AllllMall zur Laibacher Zeitung. >lr. IZ3. Samstag den 9. Juli 1853. Z. 327. . (,) A', 1U580. K u n d m a ch u n g. Von der k. k. Finanz Bandes-Direction für Steiermark, Kä'rnten und Krain wild in Folge Erlasies des hohen k. k, Finanzministeriums vom 5. Juni »853, Nr. 2117l, zur allgemeinen Kenntnis; gebracht, daß die in dem nachfolgenden Vcr-'eichniffc aufgeführten Linien-, Weg: und Blücken-mäuthe für die Verwaltungsjahrc 1854, 1855 und 185». Untcr gleichen Bestimmungen wird auch die Psiasteimauth der Stadtgemeinde Gratz vereint mit den Graher Linienmalithen mit dem in dem Verzeichnisse dieser Kundmachung bestimmten Aus-lufspreisc auf die für die Lienienmäuthe bestimmte Zeitdauer zur Verpachtung mit dem Beisatze aus' geschrieben, daß sowohl die städtische, als auch die araiische Mauthgebühr zusamnien nur Einmal und zwar bei dem Eingänge für den Ein- und Austlitt zugleich, folglich mit dem doppelten Be.-trage ein gehoben wird. Dieje Bestimmungen sind: 1. Die Versteigerung wild bei derselben Tag« satzung für die einjährige, dann für zwei- und dreijährige Zeitdauer abgehalten, und im Falle ei' nes günstigen Erfolges für die längere oder kürzere Pachtzeit mit Demjenigen der Vertlag abgeschlossen werden, dessen 'Anbot über den Ausrufspreis sich als der uollheilhafteste darstellt. 2. Aus dem anliegenden Ausweise sind die Namen der Hauptstalionen und der ihnen zuge theilten Filial-Einhebungen Wchrmauthen), die Anzahl der Meilen und Brückenclassen sammt dem Auspreise zu entnehmen. In diesem Ausweise ist auch der Ort und Tag angegeben, an welchem die Versteigerung einer jeden Station vorgenommen Werden wird. 3. Zu diesen Versteigerungen werden alle Jene zugelassen, welche nach den Gesehen zu solche» Geschäften geeignet, die beplmgenc Sichen emem Complex in so ferne dieselben bei derselben Tagsatzung versteigert werden wobei der Offcrent auch die Bedingung st^n kann, dasi sein Anerbieten nur für den Fall gelte, wenn ihm der ganze Complex, für den cr den Anbot stellte, ohne Ausscheidung irgend ciner Station überlassen werde. Die Staatsverwaltung behalt slch vor, je nach dem Ausschlage dieser Pachtverhandlungcn die Resultate der Versteigerungen für die einzelnen Mauthc ^ oder jene der Licitation für größere Complexe zu bestätigen. ?. Bezüglich der schriftlichen mit dem gesch l'chen Stämpel versehenen Anbote ist Folgendes s" beobachten: ") Dieselben müssen mit dem zu Folge des H. 8 dieser Kundmachung als vorläufige Caution sl^ abzustellenden Betrage im Baren oder in Staattzpapieren nach dem lehtbekannten bör- semaßigen Comse belegt, oder mit dem Beweise, daß dieser Betrag bei einer Aerarial Cassa ode, einem Gcfällsamte im Baren oder in Staatö-papicren nach dem Courswerthe erlegt, odel hypothekarisch pupillarmaßig sichergestellt worden sei, daher, so weit es sich um eine hypothekarische Sicherstellung handelt, mit den die landtastichc oder grundbüchliche Pfandverschrei-dung enthaltenden Landtafel- oder Ärundbuchs-Extracten und der gerichtlichen Schatzungs-urkunde der Hypothek versehen sei". k) Dieselben müssen bis zu dem in dem Äuöweise dieser Kundmachung bestimmten Tage bei der betreffenden Camera! - Bezn ksvelWallung für die darin genannten Pachtobjecte velsiegclt eingereicht werden. <-) Die schriftlichen Anbote müssen den Betrag, der für jede Station angeboten wird, in Zahlen und Buchstaben bestimmt und deutlich ausdrük-ken, sie düch-n keine Beziehungen auf andere Anbote enthalten, und si»d von dem Anbot, steller mit dem Vor- lind Zunamen, danu Cha rakter und Wohnort des Auostelleis zu unter-zeichnen. Parteien, welche nicht schreiben kön-»"n, haben dem Offelte ihl Handzeichen bcizu-! schen, und dasselbe nebstdem vl'N dem Namens fertiger und noch einem Zeugen unterfertigen zu lassen, deren Charakter und Wohnort eben^ falls anzugeben ist. Wen,, mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen wollen, so haben sie in dem Offerte beizn setzen, daß sie sich als Milschuldner zur unge theilten Hand, nämlich Ei>nr für Alle, und Alle für Einen dem Gefall sä rar zur Erfüllung der Pachtbedinglingen verpflichten. Zugleich müssen sie in dem Offerte jene Mit- - osserenten namhaft machen, an welche, allein die Uebergabe de5 Pachtubjectes geschehen kann. <1) Auf dem Umschlage des Offeltes sind je»e Mauthstalwlien, für welche der Anbot gemacht wird, deutlich anzugeben. <.') Diese Anbote dürfen duich feine den Licita tionodedinglingen nicht entsplechende Klauseln deschlänkr sein, vielmehr müssen dieselben die au6d>ückliche Elkläiung enthalten, daß der Offelent die in der Kundmachung enthaltenen und die bei der n.ündlichen Licitation vorgele seuen, in das LicitationHprotocoll aufgenommen nen Vertragsdedin^llngfn genau befolgen wolle l) Dle schlifllicheli Offerte können, so wie die mündlichen, auf eine emjählige, zwei- oder dreijährige Pachtperiode, oder auf alle drei Iahle zuqle.ch qestelit werden. ^) Von Außen müssen diese Eingaben mit der Aufschrift bezeichnet sein »Anbot zur Pachtung der Mauthstation« (hier folgt der Name der Station). Ein Formular eines solchen Offertes folgt unten zur Einsicht. l') Die schriftlichen Offerte sind von dem Zeitpuncte der Eiineichung für die Offcrentcn, für das hohe Aerar aber erst vom Tage angefan» gen, an welchem die Annahme des Offertes dem Anbietenden bekannt gemacht worden ist, verbindlich Die schriftlichen Offerte werden nach beendeter mündlicher Versteige,ung in Gegenwart der Pachtlustigen von dem Lüitationscommissar, wclchcm sie von der Cameral-Bezirksverwaltung, die sie in Empfang nahm, verzeichnet übermit telt werden, eröffnet und kundgemacht. "ls Erstiher der Pachtung wird dann ohne anaes^n"! '^'ig"ung zuzulassen, Derjenige ""Ue,eycn, der entweder bei der mündlichen Ver-s.^"""9 ober nach dem ordnungsmaßigcn chl'stl.chen Anbote als der Bestbieter erscheint, 6 zum Zeitpuncte der Versteigelung kein Pfand«echt oder Vcrdot von Jemanden erwirkt wurde, eine Erklärung genügend, daß sie ihre bereits für die gegenwärtige Pachtung bestellte Caution volläufig als Fortsetzung sür ihre künftigen Verpflichtungen ausdehnen. ». Gleich nach Beendigung der Velsteigcrung wird die als Vadium beigebrachte Sichelstellung denen zurückgestellt, welche die Mauth nicht erstan, den haben, dcm Bestvieler aber wird dieselbe nur nach gepflogener Richtigstellung der Caution ausgehändigt werden. Die Richtigstellung muß vor der Uebcrgabe des Pachtobjectes geschehen. »U. Nachdem die Limitation ciner Mauthstation geschlossen wulde, wird bis zu dem Augenblicke, wo die Nichtannahme des Anbotes von Seite der com))elenden Behörde ausgesprochen wor< den ist, kein nachträglicher Anbot angenommen. ,l. Die Uebergabe des Gegenstandes der Pachtung geschieht nach erfolgter Bestätigung des Licitalionsactes oder Offertes mit November 1853. 12. Der Pächter tritt rücksichtlich der gepachtete Station und der damit verbundenen Gebühren-Einnahme in die Rechte des Aerars. 13. Dort, wo Arrarial'Mauchgebaude be« stehen, wird, wenn der Pächter eö wünscht, wegen mielhweiser Ucverlassung derselben an ihn ein besondeteö lUbcreinkommen gepflogen werden. 14. Die allgemeinen Pachtdedingungen sind aus der Anlage zu entnehmen, die besonderen für die einzelnen Stationen eigens bestehenden Bcdine gungen können aber -vor der Velsteigerung beider betreffenden Cameral - Bezirksverwaltung in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen welden. . 15. Die Vicitatwnen beginnen immer pümtlich um die zehnte Stunde Vormittags. Formulare eines schriftlichen Offertes. (V on I n li e n) Ich Endesgeferligter biete für die ^acht..ng der Mauch (folgt der Name Stalwn) fu d Zeit vom I. November 1853 b.s 388 1854, oder vom ! November »853 bis Ende October l855, oder vom I. November l853 bi5 Ende October 185« den Iahrcspachtschilling von (Geldbetrag in Ziffern), das ist (Geldbetrag in Buchstaben), wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankündigung und in den Con-tractsbedingnissen enthaltenen Bestimmungen ge-nau befolgen werde. AIs volläufige Caution lege ich im Anschlüsse den Betrag von .... Gulden .... Kreuzer vel, — oder lege ich die nachfolgenden Urkunden bei, welche die Hypothekar-Sicherheit im Betrage von ... Gulden .... Kreuzer nachweisen. (Sind die bezeichneten Documente anzugeben), oder lege ich die Casse - Quittung über das erlegte Vadium bei. .....am .... 1853. (Unterschrift nach Maßgabe des § 7.) eo i n a unge n Dl« Bedingungen, u> ter wtlchen d>e Verpachtung St.Nt find.t, sind folaende: Erstens Dm Pääler wird das Recht einge-räumt. d>e iür die abpachtete ^tat'on, ore» Statlontn,g.'sihliä' bestimmten Maulhgebühr.'s« nach den besteh.nden Tariff.n und Vorschriften einzuheben. Der Tariff und eine Zusammenstellung del wichtigsten Mautl)oors«1 riften weiden demselbe». bei der U.bergabe der Station verzeichnet geg.n Empfangsbestätigung eingehändiget weiden. Zweitens. Bei den sogenannten Wehrmaulhet, od.rFilial'Stationen treten die nämlichen Weg-mauthgebühr. n wie bei de» Hauptstationen ein. Es unterliegen aber diesen Gebühren bei den N.hrmauthstationen nur jene Parteien, welcl e die Hauplstation umfahren, oder mit Vi.h umtr.idcn, las ist solche Parteien, w.'lche vol dem Hauptschranken hon der mauthpsi^i tige?, Straße ablenken und dieselbe hinter diesei. Schranken wieder benutzen. D>e Bruckenmauthgebühren aber sind bei de>, Wkhrmauthst>ilic>n.n nur in soweit einznhebel», als die mauthpstichligen Brücken wirklich benützl werden. Drittens. Dem Pachter werden die bei den Stationen befindlichen Schrankenbäume und Zugchör, in so weit sie ein Eigenthum des Aera? riums sind, un^ unter der Bedingung unentgeltlich überlassen, daßer die etwa nothwendig gen Reparaturen an denselben aus Eigenem bc-streite, und sie in demselben Zustande, als si> ihm übergeben worden sind, bei Be.ndigung seiner Pachtzeit dem Aerarium zurückstelle. Wl keine Schranken bestehen, oder die alten ganz unbrauchbar geworden sind, hat der Pächter fül die Herstellung eines neuen Schrankens zu sor-gen, der in diesem Falle dergestalt seln Eigelb lhum verbleibt, daß er nach Ende der Pachtzeii sich mit seinem allfälligrn Nachfolger abfinden, odcr den Schranken wegnehmen lassen kann. Viertens. Der Pachter ist weder berechtiget, die ihm verpachtete Station in eine andere Ortschaft zu verlegen, noch dieselbe von der Straße, an der sie dermal steht, zu entfernen, noch überhaupt den Schranken eigenmächtig zu versetzen. Es steht jedoch demselben frei, eine ander. Aufstellung des Schrai'kens bei der Gefallsbe-hö'rde anzusuchen, welche sich das Recht vorbehält, dazu ihre Einwilligung «m Emverständ nisse mit d.r politischen Bchörde zu ertheilen, wenn keine Anstande dagegen obwalten. Fünftens. Der Pächter >st verbunden, die Par. teien anständig zu behandeln, und bei Ta. und Nacht ohne Aufenthalt zu expednen. E6 l'egt ihm ob, den Reisenden, Fuhrleuten und Viehtreibcrn, die seinl» Schranken betreten, di^ Gebühren außer dem Amte auf der Straße abzunehmen, und die auf den entrichteten B" trag lautende Bolletc auf Verlangen einzuhan-digen, wie N'cht minder zur Nachtszeit den Platz am Schranken ergiebia zu beleuchten. Er ist verbunden, cii'e von der Gefallsbehörde bestätigte und leserliche Gebühle, tabelle, an dem sichtbarsten und zugänglichsten Platze außerhatt' des Elnhebungslocales anzuheften, und währen» der ganzen Pachtzeit ang.h.ftrc z>l lassm. Im Falle der N'chtbefolg.mg dieser Vorschriften verfallt der Pächt.r in eine Strafe von > bis 10 si., welche die Bezirksverwaltung von Fall zu Fall nach den Umständen bemessen wird. Becdstens. Die Beischaffung der Wegmauth-Valorbollettn bleibt dem Pachter überlassen, eo wird zedoch demselben ein Formular vergleich n»t werden, nach welchem die Bollrten gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung eine» anders g.formten, oder ges.iriebenen Boll.te, wird der verweigerten Erfolqung einer Poll.le gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahres zahl, Datum oder in dem Ansätze des O.büh r.nbetragcs corrigi'te oder rad'lte Bollete del Partei gegeben w.rden. Siebentens. Wird von einem Pächter d>e Mauth in einem Fille abgenommen, in wel^ chem sie nicht gebührt, oder wird von ein.r Partei ein höherer Betrag eingel)oben, als ge schlich bestimmt ist, so mrwilkt der Päätei e'nc Strafe >n d.m zwanzigfachen Betrage des zur Ungebühr bezogenen Mauthgeldeö, unab häng'g von jenen strafen, die ihn im Grund, der Strafgesetze noch tr.ffen könnten. Achtens. V.rlveiqert eine Partei bei Passirung des Schrankens oder der Brücke die Entlichtuna djen> gcn. die ev in eil,el'e>" und eindall'fach.' dcr(5jeku'y> als Sichllstellung der Strafe in Barem einzu^ heben, worüber er eine schriftliche Bestätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen dls Palters oder des Beschuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Ver-zehrlinszsteuer- oder Controllsamte, oder dem nächsten für die Untersuchungen über Gesälls-übertretunqrn bestellten Beamten, oder, wen», sich eine Obrigkeit naher befindet, bei derselben die Thalbcschrcidung aufgenommen, und ükc» dieselbe weiter nach dem Gesetze vorgegangen. Die wegen den gedachten Gefallsvcrkürzungen cilifließenden Strafgelder fallen, nach Alizlw der Kosten des Verfahrens, so weit dicse Kostet, nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pachter zu. Zehntens. Die Entscheidung der, sich auf die Einhcliung und Handhabung der Mauth be ziehenden Streitigkeiten zwischen dem Pächter und den Parteien st.ht den Cameraldehörden zu. Der Pachter ist daher verbunden, den G.fälls-b.hö'rden über alle Maulhangelegenheitcn, j< nachdem sie es fordern, schriftlich oder mündlich Rede und Antwort zu geben. Diese Behörden sind berechtigt, ihn hierzu im Falle der Weigerung oder Unterlassung durch Strafboten, oder auf andere gesetzliche Art zu verhalten. Gegen diese Entscheidung der Cameral'Bczirks-Verwaltung kann binnen vier Wochen der Recurs an die k. k. Finanz-Landesdircction und gegen Entscheidung der letzten gleichfalls binnen vier Wochen an das k. k. Finanz-Mmisterium ergriffen werden. Eil ft ens. Der Pachter ist verpflichtet, auf die Befolgung der mit Verordnung des k. k. steierm. lAubcrnnlms vom 17. Juni und des illyr. vom 2«/?8. Juni 1837, Z. 9884 und I4lU3, er folgten Kundmachung rücksichtlich der Ueberla-dung zu wachen, und die Anzeige hievon an die nächste politische Obrigkeit oder an das aackst« Zoll-, Verzehrungsteu.r- oder Controllsamt z» machen, je nachdem ein cder das andere Ami auf dem Wege, in dessen Richtung das Fuhr, werk zieht, der Mauthstation näher liegt. Wird die Anzeige richtig befunden, so gebührt ihm das Drittel des eingchobenen Strafbccrages. D»r Pachter hat ferner auch darüber zu wachen, daß die Circular-Verordnull^ des k. k. steierm. Guberniums vom 5. Juni und jene des k. k. illyr. Guberniums vom 12. Juni «840. Z. !»2lU und I^UW, betreffend die Festsetzung der Breite und d.s Gewichtes der Ladungen der Lastwagen, die Bespannung derselben, die Breite der Reife der Rader, und das Einlegen der Reißk.tten befolgt werde, und jede Außerachtlassung dieser Verordnung ist von dem Päckter gleichfalls, entweder del nächsten politisch. Obria/ ke,t oder dem nä'Men G.fällsamte anzuzeigen. Zwölftens. Dem Paä t" N'ht das Re^t, die Parteien zur Vorzeigung der MauthboUete von d^r zurückgelegten lchlen Station zu verhalt.n, nicht zu. Drei 5 eh n tens. D>>r Pächter verbindet si5 »ur Leillung einer le dt0 jahllicken Pacl^lschil-lings zu elleglN kommt, und die spätestens bis 2l) Oetober l>-5:j del der b.tteffenden Camc^ ral - Be;irksvei w,e!'e Cnuion kann in Bnem, oder mittelst Hypothekar-Sich.rst lluxa,, oder auch in k. k. Staalscreditspapieren, welche nack de„ dießfaUS bestehenden Vorschlisten beregnet und ange^ nou.men werdn, bestehen und elleqt werden. Zur (sll.ichterunq jener Verste!gerunaslusti< gen, welche bereits Palter einer Aerarial-Mauth sind,wird gestattet, daß in Betreffdeijenigen Per« sonen, welche in dem Bereiche jener leitenden Be.chkSbehörde, in deren Get'i.te die Mauth« versteigerling, an welcher sie Theil nelimen wollen, stattfindet, eine Mauth oder mehrere Mäuthe bereits gepachtet, und ihre dießfallige (5ant!on durch Erlag baren G«ldes, odcr i» Staatspapleren yel»istet haben, statt einer neuen vorläufigen Caution lediglich eine Erklaiung gc» liüczcnd ist. das; sie ihre für die gegenwärtige Paarung bestatte Caution vorläufig als Fortsetzung für ihre künftig Verpflichtung ausdehnen. Es muß jedoch in diesem Falle der betref» fettle Pachter und beziehungsweise Pachtlustige durch eine an dem Taqe der Pachtversteigerung ausgefertigte Bestätigung der competenden Bezirksverwaltung nachweisen, daß er mic keinem Pachtzinslückstande von der von ihm bereits ge« pachteten Mauth anshafte, und daß auf die von ihm a!s Caution dics.r Mauthstalion gewidme» M ten, amtlich aufbewahrten Geldbeträge und ö'f« 1 fcntlichen Obligationen von keiner anderen Per« ! son ein Verbot oder Pfandrecht crwirkt sei, und überdieß muß derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Caution ausgestellte Urkunde über die Widmung des baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für seine gegenwärtige Mauthpachtung geleistet wurde, für die Pachtung der Mauth, welche er eingehen will, uud welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Versteigerungs-Commission überreichen, und dieser Commission auch die ihr ausgefolgten, für die gegenwärtige Pachtung vinculnten Obligationen sammt dem bezüglichen Erlagscheine oder der Quittung über die früher erlegte bare Caution, und die Empfangsbestätigung der Staatsschulden - Tilgungsfonds ' Hauptcasse, wenn die bare Caution bei dem Tilgungsfonde fruchtbringend angelegt wurde, übergeben. Vierzehn tens. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aera-rialf,ebäude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann, wird, wenn ke>n Hinderniß obwaltet, wegen seiner Unterbringung in denselben mit ihm eine besondere Verhand« lung gepflogen werden. Fün fzeh nt ens. Den Pachtschillinq hat der Pächter auf seine Gefahr und Kosten an die betreffende Cameralbezirks- oder Filialcassc zu ....... abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten, welche bis spätestens an» ltt. elneö jeden Monats zu bezahlen sind. 389 Wcnn der Pächter aber mit einer Zahlungs-rate im Rückstände bleibt, so laufen von dem Verfallstage an l»s zur Tilgung der rückständigen Pacbttale vierpercentiqe Verzugszinsen, wel^ che hiemu ausdrücklich beduna.cn werden. Ge «^zehntens. Wenn einem Pachter die Be» nützung d.s ganzen aepackt.ten Obj.ctes, oder b,i Concretal-Verpachtungen die Benützung auct> nur eines einzelnen, zu d»>» Concr.ta!°Pachtob. jecten gehöriaen.j.doch !elbststänri.,en Mauthob, jectes dulch ein Eleme»Ua»er weisen, durch einen Zeitraum von w»nig-stcns vierzehn Taqen »«"unterbrochen a.ä,>zl,r.e Vergütuna. aber die für d,e Ze,t der enlaanaene,. Benützuna d.s ihm entzogenen M^ut!w7j,cttö entfallende P.n5>t-sckllllnasquoce n>a t übersteigen daif. Als selbst-stand,«es M nithos'j.sl wird be> Concrelal^Pach tungen jede Mal,tt'st>tt!m> ang.s.lie,. und behau delt, W.Ichein dei Vt einem ftldMand.qon Aus.ufspreise aufgeführt wird. ^eimc. der ?luom,ttlm.g der auf d.s entzogene l'l^^d'.e Mm.thobject von dem Concrete p^ t,ch,Umge e..tfall.nden Pachtsckilllngsquote WNd ^.ch ''i Ausfertigung des Bertrams der Pa^m7"^^^ Eoncr.tal^^j,ct gebotene "'begründendes Elementarereigniß angehen ^,^^".gn.sseg keine Entschädigung anzu-'pr^en beredriget ist, > « u ° Me von dem Willen des Pachters abhän-glndcn, doher durch sein Vechl ulden hervorge-^>enen,d,eBenühungdesPachtobject.s beheben-oen oder beschrä„kendcn Umstände, so wie alle Zu-saUc ul.d Elrigli'ssl', die bloß auf eine Verminde-ungdcs Pachtcbj.ctes im größeren oder gcringe^ " "aße einwirken, durch welche aber die Be-"Uhu',g eines selbstständigen Mauthobjectes nicht «änlich unmöglich gemacht wird, treffen gleich-A^f ., ^"^)ler, der folglich den herbeigeführten ein -,,""' ^"rage des gepachteten Objectes ohne ^/"^"»ch auf Entschädigung zutragen hat. "lr Bc^<^^^^'6u"6^6^"ck)e wegen entgange-der peremt"'.^ ^^' Pachtobjecte müssen während Tage der B'^" ^^'^ "^" ^' Monaten, vom Bezirksbchö^/^^ desHinderniss.s an, beider tion gelegen' ist "!. ^">" Bezirk die Mauthsta-auf solche Gesu^^""'^^ werden, widrigens werden wird ^ ^'"e Rücksicht genommen ^"bzehntens. ^, t" d,e venragsmäLi '" ^all, wenn derPäch-"5" ersüllcn s.Ut/tt? ^'dingungen nicht ge-lur die Erfüllung^ 'bt es d,„ „it der Sorge Vehordcn ft.j, ,^ 'A'ttages beauftragten ttag^ttihre,^^ ,^ Erfüllun des Ver' r Rechtswc, f,/a7 ",", '^ "m Pächter dem Vertrag, mach", ^/^"'che, die er aus stehen soll. ^" können glaubt, offen Hiernach wird jcdcß.^, dem Falle, wenn dcr Pz^'besondere in Caullon nicht zur steho>ig,^"' die b.dunqene stet, oder den Pachtsch,u.,g '^'Uständiq i,j. Zeit nicht, oder nicht vollstäudj. .//^^^^'^n Gefallsbchörde zustehen, sogleich ^"-cs der lwttwen Wege, ohnc sci»e Vern.hniun^^."'"'' ster auf die gepachtete ?tat,on, w^,ch ^"' Station auf seine Rechnung und G.fahr ^ verwalten haben wird, einzusetzen, oder das g^ Packtete Object auf seine Gefahr und Kosten neuer.-^!"Ys feilzubieten, und die eine oder die andere Maßregel, oder beide zugleich zu ergreifen, " endlich auch den Pächter zugleich im andern ^ zur Erfüllung des V.rtrages zu verhalten. d"5>/^" ^"l"' Fälle bls>dt dcr Pächter in du"/ene^n ^'' '^''" ^^'^'' d" "" d.'m b.- den würd ^^ l>^llmge nicht ein^ebraci t >v»r: e, und der G^fällsdehöldc es steht zu, den angehenden nebst den schuldig gebliebenen Betrag aus seiner Caution, nö'thig'NfaUs auch von seinem übrigen Vermögen einzubringen. Wenn bei der in einem solchen Falle vorgenommenen Wiedervrrsteigeruna, ein höherer PachtscdiUma erlangt werden sollte, oder w.nn bei der auf Gefadr u^d K^st.n des Paä'telö vorgenommenen S>qu.stres r.i-ncs Miuthertläglnß sich elaäl,'e, so soll la5 Gefallßärar berechtig»t sem, diese Vl»tl>»l. sür sich ;u b.halten. Acdt zehntens. D>M Pächter, wie dl' Fi"c»,z iland.soire.tion steht, sofern walireno des Lau fetz d.r Pachtmt e»ne Aend.runc, in d.n B.stim wungl'.i d.s W sches, lie auf d.n V«ttag ,'n.' ^".fluß ausübt, Ilalt si^.n sollte, t'ne v> r läufi,n drc!mol»all>a e Ausklinki .ung vor dem ?ll'laufe d,6 Vclw.iltu!i,.sjcchl'6 fe«. Neun;, lintens. D>ih unti-rserti^te Lic>t.'tio''i'' protocol! vertritt die stelle der förx'llll'eu ü^n tractburknnde, »,,d verbindet d.n B.steter so gleich vom Zeitpuncte der U"terfeMguna, n?al) rend für d>e Staatsuerwaltuna d>e volle G l tiqkcit d.ö V.rsrag.s von d>r A»nahme dek ?l.,botes von Bette d.r zur Bestätigung solchc, Pachtv.rträ'ge b.r.clt'gten Behöllen abhängt, und d^her erst mit der an den B.sib'>ttr .lfola, ten Bikanntgebung ds l'ic;tat>cm0protl'c<'ll w,qe" Abwesenheit d.s mittelst eines schriftlichen Os fertes als B.stb,et.r verbliebenen Licit.lnten vl'n demselben niä t gefertigt wildet,, und erfolgt zu demselben die obnwähnte vorbehalten? Ra tification, so wird auf der Grundlage det» Offittcs und der kundg.machtrn Pachtbedin gungen ein sörml'cker Col,tract in zwei gleichlautenden Parien errichtet w.rden. Sollte der Off.renl sich weigll«,, den form-lichen Contract zu unterfertigen, so haben die m,t §. 17 festgesetzte« Reä te d.s Gefällsärare einzutreten. Die Entscheidung, ob der mündliche oder schriftliche Anbot von der competen-ten Behörde ralifl^rt werde, wird längstens bis zum Anf^ngstage d'i, und es kommt die den Holzfuhren zuge-"andene Begünstigung auch den zum Gewerbs-^U-irbe nothwendign Fl'hle" mit Holzkohlen 5" Blatten. Hinsichtlich her B^ünstig""g d Hofkam mer-D.crel vom 2^. Apr,l 1845, Z l»NW, nunmehr au> duritl^nen n,aulhfre« ^u 'eh^lldein sind. Der m.)url>!r>>en B Handlung sind ferner 5u „nter^.h.n: :>) Die umütaelllia cn u»t.»thän>aen Fubren mit 3«1 ul'.r.N'b^li ge^en Vorzeigung'e^ukS' l) rlst angeblich seelsoracr zu chlin geistlichen Func-tionen abholen, nii't zukömmt, e) Die zum Baue und Erhaltung der Aerarial-straßen bestimntt.n Fuhren a/g/n Vorzeigung der Certificate d«r b.trcff.nden Stoßen-Commissäre. ) ?llle regelmäßigen von Aerarial Briefsammlungen zur Verbindung mit Poststationen ausgehenden und lü'ckkehrcnl-en Postbotenfahrten, wobei blM>rkt wird, daß in Folge hohen Finanz-Ministerial Erl.'ss.s vom 21. Mai »85l, 3ir, l5»W2, künftighin und zwar vom V.rwaltungsjahre 1854 angefangen, die ein-spännigen Postbotenfahrten bei Beobachtung dcr uou der bestandenen allgemeinen Hof-k^mmer unttlm 4. März 1^4«, Nr.v"/^, angeordneten Vorsichtsmaßregeln auch dann von der Entrichtung dct Wegmauthgcbühren befreit sein sollen, wenn mittelst einer solchen Pcslbotlflihren zur Wiederaufbauung eines durch irgend ein Elementar Ereignis; zerstör-' ten Gebäudes. j.) Die k. k. Gensd'armerie, welche gemäß l). Finanz - Ministerial - Decretes vom N). Iull ,850, 1!»ri!54, rücksichtlich der Weg-, Brücken- und Ueberfuhr-Mauth mit dem k. k. Militär vollkommen gl.ich zu behandeln ist. Zwei und zwanzigstens. Wird als Bedingung noch beigefügt, daß die mit der illyri« jcken Gubernial-Currende vom ll>. Juni I84U, Zahl 14852. allgemein von S.ite des k k. stcicrm. Guberniums aber mit Aerordnunq vom N). Juni ,840, Zahl !)lt:l6, den Kreioämlern in Folge hohen Hoftammcr-Decretcs vom 8. Mai »8-iU, Zahl NNttl, bekannt gemachte Bestimmung an der Sl.lle des §. 4 !>t». »-der Vorschrift vom l?. Mai 1821, rücksicht« lich der mauthfreien Behandlung d.r rohen Material- uud Bl'Nnstoff.'fuhren zum Behufe dcr Bearbeitung für montan,stisch-conzessionirte. Werke im Orte, wo der Mauthschranken sich befindet, qegen ausdrückliche Bezeichnung jener Werke, die bei den verpachteten Achranken die Mauthfltiheit zu gemeßcn haben, in Wirksamkeit vlnbt; dagegen wild die den Fuhren mit Erzeugnissen aus den k k. Aerarial-Berg« werken nach den Mauthdirectiven vom Jahre 1821 zustehende Mauthfreiheit zufolge hohen Finanz-Ministerial-Erlasses vom 13. April 1850, mit 1. November 1850 aufgehoben; wornach diese Fahrten ganz gleich mit den Fuhren solcher Erzeugnisse aus Privat-Bergwerken behandelt werdcn. Drei und zwanzigstens. An wie viel Mauthschranken die b.tt'ff."d,' Manch eit,^hoben werden k.inn, an w.lchen Oll.» der d'elNäl' lige Maut!)schranken aufgestellt >st, m,d eidlich welckc W.hrschranken allenfalls zu der v>r-Pasteten Muutl) gehören, u»d an welch/'" O't.n sich dieselben aufg.st.llt l'.fl'"de„. w'ld in d.n N'rNeiqerunas-ProtocoUel, ur^ den Mauthpact'tvertragen gemm ansc«cl"" w^oen. 390 Ausweis ! über die für die Verwaltungsjahre 185^, 1855 und l356 neu zu verpachtenden Linien-, Weg- und Brü^ ckenmäuthe in dcn Kronländern Steiermark, Krain und Karnten. D ^ 3 ^ » ^ 3 ^ d e v - Classe d e r Jahr Offerte » V ^ M a u t h - S t a t i o n c n. I> Versteigerung ---------------- einzureichen sind. Tage n S t e i e r m a r k. . U Gratzer Linien - Wegma u the: D Karlau . . . Linien-Wegmauth l -> > Lazarcth ...„,, , — ^ ^ W Ettinfelb ... „ „ , - 3 " > Eggc.ib.rq ..„„,— G ^ B > Papi.r-Mühle .„„,— « .^ <-, W Harmüdorf . . „ ., I — ^ ^ . Z « W St.Ptter. . . „ „ Z ^ ^ ^ ^ ^ > Et. Lecnh^rd. . ,. „ l - ^. »Z / IWW - ^ ^ > Geidorf ... „ ., l ^ ^ " ^ ^ » Ste.ndruch ..„„!-- «K ^ « Hengottwi^s ..„„,— ^ ^ K " » «zschömn, . . - „ „ l -—- " ^ ^ M MlNlll.s.dorf nächst ^ ^ ^ 3 "^ HaNfrfeldschral.ken ? " " ^ "" D D «^ <- Städtische. . . Pst^st.rma^th — — I^llw — W Wiener Straße: D > I» ^- „ We,;- und Mücken ! .. l^ ^'^'' l. Auqust _.,, Camcr.l. Bez - ^uli > Wmth. ... ^^ 2 -. Camera - Bez.- ,^ 8.^.. Verwaltung ^.^ » ^ l ! Verwaltung s Gratz > l» U n g a r i s ch e S t r a ß e. D Sttueraml ll. Auqust 2. August I Fürstenf.ld . . Weg. »l Bruckenmauth 2 ll. Fiilsteufeld l^5,» 2!>5 Oleiödorf . . . ., „ » ll. (Zamel^Bez.- l. Al,^,:st 2?l8 — waltling Gray 28. Juli // Vel Weitung li-i.',:l l85>3 » T r j e st e r S t r a ß e: ! . öa»dscha-Blücke . W^g-u. Brücke>imal,th' 31 lll. /(Aratzer 2. Auqust 48Utt -- ^ Camera!-Bez.- 29 ^uli j ! ) Cameral-Bez.r 1853 V. M. > Verwaltung ^'^ Spielfeld . . . Blückenmauth — lll. ^ Verwaltung 2. August !5 - ^ Gratz > _____ , 1853 N. M. Peßnitzbach . . ,. „ — l. ^ , 2W — , Mcndurg Gratzcrtyor Wcgmautl) 3 - Mai vul gcr z7^,. _ ^ Franz - - - j „ „ 3 l. U. ^ !> ^i.<»7 — ^ ^ Kärntner Straße: St. Oswald .. Wegmauth >2 - l) Cnn^Bez.- , ^.li l ^">— . Camcral^Bcz. «) ^tt Juli '"lmtz....., „ 2 - c Verwaltung ^ ",^ '" " ^ ^'"^ Mahrenbevg . . „ „ ! ^ " 1^ Marburg ^ > 8b!>^ ^ Marburg s> W i e n e r S t r a ß e: Spital am Bemering Wegmauth 2 — , Stcueramt Is. Juli s,;M» — ! 17 Juli ^ Mürzzuschlag . . Weg-u. Brückenmaulh 3 1. ^ M ürzzu« ^ »853 Ul5«0 - < ^^^^Z) ? ^z «_ Ki.ddcrg . . - „ „ 3 ll. > schlag ^Vormittags 20W - i^ V Camelal'Bez.- ^ 19. Juli WO - l ^^^ l 17. Juli ^ do. Oratzetthor Weg« u '^rückclmiai^tl) 3 lll. > Vcllvaltu»ig > lf<53 l«!2 — » ? ^^ oo. ^eobm'ttyor „ „ 3 N. ^ Brück H Vormittags 402" - > ^ f<) ' I t a l i e li e r S t r a ß e: ^d.„ im M.il) tl^le Wea">al.'h 2 - l (Za^clal^ez - ,9. I"l> »3W - Cameml-B.z - i ,«^ «„^j do. !.>Z^ll..'ftll^, Weg-u Bluck.l.m^. _ Camcral.Ne- MttMndorf . . We.mautl) 3 - zu "'>'' ,3<; Aich dci Gröbming ^Weg. u. Nrückenmauth 3^ ,. M. ^^^ ) 25. I.li 288 - ) Camera!-Bez.. ,»9. Juli ««g. ' . > " - »! l. Growing z^.^ 35U^^7' ! "" T h a u e r n S t r a ß e: . ? Tlibenvd.Bt.Iohann W,gmauch 4 — ,200 __! 3"^^ ' ' «.. " " l - Sl,ueramt 2,. Juli »5l> - Eameral'Bez.- __ <_ ,. S Georgen oder W^g-u. BM.nmauch , ,1. ,853 4<»U ^ Verwaltung '^' ^rTl^n,..... , , j^udendnrg ^chmittags ^^ Bruck' "'" ! l S t,r a ß e ü b e.l d e n P ü h r n : , Spital am Bühren l Wegmauch 3 — steueramt 23. Juli 1,5« ,5 Camercll.B.z.- 19 Juli ' ! siezen ,85>3 Verwaltung 1853 l Nachmlltllgs Bruct — Kk r a i n. W i e l, e r S t r a ß e: ^'""' ' ' ' ^ Wcgmauch «, ^_ , Pteueramt !. z^g, „ <, ,. ^^""' ' ' ' -' -. 2 - ^ Eaa > 25. Juli «""i ^ « .^ 2l. Iul, Fcistr>h ob Pc>dp.tsch Weg. u Brück.nmauth 2 lll l ^53 ,?»? ^ ^mcral-Bez.. ,853 ^ Tschcrmttsch . . ^ BMenmauth - 111' ' Cam. Be, V. ' 20 Juli ^' Verwaltung '^ ^. . , ^ in Laibach 1853 Obdach.. Wegmauth 3 - ) Steueramt > 25, Juli Zl354 ~ Laibach . 23. Juli ^' ' ' Wassermauch — — ) Oderlalbach ^ »853 197 — I 1853 H W u rz n er oder Villacher 'Straße: Wuizcn . . . Weg-u. Brück.nmauch 3> III ,^ . ^ 772 « Eavi dci Aßli«g . W^mauch '3 - ) Sttueramt ^ 2 .Juli ^- ^^ ^ ^ ^ ^ld . . . . Brückcnmauth - I. M. ) Kronau > ^ 18i3 ^^ I.mecal Steucramt 18. Juli 1853 5,0« - Verwaltung 14. I«l. " " ^ «l. i Kramburg 19.Iuli»853 4»W — .Laibach 185-l ! 15. do. do.« ^^ (I. Anitsblat Nl. l53 vom 9. Juli 1853.) 2 3N2 ^« Benennung Kategorie 5 Ort Tag Ausrufs» Behörde, Bis zu ^» A Brücken« ., .. . A ^ .______________------------------------------------------------------^ ^-__________________________________ prelS für e,n . . .... .. « ^ ' be» welcher dle welchem Z ß der ^ blasse „ ^ Jahr Offerte V «l M a u t h ' S t a t i o n e n, I' Versteigerung. ---------------einzureichen sind. Tage V______________________________________^___ ______________________fl. ^kr.______________________ Wippach erStraße: Zoll bei Haidenschaft Wegmauth l — Bteueramt 26. Juli 2»6U — Camcral-Bez.- Wippach ,853 Verwaltung 22. Juli La,dach ,853 Fiumaner Straße: Feistritz bei Dorneg Weg- u. Brückenmauth 2 I. Steueramt < 28, Juli 772 — ) Cameral^Bez.- ) 23. Juli Feistriz bei > 1853 ) Verwaltung ) ^ Sagurie . . . Wegmauch 2 — Dornegg 153 — ) Laibach ) 1853 A g r a m e r S t r a ß e: Iesenitz ... Weamauth I — ^^'valtungs- .,.,,« >u^ ^ Munkendorf. . Weg u, Brückenmauth 2 III. /amtdcrDomal^ ,^.."' "^ — )Eameral Neustadtl »853 St. Marein . . „ „ 2 - . Verwaltung ^ ' ^.^ ,.>«w > Neustadtl > ^'^ '"U" " RatschacherStraße: ^, Gurkfeld . . . Weqmauth 2> — St^dtkanzlei «^ 2 August ««<» - Camerai-Bez.. , 3«. Juli Radna dciRukensteln Weg-u. Blückenmautl) I II. zu !5 «853 98! - Verwaltung , »853 Laagdei Sotetzka. „ „ I l Gurkfeld ^> <»6<> - Neustadtl CarlstadterSlraße: Mottling . . . Wegmauth 3 — ^ ^ <« Stadlkanzlei 25. Juli , .^, .^ ^"'"' ^' 22. Iull «, .^ .. ,,, m, ...- ,^^l l'i«» it5 Verwaltung ,^".. dto ... Brückenmauth — III. Mottling »856 Ncustadtl _____ K a r n t o n. Kap p l er oder Seewalder Straße: Kappcl ... Weg.uBrückenmautl) ^ j ,8. Juli '"''" V^?' !! ^4 I.li Vellach ...» » Il.l.l.l.>l ^"p"'l j ,853 ^ ^. Klagenfurt>l "" ^lnterdrauburger Straße: Klausen . . . Brückenmauth — I. I. ^ Ortsbehorde ^ ^,^ ^^. 480 ltt »6. Juli Unterdrauburg . N.gmautl) 2 — > zu Unter' ? ^.^ 557 20 ^ni. Nez »853 Wunderstetten . Weg« u. Brückenmauth 3 I. I. ) d^aubulg 1 ' 9U2 3<» Verwalt. " Volkermarkt.. Wegmauth 3 — Steueramt zu 23. Juli Il0l - ' agensul .^. I^i Griffen . . . Weg- u. Brückenmauth 3 I. I. s Völkermarkt »853 70l »5 l^»3 L a v a n t e r und St Pauler Straße: - Et. Paul . . . Wegmauth 2 - ^ Eteueramt / ». <^ . ,?^!l " Cam. Bez. .... ^ .. Wolfoderg . . Weg-u. Brückenmauth 2 II. ^ zu > 25-Iull l00<» - Verwalt "- Iul, ^ St. Gertraud . „ » ^ »- l Wolfsberg ( '^ ^ " Klagenfurt '^ Bt Leonhard . . Wegmauth 2 — ) ' ^ ^ ?:>0 — ^ LeoblerStraße: «. Leobel . . . . Wegmauth 2 - Klagenfurter j ..5 ^uli '"'" "!) ^"^' I 23. Juli — Can, Bez. ,^ i Verwalt. Knschentheuer . . >> « "" Verwaltung ) '"'"' 13U0 ->! Kl agenfu rt S t. V e i t e r Straße: " Friesach . . . Weg. u. Brückenmauth 3l l- !j Steueramt ^ 28 Juli ^^' "" ! 6am. Bez. >2ti. Juli Mölblinq . . . Brückenmauth - > '' i ' i" ^^l '"^'^ ^ Venvalt. i z^.z " St. Veit . . . Wegr u. Brückenmauth 3 I. I- I. >1 ^t. Veit ! '"' 473U -- »Kl ag enfu rt ' «-; Klagenfurter Linien - Wegmäuthe. St. Veiter Thor . Linien«, Weg, und Brückenmauth — I. 2!>tw Villacher Thor . Linien - Wcgmauth , — Vl5 -" ^ ., Vlktrmger Thor und ^"'"- >"^' ,^ ^uli m..«^l/ Manfurtcr Brücke Linien-, Weg' und Verwalt. ' ^ ^,.1^, .rt 18^ Brückenmauth l I. Klagenfurt "'" " 380 — z ,«. Juli Greifenburg . . . 2 - ) Gre.fenbulg ) »853 330 - ^^ » ^ .- Spiral. . . . Weqmauth 2 — j Vteueramt ^ 23. ^ul> ^ Klaqenfnrt ^2«. Juli Paternion .. Weg-u. Vrückenmauth 3 ill« ^"Spital ^^ l8>3 ,898 3«' j '^'^ L a i l>. a ch e r Straße: «»» K^'neg - . . Wegmauth >2 — l k. k. Verw. ?lmt »8. Juli ,',7 — Cam. Bez. Ver- 14. Juli ^ ^ ! I zu Arnoldstein ls53 Klagenfurt l853 K l a g c n f u r t e r Straße: ^ Velden . . . . , Wegmauth l» — k. k. Hpt Zollmt. 22. I^li »,— lsam. Bez. Ver. ,9, Juli ^. l I zl' Villach ^53 ! Klagen furl l«53 Villachcr Linien - Wegmauthe. Vi^rOberchor ^^ '- ,^ ^?.Haupt. ,,,^, A« ,,n .am. B.. ,^,.^ S t l a ß e nach G ö > z un» Italic,,: )l,n^l^ss'!> «, „, ' - Verwalt. li». Juli "lnol0,lm, . . Bruckenmauth - U. Verwaltung^ ,^ ^- »302 - Klagenfurt ,853 Amt ,^7» l l Arnoldstein '"^^ 1 ^ Von der k. k. Finanz-Landesdirection für Gteiermark, Karnten und Krain. Gratz, am 22. Juni lb5). Z. 328. l. (3) Nl. , und 3'Vz Klafter in das hierottig/ k. k. Gefallen.Obcramtsgrbä'ude "m Naan, und 85» Klafter ,n das Holzmagazin im am Schuld platze Nr. 297, >,nd die für die k. k. Steuer-^uecllon, und die k. k. Finanzprocuraluls^ Abtheilung benöthigten Quantitäten in die Holzlegen dieser beiden «ehörden, welche das benö- thigte Quantum nicht auf ein Mal fassen können, über jedesmalige lluffollerung in der angespro chencn Quanlitäl a^zuliescr», u„d in allen beli^nii' ten Orten klafterweise (j.'0e Klafter mit einem Kreuzstoste versehen) auf Kosten des Lieferanten in d.r betreffenden Holzremise, aufzuschichten. 3. Nach beendeter Lieferung wird dem Lieferanten der entfallende Vergütungöbetrag dci der hielortigen k. k. Camelal.Uezirköcasse zahlbar, angewiesen werden. 4. Sollte der Contlah.nt die Lieferung nicht vollständig erfüllen, so räumt er dem allerh. Attar, rücksichtlich der k. k. Camera! - Bezirks-Verwaltung das 3iecht ein, den Holzbedmf auf dessen Kosten, um was immer für einen Preis, und auf was immer für eine Art beizuschaffen, und den ausgelegten, allenfalls den ElsteyungS« preis übersteigenden Mehrbettag aus seinem em-gclegten Vadium, und bei Unzukömmllchkeit dieses lehtern aus seinem ganzen Vermögen einzubringen. 5. Zu diesem Ende hat jeder Unternehmungs-lustige vor der Versteigerung ein Vadium von llU fl. zu erlegen, welcher Betrag den Nichter-stchern nach beendeter Licilation allso.jleich zurückgestellt, von dem Ersteher aber als Caution zur SichersteUung der Lieferungsverbindlichkeiten rück-gehalten, und erst nach vollständiger (5lfüllung derselben rückgestellt loerden wird. U. Zum Auörufspreise für eine n. ö. Klafter ^5 bezeichneten Holzes wird der Betrag von '» I» .tU kr. angenommen, l 7 D'l E^..^^ ^^ ^^ classenmäfnqen Slan,- pel fur das e.ne p„. des di. fälligen Cm.ttattcs zu bcstreiten " 8. Die vorschriftmaß.g verfaßten, schriftlichen, mtt emem ,5 kr. Stämpel versehenen, und mit dem Vad.um pr. ßu f,. ^^egten Offette müssen bis l2 Uhr Vormittags am 22. Juli l853 versiegelt, im Bureau des k. k. Cameralbezuks-Vorstehers in Laidach, übergeben werden. K. k. Cameralbczirks-Verwaltung. Laibach den 5. Juli 1853, Z. 320. ., (3) Nr. 518^ «5«. Concurs - Ausschreibung dcr technischen Lehrersstelle .1,1 der k. k. Unterrealschule zu Cilli. An der k. k. U.^rrealschule zu Cill: ist die Stelle eims technischen Lehrers, mtt welcher dcr G.Halt jährlicher 4 sl. aus dem Studienfonde verbunden ist, anvertraut werden. Von der k, k. Landeöschutt'ehörde im H»rzo^ thume Steycrmark.zu ^rah am 2l. Iu>u l853. 3^ 939?'"(2') Nr. 'l?^i E d i e t. Von dcm k. r. Blzirfsgclicl'le Adelsderss w»t> hiemit btklnnu gemacht ^ Es ft, üderAnsucbcn del Man., Kmnzl,', fmm'l velwitweten Kml'izh von Nüßoorf, w!^cr "'"o., Blasizh von ebcndorl, i.i die crccxt.ve F""'"" " der gegncrischci,, gerichtlich <"'f I2tt, schuldigt,, 19!) fl. 40 lr. c. 8. c. gtwilliget, lnezu die crst, Feilbic-tung auf den 9, August, die zweite auf den 9. September und die dritte auf den »0. October d. I., jedesmal Vormittags von 9 bis l!l Uhr in dieser lyerichtbkanzlei mit dem Beisatze angeordnet worden, daß dieses Neale bei der ersten und zweiten Fcilbie< tung nur um die Schätzung oder darüber, bei der dlitten aber auch unter demselben hintangcglben werde, wozu die Kauflustigen mit dem eingeladen werden, daß sie die Licitationsbcdingnisse, Schätzung und den Grundbuchsertract taglich wahrend den Amtsstunden liier einsehen können. K. k. Bezirksgericht Adelsberg den U. Juni l853. 3. 910. (3) ^Nr.4l88. Edict. Von dem k. k. Bezirksgericht« 3aaS wird hie-mit bekannt gemacht: Es seien über Ansuchen des Georg Mazi von Großberg, zur Vornahme der executive» Feildietung der, dem Lorenz Pcruschtk, von Benete gehörigen, zu Benete H.'Z. 5 liegenden, im Grundbuche der vorma-ligcn Herrschaft Ortcnek z.^Ulb. Nr. 217, Mectis. Nr. , l?5 vorkommenden, gerichtlich auf 880 si. bewerthe. ten Realität, wegen aus dem gerichtlichen Vergleiche vom l2. Februar l852, Z. l!!2, schuldiger -10 fl. 57 kr. c. ii, c., die drei Tagsatzlingen auf den 8. Aufist, auf den 9 Eeptemdcr und auf den lt», October 185^, jedeömal l>ü!) von 9 bis »2 UI)> in loco der Realität mit d.cm Andange aliberaunü worden, daß die feilgebotene Nealilät bei der ersten und zweiten Tags>»tzu»g nur um oder udrr den Schahllngswertl), bei der drillen aber auch unter demselben hintangegeben wlrd. Der neueste Grundbllchsauszug, das Schwungs-protocol! und die Licitationsdedingnifse können hier. gerichls taglich eingesehen werden. tiaas am l l. Juni 1833. Dcr k. k. Bezirksrichter: K o s ch i e r. Z. 930. (I) Nr 29. Juni !8ä3. Der k. k. Bezirksrichter: O m a ch e >!. Z. 93,. (3) Nr. 2599. Edict. Von dem k. r. Bezirksgerichte Seisenberg wild bekannt gemacht: Es habe Anton Muster von Tschcschtnze Nr. l l, wider Jacob S^iz von Tscheschenzc Nr. «, die Klage auf Zahlung des Betrages von 12 fl. 14 kr. c. z. <:. überltichl, worüber die Tagsahunf! auf den 22 Juli d. I. um 9 Uhr Vormittags bestimmt worden ist. Da der AufeittkallSmt des Glkl.igtcn unbe-fannt ist, ist ihm ci„ ('il,!»u»l- i»ll u,> in der Ptlso'i d<5 Hrn. I^^iini .ftucr«-! vl,'il Wallilsclicn. dorf aufgestellt wolde» . mit welcl cin ri.sc ?'llch:o sache nach den l),stlh>nr<» Oits.licil vl!l)al)d.ll loid enlschicdtN werden wi>d. Dessen wird der Geklagte Iacl,'d Sai,; zl, dem Ende erinnert, daß er zur rechten Zeit scllist zu erscheinen, den ihm aufgestellten Curator die Behelfe an die Hand zu geben, oder elncn andern Btvoll^ mächligten zu wählen und anher namhaft zu ma chen wissen möge, widrigens er slch d»e nachtheili.-gen Folgen selbst zuzuschreiben hätte. K. k. Be.irksgerit Seisenberg am 7. ^zum 1853. Der k. k. Bezirksrichter: Omachen. _________ I57'i)27. (3) ' Nr. 3016. Edict. Von dtm k. k. Bezirksgerichte Gurkseld wlrd bekannt gemacht -. Es fti über Ansuchen der Herrschaft Xhur». am«Hart, die executive Feildietunqder, im Grund« buche Herrschast Gurtfeld «ud Nectf. Nr, 28 vorkommenden, auf 2t»0 fl, 40 kr. bcwcrthetcn Halb-hube in Kerschdorf bci yeii, Geist, und des i>n Grund buche dcr Straßoloogült 3ul) Bg. Vl>'. 168 vor. kommenden auf i3l fl ^schätzten Weingartens in Neuberg, wegen von Martin Mut aus ^erschdorf, in Folge Urtheils ddo. 17. December 1850, Z. 2660, schuldigen 8 fi. 22 fr. <-. .v c-. bewlll'ssct, und die Vornahme derselben auf dcn 12. Juli, den l2. August und del, 12. September l. I., jedcömal Vormittags 9 Uhr über Ansuchen des Executions' führcrS n Gnmdbuche der gewesene» Herrschaft Frcudcnthal sul) Url'. Nr. 73 vorkomme»-den, lind laut Schätzuilgs .-Protocol! vom ,9, No< vcmdcr ,852, Z. 7808, gerichtlich auf 1429 fl. 20kl. bcwl'llhclen Hübc, wegen ans oem Urtheile vor»! 3». Juli 1852, Z. 10N7, dem M.ttthäus und de> Helena Perschin von Steiü, schuldigen 240fl. c. «. c. gewilligt, und zu deren Vormihmc die Taqsatzungen auf de» 2 1. Juli, ^2. August und 22. September l853, jedcömal Vornlittags 9 Uhr ill loco del Nealität zu Stein mit dem Beisätze angeordnet worden, daß dic Realität bei den zwei ersten Tag' s.'tzungen nur um oder über den Schätzungswert!), bci dcr dritten aber auch unter demselben hintangegcben werde. Hiezu wcrdcn die Kauflustige», mit dem Beisätze eingeladen, daß das Echätzungsprotocoll, die Licita-tionsdedingnissc und der ncucste Grundbuchsextract zu Jedermanns Einsicht in dcn gewöhnlichen Amts« stunden hicramts bereit licgt. K.k. BezirksgerichtOberlaibach am ls.April l853 3 9^3. 2) Darstellung der ganz besonderen Vortheile, wclcke die von dem Großhandlllngshausc 4«.H>. »''«'»-«^^»tztzl in Wien garantivte große Geld- und Gemälde-Lotterie, auszeichnen, derm halber Reinertrag den Welden - und Iellacic Invalide,» - Stiftungen g e w i d m c t i st. :,) Enthalt diese Lotterie 4 Ziehungen, von dcncn jede fttV sich czleichsam wieder eine eigene Lotterie bill'ct, da in dcnsclbl'nSummcn von Vulo^'nHHI^Ott —UO9,UHtzP — <5T,OHO — 39,5 W. W. sscwomnn wilden, und man kann mit jcd('m einzelnen Losc dcr l. ll. l!l. cdl'r lV. tzlasse mcht nur allcin dic erstell zwei Haupttreffer von HßN>,Ntttt und 2H,) Enthält dich Lotterie die große Anzahl von 4sD,HHtt (Heldgewinttston, und es entfallt demnach beinahe auf jedes fünfte Los ein sicherer Gewinnst. c) Die Silberlose »«».Classe u.id dic (>)oldlose »H. <3lasse haben, obschon sic NNbrdtNstt au dcr Vor- und Hauptzichullft Th.il nchmcn müssci,, noch eigens Separat-ZiehllNften, in welchen Treffer von IH,iZQO — ts,5s>tt - 5MVQ - :ZOkVtt — IH<><> Silber-^ose »»».Klasse oder dar 15,««« si. W. W. gewinnt, und dcr Gewinner dcn Vorchcil gcnicßt, das; cr mtt den gcwonncncn I««« Losen früher in den betreffenden Ziehungen mitspielt, um dann cvst slch zu cittschcidcn, ob er diese ZlMtt Lose mit den darauf gefallenen Gcwinnstcn odcr dic iH,<>ss« Gulden im Varen übelnehmen will. e) Jedes gewöhnliche Los dicscr ^'ottclie kann in dcr Vm-zichung mitspiclcn, wcr aber 2 Lose, jedes von einer andern der ersten 2 Classcn bcsitzt, ,n„<5 die gczogcne Classe errathen, und spiclr dahcr einmal in dcr Vor- und zweimal in dcl Ha.pt^Zichung. Alle diese ungewöhnlichen Vortheile habcn dicscr Loirclic auch glclch bci ihrem Erscheinen die allqcmcine Al.fmclksamkcit in cincm so hohen (Äradc zuaezogcn, und einen so außerordentlich raschen Al)sah dcr Lose hcrocigcfühlt, daß sich das ^osthandl.mgshauö dadurch in die angenehme Lagc gcseht sah, die cvstc Zichung NM volle '< Monate früher, als ur» splü'nglich angekündigt lvar, voliunchmcn, ivoln.nh dic^lbc nxlnncyr nnwidcrrnftich nm niichsttommenden g3. SEPTEMBER! in Wicn osscnllich und unter dcr Lcltung dcr hohen Bchöldcn 3tatt findet. Ein Los der ,. oder »,. Classe kostet ik fi., ,'in ?oS dev >>«. Classe « fi. ""d jedes Los der K^. Classc ttt fi. (3. M. Es ist dleß elgentllch elne Geldlotterie, denn für den l. Haupttreffer, der 40 Stück Oelgemälde gewinnt, wird eme bare Adlo>ung von «