Beilage zur Laibacher Zeitung. ^'o. 33. !8oi. o. Von?em MaMrate der k k^ ^^ zur Verlaßabhandlung des verstorbenen Varthclme Lens/ea ^err-«Haftsbedienten der Tag auf den '8. künftigen Monats Man Nachmittags um 3 Uhr am hiesigen Rathhause bestimmt. Es wird daher allen jenen, die auf den Verlaß gegründete Forderunaen zu stellen vermeinen, hienüt aufgetragen, daß sie solche den der Tagsahung sogcwlß anmelden, und darthun sollen, widrigeus der Verlaß ohne weiters abgehandelt, und der bctrefendm Erbin em-geantwortet werden wird. Laibach den 17. April 1801. Von der Abhandluttgs Instanz der Herzog Wilhelm 3luer-spc? g jchtn Iaspeknon derKißl-Posch und Maurischen Gült zu Lai-baa>, wlrd all jenen, die auf den Verlaß her verstorbenen Maria Meritz Kannmrjungfrau gegründete Forderungen zustellen vermeinen, hlcmtt aufgetragen, das sie den b. des kM. May um 9 Uhr Vm mtttag in der hiesigen Amts'Kanzley erscheinen, ulld solche sogewlß darthun sollen, als in widrigen der Verlaß ohne welterS abgehandelt, und den betrcfcnden Erben eingeantwortet werdclt wllo^ Laidach den io. April 1801. ' ^_______^ __ > «>, W wissen gemacht, daß den 27. d. A..s. A ,1 ^..^ 9 bls i2Uhr in dem sogenannten Perleßischell ^^^^/tt Ma^?F^^^uervorstadt im 2ten Stocke auf der verschiedene schöne Hansein-Kosten, dann Sesseln Tische, Kästen, ^tlder, 1 Klavier, Kucheleinrichtung u.d.gl. mittels öffentlicher Versteigerung gegen baare Bezahlung werden blndatln-gegrben werden. Vorladungsedikt. Zu der Wahl für die Vürgermeisterssteile der Stadt Leol en. Durch den Tod des Franz BergZammer ist die Stelle eines Bürgermeisters der Stadt Leoben j welche mit einem Gehalte vom 5oc)fl. verbunden ist, in Erledigung gekommen. Nachdem nun der Wahltag zur Besetzung dieses Amtes auf den 4- May bestimt ist; So wird dieses mit dem Beisatze kund gemacht, daß alle jene, welche sich für die gedachte Vedienstung, in Kompetenz setzen wollen, dcren Fähigkeits-Beweise von dnn k-k. I-Oestr. slppel-lazionsgenchte im Justiz-und Kriminalsache, dann von dem k. k. Landes-Gubernium m dem politischen Fache, so wie dieZeügmße über deren gute Denkungsart, und sittliches Betragen bei dem Brukker Kreisamte beizubringen haben, damit sohin die Wahl an dem bestimmten Tage, in der vorgeschriebenen Ordnung vorgenommen werden kann. Graz den 4. April 1821. Wir Franz der Zweyte, )c. )c. Unsere auf die Handhabung der Gerechtigkeit unverwandt gerichtete Aufmerksamkeit, und die aus derselben hergehollte Ui-brrzengung, dasi die Gesetze den Gläubiger und den Schuldner, in gleichem Maße, schützen müssen, ersteren, damit er sicher zur Befriedigung seiner gerechten Forderungen gelange, leftteren, damit still Eigenthum dabey nicht über Maß und Ziel geschmälert werde, dafi ferner nicht bloß die zuerst Vm'g?merkt3n, sond'rn auch die svatern Gläubiger, soweit es ohne Nachtheil d r ersteren geschehen kann , billige Rücksncht verdienen, daß endlich, der auf ein Gut gegebene Kredit, sich auf dessen ganzen Werth, und nicht bloß auf einen unbestimmten Theil desselben erstrecke, hingegen der bon der eines verschuldeten Guts, gestattete Verkauf unter dem Schätzungswerthe, den vorausgeschickten Grundsätzen allerdings miderstrebet, haben Uns zu dem Entschlüsse gebracht, die sämmtlichen, wegen eines solchen Verkaufs unter dem Schätzungswerthe, bisher zu Folgc der allgemeinen Gerichtsordnung (in den §. 93 , 326, 335, 338 , und 34'.) und der Konkursordnung (h. 39.) in Unseren Erbstaaten bestehenden Vorschriften aufzuheben, und dafür / zur künftigen Richtschnur hiermit folgendes.festzusetzen: Sowohl in Exekutions - als in Krida - Fallen, soll der Versteigerung und Verausserung liegender und fahrender Güter, unter dem Schätzungswerthe, von nun an, in keinem Falle mehr Statt gegeben werden, sondern / >wenn bey der dritten Feilbie- thlmg, zu dem Schäßungspreise, oder zu einem höberttWe'che, sich kein Käufer einfindet, ist das liegende oder fahrende Gut, in einem Exekutions-Falle, dem die Exekution führenden Gläubiger, auf dessen Ansuchen, als sein Eigenthum, in Krida-Fällen aber, den sämmtlichen angemeldeten Gläubigern, nach Maßgcbung ihrer Forderungen, und des ihnen zuerkannten Vorrechts / in beyden Fällen, indem Schätzungswerthe, einzuantworten. Gegeben in Unserer Haupt - und Residenzstadt Wien, den 31. Tag des Monats Januar, nach Christi Geburt, im acht-z,'lmbundert ersten, Unserer Reiche, des Römischen und der Erblandischen / im neunten Jahre. Da man wegen der geschwindem Einkollektirung der vorgeschriebenen Klassensteuer-Fassiolnn für nothwendig befunden hat, Tage zu bestimmen, an welchen die Erklärungen einqelegt, oder mündlich ertheilt werden sollten; so werden alle Inwohner hiennt erwähnt, sich botzubereiten, damit sie an den bestickten Tag wohl ilMNtirter erscheinen,'unWnckt zu Beschwerden Anlaß geben werden« Magistrat der k. k. Hauptstadt Laibach den 3. Apnl 1^01. Marktpreis des Getraids allhier in Laibach den 22. April 1801. fl. iffr.l g. »ss^fl. Ikr. Wawen ew halber Wiener Meyen - - - 4'—s 3 54 3 46 Kukuruz - ' ' - Detto---------------------------------__— — ^_ Korn " " " ' Dctto - - - - 3 7 3 l 2 za Gersten ^ " " ' Detto -^g, 22»--------— "" Hirsch - - - - Detto - , - « 2 58!--------^ — -daiden - " " " ^etto - - - - 2 zz--------— «. Haber - " ^ ^ ^"to - « - - 2^1--------— — Magistrat Laibach den22.April 1301. Anton Pauesch, Naitoffjzier. Bei Leopold Cger, Buchdrucker D M itt kaibach, am Platz Nro. 270. ist zu haben: Gabenbncheln. Sterb-Register. Tauf-und Traunngs- Bücher. Post - Journals. Waisen - Journal. Widlmmgsrollen. Pupillar Rechnungsbögen. Waisen Iahrsabschluß - Tabellen. Kirchenrechnungen samt Summarien Schuldensteuer Faßionen. Intabulationsbögen sur Herrschaften Waisen - und Kirchen - Schuldobli-gazionsbögen. Summarischer Ausweis über die Viehseuche. Reise-Pässe, Vpeditions Tabellen, Erlagscheine. Faßionsbögen zur einzelnen Erklärung. Post - Protokolls. Waldbercchnungs Tabellen. Dienstbothen Protokoll. Klasstnsteuer-Faßionen pro igol. Faßion zur Consignation für Hausinhaber. Dienstboche« Patent. Stift . Register. Individueller Jahresschluß über de« Vermögens - und Schuldenstand der herrschastl. Waisenrechnung. Ausgleichungen zwischen Dominien und Unterthanen durch die Lei-tungs - Herrschaft. Verlasstnschaftsbögcn. Halbjährige Kapitals - Interesse Quittungen. Kirchen Kanoni. Unterricht zur Lebensrettung der Erstickten , Ertrunkenen, Erfror-nen, Vergiften, vom Blitz getroffenen )c. Auf allerhöchsten Befehl bekannt gemacht. Hauser Vcrzeichniß der Hauptstadt Laibach und den Vorstädten. T od t e n b e r z e i ch n i F. Den 21. April Wcnzeslans Heiek, k. k. Unterl., alt 67Iahr, bei denVarmbcrz, -------7-,Katharina Petroka,Wöber, 3., alt i Woch. in der St.Petv. N. 8i. ---------Maria Gradin, Tagl. 3., alt 2 Jahr, in der Krakau Nr. 45. — 22. MariaZöhrerin, Fischers 3., alt 2 Jahr, detto. Nr. 18. . — — Ioh.Niedl, PenfionirterZllchtverw.,alt63I.,amaltenMarftN 3a — 2Z. Des Hr. Joseph Alborgetti, bürgl. Handelsmann s. S. Karl, alt in Iahr, am Plaz Nr. 268. -------^