Preisen- Nachdem ich in meiner Schnittwaren- Handlung eine Veränderung vorzunehmen gesonnen bin, und zu dem bevorstehenden Frühjahr ein ganz neues Sortiment von Mode-Waren anschaffen will, so habe lch mich entschlossen, mein älteres Lager von Mode- und Schnittwaren durch meinen Ausverkauf zu den billigsten Preisen, vom n. d. M. angefangen, lüntan zu geben. Ich ersuche höflichst um geneigten zahlreichen Zuspruch. Auch empfehle lch meine ganz frisch erzeugte vorzüglich gute Gra-tzer Ciocolade, das Pfund: Superfein mit Vanille ä fi. i. 26 kr. ^^ 5 detto - l. i2 -51^ - deny - ». — ^ - detto - — 48 -1^ ohne Vanille - — 3o-Homöopatisch ohne Gewürz — 4o - Z. 3o5. (i) WHnn-Ausschank. In der Spitalgasse Nr. 273 werden folgende echte gute Weine in unverändeter Qualität zu herabgesetzten Preisen ausge-schänkt, als: 1. Sorte bisher zu 28 kr. nun um Zä kr. 2. ,, ,, ,, 24 « „ n 20,, 3. » „ «20,, „ „ 16 „ 172 3. ^92. si) Zehent - Verpachtung. Ueber Auftrag der hohen Ordensbirection fommen die derdeuischen Ritter, Ord. kommende TscherneMbl in Unlerkrain zustehenden Jugend-, Garben- und Wemzchcnte sammt ditßartigen Quartessen am 24. März g. I. in der dasi-gen Amt«kanzln, für das Ii-iennwin ,6/ll, Hßä2 ^ 2643, versteigerungsweise in Pacht OUszulassen. Hlevon werben die Pachtlustigen zur zahlreichen Erscheinung hiermit ver-Händiget. Verwaltungsamt der D.R. O. Commen-de Tschernewbl am 2. März iLHl. Z. 293. (2) Erörterung d e s Stämpel- u. Taxgesetzes vom 27. Jänner 18W, von Alois Silvevius Edlen v. Kremmer, k. e. wirklichen Hofrathe m,d Doctor der Rechte. Dritte Aussage, mit der Beilage der nachträglich erflossenen Verordnungen der k. k. allgemeinen Hofkammer; Preis, gebunden 1 fi. 30 kr. Die Beilage allein 8 kr. ZU haben im Expedite der k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung zu Laibach. F. 26a. (3) Ein Magazin zu verschiedenem Betnebe, vorzüglich aber für den Weinausschank gerichtet, ist zu Georgi i8/»l zu vergeben; das Nähere erfahrt man im Hause Nr. 243 im zweiten Stock. Z. 300. Am !2. dieses Monats werden in der Capuziner-Vorstadt Nr. 55 im zweiten Stocke links, verschiedene Zimmer-Eimichtungs Stücke, als: Kästen, Sofa's, Tische, Bettstatte u. d.gl., sämmtlich fein politirt, aus freier Hano öffentlich gegen bare Bezahlung in den gewöhnlichen Vor - und Nachmittagsstunden verkauft werden, wozu demnach Kauflustige höfilchst eingeladen werden, Laibach am g. März 1841. Z. 29g. (z) Anzeige. Vom 1ü. März angefangen, werden im Hause Nr. 37, Kapuziner- Vorstadt, verschiedene Gattungen Unterkrainer Weine/ die Maß ^ 24, 16 und 10 kr,, über die Gasse ausgeschänkt. Z. 283. (2) In dem Hause Nr. 223 nächst der Schusterbrücke lst eine Wohc nung in dem dritten Stocke, bestehend aus vier Zimmern, einer Küche, Speisekammer, Keller, Holzlege und einer Dachkammer, mit Georgi 1tM zu vermiethen. Die nähere Auskunft ertheilt die Hauseigenthümerinn. Sechste Auflage!! Bei Ferdinand Edlen v. Kleinmayr, Buchhändler in Klagcnfurt, ist erschienen und bsi Agna? Nl. Odlen v Rleinmazu-, Buchhändler in Laibach, zu haben: ' EVANGELJI i n Itranje ali Pisnta« na use nedele in imcnitne prasnikc zeliga leta in tudi na use dni fvetiga Posla. Nachdem die Exemplare der früheren Auflage gänzlich vergriffen waren, ist man zur Wiederauflage dichs Evangelienbuches geschritten. Dasselbe wurde durchgesehen, und in Hinsicht auf die Rechtschreibung zweckmäßig verbessert. Um es brauchbar zu machen, nahm man il< dasselbe nicht bloß die gewöhnlichen Litaneien und Kirchengedethc auf, sondern es wurden, wie man es mehrseitig wünschte, den Evange.-lien auf alle Tage der heiligen Fastsnzeit auch die betreffenden Episteln beigefugt. Die Sprache ist allen Slovenen in Kärnten, Kram und Steycr-mark leicht verständlich. Preis: steif gebunden, 26 Bogen stark, w kr., auf Schreibpapier in Halbfranzband 2si. Conv, Mmn^