W,-. 7. Freitag den 10. Jänner 1861. ZI Nr. 16248. Kundmachung. Vcrmög der im Landesgesetzblatte XXl. Stück II. Jahrgang 1850, Nr. 400, kundgemachten Iustizministerial-Verordnung vom 10. September 1850, ist die für die Gemeinde Laibach gebildete Geschwornenhauptliste mit der Hauptliste der Geschwornen aller übrigen zum Laibacher Landesgerichtssprengel gehörigen Gemeinden vereinigt worden. Nach derselben Ministerial-Verordnung wurde am 27. d. M. die Verlosung derjenigen Geschwornen, welche bei den Laibacher Schwurgerichtssitzungen des Jahres 1851 in Verwendung kommen, derart vorgenommen, daß zuerst sämmtliche Namen der in Laibach wohnhaften, auf der vereinigten Hauptliste stehenden Geschwornen in die Verlosung gebracht, und daraus die Zahl von 75 Geschwornen gezogen wurde; hierauf aber die Namen aller auf der vereinigten Hauptliste eingetragenen Personen, mit Ausnahme der eben gezogenen 75, in die Verlosung genommen und daraus die Zahl von weitern 225 Geschwornen gezogen ward. So ist die Iahreölistc von 300 Geschwornen entstanden, die nachfolgend zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Von der k. k. Statthaltcrei für Kram. Laibach am 28. December 1850. Gustav Graf Chorinsky, Statthalter. 3 ^ZRß, Vor- und Zuname Wohnort ^ Ortsgemeinde Gerichtsbezirk 1 595 Gärbcr Mathias Stadt 21, Laibach Laibach I. Section 2 590 Ertl Niklas detto 3l3 detto detto 3 591 Fischer Carl v. detto 222 detto detto 4 660 Schantel Joseph detto 279 detto detto 5 iN4 Iurai Moriz detto 221 detto detto 6 5«8 Aßanger Sebastian detto 8 detto detto 7 598 Gilli Peter Kapuziner-Vorstadt 31 detto detto 8 640 Nuschak Joseph St. Peters-Vorstadt 100 detto detto 9 569 Auer Paul Gradischa-Vorstadt 69 detto , detto 10 631 Maicr Jacob Stadt 272 detto detto II 674 Strzclba Joseph St. Peters-Vorstadt 16 detto detto 12 634 Micheuz Johann Gradischa-Vorstadt 53 detto detto 13 617 Kattaucr Joseph Stadt 222 detto detto 14 633 Mcnzinger Philipp Kapuziner-Vorstadt 8 ^ detto detto 15 582 Deschmann Carl Stadt 270 detto detto 16 651 Nuda Alois Karlstädter-Vorstadt 19 detto detto 17 669 Smole Michael Kapuziner-Vorstadt 64 detto detto 18 639 Novak Heinrich detto 56 detto detto 19 630 Mauser Joseph Gradischa-Vorstadt 37 detto detto 20 683 Wctsch Ferdinand dctto ! 58 detto detto 21 671 Sperling Gustav Kapuziner-Vorstadt 23 detto detto 22 627 Mally Carl Stadt 168 detto detto 23 6<51 Scherz Franz detto , 164 detto detto 24 620 Klinger Vinccnz detto 255 detto detto 25 584 Doberlcth Caspar Tyrnau-u. Polana^Vorst.^ 31 z 90 detto detto 26 636 Müller Carl Stadt 68 detto detto 27 641 Pehany Mathias detto ! 18 detto detto 28 607 Hermann Paul detto 8 dctto detto 29 665 Secger Ant. Ernest Kapuziner-Vorstadt 45 detto detto 30 «84 Winkler Johann Stadt i 205 detto detto '" 581 Klemenz Mathias Polana - Vorstadt 32 detto detto '" «"3 Heimann Gustav Stadt 234 detto detto '^ 9 Bregar Thomas H. Dreifaltigkeit ,. H. Dreifaltigkeit Laas 147 412 Thurschilsch Georg ^ Aigaun —, Vigaun Planina 148 374 Lcnasst 'Anton H Sajouzhe — Rakulig Senosetsch 149 3U5 Gollmayer Georg ^ Kalcr — Kaier Neumarktl 1,50 3l5 Stör Joseph Unterdupplach — Krcuz detto 151 331 Demscher Johann ! Malenskimvcrch — Neupölland Lack 152 610 Hoi nig Franz Stadt 233 Lmoach Laibach l. Section ,53 418 Millauz Mathias ! Kirchdorf — Kirchdorf Planina 154 529 Prasmker Bartholomäus ^ Pudliuza .-. KoUourath Wartenderg ,55 153 Schgur Anton ^ Bogn — Urabzhe Wippach ,56 611 Horak Johann z Stadt ^ 9^ Laibach Laibach I. Section 157 175 Plcschner Anton i Schwarzenverg __ Schwarzenberg Idria 158 3l9 Supan Joseph ! Sebene __ Kreuz Neumarktl 159 256 Kumer Leopold ^ Straschisch ^, Sttaschische Krainburg ztji) ^21 Pessiak Franz ^ Stcindu'chel __ Steinbüchcl Radmannsdorf 161 609 Hohn Edual'-d Stadt ,57 Laibach Laidach I. Section Ui2 5l4 nchtcnberg Leopold Frcih. v. Habdach — ^ck Stein 14 Schtrukel Franz Unterschischka - Unterschischka Umgebung Laibach's ^9z 2b1 Sakotiuk Jacob Dörfern — Dörfer», tiack 192 154 Batusch Franz ^ Ustia — Ustia Wippach 193 55 Mally Bartholomäus Ncumarktl — Neumarktl tzieumarktl 194 43ii Grebenz Gregor Zilknih — Zirkmtz Planina 195 212 Prctncr Franz B^aun — Vigaun Radmannsdorf 196 423 Icrina Iostph Zhcuze ^__ Loitsch ^„ter Planina 197 483 Dornik Vincenz ^agor __ S^g^- Wattenbera 198 5W Lauritsch Johann Velkjcunik - Glogovitz Eag 199 ^W Lauratsch Johann Krasze ^. St. Andrä Wartenberg 2N0 "^ Ioua.z Franz Znkmtz ^ Z,^tz ^^.^ " 201 '^ Maycrhold Joseph Stadt ^i^^ , ^ . ^ ^ 20 Z?7 )!">'" ^'' H"b - Host"« Krainburg 2ft3 ^ ^"v^"'s Lan-owo ^ Lanzowo Radman^dorf 2^ "b To.ns tzjustüv Gradischa-Vorstadt 45 Laibach Laibach I. Section 205 N7 Pukestem Ludwig Slappe _ Mariafeld Umgebung öaibach's 206 2 (^otsberger Andreas Adclsberq ^. Adelsbera Adelöbera 2N7 183 Vtttouz Philipp St. Veit — St. Veit Wippach 208 521 Paulitsch Ignaz St. Oswald — St. Oswald Egg (Z, AmtM. Nr. 7 v. 10. Jan. 185I.) 2 16 »lü» >2 tl <" :»> ^» ^ ^FH-H Vor- und Zuname Wohnort <^ Drtsgemeinde Gerichtsbezirk 209 478 Dcttela Friedrich Sagor — Sagor Wartenberg 210 60 Pogatschuic, Johann Ncumarktl — Neumarktl Neumarktl 21 l 263 Glodotschnig Jacob Eisnern — Eiönern Lack 212 435 Obresa Joseph Zirknitz — Zirknitz Planina 2l3 W Ier^ö Lucas Untergamling — St. Martin, Unter Umgebung Laibach's Großkahlenberg 214 42 Novak Alois Idria — Idria Idria 215 535 Raunicher Joseph Pleß — Pezh Wartenberg 216 22 Gcrbctz Atiton Lack — Lack Lack 217 531 Nappö Blasius Rafoltsche __ Rafoltsche Egg 2i8 12 Loker Conrad Krainburg __ Krainburg Krainburg 2l9 162 Dollenz Franz W'Ppach — Wlppach , Wippach 220 494 Ierttin Jacob Gratzdorf — Hö'ttizh Wartenberg 221 394 Millauz Anton Planina — Planina Planina 222 352 Thomschitsch Anton Dorneg — Dorneg Feistritz 223 575 Bock Joseph Stadt 162 Laibach L^bach I. Section 224 533 Ratsä'itsch Georg St, Helena — Dousku Cgg 225 502 Koroschitz Joseph Mötrnik —. Möttnik Stein 226 407 Punttr Georg Maunitz — Maunitz Planina 227 369 Dollcs Jacob Dilze — Hrenovltz Senosetsch 228 220 Poqatscknig Ignaz Poßautz — Laufen Nadmannsdorf 229 550 Supantschitsch Franz Wernegg — Höttizh Wartenberg 230 267 Peternell Johann EiSnern — Elbnem Lack 231 252 Zeller Andreas Breg — Höfiein Krainburg 232 5»U0 Konschek Gregor Trojana — Trojana Egg 233 378 Kautschitsch Johann Pcäwald — Prä'walo Scnosetsch 234 416 Kogaj Urban Oberdorf — Kirchdorf Planina 235 450 Krainer Anton Salloch — Salloch Adclsderg 236 169 Schwokel Johann Wippach — Wippach Wippach 237 249 Säjoviz Johann Ollscheuk — Ollscheuk Krainblirg 238 41 l Scwko Franz Zirkniz — Zirkniz Planina 239 426 Rudolf Matthäus Brod — Loitsch, Unter detto 240 69 Simon Paul .Oberlaibach — Oberlaibach Oderlaibach 241 432 Martmcsckttsch Blasiuö Niederdorf — Nicderdorf Planina 242 71 Iellouschek Ignaz Oberla,bach — ! Oderlaibach Oberlaibach 243 373 DoUks Iaco» Landoll — Landoll Senosetfch 244 408 Redanqe Anton v. Maunitz — Maunitz Planina 245 34 Iurmaün Leopold Idria — Idria Idria 246 328 Debelak Andrras Altoßlitz — Oßlitz Lack 247 452 Decleva Jacob Seuze — Scuze Adelsberg 248 254 Robas Johann Zirklach — Zirklach Krail!durg 249 309 Koschier Lm5 Perhauz Martin Senosetsch — Senosetsch Scnosetsch 272 I75 Decleva Johann Britof - Britof Senosetsch 273 82. Richar Ioseph Billichgratz — Billichgratz Oberlaibach 274 327 Starmann Lukas Zauchcn — Godeschitsch Lack 275 «37 Napreth Lukas ' Et. Peters-Vorstadt 86 Laibach Laibach l. Section 276 80 Savcrl Joseph z Obersniza — Zwischenwässern Umgebung Laibachs 277 253 Burger Johann Winklern — Winklern Krainburg 278 346 Samsa Jacob Feistritz — Feistritz Feistritz 279 197 Koß Franz Weißenfels — Weißcnfels Kronau 280 54 Widcrkehrn Carl Ritter v. Vorstadt Schutt — Stein Stein 281 18 Mlakv,r Ferdinand Krainburg — Kraindurg Krainburg 282 188 Aichleter Johann ^ Weißenfels — WeißenfelS Kronau 283 5lN Koß Lnkas Salloch — Salloch Stein 284 5N8 Kuralt Franz Groß Mannsburg — Mannsburg detto 285 291 Heinricher Jacob Selzach — Selzach Lack 286 297 Schrey Thomas Dobrava — Trata dktto 17 3 ZMs Wor- und Zuname Wohnort ^ Drtsqemeindc Gerichtsbezirk 287 13 Radeczky Victor, Doctor Krainburg . — Kramburg Krainburg 28s 445 Samsa Johann Scheje — Mautersdorf Adelsberg 289 475 Barbizh Primus Kraxen — Kraxen Egg 290 19! Gollmayer Joseph Bach — Karnervellach Kronau 291 362 Iurza Michael Senosetsch — Senosetsch Senosetsch 292 143 Ferjantschitsch Johann Gozhe — Gozhe Wippach 293 4 3eban Matthäus Adclsberg — Adelsberg Adelsberg 294 307 Slaper Johann St Katharina — St. Katharina Neumarktl 295 559 stesel Georg Kerschdorf — Moräutsch Wartenberg 29« 353 Urbantschitsch Anton Dorneg — Dorneg Feistritz 297 370 Lenaßi Pantaleon Hrenovih — Hrenovitz Senosetsch 298 79 Kautschitsch Johann Zwischenwässern — Zwischenwä'ssern Umgebung Laibachs 299 «7 Obresa Carl Oberlaibach — Oberlaibach Oberlaibach 300 566 Zunder Jacob Groß Mannsburg — Mannöburg Stein Z. 8. «. (2) Nr. 162 l3. Das Ministerium des Innern hat im Einvernehmen mit den Ministerien der Finanzen und des Handels dann mit dem General-Rechnungs Directorium, wegen des Verfahrens bei Bemessung, EinHebung und Verrechnung der Gebühren für die Begleitung der Reisenden, Transportführcr u. d. gl. durch die Landes - Gensd'armerie, wenn solche angesprochen wird, eine Instruction für die k. k. Landes-G^nsd'armcrie festgestellt, wovon nachstehende Bestimmungen hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden: Einleitung. Nach §. 25 des organischen Gesetzes sind Courlere und andere Reisende von der Gensd'armerie zu begleiten, wenn dieß von höhern Be Horden besonders angeordnet, oder aber wegen gefahrdrohender Unsicherheit einer Straßenstrecke angesucht wird, oder überhaupt nothwendig erscheint. Für jede derlei Begleitung sind Taxen zu entrichten und von dem Begleitungsabnehmer einzuheben. Diese Begleitungstaxen werden zu Gunsten des Mannes und des Aerars verwendet; daher die eingehenden Gelder einer Verrechnung und Controlle unterliegen. Von der Taxengebühr, deren Entrichtung und Bestimmung. §. I. Für die Begleitung durch einen Gens-d'armen zu Fuß sind 20 kr., und für die Begleitung eines Gensd'armen zu Pferd 40 kr. auf dle Entfernung von zwei deutschen Meilen als Taxe zu entrichten. §. 2. Für die Begleitung von minderer Entfernung entfallt derselbe Betrag, dagegen über 2 bis zu 4 Meilen der doppelte— über 4 bis zu 6 Meilen der dreifache Betrag und sofort im gleichen Verhältnisse als Taxe. §.3, Werden zu einer Begleitung mehrere Gensd "'"en verlangt, so ist diese Taxe in demselben Verhältnisse für jedcn einzelnen Mann zu erlegen. §. 4. Für cine Begleitung zur Nachtzeit bestehen dieselben Taxen, und es darf ein höherer Betrag nicht gefordert werden. §. 5. Die Taxen sind von den Reisenden an die Flügel- nnd Posten-Commandanten im vorhinein zu entrichten. §. 6 Jeden Begleitungsabnehmer wird über die geleistet^ Zahlung eine auf seinen Namen lautende, und für 2 Meilen geltende Taxnotc eingehändiget. §. 7. Nach dem Meilenverhältnisse und der Anzahl Begleiter richtet sich auch die Anzahl der Taxnoten, welche dem Reisenden erfolgt werden. §. 8. Von den eingehobenen Taxen für die Begleitung eines Gensd'armcn zu Fuß sind dem Manne vor dem Antritte der Begleitung ih kr. auf die Hand zu erfolgen und der Rest mit 10 kr. l.st 5'l Gunsten seines Massafondcs in Empfang zu ltl'lll't!. K. 9. Von den Taxbeträgen, welche für die Begleitung eines Gensd'armen zu Pfcrd entrichtet werden, sind ebenfalls IU kr. dem Manne auf die Hand zu erfolgen, der Rest aber mit 10 kr. zur Hälfte zu Gunsten seines Massafondes, die andere Hälfte zur Entschädigung des Aerars in Empfang zu nehmen. §. 10. Diese getheilten Gebühren vervielfältigen sich nach der Zahl der ausgefolgten Taxno-ton, ändern jedoch ihre Bestimmungen nicht. Von der Beschaffenheit und Ausfertigung der Tax note n. §. II. Die Taxnoten sind Theile eines Blankets, und werden von diesen abgeschnitten; der zurückbleibende Theil wird Iuxta genannt. §. 12. Die Blanketen für die Begleitung zu Fuß auf2tt kr. lautend, sind von gelber Farbe, jene für die Begleitung zu Pferd auf 4tt kr. lau-tend, von rother Farbe. H. 13, Die Iuxta hat, nebst der fortlaufenden Register'Zahl und dem Tage der Ausstellung, den Namen und Charakter oes Reisenden, den Betrag der zu entrichtenden Taxe, den Namen des begleitenden Ocnsd'armen, dann die Bezeichnung und Entfernung des Ortes, bis wohin die Begleitung Statt findet, zu enthalten. §. 14. Die an die Partei zu erfolgende Tax-nole oder Ausschnittsbollete, ist mit derselben Re» gisterzahl wie die Iuxta bezeichnet, und enthalt, mit Ausnahme des darin nicht erforderlichen Namens des Gensd'armen und der Meilenanzahl, im übrigen alle in der Iuxta sonst aufgeführten Daten nebst der Bezeichnung des Gensd'armerie-Commando's, an welches die Taxe entrichtet wurde, und die Unterschrift des betreffenden Flügel - oder Posten-Commandanten, welcher dieselbe auszustellen hat. §. 15. Die Taxnote wird nach ihrer Ausfertigung derart ausgeschnitten, daß von dem in der Mitte des Blankets nach der Länge vorgedruckten »Titel-, Begleitungs-, Taxnoten - Blanket" die eine Hälfte an der Iuxta, die andere Hälfte an der auszufolgenden Taxnote verbleibt. §. 16. Im Falle bei der Ausfertigung ein Schreibfehler unterlaufen sollte, so ist die unrich< tige Textirung zu durchstreifen, und das Richtige nach Zulässigkeit des Raumes darüber oder darunter zu schreiben. H. 17. Nadirungcn sind zur Vermeidung jeder Undentli chkeit nicht gestattet, Laibach am 3. Jänner 1851. Gustav Graf v. Chorinöky m. p, Statthalter. Z. 2509. il. (6) Nr?W62 Edict von der k. k. Grundentlastungs'Lan-des - Commission für Krain. Betreffend die Erstreckung des Termines zur Anmeldung der durch den § 6 deS Patentes vom 4. März 184,9 für ablösbar e»klärten Natural-Leistungen. In Folge der vielfachen, von Seite der Verpflichteten an das hohe Ministerium des Innern gelangten Vorstellungen hat der hohe Minister-rath beschlossen, daß rücksichtlich jener Naturalleistungen, welche nicht in Folge des Zehntrechtes als ein aliquoter Theil von den Grunder« trägnissen an Früchten, sondern als unveränderliche Giebigkeiten an Kirchen, Schulen, Pfarren, oder zu andern Gemeindezwecken entrichtet werden und welche durch das Gesetz vom 7. September 1848 nicht aufgehoben, sondern durch den §. 6 des Patentes vom 4. März 1849 für ablösbar erklärt worden sind, die Ablösung nicht von Amtswegen, sondern nur dann Statt zu finden hat, wenn dieselbe entweder von dem Bezugsberechtigten oder von der Gemeinde, welcher die Pflichtigen angehören, ober in den Fällen, wo die Verpflichtung von dem Gemeindeverbande unabhängig ist, von der Mehrzahl der Verpflichteten innerhalb desjenigen Zeitpunktes verlangt wird, welcher dießfalls von der EntlastungS-Landes'Commission durch besondere Eoicte kund gemacht werden wird. In Folge dieser hohen Anordnung wurde mittelst Edicteö dieser Landes-Commission vom »6 Februar 185U, Z. 424, die Frist, bis zu' welcher die Ablösung der oben erwähnten Leistungen bei der k. k. Grundentlastungö-Landes-Commission erlangt werden kann, auf den 1. Jänner 1851 festgesetzt Da jedoch bisher sehr wenige Anmeldungen solcher Naturalleistungen vorgekommen sino, so wird, um den Berechtigten und Verpflichteten die Anmeldung derselben nicht unmöglich zu machen, die vorerwähnte Frist hiemit auf den 1. August 1851 erweitert. Vom Präsidium der k. k. Grundentlastungö-Landes Commission für Krain. Laibach am 28. December 1850. Der k. k. Ministtnal. Commissar und Präsident: v,. Carl Ullepitsch. Der Secretär: Dr. Anton Schöppl. Z. 5. u. (3) Nr. 4180. Kundmachung. Vom k. k. Oberlandesgerichte für Kärnten und Krain wird bekannt gemacht, daß die Advo-caten-Kammer zu Laibach den Herrn voctor Maximilian Wurzbach zu ihrem Präsidenten, dann die Herren Ooctoi-en Johann Oblak, Blasius Ovjlazh, Matthäus Kautschitsch und Anton Rack als ständige Ausschußmitglieder derselben gewählt habe. Klagenfurt am 27. December 1850. Z. 6. ll. (2) Nr. 14431. Concurs -Kundmachung. Im Bereiche dieser Finanz-Landes-Direction ist eine Amts-Assistentenstelle mit dem Gehalte von jährlichen Zweihundert Mnfzia Gulden CM. in Erledigung gekommen, zu deren Wiederbesetzung 18 der Concurs dlö 5. Februar 1«5I cross' net wird. Die Bewerber um diese Stelle habcn ihre gehörig documentirten Gesuche, in welchen sich über das Lebensalter, die zurückgelegten Studien, die vollstreckte Staatsdienstleistung, über eine tadellose Moralität, über Kenntnisse im Rcchnungs-, Manipulationsfache, über Sprachkenntnisse und sonstige Eigenschaften auszuweisen und anzugeben ist, ob und in welchem Hrade Bittsteller mit einem Beamten dieser Finanz-Landes - Direction verwandt oder verschwägert sey, im vorgeschriebenen Dienstwege innerhalb des Concurstermines hier einzubringen. Von der k. k. Finanz - Landes, Direction für Steielmark, Kärnten und Krain. Graz am 24. December l«5U. 3. 4.17 (3) ^ Nr?^818. Kundmachung Für die Besorgung dcs Localtransportes zwischen dcm Etadtpostamte und der Bahuhofpost-expedition wird eine Concurrcnzverhandlung im Dffertwege eingeleitet. Dieser Localtransport hat darin zu bcstchen, daß täglich von früh bci Ankunft des Trains bis Abends nach Abgang dcs Trains, ein Paar Pferde zur Benützung bereit zu halten sind, mit denen nicht nur der Transport zwischen dem Stadtpostamte lind der Bahnhofpostexpedition Früh und Abends zwischen der Ankunft und dem Abgänge der Eiscnbahnzüge, sondern auch das Hin-und Herführen der leeren Wagcn zwischen Stadt und Bahnhof, dann zwischen dcr Postpackhalle im Bahnhofe und den etwas entfernt gelegenen Wagenschoppen, dann zu und von den Handwerks-lcuttn zu besorgen ist. Wegen Überlassung dieses Localtransportes geschieht hicmic die allgemeine Verlautbarung mit dem Beisätze, daß hierauf Neflcctircnde ihre Offerte, in denen sich über die für die Besorgung dieses Transportes entweder täglich oder jährlich pauschalier in Anspruch zu nehmende Entschädigung auszusprechcn ist, bis 15. Jänner 1851 schriftlich bei der gefertigten k. k. Postdirection zu überreichen haben, wobei bemerkt wird, daß auf das billigste Anbot besonders Bedacht genommen werden wird. K. k. Postdirection. Laibach den 29. December »85U. Hoffmann m. p. Concurs - Verlautbarung. Der gefertigte Gcmeinderath hat die Stelle eineä städtischen Bauinspectors sistemisut, welche bleibend verliehen wird und mit dem Rechte auf alle jene Ansprüche a>, die Gemeinde verbunden ist, welche den Staatsbeamten und Dienern der Verwaltungsbehörden zustehen. Mit dieser Stelle ist ein jährlicher Gehalt von 8W st. aus der städtischen Gemcindecasse verbunden. Bewerber um diesen Posten haben binnen vier Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edictes in das Laibachcr Zeitungsblatt, ihre mit den Zeug/ nissen über dic absolvirten technischen Studien, über ihre, insbesondere im Civildaufache sich erworbenen practischen Kenntnisse, über ihr Alter, Stand, über die Kenntniß der sloveuischen und deutschen Sprache belegten, an dm Gemeinderath stilisirten Gesuche, beim hiesigen Magistrate cin-M eichen. Bewerber aus Staatsdiensten haben zugleich zu erklären, ob sie ihre Dienstjahre im öffentlichen Staatsdienste bei allsälligem Eintritte einer Pcnsionirung werden eingerechnet wissen wollen. Vom Gemeinderathe der Landeshauptstadt Laibach dcn 4, Jänner 1851. Z7»2. ('Is " Agenten-Gesuche. Für ein allVnchalb-n mit dem besten Erfolge zu verreibendes Gcschäft wcrd^n Agenten gesucht, und denselben eine sehr bedeutende Provision ga- rantirt. Auf frankirte Anfragen ertheilt der Un< tnzeichntte nähere Auökunfr. Fr. Aug. Richtsteiger, in Zwonitz, (Sachsen). K n n d m a chnn g. Gefertigter hat die Ehre, dem k. k. Miluär und dem verchrungäwürdigen Publikum anzuzeigen , daß die optische Waren-Niederlage ans dem Platz nächst dem Nathhauft in Laibach nur diö zum 2N. Jänner 1851 bestehen wird. Da er wegen auswärtigen Geschäfts - Angelegenheiten auf einige Monate verreisen muh, so c>sucht der Gefertigte d^s ?. 'I'. kauflustige Publikum, ihn mit zahlreichem Zuspruche zu dechren; er ist derttt.mit herabgesetzte Pr.isen die Ware zu u»radrei-chl'n; auch ersucht er, die da vorhandenen fertigen Reparaturen abholen ^, lassen. Martin Goldschmidt, OpticuS. SSet Ignaz ?• Kleinmayr «fe Fedor Bambcrg sind nachfolgende Blanq netten zu haben: ^ür die k. k. NejirkKhauVtmannschaftrnt Hauptindex über alle eingelangten Acten,..... das Buch 3t» kr. Gemeindebürger-Wahllisten Nr. I und 2 ..... >, >> 40 Gcmeindebürger-Stimmlisten „3....... » » 48 " Gestionsprotocolle.......... » » 48 » Für die k. k. Stellerämter: Ausweis über im Grundsteuerobjecte aufgenommene Aenderungen . das Buch 36 kr. Journal der bei, der Steuerumlegung zu berückfichttgenden Aenderungen in den Ansätzen des Hauptbuches des Besitzstandes . >> » 36 ^ Journal zur Aufnahme der zu berücksichtigenden Aenderungen in den Ansätzen des Verzeichnisses der Häuser-Classensteucr . . » » 3tt » Summarische Wiederholung des Catastralverzeichnisses zur Classification der Wohngebäude . . . . Kopfbögen » » 4P » Einstoßbögcn » » 36 „ Steuereinzahlungs-Journal ........> » 36 » Steuer-Bücheln..........das Stück 4 >> Vcränderungä-Ausweis über zur Berücksichtigung angezeigte Aenderungen im Objecte des Grundertrages . das Buch 36 » „ » über zur Berücksichtigung angezeigte Aenderungen im Objecte der Häuser-Classensteuer . » » 48 » Verzeichniß der zur Berichtigung eingetr. Aenderungen im Steucrobjccte » „ 36 » » » Berücksichtigung » ., » „ . .„ „ 36 „ ;> » der in der Steucrgemcinde zur Berichtigung vorgekommenen Grundtherlungcn . . . , » „ 36 ^ » aller Häuser der Steuergemcinden ....„» 3« » Für die k. k. Gerichte: Zustellungsbögen in Quart auf sch öne m Kanzleipapier, . . . das Buch 24 kr. Zustellungsbögen in Folio ,, >, ...» » 24 >> Sterbregister » » . . . „ „ 24 » Postaufgabsjournal ,> » - ^ . » » 24 » Todfallsaufnahme » » > » . « » 24 „ Vormundschaftsdecrete » » . . » » » 24 » Edict zur Einberufung der Verlassenschaftsgläubiger . . - » » 24 » Vorladung von Zeugen und Schuldigen, in slovenischer Sprache . . ^ » »24 » Zeugenvorladungen .... Strafproz. Ordn. Form. XU I. . . » » 24 » Wiederholte Zeugenvorladung . „ „ Xll 2. . . >> » 24 « Vcrhängung der Geldstrafen . » » XII 3. . . „ » 24 » Vorführungsbcfehl ... . « » ^,ll 4. . . » » 24 » Vorladungsbefehl .... » » ^^1 I. . . » ^, 24 » Ladung .... . . » » Xlli 2. . . » » 24 » Verhaftungsbefehl .... » » ^^ . - » » 24 >> Vorladung zur Hauptverhandlung >> » XXN4. . . » » 24 » » des Angeklagten » » XX.N ^ . . „ » 24 » » der Zeugen « » XX ll l^ . - » » 24 » Vorladungsliste ' » „ XX N Beilage I >> „ 24 » Vorladungsbefehl » „ XXIl ,> 2 » ^ ^^ ^ Pupillartabellen auf Median-Concept....... » » 45 „ Taxnoten in Octav auf Groß-Medtan Concept..... » » 50 » Einreichungs-Protocollsbögen auf Real-Concept..... » » 5U » Register zum Einreichungsprotocoll....... „ » 5U „ Für die hochwnrdige Geistlichkeit: Ausweis über die monatlich eintretenden Sterbfälle, auf schönem Kanzleipapier . 24 kr. Die Vlanquetten sind nach den gesetzlich vorgeschriebenen Mujtern, und unter der Revision fachkundiger Männer aufgelegt worden. 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