Ukazi in odredbe šolskih oblastev. H. Zni/ana vožnja po žoleznici za učence. Da se omogoci ob železnici stanujočim otrokom obiskovanje kake oddaljene ljudske ali srednje šole, dovoljuje jim državna železnica za polovico znižano vožnjo. 0 tem razglaša c. kr. deželni šolski svet nastopni razpis: Z. 2672. Dio k. k. Eisenbahnbetriebs-Direction in Villacb bat mit der Zuscbrift voin 21. October 1. J. Z. 12196 anher mitgetheilt, dass mit 1. Novemher 1. J. fiir Scbiiler folgende geiinderte Bestitnmungen in Kraft treten: ,,Zum halben Fahrpreise werden befor.dert: Schiiler und Schiilerinnen der Volksund Biirgerscbulen, der Untergymnasien und Unterrealschulen, sowie aller den genannten gleichzuhaltenden, das Offentlichkeitsrecht geniessenden Lehranstalten, fer- ner jene Schiiler der Obergymnasien, Oberrealscbulen und Hochschulen, welche ganz oder zur Hiilfte vom Schul- bezw. Collogiende befroit sind, zuni alleinigen Zvvecke des Schulbesuches auf Grund von je fiir ein Schuljahr geltenden Legitimationon. Letztere sind zum Preise von 2 Kreuzern per Stiick von den k. k. Bahnbetriebsamtern und Stationen zu bezieben. Sie entbalten den Namen des Besitzers, die Angabe dessen "VVohnortes, sowie des Ortes der Schule, die Bezeichnung der zu bonutzenden Strecke und Wagenclasse, ferner die von der betreffenden Schuldirection zu gebende Bestiitigung des Schulbesuches; des Domizils, und der Schulgeldbefreiung des Schiilers. Die Ausfertigung der Legitimation obliegt deren Inhabern oder den Angehorigen derselben. Die Legitimation muss von der k. k. Einsenbabnbetriebs-Direction in deren Beroich die zu beniitzende Strecke golegen ist, vidiert sein und ist dera Zugspersonale vorzuvveisen. Die Einholung dieser Vidierung kann auch im Wege der Station erfolgen. Diese Legitimationen werden nur fiir Strecken bis zu 50 km Entfernung ausgegeben. Die neuen Bestiinmungen sind auf die vor dem 1. November d. J. fiir das Schuljahr 1892/93 ausgegebenen Schiilerlegitimationon nicht riickwirkend und \verden dalier letztere erst nach Ablauf ihrer Giltigkeit eingezogen werden". K. k. Landesschulrath fiir Krain. Laibacb, am 27. October 1892. A. Schemerl m. p.