Erscheint Dienstag und Freitag. Redaktion: Etodt, N, Markt Nr. 22», 3. St. Expedition: Rann Haus'Nr. !90. Inserlionsgebühren: f,jr die «spaltige Zeile »der deren Raum für I Mal e tr., 2 Mal 8 ti., 2 Mal >« tr. Insertion«. stempel jedes Mal 3» lr. Verlag und Druck von I . Vlasnik. i. Jahrgang, Zeitschrift für vaterliindifche Interessen. (Manustripte werde« nicht zurückgesendet.) Laib ach am 24. November 1865. Aus dem Landtage. Nach einem feierlichen Hochamte im St. NicolausHome fand um 11'/, Uhr die Eröffnung der 4. Session des krainischen Landtages statt. Es waren 28 Abgeordnete erschienen, darunter auch Se. Excellenz Frei­herr von Schloißnigg. Der Herr Präsident Landeshauptmann Baron Codelli stellt der Versammlung den neuen Landeschef Se. Excellenz den Herrn Statthalter Freiherrn von Bach vor und beginnt sodann die Er­öffnungsrede Sie lautete: Hochgeehrte Versammlung! Se. Majestät unserllllcrgnädigster Kaiser und Herr, hat mit Allerhöchstem Patente vom 18. September d. I . die Landtage der deutsch-slavischen Länder auf den 23. November einberufen; diesem Rufe folgend, haben wir uns heute hier versammelt, um das Wohl des Landes nach besten Wissen und Ge­wissen zu fördern. Mit wahrem Bedauern muß ich Sie von dem Todfalle eines hochgeschätzten und thätigen Mitgliedes des sel. Bürgermeisters und Landesausschußrathes M. Ambroö in Kenntniß setzen. Sein Andenken zu ehren, und die Theilnahme an dem Falle kundzugeben ist Ihnen gewiß selbst Bedürfniß, und daher überflüssig, daß ich Sie eigens dazu auffordern sollte. Sie weiden zwei Wahloperate zu prüfen haben. Weitere Man­datsniederlegungen sind von Seiten des Grafen Gustav Auersperg, Michael Baron Zois und Lambert Luckmann in den letzten Stunden eingelangt. Aus dem Ihnen vorliegenden Rechenschaftsberichte werden Sie die Tätigkeit des Landesausschusses und den Umfang der Geschäfte des­selben entnehmen und zugleich beurtheilen können, in wiefern der Landes« ausschuß dem in ihn gesetzten Vertrauen nachgekommen ist. — Ich habe in mir das feste Vertrauen, daß Sie meine Herren, bei den Beratungen nur das Beste des Landes verfolgen werden ohne jede Nebenrücksicht; Se. Excellenz der Herr Landeschef aber wird gewiß die Bestrebungen die­ses Landtages kräftigst unterstützen — und so kann ich diese meine Worte mit dem in Oesterreichs weiten Gauen den einstimmigen Wiederhall fin­denden Rufe schließen: Hoch dreimal hoch unserer k. k. Apostolischen Ma­jestät Kaiser Franz Josef I. " In diesen. Ruf stimmte die Versammlung und das zahlreich versammelte Publikum mit begeisterten Hoch und 812V» ein. Se. Excellenz Statthalter Freiherr von Bach ergreift das Wort. „Nachdem ich als neuer Landeschef von Kram heute das erste Mal die Ehre habe, in diesem hohen Landtage zu erscheinen, so erlaube ich mir, Sie zu begrüßen. Dieser Landtag wird zahlreiche Gesetze zum Besten des Landes zu beschließen haben; ich werde mich glücklich schätzen, Sie zu unterstützen; bei dem redlichen Bestreben, das mich beseelt, zu Ihrer er­sprießlichen Thätigkeit beizutragen, hoffe ich auch ein freundliches Entgegen­kommen der geehrten Versammlung. Ich habe die Ehre im Auftrage Sr. Excellenz des Herrn Staatsministers (vom 13. d. M.) dem hohen Landtage das Allerhöchste Manifest und das Allerhöchste Patent (vom 18. und 20. September) zu übergeben; (welche Vorlage und Mittheilung an die Landtage der westlichen Länder Se. k. k. Apostolische Majestät der Kaiser mit Handschreiben vom 7. d. M. Sr. Excellenz dem Herrn Staatsminister anzubefehlen geruhten). Ich habe die Ehre, beide Aller­höchsten Aktenstücke in beiden Sprachen — der slovenischen und deut­schen — hier niederzulegen. Als Regierungsvorlagen wollen Sie ent­gegennehmen: 1. Das Gemeindegesetz und die Gemeindewahlordnung zu neuerlicher Verathung, und 2. die projektirte territoriale Eintheilung der künftigen Vezirtshauptmannschaften Krams zur Begutachtung." Nachdem Se. Excellenz der Herr Statthalter geendet, schritt man zur Prüfung der Wahloperate in Betreff der neueingetretenen Herren Ab­geordneten Excellenz Baron Schloißnigg und Dr. E. H. Costa, und genehmigte dieselben. Hierauf verlas der als provisorischer Schriftführer fungirende Herr Abgeordnete von Langer das Manifest und das Patent in beiden Sprachen. Prof. Dr. Vleiweis nimmt das Wort (slovenisch): Wir haben gehört die Botschaft Sr. Majestät des Kaisers. Diese Botschaft ist so wichtig und zugleich so bedeutungsvoll für alle Völker Oesterreichs, daß ich mich bestimmt sehe, einen doppelten Dringlichkeitsantrag zu stellen: 1. Sr. Majestät unserm allergnädigsten Kaiser eine Ndresse zu votiren, und 2. für die Abfassung derselben einen Ausschuß von 5 Mitgliedern zu wählen. Der Präsident stellt die Unterstützungsfrage, wird unterstützt. Präsident: Nachdem dieser Antrag unterstützt ist, werde ich ihn für eine der nächsten Sitzungen zur Begründung auf die Tagesordnung setzen. (Ruf: Dringlichkeitsantrag). Dr. Bleiweis: Dringlichkeits­antrag. Präsident: So bitte ich das hohe Haus, hierüber abzustim­men, diejenigen Herren, welche den Antrag als Dringlichkeitsantrag er­klären, bitte ich (wird unterbrochen von) Dr, Toman (slo­venisch): Bitte ums Wort, ich möchte über diesen Antrag sprechen. Präsident: Sobald er als Dringlichkeitsantrag erklärt wird. Dr. Toman. Ich möchte deshalb gerne früher darüber sprechen, weil es sich darum handelt, ob der Antrag ein solcher ist, über den die Frage be­stünde, sei er ein Dringlichkeitsantrag oder nicht, deshalb bitte ich, früher darüber sprechen zu können, weil es nach der Abstimmung zu spät wäre. Präsident: Sie haben das Wort. Dr. Toman: Mein Freund Herr Abonnement fülloil ganzjährig 5 fi. — halbjährig 2 „ LU «iertcliiiyrig > „ 25 Durch die Post: ganzjährig 6 fi. 40 lr halbjährig 3 „ 20 „ vierteljährig l „ ?» „ sinzelne Exemplare k«Nen 5 Nlr. Verantwortlicher Redakteur: V. v. Nadics. ^ 94. Dr. Bleiweis hat den Antrag gestellt, und er hat Recht gehabt, daß er ihn gestellt. Dieser Antrag ist ganz im Geiste des slovenischen Vol­kes. Der Kaiser hat hochherzig allen Völkern seines Reiches die Bahn frei gemacht. Das kaiserliche Manifest ist von hoher Bedeutung für uns alle, weil es zurückgreift auf die historischen Erinnerungen, auf die alten Rechte, auf das alte Herkommen der Völker, mit einem Worte, weil es zurückgreift auf das Oktober-Diplom, welches alles dies gewährleistet. Unser Kaiser will mit den Landtagen verhandeln, als den na­türlichen Factoren in der Behandlung derstaatsrechtlichen Frage, und wir werden uns an die Anordnung des Kaisers halten, oder mit ihr fallen. Sehen wir nach, was die Februar-Verfassung für ein Bau gewesen, sehen wir nach, wie sich ihr Meister ausgezeichnet hat, sie war auf dem §. 13 erbaut, und ihr Meister hat uns in ihr einen Vau geschaffen, ohne Grundstein und ohne Fenster, es war tiefe Finsterniß in diesem Baue und er bot keine Aussicht, er war wankend, weil in ihm kein Boden war für Licht, für Autonomie, für altes Recht. Unsere Brüder in Ungarn, Croatien haben das gleich im Beginne einge­sehen! Meine Herrn nun ist das kais. Manifest vom 20. Semtember erschienen und ein Sonnenstrahl hat wieder mein Herz getroffen, deßhalb habe ich jetzt gesprochen — unser Kaiser und Herzog greift zurück auf das alte Recht unseres Landes und Volkes und der helle Mond erleuch­tet nun die Finsterniß, die bisher geherrscht. (Bravo — Bravo — 81ü,v2, — 81ava). Abgeordneter I^Ka Lvets«: Die geehrten Herren Vorredner ha­ben die Wichtigkeit der kaiserl. Botschaft und die Dringlichkeit einer Adresse betont. Daß es nicht nöthig ist, die Wichtigkeit der Botschaft erst zu beweisen, kann ich aus der Thatsache. begründen, daß der Ruf zur Umkehr laut genug nicht bloß von den Völkern sondern selbst von deren im Reichsrathe versammelt gewesenen Vertretern erhoben wurde. Se. Ma­jestät hat diese Rufe gehört, die Umkehr angeordnet, die Bahn frei ge­macht und den Völkern es frei gegeben, die Rechtsgrundlage für die künf­tige Constituirung des Reiches selbst festzustellen. Ich brauche also nicht erst die Wichtigkeit zu beweisen. Es handelt sich darum, und das ist dringend, daß die Constitution begründet, daß die Autonomie geschaffen, die Machtstellung des Reiches gesichert und die Gestaltung der einzelnen Königreiche und Länder auf Grundlage des historischen Rechtes ermöglicht werde. Ich glaube, es ist doch gewiß dringend auch aus dem Grunde, weil es nicht geziemend wäre, lange zu debattiren, da der erhabene Herr ein solches Wort zu uns gesprochen. Die Ehrfurcht und die Überzeu­gung sollen uns für die Dringlichkeit bestimmen und deßhalb unterstütze ich den Antrag mit aller Entschiedenheit. Der Präsident laßt über die Dringlichkeit abstimmen, und das Resultat zeigte, daß der Dringlichkeitsantrag mit 1? gegen 11 Stimmen abgelehnt wurde; für die Dringlichkeit hatten gestimmt: Dr. Bleiweis, Dr. Costa, Kapelle, Klemenöiö, Koren, v. Langer, Rozman, Svetec, Dechant Toman, Dr. Toman und Zagorc. Nach der hierauf vorgenommenen Wahl der Schriftführer (Dr. E. H. Costa mit 16 und Herr v. Langer mit 10 Stimmen) schloß der Präsident diese erste Sitzung. — Nächste Sitzung morgen. Die Regierung Innerösterreichs im Jahre 1790. n. « . Polizei. Diese hatte vor wenigen Jahren noch kein besonderes Departement in Graz ausgemacht, sondern es bestand lediglich ein Polizeikommissär, welcher aber das Geschäft nicht nach dem heutigen System zu leiten hatte. Mittlerweile gerieth die Leitung dieses Geschäftes, unter der Ober­aufsicht der Landesstelle, an den Stadtmagistrat, mit dessen Mitwirkung selbes ohnehin jederzeit verknüpft war. Allein da dieser mit einem Chaos so vieler anderer Geschäfte, schwerer als ein asiatisches Kamcelthier, über­laden ist, so spannte er die letzten Kräfte an, ein Geschäft, dem er un> möglich die gehörige Aufmerksamkeit widmen tonnte, von sich zu wälzen, und es gelang ihm. Mit dem 5. November 1789 erschien ein neues Polizeiregu­lativ , welches ganz Innerösterreich überhaupt und die Hauptstadt Graz insbesondere angeht. Zu gleicher Zeit bekam die Polizei­aufsicht ein besonderes Departement, unter der Benennung einer Polizei­direktion für Innerösterreich. Dieses Departement hat einen Direktor, der den Titel eines inner­österreichischen Gubernialraths führt, und zwei Kommissäre. - Die Ober­aufsicht, führt noch immer unmittelbar das Landesgubernium. I n dem oben angeführten Regulativ vom 5. November 1789 kom­men 30 Punkte vor, welche die Polizeidirektion theils selbst, theils durch Mitwirkung des Magistrats zu besorgen hat. Dann sind noch 91 andere Punkte, worüber sich die Polizeiaufsicht im Allgemeinen verbreiten soll. Unter den letzten Punkten liest man im 59. Abschnitte, daß die Privathäuser im Sommer um 10 und im Winter um 9 Uhr; die Kaffee­ 386 und Wirthshäuser hingegen, ohne Unterschied der Jahreszeit, um 11 Uhr Nachts geschlossen werden sollen. Will jedoch Jemand sein Schanthaus — sei es von Kaffee, Wein oder Bier — länger offen halten, so muß er eine besondere Erlaubniß bei der Direktion suchen. (Gegen Erlegung einer gewissen Geldsumme kann man die sogenannte Licenz auf ein ganzes, halbes oder Pierteljahr, oder auch nur auf einen Monat oder einige Tage erhalten). Uebrigens wacht unsere löbliche Polizei für die Sicherheit, für die Reinlichkeit und Ordnung der Stadt — nach menschlicher Thunlichkeit, wozu sie auch 30 Soldaten hat. Diese Zahl ist für die Stadt und ihre weit herauslaufenden Vorstädte zu gering. Noch einmal so viele und gut disziplinirte auf den Beinen zu halten, wäre gar nicht überflüssig. Wir können hier nicht unterlassen, im Vorbeigehen zu sagen, daß es Leute gibt, die sich bei jedem kleinen Gebrechen über die Polizeiaufsicht lustig zu machen pflegen. Was kann die Polizei dafür, wenn sich ein Betrunkener an irgend einem, zur Nachtszeit in öffentlichen Gassen stehen» den Wagen die Nase blutig stößt, wenn ein anderer bei bereits ausge­storbenem Schimmer der Stadtlatcrnen in einen Misthaufen fällt, deren es, besonders im Winter, die ganze Nacht hindurch in allen Ecken und selbst mitten auf Hauptstraßen immer genug gibt. V. Kreisamt. Die ersten Politischen Instanzen in allen (deutschen) Erbländern des Hauses Oesterreich sind die Kreisämter, mit denen auch dieSchulen­lommissariate verbunden sind, und mit denen man auch die Steuer« iimter verknüpft hätte, wenn das josephinische Steuersystem zu Stande wäre gebracht worden. Der Vorgesetzte bei dem Kreisamte ist der Kreis­hauptmann. Die Kreise werden in Werbbezirke eingeteilt und hangen unmittelbar von dem Landesgubernium ab. Das innerösterreichische Landesgubernium hat zehn Kreisämter unter sich, wovon in Steiermark fünf, in Kärnten zwei und in Krain drei sind. Unter allen ist der Grazer Kreis der wichtigste, man mag ihn in Rücksicht auf die Volksmenge oder auf die Menge der Geschäfte betrach­ten, die darin abzuhandeln sind. Schon das gibt ihm einen großen Vor­zug und Glanz, daß die Hauptstadt aller innerösterreichischen Provinze n in seinem Schooße liegt. Fast keine Stelle ist so sehr mit Arbeiten überhäuft und an die öffentlichen Geschäfte gleichsam angeschmiedet, als die Kreisämter. Der Landmann, der Bürger, der Soldat, und selbst der Adel sucht bei dieser Stelle theils Schutz, theils Recht, theils Begünstigungen, theils andere Entscheidungen. Die Kreisämter sind fast immer mit Besichtigungen, Kommissionen und andern Vorkehrungen überladen. Wenn also bei irgend einer Stelle Thätigkeit, Rechtschaffenheit und unermüdeter Eifer für das allgemeine Beste notwendig ist, so sind diese Eigenschaften bei dem Personale eines Kreisamtes gewiß vorzugsweise unentbehrlich. » . Magistrat. I m Jahre 1715 bestand das Ralhspersonale des Grazer Magistrats aus 12 Räthen, deren Namen und Wappen auf dem Zifferblatte der dasigen Rathssiubenuhr zum ewigen Angedenken prangen. Unter diesen war ein Bürgermeister und ein Syndikus — letzterer eigentlich das I^ao towm — begriffen. Unter der Negierung Kaiser Josephs des zweiten wurde das Raths­personale bei seiner Organisirung 1785 auf einen Bürgermeister und 6 Räthe und einen Sekretär, der zugleich den Dienst eines Rathsprotokolli­sten besorgen sollte, beschränkt. Der Magistrat bekam aber bei dieser Ge­legenheit nm °/z Theil mehr Geschäfte über sich, als er deren vorhin hatte. Dem jeweiligen Bürgermeister (dessen Amt durch 4 Jahre dauert, nach deren Verlauf immer entweder ein neuer gewählt oder der vorige bestätiget wird) sind Präsidialgeschäfte, mündliche Strei­tigkeiten, deren es täglich 20—30 gibt, dann das Kriminalrich­teramt, welches letztere er aus Mangel des Personals beinahe ganz allein auf sich zu nehmen hat; den Räthen aber die politischen Justiz-, Matrikel- und Wechselgeschafte, womit im Allge­meinen das adelige Richteramt verknüpft ist, zugewiefen. Wird eine Rathskathegorie erledigt, so muß dieselbe in Folge der bestehenden allerhöchsten Vorschrift dergestalt ,durch den Konkurs besetzt werden, daß eines von den kompetirenden, von der Landesstelle vorge­schlagenen Individuen, durch Mehrheit der Stimmen der bürgerlichen Ausschußmänner (deren es 30 an der Zahl gibt) gewählt werde. Indessen ist es wahr, daß, nachdem nur in allen erforderlichen Wissenschaften gründlich bewanderte Männer' in Vorschlag gebracht wer­ den, der Magistrat seit seiner letzten Organisirung an Ansehen viel ge­ wonnen hat; obschon dieß so manche Hohltöpse und Naseweise verkennen. Zum Beweis dessen dienet unter andern die Beförderung des gewesenen, vorzüglich geschickten Bürgermeisters, Herrn Johann Verscheny, zum inner­ österreichischen Appellationsrath. Endlich gehören noch zu dem Rathspersonale zwei sogenannte Rathsauskultanten, deren Bestimmung ist, sich allerlei praktische Geschäfts­ kenntnisse eigen zu machen und sich so zu verwenden, wie sie von dem Vorsitzenden bestimmt werden, um einst irgend eine Rathskathegorie mit Ehre bekleiden zu können. Wir können nicht unterlassen, einige Bemerkungen, die dem Grazer Publikum selbst ziemlich bekannt sein müssen, hier beizufügen. a) Das Rathspersonale ist zu klein, als daß es nicht befürchten sollte, sobald nur ein Individuum erkranket, in die Klemme zu gerathen, wenn auch zur Bearbeitung der Referate die Nachtstunden aufgeopfert werden, in welchen doch der Arbeitende ausruhen soll. b) Noch mehr auffallend ist es, daß bei diesem Magistrat der be­treffende Sekretär bisher die ihm zugewiesenen Geschäfte habe bestreiten können. Ist der Sekretär krank, so ist auch der Rathsprotokollist krank, und doch müssen die Geschäfte ihren ordentlichen Gang gehen. Ist es hier nicht nöthig, ein wenig zu hexen oder Mirakel zu wirken? Die Besoldung eines Raths ist, sowohl in Rücksicht der von Zeit zu Zeit immer mehr zunehmenden Theuerung der Lebensmittel, als auch der Geschäfte und des Charakters sehr gering. Ein Mann, der jetzt 600 fl. jährlich hat, ist noch kein so großer Herr, als einer, der vor 300 Jahren nur 60 fl. Einkünfte hatte. Politische Nevue. Die Grundprincipien des Programmes der selbstständigen croatische« Nationalpartei für die Lösung der ersten königlichen Proposition sind:Die Erhaltung des einheitlichen Bestandes der Gesammtmonarchie und dieser in ihrer Position als Großmacht. 2. Principielle Anerkennung der gemeinsamen Angelegenheiten, zur gemeinschaftlichen konstitutionellen Be­handlung derselben. 3. Eine beschließende Gesammtvertretung der Ge­sammtmonarchie, begründet auf einer gleichberechtigten Vertretung aller hierzu berufenen Factoren und auf eine dieser Vertretung verantwortliche Gesammtregierung. 4. Behufs Ausarbeitung der Gesetzentwürfe soll au« der Mitte des Agramer Landtages eine Deputation an Se. Majestät ent» sendet werden, um im Einverständnisse mit der betreffenden Deputation des ungarischen Landtages vorzugehen. S. Der Erfolg der gegenseitigen Berathungen ist vom Agramer Landtag der Sanction Sr, Majestät zu unterbreiten. 6. I m Falle des Nichtgelingens der definitiven, Erledigung, dieser Fragen sind aus den in dieser Angelegenheit gefaßten landtäglichen Beschlüssen keine Folgen hinsichtlich der staatsrechtlichen Stellung dieser Königreiche zu deduciren. „Hetilap" schreibt: Wenn Croatien wider Erwarten das Februar» Patent annähme und in die Reihe der übrigen österreichischen Provinzen eintreten wollte, so könnten wir das nicht hindern, doch nimmer als ge­setzlich anerkennen, noch dazu einwilligen,, bedauernd, an Croatien eine Stütze zu verlieren. Für die Vertheidigung der Monarchie und sichernde Rechtsprincipien habe Ungarn einen den Ausgleich allein ermöglichenden Standpunkt eingenommen und werde denselben auch ferner, festhalten. Die Frage, ob den Banaltafel-Assessoren (Baualtafelräthen) Sitz und Stimme im croatischen Landtage zugestanden werden soll,, bildete in den Ausschußsitzungen den Gegenstand außerordentlich lebhafter Debatten, welche nach dem gegenwärtigen Stande der Dinge zu urtheilen auch in den ersten Landtagssitzungen von einem sehr intensiven Interesse begleitet sein werden, weil hinsichtlich des Vorganges bei den Deputirtenwahlen mannigfache Reclamationen eingelaufen sind. — Die Haupteinwendungen, welche man gegen die Wahlen der.Grenzdeputirten erhoben hat, bestehen theilweise darin, daß die Wahlen nicht in den Stabsorten abgehalten wurden, andererseits darin, daß einige Personen nicht mit absoluter, son­dern mit relativer Stimmenmehrheit zu Vertretern gewählt worden sind. Die „Oest. Ztg.« schreibt: „Die „große Confcrenz« in Pest, deren Resultate der abwesende Deäk gebilligt haben soll, könnte uns fast irre machen an dem Ernst der bisher zu Gunsten des Ausgleiches, d. h. des möglichen Ausgleiches zu Tage getretenen Kundgebungen. Ungarn vorn, Ungarn hinten, Ungarn überall: — aber wo bleibt das Reich, wo bleiben die gemeinsamen Angelegenheiten, in denen gleichwohl der Kern und der Schwerpunkt derstaatsrechtlichen Fragen liegt? Vom geschäftlichen Stand­punkte aus begreifen wir es wohl, daß man im ersten Anlauf den höch­sten Preis fordert, um beim Handel herüber und hinüber nachlassen zu können, und doch noch einen entsprechenden Nutzen zu haben, aber wir hätten gehofft, daß man die geschäftliche Seite nicht so vorzugsweise her­ausgekehrt. Wir hätten lieber unterhandelt, statt gehandelt. Gewiß ist das vorliegende Programm nicht das letzte Wort Ungarns. Aber Staats­männern und Patrioten ziemt es, sich ehrlich zu verständigen; sie sollen es verschmähen, invioLill ne oirourQZoi'ibsi-L oder, weniger elegant als im Justinianischen Latein in unserer Sprache gesprochen, sich gegenseitig über's Ohr zu hauen. Dersiebenbürgische Landtag wurde am 20 d. M. in Klausenburg eröffnet. I n einem kaiserlichen Rescript wird der Landtag aufgefordert, die Regelung desstaatsrechtlichen Verhältnisses von Siebenbürgen reiflich zu erwägen und diese Frage bei dem innigen Verbände, in welchem Sie­ benbürgen zur ungarischen Krone steht, in richtig verstandenem Interesse beider Länder einer endgiltigen Lösung zuzuführen. Das Rescript legt dem Landtage als alleinigen Verathungsgegenstand die Revision des ersten Gesetzartikels des siebenbürger Landtags von 1848 über die Vereinigung Ungarns und Siebenbürgens zur neuerlichen eingehenden Verathung vor, sowie auch der ungarische Landtag zur Revision des siebenten Gesetzartikels von 1848 aufgefordert werden wird. Die kaiserliche Verordnung, betreffend die Auflassung der Paßrevi­sionen an den Grenzen des Reiches, lautet: „Um dem Personenverkehr in Meinem Kaiserreiche eine weitere Erleichterung zuzuwenden, finde ich nach Anhörung Meines Ministerrathes anzuordnen, wie folgt: 1. Die im Punkte 1 Meiner Verordnung vom 9. Februar 185? auf die Grenzen des Staatsgebietes beschränkten Paßrevisionen haben auch dort im Allge­meinen sofort zu entfallen. 2. Dagegen ist jeder Reisende, sowohl In» als Ausländer, verbunden, auf allfälliges amtliches Verlangen über seine Person und die Mittel zu seinem Unterhalte sich auszuweisen. 3. Meinen betheiligten Ministern und Hofkanzlern bleibt es vorbehalten, in Fällen, wo die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung des Reiches durch Krieg, mnere Unruhen oder sonstige Ereignisse bedroht erscheint, die Vidirung der Pässe an den Reichsgrenzen überhaupt, oder für ein bestimmtes Grenz, gebiet, oder zu Reifen aus und nach bestimmten Staaten zeitweise wieder einzuführen. 4. Mit dem Vollzug dieser Verordnung werden die betref­fenden Centmlstellen betraut. Schönbrunn, 6. November 1865. Franz Joseph ru. p. Graf Belcredi m. p. Der Wiener Correspondent der „Times" nimmt anläßlich dieses jüng­sten Erlasses der österreichischen Regierung den Grafen Velcred! gegen den Vorwurf der Reaction in Schutz und meint, er habe bereits weit mehr liberale Maßregeln als sein Vorgänger angeordnet. Eine Entschließung des Kaisers vom 18. November ordnet an, daß alle von galizischen Civil- und Militärgerichten seit 1863 wegen politischer Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen (mit denen nicht anderweitige strafbare Handlungen concurriren) zuerkannten, bisher unabgebüßten Frei­heitsstrafen nachzusehen und die deßhalb Verhafteten unverzüglich in Frei» 387 heit zu setzen sind. Auch sind die wegen derlei Handlungen noch anhän­gigen Untersuchungen sistirt und die in Untersuchungshaft Befindlichen ro 1865 vorgelegt und die Aufnahme eines Ehrenmitgliedes: Sr. Durchlaucht Fürst Georg Schllnburg zu Waldenburg, Besitzer der Herrschaften Laas und Zirknitz, und 39 wirk­licher Mitglieder vorgenommen worden, richtete der Herr Präsident an die Versammlung die Bitte, um fernere gütige Unterstützung und Förde­rung der edlen Zwecke der Gesellschaft und schloß die von sehr ausge­zeichneten Landwirthe« besuchte Versammlung. — Tagesordnung für die am 25. d.M., Nachmittags 5 Uhr, im Gemeinderathssaale stattfindende ordentliche Sitzung der Handels- und Gewerbekammer: Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls; Mitthei­lung der Eingabe des Herrn Michael Angelo Freiherr v. Zois ddo. 15. November l. I., womit derselbe feine Mandatsniederlegung als Er­satzmann der Kammer, sowie als Abgeordneter des krainischen Landtages, der Kammer anzeigt; Mittheilung der eingelangten Correspondenzen; Vortrag in Betreff der einzuleitenden Ergänzungswahlen der Handels­und Gewerbekammer für die Jahre 1866 und 1867; Berathung über die Zuschrift der k. k. Landesregierung vom 8. November l. I., Z. 12,579, bezüglich der Ernennung von Mitgliedern zum Filial-Comitö für die Pariser Industrie-Ausstellung; Bericht des in der Sitzung vom 10. Juli l. I . zusammengestellten und in der Sitzung vom 3. November l. I . wieder berufenen Comitös, bezüglich der Feststellung des Präliminar« und der Kammer-Umlage pro 1866; allfällige Separat-Anträge. — Sonntag Abends ist „L636äa" in der öitavuioa,. Außer 6 Gesangspietzen kommt eine nach der zweiten Scene des dritten Aktes von Schiller's „Wilhelm Tell" paraphrasirte Scene unter dem Titel: „2maF3, äoinoljnHa", zur Aufführung. Anfang halb 6 Uhr Abends. — Gestern, als am Vorabende feines Namensfestes, wurde unserm hochverehrten Patrioten Herrn Prof. Dr. Vleiweis von den Sängern der öitavuiea eine Serenade gebracht. — Auch der zweite Arbeitsabend der Damen in der Oitavuiok war fehr besucht; das edle Unternehmen gedeiht vortrefflich. Aus Neu­marktl sandte Frau Megusar 4 Paar Kinderschuhe — vielen Dank! 388 — (Kinderspital). Frau Baronin Codelli, Gemalin des Hrn. Landeshauptmann, ist als Gründerin und mit einem Jahresbeiträge von 5 fl. dem Elisabeth-Kinderspitale beigetreten, desgleichen Herr Dr. Emil Nitter von Stöckl und Gemalin mit je 5 fl. jährlich. — Das gestern ins Kinderspital überbrachte erste Kind, (ein Knabe), erhielt durch die menschenfreundliche Anordnung unseres edlen Patrioten Fidelis Ter ­pin c ein Sparkassabüchel per. 25 fl. zur Erinnerung an das Faktum, daß es eben als Erstes in das neue Institut aufgenommen worden. Das Sekretariat. — Die Herren Landtagsabgeordneten Graf Gustav Auersper g von Mokriz, Baron Michael Zois, und Herr Lambert Luckmann (die beiden letzteren Vertreter der Handelskammer) haben ihre Mandate zurück­gelegt. Die Handelskammer wählt am 2. Dezember neue Abgeordnete; der Großgrundbesitz wird jedoch später zur Ersatzwahl schreiten. — Herr Dr. Toman hat am 15, d. M. das Sekretariat der Handels- und Gewerbekammer angetreten. — Der „Natioa" ist Herr Bürgermeister Sebastian ßavnil in Krainburg als Gründungsmitglied beigetreten. — Der Stadtgemeinde Rudolfswert h (Neustadtl) wurde vom k. k. Finanzministerium im Einverständnisse mit dem Staatsministerium zum Zwecke der Erweiterung des Gemeindespitals die Auflegung einer Effecten» lotterie mit 120,000 Losen ä, 50 kr. gegen Entrichtung der halben 10perc. Lottotare bewilligt. Geldprämien und Geldeffecten sind jedoch von der Verlosung ausgeschlossen. — Man schreibt uns aus Adelsberg, daß die dortige Casino» angelegenhcit einen für das Fortbestehen dieses Vereines stets bedrohliche­ren Charakter annehme, was wir im Interesse der nationale n Sache nur freudig begrüßen können, da mit dem Absterben des Casino auch Adelsberg eine Üitavuioa erhalten würde. Die für Sonntag (26. d. M.) anberaumt gewesene Generalversammlung der Mitglieder des Casino» Vereines findet nicht statt. — Die Herren Präsident Lambert Luckmann , Vizepräsident Samassa und Kammerrath Holzer sollen diese ihre Stellen in der Handelskammer niedergelegt haben. — Der heutigen Nummer unseres Blattes liegt eine Pränumera­tionseinladung der niit nächstem Jahre als Tagesblatt erscheinenden „Zukunft" bei. Der Iahrespränumemtionsbetrag ist auf 16 fl. gestellt. Statuten des Kranken-Unterstiitzungs- und Bersorgungs-Vereines in Laibach. Zweck des Vereins. §. 1. Der Verein hat den Zweck, seine in Laibach domizilirenden Mitglieder in Krankheitsfällen, und bei in Folge derselben oder durch Unglücksfalle oder Alter herbeigeführter erwiesener Erwerbsunfähigkeit zu unterstützen, und beim Absterben eines Mitgliedes feiner hinterlassenen Familie nach Zulaß des Vereinsvermögens eine Aus­hilfe zu leisten. Aufnahme in den Verein. Z. 2. Der Beitritt zum Vereine ist jedem Eigenberechtigten bis zum 60. Lebensjahre glstattet. Die Auf­nahme geschieht über vorgegangene schriftliche oder mündliche Anmeldung bei der Direction, welche den Gesuchsteller binnen 8 Tagen von der Ge­währung oder bei obwaltenden Anständen von der Abweisung seines An­suchens schriftlich, doch ohne Angabe der Gründe ihres Beschlusses, zu verständigen hat. Jedes Mitglied erhält bei der Aufnahme ein Vüchel­chen, welches die Statuten enthält und in das seine geleisteten Einzahlun­gen und die genossenen Unterstützungen eingetragen weiden. §. 3. Beim Eintritte in den Verein hat jedes Mitglied eine Einschreibgebühr von Einem Gulden öst. W. entweder sogleich oder in längstens zehn wöchent­lichen Raten ü, 10 kr. zu entrichten. Außerdem hat jedes Mitglied zehn Kreuzer öst. W . wöchentlich zu entrichten; wobei es jedoch jedem Mitgliede frei steht, seinen Veitrag auch für mehrere Wochen vorhinein zu erlegen. Diese Beiträge werden von den Vereinskassieren, deren je einer in jeder Stadt- und Vorstadtpfarre seinen Wohnsitz hat, und zwar an jedem Sonn­tage eingesammelt. — §. 4. Als besondere Wohlthäter des Vereins wer­den alle jene Menschenfreunde angesehen, welche durch irgend einen belie­bigen Veitrag, durch Legate «. , die Zwecke des Vereins fördern. Ihr e Namen werden in ein eigenes Gedenkbuch eingetragen und öffentlich be­kannt gemacht. Unterstützung der Mitglieder, ß. 5. ») Im Erkrankungs­falle eines Vereinsmitgliedes wird demselben vom Tage des vom Vereins­arzte bestätigten Beginnes seiner Krankheit, von der Vereinsdirection all« wöchentlich ein Betrag von zwei Gulden öst. W . als Unterstützung der vom Vereinsarzte bestätigten Krankheitsdauer ausbezahlt, welcher Betrag, sobald es die vorhandenen Mittel gestatten, auch erhöht werden kann. Sollte ein Mitglied in ein öffentliches Krankenhaus untergebracht werden, so erleidet die Ausbezahlung der vorbezogenen wöchentlichen Unterstützung an feine Familie keine Einbuße, oder es wird ihm über sein Ansuchen diese Gebühr in der Reconvalescenz nach dem Austritte aus dem Kran» kenhause für die ganze Krankheitsdauer auf einmal ausgefolgt, b) Des­gleichen wird bei in Folge von Krankheit, eines Unglücksfalles oder des Alters eingetretener, erwiesener und durch das Zeugniß des Vereinsarztes bestätigten Erwerbsunfähigkeit eines Vereinsmitgliedes demselben während der Dauer dieser Erwerbsunfähigkeit eine wöchentliche Unterstützung ver­abreicht, deren Höhe sich nach den Kräften des Vereinsvermögens und darnach richtet, daß die Krankheitsunterstützungen, welche als die Haupt­aufgabe des Vereins betrachtet werden, dadurch selbst leinen Abbruch er­leiden, o) I m Falle des Ablebens eines Vereinsmitgliedes wird seiner hinterlassenen hilfsbedürftigen Familie ebenfalls nach Maßgabe der Kräfte des Vereinsvermögens und wenn die 8ud a und d angeführten Unter­stützungen die Vereinscassa nicht vollends in Anspruch nehmen, ein ent­sprechender Betrag als einmalige Unterstützung ausbezahlt. — §. 6. I n jeder Pfarrkirche der Stadt und der Vorstädte Laibachs wird jährlich eine heil. Messe für das Seelenheil der Lebenden und verstorbenen Vereins» mitglicder gelesen, wozu sowie zu dem Leichenbegängnisse eines jeden Mit ­gliedes alle übrigen Mitglieder eingeladen werden. — §. 7. Auf die in §. 5 bezeichneten Unterstützungen hat ein Vereinsmitglied und rücksichtlich dessen hinterlassene Familie, und zwar in den Fällen a, und o nach Ver­ lauf dreier Monate vom Tage des Eintrittes des ersteren in den Verein auf die 8uK d ausgesprochene Subvention aber erst ein Jahr nach seinem Eintritte in den Verein Anspruch, ß. 8. Der Bezug der Krankheitsun« terstützungen findet nicht statt: a) während der Dauer einer von dem Vereinsmitgliede vollstreckten Straf-, Corrections- oder Untersuchungshaft­ d) wenn die Krankheit von dem betreffenden Mitgliede selbst verschuldet ist, und in einer gesetzwidrigen Handlung ihren Grund hat. Auch wenn in Folge einer derartigen Krankheit gänzliche Erwerbsunfähigkeit eintritt, hat der Betreffende keinen Anspruch auf eine Vereinsunterstützung. (Schluß folgt.) Veränderungen im Klerus. Franz Strukel , Neopresbhter, kommt nach l)ate8 als Pfarr­cooperator. Erinnerungstafel (aus dem Intelligenzblatte der Laibacher Zeitung). Am 25. November. 3. eiek. Feilbietung der dem Andreas Jane» von Wis« gar» gehörigen Realität; Schätzwerts LUV fi, (Bez. A. Gotschee.) — 3. erek. Feilbietung der dem Marti» Re«et von Bojansdorf gehörigen Realitäten; Schätzwert!) l246 fi. (Bez. A. Möttliug). — 3. erek. Feilbietung der den». Mathe Kuniö von Welzberg gehörigen Rea­lität; Schätzwert!) 87!» fi. (Bez. A. Vernembl). — 3. erek. Feilbietmig der dem Mathäu« Florianöiö von Prädastl gehöriaen Mühle (Bez. A. Krainburg). Am 27. November. 3. erek. Feilbietung der dem Peter ^elesnik von Ober­laibach gehörigen Realitäten; Schätzwerth 1336 fi. (Bez. A. Oberlaiboch.) — 3. erek. Feilbietung der dem Georg Kump jun. gehörigen Hubrealitäten; Schätzwerth 2225 fi. (städt. del. Bez. G. Neustadt!), — 3. erek. Feilbietung der dem Jos. Supanüi« von Schuchna gehöriaen Realität; Schätzwerth l5«0 fi. (Bez. A. Sittich). — 3. erek. Feilbietung der dem Herrn Josef IellouZek von Ober-Vrem ge­hörigen Realität; Schätzwert!) 365L fl. (Bez. A. Senoii«). — 3. erek. Feilbietung der dem Mathäu« Barto! von Hrib gehörige» Rea­lität ; Schätzwerth 1240 fi. (Bez. A. Reifnih). Am 28. November. 3. eref. Feilbietung der dem Simon Kotnik von Verb gehörigen Realität; Schätzwerth 804 fi, 40 kr, (Bez. A. Laas). — 3. erek. Feilbietung der dem Josef Pleven von Moste gehörigen Realität; Schätzwerth 32l? fi. 80 lr. (Bez. A. Stein). — 3. erek. Feilbietung der dem Lorenz Kersic gehörigen Realität; (Bez. A, Oberlaibach). Verstorbene. Den 21. November. Helena Permn, Inwohnerin, alt 53 Jahre, in der Gradischa-Vorstadt Nr. 37, an der Lungenlähmung. Den 22. November. Der Frau Katharina Pobkraisek, Realitätenbefitzerswitwe, zu Godoviö bei Jona, ihr Sohn Karl, Schüler der 1. Normal-Claffe, alt 8 Jahre, in der Stadt Nr. 131, an der brandiger Bräune. Lottoziehungen. K. l. Lottllziehung am 22. d. M. In Wien: 78. 83. 76. 71. 45. In Graz: 20, 72. l. 42. 43. Wochenmarkt in Laibach am 22. November. Erdäpfel Mtz. fl. 1,28, Linsen Mtz. fl. 4.80, Erbsen Mtz. fi. 4.— , Fisolen Mehen fi. 4,50, Rindschmalz Pfund kr. 50, Schweineschmalz Pfund kr. 42, Speck frisch Pfund kr. 28, Speck geräuchert Pfund kr. 40 , Butter Pfund tr. 45, Eier Stück 2 tr., Milch Mß. tr. 10, Rindfleisch Pf. 14 bis IL kr., Kalbfleisch Pf. tr. 20, Schweinefleisch Pf. tr. 19, Schöpsenfleisch Pf. tr. 9, Hähudel pr. Stück kr. 28, Tauben Stück tr. 10, Heu Cent. fi. 1.52, Stroh Cent. fl. 1.30, Holz hartes 3Uzöllig Klafter fl. 8.50, weiche« Kft. fl. 6.50, Wein rother Eimer st. 13, weißer Eimer fi. 14. 23. Nov. (tel.) 20. Nov. 21. Nov. Eoursbericht (Durchschnitts- Geld Waare seid Waare cours) I n öfte rreich. Wä hrung zu 5°/, 53.90 60. ­ 60.— 60.62 rückz ahlbar „ '/, ^ 98.50 99. ­ 98.50 99 — „ „ von 1884 85.80 85.90 85,85 86. Silbe ran leyen von 1864 72.50 73.50 72.50 73.50 Natio nal anlehen 5 "/„ 67.70 67.90 67.60 67.80 65.10 Meta lliqu es 5 »/„ 64.60 64.80 64.40 64.50 65.10 Verlosung 1839 138.— 138.50 138.— 138.50 „ 1880 zu 500 fi 83.90 84.10 84.40 84.50 85,05 1864 76.60 76.70 76.80 76.90 Como -Re ntscheine 4 2 1^. »u»tr. . . 18.— 18.25 18.— 18.25 Grun den tlastungs-O blig. von Krain 84.— 56 — 84. ­ 86 — „ Steiermark 86.50 87.50 87.— 88— Natio na l««»! 771.— 773.— ??!.— 773— 776.— Kredi tan stalt 157.60 157.79 158.50 158,6« 159.90 Wech sel auf London 108.25 108.40 107.90 108.— 107,80 Silber 108. - 108.25 107.80 108— 107.50 100. Vlnck bei Wntscher! welcher Zur im Erinn Jun i erung an den großen Haupttreffer von bei mir gewonnen wurde, findet am R. Dezember 250,000 st., wieder die Ziehung der k. k. 1864er Lose statt, wozu ich den ersten Treffer unter meinen Pr o messen schon am Lager habe. Ä u z eige. ^ I n das am 19. d. M . feierlich eröffnete Elisabeth-Killderspitlll (Polllna Nr. 67) werden von heute an arme kranke Kinder von 1 V« bis vollendetem 14. Jahre unentgeltlich aufgenommen, Ordinationsstunden im obbenannten Kinderspitale vorläufig täglich von 9'/, bis 10'/, Uhr Vormittags. Laibach, am 20. November 1865. Von der Direktion des Elisabeth-Kinderspitales.