v^ 101. Dienstag dttt 23. August ______/6^ Nubernial- Verlautbarungett. Z. 110^. (i) ^ Nr. 733. 5. r. c. Anleitung, wie sich gegen die morgenlandische Brechruhr zu verwahren sey. ^- Da unter den gegcnwar, ligen Verhältnissen, wo in einigen Gegenden der Monarchie die orientalische Brechruhr wn-k-llck ausgebrochen, andere aber trotz aller Anstalten und Vorkehrungen, welche Seine Majestät in ihrer gewohnten väterlichen Sorgfalt zum Schutze derselben verfügt haben, davon bedroht werden, so erschcmr eine Belehrung/ dringendes Bedürfniß, über die Maß-regeln , durch deren Anwendung man sich Erstens vor dieser Krankheit bewahren; Zwei? tens dieselbe beim wirklichen Ausbruche erkennen kann, und Drittens über die erprobten Hüls- und Heilmittel, welche im Erkran-kungsfalle sogleich, und noch vor Ankunft des auf jeden Fall zu Rathe zugehenden Arztes an-' zuwenden find,—§. i.) Diese Krankhnt sucht ihre Opfer vorzüglich unter jenen Menschen auf, die sich wledcrhohltcn Verkühlungen in feucht - kalter Luft aussetzen, odcr bei erhitztem Körper kalte Getränke zu sich nehmen, schwer verdauliche Kost genießen, nämlich: rohe, un-gckochte Vcgetabilicn, als: Gurken, Rcttige n. nicht hinlänglich weich g^ochte Gemüse: Kohl, Rüben, grüne Bohnen !c. odcr harte Hülsenfrüchte und Knollgcwächsc, als: Erbsen, Lmsen, Bohnen, unzcitige Karttffcm (Erdapfel), unrufe Baumfrüchte, »der gar zu lange aufbewahrtes , in Fäulniß übergehendes R',nd-, Schwein-, Lammfleisch; fctte, bcson-dcrs k.itte Würste, Käse, F.sche, Speck, ran-z,gcs schmalz, Butcer, Ochl. Nicht minder ulncrjcmn, die, wei^n auch leichtverdauliche Kost, doch un Uebermaße, vdcr cm GcmM von viclevlcy Gerichten verschiedenartiger Qualität ihren Vcvdauungs-Organcn aufbürde, - kürz, im Esscn schwelgen. Noch viel schädlicher sind ^>c Diät-Fehlem bciMensche,i, die eil, ru- higes, behagliches, unthätiges Leben führen, den Körper wemg in freyer Luft bewegen. >-« Zu diesem Diät-Fehler gehört ganz vorzüglich der Mißbrauch und das Uebermaß gahrender und geistiger Getränke aller Biergattungen, des Meths, des' heurigen Weines, und besonders der Branntwcm-und Rosoglw-Sorten. — Aber auch Mangel an hinreichender, ein« facher, gesunder Nahrung mit gleichzeitiger Entkraftung des Körpers durch zu angestrengte, rastlose Arbeiten, bereiten zu dieser Krankheit vor. — Vorzüglich, ja man kann behaupten, ohne Ausnahme lcgen Ausschweifungen aller Art, nächtliches Schwärmen und unok-dentlicher, Geist undKörper schwächender Lebenswandel den unausrottbaren, sich nur gar zu schnell entwickelnden Kenn zu dieser Krankheit. — Unter die vorbcrrittndcn Ursachen gehört auch das Zusammenwohnen zahlreicher Familien in klemen, engen Wohnungen, verderbe« ne Luft, besonders wenn in den Hausern, Hö« fcn und Stuben, in der Bett-und Lnbeswä-sche und Kleldung.nicht die gehörige Reinlichkeit gchandhabt, und die Zm merluft in der wärmeren Iahreszcit nicht durch Offenhalten der Thüren und Fenster fortan,' m den kälteren Herbst- und Wintcrmonaten aber wenig-stcns zweimal d?s Tages durch öffnen der Fenster erneuert wird. — Heftige, oder niederschlagende Gemüthsregungen, als: Zorn, Nachsucht, Kränkungen, Klemmuth und gcmz besonders d,e ängstliche Furcht vor dieser Krankheit vermehren nicht wenig die Empfänglichkeit für dieselbe. — Man wiid sich daher vor der Brcchruhr verwahren können, wenn man Erstens, sick vor Verkühlungen in Acht nimmt, die um so schädlicher sind, wenn sie auf starke Bewegung und Erhitzung des Körpers folgen. Bn der gegenwält'ßcn Jahreszeit, wy ein hoher Grad W-Kranke befänden, sollen diese Räucherungen unablaßig fortgesetzt werden. Die Anwendung dieses wohlfeilen ^uftreinigungsmittcls kann wohl keinem Anstande unterliegen. — Unter den oben angeführten Ursachen, wclch? die Menschen für diese Krankheit empfänglich machen, wurde auch der heftigen Gemüthsrcgun» gen und des Kleinmuthes, besonders angstlicher Furcht vor dieser Krankheit lrwähnt. Die arztliche Erfahrung hat eine große Zahl von Krankheiten auszuweisen, welche den Gemüths-vegungen und Leidenschaften ihre Entstchung verdanken; unter diese gehört die Angst und Furcht vor einer ansteckenden Krankheit. Ob-schon eme bescheidende Bcsorglichkeit um die zu ergreifenden Mittel, sich und die Scimgm gegen eine herrschende Krankheit zu schützen, jedem vernünftigen und klugen Menschen zusteht; so ist doch die übertriebene Amgsilich-' keit und Furcht vor der Cholera, welche bei wiitem nicht so bösartig, wie d,e Pesth lst, um so weniger zu billigen, als dieser Kleimnuth die Krankheit um so schneller herbeiführt, die Gefahr vergrößert, und Mangel an Vertrauen auf höhere Fügung verräch, — Bet allen unvorgesehenen unglücklichen Zufällen, die zu verhindern nicht in der Macht des Menschen liegen, rauben Klciümuth und übertriebene Aengstlichkelt dic erforderliche Besonnenheit und Gegenwart des Geistes, welche zur Ergreifung der Maßregeln nothwendig ist, die geeignet sind, das Unglück wo nicht ganz abzuhalten, doch größten Theils zu vermindern. — §. 2.) Wi> kann man diese ostmdMc Brechruhr erkennen? — Die orientalische Nrechruhr tritt auf zweierlei) Art auf: entweder befallt sie Erstens die Kranken ohne einer bekannten Veranlassung mit Befangenheit des Kopfes, Schwindel, Betäubung, Magendrücken, erschwertem Achem« hohlen, Frösteln, trockener und kühler Haut, 779 allgemeiner Schwache und Abgeschlagenheit der Glieder, manchmal ziehenden Schmerz in Handen und Füssen, welchem bald ein hörbares Kollern (Knurren und Purren in der Landessprache), im Unte, leibe mit eimgem Drang zum Stuhle und zum Erbrechen, mit dem Gefühle von Volle im Magen folgt. Dabei ist der Geschmack uu Munde nicht verändert, die Zunge feucht und selten belegt, der Puls etwas schwach; oder sie befallt Zweitens gleich rasch mtt Heft tigkeit, tnd^n nach wenigen Stunden die oben erwähnten Erscheinungen an Heftlgl'cit zunehmen ; die Hau: zugleich sehr kalt, vunzUch und Nocken, odcr mit kalltm Schweiß überzogen wird, die Augen starr und eingefallen smd. Es erfolgt durch Erbrechen und wicderhohlte Stuhlgange die Entleerung einer hausigen, wässerig, schleimigen, molkcnamgcn Flüssig-kett, «s stellen sich zugleich allgemeine Krampfe em mit gänzlicher Erschöpfung der Kräfte, der Puls ist nicht mehr fühlbar, die Haut wird be»-nahe eiskalt, mit blauen Flecken bedeckt, und das gänzltche Erlöschen des Lebens lst nahe. — h. 3) Der eben beschriebene Character und stürmisch schnelle Verlauf dieser Krankheit über? zeugt wohl hinlänglich, w«e nothwendig es sey, beim Eintrtttc der ersten Zufälle, nämlich: der Befangenheit des Kovfes mtt Schwindel und Mattigkeit, ^Trockenheit und Kalte der Haut sogleich ärztlichen Beistand zu suchen. — Da messen nach den bl5her»ge„ ^fah, ungen der mtt Behandlung dieser Krachen beschäftigten Aerzte es vorzüglich darauf ankommt, dle Haut zu erwärmen, ihre Thällakeli herzustellen und einen wohlthätigen Schweiß zu hearken, so kann dem erkrankten noch vor Ankunft des 'Arztes auf folgende Art hülfe geleistet werden. — Gleich denn Erschnnen obiger Zufalle hat der Kranke sich in das Bett zu begeben. Man reiche ,hm alle i»4 Htun« ten cmen >^2 Kaff.'cbecher voll 2hee'uon Melassen / Kameen oder Krausemünzen, ab? wechselnd auch eben so viel von Galepl oder Elbnch O cocr, oder von c»ner warmen laus tercn Flmchi'ily'oe, Gersten- cder Rcißschleim, l?nd in Ermanglung alles dessen von waimen Wassev. M,r cden dltsen Flüss>Zke,ten, oder mn Stark-, Klcyen: oder Mehl< Absud können warme KlvlUere zu 1)2 Seite! wlider-holt gegeben werden, dle der Kranke so lange als möglich be» sich behält, man rclbe dle Haut an Handen und Füssen abwechselnd mlt gut erwarmren wollenen Tüchern, bedecke den ganzen Unterleib m>t eben solchen drei bis vierfach überlegten heißen Tüchern, und nachte, d»e Wärme lm Bette durch m»r hnj- sem Wasser angefügte, in leinene Tücher eins grhüllte Hemcrne Krüge odcr heiße Ziegelsteine hestandlst zu unterhallen; man belege d,e Fußsohlen mtt warmen Senfreigen und fahre zu alelcher ^e»l m«i dem Getränke sowohl, alS den warmen Reibungen der Haul b,s zur Ankunft des Arztes fort, welcher sodann das wencre Vnfahren anordnen w,rd. Es »st be, sondcrß wohl zu bemerken, daß wahrend d:«^ ser Behandlung der Koof ftey, unbedeckt und kalt blc.ben muß. - Od Aderlässe unternom. men, BlUlkgkln oder Schlöpfkopfe geletzt, oh erregende, krampfstlllende oder bcscmsngcnde M.tcel gere.cht, ob mchrere, und weicht Hautr«,ye angewendet, ob d.e zu Reibungen verwendeten Tücher mit starkenden Gilstern oder Tlncruren bcfeuchret werden sollen kann nur der Arzt mtt Vcrlaßllchkelt bestimmen, welchs», b,e Individualliac des Kranken, die Hewtzkelt der Zufälle und die drohende Gefahr »n dcr Auswahl der Altttcl lelien müssen. — ss muß ht«v bemerkt werden, daß ke.nes der d.lchcr ln den Zntungbblattern erwähnten Mlitcln, und ke,ne Cur-Meihode be» allen Cholera-Kranken, sondern nur m einzelnen Fallen erwünschten Erfolg qehobt hab?.— <5S versteht sich wohl von selbst- daß in Wohnun« g«n, wo sich rrnkl.ch3holera< Kranke befinden, tne Gorqe für küflung und Remhaltung der Luft verdoppelt werden soll; daher dle Chlor« kalk - Dampfe fortan unterhalten werden, und eine hnnelchenoe Menge Chlorkalk-Weiser, odcr m Ermanglung des Chlorkalks quler Wemesslg mtt Wasser gemljcht ,n Bereltschaft feun soll, dam.t dle den Kranken bedienenden Wärter oder Dlenstleu'e sich nach jeder Berührung des Kranken, des Bettes, und nach Entfernung der ausgeworfenen Flüss'gkeiteN soilnch waschen, auch die Mundhöhle nnt Esslgwasser aussvühlen, und m,t den Gcs.blr-ren und Reilradcn auf di? we.ter oben befchr,-bene Art verfahren "^F^'l^^'eder, d»e ohne Furcht chre A.gehör.gen selbst ssegen, baben die ersterwähnten Vorsichten genau zu ^, ^ n nebst dnsim aber sich vorz^l.ch ^ ^. . ^s/ster 5^nd zu berühren. - Uebr». ^"^" ,1 auch Essgd'mpft, welche jedoch oier glühendes <3.scn, sondern durch ,n ylüsir-ren Kochg.'chnren t«t>,tzten Sss'g erzeugt wer, den, lli Krankenzimmern zur Reinhaltung der Luft angewendet werden. — In Ermanglung des Chlorkalkes kann auch zum nam« llchen Zwecke die Entw cklung der Lebenslust 780 aus dem Salpeter bewerkstelligt werden, wenn man auf 2,5 tn6 4 Loch gepulverten Gal, Peter, concentrate Vitriol- oder Schwefelsauce zu 3o bls /.n Tropfen auf e»n Mal aufgleßt, und dleseb nacb Aufhören deß Dampfes jedesmal wlederyohlt. — Bei oiescn Raucherungm lst dieselbe Vorsicht, die oben bet den Chlorkalk-Dämpfen cmvfohlen wurde, zu beobachten. — Das Reinigungsverfahren mlt der selbes- und Bettwäsche, den Kln« dungsstücken, den Elnvlchtungßstücken im K»ane kenzlmmer, des Fußbodens usid der Wände eines von der Cholera - Krankheit Genesenen oder Verstorbenen wnd ,n jedem einzelnen Falle uon dm aufgestellten pokn'chen Commis-jaren und Ganttacs - Veamten angegeben, und von dem hlerzu bestnumitn Personale vollzogen werden. Stavt - unv lsnvrechtliche 'perlautbarungen. Z. no3. (1) Nr. 5649- Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Krain nnrd bekannt gegeben, daß die sämmtlichen, zum Verlasse des Dr. Jacob Pfandl gehörige Effecten, als: Leiheskleidung, Wasche, Kasten, Betten, Stühle, Kanapees, Spiegel und sonstige Zimmereinrichtung, Glaser, Küchengerathschaften von Blech, Messing, Kupfer und Elfen, den 1. September l I., und allenfalls auch die darauf folgenden Tage, zu den gewöhnlichen Amisstunden in dem Verlaßhause, Nr. 10I, auf dem deutschen Platze, gegen, gleich bare Bezahlung werden versteigert werden. Wozu die Kaustusilgen hmnit eingeladen werden. Laibach am ,9. August 18Z1. Z. 1110. (l) ^ Nr. 5170. Von dem k, k. Stadt- und Landrechte in Krain wn'd bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ä,i^. chcn der Ioscpha Sauer, verwitwet gewesmm D»'eo, Thomas Dreo'-sche Vermögcnsüberhaderinn, wider die Hauptstadt Lalbacher SchützengescUschaft, wegen schuldigen 5on fi. M, M, nebst Nl,'bcnvcrbindllch-keiten, in d»c öffentliche Versteigerung des, den Exequirten gehörigen, auf 55»9 fi. ge-schätzlcn, zu ^albach, m der Pollana-Vorstadt, Consc. Nr. 76 li^cm'.dm, dem hiesigen Madcmagisirate, ^«i!» Rcct. N'^. 885, di^r.si-baven Schießstattgedaudes sammt An- und Zu-gchör gcwilligct, und hiezu drei Termine, und zwar': auf den 5 September, Z. October und 7. November i83i, jedesmal um ,0 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Lcmd-vechte mit dem Bnsatze bestlmmet worden^ daß. wenn dieses Gebäude weder bei der ersten noch zwctten Fcllbietungstagsatzung um den Schäj: zungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbes bei der dritten auch unter dem Schayungsbetrage hintan.gcgcben werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfalligen Licttationsbedmgmst si. 20 lr. geschaßten Gi)nzhude zu PolNh gen'ill'>.ic5, und hi?m dle Taas't)ungcn auf ren 11. ^;u!' , 6 August und 7, September l. I., '^orm'lcaqs uin c^ Uhr. im Oclc der Realität mit dcm Anbanqe anbcraumt ,ror<'en, dah, »renn die in 5le (^r^cution gezogene Nealität dcs schuld» ncrö, :vcocr dcl dcr elftrn nock »n-eicen Fcildie^ lunq um dcn ^-ckähun^neltb odcr dalu^cr an Mann qebracht screen tonnn, solche bei tel drit« ten auch uluer 0 cm seiden hintangegeben werden würde. disscn Ne Kausiusiigen mtt dem Beisatz« verständigt iveircn, tah ^ic Licttationö!)ern,qins- ft ln dicfer AmtN^N'lco c'nqeseben lrcv^n tonnen. B^zilt'v^erii'! W'irU^era am 3. ^uni ,lI5i. Anmerkung- Bc'^cl zroeitet« ^ell?eigesun^s- lagfa^ung hat sich kein Kausiultlges gem.l' tct. ?3i Z. logi. (2) Nr. 610. P. S.C. Kundmachung der im österreichischen Küstenlande auf allerhöchsten Befehl Seiner k. k. Majestät ausser-ordentlich aufgestellten Provinztal - Sanitäts-Commission. — Worin die Vorschriften über die Ausstellung der Gesundhcits-Zeugnisse für dle aus der Provinz des österreichischen KÜ-flenlandes nach dem übrigen Inlal.de reisenden Personen, und dahm zu versendenden Waaren und Effecten enthalten sind. — Diese Provmzial - Sanitats - Commission hat im Einklänge »mt den Verfügungen der steyer-märkischen und krcnncriscben kärntnerischen Pro-vinzial-Sanitäts-Eommissionen Folgendes anzuordnen befunden: §. 1. Jede Bczlrks-Obrig-keit, welche einen Paß ausstellt, ist verbunden / denselbm ausdrücklich die Bestätigung des örtlichen Gesundhcits - Zustandes nach dcm §. 9, unter der Mitfcrtigung eines Ärzten beizufügen. — §. 2. Dort, wo Districtsarzte sich befinden, haben diese d>e Psiicht zur Mit-erthcilung dieser Bestätigung. Sonst wird es der Bezirks-Wundarzt, un,d dort wo keiner ist/ der nächste Arzt oder Wundarzt zu besorgen haben. — §. I. Der Paß ist ohne diese Bestätigung von der Bezirks-Obngkett der Parthci ntcht auszufolgen. — §. 4., Passe, welche von höheren Behörden ausgestellt werden, habcn diese Bestätigung von der Local-Obrigkeit zu erhalten, durch welche die Ausfolgung des Passes an die Parthci geschieht, — tz, 5. Bereits ausgestellte Paffe von früherer Zeit haben nur dann ihre Gültigkeit, wenn sie der Bezirks'Obrigkeit des dermal», gen Wohnortes des Paßinhabcrs vorgewiesen> von chr vidirt, und mit der arztlichen unt bezirksobrigkcitlichen Bestätlgungsklauscl über den Gesundheitszustand nach den §. §. 1, 2^ und g, versehen werden. — §. 6. Niemand ist passiren zu lassen, ohne daß sein Paß nebs! der Vldirung, auch d:c Gesundheitsbesta-tigung dcr Polizep.Behörde des Ortes erhalt, welche sclbe jedoch ohne Mitfertigung des Ärzten auszustellen befugt ist. — §. 7. Prove-menzen aus Krain, Kärntcn, Stciermc>rk, Oesterreich unter derEnns, Mähren und Schlesien, dann Böhmen, sind rückzuweisen, wenn lhre Passe mcht mit der legalen Gesundkeits-ilausel versehen sind, und zugleich eben'diese Klausel be; allen Polizcybehördcn der Orte, durch die sie passirten, bestätigt erhalten habcn. — §. 6. Uebertretev dieser Vorschrift sind an- zuhalten, der 2otagigcn Contumaz in einem zu zernircndcn Hause zu unterziehen, und zugleich ist die Anzeige zu erstatten. — §.9.' In den Bcsiätigungsklauseln muß folgende bestimmte Angabe über den Gesundheitszustand enthalten seyn: „Zugleich wnd hiermit nach „Psiicht und Gewissen bestätiget, daß in dem „Orte dieser Ausstellung sowohl,, als auch in „dcm ganzen Bezirke, und m der Umgebung „desselben weder die ^Iioiei-3 muilius noch ir-„gend eine andere ansteckende Krankheit bischer sich gezeugt habe, und demnach em voll« „kommen guter Gesundheitszustand besteht." — Diese Vorschrift hat sich auf die Paßaus« stclwngcn und auf Vidnungcn zu beziehen. — h. ,0. Der Unterschrift des Ausstellers oder Vidtrendcn, welche leicht leserlich scyn soll, ist jederzeit nebst emcv deutlichen Bezeichnung des Dlenst-Charactcrs, auch das Amts-sicgcl beizufügen.. Auf Bestätigungen ohne Siegel ist l'icht zu achten, und sich pünctlich hiernach zu halten.. — tz. n. So wie sich irgend eine Bedcnklichkeit. im Gesundheitszustande zeuget, so darf kein Paß mehr aus- ' gestellt werden, und in den Vidirungcn hat die Eesundhcits-Bcstätigungs^lausel zu unterbleiben.— §.12. Alle weiter versendet wer-^ dcnden Waaren und Effecten sind mit gleichen Gesundhcits-Cernficatcn von den politischen ^ Behörden zu versehen. — §., iZ. Auf die un< ^ richtige Bestätigung des Gesundheitszustandes ^ werden jene Strafen zu verfügen seyn, wcl-^ chc das Sanitäts-Strafpatent vom 21. Mai ^ iLo5 in den §. §. 7 und 8, vmschre»bet, daher die Polizcy-Behörden auf diese Stras-^ sanction aufmerksam gemacht werden. — §. 1^. Diese Vorschrift ist sorgfältig allgemein kund > zu machen, insbesondere mit Strenge gegen , wandernde Handwerksgesellen und dergleichen Personen in Anwendung zu bringen, und in ^ der Amtsstube einer jeden Local-Polizcp^Be-. Horde zu affigiren. Triest am io. August 18Z1. Alphons Fürst v. Porcia, ^ ' Landes-Gouverneur u.Eommlssions-Prasidcnt. Laval Graf v. Nugent, ' k. k., w,rkl. geheimer Rath, Feldmarsckall-kieu-tenant u. Militär-Commandant im Küstenlande. Anton Dr. Ieunlker, k. k. Gubernial-Rath, Bandes-Protomcdtcus und Sanitäts-Referent., Z. ii«o. (2) Nr. 18929. Kundmachung wegen Wiederverpachtung der Poststallgerech--tigkelt in Triest, auf d»e Dauer von mun^ah- (Z. Amts-Blatt Nr. 101. d. 22. August ^Zi.) M MN. — Die hohe k. k. allgemeine' Hofkammer hat beschlossen, vom i. November i33i angefangen, tne Pojistallgercchtigkeit in Trtest auf die Dauer von neun Jahren gegen Abschließung eines Vertrages wieder zu verpachten. — Die Bedmgnlsse, gegen welche die Poststallgerechtigkeit hintangegeben werden wird, sind folgende: i.) Dem Unternehmer steht Zas , ausschließende Recht zu, die Brlefposten, Estaf-fetten, d:e k. k. Fahrvosten, die Couriere und die N'iscnden mit der Extrapost von Trtcst bls auf d'.e Nächstliegenden Poststationen gegen Bezug der jeweilig bestimmten Postritttare zu be« fördern. — 2.) Er genießt den Titel eines k. k. Possmeisters und die damit verbundenen persönlichen Auszeichnungen und Freiheiten. — Z.) Ist er verpflichtet: n.) sich in lneser Beziehung nach den bestehenden Postoerordnungen und denjenigen, die in der Folge noch erlassen werden, genau zu benehmen; k.) in dem Poststalle zu Triest die für den Dienst erforderlichen Postpferde, deren Anzahl jetzt zwischen sechzehn bis zwanzig betragt, zwei halb-gedeckte und zwei offene Kalleschen zur Beförderung der Reisenden, und vier kleine Wagen zur Verführung der Bnefposten unausgesetzt nn guten und brauchbaren Stande zu erhalten; «.) in der Nahe der k. k. Oberpostverwaltung immer zwcl Pferde für Estafetten zu unterhalten, den Hauptpoststall aber ine ausser der Linie von Triest zu verlegen, und dieC'in-leittmg zn treffen, daß die Pferdbestellungen in dem Estaffettenpoststall gemacht werden köm lien; 6.) stets mit einer angemessenen Anzahl mannbarer, gut gesitteter und vollkommen ver- "--laßlicher Postillons versehen zu seyn; c>.) di,e P 0 st st a ll g e r e ch ti g ke i t selbst ausz u ü bcn, w i d ru gcns aber, und wenn cr in die Nothwendigkeit käme, sie an eine andere Person zu übertragen, die Bewilligung dazu vorlaufig anzusuchen und zu erwirken, welche ihm aber auch nicht versagt werden wird , wenn gegen die Sitten , Rechtlichkeit und Verläßlichkeit der nahmhaft gemachten Person kein Bedenken obwaltet; l.) cine Caution von ZweitausendGuldmC.M. bar oder mit einer annehmbaren Verbürgung einzulegen, wornach sich nöthigenfalls und insbesondere alsdann gehalten werden würde, wenn eine Vernachlässigung des Dienstes dle Einsetzung eines Administrators nothwendig machen sollte. — H.) Obgleich die Poststallgerechtigkeit auf neun Jahre, folglich bis letzten October 1840 verliehen wird, so soll es doch dem Unternehmer frei stehen, die Unternehmung nach Verlauf der drei ersten, oder der drei fol- genden Jahre, folglich mit letztem October i83/z oder i3,)7, nach vorausgegangener halb-I^hrigen Aufkündigun-g aufzugeben. De« Staatsverwaltung hingegen bleibt das Recht der halbjahrigen Aufkündigung einzig für den Fall vorbehalten, wenn dieselbe wegen Dienste Vernachlässigung in die Nothwendigkeit versetzt werden winde, einen Administrator aufzustellen. - 5,) Der Pachtschlllmg, den der Unternehmer etwa zu entrichten sich verpflichtet, muß m vierteljährigen Raten immer vorhinein an die k. k. Oberpostverwaltung in Triest erlegt ' werden. — Dieses wird mit dem Beisätze bekannt gemacht, daß nach dem Durchschnitte der Jahre »628, 1629 und i33o dem Pv,g-stalll)altcr in Triest für die Beförderung der Bnefpostcn 1087 st,, der Diencstasfetten I9 ft. 53 kr., und der Wagen der k. k. Fahrpostan-sialr 2967 ft. Z i^3 kr., zusammen m einem Jahre ^09/,. ^» i 1^ kr. an Rlttgeldern aus der Postkasse erfolgt worden-sind. Diejenigen, welche diese Poststallgerechtigkeit zu erhalten wünschen, haben Folgendes zu beobachten: ^a.) Die Gesuche müssen schriftlich und versiegelt unter der Aufschrift: „An dlis hochlöbl. Präsidium des k. k. küstenland. Guberniums zu Tricst" bis letzten August d. I. eingesendet oder eingelegt seyn, da auf spatere Gesuche/ oder auf eme nachträgliche Erklärung keine Rücksicht mehr genommen, sondern die Unternehmung Demjenigen zugesprochen und der Vertrag mit ihm abgeschlossen werden wird, der sich bis letzten August, dieses Icchres'für die genaue, Erfüllung der vorangeführtcn,Wer-ftlilchcu,ngen erklärt, ^»re'.cheüde Giche^heil ausweiset, den: besten Anbot ,maht, undOegen dessen Person nichts einglw?!ldet werden kclnn. — 1^.'.) In dem Gesuche'm^ß da-hcr eine diesen Anforderungen Erklä- rung unv dlcf^ß lnedesondereil ob un-d welchen jährlichen Pichlsdllimg »l) C. M. der Gesuchs-steller zahlen will, oder welche Vergütung derselbe etwa ansprechm ^u können vermeint, dann wie er die Verkürgung oder Caution von 20Q0 fl> C' M. »der «twa ^on cinem höhecn Betrage zu leisten gcsunnen >ss, enthaltn se»n, mit dem ausdrücklichen Bcisatze, daß ^ sein Gesuch s^qleich verbindliche Kraft haben, und er acht Tage nach geschehener Aufforderung die Eaunon einzuleben, und dcn Pachtvertrag zu unterfertigen hat, widngcns abcr für jeden Nachcheil oder Schaden zu haften verpachtet ftvn soll. -^ cc->.) Der Aufenthaltsort des Gesuchsssessers muß in dem Gesuche genau angegcbön seyn, auch diesem ein Zeug» 733 niß lion der Ortsobrigkeit unter Mltfertigung des k. k. Kreisamcctz oder der k. k. Polliey-Behörd? beiliegen, wonn der sittliche Wandel, der gute Ruf und die Vermögensumftande des Bittstellers bestätigt werden. — 66.) Würden mehrere Personen m Gesellschaft d«e Ausübung dieser P^ststallgerechtigkelt zu erhalten wünschen, so muß dleß im Gesuche angeführt, und Derjenige oon ihnen/ welchem die Leitung des Geschäftes übertragen werden wollte, ausdrücklich genannt werden, well die persönliche Auszeichnung, wovon im §.2 die Rede »ss, nur diesem allein zu Theil werden kann, dagegen aber auch nr»r von diesem das Zeugniß, dessen im vorgehenden ^Absätze erwähnt wuide, ennu-tragen scyn würde. — Dte übrigm Bessim- mungsn des Dienssoertrages sind bei der k. k. Oherpossverwaltung in Triest einzusehen. — Vcn dem k. k. Küsten-Gubernium Trieft am 5. August i33l. Franz Mlckael Ogrlsslg, Ouberntal-Secretär. Z. 1079. (3) Nv. 16291. Kund m a ch u n g. Wegen Lieferung des für die in Laibach befindlichen k. k. Behörden, Aemter und An. stalten für den Winter i63,^2 erforderlichen Brennholzes wird dre öffentliche Versicherung am 26. d.M. bei dieser Landesstelle abgehalten werden. — Dcr beiläufige Bedarf besteht m Folgendem: - ^ Bedarf an ^ ^Benennung der BeHorden, Aemter hartcn ^ ^ und Anstalten ^^ ^ Anmerkung ^ , Brennholz , ' ,,........^^^.................... l K l a f ter 1 K. K. Länder-Präsidium ...... zZ «. 2 „ „ Gubernium und Taxamt ...''. iZ? 1 ' " 5 „ „ Mappcnarchiv . ^ __ t " " Ukalamt .'...''.' 20 -' Uur gemeinschaft- 6 I I sta7sb^^^^^ ' - - - ! 6' -^2 )Zche^ehe,ung. 6 ständisch-Verordnete Stelle .' ' ' ' ' ^ "^ 9 Lyceum . . ' > . . ^ "" 10 Priestcrhaus '.!!.'"..... iod 1 11 Medicmtsch-chyrurgische An'stcUt samm Kl,^ ^ ^ und Eivll-Spital....., ' ,-s, 2 »2 Irrenhaus . . ..... '/" 2 ^ Gebährhaus . ' '.....' - ,? ^ ^ä Sicchcnhaus . . ' '..... ^ >5 I.'quisitionshaus . I ' V .^ ' ' ' ,25 - ^ '6 ^trafpaus ...... '. . . - - 224 - 3umin» . . iI6l> 6 Welches mit dem Bebake ,ur «Na^.'I' "" K«,,m„iß gebracht w.r ° « die Vc ss ' f"m^ b'"'^e^e,se gescheht w.d,d! - Iedn^ Aci.am h,t o^^rV.7drm' si«iaerm,g ein Vadium l>°n Fu"fz,g Gulden zu rleae,!, °dcr wemgstens emen am,chm!>°«n Vcngm, welche. d»s P.°!°k°ll ,m Folle dc< M^i,0e„en kiefe'M'g mttzufert,gen Hatte, zu ss„,l5„ ^ Die Vatien der N,chte»'steher v«i.-bltt^mi' lieferungslustigei! werden sogleich, die der Mindestbieter ober »ach sicher gestellter, Eüittwn wieder auegefolgt werden. — Die. übrigen licitationsbedingnisse sind die Uoijah-rigcn/ imd könne» in ten Amtsstundm bei der M Gubevnial« Expedits-Dlrection eingesehen werden. — Die lieferungslustigen Partheien haben sich an dem obbenannten Tage um die zehnte Vormittagsstunde in dem Gubermal-Rathssaale einzufinden. — Laibach am 3. August i63i. Z. iogä' (2> Nr. 689. S. E. Na ch r i ch t. Zur Widerlegung des sich verbreiteten Gerichts von einer Absperrung der Stadt Wicn wird bekannt gemacht, daß weder in dem Falle, wenn in Wien die Cholera ausbrechen sollte, die Stadt von dem stachen Lande, noch, wenn auf dem stachen Lande Symptome dieser Krankheit hervorkommen, sollten, das stäche Land von der- Stadt abgesperrt^ sondern der wechselseitige Verkehr fortan offen bleiben wird. — Wien den n. AuaM l85i. Johann Talatzko Ritter v. Gestieticz, Präsident der k. k. n. ö. Regierung Ktavt- unv lanvrechtliche Verlautbarungen Z. ,093. (2) Nr. 533ä. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram,, wirb der Frau Elttabeth Freyinn v. Pollln,, und chren anfälligen Erben,, sämmtlich unbekannten Aufenthalts, mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert:, Es habe wlder sie bn diesem Gerichte Johanna u^ Höffern, El« genthämerinn der Herrschaft Egg ob Podpetsch, die Klage auf Verjährt-und Erloschenerkla? rung der sämmtlichen, auf der Herrschaft Egg ob Podpetsch, in Folge des Schuldscheines, cl^lo. g,, ii^d. 22. Februar 1782, pr. öooofi.; dann der Urkunde, äcio. 6. Juni, ii^^d. 7. Juli »787 haftenden Rechte angebracht, und nm Anordnung einer Tagsatzung gebeten, welche unter Emem auf, den »4. November d. I., Früh um 9 Uhr, vor dlefem Gerichte, im Sinne des §. ,6 der a. G. O. bestimmt wird. Da der Aufenthaltsort d?r Beklagten Frau Elisabeth Frev'nn v. Pollinl, und ihrer allfal« llgen Erben, diesem Gerichte unbekannt, und wM Sle vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu chrer Vertheidigung, und auf chre Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichtsadoocaten, Dr. kindner, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtsfache nach dcr bestehenden Ge-nchts« Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Frau Elisabeth Freyinn v. Pollin», und ihre anfälligen Erben, werden dessen zu dem En« de nmnett, damtt sie allenfalls zu »echter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimm« ten Vertreter, Di-. Lindner , Rechtsbehelfe an dle Hand zu g^ben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und dltfem Gerichte namhaft zu machen, und übethaupt im rechtl-.chen ordnungsmaßlgen Wege einzuschreiten wlssen mögen, insbesondere, da sie sich d»e aus ihrer ^erabsaumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werde»?. Laibach den 9. August l35i. Z. io35. (Z) ^ Nr. Z5c)6. Von dem k. 5. Stadt-- und Landrechte in Kwin wird bekannt gemacht: Es seye uon diesem Gerichte in der Executlonssache des Leopold Frörenteich,' wider Or. Burger, als Ludwig v. Schludcrbach'schen Verlaßcurator, wegen schuldigen 692 st. 2 1^ kr. C. M. 0. s. <:., ln die öffentliche Versteigerung des, dem E/e-qunten gehörigen, auf 2533 st. 55 kr. geschätzten Gutes Repne, und des, auf 576 fi. C. M. geschätzten- Anthells an der Florian'schen Spitalgült zu Kraindurg, 5uk Rect. Nr. 1^, dienstbaren Ganzhube gewilliget, und hiezu drei Termine, und zwar hinsichtlich des Gutes Repne auf den 8. August, 12. September und iO. October l. I.^jedesmal um 10 Uhr Früh, vor diesem k. k. ^?tadt - und iandrechte, rücksichtllch des Antheils an der Ganzhubc aber auf den. 26. Juli, 2g. August und 26. Sep« temtzer l. I.,. jedesmal Früh um 9 Uhr am Orte der Realität von dem Beznks-Genchte Flödnig mit dem Beisahe bestimmt worden, daß,, wenn, dlese Realitäten weder bei der cv-sten noch? zweiten Feilbietungstagsatzung um den Schatzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch, unter- dem Schatzungsbctrage hintangegeben werden würden; wo übngens den Kauflustigen frei sieht, die Licitationsbedmgnisse, wie auch die Schätzung, und zwar dcS Gutes Repne in der dicßlandrechtlichcn Registratur, Jene des obengcnannten Ganzhubantheils aber ber dem Bezirks-Gerichte Flödnig einzusehen. Lcubach am Z,. Mai 16I1. Anmerkung.. Beider ersten Feilbictung ist kein Kauflustiger erschienen. "vermischte ^erlautbaruMen. Wagen zu verkaufen. Mittwoch, als den 2/>. August, wird Vormittags um die lote Stunde vor dem Rathhause zu Laibach, eine unbrauchbare Dienstkallesche ^In8 oilcrcnü verkauft. K.K. illyr. Beschell- und Nemontirungs-Posten-Commando. Sello am ^.August 18I1. 765 Zi.z io6. (N aä ^r. z 718.5». Auffordern n g zum Anbaue in Wildbad Gastein. Ueber Ansuchen des k. k. obderennsischenLan« des-Präsidiums wird Folgendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht. — Vielfach und von Jedem, der nur einmal das Hellbad Wildbad Gastein besuchte, ist das Bedürfniß laut anerkannt worden , vor All^n für mehrere Unterkunft der Badgaste Sorge zu tragen. An dieser fehlte es bei dem alljährlich zunehmenden Andrang der Badegasse am meisten, ohngeachtet von den Einwohnern in den neuesten Zeiten mehr denn »m ganzen Laufe der verlassenen Jahrhunderte zusammen, geschehen »st, und die auch neu entstanden? Filiale in Hofgassein machtig hierin auszuhclfm vermöge. — Um jcnem Bedürfnisse abzuhelfen, ist mittelst hohen Hofkammerdecrets vom 14. November Z6Z0, Zahl lHo5l, zu neuen Ansiedlungen der Ankaufvon 2 ijioIoch Baugrund in Wildbad Gastein in der Nahe und m solcher Lage bel den heißen Mineralquellen, be» willigt worden, daß das Heilwasser m die ;u erbauenden Häuser wird eingelcttei werden können. — Indem man nun die allgcmeme Bekanntmachung veranlasset, theilet man zu? gleich allen Jenen, welche etwa zu Bauunter-nehmungen geneigt seyn sollten, sowohl die Bedmamsse mit, welchen sich jeder Bau- und Ansicdlungswcrber zu unterziehen hat, als dle Vortheile, welche Jedem zugesichert werden. — ^. Bedlngnisse. i. Hat sich jeder Bau s und Anjttdlunyswerber nicht nur allein über Besitz-Erwerbsfahigkeit und guten Leimund, sondern auch darüber legal auszu» weisen, daß er das im Verhältnisse des bcan-lragten Anbaues nöthige Vermögen besitze. «« 2.) Regulnt sich dle Kaufhsumme für den Bauplay nach der Größe, tage und Bequemlichkeit desselben, und nachdem gegenwartig das Terrain, Worauf ge'oauet werden soll, noch uneben und nur durch eine gemauerte Terrasse zum Anbau geeignet gemacht werden kann, so hat auch jeder Bauunternehmer diese Terrasse so wcit herzustellen, als scin Baugrund relchet. Er hat den Kaufschiäung vo, dem Beginne drs Baues zu bezahlen. — Z. Hat jeder Bauwtrb^ mir seinem Gesuche de» vorschrlftlnäß'g ausgefertigten Bauplan bei den k. k. landesfürstlichen Pfieggerichte Gusiein z^ Überreichen, und sich ,n jene Anordnunnc» zu fügen, welche ihm höhern Orts mit Be^W rücksichtigung der Bouordnung sollten vorge-W schrieben werden. — ä> Hat jeder Bauwcrber'W nebst dcm, daß er schon m seinem Gesuche die Gattung und Anzahl der Bader, welche er zu ernchten wünscht, bezeichnet, auch die Verpflichtung zu üdernchmen, nicht nur allein den ihn betreffenden Wasserzins zu entrichten, sondern auch eine dem Verhältnisse feiner Bäder angemcsscntn Reserve zu erbauen, und auf eigene Kosten herzuhalten. — 5) Hat jeder Bauunternehmer sich unbcdingt allen jenen Verpflichtungen zu unterziehen, welche in Bezug auf Grund und Bvden von einem Grundholden erhäscht, und überhaupt durch positive Gesetze und Anoldnungen vorgeschrieben werden. -^ 6. Wird sich übcr jeden Kaufs-comractsabschluß die Ratification der hohen ^!c2? vorbehalten, bis wohm der Kaufer das 10 0lQ Vadmm vcm Kllilfsanbote als Caytion zu hinterlegen hat. — V. Zugesicherte V 0 rtheile für ursprüngliche Kaufer. 1. Wird denselben die treffend? fünfper-ccntlgc Kaufsanlatt yanzllch nachgesehen. — 2.) Wird dem ursprünglichen Bauwcrdern die Anlassung des be^olhigtcn Bauholzes aus den ararischcn Waldungen lediglich gegen Verab-relchurg der Hälfte der Sisckrcchtkgebühr zugesichert. — Das Stvckrccht berechnet sich wie folgt: Für einen Lerchenstamm. Stockzins 8 kr. s R.W. E. M. Forfigßld I kr. I it kr. oder y ij6 kr. Für einen Fichtenftamm. Stockzins 6 kr. s R.W. C. M. Forstgtld 2 kr. ^ 10 kr. oder 8 i^3 kr. F ür einen Rosenstani m. Stockzms 4 kr. l R.W. C. M. Forstgeld 2 kr. ^ 6 kr. oder 5 kr. 3.) Eoll allen den neucn Ansiedlern das Forst-recht, gemäß welchen sie den nöthigen Hausbedarf an Brenn- sowohl als Bauholz gegen . Entrichtung der Stocki echts - Gebühren aus den : Aeranal-Waldungen beziehen können, eb'en ! so gut zukommen, wie solches bereits allen - Hausbesitzern im Wikariate Wlldbad zusteht. . __ /^. Werden den ursprünglichen Ansiedlern e d»e unfern dem Wlldbade in der landesfürstlt-. chen Frey befindllchen Mauersteine gegen dem 1 uncmgeldllch angelassen, düß solche cuf Ko-1 sten des Bauwerbcrs gebrochen und auf den z Bauplay gebracht werden. — Vom k. k. ?an-: des-Präsidium in Laibacham H^.August i83i. (Z. Amts-Blatt Nr. 1Q1. d. 22. August !6ZI.) M HtTVt- UNÄ lanÄrechtliche Verlautbarungen. Z. ttQg. (l) Nr. 5Z2I. Von dem k. k. Gtadt-und Landrechte in Kra,n wird anmlt bekannt gemacht: ?s sey über oas Ncsuch der KlrHenoorsteher von Jell-schane, in die Ausfcrugung der Amornsations-Edicte, rücksichtlich der krainerisch - standischen 3 l)2 0)0 Aerarlal^ Obligation, cläa. 1. All« gust 1739, Nr. 21^, pr. 25 ft., auf die Filial-Kirche Zt. Nlclas zu Bergus lautenv, gewtlliget warden. Es haben demnach aüe Jene, welche a^tf gedacht« Äerarial-Obligaten aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frlst von einem Jahre, sechs Wo, chen und drei Tagen, vor diesem k. k. Gtadr« und Landrechte so gewiß anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf wei-reres Anlangen des Klrchenuorstandes vonIell-schane, als heutigen Bittstellers, die abgedachte krainerisch'standische Aerarial-Obligatlon nach Verlauf dleftr gcseyl'chen Frist für gelobtet, krafc? und wirkungslos erklärt werden wnd. La,dach am 5. August »831. vermischte ^erlautbarunONt. Z. »>N7. s») Nr. L73. Fabrnisse » 3ici t atio n. Von dem Beziifs »Gerichte fU Sittich wer. den in dec Executions, Sache des Joseph Mar» tel, gegen Ios.'vb Glavitfch, hübler ia Ltudcnz, punclc, schuldigen /»3 st. M. M. ^- 5 c., zur ere» cutiven Verstcigeruag der Oegner'schen. auf öt st. geschätzten zwc, 5<ühe und eines Pferdes, oie drei Tagsahungen ^uf ?en 3». Uuc>usi, '^. und 2g. September i8),, j^erzeil Vormittags um io Uhr, im Otte Studenz nächst Sittich, mit dem Bcisahe angeordnet, oast bei bet dritten Ta^saz» zung diese Pwn^stücke auch U'lter dem Hchähungs-werlhe werden bint^n^egeden werden. Sittich am l4- August »U3i. F. ii,3. si) Nr. luo». G d i c t. Von dem VezilksaeciHce der Ztaatsherrfchaft Ateisoelg !'oirÖ bekannt gemaHt: «Zs seo auf An» 'suchen des Heocg Krain^ oon P^ck, bi? Versteige, rung oer, dem Schalter Nlanus Dauqan zu Voutsche qehön;en, und gerichtlich um T707 ft. 10 cr. geschälten, oer Herrschaft Plem. ^ul^ ^lrb. Kr. l uiltec^^nigen 3j4 öai'sln -Rarem, wegen schuldigen !«a si. c. 5. c., im Txecutionswege be« williget rro5d?n. Fu dl?^'n Ende werden zur Vornahme der, im Orte Rirein, ^rüh von 9 bis »2 Udr abzu« hclttenoen L^itzuon. oie Termine auf den 19. Sevte nder. 17. October und »4. November ^8^^, w't ?em Unhang fest,^3scyt, baß ,n dem Falle, als cle gedach« Kealttat weülr bei oer ecstea noch zweiten Feilbietunq um oder über den Schähungs« we-clz an Mann gebracht werden sonnte, solche bei der dritten auch untec demselben hintangsgeden weroen wurde. Die Schätzung sowohl, als die LicitarionZbe» dingn'isse der zu versteigernden A4 hübe tonnen tägiich hier eingesehen werden. Bezirksgericht üdelsberg den 2. August ,33i. Z. Ili6. (1) Zur Besetzung der an der Herrschaft Ober-reifenbevg, im Görzerkrcise erledigten Bezirks» Eomimssars - und Richtersstelle, wird hiemit der Concurs eröffnet, und die betreffenden Eompetenten aufgefordert, ihre mit dcn Wahl-fähigketts-Decreten aus dein politischen und Iustizfache, dann mit den Zeugnissen über Moralität, Kenntniß der deutschen, ttalicni-mschen und kramischen Sprache, und bishcn« ge Dienstleistung, belegten Gesuche an die grafiich Lanthierische Vermögens - Euratel zu Görz, längstens bis 10. September l. I. por-tofre: einzusenden. Görz am 18. August l93i. Z. "i5. (0 Dienst - Anzeige. Auf einer Bezirks - Herrschaft Laibacher Kreises, ist mit Ende laufenden Militar-Iah-res dle mit der politischen Actuarsstelle vereinte Steuereinnehmers-Bedicnstung zu besetzen, und für selbe sich bis halben künftigen September Monats zu bewerben. Nähere Aufklarung ertheilt das hiesige Zeitungs-Eomptpir. Z. ii» 2. (1) Bekanntmachung. Durch die freiwillige Resignation des Franz Xav. Graß, »st dle crste dlesmag,t1rattlche'Kas!e zcllisten- Bedienstung, womit ein Iahresgchalt «on 2Z0 ft. E. M. und einige Emolumcnte oer-bunden sind, in Erledigung gekommen. Jene Individuen, welche dlesen Dienst, der jedoch eme allseitige Kanzleigeschäftspraxis erheischet, zu erhalten wünschen, haben ihre elgenhän» d,Z geschriebenen, mlt dem Taufscheine, dann Studien- und sonstigen Zeugnissen belegten Gesuche bis iH. September l. I. portofrei hier einzureichen, und darm anzuführen, ob sie uerehelicht, oder mit emem den hiesigen Beamten verwandt oder verschwägert seyn oder nicht. GtadtmHgistrat und freyes Eriminalge« richt St, Veit, ,m Klagen, urter Krelse am 14. August löZi. 787 Z. »099. (2) Nr. 297. Fe»lbietungK ' Edict. Von d^m k. l. steycrfcden Landes. Oberberg, ümte uno B^rggerichrc in üeoben, als montanisii» fchen Iiealinstanz, und als yon dcr Glundobrigteit Pfannberg delegirten Behörde, jwicd hiermit be-tanni gemacht: Oö seye von dem Ortsqerichte der henschaft Pfannberg, als Carl und Regina Ior< dänischen Concurs-Instanz üder Ansuchen des auf« g^ielttcn 6oncur'massÄ ' Vertreters und Permö-gene. Verwalters, v»'. Ioscvh Gregor Homann, im OinvcrsUnimisie mit den Kreditoren-Üuöschüs« sen, in die offentllche Feildictung der (Zarl und Regina Jordanischen/ dann F^anz und Magdale« na Steyrerscken Bleo ' und Silber-, Berg» und SHmelzwerke in Thal, Taschen und Ratten, sammt Hünen und anderen Taggebäuden, Mate« rialien, Fährnissen unt, übrigen Hugehorungen, netst dazu gehörigen Grundstücken gewMiget worden. Das Wert in Thal und Taschen liegt im Grayer Kreise, unfern yon Frohnleilen und Pet« tau, wozu mehrere aliersher berechtigte und neu belehnte oder gemuthcte Grubenfeld-Massen ge» hören, und ist gerichtlich geschäht, zusammen pr. Die dabei befindlichen, zur Herrschaft Pfann« berg dienstbaren Grundstücke, wurden bewerthet pr. 100 st. (5. M. Das Werk in der Ratten sammt Hütten-und andern Taggebäuden , Uegt gleichfalls im Grätzel Kreise, uno lst geschäht auf 4r6 ft. <^4 tr. E. M. Es wurden zu dieser Licttation, wcIHe bei diesem f- k. Oberdergamte uno Verggerichte cibge» halten wird, zwei Termine bestimmt, und zwar: der g. ^eplemder und der »3. October d. I., der zweite Termin jedoch nur für den Fall, wenn eines oder das andere von diesen Werken bei ocr ersten Aeildittung am g. Scptemver lvcnigstens um dsn Schäyungswerlh oder darüber n'.chi an Mann gebracht werden soltte. Das Werk in Thal und Taschen s^mmt Zugehorungcn und G^und. stückcn with an den besagten T^gen Früd um 5 Uhr abgesondert feilgeboten, und um den Ge» , sammlfchätzungswerth pr. 68y5 st. 27 fr. E. ?A. ausgerufen; dann hierauf das Werk in der Rat' ten am nämlichen Tage Nachmittags um 3 Uhr, um den Schätzungswert!) pr. 416 ft. ä4 kr. O. M. ausgebolen, und jeder Llcirant, bev<)l ein Anbot von »hm angenommen wird, erlegt zu Handen der Hchähungs« Commission das 10 "lo Vadium für Thal und Taschen mit 63o ft. (^. M. und für Ratten mit 42 ss. C. M., welches dem Ocsteber in oen Meistdot eingerechnet, den übrigen Lici. tantcn aber nach beendigter Feilbietung zurückge» geben wird. Wer nicht im eigenen Namen, sondern fül einen Dlitlen mitlicitiren wiN, muß sich hierzu mit cincr legalen Vollmacht ausweifen, die dann für den FaN, wenn ex Meistbieter verbleiben soll-t«, oem Licltations« Protokolle beigeschlossen wird. D,e Zahlu^gK- und anderen Modalitäten, oann ^erdlndlichrciten, enthalten die LicitationS« bedlngmsse. welche dei dem dicßob.>rämtNchen Ox< pcdtt, be, dem Ortsgencht« in Pfannberg, und bei dem Dr. Homann in 'Grätz^ eingesehen werte« tonnen. OK werdern demnach die Kaustusligen einge« laden, zu der ausgeschriebenen Feilbietung des Wetteö zu Thal und Tücken an dem bemeldten 9. September iLZl, Früh um 9 Uhr, und zu der Hcildietung des WerseS »n der Ratten Nachmit, tags um 3 Uhr, am nämlichen 9, Scprember d. I., sich in dem dießoderämtkchen Ocmmissions» Zimm?r einzufindcn^ Leoden am 3. August »LIl. ____ Z. »io5. (2) I. Nr. Ü17. Edict. Pan dem BezirtS-Gerichte Weixelbcra wird bekannt gemacht: OK sey über Anlangen des Exe» cutionsführelö, Johann Barihelmc, handelsman« nks zu Gottschce, die executive Versteigerung der, zu Gunsten deö Execute«, Herrn Joseph Paulin zu Verbaze bei St. Mcrein, auf den Matthäus und Anna Barthelme'scben Realitäten, als: a.) auf der zur D. R. O. Eommenda Laibach, Lulu Urd. Nr. 55i et, 352, zinsbaren ganzeri hu^e, am 2^. Jänner ,822; k.) auf l>cm zum Gute Weixelbach, Lud Rect. Nr. H», eindienenden 69^20 hubtheile, am 3. November »82,; c.) auf der bei dem Gute Seitenhof, 5ud Rect. Nr. 1, gelegenen 5j6 Kaufrechtshude, am 27. November 1621; «^.) auf der dem Gute Weinegg, 5ul> Rect. Nr. »5, dienstbaren ganzen hübe, am 2g. ^ep< tember 162»; e>) auf dem der Staatsherifchaft Sittich, sud Rect. Nr-44 et ^9, einverleibten , st. 5o ft. , hubtheile, und der Mahlmühle am 29. Sep» tember »82», und s.) auf der Gült Ganitfchhof, am 24. April 1L22, dei der f. k. Landtafel intadulirt haftenden, mit Pfandrecht für den Executions' führcr, Johann Aatthelme, belegten Foldä» rung aus der Schul^odtigation, 6t 4. Juli iti5o, Expen, sen und Executions > Supcrerperisen be>rilli« get, und seyen zu idler in der Amtstünzley dieses Bezirks^ Ge:ichtcs, jedesmal vo?, 9 bis »2 Uhr Vormittags zu bewesssteNigen-den Vornahme die Tagfayungen mit dem Bcifahe auf den i., ilj. uno 5». k. M. Au» gust aufgeschrieben worden, daß, wenn die« ^ se wtadulirt haftende Forderung wedec bei der eriken nocb zweiten Feildietung um ihren Gav'lalslciul von 55ao ss. oder darüber an Mann gebracht werden sollte, dieselbe dei der dritten und letzten Versteigerung auch 5 unter,hscm E.lpttalslaute hintangegcden wer» , ven würoe. und oaß, wer »m Lande nicht ' rundbar fattfa?« bemittelt ist, an der Ver» steigerung nur gegen Erlag eines Vadiuins von äoo fl. werde Tbeil nehmen tonnen. Die weitern 3icitarionsbedingnisse können hier? , ortö eingesehen oder auck in Abschriften behoben , werden- Wovon die Tabulargläubiger durch Ru» i briren, Versteigerungslustige durch gegenwärtiges 763 Edict in Kenntniß qcfttzt und eingeladen werden, sich an den bestimmen vormittägigen Amtsstun« den in der Amtsranzlel dieses BeprlKgericttc5 eln« zufinden. ^ ^ s a^ Bezilkö'Gericht Weixelberg am 5. Iul, :Uäl. Anmertun«. Auch bei der zweiten Berstel. gerungs-Ta^ah^ng hat sich le,n Kauftu« stiftcr l^emeldit. ^^^^^^^^^^^^. Z. 1097. (2) ' I- Nr. iQ00. Edict. Von dcm Bezirksgerichte Weixelberg wird kund gemacht: Es seye nach Ableben dcs Georg Ianeschitsch, Herrschaft «Gittlcher H4 Kauf-rechtshübler zu Dobie, die Liquidations« und Abhandlungstagsatzung auf den l3. Scptem« her l. I., Nachmittags 3 Uhr, festgesetzt wor, den, wozu alle Vcrlaßlnteressenten bei Ver, meidung der im § 81/4 t>. G. B. ausgedrück' ten Folgen ihre Anspräche vorzubringen ha^n werden. Bezirksgericht Weixelberg am l i. August ,65l. ________________________^^^ Z. 1093. (2) Nr. 5äZ- Widerrufung, Nachdem der Execut Jacob Sckn,d^r-fchitsch von Gimpl, die exequirte Schuld pr. 120 st- sammt ^ o^c> Verzugs «Zmfcnund Un« kosten bereits bezahlt hat, so hat es von dem mittels dnßortigem Edicts vom 27. Iull i63i/ Nr. 5lZ/ auf den Zi. August, 3c>. Sepiem-bcr und 3i. October ,LZi ausgeschriebenen exccutluen Veraußerungs - Tagsayungen selN Abkommen. Bezirks «Gerlchl Gavensiein am 12. August i83i. _____________________ Z. I0g2. (2) Wohnung zu vergeben. Im Hause Nr. 25i, in der Stadt, ist zu Michaeli im zweiten Stocke eine Wohnung, bestehend in vier geräumigen Zimmern, einer Küche, Speisekammer, Keller und Holzlege, zu vergeben. Nähere Auskunft erfahrt man rechts zu ebener Erde, im nämkchcn Hause. Z. 1101. (2) Haus- und Gartenverkauf zu Lai- b a ch. Vin, zur ebenen Erde aus vier Zimmern bestehendes, ncu gebautes, mi: Zicgeln cmgcdecktcs, und mu geräumigen Gartentcr-rain, worin sich cmc unversiegbare Brunnen-Quelle befindet, versehenes, nahe am Schul-gcbaude, in einer angenrhmcn Höhe bestehendes Haus, ist aus fr.-icr Hand, um sehr billigen Preis und untcr vcrtheilhastcn Bcdinanls-scn, zu verkaufen. Das Nähere erfahrt man bei Georg Mathias Drenmg, Nr. 7, in der Gradischa-Vorstadt zu Laidach wohnhaft, täglich von 7 bis 12 Uhr Vormittags. Widerrufung. Vom Bezirks-Gerichte Savenssein werden die au^f den 25. August, 22. September und 2t). October i8Zi, mit dem dleßortigen Edicte vum 22. Iull i3Zl, Nr. 335, aus, geschrlebenen Fellbtetungscagsayunsten, der darm benannten Franz Barr'schen Realitäten, wegen gänzlich bezahlter Schuld pr. 5o st. 4 ftCt. Verzugszinsen und Zxecutionskossen, mit dem Anh.nge widerrufen, daß tmse Veräußerungen an den gedachten Tagcn nicht vo? sich gehen werden. Bezirks-Gericht Savenstein am lo, August l33,. Z. 1067. (3) Anzeige des Knochenmehl-Verkaufs für Oe con omen und Garten-besitze r. Unter dcn neuerer Zeit empfohlenen Dün-gevmitteln empfiehlt sich vorzüglich das Knochenmehl, welches in ganz Deutschland, England und Frankreich, sowohl an Feldern, Wiesen, als in Garten mit sehr gutem Erfolge angewendet wird. Für Gartenbeete und Blumencultur ist es von entschiedenen Nutzen; bei Topfpflanzen ist es das bequemste Dun? gunqslmttcl, da zwei Löffel davon hinreichen, die Erde eines mittelgroßen Topfes durch Vermischung sehr nahrhaft zu machen. Ein Centen kostet in Laibach 2 fi. 3o kr., in kleiner Abnahme wird 1 Pfund zu 2 kr. verkauft. Faßchen oder Kisten zu Versendungen werden sehr billig berechnet, auch können Sacke zur Verpackung zugesendet werden. Beliebige Bestellungen können in dcm Farben - Verschleiß - Gewcldc, im Pricsicrhame, an der Dammalleescite, beim Erzeuger I. Hauptmann, gefälligst gemacht wcrdcn. Laibach am 10. August iLZi. ^ Z. 1069. (Z)" — Quartier zu vermiet hen. Es ist nn Hause in der Stadt Lcnbach, Zu!» Haus'Nr. Z12, nebcn dem wilden Man? ne, ein schöncs geräumiges Quartier, bestehend in drei Zimmern, einem Spcisgewölbe, ciner Holzlege, Keller und Küche, für Michaeli d. I. zu vermiethen. Pachtlustig^ haben sich für das Weitere im ersten Stocke zu meld«».. Anhang zur Naibacher Leitung. ^rcmven-Anzeige. Angekommen den 20. August 4835. Hr. Joseph Klcmdl, Raths - Protocollist beider Hof-IustizsteUe in Verona, von Verona. — Hr. Aloys Wicsner , Acrarial ^ PostamtS . Verwalter, von Klagenfurt. — Frau Maria v. (^reßpi, Wice-Staatsbuchhalters Gemahlinn, ^on Klagenfurt nach Triist. — Hr. Joseph Graf Choch, gvoßherzoglich toskanischer General - Consul ,'n Ancona, von Grätz nach Trieft. — Hr. Schlittere, Hauptmann von Deutschmeister Regiment, von Görz. Den 21. Hr. Joseph Lind, ständischer Beamte, und Hr. Claudius Braida, Bezirks ° Commissär; beide von Trieft nach Wien. — Hr. Joseph Cocos-sar, Handelsmann, und Hr. Stephan Caradet, Magister der Pharmazic ; beide von Wien nach Trieft. — Hr. Johann Litzen, Pfarrer, von Neustcdtl nach Reissenberg. Abgereist den 30. August 1831. Hr. Joseph Versa, Präsident des Col!egial-Ge-richtes zu Spalaty, sammt Gemahlinn, nach Wip-bach. — Hr. Joseph Oesterlem, Hausbesitzer in Wien, lnit Sohn, nach Neukloster. Den 21. Hr. Joseph Kleindl, Ratbs-Protocollist der Hof?IustizsteUe in Verona, nach Verona.— Hr. Hablitschek, k. k. Hauptmann von Hohenlohe, ' nach Mailand. _______ ' ^ours vom 18. August 1831. Mutelpreis. VfHat«fchuldvtlschr«>bung«n zu5». H. (in CM.) >?4 5j3 0«tto delti? zu 4 v. H. n CM.) 23 detto detto zu » v. H. (in CM) 16 Dall. mitVerlos. o. I. »U2i für ,oo fl. », CM.) 36 /» v.H. l 25 >^» — mcn, Mahren, Schle, zu'l/Hv.H. ? — — N,n.St«yermark.>i>irn- zu» v-H.» 28 zj5 — ten, jilain und Görz ^u,2/ä v H. > — — Ceutr.-Cassc-Aliweisungen. Jährlicher Disconto 6 pCt. Nant'Acticn pr. Stück 9»6 in Conv. Münj^t. Netreid Durchschnitts- Preise in Laibach am i3. August ,93,. E'n Wien. Mctzen Wcitzcn . . 5 si.35 3z4 tr. — — Kuturutz . . — „ — „ — — H^ldsrucht . ^- n — » -» — Korn . . . 2 „ i3,^4 „ — — Gerste ... — „_ ^ — Hirse ... 2 „ 10^4 « -- — Heiden... 1 „ 57 ^, ._ — Hafer ... 1 „ 162^4 „ c>« R" ^ Nattoziehuttgen. v^n erlest am 20. Auguit LgZi: und 1?"^N?^"' Z^hungen wltt)'en am 3. werdet ^ Viubernial- Verlautbarungen. Z. l!2^. (l) Nr. 895. H>. F. 6. Kundmachung. Der auf allerhöchsten Befehl aufgestellten k. k. Prvv. Eamtals-Commission für Karn-then ulid Kram. - T«e k. t. Prrv. San»« täis l Eowm>ss'cr> beübsicktiget nach Vorschrift dee §. 29 der Pespvl«zk^ordsUlig tie Mannschaft an dem SonnälS, Eordon mit Krtzen, für d,e heranraherde kolte Iahlekzlit zu vcr- Die Ablieferung hat in Aalback an den Stadt,Magistral zu geschehen, welcher dafür die Ablicferungß-Be-scheimgung foglelH ausstellen wird. — 6.) Was der Stadt «Magistrat n,cht für gute Qualität erkennet, kann er zurückstoßen, und wider diesen Autspruch hat ke«ne Berufung oder wettere Verhandlung, weder ,m gerichtlichen noch im außcraerlchiltchtn Wege statt. — 7-)^" wie der Ablieferungsschein der Provinzlal-'Va-nitäts - Commission vorgelegt wird, erfolgt binnen drel Tagen d>e Zahlung mittelst des hichgen k. k. Provinz,al< Camera!-Zahlamtis für d»e abgelttferte Quantität nach dem Of-fertkpreift. — 6) Dle Lieferung hat berge« ftalt zu geschehen, daß ein Dltttlhe»! b;s ^5. September d. I , das zwe»te Drittthe'l blö 22. September d. I., und das dritte Dritt« lheil bls letzten September d. I. adgellefen sepn muß. — 9.) Sown lmeLttfn'ung nicht 790 rechtzeitig geschieht, soll man berechtiget seyn, auf Gefahr und Kosten des Unternehmers die Beistellung des Mangelnden einzulellen, und den dadurch entstehenden Schaden an der eingelegten Caution zu erhohlen. — ic,.) Nach bewlrkter vollständiger Lieferung wnd d,e Caution zurückgestellt werden, und diese Zurück» fiellung wud auch an alle Offerenten geschehen^ deren Offerten nicht angenommen werben. — Dlese Rückstellung geschieht durch Zufertigung des vorgelegten Dcftositen-ErlaMchemes, m,r welchem das Depositum wieder ch^hobcn wer? den kann. -^ ll.) Dle Ossete müssen alle Bedingnisse klar und deulllch enthalten, und dahin lauten, daß der Offerent dafür durch vier Wochen verbindlich sey, wogegen die Annahme von der Ratification der hohen Central- Ganitats-Hofcomm'.sswn ah: hängig gemacht wird. — l2.) Jenen Of-ferenten^ deven Offerte nicht zur Annahme geeignet sind, wlrd VW acht Tage nach Verlauf des Concurstermmes oder früher bekannt gemach^ werden. — >Z«) Wer nicht auf die ganze Quantität ein Offert machen will, kann dleses auch auf eine mindere Quan< tliät abgeben. — .24.) Der Offerent nst ver« bunden, be» Verlust der Caution bmnen acht Tagen nach erfolgter Ransicanon den förmlichen Vertrag m»t Her Proo. Wanttäts-Eom, Mission auf der Grundlage dieser Gedmgmffe und seines Offerts zu schließen, und hat d,e sämmtlichen mit dieser Unternehmung verbundenen Gtampelkoften allem zu tragen. — Lai' buch am 20. August i83i. Z. 1117. (1) '6u1). ^1. 189,5. Concurs - Verlautbarung. In Folge der hohen k< k< küstenlandischen Gubernial-Verordnung vom 28- v. M., Z. ä5?5l, »st die Directorsstelle an der b. k. Mu-fterhauptschule .Zu Görz, m,t welcher Ger jährliche Gchalt von 5oo st.'für einen Weltprie' sier, 60a st. aber für einen Welschen, nebst Hoc st. Remuneration für Die Erthellung des pädagogischen Unterrichtes für dle Theologen des h,esigen General-Semmariulns, verbun« den lst, in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche um besagte Gtellc sich zu bewerben gedenken, haben ihre an Se. Mkje« ssat gerichtete, mit den erforderlichen Alter-, Studien-, pädagogischen, katechettsckeli, Stt» ten,, Dienst- und abfälligen Verdlensizeug-