Beilage zur Laibacher Zeitung. Nro. 15. I8OI. , Am 4. des künftigen Monats März wird in der Nosengasse Haus Nr. 41. lm nsten Stock Vormittag von 9 bis 12 Uhr, und Nachmtttag hon 2 bis 6 Uhr die Verlasscnschaft des verstorbenen Hrn. CxicsmNn Priesters Ignaz v. Roscnbergen, bestehend in Kleidung, Wasch, 1. Hang 1 Etock-und 2 Sack-Uhren, Kasten, Tisch, Sesseln, undSophe, dann verschiedenen Büchern, undge-rathlchaften an die meistbiethcndcn gegen glrich baare Bezahlung htndanngegeben werden, wozu an ane'Kaufiustigen hzemlt die Einladung geschieht. Kurrende. Um der bisher bestehenden verschiedenen VcobachNtng in den I. Oestr. Provinzen in Bezug auf die Vlbnahme des Mortuariums von dem montanischen Vermögen eine gleiförmige bestimmte Richtung zu geben, und dadurch die mehreren hierüber nach Hof gemachten Anfragen zy erledigen, ist zur allgemeinen Richtschnur für 'die ^ Oestr. Provinzen höchsten Orts festgesetzet worden, daß, wenn die k. k. kandrechte, Magistrate, oder Dominien, als Abhand-lungsinstanzen eintretten, und sich in einer Verlasscnschaft auch Bergwerksentitäten befinden, von diesen Entitaten so, wie von dem übrigen reinen Vermögen, ohne Unterschied, oder Ausnahme das Mortuarium nach den für die k. k. Landrechte bestehenden Gesetzen vom 5. Okt. 1787, 27.IUNY l?9i, und 1. Iuny 1797, und nach der für die Ortsgerichte erlassenen hohen Verordnung vom 30. März 1789. zu beziehen seye: Vermöge welcher hohen Vorordnung bei den k. k. Landrechten seit dem 1. Nov. 1787 das Mortuarium mit einem Kreutzer vom Gulden des beweglichen, und 1 prvz. des unbeweglichen Vermögens, jedoch mit der späterhin für die I. Orst. Provinzen erfolgten Massigung abzunehmen ist,dasi das Mortuarium von der Erbschaft, und von den Legaten, wenn die Erben , oder kegatarim in gerader Linie verwendet sind, nie mehr als 150st. wenn sie aber Befreundte hon der Seitenlinie sind, nie mehr als 3O0 fi. betragen solle; als. Abhandlungsinstanz bei den Manstra-ten, und Dvmlmen aber einMvrtuanum mit der Beschränkung aufzurechnen, und einzuhebentst, daß selbes von reinem Vermögen nicht nber z proz. betrage, dort aber, wo vorhin die Inventnrstax weniger als 3 proz. betragen hatte, das Mortuarium nach dem vorigen mindern Maßstabe abnehmen werde. Diese maßgebliche höchste Entscheidung wird nun aus dem un? tern iQ. lu^. eingelangten hohenHofkammerdekretc vomiz. V.M. zur allgemeinen Venehmungswissenschaft kund gemacht. Laibach den 14. Hornung 1821. Da durch die Hierlandes dermahlcn Kantonirendcn k.k Armeen abtheilung der Viktualien-Konsummo aller Gattungen äußerst vermehret wird, und an verschiedenen Artikeln dießfalls Manul entstehen könnte; so sieht man sich veranläßet das Publikum, und vorzüglich die Inn und Ausländischen Hand.'lsspekulanten aufzumuntern, derley Vorräthe ausHunqarn, und dcn benachbarten Provinzen in der daß es bey dermahligen Umstanden an schleunigen, und vorthellhaften Absatz Nlcht fehlen könne. Laibach dcn li,. Hornung 1801. Diejenigen Partheyen, so die subskribirte Quantität Torf-ziegeln von der hiesigen privilegirtcn VttriolfabrMe erhalten haben, mit der Bezahlung aber noch in Rückstand haften, werden hiemit aufgefordert , die ausständigen Betrage sicher bis Ende d-M. an die Provinzialbaudirekzionskasse abzuführen, weil sohin du diesfälligeu Rechnungen abgeschlossen werden müßen. Laibach am n. Hornung 1301. Kurrende. Die Frist zur Arrosirung der Kupferamtsobligazione» wird verlängert. Aus dem untern 4ten dieses emgelaMten hphen Hostammerdekrete vom 29teu v. M. wird hiemlt zur allgememen Be-nemmungswissenschast eröfnet, daß Sr< Majestät zur Erleichterung jener Partheien, welche wegen den jetzigen Zeitumständell den Zufluß auf ibre Kupferamtspapiere bisher nicht leisten kon^ ten, den Termin zur Berichtigung des Zuflusses bis Ende Juli 3. I. verlängern zu lassen gnädigst bewilligt haben. kaibach den 7ten Febr. igoi. Appellazions - Verordnung. Seine Majestät haben allergnädigst zu entschliessen befunden, Zaß eln bet der Polizeydirekzion, in soweit selbe vcrmög ihrer Verfassung ein zu Erztelung der Vergleiche berechtigtes, und geeignetes Obrigkeitliches Amt ist, zu Stand gekommener, und von derselben beurkundeter Vergleich allerdings als ein gerichtlicher Vergleich zu achten, mithin hierauf die gerichtliche Cxekuzion nicht zu versagen seye. Welch höchste Entschließung aus eingelangten Hofdekret der k. k. Böhmisch-Oesterreichis. Hofkanzlci ^. 16. ec />^/. 21. Iä-ner 1801. zur Nachachtung, und dessen genauesten Benehmen hiemit beknnt gemacht wird. Klagpnfurt den 23. Iäner 1301. Marktpreis deS Getraids allhier mLalbach den 14« Febr. i8ai. fi. !kr.,g. !kr. fl. lkr. Waitzen ein halber Miener Meyen - - - 3 29 3>2N 3 l6 Kukuruz - , - - Detto - - - - — —-------— — Korn - - - - Detto - - - - 2'37 2 33 2 26 Gersten - - - - Detto - - -----------------------------------' Hirsch - « - - Detto « - - - 2 37!-------— — Haiden - - - - Detto - - - - 2 10^-------— « Haber - - - - Detto - - - - rizgl-------— — Magistrat Laibach de« ,4. Febr. ,801. Anton Pauesch, Raitoffizier. T o d t e n v e r z e i ch n i ß. Den !7.Fcbr. Alois Grafv.Lichtenberg,alt53 Jahr, am neuen Markt N.542. — 18. Hr. Anton Furmenek, k. k. Pensionicr.t. Einnehmer / alt97 Jahr, in der Wicnerstrasse Nr. 65. ^ — 19. ---------Johann Lakner, Weltpriester, alt zh Jahr, in der Krönngass N. ,0. ---------Johann Verger, k. k. Beamten S., alt 5 is2 Jahr, in der St. Pc< tersvorstadt Nr. 16. ---------Lenora Menzinger,Wittib, alt7,, Ia5r, anfder Pollana Nr. 81. — 20. Apoiouia Negelin, Polizei-Soldaten T., alt io Tag, aufder Poll. 13 Vci Leopold Cger, Buchdrucker in Laibach, am Platz Nro. 270. ist zu haben-: Gabcnbücheln.' ^ Frohn-Faßionen. Sterb - Register. ' Faßion zur Consignation für Haus- Tauf- und Trauungs:? Bücher. inhabcr. Post - Journals. Tienstbothcn Patent. Waisen - Journal. Stift«Register. Widmungsrollen. Indtvtdueller Jahresschluß über den PupiAar Rechnungsbögen. Vermögens - und Schuldenstand Waisen Iahrsabschluß - Tabellen. der Herrschaft!. Waisenrechnmig. Kirchenrechnungcn samt Summarien Ausgleichungen zwischen Dominien Schuldensteuer Faßionen, und Unterthanen durch die Lei- Intabulationsbögen für Herrschaften tungs - Herrschaft. Waisen - und Kirchen - Schuldobli- Vcrlassenschaftsbögen. gazionsbögen. Halbjährige Kapitals - Interesse Summarischer Ausweis über die Quittungen^ Viehseuche Kirchen Kanoni. Rcise Pässe., Unterricht zur Lebensrettung der Er- Speditions Tabellen^ stickten, Ertrunkenen, Erfror-Erlagschcine. j ncn, Vergiften, vom Blitz ge« Faßionsbögen zur einzelnen Erklä- troffenen Zc. Aut allerhöchsten rnng. Befehl bekannt gcmachl. Post - Protokolls. Häuser Verzeichniß der Hauptstadt Waldbtzrechnungs Tabellen, Laibach und den Vorstädten. Dienstbothen Protokoll. IVS. Auch wird mit Ende März der Instanz Schematismus des Herzogthums Kraw/ für das l. I. lgol. zu habcn seyn« Besondere Beilage. 9s <"uf allerhöchsten Befehl Sr.Maj. wird von der geheimen Hof-und Staatskanzley bekannt gemacht, daß vcrmög der gestern ans Lüncville mit Kourier eingegangenen Nachricht, der Friede am 9. d. M. durch den k. k< und den französis. Bevollmächtigten Graf Kobenzel und I. Vuonaparte unterzeichnet worden sey; wodurch dann nach zu erfolgenden beyderseittgen und Reichs Ratifikationen diesem Kriege ein Cnde gemacht, und den sich durch Treue und Beharrlichkeit ausgezeichneten Unter« thanen der Defterreichischcn Monarchie die erwünschte Ruhe zur frohen Aussicht ver-lchafetwird. Wien, den 16. Febr. 1801, »