Zeitschrift hir krainische Landeskunde. Laibach, 1899. TU. Jahrgang. Nummer 6. Das Eisen in Krain. Beiträge zur Geschichte der krainischen Eisenindustrie und des krainischen Eisenhandels. Von A. Milliner. E i s n e v n. Die Erge. Die Erzgewinnung der Gewerke von Eisnern war die gleiche, wie die bei Kropp oben beschriebene; auch hier bestand kein eigentlicher Bergbau, „ sondern fast jeder Gewerk hatte einen willkürlichen Accord mit gewissen Bauern, die zugleich Knappen sind, welche ihm das hinundwieder gesammelte Bohnen-und anderes geringhaltiges Erz um einen bestimmten Preis einliefern. “Vieles Erz bezogen die von Eisnern auch aus weiteren Gébieten, z. B. der Gegend von Idria, Oberlaibach und selbst aus Unterkrain. Begreiflicherweise geriethen die beiden benachbarten Gewerkschaften dabei in Concurrenz und Conflicte. So beschweren sich schon 1553 die Gewerke von Eisnern über jene von Kropp, Steinbüchel und. Kol-nitz, dass letztere im Territorium von Lack Erze graben, worüber sich ein langwieriger Streit zwischen den Herrschaften Lak und Radmannsdorf entspann.2) Wie Kropp als Hauptrevier die Kamna gorica, Steinbüchel den Sackberg, so hatte Eisnern seinen „Eisenberg“ im Gebirgsstocke der Jelovca bei Dražgoše (na coku);3 *)) Hier hatte laut Sitz.-Protok. Nr. 172 ddo. 1797 Anton Homan 3336 fl. T. W. auf Hoffnungsbaue verwendet und verbaut, ohne einen Nutzen daraus geschöpft zu haben. Zu den ältesten Gruben der Gewerke von Eisnern zählte man eben die „na Coku“ mit den reichsten und *) Rev.-Amt Act. d. 1783. *) A. v. Globočnik, Gesch.-statist. Ueberblick des Bergortes Eisnern in Mitth, d. Hist.-Ver. 1867 Nr. 1', p. 10, Nr. 14. 3) Cok =Erzstufe. besten Erzen. Sie werden 1. c. 1802 Nr. 262 als sehr tief bezeichnet. Der Sage nach soll hier ein Erzklumpen (cok) von 7 Klafter Grösse (!) einst gefunden worden sein und daher der Name stammen. An diesem „Cok“ oder „Eisenberg“ bauten, wie wir gesehen, auch die Kropper. Hier arbeiteten hauptsächlich die Bauern von Dražgoše.1) Ein zweiter Erzberg nächst Eisnern war der „Kovaški vrh“; „der Schmiedenberg“, wo die Gruben von Smoleva viel Erze lieferten. Sie wurden als Zuschläge verwendet. Die Erze vom Rakitovc waren zwar 80-percéntig, aber sehr spröde und nicht für sich verhüttbar. Ein Gruben verzeichniss von 1772 2) nennt folgende Erzfelder, welche die von Eisnern bebauten. Na cok o3), Laiški vrh, Trogovc und za Je-lenco bei Dražgoše, Smoleva', Eisenberg, Penkle, Boršt bei Pölland, Hotaule, Dolga dolina bßi Pölland, Vehar še bei Idria, hier wurden Bohnenerze gegraben und zu Pferde nach Eisnern geschafft. In den Empfachbüchern werden seit 1668 zahlreiche Ortsbezeichnungen aufgeführt, wo Eisnerer Gewerkè belehnt werden. So im.XVII. Jahrhundert: Am Eisenberg; pod pečjo; v hudeh berdah; v hudeh doleh ; v dragi unter • St. Andreäskirche,' Herrschaft Görtschach; v pečinah, am Jamnik, ob St. Lucia *) Franz Preuz, Hubsass in Dražgoše, bestimmt im lieb er -gabsinstrument, mit dem er die Hube dem Sobne àm 3. November 1788 übergibt, im Punkte 3, dass, falls sieb Vater und Sohn in der gemeinsamen Hauswirthschaft nicht verstèhen könnten, der Sohn schuldig sei, dem Vater von jedem Duc a ten, so er’ aus der Eisend erzt Gruben gewinnt, fünf Siebenzehner zu geben, auch’ wenn der Vater ausser Stand wäre, selbst in die Grube. zu fahren. Sollte in dieser Grube na Zoku nach des Vaters Tode noch Erz liegen, so hat iaut Punkt 4, der Sohn seinen- beiden Schwestern,je zwei Du-caten in Specie zu geben. Vert. u. Schiedbuch I, p. 164. a) Acten des k. k. Rev.-Berg-Amtes. 3) Wir geben die Namen, wie sie in den Büchern Vorkommen, nur in moderner Schreibweise wieder. na plazu; in der Jelovca pod Koziakam; v Lubniki; na Pukši; za Lozi; v Drazinanovem rovti; ob St. Lucia per pereči derči ; im Rakitovc v Kamniti dolini ; za Zmerzelco ; za kačjim vrhom ; na ovčji planini ; pod Zjavko; za belo pečjo v rudeči dolini „oder im Rottenthal“ ; na Laiškem vrhu. (Laški vrh, der wälsche Berg). Trn XVIII. Jahrhunderte: za Lubnikam; am Altenberg; Untér-St. Andrà zu Gostiz; pod Rakitov-cam; v Gorjanski planini; v Plešenicah; „17B6 fanden Gregor Plautz und Martin Urbantschitsch neues Erz v Gabercah unweit Oberlaibach“; — na starem verhu; pod Železenco; na Coko; v Visokem vrhu; 1775 holt Georg Lotritsch in Ober-Eisnern aus Preska in Unterkrain Erze; Zegolin-Gebirg bei Pölland; Za berlogam, Gem. St. Nikolaus; bei Gorenja Sava, pod višnjevo pečjo; Pfarre St. Martin bei Krainburg, Herrschaft Schrottenthurn. 1788 Lipauc Pfarre Oberlaibach; Somogovnik; Schön-brunn bei Billichgraz; Vodic. 1790 erscheint ein Empfach: Berg Golz per gradeh, Herrschaft Auersperg. 1793 aber pod Golzam per gradeh, Golska gmajna Pfarre Sonnegg — offenbar Golo bei Ze-limlje gemeint. Planinca-Gebirge, Pfarre Billichgraz, Landger. „Feriul“; Stamski potok, Pfarre Zeyer; im Leinerberg, Vicar. Zarz; in Gačnik, Pfarre Oberlaibach; v. Skarieh, Dorf Neterwia?; Veharše bei Idria; Thal Stermek; in der Wochainer Jelouca. Im XIX. Jahrhundert arbeiten die Knappen von Eisnern um Billichgraz, St. Judok, Lučne, Za-lüog, in der Veldeser Jelouca, um Görtschach und Zeyer, bei Oberlaibach und Godovič. Auffallend zahlreich sind die Schurfbewilligungen an Knappen von 1804—1808, während der Franzosenkriege; sie werden dann seltener, um 1815 wieder zahlreich zu werden. Massenhaft werden die Schurfbewilligungs-gesuche wieder 1816 und 1817. Im Jahre 1818 erfolgen schon Zurücklegungen von Gruben und laufen nur sehr wenige Gesuche ein; von 1819 his 1822 werden sie wieder etwas zahlreicher meist aus Eisnern und Kropp. Von da an aber warf man sich mit Vorliebe auf die Steinkohle. Das Kohl. Das Kohl bezogen die Gewerke von Eisnern aus. den Wäldern der Herrschaft Lak, deren Pfleger mit den Gewerken in fortwährenden Oontroversen sich befanden. Schon 1568 erfloss unterm 10. August ein Urtheil im Waldstreite zwischen Lak und Eisnern zu Gunsten des letzteren. Doch schon 1569 klagen die von Eisnern bei der Innerösterreichischen Kammer in Graz gegen den Pfleger von Lak, von Sigerstorf, dass er in der Umgebung von Eisnern das Gereuthe machen gestatte, und dadurch das Kohl vertheuere.1) Die Herrschaften protegirten die Bauern, weil sie durch ihren Ackerbau steuerkräftig waren, die Gewerke aber hassten den Bauer, ■ weil er ihre Wälder rodete," wurden aber dafür wieder von der Kammer protegirt, da diese vom Eisenhandel directen Gewinn bezog. Der Pfleger von Lak ging gar so weit, dass er den Gereuthlern und Solchen, welche Neuhrüche hatten, eine sichere Rechtsbasis durch Eintragung derselben in das Urbar schaffen wollte. Unterm 6. Februar 1601 wenden sich die von Oberund Unter-Èisnern mit den Gewerken von Huda-volsh (Hobovše) an den Erzherzog. Sie sagen, dass ihre Werke, durch ihre Vorfahren über 300 Jahre nur durch sie his dato in Gang erhalten worden seien, wobei sie die Beholzung von der Herrschaft Laak bezogen. „Weil aber auss Bewilligung angeregter Herrschaft gewesten Phleger Jacoben Schreiber mehreVs Theils uns armen Hamersgewerkhen auss Feudschafft und zu seinem aignen Nutz beschehen,1 dass die Gereutler in etlichen Jaren, nit allein die Höchen und Schwarzenwälder abge-schlagen; das Gehölz verprendt vnnd verwüest, sondern zu allernägst bey den Hamerwerch neue Prüch und Gereuth, eingezeindt, derwegen wir hieruor bei dem nächstgewesten Oberbergrichter Michel Harrer selligen angeruefft dass die alten vnd neu Gereutler sollen abgeschafft vnd ihre "Wohnungen abgerissen werden, vnd gleichwoll vor acht Jaren derselben etliche geurlaubt vnd ire Heuser abgeprendt, sich aber des nit erwehren lassen, sondern bishero von Tag zu Tag ihren Fürnemben nachgesetzt, vnd die Wälder zu unwiderbringlichen grossen Schaden (zu iren aignen nuz) sambt den Ilämerwerchen in abödtnus bringen wollen. Zu diesem allen müssen wier glaubwirdig vernemben, das der jezige Verwalter obernanter Herrschafft Lagkh öffentlich berueffen lassen, das die neue Gereutler ein jedtweder sich in das Urbary einschreiben lassen solle, well'echer dan ein grosser anzall sein, im Fall ihnen solliches gestatt und zugelasspn, sich andern mehr dergleichen Gereuth aufzurichten undtersthen werden, so nicht allein.zu sondern Abprueh und Verhindernus uns armen Hamersgewerkhen, vnd den armben Leuth, die sich allein mit ihren schwären Handtarbeit daselbst ernehren, sondern auch Euer für. Burch, zu märkhlichen schaden vnd schmel-lerung Camerguets geraichen, weill (Gott lob und Dankh) unberümbter zu schreiben, was, das Eisenhamerwerch in Landts Crain anbelangt, durch erneute Hämer zu Ober undt Unter Eisnern, und Hudawolss merers Thails biss-hero das löblich Camerguet befördert und für die fttr-nembsten Hamerwerch im Làndt gehalten worden“- Das Kohl werde so vertheuert, ja dass es in sechs Jahren gar nicht zu bekommen sein wird. Es möge da Hilfe geschaffen werden. Schon unterm 16. Februar 1601, ergeht an.die Kämmer, an den Vicedom Rabatta und an den Ober- ») Richtig „im rothen Thale“. f) v. Globočnik äl c. Nr. 20 u. 21. bérgrichter Valentin Assler der Befehl, sich „ehest supra locum“‘zu verfügen, den Augenschein zu nehmen und wenn sie „ainiche Ungebür“ finden, dieselben abzustellen und dann Bericht zu erstatten. Die Aversion der Laker Herrschaft, beziehungsweise ihrer Pfleger, galt auch anderen Gewerken, welche sich aus den Laker Wäldern mit Kohl zu versehen, berechtiget waren. Sö; berichtet anlässlich des Gesuches des Hauptmanns zu Maranuth, Hans Cor on in, um Bewilligung, bei Settein. Erz graben zu dürfen, der Oberbergrichter Valentin Assler an die innerösterreichische Kammer über den Sachverhalt über Aufforderung ddo. Graz 28. August, sub 17. September 1614, eingehends mit einem fünf Bogen umfassenden Exposé. Assler klagt vor Allem über das Vorgehen des Pflegsverwalters von Lak, Jakob Fankhl,: welcher den Gewerken allerlei muth-willige Hindernisse bereite. „Allermassen er auch der jenigen von Euer Gd. und Gd. einem vermeldter Herschaft Lack gehörigen Undter-sassen Namens Caspern Qblakh gnädigst ertheilter, Graz, 2. Okt. 1609 datirten, Perkhwerchsfreiheit ganz und gar zu wider gewest, und ihme das zu Erhöh und aufferbau-ung seines Wcrehgadens bedürftige Gehölz zu fällen gänzlichen eingestellt“, so dass Assler gezwungen worden, den Ünfug bei der Camer anzuzeigen, so das dem Pfleger bei 500 # Strafe verboten wurde: „dem Oblakh in, Erhöh und Pauung dés Ihme gnadigist ver-willigten Perkh vnd Hammerwerkhs * zu hindern. Doch lasse er sich dadurch nicht beirren, sondern verbietet dem Oblak noch immer den Hammer zu erbauen. Im Jahre 1612 sei er „mit seinen Dienern Pflegs-unterthanen und Jagern, sonsten in gemain rdo : Scher-gandten, in Seyracher Waldt zu khommen, denen Hamers-gewerkhen zu HudowouSh und ihrn Kollern ihre Hütten und Holz arbait auch àmen andern zween auffgesezte Khollhauffen sambt einer Hitten daselbst in herürten Waldt, aldasy zur ihrem Hamer ihre Khollstett und den Holzbesuech ohnuerwehrt gehabt, des auch vili über Jar und Tag in ruebigen possess gewest, in Pr an dt zu stekhen und im Feuer auffgehen zu lassen, wie auch ainen dä-rundter zu schlagen, und dadurch denen armen gewerkhen und Khollern, welche auss disen stattlichen Vorrath ein ansehnliches zu Hochgedachter fürst. Camer nuzen erobern : und vili arme leuth sich darunter entehren hatten khönen eine muetwillige gewalt zu erweisen undterstanden“. 1618 klagen die von Eisnern wieder wegen der Wälder, die Laker aber meinen, nicht die Unterthanen, sondern die von Eisnern verwüsten die Wälder, da sie. jährlich über 1000 Stämme fällen. Die Freisinger Unterthanen waren schon auf diesem Boden, als Eisnern noch gar nicht bestand. Diese Verhältnisse zogen sich von Jahrhundert zu Jahrhundert fort. Ein Beweis dafür ist eine Visitationsrelation des Oberbergrichters ddo. 1778 an die k. k. Landeshauptmannschaft in den Acten des Rev.-Bergamtes über die Waldwirtschaft. Da heisst es : „Die Waldungen bei den Bergwerken Kropp, Steinbüchel und Eisnern Sind fast gänzlich ausgehauen und die s. g. Lassbrennungen oder Gereitter von Seite der Untertannen verschiedener Herrschaften nehmen immer mehr, und zwar dergestalt zu, dass man leicht ermessen kann, dass wenn einerseits der Mangel des Eisensteines das Aufliegen dieser Bergwerke nicht gänzlich zu Wege bringen kann; selbes der Abgang der Kohlen in wenigen Jahren nothwendig nach sich ziehen muss. . Bei Bereittung der Wälder hat man in dem Berwerk Eisnerischen Gebieth bei 600 Gereitter, welche binnen 2 Jahren her neu gemacht worden sind, angetroffen. Die eigentlichen Thäter davon, konnte man nicht ausfindig machen, dennoch aber nahm man wahr, dass 300 aus diesen Gereittern unter dem Herrschaft Lakerischen Suppan Lorenz D o 1 e n z von denen Unterthanen gedachter Herrschaft, aus den Dörfern Studen, Martin sb erg und Vi so in ek gebrennt worden sind. Die übrigen 300- Gereitter hingegen sind unter den zwei Supp-leuten gedachter Herrschaft Names Jakob und Martin F i e d 1 e r von den Unterthanen ans den Dörfern B e r t o u z, Sa Werde und U. Donah (Daine) genannt gemacht worden. Weiter hat man in der Waldung Trontalla, welche dem HammerSgewerken Andre Peiter gehörig, eine erstau-nungswürdige Waldschädigung befunden. Sechzig schlagbare Stämme von Buchenholz sind den Zarzer Unterthanen besagter Herrschaft abgebrennt und der Terein mit Getraid besäet worden. Bei allen diesen Waldschwändungen konnte man nicht. mehr, als ' zween Schädiger, nämlich den Matthias Michelitsch und Mathias , S chmid, welche Inwohner aus dem Dorfe Wertouz sind, ausfindig machen. Man ersuchte daher die Herrschaft Lak, solche zur exemplarischen Bestrafung zustellen : diese hingegen äusserte sich, dass die zween Inwohner flüchtig geworden wären, und desswegen nicht gestellet werden konnten. Bei Gelegenheit, da sich der Gregor Verhunz, Andre Warl und'Joseph Grober, Hammergewerken zu Eisnern, schon im Monath Mai 1778 allda beschwerten, dass der Blas und Mathia Gärtner, und Primus Writz, Herrschaft Lakerische Unterthanen in der Gewerken eigen-thümlichen Waldungen über 300. Buchene Stämme abgebrannt und den jungen Anflug .mit Sicheln ausgerottet, den Terein aber zu Wisen gemacht hätten, hat man diese Schädiger von gedachter Herrschaft Lak zur Stellung an-yerlangt, und summarisch vorgenommen ; allein die Unterthanen wiedersprechen das ganze von denen Gewerken angegebene Factum, und trugen allegando'vor, dass diese Waldschädigungen in ihren eigenthümlichen Waldungen geschehen, und berechtigt wären, die Gemein Säuberung gleichwie andere Herrschaft Lakerische Unterthanen, zu unternehmen. Danach fasste man den Schluss, in der haltenden Waldbereitung den Augenschein, einzunehmen : Und da man ad locum gekommen war, hat man die ganze von den Gewerken Verhunz, Warl und Groher angegebene That wirklich befunden, und anbei wahrgenommen, dass die .Herschaft Lakerisch Unterthanen in Mitte der gewerkschaftlichen Waldungsantheile Häumather besitzen, und sich mit ihren sogenannten Viehweids-Säuberungen mittels Ausrottung des jungen Anflugs immermehr extendiren, und somit die Waldungen auf die schändlichste Art devastiren“. Die Bauern wurden zu Ersatz und Strafen verurtheilt „welche aber nunmehr um determinirung des Augenscheins Ausspruches bei der hochlb. Landshauptmannschaft in Causis S. P. et Co. eingekommen sind, und die Strittsache alldort anhängig gemacht haben“. „Obschon also die Gewerken Urkunden, und Contraete von ihren eigenthumlichen Waldungen besitzen, so machen doch die Unterthanen denselben ihre Waldungen strittig, und sich sogar anheischig, mittelst Veränderung deren Namen das Eigenthum ihrer Seits durch Weysungen und Gegenweysungen, und wie dergleichen Ausfluchtsschriften mehr heissen, zulezt auch, wenn es die Noth erfordert, mit 100 Zeigen zu erproben, wodurch sie nemlich behaupten, dass nur das Holz den Gewerken eigen sei, und wénn einmal dieses Holz von den Gewerken abgefällt und verkohlt wird, sie Unterthänen berechtiget wären den Terein, als eine Gemein zur Viehweide zu säubern: Und entstehen die Waldungstrittigkeiten zwischen den Gewerken, und Unterthanen, in welche sie sich so sehr verwickeln, dass sie daraus ohne grösster Verwendung ihre Mittel nicht so leicht kommen können. Und noch dazu die Gewerken durch diese weitläufigen Prozesse viele ihrer Wald-antheile, und empfangenen Kohlstätte, die lediglich dem Landesfürsten Vorbehalten sind, verlieren müssen.“ „Ein nemliches Beispiel hat man mit den Contra-dictorischen Process zwischen denen Gewerken von Kropp und Steinpichl und N. den Nachbarschaften zu Ober- und Unter Vestniz, welche leztere die Gewerke in Verkollung des Gehölzes in der Waldung Vestniz turbirt hatten, weil sie das Eigenthum dieser Waldung behaupten wollten. Dieser Process wurde erst bei diesem kk. Waldamte vorgenommen, und obschon die Gewerken uralte Lehenbriefe und Urkunden der Kollstätten in der Waldung Vestniz aufgewiesen, sohaben Stante dessen die Nachbarschaften allegiert, dass sie sich je und allzeit des juris lignandi in erdeuten Waldung mit Ausschluss deren Gewerken pre-valiert hätten. Weil nun Vermöge der Carolingischen .Bergordnung alle Hoch und Schwarzwälder dem Landesfürsten Vorbehalten sind, die Waldung Vestniz aber ein Hoch- und Schwarzwald ist, so hat man eo ipso, da die Nachbarschaften kein Freiheitsdocumentum aufzuweisen hatten, das allegatum nicht annehmen können. Die Nachbarschaften haben sich sodann mit diesem Urtheile nicht zufrieden gestellt, und appellirten zum hohl. Consses, woselbst dieses Urtheil reformirt und die Gewerken condemniert wurden, obiges von den Nachbarschaften gestellte Allegatum entweder zu gestehen, oder zu wiedersprechen.“ „Jetzo haben die Gewerken die Revision eingebracht, und diesen Process bei dem J. Ö. Gubernio anhängig gemacht. Eine hohe Stelle wird nun von selbst erkennen, wie unschuldig die Gewerken in grosse Unkosten versezt, und durch dergleichen Geld versplitternde Prozesse zu Grunde gerichtet werden, wesswegen auch eine hohe Stelle einsehen wird, wie nothwendig eine Hofcommission zu Vermeidung aller dieser Waldungsstreittigkeiten, und den andurch entstehenden Geldversplitterungen von Seite der Gewerken und Unterthanen sei.“ Im Uebrigen glich die Waldwirtschaft bezüglich der Kohlstätten der in Kropp. Auch hier gehörten zu einer Kohlstatt, „Kopisce“, 5—8 Joch Wald. Noch 1830—1840 wurden solche Kohlstätten per 85—40 fl. verkauft, und Bauernsöhne, welche 100 bis 200 fl. Erbtheil — dota — besassen, kauften sich solche „Kopišča“, welche heute als Waldbesitz kleine Vermögen repräsentiren. Vor 100 Jahren hausten hier noch Bär und Luchs, der Wolf aber war noch vor 30 Jahren nicht selten. • ——sù l Die Zukunft der Stadt Laibach. XXV. I Der Getreiđehanđel. Da der Hauptexport von Getreide nach Italien ging, so müssen wir zunächst die Verhältnisse dieses Landes ins Auge fassen. Als erste Brodfrucht im alten Latium nennt P1 i-nius H. N. XVIII. 19.'(8) den Dinkel lat. far.1) und bemerkt: dass das Wort Farina-Me hl von far abstamme, gehe schon aus dem Worte selbst hervor. XVIII. 20. (9.) — Strabo sagt V. 4. 3. p. 242, dass-in Cam-panien manche Felder zweimal des Jahres mit Dinkel (£sia), und das drittemal mit Hirse (5s7ojfj.w,) besät würden. Auch in Etrurien, dem heutigen Toscana, war Dinkel die Hauptirucht, wie Plinius 1. c. 10. (23.) bezeugt. Mit Bezug auf Verrius Flaccus bemerkt Plinius XVIII. 11., dass das römische Volk sich 300 Jahre lang von den Getreidearten nur des Dinkels bediente. L. c. Cap. 12 bespricht Plinius den Weizen. Als besten, durch Gewicht und Weisse ausgezeichnet, bezeichnet er den italienischen, dann folgt der sicilianische und der afrikanische. Zu Plinius’ Zeiten — er starb als Admiral der Misenischen Flotte beim Ausbruche des Vesuvs anno 79 n. Cbr. — kam nach Rom Weizen aus Gallien, dem Chersonesus (Krim), Sardinien, Sicilien, Böotien, Cypern, Aegypten. Im IV. Jahrhundert war Afrika* 2 * *)-die Kornkammer Italiens und der Unterhalt Roms hing von den Ernten Afrikas ab. In Venedig mussten nach Cechetti immer 8000 staio Getreide in den Magazinen vorräthig sein. Die Appro-visionirung der Stadt wurde durch die'Ufficiali al fru- 1) Die urälteste, strengere, allmählich ausser Gebrauch gekommene Art der römischen Eheverhindung hiess sogar confarreatio hei welcher in Gegenwart des Oberpriesters oder Flamen dialis und von zehn Zeugen ein Brotopfer — far — gebracht wurde. Die Ehescheidung hiess diffarreatio. 2) Als es 397 n.' Chr. zwischen Gildo, dem Tyrannen von Afrika, und Stilicho zum Kriege kam, und dadurch Hungersnoth in Italien drohte, verproviantirte Stilicho Rom. aus Gallien, von wo Rhone abwärts die Getreideschiffe zum Tiber fuhren. Italien ist auch heute noch passiv und führte z. B. 1893 861.418 Tonnen Weizen im Werthe von 146-4 Millionen Lire ein. mento besorgt. Das Getreide kam aus der Lombardei, Ferrara, Bologna, Romagna, Istrien, Dalmatien, Durazzo, Scutari, Sicilien und Candia. Die Preise schwankten natürlich je’nach Umständen. Von 14 Grossi im Jahre 1303 stiegen sie auf 18 im Jahre 1311, fielen 1315 auf 10, schwankten 1316 bis 1326 zwischen 11-13 Grossi und. stiegen 1324 auf 15, 1360 auf 23 und 1380 gar auf 40 Grossi per staio (1% Metzen. — Nicht alle Weizenarten gehen .gleich weisses und ausgiebiges Mehl.1) Schon Plinius sagt XVIII. 12. dass der cyprische dunkelbraun sei und ein schwarzes Brod gebe, wesshalb man ihn mit dem alexandrinischen mische. So verhielt es sich auch mit den italienischen und unseren nördlicheren Weizenarten. In einem Manuscripte des Museums 8. h 3186 von circa 1750 erzählt der Verfasser v. Raigersfeld p. 336, dass der Weizen von Neapel und Sicilien von einer Qualität sei, welche man „Accialino“ nennt, während der Krainische und Banater* 2) „Dolce“ genannt werde. Jener ist klar, durchsichtig und hart3), dieser weich, weiss und mehlig ; man sagte in Italien questo (dolce) sfiorisce e quello (accialino) non sfiorisce. Wenn man von einem Star Puglieser Weizen, der 138 bis 140 Pfund peso grosso wiegt, 30 Laib bäckt, so bäckt man aus einem Star Banater Weizen, obschon er nur 134—135 Pfund wiegt, 34—35 Laib Brod. Auch gibt der accialino ein gelbes Brod, der dolce aber ein weisses. Es ist nun begreiflich, dass man in Italien unsern Krainischen und den Banater Weizen gerne kaufte, wesshalb sich bald ein lebhafter Verkehr in diesem Artikel entwickelte. Wann das Geschäft begann, ist wohl kaum nachweisbar, sicher aber ist es sehr alt, da wir bereits im XVI. Jahrhundert dasselbe als ein altgewohntes erwähnt finden. Mit Sicherheit wissen wir, dass Laibacher Kaufleute schon unterm 9. September 1408 vom Dogen Thomas Mocenigo die Erlaubniss erhielten, im Fondaco dei Tedeschi Handel zu treiben (Laib. Priv. Buch ). Des Fondaco wird aber schon 1228 urkundlich Erwähnung gethan, doch wurde principiell nur baratto oder Tauschhandel gestattet, um den Abfluss des baaren Geldes zu verhindern. Die älteste Venetianer, Münze deš Landesmuseums, deren Fundort verbürgt ist, ist ein Piccolo von Orio Mastopiero (1178 bis 1) Ueber den Nährwerth des Weizens beruft sich Plinius auf die Wettkämpfer, nach „deren viehischen Gefrässigkeit“ er die Reihenfolge aufstellt. Nach Theophrast. h., p. VIII. 4 frass ein Athleth doppélt so viel von sicilischem als von böotischem Weizen. 2) Nach dem Urtheile der krainischen Hausfrauen gibt ein Gemisch von Krainischem und Banater Weizen zu gleichen Theilen das beste Brod. 3) Einer 'gefälligen Mittheilung des Herrn Prof. Alb. Pus chi in.Triest zur Folge, in Italien frumento duro genannt. Da er sich zu Brod wenig eignet, werden aus diesem Mehle die Maccheroni fabrizirt. Das grano acciarino des Raigersfeld ist identisch mit dem grano duro der Italiener. 1192) welcher 1897 heim Baue des Bürgerspitales neben dem Skelette Nr. 17 („Argo“ V., Taf. I) gefunden wurde. Der älteste Verkehr ging per Saumross,1) da die Fahrstrassen entweder ganz fehlten, oder im elendesten Zustande sich befanden,2) der Export beschränkte sich daher auf Krain und Steiermark, wenn gute Ernten im Lande waren. Drohte hier Mangel, so erflossen sofort Getreideausfuhrverbote. Auch kriegerische Verwicklungen3) gaben zu solchen Verboten Anlass. - Das Vice dom-Archiv enthält in seinem Fase. L 92 und 93 Actenstücke, welche sich auf das Getreidegeschäft beziehen, aus welchem wir hier Einiges mit-theilen wollen. Auf solche Ausfuhrverbote stossen wir z. B. in iden Jahren 1524, 1559 wegen Missernte, 1560, 1563, 1565, 1566, 1570, 1578, 1580, 1590s 1593, in diqsem Jahre wegen Kriegsläuften auch für Passbriefbesitzer, 1596, 1600, 1601, 1624, 1629, 1630, 1649 etc. .Geradezu drakonisch streng war das Getreideausfuhrverbot Maria Theresias ddo. Laibach 29'. November 1771, welches den Contraband nach kurzem Processe mit dem Tode bestraft wissen will. Bewaffnete Schwärzer sollten gar standrechtlich behandelt werden. Männer sollten mit dem Strange, Weiber mit dem Schwerté hingerichtet, ausserdem das Getreide, Pferde und Wagen confiscirt werden. Begreiflicherweise folgten Beschwerden, wenn die Transporte ausblieben; so melden sich unterm 24. Juli 1564 die von Triest, dass ihnen kein Getreide zugeführt werden dürfe und bitten um Abhilfe. Der Landeshauptmann Graf Jakob Lamberg möge darüber berichten. Unterm 9. August 1565 befiehlt der Erzherzog Karl dem Grafen: da die Getreideausfuhr verboten sei, so sei doch zu besorgen, dass Getreide durch allerlei Contraband heimlich, wie dies auch in andern Jahren geschehen, verführt werde. 1) Noch zu Valvasors Zeiten gab es im „ganzen Lande keine rechte Fuhrleute, die wie in Teutschland schwere Fracht oder Ladung aufnähmen“, höchstens kleine Wägen, das meiste aber ging per Saumross. Besonders betrieben dieses Geschäft nach Valvasor II. p. 111—266 in Oberkrain die von Stražiče, Domžale, Kraxen, Moräutsch, Nadgorica, Udmat, Flödnik, Mannsburg, Pölland; in Unterkrain die von St. Marein und St. Martin hei Littai; in Mittelkrain die von Gurkfeld und Lasič, in Innerkräin die Oberlaibacher und die a. d. Unz. Heute noch rechnet man per Saumlast — tovor — 3 Metzen Weizen und 4 Metzen Hafer. 2 Metzen'= 1% Hektoliter. 2) Die Save, welche den Export aus Ungarn und Croatien ,er-öffnete, wurde erst im XVIH. Jahrhundert schiffbar gemacht, wie wir später, sehen werden. 3) Die schwierigste war mit Venedig wohl die von 1508 bis 1516v Alviano nahm Cormons, Görz, Duino, Wippach und am 6. Mai 1508 Triest ; Fiume wurde von einer Flotte angegriffen und am 26._Mai besetzt. Venetianische Landtruppen drangen bis Adelsberg vor und bedroheten Laibach. Auf diesen verderblichen Krieg — er soll den Venedigern 5 Millionen Ducaten und 40.000 Mann, dem Kaiser 20.000 M”ann gekostet haben — bezieht sich der Satz des Wochainer Sprichwortes: „Bog nas obvaruj Beneške vojske et“. Cf, „Argo“ IV, p. 50- Angesichts der Missernte und bevorstehender Kriegsläufte sei dies unstatthaft, er möge daher darüber wachen, dass das Verbot gehandhabt werde. Bisweilen liess sich die Regierung zur Aufhebung des Verbotes bewegen. So liegt vor ein Schreiben des Erzherzogs Karl an den Vicedom Hoff er und den Landeshauptmann Frhr. Herbart von Auersperg, ddo. 23. Juli 1567. 1566 erfloss nämlich zufolge kriegerischer Verwicklungen ein Ausfuhrverbot für Getreide ins „Welhisch gebiet“. Da nun die Landleute und Unterthanen in Krain bitten, es möge ihnen die Ausfuhr des Weizens „auf das fremd Walhish gebiet“ gegen Bezahlung der „Mäuth, Aufschlag und Gebürnuß“ gestattet werden, so bewilliget es der Erzherzog, und übersendet man 60 Exemplare der obangezogenen Verfügung, welche bei den Gerichten, Aufschlags- und Mauthämtern angeschlagen werden sollen. 1571. 25. October. Graz. Der Erzherzog schreibt, dass sich die von Triest beschwerten, dass etliche „Ortflecken“ am Karst, den Vorschriften zuwider das Getreide aufs Venedigische verkaufen und es hinzuführen sich unterstehen, der Vicedom möge darüber Bericht erstatten. 1575 heisst es unterm 22. December: Die Venetianer kaufen in Friaul Getreide auf, da wir es künftiges Jahr im Land brauchen werden, so möge erwogen werden, ob nicht ein Verbot zu erlassen sei. 1579. 16. Jänner ddo. Graz. Karl Erzherzog an den Landeshauptmann Weikh. Auersperg und Nie. Bonhomo, Vicedom : Die von Triest beschwerten sich über den Verkauf des Getreides „am Gey“, sonderlich zu „Res-derta (Präwald), Adlsperg, Senosetsch, Gaber-nigk, Diuatche und Hülben (Corneal)“,; wodurch sie in Triest grossen Mangel litten. Es sei zu erwägen und zu berichten, ob die Wochenmärkte in obigen Orten nicht abzustellen wären, um zu verhindern, dass „denen von Triest '). die notturft Getreide von wegen der Abweg nicht zugeführt inöcht werden.“ Die Italiener kauften nämlich auf obigen Märkten den Triestinern das Getreide weg. 1582. 14. August erfolgte die Aufhebung des Verbotes', Getreide nach Wällisch zu verfuhren. Nach vorhergehendem abverlangten Berichte, welchen der Erzherzog unterm 11. Mai 1582 vom Landeshauptmanne Wolf Thurn abforderte. Da heisst es: Jüngst wurde Waizen von Laibach nach St. Johann beiTibein verführt und straks ins wällische Gebiet verschifft. Da die Getreideausfuhr mit Generali ddo. 16. Juli 1580 streng verboten ist, so möge berichtet werden, ob das Verbot „etwa ohne des gmainen Rasens-) natheil oder Entgelt“ aufgehoben * *) *) Man vergi, das oben pag. 72 Gesagte über den Zwang, den die von Triest übten, um das Getreide von den Aemtern C la n i ž (östlich von Herpelje) und Fünfenberg (südlich von Bassovica) nach ihrem Markte zu lenken. *) Interessant ist hier der Gebrauch- des Wortes „Rasen“ für das flache Land. . werden, und der Export „auf Walisch“ wieder erlaubt werden könnte ? Dass, der Export von Getreide von Nutzen sei, da ja fremdes Geld dadurch ins Land einfloss, sah man recht gut ein, wie dies das nachfolgende Expose bezeugt. Man fürchtete eben nur selbst Noth zu leiden, wenn die Ernten missriethen. So schreiben unterm 6. October 1586 Graf Thurn und Niklas Bonhomo an die Krainer „sonderlich denen so Gericht und Obrigkeiten haben, und allen Aufschlags-Ambtleuten, Mautnern und Zöllnern“ : die Ausfuhr des etlichermassen missrathenen Weizen und Roggens ins „Wällische“ Gebiet" dürfte Theuerung im Lande zur Folge haben. Es sei daher das Ausfuhrverbot beim Erzherzog angeregt worden. Es sei indess nurderWeizen, insoweit die Herren und Landleute, sowie die Unterthanen dessen nicht selbst bedürfen, welcher nach „Walhish Gebüet“ verhandelt werde, w'ährend die anderen Getreidesorten im Lande con-sumirt würden. Graf Thurn und Bonhomo glauben, dass in Erwägung aller Umstände die Weizeneinfuhr dem Lande mehr nütze als schade. Ein Ausfuhrverbot würde nur den Schleichhandel befördern und die Gefälle mindern. Die Kammer sei daher auf den Vorschlag der Landesregierung eingegangen, nur Weizen nach Italien exp or tiren zu lassen, alles andere Getreide aber als Contrabande zu betrachten, wenn es exportirt werden sollte. — Bisweilen gab es beim Geschäfte auch Betrügereien. So erhielt 1587 ein gewisser Martin Anton Mofet die Erlaubnis», um etliche 1000 ff. Getreide nach „Wahlish Gebiet“ verführen zü dürfen. Sein Agent Sebastian Rottar beschwert sich beim Erzherzoge, dass die Samer, welchen er den Transport übergeben, circa 500 Star Getreide für sich verkauften. Er könne nun weder Getreide noch Geld von den Samern erhalten, wohl aber habe er „allerlay bedroungen von inen anhören müssen“. Die Grundobrigkeiten, an welche er sich gewendet, hätten ihm „gar schlechte, etliche auch gar khain ausrichtung gethan“. Der Erzherzog befiehlt natürlich, dem Betrogenen jede Hülfe beizustellen, damit er sein Eigenthum wieder erlange. 1594, 21. November, Graz. Die von Triest beschwerten sich gegen den Stadtrichter von Laibach, dass er ihnen altem Herkommen zuwider den Ankauf und die Ausfuhr von Weizen verwehrt. Erzherzog Maximiliam befielt dem Vicedom Ludwig Camillo Suardo, dafür' zu sorgen, dass" den Triestern bei Einkauf und Abfuhr von Weizen in Laibach keine Schwierigkeiten bereitet würden, damit auch das Contrabandiren verhindert werde. Angesichts der prekären Verkehrsverhältnisses war es begreiflich, dass jede Bürgerschaft vor Allem für. ihr liebes Brod besorgt war, so auch die ■ guten Laibacher. So findet sich im Gerichtsprotokolle vom Jahre 1570 Fol. 4, eine Verfügung betreffend den Getreidekauf in Laibach, Es wurde beschlossen, dass ein „Prodam e“ beschehen solle, dass ausser den Pekben kein Bürger über ein Schaff traidt auf einmal aufkaufen solle“. Sonderlich solle den Wippachern und Oberlaibachern wie auch allen andern Kaufleuten in und ausser der Stadt, das Getreide aufzukaufen, wie auch in den Häusern zu verkaufen verboten sein. Dafür, dass die Bäcker in kritischen Zeiten die einzig privilegirten Getreideankäufer waren, sah man ihnen auch scharf seitens des Stadtmagistrates auf die Finger. So findet sich 1. c. Fol. 4 folgender Beschluss : Da die Bäcker sich „ein Zeit herr so gar unge-pürlich und strafmässig verhalten, das Proth der Ordnung nach nie gleich pachen haben“, so wird ihnen Ordnung befohlen unter Androhung von folgenden Strafen. Die ersten drei Male sollen sie bei Uebertretung der Brotsatzung mit 3, 6 und 9 Ducaten bestraft werden. Zum viertenmale^folgt „die Schupffen,“1) zum fünften-male sollen die Verbrecher „gar von Prothpachen verstossen werden“1. Dass die guten Bürger von Laibach die Ausfuhr der Brodfrucht aus dem Lande, welche ja nur den Latidleuten und Bauern zum Vortheile gereichte, mit unfreundlichen Augen betrachteten, ist leicht begreiflich. ' Vom Bauer' erwarteten sie auch keinen besondern Geldgewinn, da dieser bei seiner beispiellosen Genügsamkeit, das wälsche Silber und Gold thesaurisirte und es städtische Spärcassen, welche ihre Ueberschüsse für Gemeindezwecke verwenden, damals noch nicht gab. 1596 besagt ein Erlass fies Erzherzogs Ferdinand ddo. Graz, 27. August: Es sei zu besorgen, dass in Folge Missrathes des Getreides in Italien, Cqntrabandausfuhr und Theuerung im Lande entstehen,könne: Es möge sofort berichtet werden, ob 'Vorkehrungen gegen die Ausfuhr „aufs frembd wällisch gebiett“ getroffen werden sollen. Unterm 30. August 1596 heisst es, dass „nit wenig wälsche Kaufleutli vorhanden, die das getraidt allort in Grain in grosser Menig aufkauffen find ausser Landts verführen“, so dass Mangel im Lande selbst zu besorgen sei. --.Der Erzherzog befiehlt die Ausfuhr zu verhindern, eventuell, den Ausfuhrzoll zu erhöhen. Aus einem Act ddo. Klagenfurt 30. Jänner 1597 ersehen wir, dass Getreide-! export aus der „Unteren March“ über den Hafen von Buccari erfolgte. i) Die Procedur bestand darin, dass der Bäckermeister an ein Gestell gebunden, etlicbemale in den Laibachfluss untergetäucht wurde. Der ziehbrunnenähnliche Apparat soll bei der heutigen Spitaloder Franzehsbrücke aufgestellt worden sein. Das Landesarchiv enthält im Fase. 319 ebenfalls zahlreiche Actenstücke, welche von zu verabfolgenden „Passbriefen“ behufs Getreideausfuhr handeln. So schreibt die Hofkammer unterm 24. September 1606 an die Stände: „Wie die Auisa und Zeitungen geben, Inmassen Euch villeicht bewusstsein wirdt, so soll das Getreid, und besonders der Waiz in Apulien1) und Königreich Neapoli gar übel gerathen sein“, es werden daher grosse Massen Getreides „auf Venedigisch und fremde walische gebiete“ aus unseren Ländern ausgeführt. Die Stände mögen sich darüber äussern, ob die Ausfuhr zu gestatten sei. Unterm 15. Mai 1613 wird einem Anthanasius Colloti „um seines, von den Venedigern empfangenen Schadens willen, und zu etlichermassen Ersetzung desselben“ bewilliget,. aus Krain 1000 Star Weizen zollfrei ausführen zu dürfen. Unterm 20. November 1621 werden die krainischen Stände verständiget, dass vom Kaiser dem Herzoge von Modena schon 1607 einen Passbrief auf Ausfuhr von 3000 „Samb“ Getreide ertheilt worden sei, von welchem er jetzt Gebrauch machen wolle. Die Zollgebühr betrug 40 kr. und 6 kr. neuer Anlage, also 46 kr. per Star. Im selben Jahre wird sub 11. December dem Handelsmann in Pettau Mathias Qu al andrò bewilligt 6000 Star, die er an der croatischen und ungarischen Grenze erkauft, auszuführen. Zugleich erhält Herr Hans Jakob Khisl Erlaubniss, 2000 Star, welche sein „Ueberhaber Augustin Stea di Ancona“ bereits von Gotschee nach St. Veit am Pflamb gebracht hatte exportiren zu lassen.. Unterm 14. December 1621 erhält die Landschaft Kenntniss, dass der Kaiser unterm 26. November der Stadt Bononia (Bologna) gestattet habe, durch den „Ueberhaber“ Salamoni Sacerdoti d’Este 20.000 Star in Krain, Kärnten und Steier kaufen und ausführen zu dürfen. Am 16. Januar 1622 erhält der Rath und Secretar bei der „Herrschaft Venedig“* 2) Nicolaus Rossi einen Passbrief auf Export von 3000 Star Getreides. Unterm 22. Februar 1627 wird angefragt, ob dem Germ ani cu s del Argento bewilligt werden solle, 6000 Star Getreide .auszuführen? Die Stände rathen mit Hinweis auf die Unsicherheit des „türkischen Friedens*, das Gesuch abzuweisen. L. A. 1. c. Unterm präs. 2. September 1627 bittet Athanasio Georgiceo den Kaiser, er möge ihm bewilligen aus Krain, welches voll Getreide ist und daher keine Hungers-noth im Lande zu befürchten sei, erlauben 20.000 Star innerhalb 4 Jahren zollfrei ausführen zu dürfen. Interessant ist die Begründung dieses Ansuchens. Georgiceo beruft *) Guté WeizenernteA hat Apulien nur bei reichlichem Regen, welcher aber nicht jedes Jahr in hinlänglicher Menge zu fallen pflegt. 2) Der Venetianischen Regierung. . sich auf seine, dem Kaiser in Polen, wo er dem Landtage 30 Meilen nach Preussen nachreisen musste, im Königreiche Bosnien und in der Türkei unter Lebensgefahr als Internuntius geleisteten treuen Dienste. Es wären ihm 1000 Thaler dafür versprochen worden* obwohl Andere für solche Dienste 3000 Thaler erhielten. Die Grazer Stände widersetzten sich der Auszahlung auf das Hartnäckigste. Der Kaiser möge ihm dafür ex plenitudine po-testatis als Ersatz für jene 3000 Thaler, welche andere Internuntien bezogen, diesen Pässbrief auf 20.000 Star Getreide gnädigst ertheilen, ohne erst die Stände, wie sonst üblich zu befragen, dà, wie bemerkt, Krain jetzt Ueberflüss an Getreide-habe. L. A. 1. c. 1648 bittet Carlo Lottieri in Triest una Erlaubnisse 2000 Star Haber und Spelt in Krain aufkaufen und nach Italien ausführen zu dürfen. 1648 wird unterm 18. December befohlen, auf einen Triestiner Juden Namens Jakob Levi zu invigiliren,welcher für den Duca di Modena Sottomano Getreide aufzukaufen in Begriffe ist. Dieser Jude wurde kurz vorher in Fiume festgenommen, weil er zu Buccari vom Grafen von Serin Getreide erkauft., und es ausführen wollte. Er musste 100 Goldducaten Contrabändstrafe erlegen. L. A. 1 c. Unterm 11. August 1648 schreibt die Hofkammer, dass der kaiserliche Gesandte in Venedig, Graf Joh. Ferd. v. Portia, an den Kaiser berichtet habe: es hätten Kaufleute aus Ferrara um Ertheilung eines Passbriefes auf 12.000 Star Weizen gebeten. Sie erboten sich für jeden Star, welcher nach Ferrara oder Bologna geht, ■einen halben Gulden Zoll zu bezahlen. Die Landschaft möge Bericht erstatten, wie es mit dem Getreidevorräthen im Lande stehe? L. A. l.; c. Die Nomenclatur bei den Hammerwerken. In den verschiedenen Acten, 1 sowie in den Streuwerksbüchern von Oberkropp findet sich eine Menge von Bezeichnungen für Gegenstände am Stuckofen und den Hämmern, welche heute mit dem Aufhören des Gewerbes: schon fast grösstentheils vergessen sind, nur ältere, intelligente Gewerke erinnern sieh noch deren 'Bedeutung. Wir vér-danken die Deutung derselben Herrn C a r 1 Pibroutz in Kropp, welcher uns noch ausserdem. manchen Ausdruck mitzutheilen wusste, der in den Büchern zufällig nicht vorkam. Im Nachfolgenden stellen wir das gesammelte Materiale in alphabetischer Ordnung zusammen. Die philologische Deutung einiger Worte hatte Herr k. k. Professor Maximilian Pleteršnik die Güte, uns mitzutheilen, wir bezeichnen dieselben mit Pt;, die Angaben des Herrn Carl Pibroutz aber mit Pb.—— Die Streuwerksbücher bezeichnen wir mit St;-B. Für einzelne Ausdrücke war eine Erklärung nicht zu gewinnen. A. 1. An ab él oder A n ap i. Blauanabel, Wolfsänabel und Ofenanabel. — z. B. „für Ueberlegen des Ofenapels 21 kr. bezahlt, oder 1789 „dem Ofenmeister Lotritsch von äusserlich und innerlich Ofenanapel überlegen 21 kr; St.-B. 2. A v a n z o, Ueberschuss bei der Streuwerksrechnung. St.-B. 3. Avanzonägel, Nägel, welche aus dem' von den Schmieden ersparten Eisen erzeugt, wurden. Sie gehörten dem Arbeiter. — Vom italienischen avanzare erübrigen. B. 4. Bah, Erweichungsmäteriale, Abfall beim Ausschmieden der Messein, bestehend aus Schlacke, Eisenkrusten und Hammerschlag. Bah wurde in das Zerren- und Frischfeuer geworfen, ehe die neue Lupe eingesetzt wurde. Pb. 5. Bajta, die Erzhütte. 6. Bakla, Fakel, das schlechteste Zaineisen, es wurde für die grössten Nägelsorten verwendet. Pb. 7 Basove, der Ofenfasser. Pb. — Von basati — stopfen, aus dem Deutschen „fassen“. Pt. 8. Blazina, Lagerbalken, Unterlage des Wellbaumzapfens am Wallaschhammer und bei den Bälgen. Pb. 9. Braschen oder Bratschka, St. B. Kohl.enabfall, Kleinkohl. Pb. — Bračka = Kleinkohl, vom italien. brada oder brace Kohlenfeuer Pt. 10. Brej et, cf. Ob er jet. Brejetmachen kostet. 1800 1 fl. 14 kr. St.-B. 11. Bresel „für den Zuatenstock 1 fl. 33 kr.“ St.-B. cf. Tesel. C. 12. Cap urrà = Argeid, Angabe. St.-B.— Ital. caparra Handgeld. Pt. . 13; Cegan oder Cigan, Hebestänge der Blasebälge,in der Schmiedehütte. Pb. Cigan se prevrne Zäpoje : ci — bu ! Vodnik. 14. Cok, der Rennstock, Eichenstöcke zu beiden Seiten des Hammers, welche den PremeČol stützen. Sie sind durch Balken : p a n ti verbunden. Pb. Cf. Kladvo. 15. čota, ein Holzklotz, auch velka čota, in welchen ein Eisenklotz, mala čota,-eingelassen ist, in dem der Ambos ruht. cf. Panj. Pb. Das Blatt erscheint in ungezwungener Folge. 12mal im Jahre, 1—1 % Bogen stark und kostet ganzjährig 8 K = 8 Mark, halbjährig 4 K '= 4 Mark. Redacteur, Herausgeber und Verleger: Alfons Mullner, Musealcustos in Laibach. — Druck von „Leykam“ in Graz.