KRAINISCHE SPARCASSE IN LAIBACI C l870“l895. UL JIL 11 . Jjl V Jjl r”T“""T V . T . + V ■+' , -V . — &4 4444 444’ 4 4444 4444 4444 4444 444 444444‘'l^44’■^''^*■^‘'^‘'^‘'^’'^’'^''^*'^‘'^’'^'‘'^''^■‘■^' , '^' , '^’’'^' , ^ , ’'' L. 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Laibach 1895. Im Selbstverlage der krainischen Sparcasse. Vil ( Vo 515 1 ' die Einlagen fl. 508.699 ■ — » 643.324-— » 531.749 • — die Auszahlungen fl. 970.282-31 » 780.971-37 » 767.531-69 fo dafs in diefen drei Monaten die erhebliche Summe von 835.013 fl. 37 kr. mehr behoben als eingelegt wurde, vvelchen Zahlungsanforderungen wir jedoch mit Leichtigkeit zu entfprechen vermochten, da wir, wie die Bilanz (Beilage A) ausvveist, mit Ende Juni aufler der Caffa-Barfchaft per 241.992 fl. 37 kr. noch immer liber ein bei verfchiedenen Credit-Inftituten erliegendes und zu jeder beliebigen Zeit realifierbares Guthaben von mehr als 1,450.000 fl. verfligten. Die verfchiedenen inneren wirtfchaftlichen Krifen waren glucklicherweife gleichfalls ohne wefentlichen nachtheiligen Ein- flufs auf unfere Anftalt. Die furchtbare Borfen-Kataftrophe des Jahres 1873 vor allen lieB uns ganz unberlihrt; die finanziellen Ausfchreitungen, welche diefe Kataftrophe herbeigefiihrt, nothigten uns nur, den ZinsfuB der Spareinlagen durch einige Zeit von 4 °/ 0 auf 5 °/ 0 zu erhohen und dementfprechend auch den ZinsfuB ftir Hypothekar-Darlehen zu fteigern; nach kurzer Zeit fchon konnte aber wieder auf den frliheren normalen Stand zurlickgegriffen werden, und fpater erfuhr der ZinsfuB fiir Hypothekar-Darlehen noch ein e weitere betrachtliche Herabminderung. Von groBerer Bedeutung fiir unfer Inftitut war die locale Krife, welche Ende 1884 durch den Zufammenbruch der krai- nifchen Escomptebank unfer Land betroffen hat. Allerdings wurde unfere Anftalt auch dadurch in keine directe Mitleidenfchaft gezogen, aber die mannigfaltigften Anfor- derungen auf Hilfeleiftung traten an uns heran, und zur Hintan- haltung einer Deroutierung der Creditverhaltniffe in Stadt und Land fahen wir uns veranlafst, in jeder moglichen Weife helfend einzugreifen, fo weit dies mit unferen Statuten nur irgend ver- einbar war. Zvvar vermochten wir dem Andringen, den B'ortbeftand der krainifchen Escomptebank zu ermoglichen, nicht zu entfprechen, und die bald darauf eingetretenen Ereigniffe lieferten auch den Beweis, dafs unfere Beurtheilung der Verhaltniffe nur allzufehr begrlindet war, aber wir concentrierten unfere Elilfeleiftung auf die Unterftlitzung der von anderer Seite hart gedrangten Schuldner der 6 Bank, iibernahmen im Escomptewege deren nicht unbedeutende Wechfelforderungen, infoweit keine wefentliche Gefahr damit ver- bunden fchien; wir wirkten ferner darauf hin, dafs der fchon ein Decennium vorher von uns gegriindete Credit-Verein die Theilnehmer des nothleidend gewordenen Credit-Vereines der krainifchen Escomptebank in fich aufnahm, und wendeten dem Refervefonde desfelben zur Deckung allfalliger, damit verbun- denen Risken einen Betrag von 15.000 fl. zu. Auf diefe Weife ermoglichten wir die ruhige Durchfiihrung der Liquidation der krainifchen Escomptebank, wodurch auch den Actionaren der- felben ein bedeutender Theil ihres Actien-Capitales gerettet werden konnte, und griffen iiberdies auch noch in anderer Weife unterftiitzend ein, der zufolge rnanche Gefchafte fich noch heute eines achtbaren Beftandes erfreuen, die fonft jenen Verhaltniffen vorausfichtlich zum Opfer gefallen waren. Die Folgen diefer gefchaftlichen Krifen, wenngleich fie das Wefen unferer Anftalt im grofien und ganzen wohl unberiihrt lieCen, machten fich doch in anderer Weife infoweit bemerkbar, als fich das aus feinen bisherigen Anlagen aufgefcheuchte und mifstrauifch gewordene Capital nunmehr mit immer erhohterem Intereffe derfelben zuwandte und hier mitunter felbft dauernde Placierung fuchte, fo dafs die widmungsgemaCe urfprlingliche Beftimmung unferer Sparcaffe, als Sammelblichfe des kleinen Mannes zu dienen, im Laufe der Jahre diefen ihren exclufiven Charakter zum Theil einbiifite. Es ware aber auch kaum durch- flihrbar gewefen, die Vermogenden von der Beniitzung der An¬ ftalt auszufchliefien, abgefehen davon, dafs wir auch dem Um- ftande Rechnung tragen zu follen glaubten, dafs feit dem Eingehen der krainifchen Escomptebank fich gar kein grofieres Geldinftitut im Lande befand und wir daher eine gewiffe Verpflichtung 7 fuhlten, unfer Verhalten fo, einzurichten, dafs der Mangel eines folchen nicht allzu flihlbar werde. Selbftverftandlich aber blieb unfere Anftalt der armeren Bevolkerung flets in vollftem MaCe zuganglich; der Hauptzweck, den Minderbemittelten Gelegenheit zur iicheren Aufbewahrung, Verzinfung und allmahlichen Vermehrung der Erfparniffe zu bieten und fo den Geift der Sparfamkeit zu beleben, wurde nie aus den Augen gelaffen, vielmehr in Anfehung der arbeitenden Claffe durch die Anregung und finanzielle Dotierung des Baues von Arbeiterhaufern fowie durch die im Jahre 1889 gegrlindete Altersfparcaffe noch weiter zu fordern getrachtet. Die immer fteigende Zunahme der Einlagen machte fich angefichts der ftets wachfenden Schwierigkeit einer geeigneten Fructificierung wohl haufig unangenehm geltend, und wir konnten es daher nur mit Befriedigung begriiOen, dafs in diefen Jahren nicht nur einige andere Sparcaffen im Lande entftanden, fondern fich auch die Zahl der Spar- und Vorfchufs-Vereine betrachtlich vermehrte und einen Theil der Einlagegelder auf fich ablenkte. Von diefer Anfchauung geleitet, fuchten wir daher auch die letzteren thunlichft zu unterftiitzen und verfchafften uns zu diefem Zwecke durch eine Anderung unferer Statuten die Moglichkeit, ihnen Darlehen und Vorfchuffe gewahren zu konnen, und ins- befondere trachteten wir, die Errichtung von Spar- und Vorfchufs- Vereinen nach Raiffeifen’fchem Syftem anzuregen, indem wir einen groCeren Betrag zur Gewahrung von unverzinslichen oder fehr gering verzinslichen Vorfchiiffen an folche zur Dispofition ftellten. Die Spar- und Vorfchufs-Vereine im Lande haben fich denn auch in der letzten Zeit fehr bedeutend vermehrt; die Mehrzahl derfelben erhielt von uns nicht unbedeutende Darlehen, 8 um fie in den Stand zu fetzen, vorzugsweife dem Bedurfniffe nach Perfonalcredit auf dem flachen Lande zu geniigen, und den nach RaiffeifenTchem Syftem errichteten wurden auch noch andere Unterftiitzungen zugewendet, indem ihnen nicht nur Darlehen unverzinslich gewahrt, fondern auch Subventionen zur Beftreitung der Griindungsauslagen verabfolgt wurden. Ungeachtet des hiedurch bewirkten und, wie aus dem Ge- fagten erhellt, von uns felbft geforderten theihveifen Abfluffes von Capitalien an diefe jiingeren Inftitute ftieg nichtsdeftoweniger fortwahrend der Einlagenftand bei unferer Anftalt, und auch die Zalil der Einleger erfuhr von Jahr zu Jahr eine betrachtliche Vermehrung; dennoch hielten wir bisher an der vierprocentigen Verzinfung der Einlagen feft, von dem Grundfatze ausgehend, dafs die Sparcaffe in erjler Linie die Verpflichtung habe, die Intereffen ihrer Einleger wahrzunehmen, daher nicht nur fiir die unbedingte Sicherheit ihrer Einlagen Sorge zu tragen, fondern ihnen auch ein moglichft hohes Zinfenertragnis zu verfchaffen. Bei der rapid fortfchreitenden Verwohlfeilung des Geldes lafst es fich allerdings nicht abfehen, ob die Fefthaltung diefes Zinsfufies noch auf lange Zeit hinaus moglich fein werde, aber der Umftand allein, dafs der aus der Venvaltung der Einlagen zu erzielende, ohnehin fchon auf ein Minimum gefunkene Zwifchen- Sfewinn wahrfcheinlich inklirze vollends fchwinden wird, konnte uns kaum zu einer Herabminderung diefes Zinsfufies beflimmen, da wir unfere Anftalt fiir hinlanglich erftarkt halten, um nothigen- falls auch ohne folchen Zwifchengewinn dem fparenden Publicum durch Gewahrung einer moglichft giinftigen Verzinfung dienen zu konnen. Dafs unfer Inftitut wahrend der letzten 25 Jahre in der That machtig emporge\vachfen ift, ergibt fich aus einer fliichtigen 9 Vergleichung der Hauptpoften aus der Bilanz vom I. Semefter 1870 mit jenen der Bilanz vom I. Semefter 1895 (Beilage A). Es war der Stand Ende Juni 1870 Ende Juni 1895 des Verwaltungsvermogens . fl. 7,043.881 '69, fl. 36,595.209’52 der Intereflenten-Einlagen . » 6,442.845'93, » 31,014.218'22 der Hypothekar-Forderungen » 3,430.139’91, » 15,560.814’13 der Sparcaffe-Intereffenten . » 19.330, » 53.854 des Refervefonds . ... » 496.334’41, » 4,008.118'65 namlich: mit dem Haupt-Refervefonde pr. . fl. 2,347.009'43 der Specialreferve fur allfallige Cours- Verlufte an den Wertpapieren pr. . » 1,633.141 77 dann der Specialreferve fur allfallige Ver- lufte bei executive erftandenen Reali- taten pr.» 27.967’45 zufammen obige fl. 4,008.118 65 Wahrend daher das Verwaltungsvermogen, die Intereflenten- Einlagen und die Hypothekar-Forderungen fich rund auf das Fiinf- fache erhohten, betrug die Erhohung der Referven das Achtfache, ungeachtet noch 500.000 fl. zur Verwendung anlafslich des jetzigen Jubilaums, 150.000 fl. fur die allfallige Fundierung der deutfchen Knaben-Volksfchule in Laibach und 40.000 fl. fiir einen allfalligren Beitrag zu dem Bau eines deutfchen Theaters in Laibach aus- gefchieden wurden, fowie abgefehen von dem im I. Semefter d. J. erzielten Gefchaftsgewinne pr. 64.403 fl. 98 kr. Und auch die verhaltnismaflige Steigerung ift eine bedeutende, da die Referven Ende Juni 1870 nur rund 7’7°/ 0 , Ende Juni 1895 aber 12’9°/ 0 des Einlagenftandes betrugen. 10 Ubergehend nun auf die einzelnen erwahnenswerteren Vor- kommniffe, bemerken wir zunachft in Anfehung der Statute n, dafs felbe im wefentlichen wahrend diefes Vierteljahrhundertes keine Anderung erfahren haben und diefelben geblieben find, wie fie bei deffen Beginne beftanden hatten und von der k. k. Landes- Regierung fiir Krain im Namen des k. k. Minifteriums des Innern unterm 24. December 1867, Z. 9934, beftatiget worden waren. Wohl hatte fich die theilweife Mangelhaftigkeit der Statuten nach manchen Richtungen hin herausgeftellt, da aber feit mehr als einem Decennium von verfchiedenen Seiten und aus verfchiedenen Griinden auf eine Anderung des Sparcaffe-Regulativs hingearbeitet wird, fo konnte fich der Verein zu einfchneidenden Anderungen nicht entfchlieCen und glaubte vorerft das Refultat jener Be- ftrebungen abwarten zu follen. Der Verein befchrankte fich demnach darauf, nur einzelne Beftimmungen der Statuten zu andern, infoweit dies im Intereffe der Einleger gelegen war oder behufs Erweiterung des Gefchafts- kreifes oder durch die Schaffung neuer Inftitutionen nothig wurde. Diefe Anderungen betrafen die Paragraphe 8 und 17 der Statuten. Die im § 8 beftimmte ganzmonatliche Verzinfung der Ein- lagen wurde bereits vom 1. Janner 1873 ab infolge General- Verfammlungs-Befchluffes vom 29. November 1872 in eine halb- monatliche umgeandert und hiedurch den Einlegern ein fehr wefentliches Beneficium zugewendet. Im weiteren wurde mit dem li Befchluffe der General-Verfammlung vom 12. Juli 1888 fur die Falle einer Anderung des Einlagen-ZinsfuCes die Beftimmung dahin getroffen, dafs fich eine folche auf alle fchon beftehenden und die kiinftigen Einlagen oder nur auf letztere allein und entweder auf die Einlagen von was immer fur einem Betrage oder nur auf folche von einem beftimmten, durch die General- Verfammlung feftzufetzenden Betrage zu erftrecken habe und die Anderung des ZinsfuCes, wenn dadurch die Rechte der Einleger gefchmalert wiirden, mindeftens einen Monat friiher, ehe fie in Wirkfamkeit tritt, mit dem Beifatze offentlich kundzumachen fei, dafs es den Einlegern freiftehe, vor Beginn der Wirkfamkeit ihre Einlagen zuriickzuziehen. Insbefondere die letztere Beftimmuncr erfchien unumgfangflich nothwendig, da bishin eine jede Anderung des ZinsfuCes erft mit Anfang des nachften Semeflers in Wirkfamkeit treten konnte und mit Riickficht auf die vorgefchriebenen Kundmachungen mindeftens fieben Monate vor Beginn des betreffenden Semefters durch die General-Verfammlung befchloffen fein mufste, wodurch eine Anderung des ZinsfuCes nahezu unmoglich gemacht wurde, \veil fich in diefem langen Zeitraume die Geldverhaltniffe wieder vollftandig andern konnten, abgefehen davon, dafs diefe Zeit- beftimmungen auch fur den Fali der Erhohung des Zinsfufies, alfo bei Zuwendung eines offenbaren Vortheiles an die Einleger, einzuhalten waren, was der Sparcaffe gleichfalls abtraglich hatte fein konnen, wenn es ihr jemals erwunfcht gewefen ware, plotz- lichen groGen Riickzahlungs-Anforaerungen durch Erhohung des ZinsfuCes einen Damm entgegenzufetzen. Der die Beftimmungen liber die fruchtbringende Verwendung der Fonde enthaltende § 17 der Statuten mufste den geanderten Verhaltniffen entfprechend mehrfache Ervveiterungen erfahren. 12 Im Jahre 1873 grundete die Sparcaffe, um einem, namentlich in den commerciellen und kleingewerblichen Kreifen lebhaft gefiihlten Bediirfniffe entgegenzukommen, einen Creditverein, und demzufolge mufste die Beftimmung aufgenommen werden, dafs fie auch Wechfel der Theilnehmer diefes von ihr in das Leben gerufenen Creditvereines nach Mafigabe der diesfalligen Statuten zu escomptieren berechtiget fein folle. (General-Verfammlung vom 25. September 1873.) Die fich ftets fteigernden Anforderungen an die Gemeinden fiir Kirchen, Schulbauten und verfchiedene fonftige Einrichtungen, deren Koften durch Steuerzufchlage zu decken faft unmoglich war, da die Hohe der fich nur auf wenige Jahre erftreckenden Umlagen den Ruin mancher Befitzer zur Folge haben mufste, fiihrten zum VVunfche, denfelben im Wege des Credites eine Erleichterung zu verfchaffen, da zur allmahlichen Riickzahlung der Darlehen eine verhaltnismafiig geringe jahrliche Umlage ausreicht. Es wurde daher durch Befchlufs der General-Verfammlung- vom 12. Juli 1888 die Beftimmung aufgenommen, dafs die krainifche Sparcaffe auch Darlehen an Gemeinden, Bezirke und Lander innerhalb des Gebietes der im Reichsrathe vertretenen Konigreiche und Lander erfolgen konne, wenn diefelben zur Aufnahme folcher Darlehen und zur Abzahlung derfelben im Wege von Steuerzufchlagen im eigenen Wirkungskreife berech¬ tiget ftnd oder die gefetzlich erforderliche Bevvilligung erhalten haben, jedoch nur gegen ratenweife, fammt Intereffen zu bewerk- ftelligende Riickzahlung. Da in Krain mehrere Vorfchufs- und Creditvereine in das Leben gerufen wurden, deren einzelne fich an die Sparcaffe um Creditgewahrung gewendet hatten, fo wurde in der General- Verfammlung vom 28. October 1888 die Aufnahme der Beftim- 13 mung befchloffen, dafs die Sparcaffe auch zu verzinslichen Dar- lehen oder Vorfchiiffen an folche Vorfchufs- oder Creditvereine in Krain berechtiget fei, welche auf dem Principe der VVechfel- feitigkeit und Solidarhaftung oder Solidarbiirgfchaft aller Mit- glieder beruhen, und wenn diefe Haftung oder Biirgfchaft auch dritten, aufierhalb des Vereines ftehenden Perfonen gegeniiber Geltung hat Endlich fiihrte die von der Sparcaffe ubernommene Finan- cierung der Unterkrainer Bahnen zu der in der General-Verfamm- lung vom 19. October 1891 befchloffenen Beftimmung, dafs die Sparcaffe zum Ankaufe von Prioritats-Obligationen der Eifenbahn- Unternehmungen, wenn eine mindeftens vierprocentige Verzinfung und die planmafiige Tilgung derfelben durch die Garantie des ofter- reichifchen Staates oder des Landes Krain fichergeftellt erfcheint, ferner zu der Escomptierung von aus der Ubernahme folcher Eifenbahn-Unternehmungen durch den Staat ficli ergebenden Kauffchillings-Forderungen an denfelben berechtiget fein folle. Alle diefe befchloffenen Anderungen haben die ftaatliche Genehmigung erhalten. Da im iibrigen die Statuten ihrem Welen nach unverandert geblieben find, fo hat auch der Vervvaltungs-Organismus keine Anderung erfahren, und es befteht derfelbe aus der General-Verfammlung der Vereinsmitglieder, der Direction und dem Beamtenkorper. Welche Perfonlichkeiten im abgelaufenen Vierteljahrhunderte dem Vereine als Mitglieder angehorten und theils als folche, theils als Prafidenten, Viceprafidenten, Curatoren oder Directoren 14 ihre Dienfte dem Vereine gewidmet haben, erfcheint in der Bei- lage B aufgefiihrt. Bei dem Beamtenkorper wurde gleichfalls die fchon fruher beftandene Kategorifierung beibehalten; neu creiert wurden nur die Poften des Secretars und Controlors, wahrend in den ubrigen Dienftes-Kategorien nach MaCgabe des wachfenden Gefchafts- umfanges blofi eine fucceffive Vermehrung der Anzahl der Be- amten ftattfand. Die Bezlige der Beamten wurden mit dem Befchluffe der General-Verfammlung vom 25. September 1873 neu reguliert und gleichzeitig fiir jeden Beamten zwei Quinquennalzulagen be- ftimmt, welche in die Penfion einrechenbar fmd und bei einem Gehalte bis einfchliefilich 1000 fl. je 15% und bei einem folchen von mehr als 1000 fl. je 10 % desfelben betragen. Mit Ruckflcht auf die fleigenden Theuerungsverhaltniffe fmd durch Befchlufs der General-Verfammlung vom 9. Juli 1889 den Beamten auch Ouartiergeld-Beitrage in der Hohe von 15% ihres jeweiligen Gehaltes zugevviefen worden, welche jedoch bei Be- meffung des Ruhegehaltes nicht in Rechnung zu nehmen fmd. An diefen normierten Beziigen ift in der Folge eine un- bedeutende Anderung nur dadurch eingetreten, dafs die Gehalte des Buchhalters, des Caffiers und des Secretars in gleicher Hohe feftgeftellt wurden, in Confequenz der Beftimmung, dafs diefe Beamten auch im Range fich gleichftehen. Eine voriibergehende MaBregel vvurde endlich dahin getroffen, dafs an Stelle zweier fyftemifierter Kanzeliften einftweilen nur zwei Praktikanten angeftellt wurden. Inbetreff der Amtierung wurden im Intereffe des Publicums mehrfache wefentliche Erleichterungen und auch fonftige Verbeffe- rungen eingeflihrt, in welcher Richtung nur hervorgehoben wird, 15 dafs die frlihere Gepflogenheit, bei Beginn jedes Semefters wegen der Bilanzarbeiten die Sparcaffe durch vierzehn Tage zu fchlieflen, vom zweiten Semefter 1885 an aufgelaffen und dafs von da ab infolge Befchluffes der General-Verfammlung vom 2. Juni 1885 auch die tagliche Amtierung bei der Sparcaffe eingefiihrt wurde, \vahrend diefelbe bis dahin bekanntlich auf nur drei VVochentage befchrankt war. Im Jalire 1882 wurde die Buchhaltung nach den Grund- fatzen der doppelten Buchfiihrung umgeftaltet, das bishin ein- gehaltene cameraliftifche Syftem aufgelaffen und liber Befchlufs der General-Verfammlung vom 30 December 1882 eine neue O umfaffende Amtsinftruction erlaffen. Den Parteien werden feitens der Sparcaffe keinerlei Kanzlei- fpefen verrechnet, auch Urkunden, wie Lofchungs-Ouittungen, Abtrennungs-Bewilligungen etc., werden lediglich gegen Erfatz der Stempel- und Legalifierungs-Gebiiren ausgefertiget, ebenfo \verden die Einlagebiichel unentgeltlich ausgefolgt. Bei Beginn diefes Vierteljahrhundertes hatte die Sparcaffe ihre Arnts-Localitaten noch in den ebenerdigen Raumen ihres Haufes am Kaifer-Jofefplatze Nr. 74 alt, welche wohl fiir das Pfandamt vollkommen ausreichten, fiir die Gefchafte der Spar¬ caffe aber ganz unzulanglich gevvorden waren. Der Verein hatte allerdings mit geringen Koften durch Adaptierung eines Theiles des erften Stockwerkes fiir die Zwecke der Sparcaffe diefem Ubelftande abhelfen konnen, zur Forderung der baulichen Ent- \vickelung Laibachs und der Verfchonerune der Stadt glaubte er jedoch den diesfalls an ihn herantretenden Wiinfchen Rechnung tragen und zu einem Neubaue fchreiten zu follen. Obfchon damit fehr bedeutende Auslagen verbunden waren, weil aus obigen Rlickhchten der Neubau in eine erft noch zu 16 eroffnende Strafle verlegt wurde und zu diefem Ende auch das Terrain ftir den StraCenkorper erworben und der Stadtgemeinde abgetreten werden mufste, fo hat der Verein doch keinen Anftand genommen, diefes Opfer zu bringen, und nachdem das fruhere Amtsgebaude, zugleich Zinshaus, an das hohe k. k. Arar zur Unterbringung der k. k. Finanzdirection um den Betrag von 120.000 fl. verkauft worden war, wurde infolge der Befchliiffe der General-Verfammlungen vom 1 ihres humanitaren Wirkens nothwendig machen werde. Wie die heimifche Chronik in zahllofen Fallen darthut und wie fpeciell das humani tare Vereinsleben in Krain bei jeder Gelegenheit erkennen lafst, blieb auch unfer Verein in diefer Richtung nicht zuruck; er forderte alle wohlthatigen und gemein- niitzigen Anftalten in Stadt und Land, gab Anregung zu Neu- errichtungen und rief auch felbft folche ins Leben. Mit feiner fortfchreitenden Profperitat entwickelte er hierin eine immer ge- fleigerte Thatigkeit, verwendete von Jahr zu Jahr immer grofiere Summen dafiir, und es wird jetzt wenig Derartiges im Lande unternommen, ohne dafs hiebei auf eine vvefentliche Unterfttitzung feitens unferer Anftalt gerechnet wiirde, die auch in den weitaus meiften Fallen mit williger und freigebiger Hand gewahrt vvird. Es erhellt dies am beften daraus, dafs, wahrend in den erften fiinfzig Jahren des Beftandes unferes Vereines, laut der im Jahre 1870 veroffentlichten Denkfchrift, fur wohlthatige und gemeinniitzige Zwecke 122.395 fl. verausgabt wurden, in den feither abgelaufenen weiteren funfundzwanzig Jahren bis Ende Juni d. J. ftir die gleichen Zwecke mehr als das Zehnfache deffen, namlich der Gefammtbetrag von 1,225.147 fl. 82 kr. aufgewendet worden ift, wie fich dies aus der Beilage C, Tabelle II ergibt. Um liber die ZweckmaI3igkeit der Verwendung diefer be- deutenden Summe Rechenfchaft zu geben, glauben wir, aus diefem Theile der Vereinsthatigkeit einiges naher hervorheben zu follen. 29 1.) Fiir Wohlthatigkeitszwecke wurde dem Laibacher Armeninftitute, dem hiefigen Armenhaufe, allen fiir Arme, Waifen, Witwen, Kranke etc. beftehenden Vereinen in Laibach in der Zeit vom 1. Janner 1871 bis Ende Juni d. J. in zahllofen kleineren Betragen die Gefammtfumme von 122.395 fl. verabfolgt, wovon die Halfte mit 61.000 fl. auf das Laibacher Armeninftitut ent- fallt, abgefehen von jenen Betragen, welche iiberdies noch all- jahrlich dem Laibacher Armenhaufe zugewendet wurden. Zur Unterftiitzung von Gemeinden, Corporationen etc. aus Anlafs von Elementar-Ereigniffen und zur Linderung des Noth- ftandes, fowie zu directen Vertheilungen unter Arme, dann an das neu errichtete Spital der Barmherzigen Briider in Kandia wurden in diefer Periode zufammen 31.020 fl. verausgabt. Anlafslich der Vermahlung Seiner kaiferl. Hoheit des durch- lauchtigften Kronprinzen Rudolf wurden iiber Befchlufs der General- Verfammlung vom 3 Mai 1881 fammtliche zu jener Zeit mit Dar- lehen von 1 fl. belafteten Pfandftiicke unferes Verfatzamtes unent- geltlich ausgefolgt und diefer Ausfall pr. 4377 fl. von der Sparcaffe ubernommen. Hieher gehoren weiters die Summen, welche unfer Verein als Beitrage zum Baue von Kranken-, Waifenhaufern und Siechen- anftalten gewidmet hat. Aufler den kleineren Beitragen zum Baue eines Haufes fiir Unheilbare im Jahre 1876 pr. . 300 fl., des Armenhaufes im St. Katharina pr.100 » des Univerfltats-Afyl-Vereinshaufes in Wien pr. . 100 » wurden zum Baue des Waifenhaufes in Gottfchee in den Jahren 1888, 1889 und 1892 zufammen . . 5000 » und zum Baue des Knaben-Waifenhaufes in Laibach im Jahre 1890 . 4000 » beigefteuert. 30 In der General - Ver fammlung vom 22. Marž 1888 wurde aus Anlafs des vierzigjahrigen Regierungs-Jubilaums Seiner kaiferl. und konigl. Apoftolifchen Majeftat unferes allergnadigften Kaifers und zur bleibenden Erinnerung an diefen denkwiirdigen Moment befchloffen, dem Vereine des Elifabeth-Kinderfpitales in Laibach zum Zwecke der Herftellung eines neuen Spitalsgebaudes den Betrag pr. 20.000 fl. zu widmen, welcher nach Inangriffnahme diefes Neubaues ausgefolgt worden ift. Um dem Lande die Erfullung eines langgehegten Wunfches zn erleichtern, das bisherige Civilfpitals-Gebaude aus dem Innern der Stadt zu entfernen und dafiir einen Neubau aufzufiihren, erklarte fich der Verein liber Anfuchen des krainifchen Landes- ausfchuffes in der General -Verfammlung vom 28. Marž 1889 bereit, dazu einen Beitrag von 60.000 fl. in drei Jahresraten a 20.000 fl. auszubezahlen, wovon die beiden erften Raten, zu- fammen pr. 40.000 fl., in den beiden Vorjahren, die letzte hin- gegen im Juli 1. J. ausgefolgt wurde, welche daher in der Beilage C, Tabelle II nicht aufgefiihrt erfcheint; und als das Land befchlofs, neben dem neuen Spitalsgebaude auch ein Siechenhaus zu erbauen, wurde in der General-Verfammlung vom 6. April 1893 befchloffen, dafiir einen weiteren Beitrag pr. 20.000 fl. zu leiften, der aber erft im Jahre 1896 zur Ausgabe gelangen wird. Weiters wurde fiir das neu errichtete, zur Unterbringung kranker und invalider Priefter beftimmte Priefterfpital mit Be- fchlufs der General-Verfammlung vom 5. April 1894 der Beitrag von 10.000 fl. gefpendet. Schliefllich gehoren hieher die Betrage, welche unfer Verein zur Linderung der durch die Erdbeben-Kataftrophe vom Ofter- fonntage 1895 entftandenen Nothlage bis Ende Juni d. J. auf- zuwenden fich veranlafst fah. 31 Als das Dringendfte erfchien in der erften Zeit nach Eintritt der Kataftrophe die Beiftellung ausreichender Nahrung fiir die Obdachlofen fowie die Gewahrung von Schutz gegen die Kalte fiir die im Freien oder unter Zelten lagernden Bevvohner der Stadt. Um bei Erfullung diefer fchwierigen Aufgabe die tibrigen Factoren ausreichend zu unterftiitzen, wandten wir uns in erfterer Richtungf an den hiefigen Volksklichen-Verein, der fofort bereit war, die erforderliche Zalil der Mittagsportionen, beftehend aus Suppe, Fleifch mit Gemtife und Brot, auf unfere Koften an die Nothleidenden zu verabfolgen. Die Zalil der auf diefe Weife taglich verabfolgten Portionen betrug in den erften zwei Wochen ftets mehr als 2500; mit der Wiederkehr geordneterer Verhaltniffe wurde die Zalil der Por¬ tionen allmahlich vermindert und mit 22. Juni d. J. diefe Befpeifung bis auf weiteres eingeftellt. Auf diefe Weife wurden bis 22. Juni d. J. 47.808 Mittagsportionen den Nothleidenden ver- abfolgt und dafiir bis Ende Juni der Betrag pr. 3516 fl. 51 kr. an den Volksklichen-Verein bezalih, wahrend die Zahlung des liieran anerlaufenen Reftbetrages erft im Monate Juli d. J. erfolgte. Wir konnen nicht umhin, dem geehrten Vereine der Volkskiiche und fpeciell auch den bei demfelben ivirkenden Damen, deren Zeit und Miilie insbefondere in den beiden erften Wochen in weiteftgehendem Mal3e dadurch in Anfpruch genommen und wodurch allein uns diefe Hilfsaction ermoglicht worden war, auch an diefer Stelle unfern vvarmften Dank dafiir auszufprechen. 32 Ubertrag 3516 fl. 51 kr. Um den Bediirftigen Schutz gegen die Kalte zu verfchaffen, wurden die hiefigen Vor- rathe an Kotzen und Decken aufgekauft und fur 516 Stiick der Betrag pr. 780 » 02 » bezahlt, worauf deren fofortige Vertheilung vor- genommen wurde. Wir verfahen weiters die Vereine und An- ftalten, die fich mit der Armen- und Kranken- unterftutzung befaffen, mit Geldmitteln und iiber- gaben der Vincenz-Conferenz zu St. Nikolaus . 1000 » — » jener zu St. Jakob. 1000 » — » dem Vereine der Damen der chriftlichen Liebe 1000 » — » dem Jofefinum. 1000 » — » dem I. Laibacher Kranken-Unterftiitzungs- und Verforgungsvereine. 500 » — »■ der Spitals-Direction fiir Reconvalescenten . . 500 » — » dem Vereine der frehvilligen Feuerwehr zur Unterftiitzung der bei den Rettungsarbeiten verwendeten Mannfchaft. 500 » — » endlich verabfolgten wir zur Herftellung von Baracken dem Siechenhaufe. 2000 » — » und dem Madchen-Waifenhaufe gleichfalls . 2000 » — » Im ganzen wurden daher aus diefem An- laffe bis Ende Juni d. J. 13.796 fl. 53 kr. verausgabt, abgefehen von den allen, fei es bleibend oder vor- libergehend in Vervvendung ftehenden, Anftalts-Bedienfteten ge- wahrten Unterftiitzungen, fowie auch felbftverftandlich von den weiteren, erft im II. Semefter d. J. erfolgten und gleichfalls nicht unerheblichen Ausgaben. 33 Hienach ift in diefer Periode ftir reine Wohlthatigkeits- zvvecke der Betrag von. 251.088 fl. 53 kr. bewillieet und thatfachlich verausgabt worden. 2.) Die Forderung des Schulwefens im Lande, die Unter- ftiitzung bediirftiger Schiller und Schiilerinnen war feit jeher ein angelegentliches Streben unferes Vereines, der in der Erkenntnis, dafs nur durch eine gediegene Schulbildung zur materiellen Wohl- fahrt zu gelangen fei, alle dahin gerichteten Beftrebungen ftets mit Vorliebe zu fordern fuchte. Insbefondere gefchah dies beziiglich jener Unterrichts-An- ftalten, zu deren Errichtung eine gefetzliche Verpflichtung ftir niemanden beftand, wie der Kindergarten, der gewerblichen Fortbildungsfchulen und der gewerblichen Fachfchulen in Gott- fchee und Laibach, fiir welch letztere unfer Verein anfehnliche Beitrage zu den Mietzinfen fiir deren Unterbringung, dann zu den laufenden Auslagen auf fich nahm fowie auch einen Theil der Koften fiir die erfte Einrichtung diefer Schulen. Seit die Einfiihrung; des Knaben-Handfertigkeitsunterrichtes an den Volksfchulen angeregt wurde, fuchte unfer Verein die- felben moglichft zu fordern; die erften SchuEverkftatten im Lande wurden ausfchliefilich auf unfere Koften eingerichtet, zu den weiteren leifteten wir Beitrage in gleicher Hohe, wie fie feitens des Landes gewahrt wurden, ebenfo wurden alljahrlich an meh- rere Volksfchullehrer Stipendien verabfolgt, um ihnen den Befuch des Curfes in Wien zur Ausbildung in diefem Lehrfache zu er- moglichen, gleichwie auch den an den gewerblichen Fortbildungs¬ fchulen wirkenden Lehrern Stipendien zum Befuche des Curfes fiir den Zeichenunterricht gewahrt wurden. Eine befondere Action glaubte unfer Verein zur Errichtung einer Knaben-Volksfchule mit deutfcher Unterrichtsfprache in 34 Laibach einleiten zu follen. Unfer Verein war hiebei nicht fo fehr durch die Ruckficht auf die deutfchen Bewohner Laibachs geleitet; denn wenn auch zur Zeit jenes Befchluffes eine folche offentliche Schule in Laibach noch nicht beftand, fo konnte es nach dem be- ftehenden Schulgefetze keinem Zweifel unterliegen, dafs die Er- richtung einer folchen nicht ausbleiben werde, aber es war fiir ihn auch die Erwagung mafigebend, dafs erfahrungsgemafi manche Landleute Krains den VVunfch hegen, dafs der eine oder der an- dere ihrer Soline, wenn er auch nicht zu hoheren Studien beftimmt ift, fich die Kenntnis der deutfchen Sprache aneigne, dafs fie zu diefem Zivecke nicht felten ihre Soline auf eine Schule im Nachbar- lande Karnten fchicken, und es follte alfo die Moglichkeit geboten werden, ein derartiges, in den Verhaltniffen zweifellos begriindetes Bedurfnis im Lande felbft zu befriedigen. Deshalb hat unfer Verein in der General-Verfammlung vom 29. Mai 1884 befchloffen, eine vierclaffige Knaben-Volksfchule mit deutfcher Unterrichtsfprache in Laibach zu errichten und zu erhalten. Bei den Schwierigkeiten, welche fich hiebei ergaben, konnte die Durchfiihrung diefes Befchluffes vorlaufig nur in der Art erfolgen, dafs der deutfche Schulverein in Wien diefe Schule einrichtete und im Herbfte 1885 eroffnete und dafs ihm die damit verbundenen Auslagen alljahrlich durch uns erfetzt wurden. Dies war ein nicht eanz zureichendes Auskunftsmittel aus O dem Grunde, weil nach den Satzungen des deutfchen Schul- vereines nur folche Kinder in die Schule aufgenommen werden konnen, ivelche der deutfchen Sprache bereits machtig find; allein auch diefer Ubelftand wird fich in nicht zu ferner Zeit befeitigen laffen, da die Mittel zu einer ftiftungsmafiigen Fun- dierungf der Schule nunmehr befchafft fincl. O 35 Die Beitrage, welche auf diefe Weife feit dem Jahre 1871 den verfchiedenen Lehranftalten Krains zugewendet wurden, be- tragen die Gefammtfumme von .... 128.520 fl. 18 kr. Alljahrlich hat auch unfer Verein zur Unterftiitzung der Schiller und Schillerinnen felbft und der Studierenden bedeutende Betrage aufgewendet, indem er den Vorftehungen fammtlicher Mittelfchulen des Landes, dann aller Volksfchulen in Laibach und in den grofieren Landftadten, fowie Vereinen, die fich mit folchen Unterftiitzungen befaffen, regelmafiig anfehnliche Summen zuwendete. Nur in vereinzelten Fallen wurden folche Unterftiitzungen den Betreffenden felbft ausgefolgt, wie bei jenen, welche in den Jahren 1882 bis 1885 verfuchsweife zum Befuche der Staats- Gewerbefchulen gewahrt wurden, dann bei folchen Perfonen, die fich der Ausbildung in irgend einem Zweige der Kunft widmeten. Die Gefammtfumme der zu folchen Unterftiitzungen in diefer Periode verwendeten Betrage belauft fich auf . . 81.295 fl. Darunter find felbftverftandlich jene Betrage nicht inbegriffen, welche aus den von unferem Vereine zu diefem Zwecke eigens errichteten Stiftungen ftammen. Bereits vor Beginn diefer Periode, namlich mit Befchlufs der General-Verfammlung vom 19. Februar 1863, waren vier Stift- platze a 150 fl. filr Horer von technifchen Hochfchulen errichtet, zu welchen in der laufenden Periode ein weiterer Stiftplatz pr. 120 fl. hinzugefiigt und im Sinne des Stiftbriefes infolge Directions- befchluffes vom 10. Marž 1893 die anerlaufenen Intercalarien zur Befchaffung des Bedeckungscapitales verwendet wurden. In der laufenden Periode wurden zunachft mit Befchlufs der Vereinsmitglieder vom 11. November 1873 anlafslich der Feier des fiinfundzwanzigjahrigen Regierungsantrittes Sr. k. u. k. Apoftolifchen 36 Majeftat Kaifer Franz Jofef I. fiinf Stiftplatze a 50 fl. fur Studie- rende an der hiefigen k. k. Oberrealfchule errichtet und hiefilr als Bedeckungscapital der Betrag pr. 5005 fl. verwendet. Zur Erinnerung an die Vermahlung der durchlauchtigften Frau Erzherzogin Marie Valerie wurden ferner mit Befchlufs der General-Verfammlung vom 22. Mai 1890 zwanzig Stiftplatze a 50 fl. fur Schiller der hierlandigen gewerblichen Fachfchulen errichtet, und zwar acht Platze fur Schiller an der Holz-Induftrie- fchule in Laibach, acht filr Schillerinnen an der hiefigen Fach- fchule flir Kunftftickerei und Spitzennaherei und vier Platze fur Schiller an der Fachfchule in Gottfchee. Filr das Bedeckungscapital diefer Stiftung wurden 25.000 fl. verausgabt. Auch zur Herflellung der Schulgebaude hat unfer Verein zeitvveife Beitrage geleiftet, fo im Jahre 1873 zum Baue des Untergymnafiums in Gottfchee 1000 fl., und in den vier Jahren 1884 bis inclufive 1887 wurden alljahrlich 6000 fl., zufammen daher 24.000 fl. der hohen k. k. Landesregierung zur Unterfliitzung von Gemeinden bei ihren Schulhausbauten Iibergeben. Die hervorragendfte Action in diefer Richtung beftand je- doch in der Erbauung des ffattlichen Oberrealfchul-Gebaudes in Laibach. Zur Auffilhrune diefes Baues waren auf Grund ihres mit der Regierung getroffenen Ubereinkommens das Land Krain und die Stadt Laibach verpflichtet und wurden durch die Unterrichts- verwaltung unablaffig, zuletzt unter Androhung der fonftigen Auf- laffung diefer Lehranftalt, dazu gedrangt. Da es filr diefe beiden Factoren mit Schwierigkeiten ver- bunden gewefen ware, die hiezu erforderlichen bedeutenden Geldmittel aufzubringen, fo hatte unfer Verein anlafslich feines 37 fiinfzigjahrigen Jubilaums und zur Erinnerung daran befchloffen, auf feine Koften ein groOes Gebaude herzuftellen, welches aus- fchliefilich zu Unterrichtszwecken, und zwar in erfter Linie zur Unterbringung der vollftandigen Oberrealfchule dienen follte. Diefer Bau wurde in den Jahren 1872 bis 1874 aufgeftihrt; am 14. October 1874 fand die feierliche Schlufsfteinlegung und Eroffnung des Gebaudes in Anwefenheit des damaligen Herrn Minifters fiir Cultus und Unterricht, Sr. Exc. Dr. Karl v. Stremayr, ftatt, und mit Zufchrift der k. k. Landesregierung vom 2. No¬ vember 1874, Z. 2702, wurde uns die Allerhochfte Entfchliefiung vom 28. October 1874 zur Kenntnis gebracht, mit welcher un- ferem Verein die Allerhochfte Zufriedenheit fiir deffen Verdienfte um das Unterrichtswefen ausgefprochen wurde. Die Gefammt - Auslagen fiir die Befchaffung des Bau- platzes und fiir die Auffiihrung des Gebaudes beliefen fich auf 479.831 fl. Da der Refervefond der Sparcaffe damals verhaitnismafiig noch gering war, fo konnte mit Riickficht auf die Sicherheit der Einlagen nicht die fofortige unentgeltliche Abtretung des Gebaudes an Stadt und Land erfolgen; es wurde daher dasfelbe vorlaufig mit Ausnahme einiger Localitaten der Stadtgemeinde Laibach zur unentwltlichen Beniitzung- fiir die Zwecke der Ober- realfchule gegen Erfatz von neun Zehntel der jahrlichen Erhaitungs- koften iiberlaffen und letztere Beftimmung dann mit dem Ver- trage vom 30. Juli 1888 fiir die iveitere Zeit vom 31. Juli 1889 an dahin abgeandert, dafs die Gemeinde Laibach zur Deckung der Erhaltungskoften ein jahrliches Paufchale von 1000 fl. zu entrichten habe. Finanziell vortheilhafter ware fiir unferen Verein die fofortige unentgeltliche Uberlaffung des Gebaudes gewefen, da jenes Pau- 38 fchale zur Deckung der Erhaltungskoften weitaus nicht zureicht und die Fefthaltung diefes Befitzes uns nur alljahrlich bedeutende Auslagen verurfacht, vvelche fich laut der Bilanz pro 1894 in den fiinfeinhalb Jahren feit der Geltung des letzten Vertrages auf 10.608 fl. 51 kr. beliefen, die liber jene Paufchalbetrage hinauf zur Erhaltung des Gebaudes aufgewendet werden mufsten, wozu jetzt die Koften fur die durch das Erdbeben nothwendig gewordenen Reconftructionen kommen werden, welche fich wohl auf das Dreifache des obigen Betrages belaufen durften. Bei den feither geanderten Verhaltniffen wird aber unfer Verein wohl genothiget fein, diefen paffiven Befitz noch durch langere Zeit feftzuhalten, wenngleich die Riickficht auf die Sicher- heit der Einleger hiefiir fchon feit langem nicht mehr beftimmend fein kann. An der fur das Gebaude verwendeten Summe pr. 479.831 fl. wurden fohin fucceffive Abfchreibungen vorgenommen, fo dafs es in der Bilanz fur das Jahr 1894 nur noch mit 150.000 » aufgenommen erfcheint und fomit. 329.831 fl. aus den Gefchaftsertragniffen der laufenden Periode zur Refun- dierung diefer Auslagen verwendet wurden. Es ergibt fich fomit, dafs in den letzten fiinfundzvvanzig Jahren die Gefammtfumme von. 594.651 fl. 18 kr. zu Unterrichts- und Schulzwecken verausgabt worden ift. 3.) Auch die Forderung der materiellen Intereffen fowie der wiffenfchaftlichen Beftrebungen lieC fich unfer Verein in vielfacher Richtung angelegen fein, und es wurden zu diefem Zwecke Vereinen, Corporationen und theilweife auch Gemeinden namhafte Unterftiitzungsbetrage ausgefolgt. Zahlreiche landwirtfchaftliche Filialen erhielten Subventionen zur Anlage von Rebfchulen und Obftbaumfchulen, zur Anfchaffung 39 von Gerathfchaften und Mafchinen, jene in Naffenfufl auch zum Beginne von Verfuchen im Anbaue der Zuckerrube, und ins- befondere wurden auch jene Schulgarten fubventioniert, in denen die Obftbaumzucht cultiviert wird. Eine grofiere felbftanclige Action in diefer Richtung wurde von uns behufs Regenerierung der Weingarten im Gerichtsbezirke Gurkfeld eingeleitet, die zuerft und am vollftandigften durch die Phylloxera vernichtet worden waren. Zu diefem Ende wurde in der General-Verfammlung vom 6. April 1893 befchloffen, den kleineren VVeingartenbefitzern diefes Bezirkes, welche nicht mehr als ein Elektar Rebgrund befitzen, die zur Bepflanzung des vierten Theiles ihrer Rebgriinde er- forderlichen Reben, nach Moglichkeit die Halfte bewurzelt und veredelt, die andere aber in Schnittreben, unentgeltlich zu ver- abfolgen und ihnen aufierdem an Pramien zwei Kreuzer pr. Ouadratmeter des neu bepflanzten Terrains, und zwar zur Halfte nach durchcrefiihrter RRolung und zur anderen Halfte nach er- folgter Bepflanzung, zu bezahlen. Fiir diefe Pramien wurden durch zehn Jahre jahrlich 2500 fl. beftimmt, da die Durchflihrung der Maflregel mit Riickficht auf die Moglichkeit der Befchaffung des nothigen Rebenmateriales auf diefen langeren Zeitraum erftreckt werden mufste. Die Ubenvachung diefer Regenerierungsarbeiten, die Aus- zahlung der Pramienbetrage und die Beiftellung des erforder- lichen Rebenmateriales iibernahm die Filiale der k. k. Landwirt- fchafts-Gefellfchaft in Gurkfeld, ivelcher die erforderlichen Betrage zur Anpflanzung fowie zur Bearbeitung der Schnitt- und Mufter- weingarten von uns verabfolgt werden. Diefe Maflregel fand fofort das richtige Verftandnis bei den o o kleinen Weinbauern des Gurkfelder Bezirkes; bereits im Herbfte 40 1893 konnten 158 Befitzern das erforderliche Rebenmateriale und die Pramien zugefichert und diefe nach vollfiihrter Arbeit im Jahre 1894 ausbezahlt werden, und im Herbfte 1894 wurde fur die zweite Campagne eine noch betrachtlich grofiere Zalil von Befitzern berlicklichtiget. Wir diirfen daher hoffen, dafs diefe MaDregel von gutem Erfolge begleitet fein \verde; auch das hohe k. k. Ackerbau- Minifterium hat deren Erfpriefilichkeit anerkannt und zufolge der Intimation des hohen k. k. Landespraiidiums ddto. 12.Janner 1894, Z. 506, unterm 4. Janner 1894, Z. 23.255, unferem Vereine feine Anerkennung dafiir ausgefprochen. Zur Hebung der Fifchzucht, dann der Pferdezucht durch Ankauf von Fohlen werden die betreffenden Sectionen der k. k. Landwirtfchafts-Gefellfchaft alljahrlich fubventioniert, und zu letzterem Zwecke wurde auch die Anlegung eines Fohlen- hofes feitens der Filiale in St. Barthelma durch einen Beitrag pr. 1000 fl. ermoglicht. Zur Befferung der materiellen Lage, wie nicht minder zur verdienten grofieren Wurdigung der leider nicht nach Gebiir anerkannten landfchaftlichen Schonheiten unferes engeren Heimat- landes, follte weiters die Hebung des Fremdenverkehres dienen, zu welchem Ende insbefondere die Section «Krain» des deutfchen und ofterreichifchen Alpenvereines mit jahrlichen Subventionen zur Gangbarmachung und Markierung der Bergwege, dann mit ein- zelnen groOeren Beitragen bei Errichtung der Defchmann-Hiitte am Triglav, der Golica-Hlitte fowie fur andere fpecielle Zwecke bedacht wurde; desgleichen wurden dem Comite zur ErfchlieCung der Rothweinklamm wie dem Vereine zur Erbauung des Curhaufes in Veldes folclie zugevvendet und fchlieClich auch an Fachzeit- fchriften Subventionen verabfolgt, damit durch Wort und Bild das 41 reifende Publicum auf die Schonheiten des Landes Krain auf- merkfam gemacht werde. Zur Forderung der geiftigen Intereffen wurde, aufier den fpater zu ervvahnenden Schritten wegen Erbauung des neuen Landes-Mufeums, insbefondere der Mufealverein zur Ermoglichung feiner periodifchen Mittheilungen unterftiitzt, es wurden durch viele Jahre dem Landes-Mufeum Betrage fiir die prahiflorifchen Nachgrabungen zugewendet, die Herausgabe verfchiedener wiffen- fchaftlicher Arbeiten fubventioniert und Unterftiitzungen fiir ein- zelne Forfchungsreifen verabfolgt. Die fiir folche Zvvecke, einfchliefilich der jahrlichen Sub- ventionen fiir Theaterunternehmungen, verabfolgten Betrage be- laufen lich auf. 64.256 fl. 57 kr. Hieher crehbrt weiters auch die Unterftiitzungf der freiwillisren Feuerwehr-Vereine, von denen jeder nach erfolgter Conftituierung zur Anfchaffung von Lofchrequifiten Beitrage erhielt, die ficli zu- fammen auf. 21.220 fl. beliefen. Einen nicht unvvefentlichen Antheil nahm unfer Verein an der Forderung des Eifenbahnbaues im Lande. Zu ali den ver- fchiedenen Tracierungen und Vorarbeiten wurden Beitrage ge- leiftet, und beim Baue der Localbahn Laibach-Stein iibernahmen wir 200 Stiick Stamm-Actien a 100 fl., und ferner unter der Bedingung, dafs auch im Norden der Stadt Stein eine Frachten- Aufgabsftation errichtet werde, noch weitere 100 Stiick Prioritats- Actien, Lit. B, a 100 fl. Zum Zwecke der Verftaatlichung diefer Localbahn iiberlieCen wir fohin die 200 Stamm-Actien zum halben Anfchaffungspreife von 50 fl. pr. Stiick und brachten den damit verbundenen Ver- luft pr. 10.000 fl. bei der Specialreferve fiir Coursverlufte zur 42 Abfchreibung, fo dafs diefe ihrer Natur nach gleichfalls einen Beitrag bildende EinbuGe unter den fonfligen Beitragen nicht auf- genommen erfcheint. Weit intenfiver geftaltete fich unfere Mitvvirkung bei der Erbauung der Unterkrainer Bahnen. Es war von der Regierung gefordert worden, dafs die Intereffenten 6000 Stiick Stamm-Actien a 100 fl. zum Paricourfe zeichnen, und wir haben hievon den dritten Theil mit 2000 Stiick libernommen. Wir leifteten fohin Vorfchiiffe zur Anfertigung der Detailprojecte durch die Organe der k. k. General-Direction der ofterreichifchen Staatsbahnen, und haben fchlieOlich die Prioritaten iibernommen, fUr die liegenden Gelder eine giinftige Verzinfung gewahrt, alle Zahlungen daraus ge- leiftet, die Einzahlungen auf die Stamm-Actien entgegengenommen, die Interimsfcheine, fohin die Titres ausgefolgt und fomit im wefentlichen die ganze Financierung durchgefiihrt, ohne fur die damit verbundene, ziemlich betrachtliche Miihevvaltung irgend eine Entfchadigung zu beanfpruchen. Die Ubernahme der Prioritaten erfolgte, nachdem zu diefem Ende die Statuten in der friiher erwahnten Weife geandert worden waren, iiber lebhaften Wunfch der Conceffionare zu einem den damaligen Verhaltniffen entfprechenden Courfe, wobei wir jedoch diefelbe nur fur den Fali zugefichert hatten, als es ihnen nicht gelingen follte, binnen einer ihnen gefetzten mehrmonatlichen Frift die Prioritaten an ein anderes Geldinftitut um mindeflens den- felben Preis zu verauCern. Als alle diesfalligen Bemiihungen der Conceffionare erfolg- los geblieben waren, tibernahmen wir nach Ablauf der Frift die Prioritaten, zu welchem Ende wir andere Wertpapiere verauCern mufsten, die uns einen namhaft hoheren Zinfenertrag abvvarfen, als wir ihn von jenen Prioritaten zu erwarten hatten, wofiir wir 43 aber die Entfchadigung darin fanden, dafs wir in den Befitz eines Wertpapieres gelangten, welches vorausfichtlich niemals nennens- werten Coursveranderungen unterliegen kann, da wir nur einen Theil davon abzugeben gedenken. Da nun die gefammte Financierung fich ganz koftenlos ab- wickelte, fo liegt darin ein wefentlicher Grund, dafs bei Durch- fiihrung des ganzen Unternehmens dem von den ftaatlichen Organen aufgeftellten Kofteniiberfchlage gegeniiber bedeutende Erfparungen erzielt werden konnten, dafs es insbefondere moglich wurde, die Emiffion einer vollen Million von den in Ausficht genommenen fieben Millionen Prioritaten ganz zu unterlaffen, wo- durch das Land Krain, das die Garantie fiir die Verzinfung und Amortifierung derfelben ubernommen hatte, von einer jahrlichen Garantielaft von mehr als 42.000 fl. befreit wurde, welchen Be- trag es fonft nicht nur fiir das erfte Betriebsjahr bereits hatte zahlen mtiffen, fondern wahrfcheinlich durch eine Reihe von Jahren ganz oder theihveife leiften mtifste. 4.) Aus verfchiedenen einzelnen Anlaffen wurden ebenfalls erhebliche Beitrage zur Forderung gemeinniitziger Zwecke ver- abfolgt, fo im Jahre 1873 fur die Wiener Weltausftellung dem Landescomite und zu Reifeftipendien fiir die Gewerbetreibenden 2200 fl., zur Herftellung der infolge des Wiener Ringtheaterbrandes angeordneten Sicherheitsvorkehrungen beim vormaligen landfchaft- lichen Theater 3000 fl, zur Eroffnung der Reffelftrafle in Laibach 3000 fl, dann fiir eine betrachtliche Anzahl anderer Zwecke, deren Aufzahlung zu weit fiihren wiirde, zufammen 5750 fl, im ganzen fonach. 13.950 fl. Hervorgehoben miiffen aber werden jene einzelnen groCeren Beitrage, welche auflerdem fiir verfchiedene gemeinniitzige Zwecke verwendet wurden. 44 a) Das Landes - Mufeum war in ganz unzureichenden und unzweckma!3igen Raumlichkeiten untergebracht, und als dasfelbe durch die, allgemeine Aufmerkfamkeit erregenden Pfahlbautenfunde und die Erfolge der fonftigen Nachforfchungen und Ausgrabungen eine erhohte, weit liber die Grenzen des Landes reichende Be- deutung gevvonnen hatte, wurde allgemein der Wunfch rege, dafs ftir das Mufeum ein eigenes Gebaude gefchaffen werde. In der General-Verfammlung vom 3. Mai 1881 wurde daher aus Anlafs der Vermahlung Sr. kaiferlicben Hoheit des durch- lauchtigften Kronprinzen Rudolf befchloffen, fiir den Fali, als das Land langftens bis 10. Mai 1890 zum Baue eines eigenen Mufeal- Gebaudes fchreiten follte, und in der Anhoffnung, dafs die Aller- hochfte Genehmigung ertheilt werde, der Anftalt die Benennung «Rudolfinum» beilegen zu dilrfen, die Halfte der mit dem Ankauf des Baugrundes, der Aufflihrung des Gebaudes und der inneren Einrichtung verbundenen Koften bis zum Hochftbetrage von 100.000 fl. beizufteuern, unter der weiteren Bedingung, dafs in dem Neubaue auch Raumlichkeiten zur Unterbringung eines gewerb- lichen Mufeums gefchaffen werden. Diefe Anregung hatte auch den Erfolg, dafs bereits im Jahre 1883 vom Lande der Baugrund angekauft wurde, worauf bekanntlich am 14. Juli desfelben Jahres anlafslich der zur Feier des 600jahrigen Landesjubilaums erfolgten begllickenden An- wefenheit Sr. Majeftat unferes allergnadigften Kaifers in Laibach Allerhochfterfeits die Grundfteinlegung des vielverfprechenden Baues ftattfand. Die weitere Ausfiihrung desfelben wurde in den Jahren 1884 bis 1885 vollendet. Da jedoch der von uns urfpriing- lich in Ausficht genommene Beitrag hiezu nicht ausreichte, fo wurde derfelbe unfererfeits nachtraglich auf 130.000 fl. erhoht und in diefem Betrage auch ausgezahlt. 45 Als kurz nach Eroffnung des Neubaues der damalige Cuftos, Herr Karl Defchmann, durch deffen raftlofe Bemuhungen die Anftalt erft ikre allgemeine Bedeutung erlangt und der fich auch fonft in den mannigfachften Richtungen die grofiten Verdienfte um Stadt und Land erworben hatte, mit Tod abgegangen war, fo erachteten wir es als eine Pflicht der Dankbarkeit, dafs ihm an diefer Statte feines VVirkens ein Denkmal gefetzt werde zur fteten Erinnerung an ihn und zur Aufmunterung an alle, gleich ihm alle ihre Krafte dem Heimatlande zu widmen. Nachdem der krainifche Landesausfchufs hiezu feine Zuftimmung ertheilt hatte, Iibertrugen \vir die Ausfiihrung dem ruhmlichft bekannten Bildhauer Victor Tilgner in Wien und beftritten alle damit verbundenen Auslagen mit 3981 fl. 54 kr. b) Zur Erinnerung an die Anwefenheit Sr. kaiferl. und konigl. Apoftolifchen Majeftat im Lande Krain im Jahre 1883 wurde in der General-Verfammlung vom 29. Mai 1884 befchloffen, zur Herltellung billiger und gefunder Arbeiterwohnungen einen Betrag von 50.000 fl. zu widmen. Zur Durchfuhrung diefes Befchluffes wurde die Bildung eines eigenen Vereines unter Vorzeichnung der Hauptgrundfatze der zu verfaffenden Statuten angeregt, welche dahin giengen, dafs alle Reinertragniffe der vom Vereine zu erbauenden Arbeiterhaufer immer nur zur Erbauung weiterer Arbeiterhaufer vervvendet wer- den diirfen, dafs jene Arbeiter, welche aarin durch fiinfzehn Jahre eine Wohnung inne hatten, diefelbe dann lebenslanglich unentgelt- lich benlitzen konnen und diefes Wohnungsrecht auch auf ihre O et\va hinterlaffene Witwe iibergehe, und dafs jenen, welche die Wohnung friiher verlaffen, fie aber durch mindeftens drei Jahre inne hatten, der in den Statuten bezeichnete Theil der bezahlten Miete ruckvergiitet werde. 46 Der fo gebildete Verein kaufte einen zur Herftellung einer bedeutenden Anzahl von Arbeiterhaufern geniigenden und auch in hygienifcher Hinficht fehr geeigneten Baugrund entlang der Wiener Reichsftrafie und erbaute auf felbem zunachft vier Arbeiterhaufer, wodurch unfer Beitrag pr. 50.000 tl erfchopft war; er konnte aber aus den anerlaufenen Zinsertragen bereits im Jahre 1894 ein funftes Haus herftellen. In diefen fehr zvveckmafiig angelegten und allen an gute und gefunde Arbeiterquartiere zu ftellenden Anfpriichen entfprechen- den Haufern wohnen gegenwartig vierzig Arbeiterfamilien mit 201 Perfonen, und es ift leicht erkennbar, dafs im Laufe der Zeit diefe Inftitution eine fiir die Stadt fehr hohe Bedeutung erlanaen diirfte. O c) Als die philharmonifche Gefellfchaft in Laibach, das be- kanntlich altefte derartige Kunftinftitut Ofterreichs, zum Baue eines eieenen Gefellfchaftshaufes fchritt und zu diefem Behufe wegen der giinftigen centralen Lage die Brandftatte des frliheren landfchaftlichen Theaters als Bauplatz zu erwerben wiinfchte, wurde in Anerkennung der Bedeutung diefes Inftitutes fiir das Kunftleben der Stadt, fowie zur gleichzeitigen Ermoglichung einer giinftigen Verwertung der Brandftatte und fomit zur Befchaffung eines grofieren Fondes fiir den Bau des neuen Landes-Theaters, liber Befchlufs der General-Verfammlung vom 28. Marž 1889 der zur Zahlung diefes Kaufpreifes erforderliche Beitrag pr. 20.000 fl. verabfoRt. O d) Das Land Krain begann auch bald darauf mit den Vor- bereitungen zum Baue des neuen Theaters; der hiefiir als der geeignetfte erkannte Bauplatz erfchien jedoch fiir die disponiblen Geldmittel zu koftfpielig, weshalb iiber Einfchreiten des krainifchen Landesausfchuffes mit Befchlufs der General-Verfammlung vom 47 22. Mai 1890 zum Ankaufe desfelben ein Betrag von 20.000 fl. und fpater zur decorativen Ausfchmiickung des Theaters weitere 6000 fl. gefpendet wurden. e) Als der Staat an die Erbauung des neuen Poftamts-Ge- baudes in Laibach fchritt, wurde allfeitig der Wunfch laut, dafs felbes an die Ecke der Elefanten- und Schellenburggaffe, an die Stelle des Luckmannfchen Haufes, gefetzt werde, nicht nur, weil man diefen Platz als den zweckmal3igften erachtete, fondern ins- befondere auch deshalb, weil damit die feit langer Zeit gewiinfchte Regulierung der Elefanten- und Schellenburggaffe, zweier fehr wichtiger Verkehrsadern, erzielt und ein fehr wefentlicher Schritt zur Verfchonerung der Stadt ermoglicht wurde. Es konnte aber dem Staate, der in diefer Richtung ohnehin ein fehr weitgehendes Entgegenkommen fur die Wiinfche der Stadt bewies, nicht zugemuthet werden, die mit der Enverbung diefes Bauplatzes verbundenen, verhaltnismaflig fehr bedeutenden Koften allein zu tragen, und deshalb wurde liber Befchlufs der General-Verfammlung vom 2. Marž 1893 hiezu ein Beitrag pr. 35.000 fl. geleiftet. Die aus folchen einzelnen Anlaffen verabfoDten Beitrao-e O o belaufen fich fomit zufammen auf 278.931 fl. 54 kr. Die hier befprochenen Poften belaufen fich auf die Gefammt- fumme von.fl. 1,210.147-82 wozu der eingangs ervvahnte, dem Refervefonde des Creditvereines zugevrendete Betrag pr. . » 15.000' — kommt, fo dafs bis Ende Juni d. J. im ganzen die Summe pr.fl. 1,225.147-82 zu folchen Zwecken vervvendet wurde, deren einzelne Poften aus den veroffentlichten Jahres- abfchluffen genau erfichtlich find. 48 Ubertrag fl. 1,225.147-82 Hiezu kommen endlich noch jene eingangs erwahnten Betrage, welche aus den Gefchafts- ertragniffen ausgefchieden und zur Verwendung bereitgehalten wurden, namlich zu Spenden an- lafslich des jetzigen Jubilaums.» 500.000'— zur eventuellenFundierung der deutfchen Knaben- Volksfchule in Laibach.» 150.000’—■ und zum eventuellen Baue eines deutfchen Theaters . » 40.000' —• wornach die Gefammtfumme von.fl. 1,915.147'82 ftir wohlthatige und gemeinniitzige Zwecke theils fchon verwendet, theils zur fofortigen Verwendung bereitgeftellt erfcheint. 49 Geschaftsertragnis und Vermogensstand. Um fich ein Urtheil iiber die Leitung eines Geldinftitutes zu bilden, wird man zunachft fragen, welches Reinertragnis das- felbe erzielt hat und aus welchen Beftandtheilen fich das von ihm verwaltete Vermogen zufammenfetzt. Das nach Abzug aller Verwaltungs - Auslagen bei unferer Sparcaffe erzielte Reinertragnis ergibt fich aus folgender Zu- fammenftellunof: Der gefammte Refervefond belief fich, wie eingangs erwahnt, mit Ende Juni d. J. auf.fl. 4,008.118'65 und da er Ende Juni 1870 nur.» 496334 41 betrug, fo erhohte er fich in den verfloffenen fiinfundzwanzig Jahren um.fl. 3,5ll.784'24 Von dem Gefchaftsertragniffe wurden, wie im letzten Abfchnitte dargethan ift, zu wohl- thatigen und gemeinniitzigen Zwecken theils be- reits factifch verwendet, theils zur Verwendunsf auscrefchieden zufammen.» 1,915.147-82 o J zur Deckung der Pfandamtsverlufte wurden . » 97.839'60 und zur Abfchreibung an den Baukoften des Sparcaffegebaudes.» 136.312' — verwendet, und da der reine Gefchaftsgewinn aus dem erften Semefter d. J. laut Bilanz fich auf » 64.403 98 belauft, fo ergibt fich die Summe von fl 5,725.487 64 welche fich -—- abgefehen von weiteren unbedeutenderen Ab- fchreibungen — als das reine Gefchaftsertragnis diefer Periode darftellt, alfo durchfchnittlich im Jahre mit 229.019 fl. 50 kr. 50 Wenn erwogen wird, dafs bei Beginn diefer Periode das gefammte Verwaltungsvermogen nur rund fieben Millionen betrug, dafs es fich nur langfam vermehrte und, als es eine bedeutendere Hohe erreicht hatte, infolge des finkenden Zinsfufies die Eintrag- lichkeit des Sparcaffegefchaftes immer mehr abnahm, fo wird man einraumen, dafs es der forgfaltigften Gebarung bedurfte, um ein derartiges Ertragnis zu erzielen. Wenn man weiters fieht, dafs von diefem reinen Gefchafts- ertragniffe der Betrag von 1,915.147 fl. 82 kr., alfo gerade der dritte Theil, zu wohlthatigen und gemeinniitzigen Zwecken theils bereits verwendet, theils zur Verwendung bereitgeftellt wurde, fo wird man zugeben miiffen, dafs unfer Verein auch dem Charakter einer Wohlthatigkeitsanftalt in fehr weitgehender Weife Rechnung getragen hat. Was die einzelnen Beftandtheile des Verwaltungsvermogens anbelangt, fo haben wir bisher noch nicht die Nothwendigkeit empfunden, eine Scheidung derfelben nach den einzelnen Fonden vorzunehmen und fomit den Refervefonden beftimmte Vermogens- theile zuzuweifen. Die Hauptpoflen des Vervvaltungsvermogens beftehen laut Bilanz A mit Ende Juni d. J. in Hypothekar~ Forderungen pr.fl. 15,560.814'13 und den Wert-Effecten pr.» 16,691.435'17 zufammen.fl. 32,252.249'30 und nachdem das gefammte Guthaben der Intereffenten fich auf. » 31,014.218 22 belauft, fo ift diefes durch jene zwei Haupt¬ poflen allein nicht nur bedeckt, fondern es er- gibt fich dabei noch ein Uberfchufs pr. . . fl. 1,238.031 08 welcher nebft den iibrigen Vermogensbeftandtheilen die verfchie- 51 denen Refervefonde bildet und die zur Verwendung ausgefchie- denen Betrage in fich fafst. Die Intereffenten-Einlagen fmd fonach mit rund 5O°/ 0 durch Hypothekar-Forderungen bedeckt, deren volle Sicherheit als zweifellos angefehen werden kann, fowie auch thatfachlich die geringfiigigen Verlufte, welche wir an folchen hie und da erlitten, in diefen flinfundzwanzig Jahren nicht einmal zwei pr. Mille der obigen Summe betragen haben. Die Wert-Effecten unferes Befitzes unterliegen, bis auf einen verhaltnismafiig kleinen Poften gemeinfamer Notenrente, fammtlich der Amortifierung im Verlofungswege, werden alfo frtiher oder fpater zu ihrem vollen Nennwerte riickbezahlt, fo dafs auch ein etwaiger zeitweiliger Coursrtickgang ohne Nachtheil bleibt, wes- halb wir feit jeher faft ausfchliefilich verlosbare Wert-Effecten anzufchaffen fiir rathlich erachteten. Seit einer Reihe von Jahren ift Iiberdies gegen allfallige Coursriickgange auch durch eine fehr bedeutende Specialreferve Vorforge getroffen, welche um fo genugender erfcheint, als der groflere Theil derfelben aus bereits realifierten, aus der Ara der verfchiedenen Converfionen ftammenden Cours - Gewinnen befteht. Da es fomit evident ift, dafs durch diefe zwei Poften des Verwaltungs-Vermogens das Guthaben der Intereffenten voll- kommen gedeckt ift, fo haben wir beziiglich der iibrigen Beftand- theile desfelben nur in Anfehung der darunter befindlichen Ge- baude eine kurze Bemerkung hinzuzufiigen. Wir befitzen zwei grofie Zinshaufer in Wien, die wir nach vollendetem Neubaue im Taufche gegen jene Haufer in Trieft, Gorz und Graz erworben haben, die wir im Executionswege zu ubernehmen genothiget waren. 52 Der Weiterverkauf derfelben zu unferem eigenen Koften- preife ware fchon wiederholt moglich gewefen, wir giaubten aber, in die diesfalligen Anbote vorlaufig nicht eingehen zu follen, da das Ertragnis derfelben ein hoheres ift, als wir durch ander- weitige Elocierung des Kaufpreifes erzielen konnten, und weil an- zunehmen ift, dafs bei dem weiteren Sinken des ZinsfuCes der Wert der Gebaude fich erhohen und fomit ein vortheilhafterer Verkauf derfelben moglich fein werde. Was unfere in Laibach gelegenen Haufer anbelangt, fo dienen die Oberrealfchule und das Sparcaffegebaude befonderen Zwecken und find fchon oben befprochen worden. AuCerdem befitzen wir das alte Schiefiftatte-Gebaude und das fogenannte Virant’fche Haus am St. Jakobsplatze. Erfteres Haus bildet in Bezug auf fein Ertragnis wohl nur einen paffiven Befitz, da wir die ebenerdigen Localitaten dem Volkskiichen-Vereine feit der Zeit feines Entftehens zur unent- geltlichen Beniitzung einraumten, wahrend wir den Saal und die fonftigen Localitaten des erften Stockes verfchiedenen Vereinen zur Abhaltung von Unterhaltungen oder Zufammenkunften, und zwar in den weitaus meiften Fallen auch unentgeltlich, iiberlieCen, daher eigentlich keinen Ertrag erzielen, hingegen aber die ziemlich betrachtlichen Erhaltungskoften zu tragen haben, allein im all- gemeinen Intereffe der Stadt finden wir diefen Befitz dennoch feftzuhalten. Wenn man namlich die mannigfachen Verwendungen kennt, denen diefer unfer Hausbefttz im Laufe der Jahre bereits gedient hat und alljahrlich noch immer dient, und zugleich berlickfichtiget, dafs ein grofier Theil der darin veranftalteten Unternehmungen, Schauftellungen, Feftlichkeiten und dergleichen ohne unfere gaft- freie Uberlaffung gar oft kaum moglich ware, fo glauben wir uns 53 wohl mit Grund zu der Uberzeugung berechtiget, diefes verhaltnis- mafiig kleine finanzielle Opfer unfererfeits als in vieler Hinficht gut gelohnt anfehen zu dlirfen. Das fogenannte VirantTche Haus erkauften wir im Jahre 1887, wobei wir von der Erwagung geleitet waren, dafs es in Laibach fehr vvenige grofiere Gebaude gibt und der Mangel an folchen fich insbefondere dann fiihlbar macht, wenn es fich um die Unter- bringung von Schulen oder offentlichen Amtern handelt, weshalb wir den uns geftellten angemeffenen Kaufantrag anzunehmen be- fchloffen, um liber das Gebaude zu folchen Zwecken verfligen zu konnen, wenn fich eines Tages die Nothwendigkeit dazu heraus- ftellen follte. Letztere ergab fich denn auch wirklich fchon nach wenigen Monaten, als der Staat an die Errichtung der Fachgewerbefchulen in Laibach gieng, die fraglich geworden ware, wenn dafiir nicht entfprechende Localitaten hatten zur Verfugung geftellt werden konnen, welche aber nur in diefem Haufe zu finden waren, deffen Raumlichkeiten nun zum grofiten Theile durch diefe Fachfchulen eingenommen werden. Die iibrigen, bisher noch nicht angefiihrten Beftandtheile des Verwaltungsvermogens endlich beftehen aufler den Darlehen an Gemeinden und den Vorfchuffen an das Pfandamt und den Credit- verein durchgehends aus folchen Poften, die fofort zur Verwendung gelangen oder in kiirzefter Frift realifiert werden konnen, namlich in der Caffe-Barfchaft, den Contocorrent-Guthabungen und den Forderungen aus dem Escompte- und Lombard-Gefchafte. 54 Wird die vorftehende, ftreng fachlich gehaltene Darftellung unferes Wirkens vorurtheilslos gepriift, fo diirfte uns die An- erkennung wohl kaum verfagt werden konnen, dafs wir nicht nur die Sparpfennige unferer Einleger gut verwaltet, durch Gevvahrung einer giinftigen Verzinfung und Errichtung der Altersfparcaffe den Sparfmn gefordert, durch Anfammlung fehr namhafter Referven die uns anvertrauten Gelder vor jeder denkbaren Gefahr ficher- geftellt und fomit unferer eigentlichen Beftimmung nach beften Kraften entfprochen haben, fondern dafs wir auch bemiiht waren, die materiellen und geiftigen Intereffen des Landes in den mannig- faltigften Richtungen zu fordern, und dafs wir zur Unterftiitzung Nothleidender einen erheblichen Theil der Friichte unferer Arbeit verwendeten. Wir glauben fonach auf die Refultate unferes Wirkens in diefen funfundzwanzig Jahren mit vollfter Befriedigung blicken zu diirfen, konnen jedoch die Bemerkung nicht ganz zuriickdrangen, dafs unfere innere Befriedigung zweifellos eine weit freudigere ware, wenn wir auch fur das kommende Vierteljahrhundert ein gleiches weiteres Emporbluhen unferer Anftalt vorauszufetzen vermochten. Leider fmd jedoch in diefer Hinficht gewichtige Zweifel berechtiget. Die immer mehr fmkende Tendenz des Zinsfufies, die ftets wachfende Schwierigkeit einer entfprechenden Elocierung der Gelder laffen beforgen, dafs das Sparcaffevvefen iiberhaupt den Zenith feiner Entwickelung und Kraftigung bereits iiberfchritten habe, wozu noch die Ausficht auf empfindliche Steuerlaften und 55 manche andere Tendenzen kommt, deren Erwahnung den Rahmen diefer Denkfchrift iiberfchreiten wiirde. Moge aber die weitere Entwickelung des Sparcaffewefens fich noch fo ungiinftig geftalten, fo halten wir unfere Anftalt doch in einer Weife gekraftiget, dafs fie ftets ein wichtiger Factor im wirtfchaftlichen Leben des Landes bleiben und deffen Entwickelung auch vveiterhin zu unterftiitzen in der Lage fein wird, wenn auch die wefentlichfte Flirforge immer ihren Intereffenten zugewendet bleiben mufs und bleiben wird. Die ausgewiefenen glinftigen Refultate waren wohl nicht zu erzielen gewefen, wenn fich nicht unfer Verein jederzeit des Wohlwollens der hohen Regierung, insbefondere der hohen k. k. krainifchen Landesregierung, zu erfreuen gehabt hatte, und es erheifcht die Pflicht der Dankbarkeit, diefes hochft wertvollen Wohlwollens hier mit der Bitte und Hoffnung zu gedenken, dafs es unferem Vereine auch weiterhin in gleicher Weife gevvahrt bleiben moge. Den warmften Dank ftatten wir hiemit ab allen, die ebenfo uneigenniitzig als opfervvillig um das Emporbltihen unferes fchonen Inftitutes bemiiht waren und bemiiht find, und gedenken mit Weh- muth aller jener einftiger verehrter Genoffen, die unferem Vereine im Laufe der Jahre durch das Walten des unerbittlichen Todes leider entriffen wurden. Den beften Dank fprechen wir auch aus dem geehrten Beamtenkorper unferer Anftalt, allen jenen, die ihm friiher an- gehorten und die derzeit durch Treue, Fleifi und richtiges Ver- ftandnis des Wefens der Anftalt einen redlichen Antheil an deren Gedeihen haben. 56 Zum Schluffe gedenken wir des erhebendften Momentes, welchen unfere Anftalt feit der Zeit ihres Beftandes zu erleben fo gliicklich war. Es war am 14. Juli 1883, als Seine k. und k. Apoftolifche Majeftat, unfer allergnadigfter Kaifer, anlafslich Allerhochftfeiner Anwefenheit in Krain bei der Feier des fechshundertjahrigen Jubilaums der Vereinigung diefes Landes mit Ofterreich auch unfer Heim mit Allerhochftem Befuche begliickte, hier die ehrfurchts- volle Huldigung des Vereines entgegenzunehmen, Allerhochftfeinen Namen in das Gedenkbuch einzutragen und hiebei den Wunfch auszufprechen geruhte: «Es moge der krainifche Sparcaffe- Verein noch viele Jahre feine fegensreiche Wirkfamkeit in gleicher Weife wie bisher fortfetzen.» Diefer kaiferliche Wunfch moge unfer en Verein auch in das kommende Vierteljahrhundert hiniibergeleiten, und fo wie der Verein in diefer Allerhochften Anerkennung den fchonften Lohn fur feine bisherigen Bemiihungen fand, fo wird er auch immerdar derfelben eingedenk bleiben und beftrebt fein, fich ihrer ftets wiirdig zu erweifen. Laibach im November 1895. Im Anfchluffe folgen die von der Direction der krainifchen Sparcaffe in der Feftfitzung vom 4. November 1895 geftellten Antrage nebft dem diesbeziiglichen Berichte: 57 Bericht iind Antrage der Direction betreffend die aus Anlass des funfundsiebzigjahrigen Sparcasse-Jubilaums zu errichtenden Stiftungen und sonstigen Widimingen. Geelirte General-Versammlung! Durch die von den Vollverfammlungen der letzten Jahre gefafsten Befchluffe, denen zufolge eine bedeutende Summe zur Venvendung fur wohlthatige und gemeinniitzige Zwecke anlafslich feines fiinfundfiebzigjahrigen Jubilaums in Referve geftellt wurde, hat der Verein der krainifchen Sparcaffe bereits zu erkennen ge- geben, dafs er diefen fur ihn wichtigen Gedenktag durch eine kraftige Forderung folcher Zwecke zu feiern beabfichtige. Aufgabe der Direction ift es nun, ihre diesfalligen Antrage der geehrten General-Verfammlung zur Erwagung und Befchlufs- faffung zu unterbreiten, und als fie an felbe herantrat, fuhlte fie ihre Aufmerkfamkeit nothwendig auf jenes hochbedeutfame Jubi- laum gelenkt, welches in nicht ferner Zeit bevorfteht, wo alle Volker Ofterreichs wetteifernd bemiiht fein werden, den Moment der vollendeten funfzigja.hr igen glorreichen Regierung Seiner k. und k. Apoftolifchen Majeftat Franz Jofef I. in weihevoller Weife zu feiern und ihrer ehrfurchtsvollen Liebe und Treue zum angeftammten Herrfcher, ihrem unbegrenzten Dankgefiihle fur die unablaffigen Bemlihungen um das Wohl feiner Volker und die reichen Segnungen feiner Regierung huldigenden Ausdruck zu geben. 61 Die Direction weifi fich in voller Ubereinftimmung mit dem gefammten geehrten Vereine, wenn fie die Uberzeugung ausfpricht, dafs der Verein der krainifchen Sparcaffe fein eigenes Jubilaum in keiner wiirdigeren Weife zu feiern vermoge, als wenn er vor allem Werke in das Leben ruft, welche geeignet und beftimmt fein follen, das Andenken an jenen Jubeltag der Volker Ofter- reichs bis in die fernften Zeiten ftets rege zu erhalten, und es mufs fich unfer Verein umfomehr hiezu gedrangt ftihlen, als es der weifen Fiirforge des erhabenen Herrfchers zu danken ift, wenn er in Allerhochftdeffen Regierungsperiode jenen erfreulichen Grad der Bliite erlangte, der es ihm ermoglicht, den Gefiihlen, die ihn im Hinblicke auf jenes Jubilaum befeelen, durch die That entfprechenden Ausdruck zu geben. Den allbekannten erhabenen, menfchenfreundlichen Intentio- nen Seiner Majeftat entfprechend, die bei allen folchen Anlaffen und auch riickfichtlich des bevorftehenden Jubilaums zu erkennen gegeben wurden, foll diefe Kundgebung der huldigenden Ver- ehrung nicht in prunkvollen aufieren Werken, fondern in folchen beftehen, welche gleichzeitig auch zur Linderung der Noth und zur Fbrderung von Bildungszwecken zu dienen geeignet erfcheinen. Die Antrage, welche die Direction in der Abtheilung A zu ftellen fich erlaubt, diirften in -vvtirdiger Weife diefem Zwecke entfprechen und die Billigung der geehrten General-Verfammlung finden. Hienach foll zunachft ein Afyl fiir mittellofe unheilbare Kranke aus Krain gefchaffen und hiezu unter den im Antrage naher bezeichneten Modalitaten eine halbe Million gewidmet vverden. Eine folche Anflalt ift ein dringendes Bedlirfnis fiir das Land, da das von diefem neben der neuen Kranken-Anftalt erbaute, 62 nur auf achtundneunzig Betten eingerichtete Siechenhaus viel zu befchrankt ift und das Jofefs-Spital in der Peters-Vorftadt mit geringen Ausnahmen Kranke nur gegen Entgelt aufzunehmen in der Lage ift. In dem neuen Afyle foll nun eine betrachtliche Anzahl jener beklagenswerten Landeskinder Aufnahme finden, die, mit unheil- baren, haufig fchmerzhaften Krankheiten behaftet, meift von allen Mitteln entblofit, ohne Wartung und Pflege jetzt das elendefte Dafein fiihren und in Wahrheit die Armften der Armen find. Hier follen fie, wenigftens von der Sorge um die nothigften Lebensbediirfniffe befreit und von einer aufmerkfamen Wartungf o und Pflege umgeben, jene Erleichterung ihres fchweren Gefchickes finden, die ihnen zu bieten noch moglich ift. Die beiden weiteren Antrage bezwecken die Unterftiitzung Studierender des Landes, welche insbefondere fur die Schiller der hieftgen k. k. Oberrealfchule nothig erfcheint, nachdem fur felbe nur fehr wenige Stiftungen beftehen, und da anlafslich des funfundzwanzigjahrigen Regierungs-Jubilaums Seiner Majeftat von der krainifchen Sparcaffe fiinf Stiftplatze a 50 fl. creiert wurden, fo wird mit Riickficht auf die fteigende Frequenz der Anftalt diefe Zahl um weitere fiinf Stiftplatze zu vermehren beantragt. Wahrend fur Studierende an technifchen Hochfchulen fchon vor Jahren feitens der krainifchen Sparcaffe eine Stiftung errichtet wurde, ift auf Univerfitats-Studierende nur infofern Bedacht ge- nommen worden, dafs den betreffenden Vereinen in Wien und Graz ; welche deren Unterftiitzung bezwecken, alljahrlich Sub- ventionen zu£ewendet wurden. Der Direction erfchien es daher angemeffen, dafs aus gegen- vvartigem Anlaffe auch in diefer Richtung etwas gefchehe, und da an der VViener Univerfitat unter dem Protectorate Sr. k. und k. 63 Hoheit Erzherzogs Rainer ein Afylverein befteht, bei welchem auch Freiplatze gegen Erlag von 5000 fl. ftir jeden Platz errichtet werden konnen, fo hielt es die Direction fur das Zweckmafiigfte, diefe Form der Unterftiitzung zu wahlen. Diejenigen, welche im Genuffe eines folchen Freiplatzes ftehen, erhalten die Wohnung in den Vereinshaufern, die volle Verpflegung, arztliche Hilfe etc. und werden auch fonft in ihrem Fortkommen gefordert, indem der Verein beifpielsweife beflrebt ift, ihnen auch Lectionen zu verfchaffen, damit fie ihre fonftigen Bediirfniffe befriedigen konnen. Solche Studierende konnen lich fomit fur die ganze Zeit ihres Univerfitatsftudiums als verforgt betrachten, fie erhalten weit mehr, als fie fich mit den Zinfen eines Capitales pr. 5000 fl. verfchaffen konnten, und die Direction glaubt daher die Errichtung von drei folchen Freiplatzen unter der Bedingung beantragen zu follen, dafs der Afylverein der Direction die Deflgnierung jener Studierenden liberlafst, denen diefe Freiplatze einzuraumen find. Solite ein folches Ubereinkommen wider Erwarten nicht zu erzielen fein, fo ware das Capital pr. 15.000 fl. zur Creierung von drei Stiftplatzen a 200 fl. ftir Studierende an den Univerfitaten in Wien und Graz unter jenen Beftimmungen zu vervvenden, welche in dem Stiftbriefe der Stipendien ftir Studierende an tech- nifchen Hochfchulen feftgefetzt find. Da noch einige Zeit verftreichen wird, ehe zur formlichen Errichtung diefer Stiftungen gefchritten vverden kann, es aber wiinfchenswert ift, der ftudierenden Jugend diefe ihr zugedachten Unterftutzungen ehemoglichft zukommen zu laffen, fo wird in den betreffenden Antragen die Ermachtigung erbeten, auch fchon bis zur Errichtung diefer Stiftungen die vom l.Janner 1896 ab flieflen- den 4 °/ 0 Zinfen der Widmungs-Capitalien pr. 6250 fl., und eventuell 64 15.000 fl., analog den Beftimmungen der beabfichtigten Stiftungen zur Vertheilung zu bringen. Der letzte Antrag diefer Serie betrifft die ftiftungsmafiige Fundierung einer Knaben-Volksfchule mit deutfcher Unterrichts- fprache in Laibach. Als die geehrte General-Verfammlung vor bereits mehr als zehn Jahren die erften Befchluffe in diefer Angelegenheit fafste, war fie hiebei keineswegs in erfter Linie von der Riickficht auf die deutfche Bevolkerung Laibachs geleitet, fondern fie war von der Nothvvendigkeit durchdrungen, dafs in Krain mindeftens eine Volksfchule beftehe, zu der auch jedes Kind flovenifcher Eltern Zutritt finde, wenn diefe den Wunfch hegen, dafs fich felbes die deutfche Sprache vollkommen aneigne, mag es auch nicht ftir hohere Studien, fondern ftir einen anderen Beruf beftimmt fein, wo die Kenntnis der deutfchen Sprache forderlich fein kann. Dafs ein folches Bediirfnis, wenn auch nicht in zahlreichen Fallen, im Lande thatfachlich vorhanden fei, ift durch die Er- fahrung feftgeftellt, demfelben kann nur durch eine jedermann zugangliche deutfche Schule in Laibach abgeholfen werden, als dem Centrum des Landes, wo fie aus allen Landestheilen am leichteften erreichbar ift. Es find feither wohl auch feitens der Stadt Volksfchulen mit deutfcher Unterrichtsfprache in Laibach errichtet worden, da aber Kinder flovenifcher Eltern vom Lande an felben nicht aufgenommen werden miijjen und wohl auch nicht die Aufnahme finden wiirden, fo ift durch fie ftir oberwahnten Zweck nichts gewonnen. Deshalb foll nunmehr an die ftiftungsmaCige Fundierung einer folchen Schule gefchritten werden, damit deren Beftand fiir immenvahrende Zeiten gefichert fei, und dies umfomehr, 65 als, wenn auch obige Vorausfetzung unrichtig und in Wirklich- keit fur folche Kinder flovenifcher Eltern vom Lande, die fich nicht den hoheren Studien widmen wollen, kein Bediirfnis vor- handen ware, die deutfche Sprache zu erlernen, durch eine der- artige Stiftung doch jedenfalls die Schullaflen der Stadt und des Landes erleichtert wiirden, indem fonft die ftadtifchen deutfchen Volksfchulen eine Erweiterung erfahren miifsten. Abgefehen von den Stiftungen, welche im Hinblicke auf das fiinfzigja.hr ige Regierungs-Jubilaum Sr. Majeftat angeftrebt werden follen, glaubt die Direction der geehrten General-Verfammlung noch eine Reihe anderer Spenden in Vorfchlag bringen zu follen, welche in der Abtheilung B der Antrage aufgeflihrt erfcheinen. Die Direction gieng hiebei von der Anficht aus, dafs bei gegenwartigem Anlaffe die hervorragendften humanitaren und ge- meinniitzigen Vereine und Corporationen durch namhaftere Spen¬ den finanziell zu kraftigen feien, um namentlich jenen, welche noch mit Paffiven zu kampfen haben, die ganzliche oder theil- weife AbftoOung zu ermoglichen und fo deren Weiterentwicke- lung zu fordern, wahrend es fich bei einigen anderen darum handelt, ihnen einen Beitrag zu entweder bereits auspefiihrten oder unmittelbar bevorftehenden Bauten zu gewahren, deren Koften zu decken ihnen fonft allzu fchwer fallen wiirde. Wenn nebenbei auch andere Spenden in Antrag gebracht werden, welche nach ihren geringeren Summen fiir den gegen- wartigen Anlafs zur Beriickfichtigung kaum paffend erfcheinen konnten, fo hat dies darin feinen Grund, dafs von den betreffenden Seiten gerade unter Berufung auf das Jubilaum der Sparcaffe Unterftiitzungen erbeten wurden und es die Direction doch nicht 66 fur angemeffen hielt, diefelben nur deshalb unbertickfichtiget zu laffen, weil es fich hiebei um verhaltnismafiig geringe Betrage handelt. Das grofie Ungltick, vvelches die Stadt Laibach durch die Erdbeben-Kataftrophe getroffen, mufste der Direction die reif- lichfte Erwagung der Frage nahe legen, in welcher Weife die Sparcaffe helfend einzugreifen in der Lage fei, abgefehen von jenen Schritten, welche fie nach Inhalt der Denkfchrift zur Lin- derung der Nothlage in der erften Zeit nach der Kataftrophe eingeleitet hat und wozu die nachtragliche Genehmigung der geehrten General-Verfainmlung erbeten wird. In erfter Reihe wurden durch die Kataftrophe die Haus- befitzer Laibachs betroffen, deren Gebaude theils ftark befchadiget, theils ganz zerftort wurden und von denen viele nicht die Mittel befitzen, die Reconftruction und den Wiederaufbau ihrer Haufer auszuflihren. Die bauliche Wiederherftellung der Stadt ift aber die erfte Vorausfetzung, dafs fich die fonftigen nachtheiligen Folgen, welche die Kataftrophe nach fich zog, hoffentlich mit der Zeit beheben werden. Zur Ermoglichung des Wiederaufbaues ift feitens des Staates durch Gewahrung von Subventionen, unverzinslichen Darlehen und Steuerbefreiungen, fowie feitens der Privat-Wohlthatigkeit infolge des aufopfernden Wirkens der Hilfscomites von Wien und Laibach auCerordentlich viel gefchehen, allein es konnte von vornherein nicht zweifelhaft fein, dafs diefe Zufluffe fur die Befitzer der zur Demolierung beftimmten Haufer nie ausreichen konnen und es ihnen dadurch allein nie ermoglicht fein werde, an Stelle ihrer alten, meift in fchlechtem Bauzuftande befindlichen Haufer neue und durch fiinfundzwanzig Jahre fteuerfreie Gebaude herzuftellen. 67 Jene Befitzer, welche nicht iiber andenveitige Mittel verfugen, werden daher genothiget fein, fich den noch fehlenden Theil des Baufondes durch Darlehen zu befchaffen; da aber die meiften der zu demolierenden Haufer bereits friiher mit Hypotheken belaftet waren, welche haufig die Halfte des Wertes, wie er vor dem Erdbeben anzunehmen war, bedeutend uberfchreiten, fo wlirde felben, wenn iiberhaupt, doch nur unter fehr druckenden Bedin- gungen die Erlangung eines Darlehens moglich werden und fie insbefondere wegen der Moglichkeit, dafs deffen Riickzahlung plotzlich verlangt werden konnte, in fteter Gefahr fchweben, das kaum neu gebaute Haus wieder zu verlieren. Hier liegt nun der Punkt, wo nach Anficht der Direction die krainifche Sparcaffe berufen ift, zur Ermoglichung des Wieder- aufbaues der Stadt helfend einzugreifen. Durch Verabfolgung von Subventionen, wie man vielfach zu erwarten fcheint, kann dies nicht gefchehen, denn, abgefehen davon, dafs die Sparcaffe, um dem Vorwurfe der Parteilichkeit zu entgehen, alle derartigen Befitzer gleichmafiig bedenken miifste, was ihre verftigbaren Mittel weit uberfchreiten wiirde, liegt zu der- artigen Schenkungen auch kein geniigender Grund vor, da in den weitaus meiften Fallen auch die Riickzahlung von Darlehen aus den infolge der Steuerfreiheit erzielbaren hoheren Hausertrag- niffen bei ordentlicher Gebarung des Befitzers moglich fein wird. Die Direction ift daher zum Befchluffe gelangt, folchen Haus- befitzern Darlehen, womoglich bis zur Hohe der erforderlichen, durch Subventionen und unverzinsliche Staatsdarlehen nicht bereits gedeckten Baukoftenfumme, daher ohne Riickficht auf die fonft vorgefchriebene pupillarmafiige Sicherftellung zu gewahren, inso- weit hiebei nicht von vornherein ein Verluft fich als unzweifel- haft herausftellt und das Pfandrecht dafiir jenem flir die unver- 68 zinslichen Staatsdarlehen im Range vorangeht, fowie unter ge- wiffen Vorfichten bei Auszahlung der Valuta, welche die volle Sicherheit dafiir bieten, dafs die Darlehensfumme ausfchliefilich nur zum Hausbaue verwendet wird. Wenn nun auch die Geivahrung folcher Darlehen nur infoweit erfolgen kann, als die JVahrfcheinlichkeit der Riickzahlung an- zunehmen ift, fiir welche angemeffene Jahresraten feftzufetzen find, fo wird fich doch in gar manchen Fallen die Uneinbringlichkeit folcher Darlehensforderungen ganz oder zum Theile herausftellen, und es wird daher nothig fein, dafiir eine befondere angemeffene Special-Referve zu fchaffen, woriiber die Direction in der ordent- lichen General-Verfammlung des nachften Jahres ihre Antrage ftellen wird, da zwar einige folcher Darlehen bereits bewilliget wurden, die Mehrzahl aber vorausfichtlich erft im kommenden Friihjahre vor Beginn der Bauperiode angeftrebt werden wird und fich erft dann die erforderliche Hohe diefer Special-Referve wird beurtheilen laffen. Nach Anficht der Direction ift hierin eine wirkfame und hochft nothwendige Hilfsaction fiir viele Hausbefitzer Laibachs gelegen, welche auch vorausfichtlich mit finanziellen Einbufien ver- bunden fein wird, die als Opfer fiir den Wiederaufbau der Stadt zu gelten haben werden, wenn fie auch nicht von vornherein beabfichtiget find, fondern nur erfahrungsgemaC haufig infolge folcher mehr gewagter Darlehensgefchafte einzutreten pflegen. Die Direction hofft daher die Billigung diefes Vorganges feitens der geehrten General-Verfammlung zu finden, fie glaubt aber im Hinblick auf diefe Kataftrophe auch noch einen \veiteren Antrag ftellen zu follen. Unter diefer Kataftrophe hat nachft den Hausbefitzern auch das gefchaftliche Leben der Stadt wefentlich gelitten. 69 Zahlreiche Familien haben infolge deffen Laibach verlaffen, von denen die wenigften wieder zuriickkehren werden. Ein Erfatz dafiir durch frifche Zuziige diirfte fur langere Zeit kaum zu er- warten fein, da die unerquicklichen focialen Verhaltniffe Laibachs wenig verlockend find und nur die verhaltnismafiige Billigkeit und die Annehmlichkeiten, welche die Natur in der Umorebuno- der Stadt bietet, ftir die meiften den Beftimmungsgrund bildeten, Laibach als Wohnort zu wahlen, was aber fur langere Zeit kaum mehr der Fali fein dtirfte, da das Leben in Laibach namentlich wegen der hohen Wohnungszinfe eher theuerer geworden ift, als in anderen Landeshauptftadten, und auch die Natur, nachdem fie ihre unangenehme Seite in fo empfindlicher Weife hervor- gekehrt, von ihrer Anziehungskraft viel verloren hat und erft nach langerer Zeit, wenn die Kataftrophe einmal mehr der Ver- geffenheit anheimgefallen fein wird, wieder zur Geltung gelangen diirfte. Darunter leidet aber ein groCer Theil der hiefigen Gevverbs- leute, und hier einen Wandel zum Befferen zu fchaffen, diirfte nur durch Unternehmungen gelingen, welche nothwendig eine Ver- mehrung der Bevvohnerfchaft nach fich ziehen, wozu MaOregeln fiir die Regulierung und Affanierung noch unterftiitzend mitwirken wiirden. Es kann nicht Aufgabe der Sparcaffe fein, derlei Unter¬ nehmungen felbft in das Leben zu rufen oder auch nur naher zu bezeichnen, und foll nur beifpielsweife auf die Errichtung einer Cavallerie- Kaferne hingewiefen tverden, die fchon oft herbei- gewiinfcht wurde und die auch fiir das Land felbft in mannigfacher Richtung von Vortheil ware. Die Sparcaffe kann aber anregend und unterftiitzend einwirken, und dazu foll der sub C enthaltene Antrag dienen, welchen die Direction der geehrten General-Ver- 70 fammlung zu unterbreiten fich erlaubt, indem fie hofft, dafs darin nicht nur der Ausdruck der Bereitwilligkeit erkannt werde, nach Kraften zur Befferung der wirtfchafdichen Lage der Stadt bei- zutragen, fondern auch ein geeignetes Mittel zur Erreichung diefes Zieles. Die Direction war weiters der Anficht, dafs bei diefem An- laffe auch der grofieren Ortfchaften des Landes zu gedenken fei. Bei mancher derfelben exiftieren fchon feit langerer Zeit Projecte wegen Errichtung von Wafferleitungen zur Befchaffung gefunden Trinkwaffers, bei mancher befteht die Nothwendigkeit verfchiedener Affanierungs-Mafinahmen, und an einzelne ift auch die Nothwendigkeit der Auffuhrung anderer grofierer Bauten heran- getreten, die unauffchieblich fin d, wofur fie fich aber den Bau- fond unter den gevvohnlichen Bedingungen nicht zu verfchaffen vermogen, da die zu deren Einhaltung erforderlichen Umlagen ihre Steuerkraft in allzu driickender Weife in Anfpruch nehmen wiirden. Die Hilfe, welche die Sparcaffe in diefer Richtung zu bieten vermbelite, beftunde in der Gewahrung von Darlehen zu einem um ein Drittel, also auf 3 % ermafiigten Zinsfufie und unter fon- ftigen giinfligen Zahlungsbedingungen, wofiir ein beftimmter Betrag auszuwerfen -vvare, und es diirfte dies genugen, da insbefondere die Errichtung von VVafferleitungen in der Regel auch einen Rein- ertrag zur Folge haben wird, der zur theihveifen Berichtigung der Zinfen des aufgenommenen Capitals vervvendet werden kann. In diefer Erwagung glaubt die Direction den sub D ge- ftellten Antrag zur Annahme empfehlen zu diirfen. 71 Wie dies auch anlafslich des fiinfzigjahrigen Jubilaums der Fali war, wird sub E fchlieOlich noch die Verabfolgung von Grati- ficationen an die Beamten und Diener und das fonftige in Vervven- dung ftehende Perfonale der Anfhalt beantragt, in Anerkennung des an den Tag gelegten Eifers und der umliditigen und gewiffen- haften Beforgung der Gefchafte, welcher zum grofien Theile die erzielten giinfligen Refultate zu danken find. Die zur Ausflihrung der hier begriindeten Antrage erforder- lichen Geldmittel find zum grofieren Theile bereits in Referve geftellt, und konnen aus diefer jene Betrage, welche fofort zur Auszahlung gelangen follen, unverziiglich beftritten werden; be- zligflich des noch zu deckenden Reftes erfchien es der Direction am zweckmal3igften, die Befchlufsfaffung der nachften ordentlichen General-Verfammlung vorzubehalten, wo die Bilanz des laufenden, feinem Ende nahen Gefchaftsjahres vorliegen und fich die Moglich- keit bieten wird, einen betrachtlichen Theil jenes Reftes fchon aus den Ertragniffen des laufenden Gefchaftsjahres zu decken. Die Direction unterbreitet demnach nachftehende Antrage. A. Zur bleibenden Erinnerung an das bevorftehende funfzig- jahrige ]ubilaum der fegensvollen und glorreichen Regierung Sr. Majeftat unferes allergnadigften Kaifers Franz Jofef I. wird befchloffen: I. Behufs Grtindunor und Erhaltung einer Anftalt zur unenteelt- O O c? lichen Unterbringung von unheilbaren, mittellofen Kranken aus Krain bis zur Zalil von 200, und zwar von 100 des mannlichen 72 und 100 des weiblichen Gefchlechtes, jedoch mit Ausfchlufs von Geifteskranken, wird ein Betrag von. 500.000 fl. gewidmet mit folgenden Beftimmungen : 1. ) Diefes Capital ift vorlaufig der zu errichtenden Anftalt gutzufchreiben und bis zur weiteren fruchtbringenden Anlegung vom 1. Janner 1896 an mit 4 °/ 0 zu verzinfen. 2. ) Von diefem Capitale ift der Theilbetrag pr. 100.000 fl. und, infoweit es nothig fein follte, auch der bis zum Beginne des Jahres, in welchem die Eroffnung diefer Anftalt ftattfindet, zu- gewachfene Zinfenbetrag zum Ankaufe des Baugrundes ftir das Anftaltsgebaude, dann zur Beftreitung der Baukoften und flir die innere Einrichtung zu verwenden. 3. ) Die Direction wird zum Ankaufe des Baugrundes, zur Auf- fiihrung des Gebaudes, Befchaffung der inneren Einrichtung und zum Abfchluffe der hiezu erforderlichen Vertrage ermachtiget, wobei darauf Bedacht zu nehmen ift, dafs die Eroffnung der Anftalt vvomoglich um die Zeit des Regierungs-Jubilaums Seiner kaiferl. und konigl. Apoftolifchen Majeftat Franz Jofef I. ftatt- finden konne, dafs aber um diefe Zeit mindeftens die Grund- fteinlegung erfolge, falls mit Riickficht auf die dermaligen Bau- verhaltniffe in Laibach eine fpatere Inangriffnahme des Baues geboten fein follte. 4. ) Der Theilbetrag pr. 400.000 fl. nebft dem von dem Zinfenzuwachfe etwa unverwendeten Refte ift zu geeigneter Zeit in folcher Weife zu fructificieren, wie dies fiir Stiftungen vor- gefchrieben ift. Aus dem Ertragniffe diefes Capitals fmd die Koften fiir die Inftandhaltung des Gebaudes, die Verpflegung und War- tung der Kranken und alle fonftigen Bedtii-fniffe der Anftalt zu beftreiten, allfallige hiebei erzielte Uberfchiiffe aber zur Vermeh- rung des Capitals zu verwenden. 73 5. ) Die Direction wird ermachtiget und beauftragt, zur ge- eigneten Zeit ein Curatorium zu beftellen, welchem die Aufnahme der unheilbaren Kranken in die Anftalt und eventuell deren Ent- laffung, fowie die gefammte Verwaltung der Anftalt iibertragen wird, wofiir die Direction die entfprechende Inftruction unter Ein- haltung folgender Grundfatze zu erlaffen hat: a) Die Vervvahrung und Verwaltung des Deckungs-Capitales bleibt ftets der krainifchen Sparcaffe, beziehungsweife ihrer Di¬ rection vorbehalten. b) Das Curatorium wird der Direction alljahrlich einen Vor- anfchlag tiber die vorausfichtlichen Auslagen zur Prufung und Genehmigung vorzulegen haben, zu deren Deckung ihm von der Direction die erforderlichen Betrage aus den Ertragniffen des Fundierungscapitales in angemeffenen Raten ausgefolgt werden. cj Die Aufnahme des erforderlichen Warteperfonales und uberhaupt aller Hilfskrafte und Organe fteht dem Curatorium zu, das nur in dem Falle, wenn bindende Vertrage auf langere Zeit abgefchloffen oder wenn ein Vervvaltungsorgan bleibend angeftellt werden foll, friiher die Zuftimmung der Direction einzuholen hat. d) Uber die Gebarung und Verwendung der Gelder hat das Curatorium der Direction alljahrlich Rechnung zu legen und diefe bei Vorlage der Jahres-Rechnungsabfchliiffe an die General- Verfammlung hieruber Bericht zu erftatten. 6. ) Die Direction wird beauftragt, zur geeigneten Zeit die erforderlichen Schritte einzuleiten, dafs unter Festhaltung der vor- erwahnten Grundfatze diefe Anftalt als eine Stiftung fiir immer- wahrende Zeiten anerkannt und erklart und die Allerhochfte Genehmigung erwirkt werde, derfelben die Benennung Kaifer Franz Jofef-Afyl fiir unheilbare Kranke beilegen zu diirfen. 74 II. Zur Vermehrung der aus Anlafs der Feier des fiinfund- zwanzigjahrigen Regierungs-Jubilaums Sr. Majeftat des Kaifers Franz Jofef I. errichteten Stiftung von flinf Stipendien a 50 fl. fur Schiller an der hiefigen k. k. Oberrealfchule mit weiteren flinf Stiftplatzen a 50 fl. wird ein Capital pr. 6250 fl. o'ewidmet. Die Direction wird beauftragt, zur geeigneten Zeit die er- forderlichen Schritte zur Durchflihrung diefer Stiftung einzuleiten, wobei diefelben Beftimmungen in Geltung zu verbleiben haben, welche in der Stiftungsurkunde ddo. 29. December 1873 fur die zuerft errichteten flinf Stiftplatze feftgefetzt wurden. Die Direction ift ermachtiget, auch fchon bis zur Errichtung diefer Stiftung vom 1. Janner 1896 ab die Zinfen diefes Capitales pr. 250 fl. an flinf dlirftige Schiller der hiefigen k. k. Oberreal¬ fchule mit je 50 fl. jahrlich zur Vertheilung zu bringen. III. Zur Creierung von drei Freiplatzen mit VVohnung und Koft beim Afylvereine der Wiener Univerfitat flir dilrftige Studierende aus Krain oder auch folche, welche nur nach Krain zuftandig und ordentliche Florer der philofophifchen, juridifchen oder me- dicinifchen Facultat der k. k. Univerfitat in Wien find, wird ein Capital pr. 15.000 fl. gewidmet. Die Direction wird ermachtiget^ hierliber mit dem Afyl- Vereine der Wiener Univerfitat das entfprechende Abkommen zu treffen, wobei fie fich die Deflgnierung jener Studierenden, denen ein Freiplatz einzuraumen ift, vorzubehalten hat, und fie hat nach Abfchlufs desfelben dem Afylvereine obigen Betrag auszuzahlen. 75 Solite ein derartiges Ubereinkommen nicht erzielbar fein, fo find drei Stiftplatze a 200 fl. fiir obbezeichnete Hochfchuler der Univerfitaten Wien und Graz aus dem hieflir gewidmeten Capitale per 15.000 fl. zu errichten, und find hiebei jene Beftimmungen finngemafl zur Anwendung zu bringen, welche in der Stiftungs- Urkunde vom 30. November 1863 ruckfichtlich der Stiftplatze fiir Studierende an technifchen Hochfchulen feftgefetzt wurden. Die Direction ift ermachtiget, auch fchon vor dem Insleben- treten diefer eventuellen Stiftung vom 1. Janner 1896 ab die Zinfen diefes Capitales im Betrage pr. 600 fl. an drei diirftige Hochfchuler aus Krain mit je 200 fl. zur Vertheilung zu bringen. IV. Zur Erhaltung einer Knaben-Volksfchule mit deutfcher Un- terrichtsfprache in Laibach und zur Deckung der Penfions- und Verforgungs-Anfpriiche der an felber wirkenden Lehrer und ihrer Familien-Angehorigen werden die, zufolge der Generalverfamm- lungs-Befchluffe vom 27. Marž 1890, 24. Marž 1891 und 1892 und vom 6. April 1893 vorlaufig ausgefchiedenen Betrage von zufammen 150.000 fl., beziehungsweife die aus denfelben und d en zugewachfenen Zinfen angekauften flebzehn Stiick Obligationen der ungarifchen Regalien-Anleihe Nr. 76, 77, 78, 325, 326, 507, 508, 658, 721, 1507, 1701, 1855, 1998, 2302, 2638, 2792 und 2961 a 10.000 fl., zufammen im Nominalbetrage pr. 170.000 fl., fowie die bis Ende Juni d. J. hievon realifierten wei- teren Zinfen pr. 5.000 » nebft fortlaufenden Zinfen gewidmet unter nachfolgenden Be- ftimmunoren: O § 1. Vom obigen Gefammtcapitale bildet der Theilbetrag pr. 140.000 fl., beftehend aus den vierzehn zuerft bezeichneten 76 Obligationen, den Bedeckungsfond fiir die Erhaltung der Schule, wahrend der Theilbetrag pr. 30.000 fl., beftehend aus den Obli- gationen Nr. 2638, 2792 und 2961 a 10.000 fl. nebft dem Bar- betrage pr. 5.000 fl., als Penfionsfond fiir die an diefer Schule wirkenden Lehrer und ihre Familien-Angehorigen dient. § 2. Die Ertragniffe diefer Fonde werden erft vom 1. De¬ cember 1898 ab zu dem eingangs erwahnten Zwecke, infoweit dies nothwendig ift, verwendet. Die bis zu diefem Zeitpunkte anerwachfenden Zinfen find zur Vermehrung des Penfionsfondes zu verwenden und fiir diefen zu fructificieren, und dasfelbe hat auch weiterhin mit dem nach Beftreitung des Aufvvandes fiir die Schule und der etvvaigen Zahlung von Penfionen an die Lehrer und ihre Familien-Angehorigen verbleibenden Ertragsiiberfchuffe infolange zu gefchehen, bis der Penfionsfond die Capitalshohe von 60.000 fl. erreicht. Nach diefer Completierung des Penfions¬ fondes find diefe fammtlichen Ertragsiiberfchuffe beider Fonde zur Vermehrung des Bedeckungscapitales fiir die Erhaltungskoften der Schule zu verwenden, bis felbes die Plohe von 200.000 fl. erreicht, worauf die allfalligen Uberfchiiffe der Fonde der krai- nifchen Sparcaffe zuzufallen haben. Eine anderweitige friihere Verwendung der Ertragniffe kann nur riickfichtlich des Penfionsfondes in dem Falle ftattfinden, wenn auf Grund der Beftimmung des § 11 fiir einen der dort benannten Lehrer oder feiner Familien-Angehorigen fchon vor dem 1. December 1898 der Anfpruch auf Zahlung einer Penfion oder Verforgungsgebiir ervvachfen fein follte. § 3. Die Verwahrung und Venvaltung der Fonde verbleibt der krainifchen Sparcaffe, der es auch anheimgegeben ift, an Stelle der oben bezeichneten Wertpapiere andere anzufchaffen, wenn fie dies als zweckma(3ig erachtet. 77 § 4. Vom 1. December 1898 an find die Ertragniffe des Schulfondes, infoweit dies erforderlich ift, immer nur zur Er- haltuno- einer folchen Knaben-Volksfchule mit deutfcher Unter- o richtsfprache in Laibach zu verwenden, welche von einem Privat- Schulvereine errichtet ift, nach ihrer inneren Einrichtung den Beftimmungen des jeweilig in Kraft ftehenden Gefetzes fiir offent- liche Volksfchulen entfpricht uncl an welcher der Unterricht un- entgeltlich ertheilt wird. Zunachft werden vom obigen Zeitpunkte ab die Erhaltungs- koften der vom Deutfchen Schulvereine errichteten, im Ober- Realfchul-Gebaude untergebrachten deutfchen Knaben-Volksfchule in dem den bisher dafiir getroffenen Beftimmungen entfprechenden Ausmafie beftritten, moge ftch felbe dann noch in Handen des Deutfchen Schulvereines befinden oder bereits von einem anderen Privatvereine ubernommen und diefem die Beftreitung der Er- haltunaskoften aus obidem Fonde feitens der Direction der krai- o o nifchen Sparcaffe zugeftchert worden fein. § 5. Wenn fich ein eigener Privat-Schulverein in Laibach bildet, der die jetzige Schule des Deutfchen Schulvereines fowie deren Lehrerperfonale unter Anerkennung aller Anfprtiche des- felben zu iibernehmen ftch bereit erklart, fo kann die Direction der krainifchen Sparcaffe demfelben jederzeit alle jene Unter- ftiitzungen zuwenden, die gegenwartig der Deutfche Schulverein in Anfehung diefer Schule geniefit und die oben beftimmt wurden, fo dafs durch diefe Beftimmungen ein Recht des Deutfchen Schul¬ vereines auf weitere Einhaltung derfelben ihm gegeniiber nicht gefchaffen fein foll. § 6. Sollten von einem oder mehreren Privat-Schulvereinen mehrere derartige Knaben-Volksfchulen in Laibach errichtet werden, fo konnen aus obigem Fonde immer nur die Erhaltungs- 78 koften fiir eine einzige derfelben beftritten werden, und zwar zunachft fur diejenige, welche aus der jetzt beftehenden, von dem Deutfchen Schulvereine errichteten hervorgegangen und an deren Stelle getreten ift. Ware diefe ganz aufgelaffen und eine andere, den Beftim- mungen des § 4 entfprechende vorhanden, fo fmd die Erhaltungs- koften diefer aus obigem Fonde zu beftreiten, und beim Vor- handenfein mehrerer hat die Direction der krainifchen Sparcaffe unter ihnen die Wahl zu treffen. Ware zeitweilig gar keine folche Schule vorhanden, fo gelten in Anfehung der Fondsertragniffe die Beftimmungen des § 2; bei Wiedererrichtung einer folchen Schule find die Ertragniffe aber wieder fofort fiir diefelbe im Sinne der obigen Anordnungen zu verwenden. § 7. Solite die krainifche Sparcaffe einmal nicht mehr be- ftehen, fo tibergeht diefes Fondsvermogen gegen Einhaltung obiger Widmungen an die ftaatliche Unterrichtsverwaltung. § 8. Den an diefer Schule wirkenden Lehrern, und im Falle des Ablebens ihren etwaigen Witwen und Waifen, kommen jene Anfpruche auf Ruhegehalt, beziehungsweife Verforgung zu, welche fiir das Lehrperfonale des Deutfchen Schulvereines und deffen Familien-Angehorige mit den vom Deutfchen Schulvereine er- laffenen Beftimmungen ddo. 15. Juni 1890 feftgefetzt fmd. Eine Abanderung diefer Beftimmungen zum Nachtheile des Eehrperfonales und deffen Familien-Angehorigen ift nicht zulaffig, dagegen kann nach Mafigabe der difponiblen Mittel des Penftons-Fondes eine Aufbefferung durch die Direction der krainifchen Sparcaffe erfolgen, wenn fte dies im allgemeinen oder in einzelnen, befonders beriickfichtigungswerten Fallen als ent- fprechend findet. 79 § 9. Die Verfetzung in den zeitlichen oder bleibenden Ruhe- ftand, die Bemeffung des Ruhegehaltes und der Verforgungs- gebiiren ftir die Hinterbliebenen auf Grund der im § 8 citierten Beftimmungen erfolgt durch die Leitung des Vereines, welchem die Schule angehort. Die Zahlune der fo ermittelten Gebiiren erfolgt durch die krainifche Sparcaffe aus dem Penfionsfonde. Sollten die Ertragniffe des Penfionsfondes fiir diefe Zahlung nicht ausreichen, fo hat felbe auch aus dem Stammvermogen des Penfionsfondes, und ware felbft diefes nicht geniigend, auch aus dem Schul-Erhaltungsfonde zu erfolgen, welcher gleichfalls fowohl mit den Ertragniffen als dem Capitale felbft den Lehrern und ihren Familien-Angehorigen fiir deren Anfpriiche haftet. § 10. Ein Beitrag des Lehrperfonales fiir diefen Penfions- fond findet nicht ftatt. § 11. Die Penfionsanfpriiche der gegemvartig an der Knaben- Volksfchule des Deutfchen Schulvereines in Laibach definitiv an- geftellten Lehrer, namlich der Herren Johann Benda, J. Philipp Uhl, Heinrich Ludwig und Franz Berfin, fowie die Verforgungs- Anfpriiche ihrer Familien-Angehorigen werden in dem durch obige Beftimmungen ddo. 15. Juni feftgefetzten AusmaCe fiir den Fali fchon vom 1. Janner 1896 ab auf diefen Fond iibernommen, als fie zur Zeit, wo folche Anfpriiche erhoben werden konnen, noch an diefer Schule angeftellt fmd, und wenn fie bis 15. December d. J. die fchriftliche Erklarung abgeben, dafs fie vom 1. Janner 1896 ab auf diefe Anfpriiche gegeniiber dem Deutfchen Schulvereine verzichten. Wird eine folche Erklarung nicht von allen, fondern nur von einzelnen der obgenannten Lehrer abgegeben, fo haben die vor- ftehenden Beftimmungen nur fiir diefe Geltung. 80 Solite an Stelle des einen oder anderen diefer Lelirer vom Deutfchen Schulvereine ein neuer Lehrer bei diefer Schule an- geflellt werden, fo konnen auch die Penfionsanfpriiche desfelben und feiner Familien- Angehorigen unter den vorerwahnten Be- dingungen fchon vor dem 1. December 1898 auf diefen Fond iibernommen werden. § 12. Die Direction der krainifchen Sparcaffe wird ermachti- get und beauftragt, zur geeigneten Zeit die erforderlichen Schritte einzuleiten, dafs unter Fefthaltung der vorftehenden Beftimmungen hieriiber eine formliche Stiftung fiir immerwahrende Zeiten er- richtet werde. B. Es werden orewidmet: O 1. ) Dem Knaben-Waifenhaufe «Marianum» in Laibach. 30.000 tl. 2. ) Dem Lichtenthurnfchen Madchen - Waifen- haufe, zugleich mit Riickficht auf die dort erhaltene Schule,. 10.000 » 3. ) Dem Waifenhaufe in Gottfchee .... 10.000 » 4. ) Der Anftalt filr arbeitsunfahige Dienftboten «Jofefinum» in Laibach. 5.000 » 5. ) Dem Elifabeth-Kinderfpitale in Laibach . 5.000 » 6. ) Dem Vereine zur Griindung eines Rettungs- und Erziehungs-Inftitutes in Laibach . . 15.000 » 7. ) Dem Vereine fiir den Bau von Arbeiter- haufern in Laibach zur Erbauung von zwei weiteren Flaufern. 20.000 » 8. ) Dem Priefter-Spitale in Laibach .... 5.000 » 81 9.) Dem Convente der barmherzigen Briider in Kandia bei Rudolfswert zu Bauzwecken 10. ) Der Kleinkinder-Bewahranftalt in Laibach . 11. ) Der Philharmonifchen Gefellfchaft in Lai¬ bach zur theihveifen Deckung der Baukoften fiir die Tonhalle. 12. ) Der frehvilligen Feuerwehr in Laibach als Beitrag zum Unterftiitzungsfonde in Hinblick auf ihr ftinfundzwanzigjahriges Jubilaum 13. ) Der Vorftehung des Franciscaner-Klofters in Laibach als Beitrag zu den Baukoften . 14. ) Dem Convente der Urfulinerinnen in Lai¬ bach als Beitrag zu den Baukoften . O 15. ) Dem Convente der Urfulinerinnen inBifchof- lack als Beitrag fiir die durchgeftihrten Er- weiterungsbauten. 16. ) Der Section Krain des deutfchen und ofterr. Alpenvereines fiir die Reconftruction der Defchmann- und der Golica-Hiitte 17. ) Dem Laibacher Bicycle-Club als Beitrag fiir die Herausgabe des Tourenbuches 18. ) Dem Convente der Schulfchweftern in Dorn- egg als Beitrag zum durchgeftihrten Schul- hausbaue .. 19. ) Dem Schul-Ausfchuffe der Fachfchule fiir Holz - Induftrie in Gottfchee als Beitrag zu den Ivoften des Zubaues fiir die Tifchlerei. 15.000 H. 3.000 » 30.000 » 4.000 » 3.000 > 2.000 > 2.000 » 3.000 » 800 » 2.000 » 4.000 » 82 20. ) Der Studenten - Kiiche in Rudolfswert fiir die Herftellungskoften der dafiir beftimmten Localitaten. 1.000 fl. 21. ) Der Studentenkiiche in Gottfchee . 1.000 » 22. ) Der Gymnalial-Vorftehung in Gottfchee fiir die Schiiler-Bibliothek. 500 » 23. ) Der Gemeinde-, beziehungsweife Sanitats- Diftrictsvertretung in Idria als Beitrag zur Errichtung eines Spitales. 2.000 » 24. ) Der Gemeinde Weifienfels. 2.500 » 25. ) Der freiwilligen Feuerwehr in Weii3enfels zur Anfchaffung von Lofchrequifiten . 300 » 26. ) Der landwirtfchaftlichen Filiale in Naffen- fufi zur Anlage einer Rebfchule mit ame- rikanifchen Reben in Heil. Dreifaltigkeit . 1.000 » 27. ) jener in Tfchatefch zur Anlage eines Mufter- gartens . 300 » 28. ) jener in Zirklach fiir die Obftbaumfchule . 200 » 29. ) ebenfo jener in Gutenfeld bei Grofilafchitfch 200 » 30. ) ebenfo jener in Reifnitz. 200 » 31. ) jener in Planina zur Anfchaffung landvvirt- fchaftlicher Mafchinen. 200 » C. Zur Erleichterung von folchen Vorkehrungen, vvelche mit der Regulierung, Affanierung und dem Wiederaufbau der Stadt im Zufammenhange ftehen, und neuer Unternehmungen in Laibach, welche geeignet find, eine betrachtlichere Vermehrung der Be- wohnerfchaft herbeizufiihren und den localen Verkehr und die gewerblichen Verhaltniffe der Stadt zu beffern, wird die Direction 83 ermachtiget, wenn eine folche Vorkehrung oder Unternehmung feitens des Landes oder der Stadtgemeinde Laibach in das Leben gerufen werden wollte, hiezu unter der ihr iiberlaffenen Feftftellung entfprechender Bedingungen, und nothigenfalls a fond perdu, einen Beitrag bis zum Hochftbetrage von 150.000 fl. zu leiften. Solite feitens eines Privaten eine derartige Unternehmung beabfichtiet werden, fo bleibt diefe Beitragsleiftung dem Befchluffe der General-Verfammlung vorbehalten. D. Zur Verabfolgung von mit 3% zu verzinfenden und mit !/ a °/o zu amortifierenden, fonach binnen 65 Jahren in halb- jahrigen Pofticipatraten ruckzuzahlenden Darlehen an Landftadte oder arofiere Markte Krains, welche folche Darlehen behufs der Verforgung mit Trinkwaffer oder fonfliger fanitarer Einrichtungen oder ausnahmsweife auch fiir andere grofiere, nothwendige und unauffchiebbare Bauten anftreben, fiir welche eine anderweitige Befchaffung des Baufondes ihnen allzu driickend fiele, wird ein Betrag von 300.000 fl. orevvidmet. Die Gewahrune folcher Darlehen fteht der Direction unter Aufrechthaltung der iibrigen, bei der Sparcaffe iiblichen Bedin¬ gungen zu. E. Den fammtlichen Beamten und bleibend angeftellten Dienern der Sparcaffe, fowie den Functionaren des Pfandamtes wird eine Gratification von 50°/o ihrer Beziige mit Ausfcheidung des 15 °/ 0 Ouartiergeldbeitrages zugewendet und der Direction ein weiterer Betrag pr. 1365 fl. zur Betheilung der Iibrigen, bei der Anftalt in Verwendung ftehenden Perfonen zur Verfiigung geftellt. 84 F. Die zur Vollziehung der liber die Antrage A 2 und 3, dann jener sub B und E gefafsten Befchliiffe erforderlichen Summen find aus dem fiir folche Zvvecke bereits in Referve geftellten Betrage pr. 500.000 fl. zu entnehmen, der hienach von letzterem erlibrigende Reft ift fiir das Griindungscapital fiir das Afyl (A 1) zu verwenden, und wird die Direction beauftragt, beziiglich deffen Erganzung auf 500.000 fl. fowie beziiglich der Befchaffung der Mittel zur Vollziehung des ad C gefafsten Befchluffes in der nachften ordentlichen General-Verfammlung ihre Antrage zu ftellen. 85 Verzeichnis der wirklichen Mitglieder des Vereines der krainischen Sparcasse seit dem Jahre 1871 bis 1895. Die gegenvrartig als Directionsmitglieder fungierenden Herren find mit einem * und fammtliche bereits verftorbenen Vereinsmitglieder mit einem f bezeichnet. 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 JPunctionstliiueM' in der Eigenfchaft als c/3 C *§ '&> s .tj > s o cd S-c P u g tj v S d aj "O in den Jahren Anmer- kung feit 1865 bi s 1895 feit 1867 bis 1884 feit 1855 bis 1886 ieit 1868 bis 1895 feit 1858 bis 1889 feit 1865 bis 1877 feit 1877 bis 1895 ieit 1868 bis 1886 a?« E?" »• O* H* S gg s p. On N . P > —^ 3 2 . o’ -• o. ■ P trt ^ 5 ‘ ■o m 2 c aS n P C/3 “ ?n C " § & rr M 2.2 o ^3 w *■' 3 O) ki- g fr ST vO 4^* Pl- 103 104 105 ' Adminiftration im Jahre 1895. Prasident des Vereines: Herr Jofef Luckmann. Vice=Prasident: Herr Dr. Anton Pfefferer. Cura toren: Die Herren: Wenzel Stedry, Arthur Muhleifen, Ferdinand Mahr, Jofef Kordin. Directoren: Die Herren: Ottomar Bamberg, Jofef Dralka, Anton Ritter von Gariboldi, Peter Lafsnik, Heinrich Maurer, Albert Samaffa, Dr. Adolf Schaffer, Ludvvig Zefchko. Beamtenftand. Amtsdirector und Rechtsconsulent: Herr Dr. Jofef Suppan. Buchhalter: Herr Karl Tfchurn. Caffier: Herr Jofef Kagnus. Kanzlei-Secretar: Herr Raimund Schifchkar. Controlor: Herr Heinrich Lukefch. Adjuncten: Herr Anton Rudolph. » Rudolf Kummer. » Albert Lugek. Pfandervervvahrer: Herr Franz Eder. Pfandervenvahrers-Adjunct: Herr Leopold Koftelac. Pretiofen-Schatzer: Herr Ferdinand Simonetti. Effecten-Schatzer: Herr Franz Sark. Caffediener und Hausmeifter: Martin Piller. — Amtsdiener: Jofef Kurent. Aushilfsdiener: Anton Supin. — Pfandertrager: Michael Rostnann. Officiale: Herr Leo Suppantfchitfch. » Jofef Boehm. » Karl Achtfchin. Kanzliilen: Herr Alois Dzimski. » Ludwig Tfchada. s Eduard Ritter v. Lufchan. » Jofef Roger. « Anton Arko. » Paul Ebner. Praktikanten: Herr Jofef Černe. » Karl Tfchech. Beilage A. Activa Bilanz-Conto mit Schluss des I. Semesters 1895. Passiva An Hypotheken-Conto ftir Krain: Pupillarisch versicherte Darlehen a 4 V 2 % fl. 4,423. a 4% » 419. 000-36 631-75 Hypotheken-Conto ftir Steiermark: Pupillarisch versicherte Darlehen. Hypotheken-Conto ftir Triest und Ktistenland: Pupillarisch versicherte Darlehen. Hypotheken-Conto ftir Niederbsterreieh: Pupillarisch versicherte Darlehen. Gemeinde - Darlehen - Conto: Darlehen. Hypotheken - Zinsen - Conto: Rtickstandige Zinsen. Lombard-Conto: Vorschusse gegen Wert-Effecten. Lombard - Zinsen - Conto: Ruckstandige Zinsen. Weehsel-Conto: Wechsel im Portefeuille. Obligations- Conto: Effectenstand nach dem Course vom 30. Juni 1895. fl. 23.300 980.300 6.250 40.600 450 12.000 5,060.000 166.000 250.000 99.000 100 227.000 260.000 35.000 99.000 2,539.400 509.800 5,773.600 73.800 550.000 200.000 110.000 Einheitliche Notenrente, Februar-August - Coupons ... a : » ‘ » Mai-November-Coupons ... a Lotto de 1854 .a » » 1860 .a » » 1864 .a Franz-Josefbahn-Obligationen.a ungarische Regalien-Anleihe.a krainisches Landes-Anlehen.a Budapester Stadt-Anleihe.a S'/«% 4 ‘/ a % 4 % 47 *% 4% 3% 47 *% 47*% 472% 47 2 % Triester Lagerhaus-Anleihe .a Bodenlos de 1880 .a Pfandbriefe der Pester Commercialbank .... a » » galizischen Actien-Hypothekenbank a » » ungarisch. Landes-Centralsparcasse a » » » Hypothekenbank ... a 12.697 Sttick 3% Stidbahn-Prioritaten, Juli-Coupons, pr. Stuck 2.550 * 3% » » October-Coup., » » 4% Unterkrainer Bahnen-Prioritaten.a 492 Stuck Prioritats - Actien der Prag-Duxer-Bahn, pr. Stuck 2.750 » Actien der ungarischen Westbahn ...» » 2.000 » Stamm-Actien der Unterkrainer Bahnen, » » Pensionsfond: Silber-Rente, Janner-Juli-Coupons . . > » 101 101 151 157 196 127 101 99 102 99 117 100 100 100 100 172 172 99 145 207 100 101 25 50 50 50 35 15 50 50 15 fl. 17,015.600 — Obligations - Zinsen - Conto: Ruckstandige Zinsen. Pfandamts - Conto: Dotations-Guthaben. Creditvereins - Conto: Dotations - Guthaben. Debitoren: Guthaben bei Geld-Instituten etc. . . . Spareasse - Gebaude-Conto: Bilanzwert des Gebaudes ....... Oberrealsehul - Gebaude - Conto: Bilanzwert des Gebaudes. Oberrealsehul-Gebtiude- Erhaltungs - Conto: Herstellungen. Sehiesstatte - Gebaude - Conto: Bilanzwert des Gebaudes. Jakobsplatz Nr. 2 Gebaude-Conto: Bilanzwert des Gebaudes. 4,842.632 1,710.737 1,850.271 7,157.173 23.533 990.103 9.453 63.742 882 15.300 5,123.780 164.755 255.625 98.010 117 228.135 261.300 35.175 99.346 2,185.788 438.428 5,744.732 71.340 570.625 200.000 111.265 Wien, Haydnhof-Gebaude-Conto: Bilanzwert des Gebaudes . Wien, Kirehengasse Nr. 24 Gebaude-Conto: Bilanzwert des Gebaudes . Exeeutiv -Realitaten - Conto: Erstehungspreis. Vorsehuss-Conto: Diverse Vorschusse. Steuer-Conto: Ruckstandige Renten-Steuer Spareasse - Mobilien - Conto: Inventar . Sehiesstatte - Mobilien - Conto: Inventar . Depčt-Conti: Erliegende Dienst-Cautionen. Stiftungsfond ftir Techniker. » » Realschtiler. » » gewerbliche Fachschtiler. Fondierungs-Conto ftir die deutsche Knaben-Volksschule Diverse Deponenten. Spareasse - Gebaude - Ertrags - Conto: Rtickstandiger Mietzins. Jakobsplatz Nr. 2 Gebaude-Ertrags-Conto: Rtickstandiger Mietzins. Stiftungsf onds - Gebarungs - Conto: Guthaben. Cassa-Conto: Barschaft 23.593 15.418 7.484 25.000 170.000 173.275 11 40 62 12 50 55 37 91 75 15,560.814 145.885 116.088 25.487 279 289.106 16,691.435 36,595.209 13 54 51 70 75 Pr. Interessenten- Capitalien-Conto: Einlhgen sammt capitalisierten Zinsen in.52.913 Bticheln » Alters-Spareasse-Interessenten-Capitalien-Conto a: Einlagen sammt capitalisierten Zinsen in. 449 » » Alters-Spareasse-Interessenten-Capitalien-Conto b: Einlagen sammt capitalisierten Zinsen in. 492 » Zusammen Einlagen in 53.854 Bticheln Hypotheken - Zinsen - Conto: Vorhinein empfangene Zinsen. Lombard - Zinsen - Conto: Vorhinein empfangene Zinsen. Weehsel - Zinsen -Conto: Vorhinein empfangene Zinsen. Alters - Spareassefonds - Conto: Dotations-Rest. Volkssehulfonds - Gebarungs - Conto: Guthabung. Wohlthatige Spenden - Conto: Bewilligte und noch nicht behobene Spenden. Creditoren: Guthaben anderer Institute. Dep6t-Conti: Erliegende Dienst-Cautionen. Stiftungsfond ftir Techniker. » » Realschtiler. » » gewerbliche Fachschtiler j. Fondierungs-Conto ftir die deutsche Knaben-Volksschule . Diverse Deponenten. Pensionsfonds - Conto: Die dem Pensionsfonde gewidmete Silberrente zu dem festgesetzten Betragc .... Reservefonds - Conto: Eigenthtimliches Vermogen der krainischen Spareasse. Speeial-Reservefonds-Conto ftir Cours-Differenzen: Mit Schluss des Vorjahres. Cours- und Verlosungs-Gewinn pro I. Semester 1895 . Speeial-Reservefonds-Conto ftir exeeutiv erstandene Realitaten: Stand Ende Juni 1895 . 75 jtihriges Spareasse - Jubilaumsfonds- Conto: Dotierung. Deutsehes Theater - Baufonds - Conto: Dotierung. Gewinn- und Verlust-Conto: Reingewinn pro I. Semester 1895 . 30,809.503 31 177.852 35 26.862 56 23.593 15.418 7.484 25.000 170.000 173.275 1,411.952 221.189 37 91 75 04 73 31,014.218 84.055 14 4.979 280 7.515 7.881 368.969 414.772 80.000 2,347.009 1,633.141 27.967 500.000 40.000 64.402 22 84 30 86 89 82 93 03 43 77 45 98 36,595.209 52 Krainische Spareasse Laibach am 30. Juni 1895. Beilage C. Tabelle I iiber die Bevvegung der Interessenten-Einlagen und -Riickzahlungen in der Zeitperiode vom 1. Juli 1870 bis 1. Juli 1895. Beilage C. Tabe 11 e II uber den Stand des Vervvaltungs-Vermogens, dessen Vervvendung und die Reserven der krainischen Sparcasse von gemeinnutzigen Zvvecken seit 1. Juli 1870 bis 1. Juli 1895. nebst den bezahlten Spenden zur Forderung v ? m ■ ~ . . •; * •4*’ * ' 'tjf* * ‘ ^' •*£»" * aš|#> * -«^»*‘ •*£• * ^ * *^f* * -t^f*' 4 ‘ ^ • ^ • 4j^ • ^ • 4j/. * • 4j/* • • 4j^ • • 4j>. • 4j/- * • 4^* • ^ •■4j^ ■ • 4|»* • 4j^ • 4jS- • - it/ ii» d/ «i/ ti/ ti/ ti/ 4* 4^ 4* d/ 4* ti/ ti/ ti/ 4/ 4^ 4^ d/ 4^ 4^ 4f 444444444444444444444444.. i/ 4/ ti/ d/ 4» 4f 4; 4> ti/ tJ/ ti/d/tJ/ti/ti/^ibtJ/U/^^tt/^^ 4/ 3^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ • .«1». ^ ^ ^ • 4?-•-^h • ^ *-T d/ d/ ti/ *t* ' 4j 4/ tl/ tl/ 4/ 4/ 4/ 4/ 4/ d/ 4j ^ 4 1 4 4 4 4 ^ |*. • 4|r- • 4|»* ♦ 4j^ * • 4j** • 4j^ • 4|*'• * 4|*» • 4j^*• • 4j£- * 4|*» • 4j>- • 4j/'• 4|>- * 4j^ • 4j^ * 4j^ • • 4j^ • 4j^ * 4|»- 4 4/ ti/ 44444444 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 '‘4’ ‘ ^ * T * T** T * T’ *T ' T * T* ’•4* *‘4’ * T * T * T *"T** *¥* *'4j?* *4j^ *^ *'^r**'T’ ’ T *"T” *^ i/ ti/ ti/ ti/ 4 4 4 4 4 4 4 4 «$* *4* «4? 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 T T > T** ^ 4 ti/ tl/ 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 *^*'^*^ * i/ t|/ 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 ti/ 4 4 4 4 4 t|/ 4 4 ^ *••*!*■ • * '4' * ^ * "4* *'4 - * ^ * *4" * ”4* *■^ • -4* •■^ ^ ^ • -4* *^ • ■*£• * -4* * -4 ** * ar ***^±± * ar ar ar * ^ a: »ir ' a: ar ar ar ar ar ^ •4-*-4’'^••^‘'•^•••^■•■^•'^'•^•••^••^*'4"-4’''4'*4-•- U a* ar ar . ar ar ar ar ■ % ar' ar ■ ar ar ar ar ar ar ar ar ar ar ^ ar ar ar ^’•'4’*>^^ , '^• •4 '*'t”' 4’ , '4’ ■4’ , '4’‘'4' , '4'‘ , 4’‘'4’''^ f ’ , '4’ •4'‘'4’ , '4’ , ' , i f ’‘•H* 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 «4 4 4 4 4 ^ 4 ^ * •yf?'^ 4 .*%h • ^ ^ ^ ^ * *%* * < tf 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 ti/ 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 •^*^*‘ 4 ^*^* 4 4 4 4 4 4 4 4 *±» 4 4 4 4 4 4 4 4 o/ 4 ^4 4 4 4 4 ••4* ■•4’‘-4’*-4* •'4* , -4* , -4' , '4' ''4-*'4’ , '4'*'4* ‘'4**-4’ ,, 4'‘'4’ ••4’*'^’*-4’' , 4* '■4‘ , ^'*'4’‘'4' 1/ 4 ti> 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 ^ ^ ^ ^ 4f 4^ 4444444444444444 ’'4* , -4 >, '^r- , -4* *'4«*'4- , '4’*'4’ •'^''•^••'^r-’-^' '•^•••4-*'4* , -4’ ^ ^ • 4j^ * ^ • ■šfc '• * •%j#' • * 4j^* • ^ ’ 4j^ • • -4^ ar ar ar ar arar ar ar ararar ar ar* ar ar ara? 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