1109 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Ur. 149 Domirrstag dm 2. Juli 1868. Ausschließende Privilegien. Nachstchcnoc Privill.'^icn sind außer Kraft gctrctcn und wnrdcn als solche in dcn Monaten Jänner, Fc binar nnd März 1868 vvm k. k. Prioilcgicn-Archivc rin° rc^istrirt: (Fmtschinig.) 118. DaS Privilegium dcs Joachim und Hermann Hartmann vom 27. Juni 1857 auf dic Erfindung, Weichharz zu crzcugcn, drsscn Lösungen in ocrschicdcncr Form angewendet, alle Inscctcn, deren Naupcn und Eier vertilgen. 119. Das Privilegium der gräflich Hcnckcl von DonnerSmarct'schcn Puddlings» nnd Walzwerk Hugohütte zu A'llive« vom 24. Juni 1858 ans die Ei findung einer tigenlhnmliä.cn Construction von EisenbatMädcrn. 120. Das Privilegium des Karl Elbcrtzha^cn vom 21. Juni 1859 auf die Erfindung einer e'gcnlhümlichcn ErzcuMngsmcthude fiir Hiettenbrückenglieder nnd ahn' liche eiserne Vestandlhcilc. 121. DaS Privilegium des Josef Stauet vom 3. Juni 1861 auf die Erfindung einer GclrcidoMcß Maschine. 122. DaS Privilegium der Fricdcrikc Huffsky vom 14. Juni 1862 auf die Erfindung von Pflastersteinen mit mosaikartiger Verzierung in allen Gestalten und Farben auö Tcrralit. 123. Das Privilegium deS Joseph gricdländcr vom 25. Juni 1862 anf die Erfindung einer Maschine zum Brechen und Wcichm^chcn dcr Spinnstoffe. 124. DaS Privilegium dcö Joscph Fricdländcr vom 25. Juni 1862 anf die Erfindung eiucr Maschine zum Verfeinern und Verbessern von nach was immer für einer Weise bearbeiteten Spinnstoffen. 125. Das Privilegium dcr Magdalena Narbeöhubcr vom 26. Juni 1862 auf die Erfindung cincr das Leder Wasserdicht machenden Schmiere. 126. Das Priuilrniuin dcs Juliuö Hofmann vom 9. Juli 1863 anf die Erfindung eines coutinnklichcn KallofenS. 127. Das Privilegium dcs Johann Ialob Gul-tnecht vom 11. Juni 1863 auf die Erfindmia. eines FlüssialeitS« und Gasmessers. 128. Das Privilegium des Heinrich Krauße vom 25. Juni 1863 auf die Erfindung eines selbstthätigen Abschlusses fiir Gasbrenner. 129. Das Privilegium dcs Ed. A. P^gct vom Islen Juni 1864 anf die Verbesserung dcr zum Auspressen und gleichzeitigen Filtriren von Flüssiglcittn aus Samen oder anderen Materien dienenden Maschinen. 130. Das Privilegium des Leopold Ondry vom 8. Juni 1864 auf die Erfindung eines clectro'Mctallischei' Anstriches. 131. DaS Privilegium deö Joscph Zecchin vom 8. Juni 1864 auf d c Vcrbcsscruna der Maschinen zum schnellen Abschneiden dcr Perlen von den Email- und Glaöröhrchcn. 132. DaS Privilegium des Joscph Anton Tre-weschini vom 10. Inni 1864 auf die Verbesserung dei Lampen für Petroleum und andere flüchtige Ocle. 133. Das Privilegium des Franz Nickel vom 18ten Juni 1864 auf die Erfindung cincS cigenthMnlicheu Maschicucnsystcmcs zur Darstellung dcr als Zusatz bc> der Papierfadrication verwendeten Holzfasern. 134. DaS Privilegium deS E. A. Pagct vom 20stcn Juni 1864 anf die Vcrbess. rung in dcr Erzeugung del Eisenbahnschienen, 135. Das Privilegium des Siegfried Marcus vom 21. Inni 1864 auf die Erfindung cineS eigenthümlichen magnctro-clectrischtn Züudinductors. 136. Das Privilegium dcs E. A.Paget vom25sten Juni 1864 auf die Verbesserung in dcr Erzeugung vor, Schmiedciscn und Slcchl, und an den hiczu zu vcrwcn. dcnden Apparaten. 137. Das Privilegium deS L. R. Carl6 vom Ister» Juni 1865 auf die Etfii-.dung einer Vorrichtung an den GallMwoll'Kratzmaschinen zum Reinigen der Deckel 138. Das Privilegium des Karl Tobisch vom lsten Juni 1865 auf die E'findung eines Verfahrens, behufs UliSfaugung von Flüssigkeiten aus Senkgruben, Canalen u. f. n>. einen luftleeren Raum zu erzeugen. 139. Das Privilegium des Wilhelm Samuel Dobbs vom 2. Juni 1865 auf die Erfindung einer Pumpe ohne solbcn. ^ <. „ 140 DaS Privilegium dcs Stephan PodlaSzecki vom 3. Juni 1865 aus die Erfindung eines eigmlhüm. lichtn Luftbad «Apparates. (Schluß jolgt) ___________ Kundmachung. Wiederholt vorgekommene, durch das unvorsichtige und schnelle Fahren herbeigeführte Unglücks-fälle fordern den Magistrat im Interesse der öffent- lichen Sicherheit zum Erlasse nachfolgender Bestimmungen auf: 1. Das schnelle und unvorsichtige Fahren überhaupt, und insbesondere durch enge Straßen und Gassen, wie nicht minder beim Ein- nnd Ausbiegeu iu uud aus denselben, wird strengstens untersagt. 2. Während dcr Platz- und Gartenmustk nächst des Casino oars die entlang des Casino-gebäudes uud des Oviaö'schen Hauses führende Straße von Niemanden: befahren werden. 3. Bei solchen Anlässen haben sich die Fiaker jenseits der Sternallcc am Congrcßplatzc aufzustellen, und werden erstere überhaupt auf die genaueste Befolgung der Fiakcrordnung hiermit neuerdings aufmerksam gemacht. Hievou werden die Equipagen nnd sonstigen Fahrgelegenheiten-Besitzer uud Benutzer, wie auch die Fiaker und Kutscher mit dem Beifügen zur genauesten Befolgung dieser Bestimmungen iu die Kenntniß gesetzt, daß die Uebcrtrcter dieser An ordnuugcn nach der kaiserlichen Verordnung vom 20. April 1854 strengstens bestraft, eventuell aber auch nach tz 427 und 428 des Strafgesetzes dem Strafgerichte zur Amtshandlung überwiesen werden. Stadtmagistrat Laibach, am 30. Juni 1868. Dcr MagistralS-Vprstand: Guttman. "(226—3) "" Nr. 452. Kundmachung. Die Krauken-Verpflegung in dem Militär-Garnisonsspitale zu Laibach wird auf die Zeit vom 1. October 1868 bis letzten December 1809 im öffentlichen Concurrenzwcge mittelst versiegelten schriftlichen Offerten entweder durch Verpachtung der Spitalskostbereitung (traitenrmä'ßige Verköstigung der kranken nnd commandirten Mannschaft) oder durch Eiulieferung von Victualicu und Gc tränken sichergestellt werden. Im crsteru Falle kann der jährliche Geld-verdienst beiläufig auf 20.000 ft. angeschlagen werdcu. Im letzteren Falle würde die beiläufige Lie ferungs-Erforderniß jährlich betragen: 500 Stück Muudsemmcl il' 3 Loth, 27.000 „ „ ü, 6 „ 10.500 „ - „ 5 9 „ 13.800 „ halbweißes Brot ü 16 „ 19.000 „ „ „ il 26 „ 220 Centner Rindfleisch, 40 „ Kalbfleisch, 60 „ Mundmehl, 50 „ Semmelmehl, 60 „ Weizcngries, 20 „ Reis, 20 „ gerollte Gerste, 8 „ gedörrte Zwetschken, 12 „ „ Bohnen, 12 „ „ Erbsen, 12 „ „ Linsen, — „ frische Butter, 30 „ Niudsschmalz, 1ä „ Kümmel, 50" „ Erdäpfel, 20 „ Sauerkraut, 12 „ Grünspeisen, ', „ 5trenn, '! ' „ Zllcker, 50 Eimer rotheu Wein, — „ weißen Wein, 12 „ Vier, 20 „ Weinessig, — „ Weingeist, 1 „ Branntwein, 800 Maß Milch, 400 Stück Limonien, — „ Blutegel, 12.000 „ Eier, 250 „ Hühner u. s. w. Vom 1. Juli 1868 angefangen, werden in der Rechnungskanzlei des k. k. Garnisonsspitals zu Laibach die näheren Contractsbcdingungen zu Iedermauus Einsicht aufliegen, so wie auch dortselbst die Formularien zu deu Offerten fiir beide Sichcrstellungsarteu bereitwilligst ausgefolgt und die zn leistenden Vadien bekannt gegeben werden. Die Vadien und beziehungsweise die künftigen Cautionen können entweder in barem Gelde oder in Staatsobligationen oder in Hypotheken-Instrumenten erlegt werden. Bank- und Staatsuoten werden nach dem vollen Nennwerthe angenommen. Staatsobligationcn werden überall nur nach dem Tagcscurse angenommen. Sämmtliche Staats - Obligationen müssen mit den zugehörigen Coupons und dem Talon versehen und auf einem besondern Umschlagsbogcn nach ihrem Zeichen und Nennwerthe beschrieben sein. Hypothekar-Instrumente müssen von einer f. k. Justizbehörde als vollkommen rechtsgiltig be^ stätiget und darin die verbürgten Geldbeträge klar nnd bestimmt ausgedrückt sein. Insoferuc die bisherigen Contrahenten sich wieder an dcr neuen Lieferung betheiligen wollen, können dieselben anstatt der Vadien die Depositen scheine über die bereits erliegenden Cautionen dem Offerte beischließen. Die zmn Vadium bestimmten baren Gelder und die Staats-Obligationcn können auch bei einer Kricgscassc oder bei dem k. k. Militär-Garnisons Spital in Laibach gegen Depositenschein erlegt werden, in welchem Falle das Offert uur mit dem Depositeuscheiue zu instruiren ist. Den Offerten muß außer dem Vadium auch das politischerfeits bestätigte Soliditäts- und Lei-stungsfähigklntszeuguiß zugelegt werden. Die Anbote müssen in den Offerten deutlich mit Ziffern und Buchstaben ohne alle Correctur geschrieben und dürfen darin keinerlei Radirungen vorgenommen werden. Offerte ohne Vadien bleiben unberücksichtiget. Die Offerte zur traitcurmäßigcn Verköstigung haben auf M Preise für jede einzelne Speise gattung zu lauten, es können aber auch die Preise nach den vorgeschriebenen 6 Diä'tportioncn, dann dcr Portion fiir die Commandirten beziehungsweise Wärterinnen pr. Kopf und Tag gestellt werden. Die Offerte für Einlicfcrung der Victualien uud Getränke haben gleichfalls anf fixe Preise zu lauten. Bei Allsfertigung der Offerte ist sich genau an daS, von dcr Spttals - Rechnnugskanzlei ausgefolgte Formulare zu halten. Befondcrc Bedingungen oder Ausnahmen können uud werden nicht berücksichtiget werden. Bei deu Offerten zur (Anlieferung der Victualien und Getränke ist es dem General Commando freigestellt, auch nur die Lieferung einzel-zelncr Artikel zu geuchmigcn und dagegen jene Artikel anSzuscheiden, bezüglich welcher überfpaunte Preisaubote gemacht worden sind. Die versiegelten Offerte müssen längstens bis 19. Juli 1868 Vormittag unmittelbar bei der Kanzlei-Direction dcs General-Commando's in Graz eingebracht und anf der Adresse beigesetzt werden: „Offert für das Militär-Garnisons-Spital in Laibach." Spätere Offerte werden nicht berücksichtiget. Vom k. k. Militär-Garnisons-Spital zu Laibach, am 26. Juni 1868. Wie S'pitalscommiffwn: Dr. Leop. v. Vtalfatti mr», Oberstabsarzt. Sattler »ip., Balzar ">p., Hauplmauu, Spitals-Coinmandalll. Rcchmmgsführer.