1029 Amtsblatt zur »aibacher Zeitnna Rr. 145. Freita« de»l 27. Juni 1873. (284) Nl. 472U. Rinderpest erloschen. Da nunmehr auch die Ortschaft Gurkdorf im Bezirke Littai, wo der letzte Rinderpcstfall in Kram vorkam, als seuchcnfrei erklärt worden ist, so findet die Landesregierung in allen Bezirken — mit einstweiligem Ausschluß der im großen Umfange un das noch immer stark verseuchte Kroatien angrenzenden Bezirke Tschernembl und Gottschee — das Verbot der Viehmärkte aufzuheben und die Abhaltung derselben unter nachstehenden Bedingungen zu gestatten: 1. Der Zutrieb kroatischen Groß- und Kleinhornviehes auf hierlä'ndige Viehmärkte ist unbedingt verboten; 2. der Zutrieb heimischen Hornviehes ist nur gegen Vorweisung der vorschriftmäßigen Viehpässe gestattet. Die Gemeindevorstände jener Landestheile, wo Viehmärkte stattfinden, werden daher mit Bezug aus tz 35 des Rinderpestgcsches für die genaue! Befolgung beider Vorschriften verantwortlich gemacht. Dies wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Laibach, am 24. Juni 1873. Von der k. k. Landesregierung sür Kram. (274—3) Nr. 42. Aushilfsbealntenstelle. Beim gefertigten k. k. Bezirksgerichte ist die Stelle eines Aushilfsbeamten mit einem Monatshonorar von 30 ft. zu besetzen. Allfällige Gesuche wollen bis zum Letzten l. M. anher eingesendet werden. K. k. Bezirksgericht Tschernembl, am 20ten Juni 1873. (277-2) Nr. 3288. Dimiüstenstclle. Bei der gefertigten k. k. Bezirkshauptmann-schast kommt vom 1. August 1873 an eine Diur-mstclle mit dem fixen Iahresdiurnum von 400 st. zu besetzen. Hierauf Reflectierende werden eingeladen, sich längstens bis 15. Juli 1873 über ihr Alter, körperliche Rüstigkeit, Moralität und ihre bisherige Verwendung anher auszuweisen, wobei ausdrücklich bemerkt wird, daß diese Stelle nur demjenigen verliehen werden wird, der sich auch darüber auszuweisen vermag, daß er der slo-venischen Sprache in Wort und Schrift mächtig und mit dem Kanzleimanipulationsgeschäfte vollkommen vertraut ist. K. k. Bezirkshauplmannschaft Gotischer, am 22. Juni 1873. (273—3) Nr. 3148. Rinderpest erloschen. Nachdem die im hiesigen Bezirke ausgebrochene Rinderpest als erloschen erklärt worden ist, werden alle zur Unterdrückung derselben getroffenen Maßregeln außer Wirksamkeit gesetzt; es findet das Abhalten der Rindviehmärkte vorläufig gegen Beibringung der Gesundheitspässe der zu Markt gebrachten Thiere statt. Krainburg, am 19. Juni 1873. Der t. k. VezirkShauptmann. (279—2) Nr. 6667. Vom Magistrate der Stadt Laibach wird bekannt gemacht, daß auf den am 30. Juni abzuhaltenden Jahrmarkt heimisches Rindvieh wohl zugelassen wird, jedoch muß selbes mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitspasse versehen sein. Das kroatische Rindvieh ist jedoch unbedingt vom Markte ausgeschlossen. Stadtmagistrat Laibach, am 21. Juni 1873. Der Bürgermeister: Deschmaun.