PrEull«er«ti»»S - Preise gilt Laibach: O«mzjrhrig . . 8 fL 40 ft. HaWMg. . . 4 „ 20 „ •inttljäbrig . 2 .. 10 „ «onattich . . . - „ 70 „ Mit btt Post: G«t»jShrig...............12 fl. HalbjLhtig............... 6 „ «ietteljShtig.............3 „ Für Zustellung ins HauS »iettrlj. 25 k., monatl. 9 tr. Mnzelne Nummern 6 ft. Laibacher Eogbltttt. Anonyme Mittheilungen weiden nicht berücksichtigt; Manusctipte nicht zutückgesendet. Äetaclien Bahnhofgaffe Nr. 132. Expedition- & Inserat««-Bnreau: Longreßplatz 9ir. 81 (Buchhandlung von Jgn. v. Älein-mopt & Fed. Bamberg.) J«sertio«Spreise: Für die einspaltige Petitzeile ä 4 tr., bei zweimaliger Einschaltung L 7 tr., dreimaliger ä 10 tr. Jnserlionsstempel jedesmal 30 tr. Bei größeren Inseraten und öfterer Einschaltung entsprechender Rabatt. Nr. 72. Dinstag, 31. März 1874. — Morgen: Hugo B. 7. Jahrgang. Wonnements -Linladung. Mit 1. April 1874 beginnt ein neues Abonnement auf das „Laibacher Tagblatt." Bis Ende April 1874: Für Laibach..............................— fl. 70 kr. Mit der Post.............................1 fl. — kr. Bis Ende Juni 1 874: Für Laibach..............................2 fl. 10 kr. Mit der Post.............................3 fl. — kr. Für Zustellung ins Haus monatlich 9 kr. 8^* Auf das „Laib. Tagblatt" kann täglich abonniert werden, doch muß das Abonnement immer mit Schlich eines Monates ablanfen. Das Memorandum der Bischöfe. (Schluß.) In der Besprechung einzelner Paragraphe kommt das Memorandum wiederholt auf die ursprüngliche Regierungsvorlage zurück, die dem Episkopat besser zusagt, als das vom Abgeordnetenhaus amendierte Gesetz. So heißt es unter anbctm in dem ersten Paragraph: „Wie § 1 infolge der bisherigen Verhandlungen lautet, heißt es in demselben „die Slaatsgesetze und die innerhalb derselben geltenden kirchlichen Vorschriften." yn anderen Stellen ist der Ausdruck „Kirchengesetze" jn nt>ie im Staate geltenden kirch- lichen Vorschriften" umgeändert worden. Zwar gibt es einzelne Kirchengesetze, welche nicht in allen Thei-len der christlichen Welt Geltung haben (das Hindernis der Heimlichkeit hat in England und vielen anderen Ländern keine Geltung) und in diesem Sinne könnte man wohl von den in Oesterreich geltenden Kirchengesetzen sprechen. Doch in der Fassung des § 1 ist der beabsichtigte Sinn zu deutlich dargelegt, um einen Zweifel möglich zu machen. Die Kirchengesetze sollen innerhalb der Staatsgebiete eine Verbindlichkeit, denselben nachzukommen, nur infoferne begründe», als sie durch das Staatsgesetz gutgeheißen sind, also gleichsam inner den Grenzen desselben liegen. Dadurch wird der Staatsgewalt offenbar das Recht zngeschrielen, ihr misfällige Kirchengesetze außer Kraft zu setzen, das heißt, die Verbind» lichkeit, denselben Folge zu leisten, aufzuheben; sie vermag aber nichts, als zur Anwendung und Ausführung solcher Kircheigejetze ihre Hilfe zu versagen." In ähnlichem Sinne werden selbstverständlich auch die Bestimmungen ■ über die Einsetzung und Absetzung der Pfründenbesitzer besprochen, wobei auf die würlembergifche und badische Gesetzgebung als annehmbarer Einrichtungen hingewksen wird. Der Gesetzentwurf über die äußeren Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche verfügt § 6 vergl. 5 wie für die Eanonicate so auch für die welt-geistlichen Seelsorgerpfründen: der Bischof habe im Falle freier Verleihung wie auch einer nicht vom Kaiser ober den landesfürstlichen Behörden ausgehenden Präsentation die dafür auserfehene Person der Landesbehörde anzuzeigen. Dieser stehe es zu, dem Bischöfe ihre Einwendungen unter Angabe der Gründe mitzutheilen; werde Berufung eingelegt, so habe der Kultusminister zu entscheiden; werde binnen 30 Tagen keine Einwendung erhoben, so könne die Jnstiluierung des betreffenden Geistlichen vor sich gehen. Diese Maßnahme wird auch auf die Verweser inkorporierter Pfründen ausgedehnt. Die Unterzeichneten glauben nicht, daß die Besorgnisse^ welche in dieser Verfügung sich kundgeben, durch das von der Pfarrgeistlichkeit bisher eingehaltene Benehmen gerechtfertigt feien. UeberdieS wird eine genauere Bestimmung der für den Einspruch anzuführenden Gründe durch die gegenwärtige Sachlage zu einer Forderung der Gerechtigkeit gemacht. ES ist unerläßlich, zu verordnen, daß die Landesbehörde nur aus Gründen, die auf Thatfachen beruhen und sich auf rein bürgerliche und politische Dinge beziehen, eine Einwendung machen könne. Diese höchst billige Beschränkung enthält das päpstliche Breve vom 22. Juni 1857, welches der würtembergischen Regierung das Recht zugesteht, ihr misfällige Geistliche von Erlangung eines Beneficiums auszuschließen, und sogar daS badische Gesetz fordert die Angabe des Grundes, aus welchem ein Geistlicher als in bürgerlicher oder politischer Beziehung misfällig bezeichnet werde. Können die Unterzeichneten darauf zählen, daß die Regierung Sr. Majestät keine an* gtemileton. Ueber die Erhaltung der Materie und der Krajt als oberstes Gesetz des Weltalls. lPvpuliir-wissenschaftlicher Vertrag zum Besten des krainischen Schulpsennigs von Professor I. Finge»'.) (Fortsetzung.) Scheuen wir uns nun schließlich auch nicht, dem gefürchtetsten Zerstörer aller organischen Wesen, dkw Tode, bei seinem Zerstörungswerke zuzusehen. bitte diesfalls um Nachsicht, nicht lauge will bei diesem unfreundlichen Gaste verweilen. Reicht wohl die Macht des unerbittlichen Sen-lenmannes soweit, die Elementarstoffe unserer j-*iber zu zerstören? Keinesfalls. Wohl schwinden, sobald das Leben dahin ist, bald langsamer, bald Heller die Leiber aller organischen Wesen, der Pflanzen, Thiere und deS Menschen, es tritt unter Abfluß der Luft und des Wassers Fäulnis und ^rrwesnng ein. Doch sind damit die Elementarstoffe "lcht geschwunden. Denn alle die chemischen Aen-derungrn, die in dem Namen Fäulnis und Verlesung subsumiert sind, sie endigen stets mit der "Überführung des Kohlenstoffes des organischen «örpetfi in flüssige Kohlensäure, de» Wasserstoff» in Wasser, deS Stickstoffes in Ammoniak, während diL unoerbrennbaren Mineralsalze in der Asche der Leiche Zurückbleiben. Staub bist du und in Staub und Asche wirst du verwandelt, rief und die Kirche vor kurzem zu. Wohl werden unsere Leiber zu Staub und Asche, doch nicht zu dieser allein, auch in Wasser und in flüssige Gase, in Kohlensäure und Ammoniak wird sich unser Leib verwandeln, was bei uns allen recht spät geschehen möge. ES finden also in der Wesenheit auch nach dem Tode schließlich analoge chemische Veränderungen statt, wie beim einfachen Verbrennen, nemlich die Umwandlung des Kohlenstoffes in Kohlensäure, des Wasserstoffes zu Wasser, nur erfolgen diese Veränderungen beim Verbrennen viel schneller und ohne gesundheitsschädliche Heber» gangsphasen, waS wohl für die Zweckmäßigkeit der gegenwärtig so viel besprochenen Leichenverbrennung sprechen dürfte. Alle die letztbesprochenen an organischen Wesen vor sich gehenden Prozesse des VerbrennenS, der Fäulnis und Verwesung, wie auch der Lebensprozeß haben demnach wie aus den früheren Erörterungen klar hervorgeht, keine Vernichtung, auch nicht des geringsten StofftheilchenS zur Folge, sondern sie bestehen alle in ihrer Wesenheit lediglich in der Umwandlung organischer Substanzen in unorganische, zumal in Kohlensäure, Wasser, Ammoniak und gewisse Mineralsalze, sie sind somit Prozesse rück- schrittlicher, regressiver Stoffänderung, regressiver Stoffmetamorphose. Doch fragen wir, können nicht wieder, wie wir dies etwa bei Wasser gesehen haben, aus den genannten unorganischen Endprodukten des Verbrennens , der Verwesung u. s. w. wieder die ursprünglichen organischen Stoffe erzeugt werden? Wohl werden sie erzeugt, doch nicht in dem dumpfen Laboratorium des Chemikers, nein, die freie schöne Natur ist die chemische Werkstätte, in der dieser fortschrittliche, progressive Prozeß der Ueberführung der unorganischen Materien in organische, also die progressive Stoffmetamorphose vor sich geht und das Wunderwesen, das diese LebenSerweckung zu stunde bringt, es ist die Pflanze. Man kann da wohl mit Attinghausen in Wilhelm Tell sagen: „Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit, Und neues Leben blüht aus den Ruinen." Gerade die Kohlensäure, das Wasser, daS Ammoniak und die in der Asche enthaltenen Mineralsalze, also die Endprodukte der organischen Substanzen, sie bilden die unentbehrliche Nahrung der Pflanze. Die Pflanze, deren alle organischen Be-standtheile fast nur aus Kohlenstoff, der in keinem Theile der Pflanze fehlt, ferner aus Wasserstoff, Stickstoff und Sauerstoff bestehen, sie verdankt allen Kohlenstoff bloS der Kohlensäure, allen Wasser« deren Einwendungen erheben werde, als solche, die thatsächlich begründet sind und rein politische und bürgerliche Dinge betreffen, so werden sie so lange das (hierauf bezügliche) apostolische Schreiben vom 5. November 1855 in Kraft verbleibt, sich ganz im Sinne desselben die Gewißheit veeschaffen, daß der zum Pfarramte Ausersehene Sr. Majestät nicht missällig sei. Sich bei Bestellung der Pfarrer einer weitern Beschränkung zu unterwerfen, fühlen sie sich nicht ermächtigt. Da auch von Einwendungen wegen Unsittlichkeit die Rede ist, so bemerken die Unterzeichneten, daß sie ihrer Pflicht, den Gemeinden würdige Seelsorger zu geben, sich vollkommen bewußt sind. Ohne Zweifel ist es nicht unmöglich, daß sittliche Gebrechen des Anzustellenden iynen verborgen bleiben, und ist die Landeöbehörde in der Lage, sie darüber aufzuklären, so werden sie derselben zum Danke verpflichtet sein. Durch § 8 wird von der Regierung da« Recht in Anspruch genommen, die Entfernung eines Seelsorgers zu verlangen, wenn er sich eines Verhaltens schuldig gemacht habe, das sein ferneres Verbleiben in dem kirchlichen Amte als der öffentlichen Ordnung gefährlich erscheinen lasse. Allein die Geistlichen unterstehen inbetreff von Handlungen, wider welche die Strafgesetze des Staates gerichtet sind, dem weltlichen Gerichte und das österreichische Strafgesetzbuch ist ja nicht so unvollständig, daß in demselben wider jemanden, welcher durch sein Benehmen der öffentlichen Ordnung Gefahr brächte, keine Bestimmung könnte gefunden werden. Scheint es also der politischen Behörde, daß irgend ein Pfarrer durch sein Benehmen die öffentliche Ordnung gefährde, so steht es ihr frei, zu veranstalten, daß er vor daö Strafgericht gestellt werde. Die Maßregelung wird auch auf alle zeitweilig angestellten Geistlichen ausgedehnt, und zwar mit Einschluß der Hilsspricstcr, bei welchen da« angedrohte Einschreiten keine andere Folge hätte, als daß der Pfarrer sich derselben bei den vom Staate ihm anvertrauten Verrichtungen nicht mehr bedienen könnte. Uebrigens hängt die Versetzung zeitweilig angestellter Geistlicher von dem Ermessen des Bischofs ab und wenn Schwierigkeiten entstehen, welche auf die feel-forgerliche Thätigkeit des Priesters störend einwir-ken, so kann dies ein Grund sein, denselben anderswo zu verwenden. Doch einer rechtmäßig erworbenen Pfründe darf kein Geistlicher ohne das durch das Kirchenrecht vorgeschriebene Verfahren entsetzt werden. Die Gegenseite erhebt, so oft es ihr zweckdienlich scheint, einen Jammerschrei über die Willkür, unter deren tyrannischem Joche die niedere Geistlichkeit stoff der stickstoffreien Materien blos dem Wasser, allen Stickstoff der stickstoffhaltigen bloS dem Ammoniak So wird z. B. die durch die Blätter und Wurzeln aufgesaugte Kohlensäure unter Milwirkung des unentbehilichen Sonnenlichtes zersetzt, der Kohlenstoff ausgenommen und weiter zur Erzeugung der organischen Bestandtheile verwendet, der Sauerstoff aber anögefchieden. Die fo erzeugten organischen Stoffe der Pflanze und der auSgeschiedene Sauerstoff dienen wieder dem pflanzenfressenden Thiere zur Nahrung, dies letztere wieder dem fleischfressenden, während theils Pflanze , theils Thier des Menschen Nahrung ist, so daß im Grunde genommen alle organische Nahrung der Thieres und des Menschen van der Pflanze herrührt. So sehen wir denn in 6er großen weiten Natur einen ewigen Kreislauf dcS Stoffes. Die unorganische Substanz wird von der Pflanze ausgenommen und zu einer organischen verarbeitet. Der so verarbeitete Stoff dient mittelbar oder unmittelbar dem Menschen und Thiere zur Nahrung und wird Hier, nachdem er seinen Kreislauf beendet, theils während des Lebens, theils nach dem Absterben des ThiereS und Menschen als unorganischer wieder in feiner ursprünglichen Form ausgeschicden, um wieder als Bedingung des Wachsthums und des Lebens der Pflanze eine thätige Function zu übernehmen. (Fortsetzung folgt.) schmachte. Die halbamtliche Begründung des Antrages findet das Vorgehen der Bischöfe vielmehr zu gelinde. Allein die Regierung Sr. Majestät kann den Vorstehern der Kirche doch nicht zumutheit, die wieder sie geschleuderten Verleumdungen wahr zu machen, indem sie ohne hinreichenden Grund ein Urtheil der Absetzung aussprechen!“ Selbstverständlich wird jeder Schein einer Beschränkung des Rechts der Ausübung der kirchlichen Amtsgewalt perhorresciert und namentlich § 18, welcher bestimmt, daß nur gegen Angehörige der Kirche von derselben Gebrauch gemacht werden solle. Der Episkopat will das Recht gewahrt wissen, gegen Geistliche, die aus dem katholischen Verbände aus-scheiden, die kirchlichen Eensuren zu verhängen; ebenso das Recht der ausschließlichen Einflußnahme aus die Ausbildung der Candidatcn des geistlichen Standes. Interessant sind die der Palronatssrage gewidmeten Alineas, die in dem Satze gipfeln, „es müsse insbesondere daran festgehalten werden, daß der Bischof die Pfründen seines Kirchensprengels frei zu verleihen habe, insoweit er dabei nicht durch ein rechtmäßig erworbenes PatronatSrecht beschränkt sei," cs könne somit von einem absoluten Patronatsrecht des Staats nicht die Rede sein. § 54 will das Memorandum wieder im Einverständnis mit der konfessionellen Commission des Herrenhauses nach der Regierungsvorlage restituiert wissen. Die Unterzeichner des Memorandums halten es auch für nothwendig, die noch nicht an das Herrenhaus gelangten Regierungsvorlagen zu besprechen, wobei über das Gesetz inbetreff der Besteuerung des Pfründenvermögens der Stab gebrochen und jenes über die 'klösterlichen Genossenschaften arg zerzaust wird; daß hiebei auf die Möglichkeit einer systematischen Klosteraufhebung und Einziehung ihres Vermögens hingewiesen wird, brauchen wir wohl nicht besonders zu erwähnen. Zum Schlüsse wird noch des Sturm'schen Ehegesetzentwurfs gedacht und namentlich die Frage der Trennbarkeit eingehend erörtert, eine Mühe, welcher sich die Bischöfe füglich hätten entschlagen können, da die Einführung der obligatorischen Civilehe in Oesterreich wohl noch lange zu den frommen Wünschen gezählt werden dürfte. Politische Rundschau. Laibach, 31. März. Inland. Auf die breitspurigen Debatten über die Hoch- und Mittelschulen folgte Samstag Las Kapitel vom Volts schul wes e». Die nemliche Fluth von Specialwünschen, die sich bei den frühem Titeln über das Haus ergossen hatte, brach auch bei dieser Debatte herein. Allein man fühlte endlich die Nothwcndigkeit, der Ueberflnthung einen Damen entgegenzusetzen und der Diöcussion rechtzeitig zu schließen. Aus diese Weise gelang es in der Vonnit» tagssitzung das Unterrichtsbudget abzuthun. Von den gehaltenen Reden und gestellten Anträgen sind nur wenige besonders bemerkenswerth. Als Advocat der „unterdrückten" Nationalitäten trat der einzige slavische Deputierte aus Schlesien, Herr Eien» ciala, aus, der nichts geringeres als die Einführung der czechischen und polnischen Unterrichtssprache in den schlesischen Lehrerbildungsanstalten forderte. Eine gleiche Resolution beantragte Vosnjak bezüglich des Slovenischen an den Lehrerbildungsanstalten in Marburg, Klagensurt, Laibach, Görz und Triest. Anderseits besprach Dr. R a zl a g die Schulverhält-nisse KrainS, besonders aber den furchtbaren Lehrermangel daselbst. Es komme in manchen Schulen auf 500 bis 800Schüler nur eine Lehrkraft. In manchem Bezirke gebe es gar keinen Lehrer. Redner will daher den Staatsbeitrag für Krain von 10,000 auf 15,000 fl. erhöht wissen. Allein mit Recht hob Dr. Brestel hervor, daß hiedurch ein schwerwiegendes Präcedens für künftige Zumuthungen an die Reichöfinanzen geschaffen würde. Es wurden daher alle die verschiedenen Anträge abgelehnt; nur für daS arme Istrien wurde über Befürwortung des Unterrichte minister« eine Aushilfe von 8000 fl. be« willigt. Zum Sitzungsbeginn gelangte ein vom Abgeordneten Roser und. Genossen gestellter Antrag zur Verlesung, nach welchem die Regierung aufgefordert werden soll, noch in der gegenwärtigen Session ein n Gesetzentwurf wegen Ausweisung der Jesuiten aus Oesterreich zur verfassungsmäßigen Behandlung einzubringen. Dieser Antrag wird demnächst zur ersten Äsung gelangen. Das Haus nahm hierauf die Wahl des Ausschusses vor zur Vorbe-rathung des Antrages der südtiroler Abgeordneten, betreffend die Errichtung eines eigenen Landtags für Wälschtirol. In der Abendsitzung wurde die Wahl der Delegation vorgenommen, die erste auf Grund des Artikels 11 des Gesetzes über die direkten Wahlen. Die Liste der Delegationsmitglieder ist ziemlich conform dem in den Vorbesprechungen festgesetzten Candidatenverzeichnisse. Aus Tirol erscheinen zum erstemnale durchaus verfassungstreue Mitglieder der Delegation. Die Polen machten von ihrer Majorität gleichfalls Gebrauch und schloffen die Ruthenen aus der Delegation aus. Um die Budgetdebatte vor den Osterferien zu Ende zu führen, war das Abgeordnetenhaus genöthigt, auch den Sonntag zu Hilfe zu nehmen. Am Montag und an den folgenden Tagen wird die Debatte über den Staatsvoranschlag fortgesetzt werden Die römische Curie hat den wiener Hof mit einem neuen Nuntius zu beschicken geruht, worüber ein Correspondent der „Köln. Ztg." be» merkt: „Die Ernennung des Monsignore Lodovico Jacobini zum Nuntius hat Aussehen erregt, und in den hiesigen beteiligten Kreisen hört man scharfen Tadel. Bisher Eonsultor der Songregation der Propaganda und ©ecretär der Specialcongregativn für die Angelegenheiten des orientalischen RituS, hat Jacobint allerdings nicht die übliche diplomatische Schule durchgemacht, die bisher nach dem UsuS erforderlich war, um auf den höchsten Posten der auswärtigen Vertretung des heiligen Stuhles, den eines Nuntius am wiener Hofe, erhoben zu werden. Hingegen ist er, obwohl nicht gerade aus vornehmer Familie stammend — die Jacobini sind Weinhändler in Genzano — doch ein Mann von glatten Manieren und hat sich, wie ich zuverlässig höre, bei den Vorarbeiten zum Concil, wenn auch nicht ausgezeichnet, so doch als unbedingter Vertreter der in-sallibilistischen Partei bewiesen. Im allgemeinen hält man ihn für einen nur sehr oberflächlich, auch theologisch nur ganz obenhin gebildeten Mann; ob er, wie behauptet wird, außer in dem notwendigen Kirchenlatein nur in seiner eigenen Muttersprache zu .Hause ist, habe ich nicht konstatieren können. Als Consullor der Eongrcgatiou der Propaganda war er auch den Cardinälen Schwarzenberg und Rauscher untergeordnet. „Diese Herren", sagte mir ein hiesiger Geistlicher, „werden sich wundern, den, der ihnen hier in Rom die Hand küßte, plötzlich in Wien auf einem Posten zu sehen, der höher ist als der ihiige." Ausland. Das Milit ärgesetz gelangt im deutschen Reichstage am 11. oder 13. April zur zweiten Lesung. Bis dahin dürfte eine Verständigung in der Weise erzielt werden, daß 384,000 Mann auf 5 Jahre bewilligt werden. Hierüber ist schon jetzt die Reichstagsmajorität sicher. Der preußische Landtag hält am 13. April nur eine formelle Sitzung behufs geschäftlicher Mittheilungen ab. Die materiellen Beratungen beginnen erst wieder am 27. April. Die Ultramontanen erblicken, wie sich von seblst versteht, in Bismarcks Erkrankung den famosen „Finger GolteS". Eine ähnliche Function der göttlichen Glicdinaßen wäre cs wohl auch gewesen, wenn, wie ein berliner Blatt zu berichten wußte, Erzbischof Ledvchowski in seiner Zelle von einem Herzübel befallen worden wäre. Ein Wunder wäre es freilich nicht, wenn dem Grafen Ledochowski das arme Märtyrerherz empfindlich wehe thäte. Es ist aber durchaus nicht der Fall. Im Gegentheil! Der Zellenbewohner von Ostrowo ist gesund, heiter und guter Dinge. So meldet wenigstens sein Leibblatt. Die französischen Legitimisten haben der Regierung eröffnet, daß neue Versuche gemacht werden würden, um den Grafen von Chambord zu Concessionen zu bewegen. Diese Angelegenheit kam im Ministerrath zur Sprache und halte eine lebhafte Debatte zur Folge. Die liberalen CabinetS-mitglieder, wie Fourtou und Desseilligny, bestanden auf alfogleicher Borlage der constitutionellen Gesetze, um neue Agitationen zu Hintertreiben, worauf Larcy und Depeyre mit ihrer Demission drohten, wenn die constitutionellen Gesetze ohne vorherige Genehmigung des Dreißigcrausjchusses der Kammer vorgelegt werden würden. Eine halbosficielle, im Journal La Presse enthaltene Note erklärt, daß die in Frohsdorf geplanten Maßnahmen keinen Erfolg haben werden, daß die Regierung, nach den Erklärungen Mac Mahon's und der Minister Vroglie und Fourtou, die Le-gilimisten in ihren Absichten unmöglich bestärken könne, und daß der am 19. November v. I. geschaffene und bis zum 19. November 1880 währende Zustand eine monarchische Restauralion ganz unmöglich mache. Die Führer der klerical-legitimi-stischen Partei organisieren in ganz Frankreich öffentliche Gebete für die' RückkehrHenri's V. Die Bischöfe und ein großer Theil des Klerus be-theiligen sich an dieser Manifestation. Im Schöße des Dreißiger-Ausschusses gab Duc de Broglie zugunsten der schleunigen Organisation des Septennals eine peremptorische Erklärung ab. Nach dem Zwischenfalle in der Sitzung der Nationalvesammlung am 27. d., in welcher Dahirel die Entscheidung dieser letzteren über die am 1. Juni zu coustituierende definitive Regierung«-form angerufen, hä't er die Eonsolidierung des SeptennalS für eine äußerst dringliche Angelegenheit. Der Kampf um Bilbao scheint zum Stehen gekommen zu fein; Ser rano hält noch immer vor der starken feindlichen Position von San Pedro d: Abante; nach carlistischen Depeschen wären die Republikaner abermals auf der ganzen Angriffslinie zurückgedrängt worden, lieber das Schicksal Bilbaoö liegt bis jetzt keine neuere Meldung vor. Zur Tagesgeschichte. — Werth der Arbeit. Ein Slück gewöhnlicher Elsen, welches einen Tholer kostet, gibt zu Hufeisen verarbeitet einen Wenh von 3 Thlr»., zuHand-werkSgeräihru 4 Thlr., zu gußeisernen Gerüchen und Zierralhen^ 45 Thlr., zu Steck- und Nähnadeln 74 Thlr., zu »tahlschnallen und seinen Knöpfen 900 Thlr., zu Stahlschmucksachen 2000 Thlr., zu H.'mdknöpsen 6000 Thlr., zu Uhrfedern 50,000 Thlr. — Am päpstlichen Hofe. Der ganze Hof PiuS IX. besteht au« 1160 Personen (tar'unier 20 Hofmeister und Kammerherren, 190 £uutprälattn, 57 Geheimkapläne, 170 ©cheiaitämmeter mit Mäu-t ln, 200 Ehienlämmcrer in violettem Kleid. 20 Ge-heluisecreiäre, Garden, Intendanten . . . ) Das „heilige Collegium" zählt 140 Mitglieder. — Wichtig für die Witzblätter. Die berliner Börsen- und Hzndels-Zeitung schreibt: «Fürst Bismarck wird, wie man erzählt, nach erlangter Wi-dergenesung eine kleine SÖeränberung in seinem äußern Habitus zeigen, eine Beräuderung, welche dcu Zeichnern und Coupletdrechslern zu tiefer Bekümmernis gereichen wird. Der Füist wird nemlich auf den Rath feiner Aerzte — eine Peiücke tragen. — Stiftungen. James Lick in ©an Francisco (Ealtfoinien) gehört zu den edelsten Freunden seiner Mitmenschen. Für wissenschaftliche, gemeinnützige und wohlthättge Zwecke hat er bereits drei Millio-n en Dollar gewidmet und beabsichtigt nun, eine An» statt für Technologie sodann freie Badanstalten und eine Zufluchtsstätte für arme Frauen zu errichten. — Verkehr. Das Hamburger Postdampfschiff „Holsatia," Capitän BarendS, ging am 25. März via Havre nach New Uork ab. Local- und Provinzial-Angelegeuheiteu. — (Staatsvorschußkasse in Laibach.) Am 28. Februar, also vor einem Monate wurde die Staatsvorschußkasse für Kram mit einer Dotation von 300.000 fl. eröffnet. Wie der „L. Z." mitgetheilt wird, wurde dieser Credit bisher von irgend einer Seite noch nicht benützt, was dieselbe um so bedauerlicher findet, als dadurch die seinerzeit ausgesprochenen Wünsche deS Landes nach Errichtung einer Staats« vorschußkaffe bis jetzt als nicht gerechtfertigt erscheinen sollen. — (Der Nothstand in ffroin.) Der LaudeSaukschuß hat mit dem Beschlüsse vom 30. Jänner 1874 den Ingenieur Franz Witschl beauftragt, die erforderlichen Daten über die Art, den Grad nnb die SchadenSsolgen jeneS Hagelwetters, welche« am 19:en Juli 1873 einen Theil ber bezirkShanptmannschafl-lichen Gebiete von Rudolfswerth und Gurkfeld verwüstet hat, butch Bereifung bet beschädigten Gegenben zu erheben unb zu berichten. Ingenieur Witschl hat nun über feine diesbezügliche Mission unterm 5. März d. I. diesen Bericht fanimt dem Ausweise des amtlich erhobenen Schadens vorgelegt. Derselbe lautet auszugsweise, wie folgt: „Im Sinne der hohen Verordnung hat sich Referent zuvörderst mit den Chefs der Bezukshauptmannschafien RudolxSwerth und Gurkfeld in Verkehr gefetzt. Die ihm von denselben zur Verfügung gestellten cfficiellen Daten waren in erster Linie der Leitstern bei feinen weiteren Reifen uub Erhebungen, ferner der Verkehr mit den fämmtlichen Vorständen detbeitoffenen OrtSgemeinden und den betreffenden Pfarrvorständen. Außerdem hat Referent die meist beschädigten Gegenden unb Ortschaften in Augenschein genommen und durch unmittelbaren Verkehr mit einzelnen von dem Unglücke Betroffenen sich die Kenntnis der einschlägigen Zustände verschaffe. Die aus Grund dieser verschiedenen Momente verfaßte Nachweisung gibt ein annähernd genaues Bild über den Umfang de» Schadens. Aus dieser Nachweisung geht hervor, baß durch beit Hagelschlag am 19. Juli 1873 in dem Gebiete der BeziikShauptmannschast Rudolfs werth, u. z. im Steneibczirke gleichen Namens in 6 OrtSgemeinden, refpective 17 Steuergemeinden 92, und im Steuerbezirke Treffen in 3 OrtSgemeinden, refp. 9 Steuergemeinden 29, zusammen in 9 OrtS-, refp. 26 Steuergemcinden 121 Ortschaften und im angrenzenden Gebiete der Bezirk^hauptmannfchaft G urk-seld, u. z. im Steuerbezirke Lanbstraß in der Ortegemeinde St. Bartelmä 22 OrtSschasten, sonach im ganzen in 10 OrtSgemeinden 143 Ortschaften theil« mehr, thcilS weniger schwer betroffen worden sind. Diese Ortschaften umfassen, u. z. im Bezirke RudolfS-werih 1332 Häuser mit einer Bevölkerung von 6838 Seelen, im Bezirke Treffen 396 Häuser mit einer Bevölkerung von 2228 Seelen, und im Bezirke Land» straß 396 Häuser mit einer Bevölkerung von 2075 Seelen, zusammen 2124 Häuser mit einer Bevölkerung von 11,141 Seelen, ungerechnet jene Besitzer von beschädigten Wetngartengründen, welche eusjer dem Rayon der beschädigten Ortschaften ihren Wohnsitz haben. Der räumlichen Busdehnung rai) ist ftrain von dem Unwetter in einer Länge vvu circa 5 Meilen (nach der Luftlinie) und in einer Breite von circa 0'9 Meilen, oder aus einer Fläche von 4 5 □Meilen mehr oder weniger verheert worden. — (Sektion Kra in deSdentfchen und 5(1 er r. A l p e n v er e i nes.) Gestern fand die con-stituierende Generalversammlung der neugegründeten Sectio» Krain de« AlpenvereineS statt, welche die Herren Prof. Dr. Balento, Dr. Ritter v. Besteneck, Dr. Alf. Moscht, GerichtSadjunct fflauser und Ottomar Bamberg in beit Ausschuß wählte. Die Versammlung, welche eine sehr animierte war, beschloß die Herausgabe von zwanglosen Heften, welche die Verbreitung der Kenntnis der hlimischen Alpen hauptsächlich bezwecken soll. Dieselben werden an die Mitglieder der Sectio» Krain unentgelt- lich abgegeben unb sollen die Kosten für Druck rc. durch Abonnenten, welche unter den 5000 Mitgliedern des Centralvereines zu sammeln wären, aufgebracht werden. Wir begrüßen den Verein auf da» wärmste, und hoffen bald Resultate seiner Thätigkeit zu sehe». An Mitgliedern wird es dann namentlich in unserem herrlichen Oberlande nicht fehlen. Bis gestern zählte der junge Verein schon nahezu 50 Mitglieder, und die weitem Beitrittserklärungen, welche in Aussicht stehen, lassen hoffen, daß die Mitgliederzahl bald 100 erreichen wird. — (Für echten Wein und besseren Weinverkehr.) Am vorletzten Sonntag haben in Marburg Weingartenbesitzer unb Gastwirlhe nach längerer Besprechung über diese Frage einen Ausschuß von zwölf Mitgliebern gebilbet und Herrn Franz Bind» lechuer zum Obmann gewählt. Dieser Ausschuß übernimmt die Vorbereitungen für eine große Versammlung der Weinbauer nnb Weinwirthe, die am Samstag nach Ostern (11. April) vormittags 10 Uhr in der Götz'fchen Bierhalle staitfinben soll; Gegenstände ber Tagesordnung sind: Petitionen an die betreffenden Ministerien und den Reichsrath 1. gegen den „gemachten Wein", 2. um Aufstellung von beeideten Weinagenten, 3. Regelung der Verzehrungssteuer, 4. Abhilfe gegen die Uebelstände bei Verfrachtung des WeineS mittels Eisenbahn. Zweihundert Plakate sollen behufs Einladung in die Landgemeinden und nach St. Leonharbt, RadkerSburg, Luttenberg, Frieda», Pettau, unb Windifch-F-istritz gesandt werden. Thüle wohl auch in Krain dringend noth. — (Pontebabahn.) Der HaadelSrninister Dr. BanhanS gab die Erklärung ab, daß bie Ausführung der Pontebabahn schon durch den Friedensvertrag gesichert ist, jedoch ohne finanzielle Begünstigung. Eine Deputation der Südbahn-Gesellschaft erklärte bem Minister, daß sie der Ausführung durch die Rudolfbahn vollkommen zustimme. — (Die Trennung beS Südbahn-Netz es.) Der Südbahn-AuSschuß des Abgeorbnetea-hanfeS nahm folgenbe Resolution des Abg. Fürth an: „Die Regierung wird aufgefordert, mit allem Nachdrucke dahin zu wirken, daß die im Art. XV des Übereinkommens vom 13. April 1867, ReichSgefetz-blatt Nc. 64, vvrgedachte Trennung der Südbahn-Gesellschaft in zwei selbständige, von einander unabhängige Gesellschaften mit aller Beschleunigung unb unter Wahrung ber Rechte be» Staatsschatzes durch-geführt werde." Ferner wurde auch folgender Antrag deS Abg. Freiherrn v. Küdeck angenommen: „DaS tlcfceteinkommen vom 13. April 1867 bleibt, insofern es nicht ausdrücklich abgeändert wird, in allen feinen Bestimmungen aufrecht, einschließlich der ber Süd-bahn-Gcsellschast obliegenden Verpflichtung der Trennung der Gesellschaft in zwei selbständige und von einander unabhängige Gesellschaften." • — (Der steiermärkische Kunstverein,) der nach dem Urtheile der vorzüglichsten Journale deS Zn- und Auslandes seinen Theilnehmern alles bietet, was bei dem geringen Preise von nur 3 fl. Oe. W. für den Anteilschein nur immer geboten werden kann, hat diesmal keine Kosten gescheut, um seinen mit so viel Beifall aufgenommenen Prämienblättern in jebec Hinsicht ausgezeichnete anzureihen. DaS eine ber diesmaligen Prämienblätter: „Sie kommen" von Orllieb in München, eine reizende Mädchengestalt, halb Kind, halb Jungfrau, die in der Morgentoilette das Vorbeigehen einer Reitcrtrnppe von der Küche aus erwartet, dürfte sowohl durch die Lieblichkeit der Darstellung als die ganz vorzügliche Ausführung in Farbendruck feffeln. DaS Bild ist in einem um ein Dritt-theit größeren Format als die bisherigen Prämien-blättcr, und dürfte im Kunsthandel nicht unter 9 bis 12 st. zu erhalten sein. Dabei ist ber Preis bei Anteilscheines — ohnehin der mindeste aller österreichischen und deutschen Kunstvereine — ungeachtet der selbstverständlich um so viel größeren Kosten nicht erhöht worden. Auch das zweite Prämienblatt: „Der ZinS-groschen" nach Titian gestochen von A. Glaser, ist ein Kunstblatt im eigentlichsten Sinne be« Worte« unb gehört bet Stich unter die ausgezeichneten Lei» Die gefertigte Firma zeigt hiemit an, daß sie wie alljährlich auch Heuer an alle jene p. t. Oekonomen abgibt, die sich mit dem Anbau von Zuckerrüben und Cichorienwurzelu befassen wollen, und daß sie ferner jedes Quantum Zuckerrübe zum Preise von....................... 50—60 kr. I pr. „ „ grüne Cichorienwurzel zum Preise von . . l 20 Ir. I Zentner loco Fabrik Laibach oder loco Oekonomie Großlupp bei St. Marein gegen sofortige Barzahlung übernimmt. Gleichzeitig gibt sie bekannt, daß sie alles für den Landwirth über den Zuckerrüben- und Cichorieuwurzelbau Wifsens-werthe und WissenSnöthige in einer kleinen, deutsch und slovenisch aufgelegten Schrift zufammengefaßt hat, welche sie auf Verlangen an Oekonomen, die sich hiesür interessieren, gratis und frauco verabfolgt. UeberdieS ist die gefertigte Firma zu jeder Art von Aufklärungen in der angedeuteten Richtung bereit und ladet die Herren Landwirthe, welche Versuche mit dem Anbau von Zuckerrüben und Cichorienwurzelu machen wollen, ein, sich ihre dieSfälligen landwirth-fchaftlichen Geräthe zu besehen, resp. in ihren Oekonomiebetrieb zu Laibach und Großlupp bei St. Marein Einblick zu nehmen. Lerleger und für die Redaktion verantwortlich Ottomar «t«u l>. >, 'Srntf von Ign. v. «lein«a,r A Ked. Samberg in l'atiKKfc. sturigeu der Kupferstechkunst. Außer diesen beide» Prümieublätteru können auch noch die früheren, soweit der Porrath reicht, als: „Das Hirtenmädchen," „Das schMsvde Kind/ „Bor dem Examen," „Gauermann's käokr/ „Moserr'S Madonna," nach freier Wahl fttOie Anlheilfcheine bezogen werden; ein Vortheil, beif jfin anderer Kunstverein seinen Theilnehmern bietet. Jeder Amheilschein, der, wie gesagt, das Recht zu dem Bezüge eine» PrämienblatteS gibt, spielt übrigens bei der iür Frühjahre 1874 stattfindenden Gewinnstziehung, welche mit Oelgemälden, Aquarellen, Kupferstichen, Photographien in GlaS und Rahmen, reich anSgestaitet ist, älS Los mit, so daß man außer dem Von heil, ein' ausgezeichnetes Kunstblatt za dem billigsten Preise z« .erhalten, auch die Chance hat, ein Kunstwerk von bedeutendem Werthe zu gewinnen. Unter anderen Ber-losungSobjecten wurden vom Vereine für die Mille Mai statlfiodinde Verlosung angekauft: Rieger Albin in S3?ien: Wasserfall in der Schweiz (Oelgem.) 900 fl. Ebeicj Anton in Wien: Stadt (Weibl. Kopf.) (Del« gemj 400 fl. Ebert Anton in Wien: Land (Weibl. Kopf.) (Oelgem.) 400 fl. Wenglein in München: Am Chiemsee (Oelgem.) 350 fl. Hansch A. in Wien: WieSbachhorn (Oelgem.) 300 fl. Leimgrnb in München: Partie bei Lantsch (Oelgem.) 160 fl. Bensa A. v. in Wien: Schlittenfahrt im 18. Jahrhundert (Oelgem.) 156 fl. Bei der nächsten Ziehung wird die Zahl der Treffer 60—70 betragen. Ein Verein, der so viel (littet, wie der steiermärkische Kunstverein, verdient jedenfalls die weiteste und tatkräftigste Unterstützung. Witterung. «t,-.; Laibach, 31. März. Morgens heiter, schwacher Ostwind, sonniger Tag, nach« mittags Südwind. Wärme morgens 8 Uhr + 3 6-, nachmittags 2 Uta + 19-1° C. (1873 + 13 5«, 1872 + 18 5' C.) Barometer im Fallen 73626 Millimeter. DaS gestrige TageSmittel der Wärme + 10 6”, um 38" über dem Normale. Augekommeue Fremde. Hotel Stad» Wien. Kurzlhaler, Privatier, Domzale. — Dragovina, Kfm, Triest. — (Stunt, Privatier, Arnoldstein. — Arns, Reis, und Swoboda, Apotheker, Wien. — Dolenz, fifnt., und Proffenz, Srainburg. — Stoklas, Privatier, Baden bei Wien. Hotel Elefant. Pibroutz, Fabrikant, Kropp. — Müller, Berlin. — Gellas, Handelsm., Wien. — Jahn und Gollob, Stein. — Rossmann, Lberkrain. — Cadore und Äieumüller, Triest. — Koschak, Steindorf. Hotel Europa. Hagen, Feistriz. Bairischer Hof. Äinet, Schullehrer, Krainburg. — Dittsche, Handelsm., Freudenthal. — Obresa, Gutsbesitzer, Zirkniz. Mohren. Artel, Professor, Krainburg. — Mangel, St. Pölten. Lottoziehung vom 28. Linz: 10 70 80 45 Wiener Börse vom 30. März. Staatsfonds. bperc. Reale, . Mo. Mo. oft. In Boje Bon 1851 . . . kose vou 1860, gauz-8oje ton 1850, gtinfi Prilmievsch. v. 1861 Orundentl.-Obl. 6iden6fitg. Ungarn ja . . 5 „ Actien. Angto-Bank........... 8retitanf!alt . . . . Depositcnbanl . . . . »«cowple-Anstalt . . itranco. San! . . . Handelsbank.......... Länderbankenverein. . Wattonalbant . . . . Oesterr. allg. Sani . Ce(l. «anlgesells. . . Union - Bank . . . . BereinSbank.......... BerkehrSbank......... ltfoti>»iöeon........ Sart-Lndwig-Bahn. . Itaif. Iklilabeth-Bab». Reif. gran$«do|ef«b.. 6toat«6eta . . . Südbahn............ «eit Ware 69 20 69.30 78.50 73.7t 1*8.- §8.50 103.76 104.— 108.1 0 109.— li8 — 138.50 73— 73 50 «4 CO 75.— 129.i6 129.75 205.60 106.- *7.- 39.— 855.— 865.- 36.25 36 50 84.60 8..- >0.— 82.— ?62.— 964.- 60 — 61.- 200 - 202 — 121.50 122.-- 21.25 92.50 Z01. 102 — 139.50 14u.— *41.5u z42.~ 197.25 197.50 202. - 2C3- 315 50 316.50 146 - 146.5t Pfandbriefe. «lg. ost.«od..«redil. Mo. is 83 3........ Haiton. o.tis....... Ing. Bod.-Sredita»-. Prioritäts-Obl. ^ran»-Io!efS-Bahn . Oest -Stordneftcahn. Siebenbürger......... gtaatcbavn.......... Ludd.-Se1.zu 500 Rt. Mo. Bon« 6 pSt. Lose. kredil -L........... NudoIfSL............ Wechsel (äMoti.) iingsb.ioofl.fitkb.ro. 100 fl. rn » Hamburg............... tonbon io Vt. Cterl. i4— l.fi« 1 1 67— 100.75 106.— jeder und heftigster Art beseitigt dauernd das berühmte pariser Uton, wenn kein anderes Mittel hilft! Flacon ä 50 kr. beim Herrn Apotheker Blrscliltz. (173-3) Zahnweh!