M". »»». Montag dem IW. Mngust KOHH. Z.50'. n<1 Nr. ^U4?2. Kund m a ch u ll g der Vorlesungen am k. k. politechnischen Institute in Wien im Studien-Jahre !85V September bis l. Oktober Vormittags in der Direktions-kanzlei Statt. Derjenige, welcher durch Krank' heit verhindert ist, sich vor Ablauf dieses Ter-mines persönlich um die Aufnahme zu melden, yat letztere schriftlich bei der Direktion anzusuchen, und über die Ursache der Verhinderung standhältlge Beweise beizubringen, widrigen- falls die Aufnahme nicht erfolgt, weil auf nachträglich beigebrachte Verhinderungs-Zeugnisse keine Rücksicht genommen wird. Jeder Aufzunehmende muß einen Ausweis über seine Beschäftigung bis zur Aufnahmszeit vorlegen, und muß die zu einem erfolgreichen Besuche der Vorlesungen nothwendige Knntniß der deutschen Sprache besitzen,, worüber in zweifelhaften Fällen eine Prüfung am Institute der Aufnahme vorhergeht. Die Aufnahme muß für jedes Jahr erneuert werden. Um als ordcntlicher Hörer ir< gend eines Lehrfaches der technischen oder kommerziellen Abtheilung aufgenommen zu werden, muß man die Realschule mit 6 Jahrgängen oder das Obergymnasium mit 8 Jahrgängen, oder den Vorbcreitungs-Jahrgang am Institute nut wenigstens erster Fortgangsklasse in allen Lehrfächern absolvirt haben, oder sich ci-ner Aufnahms- (Maturitats-) Prüfung über alle Lehrgcgenstände deß Vorbereitungs-Iahr-gangeö mit gleichem Erfolge unterziehen. In Bezug auf das Lebensalter findet fiir die Aufnahme in diese beiden Abtheilungen am Institute keine Beschränkung Statt. Jeder Studierende in diesen beiden Abtheilungen kann sich die Lehrfächer wählen, die für sein individuelles Bedürfniß ihm nützlich scheinen, mithin auch jedes einzelne Fach mit jedem an? dern aus beiden Abtheilungen verbinden. Wer als ordentlicher Hörer für irgend ein Lehrfach aufgenommen zu werden wünscht, muß sich jedoch über die für dasselbe erforderlichen Vorkenntnisse, ausweisen. Aus dem Vorbereitungöjahrgang ist daö Aufsteigen unmittelbar in die höhere Mathematik nicht gestattet. Der außerordentliche Hörer hat sich seiner Aufnahme wegen gleichfalls in der Di-' rektiouskanzlei zu melden; cr ist des BewtiseS seiner Vorkenntnisse enthoben, kann aber auch kein amtliches Prüfungszeugniß, sondern nur ein Privatzeugniß des Professors ansprechen. Wer nur einen Cyklus von Vorlesungen eines Faches zu besuchen gedenkt, wird als Gast angesehen, und hat seine Zulassung bei dem betreffenden Professor anzusuchen; ohne diese Genehmigung ist es nicht gestattet, Vor« lesungcn beizuwohnen. Jeder, sowohl ordentliche als außerordentliche Hörer, hat die Aufnahmstaxe von vier Gulden, nebst <5 kr. Stempelgebühr, ferner für jeden Semester zwölf Gulden Unter-richtsgcld zu entrichten. Die Aufnahmstaxc und der Stempel ist gleich bei der Aufnahme, daS Unterrichtsgeld von den ordentlichen Hörern im Verlaufe des Semesters in halbjährigen Raten spätestens am I. Dezember und l. Mai, von den außerordentlichen Hörern aber binnen der ersten l4 Tage jedes Halb. jahres zu erlegen. Die Bedingungen, unter welchen die Befreiung von Unterrichtsgelde angesucht werden kann, sind mittelst Anschlag in der Vorhalle des Instituts-Gebäudes kund gemacht. Jünglinge, welchen die für die Aufnahme in die technische oder kommerzielle Abtheilung vorgeschriebenen Studienzeugnisse fehlen und die sich auch der Aufnahmeprüfung nicht mit gutem Erfolge unterziehen können, werden in den Vor bere it ungs-Jahrgang aufgenommen, wenn sie wenigstens achtzehn Jahr" alt sind, oder doch mit l. Jänner ^^'«,5«, achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. ^^ Gaste zugelassen. ^" ^ ^ 4?n tungs-Iahrganges sind zum Erlag der Aufnahmstaxe von vier Gulden nebst Stcmpelge-dühr und eines Unterrichtsgeldes von sechs Gulden für jedes Halbjahr verpflichtet, welches spätestens bis ». Dezember und 1. Mai entrichtet sein muß. Für die außerordentlichen Lehrgegcnstände, für die Sprachen und für die Gewerbszcichnenschulen bleibt die Aufnahme den betreffenden Professoren oder Lehrern überlassen, und ist auch im Laufe des Jahres gestattet. Wien am 5«. Juli 1855. Die Direktion des k. k. politechnischen Institutes. Z, 484. !l (3) Nr. »3785. Im Auftrage des k. k. Finanz-Ministeriums vom 3. d. M., Z. »359«, wird Nachstehendes . zur öffentlichen Kenntniß gebracht: Bei der am l. August »855 vorgenommenen 268 Verlosung der ältern Staatsschuld ist die Serie Nr. 2U3 gezogen worden. Diese Serie enthalt Obligationen der ungarischen Hofkammcr von verschiedenem Zinsfüße u.z. Nr. 3 »78 mit einem Dreizehnte! der Kapitale summe,.;dann die Nummern 35 »9 bis einschlicßig 4»W !mit ihren ganzen Kapitalssummen, im Gesammtskapitalsbctrage von !,9ll9 57, kr. Diese Obligationen werden nach den Bcstim-mungen des Allerhöchsten Patentes vom 2», März »8»8/gegen ncue, zu dem ursprünglichen Zinsfüße in Konucntions-Münze verzinsliche Ltaatöschuldverschlcibungen umgewechselt werden. Von der k. k. Laildeöregielung für Krain. laibach am 8. August »855. ^ 499. « (>) Nr. 18070 K on ku rs. Kun d m ach un g. Bei dem k. k. Ncbenzollamte II. Klasse und de, Hafen- und Sanitätöagenlic in Sdobba, ist die Stelle des Einnehmers, zugleich Hafen- und See-Sanitatsagenten mit dem Gehalte jährl. 4UU fi., dem Genusse einer freien Wohnung, oder in Ermanglung derselben deö sysiemmaßigen Quartiergeldeö, dann der Psticht zur Leistung der Dielistkautiol, im Betrage eines Iahresge« Haltes, endlich mit der jährlichen Remuneration von 90 fl. für die Besorgung des Hafen- und Sanitätsdienstes zu besehen. Bewrrber um diese Stelle haben ihre gehölig belegten besuche, unter Nachweisung der zurück--gelegten Studien, der mit gutem Erfolge bestandeneu Sanitätö'Agi'Ntcn Prüfung, der erwor« belien Kenntnisse im Gefallö - und Verrechnungs-wesen, der vollkommenen Kenntniß der deutschen, so wie der italienischen Sprache, dann der Kau-tionsfähigkeit, und unter Angabe, ob und in welchem Grade sie mit Gefällst Hafen-oder See-Sanitätsbeamtcn des illyrischcn Küstenlandes ver« wandt oder verschwägert sind, im Wege ihrer vorgesetzten Behörde bis zum 15. September »855 bei der k. k. Kameral-Bezirks-Verwaltung in Gö>z einzubringen. K, k. steir. illyr. küstcnl. Finanz-^andcs-Di^ rcklion. Graz am 9. August 1855. Z. 500. a (») Nr. 17966 Konkurs-Kundmachung Im Bereiche der k. k. Finanz.öandcscDirek. tion für Steiermark, Karnten, Krain und Küsten-land, ist eine Flnanzwach'Kommissälsstelle l Klasse, mit dem Iahresgehalle von g >m Neu-stadtler Kllise u>ld Bezugsberechtigten für die in Folge der Grundentlastung aufgehobenen Be» züge, in die Einleitung des Verfahrens wegen Zuweisung der auf d>r Gült haftenden Forderungen auf die füe di.selbe uuögemittelten Urc »ari^l« und Laud.mial - Entschädigungskapitale pr. »M>» si. 25 kr., und pr 2U2 st. Ü5 kr,, mir-telst Edict.lusfert!gung für die Hypothekarglaul biger gewilliget. Es werdei» daher olle Jen,', denen ein Hypo-thekarrecht auf diese Gült zusteht, hiemit zur Anmeldung ihrer Ansprüche bis »5. Oktober Itt55 aujgefordert. Wer die Anmeldung in dieser Frist hiergee richts einzubrisigen uitterlaßt, wird so angesehen, als wenn er in die Ueberweisung seiner Forderung auf dieobbezelchneten Entlastungs-Kapitale, nach Maßgabe der ihn treffenden Reihenfolge, ein« gewiUiget hätte, wird bei dcr Verhandlung nicht mehr gehört, sofort den weiteren, im H. 23 des Patentes vom II. Aprü 185», Nr. U1 Reichs-gesetzblalt, auf das Ausbleiben eines zur.Tagsatzung vorgeladenen Hypothekarglaubigers gesetzten Folgen unterzogen, und mit seiner Forderung, wenn sie die Reihenfolge trifft, sammt den allfälligcn dreijährigen Zinsen, soweit dal'Bezirk6ver>valtung in Capo d' Istria wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungsstcuer in den auö dem angegebenen Auüweise zu ersehenden Steuerbeznken und von den nebenbei angegebenen Steuerobjekten im Wege dcr öffentlichen Versteinerung unter nachstehenden Bestimmungen in Packt ausgeboten wird. 1. Die Pachtverhandlungen werden bloß auf Ein Jahr, d. i. für die Zeit vom I. November 1855, lnö 3l. Oktober l85tt, mit odcr ohne der stillschweigenden Erneuerung auf cin weiteres Jahr gepflogen. 2. Auö dem angehängten Ausweise sind die Auörufspreise für die einzelnen Pachtbezirke und Steuerodjckte, sowie der Standort und Tag, an welchem die Pachtverhandlungen vorgenommen werden, zu entnehmen. 3. Zur Pachtung wird Jedermann zugelassm, der nach den Gesetzen und der Landesverfassung hiervon nicht aufgeschossen ist. Für jeden Fall sind alle Jene sowohl von der Uebernahme, als von dcr Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, wclche wegcn eines Verbrechens mit einer Strafe belegt, cder welche in eine kriminalgnichtlichk Uutersuchung verfallen sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. I.'nc Indwid'ien, wclche zu Folge des Strafgesetzbuches über Vefalls-Ueberiretungen wegen Schleichhandels oder cincr schweren Gcfallsüber-tretung in Untersuchung gezogen und gestraft, oder wegen des ?lbgangcs rechtlicher Beweise von dem Strafverfahren losgezählt wurden, sind durch sechs, auf den Zeitpunkt der Ucbertretung, oder wenn dcrs.lbc nicht bekannt ist, der Ent> dcckung derselben folgende Jahre als Pachtungä-bewerber ausgeschlossen. Ueber die persönliche Fähigkeit zur Eingehung eines Pachtvertrages überhaupt, hat sich der Pachtlustige vor dem Beginne dcr Pachtung über Aufforderung der Gcfallsbehörde mit glaudwürdi-gcn Dokumenten auszuweisen. 4. Wer im Namen eines Anderen eincn An« dot machen will, muß sich mit der gehörig lcga-lisitten Vollmacht seines. Machtgebcrö bei der Kommission vor der Lizitaticn ausweisen, und dieselbe ihr übergeben. 5. Diejenigen, welche an der Versteigerung Theil nehmen wollen, haben eincn, dem zehnten Theile d,6 Ausrufsprelses gleichkommenden Betrag >m Baren oder in öffentlichen Staatöobli-gationen, welche nach ihrem zur Zeit dcä Erlagcs bestehenden Börsemverche, d,c Lose dcr Anlehen von den Jahren 1834 und 1839 aber nach dem Nominalwerthe angenommen werden, der ilizita-tions - Kommission als vorläufige Kaution zu erlegen. Auch kann dafür eine einverleibte Pragmati-kal.Sicherheitsurkunde mit Beibringung des neuesten Grundbuchs- oder Wandtafel-Extraktes, worin der als vollauft? Kaution sicherzustellende Be« trag bereits ersichtlich sim muß, überreicht werden, welche jedoch zur Beurtheilung dcr Annehmbaren der SlchersteUung auch mildem ^chahungs-aktc der verhypothezirten Realität belegt sein muß. Zur Erlcichttrung jener Vtrsteigcrungslusti' gen, welche bereits Vcrzehrungs-Sleucr-Pächler swd, wird gestaltet, daß in Bctreff derjenigen Personen, wrlcke in dem Gebiete derselben leitenden Bezirksbehörde, in dcr.n Aebiet die Verzehrungöst'ucr-Versteigerung, an welcher sie Theil nehmen wollen, Slatt findet, einen Steuer, bezirk oder mehrere Verzchrungsstcuel bezirke be. lellö gepachtet und ihre dießMigc Kaution t,urcd ^rlaq baren Geld.ö oder in Staatspapieren geleistet haben, statt einer neuen vorlaufigen Kaution, lediglich eine Erklärung genügend ist, daß s" ihre für die gegenwärtige Pachtung bestellte Haution vorläufig für ihre künftige Vcrpssichlung aukdrh:nn. Es muß jedoch m diesem Falle der bttr.ffe»de Palter und beziehungsweise Pacht- lustige durch eine an dem Tage der Pa>i>tver-stligerung ausgefertigte Bestätigung der kompe. tenten Bezirkö-Verwaltung nachweisen, daß er nnt keinem Packtzinsrückstande von der von ihm bereitb gepachteten V^rzehrunqsstcutr aushafte, und daß auf die von ihm als Kaution dieser Pachtung gewidmeten ämtlich aufbewahrten Geldbeträge und öffentlichen Obl'gatiorien von keiner andern Person ein Verbot oder Pfandrecht erwirkt sei, und übcrdieß muß derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Kaution ousgesteUte Urkunde, über die Widmung des baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Kaution für seine gegenwärtige Verzchrungö' steuerpachtung geleistet wurde, für die Pachtung, welche er eingehen will, und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Versteigerungskommission überreichen und dieser Kommission auch die ihr ausgefolgten, für die gegenwärtige Pachtung vinkulirten öffentlichen Obligationen sammt dem bezüglichen Erlagscheine oder die Quittung über die hiefür erlegte bare Kaution und die Empfangsbestätigung der Staatsschulden Tilgungsfond« Hauptkasse, wenn die bare Kaution bei dem Tilgungsfonde Fruchtbringend angelegt wurde, übergeben. ll Die im Ausweise benannten Steuer- und rücksichtlich Pachtdezirke werden zuerst einzeln, und zwar, wenn in einem Bezirke zwei oder mehrere Steuer-Objekte zu verpachten sind, diese beiden oder mehrere Objekte zusammen ausgec boten, es wäre dcnn, daß kein Anbot für all« Objekte eines Pachtbczirkes gemacht werden.sollte, in welchem Falle auch Anbote für einzelne Steuer-Objekte des betreffenden Bezirkes angenommen werden. Nach geschehener Versteigerung der einzelnen Pachtbezirke ist es den Pachtlustigcn gestattet, mündliche Anbote auch für die Pachtung zweier oder mehrerer Bezirke, unter der Voraussehung, daß die Konkrelal-Andcte den Betrag dcr für die betreffenden Bezirke erzielten einzelnen Meistbote übersteigen, gegen dem zu machen, daß sie auf die im §. 5 dieser Kundma-chung bezeichnete Art, die vorlaufige Kaution für allr jene Bezirke, für welche der Gesammt anbot gestellt wird, erlegen. Wenn in dem mündlichen Konkretal-Anbote auch ein solcher Steuer oder Packtbezilk cnt« halten ist, für den bri d) D>'e schriftlichen Offerte müssen d>r oben im Punkte 6 aufgestellten Regel gtmaß alle Steuerol^etce der lm Offerte o.gr Arenen und und genau zu bezeichnenden Pachtbezilki umr fassen, zugleich den für «lie Pachtbezilke an» gebothenen B.trag mit Zahlen und Buchstac den genau ausdrücken, und sind von dem Anbotstcller mit seinem Vor- und Zunamen, dann Charakter und Wohnort zu unterzeich, nen; Parteien, welche nicht schreiben können, haben das Offert mit ihrem Handzeichen zu unterfertigen, und dasselbe nebst dem von dem Namensfertiger und einem Zeugen un< terschreiben zu lassen, dcrcn Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte beizusetzen , daß sie sich als Mitschuldner zur ungetheilten Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für Einen dem V«r fallSärar zur Erfüllung der Pachtdedingungen verbinden. Zugleich müssen sie in dem Of« ferte jenen Mitofferenten namhaft machen, an welchen auch allein die Uedcrgabc deö Pachtobjektiö und im gegebenen Falle die Auf" kündigung des Pachtvertrages geschehen kann. o) Diese Anbote dürfen durch keine der gegen-wärtigen Kundmachung oder den Lizitationö» bedingnissen entgegenlaufende Klauseln be» schränkt sein; vielmehr mü'ss.n dieselben die Versicherung enthalten, daß sich Offerent allen Bestimmungen dieser Kundmachung fügen, und die ihm genau bekannten Pachtbedingmsse, (welche daher vorläufig bei den im Punkte II dieser Kundmachung genannten Behörden und Gefällsorganen einzusehen sind), pünklich bc' folgen wolle. ll) Die schriftlichen Offerte können so wie die mündlichen auf eine einjährige Pachtperiode, mit oder ohne der Bedingung der stillschwei« gendcn Erneuerung auf ein wcitercö Pacht« jähr gestellt werden. <;) Die schriftlichen Offerte, wclche dem Einla« gen-Stcmpel pr. 15» kr. unterliegen, und für die Offerenten von dem Zeitpunkte der Ein« reichung für die Grfalls-Aerwaltung aber erst vom Tage, an welchem die Annahme des Offertes dem betreffenden Offercnten bekannt gemacht worden ist, verbindlich sind, müssen bei der k. k. Kame,al-Bezilkö-Aerwaltung in Lapodistricn versiegslt innerhalb der im angehängten Ausweise festgesetzten Frist überreicht werden. Schriftliche Offerte, welche nach der für die Einbringung festgesetzten Frist ein« langen, so wie solche, welche von den vorstehenden Bestimmungen im Wesentlichen ad» weichen, werden nicht berücksichtigt. ! f) Aus dem Umschlage des schriftlichen OffetteS müssen von Außen nebst dcr Adresse der Be, Horde, bei welcher das Offert zu überreichen ist, der Steuerbezirt, odcr die Bttuerbezirke, ze nachdem das Offert nur auf Einen, oder auf mchrcre Stcuerdezirke gerichtct ist, genau und deutlich angegeben werden. Das Formular eineS schriftlichen OfftttcS ist aus der (llnlage) ;u ersehen. 9' Die schriftlichen Offerte werden nach ge« endigter mündlichen Versteigerung, und nachdem alle anwesenden i!>z'tanten erklärt haben, keinen weitern Anbot macheu zu wollen, in Gegenwart der Pachtlustigen von dcm öizitations-Komnussär eröffnet, und bekannt gemacht. Mit der Er« össuulig der schriftlichen Anbote schließt dcr öiz" tacionsakr, und es wird bis zu dem Zeitpunkte, wo von der kompetenten Behörde über dense!-ben entschieden worden sein w>rd, kein nach« traglichcr Anbot angenommen. Die Gcfälis - Verwaltung behält sick ausdrücklich das Recht vor, je nach dem Auöschlage dcr mündlichen oder schriftlichen Anbote die Re^ sultate der Versteigerung für einzelne Bezirks, oder jene für größere Komplexe zu bcstattigi'N, daher die für einzelne Bezirke verM^cn«» P''st' bieter dadurch, daß für solche Bezirk K."^. tal-Anbote gemacht wurden, von o.r V^md' lichkeit ihre Vioo:e5 zusammen Brstbleter z)eblie-d.n sinN, so haven dieselben ebenso wie es oben ^unkt 8 litt. l, für sch"fcl!chc Offerte beslimn.t wurde, deu^uigen unter >l)nen »aniyaft zu ma-chen, an welchen auch allein die Uebcrgade des Pachto'.'jekteö u-,d im gegebenen Fall».' die Auf-kl,'jndi,i.u»g deii Pachlveltrageö geschah»!» kann. Würde die Zustellung der ?luskundlgung dc6 Pachtvertrages von Belte des ?lerars we^en 'Abwesenheit des Pächters oder des Bevollmach-t.'n nicht rechtzeitig geschehe,; können, odcr die Gefäl!6behörde die persönlich!.' Zustellung nicht passend finden, so sol! d>e Ueberreichung der Aufkündigung bei der betreffenden Steuer« Be« zirks Obrigkeit und falls die Pachtung mehrere Brznkc umfaßt, bei einer oder der andern Steuer^ !>zirktt-Odr,V.keit zur weiteren Ve:ständigun^ der Partei die Wirkung der persönlichen Zustellung vertaten. ll. Im Grunde der hohen Ministerial.Cut' schli.siuug vom l8, Jänner d. I , Z, """/.,«., wird bestimmt, dasi der Pächter auch die (3>n-hedung der den Gemeinden bewilligten Zuschlag..' zur H.^r;ehru»g6steulr für die in Rede stehenden Odjekte zu besorgen habe. '^ l2 Die allgemeinen Pachtbedingnisse kön« nen bei den KamerallBczirks Verwaltungen und den Oberen der Fmanzwache des Küstenlandes in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. Uebrigenö wird sich auf die Kundmachung der k. k. Fin^nz-öandcs-Direktion in Graz vom 22. Juni d. I., Z. llIU7, berufen. Von der k. k, Kameral-BeznkoVerwaltung. (äc,ftod>stria am U. August l855. F o r ln u l a r e e,ucü schriftlichen Offerte ö von I u n c n. Ich Endcögefertigter biete für die Pachtung der allgemeülen Velzeyrullgöstel'er von . . (folgt d><> Angabe der Strucrobjekte), in dem Steuer-bezirke ^jolgt der Name des Steuerbezirkes ) odcr in den Lteuerbezllkei» (folgen die Namen rer Steuerb^zuke), für rie Zot vom . . . Itt, 'dlü . . . 18. . . oeu Iahreöpachtschilllng von.....(Geldveclvlg m Q>tfern) d. l (Grlodctrag in Buchstaben), wobei ich die Ver-si yenulg beifüge, d^p ich oie ln der Ankündi-gung llllu. . . . und in den eingesehenen, oaher mir wohl bekannten Pachtbedingltljsen ent. haltl'nen Bestimmungen genau befolgen werde. Al6 vorläufige Kaution lege lch lm An« schluße den Betrag von . . . Gulden . . Kreuzen bei, oder lege ich o>> Kasse-Quittung uder o>.iü erlegte Vadiun« bel..... am . . . ltt. . . . (Üigel'.händlge Unterschrift mit Angabe deü ÜharukterS und Wohnortes».) H>on Außen. (Nebst der Adresse der Behörde, au welche das Offert nngesendet wird, und Bezeichnung des Bclragcö des beiliegenden «ÄeldeS odcr der Amtöquittung.) Offett für die Pachtung der allgemeinen Bcrzehlungssteuer in den Tteuerbezirke oder in den Steuerbezirken (folgt die genaue Bezeichnung der Bteucrobjekte und des Ht.ucr bezirkeö oder der Steuerbtzirke. zur Kundmachung über die Verpachtung deS Bezugeö der allgemeinen Velz.hiungssteuer füt das Verwaltuligsjcchr l^li. .,, «.^. iüclu'nnling Ausrufspreiö Ort 2 a g Zeitpunkt dis ,^ N ti m e celDditttevvn Zusammen ^ ^, _______ zu wclchei, » ^ " "' denen o.r Bc< elnzcln schnMichc »^ ^^ zug dcr Verzeh. ________________ der vorzunehmrn»- Ossc,ttn ^ Steuerbezilkes innnsstcuer ' „ ! . ^ «> n - eingebracht ^ verp«cht,g ,^^,„ Wein ««^7 5i<1, ,,,)« .^., 1 Capodistr.a . ^^sch I4UI .j^t ' N!?U ^8^ ^ Wein 3952 13 ^..^ ,.., ^ 2 Pnano . . ^„sch ,2,v» :^ ^0b ll,^ ^ Wein 2074 3, " ........ ..^ T. li P'smo . . Fle.,ch ^7 5, :;5 .....^ ... .3 a^ « 4 Albona . . Fi,j,ch 3.« Parenzo . . heisch U2!> 40^ ^^^'b^ ^ -!> Z , D,^.w,, ^ >'^^^ .«>«.,. ? : « Wein 1l?« i<» .^.., ,, ^ ^ «K "' Buje . . . heisch ?<><>52 "" " ^ ? ? Wein »32» 4"l, ,^<... .. ^ ^ ^ »l P'nguento . Fl^stl) 240 57^ "' ^ ^ 2° ^ Wein ll Zusammen. ^,.^ l2l20 lU "'" ^'^ Z. !238. (!) Nr. 226 l. E 0 i k t. Von dcm k, r, Bezirksgerichte Obtrlaibach wild hiemit tliild gein.icht: Es sei in die crekutwe Fnlbietunss der, der Apollmn'a Swettt von Ratitna gldö'sigcn, im Grll»l) buche Flcudeiithal z^l^ Urb. Ns. 36i V2 ""lkomine»' den und Icnit Schätzuxgt'Plototoll u^m l7, Novcm l,'er l854, ?lr. 4Ii, gclichtlich s um oder über ve» Schä^ungswettl), bei der dmtcü .uich unter demselben yinlax^rgeben wc>den wird. Hiczl, nieldc» die Kauflm'tigeu m't dem Bei satze eingeladen, daß da5 Schälzungsprotokol!, die ilizitationsbcdiiigllissc u,id der neueste Olundbuchoex^ c^ill ;li Ildernian,i^ Einsicht in dru g/wöhiUichcll Amlsstundcn l?i^ramls l'citll liegt. K. k. Bezick^gerlcht Odcrlaib^ch am l2. Juni 1855. Z. I22l. (l) Nr. 2043. Edikt. Vom k k. Bezirkogliichte Gottschec wild bekannt gemacht: Es habe über Ansuchen des Mathias Tschcrne von Olnein, die exekutive Versteigerung der, dem Paul König gehörigen, in Hohenbtlg Nr. 7 c>elsgcnen, mi Gluilbuchc drr Herrschaft Aollschec ^'<>in. IX, l'^z;. l^58, «ul) Rcttis. Vl,-. 75l vorkommenden, gt'ichtlich auf 350 fi. geschätzten "/,« Hübe, uiw der auf 32 fi. 22 tr. bewertheten Lc»l)r»iss^, wegen schuldigen 55 fi, c, 5. c. bewilliget, uno zu deren lUolnahme die T!a.slitzuiia. unter dem Schätzungswtrthe yinangtgcoen werden winden. D.-is Schätzungsprotokoll, der Grundbuchöcxlrakt lind die i?!z!tat!oilsbidiliqnisse können zu den gswöhn-licheil Anusstunden hiergcrichtZ eingesehen werdeu. K. k. Bezirksgericht Gottschec am «, M.ii »8)5, Nr. 3980. Da der 2. Termin ohne einen Aubot verstrichen ist, so wird der 3. und letzte den 7. Slptem. bcr vor sich gehen. K, k. Nezirkszzericht Gotlschee am ,0. August 1855. Z l23^. (l) Nl. ,295. Edikt. i!;ol d Uhr zu erschci»sn, odcr bis dahin ihr An< melduiigs^cftich schriftlich zu überreichen, widrin/n5 diesen Gläubigern au die Vcrlassenschtift. wen» sie duich die Bezahlung der angemeldeten Forderungen irschöpst würde, kein wcilerlr Anspruch zustänDe, als insofern ihnen «in Pfaudrecht glbührt. Vtcustadtl am 8. August 1855. Z. 1248 (l) Nr. 3,24 Edikt. Von dcm k. k. Bezirksgerichte Llttai wird mit Bezug aus das dießgcricktlich«,' Edikt vom 30. Mai d. I,, H, 2l68, in der Exslutioniislichc des Josef Vokal von Smnanslihrid, gegen Iohami Gorischek von Kl^slreinitz, pclo, 20 fi. c. 8. c., hirmit t'ckaunt gegebn, daß bei der auf dcn e». d. M, angeord-l'tt gewssencu l. Feilbitluogöt^gst'tzung für die zu ocraußcrude Realität lein Aul'ol gcinacht wurde, daß demnach am 3. September d. I. die zweite vorgenommen weide» wird. K. k. Bezirksgericht l^itlai am 7.August 1855. ö. >2ll. (,'!) 3ir. 3464. Edikt. Es wild hicmit b^kazult gcm.'.cht, d.,f! d!s Vtlseliwender, cMarl, hat, und cas ihm sonach ein Kurator in Person dcs Mathias ^lz von Oberdorf Nl. 24 bestcllt wordln ist, daher Iedermanu gcwar-net wird mil diesem Johlen, Wirant ohlic A.'isti,„. nnlug seines Vertreters ein wie immer gtarlctes ver. l.iadliä,sil Geschäft, dei sonsiigcr Ungültigkeit drösel-Ix'N, einzugehc,,. K. k. Bezirksgericht Neifniz n^ rczwntll St. Veit, Z. 124!»." (l) " In einer Current-Waren-Handlung am Hauptplatze wird ein Praktikant unter bescheidenen BedMMsscn aufgcnommcn. Das Nähere im Zeitungs-Comptoir.