^R Nl^ V ^ zur Laibacher Zeitung. ^ I^l Donnerstag ven « Februar 18Ü3. Giubelnial - Verlautbarungen. Z. 167. (2) Nr. Z.825. Kundmachung zur »erkaufsweisen Versteige,ung oer Armen' fondsherrschaft Landspreis in Krain. — Z» Fslge hohcn Hofkanzlci-Detretes »om 26, November lö^o, Zahl 35<)8cz, n»lrd am 27. Ma^z l9^3 Vormittags um 10 Uhr iw stälidlschen Landhause Nr. 201 am neuen Ma,kce, lm Rathssaale dcs k. k. lllynschen kandes^ul»erluums zu ^albach, die d kr. ausgerufen werden. — Diese Herrschaft liegt im Bezirke Neubeg^ des 3^eu» ssadtlcv Kreises, 7 '/2 Meilen von i)?r Hauptstadt Laibach, und I Meilen von der Krnistadc Neustadll entfernt, an der ^ezl'ksstiaße zwischen Treffen Und Neudegg. Dle rvtscinllchen Bestandthelle der Herrschaft sind folgende: I. An Gebäuden: 1) Das geräumige, zn»el Stock hohe Scbloßgcbaude mit der Knche und Thurmuhr. 2) Der große gewölbte Weinkeller m>l dem Gctreideschütlbvden. Z> Das gloße Wirthschafts^ebaude mit den Hornvichstallun» g.n und dcm Dreschboden. 4) Der Pferdeftall mit den Heubchälimssen. 5) Dn Schwelnstalle. . ß) Dle herrschaflllchen Mühlgebaud« zu Unter» forst. 7) Das Gartenhaus/ zwel Vienenhauftr UNd das Wemgarthaus lm La>,gcnacker. 8) Der Dörrofen am untern Theilt des Gartens, q) Die zwei Gctre,d Icch, ,8, lü Klafter Wein- gä ten. — Diese sämmtlichen Grulidstücke stehen »n eigener Bewirth'chaftung, u^d nur die Wlese ^aukeriova ciolina zweite Abtheilung, ^oci äei-inalknikam fünfte Abtheilung/ per ainou lal und pvli ßraäill^an, sind um jähr? liche 6 st. 20 kr. zeltlich veipachtet. Von den Wemgaiten sind 8uale etste u»d zweite Ab» lhtllung/ Neugradische und OerinZAiull ver, ödet. — M. An Waldungen: D,e Herr« schafl vesiyt hieran in unverbürgter Ausmaß: 693 Joch, 656 lü Klafter, wovon einige Ab-lftrtlungcn mit Snvituten belastet, andere n»H im Streite hinsichtlich des Bcsitzrechtes und der Servitulsarisplüche begriffen sind, welch' letzterer vcn dem C'rkaufer auszutrogcn seyn wnd. IV. A», Jagdbarkeiten: Die Mlllelßjagd und Vogelfang: Gerrchtlgseit zugleich mlt dev Herrschaft Ncudegg, und den Gütern Kleililack und Gntsch erstreckt sich in der Pfarr Hreffcn dießstlls des Baches Teme« Nltz, und kann nur von dcm Inhaber oder Pächter der Herrschaft selbst, nicht aber »on einem Afterpächter benutzt werden. — V. An Mahl' und Stampfmühlcn: Dieselbe »st eine halbe Stunde von der Herrschaft ent« fernl, zu Unterforst, an dcm Tememybache; sil besteht aus vier kaufern und einer Stam: pfe mit acht Pogern, wird größtcntheils zur Vermahlung des bedeutenden Hauserforder-nlsses ,n llgener Regle benützt. — VI. An Dominical < Nutzungen: Von den Un-terchanen hat über Abzug des Fünftels einzugehen, alljahrllch: l. An Urbarial«Geldgaben und St. Gcolgenreckc ,^g st. 2^'/z kr. — 2. An Domimcal- und Erbpachrzins 2^» st« -» Z. An Kleirirechten: 69^ Stück Hühner, b6H Stück Eicr. D'tse Klemrechte sind gegen» wartlg wlderruftlch um jährliche »9 st. z, kr. reluilt. —4. An Zlnsgetreide: ^a Mltzm, 3'/z 66 Maß Wee Patental-Robalh mtt 4006 Hand' und nut 36?4 V5 Zugtagen. Dllse wu»-den b»s inclu5. October »64a contrsclmäßlg mit 407 ft. »a kr. reluirt. d) Dle gezahlt« ^obach mic 67 '^ Handlag mit Kost, und 1,2'/l, Handlagen ohne Kost, nut ,9 '/5 Zugtagen und 6) 1'/5 Pfund Rupfengespunll. — 7. An Bergrecht, und zwar: 2) In «2-lura: An alter und neuer Gebühr, über Ab. zug der von den eigenthümlichen Weingarten Nr. 2c>i, 3»o, 662 und des Pfarrhof Treffen Weingartens Nr. 662 zu entrichtenden Schuldigkeit, hat im Ganzen einzugehen 13g Elmer, l '/, M^ß niederösterr. Maßerci. t»)Im Gelde: , si. l5V< kr- C. M. — VII. An Weinzehenten: Die Benennung deszehem, mäßigen Weingeblrgcs oder der zehentpftlchll» gen Ortschaften, dann der Mnzchencherren und deren Antheile kommen in den, dem Ea« pitalsanschlage zuliegenden Schuldigkeits'Tsl bellen vor; der Wonzehent wird »n eigener Regie benützt. — VIII. An Zehenien: besitzt die Herrschaft den Iugmd,, Garben, und Sackzehcnt. — Tie Benennung der O>t-schafttn, wo die zehentpfilckllgcn Real,läten llegen, der Bumme deS Hubenstanocs, der Mltzehentherrcn und ihrer Anthe'lt. kommen ebenfalls ln den, dem Eapnaleanschlage zu-liegenden N^chweisungen vl)r. — In Betreff des Erdapfeljchelites nnrd sich auf dle m»t Eur, rende des k. k. lllynschen GubeinmmS vom 21. März ,633, Hahl 6696, kund gemachte allcr« höchste Entschließung d»m 1 l-Februar i853 be> lufzn. —IX. An Laudemien undGrund« buchstaxen: In Besitzvecanderungsfällen in aufe und ahsseiglnder illve, dann in Erbs» fallen wltd größtenlheils Ein Goldducaten, und unter fremden ic» ^ vom Kauf» und Schahwerthe nnt Gutlassung des Fünftels, nebst dem Bricfgeloe entrichtet; das Detail hierüber enthält eie Scduld«gkeltsscasse für Rechnung deS Noimalschulfondes zu entrichten 3c» kr. -^ Llcltaltons » Beding Nisse. §. 1. Die dem Peter Paul Glavarischen Armenfonde verstiftete Herrschaft Landspreis wird, so wie sie der ge« dachte Armenfond besiyt und genießt, an dcn Meistbietenden mit dem Vorbeholte der Ge; nehmlgung der hohen k. k. Hofkanzlei verkauft. -^ §- 2. Zum Ankaufe «ird Jedermann zugelassen, der Hierlands landtassiche Realitäten zu dcsihcn geeignet ist. — §. I. Wer an der Versteigerung als Kauflustiger Antheil nehmen will, Hai alS Caution den zehnten Theil dgt der in einem derlei Offerte gernuchte Anbot den bei der mündlichen Ver» steigerung erzielten Bestbot, so wlrd der Offe» rent sogleich als Nesthieler in das LlcttationS« Protocol! eingetragen und hlernach behandelt werden. Sollte ein schriftliches Offert d.nsel-ben Betrag auszudrücken, welcher be» der münd-llchen Versteigerung als Bestbot erzielt wurde, so wird dem mündlichen Bestbicter der Vorzug eingeräumt werden, wofern jedoch mehrere schriftliche Offerte auf den gleichen Betrag lauten, w»rb sogleich von der Licitations'EslNmissian durch das loS entschieden weldm, welcher Offe, rentals Btftbleter zu betrachten, stp.__tz.4. Die »m Baren erlegte «aut'vn wird d«m MeMie-tenoen für den Fall der vestat,gung des Verkaufs be« dem Erläge d,r ersten Kauffchiuing«» rate »n den Kauffchlll'Ng eingerechnet, den übrigen Kauflvecdern aber wird sie nach geen» diter Versteige,ung, so w,e dem Meistbletm. den, wenn die Bestätigung von der Behör« de, d,e es betrifft, n,cht ertheilt werden sollte, sogleich nach bekannt gewordener Verwli« gerung derselben zurückgestellt werden. — 5, 5. Der Kaufer dleser Realität hat den dnt, ten The»! d«s angebotenen Kaufsch,ll,ngs bin, nen ^ Wochen nach der dem Kaufer bekannt gemachttn Genehmigung des Verswgerungs-act«s, und zwar noch vor der llcdergabe 0er Realität zu berichten. — Den hiernach ver-dlelbtnden Rest oonzwei Dr,ttheillN des Kauf« schilllngs kann der Kaufer gegen dem, daß er sie Mil jährlichen Fünf von Hundert in Cony. Münze und »n halbjährigen Raten verzins,^ binnen fünf Jahren, von dem Taae, an welchem die Realität nul Vorlhnl und Lasten an lhn übergeht, d. ». vom i. November 1643 anzufangen, in fünf glee mit emem Drnthslle bedungene erste Raie des Kaufprei» s«s entrichtet haben wird, soll er auf sein Ein, schreiten, und wenn es der verkaufende Fond für zwecf»n»ßnem , auf derselben als Hypothek versicherten Glld-Oa'lchen entspringen, übergeben werden. Jedoch wird dieselbe, wie oben bemerke, nur so verkauft, wie sie der verkaufende Fond l>e, sitzt. Der Verkauf und die Uebergabe geschieht nicht nach einem Anschlage, jondern lm Pausch und Bogen ohne Haflu^a des Verkaufers für das Grundmaß, für das Ertragnlß im Ganzen, oder für einzelne Ertragn«ß-Rubriken/und es wird die Gewährleistung durch drei Jahre, von dem Tage der beendeten physischen Ueber? gäbe gerechnet, bloß für den einzigen Fall zu» 63 gesichert, wenn binnen dieser Zeit da« Eigen« chum der Realuät selbst von emem Dritten in Anspruch genommen, und die Vertretung gegen den Flscus nach Vorschrift der Olrichts-ordnurg verlangt werden sollte. Außerdem findet s.lbst bei bewzeftner Verletzung über die Hälfte, oder aus was ,mmer für e>ncm Nechts« gründe keme Gcwahrln^ung und Vergütung Statt, und der Käufer kann deßhalb dle Gül» ligkllt dcs Vertrages nicht anfechten. -" Aus diesem Grunde können auch d>e in der historischen BischreibUlig ausdrücklich angeführten, oder ander« der verknusenden Behörde b'sher unbekanlne Ansplüche driller Personen auf diese Güter, den Käufer mcht »m mindesten be< recht.gcn, von dem Verkaufer eme Gewahr, leiftung oder Entschädigung anzusprechen, »n-dem, wie oben stipulirt wurde, diese Nealltat nur so und m dem Zustande vertauft nnrd, wie und in welchem sie bisher von dem verkaufenden Funde besessen wurde, und w>e sie sich bei der Uebergade bcfindm wird. — §. 7. Nach ordentlich vor sich gegangener Versteigerung, und rücksichtlich nach bereits abgeschlossener Ll citation weiden «velteve Anbote nicht mehr an« genommen, sondern zurückgewiesen werden, worauf die L»citat,olisluste au«» führllchen LlcitatlonsbedlNgN'sse können »n der Registratur des k. t. illyr. LandcsgubermUMs zu Lalbach e'Ngesehcn werden. Wer d>e Herr« schaft selbst ,n Augenschein zu nehmen wünscht, kann sich an ihr Verwultungsamt wenden. — Von dem k. t. »llyr. Landesgubernium. Laibach am ü. Jänner ig^Z. Z. 161. (2) Nr. 2000. Kundmachung. Ueber die an der jurid. polit. Facultät der Carl-Franzens-Umversität im 1. Semester des Studienjahres 18"/«, abzuhaltenden öffentlichen Prüfungen: 1. Aus der Theorie der Statistik und der europäischen Staatenkunde für di« öffentlichen Schüler am 8., 10» u. 11. März, für die Priuatisten am 13. März 1843. — 2. Aus dem römischen Eivilrtchte für die öffentlichen Schüler vom 6. und?. März, für bie Privatisten am 8. März 1843. — 3. Aus dem Lehenrechte für die öffentlichen Schüler «M ß., 7. und 8. Hedruar, für die Privatisten am 10. Februar 1843. — 4. AuS der natürlichen Politik für die öffentlichen Schüler am 1?., 16. u. 20. März, für die Privatisten am 15. März 1643. — Dieses wird mit dem Beifügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß sich die Privacstudierenden nach Vorschrift der mit h. Gubernial-Surrende v. 17. April 1Ü27, Z. 6180, über das Privatstudium kundgemachten a. h. Entschließung v. 2. Jänner und 13. Februar 1827, unter Nachweisung der im H. 12 vorgeschriebenen Erfordernisse wegen Zulassung zur öffentlichen Prüfung bei dem gefertig« ten Directorate rechtzeitig zu melden haben. — Vom k. k. jurid. polit. Studiendirectorate. — Grätz am 9. Jänner 1843. Klavl u,iv linwrechlliche Verlautbarungen» Z. 167. (2) Nr. 8133. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Dr. Maximilian Wurzbach, Curatorö der Wilhelm Ruß'sche,, Nachkommenschaft, wider Maria Regalli, in die öffentliche Versteigerung des der Exequirttl!-gehörigen, auf 9223 st. 55 kr. geschätzten, i« der St. Peters - Vorstadt 8ul> Consc. Nr. 23 liegenden Häuser gewilligct, und hiezu drei Termine, und zwar auf den 12. December l. I., 16. Jänner und 13. Februar I8'l3, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte mit dem Beisätze bestimmt wor-den, daß, wenn diese Hauser weder bei der ersten, noch zweiten Feilbletungs-Tagsatzung um den Schatzungsbelrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Schatzungsbetrage hintangegc-ben werden würden. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfälligen Licitatisn5-bedingnisse, wie auch die Schätzung und den Grundbuchs-Extract in der dießlandrechtliche^ Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunoen, oder bei dem Executions Führer, Dr. Maximilian Wurzbach, einzusehen und Abschriften d^ von zu verlangen. — Laidach den 25. October 1842. Nr. 560. Anmerkung. Bei der ersten und zwei« ten Feilbietung ist kein Kauflustiger erschienen , daher am 13. Februar 1645 die dritte Feilbietung Statt finden wird-Laibach den 21. Jänner 1S43. 69 Glubernial- Verlautbarungen. Z. 159. (1) Nr. 1399. Verlautbarung über Veränderungen in den ausschließenden Privilegien. - Die k. k. allg. Hofkammer hat nachstehende Privilegien zu verlängern befunden: Für das 2 Jahr, daö dem CarlEllenderger am4. Nov. 18 N verliehene Privilegium, auf die Erfindung eines Apparates zum Treiben der Dampfschiffe; — für das 7. Jahr, daö dem Carl Demuth am 5> November 1L36 verliehene, sodann mittelst Abtretung in das Eigenthum der Gesellschaft zur Beleuchtung mit ausschließend priuilegirtem verbesserten Gase, übergegangene, bis zur Dauer des 6. Jahres verlängerte Privilegium, auf eine Verbesserung des Leuchtgases und der dazu gehörigen ' Apparate, welches gegenwartig laut Kaufs- und Vcrkaufsvertrages von Wien 1. October 1842 in das Eigenthum des M. Wolvcrley Attwod, als Präsidenten der Imperial-ContinrntalgaS-Association in Londen, übergangen ist; — für das 2. Jahr, das dem Daniel Schultz «m 10. November 1841 auf eine Erfindung und Verbesserung an den Schöpf« und Pumpbr«nnen ertheilte Privilegium; — für daö 3. Jahr, b»9 Vem Christian Haumanw am 10. November 4640 verliehene 1jährige, m dee Folge für d«< 2. Jahr verlängerte Privilegium, auf die Erfindung, alle jene Theile vo« Msbeln, die «iues gewissen Grades von Elasticität beo liehene 1 jahrige, sodann (U. 400fl. o. 5. c, (3> Amts-Blatt Nr. 14. v. 2. Februar 1843.) 70 mildem dießgerichtlichen Bescheide vom 9. November 1642, Z. 8829, auf den 9. Jänner, 6. Februar und 6. März l. I. angeordnete execu« tlve Feilbietung des Hauses hier in der Pola-na Nr. 18 neu, 16 alt, über Ansuchen des Execution s führe rs auf den 24. April, 29. Mai und 3. Juli l. I., jedesmal Vormittags um 10Uhr lnit dem Anhange des Edictes vom 9. November 1642, Z. 8629, übertragen worden sey. — Laibach a>,t N. Jänner 1343. Z. 163. (2) Nr. 24. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey auf Ansuchen Sr. Durchlaucht des Hrn. Carl Wilhelm Fürsten Auersperg, Herzog zu Gottschee, in die öffentliche Veräußerung der laut Schatzungs-, Protocol! ääa. Laibach 3. März 1825 auf 3650 si. 40 kr. C. M. gerichtlich geschätzten Gült Wittichwald, dann der auf 447 st. geschätzten Kißl-, Posch- und Maur'schen Gült gewilliget, und zur Vornahme derselben die Tagsatzung auf den 3. April 1843, Vormittags 9 Uhr im Gerichtsorte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß die zu versteigernden Realitäten nur um den Schätzungswert!) oder darüber hintan-gegeden werden. — Wo übrigens den Kausin-stigen frei steht, die dießfälligen Licitationsve-dingniffe, wie auch die Landtafel-Extracte und die Schätzung in der dießlandrechtlichen Registratur sowohl, als beim Dr. Maximilian Wurzdach einzusehen und Abschriften davon zu ver« langen. — Laibach am 1i). Jänner 1643. - - - - Z. 155. (3) Nr. 10317. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen der Eheleute Franz und Carolina Lakner, gegen Jacob Marenka, in die öffentliche Versteigerung des, dem Ere-quirten gehörigen, auf 5130 st. 40 kr. geschätzten, hier in der Polana-Vorstadt 5ud Cons. Nr. 10 alt, 18 neu, gelegenen Hauses gewilliget, und hiezu drei Termine, und zwar auf den 20. Februar, 20. März und 24. 'April 1843, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrechtc mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn dieses Haus weder bei der ersten noch zweiten Feildietungs -Tag-fatzung um den Schätzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbes bei hei der dritten auch unter dem Schätzungsbe-nage hintangegeden werden würde. Wo übri- gens den Kauflustigen frei steht, die dießMi-gen Licitationsbedingnisse, wie auch die Schäz-zung in der dießlandrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden, oder bei dem Vertreter der Executions-Führer, I)r. Crobath, einzusehen und Abschriften davon zu verlange,/. — Laibach am 7. Jänner 1343. Z. 160. (3) Nr. 376. Edict. Womk.k. Stadt« und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte über Ansuchen des Joseph Erschen, gegen Antonia Drenig, in die öffentliche Feildietung der, der Letztern gehörigen, auf 82 fi. 40 kr. geschätzten Prätiosen gewilliget, und es seyen hiezu die Licitationstage auf den l0. Februar, 9. März und 6. April l I. Vormittags von 9 bis 12 Uhr im Hause des Executions-Führers Joseph Erschen, hier in der Gradischa-Vor« stadt Haus-Nr. 3, mit dem Anhange bestimmt worden, daß, wenn diese Prätiosen bei der ersten oder zweiten Feilbietung nicht um den Schatzungswerth oder darüber verkauft wer.-den sollten, solche bei der dritten auch unter demselben werden hintangegeben werden. — Lalbach am 14. Jänner 1843. Aemtllche Verlautbarungen. Z. 166. (1) Nr. "°/.,5 ConcurS-Kundmachung. Im Bereiche der k. k. steyrisch-illyrischen Cameralgefällen«Verwaltung ist eine Bezirks-Offizialenstelle mit dem Gehalte jährlicher 600 si. in Erledigung gekommen, zu deren Wieoerbesez-zung der Concurs bis 1. März 1843 ausgeschrieben wird. —Diejenigen, welche diesenDienst-posten, oder im Falle einer graduellen Borrükc kung eine sich hiedurch erledigende Bezirks-Offi-zialenstelle zweiter Classe mit dem Gehalte jährlicher 600 fl. zu erhalten wünschen, haben ihre Bewerbungsgchlche, worin sich über die bisherige Dienstleistung, die erworbene Gefalls- und Dienstkenntniffe und eine tadellose Sittlichkeit auszuweisen, endlich auch anzugeben ist, ob und in welchem Grade der Bittsteller mit einem hier-ländigen Gefällsbeamten verwandt oder verschwägert ist, im Diensteswege noch vor Ablauf des obigen Concurstermtnes bei der k. k. Bezirksbehörde in Laibach zu überreichen. — Gratz am 22. Jänner 1843.