Imts - Nlatt zur Laibacher Zeitung. ^5 g^ Dinstag den 19. Uuli 18^2. iNubernial- ^erlautbaruNLtn. Z. 1103. Nr. 15885. Verlautbarung über ausschließende P riv lle glen. — Die k. k. allgemeine Hofkammer hat am -7. v. M., Zahl 19133, nach dcn Best'mmungen des allerhöchsten Patentes vom 31. März 196^ folgende Privilegien zu verleihen befunden: 1) Dem Matthäus Fletcher, Ingenieur und Maschinist, wohnhaft in Wien, Roßau Nr. 127, für die Dauer von fünf Jahren, auf dle Verbesserung der bereits unter dem 3. Jänner und 29. März 1642 Privileg, kreisförmigen Dampfmaschine, wodurch die Neidung vermieden, und die Maschine einfacher, leichter und dauerhafter construirt werde. — 2) Dem Joseph Moscr, bürgcrl. Wagnermcistcr, wohnhaft in Wien, Schottenfeld Nr. 293, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung und Verbesserung in der Verfertigung von Wagen, „Universal-Kaleschen" genannt, welche von den darin sitzenden Personen, denen sie auch mehr Raum und Bequemlichkeit, als gewöhnliche Wägen bieten, ohne auszustcigcn, oder etwas von dem Gepäcke abzuladen, binnen drei Minuten gedeckt werden können, sich zu allen Jahreszeiten verwenden lassen, an Kraft der Zugthiere erspare, und sich als Pracht-, besonders abcr als Ncisewägen au-cmpfchlen. — 3) Dem Heinrich Dingler, Mechaniker, wohnhaft in Wien, Wiedcn Nr, 120, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Verbesserung einer neuen Art Bierkühle, (Kühlschif« fc von Visen), zur Abkühlung dcr Bierwürze. — 4) Dem Alexius Sztrokay, Oberlieutcnant dcs k. k. Husaren-Regiments Nr. 5, König von Sardttucn, und dem Joseph Groß, Civil-Ge-richtö-Beamten, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. 212, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung eines Heih, und Kochofens, der durch eine einzige Flamme gehciht, ein großis Zimmer in dreißig Minuten vollkommen erwärme, das Einheitzen, Holzspalten und Kehren der Schornsteine erspare, kemen Rauch erzeuge, und übrigens nicht feuergefahrlich sey. — 5) Dem Carl Grüner und dem Friedrich Krcitner, Grundeigenthümer und Holzhandler, wohnhaft in Wicn, Wicden Nr. 105, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung einer Maschine zur Verkleinerung des Brennholzes, wodurch ein Mann im Stande sey, täglich vier Klafter Brennholz in drei Theile zu schneiden. — 6) Dem Franz Bonnet, k. k. ausschließend privil. Hut-Fabrikanten , wohnhaft in Mailand, Nr. 132, derzeit zu Wien, Stadt Nr. 684, für die Dauer von fünf Jahren, auf dle Erfindung, die erha-bene und harige Scite gewebter Stoffe, als z. B. Felberstoffe, nach eincr vorläufigen besondern Hcrrichtung mit eincr Echecr-Maschine (/I'oi,(1l.'U5^) beliebig mehr oder weniger schnell und gleichförmig abzuscheercn. — 7) Dem Johann Falta, befugten Doscnerzeuger, und dem Friedrich Heinemann, wohnhaft in Wicn, Schot» tenfeld Nr. 111 und W8, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung, gepreßte Klauen-knöpfe mit einem melirt-kristallähnlichen Uebcr-zugc zu verfertigen, welche durch ihren glatten Schliff die Knopflöcher nicht zerreißen. — 6) Dem Ludwig Morctti, Mechaniker, wohnhaft in Mailand Nr. 1230, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung einer hölzernen Presse zum Drucken der Etiquetten für Hutmacher. — Vom kais. kön. illyrischcn Gubcrnium Laibach am 30. Juni 18'12. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes -Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Ioh. Ncp. Freiherr v. Spiegclfcld, k. k, Gubernialrath. 6l2 Z. lo6o. (3) Nr. 16268. Verlautbarung Zur Sicherssellung des Brennholzbedarfcs für das Gubernium, dann einige andere Ve- Horden, Aemter und öffentliche Anstalten in Laibach für den kommenden Winter lü"/^ wird am ,0. d. M. Juli l. I. um lo Uhr Vormittags bei dem k. k. Gubernium h,er eine Minuendo - Versteigerung, verbunden mit einer Offerten-Verhandlung, Statt finden, und deßhalb Nachstehendes bekannt gemacht: 1) Der Bedarf besteht: Bedarf hartes welches Brennholz Klafter 1. k. k. Lander »Präsidium..........: . . . . ^z ^ ,. „ Gubcrnilun, Zahlamt und Taxamt.......... 206 2 I. „ Kammer-Procuratur.............. z, ^_ ^. „ Stadt, und Landrecht ... -.......... io5 2 5. „ Staatsbuchhaltung............... 80 — 6. Ständisch-Verordneten «Stelle............ zg ^. 7. k. k. lyceum..........^^'.'^-'.'.''' ^0» 1 8. Medicimsch.chirurglsche Anstalt sammt Klinik und Elvil-Spltal ... 260 >— 9. Irrenhaus.................» « ßo — 40. Gebarhaus................... 60 — 11. Slcchenhaus................... Z^ — 22. k. k. Inqmsitwnshaus............... 1^9 — 13. „ fes angenommen, und bei sonst annehmbar befundenen Verhältnissen vorzugsweise beiücksichtiget wer» den. — Z) Das zu liefelnde Holz muß trocfen, von durchaus guter Qualllat seyn, llafterweise aufgcscheltcrt übergeben werden, und eme Schei« terlange von 22 bis 25 Zoll haben. — 4) Das Holz muß jeder Branche zugeliefert, am Uebernahmsorte abgeladen und auf Kosten des Lieferanten klafterweise, jede Klafter mit emem Kreuzstoße versehen, genau aufgesch'chtet werden, ohne daß der Lieferant fürFuhrlohn,Mauth, oder Maßerei, noch sonstige Auslagen, etwas an« zusprechen berechtiget wäre. — 5) Sollte es sich in dcr Folge ergeben, daß eine oder die andere Branche eine größere oder geringere Quantität Hol« zes, als o^e lm §. z angegebene, bcnöthigcn wür« de, so ist es im ersten Falk Pflicht des Liefe, ranten, den größern Bedarf gleichfalls um den Erstehungspreis beizustellen, ,m zweiten Falle aber hätte er für den geringern Bedarf keine Entschädigung anzusprechen. — Ucbrigcns sind die obengcnannten Beholden, Aemter und öf-fentllche Anstalten nur dann verbunden, das erforderliche Brennholz von den Lleferungs-Ecöehern abzunehmen, wenn siedle mederöst. Klafter 22 bis 24 zölligen harten Brennholzes für die k. k. Behörden in der Stadt um oder unter 4fl. i« kr., für das Strafhaus am Kastellberge um oder unter 4 fi. 5o kr., und das weiche Brennholz aber um oder unter 3 ft. la kr. beizustellen sich herbeilassen, widrigens es dmDicasterien frei steht, sich das Brennholz anderswo mittelst Handeinkauf beizuschaffm. — 6) Der Ersteher wird die Lieferung in acht Tagen nach dem abgeschlossenen Contracts zu beginnen / und dergestalt fortzusetzen haben, daß bis Ende August d. I. wenigstens ein Drin, theil des im §. 1 angeführten Bedarfes abgeliefert seyn wlrd, die weiteren Lieferungen sind aber in der Art zu bewerkstelligen, daß keine Behörde einem Mangel am benöthigten Brenn» 513 holze ausgesetzt bleibt, und es ist ditse Ver, pflichtung um so gewisser zu erfüllen, als im Widrigen das Aerar, im Falle einer Verspätung des Lieferanten, oder wenn nicht quallta'tma-ßiges Holz geliefert werden sollte, berechtiget ist, dlN Holzdtdarf auf Kosten des Lieferanten, um welch' lmmer emm Preis anzukaufen, und den ausgelegten, den Erstehungspreis überssei« genden Mehrbetrag von der Caution oder dem sonstigen Vermögen des Erstehers hereinzubringen. —?u diesem Ende wird 7) der Ersseher beim Abschlüsse des Lleferungs, Contractes seine eingegangene Verbindlichkeit sicher zu stellen haben, und zwar durch Verpfandung seiner eigenthümlichen Nealttät oder durch Namhaflmachung tines annehmbaren Bürgen, oder durch Hinterlegung eines dem zchntenThelle der Crstchungs Summe gleichkommenden Betrages, oder endlich durch sogleich« Ablieferung einer angemessenen Qua-litat Holzes und Einlassung des dafür entfallenden Vergütungsbetrages bis zur gänzlichen Contracts.Erfüllung. — 8) Für jedes, an eines der obgenanntcn Aemter odcr Anstalten gehörig beigestellte Brennholz,Quantum wird dem Lieferanten, gegen Beibringung der legalen Uedernahms.Necepissen, d,e sogleiche bare Bezahlung, auch uhne rwrhergcgangene buchhalte-r'sche ^qmdlrung, aus den betreffenden Cassen lNd F.nden zugesichert. - Jeder ^.cferungs „. tcrnehmer .st 9) verbunden, oor der L.cital.on cin Vadium uon 5o ss. E. M. zu erlegen, wel. ches ihm ,n dem Falle, daß die kieferung von demselben nicht erstanden werden sollte, gleich nach der Limitation wieder zurückgestellt, dem Ersteher aber, insoferne derselbe die im §. 7be-dungine Caution nicht anderswie vollständig erlegen sollte, in diese eingerechnet werden wird. —10) Es werden indessen auch vorläufige schrift» llche Lleferungs. Offerte angenommen. Iedcs solche Offert muß versiegelt seyn, am Tage vor der kcltat.on, längstens bis 2 Uhr Nachmittags, be» dem k. k. Gubcrnial.Emrelchllngs, Protorolle übergeben werdm, und mit dem «egscheinc des t. k. Landes. Haupt-TaxamtcS über das dort erlegte Vadium pr. 5o ss E M 5'W scyn. - Das Offert muß nebst Angabe' ..^^^"6 und Wohnortes des Offerenten, "^,7' ^klarung, daß ihm obstehende Wfe< ^.^?"/lle bekannt sind, d.e bestimmte Holzquant.tat, welche, so wie auch die Bran, che, far welche geliefert werden will, cnthal. ten; üllch muß der geforderte Vergütungspreis pr. Klafter genau und mit Worten ausgedrückt wlrden, und jedes Offert von Außen mit fol« gender Aufschrift verschen seyn: „Offerte des N. N. wsgen Lieferung des Brennholzes für die k. k. Behörden in Laibach für die Winter« Periode 18"/^. — Laibach am 8. Iull 1862. Z, 1101. (2) Nr. 16971. Concurs - Verlautbarung. Bei der k, k- Landcöbaudirection ist die Stelle eines Bauprattikantcn mit dem ?sdjutum jährlicher 300 st. erledigt. — Diejenigen, welche dicse Stelle zu erlangen wünschen, werden aufgefordert, bis 7. August l. I. ihre Gesuche bei dkser Landcöstelle einzureichen, darin ihr Vaterland und ihren Geburtsort, ihre Religion, ihr Alter und den Grad ihrer allfälligen Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit einem Beamten der ttandesbaudircction dieser Provinz nachzuweisen, wie auch das Gesuch mit gesetzlichen Zeugnissen über den Besitz jener Eigenschaften, welche für die Aufnahme der Baupvactikantcn überhaupt mit dem hohen Hofkanzlcidecretevom 14. April 1635, 3. 6055 vorgeschrieben worden sind, über ihr untadcl-Haftes sittliches Benehmen, und über die Kenntniß der italienischen und deutschen Sprache wie auch einer slavischen Mundart zu belegen. — Von dem k. k. küstcnländ. Gubernium. Trieft am 2. Juli 1842. Johann Paul von Nadicucig, k. k. Gubermal-Secretär. Z. !o3i. (5) Nr. 25o3^? Concurs. Für die bei dem k. k. m. schl. Prouinzial-Zwangsarbeitshause zu Bnmn in Erledigung gekommene Stelle einer Aufseherinn, womit der Gehalt jäh'llchcr 144 fi. E. M., der Naturalgenuß dcr frtien Wohnung und Behcitzung, dann der Bezug von l2 Pfund Unschllttkerzen verbunden lst, wird ein neuerlicher Concurs ausgeschrieben. — Diejenigen, welche um diesen Dienstposten sich bewerben wollen, haben ihre Gesuche, belegt nnt dem Taufscheine, der Nachwcisung, daß sie unvcrhciralhet oder kin« derlose Witwen sind, den Zeugnissen über die deutsche und böhmische Stäche, des Lesens, Schreibens und Rechnens, des Zuschneidens und Nahens von Kleidern und Wasche, des Mälkens, Spinnens, Stickens, Strickens und Waschens, um in diesen weiblichen Arbeiten Unterricht erlheilen zu können, dann dem Sit« tenzcugnlffe mittelst ihrer vorgesetzten Behörde oder der betreffenden Jurisdictions - Vehör-de, in deren Amtsbezirke sich dieselben besin- 614 Pen, bis la.August d, I. bei der k. k. mährisch-schlcsischen Provlnzial«Zwangsarbeitshaus,Ver-waltung in Brunn elnzubvmgcn. — Vom k. k. m. schl. Landes, Gubernium. Vrünn am 24. Juni 1842, Martin Nudolph Pleben, t' k. m. schl. Guberlilal-Secretar. Z. 111l). (I) Nr. 2812/17180. Kundmachung. ' In der Provinz Oesterreich ob der Enns ist die Stelle eines Wegmeisters mit dem jährlichen Bezüge von 300 st. C. M. Gehalt, 30 si. oder 40 fl. Neisc- und 6 st. Schreibpauschale, dann mit dem Vorrückungsrcchte in die höhere Gehaltsstufe pr. 350 fl. C. M., in Erledigung gekommen. — Die kompetenten um diese Stelle haben ihre durch die legale Nachweisung ihres Alters, ihrer technischen Ausbildung, ihrer bisherigen Dienstleistung, ihrer Befähigung im Straßcnbaufache und ihreS sittlichen Verhallens zu belegenden Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörde bis 30. Juli l. I. bei der unterfertigten Vaudirection einzubringen, und sich hierin auch auszuweisen, daß sie die vorgeschriebene Dicnstes-Caution pr. 300 st. in gesetzlicher Weise zu leisten im Stande seyn werden. — Wonder k. k. LandeZ-Baudirection Linz am25. Juni 1842. Ktavt- unv lauvllchlliche Verlautbarungen. Z. 1094. (2) Nr. 5039. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es scy über Ansuchen der Anna Podkraischcg und Maria Tscheleschnig, dann dcö Anton Bresquar, Vor-niundcs des minderjährigen Jacob und Franz Podkraischeg, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast der Verlassenschaft nach dem todt erklärten Franz Podkraischeg, die Tagsatzung auf den 22. August 1642 Vor-nnttags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte bestimmt worden, bci welcher alle jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden „nd rcchtsgcltend darthun sollen, widrigcnö sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. — Laibach am 2. Juli 1842. _______ ^076. (3) Nr7^50. Von dem k. k. Stadt, und Landrcchte in Kram wird bekannt gemacht: Es scy über An« suchen des k. k. Flscalamtcs, nom. der Kirche und Armen von Sell", als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 17. Mai l. I. zu Sello verstorbenen Localkaplan Matthaus Elschen, die Tagsatzung auf den 22. August l. I. Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt - und Landrechte dlstimmt worden/ bei welcher alle jene, wclche an dlesen Verlaß aus was immer für emem Rechtsg'unde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewlß anmelden und rechtsgclteno darthun sollen, wl-drigens sie die Folgen des §. 6,4 b. G. B. sich selbst zuiuschrelben haben werden. — Laibach am 2. Juli »642. 3 »087- (3) Nr. 5/»23.' Von dem k. k. Stadt-und Land.echte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über das Ansuchen der Maria Slaria, gebornen Außctz, als erklärten Erbinn, zur Erforschung der Schul« dcnlast nach dem am 5. Iun, l. I. velstorbcncn Pfarrer von Zlrkniy, Ignaz Außctz, dle Tag-sahung auf den !. August l. I. Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Sladi - und Vandrechte bestimmt worden, bci welcher alle jene, w,lche an diesen Verlaß aus was lmmer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgellend dar« thun sollen, wldrigens sie die Folgen des §. 8lH b. G. B. sich selbst zu;uschrelben haben werden. — Lalbach den 12. Iull 18^2. Nenttliche ^erlHutbarungen^ Z. W77. (3) Nr. 4711/XVI. Edict. Von dem Wcrwaltungsamte der Staats-horrschaft ?ldclöbcrg wird hiemit bekannt gemacht, daß in Folge Bewilligung der k k. Cameral - Bezirks - Verwaltung vom 9. April l I., Z. 2279/X VI, am 21. Juli l.I. Vormittags von 9 bis 12 Uhr in der Amtökanzlci dcr Staatshcrrschaft ?ldclsberg die Minucndo-Licltation über die Beistellung, nämlich Erzeugung, Zufuhr, Zersägung, Spaltung und?luf-schlichtung von beiläufig 377 niedcrösterr. Klaftern harten Brennholzes aus der herrschaftlichen Waldung Iauernig, für das Militär Jahr 1843, d. i. vom 1. November 1842 biöhin 18'l3 Statt finden werde, wozu die Unternehmungslustigen mit dem eingeladen werden daß der Ausrufsprcis auf 3 fl. 20 kr. pr. Klafter festgesetzt scy, und die Holz-Anlieferung in dcr Art zu geschehen haben werde, daß in den Wintermonaten stets ein Vorrath von 30 Klaftern und in den Sommermonaten jener von 22Klaf. tern im Schloßt)osc vorhanden sey. — Die übrigen Bedingnissc stehen taglich während den Amtsstunden zu Jedermanns Einsicht bereit. — K. K. Vcrwaltungsamt Adelsberg am 10. Juli 1842.