1929 Amtsblatt zur »aibacher Zeitung Nr. 277. Dienstag den 2. Dezember 1873. (529) Nl. 13611. Kundmachung Vom k. k. Oberlandesgerichte für Steiermark, Kärnten und Krain werden mit Hinweisung auf § 3!) der Strafprozeßordnung vom 23. Mai 1873, Z. 119, R.G.B, alle im Sprengel dieses Ober-landeSgerichtes befindlichen, für daS Richteramt, die Advocatur oder das Notariat geprüften Rechtsverständigen, sowie alle Doctoren der Rechte, welche Mitglieder des Lehrkörpers einer rechtS» oder staatswissenschaftlichen Facultät sind — aufgefordert, ihre allfälligen Gesuche um Aufnahme in die Bertheidigerliste für das Jahr 1874 unter Nachweisung ihrer Befähigung bis I.Iänner 1874 bei diesem k. l. Oberlandesgerichte einzubringen. Graz, den 19. November 1873. (518—3). Nr. 12740. Kundmachung. In Bezug auf die bevorstehende regelmäßige Stellung des Jahres l«74, zu welcher die in den Jahren 1854, 1853 und 1852 geborncn Jung-^nge aufgerufen werden, wird kund gemacht: 1. Jeder Stellungspflichtige der zum Vrschei« nen bei der bevorstehenden regelmäßigen Stellung verpflichteten Altersklassen hat sich bei Vermeidung der Folgen des § 42 W. G. im Monate Dezember l. I. im magistratlichen Expedite in den gewöhnlichen Amtsstunden mündlich oder schriftlich zur Ber« zeichnung zu melden. 2. Die nicht Hieher zuständigen Stellung«. Pflichtigen aus den obbezeichneten Altersklassen haben zur Verzeichnung ihre Legitimations- eder Reise-urtunden beizubringen. 3. Sind Stellungspstichtige aus ihrem Hei-mats- oder Aufenthaltsorte zeitlich abwefend und hledurch oder durch Krankheit nicht in der Lage, sich mündlich oder schriftlich zu melden, so kann bies durch ihre Eltern, Vormünder oder sonst einen Bevollmächtigten geschehen. 4. Unterstützungsbedürftige, Angehörige oder deren Bevollmächtige/welche die zeitliche Befreiung Stellungspsticktiger oder letztere, wenn sie die Begünstigung ihrer Enthebung von der Präsenzdienst. Pflicht anstreben, sind verpflichtet, die zur Begrün-bung derartiger Begünstigungen bestehenden Verhältnisse zur Zeit der Verzeichnung nachzuweisen. "V 5. Die Pflicht zur Anmeldung, so wie überhaupt die aus dcm Wehrgcsetze entspringenden Pftich. ten werden durch den Mangel der Kenntnis dieser Aufforderung oder durch Unkenntnis der aus dem Wehrgesetze hervorgehenden Obliegenheiten nicht beirrt. Der vorbezogme § 42 W. G. lautet: Jeder Stellungspflichtige, der zum Erscheinen bei der nächstbevorstchenden regelmäßigen Stellung verpflichteten Altersklassen hat sich im Monate De< zember des vorangehenden Jahres bei dem Ge-Meindevorstande seines HeimatS- oder Aufenthaltes zur Verzeichnung schriftlich oder mündlich zu welden, unterläßt er dieses, ohne hievon durch ein sür ihn unüberwindliches Hindernis abgehalten worden zu sein, so wird er dafür, ohne Rücksicht auf die weitere gesetzliche Behandlung mit einer Geldstrafe bis zu 100 Gulden, oder im Falle ber Zahlungsunfähigkeit, mit Haft biS zur Dauer "on zwanzig Tagen bestraft. Die Strafgelder fallen dem Gemeindearmen-sonde des Aufenthaltsortes zu. Ttadtmastiftrat Laibach, am 13. November 1873. Gntman. <515—3) Nr. 1616. Concurs-Kundmachung zur Vesetzung der ökonomischen Schätzung«. Neferentenstelle bei der NezirkSschätznugs. Fnr die innere Et«dt. H>»l«n»- »nd Gt B»ters»»rst«dt Donnerstag, der 1 1. Dezember 1 8 73 ; ». fiir die »«pnzlne». »nd »r«dlsch«»,rft«dt Freitag, der 1 2. Dezember 1873; ». für die Vorstädte Kr«k«n, Tirn»«. M«rl< stadter Vorstadt, Hnhnerdorf »nd fiir ,e» (sarolinengrnnd SamStag, der 13. Dezember 1873. Die commiffionelle Besichtigung ber Pferde wird am IahrmarltSplatze dorge»o««en werden und beginnt jedesmal um 9 Uhr dornnt-tagS. Alle Besitzer von Pferden sTragthiere») werden mittelst besonderer, die Stunde der Vorführung ihrer Pferde am Commissions«^ enthaltender Borladungen verständiget. Die Stunde ist genau einzuhalten, da«it keine Stornng in der Reihenfolge und für Ke Besitzer selbst kein Zeitverlust eintrete. Die Borladungen sind zur Vorführung mitzubringen und auf den Namensaufruf abzugeben. Ist die Vorführung eines Pferde« nicht möglich, so ist der Grund ber Unterlassung bei der Commission rechtzeitig anzuzeigen. StadtmHgistrat Laibach, am 23. Nov. 1873. G«r«M». "2 2) Kundmachung. " <""" Bei der commifsionellen Eröffnung der Retourbriefe für das zweite Ve«»Htt 1s7s wurden die im nachstehenden Verzeichnisse angeführten Korrespondenzen wegen ihres W " "' z 84 l'aioach Johann Perrovcich <»,« " « 35» .. «loift» sarin« e««m, I » gß Gradisc« »nn« Verlol« ^^ ^ z »7 ? Gustav Samnil, l«lh,ch « > 3« «