1314 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitnng Nr. 196. Dienstag den 28. August 1866. <«««-„ Kund m achun g. "'"°" Von der k. k. croalisch - slavonischen Finanz.Landes-Dircction wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die in dem unten folgenden Ausweise aufgeführten Wcg°, Brücken-, Linien, und Ueber» suhrömauthcn auf die daselbst angesetzten Zeitperioden unter den allgemein vorgeschriebenen Bestim» mungen im Wege der öffentlichen Versteigerung in Pacht gegeben werden, zu welchem Behufe die öffent» lichen Versteigerungen an den in dem Ausweise angegebenen Orten und Tagen werden abgehalten werden. Die näheren Modalitäten dieser Versteigerungen, so wie die allgemeinen Pachtbedingnisse können bei der k. k, Finanz-Direction zu Laibach, so wie bei jeder k k. Finanz.Bezirks-Direction in Croatien und Slavonien eingesehen werden. A uswcis über die anf ein odcr Mi Jahre, d. i- vom 1. Jänner 1807 bls Ende December 18N7 oder 1868 zu verpachtenden Mallthstatibnrn un Kremlande Croaticn und Slavonien. Gebühr pr. Stück Z .« ^ ^ G" > Treibvieh U K Z.Z ^ gtr.mgsort u. ^ dcrSlntiou des GefNlleS Z^ R !^" !^ ^'° FmcmzbezirlS- ^ Nr»lrcil;sr Gulden ^irrcti°„_________________________ H. Slavonien ! ! ^ssel am °cl Post 2. , «,,,. ^,«-,..«.». .^ «, i < i ,, ' ,5.s^ ?. September Vci ^ «graunr Vavcdrücfe j ^ richtcn, und zwav: ». (svoatieu .. i « ^ <. ......'...... ,) <ül ein« jede Hol». Brllckenlnaulh b ,8 j !'/,.-- plätte, wclchc unt« Ä Aaram, Sau,bri»ckt i Linie»-Mld Navi-- ! ! "" ^, dcr «rücke pHssilt - fi. l6, lmhische Gaff, z l'inienmauth " ! l ! V. ! - "5,6 ^ ?^u'««Ä"i°^ . ,^ «Weamcnlth s l ! '/. - ...^ l <, L "".....-.."'., 4 Vregcma i «vlicteümantb 2 l i '/. — ) " - ^> l«r "u gleiche« ^ VNIllNIMNilii, « . ^ /, ^^ Schiff von lüW Mh. . Wrqmauth 8 4 2 - .^ «^ <>) «i'^all . . . . i « 5 . 5 Gamobor ! Briicke.mmuth 2 ! , '/. " ^ .) d Mr em lee«o Echiss «der Tom^ ^ da? wird nichts gezahlt. ?lgram, am 14. ?lugust lü<5«. («ll?^l) Nr. )5»5»i. Kundluachung. Das hohe k. k. Staatöministerium hat mit Verordnung vom 5». d. MlS., Z. ltN^ 6. U. in Betreff der A'nfnahmsprüfungen ordentlicher Hö>-rer des Wiener k. k. polytechnischen Instituleö nach-stehende Bestimmungen erlassen. Zum Behufe der Aufnahme alö ordentliche Zuhörer am k. s. polytechnischen Institute haben, so lange Maturitätöprüsungln an den Realschulen nicht allgemein eingeführt sind, sich einer AufnahmS« prüfung zu unterziehen: I. Jene, welche die Oberrealschule absolvitt haben und sich mit einem Zeugniß über die bestan.-denc Maturitätsprüfung nicht aueweisen können; 2. Bolche, Milche ihre Vorbildung an einer ^ Mittelschule' nichl erworben haben und da5 Allrr von mindest»ns l? Jahren inichweiftn, Gegenstande dcr Aufnahmsplüfung sind (Sla^ tut K l0): n) ?lrilhmelik, Algebra, Geometrie, eben? und spharische Trigonometrie, analytische Geo< melrie in der Ebene; < d) Geographie und Geschichte; '-) Physik; ) geometrischeK und Freihandzeichenen; j) Fertigkeit un deutschen Slylc, zu erweisen an einem Aufsahe über ein gegebenes Thema. Die Gegenstände n bit> ^ in dem sür Ober-Realschulen vorgeschriebenen Umfange. Absolvirte Gymnasi'alschüler haben zum Be« Hufe der Aufnahme daö Maturitälözeugniß beizu, bringen und außerdem eine hinreichende Fertigkeil im geometrischen und Freihandzeichnen nachzuwei« sen, erforderlichen Falls einer Prüfung hieraug sich zu unterziehen. Für die Prüfung ist eine Taxe von fünf Gulden ö. W. zu entrichten. Die Prüfung wird aus jedem Gegenstande nach dem Ermessen der Prüfenden schriftlich oder mündlich odcr auf beide Weisen vorgenommen. Die schriftliche Prüfung besteht in einer Clau« sur-Arbeit, wobei die Benützung von Schriften oder Büchern, mlt Ausnahme von Tafeln, nicht gestat« tet ist. Dagegen Handelnde werden von der Fort« sehunq des Prüfungöacles ausgeschlosseu. Zeug« nissc über die abgelegte Aufnahmsprüfllng werden nicht ausgestellt. Cine mißlungene AufnahmSprüfung kann erst im nächsten Jahre wiederholt werden. Diese Bestimmungen werden mit dem Bei« sahe zur Kenntniß ber Betreffenden gebracht, daß dieselben mit Beginn des nächsten Studienjahres l8iiti/V7 in Kraft treten und daß eine nähere Auskunft über die Prüfungsgegcnstande bei den Direction?« der hierländigen k. k Gymnasien oder der hiesigen k. k Ober Realschule eingeholt werden kann. Laibach, den 2l. August l66«. K. k. Landesbehörde für Main. (268—l) Nr"8447 Kundmachung. Im Laufe des SolarIahres !8<»7 werden für die Mannschaft deö hiesigen Gendarmerie, ! Flügels auf den gewöhnlichen Bedarf circa 5,0 ^ Stück Mäntel, 12,> Stück Waffenröcke, 90 Stück Leibcl, lw Stück .Kittel-Blousen, t 2«, Stück Tuchhosen und ?U Slück Sommer.Pantalons zu er- ^ zeugen sein. Diejenigen Geschäftsleute, welche diese Er« zeugung übernehmen wollen, haben ihre mit einer 5>tt kr. Gtempelmarke versehenen und dem 5perc. Vadium belegten Offerte, enthaltend die Macher-lohnspreise sür jedes einzelne der erwähnten Glücke, dem hiesigen Gendarmerie-Flügel «Commando z»» überreichen, von welchem dieselben am 2U. September !8