V73 Amtsblatt zur Laibacher Zeituna Nr. 1«9. Tienstxg den 13. Mai l873. ll»0—3) Nl. 2938. Kundmachung. y. Bei der Karl Freiherr von Flödnigg'schen ^lindenstiftung im Blindenerziehungsinstitute in ^z sind fünf Plätze erledigt. ' Auf diefe Stiftung haben Anspruch arme, Mose, in Krain geborene, insbesondere verwaiste, I^de, jedoch sonst gesunde und bildungsfähige Glider beiderlei Geschlechtes, welche das siebente ^bensjahr vollendet und daö zwölfte noch nicht "^schritten haben. Die mit Stiftplätzen betheilten Kinder sind, ^lt einer Werktags- und einer SonntaaMeidung, ltlner mit drei Hemden, zwei Paar Strümpfen, ^ei Paar Schuhen und einigen Sacktüchern Ver-^en, von ihren Eltern oder Vormündern bis ^lh Laibach zu stellen, von wo aus sie auf Kosten ^ Stiftungsfondes nach Linz begleitet werden. .. Eltern und Vormünder, welche sich für ihre ^nder oder Pflegebefohlenen um diese Stiftplähe derben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, ^dfungs und Armuthszeugnisse, dann mit dem Hlichen Zeugnisse über die Gesundheit und Lehr ..^knt des Kindes documentierten Gesuche durch . ^ betreffende k. k. Bezirkshauptmannschaft und '" ber Stadt Laibach durch den Stadtmagistrat bis 15. Juni l. I. ""h" zu überreichen. Vaibach, am 18. April 1873. (201—3) 3tr. 6660. Kundmachung. . Mit dem Beschlusse vom 4. Dezember 1872 M der h. kramische Landtag zur Unterstützung luger und besonders fähiger Schullehrer, Gc^ Uböleute und Landwirthe zum Behufe des Ve ' Hetz der wiener Weltausstellung den Betrag von ^^ fl. aus dem Landcsfonde gegen dem bewilli-^' ^aß sie dem Landesausschusse über die Welt ^stelllmg schriftliche Berichte erstatten, h. Dies wird mit dem Beisatze kundgemacht, ,," ^e Gesuche um diese Unterstützungen die Schutts? bcm k. k. Landesschulrathe, die Landwirthe die ^ ^' ^andwirthschaftsgesellschast in Laibach und Gewerbslcute der Handeln und Gewcrbekam " in Laibach bis 31. Mai 1873 'Zusenden haben. Laibach, am 4. Mai 1873. ^om Krainischen fandcoauoschujse. ^^3) Nr. 569. Edict. Vines' ^ ^^ "'" ^^ ^^^ ^^'" ^' ^ Bezirksgerichte 18?^^ "'^ hierämtlichem Edicte vom 2. April ^ldi ^' ^^^' ausgeschriebene Bezirksgerichts-^Illnctenstelle kein Bewerber gemeldet hat, wird tz ""'erliche Concurs um diesen Posten mit dem! ^erbungstermine bis 24. Mai 1873 ! bem vorigen Anhange hiemit ausgeschrieben. ^rtk ?'" ^ ^ Kreisgerichtspräsidium Rudolfs /t), den I.Mai 1«73. ^ Nr. 202. Concurs. bei ^" ^" einklassigen Volksschule zu St. Veit Wezila^ ^^ b" Lehrerposten mit den jährlichen ^en von 293 fl. 80^ kr. erlediget, beleat^ber um diese Stelle haben ihre gehöria ti^n Gesuche . bis 25. Mai d. I. "kin, ^gefertigten Bezirksschulrathe einzubringen. ' k- Bezirksschulrath Stein, am 3. Mai 1873. Der Vorsitzende. (2045—1) Nr. 3941. Kundmachung wegen Wiederbesetzung deS k. k. excin. Tabak» Verlages ,« Oberlaibach. Von der k. k. Finanzdirection für Krain wird bekannt gegeben, daß der k. k. Tabakoerlag zu Oberlaibach, im politischen Bezirke Laibach in öffentlicher Concurrenz mittelst Ueberrcichung schriftlicher Offerte demjenigen als geeignet erkannten Bewerber verliehen werden wird, welcher die geringste Vcr-schleißprovision anspricht oder denselben ohne Anspruch auf eine Provision oder unter Entrichtung eines jährlichen Pachtschillings (Gcwinstrücklasses) zu übernehmen sich verpflichtet. Dieser Verlag womit auch der Stempelmarken Kleinvcrschleiß verbunden ist, hat seinen Materialbedarf bei dem 5 Meilen entfernten k. k. Tabak-Verschleißmagazine zu Laibuch zu fassen, und es sind ihm 37 Trafikanten zugewiesen, deren Zahl jedoch vermehrt oder vermindert werden kann, ohne daß dem Großvcrschleißcr dagegen ein entscheidende Einsprache zusteht. Nach dem Erträgnisausweise welcher das Vcr-schleißcrgcbnis einer Iahresperiode, d. i. vom Iten April 1872 bis Ende März l. I., umfaßt und fammt den näheren Bedingungen und den Auslagen des Verlages bei der k. t. Finanzdircction und bei der Finanzwache-Abtheilung in Oberlaibach eingesehen werden kann, belief sich der Verkehr im gedachten Zeitraume an Tabak mit Einschluß des Limito auf 25.900 wiener Pfunde, im Geldwerthe von 23.330 st. 20 kr. Der Tabak - Kleinverschleiß gewährte einen jährlichen Bruttoertrag von 140 fl. 18 '/2 kr. Außer dem 2'/^pcrz. Gutgewichte vom ordinär geschnittenen Rauchtabak wird tcm andcrcS Gutgewicht zugestanden. Die Fassung der Stempclmarlcn, für deren Verschleiß die normalmäßige Provision von 1 '/^ Perzcnt gewährt wird, hat beim k. k. Stcueramtc Oberlaibach zu geschehen. Nur die Tabakverschleiß Provision des erledigten Verlages hat das Object des Anbotes zu bilden. Für diesen Verlag ist, falls der Erstcher das Tabakmatcrialc nicht Zug für Zug bar bezahlen will, ein stehender Credit von 25W fl. bemessen, welcher durch eine entweder hypothekarisch oder in Staats papieren oder bar zu leistende Caution im gleichen Betrage sicherzustellen ist. Der Großvcrschlcißcr muß immer mit einem solchen Matcrialvorrathe versehen sein, dessen Werth mindestens dem Betrage des eingeräumten Credites gleichkommt. Die Fassungen an Stcmpclmarkcn sind nach Abschlag der systcmisiertcn 1 '/2 pcrz. Provision für die dem Verlage zum Verschleiße überlassenen Sorten von 5 ft. cinschlicßig abwärts stets bar zu berichtigen. Die Caution für den Matcrialcredit pr. 2500 st. ist noch vor der Uebernahme des Com-missionsgcschäftcs, und zwar binnen längstens vier Wochen vom Tage der dem Erstchcr bekannt gegebenen Annahme seines Offertes, zu leisten. Die Bewerber um den Tabatoerlag in Oberlaibach haben 10 Pcrzcnt der Caution, im Betrage von 250 st., als Vadium vorläufig bei dem k. t. Stcucr-amte in Oberlaibach oder bei der hiesigen k. k. Lan-dcshauptkassc zu erlegen und die Quittung hierüber dem mit einer 50kr.-Stempelmarlc zu versehenden versiegelten Offerte beizufchlicßcn. Jenen Offcrcntcn, von deren Anbot kein Gebrauch gemacht wird, wird nach gcfchlosscncr Concurrenz - Verhandlung das Vadium zurückgestellt. — Das Vadimn deS Erstchers hingegen bleibt entweder bis zum E rlage der Caution oder, falls er das Materialc nicht Zug für Zug bezahlen will, bis zur vollständigen Ma-terial-Bevorräthigung zurück. Die schriftlichen Ofscrte sind nach dem untcn beigefügten Formulare zu verfassen und, versehen mit der Nachweisung über den Erlag des Badiumö,' über die erreichte Großjährigkeit und das sittliche Be^ tragen des Bewerbers, längstens bis 20. Juni 1873, mittags 12 Uhr, um welche Stunde die com-missionelle Eröffnung stattfindet, bei dem Vorstande der k. k. Finanzdirection in Laibach zu überreichen. Die Bewerber um den Tabakverlag in Obei-laibach haben sich in ihren Offerten ausdrücklich zu verpflichten, denfelben entweder: a) gegen Bezug einer in Buchstaben auszudrückenden Provision oder k) unter Verzichtleistung auf eine Provision oder 0) unter Bezahlung eines jährlichen Betrages an das Aerar (Gewinstrücklaß, Pachtschilling) zu übernehmen. In letzterem Falle ist der angebotene Betrag in vierteljährigen Raten vorhinein beim k. k. Steueramte in Oberlaibach zu erlegen, und es kann wegen eines auch nur eine Quartalrate betragenden Rück standes selbst dann, wenn er sich innerhalb der Dauer des Aufkündigungstermines ergeben sollte, von der Behörde sogleich die Verschleißbefugnis entzogen werden. Offerte, welche der angedeuteten Eigenschaften oder Behelfe ermangeln, welche unbestimmt lauten, oder in denen sich auf andere Offerte bezogen wird, werden nicht berücksichtiget. Bei gleichlautenden Anboten wird sich die Wahl vorbehalten. Ein bestimmter Ertrag wird eben so wenig zuge sichert, als eine wie immer geartete nachträgliche Entschädigung oder Provisionserhöhung stattfindet. Die gegenseitige Aufkündigung ist, wenn nicht etwa wegen eines Gebrechens die sogleiche Entsetzung vom Vcrschlcißgcschäfte einzutreten hat, auf drei Monate festgesetzt. Von der Concurrenz sind jcne Personen aus-geschlossen, welche das Gesetz zum Abschlüsse von Verträgen überhaupt unfähig erklärt, dann jene, welche wegen eines Verbrechens, wegen Schleichhandels oder einer schweren GcfällSübertrctung, insoferne sich dicfelbe auf die Vorschriften rückstchtlich des Verkehrs mit Gegenständen des Staatsmono-pols bezieht, dann wegen eines Vergehens gegen die Sicherheit dcs Eigenthums schuldig erkannt oder rücksichtlich der gedachten Gefällsübertretungen wegen Unzulänglichkeit der Beweismittel von der Anklage freigesprochen wurden, endlich frühere Verschlcißer, welche von diefem Gcfchäfte strafweife entsetzt worden sind. Kommt ein solches Hindernis nach Uebernahme des Verschlcißgeschäftcs zur Kenntnis der Behörde, so kann die Verschleißbefugnis sogleich abgenommen werden. Formulnrc cincs Ojfcrtrs Ich Endesgefcrtigter erkläre mich bereit, den k. k. Tabakvcrlag in Oberlaibach unter Beobachtung der diesfalls bestehenden Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Erhaltung deS unangreifbaren Material-LagervorratheS, gegen Bezug einer Proviston von (mit Buchstaben ausgedrückt, ohne Radierung oder Corrcctur) oder gegen Vcrzicht-lcistung auf jede Provision oder ohne Anfpruch auf eine Provision unter Zahlung eines jährlichen Betrages von (gleichfalls mit Buchstaben ausgedrückt) in Betrieb zu übernehmen, und mache auf den Matcrialcredit per 2500 ft. (oder leinen) Anspruch. Die in der Concurren^Allsschreibung angeordneten Belege und Nachweisungen sind hier beigeschlossen. N., am .... 1873. (Eigmhändicie Uillerschrift mdsj Angabe dl« Stande« und NohnoNtsj, Von außen: Offert zur Erlangung des k. k. Tabakverlages zu ! Oberlaibach. Laibach, am 6. Mai 1873.