A IN t S V l » t t. ^^120. Kamaag den 6. Grtober 1333. Nubermal - Verlautbarungen. Z. I32I. (2) Nr. 20552. Ausschreibung der erledigten Amtsschreibersstelle beim k. k. Flllalzahlamte zu Trtent.— Bei dcm k. k. Fllialzahlamte zu Trient iss die Amtsschrelbersstelle, mtt welcher ein jährlicher Gehalt uon 55o fi. W. W. C. M. verbunden ift, ,n Erledigung gekommen. Jene, d«e sich um dt'ese stelle bewerben wollen, werden daher aufgefüldcrl, ihr H,eßfal!,gcs Gesuch lang-fiens bis 25. October d. I. unter Beobachtung der folgenden höchsten Orts ertheilten Vor, schriften hei dieser Landesstelle einzureichen. — I. Muß der zu diesem Eassedienst Aspinrenbe, wo nicht die philosophischen Studien, »och we-mgstens d>e Humaniora abfolmrt Heden, und sich hierüber m>t gut,n Zeugnissen «usweiscn. — ll. Muß er nehst!>ei die Gtaatsrechnungs-W'sslnsch.ft mit gutem F.'rtgange erlernt ha. ben, und sich h'evübcr gehörig ausweisen, oder doch wenigstens die Zeugmsse der Real-Academic oder der letzten Normalclasse, welche den guten Fortgang über die erlernte Rechnungs-W,sscnslhafc bkstatlgen, beibringen. — III. Muß der Competent wenigstens das zwanzig-' sie Lebensjahr zurückgelegt haben, und solches durch den Taufschem darlhun.— IV. Muß der Competent der naliemschen und deutschen Sprach? kundig seyn, one gute leserliche, correct? Handschr,ft führen, und mcht nur im Eo-piren Fecliqktit besitzen, sondern auch im Cow cipiren nicht unerfahren seyn, worüber er sich cbcn se wie V. über cmen untadclh«ften mo-rallfcken Ehn-aceer, und Vl. auch über den Umstand, daß er im Erfordernlßf^e eme Cau^ t?on uon i5oo bis 2Qot) fi. E. M. W. W (jedoch nicht >n Obligationen, sondern'c.lwc-Vev durch reale Elligung oder durch «in fideljuf-sor.sches Instrument) zu leisten >m Grande fei, glaubwürdig aus^uwtlftrl hat. — VlI. Endlich ^.ac sich d^r Competent be, einer landesfürstl,-chen Casse der vorgeschriebenen Prüfung zu un-!crz,chen, oder im Falle, daß er diese Prüfung vor Vnlauf «nus Jahres bestanden hätte, dmch ein Eertlsicat darüber auszuweisen. — Vom k. k. Gubernium für Tirol und Vorarlberg. Innsbruck am 7. Oeptcmbcr »832. Z. i2l8. (2) Nr. il765. Edict des k. k. innerösierr. Vppessattonsgerichts. »^» Durch Vas Ableben des k. k. Stadl - und Land« rothes zu Tlicsi, Johann Conte Osioich, ist bei besagtem tz^tadt- undLandrcchte eine Rath-sielle mit dem systemisirten Gehalte von jahrlichen lHon st. C. M. und dem Vorrückungsrech-te in die höheren Besoldungen von z6ao unb i6oo si., in Erledigung gekommen. — Die» scs w»rd mit dem Be»saye zur allgemeinen Kennt« n>ß gebracht, daß Diejenigen, welche sich um diese Otelle zu bewerben gedenken, ihre dies« fassiq gehörig belegten Gesuche mit dem Zeug-,nsse über die vollständige Kllintniß der italienischen und deutschen Sprache allenfalls auch über die Kenntniß anderer Sprachen und der Erklärung, ob und m welchem Grade sie mit einem Beamten des gesagten Stadt- und Land, rechtes verwandt ober verschwägert seyen, binnen vier Wvcken vom Tage der ersten Einschaltung dieses Cdictcs in d»e W,ener Zettungs-Blätter durch chre Vorstande bei dem k. k. Tr,cster Stadt« und Landreckt? nnzubrinam haben. Klagenfurt am ,3. September iä22. Z. lIig. (2) Nr. 4o8go. Kundmachung. Bei der aal-zifchen k. k. Kammerprocura-tur ist eine Adjunctenstelle, mit welcher der Gehalt jahrlicher looo ft. E. M. und dasRecht zur Vorrückung m die höheren Besoldungs, llassen von 1200 und,5c>o fi. verbunden iss, in Erledigung gekommen. — Die Bewerber um diese Stelle werden demnach aufgefordert, ihre wohlmlUutrtln Gesuche, im Falle sie bereits angestellt sind, mittelst chrer vorgesetzten Behörden, wnN aber nnttelss des betreffend«?, Krcisamtes bei dem k. k. yolizlschen Landtsgu-hernium längstens bis Ende October »8^2 an« zubringen, wobn dlnftlden zugleich hldeuttt 92g wird, daß diese ihre Gesuche nach dem gedruck» ten Krelsschrelben vom 25, Juli »826, Zahl H9603, mit den Zeugnissen über dlö erreichte Großjahrigkelt, das erworben: Doctoral der Rechte/ d,e van der Zelt des erhaltenen Ooc, torateS durch drei Jahre entweder dec einem Adoocaten, bei einem k. k. Flscalamt? oderbel einer landesfürstlichen Justizbehörde zugebrach« te entjprechendePral's, eme unbescholtene Mora« litat und überd»e, fürFiscalaojttnctenftellen gut bestandene Prüfung belegt seyn müssen. — Auch haben dieselben anzugeben, ob und in welchem Grade sie m>t einem der be, der Kam-merprocuratur angestellten Beamten oerwanot ober verschwägert sind. Auswärtige Eompeten-ten, welche sich der Fiscalprüfung nicht bei der ßalijischen Landesstelle unterzogen haben, ha« ben ihre Gesuche insbesondere mit dem Zeug« msse der abgelegten Prüfung, aus den in Ga-lizien bestehenden besondern Gesehen zu belegen. Vom k. k. gallischen landesguberlnum kem» berg am iH. August 16Z2. Z. ^320. (2) Nr. 19226. Kundmachung. Der nachstehende Beschluß der deutschen Bundes« Versammlung zu Frankfurt »n der Listen Giyung am 5. Iult igZ^, über die Maßregeln zur Aufrechthaltung der Ordnunq und Ruhe im deutschen Bunde, wird in Gemäßheit herabgelangten hohen Hofkanzlei-De-cretes vom 6. 0. M., Nr. 18073, hiemtt zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Vom k. k, lllyr. Landes-Guberinum. Laibach den Za. Au« siuü 18Z2. Joseph Camillo Freyherr v. Schmioburg, Landes? Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg Raitenau und Primör, k, k. Hofrath. Johann Ncpomuck Vessel, in. l>. k. k. Guberlual-Rath. do^ia aä ^r. 16076^776. Beschluß der deutschen Bundesversammlung zu Frank« fürt m derbsten Sitzung am 5. Iul» l6-27. — Maßregeln zur Aufrechlhaltung der gesetzlichen Ordnung und Ruhe »m deutschen Bunde. — In Erwägung der gegenwärtigen Zntuerhaltnisse und für dls Dauer derselben, beschließt dte BundeS« Versammlung m Gemaßhelt der ißr vdl,egenden Verpflichtung, die gemeinsamen Maßregeln zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und gesetzlichen D'dnung zu berathen nach vernommenen Gutachten einer aus »hrer Mitte gewählten Eommlsslon, w,e folgt: i.) Keme ln einem nicht zum deutschen Bunde gehörigen St«ate ln beutscher spräche im Druck erschei, nende Zeit- oder nicht über zwanzig Bogen betragende sonst,ge Druckschrift politischen In-halcs, darf in einem Bundesrate ohnc u^r-gänglge Genehmhaltung dcr Regierung desselben zugelassen und ausgegeben werden; gegen die Uebertreter dieses Verbots ist eben so wie gegen die Verbretter verbotener Druckschnfcen zu verfahren. — 2) Asse Vereine, welche polmsche Zwecke haben, oder unter andcrm Namen ju polttlschen Zwecken benutzt werden, sind m sämmtlichen Bundesssaaten zu verbiethen, und ist gegen dcren Urheber und die 3hc,lneh-mer an oenselben mit angemessener Gtrafe vor-zuschrricen. I.) Außerordentliche Volksoersamm« lungen und VolkSfifte, nämlich solche, welche bisher hlnsichtllch der Zeit und dcs Orlcs wc« der übllch noch gestattet waren, dürfen, ur« tcr wclchem Nanem unb zu welchem Zwecke ts auch immer sei, »n ke>n Diejenigen, welche zu solchen Versammlungen odtr Festen durch Verabredungen oder Aueschrelbcn A^laß gebm, sind nnn andern Farben als jenen des Landcs, dem dsnte Aufstecken von Fahnen ur.d Flaggen, das Errichten lion Frei-Ht>li6baumen und dergleichen Aufruhrzeichen.' ist unliacbsichtlich zu bestrafen. — 5 ) Der am 20. Dcpttmber z3ig gefaßte, gemäß weilern Bcschlusses vom ,2. August 1824 fortbeNhem de provisorisch? Beschluß über hle^n Ansehung dcr Ulnoersicaten zu ergreifenöen Maßregeln / wird sowohl >m Allgemeinen als inshesoiidl-sk hlrisichtlich der in den tz. §. 2 und Z desselben enchaltenen Bestimmungen, -fchlbar zur Anwendung gebracht werden. — H. 2. Die Bundesregierungen verpstlchttn sich 9^9 gegeneinander, Universitats- und andere öffentliche Lehrer, d>e durch erweisliche Akwei» chung von ihrer Pstlcht oder Uederschrenung der Gränzen lhres Berufes, durch Mißbrauch ihres rechtmäßigen Emßussc6 auf die Gemüther der Jugend, durch Verbreitung verderblicher, der öffenili.chcn Ordnung und Ruhe fcmdsell-ger, oder ble Grundlagen der bestchcndtn Staatsemrichtungen untergrabenden Lehren, lhre Unfahigknt zur Verwaltung dcs ihnen anvertrauten wuhtlgcn Amtes unoerkcnnbar on den Tag gelegt haben, von den Ulnuersuälcn und sonstigen Lehranstalten zu entfernen, ohne daß ihnen hierbei, so lange der gegenwärtige Beschluß in Wirksamkeit bleibt, und lns über diesen Punct ocsi-ntlue Anordnungen ausgesprochen seyn werden, irgend ein Hmdermß lm Wege stehen könne. Jedoch soll eme Maß« regel dieser Art elne besonders, als auf den vollständig motwlrten Antrag des der Ulnuere sicat vorgesetzten Regierungs» Bevollmächtigten oder von demselben vorher eingeforderten Be-rlcht, beschlossen werden. — Em auf solche Weise ausgeschlossener Lehrer darf in keinem andern Bundeßstaate bei »rgend einem öffentli« chen Lehr'Instilute wieder angestcüt werden. — §. I. Die sett langer Zett begehenden Gisetze gegcn geheune oder nicht autorisirte Vcrbm-düngen auf den Universitäten, sollen ln ihrer ganzen Kraft und Strenge aufrecht erhalten, und insbesondere auf der sett einigen Jahren geftlftften, unter dem Namen der. allgememcn Burschenschaft bekannten Verem, um so bestimmter ausgedehnt werden, als dlesenVerem die schlechterdings unzulässige Voraussetzung eine« fortdauernden Gemeinschaft und Corre? spondenz zwischen den verschiedenen Unwersuä-ten zum Grunde liegt. Den Regterungst Be« vollmachtlgten soll in Ansehung dieses Punctes eine vorzügliche Wachsamkett zur Pfilcht gemacht werdm. — Die Regierungen vereinigen sich darüber, daß Individuen, die nach Bekanntmachung des gigenwärtigen Beschlusses erweislich in geheimen oder nicht autorisirten Verbindungen geblieben, oder in solche gnce« ten sind, bel keinem öffentlichen Amte zugelassen werden sollen. — 6.) Die Bundesregierungen werden fortwahrend die genaueste po,» lizeillche Wachsamkett auf «He Cmhnunsche, welche durch öffentliche Reden, Schriften oder Handlungen ihre Theilnahme an aufwltglcr>, schen Planen kund, oder zu deßfallsigen Verdacht gegründeten Anlaß gegeben haben, eimre« tcn lassen; sie werden sich wechselftli,g mit No, lizcn über alle Entdeckungen staatsgefährlichev geheimer Verbindungen und der darm verfloch- tenen Individuen, auch in Verfolgung deß-fallsiger Spuren, jederzeit aufs schleunigste und 'berettwllUgsse unterstützen. — 7.) Auf Fremde, welche sich wegen politischer Vergehen oder Verdecken »n einen der BundcSftaa-ten begeben haben, sodann auf Einheimische und Ficmoe, die aus Orten oder Gegenden kommen, wo sich Verbindungen zum Umsturz des Bundes oder ver deutschen Regierungen ge» bildet haben, und der Theilnahme daran ver-dächllg sind, ist besondere Aufmerksamkeit zu wenden, zu diesem Ende sind überall m den 3-unde5lai,den tne bestlhenden Paßvorschnften auf das gk«aue!ie zu beobachten, und nöthi-genf^u^ zu schaifesi. Auch werden die sammts lichen Bundesregierungen dafür sorgen, daß verdachngen ausläüdlschen Ankömmlingen, welche sich üder den Zweck ihres Aufenthaltes tm ^ande Nlcht befriedigend ausweisen können, derselbe mcht gestattet werde. — 8.) D»e Nundcsregltrungen machen sich verbindlich, Diejenigen, weiche >n einem Bundesstaat poll, tlschc Vergehen oder Verbrechen begangen, und sich um der Pt>afe zu entgehen, >n andere Bundcslande gcftüchtct haben, auf erfolgende Requisition, m fo fern es nlcht eigene Unterthanen sind, ohne Anstand auszuliefern. —-9.) Die Gu»idcircg«erunger! sichern sich gegenseitig auf Verlangen d,e prompteste mllttartsche Asssten; ,l», und indem sie anerkennen, daß die Zcttvelhaltsnsse gegenwärtig nicht minder drms gend ols im October 16I0 außerordentliche Vorkchrungcn wegtn Verwenduug der Mllila» rischen Kräfte des Bundes erfordern, werden sie sich d,e Vollziehung des Beschlusses vom 21. Onober i83o, betreffend Maßregeln zur Herstellung und Erhaltung der Ruhe in Deutschland — auch u.iter d?n jetzigen Umstanden und so lange als dle Erhaltung der Ruhe in Deutschland es wünfthcnswerih macht, ernstlich angelegen seyn lassen. — ,«.) Sämmtliche Bun° desregierungen vcrpsilchien sich, unuerweiltdie-jcnigcn Verfügungen, welche sie zur Vollziehung vm'vrmerkler Maßregeln nach Maßgabe des m den verschiedenen Bundesstaaten sich er-grbcnden Erfordcrmsscn getroffen haben, dcr Bundesversammlung anzuzeigen. Z. HZ26. (2) Nr. 51,35. Edict des k. k. inncrösterr. küstcnlandischen Appellations- und Criminal - Obcrgcrichis. — Da durch den Tcdfall des Landrachcs, Or. Matthaus 3ominz., dci dcm k. k. Stadt- und Landrcchte zu Gör; ein? Rathsstclle mit de? ftsiem'.sirttn Gehalte von jährlichen i/»oa fi. 93a C. M., und dem Vorvückungsrechte in die höhern Besoldungen von i6ao fi. und 1800 si. E. M. :n Erledigung gekommen ist, so w,rd dieses mtt dem Anhange zur allgemeinen Kennt-znß gebracht, daß alle Jene, welche sich um diese lBtelle zu bewerben gedenken, ihre dicßt fattlg gehörig belegten Gesuche mit dem Zeugnisse über die vollständige Kenntniß der deut, schen und italienischen Sprache, nebst allfälligen anderen Sprach ken ntmsscn, und der Erklärung, ob und in welchem Grade sie mit ei» ncm Beamten des gesagten Stadt; und Land? rechtes verwandt oder verschwägert seyen, binnen vier Wochen vom Tag? der Einschaltung dieses Edictes in die Wiener Zeitungsblatter durch ihre Vorstände bei dem k. k. Görzer Stadt- und Landrechte einzubringen haben. ^ Klagenfurt sm 29. August 18I2. Rreisämtliche Verlautbarungen. Z. t)ll. (Z) Nr. l^8o. Kundmachung. Das bei der Strafanstalt und dem In-PUlsitlonshause h«er «n dcm Zeiträume vom z, Nouemher i332, bis letzlen October igHI außer Gebrauch kommende alle Lagerstroh, w.lrv infolge hoher Gudernial »Weisung vom i5, September l. I., Zahl 20792, tm Wege der öffentlichen Versteigerung dem Meistbietenden überlassen werden, welche Verste»gerung am 9. f. M. October, VornnttaZs um g Uhr be» dliftm Krelsamte statt finden wtrd. — Diejenigen, welche dieses in Abfag kommende Lagerstroh ^u übernehmen wünschen, werden be» dte-fer Versteigerung zu erfchn^en hlemtt eingeladen. — Krelsamt i^albach am 24. September Z. i5io. (3) Nr. zi^6l. Kundmachung. Zur Bewirkung der im hierortlgen Straf» hause am Kastellherge ncch im laufenden Jahre erforderlichen Conftroationsarbelten, wiry Vie nut hohcr Gudernial ' Verordnung vom iß., August l.I., Zahl l7O20, angeordnete Mm, deftverstetgerunz am 9. f. M.October, Vor, rmttags um t) Uhr bet dlescm k. k. Kreisamte abgehalten werden. Diejenigen, welche diese Herstellungen, d>e ,n Maurer? und Z,mmcr< mannsarbclt, dann BclstellttNg deren Mareria« lien, ferner in Tischlerarbeit und deren Materialien, vann m Steinmetz-, Schlosser', Glaser-, Klampfer- und Kupferfchmidarbeiten, enbllch in Anstreicher-Materlale bestehen, ent, weber einzeln ober im Ganzen zu übernehmen Swngl smd, wndtn emgk!adln, ßch bet ble, ser Licitation einzusindcn. — Die Baudevise über die sämmtlichen Herstellungen kann jederzeit in den gewöhnlichen Amttstunden bei diesem Kreisamte emgesehen lverden. — Krnsamt klilbach am 27. September 16)2. Stavt- unv landrechtliche Verlaulbarungkn. Z. ,3,6. (I) Nr. li3l5. Von dem k. k. Etadt« und Landr^chte in Kram wird bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen des Executionsführers' Wenzel Na-inutha, äo pr^K«inuw 25. d. M., Z.68 5, die in Dachen desselben wider Anna Mordax, wegen H, st. 5)i5^l6kr., bewilligte, und al,f den t. k. M., 5. November und I. December d. I. anberaumte executive Feilbietung des in der Carlstabter Vorstadt, 8ub Consc. Nr. 2, liegenden Hauses, sysi«rt worden, daher es von den obengedachten Feilbietungs - Tag-sahunqen sciti Abkommen habe. Lalbach den 25. September l65z. Z?^3o9. ^3) Nr. 6615. Von dem s. s. Stadt- und ?andrechte in Kram wird dem unbekannt wo befindlichen In-rob Wrczellin urid dessen gleichfalls unbekannten Erben mlllelst gcgenwäitigen Edicts erm-nert: <3s habe ww«r sie bei dlesem Gerichte Agatha Nsoak, Vormündkrinn chrer mtt Va« lenlm No^ak erzeugten Kmder, die Klage auf Zuerkennung des ElgenthumsrechltS, hm-sichtlich des in der Illonxa llegenden ljI Ge« meinanlheile^, Nlili^L-^l-. 66^3 , eingebracht und um richterliche Hülfe gebeten, worüber die Tagfatzung auf den 2ä- December l. I,, Vormittags um 9 Uhr vor diesem Gerichte bestimmt wurde. —> Da der Aufenthaltsort der Beklagten diesem Gerichte unbekannt, und well sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf esem Gerichte c,ne syfte-Misirte Sicrctarsstelle Mit einem jährlichen Gehalte von lo«o fl. und m»t d Gefallen - Verwaltung vom 20. September l. I., Nr. ig/^6^526 Z. M., bei dem gefertigten Oeconomate am Schulplatze, im Tadackamtsgebaude, Nr. 297/ am 18. October d. I. um :a Uhr Vormittags, eine Mi-nuendo-LlcitatlSN abgehalten werden. — Die Lieferungslustigen werden hiczu mit dem Beisatze eingeladen, daß die Rocke im ferNgen Zustande zu liefern / und uon dem Ersteher auf eigene Kosten nach Eapo d' Istria zu stellen seyn werden. — Der Ausrufsprcis für einen Rock wird mit 5 fi. E. M. angenommen, und die Muster des Tuches, Futters und der Knöpfe, so wie die übrigen ^icttationsbedingnifse können taglich bei diesem Oeconomate eingesehen werden. — K. K. lllyr. Camera!-Verwaltungs-Oeconomat. — Laibach am 2. October 16)2. Vermischte ^erlaulbarmwen. Z. i323. (1) 5(! ^I-. 1969. Convocation s»Gdict. Vom Bezirksgerichte Wip'oach alä Personal, und AbhandlunaSlnstanz des zu Hisdxlle verstorve» nen Anton Kiemen wird hiermit öffentlich bekannt gemuckt: Gs feie über Ansuchen des Fr.inz Grill von St. Hei?, als Ocssionäc der Helena Wir>.ve Klemen von l^ra^kä, die Con 'cc.itio«s'^agsayung nach dem verstorbenen Anton Kleinen von ^i^l^lt« für den 23. Octorcr d. I., Frühe 9 Uhr neuerlich h'crgerichts anberaumt worden, und haben daher aue Jene, welche zu diesem Verlasse wag schulden oder aa selben auö was immer für Necdtsgrunde einen Anspruch zu machen gedenken, am besagten T^^e persönlich oder durch einen Bevollmächtigten in diese Gerichtssanzlei so gewitz zu erscheinen, rri-driqcns nach Verlauf dieser ^clt. die Abhandlung uno Oinantwortung dieses Nachlasses an den erklärten Erden ohne weiters erfolgen werde. Bezutsgec',ä?r Wipdach am 2. Au.^ust »LI2. Z. »32q. (>) " Nr. »118. Licitation, executive. Vom Bezirksgerichte zu Sittich wird hiem't bekannt ^emackt^ l^s sei ani Anlangen des Herrn Franz Anton Mack, InHader des Guts Sesso, als Cisiionär des Iostpd Rosina, rrider Johann Qkorn von RodamHv«ß, in die neuerliche FeNbietung der IolWnn Okorn'fchen Gan,chube zu Rodainavah, fo dem löbl. Graf sambörq'scken üanonikatc zu Laibach, 5lw Reck. Nr. ?3, dienstbar^, wegen Richt, erfüllung der LicilaNonSbebMHnijse, gewisigct, und die Tagf^hrt auf den 18. October iUZ2 , Vor. mittags um lo Uhr im Orte Ratminavah mit dem Beisaye angeordnet worden, baß, wenn diese hu« be nickt um den Erstehungspreis pr. ^53 st. M. M. ü^i V^ann acdracht werden^könnte/ solche aüf Ge-fahx und Unkosten der frühern Ersteherinn Maria Otorn hmtangegeden wetden würde. Das Schätzunzs «Protocol! so wie die Licita-tionsbedingnissö sind in der Kanzlei zu Nittichein-zusehün. Sittich am 5. September iK3«. 3' »22ol c^) . aä Nr. »53a. O d i. c t. Von dem vereinten Bezirksgerichte MicheMt, ten zu Krainburg wird hiemit bekannt gemacht: Ss sei über Ansuchen der löbl. k. k. Kammerprocu« ratuc in Laldach, in Vertretung des Bcneficiums zu Hrasti^, in die executive Feilbietung der, dem NIa!,ug Hiarre nchörigen, ,u Kiainburg gelegenen, mit Pfandrecht belegten, dem Gute Ghrenau, 5ub Urh. Nr. /ig, zinsdaren, gerichtlich auf L16 fl. ä2 kr. M. M. geschabten Mahlmühle sommt An« un5 Zugehör, "gcwiNiget. und deren Vornahme auf den 27. October, 26. November und 24, De» cember l. I., jedesmal Votmill^gs um 9 Nhr im Orte der Realität mit dem Beisätze anberaumt worden, daß besagte Realität, wenn solche weder bei der ersten nocd zweiten Felldietungstagsahung um den Schätzungswerth oder daiüber an Mann gebracht welden könnte, bn der dritten auch un« ter demselben hintanaegeben werden würde. Wozu die Kauftu Urb. Nr. i85), zinsbaren, auf ^7 fl. 5n ?r. betheuerten Erb-pachts'Uebeilcindä ' W'ese in Wcrbau, wegkn schuldigen 9.^ st. occ> der Realitäten zu Kropp mit dem Anhange bestimmt wor« len, daß diese Realitäten, falls Niemand den Schähungswctth oder darüber bieten wollte, so« gleich bei dieser Tagsayung auch unter demselben hintangegrden werden. h>eron werden die intabulirttn Gläubiger zur Verwahrung ihrer Rechte, und die Kaustustigen tregen Orsck^nens verständiget. Bellinteö Bczirtä Gericht Radmannsdorf am ?g. August iL32. Z. ,3o5. (3) I. Nr. LI7. Edict. Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Po-novitsch wird hiemit aNen Denjenigen, denen dar. angelegen ist, bekannt gemacht: (tzg fei von diesem Gerickte m Folge der löbl. t. f. Kreisamts. Verordnung vom 24. August d. I,, Nr. «554, über das Gesuch deö löbl. GutS Grünhot vom pracs, 2O. d. im Abstlftungswege, in die Gross, nuna des ConcurseS übcr das gesammte, im Lan. de Kram befindliche, beweglich und unbewegliche VeimöAen, des Unterthan Anton Dernouscdtg, vulZo Mehau von Oberhotntsch. dcwilliget worden. Daher wir? Jedermann, der an 5tefcm Verschulde« ten eine Fo^erung zu stsllcn bcrei tiqet zu seyn glaubt, hlemit erinnert, biZ 24, November z ^ ' die Anmeldung derselben in Gestalt einer formic chen Klage wider Herrn Thomas Kallan, als Ver. treter der Anton Bernouscheg'schcn Concursmassa be, d, em l^enchte so gewih einzubrin^n, und w selber mcht nur die Richtigkeit .ftiner For^ derung, sondern auch das Recht, Kraft desscn er ,n d'efe oder ,ene Kla',e gesetzt zu werden verlan'^ zu erwnfen, wldrigcns nack Verlauf jcn's Te7< mmcö Nlcniünd mch? gcbört werden, und Diejeni. gen, d,e 'hrc Forderung bis dahin mcht ange uel, det haben, ^n NuckNän eeü gesammtcn. im Lande Kram besin^l'chcn Vennbgenö de5 obiqen Ver! schuldeten ohne clusnahme auch dann adqewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirkl.ich ein Compenfa. Nsnsrecht gebührte, cder wcnn sie auch ein elgenes Gut von der Masse zu fordern hätten, >oder wenn ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschul« dcten vorgemerkt wäre, also, dah solche Gläubi« ger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungeachtet des Compensations-Eigenthums oder Pfandrechts, welches ihnen sonst zu statten gekommen wäre, zu bezahlen veihalten werden würden. Zugleich wird zum Versuche eines gütlichen Vergleiches die Tagsahung auf den 20. l. M. October, Morgens um 6 Uhr in der hiess-gen Amtstanzlei bestimmt, zu welcher daher bie Gläubiger zu erscheinen eingeladen werden. ___Beznkögcricht Ponovusch am 21. Sept. i832. z. Z. 966. (3) Nr, L25< L i c i t a t i 0 n erner Srbpachts . Realität zu Sittich. Vom Bezirksgerichte zu Sittich wird hiemit öffentlich bekannt gemacht: Ss sei über Anlangen der Johann Franz Lufchin'fHen Grben in die Ver« äußerung der, dem Herrn Alois Polizanzk» von der sogenannt Sloi'schen, dem Grundbucve der R. F. Herrschaft Sittich, sud Urb. Nr. 3?, dienst, baren «Zrbvachtöhube, noch eigenthümlich, aufdes-sen Namen vorgewählten Palzellen, als: des 4., 5., 6., 7. TheUs des Ackers Limderg, des Ackers zwischen der Fahrtstrasse und dem Bache na 5kÄßi, sammt Wiesfteck uno der harpfe über dem Bache und den darauf noch ungetrennr stehenden diehjäh, rigen Früchten, endlich der Dom. Grdp)ch:öwal« dung l^owlc und HI«rä1a cloN^a: oh schuldiqen iooc> ft. (5. M., gewilliget) und hierzu drei Tag» fayungen, und zwar: die erste auf den »4. Au« gust, die zweite auf den 14. September und die dritce auf den ,5. October i852, jedesmal um 10 Uhr Vormittags i», der Kanzlei zu Sittich mit dem Beisahe angeordnet worden, daß, wenn die» se Erdpachtsrealttät sammt Früchten weder dei der ersten noch zwetten Feilbietungö-Tayfahung über oder um den genchtlich erhobenen Schähungswerlh pr. 479 st- 4o kl-, an Mann gebracht werden könn« te, solche bei der drillen auch unter demselben hint, angegeben werden würde. Die auf dieser Erbpachlss Realität haftenden Lastcn , so wie die LicUationsbe: dinginsse können täglich hier eingesehen werden. (ÄNtich am iq'. Juli iLZZ. Anmerkung. Nachdem bei der zweiten Feil» Vietungs-Tagsadung auch kein Käufer sich gemeldet, so wird die dritte am »5. Octo« !< I., abgehalten werden. _________ vermiethem' Im Hause Nr. 3, an der 3Lie-ncr Straffe, lst ein großes gewölbtes Maaazin, sammt emem großen schönen Schüttboden, täglich zu vergeben. Das Nähers erfahrt man im nämlichen Hause beim Hauseigenthümer. 3. lic>3. (5) Den 27. November dieses Jahres wird bestimmt und unabänderlich die Ziehung der Lotterie der zwei großen Herrschaften ROGÜZNO und N I Z N I 0 W vorgenommen, wobei gewonnen werden: >U *> /^ i> F^ Stück k.. r. voNwrchtige Ducatcn im Golde,, cD /v ^ Q i^ i^ W' H F ^ U U U und st ^ U 0 ^ ^1 W W Als Ablösung für die beiden Herrschaften, werden dem Gewinner 3 0 000 Stück k. k. vollwichtige Ducaten im Golde/ angeboten. In Folge der ganz besondern Theilnahme,, welche das verehrte Publimm Nieser durch ungemeine Vortheile sich auszeichnenden Lotterie geschenkt hat, finden wir uns schon jetzt in der angenehmen Lage, anzeigen zu können, daß bei uns der nur mehr geringe Lose-Vmrath in kurzer Zeit vergriffen seyn dürfte. Wir halten es daher für Pflicht,. Diejenigen, welche sich geneigt finden, an dieser Ausspielung Theil zu nehmen, aufmerksam zu machen, sich in Zeiten mit Losen zu versehen, um später ihre Wünsche nicht unbefriedigt lassen zu müssen, da bekanntlich bei der letzten Ausspielung des Theaters an der Wien schon geraume Zeit nor der Ziehung keine Lose mehr zu haben waren. Das Los kostet 5 Gulden Conv. Münze, Md so lange noch Lose bei den Unterzeichneten vorhanden sind, wird auf fünf Lose ein Los unentgeldlich zugegeben. Hammer ^d Karis, ^ k. k. privil. Großhändler. Lose dieser besonders vortheilhaftm Lotterie- sind bei Ferdinand Ios. Schmidt, am Congreßplatz/ Nr. 23> zum Mohren, in' seinem Verschleiß-Gewölbe zu haben. 935 ^remven - Anzeige. Angtko Nl Nlen den 3. October l « 3 I. Hr. Carl v. Kerry, Privater,- 5^»r. Spenzer Vmilh, und Hr. Georg Vcruon, Colcbrook, Rentiers; alle drci von Wien nach Trieft. Den 4. Hr. Andreas v. Elsaßcr, General-Auditor, von Verona nach Hermannsstadt.— Hr. Eduurd Herzog Fitz-James, Propriecairei Hr. v. Fitz-'James, Offizier; Hr. Franz Bagncry Rivas, k. spanischer General-Consul zu Odessa; Hr. Michael Ritter Vil-lalo v. Villutrmrg, k. k. Glibernial^ Rath; Hr. Gustav Adolph Haase, Advocat; Hr. Otto Haase, Kaufmann; Hr. Adolph Ritter v. Mepersdach. Hr. Ludwig Fcrdinandi, und Hr. Wenzel Nubcsch, Privacy alle, neun von Trieft nach Wien. — Franziska Loc renzutti, Bemittelte, von Triest naä) Grätz. Den 5. Hr. Richard Iamcs Somerville, k. großbritannischcr Clipitain; Hr. Marcus Martini, Doctor der Mcdicmj Hr. Mathias Müller, Insiru-mentenmachcr, und Hr. Franz Petter, Profcffor der deutschen Sprache zu Spalato; alle vier von Wien liach Triest. — Hr. Vmcenz Dani , k. k. Postmeister, mit Familie, von Grätz nach Fiume. — Hr. Dauid Sigmunb, Handelsmann; Hr. Cavl Großnig, Hr. Augustin Marck, und Hr. F^dinand Holzer; Bürger von Grätz; alle vier von Trieft nach Grätz, Z. l3Z7. «,,) aä Nr. l?l. Et.G, V. Kundmachung, ds>- Verkaufs'Vcrstrlgerulig meh,err,- im Rent« be;»rkc l^»K> gelegnen Domamen - V^kauf,, Objecte. — I:i F.'!q? hoher H« fkammer,, P,a, sibl^l Veröl dl,ung ocm tt. August d. I., Nr. 43^6 ??., wird am 22 October d. I. »^ ^,i gewöhnlichem Äml5silinden dc, dem k. k. Rent« amte in ?c»ji,, IÜrianer greises, zum Velkü^fe »M W gi der öffentlichen Vcrsselgerung der „achbcnannien ve,s,h>edcn^n Fonden gehörigen Grundstücke u?id Olwrnbaume geschrltten werden - als: ! ) der lm Q>re 5cr^^i aeleg?sifn^ Klafter messenden Huihwndc , aescka'tzr anf 27 fi. 2 kr. ; 2 ) drr m d^r ^ucht Vuld^i^oi^ gelegenen, ^o^o ^enar.nyn, 5 Joch, 8,^ Qu',tdrat-Klafier m.ss.^dtn Wnse, gcichäsit auf 556 si. 2Z f.,- Z,) ss, ,^f or,sch,^/„ Terramen von ^.,.u„ blsindl'cden Ollvenbau- Ollvcnbaumc, ge^äyi auf/., ft'., tr - 5^ bo a«/ vcrichudcnen ^'und,N«clen von '^. I fr ^ 6,) der w I^8.nn gelege^n O. blpreV/ ^sHatzl ouf ^^ ^ kr. ^ Diele Nt l-/« .c^.emzelnwe^e, g^styt^Zlscalprclse ausgekotcn, und dem Meiste dletcnden lNttVorbehall derGemhmigung des k.k. hohenHoftammcr-Prasidiums überlassen weiden. —'ZUcmand wird zur Vnsicigcnmg zugelassen, der nicht vorläufig den ;chntm Theil des Fiscal-ftveises, entweder in barer Cono. Münze, oder ln öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Ucbcrbrmger lautenden Staatspapiercn nach ihrem cl.nnsn'.äßigcn Werthe bei der Ve.r« sscigelungs'Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlaufig uon der Coin-mission geprüfte, und als legal und zureichend bcflindene Sichcrsttllungs - Urkunde beibnngt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitanten mit Ausnahme des Melstbieters, nach beendig» Nr Versteigerung zm'ückgcsicltt, jene des Meiste bietcrs dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dieß-falligen Eo MBytes nicht herbeilassen wollte, oder wenn er oie zu bezahlende erste Rate M' der fcsigeschttn Zeit nicht berichtigte, bei pfiicht» mäßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kauf-schillingshalfte abgerechnet, oder die sonst ge^ leistete Cauncn poicdcr erfolgt werden. — Wct füc einen Dritlcli einen Anbot machen will, ist verbündende dießfäiUge Vollmacht seines Com-Mlttentcn der Vcrstc,gerungs-Commission vor^ lausig zu überreichen. — Der Meistbietcr hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach crfolgter, und ihm bekannt gc-c machtcr Bestaligiing des Verkaufs? Actes und noch vor der Nebcrgabc zu berichtigen, die an? dcre Hälfte aber kann cr gegen dem, daß er sie auf der erkauften, öder auf einer andern, normalmaßlgc Sicherheit gewahrenden Reali* tät m erster Priorität grundbüchlich versichert, mit fünf vcm Hundert m Conl^ntlons-Mün, ze verzinset, und dic Zinscnqebnhrcn in halb« jährigen Vcrfullsrcucn abführt, in fünf glep chcn jährlichen Ratenzahlungen abtragen, wenn» dcr Elstchui^gsprels dcn Betrag von bo fi. über^ stciqt, sonst aber wird die zweite KaufschlllingS-Hälfte binnen Jahresfrist vom Tage ocrUcbcv-gäbe gerechnet, gegen die ersterwähnten Beding» nisse berichtiget werden müssen. — Bei gleis chen Anboten wird Demjenigen der Vor;ug gegeben werden, der sich zur sogleichen oder frühern Berichtigung des KaufschlNings herbeiläßt. — Die übrigen Verkaufebedmgnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Nealilätcn können von den Kauflustigen bei dem f< k. Rcntamte ^n Pol., einqescben neiden. ^ Von dcr koiscrl. königl. Gtaatsgtttn'Veräußerungs-Provll^lal« Commission. — Trust am 3. September 18Z2. Joseph Franz Englcrt, f. f. Gubermol' und Pras,d,al'Secretär. (Z. ^nus>Hlact v^, i2u, o. 0, October i3Z2, 936 AeMtliche 57orl3Utb.icrnngcn. z. 1ZI1. (i) Nr. 9)7^2066. Kundmachung wegen Lieferung von Vckleidungs-Erfordernissen für die steyermarklsche Gränzwachc. — Für die in der Steyermark aufzustellende Abtheilung der Granzwache sind zum Behufe der Beklndung 27/^5 dunkelgrünes, in Loden gefärbtes 1 7)l6 Ellen breileS genäßtes Tuch; 229 Ellen kaisergelbes Egallsirungs.-Tuch 6)/» breit; 1^6^. Ellen dunkelgrün-, und 529^ Ellen lichtgraumelirtes Tuch, l 7^6 Eilen breit; 4026 Ellen Futtcrz vtlch; 2267 Dutzend große, und 2ä4 Dutzend klelne gelbmetallene Militär-Knöpfe; endllch /32 PaarHalbstiefel aus Kuhleder erforderlich. — Zur B.'.^affung diese« Erfordernlsse wlrd der Weg ^ öffentlichen Concurrenj mittelst schriftlicher Offerte gewahlr, welche bis zwanzigsten (20.) October d. I. Um 42 Uhr Mittags versiegelt mir der Aufschrift: „Anbot des N. N. zur Lieferung der Erfordernisse für die k. k. sseyermälklsche Gränz» wach,e, zu Folge der Kundmachung vom 14. September 16)2" m dem Einrclchungs-Protocol! der k. k. stcyermarkischen vereinten Came-ral-Gefallen - Verwaltung zu Grätz portofrei zu überreichen ift. Hiedei lst zu beobachten: 2.) Von denjenigen Gegenstanden, welche die Par-thei zu liefern gesonnen ift, sind dem Anbote Muster mit dem Siegel der Offerenten oder der Fabrik, wclche sie liefern null, versehen, beizugebcn. — d.) Der. Aobot hat deutlich kie Gattung und Menge der Gegenstände zu enthalten, deren Lieferung übernommen w^l den will. Uebviqens wn'd es den Lleferuligs» wst«g>en frei gelassen, den Anbot auf die ganze zu liefernde Menge, oder auf einen Thell H,erselben zu stellen. — c.) In de,n Anbote hat Vie Parthei zu erklären, d>iß dieselbe die '^efe< rung für den Fall der Annahme des Anales Mch den in der gegenwärtigen Kundm^chn^g A^thaltmcn Bestimmungen ;u vollziehen v?r-fp^cche. — ^,.) Der Preis, welchen dic Par-M anspricht, ist in dem Anbote für jeden getrennten Geqenstand desselben nach der Elle oder nach dem Dutzend deutllck mit Buchstaben und Ziffern auszudrücken. — c.'.) Den Anbote ist ferner emweder eine den zehnren The;l desjenigen Betrages, der für das gesammte angeborene wferungs-Object cncfallt, erreichen-» d? Zicherstcllm'.g, oder cin C'rlagsschcin anzuschließen, wodurch bc^ieftn wird, daß eme solche Slcherstcllung bei der Kasse der ^k. k. fieyermarkiscycn vereinten Eameral- Gefallen-Verwaltung, oder je-nr Provinz, wo der Of^ fercin domizilirt/ hinterlegt worden ist. Die- selbe kann entweder :m Paaren, oder nnt verzinslichen Sta^tsschuldoerschreibungen nach ihrem Eourswcrthe, oder mittelst tiner, von der Kammcrurocuratur geprüften, und als gesetzmäßige Sicherstellung erkannten Hypothe« kar « Verschreiblmg geleistet werden. — Auf Offerle, welche nicht cferul:g zu geschehen hat, sind: 1.) Hinsichtlich der Tücher werden sowohl Offerte ai^f ungenaßte und unappre-ti^te Tücher, al6 auch auf bereits genäßte und appvetirte Tücher angenommen. — 2.) Ein jeocs zu liefernde Stück Tuch muß wenigstens zwanzig Ellen lang, und j<,'de Elle dcs dun« kelgrünen und grauen Tuchz.'v ohne Ende i 7N6 Eilei'., dcs kalsergeloen Tiicdes aber 6.!,,^ Ellen breic seyn. Das dunkllgrm'.: und g^lbc Tuch muß m koden echt und gul gefärbt jeyn, und dn'chemische Probe bestehen. Sämmtliches Tuch muß aber nus echter guter Schafwolle von der gehörigen Vermischung er^ugr, von nicht gro-der oder ungleicher Gespunst, dicht gewebt, wohl verwalfl', gchöng geschoren, und wenn cs in bereits genäßtem und appvetirtcm Zustande geliefert wird, gehörig zugerichtet und eingegangen, ferners tn jedem Falle nicht knöpferig, fadenscheinig, söcherig, wülkrißig oder schabenfraßig, noch gumirt und geleimt, sondern von einer natü'lichcn, unverfälschten F.ibrlkatur, folglich wohl bedeckt, kernhaft, griffig und fiie^ig stl)N/ endlich muß das lichl- n3? g^ane, ^"nn auch das dunkelgraue Tuch oon gleicher Mclirung, das dunkelgrüne, dann das g^lbe Tuch durchaus gleich von einerley .Farbe, und das gelbe Zuch, welches zur Ega-lisirung bestimmt ist, von feiner Wolle, alles Tuch aber dem vorgelegten, mil dem Siegel des?nferungslustlgen versehenen Muster vollkommen gleich scyn. — I.) Werden die Tücher im ungenaßten und unapprc^tirtcn Zulande geliefert, so muß jedes Stü-ck davon nnt den zur Aufspannung bei der Näßmig uöthi-Yen Tuchendcn von wenigstens U2 ?ull ui der Breice versehen seyn. Jede bringen. Eden diese Neckte behält sich übrigens das Aerarium auch für die Fälle vor, wenn eine Parthei, deren Anbot angenommen wurde von demselben zurücktritt, und die Ausfertigung der förmlichen VcrtragsMkunde verweigert. — 9.) Die Zahlung für"die gehörig aö-gellefertcn und vollkommen entsprechenden Ge< g?'.Mnd? wivd be, dcr k. k. vereinten Camera!-Gefallen-Verwaltungs-Kasse in Grah in jenen Abtheilungn erfslgen, in welchen die Lieferung geschieht, wenn der Unternehmer sie nicht an emcm andern Orte, wo sich eine ^tagis» kassc befindet, zu erhalten wünscht, jedoch müssen die gehörlg gestampften Quittungen zur Zahlungsanweisung bei dcr Camera! - Gefallen« Verwaltungs - Kasse überreicht werden. — 30.) Hat jeder Ersteher die Kosten der In-und ENabulation sideljussmMer Blcherstellungs« Urkunden so wie d;c Ecntr^ctsstamucl aus Eigenem zu bestrciten. — K. K. vereinte Cams« ral ^ Gefallen - Verwaltung für StclMmarf. Grätz am 1^. September 1852. cM 3. ,334. (l) Nr. yl^72Z.V.St. Kundmachung, betreffend die Pachtversieigerung der Weg, «nd Bruckenmautt)« Station Neustadtl. — Das k. k. WerzehrunMcuer-Inspectors zu Neu-fiadtl macht hiermit hckannt, daß dieElnhcbung dcr Wig« und Vrückenmauth in der StaNon Neustadt! für das Milttärj>ihr »LZ5 einer neu-k'llchen Versttigerung unterzogen werden wnd. Zu dieser am 12. Dcrober d I. Vormittags Zu der Kanzlei dieses Inspectorates abfallenden Versteigerung werden die Pachtliebhaber Mtt dem Vcisatze emgeladin , daß d»e ^cttallens, Nedingniffe bei dlesem Inspectorate eingesehen werden können. — K. K. Verzehrungestcuer-Inspectoral Neustadtl am 2g. September 46)2. Z. I326. (l) Nr. Y25^3o. V. St. Pacht 0 ersteigeru ngs - Ku nd machung, Ber auf das Circular« des hohen k. f. illyr. Gudermums, 6clo. 26. Juni 1629, Nr. lZ/l, und die nachtraglichen bezüglichen Ver» lautbarungen sich glündend^ Verzehrungssteuer-Bezug vom Wein - und Moflausschankc, vom Ausschanke der geistigen Getränke und vom Fleifchuerkaufe im ganzen politlschen Bezirke Kruvp, wird am ,5. October d. I. in der Kanzlei der löbl. Bczlrksobrlgkeit Krupp auf das Mllitarjahr l355, oder auch wenn es dtt Pachtlustigen wünschen scllten, auf zwei od^r drei aufeinander folgende Müttarjahre, nämlich vom ,. November i8Z2 bls letzten Ocro, ber ,335, uersteigerungbwc»se m Packt ausgeboten, und dabe» für Wem nnd'Most der B^ trag non 269a si., fur gelst,ge Getränke 110 ss., für das Fletsch laoo si., uver zusammen äoac> fl. als AuSrufcprns für ein Mültarjahr angenommen werden. Pachtllrlchaber wcidcn zu duser Wersteigerul,g mtt dem Bemerken eingeladen? daß die PHchtbcdmgnlsse bel allen k. k. Verzih-tungssteuer-Inspecc^rQtln und Commissarla» ten eingesehen wilden können. — K. K. Ver» zehrungKsteuer°Inspiccorat Ntustadtt am 3o. September i832. vermischte Verlautbarungen. Z. »335. (l) ' I. ^r. i5o6. G d i c t. Von d-m B.'nrksqerichtc Weixelberq wird tekqmnt g?g?!-en: Gs sei über A^sui^en des Anlon Gruden von Potlak wider Joseph Puch von Perou, wegen schuldigen ,ga ft. 4c» lr. <:. 3. c„, »n tie exe-cuuoe ÜeNbinung ber, blmstlden odgepfänetten Fährnisse, gewisslgct,, und seyn zu diesem Elide drei Termine , als: auf den ,,. October, ,/;. 3^o» vember und ,2. December l. I., jederzeit V^rmit» tagH 10 Uhr in I.acx» Pe^ou mtt dem Bcisaye an» geordnet, daß, fa^s ein odcr der andere Gegenstand «i»cder bei der ersten noch ^weilen Feilbiecung um oder über den Sckähunq^werlh, sol^ei bei ter diil« ten Versteigerung auch unter demselben hintangc« geben i^erde^ Die Kauflustigen wcldsn daher zur zahlrei» chen Orscheinun,; vorgeladen. Bezirtsgelicht Wcixelberg am ,2. September »832. Z. ,539. (») Nl. 2^l2. Von dem Bezirksgerichte haasbcrg rvird h!e-mit besannt gemacdt, t>ah zur Olforschung der nock bestehenden iHchuldenIa^ nach den im Jahre ,6,5 zu Plönina verstorbenen (Sheleulsn Valentin und Ellsavcch Deschmann, die Tagsayung aul den 6. November l. I., Vormittags 10 Uhr vor biesem Geilckce angeolonet sei. Es haben demnach aNe jene Verlaßgläubiqer, welche ihre Forderungen bereits schon am 29. Juli iäl5 angcmeloec halben, b,s nun aber noch qar nickt oder tvenn/tenK nicht vollständig befiieditzet worden sind, am obbemeldten T^ge hierorts ent« wcder,n eigener Person oder duri uno ih,e Ansprüche anzu« mcloen. lriöilgonS nc>ck 'Hierlauf dieser ^eil die At»^ Handlung uno Oinanllvortung des Bcrlüsscs an Lie betress'„den Ord!in erdigen wurde. Bejl«tSgericht haüöbelg am 2g. September. Z. »328. (1) all Nr. l4K3, Berstelgeruttsss « Gdict. Non der Bczilfsodrvtkit haaöbela wird hiS» mit besannt gemacht: OS fn in Folge Veroldnun., d.-s 16dl. t. t. A^lsderger Kreii-aMtes vom Z7. Mai ,852, Nr. 2763, wider den lZalpar ^chager yon Nr.telloitsch, wcqcn an landtöfütsttichen Sreucrn noch rückständigen 2o st. 3^ »j2 tl. sammt Oncu« tionskaiien, die er6, iicnst. baren Realitäten gehöngen, auf ^5u fi. geschätzten Ackers S3 ^lcilini genannt, gen'iMget. und z» ce» ren Vcrnadme die, T,ags^!tzl,ngl,'n auf den »5. Octo» der, i5. Novlmrcr und Z5. D.cember d. I., je. dcsmal um 9 llbr Fsüi) in'. Orte llnlcllo'nsä? Mll dcm Bcis^^e destim znt ivorcen. daß, falls dieser Acker wece« bn der .kti^n noch zweiten Tags^yunz um oder über ben >^a,äyunqslverch an Mann ge» brach« werden soll, solche«- bei eer dritten auch un« tcr der E^äyuna hintangegeben werte. Wo,u ne Kaustustigln, insdcscndele r dcr Ne hopothcsargläu« biger mit dem Aelsaße zu eiftbeinen ,ing^l.idln werden. t>aft tie L'citatlonebedinqnisse tägliä) in dieser Bkzist^san^ln einges.y