LaibacherMMtllW. Nr. 7«. Plänunxialioilspi«!»: Im Homptolt zanzj. si. ll, haldj. N. 5,..',»'. ssllr die^!lstcU»»g >u« Hail» Dounelsta,^ 26. März Ou!c,:< on«ßcb,lhl bi« 10 Zellen: imal «0 lr., lm.»'>ll., »m. l N.!!5»fi pr.^eill im.«ll.,»»!.»ll., 5M. I < ll. ». <. ft?, llülertii'i'.^^rniic! ^>^i>m. 5 , l>, 18«8. Amtlicher Theil. 3c. l. l. Apostolische Majestät haben mit Aller, höchster Entschließung vom 21. März d. I. dein Rathe des Salzburger VaudcsgcrichtcS Joseph Pctcrmandl den Rang und Eharaltcr eines Obcrlandcsgcrichlsrathes allerguädigst zu verleihen geruht. Herbst. Sc. l. k. Apostolische Majestät haben mit Aller-höchster Entschließung vom 21. März d. I. die erledigte Pi-nsesstellc bei dem Krcisgcrichte in KremS dem Vaw dcsgerichtsrathe in Salzburg Friedrich Obcrmnllcr allergnädigst zu verleihen geruht. Herbst. Sc. l. l. Apostolische Majestät haben mit Aller, höchster Entschließung vom 2l. März d. I. den Titular. °beriande«gcrichtsrath und Rath des Wiener Bandes gevichtcs Dr. Franz Micßrieglcr und den Andes' Nerichtsrath lu ^'inz Joseph Sauer zu Räthen des österreichischen ObcrlandcSgerichteS allergnädigst zu ernen^ l'tn ytrnht. Herbst. Se. k. l. Apostolische Majestät haben mit Aller. Hester Entschließung vom 15. März d. I. den ordentlichen Professor der deutschen Sprache und Literatur an ber Universität zn Grnz !>>>>>. l'>. Karl Tomaschel U"" ordentlichen Professor dieses Faches au der Wieucr Hochschule allcrqnädigst zu ernennen gcrnht. Hasner »> l'- Se. f. l. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 1.'!. März d. I. den Cnstos-"djunctcu am k. t. Hofmincralicncabincllc nnd Privat.» öncentcn an der Wiener Uuiucrsität Dr. Gustav Tsche r» lna k unter Belastung auf seinem Dicnstposlcn am gc» llanulcn Hofcabincttc zuin außcrordcullichcu Professor der Pctrographic au der hiesigcu Hochschule allcrguädigsl zu ernennen geruht. Hafner m. i>. Nichtaintlicher Theil. «aibach. 2b. März. Es ist sicher von Interesse, die Aeußerungen der Wiener Blätter über das Resultat der Abstimmung im Herrenhause zu überblicken. In gehobelter Stimmung verkündigen alle dieses Resultat. Es ist ein Sieg erfochten wordcu, rust die „Neue Freie Presse," der Sieg einer großen Vachc; mit erhebender Befriedigung köunen die Freunde constilulioucllcr Einrichtungen ans den Verlauf der Dinge blicken. — Der Stcru Oester» rcichs steht wieder am Himmel, schreibt die „ M orgcu > Post," nnd wie viel beiden, Mühen und Opfer un« auch noch bevorstehen, so ist die Hoffnung doch wieder i" jeder Brust erwacht, daß Oesterreich goldene Tage erlebe», wird uud daß wir wieder iu Europa dcu Rang tuinehlncu werden, den wir Jahrhunderte iuuchattcn. "" D,lS „Frcmdcnblatt" hält Rückschau auf die Atzten zwei Dcccnnien. „Die Aufhebung der Frohn-0'enste und der Patrimonialjnstiz uud die Durchfülnuug ^.^rulldcntlastung, das warcu die erstcu. die ausgie-lÄ? uud die daucrudcu Errungenschaften des Jahres "^; durch sic gelangten die österreichischen Völker iu materieller Beziehung zum Sclbstl'cslimmnng«rechl über 0", hclmallichcn Boden uud zur selbständigen Verwer- hung der heimatlichen Arbeitslraft nnd Erwcrbsthätig-d, .' <^t, ^^^'.^" ^°Ves 1^ h.l.en nun auf ni ?m m. ^'!'^" ^'t uuS das gebracht was voi zwanz.g Icchren auf deui u.atcrielleu Gebiet erreicht wurde " - Das Oberhau- ist dem Geiste dn-vou chlu genehmigten Staatsgrnndgcsetzc treu geblicbcu !°«t die .. Prei, e "; dlc Eontiunilat nnd die Eonsmucn: der coustitutiouellcu Gesetzgebung ist gewahrt. Das '.Neuc Frcmdcublatt" verfolgt einen ähnlichcn ^cdnnkcngang, indem es dcu Satz ausführt, daß die ^cccmberverfllssung ihre erste Probe glänzend bestanden labe und eine verwandte Auffassung ist cs, wenn da« '. ^,cucr Tagblatt" betont, daß das Herrenhaus Bon!."", ?"'" ^'stt",; gesorgt und eine,,, Triebe der ^lbsterhaltung gefolgt habe. "'" das ^'m'^""^'" leinen Anstand. zu belen-°m Sau,^?"lM'tät, m.t welcher das Herrenhaus n cu? manV"'' Schlüsse f"ßte, größer war, als w?c ,^ n r für"7^/ ^' ^" Zweidrittelmehrheit, "forderlich is/",.f"sassnngSändcrungcu gruudgcsctzlich worden Ei., '. oaz; der Eindruck des Ereignisses auf da« Publicum ein bcdeuteuder, aber auch daß die Haltung der Bcvöllcrnng eine trefflich: gewesen sei. Sie heben hervor, daß trotz der ausgcrcgten Stimmung jede Dc^ moustration wider die Gegenpartei sorgfältig vermieden wurde. Die „Debatte" erinnert an die Scenen nach Verkündigung des Abstimmnngsergcbuisscs vor dem Ständehausc. Sie fragt: „Waren es etwa Ausbrüchc zügelloser demagogischer Vciocuschaflrn. die da zum Aus-bruchc lamcn? Ncin! Dic Vegcistcrnng brach sich iu slürmischcu Hochrufen Bahu. Ein stürmisches ..Hoch" wurde ausgebracht jedem einzelnen Minister, ..Hoch" rief man der Verfassung, ...f)och" der Freiheit, ...Hoch" der constitntiouellcu Entwicklung Oesterreichs, ei/dreifaches ..Hoch" uuscrcm cdleu, hochherzigen Mouarchcu. ' itciuc Belcidiguug widerfuhr bei diesem Anlasse irgendwelcher Partei!" Es war cinc bewegte, stürmische Dan< lcsbczcugung, schreibt die ..Presse", gerichtet an alle jene, die durch ihr kräftiges Wort. durch ihre übrrzeu. gcndc Rede oder auch blos durch ihre einfache Stimme der gntcn Sache zum Durchbrüche vcrhalfen. Was diese Männer gewirlt, sei ja mit dem Dant des Augenblicke uicht bezahlt. „Die ^cute, di^' im Ständchause den liberalen Männern der Majorität uud den Ministern ihre Sympathien bezeugten und welche die Gegner ihrer Ansichten - ruhig ziehen ließen, gehörten durchaus nicht zum Pöbel. Was kümmert sich auch der Straßeupöbcl um das Ehcgesctz!" Nnd die .. Ne u c F rc, c Presse" bemcrlt: Kciu Mißtou, leine Ausschreitung gegenüber den Gegnern störte den gewaltigen Eindruck. Wien dc< moustrirt und die Dcmoustration bedeutet: Friede! Die« jenigen hiesigen Blätter, welche auf der Seile der Ma-jorität des Herrenhauses stchcu, verfehlen endlich nicht, auch den Stimmen im Vager der Gegenpartei qcrccht zu werden und bezüglich einzelner Redner der Minorität ausdrücklich und mit Auntcnnung auszusprcchcn, daß fie sich iuucrhalb maßvoller Grenzen l'cwcat haben. „Verirren wir uns »icht iu das Gcliiet verbillcrndcr Rclliuiinatioucn!" sagt die „Ocbaltc," und schlägt der Tagcspressc diesen Satz nls lüustigrs Losungswort vor. Das ist ein Ruf. iu welchen auch wir gerne und mit vollem Herzen einstimmen. 30. Sitzung drs grrrenhachs vom 21. März. (Echluh.) Ritter v. Schmerling: Ein Rcduer von gc> stern hat den Schwcrpunlt seiner Rede darauf gestützt, daß es sich um ciuen Vertragsbruch haudlc, hat beige» fügt, cs sei eine unehrenhafte Handlung, wenn man dazu räth. Diese Bezeichnung muß ich für mich uud mciue Gesinnungsgenossen auf das cutschicocustc zurückivclscn (Beifall), uud wenn man einen Vertrag nicht zuhält, weil man uichl lann, weil mau damit scinc geistige uud Physische Erislcu; vernichtet, dann mag cs traurig sein, den Vertrag nicht halten zu sönnen, nber unchreuhaft ist cs nicht. lVcbhastcr Beifall linls.) Ebenso mnß ich für mich »nd meine Gesinnungsgenossen nicht nlleiu, soudcrn für jcdcu Oesterrcichcr zurückweisen, was über einen nnö allen theuren, leider längst verblichenen Monarchen gc^ sprochen wurde. (Vebhastcr Beifall.) Ich weiß, daß der erhabene Fürst mauchcu ^cutcu cinc durchaus nicht an. genchiuc Erinnerung ist, denn er hat gründlich mit den Einrichtungen des Mittclalters gebrochen, und deujcnigcn, die ans alten historischen Grundlagen, nns dem System der Gaugrafen den Staat wieder einrichten wollen, ist eine solche Erinnerung au Kaiser Joseph gewiß unauge-nehm. (Vcbhaftcr Beifall.) Herr Graf Thnn hat angeführt, das Eoncordat fei "icht iu, Interesse Roms. sondern im Interesse der talho. lischen ssirche mit den Bischöfen Oesterreich«, als der latholischcn ssirche. vereinbart worden. Diese Theorie ist Ulir ganz neu, daß die katholische Kirche in Oesterreich mir uus ihren Bischöfen besteht. (Hcitcrlcit.) Ich habe i»"ncr gedacht, daß alle Gläubige» dcr Kirche auch Mit« glieder der Kirche sind. (Große Hcitcrlcit im Hause und ans den Galerien. — Präsident richtet die Mahnung an das Publicum. sich ruhig z», verhalten.) Wenn ich nnch weiß, welche Rechte die latholischcn Bischöfe haben, als dic alleinigen Träger der Kirche lann ich sie uichl au. sehcu. und wenn Graf Vco Thun aussprichl, durch dcn Abschluß des Eoncordat« sei dcn Wüuschrn und Ansprü« chen der katholischen Bischöfe, also der Kirche in Ocstcr« reich, nachgekommen worden, so muß ich als bescheidenes Mitglied der katholischen Kirckc cs ablehnen, daß dadurch un« ein gleich willkommenes Geschrnk gemncht wurde, (Beifall. Heiterkeit.) Redner geht hieraus zur Besprechung deS vom Gra sen Mcnsoorff gestellten Antrages über und macht dar' auf aufmerksam, daß sich derselbe sowohl auf da« Ehe»' als das Schulgesetz beziehe, mithiu gegenwärtig, wo es sich nur um das Ehcgcsctz handle, formell unzulässig sei. Dic Entscheidung hierüber wolle er jedoch dem Präfi» dium überlassen. Man hat darauf hingewiesen, daß die Annahme deS vorliegenden Gesetzes zum Vertragsbrüche führe und man diesen denn doch der kaiserlichen Regierung nicht an» empfehlen könne. Dieser Ansicht muß ich entgegentreten. Das ist praktisch hingestellt die Weise, in der man verhandeln will, man will sagen: im Wege der Vegi«. lntive kann leine einzige Frage in Oesterreich, die mit dem Concordate im Zusammenhange fleht, geregelt werden, mit anderen Worten: wenn der päpstliche Stuhl uns nicht irgend ein Zugeständniß macht, so steht unsere Gcsctzqebnng sür Jahrhunderte still, insofcrne dadurch in die Sphäre des Concordats eingegriffen wird. Ta, meine Herren, sage ich: ein Staat, der in dieser Lage ist, ab« dicirt sammt dem Träger seiner Krone seiner Hoheit«-rechte. (Beifall.) Ich halte deshalb den Bertagung«antrag nicht für angemessen. Er ist ein AbünderungSantrag und nicht geeignet, zum Ziele zu führen, insofernc er die Verhandlungen Mil Rom betrifft. (Oho! rechts.) Redner geht sodann auf eine kritische Veleuchtung des Sondergutachlcns dcr Minorität über. Auf den ersten Blick betrachtet, mag cS vielleicht harmlos erscheinen und taun so aufgefaßt werden, al« sei es eigentlich in dcr Geschäftsordnung schon vorgesehen. Denn auch nach dieser ist e« gestaltet, Berichte zur weiteren Prüfung au die Commissionen zurückzuweisen; bei lvetttm anders aber stellt sich die Sache beim vorliegenden M-noritälsanlrag. Iu dem Antrag isl dic Anerkennung eines enorm wichtigen Principes an die Spitze gestellt, der Grundsatz nämlich, daß im Wege der Vcgislalion ilichlö selbständig durchgeführt wcrcnn lann und daß nur die Verhandlungen mil Rom die alleinige Bust« für die Modification des Eoncordatc« abgeben können. Wer daher diesem Sondcrgutachtcu beistimmt, er. lcnnt damit vcrcite diesen Grundsatz an. Ich muh ihn auf das entschiedenste zurückweisen. (Beifall.) Ich möchte jedoch darauf aufmerksam machen, daß das Sondcrgutachten dem Hcrrcnhaujc eine Aufgabe zuweist, dic ,hm verfassungsmäßig nicht zusteht, denn das Herrenhaus «st berufen, iu dcr Gescl,gct'ung mitzuwirken, aber uicht, wie die Minorität will, der Regie» rung cin Gutachten abzugeben. Fasse lch aber da« Minorilälsgutachtcn noch weiter in seiner praktischen Bedeutung ins Auge, jo siudc ich, daß es dasselbe anstrebt, wie dcr Anirag des Grafen Mcnsdorff, nämlich über diefcn Gesetzentwurf zur Tagesordnung überzugehen. Wir lönncu uns daher rnhig auf den Boden dcr verfassungsmäßigen Thätigkeit begrbcn, indem wir in die Vcralhnng des Gesetzentwürfe«, wie er vorliegt, selbst cingchcn. Weil aber schon so häufig der Appell an die Einsicht nnd staatsmunnische Weisheit, an da« Gewissen hier in diesem h. Hause erhoben wurde, so möge e« mir erlaubt sein, nuch iu dieser Beziehung einige Worte zn sprechen. Wir alle. wenigstens die älteren von un«, sind ja Zeugen jener bedeutenden pailamcntarischcn Kämpfe über die großen Fragen jener Reformen, die im Musterstaate des Verfassuugelebens in England geführt wurden. Wir erlebten, daß dort die Katholiken», die Reform-, die Kornbill und cinc Menge ähnlicher Dinge, in welchen allen einer Snprcmatic entgegengetreten wurde, am Ende in Gesetzeskraft crwnchscn, — allerdings nicht ohne be-dentcndc Kämpfe. Den Gesetzentwürfen trat das Oberhaus lange entgegen, am Ende hat e« dieselben doch angenommen. Ob cs nicht vielleicht prciswürdiger ge-wesen wäre, dies früher zu thun, stelle ich dahin. Meine Ueberzeugung ist. daß jene Grundsätze, wie sie im Ehe-gesetz Ausdruck finden, in Oesterreich zum Durchbruch gelangen werden nnd gelangen müssen. Ich empfehle dnhcr, man gewähre bald, was man unvermeidlich gewähren muh. lebhafter Beifall im Hause und auf dcn Galerien.» Nach einigen persönlichen Bemerkungen der Grafen McnSdorff und Blome wird die Debatte «e- schlössen. ^ . ,, cv^. Sc Excellenz Iusti,minister Dr. Herbst: Ich habe im allg meinen als Mitalieb der Regierung m Bezug auf d«« Verhältniß der Nehrung zu ,e-scm Ocsctzcntwurfc Folgendes zu bemerken: Analsten December v. 3. aernhlc Se. Majestät deu aus dcn Oe> 50« lalhungen der beiden Häuser des RcichsrathcS hervorgc-gangcncn Staatogrnndgcsctzcn Allcrhöchstihrc Sanction zu ertheilen lind wenige Tagc darauf das gegenwärtig in Wirksamkeit stehende Ministeriuul zu berufen. Da« durch ist von selbst gegcbcn, welchen Standpunkt dieses Ministerium einnehmen muß und welcher Beruf ihm obliegt. Sciu ^nl^punlt sind. die StaatSgruudgcsctze und sein Bcvüf ist dir rückhaltslosc Durchführung die» ser Staatsgl-lnd^-setze. (Bravo! Bravo!) Damit ist aver auch von sc'^st gegeben, wie sich das Ministerium zu dem gegenwärtigen Gesetzentwürfe verhält und ver« halten niuß. Durch Artikel l des Grundgesetze« über die richterliche Gewalt, welcher bestimmt: „Alle Gerichtsbarkeit wird im Namcn dcS Kaisers ausgeübt. Die Urtheile und Erkenntnisse werden iui Namen deS Kaisers ausgefertigt," in Verbindung mit Art. > desselben Gesetzes, welcher sagt.- „Die Richter werden vom Kaiser oder in dessen Namen definitiv und auf Lebensdauer cruannt", — ist eine geistliche Gerichtsbarkeit i'>'<» !'<>>'" mil',-»" ausgeschlossen. NuS dem nach den StaatSgrundgcsetzen ganz incontestable» Rechte des Staates, die EhegerichtSbarlcit zurückzunehinen, fließt, daß dcm Staate auch das Recht zusteht, das materielle Recht, welches von seinen Gerich« ten in Ehesachen anzuwenden sein wird, zu bestimmen, und eS ist somit nur eine Frage der Zweckmäßigkeit: soll etwa das lünftigc vom Staatc für die EhcgerichtS-barkcit der Katholiken zn bestellende weltliche Gericht angewiesen werden, nach der im Jahre 1856 ftro-mulgirten Anweisung vorzugehen, oder soll zu den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes zurückgekehrt werden? Ich erlaube mir mit den hervorragenden Juristen dieses hohen Hauses in dieser Bczichnng einer von den! Ansichten des Herrn Rcgierungsrathes Arndts, welcher daS bürgerliche Gesetzbuch als einen „sonderbaren Misch» masch" bezeichnet hat, durchaus abweichcuden Ansicht zu sein, und ich erlaube mir, gestützt auf die Autoritä» ten des RichtcrstandeS in Oesterreich, um so mehr an» derer Ansicht sein zu dürfen, weil ja der gedachte Herr RegicruugSrath selbst erklärt hat, daß er von der Wirksamkeit der weltlicheu Ehegerichtc iu Oesterreich keine Kenntniß habe, weil ihm darüber die Erfahrung fehlt; — sehr natürlich, weil ^r zu der Zeit, wo die weltli-chcn Ehcgcrichtc in Oesterreich bestanden, nicht in Ocster-reich lebte und vielleicht nicht daran dachte, daß er je nach Oesterreich zu kommen berufen sein werde. (Hci> teikeit.) Kr mag dahcr erlauben, daß über solche, so tief ln« praktische ^ebcn der österreichischen Bevölkerung eingreifende Fragen wir Oesterreichcr uns ein Urtheil bilden, und daß mir die Autorität deS gewesenen und dcS derzeitigen Präsidenten dcS Obersten Gerichtshofes in Oesterreich eine maßgebendere Autorität sei, als die eines Mannes, der sür das bürgerliche Gesetzbuch kci« neu anderen Ausdruck in dieser h. Versammlung hat, als daß cS ein sonderbarer Mischmasch sei. (lebhafter Beifall.) DaS ist um so merkwürdiger, als der Herr Red« ner auch die Behauptung aufgcslellt hat, es komme ja gar le,u Fall vor, oder cS sn höchst wahrscheinlich tei« ncr vorgekommen, wo jemand eine Ehe eingegangen hätte, welche nach den Bestimmungen des a. b. G. B. ungültig wäre, aber die doch nach den Bestimmungen dcS kanonischen RcchtcS aufrecht erhalten werden muffe. Nun, ich kann mir nicht denken, daß solche Fälle nicht sollten vorlommen können, besonders wenn man den Unterschied des bürgerlichen und des kanonischen Rechtes berücksichtiget, der dariu besteht, daß daS bür« gerlichc Recht mancherlei Ehchindernisse kennt, welche auch gegenwärtig als Eheverbot aufrecht erhalten sind. die aber daS kanonische Recht nicht kennt, z. B. das Ehchiüderniß der Minderjährigkeit, das Ehehindcrniß des MllilärstandeS, das Ehehindcrnitz des Aufgebotes. Aber cnich daS Erfordcrniß der feierlichen Erklä« rung der Einwilligung im Sinne deS bürgerlichen Rechtes erleidet im kanonischen Rechte mehrfache Modifica-tioncn. Wie jemand vor den i»,>r<>, Im> so^znil,, mit der Braut tritt und in Gegenwart zweier Zeugen erklärt: „Ich nehme diese Dame zur Frau" und sie erklärt: „Ich nehme diesen Herrn zu meinem Ehegatten", so ist die Ehe gültig geschlossen, Sollte uun nicht der Fall vorkommen können, daß jemand, dem eines der genann-ten Hindernisse oder eigentlich verbot deS bürgerlichen Rechtes entgegensteht, weil er nicht die Erlaubniß zur Eingehung dieser Ehe erlangen kann. von der Gestaltung des kanonischen Rechtes Gebrauch macht, vor den Pfarrer tritt und nun allerdings cinc Ehe schließt, welche, wenn das bürgerliche Recht bestanden hätte, nicht gültig wäre und aufgelöst werden könnte, welche aber, weil das bürgerliche nicht mehr gilt, sondern daS kanonische an die Stelle desselben getreten ist, jetzt auf. recht erhalten werden mnß? Mir scheint, solche Fälle wären sehr wohl denkbar, und es kann allerdings sein, daß sie bereit« vorgekommen sind. (Heiterkeit.) Daß sie aber nicht hänfig vorgekommen sind, daS hat einen ganz anderen Grund. Die josephinischcn Einrichtungen, von welchen in diesem hohen Hause mit solcher Ungunst gesprochen rvurde, haben sich tief in daS Voll eingelebt und nicht der Ioscphinismns hat, möchte ich sagen, 7l) Jahre b> standen, sondern die 70 Jahre, die anf den Josephinis« mnS folgten, haben die Erinnerung nn denselben nicht ^ vollkommen zu beseitigen vermocht. 2o ist es auch auf diesem Gebiete. Wie viele Menschen giebt es wohl in Oesterreich, die hentzutage wissen, daß Minderjährige eine gültige Ehe ohne Einwilligung ihrer natürlichen ^ Vertreter eingehen können? Und wie viele Menschen ^ giebt es denn, die wissen, daß das Anfgcbot und die Einsegnnng durch den Priester, der eigens dazu gebeten ist, nicht nöthig sei znr Gültigkeit einer Ehe, sondern daß man auch auf jene Weise gültige Ehcu eingehen ^ könne? Die zwölf Jahre, diß dies besteht, haben die! Erinnerung, daß es früher nicht crlanbt war und daß ^ auf diese Weise gültige Ehen nicht zu Ttandc kommen können, noch nicht zu verwischen vermocht. Möge aber! diese Einrichtung nnr l^ Jahre bestehen, wie die Ein-richtungen des JosephiniSmns, und es wird allerdings vielleicht der Fall der Entführung von Minderjährigen uicht mehr uorkommcu, weil man ja denselben Zweck, j den man durch die Entführung, die durch dic Strafgc- ^ fetze verpönt ist, erreichen will, anf weit bequemere Weise dadurch erreichen kann, daß man mit zwei Zeugen und allenfalls einem Notar vor den Pfarrer hintritt und seine Einwilligung in die Ehe trotz deS elterlichen Widerspruchs erklärt und so eine gültige Ehe zu Stanssc bringt. Eine solche Einrichtnng wnrzclt eben tief im Bewnßtsein derer, die in einer solchen Einrichtung anf» gelebt find, nnd ich halte deshalb dic Ausfassung deS Majoritätsbcr^chtcS für ganz richtig, daß, wenn die Be-stimmiingcn dcS bürgerlichen Gesetzbuches in Ehesachen wieder eingeführt werden, man nnr zu etwas zurückkehrt, woran man längst gewöhnt ist, ja dessen man noch nicht einmal entwöhnt worden ist, während die neuen Einrichtungen sich bei weitem noch uicht so eingelebt haben, am allerwenigsten die Einrichtungen, welche sich auf die Ehegcrichtobarlcit und insbesondere in den Scheidnngsfällcn beziehen, waS wohl sehr vielen Mitgliedern dieses h. Hauses, die dein ^eben näher stehen, bekannt ist. Ich kann also der Ansicht des Majoritätsuotnms, mau führe nichts neucS ein, man revindicirc eben nur, woran man gewohnt ist, im vollen Umfange zustimmen. Freilich hat der Herr Graf Blome eingewendet, das sei! gar nicht wahr, das bürgerliche Gesetzbuch werde gar > nicht wieder eingeführt. Das beweise Artikel 2 des gc-! genwärtig vorliegenden Gesetzes, welcher die Nolhcivilchc ^ einführt. Nach meiner Kenntniß des bürgerlichen Rech« , teS bin ich der Meinuug. daß man gar nicht einmal sagen könne, daß diese Bestimmungen etwas so gar neues , sind. Der H 7l) des bürgerlichen GesetzbnchcS erklärt! nämlich, daß. wenn sich die Ehewerbcr durch die verweis gerte Traunng beschwert erachten, sie sich an da>5 Kreis- ^ amt uud an Orten, wo dic VandeSstelle sich befindet,! an diese um Abhülfe wenden können. Schon das bür»! gcrlichc Gefetzbuch enthält daher die Bestimmuug, daß! man gegen die verweigerte Trauuug Abhülft verlangen! könne, und zwar bei der politischen Behörde. Wie diese. Abhülfe zu leisten sei, darüber enthält der H 7'.» dcS bürgerlichen Gesetzbuches keine Bestimmung. Man mochte ^ wohl bei Erlassung deS Gesetzbuches daran gedacht haben, daß bei dem Verhältnisse zwischen Staat und Kirche, wie eS damals noch bestand, dem Staate mannigfache Mittel zu Gebote gestanden sein mögen, nm dic ver-weigerte Trauung doch herbeizuführen. Allein wenn dieses nicht der Fall wäre, so würde in letzter Auflösung, glaube ich, ganz entschieden auch nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches im Wege der! Dispens die Aufnahme der Einwillignng anch vor einer! anderen Person als vor dem ordentlichen Seelsorger l haben bewilligt werden können. Dies ist die Ansicht namhafter älterer Juristen gewesen, uud leiue Be-stimmung dcS bürgerlichen Gesetzbuches steht dem entgegen. Art. 2 ist so vielfach angefochten worden, nnd doch ! sollten eigentlich die Gegner des ganzen Gesetzentwurfes! dem Verfasser desselben für ihn dankbar sein, weil cr > ihnen Gelegenheit gab, von dem so unangenehmen Schlag-! worte „Eioilche" den ausgiebigsten Gebrauch zu machcu und dadurch daS ganze Gesetz in möglichsten M.ßcredit zu bringen, während jene unschuldige Form der Elvllche, von welcher Art. 2 handelt, eine solche Anfeindung in der That gar nicht verdient. Diefer Art. 2 ist nnu lediglich ein nothwendiges Eomplcment der Bestimmung, welche im ersten Artikel enthalten ist. und die Ergän-zung dessen, was der i> 79 dcS bürgerlichen Gesetzbuches,' der auch für die Katholiken wieder ins ^eben treten soll, > enthält. Denn wenn eS jedem Denkenden fernliegt, daß irgendwie ein Zwang gegen den Geistlichen, der die Trauung verweigert, von Staats wegen soll stattfinden dürfen, so muß doch der Schutz, den § 7!) dcS a. b. G. N. im Falle verweigerter Trauung den Ehcwcrbern eingeräumt, auf andere Art gewährt werden, und diese andere Art ist eben die, daß für dic Aufnahme der feier« lichen Erklärung der Einwilligung in diesem Falle auf irgend cinc Weise gesorgt wird. Aber darüber wird sich wohl niemand täuschen, daß von der Bestimmung des Art. 2 in den allerseltcn-sten Fällen und beinahe thalsächlich niemals wird Gebrauch zu machen sein, denn wo dic Verwcigcrnng gegründet ist, darf uonl Art. ^ nicht Gebrauch gemacht werden, und eine unbegründete Ursache ocr Weigerung wird wohl fast niemals vorliegen, besonders wcnn es richtig ist, was gesagt wnrdc, daß die Bestimmungen des kanonischen nnd bürgerlichen Ehcrechtcs in so vielen Beziehungen mit einander übereinstimmen. Aber selbst wenn, was nicht der Fall ist, die Bcstimmnng hänfig znr praktischen Anwendung kommen wird, wie kann man sagen, daß sie einem Glaubenssätze der 5lirche wider spreche? Mit Recht hebt der Majoritütsbcricht hervor, daß ",u!>!!!,',ni^! <'In,K>, >!,!,»'<> !<»<> ol, !',<<> von selbst fließt, nnd mit dieser Wiederherstellung von selbst sich die Consequenz crgicbt, daß auch die Gesetzgebung in Ehesachen an den Staat, in dessen Namen und von dessen Gerichten die Gerichtsbarkeit ausgeübt wird. zurückgefallen sein muß, und daß alle Gründe der Zweckmäßigkeit, wcnn man dic beiden Gesetzgebungen mit einander vergleicht, dafür sprechen, das bürgerliche Gesetzbuch wieder ins Vcbcn lrctcn zu lassen, so tritt nun dic andere uud viel tiefere nnd schwierigere Frage an unS heran: Steht nicht das Concordat dieser staatsgrundgcsctzlichcn Nothwendigkeit im Wege? Ueber dic Frage, welcher rechtlichen Natur den" das Concordat sei, bestehen bekanntlich verschiedene Mci nungcn, nnd auch in diesem hohen Hanse sind diese verschiedenen Meinungen zur Geltung gelangt. Ich will in diese Frage nicht weiter eingehen. Das aber scheint mir unzweifelhaft: dicNatnr cincsVöllervcr-tragcS tann das Concordat nicht haben, denn dasselbe warb nicht abgeschlossen mit dem Souvcrain des Kirchenstaates als solchem, sondern mit dem Oberhaupte der katholischen Kirche. Dies steht wohl unzweifelhaft fest, denn sonst würde sich ergeben, daß wcnn - was Gott verhüte!« wolle — jener Zcitpuult wieder käme. wo das Oberhaupt der katholischen Kirche factisch nicht weltliche/ Souverain wäre, dann dieser Vertrag s-ine Wirksamkeit >>>.-,<» l'i>, l<» ucrlieren müßte, so wie cm uon einem anderü Souverain abgeschlossener Vertrag seine Wirksamkeit verliert, wenn derselbe dclronisirt wird. Und doch w^ keiner der verehrten Herren, welche für das Concordat eintreten, zugeben wollen, daß wcnn jeneS unglückselige Ercigniß einmal, wcnn auch nur vorübergcbend, eintreten sollte, dann das Concordat seine Wirksamkeit von selbst verloren hätte, nnd daö müßte der Fall sein, wenn e< ein völkerrechtlicher Vertrag wäre. Aber auch aus dem Inhalte ocSEoncor' dates crgicbt sich, daß man cS als Völtcrvertrag nicht auffnssen könne, denn dic Zugeständnisse welche beil« » Abschluß dcS Concordates die wcltlichc Macht zugestand, lassen sich dcnlcn als Zngcständnissc. gemacht dem Ober< Haupte der katholischen Kirche, deren Bekcnncr die Mehl" zahl der Staatsangehörigen bilden; aber es ist nichl denkbar, daß man sie der Souvcrainetät cincS auSivci^ ligen Staates als solchem gemacht hätte, der Verzicht nämlich auf die Gerichtsbarkeit im Staate, deren Auf' geben mit dem Begriffe des modernen Staates schlecht" hin unvereinbar ist. Ein völkerrechtlicher Vertrag lanl> daher das Concordat nicht sein, und die Beispiele, welche von den bciocu Diplomaten in der Richtung angefülill wurdcu, scheinen mir nicht sehr richtig als Beweis f^ die Rcchtsgültigteit des Concurdalcs gewählt zu se^ Se. Excellenz Graf Rcchbcrg wies auf dic Militärs vcnticnen hin, welche ein Staat mit dem andern a^ schließt. Ja, es giebt solche Militärconvcntioncn, cM welche Staaten unterwerfen sich denn einer Militäres vention? Die, welche bereits vollständig dem Mach^ reiche eines anderen, größeren, mächtigeren Staate« a" heimgefallcn sind, dem sie sich gar nicht entziehen könne?' Staaten, welche cbcn deshalb ans der Reihe der selb> ständigen Staaten austreten. (Bravo, Bravo!) , „ Wäre daS Concordat einer MilitärconveiH gleichzuachtcn, so würde Oesterreich damit in der ^ auf seine Souveraiuetät verzichten. (Beifall, Rufe: ^ wahr!) .je Aber eben fo wenig entsprechend scheinen w" ., anderen Beispiele von völkerrechtlichen Verträge!«, ^, man als analog angeführt hat: Zollucrträgc, ö°",^ vertrage, Vertrüge zum Schutze des geistigen und ll rischen Eigenthums :c. ^ ^ Allerdings schränken alle solche völkerrechtlich"' ^ träge das Selbstbestimmungsrecht des Staatc« e«n, ^, der Staat gibt in ihncn seine Selbstbeslilmnullg ^. malS auf, und der andere, mit dem er conlrahirt, ^, wirft sich derselben Beschränkung seiner Sclb>t ^ mung durch den Vertrag. Wie ist daS nun ^tii-Eoncordalc? Sc. Excellenz Graf Blome hat "" ^eil, ^ nischc Verträge hingewiesen, wo der Eine allen ^> ne^ W der Andere allen Nachtheil hat. Ich fürchte, wenn « 509 reich je einmal leoninischc Verträge geschlossen hat. so war es dieses Uebcrcinlommen. (Bravo! Bravo!) Allcr« dmgs kommen darin Zugeständnisse vor, und ich w^rdc mir erlauben, als Specimen cincs solchen Zugestand« nisscs den 1Z. Art. des Eoncordatcs anznführcu: „Mi: Rücksicht auf die Zeitvcrhältnissc", heißt es dort, „gibt der heilige Stuhl seine Zustimmnnc,, daß die blos weltlichen Rechtssachen der Geistlichen, wie Vcr« träge über das Eigenthumsrecht. Schulden, Erbschaften, von den weltlichen Gerichten untersucht und entschieden werden." Ist das etwa ein Zugestänouiß für einen souverai-nen Staat? (Heiterkeit.) Ist das wirklich ein Zuge« ständniß, daß die blos weltlichen Rechtssachen, wic Ver-träge über Eigenthum, Schulden nnd Erbschaften, von den weltlichen Gerichten «erhandelt und entschieden wer» den? Hat man in Oesterreich je, n. z. auch vor Kaiser Joseph, daran gezweifelt, daß dieses Recht dem Staate als Staat zustehe, und dazu nun und nimmer ein Zu-yeständniß und noch überdies lediglich mit Rücksicht auf die Zcitvcrhältnissc bedürfe, wodurch ausdrücklich anerkannt ist, daß cS eine Gnadenconccssion isl, die mit Rücksicht aus die Zeitverhältnissc gemacht wird, wäh« rend die« doch das allcrnatürlichsle Recht dcS Staates ist. Wenn der Artikel !4 weiter fortfährt: „Aus eben diesen Gründen hindert der heilige Stuhl nicht, daß Geistliche wegen Verbrechen oder anderen Vergehungcn, wider welche die Strafgesehe des KaiscrthumS gerichtet siud, vor baS weltliche Gericht gestellt werden", wobei übrigens noch eine bedeutsame Ansnahmc am Schlüsse dcs Art. 14 gemacht wird; soll das etwa ein so wcsenl« lichcs Zugestünduiß sciu, daß um desscntwillcn die Beschränkung . ja die Aufhebung der staatlichen Oesctzgc-bung auf einem so wichtigen Gebiete, wie die eheliche Gesetzgebung, compcnsirt werde, und der Einfluß des Staute« ans diesem Gebiete aufhöre? Solche Zuge» slü'idiiissc löiuien aber in einen, wirtlich völkerrechtlichen Vertrage gar nicht gemacht werden, denn wirkliche uöl< ltrrcchtlichc Verträge werden von zwei souvcraincn Staa« ^," !lcschlossen, uud was der ciuc auf scincui Staatsge« ^''kte zugesteht, wird ihm auch von dem anderen auf dcm «»deren Staatsgebiete zugestanden. Ich bin der juristischen Ueberzeugung, daß ganz allgemein und abgesehen von allen anderen Gründen, bie geltend gemacht wnrdcn und auf die ich nicht mehr i»rücklommcn will, kein vertrag giltig abgeschlossen wcr. bcn kann in jenen Beziehungen, in welchen rr mit an^ dcren Rechten im Widersprüche steht. Nun ist aber das Recht der Gesetzgebung in Civil« Nchtosachen ein Recht, welches mit dcm Begriffe des Staates, mit den» Begriffe cincs modernen europäischen Staates wenigstens, nothwendig a/gcbcn ist. Slantcu, die außerhalb des europäischen Völkerrechtes stchc», ün^^'i'. e? sich nllcrdiugs sicfallcii lassen, daß frcuidc Gerichts» darleit m ihrem (^rbictc gcül>t und nach frcmdcu Gc> setzen Rccht gesprochen wird; ans dcm Begriffe cincs moderne» curopäifchen Staates aber folgi das, was im Art. ! des Staategrnudgcsetzcs über die richterliche Gc« walt ausgesprochen worden ist. daß es feine Gerichts, barkeit in demselben gibt als die, welche im Namen seines Souvcrains ausgeübt wird. Das ist ein noth« wendiges und unveräußerliches Recht des Staates und keine Gcstimmüng kann gcgen dieses Rccht dcs Staates, auf welches niemand für immer verbindenden Verzicht leisten konnte, in das Feld, gcfnhit werde»; darum glaubte ich, daß sich wohl mit gntcm Grunde sagen läßt, in allen Bczichungcn, in wclchcn das Concordat mit unvcr-"uherlichen Rechten dcS Stnatts im Widersprüche slcht, entbehrt rk die den Staat bindende Kraft. Wclchcs abcr dlcsc Bestimmungen sind, das steht für uns bereits vcr-slWngsmäßig und staatsgrundgcsctzlich fest, dcnu nie« '»als hätte man dicscn Bestinimungcn der StaalSgrund-Nesctzc Gcsctzeetrait verleihen loüncn, wenn nicht dic """s'tz»"g ,,^^^ ,^,.^ ^ Concordat habc dicsc al'o i "^^"' ^"sassnng nicht hindern könne», es sei iV .. ^ - " ^^ichuuge» nicht giltig, sonst hätten wir 5.'s/ / ' dem Z.lstandckounnen unserc« Etaatsgrnnd-^ctzcs warten ulüssc». bis irgendwelche beliebige Vcr- hättcn'.''^'ravö!)"''''" ^^^igcnden Abschlösse geführt Für dc» der glaubt, vor allem opportun ist es in nncrcn Verhältnissen, das ^laatogrnnogcsetzc durchzuführen und lebendig zu machen, ' t d«c ^ragc der Opportunist sofort entschieden! Es gibt nichts opportuneres, als sobald als möglich in Ncordnclc staatslcchtlichc Zustände hinübcrznlou'me'n und dlc Gruudlage für unsere lünftigc staatliche Gcstaltuna nuisscu die Staatsgrundgcsctze bilden, denn wenn sie sie Nlcht bilden sollten, dann käme das Chaos, dessen Ende n»d dessen Axsgang niemand voraus^nseheu im Stande lt. (Bravo! Bravo!) Hierin liegt die wahre Oppor. D^c Hebung dcr voll.wirlhschafllich^n Interessen w ^'^'1"''' "' ''l "ll'i'dingS das dringendst Nolh.' b. «^ m'I."'l sinauzirllcm Gebiete wird ohne H. li h sew ^um'h'^"ft eine Verbesserung lau», mög "n c, ^,s ,. . '^'""""" "'"5 Nclc'stct werden, wenn ^dach ^ 'e7 f ' 'wllswir!hschaftlichen Zustände soll ^"snul^ch , ^!','^ bie ist die Hebung des "«lies (Bravo! Bravo!), uud ebenso allgc. mein ist die Ueberzeugung in den Kreisen, die dabei wirtlich maßgebend sind, daß der Einfluß, der bisher, anf die Volksschule grübt wurde, nicht zur Hebung dcs ^ VollönntcrrichlcS beigetragen hat. (Bravo! Bravo!)! Und ich bin weit entfernt, die Vcsorgniß, welche ausgc« sprachen wurde, daß dic kirchliche Schule Staatsschule! werden soll, zu theilen; dcim wenn man das ans der Berathung der confess,'oncllrn Commisjion hervorgegan« gcnc Gesetz berücksichtigt, so nnid man wahrhaftig in dcn Ortsschulräthen, in den B^ilfsichillräthen und in den ^andcsschulrätheu keine Organe der Regierung und in den durch sie geleiteten Schulen leine Staatsschulen! erblicken. Ich bin daher d?r Ausichl. daß nichts iwch« lheiligcr für die Hcbuüg dcr Volkswirthschaft in dieser Richtung sein würde, als wcnn auch die Bcralhnng jcncs zweiten Gesetzes -'>! <->I ^>l. - ^ vertagt werden sollte. 'i->c. C^cllcnz u^'ngeyi nnn nuj die Pctitioncn für nnd gegen das Concordat und sagt von den letzteren: Es spricht sich darin die echte, innige, religiöse Ueberzcngnng, die treue Anhänglichkeit »u die Religion der Väter aus, aber vor allein auch das Bedürfniß nnd > der Wunsch nach der Herstellung dcs Friedens dadurch, ! daß dein Staat«', resp. der Äemcindc. namentlich anch auf dcm Gebiete der Schult, dasjenige ciugcränmt werde, was ihr natürliches Recht ist. (Lehr gut!) Also zu behaupten, in der Bevölkerung, der an der Erhaltung > dcs katholischen Glauben« gar viel gelegen ist, sei uicht, der Wunsch nach Abänderung dcs Concordatcs Vorhang den, das wild der nimmer zugcbcu, dcr mit den zahl- ^ reichen Petitionen, die dirsfalls eingebracht wurden, nnr! ciuigcrinaßcn bekannt ist. Allein nicht blos dcr Friede ^ ist cS, dessen wir bedürfcu und was eine schleunige! Lösung in dieser Frage nothwendig macht; mehr noch I als der Friede ist cS das Vertrauen, was wir brauchen,! das Vertrauen zur künftigen Gestaltung dcr Dinge in l Oesterreich. ! Sc. Excellenz dcr Hen- Graf Ancrsperg wies gestern ^ darauf hin, die Fragc sei nicht blos eine Rechtsfrage,! sie sei eventuell eine Vcrsassnngsfragc. Ich n.öchtc noch etwas wciicr gehen, ich möchte, sagcu, die Frage isl die Verfassungöfrage, die Frage ist dic, von deren Vösuug es nbhäugl, ob man Vertrauen zum Fortbestände der Vcrfafsuug haben tann. Cs ist das Concordat —und das wird nicmand lcngucu wollen — einer Zeit eulsprusscn, wu alle Hoffnung auf ciuc freiheitliche l^estaltung in Oesterreich ucrjchwuuoen war, als ein Monumcnt jener Zeit ragt da« Concordat in die Gegenwart herüber, und so lange dcr Grundsatz, daß c" im Wcg.' der Gcsetzgcbuug gcüudcrt werden töuuc, uicht fcslstcht, su lauge wird sich teil, Vertrauen zur Gestaltung dcr verfasflnigüiliaßistcu .Zliständc iu Orstcl» reich bilden tönncu. (Bcl>al<.) ^«, mrinc Herrcn.' eil, Mimslciiu»!, lvclchcs nichl die Kraft hat, uns von die» sem Alp, welcher auf Oesterreich lastet, zu bcfrcicu, wird nimmer im Stande sein, das coustilutioncllc Princip durchzuführen und dic Staatsgruudgcsctzc zur Wlrllichtcil zu machcu. (Bcisall.) Und ob ein Mimstcrium, wcl-chcs nicht im Staude ist, dies zu bewirten, ,n Ocstcr. reich möglich ist, das weiß ich mcht, das wird d,c Gc> schichte und die Folgc dcs heutigen Beschlusses lchrcn. (Bravo! Bravo!) Daraus scheint sich mir von selbst zu ergeben, wic ich mich vom Standpunkte ocS Iustizmimslcrs zu dc» gcstclltcu Anträgcu verhallen muß. Daß ich mich mU dcm Miuorilälsvotum uicht ciuocrslandci, erklären kann, ist wohl ualürlich, uichl aus dcu sormelttn nno gc» schäslsurdiiuugeuulßigln Bcdculcu, welche vicllcicht dcm» selbe» culgcgcnslchcn uud die z» würdigen nichl Sucyc der Regierung, sondrr» lediglich dieses h. Hlluscs isl. sondern weil cS von Voraussctzuugcu al,0gcyl, dic nichl dic Vorauosetzungcu sind, welche c,as ^)i!!!lstcril!M zu dcn sciuigen uiachcn muß. Ich lanu mich abcr auch dcm oou ^r. Cjccllcnz delu Hcrru Grascu ^icnodorsf gest.illcu Vcrtagnng^an-lragc nichl nnschlicßcu; dcnu für die Rcgicruug uius? so viel fcstslcycu, daß dic bereits stliutog.unogcsctzlich fcstgcslclltcu Rechte durch lcimrlcl Vcrhaudluugcn mchr alterirt oder in Frage gcslclll werden können, dnß daher der Ansgang etwaiger Verhandlungen für dicsc sluats° grlludgcsetzlicheu Rechte voUtounnc» linculschcidcild ist nnd daß mit Rücksicht anf irgcud welche Ve,Handlungen mit dem vcrfafsnngsuiäß'gcu Vorgehen lücksichllich die< scr Gcsetzc nicht löuue ilincgchallcn odcr dasselbe da> dlirch lönnc verzögert wcrdcn. Ich glaube dahcr, daß, wcr sich ans dcn Bodcn stcllt, dcr durch die Staats« grnndgesctze nothwendig gegcbcn ist, auch nicht vou Vcr« Handlungen die StialSgruudgcsctzc als solchc- abhängig macheu taun. Ich havc mir die Freiheit genommen, offen nnd nnnmwundcn mcine Ansicht als Mitglied der Regie-rung und Gr. Majtstäl Instizminisler anszusprcchen. Es steht nur natürlich nicht zu, einen Wuusch oder cinc Hoffnun.i in Bczug auf dic Abstimmung auszu' sprechen. Gewiß wird daö h. Haus treu jenem con scrvativcn Geiste, dcr es immcr brscclt hat, bei seiner Abstimmung vorgchcn, jcncm conservativcn Grislc, dcr nicht idrntisch ist mit ccm Geiste dcr Reaction, son« dcrn mit drm Geiste wiillichcr und rechter Freiheit, welche jcdcs Recht auf jedem Gebiete achtet, welche abcr niemals zugibt, daß das Rccht cincs anderen und das eigcnc Rcchl beeinträchtigt wird. Wenn in diesem Geiste die Abstimmung ausfällt, so glaube ich hoffen zn können, daß dcr Kirche gegeben und gelassen wird. was ihr unbestreitbar gebührt, daß aber auch dcm Kaiser und dcm Staate zurückgegeben werde, was ihnen zusteht und was ihnen znm Besten des Vaterlandes niemals hätte entzogen werden sollen, liedhafter, aühaltrntcr Beifall und Händeklatschen.) Ec. Durchlaucht Ministerpräsident Fürst AuerS» perg: Ich stelle mir zur Aufgabe, das MiuoritätS« Votum zu bclcuchlcn uud dicscs so wic den VerlagungS-antrag zu bekämpfen, und da habe ich vor allein die Pflicht, mit aller Cntschirdcnhcit cinen Vorwurf zurück« zuweisen, wclchcr dcr Regierung in dem Berichte der Minorität zugcwcnocl würde. Auf Scite 1K dieses Ge« richlcs heißt es.- „Nie hätte also die gesetzliche Frech« hcit, dic man den Feinden dcr Religion und der kalho« lischcn Kirche hingehen läßt, ohne Wirkung auf die Gemüther bleiben tönnrn! UcbcroicS hat die Regiernng scit sechs ^)ionalcn dicse ^ngrisfc nicht nur frei gewiih« reu lassen, sondern sogar unterstützt." Es ist dicS eine ^ Behauptung, die, wenn stc gezwlingcn würde, dcn Be> weis der Wahrheit anzutreten, vor jedem Richter sach« fällig und als Vcrlcnmdung vcrurthcilt wcrdcn müßte. (Vcbhafter ii^eifall.) Wcnn dic Regierung als milfchnl» big angcllagt wird für dicsc Angriffe in dcr Presse, so erlaube ich mir zu fragen, wen die Regierung als Mit« schuldigen anklagen darf für die Hetzc. welche im gro« ßcn Style in gewissen Journalen gcgcn das Ministerium betrieben wird (Bravo! Bravo!) unter fortwäh« icudcr Herabsetzung rinzclucr Mitglieder desselben? Hätte die Regierung dic Macht, dic Prrsse nach Belieben reden nnd ucrstummcu zu machen, so wäre cS wohl natürlich, daß cs ihr zuträglich erscheinen müßtc, diejeni« gcu Stimmcu vcrstummcu zu machen, wclchc täglich sich bcniühcn, ihre Autorität zu untergraben. (Bravo!) Daß die Rcgicrung dic> nicht thut, gibt den Beweis, daß dic Prcßfrcihcit mit voller Unparteilichkeit gewahrt wird (Bravo!) uud daß man nnr das Grsetz walten läßt, von wclchem dcr Miuorilätsbcricht selbst sagt: „das österreichische Prrßgcsctz gehört zu dcn frcicstcn." (Bravo!) Nach dieser Aufklärung überlasse ich eS dem unbe-fangcncu Urtheile, für' dicscn Vorwurf dcu mroienten Ausdruck zu finden, und wende mich nnn zu dcm Mno« i'itätsantragc selbst. ! Wenn man dicscn Antrag aller Behauptungen, 'Erklärungen und Redewendungen entkleidet, deren Einbeziehung iu dln zu sassrndcn Beschluß den Zweck ver» ^ solgt, die legislative Thätigkeit dcs Herrenhauses in dic» ! scr Frage auch ferner nach Bcdarf unterbinden zu tön-^ neu, so beabsichtigt er die Ablehnung dcs Gesetzes uud ! dic Erstattung rince l^nlachlens, für welches schon vornweg dic vcii,einende Richtung vorgeschrieben ist; denn das hohe Haus hätte mit dcm Auftrage zuglcich die Lehr-,mci!!U!,g auszusprccheu, wa< dcr großen Mehrzahl der Bevölkerung zuwider sei. Dcr Antrag bezweckt also die Ablehnung des Gc« sctzcS, uicht rtwa m>t der Wcisuug, eiucu neuen oorzu» ^ legen, sondern zur Erstattung cincs Gutachtens, welches eigentlich noch cinc ncucrlichc Molivilung dcr Äblchnung ^ dcs GcsrtzcnlwurfcS zn liefern hättr. Es ist dicS cinc -Aufgabc, dic, wenn auSgcführl. ein Zeugniß von hoher 3clbstvcrlcilgnuug dcr CoulNilssion ycbcu, abcr kcinc Grundlcigc für dic legislative TlMgkcit deS hohen Hauses dictcn würde. ! Abgcschrn »uu hic'oon, ob dicser ganz eigenthümliche Vorgang der vcrfussungSmäßigcn Pfilcht gerecht würde, so kaun ich bci dcu obull'.lciwcn Umständcu denselben n!s dcm Zwecke cntsprcchcnd nicht bezcichncn. Denn cS ist wohl uuzweifc'.hajl, daß, wcnn legislative Verhano-l,,,igcn und diplomatische Unterhandlungen neben cinan» der gchrn. das Einc das Andcrc unterstützen lnnn, wäh-rcxd dic Eiüstelluug der legislativen Thätigkeit schon darum dic Fruchtbarkeit t>rr llüterhandliliigen nicht ver-mchrcn kann, wcil dcr Auospr,:ch cines maßgebenden Fliclors fchlc» würde und mnn iui Unklaren sein könnte, wriche Richtung cingchallcn »vcrdcn muß, uin daS Resultat dcr Unterhandlungen mit dem Bedürfnisse in Ein» klang zu brmgcn. ^ Abcr auf cincs lnuß ich inSbcsondcrc aufmerksam machen: das MinoritätSvotum sowohl wic der Ver-taguügscinlrag vcnncidei, cS, cmzudcutcn, was zu geschehen hat, wenn der Stillstand dcr Irgielalwen Action stch als ^ cin nutzloser Aufschub der erwünschten Klärung der Dinge herausstellen sollte. Könnte in cincm solchen Fallc das Herrenhaus gesichert scin, cincm abfälligen Urtheile in der öffentlichen Meinung nicht zu begcgncn und frci von dem Vorwlirfe ! zu bleiben, dnß dic F, uchllosiglcit drr Erwartungen auf die Rechnung dcs Versäumnisse« seiner Misjlon gehe? Ich glaube nicht, daß hirfür Garantie geboten werden kann, und ich vermeine, daß man wohl daran thäte, die fchwcren Verwicklungen sich gegenwärtig zu hallen, welche bci ciucm solchs» Ergcbnissc unausbleiblich sein werden. Mit dcr Vertagung dieses Gesetzes wird die Durch« führung dcs Stlmt?ttrunda,csctzes in einem die wichl'M,» Bczichungcn berührrudcn Thcilc sistirt. Dic l"SYer>ge>. Erfahrnn'cn jchcincn nicht N«ig"., für rmcn olche. zeitgemäßen Ga.,a dcr i.ncrcn Pol.l.k. welche ^ vc..cr im yau^c bltont wurdc. 510 eine entschieden ehrliche innere Politik sein soll. (Bravo!) Solche Unterbrechungen müssen dann nur zu oft durch sprungweiseS Vorgehen ausgeglichen werden, welches dem Willen der Menschen Gewalt anthut, und „das verspätete Wort findet nicht mehr seinen Ort." . Unter Würdiguug des gediegenen Berichtes der Majorität dcr Commission erscheint der Gegenstand voll« kommen spruchreif; dlc Regierung lönnte es daher nur tief beklagen, wcim das hohe HanS in die Berathung deS Gesetzentwurfes nicht eingehen wollte, und sie ver« wahrt sich feierlichst gegen die Verantwortung der weittragenden Folgen, welche auS der im Sinne des Mino-ritätsvotums beantragten Ablehnung deS Gesetzes er« wachsen würden. Und zum Schlüsse noch ein Wort. Ee wnrde gc-stern ein Appell gerichtet an jene Gefühle, welche die Brust jedes Patrioten machtig ergreifend bewcgcu. Es ist der Ruf. den Schirm des Thrones zu bilden und das Leben für denselben einzusehen. Diesem Nufc folgen wir alle ciuig uud freudig (Äravo!), doch habe ich cine< zu bemerken: das Vorhaben, sich für die Gefahr zu wappnen, ist löblich und ritterlich, dessen moralischer Werth wird aber weitaus übertroffen von dem Vorsatze, Gefahren zn verhüten nnd keine zu schaffen (lebhafter Beifall), und ich rufe den Schildträgern der Loyalität nnd der Vaterlandsliebe zu: Nehmen sie das treue Volt mit zum Schutze und znr Verherrlichung der Krone! (Allzemciner stürmischer Beifall.) Berichterstatter Freiherr v. Lichtenfcls bespricht die traurigen Folgen, die das Concordat zur Folge hatte. Redner entwickelt sodann in einer eingehenden Kritik die Gebrechen, an denen die Instruction für geistliche Gerichte in Oesterreich leide, uud constatirt, daß zahl« reiche Ehehindcrnisse dc« canonischcn Rechtes wieder her« gestellt wurden, welche durchaus auf keinem haltbaren Grund beruhen. So erwähnt Redner bezüglich des EhehindernisscS der geistlichen Verwandtschaft aus der Tauft und der Firmung, daß schon der heilige Bonifa« eins fagtc, was denn so sträfliches darin liegen soll, wenn der Pathc seinen Firmling oder Täufling oder dessen Mutter heiratet? Diese geistliche Verwandtschaft sei eine offenbar erdichtete. Daß alle diese Ehchindcrnissc, wie der Schwägerschaft, der zn sehr in die Seitenlinien ausgedehnten Blutsverwandtschaft unhaltbar sind. war schon den Vätern des tridentinischen Concil« bekannt. Man hat sich nicht bestimmt befunden. den schon damals erhobenen Ci'.'.wänden Rechnung zu tragen, weil man fürchtete, daß, wenn man an dem absoluten Ban zu rütteln beginne, der ganze Ban allmälig zusammenfallen müßte. Der geistliche Unterricht selbst sei von der Unhaltbarkeit dieser Ehehindcrnissc überzeugt. Auf die von Scitc des Staates im a. b. G. V. aufgestellte, von Seite der Kirche aber nicht anerkannten Ehchindcrnisft übergehend constatirt Redner, daß der Staat bei Aufstellung derselben ebeuso den Grundsätzen der Moral, als den Rechten dcS Individuums, wie der Gesellschaft volle Rechnung getragen habe. Die bürgcr« lichc Gesetzgebung tcnne das Ehehiudcrniß der Unmündigkeit, sie gehe von der Ansicht aus. daß Personen unter 14 Jahren weder die geistige, noch die physische Fähig« kcit besitzen können, einen Ehcvertrag zu schließen. Der Staat hat mit diesen Bestimmungen ganz Recht uud hat überdies in dem Strafgesetze noch normirt, daß die geschlechtliche Vergchnng mit eiuer-Person unter 14 Iah» reu ein Verbrechen sei, welches mit 5) bis 10 Jahren zu bestrafen ist. Was thut dagegen der geistliche Unterricht? Er erklärt für Mädchen Ehen als giltig fogar in dem Falle, wo nach dem Strafgesetz die Strafe des Verbrechens eintritt, da er Ehen zwischen Mädchen nach dem 12ten und Knaben nach dem l4. Jahre als giltig anerkennt. Hier tritt das canouische Recht in den klarsten Widerspruch mit dem staatlichen Rechte. Achulich verhält es sich mit dem Ehehiudernisse der Minderjährigkeit. Es wird angeführt, daß Minderjährige, wenn sie Ehen ab» geschlossen habcu, durch ihre Gewissen verpflichtet sind, dieselben zu haltcn, oder wie das tridcntinische Concil sagt: „Wenn da« Sakrament ertheilt ist. kann den Eltern nicht das Recht eingeräumt werden, das Sakra« ment aufzuhebcu." Diese Ansicht ist falsch. Nicht darum handelt es sich, das Sakrament auf« zuhcbcu. sondern darum, die Bcstimmungcu festzusetzen, daß der Ehevcrtrag im vorhinein ungiltig, also auch das Sakrament hicfür nicht zu erlaugcu sei. Man sagt zur Entschuldigung der Wiederaufnahme dieser Bestimmung, daß ja durch die Strafen von Sei. ten der weltlichen Behörden derselbe Zweck erreicht wer-den könne, nämlich die Verhinderung der Ehen der Min-derjährigcu. Man kommt dadurch in einen sichtlichen Widerspruch mit dem bürgerlichen Rechte. Auf der einen Seite wird damit gesagt, daß die-jenigen ein Sakrament giltig empfangen können, welche das Verbot dcs Staatsgesctzcs übertreten haben, und dies scheint in der That keine würdige Bestimmung für das Sakrament zu sein. Umgekehrt gestattet man dem Staate diejenigen zn strafen welche cin giltiges Sakrament empfangen haben. Auf solckc Weisc geräth der geistliche Unterricht mit den Staatsgcsetzen in Widerspruch, und gleichwohl soll^ edm dieser geistliche Unterricht dic glänzendste Combina« l tion zur Beseitigung aller Conflicte zwischen dem Staatsund Kirchengesetzc sein! Redner bespricht sodann die beiden vorliegenden Ver-tagungsanträgc. Der Antrag deS Grafen Mensdorff bezeichnet er wegen der Einbeziehung des Schulgesetzes in denselben als formell unznläfsig und erhebt dagegen, daß derselbe zur Abstimmung gebracht werde, Protest. Redner bespricht den Minoritütsantrag; derselbe sei im ersten Theile mit dem Antrag Mensdorsf identisch, daher aus denselben Grüuden verwerflich, im zweiten Theile beantrage er nnr eine läugcrc Verschleppung, weil er erst die Arbeiten der Commission und dann erst die Einleitung der Verhandlung mit Rom zur Folge hätte. Eine punktweise Prüfung der geistlichen Instruction für Ehcgcrichtc ist schon nach der Verfassung unzulässig, da nach den klaren Bcstimmungcu derselben die geistlichen Gerichte abgeschafft werden müssen. Redner empfiehlt unter lebhaftem Bcifallc die ?Ib« lchnung der auf eine Vertagung abzielenden Anträge. Als der weitestgehende Antrag gelangt zuuüchst der Antrag Graf Mensdorff zur Abstimmung. Graf Fnnfkirchen: Bei der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes beantrage ich die namentliche Ab stimm un g. Dieser Antrag wird fast einstimmig angenommen. Die Abstimmung über den Autrag Mensdorff erfolgt nunmehr mittelst Namensaufruf. Mit „nein" stimmten: Althann, Graf Anton AuerSfterg, Ministerpräsident Fürst Aucröperg, Graf Iofeph Auersperg, Fürst Viuccnz Aucröperg, Chorinsky, Chotck, Czartorisky, Degcnfcld, Doblhosf. Fanfogna, Fürstenberg Mar Egon. Gablenz, Glcispach, Go<°ß, Grillparzer, Handel, Hurtig. Minister Hafner. Haus» lab, Hcß, Hock, Hohenlohc. Hoyos, John, Karajau, Khevenhüller, Fürst Fcrd. ilinsly, Klein, Krauß, Lich» tenfcls, Lichtenstein, Looron, Mayr, Mccscry, Meran, Mercaudin, Mcrtcns. Mitlosich. Morzin, Münch.Bel. linghausen, Pipitz, Potocti, Rcsti-Fcrrari, Neycr, Za> hony, Rokitanöly, Nomaszlan, Roscufcld. Rothschild, Rueökäfer, Altgraf Salm, Schmerling, Schüllcr, Star-hemberg, Senatspräsidcut Szymonowicz, Tegctthoff. Graf Oswald Thun, Thurn, Trauttmannsdorff, Wald-stein, Wickcnburg, Graf Wrbna ^>m., Wüllerstorf, Ze< linla. Mit ..ja" stimmten-. ArndtS, Attems, Blomc, Brandis, Buquoi, Elary, Coronini, Czcrniu, Falken-hayu, Fürstbischof Förster, Fünstirchen, Fürstcndcrg Friedrich, Fürslcuberg Iohaun Egon, Fürstblschof Gas> ser, Iabtouowsty, Lanckoronsly, Erzbischof Luwinowiez, Loblowitz, Lubomirsty, Mcnsdorff Alexander, Mcns-dorff Alphous, Mittrowsky, Paar, Rauscher, Rechbcrg, Fürstbischof Niccaboua, Rohan, Fürst Salut, San» guszko, Schaaffgotsche, Graf Schöuboru, Fürst Schönborn, Cardinal Schwarzcnberg, Fürst Schwarzcnbcrg, Fürstbischof Stcpischucgg, Stcrnberg, Erzbischof Szymonowicz, Erzblschof Tarnoczy. Leo Thun, Traun, Erzbifchof Wierzchlcjsky, Fürstblschof Wiery, Wiudisch» Grätz, Graf Wrbna ^n., Fürstbischof Zwergcr. Präsident: Der Antrag des Grafen McnS-dorff ist mit <>5 gegen 45 Kimmen abgelehnt. (Lebhafte Bravorufe von der Galerie.) Der Antrag der Ausschußminorität gelangt znr Abstimmung. Derselbe wird mit 0'.) gcgcu 34 Stim-inen abgelehnt. (Die Verkündigung dcS Wahlrcsultatc« begleitet die Galerie mit stürmischen Beifallsrufen.) Präsident (zur Galeric gewendet): Ich bitte mich nicht im letzten Augenblicke zu unangenehmen . . . (Heiterkeit.) Präsident schlägt vor, die heutige Sitzung zu schließen. (Zustimmung.) Nächste Sitzung Montag 11 Uhr. Tagesordnung: Specialdebatte über das Ehcgesetz, eventuell Wahl der Commission zur Berathung der RegieruugSvorlagc, bc< treffend die Errichtung der Fioeicommisse. Schluß der Sitzung halb 4 Uhr. 11. Sitzung dcr Neichöraths-Delcgation. Wien, 20. März. Präsident Graf Auersperg eröffnet um 7z Uhr die Sitzuug. Auf der Tagesordnung steht der Bericht des Bud-gctausschnsses in Betreff der Differenzen in den Beschlüssen dcr beiderseitigen Delegationen. Baron Pipitz erstattet den Bericht. Der Antrag, die CabinetSlanzlci auS dem gemeinsamen Voranschlage auszuscheiden, wird ohne Debatte genehmigt. Die Anträge in Betreff dcS Ministeriums des Aeußern, darunter der Abstrich von 17.000 fl. bei der Functionszulage deS Botschafters in Rom, werden an-genommen, nur Fürst IablonowSki erklärt, daß er für die Bewilligung der 17.000 fi. stimmt. Die übrigen Anträge werden ohne Debatte gcueh-migt. uur bei der Subvention des österreichischen „Lloyd". W.lXX) st., entsteht einc längere Debatte. Der Ausschuß beantragt, unter die AbzugSpostcn bei der Subvention an den Lloyd (zu den bereits beschlossenen vou 120.000 uud 82.000 fl.) auch noch eine dritte Abzugspost, unter der Benennung „Posteinnahmc", mit 50.000 fl, im 5. Titel dcs Budgets cinzustelleu. Skcnc und Wolfrum sprechen auS Competenz-bedenken gegen diesen Antrag. Der Berichterstatter vertheidiget den Ausschuß' antrag. Dcr Finanzminister Freiherr von Becke spricht gleichfalls zu Gunsten des Ausschußantrags. Die Post-einnahmen deS Lloyd werden im Auslande gemacht, gehören daher dem Reiche. Der diesseitige Handclsmi« nistcr wird, wenn Ungarn es verlangt, einen Theil dieser Postgebühren, wahrscheinlich nach dem Principe der Con< tribution (30 zn 70 Percent) tin Ungarn auszahlen. Die Regierung sieht daher leinen Grnud, dieser Post wegen die Verhandlungen zu verzögern. Bei dcr Abstimmung wird der Ausschußautrag ge-uehmigt. Außerdem beschließt die Delegation, daß durch die erwähnte Aufnahme dcr Post von 80.000 ft. in da« gemeinsame Budget dem Beschlusse dcs Rcichraths nicht vorgegriffen wcrdc. Die Delegation schließt sich fcrncr dem Antrag an, das Ministerium aufmerksam zn machen, daß das Statut der orientalischen Akademie, wornach in demselben nur Zöglinge katholischer Rcligiou aufgenommen werden, mit dem Gesetze nicht im Einklang steht. Bci der Berathung über den Beschluß, da« Or< dinarium der Landarmee betreffend, spricht Skcnc gegen die von ungarischer Seite beantragte Einstcllnng dcr Kosten für die ungarische Kroiiwoche mit t!850 fl. Diese Bewachung ist einc rein ungarische Angelegenheit und wir überschreiten unsere Competen;, wenn wir dies bewilligen. Der i!< crichtcr stattcr spricht sin den Auöschuß-antrag. Dcr Kriegsminister machl darauf aufmerke sam, daß dic Kronwachc alis dcm Gcsammthccre s>l-nommcu werde und duhcl iu das gemeinsame Budget gehört. Bei dcr Abstimmung wild dic Eiustelluug dtr Kostcn für die uugarlschr Kronwache, u»d ebenso der Bezüge dcs Fcldzcugmcisle»« Ercunevillc, der Bezüge der zuiu o. h. Hofe und zur Ga»dc lltnüiaiidillen Gc» uccälc beschlossen. (Gcgcu die Emslcllliua de> Kosten für die nnljalischc Kromvachc stimmcu: Doblhoff, Merle >« s, Schindler, Bergcr, Rcchbauer, Pratobeueru, Lass er uud allc Böhmen uud Tbciöstcrreichcr. Die Pust wird mil 20 gegen 27 Stimmen ciugesttllt.) Die uuqanschc Delegation beschloß bekanntlich die Kollen für M>li!ärgestütc alis^ischeidc» , dit diesseitige Commissiu.l bcaulragt dic ^tichlausschtidung. Rechballcr dc.nitrasst dic ^i,chlcl!istcllüng n»d Aufforderung a,l dicRc^ieru»g zui-Einleitung von Ver< I>i!idlll!'n.ci! über diese» G^eüstano zwischen t^n Lan-dcsmlnislcriell. Die Administration soll inzwischen diS zur Austragung dcr ganzen Flagr in dcr bishlrigcn Weise fortgeführt werde». Wolf rum spricht gegen diesen Antrag, Hock für Ncchbauer, Schintrling nud Skenc für dmaßcn würde, auch nur eineu Kreuzer zu dicsem Zwecke anzuwciscli. — Die Verwaltung dcr Pscrdcgeslütc wild übrigens von Scitc dc« Militärs fmtgcfühil wcrdcil. - - Von Scilc dcr Regierung wurde dcr Antrag Rechbaucr als eiu vermittelnder und annehmbarer au-rkailnt. Bci der Abstimmung wmde Rcchbauer'S Antrag mit 27 gc»eu 26 Stiiuincu an^cnoinmci'. — Der Antrag, beti-cffend die Einstellung des Erfordernisses für die Militär Cculralliuchhalluna mit 588,810 fl. und die Gestaltung ocs Vircmcnts zwischen sämmllichell Titelu, wild ohue Debaltc augenommeu. Im Ganzen werden somit für dasOrdiisarium d^Armee77,1.-lI.810 fl. bewilliget. Im Ertta-Ordinarium bewilligt die nngürlschc Dc-legaüou für Neubcschaffuug der Gcwchrc 21.700.000 ft-Der Ausschuß beantragt, bei dem früheren Beschlusse, nur 17.825,000 fl. zu bewillige», zu beharrcu. Dec Krieg s m i n ist c r bemerkt, c« sci doch möglich, daü die 75,000 Gewehre noch in dicscui Jahre angefeitigt werden, da sich zwti Contrahentcn bereits gcmeloct haben. Er empfiehlt dcn Antrag der ungali-schcn Delation zur Alinahine. Re ch b a ll er l,egcu dic Mehrblwilli^ung, I ablo -nowsli für dichlbc, Groß (WclS) für dcu Wls' fchußailliag. Aci dcr Abslimmuug wild der Ausschußantrag a"^ gcnommci'. .^ Der Antrag: „Das außerordentliche ErforderMP für dcn Concurrcnzbeitrag zum Neubau dc« Molo u Casteluuouo mit 33.000 fl. werde nicht bewilligt, day" gestrichen," wird ohne Debatte angenommen. . . Bezüglich des Ordinariumö dcr Marine nm beantragt: „Dic hohc Delegation wollc beschließen: on 511 Virement wird im allgemeinen gestattet; jedoch mit der Beschränkung, daß dasselbe den licidcn ersten Titeln! (Administration) nicht znqute lüunuc, hingegen die da« ^ selbst oder nnter den üdrigen Titeln zu machenden Er-< sparnissc auf Titel 4, 5» verwendet werden mögen." Wird ohne Debatte angenommen. Bezüglich des «äxtram'dinarinmS deanliagl dcr Ans« schuß: „Die hohe Delegation wolle beschließen: „das außerordentliche (5rfordcruist für Mätcrialanschaffungcn undArsenalauolagen werde nnr im Betrage von 170.000 sl. bewilligt." Dagegen beantragt der Ausschuß einige früher gc» slrichene, von der nngarischen Delegation aber bewilligte Posten jetzt ebenfalls zu bewilligen, worauf folgender^ Antrag angenommen wird. „Die hohe Delegation^ wolle beschließen: !>. das anstcrordcntlichc Erfordernis? für den Äau einer Eisen« uud Metallgießerei in dem Betrage uon 80.000 fl., >>. das außerordentliche Erfor^! dcrniß für die Verlängerung der Uferbautcn mit 25x000 fl., «'. das außerordcutlichc Erfordcrniß für Ardciterbaralcn wcrdc niit dem Betrage uon 20.(X«> fl., «> das außer« < ordentliche Erforderniß für ein Kricgspuluermagaziu werde! mit dem Vctragc von 20.0 fl. bewilligt." ! Es wird ferner beschlossen, ein Biremcnt zwischen den einzelnen Titeln des Extraordinariums als nicht zulässig zu erklären. In Betreff dcS NndgetS des gemeinsamen Finanz« Ministeriums beantragt der Ausschuß: „Nachdem ^ zwischen beiden Ncichshälftcn zwar wohl über die Bei., tragsleislnng zu den basten der a/genwärtigen Staat«»! schuld ein Ucbcreinlommcn geschlossen, bei diesem Ueber-! cinlommen jedoch bezüglich der Kosteu der Verwaltung und t5ontrole der Staatsschuld keine Bestiinninng gc« troffen wnrde, eine solche aber jedeufalls nach tz l> dc«! Gesetzes vom 2^. October 18(>7 vorerst uothwendig er»! scheint, so beschließt die Delegation, derzeit die Kosten! fi'lr die Verwaltuug und Controlc der Staatsschuld iu das gemeinsame Budget nicht einzustellen, dagegen die Crwartuug ausznsprechcn, daß die beiderseitigen Vaudcs«! ^ssicrungcn ehestens eine hierauf bezügliche, unter ihnen, bttcinbarte Porlage den beiderseitigen Vertrctnngölörpcru iur verfassungsmäßigen Behandluug vorlegen werden, burch welche auch die bis datzin sactisch erfolgten ^cistuu-Len auszntragen und zu regeln sein werden." Deleg. Wolfruin will wohl den Antrag nicht bekämpfen, kann sich aber mit den Motiven des lluS« schufst» nicht eiliverstaudcn ertlären, da nach unserem Gesetze über die gemeinsamen Angelegenheiten die cielei« thanischc Delegation berechtigt sei, diese Posten einzustellen. Nach einer lnrzcn Bemerkung des Berichterstatters wird der AuSschußantraa, angenommen. Es wird ferner beschlossen: ^m 4. Capitel. I. Titel, Hentrallcitnng, scic» als Erfordernis; m,r W.OO fl. linznstellcn. >^n dem Antrage: „Der >»>» Titel 17 für „Reichs. Pensionen" eingestellte Betrag von 1M).000 fl sei für diesmal zu strcichcu, dagegen die Erwartung nnsznsprc-ch^n, daß die gesetzliche Regelung der Verpflichtung zur Traglmg der Kosten für gemeinsame Pensionen im Wege dcr beidcrscitigcn Vcgislalivcn ehestens erfolgen '.vcrdc," Freiherr v. P rat ob ever a das Wort, um sich gegen den Antrag auSzusvr'chen, da doch die Pensionen ausgezahlt werden müssen uud das Finanzministerium keine Bedcckuug dafür hätte, bis die beiden legislativen Vorsorge getroffen haben werden. Er beantrage daher: Der Betrag für die Rcich«peusioncn wird mit I M>.00t» fl. für diesmal eiugeslcllt, zugleich aber die Erwartung ausgesprochen lc., wie der Ausschuß beantragt (unterstützt). Deleg. Frhr. v. Hock nnlerslützt den AuSschußantrag. Bei der Abstimmung wird dcr Ausschnßantrag an» klommen. Die nngarischc Delegation stellte als Reserve für ^lfälligc nnvorhcrgeseheue AnSlageu im l;. Capitel die ^Uinmc uon 40,000 fl. cill. . Es wird mit Berufung auf das hierüber bereits seinerzeit H-sa^e beantragt, „bei der Streichung dcr gmizen Post ^, bthancn." Wird ohne Debatte angenommen, ebenso der Antrag: DleZottcmnahmen ,„it 7.2.0 Min. geschlossen wird. Mchste Sitzung Montag, Abends 7 Uhr. Oesterreich. Wien, 23. März. (Von den Delegatio-"cn.) Im Verlaufe dcS gestrigen NachuiittagS hielt die l'l'garischc Delegation cine ösfcntlichc Li^-nng, in Weiher die Beschlüsse über das ganze gemeinsame Budget, als das Endresultat der ganzen diesjährigen Thätigkeit ber Delegation, in der Schlnßfassnng verlesen uud an« Ue'iommen wnrden. Nachdem diese Beschlüsse nunmehr U'tt denen der reichsräthlichcn Delegation vollkommen übereinstimmen nnd zu einem weitenn Schriftcnwechscl zw'schen den beiden Körperschaften lein A»,aß voraus Mchcn ist. so wurde daS Präsidium damit betraut, die "e,chlüsse einfach an die andcrseitigc Delegation znr ^lintmßnahmc gelangen zn lafscn. ferner dieselben im "^cge dcs gemeinsamen MinislcrinmS Sr. Majestät znr tin i ^^" ^""^'"n zu uutcrbrciteu. Von dcr Lanc« Dcr n!"^ ^""" ^"' definitive Abschluß dcr Session ab. p'usidcut sftvach, indem er dic gcstrigc Zitzüng schloß, die Hoffnung aus, daß schon morgen, das ist! Dienstag, die allerletzte Sitzung stattfinden dürfte. ,' Uuslani). Verlin. 23. "März. (Dcr Reichstag deS 'Norddeutschen Bundes) wnrde licntc durch den König eröffnet. Die Thronrede kündigt mehrere Gcsctzcs«! vorlagen an, worunter die hauptsächlichste über das Bundesschnldwescn und den Hanol^ltSetal für das Jahr IttlÜ); erwähnt der abgcsch!.>sf.< sü Verträge über das Postweseu und die KtaalsailgclMlglcit amcrikanischcri beziehungsweise deutscher Einwanderer, constatirt schließlich, daß dic Herstellung dcr diplomatischen Vertretung des BundcS dic bcstandcuc freundschaftliche Bczichnng ^dcS ^iorddcutscheu Bundes zu dcu auswärtigen Mächten gefördert uud befestigt hat. Karlsruhe, 2.'5. Mä^z. (.Protest geg?» da.> ! Schulgesetz) Dci Minister dcs Innern weist ,n seiner Antwort auf dru Piotrst dcö Fl-riburger Erz« dischofö ^cgcn da« Schulgesetz daraus hin, daß der ! Ncligionöuntsrlicht dcr Kirche nntciftl'llt uud dli Ql'ls» Pfarrer fjcsctzli^ct« Mitglied d^r Voculschulbehürdc scht < bci^clcgt wcidc». ' «PariS, 2Ü. Mä> z, (Hl i l i l ä l g c s c tz > - Tc -l cgraph e n- Eon u ent i on) Dcl heutige..Moiiitcur" oiröffrutlich! das Gcsrtz dcr Einberufung dce» Eonliu» gculS von 100,000 Mmm. Flincr vciöffcutlicht dcr „Monitcm" ein Decicl, welches den Beitritt dcr asiatischen Tüllei zur mtclnalionalcn Tklc,j>aphen«Eonven!io>, vom l7 Mai 1tt<)5 gtnchilng«.________________________ cH 0 cüle v. — Eine vorgestern dnrch ein Inserat in unserem ^ Blatte crgangcnc Anffordcrung an alle VcrfassungSfrcuude, zur Fcicr dc« 21. März eine festliche Beleuchtung zu vcr« anstalteu, faud allgeuiein Anklang. Bcim Anbrnch dcr ^ Dunkelheit erhellten sich wie durch einen Zaubcrschlag .die vorzüglichsten Straßen nud Plätze dcr Stadt und ' selbst in den letzten Wohnungen dcr Vorstädte zeigte sich ^ichlcrglan;. Im laudschaftlichcu Theater hatte Director Zöllucr dcu äußeren Schauplatz bclcnchtcl. Eine zahlreiche Volksmenge sülltc die Straßen und bcobachteic die volllolnmenstc Ordnung. Die ganze Manifestation trug um so mehr den Eharallcr cincr herzlichen Ovation für unscr wahrhaft voltsthümlichcs Viinistcrium, als sie nicht im geringsten vorbcreitct, organisirt oder beeinflußt war; und es crhöht gewiß ihren Werth nnd ihre inncrc Berechtigung, daß sie nicht die .miudcslc Behelligung oder Mißachtung der Ocsinnuug Auoeredculcndcr zur Lchau trug, sondern ai< dcr reilic llusdrucl freudiger Theil» nahmc an den, Ereignis; dcs Tage« in einer Weisr zur, Erscheinung lain, wie sie allein dcS echten frcicn Ver«! fasfungslcben« würdig ist. > — Ee. l. Holuil F-IdmalsckaU AlbrcHt wild hnUe ^ Milllig mit d»in Pusljuge hier liütllsstü und im Lause rce! Nachmillcil^ aus dem g»oß?n Elclcistpla^, ,!»e Tliippi'li- j inspicilunss volNrhmci'. Sr. t. Hodsit vsllasscn noch yeulc! Abend tvifdel bie^ladl, um sich nach Tries! zu d^l's». , — (Vl r bci! el ung der i! c, g c d e i I u s< i z l> f« lamlen. Dulch den oo» Sr. llfccülN) d,m H«lN, Justiz, ministcr Dr. Herbst fi>»H,l)lachtcl» Oe'-Hcolwuls über die us» zu osgaiiisncndri, Bezirlsgesichtc wild auch jlll die Iullizdlamls» in Kiain il,!owcil ei,!,'Vcll),sscru"q dcr sinanzi.lllH 5!el!>i'ig siilli-els", ale lünsligliin die ElsUc dcr slctuar» ganz w,gfall»n und es b?i oen l. l. B^> ziilsuelichlen nur mehr Aezillsrichler und Udjunc» ten gldtn ul^d auch für dieil cipe ^ih0!»ung oll G.baltl' liullsll!' wild. S.', IscrUeüz sprach dli Noila^e di.fs« Gc» i'^entwulsli u!itel andelu auch den Iillliid.amlsn K l a i ,> « dic Nnclk'linung für dic wesentliche Vslbtsj.luug der Iuiliz« pflege aus. — (Den nüchslen p op ul äl - >v is s c n s ch a l t' licken Vortla^) im Cc>siiluv,!>i» wild Herr T)s. Adolj Schasf-c morgen. Fllilag dtl, 26. d. M., Nachmillag? bald sechü Uhr halten! das Th,'ma ist: „Lm Capil.l li»« d»r Psychologie." .- lVerein berAerzlt.) Nächsten Samslag, d. i. am 28. d. M.. sintel um 5.^ Uhr Abends eine w'ssl'nschasl-lichl Sißunq vs« „Vrrcins d,l Acrzlc in strain z^ Lailiach" in seinem Muscallocal^ stall, Pscgramm: ^, Ixncrr Angc« legcnhcilcn. li. W,ssc,!jchas!lichl'VültiHge: I.Ds. Schijfcl über Scharlach, 2. Secundararzt Lulan über l,'0«aitia/ Gelb» sucht der Ncugeborncn, >^. Dr. G r e g o r i c: Iahr^bltichl vl< Lpilals zu Palrcic. ________________________ Ncüe^Poft. Nicu. ^4. Mar,, ^n der heutigl» Unleihaui«. sitzuna leqlc dcr Finauzministlr den Gesctz^'twu.f vc» llcffs der'provifolischcu F^rtcrhebnug der SllMln uud Abgaben für Apli! di? E»dc Juni vor. bcgründrt sodann die iz-i„a!,zo,',lu>,cu, ertlär!, dcr Abgang sur l,^;^ bc» trage 5i2 Millionen mit Ausschluß vo» I« Millionen, wclchc aus den Aclivlcsten vo» 180? bedeckliai sind. Oic Rcgiclnug erachte die dauernde Sl^aiehau^halls-Nrstnliiung nothwo'dig, wcil dcr Eicdit stalk gcsmilcn, s»l dic drci nächstes! Halzrc sind dnvchichniilich 150 Viillio« >,e» Deficit z» dcclcn. Von dcr auücsttlblcn Sleucneform spielst in einigen I^hicn cin El,jcb»,ß ;n cvwarl.n, d^lnr f,i! dit »ächittn lnihlc.'.nd w^il!,^' Voi sc,!^.» nothwendig, Dic Rcgicruüg vermeide Anlchei,, crachlc dic Staate« chuld'Convertirnng für nützlich, da hierdurch in drei Mrcu 3<> Millioucn Ersftaruiß, somit die Deficit-icdcckung von 120 Millionen möglich. Die Regierung lermicd anch die Vcrmchinng der Staalsnotcn. Wenn» ;lcich Fricdcnsanssichtcn bestehen, so sei doch bei dcr all« gemeinen europäischen Vage die Möglichkeit einer plötzlichen Militaraufstelliing nicht ausgeschlossen, dann wäre allerdings das Mittel der Staatsnotcnvcrmchrung nn« niswcichlich. Ungarn zahle um 12 Millionen weniger, c>l« ihm zulommc, daher wcrde eine 10pcrccntigc Eou« ?onstciicrerhöhung nicht mit Unrecht verlangt. Der Mi« nister bclcnchtet die Ergebnisse der Ttantsschuldconverti« rung, dcr Vermögcnsstcncr und des Staatsgülervcrlaufcs znr Bedeckung des dreijährigen Bedürfnisses nnd wider» lcgt ausführlich dic dagegen erhobenen Einwendungen. Vinz, 2-i. März. Der Gcmcindcrath von i^inz hat in seiner heutigen außerordentlichen Titznng eine Z>lstimmlmgS«Adrcfsc an das Hcrrcnhans und die Verleihung dcS Ehrenbin gerechtes an den Orafcn ?l n t o n A n c r»,;. Auf dcm hlittigeil Mnllte sin» elschienm: »ii> Wassen mil Gctrclde. >l Wagen mil Heu und Stroh »nd 1.^! Wagen mü Holz, _______DurchschulNe-Preise.____________ fi. lr. fi. li. Weizcu Pl. Mchen « 5^) Butter pr. Pfund , —3? «oin .. 4 — Eier pr. SMcl . . — l Gerste „ 3 20 Milch pr. Mas, . — N» Hafer ., 2 10 N,nbflelsch pr. Pfd. — 18 Halbsnlch! ,. ^ — Kalbfleisch „ — H) Hlid^u „ 3 70 TchN'sinsfleisch „ — iid Hii'sc ,' 3 25 Schöpsenfleisch „ — — Knlülich „ 3 »' Hähndel pr. Stütl — «6 Evoäpfel „ 1 90 Taube» « — 12 hinsei! .. 4 0^ Heu pr. Zentner . — «N Erbsen ,. — - Strol, ,. . — - ^isulrn „ 5i — Holz, halle««, pr, Klfl 5 -- N,nd«jchm«lz pr, Pfd. — 4^ — weiche«, „ 3 70 Schtt'liueschmalz ,. — 3!< Wein, rother, pr.Eim'i 6 — Spick, frisch, ,. —37 -weißer „ .. — Speck, qeriincheit, Pfd, — 43 9ludolf6wertl,, 23. März. T>leDnlchschnilt«lPr«s, stell« !en sich auf dem hciiliqen Martlr, wie solssl:________________ Weizen p!>r Meyn, , - 24 H.ill'slnchl ,. 5> - Kalbfleisch „ — 24 Hriden <, 3 2" Schweinefleisch „ — — Hlvse .. 3 20 Zchöpscnfleisch ,. — — ,>l!i!nrn^ .. 3 5> Hähndel pr. Stllck —,»0 Erdäpfel „ 1 l»0 Tauben .. — iiii linsen „ 4 4^ Heu pr, llentner . 1 40 , (5>l,sen .. 4 «(' i-troh „ . l — Fisolen „ 4 ft0 Hol,, Harlee, pr. Hlft. 6 — , Rii>d<«fch!Nl,l^ pr. Pso — >l:'» — weiches, „ — . . ! SchN'siilrschinlllz „ 4<» Wein.rcither, pr, Eimer 6 — ^ Speck, frisch. „ .- — __ weiftrr « ü — ^ Speck, gnäncherl, Pfd. - 3t! ______________ , tzottvzirhunss vom <4. März. Wien: W 77 -N 4^ 42. ! _____ ^lllz^ 67^)4 23^22^,^_________ Theater. v rnll D o n n e r <« l a q : Zuui Vortheile der Sliianspiels-rin Fll. Arthur. Aschenbrödel. i'nslspitl in 4 Aufziissen rwn Noderich Venedii._______ 011. M>;7 3°/l «x -^ 1.3 O schwach heiter .. 2^ '.' « '1l. 320.«!. l!., NO. niäßig f. gan, bew. °^'" 10 „ Ab. 3^l. l.» ÄiQ. schwach lriibe "^^" 11 U. Mg. 32l..,n -<- 0 3 ^.'tO. schwach f. ganz bew. !^'». 2 ,. 1»i. 321.5.» -j- Nach! uom >niüel dri Wärnie am ii<. nln 0 5,", am 2> nni 1.4" nnter dem Normalmillel. Berailtworüichcr Redal,!rnr: Ia.»az v. K l e i n in a lz r. T^A Verloren ÄiH wurde gssteiii ss>'gen Mittag in dtr^illrrnicmn?allce ein i» schwulen ^cimme! Ntbnndrne? nnb mil Silber b<-frl»lassene« l<^ebrtl»>lll7. ' ?er ehrliche ss-nder wolle dasselbe gegen Velohnnng i» der lilpe- i dilil.» dilsei' Zeilung abgeben. > Danksagung. W ! ^> Fill die vielen Vcwcije l>^» Tlmlnlllnne wahiend ^W ^W der Kianlheil nnd die so zahlreiche Pelhliligulig am ^W i ^W i'richlnbea.a'iignisss der ^ia» ^> > Maria Srlker geb. Morih > ^ ^> sngsn den Nfsgljnhllrn, »»Nigsicn Taul ^> 5i2 Nät's«»nli<»<'»«^f Wien, ?3. Mllrz Die Vörse war nach jeder Richtung hin matt gestimmt. Fonds und Actien erlitte» bis anf Lospapiere bedeutende Abschwilchunaen. aber auch Devisen FIDl^NUlllUii. und Valuten schloffen fiaucr. Geld siltssig. Geschäft unbelebt. Oeffentliche Vchuld. ^. des Staate« (für 100 fi.) Geld Waare In v. W. ,u 5pCt. fur 100 fi. 58,90 54 — In österr, Wälil'.lüg steuerfrei 58 85 58.95 ^, Stcueraul. u, ii. W. v. I. I. 1864zu 5pÄl. rückzahlbar . 91,- 91.50 '/, Stcueraill^hcn iu öst. W. . 6^.25 88.50 Silber-Auk-Hcn uon 1864 . . 73.50 ?4.-Silberanl. 1865 (Frcs.) rllchahlb. iu 37 I. zu 5 M. fiir 100 fl. 80,50 81.— ')lat -Aul. mil Iän.-Eoup. zu 5°/^ 64.50 64 60 „ „ Npr.-Eoup. ., 5 „ 64.50 64.60 Mctalliqnes . . . . „5 „ 57.— 57.20 dcttu mil Mai-Houp. „ 5 ,. 58.4«> 5^.60 deltc.....„ 4l« 50.50 5l — Mit Verlos v. 1.1839 , . ', 172,- 172.75 ,. ,. « 1854 . , . 75.75 ?6. - ,. « „ I«60',u500si. 83.!0 83.20 „ „„I860„1»X)„ 9l.50 92.- „ „ „ 1864 „100« 85.60 85,70 Lomo-Renleusch, zu 42 l.. »»»l. 19,5<» 20.— Domaincn üperc in Silber 103..50 104.— Geld Waare 8. der Kronlllnder (für 100 fi.) Gr.-Cntl.-Oblig. Niederiisterreich . zu 5'/. 86.50 87, -Oberüsterreich . ,. 5 „ 86.50 67.- Salzburg , . . . „ 5 „ 87.50 88.50 Nöhmcu.....5 ,. 91.50 92.-- Mähren .... „ 5 „ X9.— 9«).— Schlesien....., b „ 87.50 ^8 50 Steiermarl ... „ 5 „ 88.50 89.5" Ungarn.....„ 5 „ ?i.— 71.50 Temcser-Banat . . „ 5 „ 70.- 70.50 Lroatien uuo Slavonien „ 5 „ 70.2i» 70.75 Galizim .... ,.5 „ 64.25 64.75 Sicbcnbürgcn ... „ 5 „ li7.— 67.,'K) Bulovina .... „ 5 „ 04.50 65.— Ung. m. d. B.-6. 1867 „ 5 ,. 68.50 68.55 Tem.«,m,d.V.-E. 186?„ 5 ,. 68.25 68.50 Actien 9.— Wictt.Dllmpfm.-Actcz,5 115.40 Pari« fi!r 100 FraulS . . . 46,75 46.85 (TourH der Geldsortcn Geld Waare K. Milu^Ducatcn 5 fi. 44 lr. 5 fi. 4i-j lr. Napolconso'or . . 9 „ 23 „ 9 „ 23j « Nuss. Imperials . 9 „ 54 .. 9 „ 5,<» „ Vereiusthalcr . . ! „ 69 „ I „ <>9j „ Silber . . l!3 « - „1l3 „ 25 ^ Krainischl Gnmdrntlaswna.a - Obligationen, Pii« vatiwlirilnq: 86j Geld, 87j Waare