I^r. 7°3. ^848. Samstag den 17. Juni.. Gubcrnial-Verlautbarung. Z. U^. Nr. N8l7 Verlautbarung über Veränderungen bei verliehene» Privilegien. — In Folge eingelangten hohen Hofkammer-Decretes v. Itt. Mai i. I.,Z. 1<»415,, hat John Haiiwslt sein Privilegium vom 8. Mai 184i», a«f die Erfindung einer neuen Verfahrungs-weise, Stahl- und Eisenstangrn zu verbinden und Eisenbahn-Rad-"l^l-o» zu erzeugen, laut Abtre-tungs-Urkunde ddo. 28 März 1848 in das Mit-eigenthum der Verwaltung dcr Staatseisenbahnen und der Gesellschaft dcr lombardisch-venetianischen Ferdinaildsbahn mit der ausdrücklichen Bedingung abgetreten, daß die k. k. General-Direction für die Staatseiscnbahncn oder jene Gesellschaft, oder jene Privaten, welche allenfalls an deren Stelle ein- > treten würden, hiedurch nur berechtiget werden, > diese privilegirte Erfindung während der Dauer der Privilegiumszcit und der allfälligen weiteren Verlängerung derselben auf alle Fahrbetricbsmittel dcr schon bestehenden oder in Ausführnng kommenden Staatseisenbahnen und der lombardisch-venetia-nischen Ferdinandsdahn in 'Anwendung bringen zu lassen, ohne dasi weder der Cedent, noch seine Erben und Cessto>iäre aus was immer für einem Titel irgend einen weitern Anspruch an daüAerar, die lombardisch - venetianischc Eisenbahn - Gesellschaft oder die Rechtönehmcr derselben stellen tonnen. Dann wurde zu Folge hohen Hofkanzlei-Dceretes rom 4. Mai l. I., Z. 131. Mai l. I., Z. 14370, eingelangte Werzeichniß mehrerer, von der k. k. allgemeinen Hofkammer verlängerter Privilegien in dem nachfolgenden Abdrucke hiemit zur allgemeinen und öffentlichen Kenntniß gebracht. ^ " " ^ Datum und Zahl ^..^,. ^ . ., . Z u n ^a m e ^ Hofkammer- Gegenstand des Privilegiums. Vcr^erun^'^ ^merkung. Wohnort. Joseph Franz v. Patruban, unter 29. April 18 l8, Privilegium vom 24. April 1847, auf eine Erfindung und Auf das 2. Jahr. der Firma: Joseph Dolleschal in Z 15511. Verbesserung, durck sehr wohlfeile und gefahrlose Mtttcl alle Wien. Arten schädlicher Thiere zu vertilgen. Johann Andraßy und Eduard Kau- dctto Privilegium vom 12. April z8t7, auf die Ech'ndung eines detto dclka in Wicn. ausPstanzenstoffcn bestehenden ölig-balsamischen Haarwassers, ^acczu^ ^inoino I^0^«r, I'o, Uin6 detto Privilegium vom 18. April 18 l5, auf eine Verbesserung Auf das 4. Jahr. Om^llll io^d,s)l!i> >1ül- der Erfindung in der Composition eines künstlichen Steines: <1„>8 li'l^imlj« zu Venedig. ^"'^ l'iu'üco. Franz Bock in Wien. dctto Privilegium vom 12. April 1844, auf dle Erfindung und Auf das 5. und 6. Verbesserung eines neuen Blechblas-Instrumentes: ^l^il^llo- Jahr. „ion" genannt. Johann Remenka in Wien. dctto Privilegium vom 11. April 1847, auf die Verbesserung in Auf das 2. Jahr. dcr Verfertigung des Akordcons oder Blasbalgharmonika Franz Brunner in Wien. 2. Mai 1848, Privilegium vom 12, April 1847, auf eine Erfindung in der Auf das 2. und .'5. Z. l5?tt4. Bereitung des Steinölkittcs. Jahr. Carl v. Frankenstein in Grah. 2. Mai 1848, Privilegium vom 22. März 1847, auf die E:fi»dung eines Auf das 2 Jahr. Z. 15648. Universal - Leuchtstoffes, Leuchtbrcnncrs und sogenannten Lunarlichtcs. Laibach am 28. Mai 1848. 5 W2. (») Nr. 130U1. (5 u r r ende des k. k. illyrischen Guberniumö. — Ueber die Einsammlung und die Abfuhr dcr zur Bestreitung der Staatsbedürfnisse einstießcnden freiwilligen Gelder. — In der gegenwärtigen bedrängten Zeit, wo die Hilfsquellen des Scaateo m einem außerordentlichen Maße in Anspruch genom-Mc>, werden, hat sich in allen Classen und Ständen rege Vaterlandsliebe aus eine höchst erfreuliche Weise kund gegeben. — Gold- und Sil-bergcräthe werden täglich unentgeltlich zur Ein-schmelzung überbracht, bare Geldbeträge fließen von edlen Patrioten zur Erleichterung des Staatsschatzes oder für unsere braven Truppen ein; patriotisch gesinnte Staatsbeamte bringen einen Theil ih"r Bezüge freiwillig dem Staate zum Opfer und unterziehen sich für das allgemeine Beste den wit einer Einschränkung ihrer Genüsse verbundenen Entbehrungen. Alle diese Leistungen gereichen den Gebern zu um so größerem Ruhme, als der ^'Uschluß zur Darbringung solcher Opfer unauf-^'fordert aus der eigenen Gesinnung und freiwil-lgen Selbstbestimmung dieser Vaterlandsfreunde wvorgcht. — Wahrend sich diese ehrenvollen Be- weise echten Bürgersinnes fortwährend mehren, sind dem Finanz-Ministerium von einigen Seiten Mittheilungen des Wunsches zugegangen, daß von Seite der Staatsverwaltung diesen patriotischen Bestrebungen durch Maßregeln entgegengekommen werde, welche es Gutgesinnten erleichtern, ihre patriotischen Absichten in das Werk zu sehen. — Diesem Wunsche entsprechend sind folgende Verfügungen getroffen worden: 1) Alle landeöfürst-licheu Cassen und Gefällsämter sind angewiesen, sämmtliche Beiträge, welche im Baren, in edlen Metallen oder in öffentllchen Obligationen mit der Bestimmung der Verwendung für die Staatsbedürfnisse überhaupt, oder für bestimmte Zweige des Staatsaufwandcs, oder für die Armee als freiwillige Gabe oder als Darleihen erlegt werden, zu übernehmen, zu cnnttircn und in dcr Empfangsbestätigung den Zweck, für welchen der Erlag erfolgte, deutlich auszudrücken. Die erlegten Beträge sind getrennt von allen andern Empfängen zu verrechnen und im Wege der Provinzial-(Hasscn an die Staats-Centralcasse abzuführen. — 2) Auch stadtische und Gemeinde - Cassen werden aufgefordert, solche Gaben zu übernehmen und an die Staatscassen zu überliefern. — :l) Die Namen dcr patriotischen Geber und die von ihnen erlegten Beträge, dann der Personen oder Vereine, durch deren Vermittlung die Beitrage einflossen, werden durch die öffentlichen Blätter in den Ländern, in dcnen dcr Erlag erfolgte, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — 4) In so ferne in einzelnen Orten mehrere Personen sich vereinigen , um zur Leistung freiwilliger Beiträge für Etaatsbedürfnisse aufzufordern, oder deren Einsammlung und Abfuhr an die Staatscasscn zu vermitteln und zu überwachen, so haben die landesfürstlichen Behörden, deren Amtswirksamkeit durch die Errichtung solcher Vereine berührt wird, und die Ortöobngkciten das Entstehen dieser Vereine nicht nur nicht zu hemmen, sondern vielmehr solches zu erleichtern, und das gesehmäßig-Wirken entstandener Vereine für ihren rühmlie chen Zweck zu unterstützen. — Laibach am 31. Mai 1848. Leopold Graf v Welsersheimb, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k, f. Hofrath. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k> Gubernialrath. /W8 Z. «8». (3) Nr. l32li>. C u r r e n d e des k. k. il lyrisch en Guberniums. — Betreffend die Freilassung aller Warensendungen, welche übcr die Glänzen von Tyrol uno Vorarlberg eingehen, und über die Zoll-Linie des illyr. Küstenlandes alö Durchfuhrgut ausgeführt werden, von dem Durchfuhrzölle. — Laut Erlaß des Herrn Ministers der Finanzen vom 30. v. M., Z. 83Ü, hat der Ministerrath in Erwägung der gegen« wartigen Verhältnisse beschlossen, daß alle Warensendungen, welche über die Gränzen von Tyrol und Vorarlberg eingehen, und über die Zoll-Üinie des illyr. Küstenlandes als Durchfuhrgut ausgeführt werden, von dem Durchfuhrzolle frei zu lassen sind. — Diese Vestimmung Hut für die Dauer eines Jahres zu gelten, und auf alle Güter Anwendung zu finden, welche in der bemerkten Richtung über die genannte Zoll« Linie nach der öffentlichen Bekanntmachung der gegenwärtigen Anordnung ausgeführt werden. — Welches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 4. Juni »648. Leopold Graf v- Welsersheimb, Landes - Gouverneur. Andr^aS Graf v. H o h c n w a r t, k. k. Hof^lh^ Carl Freiherr u. Flödnigg, t. k. Glldl'lnialralh. Z. ,008. (2) Nr. 13812. Kund m a ch u n g. Vom k. k. jnridisch-polit Studien-Directorate der Carl-Franzens-Universität zu Gratz wird bekannt gemacht, daß die Privatstudierendcn der Rechte sich den Prüfungen für den zweiten Semester des laufenden Studienjahres, in dem Zeiträume vom 15. Juni bis Ende Iull 1818, an bellcbigcn Tagen unterziehen können. — Vom k. k. juridischpolitischen Studien - Directorate. Z. 10l4. (2) Nr. N2<»3, ^I 13U8!) Kund m a ch u n g des k. k. Guberniums im östcrreichisch -illyrischen Küsten lande. — Vci der k. k. Landes-Baudir^ction in Triest ist die Stelle des Amtsingenieurs, mit dem Ochalte von jährlichen Eintausend Gulden und scchszig Gulden provisorischem Quarticrzinsbcitrag, in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche sich um dieselbe bewerben wollen, haben höhere technische und prac< tische Kenntnisse in allen drei Baufächern mit Einschluß des Hafenbaues, dann den vollkommenen Besitz dcr deutschen und italienischen Sprache nachzuweisen, und über den Geburtsort, Lebensalter, Stand, bisherige Dienstleistung, letzte Anstellung und ihre Moralität die erforderlichen Vehclfe beizubringen. — Die Gesuche sind bis Ende Iuml.I. diesem Gubernium durch die vorgesetzte Vchöroc zu überreichen. — Trieft am 3, Juni 1848, Z 1022 (1) Nr. 4545, .-, Por-lionen Beltcnstroh ü l 2 Pfund pr. Bund, dann cnie Verhandlung zur Sicherstcllung dvs Brot» fuhr- oocr Tragcrlohms in die verschiedenen P^stirungen der im Ntustadtler Kreise dei dcr Finanzwache zugetheilten Militär < AMenz Mallnschast aus dic D.nnr vom ,. August bib ^5n0e October iLl^ pflegen werde. — Unter^ nehmuligslustige wtrdcn 0ah»r eiogeladcn, sich dn dt>r erwähnte«, Verhandlung am obigen Tage hierorts elnzusinden. — K. Hc. Kreisamt Neu« Itadil am 2. Juni lt>-l8. Stadt-n. landrecht!. Verlautbarungen. Z. l>^ Rect, Nr. 800 dienstbaren, gerichtlich auf l14st 50 kr. geschätzten Ackers, sammt der darauf befindliche» Harpfc, aus dem Urtheile äcl^i. 2^. Febr. 1848, Z. 807, schuldigen 15)0 st. o. 8. c. bewilliget, und die Feilbictungstermine auf den 17. Juli, 2l. August und 25, Sept. l. I , jedesmal früh um 10 Uhr vor diesem Gerichte m»t dem Beisatze bestimmt, daß, wenn der gedachte Acker weder beider, ersten noch zweitenFcilbietungs-Tagsatzung nm den Schätzungswert!) oder darüber an Mann gebracht werdcn sollte, bei der drittcn auch unter dem Schähungswerthe hintangegeben werden wird. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die Schätzung und die Licitationsbedingnisse in der dießlandrechtl. Registratur in den gewöhnlichen Amtsstunden, oder beim Herrn I)i. Nurzbach, Vertreter dcr Exccutionsführemi, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Laibach am 3. Juni 1848. 3. l0!0. (2) Nr. 4432. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über daü Ansuchen des Herrn Blasius Urbania, Pfarrers zu Hinach, in die Ausfertigung des Amortisations-E'oictes rücksichtlich der von dcr Laibacher Spar-casse ausgestellten, in Vcrlust gerathenen zwei Sparcassebüchcln, Nr. 1333!, auf Namen der Ursula Vidmar lautend, mit dem Cinlagscapitale pr. 55 st,, und Nr. 11358, auf Namen der Ludo-vica Leapostin lautend, mit dem Einlagscapitale pr. 200 st,, gewilligct worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte zwei Sparcassebüchcln aus war, immer für einem Nechtsgnmde Ansprüche zu machen vermeinen, selbe dmu^, dcr Frist von sechs Monaten vor diesem k k. Stadt- und Land-rechte so gewiß anzumelden und geltend zu machen, widri^enü auf weiteres Anlangen die odgcdachten zwei Sparcassevücheln nach Verlauf dieser Frist für amonisirt, kraft- und wirkungslos erklärt werden würden. Laibach den 30. Mai 1848. HemNiche Verlautbarungen- Z. 102l. (1) Nr, '"'/««. Kundmachn n g. Das k.k. Hauptzoll^ und Gcfällen-Oberamt benölhiget zur Deckung des Holzbedarfes im Winter 1848—l84!> ein Quantum von 47'/.^ Klafter zweiundzwanzigzölligen u>igeschwemmten Buchenholzes, zu dcsscn Beistcllung ^n der Kanzlei des Oberamtes am 27. d. M. Vormittags die Mi-nuendo.'Licttatl'on Statt si»den wird, zu welcher Jedermann mit dem Bemerken eingeladen wird, daß dcr Litferpreis mit 4 si. 40 kr. pr. Wiener Klafter ausgerufen werden wird, dann, daß jeder Licitant ein Vadium von 2? st. vorhinein zu er« legen hat, und daß die Licitationsbcdingnisse in den Amtsstunden bei dem Oberamte eingesehen werden können. — K. K. Gefallen - Oderamt. Laibach am 15. Juni 1848. Z. l0l3. (2) Nr. 1W3. Bekanntmachung. Der Verwaltungsrath des österreichischen Lloyd zu Trieft hat das Ansinnen gestellt, das Publikum aufmerksam zu machen, daß die Briefschaften und Packete, welche mittelst dcr Dampfboote des österr. Lloyd über Alexandrien nach Gegenden jenseits Suetz befördert werden, >wr mit Oblaten oder sonst ähnlichen Mitteln, nicht aber mit Siegellack geschlossen werden, weil bei dcr großen Intensität der Wärme die Siegel von Siegellack schmelzen, die Briefschaften unter einander zusammenkleben und beschädiget werden. — Wovon das correspondirende Publikum zur Darnachachtung in die Kenntniß gesetzt wird. -Von dcr k. k. illyrischen Ober-Postverwaltung. Laibach am 12 Juni 1848. Z. 1020. (l) Nr. 173U. Licitations^Kundmachung. Gemäß herabgelangten hohen Gubernial-Decrctes vom 17. Mai 18 l8, Z. 1! (öoiisc, Nr. /,tt velstolbe»^' Hanöbcsiyclö und Wirthcii, V.Ucnlin Nickar, aus was immer sin einrm iiieäxsqruilde cine Fmdcmilg zu stcUcn vollneinen, odcv in d^, ^)i^chlaß elw^s schulden, werden ansqcsc"dc>l, ^l dcr nuf den 25. Juni l. I>, l>üh 9 Uhr, andelalimicii Anmeldu!,^s T'igs>Uiung s" gciviß zu cl'schcmei, und ihvc Rechtsansprüche darzu-lhun, als sic sich wid>ige»Z dic Folgen des §> "'^ bürgt. G. B. nur selbst ^uschvc^cn haben w»''dcn. K, K, Aczirtt'gclichl Ulnqebunq ^aibachs am 3. Juni 1848.