Nach erfolgter Deckung dieser verzinslichen Vorschüsse müssen aber nothwendig die allfälligen Ueberschüsse zum Obligationenankanfe verwendet werden, da die unverzinslichen Sraatövorschüsse nach dem ausdrücklichen Wortlaute der Allerh. Entschließung vom 12. November 1865 erst nach Ablauf der Verlosungöperiode zur Rückzahlung verfallen. In so ferne das k. k. Finanzministerium in dieser Beziehung anderer Ansicht sein sollte, was jedoch mit Bestimmtheit von demselben noch nicht ausgesprochen wurde, wird es Aufgabe des Landesausschusses sein, die weiteren Verhandlungen hierüber zu pflegen. Bezüglich irgend eines der obgedachten Differenzpunkte einen bestimmten Antrag dem h. Landtage derzeit vorzulegen, erachtet der Landesausschuß nicht als erforderlich, wohl aber glaubte er den Sachverhalt hier darlegen zu sollen, damit der h. Landtag in der Lage sei, dem Landesausschusse allenfalls besondere Weisungen in diesem Gegenstände zu ertheilen. §. 5. Den mehrfachen Aufträgen, welche der h. Landtag in der verflossenen Session dem Landesausschuffe ertheilte, hat derselbe nach Möglichkeit zu entsprechen getrachtet, und in so weit sie noch nicht vollständig ausgeführt werden konnten, wolle der Grund hiefür theils in äußeren Hindernissen, und theils wohl auch darin gesucht werden, daß seit dem Schluffe der letzten Session nur ein kurzer Zeitraum verstrichen ist. a. Das Peter Paul Glavar'sche Armen- und Krankenstiftungsvcrmögen wurde in Folge des vom h. Landtage in der Sitzung vom 29. November 1865 gefaßten Beschlusses vom Landesausschusse am 11. Mai ix I. in eigene Verwaltung übernommen, und es bestand dasselbe damals in Barschaft pr. 2.422 fl. 37 kr. in Werthpapieren pr. ..... 93.069 „ — „ in Ausständen pr........... 16.668 „ 70 „ und im Gebäudewerthe pr...... 630 „ — „ zusammen pr. . . . 112.790 fl. 7 kr. Dem weiteren in diesem Gegenstände dem Landes-auSschusse ertheilten Aufträge, über die Verwendung der Ueberschüsse des Stiftungserträgniffes nach vorläufigem Einvernehmen mit dem Glavar'schcn Benefiziaten die geeigneten Anträge zu stellen, vermag der Landesausschuß in der laufenden Session vorzugsweise deshalb noch nicht zu entsprechen, weil die Angelegenheit wegen Errichtung eines Krankenhauses in Rudolfswerth, auf welches, um dem Willen des Stifters möglichst nahe zu bleiben, nach Ansicht des Landesausschusses insbesondere Bedacht zu nehmen wäre, noch nicht weit genug gediehen ist, um die erforderlichen Anhaltspunkte für einen bestimmten Antrag zu bieten. ^ b. In der Sitzung vom 19. Dezember v. I. wurde der Landesausschuß beauftragt, die Frage in Erwägung zu ziehen, ob und in wie weit eine Herabminderung der Verpflcgstare für die in der hiesigen ZwangsarbeitsAnstalt detenirten fremdländigen Zwänglinge zulässig sei, und ermächtiget, die als zulässig erkannte Herabminderung gegen nachträgliche Rechtfertigung eintreten zu lassen. Nach reiflicher Erwägung aller maßgebenden Fac-toren hak der Landesausschuß zwar gefunden, daß die bisher bestandene Verpflegstare mit 52 kr. pr. Kopf und Tag im Allgemeinen nicht als zu hoch erscheine, glaubte aber dcmungeachtet, um dem Andringen mehrer Landes- Vertretungen zu entsprechen, dieselbe für daö Jahr ^1866 auf 49 kr. feststellen zu sollen, und wird diesen Vorgang mittelst besonderer Vorlage rechtfertigen und zugleich den Antrag stellen, die Verpflegstare für das Jahr 1867 mit 48 kr. festzusetzen. c. In der Sitzung vom 29. Jänner d. I. hat der h. Landtag seine Ueberzeugung ausgesprochen, daß der Verkauf des Montanwerkes Jdria für die Interessen des Landes Krain wirklich verhängnißvoll wäre, und die vom Landesausschusse an das k. k. Staats- und Finanz-Ministerium gerichtete Bitte zu seiner eigenen gemacht, so wie auch den Landesausschuß beauftragt, diesen Beschluß zur Kenntniß der genannten k. k. Ministerien zu bringen, welchem Aufträge auch seitens des Landesausschusses entsprochen wurde. Einen Erfolg dieses Einschreitens vermag der Landesausschuß nicht mitzutheilen; mittlerweile sind aber die Gerüchte über den beabsichtigten Verkauf verstummt und die nachgefolgten traurigen Ereignisse, welche den Staat betroffen haben, und so gesteigerte Ansprüche an die Reichsfinanzen zur nothwendigen Folge hatten, lassen eine Kräftigung der letzteren durch Anwendung so geringer Mittel, wie es der Verkauf einzelner Staatsgüter wäre, wohl als undenkbar erscheinen', so daß es kaum mehr anzunehmen ist, es werde auch jetzt noch ein Schritt versucht werden, der für das Ganze einen verschwindend kleinen Vortheil böte, wodurch aber einem einzelnen Lande ein schwerer Nachtheil zugcfligt würde. d. Ueber den Antrag des Herrn Abgeordneten Guttman auf Errichtung einer niederen Ackerbauschule für Krain, so wie e. über die Petition des Stadtmagistrates Laibach um Uebernahme der Spitalskosten für die nach Laibach zuständigen Individuen auf den Landesfond, welche Gegenstände durch die in der Sitzung vom 10. Februar d. I. gefaßten Beschlüsse dem Landcsauöschusse zur Vornahme der erforderlichen Erhebungen und Antragstellung zugefertiget wurden, — sind die Vorlagen vorbereitet, und werden demnächst an den h. Landtag erfolgen, eben so wird der Landesausschuß f. in Betreff der Modifizirung des Vertrages mit den Töchtern der christlichen Liebe über die Regie im hiesigen allgemeinen Krankenhause, worüber er in der Sitzung vom 13. Jänner d. I. dem h. Landtage Bericht erstattete, seine Anträge vorzulegen Gelegenheit haben, nachdem vor Kurzem seitens des steiermärkischen Landesausschusses die Mittheilung über die dort erzielten Resultate eingegangen ist. Dagegen wird der Landcsausschuß g. über den Antrag des Herrn Abg. Dr. Costa auf Aenderung einzelner Theile der Landcsordnung und Landes-Wahlordnung dem ihm in der Sitzung vom 9. Februar d. I. ertheilten Auftrage, auf Grund der sorgfältig zu sammelnden genauen statistischen Erhebungen, allfälliger Einvernehmung von Sachverständigen und Einholung des Gutachtens der neu konstituirten Stadt-und Landgemeinde-Vertretungen des Herzogthums Krain in Erwägung zu ziehen, welche Aenderung der Landesordnung und Landes - Wahlordnung nothwendig und ersprießlich seien, und die begründeten Anträge hierüber in gegenwärtiger Session zu stellen, — kaum oder höchstens nur in beschränkter Weise nachzukommen vermögen. DaS statistische Materiale, in so weit es erforderlich schien, ist zwar vollständig gesammelt worden, dagegen konnte die Einvernehmung der neu constituirten Stadt- und Landgemeinde-Vertretungen, welche dem Landesausschusse ausdrücklich zur Pflicht gemacht wurde, erst ') Erh. Nr. 1201. dem Ersuchen zugekommen r), sich darüber auszusprechen, welcher derselben den Intentionen des h. Landtages bei obigem Beschlusse mehr entsprechend erscheine. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Entwürfen bestand darin, daß nach dem einen die Kosten in allen jenen Fällen, wo das Rechtsverhältniß selbst streitig ist, von den Parteien zu tragen wären, — nach dem andern Entwürfe aber nur in jenen Fällen, too die eine oder andere Partei als muthwillig streitend erscheint. Gegen ersteren Entwurf walteten wesentliche Bedenken ob, und namentlich konnte die grelle Ungleichheit der Belastung der Parteien nicht übersehen werden, welche dadurch geschaffen worden wäre, da in allen bereits abgewickelten Fällen die Kosten vom Grundentlastungssonde getragen wurden, und diese Verordnung namentlich einen großen Theil Oberkrain's empfindlich getroffen haben würde, wo wegen der verwickelten Rechtsverhältnisse das .Ablösungsgeschäft noch sehr im Rückstände ist, während es in den meisten anderen Landestheilen schon zum großen Theile vollendet ist. Mit Rücksicht auf die Motivirung jenes Antrages Seitens des Comikä's zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes, worin ausdrücklich hervorgehoben wurde, daß nur die Hintanhaltung muthwillig er Prozeßführungen angestrebt werde, glaubte sich demnach der LandesauSschnß für den zweiten Entwurf aussprechen zu sollen. Diese Verordnung ist zwar noch nicht kundgemacht worden, allein es ist nicht zu bezweifeln, daß die Kundmachung in Kürze zu erwarten stehe, und dem dtesfälligen Beschlusse des h. Landtages dadurch entsprochen werde. h. In Ansehung der Ermäßigung der Bergwerksabgaben, welche der h. Landtag in den früheren Sessionen und zuletzt neuerlich in der Sitzung vom 27. Jänner d. I. so warm befürwortet hat, wurde dem Landesausschusse durch Note des k. k. Laudesprästdiums ddo. 22. April b. I. Z. 960 -) die Mittheilung, daß dem Antrage auf Feststellung einer Marimalgrenze für die Einkommensteuer vom Bergbaue und die Aufhebung oder mindestens Herabmindcrung der Freischurfgcbühr durch die kaiserliche Verordnung vom 29. März d. I., R. G. B. Nr. 42 thunlichst willfahrt worden sei. §. 4. Bereits im Laufe der letzten Session war der Landesausschuß in der Lage, dem h. Landtage die Mittheilung zu machen, daß laut h. Finanzministerial - Erlasses vom 26. November 1865 in Gemäßheit der Allerhöchsten Entschließung vom 12. November 1865 dem kram. Gruud-entlastungsfonde während der Verlosungsperiode zur Deckung der jeweiligen Abgänge unverzinsliche Staatsvorschüsse bewilliget, und daß für das Jahr 1866 ein solcher Vorschuß mit 60.000 fl. in den Staatsvoranschlag eingestellt wurde. Zur Regelung der dadurch geänderten Stellung des Grundentlastungsfondes zu den Reichsfiuanzen hat das k. k. Finanzministerium eine Verordnung 3) erlassen, wodurch die monatlichen Abrechnungen zwischen dem k. k. Aerar und dem Grundentlastuiigsfonde beseitiget, und mit Ende März 1866 eine Schlußabrechnung gepflogen wurde. Die mit Ende des Jahres 1865 verbliebenen Aera-rialvorschüsse pr. 195.461 fl. 46 kr. sind hiernach vom ') Erh. Nr. 2943. s) Erh. Nr. 1348. 3) Erh. Nr. 983. Grundentlastuiigsfonde bis zu deren Rückzahlung, wie bisher zu verzinsen, während die weitern, seit Beginn des Jahres 1866 erfolgten Staatsvorschüsse als unverzinslich zu behandeln sind. In Folge dieser Schlußabrechnung hat auch der Landesansschuß für den Landesfond die *b% Zinsen für die aus selbem dem Grundentlastungsfonde verabfolgten Vorschüsse cassamäßig durchführen lassen, welche Interessen bis Ende Juni d. I. 15.151 fl. 21 kr. betragen und nun vom Gruiidentlastungsfonde an den Landesfond berichtiget werden. In obigen Bestimmungen ist nun zwar nichts gelegen, was mit der Allerhöchsten Entschließung vom 12. November 1865 im Widersprüche stünde, dagegen hat das k. k. Finanzministerium später Anlaß genommen, zu erklären 1), daß diese unverzinslichen Staatsvorschüsse nicht zur Einhaltung des Tilgungsplanes des Landesdrittels, sondern nur zur Deckung der jeweiligen Abgänge beim Griindentlastungsfoude bewilliget worden seien, daß also namentlich dieselben nicht zur börsemäßigen Einlösung von Grundentlastungs - Obligationen verwendet werden dürfen, und allsällige Ueberschüsse nur zur Deckung der Aerarialvorschüsse zu verwenden seien. Gegen diese, dem ganzen Gange der gepflogenen Verhandlungen widersprechende Anschauung war der Landesausschuß genöthiget, Einsprache zu erheben, indem er darauf hinwies, daß unter den „jeweiligen Abgängen" nur jene verstanden sein konnten, welche sich zur Deckung der Tangente des Landesdrittels als erforderlich herausstellten, indem nur in dieser Richtung die Bitte um selbe gestellt wurde, in deren Gewährung die Allerhöchste Entschließung vom 12. November 1865 erfolgte, und es wurde zugleich nachgewiesen, daß der Vorgang im Sinne der Anschauung des Landesausschusses für die Reichsfiuanzen nicht minder Vortheilhast wäre, als für das Land Kral», da in diesem Falle die gesummten Vorschüsse während der Verlosungsperiode sich nur auf 1,800.000 fl. anderenfalls aber auf mehr als 4 Millionen belaufen würden. In Erwiederung dessen hat nun das k. k. Finanz-ministerium mit Zuschrift vom 10. October d. I. Z. 42.895 2) erklärt, daß es keinen Anstand nehmen würde, sich der Auffassung des Landesausschusses anzuschließen, wenn die vom Landesausschusse gewünschte Operation die gehofften Vortheile bieten würde, was jedoch nicht anzunehmen sei, indem der Grundentlastungsfond mit der jährlichen Subvention pr. 60.000 fl. auch in diesem Falle nicht auslaugen, sondern vom Jahre 1874 angefangen, doch eine solche pr. 174.000 fl. benöthigen würde. In dieser Zuschrift des k. k. Finanzministeriums ist zum mindesten die bündige Zusicherung enthalten, daß der Grundentlastungsfond aus unverzinsliche Aerarial - Vorschüsse in jeder erforderlichen Höhe rechnen könne, und man wird dem Lande seinerzeit nicht einwenden können, das k. k. Finanzministerium nicht rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht zu haben, daß die durch unverzinsliche Vorschüsse zu deckenden Abgänge sich vom Jahre 1874 an, nicht auf jährlich 60.000 fl., sondern auf nahezu 200.000 fl. belaufen werden, wenn nicht schon mittlerweile durch börsemäßige Einlösung von Grundeutlastungs-Obligationcn eine Kapitalsverminderung erzielt wird. In so lange übrigens die verzinslichen Staats-Vorschüsse nicht gedeckt sind, konnte selbstverständlich an eine Verwendung der Ueberschüsse zum börsemäßigen Ankaufe von Obligationen nicht gedacht werden. ') Erh. Nr. -2073. a) Erh. Nr. 3520. ministerielle Schlußfassung zum Behufe der weiteren landtäglichen Behandlung mit thunlichster Beschleunigung werde bekannt gegeben werden. Es ist demnach diese in Aussicht gestellte Regierungsvorlage abzuwarten und man darf wohl der gegründeten Hoffnung Raum geben, daß selbe den gerechten Ansprüchen des Landes Rechnung tragen werde. d. In der für daö Land nicht minder wichtigen Angelegenheit wegen Ermäßigung der Grundsteuer haben die Beschlüsse des h. Landtages vom 1. Februar d. I. leider nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Nach Mittheilung des k. k. Landespräsidiums ddo. 24. Juli d. I. Z. 2004 a) hat das k. k. Finanzministerium in die Bitte, bei Sr. k. k. Apostolischen Majestät um Ausdehnung der Allerh. Entschließung vom 31. Dezember 1864 auf ganz Krain in der Weise zu erwirken, daß statt der bisherigen 16 % des Katastra! - Reinertrages nur 12 % zur Grundlage der Besteuerung zu dienen hätten, — gar nicht einzugehen befunden, weil eine gleichmäßige Ueberbürdung aller Landestheile nicht vorhanden, und die bereits früher gestellte ähnliche Bitte der Landesvertretung über die A. u. Vorträge des k. k. Finanzministeriums von Sr. k. k. Apostolischen Majestät mit den Allerh. Entschließungen vom 6. Februar und 31. Dezember 1864 zurück gewiesen worden sei, es daher nicht angemessen erscheine, über denselben Gegenstand bei Sr. k. k. Apostolischen Majestät neuerlich Vortrag zu erstatten. Auch in Betreff der Anschauungen über die Durchführungs-Modalitäten der Allerh. Entschließung vom 31. Dezember, welche der Landesausschuß schon in dem vorigen Rechenschaftsberichte zu beleuchten Gelegenheit hatte, ist sich das k. k. Finanzministerium laut obiger Mittheilung gleich geblieben und den Wünschen des h. Landtages nur in so weit entgegen gekommen, daß es die Nnterbehördeu beauftragte, schon am Beginne eines jeden Jahres die aus dem stabilen Momente der Stcuerüberbürdungen bekannten und jedenfalls in Abschreibung zu bringenden Steuerguvten auszuscheiden und vorzumerken, beziehungsweise diese Quote nicht einzuheben und rücksichtlich derselben die Kontribuenten auf keinen Fall mit Anwendung von Zwangsmaßregcln zu behelligen, so wie auch bei Vornahme der Sieuererekutionen die gesetzlichen Vorschriften in Betreff des fundus instructus genau zu beobachten, was auch bisher nie außer Acht gelassen worden sei. So gering dieses Zugeständniß auch ist, so wenig dadurch dem eigentlichen Beschwerdegrunde, nämlich der unverhältnißmäßigcn Belastung gegenüber den anderen Ländern Abhilfe verschafft wird, so wäre es doch geeignet, dem Lande eine namhafte Erleichterung zu verschaffen, wenn im Sinne der Allerh. Entschließung vom 31. Dezember 1864 diese aus dem Momente der Steuerüber-bürdung jedenfalls in Abschreibung zu bringende Quote nicht individuell für einzelne Kontribuenten, sondern für ganze Gemeinden und Bezirke festgestellt würde. Der Landesausschuß hat daher auch nicht ermangelt, an das k. k. Landesprästdium das dringende Ersuchen zu richten, daß selbes auf die Durchführung in obiger Weise hinwirke, damit die Allerh. Entschließung vom 31. Dezember 1864 im vollen Umfange zur Geltung komme und dem Lande jene Erleichterungen wirklich zu Theil werden, welche ihm Se. k. k. Apostolische Majestät zugewendet wissen wollten. Ob im Sinne dieses k. k. Finanzministerial-Erlasses die Vorarbeiten für die Abschreibungen an den Steuern des kommenden Jahres bereits begonnen haben, vermag der Landesausschuß nicht mitzutheilen, eben so wenig ist ihm bekannt geworden, welche Abschreibungen für die Jahre 1865 und 1866 bewilliget wurden, und so steht es zu besorgen, daß die Allerh. Entschließung vom 31. Dezember 1864 nicht einmal in der ibr vom k. k. Finanzministerium gegebenen Auslegung und auf die für das Jahr 1864 angenommene Weise zur Durchführung gelangte. Der Landesausschuß muß cs demnach dem Ermessen des hohen Landtages überlassen, welche weiteren Schritte er zu einer gedeihlichen Förderung dieser Angelegenheit einzuleiten als nothwendig erachte. e. Dem h. Landtagsbeschlnsse vom 29. Jänner d. I., wodurch der LandeSkultursond neuerlich reklamirt und um dessen Uebergabe in die Verwaltung der Landesvertretung ersucht wurde, ist laut Note des k. k. Landespräsidiums vom 5. Oktober d. I. Z. 3135 *) seitens des k. k. Handelsministeriums eine gewährende Folge unter Hinweisung auf die diesfällige Allerh. Entschließung vom 11. Juli 1863 nicht zu Theil geworden, und es wurde hieran die Bemerkung geknüpft, daß die Hinweisung auf die bereits vollzogene Uebergabe der Landeskulturfonde in Steiermark und Tirol der thatsächlichen Begründung entbehre. Dagegen wurde f. die Uebergabe der Zwangsarbeits-Anstalt in die Verwaltung des Landes mit Erlaß des k. k. Staatsministeriums ddo. 9. Mai d. I. Z. 2518 2) unter den im Staatsministerial - Erlasse vom 21. Dezember 1861, Z. 7805 bezeichneten Modalitäten und Vorbehalten, und insbesondere in Betreff der Ernennung des jeweiligen Verwalters der Anstalt in der Weise genehmiget, daß das Recht zu dieser Ernennung der Regierung vorbehalten bleibe, ihr aber nur innerhalb deö Ternavorfchlages des Landesausschusses resp. der besonderen Commission zustehe. Da nunmehr der einzige Differenzpunkt beseitiget war, welcher bisher der Uebernahme der ZwangsarbeitsAnstalt entgegen stand, so erfolgte deren Uebergabe an den Landesausschuß mit Ende Juni d. 1.3) Um über allfällige Reformen, welche bei dieser Anstalt in das Leben zu rufen wären, die geeigneten Anträge schon in dieser Session zu stellen, war der Zeitraum seit deren Uebernahme zu kurz, und der Landes-ansschnß mußte sich vorläufig auf einzelne Maßnahmen beschränken, wodurch eine Verringerung der Verpflegskosten, so wie der Bekleidungskostcn für entlassene Zwänglinge, über deren Höhe namentlich der nicderösterreichische Landesausschuß wiederholt, wenn gleich nicht ganz begründet, Beschwerde geführt halte, angestrebt wurde. g. Der in der Sitzung vom 27. Jänner 1866 zur Förderung der Abwicklung des Grundlasten -Ablösnngs geschäftes gefaßte Beschluß ist in einem ersten Theile von der k. k. Regierung bereits durchgeführt und in Anwendung des §. 30 der Instruction vom 31. October 1857 ein Präclnsivtermin zur Anmeldung der Servituts - Ansprüche festgestellt worden, welcher auch bereits abgelaufen ist, so daß die Verpflichteten vor derlei nachträglichen Anmeldungen nunmehr geschützt erscheinen. Um dem weiteren Ansuchen zu entsprechen und eine nachträgliche Verfügung über den Kostenersatz seitens der Parteien nach den, für den Civilprozeß geltenden Normen zu erlassen, sind dem Landesausschusse zwei Entwürfe einer solchen Verordnung durch die k. k. Grundlasten-Ablösungs- und Regulirungs-Landes-Commission mit ') Erh. Nr. 3408. 2) Erb. Nr. 1630. 3) Erh. Nr. 2193. ') Erh. Nr. 2574. Es war voraus zu scheu, daß diese Verfügung zahlreiche Beschwerden hervorrufen würde, welche denn auch nicht ausgeblieben sind, und der Landesausschuß war deshalb genöthiget, eine Modification in der Art eintreten zu lassen, daß die Einhebung dieses erhöhten Zuschlages am Lande erst mit 1. April d. I. zu beginnen habe. Abgesehen davon nämlich, daß diese Durchführungsweise eine ungleichartige Belastung der Steuercontribuen-ten der Stadt Laibach und jener des flachen Landes zur Folge gehabt hätte, konnte man den Pächtern und Abfindungs-Vereinen deö flachen Landes diese nachträgliche Zahlung unmöglich aufbürden, da sie zur Zeit der Pachtung und Abfindungen von dieser in Ausstcht stehenden Erhöhung keine Kenntniß hatten, es ihnen daher in den meisten Fällen ganz unmöglich gewesen wäre, die Steuerpflichtigen zu dieser nachträglichen Zahlung zu verhalten, und sie also den erhöhten Zuschlag für die frühere Periode nur aus Eigenem hätten bestreiten müssen. Ungeachtet der Landesausschuß diese Modification hatte eintreten lassen, waren die Abfindungs-Vereine bei Einbringung dieses Zuschlages in große Verlegenheit gesetzt, weil sie zum Theile schon vorher mit den Gewerbs-parteien ohne Rücksicht auf diese Erhöhung weitere Abfindungsverträge geschlossen hatten und nunmehr nur durch Zwangsmittel den Mehrbetrag einzubringen vermochten. Obwohl der Landesansschuß das Mißliche dieses Verhältnisses einsah und es auch zu befürchten stand , daß in Folge dessen in Hinkunft die Bildung von Abfindungs-Vereinen sehr erschwert werde, welche doch sonst von wohlthätiger Wirkung für das Land ist, so vermochte er doch in dieser Richtung keine Abhilfe zu schaffen, da selbe nur in der gänzlichen Suspendirung dieses erhöhten Zuschlages für das laufende Jahr hätte gelegen sein können, wozu er in keiner Weise berechtiget war. Der Landesausschuß kann auch nicht umhin, hier zu erwähnen, daß in Betreff der Höhe dieses Zuschlages gleichfalls mehrfache Beschwerden laut wurden, weshalb der h. Landtag gelegentlich der Beschlußfassung über den Voranschlag deö Grundentlastungsfondes für das Jahr 1867 diesen Gegenstand in besondere Erwägung zu ziehen fich veranlaßt sehen dürfte, und dies um so mehr, als auch zur Deckung des erhöhten Bedarfes des Landcsfon-des bei der Unmöglichkeit einer Steigerung des Zuschlages zu den directcn Stenern nur auf eine Umlage zur Verzehrungssteuer gedacht werden kann. §. 2. Die vom h. Landtage über Aufforderung der k. k. Regierung abgegebenen Gutachten und gefaßten Beschlüsse a. in Betreff der künftigen politischen Territorial-Eintheilung des Herzogthums Krain, und b. über daö Wasserrechtsgesetz wurden vom Landes-ausschusse nebst den bezüglichen Petitionen der Gemeinden in Betreff der ersten Vorlage der k. k. Regierung mitgetheilt. Welche Verfügungen die h. Regierung hierüber getroffen hat, ist dem Laudesausschusse nicht bekannt geworden. §. 3. In Betreff der übrigen vom h. Landtage in der letzten Session gefaßten Beschlüsse ist der Landesausschuß in der angenehmen Lage, zum Theile günstige Erfolge mittheilen zu können. a. In der Sitzung vom 15. Dezember v. I. hat der h. Landtag die Ansprüche des k. k. Acrars auf Re-fundirung der aus dem Jnquisitionskosten-Verlage bestrittenen Schubauslagen auö dem Laudesfonde abzulehnen beschlossen. Hierüber geruhten Se. k. k. Apost. Majestät mit Allerh. Entschließung vom 16. September d. I. *) die Abschreibung sämmtlicher bisherigen Rückstände an den Schubauslagen im Belaufe von mehr als 62.000 fl. huldreichst zu genehmigen gegen dem, daß in Hinkunft diese Kosten aus dem Landesfonde bestritten werden. Nach Erzielung dieses günstigen Resultats dürften wohl die Verhandlungen über die Schubauslagen ihren Abschluß zu finden haben, und ein weiteres Verharren aus dem bisherigen Wege zu keinem Ziele führen, nachdem diese Auslagen in allen übrigen Ländern den Landesfon-den zur Last fallen und der Rechtsgrund zur Ablehnung der Vergütung lediglich darin lag, daß das betreffende Gesetz für Krain uiemals kund gemacht worden war. Der Landesausschuß wird mittelst einer besonderen Vorlage die durch obige Sachlage nunmehr nothwendig gewordenen Anträge dem h. Landtage unterbreiten. b. Ueber die in der Sitzung vom 1. Dezember v. I. beschlossene Petition an Se. k. k. Apost. Majestät, um für das Land eine Erleichterung in der Militär - Vor-spannSletstung, oder wenigstens die Nachsicht des Rückstandes pr. 35.024 fl. 40 kr. zu erwirken, haben Se. k. k. Apost. Majestät mit Allerh. Entschließung vom 10. September 1866 ") der Bitte auf eine gänzliche oder theil-weise Uebertragnng der Landeszuschläge für die, dem k. k. Militär gestellte Vorspann auf den Staatsschatz keine Folge zu geben befunden, dagegen aber Allergnädigst zu bewilligen geruht, daß der Landesfond seine Schuld an die Militärverwaltung für die seit dem Jahre 1860 vorschußweise bestrittenen Laudeszuschläge im Gesammtbe-trage pr. 34.999 fl. 95 kr. in sieben vom Jahre 1866 laufenden Jahresraten abtrage. Auch in dieser Frage erachtet der Landesausschuß den Gegenstand nunmehr als erlediget, und wird hiernach die Einstellung der entfallenden Jahresquote in den Voranschlag des Landcöfondes für das Jahr 1867 beantragen. c. In der Frage der Entschädigung für den incame-rirten Provinzialfond hat der Landesausschuß in Befolgung des vom h. Landtage in der Sitzung vom 9. Jänner d. I. ihm ertheilten Auftrages nach den ihm gegebenen Andeutungen die Vorstellung gegen den Erlaß des k. k. Finanzministeriums ddo. 21. November v. I. Z. 55048 verfaßt, welche sohin durch die in der 15. Sitzung vom h. Hause gewählte Deputation im Monate Mai d. I. dem k. k. Staats- und Finanzministerium persönlich überreicht wurde. Einen definitiven Erfolg dieser Vorstellung vermag der Landesausschuß dem h. Landtage derzeit zwar noch nicht mitzutheilen, doch scheint der Stand der Angelegenheit in so ferne ein viel günstigerer zu sein, als die k. k. Ministerien die Vergleichsproposttionen nicht wie früher einfach ablehnen, sondern sich in eine Verhandlung darüber mit dem h. Landtage einlassen dürften. Mit Note des k. k. Landespräsidiums vom 20. Oktober d. I. Z. 3353 1 2 3) wurde nämlich dem Landesausschusse mitgetheilt, daß laut Erlasses des k. k. Staatsministeriums vom 16. Oktober d. I. Z. 6078/St. M. nach einer Eröffnung des k. k. Finanzministeriums die bei demselben zu pflegenden Erhebungen noch nicht vollständig beendet sind, um über die Vergleichsproposttionen zum Abschlüsse zu gelangen, daß jedoch dieselben voraussichtlich demnächst zu Stande gebracht und sohin die 1) Erh. Nr. 3513. 2) Erh. Nr. 3511. 3) Erh. Nr. 3578. gemeinden gewünscht worden. Obwohl hierzu nach der Gemeindeordnung ein Landesgesetz erforderlich ist, so hat doch der Landesausschuß im Einverständnisse mit der k. f. Landesregierung und in Anhoffung der nachträglichen Genehmigung von Seite deö h. Landtages die Zustimmung zu derlei Gruppirungen zu ertheilen befunden, und cs werden die diesfälligen Verfügungen dem h. Landtage in einer besonderen Vorlage zur nachträglichen Bestätigung mitgetheilt werden. Zur besseren Arrondtrung einzelner Gemeinden nach Pfarrsprengelu wurde die Ausscheidung einzelner Ortschaften aus den bestehenden Katastralgemeinden in Antrag gebracht. Die k. k. Landesregierung hat jedoch zu derlei Zusammenlegungen wegen der mannigfaltigen Störungen, welche dem Verwaltungs-Organismus durch Zerreißung der Katastralgemeinden bevorständen, ihre Zustimmung nicht ertheilt, und es konnte daher diesen, in mancher Beziehung sehr gerechtfertigten Wünschen kleinerer Ortschaften von Seile des Landesausschusses nicht entsprochen werden. Die an den Landesausschuß erstatteten Anzeigen der Neuwahlen brachten ihm auch einzelne Fälle einer höchst bedauerlichen Theilnahmlostgkeit der Bevölkerung an diesem ersten Akte des Gemeindelebens zur Kenntniß. Zwar schien bei einigen auffallenden Minoritätswahlen ein Einschreiten gegenüber der Indolenz der Wähler am Platze zu sein, doch die Besorgniß, daß durch derlei wie immer geartete Verfügungen die Freiheit des Wahlrechtes nur zu leicht beirrt werden könnte, und die Rücksicht auf das Gemeindegesetz, welches für die Giltigkeit der Wahlen nirgends eine bestimmte Anzahl von Wählern fordert, haben den Landesausschuß von jedem Einschreiten gegen derlei Wahlakte abgehalten. Das nunmehr Allerh. sanctionirte Gesetz über die Kategvrisirung der nicht ärarialen öffentlichen Straßen 'unb Wege bedarf um in das Leben zu treten, des weiteren Gesetzes über die Bildung der einzelnen Concurrenzbezirke, und der Landesausschuß würde es sehr wünschen, noch im Laufe dieser Session die betreffende Vorlage dem h. Landtage unterbreiten zu können, damit diese, für den allgemeinen Verkehr höchst wichtige Angelegenheit wieder in den geregelten Gang gebracht werde. Da jedoch der Antragstellung eine umfassende Erhebung und die Einvernehmung der betheiligten Gemeinden vorangehen muß, und die neuen Gemeindewahlen, so wie die kheilweise Neubildung der Gemeinden selbst, erst derzeit ihrem Schlüsse entgegen gehen, und daher erst jetzt die Möglichkeit der erforderlichen Erhebungen geboten war, so sind dem LandeSausschnsse auch erst in jüngster Zeit ’) die diesfälligcn Erhebungen einzelner k. k. Bezirksämter, nämlich: Radmannsdorf, Neumarktl, Senosetsch, Feistriz, Lack und Krainburg zugekommen, und ist die seinerzeitige Einsendung der noch auShaftenden Erhebungen gleich nach deren Einlangen zugesichert worden. In so ferne sämmtliche Erhebungen rechtzeitig eintreffen sollten, wird der Landesausschuß nicht ermangeln, noch in der laufenden Sesston die Gesetzesvorlage einzubringen, wenn es gleich wünschenswerth erscheint, daß zur Zeit der Beschlußfassung auch schon die zukünftige politische Territorial -Eintheilung Krain's bekannt wäre. Hinsichtlich der Kaiser Straße war in der 16. Sitzung des Jahres 1866 der Beschluß dahin gefaßt worden, dieselbe nur unter der Bedingung als Con-currenz-Straße zu erklären, wenn von dem k. k. Militär-Aerar ein entsprechender Beitrag zu ihrer Vollendung und eine jährliche Subvention von 2.000 fl., ferner von der Domäne Landstraß die unentgeltliche Ueberlassung des zur Schottcrgewinnung nöthigen Materiales zugesichert würden. In dieser Richtung hat sich der Landesausschuß an die betreffenden Stellen gewendet, jedoch bisher noch von keiner Seite eine Antwort hierüber erhalten, so daß die Einreihung dieser Straße in die Kategorie der Concurrenz-Straßen noch immer in Schwebe ist. Von den für Straßen-Subventionen nachträglich in das Präliminare des Landessondes pro 1866 eingestellten 10.000 fl. sind vom Landesausschusse folgende Subventionen bewilliget worden: 1. Für die Obergurk - Leutscher Straße vr................................... 4.000 fl. 2. Für die Branitza Straße im Wip- pacher Thale Pr.......................3.291 „ 3. Für den Krakauer Walddurchbruch der Mertschetschendorfer Straße pr. 1.359 „ Die erstgenannte Straßenstrecke ist sogleich in An- griff genommen worden, und wird über den Stand derselben dem h. Landtage mittelst besonderer Vorlage Bericht erstattet werden. Der Bau^ der Branitza Straße wurde erst vor Kurzem in Angriff genommen, da mit den nothwendigen Vorerhebungen wegen der Grundablösungen deö meist aus Weingärten bestehenden Terrains und mit der Anssteckung der neuen Trace bis zur Beendigung der Weinlese zugewartet werden mußte. Bei der Mertschetschendorfer Straße hat es sich nachträglich herausgestellt, daß die Erhebungen, auf denen die ursprünglichen Straßenpläne und Kostenüberschläge beruhten, sehr mangelhaft waren, und daß nur die Kunstbauten, welche früher auf 1.359 fl. veranschlagt waren, sich nunmehr auf eine 10.000 fl. übersteigende Summe beziffern werden. Zur Sicherstellung des Baufondes stellt sich demnach eine weit höhere Subvention von Seite des Lan-desfondes als nothwendig heraus, als nach der ursprünglichen Vorlage bei Bemessung jenes Beitrages angenommen werden mußte, wornach zur Erwirkung derselben eine eigene Vorlage an den h. Landtag erfolgen wird. Da hierdurch die Vorausgabe der Summe von 1.359 fl. an Straßen - Subventionen für das Jahr 1866 entfiel, glaubte der Landesausschuß bei den noch disponiblen Geldmitteln der Bitte des Brückenausschusses in heil. Kreuz bei Landstraß um Bewilligung einer Subvention aus dem Landesfonde für die dort errichtete neue Brücke über die Gurk mit einem Beitrage pr. 500 fl. entsprechen zu sollen. Die Rechtfertigung dieser Subvention wird mittelst besonderer Vorlage erfolgen. Die^Allerhöchste Entschließung vom 28. Februar l. I. in Betress dcs Zuschlages zur Verzehrungssteuer vom Weine, Wein - und Obstmoste, dann vom Fleische, wurde mit Zuschrift der k. k. Finanz-Direktion vom 14. März d. I., Z. 2703 J) dem Landesausschusse unterm 18. März d. I. mitgetheilt, und es hätte daher auch von diesem Tage an mit der Einhebung des erhöhten Zuschlages begonnen werden sollen, wie dies auch durch die k. k. Finanz-Direktion angeordnet und zugleich die Verfügung getroffen wurde, daß auch die bereits verfallenen Gebühren für die Periode bis 18. März nachträglich von den Pächtern und Verzehrungssteuer-Abfindungs - Vereinen des flachen Landes eingebracht werden sollen. Landeshanptinann-Stellvertreter und Berichterstatter Dr. Suppan (liest): „Hoher Landtag! Dem §. 26 der Landes - Ordnung entsprechend erstattet der Landesausschuß über seine Gcschäfts-Thätigkeit seit dem Schlüsse der letzten Landtags-Session, d. i. seit 16. Februar bis Ende Oktober d. I., nachstehenden Urri|nisd)nft5bmd)t: §. 1. Die in der letzten Landtags - Session beantragten Landesgesetze, als: a. Die Gemeinde-Ordnung und Gemeinde-Wahlordnung; \) b. das Gesetz über die Kategorisirung der nicht ärarialen öffentlichen Straßen und Wege; * 2 3) c. die Nachtrags - Verordnung zum Gesetze über die Rcgulirnng des Moorbrcnncns am Laibacher Moraste;:i) d. der Beschluß über die Aufhebung der Verordnungen wegen Erfolgung von Prämien für erlegte Raubthiere; 4) e. der Beschluß in Betreff der Landes-Umlage von 14 % auf die directen Steuern für den Landesfond, dann von 26 % auf die directen Steuern und von 25 % auf die Verzehrungssteuer vom Wein, Wein- und Obstmost, daun vom Fleische zu Gunsten des G. E. FondeS für das Jahr 1866; r>) f. das Gesetz über die Einführung einer Tare von Augenscheinen bei Privatbauführungen int Stadtpo-mörtum Laibach "), so wie die Gesetze über Umlagen zu Gemeindezwecken, u. z.: g. Für die Stadtgemeinde Laibach betreffend die Einhebung des Verzehrnngsstcner-Zuschlages von 40 kr. pr. Eimer Bier und einer Abgabe von 1 kr. vom Mlelh-. stnsgulden bei Mietbünsen von 50—100 fl. und von 2 kr. bei Miethzinsen über 100 fl.; 7 8) h. über den 805 6/lo % Zuschlag zu den directcn Steuern auf das Jahr 1866 für die Gemeinde Pölland; s) i. den 22 % Zuschlag zu den virecten Steuern auf das Jahr 1866 für die Gemeinde Tratta; 9) k. den 100 % Zuschlag zu de» directcu Steuern auf das Jahr 1866 für die Gemeinde Prevoje 10), endlich l. den 662/,„ % Zuschlag zur Hans- und Grundsteuer auf das Jahr 1866 für die Gemeinde Kertina, ") haben in Folge der Allerhöchsten Entschließungen vom 17. Februar, 14. April, 30. Mai, 15. Juli, 21. März, 18. März, 18. März, 22. April und 18. Mai sämmtlich die kaiserliche Sanction erhalten. Der vom Spezial-Counts des h. Landtages redi-girtc slovenische Tert der Gemeinde-Ordnung und Gemeinde-Wahlordnung wurde vom Landeöausschusse der k. k. Regierung mitgetheilt und gelangte gleichzeitig mit dem deutschen Terte zur Publikation. Zur Aktivirung dieses Gesetzes mußte vorerst zur Bestellung der neuen Gemeinde-Vertretungen geschritten werden, und die Wahrnehmungen, ') Erh. Nr. 683. 2) Erh. Nr. 1251. 3) Erh. Nr. 1794. ') Erh. Nr. 2472. 5) Erh. Nr. 867. 6) Erh. Nr. 2876. 7) Erh. Nr. 998. 8) Erh. Nr. 1022. 9) Erh. Nr. 1023. '“) Erh. Nr. 1413 ”) Erh. Nr. 1761. welche der Landesausschuß über die Wirksamkeit desselben zu machen Gelegenheit Halle, konnten sich daher vorläufig nur auf jene gesetzlichen Bestimmungen erstrecken, welche die Constituirung der neuen Gemeinden und die Neuwahlen zum Gegenstände haben, indem nach Art. HI des gedachten Gesetzes die volle Wirksamkeit der Gemeinde-Ordnung und mit ihr die vollständige Gemeinde-Autonomie unter Uebcrwachung des Landesausschusses erst nach ordnungsmäßiger Bestellung der Gemeinde-Vertretungen, die nunmehr ihrem Ende entgegengeht, stattzufinden hat. Der h. Landtag hat in dem von ihm beantragten und nunmehr sanctionirten Gemeindegesetze vorzugsweise die Bildung großer Gemeinden zu befördern getrachtet, und es ist dieser Intention von Seite der Gemeinden einzelner Bezirke, so namentlich in Laas, Lack, Plan in a, A d e l s b c r g, O b e r l a i b a ch, Rudolfs werth und Treffen durch die erfolgte Constituirung größerer Ge-meinbekomplere Rechnung getragen worden. In dieser Richtung hat die k. k. Landesregierung die k. k. Bezirksämter dringend zur geeigneten Einflußnahme auf die Gemeinden durch Belehrung über ihre wahren Interessen und den ihnen in Zukunft obliegenden ausgedehntere» Wirkungskreis aufgefordert, und der Landesausschuß kann nur der umsichtigen Leitung einzelner k. k. Bezirksämter, der ein großer Antheil an den günstigen Resultaten zu verdanken ist, seine volle Anerkennung hiefür aussprechen, wobei aber auch hervorgehoben werden muß, daß auch die vaterländische Presse durch zeitgemäße Artikel über die zukünftige Aufgabe der Gemeinden in den weiteren Kreisen der ländlichen Bevölkerung ein besseres Verständniß für die Gemeinde-Interessen zu verbreiten bestrebt war. Wenn demungeachtet viele kleinere, für die Zukunft kaum lebensfähige Gemeinden in einem großen Theile Krain'ö in ihrem früheren PartikularisinuS verbleiben zu wollen erklärt haben, so muß es der sich nur allmählig Bahn brechenden Einsicht und schließlich dem in Kürze sich herausstellenden Drange der Nothwendigkeit überlasten bleiben, die Vereinigung der Gemeinden in jenem Umfange zu erzielen, wie eS das autonome Gemeindeleben unumgänglich nothwendig erheischt. Zunächst wird wohl die im 6. Hauptstücke des Gemeiudegesctzcs normirte Vereinigung der Gemeinden zur gemeinschaftlichen Geschäftsführung eine allmählige Verschmelzung von derlei isolirten Gemeinde-Fragmenten herbeiführen, und da nach §. 88 auch eine imperative Vereinigung durch ein Landesgesetz stattfinden kann, so erlaubt sich der Landcsausscbuß schon derzeit es der Erwägung des h. Landtages anheim zu stellen, ob ihm nicht wegen Vermeidung von Geschäftsstvckungen in der Amtirung der Gemeinden, welche sich beim Zuwarten auf die Erwirkung eines Landesgesetzes einstellen müssen, in dieser Richtung ein erweiterter Wirkungskreis provisorisch einzuräumen wäre. Bei den meisten der erfolgten Zusammenlegungen ist sich von den früheren Gemeinden das Recht der abgesonderten Verwaltung ihres eigenthümlichen Vermögens mit Bezugnahme auf die im II. Anhange der Gemeinde-Ordnung enthaltenen Bestimmungen vorbehalten worden, wobei jedoch bemerkt werden muß, daß dieses Vermögen sich meist nur als Vermögen der einzelnen Ortschaften heraus stellt, und in den Erträgnissen der Jagdpachtungen und Hutweidcn besteht. Bei einzelnen Zusammenlegungen von Gemeinden war eine Auflösung der bisher bestandenen Ortsgemeinden und die Vereinigung dieser Theile mit anderen Orts- l* dewähler ausmachen. Diesen sind die Ehrenbürger oder Ehrenmitglieder und jene Gemeindemitgliedcr anzureihen, welche nach der Gemcindewahlordnnng des Landes §. 1 Punkt 2 ohne Rücksicht auf Steuerzahlung wahlberechtigt sind. §. 15. Die Wahlmänner jeder Gemeinde sind durch jene nach dem Gemeindcgesetze vom 17. Februar 1866 zur Wahl der Gemeindevertretung berechtigten und nach §. 18 der Landtagswahlordnung vom Wahlrechte nicht ausgeschlossenen Gemeindeglieder zu wählen, welche a. in Gemeinden mit drei Wahlkörpern den ersten und zweiten Wahlkörper bilden; b. in Gemeinden mit weniger als drei Wahlkörpern die ersten zwei Dritttheile aller nach der Höhe ihrer Jahresschuldigkeit an directen Steuern gereihten Gemein-dewähler ausmachen. Diesen sind die Ehrenbürger oder Ehrenmitglieder und jene Gemeindemitglieder anzureihen, welche nach der Gemeindewahlordnung des Landes §. 1 Punkt 2, ohne Rücksicht auf Steuerzahlung wahlberechtigt sind". «Nach der Verlesung.) Ich werde diese Regierungsvorlage auf die nächste Tagesordnung stellen. Ich habe dem hohen Hanse folgende Mittheilungen zu machen: Ich ließ auf die Tische der Herren Abgeordneten heute den Bericht bed Landesausschnsses wegen Herab-mindernng der Verpflegsgebühren im hierländigen Zwangs-arbcitshanse auflegen. Von unserem verehrten Mitgliede Herrn Baron Apfaltrern ist an das Präsidium des Hauses folgendes Urlaubsgesuch gelangt (liest): „Die Erkrankung meines ältesten Kindes macht es mir in so lange unmöglich zu den morgen beginnenden Land-ragssttzungen zu erscheinen, als die Lebensgefahr, in welcher dasselbe schwebt, dauert. Mit Gottes Hilfe wird diese in längstens 14 Tagen beseitiget sein, bis wohin ich um Urlaub zu bitten mir erlaube". (Nach der Verlesung.) Da mir daS Recht nicht zusteht, einen 14tägigen Urlaub selbstständig zu bewilligen, so bitte ich jene Herren, welche denselben dem verehrten Mitgliede aus diesem wirklich rücksichtswürdigen Grunde bewilligen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Der Urlaub ist bewilligt. Es sind mir von dem Herrn Abg. Dr. Eosta vier Petitionen übergeben worden, sämmtlich von der Gemeindevorstehung KneLak, nämlich eine Petition um Beschleunigung der Servitutenablösung, eine Petition um Ausnahme der Straße St. Peter-Dornegg als Concnrrenz-straße, eine Petition um Betheilung der Gemeinde mit den nothwendigen Gesetzen, endlich eine Petition um Aenderung des §. 28 der Gemeindeordnung. Diese Petitionen wären natürlich dem Petitionsausschusse zuzuweisen. Da derselbe aber noch nicht gewählt ist, so erlaube ich mir, ungeachtet die Wahl dieses Ausschusses ans der heutigen Tagesordnung nicht steht, und bei dem Umstande, daß die Wahl desselben dringlich ist, um den verehrten Herren Abgeordneten sogleich Gelegenheit zur Thätigkeit zu geben, den Antrag zu stellen, daß dieser Ausschuß sogleich gewählt werde. Wenn die Dringlichkeit anerkannt ist, werde ich diesen Antrag zur Abstimmung bringen. Ich bitte daher jene Herren, welche meinen Antrag als dringlich anerkennen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Die Dringlichkeit ist anerkannt. Ich bitte nun jene Herren, welche beschließen wollen, daß dieser Ausschuß sogleich gewählt werden soll, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Der Stil trag ist angenommen. Ich ersuche nun die Herren zur Wahl deö Petitions-Slusschusscs zu schreiten. Abg. Dr. Costa: Wie viel Mitglieder? Präsident: Ich beantrage fünf Mitglieder, wie es in frühern Sessionen üblich war. Wenn keine Einwendung dagegen erhoben wird, so bitteich fünf Mitglieder zu wählen, und die Herren Abgeordneten: Kromer, Svetec, Brolich und Dr. Toman, das Scrutinium vorzunehmen, und mir das Resultat desselben bekannt zu geben. Ich unterbreche die Sitzung für die Dauer der Wahl. (Die Sitzung wird um 10 Uhr 30 Minuten unterbrochen und die Stimmzettel abgegeben. Nach vorgenommenem Scrutinium und Wiederaufnahme der Sitzung um 10 Uhr 47 Minuten.) Ich bitte den Herrn Slbg. Kromer das Resultat der Wahl bekannt zu geben. Abg. Kromer: Es wurden im Ganzen 27 Stimmzettel abgegeben. Die absolute Majorität beträgt sohin 14. Von diesen erhielten Šlbg. Brolich 24, Dr. Bleiweis 16, Klemenöiö 14 Stimmen. Die nächst meisten Stimmen erhielten die Herren Slbg.: Svetec 13, Rudesch 13, Dechant Toman 12, Deschmann 11, Kromer 11, v. Gutmansthal 10. Die weitern Stimmen sind zersplittert. Präsident: Eö müssen daher noch 2 Mitglieder des Petitions-ansschnsses gewählt werden. 3erbitte sogleich zur Wahl zu schreiten. (Rach Abgabe der Stimmzettel.) Ich bitte die Herren Scrntatoreu das Scrutinium wieder vorzunehmen. (Nach vorgenommenem Scrutinium.) Ich bitte den Herrn Slbg. Kromer daö Resultat des Scrutiniums bekannt zu geben. Abg. Kromer: Von 25 abgegebenen Stimmzetteln entfielen auf die Herren Abgeordneten Rudesch 23 und Svetec 16 Stimmen. Beide sind sohin mit absoluter Majorität gewählt. Präsident: Es sind sonach in den Pctilionsausschnß nachstehende Herren Slbgeordnete gewählt: Brolich, Dr. Bleiweis, Klemenäiö, Rudesch und Svetec. Wir kommen nun zum nächsten Gegenstände der Tagesordnnng, das ist der Rechenschaftsbericht des Landesausschusses. Ich bitte den Herrn Referenten den Vortrag zu beginnen. Stenographischer Gericht der zweite» 8itzu»g Des kmmische» Canötages zu Laibach am 21. November 1866. Anwesende: Vorsitzender: v. Wurzbach, Landeshauptmann in Krain. — Als Vertreter der Regierung: <5e. Ercellenz Freiherr v. Bach, k. f. Statthalter; Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Wi diner, dann der Herren Abgeordneten: Sr. Ercellenz des Herrn Grafen Anton Auersperg, Baron Apfaltrern, Freiherr v. Codelli, Derbitsch, Golob, Koren, v. Langer, Freiherr v. Zois. — Schriftführer: Dr. Skedl. Tagesordnung: 1. Rechenschafts-Bericht des Landesausschusses. —2. Veranschlag des Grundentlastungsfondes.— 3. Voranschlag des Domesticalfondes. — 4. Voranschlag des Kranke,ihausfondes. — 5. Voranschlag des Findelhaus - und Gebärfondes. — 6. Voranschlag des Jrrenhausfondes. — 7. Gesuch der Beamten des Zwangsarbeitshanses um Einreihung in Diätenclaffen und um Gehaltserhöhung. — 8. Rechtfertigung der Befürwortung des Anlehens der Stadtcommune Laibach pr. 100.000 fl. — 9. Bericht des Landesausschnffes wegen nachträglicher Genehmigung bet, Zusammensetzung der Untergemeinde Čatež mit der Gemeinde Kleinweiden und der Katastralgemeinde Verd mit der Gemeinde Oberlaibach. ßcgintt der Sitzung 10 Uhr 20 Minuten. -----OOO^OOO----- Präsident: Ich bestätige die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses, und bitte Den Herr» Schriftführer um Verlesung des Protokolls der letzte» Sitzung. (Schriftführer Svetec verliest dasselbe. Nach der Verlesung.) Ist etwas gegen die Fassung des Protokolls zu erinnern? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so ist cs vom hohen Hause genehmigt. Se. Ercellenz der Herr Statthalter haben mir so eben folgende Regierungsvorlage übergeben mit einer Zuschrift, die ail daö Präsidium des hohen Hauses gerichtet ist. Die Zuschrift lautet (liest): „Die Gemcindeordnung und Gemeindewahlordnung vom 17. Februar 1866 macht eine Aenderung der §§. 13 und 15 der Landtagswahlordnung vom 26. Februar 1861 nothwendig um beide Statlite in Einklang mit einander zu bringen. Ich habe die Ehre, Euer Hochwohlgeborn, auf Grund der A. h. Entschließung vom 13. October 1866 in der Anlage den in dieser Aenderung bezielenden Gesetzentwurf mit dem Ersuchen zu übergeben, denselben dem Landtage zur verfassungsmäßigen Berathung vorzulegen. Empfangen rc. Gezeichnet: Freiherr v. Bach". II Sitzung. Der Gesetzentwurf lautet: „Gesetz wirksam für das Herzogthum Krain, wodurch die §§. 13 und 15 der Landtagöwahlordnung abgeändert werden. Die §§. 13 und 15 der Landtagswahlordnung vom 26. Februar 1861 haben in ihrer gegenwärtigen Fassung außer Wirksamkeit zu treten und künftig zu lauten: §. 13. Die Abgeordneten der im §. 3 aufgeführten Städte und Märkte sind durch directc Wahl aller jener nach dem besondern Gemeindestatute oder dem Gemcindegesetze vom 17. Februar 1866 zur Wahl der Gemeindevertretung der Einen Wahlbezirk bildenden Städte und Märkte berechtigten und nach §. 18 der Landtagswahlordnung vom Wahlrechte nicht ausgeschlossenen Gcmcindeglieder zu wählen, welche: a. in Gemeinden mit drei Wahlkörpern zum ersten und zweiten Wahlkörper gehören und im dritten Wahlkörper wenigstens zehn Gulden an directen Steuern entrichten ; b. in Gemeinden mit weniger als drei Wahlkörpern die ersten zwei Dritttheile aller nach der Höhe ihrer Jahresschuldigkeit an directen Steuern gereihten Gemein- 11. Antrag auf eine Gnadengabe für den dienstuntauglichen Jrrenwärter Urban Oblak; 12. Rechtfertigung wegen Beförderung der Urlauber und Reservisten mittelst Vorspann nach Laibach, dann der Subvention pr. 4000 fl. für die Alpenjäger; 13. um nachträgliche Genehmigung der für den Brückenbau zu Heil. Kreuz bei Landstraß bewilligten Subvention; 14. wegen nachträglicher Genehmigung der Zusammensetzung der Uutergemeinde Catez mit der Gemeinde Kleinweiden und der Catastralgemeinde Verd mit der Gemeinde Oberlaibach; 15. wegen Erhöhung des Kanzleipauschales im hiesigen Krankenhause; 16. Betreffend die im heurigen Jahre im Zwaugs-Arbeitshause vorgenommenen Adaptiruugsbauteu. Wir kommen nun zum ersten Gegenstände der heutigen Tagesordnung: Zur Prüfung der Wahloperate der löblichen Handels- und Gewerbekammer in Krain. Ich ersuche den Herrn Referenten den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Teschmamr (liest): Hoher Landtag! Durch die Mandatsniederlegungen der frühern Abgeordneten der Handels - und Gewerbekammer in Laibach Lambert Lukmann und Michael Angelo Zois sind in der Gruppe der Städte und Märkte zwei Abgeordneteustellen erledigt worden. Da die zu deren Ersatz im December vorigen Jahres vorgenommenen Handelskammerwahlen kein Resultat geliefert, so hat das k. k. Landesprüsidium die Vornahme der Landtagswahl durch die indessen neu eonstituirte Handelsund Gewerbekammer auf den 16. October l. I. bestimmt. Die bezüglichen Wahlaete sind nach vorgenommener Wahl an den Landesausschuß zur Prüfung geleitet worden, worüber dem hohen Landtage folgender Bericht erstattet wird: Von den 23 wahlberechtigten Mitgliedern und Ersatzmännern der Handels- und Gewerbekammer haben sich bei dem Wahlaete 16 eingefunden. Nach erfolgter Coustituirung der Handels- und Gewerbekammer zu einer Wahleomission wurde die Liste der sämmtlichen Kammermitglieder vvrgelkseu mit der Aufforderung, allsällige Anstände gegen das aetive Wahlrecht der vorgelesenen Wahlberechtigten vorzubringen. Da diesfalls keine Einwendungen stattfanden, wurde nach den Bestimmungen der Landtagswahlordnung zur Wahl der beiden Abgeordneten geschritten. Nach den in dupplo geführten Abstimmungs-Verzeichnissen und Stimm-Ziehungslisten erscheinen die beiden Kammermitglieder Johann Nepomuk Horak und Josef Debeuz mit je 15 Stimmen, demnach mit absoluter Majorität gewählt. Da bei dieser Wahl in allen Punkten die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind und bezüglich der beiden Gewählten die Erfordernisse des § 17 der Landtagswahlordnung vorhanden sind, so wird der Antrag gestellt: „Der hohe Landtag wolle die Zulassung der beiden gewählten Landtagsabgeordneten Johann Nepomuk Horak und Josef Debeuz beschließen. Präsident: Wünscht jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Panse:) Wenn nicht, so bringe ich diesen Antrag des Landesausschusses zur Abstimmung, und bitte jene Herren, Schluß der Sitzung welche mit demselben einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist einstimmig angenommen. (Zu dem Schriftführer gewendet:) Ich bitte nun, die Herren gefälligst hereinzurufen. (Die beiden neu gewählten Abgeordneten Horak und Debeuz treten in den Saal.) Ich mache den hochverehrten Herren bekannt, daß der hohe Landtag soeben einstimmig Ihre Wahl in unseren Landtag genehmigt hat, und ersuche Sie, die Angelobung an Eidesstatt in meine Hände zu leisten. (Die Versammlung erhebt sich.) Sie werden an Eidesstatt augeloben: Sr. Majestät dem Kaiser Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und genaue Erfüllung ihrer Pflichten. Abgeordneter Horak und Abgeordneter Debeuz: Ich gelobe es! (Die Versammlung setzt sich.) Präsident: Auf der Tagesordnung stehet nun nur noch die Wahl der Schriftführer, und ich bitte die Herren, diese Wahl vorzunehmen. Ich unterbreche zu diesem Behufe die Sitzung. Das Scrutinium wollen die Herren Abgeordneten Kromer und Brolich vornehmen. (Unterbrechung der Sitzung um 11 Uhr 40 Minuten, Wiederaufnahme derselben 11 Uhr 45 Minuten.) Präsident: Der Herr Abg. Kromer wird gefälligst die Namen der gewählten Schriftführer dem hohen Hause bekannt geben. Abg. Kromer: Es wurden in allem 24 Stimmzettel abgegeben, davon entfielen ans den Herrn Abgeodneten Svetee 21, auf den Herrn Abgeordneten Dr. Skedel 19. Es sind somit beide Herren mit absoluter Majorität gewählt. Präsident: Ich bitte das hohe Haus, das Ergebniß dieser Wahl zur Kenntniß zu nehmen. Die Tagesordnung ist erschöpft. Ich habe nur noch die Tagesordnung der nächsten Sitzung, welche ich für Mittwoch anberaume, bekannt zu geben, nämlich: 1. Rechenchaftsbericht des Landesausschusses; 2. Voranschlag des Grundentlastungsfondes; 3. detto des Domestiealfondes; 4. detto des KrankenhauSfondes; 5. detto deS Findelhaus - und Gebärfondes ; 6. detto des Jrrenhausfoudes; 7. Gesuch der Beamten des ZwangSarbeitShauseS um Einreihung in Diätenelassen und um Gehaltserhöhung; 8. Rechtfertigung der Befürwortung des Anlehens der Stndteommune Laibach pr. 100.000 fl.; 9. Bericht des Landesausschusses wegen nachträglicher Genehmigung der Zusammensetzung der Unter - Gemeinde Catez mit der Gemeinde Kleinweiden und der Catastral-Gemeinde Verd mit der Gemeinde Oberlaibach. Sämmtliche Vorlagen sind bereits in den Händen der hochverehrten Herren. Wird etwas zu dieser Tagesordnung bemerkt? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so ist dieselbe genehmigt und ich schließe die Sitzung. 11 Ahr 50 Minuten. Druck von Ignaz v. Kleinmayr & Fedor Bamberg in Laibach. Verlag des krainischen Landesausschusses. Südtirols und des Görzer Gebietes, und allenthalben hat sich in dieser Zeit schwerer Prüfung der patriotische, treue Sinn der Bevölkerung nicht allein ungeschwächt erhalten, sondern selbst in der gefahrvollsten Lage in erhebendster Weise kundgegeben. Besonders wohlthuend war Mir auch die Wahrnehmung der liebevollen Theilnahme und wahren Hingebung , mit welcher die verwundeten und erkrankten Krieger von allen Classen der Bevölkerung unterstützt und gepflegt wurden. So reiht sich denn an die schmerzlichen Eindrücke unglücklicher Tage die unvergängliche Erinnerung an die werthvollsten Beweise der Treue und edlen Anfopfe-rnnI Meiner Völker, und gerührten Herzens spreche Ich hiefür Meine dankbarste Anerkennung ans. Ich beauftrage Sic, dies zur allgemeinen Kenntniß zn bringen und insbesondere auch den Vertretungen Meiner Königreiche und Länder bei ihrer nächsten Versammlung hievon die Mittheilung zu machen. Eö ist die Aufgabe Meiner Regierung, alle zu Gebote stehenden Mittel zur Heilung der durch den Krieg verursachten Wunden zu verwenden. Die angestrengteste Thätigkeit ist hier eine heilige Pflicht, deren gewissenhafteste Erfüllung Ich von allen Rcgierungsorgancn erwarte. Wer in dieser schweren Zeit für das Reich Opfer gebracht, hat auch den Anspruch auf des Reiches Hilfe, mit deren Gewährung nach Recht und Billigkeit nicht gezögert werden darf. Ueber die Resultate der von Ihnen bereits getroffenen Einleitungen haben Sie Mir fortgesetzt Vortrag zu erstatten. Schönbrunn, 13. October 1866. Franz Äoflph m. p." Ich werde dieses Allerhöchste Handschreiben im Archive unseres Hauses aufbewahren lassen. Nun habe ich das slovenischc Original des kaiserlichen | Handschreibens dem hohen Landtage vorzutragen. Die hohe Wichtigkeit einer kaiserlichen Ansprache be-stinnnt mich, da ich in der correcten Aussprache möglicher Weise irgend einen kleinen Fehler begehen könnte, den Herrn Schriftführer Abgeordneten Dr. Costa zu bitten, den Vortrag des slovcnischcn Originals des kaiserlichen Handschreibens dem hohen Hause zu halten. Schriftführer Tr. Costa (liest): „Ljubi gi-of Bel čredi! Ko sem z manifestom Svojim danim 17. junija t. 1. z veliko bridkostjo oznanil Svojim narodom neogibno potrebo, poprijeti se vojske, da bi se dobra pravica Avstrije branila, v tistem važnem trenotku so narodi na Moj klic oglasili se s tako radodarnostjo, ki je bila za res tolažba Mojemu od silnih skrbi potrtemu srcu. Povzdignila Me je ta zavest, da zastran stopinje tako imenitne vodi vladarja in ljudstvo ista misel, isti čut. Nesrečne dogodbe, ki so nastopile potem na severnem bojišči, in velike nadloge, kterim so one moje cesarstvo podvrgle, niso izpodmajale v ljudstvu duha domoljubne vdanosti. V poglavnem mestu, kakor tudi v mnogih delih cesarstva prijelo je drage volje za orožje tisoč in tisoč bojnikov, namenjenih število vojščakov v armadi po- množiti, ali krdela prostovoljcev napraviti, ali pa meje od sovražnih napadov zaslanjati; in le-ta darežljivost se je enako slavno izkazala, ko je šlo za to, da se nabrana množica oskrbi s potrebno opravo. V Moji zvesti groin Tirolski se je vzdignilo vse ljudstvo, kar ga je nositi orožje zmožnega, da bi po junaško odbilo sovražnika, in drago Moje kraljestvo Češko se je v uajbritkejšili težavah, v najhujih stiskah ves čas obnašalo tako, kakor se obnaša le narod, kteri enak viteškim sinovom dežele Tirolske z zvesto ljubeznijo do dednega vladarja, do cesarstva in domovine oslarija zgodovino z bliščem, ki ne otemni nikdar. K nesreči so se v daljem teku vojne razširile te nadloge tudi čez druge dežele, čez Mojo zvesto deželo Moravsko, Šlesko, del Avstrije-Dolnje, Južno-Tirolskega ino ozemlja Goriškega — pa povsodi se je v teh dnevih hude skušnje duh domoljubja in zvestobe v ljudstvu ne le neoslabljen ohranil, ampak tudi v največi nevarnosti vzorno obnesel. Zlasti pa je Mojemu srcu dobro djalo videti, s kako ljubeznjivim usmiljenjem in resnično zatajbo sebe samega so vseh vrst ljudje ranjenim in bolnim vojščakom na pomoč bili ter stregli. Tako se žalostnim vtiskom, ki so jih le-ti nesrečni dnevi pustili, za seboj pridružuje neminljiv spomin na dragocene dokaze vernosti in plemenitega darovanja Mojih narodov, ter ginjenega srca za to izrekam hvalo in priznanje Svoje. Naročam vam, da le-to vsem na znanje date in zlasti tudi zastopnikom Mojih kraljestev in dežel, kader se prvič zberč, poročite. Delo moje vlade je vse pomočke, kar jih ima na izbor, obrniti na to, da se zacelijo globoke rane, ki jih je vojska vsekala. Na vso moč delati in truditi se je tu sveta dolžnost, ter pričakujem od vseh vladnih postavljencev, da je vestno izpolnijo. Kdor koli je v tem trdem času kaj trpel za cesarstvo, sme tudi od cesarstva iskati pomoči, ktera mu bodi brez odloga, kakor je prav in se spodobi. O tem, kar bodo spravili na dan Vaše dotične napeljave, imate poročati mi porodoma. V Schönbrunn-u 13. dne meseca oktobra 1866. Franc Jožef m. p.“ Prvosednik: Ker je to pismo v slovenskem jeziku od Nj. Veličanstva podpisano, se bode tudi v našem arhivu hranilo. (Dr. Costa: Dobro !) Meine Herren! Ich habe folgende Vorlagen auf die Tische der Herren Abgeordneten legen lassen (liest): 1. Gesuch der Zwangsarbeitshaus - Beamten um Einreihung in Diätcn-Classcn und Gehaltserhöhung: 2. Voranschlag des Landesfondes pro 1867; 3. Voranschlag des Grnndentlastungsfondes pro 1867; 4. Voranschlag des Domcsticalfondes pro 1867; 5. Voranschlag des Findclfondes pro 1867; 6. Voranschlag des Gebärfondcs pro 1867; 7. Voranschlag des Jrrenfondes pro 1867; 8. Voranschlag des Krankenfondcs pro 1867; 9. Rechenschaftsbericht; 10. Rechtfertigung der Befürwortung des Anlehcns der Stadt-Commune Laibach pr. 100.000 fl.; durch feine gerechte, umsichtige und freundliche Führung des Landtages und der Geschäfte der Landesvertretung in unser Aller Herzen die regsten Gefühle der Anerkennung und Dankbarkeit und unserer herzlichen unvergänglichen Ergebenheit wach gerufen. (Bravo! Bravo!) Ich glaube, er hat sich in den Annalen unseres Landtages ein bleibendes Denkmal errichtet, und ich wünsche, sicherlich mit Zustimmung jedes einzelnen Mitgliedes unseres Hauses, nichts anderes, als daß er noch lauge Jahre im Wohlergehen zubringen und sich der kaiserlichen Gnade und deS dankbaren und herzlichen Nachrufes dieses hohen Hauses erfreuen möge. (Bravo! Bravo!) Seit dem Schlüsse unseres Landtages hat unser großes Vaterland schwere Drangsale erlitten. Das Gebot der Selbft-erhaltuug und der Ehre zwang Oesterreich, einen ihm auS den verwerflichsten und ungerechtesten Ursachen aufgedrungenen Krieg zu führen. Im nördlichen Theile unseres Reiches wurden die blühendsten Länder durch einen sogenannten Bruderstamm durch seine feindlichen Heeresmassen auf eine grauenerregende, in Kriegen zwischen eivilisirten Nationen bisher kaum erhörte Weise verwüstet. Vor Gott und der Welt war das gute Recht auf unserer Seite — wenn das wandelbare Kriegsglück uns diesmal im Norden nicht zulächelte, nun, meine Herren, die Geschichte gibt uns die ernste Lehre und zugleich den Trost, daß n u r auf dem Boden d e s R e ch t e s bleibende Erfolge errungen werden können. Meine Herren: post nubila Phöbus! Unser Heimatland blieb in Folge der glänzenden Siege unserer Südarmee unter der Führung unseres glorreichen Erzherzogs Albrecht — den Gott erhalten möge — und unserer Flotte vor den Gräueln des Krieges, der an unseren Grenzen tobte, bewahrt, und haben wir auch ein Land hingegeben, so hat dieses politische Opfer eine Saat gefäct, welche — hoffen wir eS mit Zuversicht — zu unserem und unseres Nachbars Segen entkeimen wird. Unser Land aber wird gerne das Möglichste beitragen, um die durch den Krieg unseren Brüdern im Norden geschlagenen Wunden zu heilen. In dem Ihnen heute vorgelegten Rechenschaftsberichte hat der Landesausschuß Ihnen seine diesjährige Thätigkeit dargethan und anderweitige, in den Wirkungskreis des Landtages gehörige Gegenstände zu Ihrer Kenntniß gebracht. Ich erlaube mir nun (gegen Se. Excellenz Freiherrn v. Bach gewendet) im Namen des Landtages Se. Excellenz unsern hochverehrten Herrn Statthalter zu begrüßen und die ergebene Bitte auszusprecheu, daß Se. Excellenz den durch das Organ unseres Landtages ausgesprochenen gerechten Wünschen des Landes Ihre einflußreiche Unterstützung, wie bisher, gewähren wollen. Ehe wir aber zu unserem Werke schreiten, meine Herren, gedenken wir unseres erhabenen kaiserlichen Herrn; die göttliche Vorsehung möge Ihn und das ganze Kaiserhaus schützen, erhalten und mit der Fülle ihres Segens beglücken; stimmen wir alle aus vollstem treuesten Herzen in den Ruf ein: Gott erhalte unseren gnädigsten Kaiser Franz Josef! (Die Versammlung bringt ein dreimaliges Hoch und Slava aus; — die Versammlung setzt sich.) Die 5. Session unseres Landtages ist hiemit eröffnet. Statthalter Freiherr v. Bach: Die freundlichen Worte, die der Herr Landeshauptmann an mich gerichtet haben, kann ich nur mit der Versicherung beantworten, daß ich auch heute, wo ich das zweite mal die Ehre habe, die Regierung in diesem Landtage zu vertreten, meine unbedingte Bereitwilligkeit mitbringe, die Interessen des Landes nach allen meinen Kräften zu fördern, wogegen ich auch vertrauensvoll auf ein freundliches und ersprießliches Zusammenwirken mit dieser hochansehnlichen Landtagsversammlung rechnen darf. Ich werde die Ehre haben, eine Vorlage der Regierung zur Kenntniß des Landtages zu bringen. (Liest:) Der Herr Staatsminister hat mir mit Erlaß vom , 10. l. M. das von Sr. k. k. Apostolischen Majestät aus Anlaß des Friedensabschlusses an hochdeuselben gerichtete, mit der Allerhöchsten Namensunterfertigung versehene Handschreiben vom 13. October d. I., und zwar in deutscher und in slovenischer Sprache, mit der Aufforderung übermittelt, dieses Allerhöchste Handschreiben der in demselben enthaltenen Anordnung gemäß dem Landtage bei seiner Eröffnung als Vorlage zu übergeben. Ich habe die Ehre, dieses Allerhöchste Handschreiben in doppelter Ausfertigung dem Herrn Landeshauptmann hiemit zu übergeben. (Ueberreicht dasselbe.) Präsident: Indem ich die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses bestätige, bitte ich den Herrn Dr. Costa, einstweilen als Schriftführer zu fungiren. (Abg. Dr. Costa tritt als Schriftführer ein.) Ich erlaube mir das Allerhöchste Handschreiben dem hohen Hause vorzutragen, und zwar das deutsche Original. (Liest:) „Lieber Graf Belc r edi! (Die Versammlung erhebt sich.) Als Ich mit Meinem Manifeste vom 17. Juni d. I. Meinen Völkern mit tiefem Schmerze die uuabweisliche Nothwendigkeit eines Krieges verkündete, um Oesterreichs gutes Recht zu vertheidigen — in diesem ernsten Augenblicke haben die Völker Meinen Ruf mit einer Opferfreudigkeit erwidert, die Meinem schwer bekümmerten Herzen zur wahren Genugthuung gereichte. Erhebend war Mir das Bewußtsein, daß bei einem so tiefernsten Schritte Monarch und Volk von demselben Gedanken, von demselben Gefühle geleitet werden. Die unglücklichen Ereignisse, die hierauf auf dem nördlichen Kriegsschauplätze folgten, die schweren Opfer, die sie Meinem Reiche auferlegten, haben den Geist patriotischer Hingebung im Volke nicht erschüttert. In der Hauptstadt und in vielen Theilen des Reiches haben Tausende freiwillig die Waffen ergriffen, sei es, um die Reihen des Heeres zu verstärken oder Frei corps zu bilden, sei es, um die Grenzen vor feindlichen Einfällen zu schützen, und dieser opferfreudige Sinn hat sich in gleicher Weise bei der Ausrüstung der Mannschaft bethätigt. In Meiner treuen Grafschaft Tirol hat sich die ganze wehrhafte Bevölkerung in begeisterter Vaterlandsliebe zur heldeumüthigen Abwehr des Feindes erhoben, und Mein theures Königreich Böhmen hat unter den bittersten Leiden, den schwersten Drangsalen eine Haltung bewahrt, wie sie nur einem Volke eigen ist, welches, gleich den tapferen Söhnen Tirols, durch treue Liebe zum angestammten Herrscher, zum Reiche und zur Heimat der Geschichte einen Glanz verleiht, der nie verbleicht. Leider haben sich im Laufe der Kriegsereignisse diese Drangsale auch über andere Länder verbreitet, über Mein treues Mähren, Schlesien, einen Theil Niederösterreichs, Stenographischer Gericht der ersten Sitjung Des fuainisrfjen Lank) tag es zu Laibach am 19. November 1866. Anwesende: Vorsitzender: Carl ö. Wurzbach, Landeshauptmann in Kram.— Als Vertreter der Regierung: Se. Excellenz Freiherr von Bach, k. k. Statthalter; Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Widmcr, dann der Herren Abgeordneten Sr. Excellenz des Herrn Grafen Auersperg, Baron Apfaltrern, Freiherr v. Codelli, Derbitsch, Golob, Jombart, Koren, Obresa, Dr. Recher, Freiherr v. Zois. — Schriftführer: Dr. Costa. Tagesordnung: 1. Eröffnung des Landtages durch den Präsidenten. — 2. Prüfung der Wahloperate der krainischen Handels- und Gewerbekammer. — 3. Wahl der Schriftführer. Beginn der Sitzung 11 Uljr 15 Minuten. ------c-CO^OOo------- K. k. Statthalter Freiherr v. Bach: Ich werde die Ehre haben, vor der Eröffnung des Landtages der verehrten Versammlung zwei Allerhöchste Entschließungen (die Versammlung erhebt sich) bekannt zu geben (liest): „Seine k. f. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 14. November l. I. dem Landeshauptmanne Anton Freiherrn v. Codelli die nachgesuchte Enthebung von diesem Posten zu bewilligen und demselben in Anerkennung seiner verdienstlichen Wirksamkeit als Landcshauptinann den Orden der eisernen Krone zweiter Classe taxfrei allergnädigst zu verleihen geruht." (Bravo! Bravo!) „Seine k. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 15. November l. I. den bisherigen Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Carl Wurz-bach v. Tannenberg zum Landeshauptmann und den Landesansschuß Dr. Josef Supp an zum Landeshauptmann - Stellvertreter in Krain allergnädigst zu ernennen geruht." (Bravo! Bravo!) (Nach der Verlesung:) Ich ersuche nun den Herrn Landeshauptmann, den Landtag zu eröffnen. Präsident: Hoher Landtag! Seine k. k. Apostolische Majestät, unser allergnädigster Kaiser und Herr, haben mit Allerhöchstem Patente vom I. Sitzung. 14. October l. I. den Landtag des HerzogthumS Krain auf den heutigen Tag einzuberufen geruht. Diesem Allerhöchsten Rufe gehorchend, haben wir uns heute in diesem S-aale versammelt, gewiß sämintlich von dem ernstesten Willen beseelt, unsere Pflicht gegen Kaiser und Vaterland im vollsten Maße zu erfüllen. Durch kaiserliche Gnade zum Landeshauptmann in Krain ernannt, gelobe ich hier im Angesichte des hohen Landtags, mich dem Dienste meines theuern Heimatlandes mit völliger Hingebung zu widmen; lassen Sie mir, meine hochverehrten Herren, Ihre freundliche Nachsicht, wie bisher, angcdcihcn und für mein Glöckchen, die einzige Waffe des Präsidenten, den Wunsch aussprcchcn: „Friedlich nur sei sein Geläute!" Eines ist cs, was diese schönste Stunde meines Lebens wirklich trübt: Unser hochverehrter früherer Landeshauptmann, Herr Anton Freiherr v. Codelli, ist aus unserer Mitte geschieden! Ich brauche die Verdienste, die er sich um das Land und um die Landesvertretung erworben hat, weiter nicht hervorzuheben; Seine Majestät, unser Kaiser und Herr, haben dieselben allergnädigst anerkannt (lebhaftes Bravo!), und ich glaube, daß das ganze Land mit Freude diese verdiente Auszeichnung vernehmen werde. (Bravo!) Unserem gewesenen Herrn Landeshauptmanne ward die schwierige Aufgabe, der Landtagsthätigkeit die Bahn zu brechen; er selbst hat seine Pflicht im vollsten Maße gethan, und k DSencfjtigungen. ©eite 92 Spalte links 2. Seite von oben statt: Schulfonde lies ©ußfonbe. " 161 " 3.Zeile von unten statt: Petition lies Petition. " 204 " leältg 2t 3äh tion unten in der Rede des Abg. Grafen Anton Auersperg statt: keinen Antheil genommen habe, lies „einigen Antheil genommen habe". Nummer der Seite Gegenstand der Sitzung Sitzung W. Wahlen: Schriftführer Svetec — Dr. Skedl I 4 „ Guttman — Kapelle V 68 „ Horak — Franz Rudesch X 159 eines Landesausschuß Mitgliedes aus den Großgrundbesitze v. Langer, und als Ersatzmann Franz Rndesch ...... XI 162—163 Für den verstärkten Landesausschuß: Kosler; Ersatzmänner: Kromer, Dr. Costa XIV 211—212 der Landgemeinden Krainburg, Lack, Neumarktl an Stelle Golob's Ausschuß: XIII 186 u) für den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses: Dr. Costa, Debeutz, v. Gutmansthal, Dr. Toman, Svetec . . b) für finanzielle Angelegenheiten: II 16 Kromer, Dr. Suppan, Baron Schloißnigg, Dr. Bleiweis, Desch-mann, v. Gutmansthal, Mulley, Svetec, Kapelle II 16—17 c) wegen Errichtung einer niederen Ackerbauschule: Dr. Bleiweis, Deschmann, v. Gutmansthal, v. Langer, Svetec IV 51 Für Petitionen: Brolich, Dr. Bleiweis, Klemenöiä, Rudesch und Svetec . . . II 6 Für die Verfassungsfrage: v. Gutmansthal, Kromer, Graf Auersperg, Deschmann, Dr. Toman, Dr. Costa, Dr. Bleiweis, Svetec, Dr. Suppan III 21 Für Straßen angelegen heilen: v. Langer, Deschmann, Derbitsch, Kosler, Koren, Graf Margheri, Klemenäie, Sagorc, Debeutz X 149 Wahloperate, Prüfung für die Handels- und Gewerbekammer . . . I 4 Prüfung für den Großgrundbesitz VH 84 Waisenhaus, Antrag des Landesausschusses auf Errichtung eines Landes- Waisenhauses IV 32 Wasenmeistergcbnhren (siehe Regierungsvorlage). Wechselgründe, imperative Vertheilung (siehe Anträge, selbstständige). Weinitz (siehe Katzendorf). Wald, j Wörd^"^b j Gemeinden (siehe Petitionen). Wurzen, ] Wurzbach v. Tannenberg Carl, Ernennung zum Landeshauptmann . 1 1 Z. Zirknitz, Gemeinde (siehe Petitionen). Zwangsarbeitshaus: Antrag des Landesansschusses aus Genehmigung des zu Bauherstellungen bestrittenen Kostenaufwandes HI 25 Gesuch der Beamten um Einreihung in Diätenklassen und Gehaltser- Höhung HI 21 Bericht des Finanzausschusses hierüber ........... Bericht des Landesausschusses wegen Herabminderung der Verpflegsge- VI 78 bühren HI 27 Bericht des Finanzausschusses hierüber VI 77 xvn Gegenstand der Sitzung Nummer der Sitzung Seite Subvention zur Werbung und Ausrüstung der krainischen Alpenjäger per 4000 fl III 26 „ der Mcröeöen d orf- Gurk selder Straße V 53 „ für den Brückenbau bei heiligen Kreuz III 26 „ der Rekathaler Straße 1. Lesung V 58 Bericht des Finanzausschusses hierüber, 2. Lesung XI 166 Bericht des Straßencomita's hierüber XVI 277 „ für den Laaser Brückenbau VIII X XI 83 148 166 (siche Petition der Gemeinde Planina). „ für die, den Gemeinden Planina, Zirknitz und Vigann zugewiesene Concurrenzstraße XII XIV 170 221 „ für die Branitza und Obcrgurk-Großliipper Straße . XIV XVI 225 272 „ an die von Hungersnoth heimgesuchten Bewohner der Gemeinde Stopiö und St. Michael XV XVI 238 288 „ der čeutsl Straße an die Gemeinden des Bezirkes Stein. . XIII XVI 185 275 „ für arme Studierende der philosophischen Facultät in Wien IV IX XII 31 139 178 Südbahngesellsckaft, Zuschrift an den Landtag XV 237 Suppan, Dr. Josef. — Ernennung zum Landeshauptmann-Stellvertreter . I 1 Svetec (siehe Interpellation). T. Tanzberg, Gemeinde (siehe Petitionen). Theater, landschaftliches (siehe Gasbeleuchtung). Tomischel, Gemeinde (siehe Petitionen Brunndorf). 11. Unterstntzttttgsverein in Wien (siehe Petitionen). Unterstützung au ©tražiše (siehe ©trnžiše). Urlaubgcsttck des Baron Apfaltrern II IX 6 127 des Abg. Koren III 19 V. Verfaffungsansschnst Bericht XIII 188 Verblenc (stehe Petitionen u. z. Brunn dors). Verd, Katastralgemeinde. Bericht des Landesausschusses um nachträgliche Genehmigung der Zusammenlegung mit Oberlaibach III 124 Vigaun (stehe Petitionen). Voranscklag des Landesfondes nebst Snbfonden pro 1867 eingebracht I 3 erste Lesung II 17 Bericht des Finanzausschusses hierüber VII 84 „ des Grundentlastungsfondes pro 1867 erste Lesung ...... I II 3 16 Bericht des Finanzausschusses hierüber; detto über den Domesticalfond VI 70—71 Dorimpfllinge (siehe Jmpfplan). Vorspannsbeförderung, Antrag des Landesausschusseö auf nachträgliche Genehmigung der Subvention ä 4000 fl HI 26 Gegenstand der Sitzung Nummer der Sitzung Seite H. Raubthicrpräinie, Debatte über die Wiedereinführung VH 90 Rechenschaftsbericht des Landesausschusses; erste Lesung .... H 7—15 Wahl des Ausschusses hiefür H 16 2. Lesung VH VHI 93usw.l04usw. Antrag Kromcr, den krainischen Grundentlastungsfond betreffend . . . XIV 228 Rechnungsabschluss (siehe Landesfond und Grundentlastungsfond). Redoutengebättde (siehe Gasbeleuchtung). Regieänderung im hiesigen Civilspitale (siehe Civilspital). Regieruugskommissar, dessen Intervention vom Petitionsausschusse erbeten bei der Petition der Ortschaften Breg und Paku . . . X 148 Regierungsvorlage, betreffend die Aenderung der §§. 13 u. 15 der Landtagswahlordnung vom 26. Februar 1861, eingebracht . . . II 5 Zuweisung an einen Ausschuß HI 21 weitere Lesung IX XII 140 188 betreffend die Wasenmeistergebühren; 1. Lesung IX 127 2. Lesung XI 162 Rakitna, 1 itcffmj1, ( Gemeinden (siehe Petitionen). Rudolfüwerth, 1 Reisestipendien für die Pariser Ausstellung (siehe Petitionen). Rekathaler Straste (siehe Subvention). Rudesch Franz, (siehe Wahloperat für den Großgrundbesitz). S. Senosee (siehe Petitionen). Schliestnng der V. Landtagssession. — Nore der k. k. Landesregierung XII 169 Schriftführer (siehe Wahlen). Schubauslagen: Antrag des Landesausschusses, betreffen!) die Verfügung wegen der zu leistenden Vorschüsse V 62 SisFrtr Raimund, Erhöhung des Diurnums V 58 Skedl Dr. Franz, Gnadengabe an seine Witwe und Töchter; 1. Lesung VI 79 2. Lesung (geheime Sitzung) X 154 Smukavec Johann — Antrag des Landesausschusses auf eine Pcrso-nalzulage von 100 fl IX 139 Sparkasse, Laibacher (siehe Interpellation). Spital, Regelung der Verpflegskosten für die, nach Laibach zuständigen, mittellosen Individuen im hiesigen Civilspitale X 154 Bericht des Finanzausschusses hierüber XV 241 Stein, Stadt und Bezirksgemeindcn (siehe Petitionen). Strastenconcurrenzgebiete, Bericht des Landcsausschusseö betreffend die Bildung derselben. 1. Lesung XII 178 2. Lesung XIV 222 (Btražiše, Unterstützung für die Abgebrannten über Antrag des Landesausschusses VI 73 ♦ Gegenstand der Sitzung Nummer der Sitzung Seite Petitionen: Planina, Z i r k n i tz und V i g a u n um Subvention zur Erhaltung der ihnen zugewiesenen Concurrenzstraßc XII 170 Bericht des Finanzausschusses hierüber XIV 221 Planina, Gemeindevorstehung, um Erklärung der Planina-Kaltenfelder Straße als Concurrenzstraße . X 148 Bericht des Straßencomita's hierüber XVI 277 Planina, Gemeindevorstehung, um Subvention zur Erbauung der Laaser Brücke (siehe Laaser Brückenbau-Petition). Prosen Josef, Amtsdiener des Landesausschusses, um eine Personalzulage VII 83 Zuweisung an den Finanzausschuß XI 168 Mittheilung seiner Penstonirung und Bericht des Finanzausschusses XIII 186—187 Reifnitz, Gemeindevorstände des dortigen Bezirkes, um Wiedereinführung der Taglia IX 128 Bericht des Petitionsansschusseö hierüber XI 167 Rudolfswerth Stadtgemeindevvrstehung, um Durchführung der Straßenverbindung von Rudolfswerth nach Gurkfeld ....... IX 128 Senožeč, sämmtliche Gemeinden des Bezirkes, um Subvention zur Erhaltung der Rekathaler Concurrenzstraße und um Nachlaß und Herabminderung von l. f. Steuern .......... VII X XI 83 148 166 Bericht des Straßencomitü's hierüber XVI 277 Stein, Stadtgemeinde sammt Landgemeinden des Bezirkes Stein, um Subvention der Centn Straße und Erwirkung des Ausbaues des steierischen Theiles derselben XIII 185 Bericht des Straßencomitü'S hierüber ..... . . . . XVI 275 Stopič und St. Michael, Gemeinden, wegen Unterstützung ob Hungersnoth: Dringlichkeitsantrag des Finanzausschüsses .... XV XVI 238 288 Unterstützung Sv er ein der Wiener Hochschule um Subvention für arme Studierende der philosophischen Facultät dortselbst . . IV 31 Zuweisung an den Finanzausschuß . * IX 139 Dritte Lesung XII 178 V e rblenc, siehe Brunndorf — Petitionen. Big au n, Gemeindevorstehung, um Erklärung der Zirknitz-Vigauner Straße als Concurrenzstraße vn 83 Zuweisung an das Straßencomita X 148 Bericht des Straßencomite's hierüber XVI 275 Weinitz, Ortsgemeinde, wegen Verhaltung des früheren Bürgermeisters zur Rechnungslegung; detto wegen Vertheilung der Hutweiden VI 70 Petitionsausschußbericht hierüber IX 137—138 PetitionsansschuH (stehe Wahlen). Planina (stehe Petitionen). Präliminare (siehe Voranschlag). Presser, Gemeinde (siehe Petitionen bei Brunndorf). Prosen Josef (stehe Petitionen). Gegenstand d er Sitzung Nummer der Sitzung Seite Petitionen: Gerbitz Bürgermeister in Lach daß die I. k. Gendarmerie in dringenden Fällen dem Bürgermeister zu unterstehen habe XI 161 Bericht des Petitionsausschusses hierüber XVI 297 Grafenbrunn, Gemeindevorstehung, wegen Verwendung der Gendarmerie durch die Gemeindevorstände rv 31 Bericht des Petitionsausschusses hierüber XI 167 Grafenbrunn, Gemeindevorstehung, wegen Portofreiheit der Gemeinde-amtscorrespondenz IV 31 Bericht des Petitionsausschuffes hierüber IX 137 Wiederholte Berathung XI 168 Grafenbrunn, Gemeindevorstehung, betreffend die Servitutenablösung V 53 Grafenbrunn, Gemeindevorstehung, um Einbeziehung der Straße St. Peter über die Poik bis Dornegg in die Concurrenzstraßen . X 148 Bericht des Straßencomite's hierüber XVI 278 Grafenbrunn, Gemeindevorstehung, um Betheiligung mit den nothwendigen Gesetzen XI 166 Großlupp, Gemeinde: 1. Bewilligung einer Auflage auf Bienen XIII 186 2. Aenderung des Heeresbequartirungsgesetzes XIII 186 3. Herabminderung der I. f. Steuern xra 186 4. Verfügung, daß die bezirksämtlichen Schreiben in sloveni-scher Sprache verfaßt werden • XIII 186 Bericht des Petitionsausschuffes hierüber XVI 292 Hartinger & Sohn, um Unterstützung zur Förderung der von ihnen herausgegebenen landwirthschaftlichen Tafeln XIII 186 Bericht des Petitionsausschuffes hierüber XIV 234 Jsteniö Kaspar von Jeliöenverh, Johann Mrak von Dole, Ko-gonschek Valentin von Potok, um Nichtbewilligung der von der Gemeinde Dole beantragten Umlage von 5 kr. für jedes Weide-Schaf XII 170 Bericht des Petitionsausschuffes hierüber XVI 289 K n e Zak, Gemeinde, um Beschleunigung der Grundlastenablösung, weiters um Aufnahme der Straße St. Peter — Dornegg als Concurrenz-straße, um Betheilung der Gemeinde mit den nothwendigen Gesetzen und um Aenderung des §. 28 der Gemeindeordnung . . II IX 6 132 Krainbur g, Laibach, Stadtgemeindcvorstehungen, bezüglich der Gleichberechtigung der slovenischen Sprache in den Volks- und Mittelschulen IV 31 • Bericht des Petitionsausschnffes hierüber XII 170—174 Kronau, Wald und Wurzen, Rat sch ach und Weißenfels, Gemeinden, um Aufhebung der über ihre Waldungen verhängten politischen Sequestration XI 161 Bericht des Petitionsausschnffes hierüber XVI 279—282 Laaser Brückenbau. Petition der Gemeinde Planina um Subvention hierzu X 148 Bericht des Finanzausschusses hierüber xra 187 Laibacher Stadtgemeinde (stehe Krainburg). xm Gegenstand der Sitzung Nummer der Sitzung Seite Margheri Gras Albin (siehe Wahloperat für den Großgrundbesitz). Angelobung IX 127 Mereeeendorf - Gurkfelder Straße: Antrag des Landesausschnsses auf Erhöhung der Subvention .... V 53 Bericht des Finanzausschusses, betreffend die erhöhte Subvention . . . XIV 210 Mrak Johann (stehe Petitionen bei Istenič). R. Nenringer Straße: Dringlichkeitsantrag des Landesansschusses auf Subvention .... IX 131 Bericht des Finanzausschusses hierüber ........... XIV 221 Neuwahl bei den Landgemeinden Krainburg, Lack und Neumarktl nach der Mandatnicderlegung des Mathias Golob xm 186 Note des f. k. Statthalters, die Schließung der V. Landtagssesston betreffend xn 169 O. Oblak Urban — Antrag des Landesausschuffes auf eine jährliche Subvention m 25—26 P. Paku, Ortschaft (siehe Petitionen). Petitionen: Aerzte-Vere in in Laibach um Jntervenirung bezüglich des Fortbestandes der Bezirkswundärzte und Bezirkshebammen in Kram . . xm XV 185 238 Bericht des Petitionsauöschusses hierüber XVI 296 Blaschon Jakob und Laurič Anton um Bewilligung zur Errichtung von Mäuthen an der von Planina bis an die Bezirksgrenze von Obloschitz führenden Concurrenzstraße xn 183 Borovniška občina za 3 sejme . VI 69 Breg und Paku, um Einverleibung mit der Gemeinde Frauzdorf VI 69 Bericht des Petitionsausschusses hierüber XVI 290 Brunndorf, Presser, Rakitna, Tomischl und Verbleue um Verwendung, daß unter dem Trauerberge eine Aufnahmsstation der Südbahn errichtet werde XII 170 Bericht des Petitionsausschusses hierüber XVI 292 Centralcomite, behufs Reisestipendien für die Pariser Ausstellung . IV 31 Bericht des Petitionsausschusses hierüber XI 168 Dole, Gemeinde (Bezirk Jdria), wegen Erwirkung eines Landesgesetzes zur Abgabe der Gebühr von 5 kr. in die Gemeiudecassa pr. Schaf, welches dort auf die Weide getrieben wird IX 128 Bericht des Petitionsausschusses hierüber ......... XVI 289 „ um Herabminderung der Steuern ........ XV XVI 238 297 Dragatuš, Gemeinde, um Einverleibung in die Gemeinde Tanzberg . XI 161 Bericht des Petitionsausschusses hierüber XVI 296 F r a n z dorf, Gemeinde, um Verleihung von 3 Jahrmärkten für Waaren und Vieh . XVI 291 Gegenstand der Sitzung Nummer der Sitzung Seite Interpellation des 216g. Svetec wegen Nichtbefolgung des Justizministerial-ErlasseS vom 15. März 1862 wegen Berücksichtigung der slavischen Sprachen bei Gerichtsverhandlungen XV 238 Beantwortung derselben XVI 269 des Abg. Svetec wegen Besetzung einer Oberrealschullehrers-Stelle durch einen, der slovenischen Sprache unkundigen deutschen Lehrer XV 239 Jfienie Kaspar (siehe Petitionen). H. Kaiser Strasse, Verlesung der Correspondenz mit dem Agramer k. k. Lan-desgeneral-Commando . XV 237—238 Kanzleidiener der Landcswohlthätigkeitsanstalten; Antrag des Landesausschusses auf definitive Anstellung eines solchen IX 139 Kanzleipauschale: Antrag des Landesausschusses auf Aushebung desselben bei den Landeswohlthätigkeitsanstalten m 24—26 Bericht des Finanzausschusses hierüber X 153 Katzendorf und Wördl: Bauelaborat über die umzulegende Bezirksstraße zwischen Katzendorf und Wördl IX 132 Bericht des Finanzausschusses hierüber ........... XII 182 Knežak, Gemeinde (stehe Petitionen). Kogonschek Valentin (siehe Petitionen bei Istenič). Koren Abg., Ansuchen um 8tägigen Urlaub in 19 Krainbnrg, Stadtgemeinde (stehe Petitionen). Kreuz heiligen — Brückenbau (siehe Subvention). Kriegsereignisse des Jahres 1866; allerh. Handschreiben hierüber . . I 2—3 Kromer, Antrag den kram. Grundentlastungsfond betreffend ..... XIV 227 Kronau, Gemeinde (siehe Petitionen). £ Laase, Gemeinde (siehe Petitionen). Laibach, Stadtgemeinde, in der Unterrichtssprache — (siehe Petitionen bei Krainburg). Laibach, Commune. — Rechtfertigung des Anlehens pr. 100.000 fl.(eingebracht) I 3 2. Lesung in 23 Landesfond: Rechnungsabschluß pro 1865; 1. Lesung XII 182 Bericht des Finanzausschusses; 2. Lesung XVI 270 Landeswaisenhaus (siehe Waisenhaus). Landeswahlordnung (siehe Aenderung). Laurie 2lnton (siehe Petitionen bei Blaschon Jakob). M. Mandatsniederlegung: des Freiherrn von Codelli m 19 des Golob Mathias IV 32 Gegenstand der Sitzung Nummer der Sitzung Seite G. Gasbeleuchtung: Einführung derselben im landschaftlichen Theater und Redoittengebäude V 63 Gebär- und Findelanstalt, hierländige: Antrag des Finanzausschusses betreffend dieselbe X 150 Gerbitz, Gemeinde (stehe Petitionen). Gnadengabe an den Jrremvärter Urban Oblak in 25 An die Witwe Skedl VI X 79 154 Golek, Ortschaft (Bezirk Tschernernbl), um Ausscheidung aus der Gemeinde Tanzberg und Einverleibung in die Gemeinde Dragatuü . . . XVI 296 Golob Mathias, Rücklegung des Mandats IV 32 Neuwahl in Krainburg, Lack und Neumarktl (Landgemeinden) an seine Stelle xin 186 Grafenbrunn, Gemeinde (siehe Petition). Großgrundbesitz, Wahl eines Mitgliedes und dessen Stellvertreters für den Landesausschuß aus dem Großgrundbesitze XI 162—163 Grostlnpp, Gemeinde (siehe Petition). Gruber'scher Canal, Antrag des Landesausschusses auf nachträgliche Genehmigung der Mehrarbeiten V 64 Bericht des Finanzausschusses hierüber XI 163 Grundentlastnttgsfond pro 1865 — Rechnungsabschluß .... V 67 Bericht des Finanzausschusses hierüber IX 142 wegen Subvention an denselben (stehe Kromer). Grundsteuerfrage, Bericht des zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes des Landesausschusses bestellten Ansschusses XV 254—264 H. Handels- und Gcwerbekammer, Wahloperatprüsung I 4 Handschreiben a. h., betreffend die Kriegsereignisse im Jahre 1866 . . I 2—3 Hartinger und Sohn (stehe Petition). Hohenbruch, Freih. v. Arthur, Conccptsadjnnkt. Broschüre: „die Landtage und die Landwirthschaft" VI 69 Hundesteuer und Hundeordnung: Antrag des Landesausschuffes auf Erlassung eines Landcsgesetzes . . V 60 Hntweiden, imperative Bertheilung (stehe Anträge, selbstständige). I. Jdria, Erklärung des k. k. Statthalters bezüglich des Verkaufes der Anö- beute des dortigen Bergbaues X 147 Jmpfplan, Aenderung des stabilen und Antrag auf Erhöhung der Entlohnung für die Mütter der Voriinpflinge VI 80 Interpellation des Dr. Costa, betreffend den neuen Statutcncntwurf der Laibacher Sparkassa in 20 Beantwortung derselben XII 170 des Abgeordneten Svetec die Regelung des slovenischen Sprachunterrichts betreffend IX 128—130 Beantwortung derselben XV 239 Gegenstand der Sitzung Nummer der Sitzung Seite Ausschüsse (siehe Wahlen). Ausstellung Antrag des Ausstell ungscomite's aus Vertagung der tanh wirthschaftlichen Ausstellung vn 83 4B. Bastler, Dr. Broschüre, enthaltend: „Vorschläge zur umfassenden und soliden finanziellen Selbsthilfe" IX 128 Bericht des Landesausschusses, betreffend die nachträgliche Genehmigung der Zusammenlegung der Untergemeinde Čatež mit der Gemeinde Kleinweiden HI 24 Borovniška občina prosi za 3 sejme VI 69 des Landesausschusses über die zu Folge Landtagsbeschluß vom 15. Jänner 1866 bewilligten Subventionen für die Branitza und Obergurk-Großlupper Straße XIV 225 Bau - Elaborat der umzulegenden Bezirksstraße zwischen Katzendorf und Wördl. Dringlichkeitsantrag des Landesausschusses auf Subvention IX XII 132 182 Branitza, Obergurk- und Großlupper Straße; wegen Subventionirung der letzteren XIV 225 Bericht des Finanzausschusses über die Subvention ....... XVI 272 Breg (siehe Petition). Brunndorf, Gemeinde (siehe Petitionen). C. Čatež, Untergcmeinde. — Bericht des Landesausschusses wegen Zusammensetzung mit der Gemeinde Kleinweiden ......... HI 24 Civilspital, Kanzleipauschale (siehe Kanzleipauschale). Antrag des Landesausschusses wegen Aenderung'der Regie desselben . XIV 216—220 Codelli Freiherr von Anton, Enthebung von seiner Stelle als Landeshauptmann I 1 Rücklegung des Mandates HI 19 Collaudirungs- und Liquidirungsoperat über die 1864 und 1865 im Lycealgebäude vollführten Conservirungsbauten ....... XIV 209 Coucurrenzgebiete (stehe Straßenconcurrenzgebiete). D. Diurnum, Erhöhung desselben für Raimund Schischkar ....... V 58 Dole, Gemeinde (siehe Petition). Dragatuä, Gemeinde (siehe Petition). F. Findelanstalt: Antrag des Finanzausschusses, betreffend die hierländige Gebär- und Findelanstalt X 150 Förster: Antrag Toman aus Bestellung derselben XIV XVI 235 273 Gegenstand der Sitzung Nummer der Sitzung Seite X Abstimmungen, namentliche: betreffend die Errichtung einer Landeswaisenanstalt IV 41 betreffend den Ausschußbericht über den Rechenschaftsbericht des Laudes-auöschusses vra 124 betreffend die Aenderung der Landesordnung und Landeswahlordnung über Vertagungsantrag Brolich XIII 198 betreffend die Aenderung über den Wahlmodus aus dem Großgrundbesitze XIII 205 betreffend die Regelung der Unterrichtssprache XII 177—178 betreffend die Regelung der Spitalskosten im Laibacher Civilspitale . . XV 254 Ackerbauschule, niedere: Antrag des Landesausschusses wegen Errichtung derselben IV 42 Bericht des Connie's für diesen Gegenstand über obigen LandesauS-schußantrag XVI 287 Aenderung der Landesordnung und Landeswahlordnung, eingebracht . . h 5 Zuweisung an einen Ausschuß in 21 Antrag des Landesausschusses auf Ueberweisung an einen besonderen Ausschuß IX 140—142 Bericht des Verfassungsausschusses XIII 188—190 Aerzte in Laibach (siehe Petitionen). Angelobung: Der Abgeordneten Joh. Rep. Horak und Josef Debeutz I 4 Des Abg. Grafen Albin Margheri IX 127 Des Abg. Franz Rudesch VII 84 Anlehen: Der Stadtcommune Laibach pr. 100.000 Gulden, eingebracht . . . I 3 Befürwortung desselben HI 23 Antrag des Landesausschusses auf Erhöhung der Entlohnung für die Mütter der Vorimpflinge und Aenderung des stabilen Jmpfplanes VI 80 Des Landesausschusses wegen Subventionirung der Reka Straße . . IV 31 Des Landesausschusses auf eine Personalzulage von 100 fl. an Johann Smukavec . . . . IX 139 Dringlichkeitsantrag des Landesausschusses wegen Subvention für die Neuringer Straße IX XIV 131 221 Dringlichkeitsantrag des Landesausschusses wegen Subvention für die Katzendorf-Wördl Straße IX XII 132 182 Anträge, selbstständige: Dr. Toman wegen imperativer Vertheilung der Hutweiden .... XII XIV 183 212 n ,, II n „ Wechselgründe . . . XII XIV 183 215 Bericht des Ausschusses hierüber XIV 232 Dr. Toman wegen Bestellung von Förstern XIV XVI 235 273 Apfaltrern, Freiherr v. Otto, Urlaubgesuch n ix 6 127 MS' zu den striwMpWM Gerichten -es kraimschen Lmültages für die fünfte Session 1866. 1, fs ßd Name des Abgeordneten Charakt er Ständiger Wohnort Curie und Wahlbezirk 32 Supp Mt Josef, Dr. . . . Hof- und Gericht- Laibach Städte und Märkte Rudolfs- 33 Zvctec Lukas Advocar k. k. Adjunct Egg ob Podpeö werth k. Landgemeinden Gottschee k. 34 Toman Ivan Dechant Moräutsch Landgemeinden Stein rc. 35 Toman Lovro, Dr. . . . Hof-- und Gerichts- Laibach Landgemeinden Radmannsdorf 36 Widmer Bartelmä, Dr. Advocat Fürstbischof Laibach Virilstimme 37 Ülurzbach Carl, Edler von Tannenberg..... Herrschaftsbesitzer Laibach Großgrundbesitz 38 Zois Anton, Freiherr von Edelstein ..... Herrschastsbesitzer Laibach Großgrundbesitz * In der dritten Sitzung am 23. November l. I. sein Mandat niedergelegt. ** In der vierten Sitzung am 28. November l. I. sein Mandat niedergelegt. Zusammenstellung des Stenographen-Bureau für trie fünfte Session öes üratntfcfjen Landtages: Als Leiter und Vorstand: Wilhelm Ritter v. Fritsch, k. k. Bergcommissär. Kammer-Stenographen: Moriz Ncitter, Privatier in Wien. „ Ivan Taimek, Concipient in Rann. „ Sigmund Herst, Doctorand der Rechte in Wien. '2225' g jä •s-SS 1$ Name des Abgeordneten CH arakter Ständiger Wohnort Curie und Wahlbezirk. 1 Apfattrern Otto, Freiherr v. Herrschaftsbesitzer Kreuz bei Stein Großgrundbesitz 2 Auersperg Anton, Graf, Excellenz Herrschaftöbesitzer Graz Großgrundbesitz 3 Lleiweis Johann, Dr. . . k. k. Professor und Laibach Landgemeinden Umgebung 4 Ärolich Johann .... Landesthierarzt k. k. Landesgerichtsrath Laibach Laibach Städte u. Märkte Neumarktl rc. 5 *(Eot)dli Anton, Freiherr v. Fahnenfeld Herrschaftsbesitzer Laibach Großgrundbesitz 6 Costa Ethbin Heinrich, Dr. Bürgermeister von Laibach Landgemeinden Adclsberg rc. 7 Dcbcui) Josef Laibach Hausbesitzer Laibach Handelskammer 8 Verkitsch Josef .... k. k. Bezirkshauptmann Krainburg Landgemeinden Krainburg rc. 9 Deschmami Earl .... Custos des krainischen Laibach Städte und Märkte Jdria rc. 10 **<5olob Mathias . . . Museums Realitäten besitzer St. Georgen b. Krainburg Landgemeinden Krainburg rc. 11 Ciuttman Johann . . . Magistratsrath Laibach Stadt Laibach 12 Giitmansthat - Benvenntti Ludwig, Ritter v. . . Herrschaftsbesitzer Savenstein Großgrundbesitz 13 Horall Johann Nepomuk . Handschuhmacher Laibach Handelskammer 14 Äombart Julius .... Gutsbesitzer Klingenfels Großgrundbesitz 15 Kapelle Johann .... Verwalter der D. R. Mottling Landgemeinden öernembl rc. 16 llrmntčič Ignaz . . . D. Commenda Gemeindevorsteher und Steinbach bei Treffen Landgemeinden Treffen rc. 17 Koren Mathias .... Realitätenbesitzer Realitätenbesitzer Planina Landgemeinden Adelsberg rc. 18 Kosi er Johann .... Gutsbesitzer Laibach Städte u. Märkte Gottschee rc. 19 üromrr Franz .... k. k. Landesgerichtsrath Laibach Landgemeinden Gottschee rc. 20 Langer Franz, Edler von Podgorö Herrschaftsbesitzer Poganitz Großgrundbesitz 21 Locker Conrad .... Handelsmann Krainburg Städte u. Märkte Krainburg 22 Marghcri Albin, Graf Herrschaftsbesitzer Wördl Großgrundbesitz 23 Mullci) Alois .... k. k. Bezirksvorsteher Oberlaibach Landgemeinden Wippach rc. 24 Ob resa Carl Realitätenbesitzer und Oberlaibach Landgemeinden Umgebung 25 Archer Nikolaus, Dr. . . Handelsmann Handelsmann Laibach Laibach Stadt Laibach 26 Aozmau Anton .... Realitätenbesttzer Treffen Landgemeinden Treffen rc. 27 Aitdrsch Franz .... Herrschaftsbesitzer Laibach Großgrundbesitz 28 Andesch Josef Gutsbesitzer Reifstitz Großgrundbesitz 29 Zagor; Josef Gemeindevorsteher und St. Bartelmä Landgemeinden Treffen rc. 30 Schlotstillgg Johann, Freiherr v., Excellenz . . Realitätenbesitzer kk.Statthalter inPension Laibach Städte it. Märkte Adelsberg rc. 31 SIttdi Johann, Dr. . . Hof- und Gerichts- Rudolfswerth Landgemeinden Treffen rc. Advocat -wsx-* Namens - Neezeichniß sämmtlicher zur Mitwirkung in der fünften Session des krainischen Landtages in Laibach berufen gewefruen Äbgrordnrten. Verhandlungen des krainil'chen Landtagen zu Laibach in den Monaten Rovrmder und Arxemder 1866, (Nach den stenographischen Aufzeichnungen.) Laibach, 1867. ®rucf von Josef Rudolf Milliß. — Verlag des kraimschen Landesausschuffes,