Zeitschrift für krainische Landeskunde. Kummer 11. Laibacli, iin November 189B. IT. Jahrgang. Reiseskissen aus Italien. Von A. Müllner. (Fortsetzung.) In Italien, welches Land uns zunächst interessili, finden sich Kupfererze an mehreren Stellen, und wurden dieselben auch in sehr früher Zeit ausgebeutet. Auf phönikische Baue weist z. B. Temesa1) in Bruttium, der an Sicilien gränzenden, südlichsten Landschaft Italiens. Dieser Gir üben erwähnt Strabo VI, 1, 5, p. 256, wo er von Temesa in Bruttium spricht: „Nach Laus ist die erste Stadt Bruttiums Temesa, eine Gründung der Ausonen,“ -— ------„Und dieses Temesa, sagt man, erwähne der Dichter,2) nicht Tamasus auf Cyprus ; denn beide Ansichten werden aufgestellt über die Worte: „Kupfer von Temesa holend.“ Und man zeigt auch wirklich in der Nähe Kupfergruben, die jetzt erschöpft sind.“ In Etrurien waren reiche Kupfergruben bei Yolaterrae, und auf Elba wurde, wie schon früher erwähnt, ursprünglich auf Kupfer gearbeitet, ehe man, nach Erschöpfung der Kupferadern, Eisen zu gewinnen anfing. In dem Aristoteles zugeschriebenen Buche de mirab. auscultationib., c. 93, heisst es: „In Tyrrhenien aber sagt man, sei eine Insel, Aethalia genannt, auf welcher früher aus einem und demselben Bergwerke Kupfer gegraben wurde, aus welchem alle Erzgefässe bei ihnen angefertigt worden sein sollen, hierauf fand man es aber nicht mehr vor. Nach Verlauf einer langen Zeit, jedoch soll aber aus demselben Bergwerke Eisen zum Vorschein gekommen sein, dass noch jetzt die Tyrrhenier, welche im s. g. Populonion wohnen, gebrauchen.“ Virgil Georg II, o. 165, preist Italien als reich an edlen Metallen: „Haec eadem argenti vivos ae risque met alla Ostendit veniš atque auro plurima fiuxit.“ „Eben dasselbe Gefleld wies silberne Bach’ in den Adern, Wie auch Schächte Kupfers und strömt von reichlichem ___________ Golde.“ Von Ungeheuern Schlackenbergen, deren Gewicht an die 80 Millionen kgr. geschätzt wird, und welche bei Oampiglia, nordöstlich von Popu-lonia in Etrurien liegen, und ähnlichen Massen bei Gherardesca, spricht Rougemont p. 89. Welch' ungeheuere Menge von Kupfer Etrurien produzirte und verarbeitete, wird bei Betrachtung der Bronze noch eingehender besprochen werden. Wie sehr aber die Oulturwelt im I. und II. Jhrt. v. Ohr. vom Oriente abhieng, und wie tief dessen Oultur die europäischen Völker beeinflusste, beweist am besten die Sprache dieser Nationen. Da uns eine eingehendere Behandlung des Gegenstandes viel zu weit ab von unserer Aufgabe führen würde, so wollen wir nur folgende Beispiele beibringen. Das am frühesten den Menschen bekannte Metall war das Gold. Es steht daher in der Geschichte, in der Sage und in der Astrologie an der Spitze der Metallreihe der alten Völker. Bei Moses. IV, 81, 22, lautet die Reihe: Gold, Silber, Kupfer, Eisen, Blei, Zinn. In gleicher Weise folgen die vier erstgenannten Metalle in ägypt. Inschriften und in assvr. Keilschriften. In der Astrologie folgen: Gold O, Silber C, Kupfer $, Eisen anbtmann in tmtern SSiertl önb Dbcrt)aubtmann önb ©ommenbant ber jnnt 9Zac£)= bartid)en Succurs bon ben Söbl: £anb*@tönbten in / ®rain: in ba§ §erjogtf)umb ©teper abgejanbten Auxilar-SSölder / etc. 33efenne fjiemit / bafj gürweifer bi§j (tone) unter meiner / (Guardjia unb Commando brep ÜDionat lang für einen (Gfmrge) gebient / onb fid) in alten für (gefallenen) Occasionen, @d)ar* ntüijeln, Bögen nnb 2Bad)ten (wie e§ einen recptfcpaffenen ©l)r*Iiebenbcn ©olbaten (sufoepet unb gebühret) oerpalten / baran id) Unb alte meine onterpabenbe Officiere ein fattfameS (Genügen (grafit), berowegen batte mid) geporfambift omb ein fcprifftlidje Attestation, wetd)e id) ipme feiner tren*geteiften csienfte »atber nicf)t abfeptagen / fonbern piemit witfapren motten, ©etangt benntad) an alt Unb jeben wa§ (immer) Sßürben unb ®igniteten bie fepnb / mein respectivè bienfhfreunbticpeS er* fitd)en onb bitten / bie motten (stame) meinet: unb feines tapffern 3Botuerpatten§ tjatber ju alten guten bcför(bem) onb ge* neigten SBitten ermeifen / ipme aud) benfetben beftenS be* foEjten fein taffen / foIHjeS begepre id) in ber jepigen unb mepreren fürfattenben Occasionen jebe§ @tanb3*@cbüpr uaep pinwibernmben juoerfd)utben. Bu Urftunb) unb S3efrafftigung beffen fiabe id) biefe Attestation mit meiner eigenen Ipanbfdfrifft Unterfd)riben unb mein awgefügtes ?) SBappen Snfigt fjierauff gebrudt. 2tctum Sabad) ben testen DctobriS 1683.“ Wie man aus der Schlussformel dieses Schriftstückes ersieht, hat Valvasor diese Dekrete mit eigener Hand unterschrieben und auch sein Wappen als Siegel beigefügt. Diese Formulare lagen bereits in Laibach mit dem Datum des letzten Oktober 1683 gedruckt vor, als der nach Steiermark entsendete landschaftliche „Suecurs,“ der am 7. August 1683 ins Feld gerückt war, am 1. November 1683 nach völlig glücklich und rühmlich vollbrachtem Zuge wieder in der Landeshauptstadt des Her-zogthumes Krain einrückte.1) Krain’s ständische Verfassung vom J. 1818. Gleich dem übrigen österreichischen Erblanden hatte auch Krain eine aus dem Mittelalter überkommene ständische Verfassung, weiche jedoch nach erfolgter Invasion der Franzosen und Creirung des Königreiches Illyrien stillschweigend beseitiget und durch auf moderner Grundlage fussende Einrichtungen ersetzt wurde. Mit kaiserlichem Dekrete vom 15. April 1811, gegeben zu Paris im Pallaste der Tuilerien, sollte die Organisation der neuen Provinz, welche aus den früheren österreichischen Landen: Krain, dem Villacher Kreise, den Gebieten von Lienz und Cellian, Istrien, Triest, Görz und Gradiška, dem Gebiete von Fiume, Dalmatien, einem Theile von Oivil- und Militär-Kroatien bestand, •— beendet und gefestiget werden. Es würde zu weit führen, wollte hier ausführlich über die geschaffenen neuen Einrichtungen gesprochen werden, nur soviel sei erwähnt, dass sich die Gesammt-verwaltung in den Händen des Gouverneur general befand, dem ein Hauptverwalter der Finanzen und ein Hauptjustizkommissär zur Seite standen. Von Bedeutung in Verwaltung und Justiz war auch der sogenannte kleine Kath der illyrischen Provinzen (le petit conseil des provinces illyriennes), bestehend aus dem Hauptstatthalter als Präsidenten, ferner aus dem Hauptverwalter der Finanzen, dem Justizkommissär und zwei Bichtern des Appellationshofes zu Laibach. Die Verwaltung wurde möglichst von der Justiz getrennt, für Entwicklung der Verkehrsmittel, des Unterrichtes etc. im weitesten Masse Sorge getragen, sowie die von den Patrimonialherrschaften losgelösten Gemeinden einer Neugestaltung unterzogen wurden. Nachdem Napoleon niedergeworfen, und das durch ihn geschaffene Beich zerschlagen worden war, wurden auch die vorgedachten Landestheile der österreichischen Monarchie wieder einverleibt. Die österreichische Begierung war nun bestrebt, die vor dem Verluste bestandenen Zustände, soviel dies eben nach der mehrjährigen auf anderen Prinzipien basirenden Fremdherrschaft noch möglich war, zu reactiviren. Auf diesem Gedanken nun beruht auch die dem Lande Krain am 29. August 1818 gegebene oder besser erneuerte ständische Verfassung nach den eigenen Worten der Einleitung. Zur Vertretung des Herzogthums Krain nun wurden vier Stände berufen, und zwar der Geistlichen-, der Herren-, der Bitterstand und die landesfürstlichen Städte. Auf die erste, die geistliche Bank, gehörten die ehemaligen Mitglieder dieses Standes, und daher die zur Zeit der Wiedereinführung der ständischen Verfassung vorhandenen Domherren des Laibacher Domkapitels, in soweit sie schon ständische Mitglieder vormals wraren, sonst hatten von nun an, hebst den Dignitären des Kapitels, zwei vom Kapitel zu wählende Dommherren als seine Bepräsentanten auf der geistlichen Bank zu sitzen. Die Herrenbank bildeten die Fürsten, Grafen und Freiherrn; die Bitterbank die Bitter. Um jedoch auf einer dieser beiden letzten Bänke als wirklicher Landstand mit Sitz und Stimme zugelassen zu werden, war nebst dem Adel in den erwähnten Graden, der Besitz einer landtäfliehen Bealität, das In cola t und die Grossjährigkeit erforderlich. Das Incolat wurde durch den Kaiser verliehen. Der Vorschlag erfolgte mittelst der Landesstelle durch die Stände. Die Taxe betrug 500 ft. 0. M. Die Glieder des Herren- und Bitterstandes, welche in einer eigenen Adels-matrike ersichtlich gehalten wurden, durften sich der schon vor dem Jahre 1809 bewilligten ständischen Uniform*) bedienen und hatten Anspruch auf die adeligen Stiftungsplätze und Präbenden. „Aus besonderer Biicksicht“ war es übrigens auch den ehedem immatrikulirten Gliedern dieser zwei Stände, welche keine landtäflichen Güter besassen, gestattet, diese persönlichen Vorzüge noch fernerhin zu gemessen. Bis zur Erwerbung landtäflicher Güter war ihnen jedoch Sitz und Stimme am Landtage verwehrt. Aus dieser Bedeutung des landtäflichen Besitzes, welche sich fast in allen ständischen Verfassungen der österreichischen Kronländer vorfindet, resultili die Stellung, welche dem landtäflichen Grossgrundbesitze noch derzeit in unseren Vertretungskörpern, obzwar aus anderen Gründen, zugewiesen wurde. Die städtische Bank endlich bildeten die Deputaten der landesfürstlichen Städte, von denen jede je einen, Laibach deren zwei entsandte. Verfiel ein Landstand in Concurs, so konnte er bis Beendigung des Verfahrens und Wiedererlangung der Dispositionsfähigkeit sein Sitz- und Stimmrecht nicht ausüben. Der Geschäftsumfang der Stände wurde w'örtlich folgendermassen fixirt : „Die Bestimmung der Stände umfasst alle Gegenstände, welche das Wohl der Provinz, das Wohl der Stände oder jenes eines einzelnen Standes betreffen, weshalb den Ständen unbenommen ist, in ihren gesetzmäs-sigen Versammlungen Bitten und Vorstellungen irn Namen des Landes an das Landes-Gubernium oder mittelst des- *) Valvasor. Ehre des Herz. Krain, IV, p. 604. *) Deren eine im hiesigen Landesmuseum aufbewahrt wird. selben au die Hofstellen, oder auch an Uns unmittelbar gelangen zu lassen. — Deputationen an Unser Hoflager dürfen aber nur nach vorläufig von Uns erhaltener Genehmigung abgesendet werden.“ (§ 5.) „In Ansehung des Wirkungskreises der Stände finden Wir insbesondere Folgendes zu bestimmen: Das Recht der Besteuerung behalten Wir Uns zwar seinem ganzen Umfange nach vor; jedoch werden Wir die beschlossene Ausschreibung der Grundsteuer jährlich in der Form eigener Postulate den Ständen bekannt machen, und sie haben bei der ordnungsmässigen Repartition der ausgesprochenen Summe auf das Land streng darüber zu wachen, dass diese Summe in der Untertheilung nicht überschritten wird, und sich überhaupt bei diesem Geschäfte genau nach den bestehenden Forschriften benommen werde. Auch haben die Stände für die Evidenzhaltung des Steuerkatasters gehörig zu sorgen. — Auf die Einhebung der Grundsteuer, sowie auf Entscheidungen über einzelne Prägravationen haben die Stände keinen Einfluss zu nehmen. — Ferner bewilligen Wir den Ständen das Vorschlagsrecht zu den bestehenden krainischen ade-lichen Stiftungs-Plätzen und Präbenden mittelst der Landesund Hofstelle, dann die Ernennung der untergeordneten ständischen Beamten, letzteres jedoch mit der Bedingung, dass sie den Personal- und Besoldungsstand, welchen Wir bestimmen werden, nicht überschreiten dürfen.“ (§ 6.) Diesem Arbeitsfelde wurden die Stände in zweierlei Weise gerecht. Die wichtigeren Geschäfte wurden auf dem Landtage, der ausserordentliche Fälle abgesehenjährlich einmal, und zwar das erstemal für den 18. März 1819 einberufenen „Generalversammlung“ sämmtlicher sitz- und stimmberechtigten Stände, die minder wichtigen kurrenten Sachen aber durch die sogenannten Ständeverordneten, aus denen sich die heutigen Landesausschüsse entwickelten, erlediget. Der Vorsitz und die Leitung erfolgten jedoch immer durch die Person des Landesgouverneur, an dem es- auch war, die Ordnung zu bestimmen, in welcher die Geschäfte sowohl auf dem Landtage, als auch bei der Verordnetenstelle in Berathung genommen werden sollten. Die Beschlüsse des Landtages, der über die im Namen des Landesfürsten erfolgende diesbezügliche Erklärung des Guberniums sofort aufgelöst war, und aus-einanderzugehen hatte, bedurften der kaiserlichen Sanction. In die Verordnetenstelle aber wählte jeder der vier Stände in abgesonderter Versammlung je einen Vertreter, welche sowie der ebenfalls zu wählende Verordneten-Sekretär der landesfürstlichen Bestätigung zur Amtsführung bedurften. Die Vertreter der ersten drei Stände mussten Besitzer von landtäfliehen Realitäten sein. Entmündete und solche Personen, welche wegen eines Verbrechens in Untersuchung gestanden, und nicht für ganz unschuldig erklärt wurden, waren von der Wahl, welche auch auf öffentliche Beamte fallen konnte, ausgeschlossen. Die Functionsperiode der Verordneten dauerte 6 Jahre. Wiederwahl war nicht ausgeschlossen. Damit jedoch die Verordneten nicht stets gänzlich und auf einmal aus dem Amte schieden, wurde verfügt, dass nach Verlauf der ersten drei Jahre die durch das Los zu bestimmende Hälfte der Deputirten abzutreten habe, und die dadurch leer werdenden Plätze ordnungsmässig besetzt werden sollen. Der ständische Körper als ganzes, war dem Laibacher Stadt- und Landrechte als gerichtlichen Personalinstanz unterworfen. Nachdem wir nun theilweise im wörtlichen Anschlüsse an den Originaltext die wichtigsten Bestimmungen des besagten Verfassungspatentes mitgetheilt haben, bemerken wir noch, dass dasselbe sowohl in deutscher als slove nischer Sprache erschien, dass sich jedoch der, durch einen fachmännischen Translator, den Historiker Linhart, besorgte slovenische Text der unter Maria Theresia für Krain erschienenen Verordnungen, was das Sprachliche anbelangt, von dem hierberührten vortheilhaftest unterscheidet. Dr. Viktor Supan. Uebersiclit der Verwaltung^- und Keclits-gescliiclite des Landes Krain.1) Der um die Förderung der vaterländischen Geschichtsforschung bestverdiente Hr. k. k. Regierungsrath Anton Edler von Globočnik hat mit dem unter obigem Titel vorliegenden soeben erschienenen Werke einen neuen werthvollen Beitrag zur Geschichte Krains geliefert, für den ihm die Vaterlandsfreunde vollen Dank wissen werden. Es ist eine ganz neue Seite in der Culturgeschichte unserer Heimath durch dieses Buch des eben so fleissigen als gewissenhaften Forschers der Kenntniss von Mit- und Nachwelt aufgeschlossen worden, eine Seite, die bisher zumeist in den handschriftlichen Quellen verborgen und wenn ja in gedruckten Werken über krainische Geschichte enthalten, doch nur nebenher behandelt und an verschiedenen Stellen zerstreut kaum zu sistematischer Anschauung hätte gelangen können. Das 182 S. 8° zählende Werk gliedert sich in die zehn Capitei: Verwaltung, Cultus, Unterricht, Handel, Gewerbe, Landescultur, Polizei, Militärsachen, Finanzwesen, Justiz und als Anhang: Landesvertretung. Es kann natürlich hier nicht der Ort sein, auf den Inhalt dieser einzelnen Abtheilungen des Näheren einzugehen, denn man müsste Capitei für Capitei zum Abdrucke bringen, da sich die Entwickelung jedes einzelnen Ver-waltungs- und Rechtszweiges nur im Zusammenhänge aufzeigen lässt. 1) Von Anton v. Globočnik, k. k. Regierungsrath i. R. Laibach 1893. (In Commission bei lg. Edlen v. Kleinmayr and Pedor Bamberg). Druck der „Narodna tiskarna“ in Laibach. Um eine Probe in der Behandlungsart des so umfangreichen und vom Hr. Verfasser so glücklich bewältigten Stoffes zu bieten, wollen wir in Nachstehendem die Ausführungen ausheben, mit denen in der Abtheilung: „Landstände“ die Entwickelung des Versammlungsrechtes der jeweiligen Landesvertretung des Herzogthums Krain charakterisirt erscheint. Es heisst da: „Das Beeilt zur Mitgliedschaft (der krain. Landstände) am krainischen Landtage hatten anfänglich nur die Grafen und Herren (3 Pürsten, 18 Grafen, 42 Barone) später auch 58 Adelige, die Bischöfe von Laibach, Triest und Biben, der Comendator des deutschen Ordens, die Dompröbste von Laibach und Budolfswerth, die Aebte von Sittich, Landstrass und Peistritz und sieben Domherren, dann die Städte: Laibach, Krainburg, Stein, Neustadtl, Mottling, Tschernembl, Laas. Vorsitzendar der Stände war ein aus ihrer Mitte Gewählter; man nannte ihn Landeshauptmann, seine beiden Stellvertreter aber Landesverweser und Landesverwalter, welche alle von den Landesfürsten bestätigt werden mussten.1) Bine allgemeine Versammlung nannte man den Landtag, einen kleineren Zusammentritt den offenen Ausschuss, welcher sich in besonderen Fällen zu einem engeren (1531) gestaltete, aber nichtsdestoweniger den ganzen Körper repräsentirte. Zur Beschlussfähigkeit war die Anwesenheit von 24 Mitgliedern erforderlich, Die laufenden Geschäfte ausser den Landtagssitzungen und bei den oben erwähnten offenen und engeren Ausschüssen besorgte der ständige Ausschuss der Verordneten des Adels (1555), der Städte (1575) und der Prälaten (1599). Die Punetionsdauer dieser Verordneten, welche im Jahre 1718 auch eine umfangreiche Instruction erhielten, dauerte drei Jahre, doch erfolgte die Wiederwahl, in der Begeh Unter einem Alterspräsidenten stehend, versahen sie gleichzeitig auch die Beisitzerstellen beim Schrannengerichten. Als ständische Beamten waren bei dieser Stelle: ein Generaleinnehmer, Secretar, Adjunct, Buchhalter, ein Begistrator und Protokollist, und Vierteleom-misäre am Lande. Die Appellation gegen die Entschiede der Verordneten gieng an die Stände, und die Bevision an die innerösterreiche Begierung. Die Verordneten vom Herrenstande bezogen ein Gehalt von 800 fl. die Bitter 250 fl., jene der Geistlichen und der Städte zu 50 fl. Ausser diesen im Lande bestehenden autonomen Institutionen fanden aber auch zeitweise gemeinschaftliche Ausschuss-tage der Länder Krain, Steiermark und Kärnten statt, welche ob der Gleichartigkeit ihrer Interessen seit den österr. Ländertheilungen (1379, 1521), als Innerösterreich, in einem engeren Verbände zu einander standen. Derlei gemeinschaftliche Ausschusstage der Stände wurden abgehalten in Badkersburg (1446), Völkermarkt (1470), Marburg (1375), St. Veit (1486), Augsburg (1510), Graz (1338, 1512, 1528), Innsbruck (1518, 1531), Bruck (1578), Drauburg 1531), Laibach (1528, 1530). Neben diesen Aussehusstagen einzelner Ländergruppen wurde auch eine Gesammtvertretung aller österr. Länder zur Be-rathung allgemeiner Prägen wiederholt versucht, z. B. in Brünn (1528), Linz (1529), Innsbruck (1530), an denen sich aber Böhmen und Ungarn nicht betheiligen wollten, weil es, wie die Böhmen einwendeten, „wider ihre verbrieften Freiheiten wäre, ausser Landes zu gehen.“ 1 Reihe der Landeshauptmänner : Pierbaum 1261, Towers, Dürrenholz, Sclienck, Mamhard, Ulrich, Ortenburg 1300, Modmscb, Ortenburg, Sevnik, Pottau, Gurk, Lichtenstein, Ortenburg, Stadegk, City, Kreyg, Tybein, City, Neudecker, Gailenberg, Stubenberg, Rabenstein, Osterwitz, Görz, Auersperg, Osterwitz, Frankopan, Schaumburg, Sebriacb, Hohenwart, Auersperg, Thum 1529, Räuber, Katzianer, Jure-tschitscb, Lamberg, Welzer, Auersperg, Thurn, Cobenzl, Lenkovitsch 1593. Im 17. Jahrhunderte hatten die Auersperge als Landesmarschälle diese Stelle innen Cobenzl 1715, Gallenberg, Saurau, Auersperg 1747. Landeshauptmänner der neuern Zeit : Codelli Wurzbach, Razlag, Auersperg, Kaltenegger, Thurn, Poklukar, Detela. Wohl aber finden wir an den gemeinschaftlichen Zusammentritten zu Prag (1541), Wien (1556), Linz (1614) und Pressburg (1620) alle Länder vertreten. Man sieht aus diesen wenigen ausgehobenen Zeilen, wie der Hr. Verfasser es verstanden hat, aus der Fülle des ihm in den im landsch. Museum allein über die Hausgeschichte der Stände vorliegenden Archivalien das Wichtigste und meist bezeichnende über die nach aussen meist-hervortretende Bedeutung der Landesvertretung auszuwählen und bis zu ihrer Ausgestaltung zu einer Gesammtvertretung von Ländergruppen, (in schon so früher Zeit), zu verfolgen. In gleicher Weise hat der Hr. Verfasser auch in den übrigen Abtheilungen und Unterabtheilungen seines inhaltsreichen Buches theils im Contexte, theils in den Anmerkungen seinen Stoff bis in die Neuzeit verfolgt und auch nicht versäumt, ab und zu aus seinem Amtsleben interessante Bemerkungen und Eeminiscenzen miteinzuflecliten, wie z. B. beim Gapitel Gemeinde-Autonomie (p. 31.) und an anderen Stellen, die das Buch auch zu einer redenden Quelle unserer Tage für kommende Zeiten gestalten. Wenn wir noch beifügen, dass das Werk in einer vorzüglich schönen Ausstattung sich darstellt, so glauben wir, soweit es der enge Raum dieses Blattes gestattet, so ziemlich erschöpfend darüber gesprochen zu haben. P. v. Baclics. Lebensmittelpreise in Laibacli zur Zeit der Franzosenlierrscliaft. Es liegt uns vor ein Preistarif ddto. Laibach 4,-Dezember '1810 in französischer und deutscher Sprache mit der Ueberschrift „Intendenze de la haute Carli io lie — Intendanz von Ob er krain,“ gefertigt mit Toussainet General-Polizeikommissär und dem Vidi des Bas eil i, Intendanten von Oberkrain. Der Tarif umfasst 55 Nummern verschiedener Lebensmitteln, und gibt den „Preis in baarem Gelde“ an. Es kosteten 1 Mundsemmel im Gewichte von 6 Loth 22/4 Quinti, 1 kr., 1 ordinäre Semmel, 9 Loth im Gewichte, 1 kr., 2 Pfund 8 Loth Weizenbrod 8 kr., 4 Pfund 25 Loth „Sorsc-hizenbrod“ 12 kr., 1 Metzen Weizen erster Gattung 4 fl., 1 Metzen Gersten 2 fl., -Korn 2 fl. 40 kr., Hafer 1 fl. 30 kr, Haiđenkorn 2 fl. 10 kr., 1 Maass Erbsen (beste) 10 kr., Eisolen 6—7 kr., 1 Metzen Erdäpfeln 40 kr., 1 Maas Bier 4 kr., doppelt Bier 5 kr., 1 Maass alten Weines (erste Sorte) 16 kr., zweite 12 kr., neuer 8—10 kr., 1 Pfund Schmalz 18 kr., Butter 16 kr., Baumöl 26 kr., frischer Speck 10 kr.. 100 Pfund süsses Heu 1 fl., zweiter Gattung 54 kr., Stroh 50 kr., 1 Klafter 26" langes, hartes Brennholz 3 fl. 30 kr., weiches von 28" 2 fl. 40 kr., 1 Pfund Bindfleisch 8 kr., Kalbfleisch 8 kr., Schöpsenfleisch 8 kr., 1 Ei ya kr., Eisehe sind in drei Bonitäten getheilt, ohne Angabe, welche in jede derselben rangiren, zu 14, 16 und 18 kr. per Pfund. Gewichte und Masse sind natürlich die alten, bis zur Einführung des metrischen Systemes geltend gewesenen. Die Münze Oonventionsmünze : 1 fl. = 60 kr. = 1 fl. 5 kr. öster. W. Müllner. Mittheilungen aus dem Museum. Erwerbungen des krainischen Landesmuseums im Jahre 1893. I. Geschenke. Die löbl. Bauleitung der Unterkrainer Eisenbahn : Ceritienkalk mit einer Gruppe von freigelegten Oeri-tien, gef. 3'2 m tief bei Selo nächst Straža. Herr P. v. Badi cs, Schriftsteller: Erinnerungsmedaille an die Kaisermanöver bei Giins 1893. Se. Hochwürden Herr J. Safer, Pfarrer in Duplach : Einen Dukaten von Mathias Corvinus. Das hohe k. k. Unterrichtsministerium: Jagić Archiv f. slavische Philologie 1893, 4. Heft. Die löbl. Verwaltung des k. u. k. Heeresmuseums in Wien : Den Katalog dieses Museums, I. Theil. Her Andreas Verbič: 2 röm., 1 venet. Kupfermünze. Herr Einanzrath Joh. Verderbe r, Bitter des Franz Josef-Ordens : Einen Schneider-Oonto für Baron Codelli v. J. 1786. Es figurirt darin der Macherlohn für einen Prack mit 2 fl. 0. M., für ein Paar seidene Beinkleider mit 36 kr., und für eine englische Piquetweste mit 45 kr. Sr. Durchlaucht Prinz Hugo zuWindischgrätz in Gonobitz: Einen Steinadler, geschossen im August bei Stein. Herr J. Zorc, Handelsmann in Seisenberg : Eine Spielmarke v. 1569. Ungenannt: Kupfermünze von Venedig für Dalmatien und Albanien. II. Ankäufe: Die Sammlung Sr. Hochw. des Herrn Simon Bobič, Pfarradministrators in Ulrichsberg, bestehend in Käfern, Conchylien, Moosen, Blattpilzen und Petrefacten, wurde vom hohen Landtage um 1500 fl. angekauft und wird im Landesmuseo aufgestellt. Wir werden über diese Sammlung noch eingehender berichten. EinHirschgeweih sammt Schädelstück, gefunden in Torfe am Laibacher Moore nächst dem Trauerberge. Münzen von Antonius Pius, Sep. Severus. Maxi-mianus, und Gonstantinus Mag. gefunden in Laibach. Ovale silberne Denkmünze der St. Michaels-Bruderschaft aus dem XVIII. Jhrh. mit Oehr. Av. St. Michael, den Drachen tödtend; F B. Maltheserkreuz mit P ^ P und der Umschrift SIGNVM ABCHICONFBATEBNIT • S : MICHAELIS ABCHANG. Drei Karten von Krain. Paris 1742. Zwei Eierder W asseramsel, CinclusaquaticusBechst. Bruchstück einer hohlgegossenen Knotenfiebel s. g. Krainerfibel, gefunden am Gradišče bei Želimle. Besprochen in „Argo,“ Nr. 4, p. 75 und Nr. 5, p 92. Ein Speer aus Bronze, gefunden nächst St. Veit bei Laibach. Ein Speer aus Stahl, gefunden am Gradiscile bei Zelinole. Eine Goldhaube, ein Goldminder, ein MetalI-g ü r t e 1 mit grünem Glase besetzt. (Oberkrainer Tracht). Ein gesticktes Handtuch, ein Paar Bauernhemdknöpfe. Ein Oblatenzangen model aus Eisen. Einerseits ein zweiköpfiger Adler, andererseits Adam und Eva im Paradiese, in roher Gravirung dargestellt. Ein Bügeleisen mit M. S. L. 1782 bezeichnet. Bitte an die P. T. Leser. (Um Nachdruck in vaterländischen Zeitungen wird gebeten.) Wir erlauben uns hiermit unsere Leser auf eine empfindliche Lücke in den Sammlungen des krainischen Landesmuseums aufmerksam zu machen und die Bitte auszusprechen, diese Lücke wo möglich ausfüllen zu helfen. Wir meinen die abgelegten, immer seltener werdenden alten Trachten und ausser Gebrauch kommenden Gegenstände des häuslichen Gebrauches. Ganze Costiime, wie sie noch vor fünfzig Jahren allgemein vom Landvolke getragen wurden, sind kaum mehr zu finden, und doch wären dieselben für die Geschichte der älteren Trachten in Krain von Interesse, da die Sachen meist im Lande selbst angefertigt wurden, somit wichtige Beiträge zur Geschichte der heimischen Industrie und Cultur bilden. Werthvolle alte Spitzen, Stickwerke etc. werden oft weggeworfen oder wandern zu Trödlern. Es ergeht daher an das vaterländische Publicum die Bitte, dergleichen Dinge vorkommenden Palles zu beachten und dem Landesmuseo Budolfinum zukommen lassen zu wollen. Müllner. Corrigendum: „Argo“ Nr. 10, p. 182, Zeile 4 oben lies statt Stellen — Stelen und p. 183, Textzeile 5, von unten II. XI. f statt II. Das Blatt erscheint monatlich 1—ll/a Bogen stark mit Beilagen und kostet ganzjährig 4 fl. = 8 Mark, halbjährig 2 fl. = 4 Mark. Redakteur, Herausgeber und Verleger : Alfons Müllner, Musealeustos in Laibach. — Druck von Klein & Kovač in Laibach.