MITTHEILUNGEN des historise? » n Vereines für Krain im März 1854. Redigirt vom Dr. V. F. Kinn. B kreins - Secrctär und Geschäftsleiter ic. sc. Zur Gefeh lebte des Sebnlwesens in Jnnerösterreich. Schulordnung der Loibacher evangel. Landschafts-Schule. ^icfe Schulordnung scheint von dem krainischeu Superintendenten Christoph Špindler, unter Zuziehung Georg Dalmatin's, Hanns Schweiger's und Caspar Gumper-gcr's entworfen, war ursprünglich in lateinischer Sprache abgefaßt und im Juli 1575 rcvidirt worden. Das Wesentliche daraus ist Folgendes: Die evangel. Landschafts-Schule zu Laibach hatte vier Classen. Die Schüler der ersten Classe waren in dreiDecu-rien abgetheilt. Die erste Dccurie faßte die ABC-Schüler, und für diese war vorgeschrieben: die Catcches von vr.Bren-tius, die Tabula elementares Jatina und die Nomenclaturae reruns von Sebald Heiden. Den Knaben wurde die Aufgabe angezeigt, und sic mußten so lange dabei verweilen, bis sie jeden Buchstaben vorwärts und rückwärts beim ersten Anblicke nennen und aussprcchcn konnten. Sie mußten Vor-und Nachmittags drei Mal überhört werden; aus der Nomenklatur lernten sie die Buchstaben zusammensetzen und ganze Sätze bilden. Die Vocabeln sollten auch zu Hause aufgesagt werden. Für die zweite Decurie waren vorgeschrieben: die lateinische Catcchcs von Vrcntius, Donatus lateinisches unb deutsches Evangelienbuch, die Catcchcs von Sebastian Crellius und die Gesprächsformeln von Heiden. Die Knaben mußten Vormittag die lateinische, oder die Lection aus der Catcches oder aus Donatus aufsagen und dann Sylben und Sätze bilden. Damit sollte Keiner verschont bleiben, besonders da der Lehrer jedesmal die aufzugebende Section zuvor erklärt hatte. So das zweite und dritte Mal. Dann sollten die Schriftbücheln oder die zu Hause verfertigten Schriftaufgabcn angesehen und corrigirt werden. Gleiches Verfahren Nachmittag, doch sollte den Kindern in der letzten Stunde lateinisch vorgeschrieben, und den Fähigeren aus den Sebald'schen Dialogen einige vorgelesen und erklärt werden, die sie folgenden Tags vor allem Andern aufsagen mußten. Diese zwei Decurien scheinen aus Kindern gemischter Sprache bestanden zu haben. Die dritte Decurie erhielt ausschließend deutschen Unterricht. Schulbücher waren: die deutsche Catcches des Brentius und Sebastian Crellius slavische Catcches (?), das sonntägige Evangelienbuch und noch andere fromme Bücher, deutsche Handschriften und deutsche Arithmetik. In der ersten Vormittagsstllnde wurden die Lectionen aus der Catcchcs, dann die vorgeschriebenen deutschen Sätze und ein Theil des Evangeliums (war ein Festtag vorhergegangen, auch das gaitzc) recitirt, Hierauf folgte die Lesung der deutschen Evangelien, Catechescn und anderer frommen Bücher. Zuletzt wurden die Schreibtafcln vorgezeigt. Nachmittag war von zwölf bis ein Uhr, in den ersten Tagen der Woche, Schreibstundc, in den letzten Arithmetik für die, welche dazu geeignet schienen. Hierauf Lesung des Geschriebenen und der Rcchnungsaufgaben. Endlich wurde die Section aus der Catcches ausgewiesen, welche die Kinder den Morgen darauf ihren Aeltern, oder wer Aelternstclle vertrat, aufsagen sollten. Zweite Classe. Morgens, nach gesprochenem Hymnus und Aufsagung der slavischen Catcches, Latein, Aufsagen der Vocabeln (ein Knabe dem andern), dann Lesen und Rccitiren des Lateinischen, wobei über richtige Aussprache der Vocale zu wachen. Zuletzt lautes Vorlesen Aller. Ehe die Schüler entlassen wurden, noch Vorzeigen der Schreibbücher und Ausbesserung der Schriftaufgaben vom gestrigen Tage durch Unterstreicherr der Fehler. Nachmittag, nach recitirtem (Index?), Schrcib-stunde, dann Lesung der letzthin ausgesagten latem. Lection und Verdeutschung derselben. Hierauf wurde die latem. Vorschrift abgeschrieben und laut verlesen. Zuletzt zeigte die Jugend vor, was sie in der ersten Stunde geschrieben. Die Schulbücher dieser Classe waren: Donatus, zur Erlernung der Paradigmen, oder ein anderes deutsch-lateinisches Wörterbuch, die Dialoge von Sebald Heine, die Catcchcs von Brentius, deutsch-lateinisches Evangelienbuch, die Sprüch-wörter Salomon's, Cato oder andere gute Gnomiker, Dritte Classe, oder die Donatisten. Morgens, nach dem Gebete die gestrige Section oder das Evangelium, wenn ein Festtag vorherging, die Aufgabe aus der Cateches und die grammatische Section. Hierauf Decliniren und Conjugiren, Aufgabe der neuen Section, Vorzeigen der Schreibbücher. Nachmittag von zwölf bis ein Uhr Arithmetik mit der vierten Classe, dann Cicero, Abfragen der Genera nominum, der Praeterita et Supina, Decliniren und Conjugiren, Vorsagen lateinischer Redensarten, dann Revision der Schriftaufgaben. Bücher: die latem. Sonntagsevangelien, die latem. Cateches von Brentius, Donatus, die Fragen der latem. Grammatik, Cicero's Episteln nach Sturm's Auszuge, Cato, die Arithmetik, die Musik von Heinrich Fabri, die Dialogen des Castellio, Salomon's Sprüchwörter, Aesop's Fabeln. Der zweiten und dritten Classe war verboten, slooenisch zu sprechen; die vierte Classe mußte sich lateinisch ausdrücken. Vierte Classe, oder Grammatisten. Früh nach dem Gebete und nach aufgesagter Cateches wurde über die Section aus der Graitimatik examinirt und Neues daraus erklärt. Nach der aufgesagten Section aus dem Cicero ein neues Stück. Analys nach den Regeln der Etymologie und der Syntax. Hierauf die Phrasen und Redensarten. Nachmittag Arithmetik mit den Fähigsten, dann Syntax, Lesung des Terentius oder Virgil, Prosodie mit einigen Versen aus Ovid. Mittwoch und Samstag mußten die Schüler das griechische Evangelium in's Lateinische übertragen, die Nomina und Verba auf die Wurzel setzen und flectiern Auch die Straßburger griechische Grammatik, oder auch der erste Theil der Crusius'schen konnten erklärt werden. In der dritten Classe wurde das latem. Evangelium in's Deutsche übersetzt. An eben den Tagen war auch Stylübung und Uebersetzung aus dem Deutschen in's Latein. Die tauglichsten Schüler sollten auch zur Dialectik und Rhetorik angehalten werden. Für diese waren Isocrates und Demosthenes als Muster vorgeschrieben. Auch natürliche Moral und compendiarische Theologie sollten gelehrt, ferner eine Anleitung zur Geographie und die Lehre von Kreisen (Sphäro-metrie) konnten als Vorbereitung für die Akademie und zum Ausfüllen der Stunden gegeben werden. Schulbücher: Me-lanchton's Quaestiones grammaticales, Cicero's epistolae familiäres, Terentius, Virgil, Ovid, Arithmetik, Musik, griechisch-lateinische Evangelien, die griechischen Tabellen von Neander, Crusius, das lateinisch-deutsche Lexicon von Dasipod, Calepin, Nicolius. Jährlich waren zwei öffentliche Prüfungen, zu Georgi und Michaeli, vor den Schul-Jnspectoren, und dann wurden die Schüler in höhere Classen befördert. Von der Disciplin. Wenn in der Woche kein Festtag siel, so war den Knaben Mittwoch Nachmittag erlaubt, sich in Gegenwart der Lehrer außerhalb der Stadt zu unterhalten. An Fest- und Sonn- tagen vor der Predigt Lesung und Interpretation des Evangeliums, des griechischen oder lateinischen für die höheren, des deutschen für die niederen Classen; dann Aufsagen der slavischen, deutschen oder lateinischen Catechese. Gebetet wurde Früh und Nachmittag Veni Creator mit der Collecte, ein Psalm und die Cateches von Brentius in drei Sprachen ausgesagt; dann, wenn jeder Schüler auf seinem Platze war, wurden die Namen verlesen. Die zu spät kamen, wurden bestraft. Beschlossen wurden die Schulstunden mit Sem Deus etc. Wegen der Eintheilung in vier Classen hatte der Schulrector (Bohoritsch war es dreißig Jahre) drei Gehilfen, von denen der erste (für die dritte Classe) bei ihm Kost und Wohnung nebst SO fl. hatte. Die andern Zwei genossen 70 fl. Stipendium. Diese Gehilfen sollten, nebst der nöthigen Lehrfähigkeit, auch gute Sitten haben, Wirthshäuser und böse Gesellschaften meiden, beim Gebete auferbaulich und human gegen die Schüler sein, bei denen sie Aelterustelle vertreten. Sie sollten Rücksicht auf die Verschiedenheit der Talente nehmen, im Strafen lieber sparsam als zu freigebig sein, die Schulstunden von sechs Uhr Früh bis neun und von zwölf bis drei Uhr pünctlich Halten, nicht unnütze Gespräche während der Schulzeit einleiten. Bei öffentlichen Acten, als auf dem Gange zur Kirche und bei Leichenbegängnissen, sollten die Gehilfen die Classen begleiten und die Schwätzer durch Knaben aufschreiben lassen; auch den Kindern in der Musik gern Unterricht geben. Die Sitten der Schuljugend betreffend, findet man in der Schulordnung lobenswerthe Vorschriften in Ansehung der physischen und ästhetischen Erziehung, Regeln der Höflichkeit; ferner wie die Knaben in der Schule, während des Betens, beim Singen (guter Humor wird gefordert), beim Nachhausegehen, zu Haufe, bei Tische (damals mußten die Kinder noch den Tisch decken), auf der Gasse, in der Kirche, bei Begräbnissen sich verhalten sollten. Ueberall wurde auf Anstand gehalten. Schulordnung und Verhaltungsregeln sollten auf einer Tafel in der Schule hängen. Auch die Gehilfen oder Collaboratoren hatten ihre Instruction. Sie mußten sich über ihre Kenntnisse und Aufführung bei den Jnspectoren und dem Schulrector ausweisen, und wurden daun den Verordneten vorgestellt. Entlassen wurden sie nach quartalweise!: Aufkündigung. Diese Schulordnung scheint nun, sammt den nöthigen Verbesserungen, erst 1578, um die Zeit des großen Brücker Landtages, den ständischen Verordneten zur Bestätigung vorgelegt worden zu sein. Der Rector war nämlich mit den Collaboratoren tu Unfrieden. Letztere wollten ihm, als von der Landschaft Besoldete nicht recht pariren, und Ersterer war grob und hitzig. Demnach wurde dem Rector mehr Gemalt über die Präceptoren eingeräumt: er sollte sie bestrafen, und bei nicht erfolgter Besserung sogar amoviren können, nachdem er es zuvor den Jnspectoren gemeldet und ihre Zustimmung erhalten. Eben so wurde den Ständen an's Herz gelegt, sie möchten den Prädikanten, als Schul-Juspectoren, mehr Gewalt irn Erziehungswesen und über das Schulpersonale einräumen, damit die Landschaft nicht so oft von den Schullehrern über-löffcn werde. Zn Jnspcctorcn wurden vorgeschlagen: Dr. Pau-linns Billing, Melchior Pantaleon, Wolf Gartner und Adam Clement, nebst Einem von Adel, als ständischem Com-missäre und Referenten. Die Pflicht der Jnspcctorcn war, die Landschafts-Schule wöchentlich zu visitiren, die Streitigkeiten zwischen dem Rector und den Präceptorcn zu schlichten, die Mängel zu beseitigen, nur Sachen von Wichtigkeit zur Kenntniß der Verordneten zu bringen und jährlich zwei Mal Prüfling zn halten. Weil die Präceptorcn ihren Gehalt liederlich durchschlugen und bmm Schulden machten, so sollte der Einnehmer die Weisung erhalten, ihnen kein Geld, ohne die vom Rector vidimirte Quittung, auszuzahlen. Der Cantor Werner Fcu-rer, der sonst die deutsche Schule versah, dann aber mit 100 fl. Besoldung allein den Chorgesang und die Figural-Mnsik zu besorgen, ferner die Jugend zwei Mal durch die Woche im Singen zu unterrichten hatte, bewies sich fahrlässig, und cs wurde vorgeschlagen, ihm wieder die Besorgung einer Schnlclassc anzuvertrauen. Hingegen möchte der deutsche und windische Kirchengesang dem deutschen Schulmeister gegen eine Remuneration von 52 fl. wieder überlassen werden, damit die lateinische Schuljugend durch Prozessionen u. dgl. nicht allzu viel Lehrzeit verlöre. Da auf diese Art 23 fl. erspart wurden, so sollte dafür ein anständiges Locale für die Landschafts-Schule gemiethet werden. Bisher hatte der Rector nämlich den Zins für die Schule selbst bestritten und öfters wandern müssen. Weil cs nothwendig schien, daß das traut. Kirchen- und Schulpersonale die Landessprache verstehe, dennoch aber nur wenig Landeskinder wegen Armuth studieren konnten, so wurde vorgeschlagen, der Adel und die Bürgerschaft möchte talentvollen, aber armen Landeskindern Stipendien an Geld, Getreide, Kleidung, Speise eröffnen, damit die armen Studenten nicht zum Scandal vor den Häusern sich ihr Brot crsiugcn oder vielmehr crschrcicu müßten, oder gar ans Mangel an Lebensunterhalt zu den Katholischen übergingen. Dr. Richter. Freuden that *)♦ Die Aufhebung des vormaligen Karthäuser-Klosters Frendenthal erfolgte am 29. Jänner 1782. Frcudenthal wurde nun eine Camcral-Hcrrschaft. Der erste Administrator derselben und Camcralhofrichtcr daselbst war Franz Zcav. D ctotti. Die Inventur und Liquidation über das sämmtliche, danials vorhandene Vermögen dauerte, unter Jntcrvcnirung des Prälaten Bruno Ortn er, bis zum 6. Februar 1782. ®iit Auszug aus dem an diesem Tag abgeschlossenen Inventarium stellt den damaligen Bcrmögcnsstand auf folgende Art dar: *) Als Nachtrag zu dcn tumtč »reffenMieten Notizen über biefe Karthausc, insDefonbert zu Klun'S „Archiv" II. u. III. Hcfl, S. 136. Karthäuser - Stift und Kloster Freudenthal. 1. Unbewegliche Güter: Die zu dem Stifte Frcudenthal gehörigen Gülten und Realitäten, bewerthet auf 112.247 fl. 55 kr. Die vormals cameralisch gewesenen, nun zu dem gedachten Stifte gehörigen Aemter Prcßer und Bresoviz, bewerthet ans ............................ 16.223 „ 51 % „ Die Gebäude zu Frcudenthal und Thurn- lack.............................. 3000 „ — Das Caplanci-Haus in Zirkniz, von welchem jährlich eine Steuer von 24 fl. zu entrichten ist, bewerthet in der Ca- pitals-Summe mit.................. 600 „ — „ Der von Joseph Pipan erkaufte, im Wippachcr Boden zu Planina liegende Weingarten Ograda................. 1000 „ — ' „ Die vom Matthäus Wilcher erkauften, zu St. Veit im Wippachcr Boden liegenden zwei Weingärten sammt dem Hause ............................ 510 „ — „ Die im venetianischen Istrien zu Hundsdorf gelegene Mandria .... 2200 „ — „ Die im Gör;er Territorio um Gabrie gelegenen Weingärten.............. 500 „ — „ Das Haus in Laibach.................. 800 „ — „ Summa 137.081 fl. 46% kr. 2. Barschaft: Hieran wurde au Gold-, Silber- und Kupfermünzen, so wie an goldenen und silbernen Denkmünzen in das Inventarium eingestellt die Summe von 982 „ 47% „ Darunter war, nebst 11 alten goldenen Denkmünzen, im Gewichte von 41 Ducatcn, und 36 Stück alten ungangbaren Silbermünzen (tut Schätzungs-wcrthe von 19 fl. 60 kr.), auch eilt Halbcrstädt'scher 5 fach er Thaler vom Herzoge Heinrich Julius (1609), bewerthet auf 10 fl. An eigenthümlichen Obligationen und respect. Capitalien................. 46.031 „ 30 „ An unvcrbricfteu Activ-Fordcrungen . 3372 „ 32% „ An Urbarial-Unterthans-Ausständen . 1591 „ 37% „ An silbernen Gcräthschaften, naincutlich Tafclmcsscrn, Gabeln, Löffeln und Leuchtern ............................... 371 „ 22% „ An lateinischen und deutschen Büchern, in Folio-, Quart-, Octav- u. Duodez-Formate, welche theils in der Prälatur, theils in der Kloster-Bibliothek vcr- Fürtrag 189.431 fl. 36% kr. Uebertrag 189.431 fl. 36% kr. wahrt wurden, 594 Werke, im Schäz- zungswcrthe von................. 323 „ — „ An Gewehren, Pistolen und Säbeln 106 „ 8 „ An Zinn-, Kupfer- u. Messing-Geschirren 200 „ 27 „ An Getreide........................1451 „ 28 „ An imGetrcidckasten verwahrten Geräth-schaften, als: Mästereien, Getreide-säcke, Ledcrvorräthc, Gläser.re. .. 134 „ 13 „ An Wein - und Kcllergeräthschasten . 5025 „19 „ In der Apotheke . . . ... . .. 123 „ 17 „ In der Fastcnspcis, oder sogen. Dispens (Borräthe an Fischen, Schmalz, Geschirren :c.)......................... 220 „ 50 „ In der Couv entskirch e an Kirch eng cräth- schasten........................ 171 „ 44 „ An Vorräthen in geselchtem Fleisch, Würsten, Speck K. ....................... 155 „ 49 „ In der Fleischküche an Küchengeräth- schaften......................... 88 „ 5 „ An Einrichtungsstücken, Bildern und sonstigen Gcräthschastcn in sämmtlichen Wohnzimmern..................... 623 „ 58 „ An Pferden, Hornvieh und Pferdegeschirren ................................. 1256 „16 „ An Meierrüstung.................... 324 „ 17% „ An Heu, Grummet, Stroh und Einstreu 384 „ 22 „ An Wägen, Schlitten, Holzvorräthcn und Fässern im sogenannten Arsenal- Gebäude ................................ 390 „22 „ An Schmiedwerkzeugen ..... 10 „ 12 „ In der Binderei..................... 4 „ 17 „ An Kalk- und Ziegelvorräthen ... 132 „ — „ An Schiffen und Fischerzeuge ... 86 „ 21 „ Summab.d.Stift».KlosterFrcudcnthal 200,644fl. 2 kr. An schriftlichen Urkunden wurden folgende interessante vorgefunden: Original-Kaufbrief ddo. 17. Juli 1726, über die Aemter Prester, Bresoviz und na Gollim. Original-Urbar über die gedachten drei Aemter. Rectifications-Urbarium des Stiftes Freudenthal ddo. 20. November 1764, unter Fertigung des Camcral-Buchhaltcrs Johann Georg Elßner. Das sogenannte Haupturbar des Stiftes Frcudcnthal vom I. 1729, in drei Theilen. Guadcnbricf Kaiser Leopold's 1. ddo. 4. October 1660, wodurch den Prioren des Stiftes Freudenthal für die Folge der Prälaten-Titel verliehen wurde. Gnadenbrief Kaiser Leopold's I. ddo. 4. October 1660, enthaltend die Verleihung des Rathstitels an den jeweiligen Prälaten von Frcudcnthal. Landmanns-Diplome des jeweiligen Prälaten des Stiftes Frcudcnthal von der Grafschaft Görz ddo. 3, Sept. 1737. Bestätigung der Privilegien des Stiftes Frcudenthal durch Kaiser Leopold I. ddo. 12. Aug. 1660 und 31. Mai 1700; durch Kaiser Joseph 1 ddo. 2. Februar 1707; durch Kaiser Carl VI. ddo. 23. Mai 1714; durch Kaiserin Maria Theresia ddo. 26. Mai 1742. Vergleichs-Contract zwischen der Herrschaft Haasberg und dem Stifte Freudenthal, betreffend die gegenseitigen Be-gränzungcn ddo. 12. August 1668, dto. dto. dto. ddo. 23. Juni 1681. Kaufbrief über einige Grundstücke und Weingärten im Wip-pachcr Boden ddo. 4, Mai 1729. Kaufbrief über ein Haus imb zwei Weingärten zu St. Veit bei Wippach ddo. 13. April 1767. Mehrere Tausch-Contractc. Alle Stiftsgebäude waren in gutem Baustande. Nächst dem Eingangsthore in das Stift war ein rundgemauertes Lusthaus mitten im Wasser. Im zweiten Stocke der sogenannten neuen Foresterie, mar die Hoftichters-Wohnung in zwei Zimmern und das Archiv. In der Mitte der sogenannten alten Foresterie war die Josephi-Capelle, eine Filiale der Pfarr Oberlaibach, welche noch besteht, mit daran gebauten, im ersten Stocke gelegenen 10 Zimmern. Die Klosterkirche war eine der prächtigsten und schönsten im Lanoe, durchaus mit weißem, schwarzem und rothem Marmor gepflastert, mit 7, theils marmornen, theils hölzern gefaßten Altären, in deren Mitte ein elfenbeinernes kostbares Crucifix; an dem Hochaltare rechts das Capitel, links die Sacristei mit sehr schöner und künstlicher Tischler-und Bildhauer-Arbeit in Eichenholz. Daselbst waren 13 Mönchs-Zellen, respective mit hoher Mauer abgetheilte Wohnungen, mit anliegenden kleinen Gärten; von diesen Zellen waren 7 einschichtig und unter eigener Bedachung, 6 aber doppelt, so daß deren zu zwei und zwei unter einer Bedachung angebracht waren. Der Prälat hatte zu seiner Wohnung drei Zimmer. Der letzte hieß Bruno Orlner. Die andern Mönche hatten folgende Namen: Pater Antonius, Vicarius; P. Nepomucenus, P. Michael, P. Petrus, P. Andreas, P. Joannes, P. Paulus, P. Philippus, P. Thomas, P. Mathias, P. Bartholomäus, P. Jacobus, Procurator, P. Matthäus, P. Simon, Frater Martin. Das sämmtliche, bei dem Gute Thumlack vorhandene Mobilarvcrmögcn wurde bcwerthet auf.......................1167 fl. 27 kr. Das sämmtliche, in dem Hause zu Laibach vorhandene Mobilarvcrmögcn wurde bcwerthet auf....................... 115 „ 22% „ Summa-Summarum 201.926 fl. 51% kr. Anton Jellouschek. Diploinatariuin Carniol lernn *). I. j In nomine sanctae et individuae trinitatis Heinricus divina favente dementia rex. | Omnibus Christi nostrisque fidelibus lam futuris quam presentibus nolum esse uolumus. qualiter nos ob interuentum ac pelitionem delectissimae ge-netricis nos true ACNETIS. | iniperatricis Angus tac cuidam fideli nostro. ANZO. nominato. Ires regales mansos. in uillis. quaruin nomina subsequent, id est. 131. ZI. DOBELGOGES-DORF I HERZQGENBACH. et. LIPNACK. et si in his aliquid defuerit. in proximis habitalionibus. ex meridiana parte flu-minis. BIZI, nuncupati. adimplendos. in marclia | KREINA. et in comilatu ODELR1C1. marchionis. silos, cum omnibus suis pertinentiis. hoc est. areis. aedificiis. terris. cuetis. et incultis. agris. prat is. pascuis. | campis. siluis. ucnationibus. aquis. aquarumque decursibus. molis. molendinis. piscalio-nibus. cxitibus. et redditibus. uiis et inulls, quaesitis et in-quirendis. sou cum omni | utilitate quae ullo modo inde pro-uenire potest, in proprium dedimus. atque tradidimus. Ea videlicet ratione ut praedictus. ANZO. de praedio sibi a nobis j tradito liberam dehiuo potestatem habeat. tenendi, dandi. uendendi. comutandi. praecariandi. posteris relin-quendi, uel quiequid sibimet placeret j inde faciendi. Et ut haec nostra regalis traditio slabilis et inconuulsa omni permanent aeuo. hanc paginam inde conscribi. manuque | propria ut subtus uidetur corroborantes. sigilli nostri inipraes-sione eussimus insigniri. Signum domni Heinrici (Monogramm) quart! regis. (L. 8.) Gebchardus cancellarius uice liutlioldi archicancellarii recognoui. Data. XV. KL. NOV. Anno dominicae incarnationis. M. L. VIII. Indict. XL Anno autem ordinationis doni HEINRICI. quart! regis. V. Regni uero III. Actum REGENES-BVRC. In dei nomine feliciter. AMEN. (AuS bent Originate deS Archives dcS DonististeS Gurk.) Historische Miscellen. Von Anton Jellouschek. (Fortsetzung.) VIII. Sd)0n feit vielen Jahren hatten die Bewohner der Pfarr Vodiz die Gewohnheit, in Folge eines Gelübdes ihrer Vorältern zu der damals in der Pfarr Selzad) gelegenen Filialkirche der heil. Lneia zu Drasd)gosd)e, welche sie besonders als Patronin der Augen verehrten, an dem Sonntage nach Jacobi Ap. zu wallfahrten, rmd sie brachten mtd) dorthin bedeutende Opfergelder mit. Da sie aber auch in ihrer Heimat die Auferbauung einer der heil. Lneia gewidmeten Kirche, welche in der Folge and) zu Stande kam, wünschten, so er- *) Die Copic dieser Urkunde wurde vom Ehrenniitglicdc des Vereines, P- T, Freiherr» v. Ankcrshofcu ans Klagenfurt, ciiigcscudct. wirkten sie von ihrer Grundobrigkeit, Ferdinand, Grafen von Werdenberg, als damaligen Inhaber der Herrschaft Flöd-nig, folgenden Revers: Id) Ferdinand, Graf von Werdenberg, vnd zu Namiest, Freiherr zu Grauenegg, und Herr zu Grauenwerth, Kreuz. Oberstein vnnd Flödnig, Peurbach, Prukh an der Asd)ach. Schönberg, vnnd Windorf, der Röm. Kaiserlichen Majestät Rath, wirkl. Kämmerer, vnnd obrister Erblandstabeimeister, der fürstlichen Grafschaft Görz, wie mtd) Landrechts-Beisther im Markgrafthume Mähren rc. Bekhenne für mich, vnnd alle meine Erben, öffentlich mit diesem Brieff, daß N. vnnd N. meine zu der Herrschaft Flödnig gehörige, zu Skarutschna rücksäßige, wie mtd) theils andern Obrigkeiten, der Pfarr-Kürchen St. Margarethen zu Vodiz in spiritualibus imbter-worfene Undterthnnen, für mtd) fchrifftlichen vnnd supplicando einkhomben, vnnd in allem Gehorsam vorbringen laßen, wie das sie an meiner Herrschaft Flednig Grundt- vnnd Landt-gerid)t, vndterhalb dorffSkharutschina an Einem Bichl gegen dem Bach Scladeniza genannt, ein Capellen, oder Kirchen zu Ehren der heil. Luciä aufzubauen vor Villen Jahren Ihre Voreltern ftd) verlobt haben sotten, Sie nun werkstellig zu mad)en Ihnen vorgenomben. Allein Jhro fürstlid)e Gnaden Herr Bisd)off zu Laybad) alß Loci Ordinarius die gncdige Licenz und Erlaubnuß darzu Keinesivegs ertheillen wollen. Weillcn R. vnnd N. vorgenannte Nad)barsd)afften die Nott-wendige Cession des Grundts und Exemption vor der landt-gerichtlichen Jurisdiction undter meiner aigener Ferttigung md)t aufzuweisen, vnnd Ihrer fürstl. Gnaden zu praesentiren haben. Bitten mich hierauf gehörst Ihnen nid)t allein des grundts (so zu denen daselbst in Skarutsihina gelegenen Hueben gehörig, und der Herrsck)ast Flednig nndterworfen) so vil zur erbauung der Kirche vnd Erweiterung der herumb Nottwen-digen Spacii der Fünffzehen Sd)ritt pro Coemeterio Juxta 8. 8. Can. vonnöthen sein möchte, gnädig zu verfteatten, sondern mtd) dasselbe quoad immunitatem Ecclesiasticam der Laudtgerid)tsgered)tigkheit zu befreyen, vnd dergestallt zu deßen vermerkhlid) Gott dem allmechtigen wohlgefelligen geben gnedig zu bewilligen, vnd und) aller meiner an denselben orth bishero gehabten gerechtigkheiteu schrifftlid) genz-ltd)cn zu begeben. Wann Id) aber zu dem Heil. Kird)engebäu vnd Befür-derung Mehrerer Ehre Gottes Sd)uldig mtd) Crafft meiner lieben Eltern Seel: gedechtnus, ermiß euer guetten Excmplen gemängt, ohne deßen beraith sd)on unter dato: Wien den 29. July deß 1660. Jahrs, in denen abgeloffenen an meinen damahligen Pflegern Mid)aelen Lüsten Sendtsd)reiben geheru auf die Erste anmeldung verwilliget, vnd diß orths von meinem abgeordneten in Crain gewesten Regenten die wahre gründlid)e beschaffenheit vnd Information eingenomben, dar-durd) mir and) einiges praejudicium ntd)t entstehen möge. Darauf nun Ihr gehörst Bitt sowoll respectiu des aigenthümblichen Grundts, alß auch landtgerichtlid)cr Jurisdiction, Id) in allen angehört, angenomben, vnd placidirt. vnd will Ihnen R. vnd R. Nachbarschafften für mid), alle meine Erben, vnd nachkhombcn hiemit wissentlich vnd in Crafft dies Bricffö so weith sich die bcschehenc aüßweisung des nott-wendigen orths erströkhet, vnd darzu nottwcndig erfordert würde, mein vollkhombenes Jus vnd gerechtigkheit zu dißcm Ende allein Cediren, vnd übergeben, mich auch meines daran habendt aigenthumbs vnd landtgcrichtlichcn Juris, so Ich an gcmcltcn orth alß Herr zu Flcdnig gehabt habe, genzlichen verzihen vnd begeben haben. Gelobe auch nun hinführo darwider nichts zu reden, zu handeln, zuthuen, noch fürzunemben, sondern Sie in Ewige Zeit darbcy ruclig vnd vnpertuebirt verbleiben zu lassen; Doch behalte Ich mir vor. Meinen Erben vnd Nachkhombcn in alle weeg beuor, wann die Jährliche Dedication, Kirchenweih, Concurs, vnnd Zusammen-Kunfften bey gemcltcr aufzubauendter Kirchen oder Capellen gehalten werden, daß Ich vnd meine Erben, die Mauth, das Standt-geld, auch begreiffung der Übelthäter vnnd alle andern in Crain-landt gcbreichige Landtgerichtsgercchtigkeiten ohne Mcniglichs eintrug oder Irrung geweiht vnnd entrichtet wirdet: Hochgedacht Ihr fürstl. Gnaden bitrendt, wofern kein anderes Impi-dimcntum oder Verhindternus am weeg stunde, Ihnen belieben zu lassen, in dißcm Heil. Werkh des geben vorthzu-schreitten, vud zu prosequiren gnedig zu erlauben, dis orths mcincthalbcne keineswegs aufzuziehen. Dessen zu wahren klhrkundt habe Ich dißcn brieff mit aigener Hapdtschrifft vnd Pöttschafft verfertiget. Actum Wien den Sechsten Marth, Anno 1662. Ferdinandi Grass Werdendere; m. p. Locus Sigilli. IX. Zur Zeit des Bischofes Thomas Chrön (int Anfange des 17. Jahrhundcrtcs) bestand der Stiftungsfond des Laibacher Bisthumcs in der Pfalz Laibach, den Herrschaften Görtschach und Obcrburg, welche schon bei der Gründung dieses Bisthums zu dessen Dotation bestimmt waren, und in den nachträglich dazu angekauften steiermärkischen Gütern Rudenegg und Altenburg, über deren Acqriisitionen hier die bezüglichen Urkunden angeführt werden. A. Betreffend das Gut Rudenegg. Wolf Sigismund v. Gaißrukh verkauft am 23. April 1578, mit Einwilligung seiner Ehegattin Regina v. Gaiß-rukh, geb. v. Prankh, dem Laibacher Fürstbischöfe Conrad Glufitsch das Gut Rudenegg nebst allem Au- und Zugehör. Der dicßfällige, bloß einseitig gefertigte Bcrkaufsvertrag lautet: Ich Wolff Sigmundi von Gaißrukh bekhcnne für mich vnnd alle meine Erben öffentlich vor meingelicheu mit discm Kaufbrief: daß Ich zu aincm statten vnnd ewigen vnwider-rucflichen khauf, zu der Zeit, da Ich dessen fueg recht, und macht gehabt hab, hingeben vnnd verkhauft habe, wissentlich vnd in Crafft dis briefs: Dem Hochwürdigen Fürsten vnnd Herrn, Herm Conraden von gotes gnaden Bischouen zu Laybach, Ihren Fürstl. Durchlaucht Ertzherzogcn Carls von Österreich tc. Rath, vnnd allen seiner Fürstl. Gnaden Nach-khomen, mein aigcnthumb Schloß Rudenegg sambt sein an Maprhoff, Almb, gehülzcn, Wäldern, Paufeldern, wisen vnnd Waiden, vnnd allen Anndern desselben gerechtigkheiten, Hoheiten, fteyhaiten, vnnd sonst allen andern Zugchörungen, auch Gülten vnnd Güetern, vermög aineß gefertigten Urbars, dcßcn datum auch an hcint stehet: Jnmaßen Ich daß Alles bishero Junen gehabt vnnd genossen, mindert noch nichts auß-gcnohmen, Welches bemelt Schloß Rudenegg (außer der gült im Urbario begrüffen) von höchstermcltcr Ihrer Fürstl. Durchlaucht, alß Herrn vnnd Landtsfürsten zu Lehen rüert: Darfiir hat mir Ehermelter Herr Bischoff, Ihre Fürstl. Gnaden, mist gericht vnnd bezalt aine Summa Gclts, daran Ich für mich vnnd all meine Erben wolbcgnügt vnnd zuftiden sein, vund bleiben sollen vnnd wollen. Darauf hab Ich obgcmelter Wolf Sigmundt von Gaißrukh für mich vnnd all meine Erben hochermeltcn Herrn Bischouen, vnnd Ihrer Fürstl. Gnaden Rachkhomen daß obbemelt Schloß Rudenegg mit allen desselben gercchtigkhaiten, hocheitcn, Freyhaiten, vnnd sonst allen Anndern zuegchörungen, auch gülten vnnd gutem, vcrmiig vorberüerts hieneben gefertigten Urbars, Jnmassen Ich dH alles bißher Innen gehabt, genossen, mindert noch nichts miß= gcnohmcn, auß mein, aller meiner Erben gemalt, nutz, vund gewähr, In Ihrer Fürstl. Gnaden vnnd derselben Nachkhomen, aigen, gemalt, nutz, vnnd gewehr frey aigenthumblichen vnnd ledigelichen übergeben vnnd eingeantwortct: Unnd behalte mein, noch all' meinen Erben an solchem geschloß Ru-dcnegg desselben Zugehörung, auch gülten vnnd gutem, alß obbegriffcn von hcint dalo an dis briefs hiufüro khaincrlcy recht, noch gerechtigkhait, vill oder wenig, nichts mehr daran 6 cut: Sondern hochgedachter Herr Bischof, vnnd Ihrer Fürstl. Gnaden nachkhomen, sollen vnnd mögen nuhn hinfüro solches alles Innen haben, nutzen, gebrauchen, vnnd genüessen, vund damit verfahren, handlcn, thuen vnnd unterlassen, alß mit anndern derselben vnnd deß Stücffts Laybach zuegchörigcn Gütern, ohn all mein, meine Erben vnnd sonsten MenigelichS von vnsertwcgen ainiger Irrung, hindernuß vnnd widersprechen. — Darauf gelobe vnnd verspreche Ich obgcmelter Wolf Sigmundt von Gaißrukh für mich vnnd alle meine Erben, mehrhochermelten Herrn Bischouen, vnnd Ihrer Fürstl. Gnaden Nachkhomen bey obgemeltem Kauf des schloß Rudenegg vnnd desselben Zuegehörung auch gülten vnnd güetern treulich zu schützen, zu schermcn, zu fteyen, vnnd mit den rechten zu uertretten, vor aller vnnd yedcr Clag, vnnd Anssprach, alß offl das Hoffnung gewinnt, vnnd die notturst erfordert. Thäten aber Ich oder meine Erben daß nicht, welchen schaden dcße» Jhro fürstl. Gnaden, oder derselben Nachkhomen nähmen, denselben schaden allen, wie der genannt werden möchte, khei-neu schaden ausgenohmen. Gelob Ich für mich vund alle meine Erben Ihnen gentzlichen abzuelcgen vnnd zu wider-khercn, Unnd sie sollen daß alles vnbcrechcndt haben, suechen vnnd bekhomcn auf allen meinen, und meiner Erben ligcndte» vnnd sahrendten haab vnnd güetern, wo die allenthalben gelegen, vnnd sie darauf weisen oder zaigen, als bey Berpind-tung deß gemailten Landtlcuffigen schadcnpnndts in Steyer, vnnd Kärndtcn, oder der Orten es noth thät. Alß man die »on worth zu worth mit allen Ihren Claußlein, Puncten, vnnd articlen nach längs hierinnen außgeführt, vnnd geschriben stmidtcn. Treulich vnnd ohne alles Geferdte. Und deßen zn wahren Urkhundt hab Ich diesen Kaufbrief mit meinem eigenem anhangcndt Jnsigel vnnd vnnterzogener handtschrüfft verfertigt, vnnd zur gezeugnuß der fachen hab Ich inhalt mei-ner pithzctel mit fleiß erpethen: den Edlen vnnd Gestrengen Herrn Georgen Schrotenpach, zu Haggenberg, pfandtherrn der Herrschaft Osterwitz. Daß er auch sein Jnsigel hier angehangen, vnnd sich mit eigener handt vnnterschrieben, doch Ihme, seinen Erben Jnsigel vnnd Handtschrüfft ohne alle Nachteil vnnd schaden, So bckhenne ich Regina von Gaißrukh, geturnte von Prankh, obgemeltcs Herrn Wolf Sigmunten von Gaisrtikh, ehelich Gemahl, daß biser Kauf mit meinem gnetem wissen vnnd willen vnnd zuegeben beschehen ist, Gelob auch für mich, vnnd alle meine Erben, dawider nichts fürzu-nehmen, zureden, zu thun, noch zu handeln, in khainerley weiß, noch weeg, ohnegfehr vnnd bey verpindung obgemelten Landt-schadenpundts. Deß zur vrkhundt hab Ich mein pettschast hieran gehangen, und mich mit eigener Handt vnterschrieben. Der geben ist ant Drey und zwainzigisten tag Aprilis, Anno am Tauscitdt fünff hundert acht vnnd stbenzigisten. Wolf Sigmundt von Gaißrukh m. p. Regina von Geißrukh, geborne von Prankh, mein Handtschrüfft. Georg Schrotenpach m. p. L. 8. L. 8. L. 8. B. Betreffend das Gut Altenburg. a. Patent des Erzherzogs Ferdinand, Herzogs zu Burgund, Steiermark, Kärnten, Kram, Württemberg:c„ wodurch dieser dem Laibacher Bischöfe Thomas Chrön gestattet, einige mehr entlegene bisthümlichc Besitzungen zu veräußern, und dagegen um 14.000 Gulden den Edelmannssitz Altenburg bei Oberburg in der Grafschaft Cilli atizukaufen, ddo. Graz 1. April 1615. Wür Ferdinandi von Gottes Genaden Ertzherzog zu Österreich, Herzog zrt Brtrguitdt, Steyer, Kärndten, Crain vnnd Württemberg, Graf zu Tirol und Görz re. Bekhcnnen hiemit für vnnß, vnnserc Erben ottttb nach-khomben, vnnd thrien khrntdt Menigelich. Nach dem vnnß der Erwürdig Fürst vnnscr Rath vtrnd Statthalter vnscrcr R. O. Fürstenthumben vmtd Lande, vnnd Lieber Andechtigcr Thomas, Bischone zu Laybach, in gehorsamb angebracht: Nachdem der Edcl-Manns Sütz vnird Geschloß Altenburg in disem vnnserm Zürstenthumb Steyer gelegen, vor diesem in ainer Ersamen Landtschaft in Steyr Handen gerathen, derselbig Sütz aber anietzo von Einer Ersanien Landtschafft in khartff öffentlich failgebottcn werde, solches orth aber deß Kayserlichcn Stüfft vnnd seines Jnhabcndtcn Bistutnbs Laybach incorpo-ritten, vnnd von alters hero gewöhnlichen bischöflichen Residenz, alß vnnscrer lieben Frauen Gottshaus vnnd Herrschaft Oberburg gleichfalls in Steyer, so nahcnt gelegen, daß gemachtes Schloß Altenbnrg gleichsam!' ein Thor vnnd Pötten deß vmb Oberburg ligendt Gebürgs auch das Obcrburg'sche Landtgericht sich gar au gedacht Schloß Altenburg erstrekherr thue, vnnd also gemelter Sitz Altenburg mit aller seiner zue-gehörung dein Gottshanß vnnd Hcrrschafft Oberburg vmb der itahcitdt tvillen ganz beguemb gelegen, vnnd dienstlich wäre. Eß hatten zwar auch zwischen seinen Anteecssorn den vorigen Bischouen zrt Laybach vnnd den Inhabern des Sützcs Altcnburg, sich yederzeit beschwärliche stritt vnnd Jrrungm crhoben; also daß das Bistumb in vil großen vcrgebenlichen vnkhostcn mit beschwchrlichen rechtsfithrungen dahero cingc-lait worden, solches aber zu verhielten, so wäre gedachter seiner Anteecssorn, znemallen aber deß nechstsogemcstcn Bisch orten Joannis sonderbar intent gewest, ob solches schloß alietrbrtrg sambt seiner Zugehör durch gebührliche mittel vnnd kheufflichen zu dem gedachten Gottshaus vnnd Herrschaft Oberburg mechte vnd khönnte gebracht, welches aber niemahls in's Wcrkh gesetzt khonnte werden; die weil sich aber gehörrter Massen ain solche Gelegenheit crzaigt, das abgedachtes schloß von ainer Ersamben Landtschaft yetz öffentlich fail vnnd zrr khauf gesctzet werde, so were Er gesinnet, vorgedachter seiner Antecessorn sonderes verlangen bey erscheinendter gelegenheit in'ß Werk zu setzen, vnnd solches schloß zu gedachter bischöflicher Restdentz Oberburg aigenthümblich zrt erkhariffcn. Dic-weiletr Er aber deu darumben gebührendten Kaufschilling biß in vierzehen Tansendt Gulden (auß Ursachen, daß Er bey dem Bistumb zrt desselben wolfatth befürderung, zrtmahl in deß Thumbs- vnnd St. Peterskirchcn zu Laybach, vnnd anderer bcschehenen paubeffcrung viel dargewcndct) der Zeit zu be-zallen nit habe, So wäre er mtf ein solch mittel bedacht, andere der Herrschaft Oberburg weit, vnnd bey Königsperg an der Sail vnnd Hrmgarischeir vnd windischen Gränitzett dem Biftttmb allzusehr entlegene Güettcr (deren einkhomben ohne großen vnkhostcn vititd der armen vntcrthanen hochbeschwer-lichen Roboth, vnnd zwar khanmb der halbe thail auf Oberburg gebracht werden kann,) hinzrtgeben, vitnd zuuerkhauffeir. Unnß dcretttwegen gehörst bittend, daß roter alß Herr vnnd Landtsfürst in solch sein dem Bistumb zrt gnet genannt vorhaben, daß er nemblich solch gehn Oberburg gehörige, vnnd an der Satt vnnd vngarischcn oder windischen Granitzen gelegene Güctter hingeben, vnnd verkhauffen möge, gnedigst consentiren vnnd willigen. Wie Er vnnß dann, nach weiterer Handlung sowohl die contrahenten vnnd Käuffer, (die er bckhomen rotit et) alß die vnkhaufcndtcn Stuckh vnnd Güetter zu vnnseren weitern gnedigisten Ratification in specia gehor-sambst nambhast machen wollte. Wan >vür dann nach eingezogenem Bericht, vnnd vnnß fürkhombenen bewcgnussen discs Vorhaben dem gedachten Bistumb Laybach nit unfütträglich: sondern in mehr weg ersprießlich vnnd nützlich sein befunden: So haben wir auß solchen vrsachen, vnnd mit disem anhange daß Er Bischof sein vorhaben in ain vnnd annder weeg in's Wcrkh richten, vnnd vnns hernach die weitere specification fübringcn solle, mit gnaden cohsentirt und gewilligct, thuen solches auch auß laudtsfürstlicher machtvollkhommenheit hiemit wissentlich in Crafft dits briefs, also, daß Er obangezogener dem Gottshaus mmb dcr Herrschaft Oberburg gehörige, mmb bey Königsperg an bcr Satt gelegene Stückh vnub Güettcr aufs hcchst vnnb zum besten so er khann, hingeben, vnnb verhandle,, mag, vnnb baß barumb löscnbe gelt zu crlangung deß obgemelten Edemannß-Sitzcs Altcnburg wibcrumb anlegen vnnb verwenden, vnnß auch sodann vnnsern weitern lanbtsfürstlichen special consens auf weiters anhalten gnc-digist 51t crthaillen nicht zuwider sein solle. Mit Urkhunbt bits Briefs, mit vnser selbst fürstlichen signatur vnnb anhangcnd-tem Jnsigl, der geben ist In »unserer Statt Grätz den Ersten Tag des Monats April des 1615. Jahrs. Ferdinandi m. p. Ad mandatum Ser. Domini Archiducis proprium. I. Egg m. p. (Fortsetzung folgt.) Wissenschaftliche Notizen. Das Corpus inscriptionum latinarum wird in ähnlicher Weise, wie das der griechischen Inschriften voll der Berliner Akademie der Wissenschaften herausgegeben werden. Der erste Schritt, durch welchen die königl. Akademie das Unternehmen vorzubereiten hatte, war die Sammlung des vollständigen Materials. Binnen sechs Jahren ist ein Schatz von mehr als 64.000 lateinischen Inschriften zusammengebracht worden, welche jetzt, auf Quartalblätter übertragen, bei dcr Akademie deponirt sind. Die Akademie hat ferner durch eine bcsolldcre Commission, welcher der Betrieb dieser Ange- legenheit überhaupt übertragen worden, einen allgemeine,, Plan für die wirkliche Ausarbeitung dcr einzelnen Theile des Corpus aufstecken lassen, und ist wegen Ausführung des Planes mit den geeignetsten Gelehrten in Verbindung getreten. In Folge dieser Erörterungen und Verhandlungen ist es gelungen, zwei ausgezeichnete Gelehrte in diesem Fache, namentlich den Professor Mommsen in Zürich und den Dr. Henzen in Bonn, für die Redaction zu gewinnen. Dr. Henzen ist zeitiger Secrctär des archäologischen Instituts in Rom; seine Gegenwart im Mittelpuncte dcr römischen Welt ist in jeder Beziehung für das beabsichtigte Unternehmen von der größten Wichtigkeit, und so wird dadurch nicht allein die unmittelbare Untersuchung der erstaunlich großen Menge von Original-Inschriften in Rom und dessen nächster Umgebung, sondern auch die Benutzung der zahlreichen handschriftlichen Sammlungen der italischen Bibliotheken ermöglicht. Die zunächst vorliegenden Aufgaben betreffen nun einerseits die Anordnung und Vertheilung dcr bereits gesammelten Materialien, andererseits die Ergänzung derselben. Zu letzterem Zweck werden besondere Reisen unumgänglich nöthig sein. Nachdem nun zn den bisherigen Vorbereitungen die ausgesetzte Summe von 4000 Thlr. verwendet, außer welcher aber die königliche Akademie noch aus eigenen Fonds über 3000 Thlr. dazu verausgabt hat, ist jetzt eine fernere jährliche Unterstützung von 2000 Thlr. für die nächsten sechs Jahre zur Herausgabe des Corpus inscriptionum latinarum der königl. Akademie bewilligt und dadurch die Ausführung dieses großen Unternehmens gesichert worden. Bei Ign. v. Kleinmayr «fc F. Bamberg in Laibach ist erschienen, und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: für ötc CaiiDcsgcfdjidjte des Herzogthums Kram. Vom Dr. V. F. KLUN. II. und III. Heft. Der ganze Reinertrag i|l zum Testen des histor. Vereines für Kram bestimmt. Inhalt: 1. Regesten von Carl dem Großen bis auf Rudolf von Habsburg; vom Herausgeber. 2. Das Münzwesen Krain's im Mittelalter; von A. Jellouschek (mit 5 Tafeln numismatischer Abbildungen). 3. Kirchliche Eintheilung Krain's vom Jahre 50 bis 1854; von Pet. Hitzinger (mit 2 Landkarten). 4. Geschichte der Karthause Freudenthal; von Pet. Hitzinger. 5. Geschichte der Stadt Laibach von den ältesten Zeiten bis zur Gründung des Bisthums (1461); von Dr. F. 3c. I. Richter (mit 47 Urkunden). Preis: 1 fl. 30 kr. C. M. Druck von Ign. v. Kleinmayr 8$ gebor Bamberg in Laibach.