Nr. 1,64. Samstag den 49. Juli 1851 Z. 314. 9. (3) Nr. 5U09/11U5. Kundmachung. Der französische Gesandte am kaiserlichen österreichischen Hofe ist beim k. k. Ministerium des Äußern um Übermittlung möglichst genauer Verzeichnisse der innerhalb der ostcrr. Staaten seit längerer oder kürzerer Zeit wohnhaften französischen Staatsangehörigen eingeschritten, da seine Regierung, zum Behufe einer vorzunehmenden neuen Volkszählung, die Fahl der im Auslande sich aufhaltenden Franzosen zu erfahren wünscht. Einem mir hierüber zugekommenen h. Ministerial - Erlasse gemäß, fordere ich demnach sämmtliche im Kronlande Krain befindliche französische Staatsangehörige auf, sich zu obigem Zwecke in Laibach bei der k. k. Polizei-Direction, außer Laibach aber bei der k. k. Bezirkhauptmannschaft ihres Aufenthaltsortes, jpattstens bis l8. Juli l. I. zuverlässig zu melden. Gleichzeitig dringe ich denselben, dem weitern vom h. Ministcrio mitgetheilten Wunsche des französischen Grsandtcn gemäß, nachstehende, die IlumiUricilkaioi! der französischen Staatsangehörigen im Auslande betreffende Verordnung in Erinnerung: Ad Nr. 117557887 ex i85i. Ministere des Affaires Etrangeres. Ordonnaiicc sur 1' immatriculalion dans Ics Chancelleries des Legations et des Consulats, des francais residant a 1' etranger. Article premier. ,# Les fraucais re'sidant ä 1' etranger qni voudront s'assurer la protection du Miui-stre oti du Consul dans 1' arrondissement duquel ils sonte.ablis, ainsi qu'un moyen de justisier de leur esprit de retour, et la jouissance des droil.s et privileges deja attribues, 011 qui pourront 1'etre al'ave-nir, par les traiies, Jes lois ou ordonnan-ces aux seuls Francais i m matricides, devront se faire inscrire, apres Ja justification de leur nationalite, sur 1111 regist re matricule, tenua cet efFet dans la Cliancellerie de chaque Legation ou Considat, Ar tide second. II ne sera percu aucun drok pour P inscription sur ce registre. Article troisierae. Des Ccrtificals d' inscription seront de livres aux personnes qui en seront la demand e. Article qua trieme. Ne pourront etre ad mis ä 1' immatii-culalion et seront rayes du registre s' ils y ont ete inscrits, les francais qui, d' apres les lois en vigueur, auront encouru la perte de leur nationalite. Article cinquieme. Notre Ministi'e Secretaire d'Etat au Departement des Affaires Etrangeres estcharge de I* execution de la presente or-donnance. Fait a Paris le 28. Novembre 1833. Laibach am w. Juni 1^51. Gustav Graf v. Chorinsky, ___k. k. Statthalter. Z7^697^M Nr. ^l34U«. Kundmachung. Bei dem Umstände, daß viele Consumcnten die aus der Wcnediger Fabrik stammenden Vir-ginier-Cigarren jenen aus Haimburg vorziehen, hat die k. k. Tabak-Fabriken-Direction zu Folge Eröffnung vom 24. Juni 1851, Z. YU?1, die Nenediger-Fabriks-Inspection angewiesen, künftig die Virginicr-Cigarren dirccte nach Laibach, Gratz und Fü'lstcnftld gelangen zu lassen. Welches mit dem Beisatze bekannt gemacht wird, daß die Magazins- Verwaltungen zu Gratz, Laibach und Fürstcnfelo angewiesen sind, angemessene Vorräthe an Virginicr-Cigarren der Ve-ncdiger Erzeugung in Bereitschaft zu halten. Gratz am I. Juli 185 l. Franz Xav. Spurnij, k. k. Ministerial-Rath und Finanz. Director. Knaffl, k. k. Finanzrath. Z. 3«5. li (3) Nr. II282. Concurs-Kundmachung, Im Bereiche der k. k. Finanz-Landes-Direction für Steierm^rk, Karnten und Krain ist rine Amts-Offizialen-Stelle mit dem Iahresge-halte von Vierhundert und fünfzig Gulden und der Verbindlichkeit zur Leistung einer Caution im GchaltSbetrage m Erledigung gekommen, zu deren Besetzung der Concurs bis letzten Juli l. I. eröffnet wird. Die Bewerber um diese Dienststelle, oder im Falle durch die graduelle Vorrückung eine Amts-Offizialen. Stelle mit 4M> fl. in Erledigung kommen sollte, auch um eine solche Dieu. stesstcUe, haben ihre mit dcr erforderlichen Nachweisung über ihre bisherige Dienstleistung, tadellose Moralität, Ausbildung im Gefälls-, Man, pulationS-, dann Casse-und Rechnungsgeschäfte, insbesondere über die mit gutem Erfolge abgelegte Prüfung aus der Warenkunde versehenen Gesuche innerhalb obiger Frist im vorgeschriebenen Dienstwege an diese Finanz »Landes-Direction zu le>^ ten, und zugleich darin anzugeben, ob und in welchem Grade sie »mt cmcm Beamten in die-scm Finanz - Gcditte verwandt oder verschwägert sind, und auf welche Art sie die vorgtschrlebene Caution zu leisten vermögen. Gratz am 27. Juni l85I. Z, 359. u. (3) l»^ Nr. »351. Licitations-Kundmachung. Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß am 28. dieses Monats Vormittags eine neuerliche Versteigerung der Baulichkeiten zur Reparatur und Vergrößerung der Mü'hlgebaude am !Risanostusse in Istrien, welche zur bischöflichen Mensa von Trieft- Capodistria gehören, versucht werden wird. Als Auörufsprciö wird der Fiscal-Preis von 2178 fl. 32 dienen, welche die hohe Statt' halterei für die Provinz Küstenland mit Dccret vom 30. Juni l. I., Z. 477H1057, IV. festgesetzt hat, und wornach die, von den Licitationü lustigen zu erlegende Caution mit 217 st. 5l kr, bestimmt worden ist. Die Plane, Vorausmaßen und Ueberschlage, so wie die LicitationSbcdingmsse sind im Amts-locale dieser k. k. Landesbaudlrection in der Ar« chitckturs-Abtheilung, wo die Verstcigerung abgehalten werden wird, «mzusehcn. Von der k. k, Landcsbaudirection. Trieft am 7. Juli 1851. Z. 372. (2) N. 1638. ?. Kundmachung. Der gefertigte Landesgerichts- Präsident bringt hiemit zur Kenntniß, daß die im §. 40 dcr Strafprozeßordnung vorgeschriebene Verlosung der Geschwornen für die am 25. August 1851 beginnende dritteSchwurgcrichtssihung zu Laibach, am 1. August d. I., Früh 10 Uhr, im Saale des k, k. Lindcsgenchtes im Sitticherhofe, in öffentlicher Sitzung vorgenommen werden wird. Laibach am I«. .Juli 1851. Der k. k. Landcsgerichts-Präsident: C arl v. Pettenegg m. p. Z. 367. (3) Nr. 2579. Edict. Von dem k. k. Oberlandesgerichte für Kärn-ten und Krain wird bekannt gemacht, daß die 3. ordentkche Schwurgerichtssitzung im Sprengel des Landcsgerichtes Laibach, am 25. August 1851 um 9 Uhr Vormittag zu Laibach eröffnet werden wird, und daß von dem Präsidenten dieses Oberlandesgerichtes zum Vorsitzenden dieses Schwurgerichtes in Laibach der Herr Ober-landcsgerichtsrath Carl v. Coppini und zu dessen Stellvertreter der Herr Landesgerichtsrath Anton Schmalz ernannt worden sind. Klagenfurt am 3. Juli 1851. Z?357. 3^(2) NV."l432. Edict. Von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Wippach wird hiemit kund gemacht, daß zur Mimlkndo-Versteigerung der bereits mit Verordnung des bestandenen k. k. illyr. Gubcrniums clclo. 13 April 1849, Z. 5956, bewilligten Erweiterung des Curathauses in Planina ob Wippach nachstehende Arbeiten, als: die Maurerarbeiten mit . . . 262 fl. — kr. das Maurcrmateriale mit . . 372 » — » die Stcinmetzarbeiten .... i« „ — » „ Zimmermannsardeiten . . 142 » — » das Zimmermannsmateriale . . 12! » 30 » die Tischlerarbeiten .... 56 » - „ » Schlosser-lmd Schmidarbeitcn 62 » 35 „ » Anstrcicherarbeit .... 9 » 56 » >> Spenglerarbeiten .... 21 » 40 » » Glaserarbeitcn..... 8 » 17 » » Haflicrarbeiten.....19 » — » Summa . . . 1084 fl 58 kr. die Licitation am 23 l. I. Vormittags von9—12 Uhr Hieramts abgehalten werden wild. Hiezu werden die Unternehmungslustigen mit dem Beisatze eingeladen, daß der Bauplan, das Vorausmaß und die Licitalionsbedingnisse täglich bei dem gefertigten Amte eingesehen werden können. K. K. Beznkshauptmannschaft Wippach am 2. Juli 1851. Z. 864 li) ^ Nr. 2364. C d i c ,. Von dem k. f. Bezirksgerichte Oderlaibach wild kundgemacht'. Es scy ii, die elecuiive Feilbielunq der dem He.ni Franz ?6i, 4. Aug., 4. Sept. und 4. Oll. 185», jedes«-mal Voimillags 9 Uhr in loco der Realität zu Hs,b, Nr. lj^, mit dem Beisätze angeordnet w^ben, daß die Nealiiat bei den zwei ersten Tagsahungen nur um odrr übn den Schätzungswerlh, bei der dritten, aber auch umer demselben hintamzcgeben werden wnd. Hiezu welden die Kauflustigen mil dem Beisahe eingeladen, daß das SchahungZplolvloll, die Licita« l lio.isbcdmgnisse und dcr neueste Grunbbuchsertlacl zu ! ^edermannö Cilisicht in den gewöhnlichen Amtsstun- l oen hicranus be, eil liegt K. k. iüezilksg. Obelllubach am !6. Mai 185l. Z. 862. (I) Nr. 25. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Ovellaibach wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen t-ls Valen. iin Gabiouschcs, zur (3rfolschung der Schuldenlast, nach dem am 15. November 18H7 zu Geieulh Haus» ^ir. 3l uotstol!)encn Joseph Pelkouscbef, die T^g» '"hung auf den 6. August l. I-, Früh 9 Uhr, vor l oicstm k. k. Bezilksgcrichle bestimmt worden, wobli 'Ue Jene, welche an diesen Verlaß einen Anspruch iu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden u„o rechtsgeltend darthun wllen, widngens sie die Folgen loes §. 8l4 a. b. O. 25. treffen werden. I K. k. Bezirksg. Oveilaibach am 6. Febr. IÜ5I. 398 Z. 356. u (3) Nr. 12479 Kundmachung. Von dcr k. k. Finanz-Landes-Direction für Steicrmark, Karnten und Kram wird in Folge hohen Finanz Ministerial-Erlasses vom II.Iunl 1851, Z. 18906, zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die in den Kronlandern Steiermark, Karnten und Krain bestehenden, in dcm Verzeichnisse dicser Kundmachung gcnannten Weg-, Brü-> cken? dann Ueberfuhr- und Linienmäuthe für die Jahre 1852, 1853, 1654, und zwar entweder für alle diese drei Vcrwaltungsjahre, oder für die Jahre 1852 und 1853, oder für das Jahr 1852 allein, vom 1. November 1851 angefangen, im Wege der öffentlichen Versteigerung unter nachfolgenden Bestimmungen in Pacht gegeben werden. Unter gleichen Bestimmungen wird zugleich die Psiastermauth der Stadtgemeinde Gratz, vereint mit den Gratzer Linienmäuthen mit dem in dem Verzeichnisse dicser Kundmachung bestimmten Ausrufö-preise auf die für die Linieumauthe bestimmte Zeitdauer zur Verpachtung mit dcm Beisätze ausgeschrieben, daß sowohl die stadtische als auch die ärarische Mauthgebühr zusammen nur Einmal und zwar bei dem Eingänge für den Ein- und Ausgang zugleich, also mit dcm doppelten Betrage eingehoben werden. 1. Die Versteigerung wird bei derselben Tagsatzung für die einjährig?, dann für die zwei- und dreijährige Zeitdauer abgehalten, und im Falle eines günstigen Erfolges für die längere oder kürzere Pachtzeit mit demjenigen der Vertrag abgeschlossen werden, dessen Anbot über den Ausrufs-preis sich als der vorlheilhafteste darstellen roird. 2. Aus dem anliegenden Ausweife sind die Namen der Hauptstationcn und dcr ihlien zugc theilten Filial-Emhebunqen (Wehrmauthen) di< Anzahl dcr Meilen und Brückcnclassen sammt dem Ausrufs preise zu entnehmen. In diesem Ausweiss ist auch der Ort und Tag augegeben, an welchem die Versteigerung einer jrdcn Station vorgenommen werden wird. 3. Zu diesen Versteigerungen werden allc Jen«-zugelassen, welche nach dcn Gesehen zu solchen (Ae schäften geeignet, die bedungene Sicherheit zu lei^ sten im Stande, und von Mauthpachtungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. ' 4. Wer im Namen eines Andorn einen Anbot macht, muß sich mit der gehörig leqalisirten Vollmacht seines Machtgebcrs bei der Commission vor der Licitation ausweisen, und diese ihr übergeben 5. Den Pachtlustigcn ist gestattet, mündliche Anbote für die Pachtung einer Station, oder meh rcrer Stationen zusammen in einem Complere, il> so ferne sie bei derselben Tagsatzung ausgedoten werde«, was auS den, in dem K. 2. bezogenen Ausweise ersichtlich ist, gegen dcm zu machen, daß sie auf die im K. 8 bezeichnete Art vorlaufig die Caution für alle jene Mauthen, für welche der Ge-sammtanbot gestillt ist, erlegen. tt Eben so ist gestattet, schriftliche Anbote für die Pachtungen von Mauthen einzureichen, unr zwar auf t-ie Pachtung bloß einer, oder mehrere! Stationen in einem Complex?, in so fern dieselben bei derselben Tagsahung versteigert werden, wobei der Offcrent auch die Bedingung stellen kann, daß sein Anerbieten nur für den Fall gelte, wenn ihm der ganze Complex, für den er den Anbot stellte, ohne Ausscheidung irgmd einer Station überlassen werde. Die Staatsverwaltung behalt sich vor, je nach dcm Ausschlage dieser Paö'tvel Handlungen die Resultate der Versteigerung für die einzelnen Mau-the oder jene der Licitation sür größere Complexc zu bestätigen. 7. Bei den schriftlichen, mit gehörigen Stäm-peln versehenen Anboten istFolgendcö zu beobachten: :,) Dieselben müssen mit dcm zu Folge deS §. 6 dieser Kundmachung als vorläufige Caution sicher zu stellenden Betrage in Barem oder in Staatspapicren nach dem lctztdekannten börsemäßigen Curse belegt, odcr mit dem Beweise, daß dieser Betrag bei einer Aerarial - Cass. oder einem Gcfällsamte im Baren, oder in Staatspaviercn nach dcm Curswerthc erlegt, oder hypothekarisch - pupillarmäßig sichergestellt worden sey, daher, so we,t cs sich um eine hy. pothekarische Sichcrsttllung handelt, mit den die landtäftlche oder glunddüchliche Pfandverschreibung enthaltenden Landtafcl- oder Grund-buchs-Extracten und der gerichtlichen Schätzungsurkunde der Hypothek versehen seyn. d) Dieselben müssen bis zu dem in dem Ausweise dieser Kundmachung bestimmten Tage bci der betreffenden Camera! - Vezirksverwaltung für die darin genannten Pachtoojecte versiegelt eingereicht werden. ^) Die schriftlichen Anbott müssen den Betrag, der für jede Station angeboren wird, in Zahlen und Buchstaben dcutlich ausdrücken, und sind von dem Anbotsteller mit dcm Vor- und Zunamen, dann Charakter und Wohnort des Ausstellers zu unterzeichnen. Parteien, welche nicht schreiben können, haben dcm Offerte ihr Handzeichen beizusrtzen, und dasselbe nebstbei von dem Namensfettiger und noch einem Zeugen unterfertigen zu lassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dcm Offerte beizusetzen, daß sie sich als Mitschuldner zur urtheilten Hand, nämlich Einer für Alle, uno Alle für Einen, dem Gefallsärar zur Erfüllung dcr Pachtde-dmgungcn verbinden. Zugleich müssen sie in dcm Offcrtc jenen Mit-ossercntcn namhaft machen, an welchen allein die Uebergabe des Pachtobjectcs geschehen kann. ä) Auf dcm Umschlage dcs Offertes sind jene Mauthstationen, für welche der Anbot gemacht wird, deutlich anzugeben. ^) Diese Anbote dürfen durch keine dcn Lici-tationsdedingungen nicht entsprechende Clau-seln beschränkt seyn, vielmehr müssen dieselben die ausdrückliche Erklärung enthalten, daß der Offerent die in dcr Kundmachung enthaltenen und die bei der mündlichen Licitation vorgelesenen, in das ^icitatiottsprctocoll aufgenommenen Vertragsbedingungen genau befolgen wollc. l') Dic schriftlichen Offerte können, so wie die mündlichen, auf cinc einjährige, zwei- odcr drei' jährige Pachtperiode, ooer auf alle drei Iahrc zugleich gestellt wcrden. ^) Von Außen müssen diese Eingaben mit der Aufschrift bezeichnet seyn: „Anbot zurPach. tung der Mauthstation" (hier folgt derName der Atation). Ein Formular eines solchen Offertes folgl unten zur Einsicht. li) Die schriftlichen Offerte sind von dem Zcit-puncte der Einveichunsi für dic Offcrenten, ftn die Finanz-Bandes - Direction aber erst vom Tage, an welchem die Annahme desselben dem Anbietenden bekannt gemacht worden ist, verbindlich. Die schriftlichen Offcrte werden nach beendeter mündlicher Versteigerung in Gegenwart der Pachtlustigen von dem Licitationscommis-sär, welchem sie von der Cameral-Bezirks' Verwaltung, die sie in Empfang nahm, ver« zeichnet übermittelt werden, eröffnet und kundgemacht. Als Crstcher der Pachtung wird dann, ohne eine weitere Steigerung zuzulassen, derjenige angesehen, der entweder bei der mündlichen Versteigerung odcr nach dem ordnungsmäßigen schriftlichen Anbote als der Bestbieter erscheint, so fern dieses Bcstbot den Ausrufspreis erreicht odcr überschreitet, und an und für sich zur Annahme und zum Abschlüsse des Pachtvertrages geeignet erkannt wird. Hierbei wird, wenn der mündliche und der schriftliche Anbot vollkommen gleich seyn sollte, dem mündlichen, unter zwei oder mehreren schriftlichen gleichen Anboten aver jenem der Vorzug gegeben werden, für welchen eine vom Licitationscommissär vorzunehmende Verlosung entscheidet. 8. Der Pächter hat zur Sicherstellung seines Pachtschillinüs eine Caution zu leisten, welche nach seiner Wahl in dem sechsten oder ln dem vierten Theile des einjährigen Betraa/s desselben zu bestehen hat. Im ersten Falle muß der Pachtschilling monatlich voraus, im zweiten Falle nach Ende eines zcden Monats entrichtet werden. Diese Caution kann im Baren, oder in k. k. Staatsvapieren nach dcm letzten Course, oder mittelst Hypothekar-Bicherstcllung geleistet werden. D,e Einverleibung der Letzteren ln den Grundbüchern oder Landtafcln geschieht auf Kosten dc6 Pächters. Jeder Verstcigerungslustige muß den sechsten Theil dcs für ein Jahr entfallenden Ausrilfs-preises, bevor er zur Versteigerung zugelassen wird, der Commission als vorläufige Caution (Vadium) erlegen;—dieser Erlag kann eben so, wie die oben erwähnte Caution selbst, im Barcn oder in k. k. Staatspapieren nach dem letztdckanl:-ten Course geschehen. Auch kann dafür eine einverleibte Pragma^ tical- Slcherstellunqsurkulide mit Beibringung des Grundbuchs- oder Wandtafel-Ertractcs und deS Schätzungsactea eingelegt werden, welche i.doch mit der Bestätigung ihrer Annehmbarkeit von Seite der betreffenden Kammcrprocuratur inGiah, Laibach oder Klagenfurt versehen seyn muß. Zur Erleichterung jener bisherigen Mauth-pächter, die mitzulkitiren gesonnen sind, ,st, wenn sie sich in keinem Pachtrückstande befinden, und ihre Caution durch baren Erlag oder in Staatspapieren gclelstct haben, unter dcr Bedingung, daß auf diese Caution bis zum Zeitpuncte der Versteigerung kein Pfandrecht oder Verbot von Jemanden erwirkt wurde, cine Erklärung genügend, daß sie ihre bereits für die acgcn-wärtigc Pachtung bestellte Caution vorläufig als Fortsetzung für ihre künftigen Verpflichtungen ausdehnen. 9. Gleich naä) Beendigung der Versteigerung wird die als Vadium beigebrachte Birncr-stellung denen zurückgestellt, welche die Mauth nicht erstanden haben, dcm Bestbieter aber wird dieselbe nur nnch gepflogener Richtigstellung der Caution ausgehändigt werden. Die NichtigstcUuna, muß vor d.r Uebergal'e des Pachtobjcclco gcschchc'n. Itt Nachdem dieLlcitation einer Mauthsia-tion geschlossen wurde, wird bis zu dcm Augen« blicke, wo die Nichtannahme. dcö Anbotes von Scitc der competenten Behörde abgesprochen worden ist, kein nachträglicher Anbot angcnomnKN. 11. Dic Urbcrgabe dcs Gegenstandes dcr Pachtung geschicht nach erfolgter Bestätigung dcs Licitationsactes odcr Offertes mit November 1851. 12. Dcr Pachter tritt rücksichtlich der gepachteten Station und der damit verbundenen Gebühren - Einnahme in die Rechte dcs Acrars. 13. Dort, wo Acrarial - Maulhssebäude be-stchen, wird, wenn der Pächter es wünscht, wegen micthwciser Ueberlassung derselben an ihn, ein besonderes Uebereinkommen gepflogen werden. 14. Die allgemeinen Pachtbcdingungcu sind aus dcr Anlage zu entnehmen, die besondere,» für die einzelnen Stationen eigens bestehenden Bedingungen können abcr vor der Versteigerung bci der betreffenden Bezirksverwaltung in dcn gewöhnlichen Amtöstunden eingesehen werden. 15. Die Licitationcn beginnen immer pünct-um die zchnte Stunde Vormittags. Formulare ei nes schriftlichen Offertes. (Von Innen.) Ich Endesgefertigter biete für dic Pachtung dcr Mauth (folgt der Name der Station) fi.r die Zeit vom 1. November 1851 bis Ende October 1852, oder vom 1, November 185), bis Ende October 1853, odcr vom 1. November 1851 bis Ende October 1854 den Iahres-pachtschilling von (Geldbetrag in Ziffern), das ist (Geldbetrag in Buchstaben), wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankün« digung und in dcn Conttactsbedina.mssen cnchal-tcnen Bestimmungen genau befolgen werde. — Als, vorläufige Caution lege ich im Anschlüsse den Betrag von ..... Gulden.....Kreuzer bci, — odcr lege ich die nachfolgenden Urkunden bei, welche die Hypothckar-Aicherhcit im Betrage von.....Gulden.....Kreuzer 399 nachweisen. (Sind die bezeichneten Documrnte anzugeben), oder lege ich die Cassequitt«ng über das erlegte Vadium bei. .....am.....185!, (Unterschrift nach Maßgabe des §. 7.) (V o n A u pen.) Nebst der Adresse der Behörde, an welche das Offert eingesendet wird, und Bezeichnung drs Betrages im beiliegenden Gelde, oder der Obligation, oder des Betrages der zur Sicherstellung gewidmeten Urkunden (Offert für die Pachtung der Mauth) hier folgt der Name der Station. Nr. 12479. Allgemeine Pachtdeoingungeli. Die Bedingungen, unter welchen die Verpachtung Statt findet, sind folgende: Erstens. Dem Pächter wird das Recht eilige-räumt, die für die gepachtete Station oder Stationen gesetzlich bestimmten Mauthgebühren nach den bestehenden Tarifen und Vorschriften ein-. zuHeben. ' Der Tarif und eine Zusammenstellung derj wichtigsten Mauthvorschriften werden demselben ^ bei der Uebergabe der Etation verzeichnet gegen! Empfangsbestätigung eingehändiget werden. ! Zweitens. Bei den sogenannten Wehnnaulhen oder Filial-Stationen treten die nämlichen Weg-mauthgcbühren wie bei den Hauptstationen ein. EH unterliegen aber diesen Gebühren bei den Wehrmauthstationcn nur jene Parteien, welche die Hauptstation umfahren, oder mit Vieh um-treidcn, das ist, solche Parteien, welche vor dem Hauptschranken von der mauchpslichtigcn Straße ablenken, und dieselbe hinter diesen Schranken wieder benutzen. Die Brückenmauthgedührcn aber sind bei den Wehrmauthstationcn nur in so weit einzuheben, als die mauthpstichtigen Brücken wirklich be-! nützt werden, ^ Drittens. Dem Pächter werden dic bei den! Stationen befindlichen Schrankenbäume undz Zugehör, in so weit sie ein Eigenthum des Acra-! riums sind, und unter der Bedingung uncut-^ geltlich überlassen, daß er die etwa nothwen-! digcn Reparaturen an denselben aus Eigenem! bestreite, und sie in demselben Zustande, als j sie ihm übergeben worden sind, bei Beendigung seiner Pachtzeit dem Aerarium zurückstelle. Wo keine Schranken bestehen,, oder die alten ganz unbrauchber geworden sind, hat der Pachter für die Herstellung eines neuen Schrankens zu sorgen, der in diesem Falle dergestalt sein Ei-^cnthum verbleibt, daß er nach Ende der Pacht-zcit sich mit seinem allfalligcn Nachfolger abfinden , oder den Schranken wegnehmen lassen kann. Viertens. Der Pächter ist weder berechtiget, die ihm verpachtete Station in eine andere Ortschaft zu verlegen, noch dieselbe von der Straße, an der sie dermal steht, zu entfernen, noch überhaupt den Schranken eigenmächtig zu versetzen. Es steht jedoch demselben frei, eine andere Aufstellung des Schrankens bei der Gefällsbe-hörde anzusuchen, welche sich das Recht vorbehält, dazu ihre Einwilligung im Einverständnisse mit der politischen Behörde zu ertheilen, wenn keine Anstände dagegen obwalten. Fünftens. Der Pächter ist verbunden, die Parteien anstandig zu behandeln, und bei Tag und Nacht ohne Aufenthalt zu erpcdiren. Es liegt ihm ob, den Reisenden, Fuhrleuten und Vieh' treibern, die seinen Schranken betreten, die Gebühren außer dem Amte auf der Straße abzunehmen, und die auf den entrichteten Betrag lautende Bollcte auf Verlangen einzuhän-dlgcll^wte nicht minder zur Nachtzeit den Platz am Schranken ergiebig H« beleuchten. Er ist verbunden, eine von der Gefällsbehörde bestätigte und leserliche Gebührcntabelle, an dem sichtbarsten und zugänglichsten Platze außerhalb des Einhcbungslocales anzuheften, und während der ganzen Pachtzeit angeheftet zu lassen. Im Falle der Nichtbcfolgung dieser Vorschrif ten verfällt der Pächter in eine Strafe von 1 bis 10 st., welche die Bezirksverwaltung von Fall zu Fall nach Umständen bemessen wird, Sech st ens. Die Bcischaffung der Wegmauth-Valorbolleten bleibt dem Pachter überlassen; es wird jedoch demselben ein Formular vorgczcich-net werden, nach welchem die Bolletcn gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten, odcr geschriebenen Bollete, wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansähe des Gcbührenbetrages corrigirte odcr radirte Bollete der Partei gegeben werden. Siebentens. Wird von einem Pächter die Mauth in einem Falle abgenommen, in wcl chmi sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag cingehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt der Pachter eine Strafe in dem zwanzigfachcn Betrage des zur Ungebühr bezogenen Mauthgeldes, unab' hängig von jencn Strafen, die^ihn im Grunde der Strafgesetze noch treffen könnten. Achtens. Verweigert eine Partei bei Passirung des Schrankens oder der Brücke die Entricht tung der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtiget, den Beistand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und dieselbe verpflichtet, die sen Beistand zu leisten. Bei Eeparatcilfahrten, so wie bei Extrapost-fahrten mit dem Stundenpasse ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Einhändigung der Bollcte einzufordern. — Neuntens. Das Verfahren über die Verkürzungen der Mauthgebü'hr wird von den nach dem Gesetze hierzu berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtiget, von Denjenigen, die er in einer solchen Gefällsüber-tretung betritt, das Sieben-und Einha!bfache der Gebühr als Sicherstellung der Strafe in Barem emzuheben, worüber er eine schriftliche Bestätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pachters oder des Beschuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Vcr-zehrungssteuer- odcr Controllöamte, oder dcm nächsten für die Untersuchungen über G>'fcnls-Übertretungen bestellten Beamten, oder, wenn sich eine Obrigkeit nähcr befindet, bei derselben die Thatbcschreibung aufgenommen, und übcr dieselbe weiter nach dem Gese^e vorgegangen. Die wegen den gedachten Gcfallsvcrkülzungct, cinstießendcn Strafgelder fallen, nach Ab^ug der Kosten deö Verfahrens, so weit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Vcrur-theilten vergütet werden, dem Pächter zu. Zehntens. Die Entscheidung der, sich auf die Emhebung und Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten zwischen dem Pächter und den Parteien steht den Cameralbchörden zu. Der Pächter ist daher verbunden, den Gc fallsbehördcn über alle Maulhangclcgeuhciten je nachdem sie es fordern, schriftlich oder münd-lich Rede und Antwort zu geben. Die Behörden sind berechtigt, ihn hierzu im Falle der Weigerung odcr Unterlassung durch Strafbotcn, oder auf andere gesetzliche Art zu verhalten. Gegen die Entscheidung der Camce-al-Bezirke Verwaltung kann binnen vier Wochen der Ne-curs an die k. k. Finanz-l'andesdircction und gegen Entscheidung dcr letzten gleichfalls binnen vier Wochen an das k. k. Finanz. Ministerium ergriffen werden. Eil ftcns. Dcr Pachter ist verpflichtet, auf die Befolgung der mit Verordnung des k. k. steirm. Guberniumö vom 17. Juni und des illyr. vom 2iM.Iuni 1837, Z. W64 und l4I^3, erfolgten Kundmachung rücksichtlich der Uebcrla-dung zu wachen, und die Anzeige hievon an die nächste politische Obrigkeit odcr an das nächste Zoll-, Vcrzehrungssteucr- oder Eon-trollsamt zu machen, jc nachdem ein odcr das andere Amt auf dem Wegc, in dessen Richtung das Fuhrwerk zicht, der Mauthstation näher licgt. Wird die Anzeige richtig befunden, so gcbühtt ihm das Drittel des cingehobcncn Strafbettages. Der Pächter hat ferner auch darüber zu wachen, daß die Circular-Verordnung d?s k. k. stcierm. Gubcrniums vom 5. Juni und jcnc dc5 k. k. illyr. Gubcrniums vom > 12. Juni 1640, Z. 92,0 und 14090, betreffend die Festsetzung der Breite und deö Gewichtes der Ladungen der Lastwägen, d»e Bespannung derselben, die Breite der Reise dcr Räder, und das Einlegen der Rcißketten befolgt werde, und jede Außerachtlassung dieser Verordnung ist von dem Pachter gleichfalls, entweder der nächsten politischen Obrigkeit oder dem nächsten Gefällsamte anzuzeigen. Zwölftens, Dem Pachter steht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung der Mauthbollete von der zurückgelegten letzten Station zu verhalten, nicht zu. Drei zehntens. Der Pächter verbindet sich zur Leistung einer Caution, welche, wenn der Pächter den Pachtschilling monatlich vorhinen zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des ein, jährigen Betrages desselben zu bestehen hat; wenn der Pächter es aber vorzieht, denselben crst nach Ablauf eines jeden Monats z^l be« richtigen, in dem vierten Theile des jährlichen Pachtschillings zur erlegen kommt, und die spätestens bis 20. October 185» bei der betref» senden Cameral-Bezirks-Verwaltung geleistet werden muß. Diese Caution kann im Baren, oder mittelst Hypothekar-Sichcrstcllung, oder auch in k. k. Staatscreditspapieren, welche nach den dießfalls bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, bestehen und cllegt werden. Zur Erleichterung jener Vttsteigcrungölusti-gen, welche bcrrits Pachter einer Acrarial-Mauth sind, wird gestattet, daß in Betreff derjenigen Personen, welche in dem Beteiche jener leitenden Bczirksbehörde, in deren Gebiete die Mauthvcrsteigcrung, an welcher sie Theil nehmen wollen, Statt findet, eine Mauth oder mehrere Mauthcu bereits gepachtet, und ihre dießfälligc Caution durch Erlag baren Geldes, oder in Staatspapietcn geleistet haben, statt einer neuen vorläufigen Caution lediglich eine Erklärung genügend ist, daß sie ihre für die gegenwärtige Pachtung bestellte Caution vorlausig als Fortsetzung für ihre künftige Bel» psiichtung ausdehnen Es muß jedoch in diesem Falle der betreffende Pächter und beziehungsweise Pachtlustige durch cine an dem Tage der Pachtversteigerung ausgefertigte Bestätigung der compctenten Bezirks-Verwaltung nachweisen, daß er mit keinem Pachtzinsrückstande von der von ihm bereits gepachteten Mauth aushafte, und daß auf die von als ihm Caution dieser Mauthstation gewidmeten, amtlich aufbewahrten Geldbeträge und öffentlichen Obligationen von keiner anderen Person ein Verbot odcr Pfandrecht erwirkt sey, und überdieß muß derselbe sogleich die von dcm Eigenthümer dcr Caution ausgestellte Urkunde über die Widmung des baren Geldcö oder dcr öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für seine gegenwärtige Mauth-pachtung geleistet wurde, für die Pachtung der Mauth, welche er eingehen will, und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Vcrsteigcrungs-Commission überreichen, und dieser Commis. sion auch die ihr ausgefolgten, für die gegen, wattige Pachtung vinculirten öffentlichen Obligationen sammt dem bezüglichen Erlagscheine odcr der Quittung über die hiefür erlegte bare Caution, u. dieEmpfangsbcstätigung der Staats-schulden - Tilgungsfonds - Hauptcasse, wenn die bare Caution bei dcm Tilgungsfonde fruchtbringend angelegt wurde, übergeben. Vier zehntens. Der Pächter hat selbst für seine Untclkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerarial-Gebäude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann, wenn kein Hinderniß obwaltet, wegcn seiner Unterbringung in denselben mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. Fünf zehntens. Dcn PachtscMmg hat der Pächter aus scinc Gefahr und Kosten, an dic betreffende Camcralbczirks-. oder Fil.alcasse zu .......abzuführen, ""d zwar in mo- natlichcn gleichen Raten, wclchc bls spätestens am 10. cincö jcdm Monats zu bezahlen sind. 400 W?nn der Pächter aber mit einer Zahlungsrate im Rückstände bleibt, so laufen von dem Verfallstage an bis zur Tilgung der rückständigen Pachtrate vierpercentige Verzugszinsen, welche hiemit ausdrücklich bedungen werden. S ech zehn tens. Wenn einem Pächter die Benützung des ganzen gepachteten Objectes, oder bei Concretal - Verpachtungen die Benützung auch nur eines einzelnen, zu denConcretalpacht-Objecten gehörigen, jedoch selbststandigen Mauch-objectes durch em Elementar-Ereigniß, oder durch ein anderes von ihm unabhängiges zusal« liges Ereigniß nach von ihm rechtsdeständig zu liefernden Beweisen, durch einen Zeitraum von wenigstens vierzehn Tagen ununterbrochen gänzlich entzogen wird, so ist derselbe berechtiget, eme angemessene Vergütung des erlittenen Schadens anzusprechen, welche Vergütung aber die für die Zeit oer entgangenen Benützung des ihm entzogenen Mauthodjectcs entfallende Pacht-schillingsquote nicht übersteigen darf. Als selbstständiges Mauthobject wird bei Concretal - Pachtungen jede Mauthstation angesehen und behandelt, welche in der Versteigcrungs-Kundma-chung als eine selbstständige Station, und mit einem selbststandigen Ausrufspreise aufgeführt wird. Behufs derAusmittluna. der auf das entzogene selbstständige Mauthobject von dem Con-cretal-Pachtschillinge entfallenden Pachtschillings' quote wird gleich bei Ausfertigung desVertra-ges der für das gepachtete Concretal-Object gebotene Pachtschilling nach dem Verhaltnisse der einzelnen Ausrufspreise zu dem Gesammt-Ausrufspreise vertheilt. Hinsichtlich der Ueberfuhren wird ausdrücklich festgesetzt, daß das Zufrieren der Flüsse nicht als ein Entschädigungs - Anspruch des Pächters begründendes Elementar- Ereigniß angesehen wird, und daß daher auci, der Pa'ch' ter aus Anlaß dieses Eieignisses t^ine EntsctM digung anzusprechen berufen ist. Alle von dem Willen des Pächters abhängenden, daher durch sein Verschulden hetvor-gerufenen. die Benützung des Pachtobjcctes behebenden oder beschrankenden Umstände, sowie alle Zufälle und Ereignisse, die bloß auf eine Verminderung des Pachtobjectes im größeren oder geringeren Maße einwirken, durch welche aber die Benützung eines selbstständigen Mauch-objectcs nicht ganzlich unmöglich gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich den herbeigeführten Abfall am Ertrage des gepachteten Objectes ohne einen Anspruch auf Entschädigung zu tragen hat. Die Entschadigungsgesuche wegen cntgange-ner Benützung del Pachtodjccte müssen während der peremlorischen Frist von drei Monaten, vom Tage der Behebung des Hindernisses an, bei der Bczirksbehörde, in deren Bezirk die Mauth' station gelegen ist, überreicht werden, widri« gens auf solche Gesuche keine Rücksicht genommen werden wird. Siebzehntenö. Für den Fall, wenn der Pachter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge für die Erfüllung dcs Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen , die zur unaufgehattenen Erfüllung dcs Vertrages führen, wogegen aber auch dem Pachter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. Hiernach wird jedesmal, und insbesondere in dem Falle, wenn der Pachter die bedungene Caution nicht zur gehörigen Zeit vollständig leistet, oder den Pachtschilling >n der gehörigen Zeit nicht, oder nicht vollständig abführt, cs der GeMsbehörde zustehen, sogleich im administrativen Wege, ohne seine Vernehmung, Sequester auf die gepachtete Station, welche die Station auf seine Rechnung und Gefahr zu verwalten haben, einzusetzen, oder das gepachtete Object auf seine Gefahr und Kosten neuerdings feilzubieten, und die eine oder die andere Maßregel, oder beide zugleich zu ergreifen, oder endlich auch den Pächter zugleich im anderen Wege zur Erfüllung des Vertrages zu verhalten. In jedem dieser Fälle bleibt der Pächter in der Haftung für jedcn Betrag, der an dem bedungenen PachtsclMingc nicht eingebracht werden würde, und der GcfäUsbehörde steht es ' zu, den abgehenden nebst den schuldig gebliebenen Bttrag aus seiner Caution, nöthigenfalls auch von semem übrigen Vermögen einzubringen. Wenn dei der in einem solchen Falle vorgenommenen Wiederuersteigerung ein höherer Pacht-schilling erlangt werden sollte, oder wenn bei der auf Gefahr und Kosten des Pächters vor-genommenen Sequestration des Mauthgefalleö ein den Pachtschilling übersteigendes remeö Mautherträgmß sich ergäbe, so soll das Ge-fällsärar berechtiget seyn, diese Vortheile für sich zu behalten. Achtzehn tens. Dem Pächter, wie der Fi-nanz'Lalldesdirection steht, sofern während des Laufes der Pachtzelt eine Aenderung in den Bestimmungen des Geschcs, die auf den Ertrag einen Einfluß ausübt, Statt finden sollte, eine vorlaufige dreimonatliche Aufkündigung vor dem Ablause des Verwaltungsjchres frei. Neunzehntens, Da6 unterfettlgte Licltationö-protocoll vertritt die Stelle der förmlichen Con-tractsurkunoe, und verblndct den Bestbietcr soglelch vom Zeitpuncte der Unterfertigung, während für die Staatsverwaltung die volle Gültigkeit des Vertrages von der Annahme dcs Anbotes von Seite der zur Bestätigung solcher Pachtvertrage berechtigten Behörden abhängt, und daher erst mit der an den Bestbieter erfolgten Bekanntgcbung der höheren Ratification eintritt. Kann das Licltationsvro-tocoll wegen Abwesenheit des mittelst eines schriftlichen Offertes als Bestoieter verbliebe» nen Licitanten von demselben nicht gefertigt werden, und erfolgt zu demselben die oder-wähnte vorbehaltene Ratification, so wird auf der Grundlage des Offertes und der kundgemachten Pachtbcdingungm ein förmlicher Contract in zirei gleichlautenden Parien errichtet werccn. Sollte der Offerent sich weigern, den förm- Ucheu Contract zu untersettigen, so habcn die mit §. 1? festgesetzten Rechte des Gesälls-äi'als einzutreten. Die Entscheidung, ob der mündliche odcr schriftliche Anbot von der com-petenten Behörde ratlfizirt werde, wird längstens bis zum Anfangslage der Pachtzeit Statt finden, und dem Pächttr bekannt gegeben werden, bis wohin der Btstb'eter von seinem Offcrte nicht zurücktreten kann. W^'nn mchrerv Personen zusammen Bestbieter sind, sn haften sie zur ungethe'.lten Hand für die Erfüllung der übernommenen Contracts-Verdmdlichkeiten. Das Rechtsmittel wegen Verletzung über die Hälfte kann nicht gcltend gemacht werden. Zwa nzigstens. Der Pächter lst verpflichtet, die für ein Pachtcontractö Ex.mplar entfallende Stämpelgebühr sogleich bei der Bekanntmachung der erfolgten Bestätigung zu enttichttn. Ein und zwanzigstens. Der Pachter hat nebst txn allgemein kundgemachten Vorschriften und Tariffen auch die ihm bei der Licita-tion vorgehaltenen und unter die Pachtungs-Bedingungen aufgenommenen Bestimmungen genau zu beachten, und sich daher mit Rückollck auf den chm eingehändigten Amtsunlerricht gegcnlvärtig zu halte», das auch das in die Schwemme und zur Tränke getriebene Vieh am Localfchranken, das zur Weide auf die Alpe gehen» de Vieh aber bei allen Nauthstationen die Befreiung von der Entrichtung der Gebühr genießt, daß die Fuhren mit Feuerspritzen oder anderen Feucr-löschrequisiten, wenn sie bei einer Feuersbrunst verwendet werden, mauthfrei zu behandeln, und die Fuhren zu Uferschutz- und Rcgulirungs-Baulichkeiten, den Fuhren zu Etraßenoauten gleich zu stellcn sind. Auch sind die ausländischen, leer zurückfahrenden Postpferde mauthfrei zu behandeln. Eben so sind die k. k. Obcr-Commissare und Commissäre der Finanzwache, dann die berittene Mannschaft der Finanzwache mauthfrei, und cs kommt die den Holzfuhren zugestandene Begünstigung auch den zum Gewerbsbetrie? be nothwendigen Fuhren mit Holzkohlen zu Statten. Hinsichtlich der Begünstigung der Bewohner jener Orte, in welchen alle an Chausseen gelegenen Eingänge mit Mauthschranken umschlossen sind, wird sich auf das in dem Unterrichte citirte hohe Hofkammer-Decret vom 5. Juli 183l,Z. 18474, bezogen; übrigens wird bei merkt, daß die mit allerhöchster Entschließung vom 12. October I825 ausgesprochene Befreiung der Equipagen der Herren Erzherzoge Brüder, nunmehr die Equipagen der Herren Erzherzoge Oheime Sr. k. k. Majestät kaiserliche Hoheiten betrifft. Der wauthfnicn Behandlung sind ferner zu unterziehen: u) Die unentgeltlichen unterthä'nigcn Fuhren mit Schulbrennholz gegen Vorzeigung bczirks-herrschaftlicher Certificate. ^) Fuhren, welche nach vollzogener Amtöver-richtung des Seelsorgers leer zurückkehren, welche Begünstigung aber jenen Fuhren, dle angeblich Seelsorger zu ihren geistlichen Func-tionen adhulen, nicht zukömmt, c) Die zum Baue und Erhaltung der Aerarial-straßen bestimmten Fuhren gegen Vorzeigung dcr Certificate der betreffenden Straßen-Commissäre. <^) Materialfuhren zum Baue und Herstellung der Staats^isenbahnen, so wie auch Schotterfuhren nach den hierüber bestehenden Bestimmungen. «) Allc regelmäßigen von Arrarial-Briejfamm-lungen zur Veroinoung mit Puststationen aus« gehenden und rückkehrenden Postbotenfahrten, wobei bemerkt wird, daß in Folge hohen Fi-nanzMinlsterial-Erlasses vom 2». Mai 1851, Nr. 15902, künftighin und zwar vum Verwaltungsjahre 1854 angefangen, die einspannigen Postdotenfahrten bei Beobachtung der von der bestandenen allgemeinen Hofkammer untcrm 4. März 18 i6, Nr. U1H97 angeordneten Vorsichtsmaßregeln auch dann von der Entrichtung dcr W^gmauthqebühren befreit seyn sollen, wenn mittelst einer solchen Postbotenfahrt Ein Reisender befördert witd. j) Materialfuhren zur Wicderaufkanung eines durch irgend ein Elementar-Ercigniß zerstörten Gebäudes. ß) Dick k. Gcn-o'armerie, welche gemäß hohen Finanz-Ministerial-Decretes vom 10. Juli ,850, Nr. 19854, rücksichtlich der Weg »Brücken- und Ueberfuhr" Mauth mit dem k. k. Militär vollkommen gleich zu behandeln ist. zwei und zwanzigsten s. Wird als Bedingung noch beigefügt, daß die mit der illy-rischcn Gubernial-Currende v. 1». Juni 1840 Z. 148'i2 allgemein von Seite des k. k. steierm. Guvcrniums aber mit Verordnung». Itt. Juni 1840, Z. ;iti3l», den Kreisämtern in Folge hohen Hostammerdecretes vom 8. Mai 1840, Z. 10!ttl, bekannt gemachte Bestimmung an die Stelle des §. 4 litt. i> dcr Vorschrift vom 17. Mai 1tt2i rücksichtlich der mauthfreicn Behandlung der rohen Material- und Brennstoffefuhren zum Behufe der Bearbeitung für montanistisch-concessonirte Werke im Orte, wo der Mauthschranken sich befindet, gegen ausdrückliche Bezeichnung jener Werk«', die bei den verpachteten Schranken die Mauthfreiheit zu genießen haben, in Wirksamkeit bleibt; dagegen wird den Fuhren mit Erzeugnissen aus den k. k. Aerarial-Äergwcrken die nach den Mauth-dircctiven vom Jahre 1821 zustehende Mauthfreiheit, zufolge hohen Finanzministerial-Erlasses vom 13. April 1850, mit 1. November 1850 aufgehoben; wornach die Fuhren ganz gleich mit den Fuhren solcher Erzeugnisse aus Privat« Bergwerken behandelt werden. Drei und zwanzigstens. An wie viel Mauthschranken die betreffende Mauth eingeho^en werden kann, an welchen Orten der dießfällige Mauthschranken aufgestellt ist, und endlich welche Wchrschranken allenfalls zu der verpachteten Mauth gehören, und an welchen Orten sich dieselben aufgestellt befinden, wird in den Ver-steigerungsprotocollen und den Mauthpachtver-ttägen genau angegeben werden. 401 !^<- Benennuna Cathegorie Anzahl der Ort Tag Ausrufs« Behörde, Bis zu ! l ^ ^ preis für ein > l^^ —----------------------------—------------------------------- Jahr bei welcher die welchem ! lHß der ^ Brücken- der in C. Mz. Offerte l lV^ Ma uth- S tati onen. Z Classe Versteigerung ^ ^ ^ einzureichen sind. Tage » KronlandSreiermark. G r a tz e r L i n i e n - W e g m ä u t h e : ! Eggenberg . . Linien - Wegmauth '! - Geidorf ... detto 1 - Harmsdorf . - de <) 1 - H^ttwiese^ - ^o ^ ^ ^^^^ ^^^^ «chard' ' detto 1 I Bezirks- 28. Iul: ^^ ^.^ ^ ^ P^' ' .' dett°o ! - Verwaltung "" ) Verwaltung «5. Juli Papiermühle . . detto 1 — «» ! Steinbruch . . detto 1 — G r a tz. Gratz Steinfeld . . detto I — <- Schönau . . . detto I — Waltendorf . . detto ! — Rosenbera . . detto I — ' Städtische . . Pstastermauth - - 15070 — " Wiener Straße: ^ «, '^ ! Eam. Bez. l l Cam. Bezirks- l l-. Krolinleiten . Weg- u. Bructen- .^ ^^ Verwaltung 31. Juli ,988 - Verwaltung 29. Juli S 6».m)in^n ^^ Gratz > s in Gratz. j UngarischeStraße: Fürstcnfeld . . l Weg« u. Brückenm. 2 II. ^.'<,.ss,nf.lf><.r 3^ — Cameral- feröoorf . . . Brückenmauth - I. ^""" 2W - in Gratz Trie st er Straße: Wildon . . . Weg- u. Brückenm. 31 II. l Bez. Vcrw. 28. Juli 3049 — Cam. Bez. V. Gratz in Gratz 25. Juli l I' Marburg . . . Wassermauth — — Bez. Verw. 2. August 2tl«0 - Cam. Bez. V< D ^ Marburg ^ in Marburg 30. Juli l^U. K r o n l a n d K r a i u. ' Communications-Straße-. l Cam. Bezirks- l Cam. Bezirks- s H Salloch ... Wegmauth 1 " !, Verwaltung 1. August 55N —I Verwaltung- I 3 4973 — Bezirks- detto ! ^" " > Präwald . . . Weg- u. Brückenm. 2 1. 1k. k. Steuer- ) 17,05 — Verwaltung Amt ? 9. August in Laibach ^""3^ Senosetsch . . Wegmauth 1 — j Senosetsch ^ 4629 — detto —. Agramer Straße: Neustadt! ... Weg- u. Brückenm. 3 II. Bez. Verw. Neustadt! 31. Juli 2374 4« ^ 28. Juli ^ Icssenitz . . . Wegmauth 1 — ) k. k. Vcrwal- ^ I«U 17 » Münkendorf . . Weg-u. Brückenm. 2 III. ) tungö-Amt ^ 5. August 1029 8 f Cam. Bezirks- 2 AuauN Landstraß . . Wegmauth 3 — > Landstraß 1 712 35 ! " ! ^. ^ Verwaltunq Treffen . . . Weg- u. Brückenm. 3 I. Bez. Verw. 31. Juli 1396 14 2» ^uli ^ «„ . „ Neustadt! Neustadtl ^, Wmelburg . . Wegmauth 2 — 1k. k. Verwal- ,2W ^ s. tungs-Amt 7. August ', 4 Tluaust -2 St.Marem . . detto 2 — I Sittich 1200 — 9; Carlstadter- Straße: M^kli^ Weg-u.Brücken- « „. ! Comerz-Zoll- _, ., ^l l ^"^ ^'^ l < ^..^.a Mottlmg . . . 3 III. l AmtMöttlina ".August 1230- Verwaltung 5. August ^ ! l I Neustadtl > waltung in 30. Juli 244l - Verwaltung 28. Juli Volkermarkt . . Wegmauth ^ . Klagenfurt Klaaenfurt ^ Welzcnegger- Glan- ^1 I. ^ 2l83 - ^ ^urt brücke . . . z Brückenmauth ^ ^ " KlagenfurterStraße: ^ <^,. m> .c. l l Gefällö- > , Cam. Bezirks-, ! Velden . . . Wegmauth 3 — l Haupt-Amt 8. August I60U —l Verwaltung l 4. August l I I Villach s s Klagenfurt s ! Villacher Linien , Wegmäuthe: " Villacher Oberthor Wegmauth «2 — , Gefälls- , 2430 —«Cam Bezirke Unterthor Weg- u Brückenm. 2 U. Haupt-Amt 8. August 4I2U - Verwaltung 4. August l <-) Federaun . . . Brückenmauth j- NI. ^ Villach j 2350—l Klagenfurt l Salzburger Straße: ^. Kremsbruck . . Weg-u. Brückenm. 3 l. s Steueramt ^, «, « 712^5 Eam. Bezirks- Gmünd . . . detto 2 I. > Gmünd ^^ ^ust ^^ ^ ^ Verwaltung 4. August ^ Klagenfurt Straße nach Görz und Italien: Pontafel . , . Weg-u. Brückenm. 3 IN.!. ( Steueramt ( 6. August 44yl) — Camera!- >l. Aug. I Thörl .... Wegmauth 3 — Tarvis > 33U0 — Bezirks- > 1 Verwaltung k. k. Verwal- Klagenfurt Arnoldstein . . Brückenmauth — I. tungs-Amt 7. August 1050 — 2. August l Arnoldstein ! Von der k. k. Finanz-Landes-Direction für Steiermark, Karnten und Kram. G r a tz am 2«. Juni I85l. 3. 875. (I) Nl. 4991. Edict. Vom k. f. Bezirksgerichte Umgebung Laibach's wird den unbekannt wo befindlichtn Franz, Jacob, BlaK und Joseph Zwainer, und den ebenfalls unbe. kannten Erben hiermt beiannt gemacht: Es hade Agnes Ienko, verwitwet gewesene Zwai n.r von prvijkä, wider dieselben die Klage auf Verjährt, und Erloschenerklärung der, auf der zu Pr«6li3 liegenden, im Grundduche der vormaligen Herrschaft Göcöach «ul> Rectf. Nr. 35 vorkommenden Ganzhube, mit dem Abhandlungsprotocolle <1um mündlichen Veisahren auf den 16. Ocr. Vormittags 9 Uhr angeordnet worden. Da der Aulenchalt dellelben unbekannt ist, so wur. de ihnen zum (^irntoi' »ä »«tum Herr Doctor Na> pitch bestellt. Dieselben weiden somit ennneit, daß l sie zur bestimmten Heit entweder persönlich zu ei- l scheinen, oder ihrem Vertmer ihr« Rechlsbehelfe an l vie Hand zu geben, oder auch einen andern Ver- l lllter diesem Gerichte namhaft zu machen, widli- gens aber sie die Folgen chrer Verabsaumung jich selbst zuzuschreiben baden werden. K. k. Bezirksgericht Umgebung Laibachs am 2?. Mai 1851. Z. 8?2. (1) Nr. 2720. E d i l t. Vor dem k. k. Bezirksgerichte in Egg haben alle Diejenigen, welche an die Verlassenschaft des, am 13. Jänner l. I. verstorbenen Marlin Vode, Halb» düblels von Klelsche, als Gläubiger eine Forde,ul,g zu stellen haben» zur Anmeldung und Darlkuung derselben, am 13. August l. I. Vormittags 9 Uhr zu e,sckemen oder bis dahin ihr Al'N-.eldungsgcsuch schtilttich zu überreichen, widngens diesen Glaudi^elN auf die Verlassenschafl, wenn sie durch die Bezahlung oer angemeldeten Forderungen erschöpft rvürde, klin weiterer Anspruch zustande, als insofern ihnen tin Pfandrecht gebührt. Egg am 25. Juni 1651. Z. H22 (5) N». 2206. Edict. ^om f. k. Bezirksgerichte Planina wild bekannt gegeben: Os sey in die Einleitung des Verfahrens wegm Todeserklärung, des, fti: dem Jahre l8l3 veischvUe-nen llnton Aeilinc von Niedeidorf Nr. 52, gewil. liget und zu diesem Behufe dem Verschollenen als Kurator Hr. Franz Scheit», von Zilknitz, beigegeben worden. Hievon wird Anton Aniline mu dem Anhange verständiget, daß er binnen Jahresfrist vom Tage oer ersten Einschaltung in die Laibacher Zeitung so gewiß zu elschtinen, ober das Gericht auf eine an» dere Weile in die Kenntniß seines Lebens zu setzen habe, widligens derselbe für todt erklart, und über Dessen Vermögen die Abhandlung eröffnet werden wud. K. K> Bezirksgericht Planina am 28. März 1851. AiHmH M Rai!zac!)evSeitmm. Telestraphischer Euurs« Bericht der Staatspapiere vom 18. Juli 1851 Staatsschuldverschreil'imgtn zu 5 M. ('dt>. Ver- eins-Währ. i... 2i <^t st Fuß.«.) I» ^ 2 Mona . Hamburg, für ,00 Th.l.r Vanco, Mb 1 6 Bs. 2 Mona . i-ivorno. s'«r 300 Toscani ch, Lire. Gulb. ^» « ^l""" - ^""o", für 1 Pf'md St.r,!»q, Gulden 11 - 42 3 Mona . Mailand für 300 Oesterreich. Lire, Guld. 121 Bf. 2 Monat. Marseille, für 300 Franken, . Guid. 1401/2 2Ml?n^.t. ^ariS. für »Nft Franlen . . Gulb. 140 1/2 2 Monat. Aukareft für 1 Gulden . . . para 2.'l1 31T. Sicht. Geld- und Silber-Course vom 17. Juli 1851. Brief. Geld. Kais. Münz-Ducaten Agio ......— 23.^ detto Nand< dto........-" 231/2 vlaftolcousd'or „...... ^^'^ Souverainsd'or „ ......— 16.40 Nuß. Imvmal.......— »38 Preuß. D'orS „......^ 9.48 Cngl. Soveraiugs „......— 11.33 Gilberaglo ..........— ^91/2 ^eyerchniß der hier Verltarbenen. Den l2. Juli I85l. Der N. N. ihr Kind Franz, alt 2 Monate, in der Stadt Nr. l19, am Zehrfieber. — Dem Michael Velkaverch, Fadriks-Arbeiter, sein Kind Antonia, alt 2!/, Jahre, in der Polana - Vorstadt Nr. 49, an Convulsionen. Den 12, Dem Herrn Stephan Manditsch, Fechtend Tburnmeister, zugleich Dim-nist, seine Galtin Anna, alt 26 Jahre, i„ der Stadt Nr. 115, an del- Lungenschwindsucht. Den 15. Franz Windischer, Stiefelputzer, alt 56 Jahre, in der Capuciner-Vorstadt Nr. 12, an der Auszehrung. Den l6. Georg Lukaniiö, Schüler der 3. Gym-»asial-Classe, alt 19 Jahre, im Civil-Spical Nr. I, am Typhus. 3. 373. ^. Nr. 2701. Kundmachung. Won dem k. k. Olierlandesgerichte für Karn-ten und Kram wird in Gemäßheit des Erlasses deö h. t. k. Justiz-Ministeriums vom 9. Iull l. I , Z. 8619, zur allgemeinen Wissenschaft - bekannt gemacht: Der Herr Minister der Justiz hat den Georg Ratschitsch zum Notar für das Bezirksgericht Wartenderg, mit dem Sitze in Mo--räutsch, unter einstweiliger Zuweisung des Nota-riatsbezirkeö Egg ob Podpetsch, und den Franz Mertlitsch, Administrator deö Gutes Veldeö, zum Notar für das Bezirksgericht Radmannsdorf, mit dem Amtssitze in Radmannsdorf, unter einstweiliger Zuweisung dcs Bez. Gerichtssprengelö Kro nau, zu ernennen befunden. Klagenfurt am 17. Juli 1851. 6 8^' (i) ^. 5139. Kundmachung. Nach erfolgtem Tode der für die Pfan Com-menda Nt. Peter bestandenen Bezirkshebamme Ka-tharma Plrz, wlrd dieser Posten mit einer jährlichen Remunelatlon von Zwölf Gulden 3U Kreuzer aus der Bezlrkscasse zu Stein, auf die Dauer derselben, mit dem Beisätze ausgeschrieben: sie. werberinen haben ihre mit dem Taufscheine, Ar-muths., Sitten- und Schulzeugnisse nebstHcbam-wen l Diplome documentirten Gesuche bis 15. "ugust d. I. bei dieser Bezirköhauptrnannscka'ft ""zubringen. ' ^ K- k. Bezirkshauptmannschaft Stein am 14 "5ull 185,^ (s. Laib. Ztg. Nr. 164 vom l9. Juli i95l.) 3. 882. (1) Nr. !769 Edict. Das k. k. Bezirksgericht I. Classe in Treffen fordert alle Diejenigen auf, welche, aus was immer für einem Grunde, als Gläubiges einen Anspruch an die Verlaßmasse des, am 20. August 1850 in Großlak verstorbenen Michael Schivauz zu stellen vermeinen, diese Ansprüche bei der zu diesem Ende bestimmten Tagsatzung am 15. September l. I. unter den Folgen dcs § 814 b. G. B. anzumelden. Treffen am 40. Juni I85I. 5- 881. (I) Ns. 2520. Edict. Vom k. k. Pezirksgerichie Stein wird hiemi bekannt gemacht: Es haben Herr Sigmuno EkarlV. von ^lein, und Frau Im'epha ?2uli« vo» ebenori, gegen Maria Bergholdin, Ümenz uno Johann Ge.q' hold, dann Ulsula verwitwete Menhard, u^V ih,e Nechlsnachfolger unbekannten ^uiel'th'.Il»oi!es, durc» den ihnen au^a/stellien (iurator Hern» (iolnad .^^.,-lchltsch von Üüleipeiau, die ^l^e am Vc'jadü^ und Erloschenerklaruüg r-achiiehcnoer, auf tem ltu^ dl Stadl Steiner Vorstadt Schutt »uu (6. .^l. ^^ ^en aencn, im ehemalige,, Grundbuch«! ter Gl.,0: ^>e, «uu Url'. N>. 92, Re.lf. N . 85^ vorkomm.>i0e ^)ause iiUlü'Ulnt hallende! SatzpolUn, als: 2) des für die M^>><, Nerglwloin inladulitlen Ho. ralhscvntraltes ddo. <2. Juli 1785, intadulirt 7 Etptlmbel 178ti; l^,) des lül iio.enz und ^oda^n ^erghold nnadül'r.-len Schuldscheins ddu. l. Ianne/i78s, inlab w August l?9l. pr. 25 fl. 0. «. «., u.d c) ter <ü> U.sula veiwuwne Menliari) mii d m Ehe-vertlage ddo. 3. Seplrmder i818, inlab. ll. Februar »819, i>,tabulillen Heiralhs prücke, — übei' reicht, worüber die Verhandlungslagsatzung auf d»»i 29. September d. I. F.üh 9 Uhr vur dlesem G«-rlchie angeordnet wlirde. Dcssen werden die unbekannt wo befindlichen Ge> tlaglen zu dem (^nde millelst geglnwarligen Eoicleö ennilers, daß sie entweder ,rll,st zur obaus^eschliede nen Ta^ztzung tlscheinen, oder dem ihnen aufgestellten Culatl.r ihie alisaUlgcn Hcchisbehelfe an die H^,r geben, ober ader sich einen andern Sachwal-tr el-nennen, u>,o riesem ^enchte rechizeüig namhafi ma chen, überhaupt im 0ldnungkmaßi>,tli Wege einzu schielten wissen mögen, wlvrigcnb sie sich die au3 ihrer Veiabfaumung alirnsaUs entstchfnoei, nachteiligen Folgen selbst bcizumessen habe«, wmden. K. k. ^ezirtSgeilcht Slein am 2?. Mai l8Hl. Der k. t. Bezilksiichler: K e r s ch i z. Z. 873. (I) 9ir. 49ti3. Edict. Vom k. k. Bezi,ksgcrichlc Umgebung Lalb.,ch5 wird dem unbekannt wo besilldlichen Malhlas Wiezic und dessen unbekannten ^rden bekannt ^emachc: ^h habe wlder sie Siephan D«mil»il< von U.U2ti6»'l.u, dl< Klage 8ui) pl-a«8. 27. Mal lübi, Z. 4963, aut ^r sttzu„g deö ,m Glundbuche der maglstr^d es ft») hiembel die H.ig. Atzung zum müüoiichcn Verfahren auf l,en H6. Ot-lob^r l. Z. Vurmili^gs 9 Uhr ai>gl'0,dl,el w0l0.-l,. Ha der Ausenthall dclselbei, unbekannl ,st, so tvulor ihnen all actmi, Hr. Ui-. Naplelh als ^ut^io. ..u,-gesielll. Bi«!eloen wel0ti, fohln t'tn^ett, z^! be!!nn»ll' 'en Feit entweder «elbst zu ccichclncll^on ,y c R.a) ^ bchelse chiem Vertreie. ^u dir Hauo ,u «tbe., o.e 'ch emen andern Veröln zu dest^e.. und d^e-em heuchle namhaft zu machen, wl'.igruelost «n^ustehen ya W ^8'^' ^üksgeucht Umgebung i!aib.>chs am 27. Edict. Vom k. k. Äeziltsgerichtc Umaebung vaibüchs wnd der unbekannt wo brsindlichm Mana ««räi^ und chren Erben, eblnf'Us unbekannten Aufen.hal-ee, bekanm gemacht: Os habe w.ber sie Io,.ph Ul-äclgi: von Po-,dolf, tie Klage 8uli p,^«. 27. Ma, »85». Z. 4966, nln. E>loschenestla.ul>u rer an seines, im ^nmdbuche der He«rfch,fi Z^clsberg «,ü. ^if. '^ir. 408 volkommende.., ^ Piwcml 8uu can»c Vir. l9, liegenden Ganzhube, mit dem ^clraldSver-lrage ddo. 2l. Jänner 1811 ^ Gunstcn der Mana ^al'«ic hastende'! Helrathgu,s'o.derung pr. 200 ft. ,0 w,e der i!ebensunlell)al!s>echle derselben angestengt, u"d es ,cy hierüber dle T^gs^ung zum mündlichen Verfahren auf den 16. Ottober l. I. Vormiltags 9 Uhr angeordnet wolden. Da der Üufenlhalc der ^e-klagten unbekannt ist, so wuroe ihnen als Curator Hr. Dr. Rudolph aufgestrlN, mildem diese Rechlssa- Icke nach der bestthenbe?» ^elichisvldnunq abgtfübrt werden wird. Dieselben werden nun ermnell, daß sie entweder persönlich zu rechter Zeit erscheinen, oder »cm Vertreter die Behelfe an die Hand geben, oder sich einen andern Vertreter bestellen u»b diesem Gtlickte .iamt)asl machen sollen, widtigens sie sich die Folgen der Verabsäumung zuzuschreiben haben werden. K. k. Bezirksgericht Umgebung Laibachs am 28. Mai >65I. Z. 669. (2) Nr. 2066. E b i l t. Von dem k. t. Oezirtsgtlichtezu Weichselsttin wnd bekannt gemacht, daß die dritte erecmive ^eildiemng inehrerel bei dtr Her»schaft Raischach besindlichen. bei c'e^ eisten nnd zweiten Feildielung nickt an Mann aeb acklen FU^rnisse, 3 große Fässer, eil.es Forteplano und ver- ckteoe.ikl ^ilNMtlti>!lick>Us,ü, am 25. und 26. Juli . ., Vomill^t» von 9 Ucn und ')«(,chm"l.>ub von 3 Ui>t an rlnae u'mmen w«ll, u"d ciesr ^egelislan« ! c auch un!.- dc:i» Slt'.n-u^ .owe ^e t-iol.iligfgel'tN ! verde . .st. t. '' r^t5u. Wllcvselstein am ^7, ^ull 165 l. Z. 8^8. (3> Nr. lS61. i?l«.'li d>m i. t. ^szilktt^trickle Zeistutz wi,d hier. uic t-eka-nil ^tm^ch': Es sey rvn liesem Werichle .ider o.,v Ansuche« oes ^oftph tüil, M»cr> h.'bei s Kr Saülil.a H«l, vo» ^eislrlu, ^eqen ilnton Gar» bisch'l0.l Tlpl'l,, we en lM5 oem Ur^^ile ddo. l^. O lvbrr l85<), Z. 4055, sckulvige.« ll)3 fi. 10 kr. M. M. 6. ». c., i< Die ere ulwe öffentliche ^erjiei, gerung de5, dem Leizleren aehöngtn, im Grunbbuche oer P^rivicariacgütt St. Helena in Prcm »ul, Uro. l ^ir. l ^ vorkommenden '/^ Hub,, dann der in eben I rieslm H lundouche «ub Ulb. Nl. 45 vorkommende!, i/i. Mahl mühle in Topolz Onu»c. Nr. — im gerichtlich l elt)obenen Schatzungswerthe von 850 fi. M. M. und ! oer Farnisse. gewilligel, und zur Vornahme der« selben vor diesem Gerichte die Flildietungtz'Hagsatzun» gen auf den 4. August, auf den 4. Slpt. und auf den 4. Octrbcr, jedesmal Vormittag um 9 Uhr mit dem Anhange bestimm! worden, daß nUl bci der lehlen, auf ! den 4. October, angedeuilten Flilbieiurig bei allen« falls l ichl erzieltem oder überboie/ifm Schähungswerlhe aiich unter demftiben an den Meistbieltnder, hinlan^ ! gegeben werden. l' Die tiilltations^Bedingnisse, das Schähungs' i prolocoll und ver Grundbuchs « ^riralt tonnen bei ditsrm Geiichle in den gewöhnlichen Amlsstunden ein» gesehen werden. K. k. Bezirksgericht Feistritz am l3. Juni !85l. Z. 8^9- (3) Nr. 2264. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Feißritz wi,d hilr, mit bekannt gemacht: Es ley von diesem Genaue über An-suche.-l res Hrn. Dr. War. Wurzbach von Laibach, gegen ^of.ph Oardlscb von Podlabor,weg»n aus dem Ur« ldeiie von ^. Februar d. I., Z. 3^,7, schuldigen 2l2ss. 44'/« tr. M. M. e. ,. c., jn die »recu'ive öffenilicke H. buche der rorOcsi nidenen Herlsch Preni «»l, Urb. Nr. 2 vo,-tcmmenbt!, '/, Hubt ,n Pc'diabor Ousc. N'. 7 l,m ^knchcllch «ryodenen Echatzui»göwillhe pr. 1968 fi. , M M. u^c de- Fährnisse, gewiUigel, und zur Vol> 2.! m. dt selb.n vl'r cies.m ^eichl, di, ^eildietun^s. 'T^.k^-!'.c«i «us dtn 18 August, auf t^en l5. Slp. ltmo.r, ..^.i ml den 18. O lobl, l.tfsmal ^ormltt^'g nm 9 Uy. ml. dem A,h>>i,gl bcsti.nml worden, daß ! >mr be« l?e> lttzlen, auf den l8. Oc ober angedeuie. it., 5l'M>f,ung bei a^enmUs «ichl erziellem oder üdeibo.e em Echa^Uugkwelhc auch unter demselben an oen Meistbietenden hinta, g^eben woden. Die LicualionS - Beding'.!,sse, daß Schä'tzungs^ protocoll und der Gruncbuckt" <5rllalt können bei dlescm ^tllchlt in den gewöhnlichen Amitzstunden ein« gefeyen werden. K. k. ^eziiksgericht Feist,itz den 9. Juli »85,. 6- 845. (3) Hs. gyyg Edict. Nachdem in der Execunons^che deß Stephan Ot'0t.izhc< von Zirkmtz, wider Helena Rosckanz von ebendoit, die mu Bescheide vom 27. Ialmer I. .'-/ .^. 624, auf den 31. Mai und 30. )u,'i l. ). a." beraumten Teimine zur ere^uliven Feilbielung der in ^rccuiion gezognen, aus dem Heirachsve'lraae ^'om 21. Banner 1836 hel'ütnenden Heiralhsansprüche pr. 600 fl. 0. «. 0. fluchllos vt'strichen sind, wird 5um dlillen Termine am 30. Juli l. I- 3",!) 9 Uhl vor diesem k. k. Bez. Ge.ickle gesch'ltlen n»r. de.i, rvodei die Foroeruna auch un'er dem Nennwe.. lh« hintangegeden werden wild. ^694^ Hievon weiden die Kauflustigen mit Bezug auf das Edict vom 27. Jänner l. I., Z 624, ver- ständige!. K. k, Bez. Gericht Mm'na am l. Juli >85l. Z. 853. (3) Nr. 2^08. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Feistritz wird hie-mit bekannt qemacht: Es habe Andteas Sestan von Kuteschou, wider Muhias Sestan die Klage aus Anerkennung des Eigenthums zu der im (^rund-buche Iadlanitz, Urb. Nr. 38, vorkommenden Hall?-hube in Kuteschou, aus dem Titel der Ersitzung angestrengt, worüber die Tagsatzung zur Verhandlung auf den 29. October l. I. Vormittags 9 Uhr an» geordnet worden ist. Nachdem der Aufenthaltsort des Beklagen oder seiner allfälligen Erben unbekannt ist, so hat man zu selner und der Erben Venretung den H"i. Ios. Valenzhizh, k. k. Postmeister in Feisiritz, aufgestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gelichlsoidnung enlschiedcn werden wnd. K. k. Bez. Gericht Feisttiy am 27. Mai 185«. Z. 852. (3) Nr. 2693, E d i c t. Vom k. k. Bezirksgerichte Krainburg wird hiemit bekannt gemacht- Es sey über Ansuchen der Eheleute Aler und Katharina Sajovitz, in den öffentlichen stückweisen Verkauf eines Theiles ihrer Hubrealität «ul> Rect. Nr. 85 L, im Grundbuche der Herrschaft Egg ob Krainburg vorkommend, und in Gorene Haus -Nr. 17 gelegen , gewilligt. und es sey hiezu die Tagsahrt auf den 26. Juli l. I. um l0 Uhr früh in loco Gorcne mit demBedeuten angeordnet worden, daß die Grundstücke bei dieser Feilbietung nur um oder über den Schätzungswert!) hintangege--den werden. Hiezu werden die Kauflustigen mit dem Bemerken eingeladen, daß die Schätzung und Feil-bietungsbedingnisse in hiesiger Amtskanzlei oder bei dem Herrn 1)r. Hradetzky in Krainburg eingesehen werden können. K. K, Bezirksgericht Krainbura am l0. Juni 185 l. Der k. k. Landcsgerichtsrath: B ru n e r. Z. 83« (3) ! Zahlungs - Aufforderung ! an die ehemaligen Unterthanen dcr Güter! Weinegg/ Matsckerolhof und incorporir-l ten Gült Semltsch Vermög der hohen Ministerial-Vcvordnun^ gen vom 9. August und 29. September 185t), kund gemacht durch die Reichsgesetz - und Regierungsblätter (^lX und <ÜXX,lX, Nr.326! und 369, sind die sämmtlichen grundhen-lichen Ucbarial - Rückstände bis einschließig 18-l7 von den Verpflichteten an die Berechtigten abzuführen, widrigens diese Ausstände im Rechtswege eingetrieben wetden. Um sonach den Rückständlern bedeutende, bei mehreren derselben mit dem Rückstände in keinem Verhältnisse stehende Kosten zu ersparen,! werden Diejenigen, welche mit Urbanal-, Geld-und Natural - Giebigkeiten , Laudemien, Domi-liicalzins und sonstigen, aus dem bestandenen Unterthans-Verhältnisse herrührenden Leistungen bis einschlirßig 1847 im Rückstände haften, hiemit aufgefordert, die erwähnten Rückstände biö 15. August l. F. an den gerichtlich aufgestellten Administlator dcr gefertigten Güter, Carl v.^ Klein mayr, um so gewisser abzuführen, als sonst diese Rückstände auf Kosten der Rückstands ler im Rechtswege eingetrieben werden. Gut Weinegg am 4. Juli 1851. Z. 665. (i) In der Tarlstädtcr-Vorstadt Nr i5, im Carolus-Thale, ist eme Wohnung, bestehend aus 2 Zimmern, , Küche, i Spei-sekammer zu Michaeli zu vermiethen; auch wird em Fräulein, elne Witwe oder cm Pensionist w ganzliche Verpflegung gegen dlllig^Bedingmsse aufgenommen. Z. 854. ^3) HerrAndäh azi, gewesener Offizier bei Zanini, wlrd nochmals er^ sucht, seinen Aufenthaltsort mir bekannt zu geben. Wilhelm Vetter, Gastgeber »zur ung. Klon«" in Adclsberg. l Z. 415. ^8) UU«ZF^ Mr aRe Hautkranlze. - Das eckte Kummenold'sche H.^»_RM.M.M. ^>/ Waschwasscr, welches ftir 60 Jahren durch viele tausend segensieiche Erfahrungen blwährr ist, heilt radical und ohne alle schädliche Nachwirkung, alle nassen und trockenen Flechien, Schwinden, Fin neu, Pusteln, Krätze, K u pferfl c cken, Hitzbläschen u»d alle derartigen Ansschläge und Hautkrankheiten. — Gerichtlich beglaubigte Ze«ss-«isse weiden ,cder Flasche beigea/ben, auch aus frankirte ^lnfragei, Jedem gern nutgetheilt, — Die a.an;e Flasche kostet 5 si. , die halbe 3 fl. Banknoten und ist einzig und allein zu beziehen uon HZ»». H?e?^ ^«« ßadrik. Bei «l»l». fi. Z. 808, (2) In . Unterrichts- und Gebetbuch fl'ir Imigliiige. Einsiedeln l85l. 28 kr. Anleitung zur christlichen Vollkom- menheit nach den heiligste» Mustern Jesus und Maria. 2 Theile. Wicn »851. I fl. 30 kr, B ad e ke r, Handbuch für Reisende in Deutschland, Nach eigener Anschauung und den besten Hl'lfsqneNen. I. Theil, Oesterreich, Süd- lmd Westdeutschland. 4te. Auflage. Coblcnz 185!. Im eleganten Einband. 4 fi, <^nrlnnn^> l'l-knlt, 3Nl1 IlQÜliN. ^Coblenz I85I. gebunden 2 fi. Bartholomew Fr., Geradlinige Pla- nimetr,?. l. Theil Elemental lehre. Mic 7" Figuren-tafeln. Jena 1851. 2 fi. 40 kl-. B erg m a nn, Dünger-Lehre. Leipzig. 4 Gulden. Berthes, H. I, Die Heiligen in ihrem Wandel vor Gott. Ein erbauendes Hausbuch mit den sonn.- und fcsttägiqen Episteln, Evangelien und Erklärungen. I. Heft. Zweite, durchaus vermehrte und verbesserte Aussage. Mainz >851. 18 tr. Breza, Eug., Gesprach über den Krieg. Alis den Petersburger Abeuden deg Grafen Iosept) de Maistre. Berlin 185 l. 30 kr. Burg, Adam Ritter von. Compendium der hohern Mathematik, Zweite, sehr vermehrte und verb. 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