Bezugspreise Hjjr Österreich-Ungarn ganzjährig K 4 — halbjährig K 2- — £iir Amerika: ganzjährig D. 1 25 jür das übrige Ausland ganzjährig K 5’20 Briefe ohne Unterschrift werden nicht berücksichtigt, Manuskripte nicht zurückgesendet. Gotischen Dote Erscheint mit einer illustrierten Beilage „JDanbermappe" am 4. nnd 19. eines jeden Monates. Bestellungen übernimmt die Werrvattung des Hottscheer Moten in Gottschee, Hauptplatz Nr. 87. Berichte sind zu senden an die Schristleitung des Hottscheer Molen in Gottschee. Anzeigen (Inserate) werden nach Tarif berechnet und von der Verwaltung des Blattes übernommen. Die „Wandermappe" ist nur als Beilage bei Gott» scheer Boten erhältlich. P ostsparkass en-Konto Nr. 842.285. Verschleißstelle: Schul-gasse Nr. 75. Wr. 11. SoLtschee, am 4. Juni 1908. Jahrgang V. Ein Landtagsmandat für die Gottfcheer Landgemeinden. Der Gottfcheer Bauernbund hat an den Permanenzausschuß des hohen Landtages folgende Petition gerichtet: Hoher Landtag! Wie aus einer halbamtlichen Mitteilung der„LaibacherZeitung" Nr. 108 vom 11. Mai 1908 zu entnehmen ist, wurden im Schöße des hohen Permanenzausschusses zur Beratung der Reform der Landesordnung und der Landtagswahlordnung Vereinbarungen in dem Sinne getroffen, daß die Wählerklasse der Landgemeinden unverändert bleiben und wie bisher 16 Abgeordnete zählen solle. Für die allgemeine Wählerklasse wurden 11 Mandate in Aussicht genommen, von denen 10 auf das flache Land aufgeteilt werden sollen. Nach diesen getroffenen Vereinbarungen läuft die ländliche Wählerschaft des Gottfcheer Gebietes Gefahr, trotz ihrer etwa 18.000' Seelen zählenden Bevölkerung kein Landtagsmandat zu bekommen, was in allen Kreisen der bäuerlichen Bevölkerung des genannten Gebietes als eine große Unbilligkeit und unverdiente, schwere Zurücksetzung empfunden werden würde. Wenn nämlich auch für den Landwahlbezirk Gottschee-Reifnitz-Großlaschitsch (zwei Zensusmandate), wie ja wohl zu erwarten steht, ein Mandat der allgemeinen Wählerklasse bewilligt werden, dieser ländliche Wahlbezirk somit über drei Mandate zu verfügen haben wird, so hat die Gottfcheer Bevölkerung hievon keinen Vorteil, da sie im politischen Bezirke Gottschee in der Minderheit ist und daher einen eigenen Kandidaten bei der Wahl nicht durchsetzen kann. Mit dem Hinweise auf den Umstand, daß das Mandat der Stadt Gottschee ' durch die geplante Abtrennung des Marktes Reifnitz vom bisherigen städtischen Wahlbezirke Gottschee-Reifnitz für die Zukunft ohnehin sichergestellt sei und die Gottfcheer demnach über ein sicheres Mandat verfügen werden, kann sich die ländliche Bevölkerung des Gott-scheer Gebietes (18.000 Einwohner gegenüber der Stadt Gottschee mit 2174 Bewohnern) schon aus dem Grunde nicht zufrieden gestellt sehen, weil die Interessen von Stadt und Land nicht selten ungleich, ja manchmal sogar einander entgegengesetzt sind. Auch die bevölkerungsstatistischen Verhältnisse sprechen entschieden dafür, daß einer Bevölkerung von rund 18.000 Seelen im hohen Landtage eine Vertretung gebührt. Bringt man nämlich die Birilstimme, die fünf der Landeshauptstadt Laibach zugedachten Mandate, die zwei Mandate der Handels- und Gewerbekammer sowie die zehn Mandate des Großgrundbesitzes in Abrechnung, so entfallen künftighin auf das flache Land in Krain (Landgemeinden, Städte und Märkte, allgemeine Wählerklasse) 32 Landtagsmandate bei einer Bevölkerungszahl von ungefähr 470.000 Seelen. Es kommt also auf etwas mehr als 14.000 Einwohner ein Abgeordnetenmandat. Das ländliche Gebiet von Gottschee zählt nun aber (ohne die Stadt) rund 18.000 Einwohner; es gebührt ihm also schon nach den bevölkernngsstatistischen Verhältnissen gerechterweise ohne Zweifel ein Landtagsmandat. Würde man der allgemeinen Wählerklasse statt elf nach der Analogie der neuen Reichsratswahlordnung zwölf Mandate zuweisen und die Landtagsmahlbezirke für die allgemeine Wählerklasfe den jetzigen Reichsratswahlkreisen gleichmachen, was doch das Natürlichste und sozusagen auch das Selbstverständlichste wäre, so würde bei der jetzigen Landtagswahlreform auch die bäuerliche Bevölkerung des Gottfcheer Gebietes zu ihrem guten Rechte gelangen und in wahlpolitischer Beziehung nicht entrechtet und gewissermaßen nulli-stziert werden. Mit Rücksicht auf die dargestellten Gründe und Verhältnisse unterbreitet demnach die Bundesleitung des Gottfcheer Bauernbundes dem hohen Landtage die ehrfurchtsvolle Bitte: Hochderselbe geruhe zu beschließen: 1. In der allgemeinen Wählerklasse sind nicht elf Abgeordnete, sondern zwölf zu wählen und diese zwölf Mandate sind auf das Land in der gleichen Weise zu verteilen, wie dies gegenwärtig bei der Reichsratswahlordnung der Fall ist. Es soll demnach der 12. Wahlbezirk der allgemeinen Wählerklasse bestehen aus: dem Gerichtsbezirk Gottschee (ohne die Stadt Gottschee und ohne die Ortsgemeinden Banjaloka, Fara und Ossilnitz), ferner aus den Ortsgemeinden Pöllandl und Tschermoschnitz (Gerichtsbezirk Rudolfswert), Stockendorf (Gerichtsbezirk Tschernembl), Langenton (Gerichtsbezirk Teisenberg). Wenn jedoch trotzdem an der Zahl elf der Mandate für die allgemeine Wählerklasse festgehalten werden sollte, so möge eines dieser Mandate dem Wahlbezirke Gottschee (Gottfcheer Gebiet ohne die Stadt Gottschee) zugestanden werden, der in seinem territorialen Umfange nahezu identisch ist mit dem zwölften Wahlkreise der Reichsratswahlordnung in Krain. 2. Sollte die Erfüllung der unter 1 ausgesprochenen ergebensten Bitte auf unüberwindliche Hindernisse stoßen, so möge der Zensus-Landwahlbezirk Gottschee-Reifnitz-Großlaschitsch derart geteilt werden, daß eines der beiden Mandate dieses Wahlbezirkes auf den Gerichtsbezirk Gottschee entfällt. HottsÄee, am 22. Mai 1908. Die Bundesleilmtg. Ein christlich sozialer Tiroler Lauer über das Militär. Bei der Debatte über die Erhöhung des Rekrutenkontingentes hielt der tirolische Abgeordnete Kienzl im Abgevrdnetenhause eine kräftige und durch manches wirksame Wort bäuerlicher Geradheit und Offenheit ausgezeichnete Rede, die wir im Auszug mitteilen. Abgeordneter Kienzl (christlichsozial) erklärte, gerade deshalb, weil er wirklich patriotisch gesinnt sei, weil er sein Vaterland und sein Volk vom ganzen Herzen liebe, weil er ein warmes Herz für die Soldaten und für eine wirklich gute, praktische Armee habe, fühle er sich verpflichtet, nicht zu schweigen, sondern die volle Wahr- heit darüber hier zu sagen, wie eigentlich die allgemeine Meinung im Bolke sei, die die Meinung der Bauern und der Reservisten sei. Die Bauern haben immer ihre Pflicht erfüllt, wenn das Vaterland in Gefahr war. Sie sehen ein, daß wir eine tüchtige, starke Armee brauchen; sie wollen aber, daß die Zeit beim Militär nicht unnütz vertrödelt, daß der unnötige Drill endlich beseitigt werde. Wir sind gerne bereit, Opfer zu bringen, aber wir müssen verlangen, daß es Opfer seien, die wirklich nötig sind. Es ist wohl richtig, daß die Landbewohner im allgemeinen die gesünderen und kräftigeren Menschen darstellen, aber so weit dürfe man nicht gehen, daß man bei den Assentierungen in den Städten gar manchen kräftigen, kriegstüchtigen Burschen laufen läßt und aus dem Lande jedes arme Hascherl nimmt. Es darf nicht geschehen, daß bei den schweren Manövern unnützerweise die Leute halb zu Tode gehetzt werden. Wir sind bereit, sagte Redner, die Rekrutenvermehrung zu bewilligen, wenn sie erforderlich ist. Aber wir verlangen, daß man uns alle jene Erleichterungen gibt, welche der Armee nicht schaden, dem Volke aber von größtem Nutzen sind. Er bespricht insbesondere die Notwendigkeit der Einschränkung der Waffenübungen und der Verkürzung der Dienstzeit. Insbesondere das dritte Dienstjahr ist daran schuld, wenn der Bauernsohn seinem Stande entfremdet wird. In diesem dritten Jahre, wo er nichts mehr vom Militärdienste zu lernen hat, da lernt er die Unterhaltungen kennen, das städtische Leben, da vergißt er seine Heimat und, wenn er zurückkommt, will er die harte Arbeit des Bauern nicht mehr verrichten, er vermehrt das städtische Proletariat und geht meistenteils zugrunde. (Lebhafte Zustimmung und Beifall.) Wenn so viele Staaten imstande sind, ihre Soldaten in zwei Jahren auszubilden, und wir es nicht imstande sein sollten, so würden wir uns damit ein Armutszeugnis ausstellen, daß wir Österreicher dümmer sind als die Preußen und die Franzosen. (Heiterkeit und lebhafte Zustimmung.) Die Unteroffiziere könnten länger zurückbehalten und dafür bezahlt werden, sie müßten auch die Begünstigung erhalten, Offiziere werden zu können; denn es sei nicht einzusehen, warum Unteroffiziere, die solange praktischen Dienst versehen haben, schlechtere Subalternoffiziere sein sollten als irgend ein junges Herr!, das aus der Schule herauskommt. (Lebhafter Beifall, Heiterkeit.) Es würde das von Nutzen sein, denn dadurch würde das Einvernehmen zwischen den Offizieren und der Mannschaft gehoben sein. Redner wünscht eine bessere Pflege des Schießwesens unter der Jugend, damit die Soldaten zu guten Schützen herangezogen werden können. Er fordert eine Abkürzung der Dauer der Waffenübungen beim Heere und bei der Landwehr, gelernt werde bei den Waffenübungen ohnehin nichts, aber die Leute verlieren damit Zeit und Geld und manchmal auch ihre Gesundheit. Viel wichtiger, als große und strenge Manöver zu veranstalten, wäre es, ernstlich die Frage zu studieren, wie man die Truppe im Kriegsfälle gut verpflegen könne. Denn mit der Verpflegung habe man schon oft sehr schlechte Erfahrungen gemacht, wie z.B.während des Feldzuges in der Krivoscie, wo großer Mangel an Lebensmitteln und Futter herrschte und die Mannschaft im Schnee kampieren muße. Die Soldaten sind die Söhne des Volkes und deshalb seien die Volksvertreter verpflichtet, die Kriegsverwaltung rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, daß diesbezüglich eine entsprechende Vorsorge getroffen werden müsse. (Lebhafter Beifall.) Die Tiroler seien gewiß Patrioten und immer für die Erhöhung der Rekruten zu stimmen bereit, aber dann müsse auch die Regierung so viel Patriotismus zeigen und den Wünschen der Bevölkerung entgegenkommen. Die Militärlasten immerfort zu erhöhen und keine Erleichterungen zu gewähren, gehe auf die Dauer nicht an, das könne der Bauernstand nicht aushalten. Was nütze eine schöne Armee, wenn der Bauernstand, die Grundlage der Armee, zugrunde gerichtet werde. (Lebhafter Beifall.) Der Ernährer der übrigen Stände sei der Bauernstand. Alle übrigen seien eigentlich nur Kostgänger des Bauernstandes. Redner werde für die Erhöhung der Rekrutenzahl stimmen in der Voraussetzung, daß die Regierung eine Verkürzung der Waffenübungen bewilligen und die zweijährige Dienstzeit in einer bestimmten Zeit einführen werde. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen bei den Christlichsozialen.) • Die wirtschaftliche Nottage in Amerika. Von einem Landsmanne, der erst kürzlich aus Amerika heimgekehrt ist, haben wir einen Bericht über die gegenwärtig dort herrschende Notlage erhalten. Da der Bericht sich vor allem mit den in Amerika ansässigen Gottscheern befaßt, erhält er dadurch unser besonderes Interesse, weshalb wir im nachfolgenden seinen wesentlichen Inhalt zum Abdrucke bringen. Der Anfang der Krisis fällt in den Monat Oktober vorigen Jahres, u. zw. waren es große Banken, die sich plötzlich als zahlungsunfähig erklärten. Ihnen folgten bald mehrere Fabriken durch Einstellung oder Beschränkung des Betriebes, wodurch Scharen von Arbeitern verdienstlos wurden. Von einer Beschäftigung in der Landwirtschaft war nicht viel zu erhoffen, da um diese Zeit die Feldarbeiten zumeist beendet waren. Dem Mangel an Bargeld suchten die Fabriken anfänglich durch Verausgabung von Schecks zu begegnen, doch weigerten sich die Geschäftsleute bald, diese Schecks als Geldeswert von den Arbeitern anzunehmen, weil viele dieser Zettel gefälscht waren. So kam es täglich schlimmer. Erst als bekannte amerikanische Millionäre und das Ausland den Geldinstituten zu Hilfe eilten, besserte sich einigermaßen die Notlage; sie ist aber immerhin noch so groß, daß von einer Auswanderung nach Amerika heuer entschieden abgeraten werden muß. Die Hoffnung auf Arbeitsgelegenheit ist dort jetzt gleich Null. Es ist einfach unverständlich, wie trotzdem ganze Schiffsladungen von Arbeitsuchenden aus Europa noch ankommen. Warum denn die Leute nicht aufgeklärt würden, fragt der Berichterstatter. Dazu muß bemerkt werden, daß es an Mahnungen und Warnungen nicht fehlt. Doch «vollen sich viele nicht raten lassen. Sie meinen, daß es bloß Neid sei, der von der Reise ins Dollarland abrate. Von der zurzeit in Amerika herrschenden Not werden auch die Gottscheer hart mitgenommen. Viele von ihnen sind gleich, als sie die Aussichtslosigkeit auf baldige Besserung einsahen, heimgereift. Von den übrigen spüren die Mädchen und die in der Lebensmittelindustrie (Brauerei, Fleischhauerei, Bäckerei) beschäftigten Männer und Burschen die Not weniger. Mit den Maurern, Tischlern und Fabriksarbeitern steht es schlimmer. Viele von ihnen sind schon monatelang ohne Arbeit oder erhalten solche nur für ein paar Tage der Woche. Hat nun der Mann früher gespart, so müssen jetzt die Ersparnisse über die Not hinweghelfen. Wo jedoch das Ersparte klein, die Familie aber groß ist, wo gar nichts Erspartes ist, dort steht es trübe aus. Öffentliche Unterstützungen werden nämlich in erster Linie nur jenen zuteil, die das amerikanische Bürgerrecht bereits erworben haben. Es ist nichts Seltenes, daß die Frau aufs Waschen ausgehen muß, während der Mann daheim die Kinder versorgt. Wie lang dies dauern wird? Niemand weiß es bestimmt. Es heißt zwar von vielen, daß nach der Neuwahl des Präsidenten die gewesenen guten Zeiten wiederkehren; andere wiederum halten die gegenwärtige Krisis für den Vorboten einer gewaltigen Revolution. Der ungeheure Reichtum einiger weniger auf der einen Seite, die skrupellose Ausbeutung der Arbeitskraft und der Mangel jeder staatlichen Arbeiterfürsorge verbunden mit einer oft unheimlichen religiösen Gleichgültigkeit anderseits, sind ja immer ein guter Boden für den Umsturz. Mögen sich nun die Dinge im nächsten Jahr auch wieder zum besseren wenden, so gilt auch für diesen Fall: Erstens, daß Mädchen mit guter Borkenntnis in häuslichen Arbeiten recht annehmbare Plätze finden, während solche, die zu Hause kein Nähen, Bügeln usw. gelernt haben, als „Greenhorn" bittere Schule durchmachen müssen. Gelernte Handwerker werden zweitens auch in Hinkunft eher Arbeit finden als gewöhnliche Tagwerker. Für Handlungsgehilfen ist kein Boden, da hier Überproduktion vorherrscht. Vor allem aber müssen die Gottscheer dahin gelangen einzusehen, daß Gottschee noch nicht der schlechteste Flecken Erde ist. Es ist töricht, immer nur über das arme Ländchen zu jammern. Durch Einigkeit ,d Fleiß kann auch bei uns noch mancher Fortschritt erzielt werden. Am sollte immer vor Augen haben, daß sich nicht das Land nach „ng richten wird, sondern wir uns nach der Beschaffenheit des Landes richten müssen. ______________ Prolelarisrerung des Bauernstandes durch die Inden. Bis zum Jahre 1867 — in welchem wir die Judeneman-ripation erhielten — durften die Juden keine Bauerngüter ankaufen. Kaum aber hatten die Deutschliberalen die Emanzipation durch= gesetzt noch im Jahre 1867, da kauften die Juden schon 30 größere Besitzungen an. Die Zahl der jüdischen Großgrundbesitzer stieg 1870 auf 68, 1873 auf 289, 1890 auf 680, und heute ist jeder vierte Großgrundbesitzer ein Jude. In den Jahren 1874 bis 1892 gingen 4300 Bauerngüter in den Besitz jüdischer Wucherer über, und heute besitzen die Juden schon 70 Prozent des gesamten Grund und Bodens von Galizien. Mehr als 2 Millionen arische katholische Bauern müssen auf ihrem einstmal ihnen schuldenfrei gehörenden Grunde dem Juden den Knecht abgeben. Wie erschreckend die Proletarisierung der galizischen Bauern fortschreitet, kann man daraus ersehen, daß 1891 durch Lizitation 2117 Bauerngüter verkauft wurden, 1893 schon 2274, 1898 gar schon 2806, und jetzt gehen jährlich' durchschnittlich 2600 Bauerngüter in jüdische Hände über. Man kann also leicht ausrechnen, wie lange es noch dauern wird, bis ganz Galizien keinen einzigen selbständigen Bauer mehr hat, bis der gesamte bäuerliche Grund und Boden in den Krallen des Wucherjudentums sein wird. Der Wert des Bauernvermögens, welches auf diese Weise jährlich vom Judentum geraubt wird, beträgt 8 bis 9 Millionen. In den meisten Fällen verliert die Bauernschaft ihren Besitz wegen Schulden, die manchmal nur ein paar Kronen ausmachen. Bon den in den Jahren 1895 bis 1897 durchqesührten Zwangsversteigerungen schwankte bie Schmd des Bauers zwischen 50 und 2 (II) Kronen. In 2836 Fällen verloren die Bauern ihr väterliches Erbteil wegen Schulden in der Höhe von 200 bis 1000 Kronen. Daß so etwas möglich ist, sollte man kaum glauben. Aber der Jude versteht es meisterhaft, dem Gesetze eine Nase zu drehen. Wucher in allen Formen ist ihm das liebste „Geschäft". Er borgt dem Bauer mit größter Bereitwilligkeit, za drängt ihm förmlich ein Darlehen aus. Und wehe dem Bauer, den so ein Jude einmal in den Klauen hat. Wenn der Jude die Zeit für gekommen erachtet, zieht er die Schlinge zu, aus dem freundlich grinsenden Gesicht wird ein höhnisch freches und unbarmherzig wird der Christ von Haus und Hof gejagt. Ja, oft ist es schon vorgekommen, daß der Bauer dann als Knecht aus seinem eigenen Boden und ohne Lohn dem Juden die Schuld noch abroboten und Frau und Töchter dem ekelhaft lüsternen Hebräer ausliefern muß. Die ärgste Sklaverei ist in Galizien wieder durch die Wucherjuden eingeführt. Darum: Schutzgesetze gegen das Wucherjudentum sonst geht nach und nach der ganze arische Bauernstand zu Grunde, zur Bereicherung der jüdischen Schmarotzer. Die Rinderhuldigung in Schönbrunn. Wien, 21. Mai 1908. Als der Kaiser, gefolgt von den Erzherzogen und Erzherzoginnen, auf der Terrasse des Schlosses zur Entgegennahme der Kinderhuldigung erschien, empfingen ihn brausende Hochrufe. Der Monarch nahm auf der Estrade Platz und folgte mit außerordentlicher Aufmerksamkeit dem Festspiele. Zu wiederholten Malen lächelte der Kaiser sichtlich gerührt und befriedigt und dankte wiederholt salutierend für die Huldigung der Kinder. Der Huldigung wohnten teils vom^Schlosse aus, teils auf den errichteten Tribünen die Hof- und Staatswürdenträger und die Mitglieder der Aristokratie bei. Nach beendigtem Festspiele begab sich der Kaiser über die Freitreppe zur Honoratiorentribüne. Der Kaiser schritt durch die Reihen der Kinder, welche an der Aufführung der Reigen beteiligt waren, sprach einige von ihnen an und gab seiner Freude und Anerkennung laut Ausdruck. Sodann begab sich der Monarch zur Sängertribüne und sprach dem Chormeister Kirchl sowie den Sängern und Sängerinnen seine Anerkennung aus. Dem Bürgermeister Dr. Lueger gegenüber dankte der Kaiser auf das herzlichste und sagte: „Die Kinder sind für mich das Schönste und Liebste. Je älter ich werde, desto mehr liebe ich die Kinder." Zum Präsidenten des Subkomitees Gemeinderat To mola äußerte sich der Kaiser, er werde diesen Tag niemals vergessen. Hierauf zeichnete der Kaiser eine Reihe von Persönlichkeiten, die sich um die Veranstaltung verdient gemacht hatten, durch Ansprachen aus. Um dreiviertel 11 Uhr verabschiedete sich der Kaiser und schritt wieder die Freitreppe hinauf. Mit der Absingung ver Volkshymne jchlvß die Huldigung. Der Abtransport der Kinder vollzog sich anstandslos. Abgesehen von einigen ganz unbedeutenden Unfällen ereignete sich kein Zwischenfall, obwohl sich 82 Tausend Kinder an der Huldigung beteiligten. Aus Stabt und Land. Gottschee. (Personalnachricht.) Der Kaiser hat dem Oberlandesgerichtsrat Herrn Ludwig Golia in Rudolfswert aus Anlaß der erbetenen Versetzung in den dauernden Ruhestand taxfrei den Titel eines Hofrates verliehen. — (Inspektion.) Der Fachinspektor Herr Schulrat Prof. Hermann Lukas inspizierte am 23. Mai am hiesigen Staats-gumnasium den Zeichenunterricht. v N ^ rvvi, — (Verleihung des Direktortitels.) Der Minister für Kultus und Unterricht Dr. Marchet hat dem pensionierten Oberlehrer Alois Kleebinder „in Würdigung seiner vieljährigen, sehr ersprießlichen Wirksamkeit im Dienste der Schule", den Direktortitel verliehen. Direktor Kleebinder hat sich um die Organisation der niederösterreichischen Bauernschaft große Verdienste erworben und wurde erst kürzlich von der Gemeinde Gutenbrunn im Bezirke Herzogenburg, in welcher er viele Jahre als Schulmann tätig war, durch die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes ausgezeichnet. Auch bei der Gründung des Gottscheer Bauernbundes hat Herr Direktor Kleebinder tätig mitgewirkt. — (Fachschule.) In der dritten Woche des vorigen Monates traf der Personalreferent für Fachschulen des k. k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten, Herr Sektionörat Redei, hier ein und informierte sich eingehend über den Zustand und die Verhältnisse der hiesigen Fachschule. Der Herr Sektionsrat äußerte, wie ivir hören, über das Gesehene seine volle Befriedigung. — (Tantur bei Jerusalem.) Das Großpriorat von Böhmen und Österreich des Malteser-Ritterordens hat in seiner diesjährigen Kapitelsitzung einhellig beschlossen, aus Anlaß des 60jährigen Regierungsjubiläums des Kaisers im Ordenshospiz Tantur bei Jerusalem größere Investitionen vornehmen zu lassen. Das Provinzialkapitel hat zu diesem Zwecke 50.000 K votiert. Anläßlich der Orientreise des Kaisers gab der Monarch dem Wunsche Ausdruck, daß das Großpriorat von Böhmen und Österreich in Jerusalem ein Hospiz gründe. Diesem Wunsche wurde im Jahre 1870 entsprochen und der Kaiser hat das Protektorat über das Ordenshospiz übernommen. — Um die Erwirkung dieser Jubiläumsspende hat sich unser Landsmann Herr Pater Ansgar Hönigmann, Prior des Ordenshospizes in Tantur, erfolgreich bemüht, der schon seit einer Reihe von Jahren in Tantur sehr verdienstvoll tätig ist. Bei der kürzlichen Wahl der Prioren in Graz wurde P. Ansgar neuerdings zum Prior des Hospizes in Tantur gewählt. Es fällt ihm nun auch die wichtige Aufgabe zu, das Hospiz zu vergrößern und zu erweitern. Bei seiner bekannten Energie und Umsicht wird ihm dieses wichtige Werk gewiß bestens gelingen, was wir aus vollem Herzen wünschen. — (Ein mißglückter Gaunerstreich.) Samstag den 16. v. erhielt der Hotelier „Zur Post", Herr Großauer, einen Expreß- I Brief aus Wien, worin er von dem Selztaler Kaufmann Herrn Schleimer dringlichst ersucht wurde, demselben sofort 2000 K nach Wien zu senden, er (Schleimer) befinde sich in großer Verlegenheit und brauche das Geld in Wien notwendig, nach seiner Heimkehr werde er es Herrn Großauer sofort rückerstatten. Herr Großauer schöpfte Verdacht, telegraphierte um Auskunft an Schleimer nach Selztal, und als er von diesem keine Antwort erhalten, an den Selztaler Hotelier Steirer, welcher antwortete, daß Kaufmann Schleimer zu Hause und gar nicht in Wien sei. Darauf zeigte Herr Großauer den Schwindel dem Gendarmerie-Postenkommando in Admont an, welches nach Erhebung des Falles in Selztal und Admont der k. k. Polizeidirektion in Wien die Anzeige machte, daß ein dortiger Gauner den Namen des Kaufmannes Schleimer mißbraucht habe, um von Herrn Großauer Geld zu entlocken. Als am folgenden Tage die Wiener Polizei bei dem Postamts, wohin der Schwindler sich die Antwort von Herrn Großauer unter dem Zeichen „G. Sch." erbeten, nachforschte, wurde ihr mitgeteilt, daß einige Zeit vorher, um 9 Uhr vormittags, ein junger, zirka 24jähriger Mann eine Postanweisung unter dieser Adresse beheben wollte. Hoffentlich gelingt es der Polizei, des Schwindlers habhaft zu werden. — (Ausschließlicher Gebrauch der Kronenwährung.) Durch die Verordnung des Finanzministeriums vom 24. April 1908, kundgemacht im Reichsgesetzblatte vom 30. April 1908, ist den Handelsund Gewerbetreibenden im Verkehre mit dem Publikum die Rechnung in der früheren österreichischen Währung verboten worden. Ebenso dürfen die Preise sowohl in Anboten, Rechnungen, Fakturen, Preis-tarisen, Preisverzeichnissen, Ankündigungen und öffentlichen Bekanntmachungen, als auch in Schaufenstern, Auslagen, auf Ausstellungen, Märkten und dergleichen nicht mehr in der früheren österreichischen Währung angegeben werden. Übertretungen dieses Verbotes werden mit Geldstrafen von 2 bis 200 Kronen oder mit Arrest von sechs Stunden bis zu 14 Tagen bestraft. Diese Verordnung wird mit 1. Juli 1908 in Kraft treten. Die Handels- und Gewerbetreibenden werden aber in ihrem eigenen Interesse schon jetzt auf diese Verordnung aufmerksam gemacht und aufgefordert, rechtzeitig alle Vorkehrungen zu treffen, um vom 1. Juli 1908 an ihren Betrieb den neuen Vorschriften entsprechend führen zu können. — (Das Wasser- und Elektrizitätswerk) versendete kürzlich an die Lichtkonsumenten folgende Zuschrift: „In der Sitzung der Stadtgemeindevertretung vom 30. April l. I. wurde beschlossen, elektrischen Strom zu Beleuchtungszwecken an Konsumenten nur nach Zähler zum Preise von 5 h für die Hektowattstunde und nicht mehr gegen Zahlung des Panschaltarises abzugeben. In Durchführung dieses Beschlusses wird Ihnen hiemit der Bezug von elektrischem Strom nach Pauschaltarif mit dem Beifügen gekündigt, daß die Abgabe desselben gegen Pauschaltarifentrichtung mit 30. September 1908 definitiv eingestellt werden wird. Euer Wohlgeboren werden demnach eingeladen, sich bis 1. Juli l. I. anher zu äußern: 1.) ob Sie Strom zu Beleuchtungszwecken nach Zählern wünschen; 2.) ob Sie sich den mit Eichschein versehenen Zähler selbst oder im Wege des Werkes für eigene Kosten zu beschaffen gedenken; 3.) oder ob Sie den vom Elektrizitätswerke anmontierten Zähler gegen Zahlung der Jahresmiete von 16 K benützen wollen. In diesem Falle wird das Werk den Zähler selbst beistellen und bleibt derselbe, auch Eigentum des Werkes. Langt von Euer Wohlgeboren eine Äußerung nicht ein, so wird an Sie Lichtstrom nur bis 30. September 1908 abgegeben werden. Der Zähler mit Eichschein inklusive Montage re. dürfte auf 110 K zu stehen kommen." — (Fahrbegünstigungen für aktive Mannschaft in Zivilkleidung für die Ernteurlaube.) Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 12. März 1908 wird verlautbart, daß sich sämtliche am Militärtarif beteiligten österreichisch-ungarischen und Bosnisch« herzegowinischen Eiseubahnverwaltungeu bereit erklärt haben, der auf Ernteurlaub abgehenden aktiven Mannschaft, auch wenn selbe in Zivilkleidung reist, für die Fahrt vom Orte der Dienstleistung nach dem Urlaubsort und zurück die den Militärpersonen Bei Reisen außer Dienst in Uniform zugestandenen Fahrbegünstigungen bis auf Widerruf zu gewähren. Diese Fahrbegünstigung erstreckt sich nur auf die dritte Wagenklasse der Personenzüge. Als Legitimationsdokument für die Inanspruchnahme dieser Fahrbegünstigung gilt der Urlaubsschein. Auf dem Urlaubsschein muß jedoch seitens der dieses Legitimationsdoknment ausstellenden Militärbehörde (Kommando, Truppe, Anstalt) der spezielle Zweck der Reife durch Beisetzung des Wortes „Ernte" vor d'em Titelworte „Urlaubsschein" ersichtlich gemacht werden. Um Mißtrauen vorzubeugen, darf das Wort Ernte nicht handschriftlich, sondern nur mittels einer rotfarbigen Stampiglie beigesetzt werden. Die erforderlichen Stampiglien und Farbkissen sind aus den Kanzlei (Schreibspesen) Pauschalien und bei jenen Unterabteilungen, für welche ein Schreibspesenpauschale nicht bemessen ist, aus dem Wirtschaftspauschale p beschaffen. Die der Stempelpflicht nicht unterliegenden Urlaubsscheine sind von der Mannschaft sowohl beim Antritt der Reife als auch bei der Rückfahrt dem Kassier (Schalterbeamten) behufs Abstempelung und während der Fahrt dem Fahrpersonal auf Verlangen vorzuweisen. — (Verteuerung der Arzneimittel.) Seit einiger Zeit besteht eine neue Arzneitaxe in Kraft. Wer das Unglück hat, die Apotheken in Anspruch zu nehmen, wird schon bemerkt haben, daß die „lateinische Küche" erheblich teurer geworden ist. Es find tatsächlich 194 Arzneiartikel im Preise erhöht worden. Die Einleitung zur Ministerialverordunng sagt gewissermaßen zur Entschuldigung: „Die im Laufe des Jahres 1907 eingetretene, zum Teil nicht unbedeutende Erhöhung der Handelspreise vieler zu arzneilichen Zwecken verwendeten Drogen und Chemikalien machte eine Revision der Taxansätze notwendig." Die „Revision" ist in solchen Fällen immer mit Preiserhöhung gleichbedeutend.' Unter den verteuerten Arzneimitteln findet man u. a. Salizyl, Äther, Chloroform, Vanille, Chinin, Tamarinden, Glyzerin, Belladonna usw. Einige wenige Arzneimittel wurden im Preise etwas herabgesetzt. Der kleinste Preisansatz für die Bewertung eines Artikels beträgt 5 h; nur für gewöhnliches Waffer, welches in der Apotheke auch bezahlt werden muß, werden 2 h per Liter berechnet. Bemerkenswert ist übrigens, daß auch die Gefäße und Schachteln teurer geworden sind. — (Im Provinzkapitel der Barmherzigen Brüder), welches unter dem Vorsitze des Ordensgenerals P. Kassian Gasser vom 21. bis 25. Mai in Graz tagte, wurden u. a. gewählt: P. Leopold Danen, bisher Prior in Kandia bei Rudolfswert, zum Prior in Kainbach; P. Polikarp Vaupotič zum Prior in Kandia und P. Dr. Ansgar Hönigmann wiederum zum Prior in Tantnr. Versetzt wurden u. a.: P. Bernard von Graz nach Kandia, Fr. Siegfried von St. Veit nach Kandia, Fr. Gebhard von Kandia nach Graz, Fr. Roman von Kandia nach St. Veit und Fr. Alois von Graz nach Kandia. — (Ernteurlaube und Waffenruhe.) Im Bereiche des 3. Korps wurde für die dem Korpskommando unterstellten, jedoch in anderen Korpsbereichen ergänzungszuständigen Truppen der Zeitpunkt des Ernteurlaubes, wie folgt, festgesetzt: beim Feldjägerbataillon Nr. 5 vom 19. Juli bis inklusive 8. August, beim Feldjägerbataillon Nr. 29 und beim Hnsarenregimente Nr. 6 vom 15. Juli bis inklusive 4. August, beim b.-h. Infanterieregiment Nr. 2, Feldjügerbataillou Nr. 17, 21, bei den im Korpsbereiche befindlichen Kompanien der Pionierbataillone Nr. 5, 8 und 11, beim 2. Bataillon des Festungsartillerieregimentes Nr. 1 vom 12. Juli bis inklusive 1. August, bei allen übrigen Truppenkörpern und Abteilungen des Heeres in der Zeit vom 28. Juni bis inklusive 18. Juli. Um Zweifeln vorzubeugen, wird bekanntgegeben, daß bei der Infanterie- und Jägertruppe während der Zeit des Ernteurlaubes Waffenruhe eintritt. Für die Angehörigen der k. k. Landwehr wurde mit Landwehrkommandoverordnung M. A. Nr. 1445 von 1908 der Termin für Erntenrlanbe vom 15. Juli bis einschließlich 4. August festgesetzt. Um den politischen Behörden die Nachforschungen bezüglich der wirklich geleisteten Feldarbeit zu erleichtern, haben alle Truppen und Anstalten über die innerhalb des 3- Korps- und Landwehrbereiches zur Beurlaubung gelangenden Leute spätestens acht Tage vor Urlaubsantritt den Bezirksbehörden Verzeichnisse direkt einzusenden, aus welchen die Namen und Urlaubs-otte der für Erntezwecke in dem betreffenden Bezirk beurlaubten Mannschaft sowie der Antrag des Urlaubes zu entnehmen sind. Auf eine Anfrage wird bemerkt, daß Ernteurlaube nur in der für dm betreffenden Truppenkörper (Anstalt) festgesetzten Zeit zu bewilligen sind. Bitten um Beurlaubung zu einer anderen Zeit sind daher grundsätzlich abzuweisen und auch nicht erst dem Korps-, bezw. Landwehrkommando zur Entscheidung vorzulegen. In dem nach Schluß der Truppenübungen vorzulegenden Berichte über Ernte-«rlaube ist jedoch die Zahl der für eine Beurlaubung an einem anderen Zeitpunkte bittlich gewordenen Mannschaft und welche Zeitpunkte verlangt wurden, zu melden. — Wir machen schließlich nochmals darauf aufmerksam, daß die Ernteurlaube nicht Vergnügungsoder Erholungsurlaube sind, sondern Arbeitsurlaube. Der Urlauber ist also verpflichtet, bei den Erntearbeiten mitzuhelfen. Die k. k. Bezirkshauptmannschaften werden durch die Gendarmerie nachforschen lassen, ob zu Erntezwecken beurlaubte Soldaten dem Zwecke des Urlaubes wirklich nachkommen. Ein Mißbrauch des Ernteurlaubes würde jedenfalls unangenehme Folgen nach sich ziehen. — (Das neue Wehrgesetz.) Landesverteidigungsminister FML. v. Georgi gab kürzlich Erklärungen über das neue Wehrgesetz ab. Der Minister erklärte, die Wehrreform sei ebenso vom Standpunkte der Bevölkerung dringend notwendig, wie auch vom Standpunkte der Heeresverwaltung. Das zu schaffende neue Wehrgesetz basiert bekanntlich auf der zweijährigen Dienstzeit, die nicht mit einem Schlag, sondern nach entsprechender Vorbereitung allmählich nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten personellen und materiellen Mittel und nach entsprechender Vermehrung des Rekruten-kontingents durchgeführt werden kann. Durch den Wegfall der Losnummern soll künftig die Scheidung der Rekruten und Ersatzreservisten nicht vom Zufall, sondern von der Rücksicht auf die Würdigkeit abhängig sein. Der Minister äußerte sich auch über die Möglichkeit eines liberalen Vorgehens bei Erledigung der Gesuche um dauernde Beurlaubung. Es müßte das in der Form einer Ersatzstellung geschehen. Die diesbezügliche Vorlage hofft der Minister bei der Vorlage über das nächste Rekrutenkontingent einbringen zu können. — (Warnung vor zigeunerischen Pferdehändlern.) Wie mitgeteilt wird, haben im Laufe dieses Jahres mehrere Zigeuner auf Jahrmärkten dämpfige Pferde um teures Geld verkauft. In zwei Fällen wurden die Pferde vor dem Kaufabschluß von den Käufern inbetreff der Dämpfigkeit erprobt, wobei sich nicht die leiseste Spur zeigte, daß die Tiere krank waren, weshalb die Vermutung nahe liegt, daß die Zigeuner Mittel besitzen, durch welche sie die Dämpfigkeit für kurze Zeit zu beseitigen verstehen. — (Ein Gesetz über die Kinderarbeit.) Das Subkonutee des sozialpolitischen Ausschusses hat den Entwurf eines Gesetzes über die Kinderarbeit fertiggestellt. Das Gesetz enthält im wesentlichen folgende Bestimmungen: Kinder vor vollendetem 14. Lebensjahre dürfen zur Erwerbsarbeit nur nach Maßgabe dieses Gesetzes verwendet werden. Die Verwendung von Kindern vor vollendetem 12. Lebensjahre ist verboten und nur zu leichteren landwirtschaftlichen Arbeiten gestattet; doch dürfen auch in der Landwirtschaft Kinder vor vollendetem 10. Lebensjahre zur Erwerbsarbeit nicht verwendet werden. An Schultagen dürfen Kinder nicht länger als drei Stunden und nicht vor dem Vormittagsunterricht verwendet werden. Zu Mittag ist ihnen eine mindestens zweistündige Pause M gewähren. Am Nachmittag darf mit der Arbeit erst eine halbe Stunde nach Schluß des Unterrichtes begonnen werden. An schulfreien Tagen darf die Arbeit nicht länger als vier (fünf — über diese Frage wurde im Unterausschuß keine Einigung erzielt) Stunden, in der Landwirtschaft sechs Stunden dauern. Verboten ist die Verwendung an Sonn- und Feiertagen, ferner; (mit Ausnahme der Landwirtschaft) in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens, in der übrigen Zeit zwischen 8 Uhr abends und 7 Uhr morgens. Bei öffentlichen theatralischen Vorstellungen und sonstigen öffentlichen Produktionen und Schaustellungen dürfen Kinder nicht beschäftigt werden. Wenn jedoch ein besonderes Interesse der Kunst oder Wissenschaft vorliegt, kann die politische Behörde erster Instanz im einzelnen Fall nach Anhörung der Schulleitung eine Ausnahme zulassen, in welchem Fall auch das Verbot der Arbeit nach 8 Uhr abends keine Anwendung findet. Schärfere Bestimmungen gelten für die Verwendung fremder Kinder, das ist solcher, die nicht zum Familienhaushalt gehören. Übertretungen werden von den politischen Behörden mit Geld oder Arrest bestraft. Die Strafgelder find zu Zwecken der öffentlichen Jugendfürsorge zu verwenden. t ^ .. , — (Militärische Ausbildung und Wafjenubungen der Lehrer, Unterlehrer usw.) Die in den Paragraphen 33:6 und 36:2, beziehungsweise im § 40:3 der Wehrvorschriften, I. Teil, gezeichnete Mannschaft wird im Bereiche des 3. Korps zur militärischen Ausbildung und zu den Waffenübungen ohne Rücksicht auf die Standeszuständigkeit zu dem in ihrem Aufenthaltsort befindlichen oder demselben nächstgelegenen Ersatzkörper einberufen. Die^ mm-tarische Ausbildung erfolgt im Küstenlande, in Krain und in Kärnten in der Zeit vom 21. Juli bis 14. September, in Steiermark m der Zeit vom 16. Juli bis 9. September. Die Waffenübung beginnt am gleichen Tage wie die militärische Ausbildung. (Frühjahrswaffenübungen der Artillerie im dritten Korpsbereiche.) Wie wir erfahren, finden die Frühjahrswaffenübungen der Reservemänner und der Ersatzreservisten der Artillerie im Territorialbereiche im Aahre 1908 in nachstehenden Perioden statt' beim Haubitzenregiment Nr. 3 in Graz und beim Feldkanonenregiment Nr. 7 in Laibach, Nr. 8 in Görz und Nr. 9 in Klagenfurt in zwei Perioden von je 13 Tagen, und zwar: vom 15. bis 27. ^unt und vom 20. Juni bis 12. Juli; beim Gebirgsartillerieregiment Nr. 3 in Villach in zwei Perioden von je 28 Tagen, und zwar vom 1. bis 28. Juni und vom 29. Juni bis 25 Juli, endlich beim Festungsartillerieregiment t Nr. 4 und Festungsartiüeriebatalllon Nr. 8 in Pola in einer Übungsperiode von 18 Tagen, und zwar in der Zeit vom 15. bis 27. Juni — (Ernteurlaube im Bereiche des 3. Korps.) Diese Urlaube werden im Bereiche des 3. Korps für die Mannschaft des Heeres in der Zeit vom 26. Juni bis 28. Juli, für Angehörige der Landwehr vom 15. Juli bis 4. August bewilligt Werden, szür die Gewährung solcher Urlaube kommen in erster i,trne jene Soldaten in Betracht, die als Familienerhalter oder als Besitzer von Landwirtschaften reklamiert wurden, denen jedoch die Beurlaubung nach § 60 der Wehrvorschriften I. Teil nur mit Rücksicht aus die ungünstigen Standesverhältnisse nicht zugestanden werden konnte, beziehungsweise welchen bei „sonst berücksichtigungswürdigen Verhältnissen die Begünstigung der Übersetzung m die Ersatzrejerve als Landwirtschaftsbesitzer mangels der im Wehrgesetze verlangten formellen Voraussetzungen versagt werden mußte. Die Gesuche um Erteilung von Ernteürlauben sind von den Angehörigen der Urlaubswerber schriftlich an die betreffenden Standesträger zu richten und bei den politischen Behörden erster Instanz einzubringen. Zur Einbringung derartiger Gesuche erscheinen nicht nur solche Verwandte .der Urlaubswerber befugt, die nach den Bestimmungen des § 34 des Wehrgesetzes zur Einbringung von Begünstigungsansuchen sur in aktiven Militärdiensten stehende Personen berechtigt sind, sondern es können auch entfernte Angehörige bann berücksichtigt werden, wenn der zu Beurlaubende vorher im Familienhaushalte mit ihnen gelebt hat. Mit Rücksicht auf die festgesetzten Urlaubstermine liegt es im Interesse der auf derartige Beurlaubungen reflektierenden Parteien, die Gesuche tunlichst bald bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen. — (Jubiläums-Zehn- und Zwanzigkronenstucke.) Anfang Mat ist mit der Ausgabe der Jubiläumsgoldmünzen zu 10 und 20 K begonnen worden. Die eine Seite dieser Münzen trägt das Brustbild des Kaisers, welches nach einem von Professor Marschall geschaffenen Modelle vom Medailleur des Hauptmünzamtes Rudolf Neuberger hergestellt wurde. Die Rückseite zeigt den kaiserlichen Adler in einer von den umlaufenden Landesgoldmünzen abweichenden, jedoch heraldisch korrekten Ausführung mit der Umschrift „Duodecim lustris gloriose peractis“ und, nebst der Wortbezeichnung 10 beziehungsweise 20 coronae, die Jahreszahlen 1848 und 1908, welche bei den 20 Kronenstücken oberhalb, bei den 10 Kronenstücken unterhalb des Adlers angebracht sind. Die Stempel der Rückseite sind nach den Entwürfen des Leiters der Graveurabteilung des Hauptmünzamtes Andreas Neudeck gleichfalls vom Medailleur Neuberger geschnitten. Für Staatsrechnung wird nur eine beschränkte Anzahl dieser Münzen zur Ausprägung gelangen, welche nach Maßgabe der Vorräte von den Staatskassen und von den Anstalten der Österreichisch-ungarischen Bank in Verkehr gesetzt werden. Dagegen unterliegt die Ausprägung von Jnbilänms-Zwanzigkronenstücken durch das Hauptmünzamt für Privatrechnung keiner Beschränkung. — (Die nationale Tätigkeit der Wiener Christlich-sozialen.) Die „Korrespondenz des Deutschen Schulvereiues" schreibt über die 10.000 X-Spende, die die Gemeinde Wien außer der hohen jährlichen Subvention als Jubiläumsgeschenk dem genannten Verein zuwandte, folgendes: „Die Gemeinde Wien hat in hochherziger Weife außer ihrem Jahresbeitrags von 5000 K dem Deutschen Schulvereiue eine außerordentliche Spende von 10.000 K sür den Jnbelfonds gewidmet. Um den wackeren Beschluß haben sich insbesondere der Antragsteller GR. Guffenbaner und der Berichterstatter StR. Tomola verdient gemacht. Diese erfreuliche Tatsache ist ein neuer Beweis dafür, daß der Deutsche Schult)ereilt sich in den weitesten Kreisen des deutschen Volkes die verdiente Anerkennung errungen hat. Möge die Spende der Gemeinde Wien auch den der deutschen Schutzarbeit noch fernstehenden Volksgenossen ein leuchtendes Vorbild zur Nacheiferung sein." — (Fünfzighellerstücke.) Das Finanzministerium beabsichtigt die Ausgabe von Fünfzighellerstücken und will diesen Plan anläßlich der für 1910 anberaumten Erneuerung des Münz- und Währungsvertrages mit Ungarn verwirklichen. Fünfzighellerstücke waren bereits im Regierungsentwurf von 1894 vorgesehen. Damals wurde auch die Ausgabe von Fünfzighellerstücken in Erwägung gezogen, schließlich aber nahm man davon ans sozialpolitischen Gründen Abstand, weil durch die Schaffung von Fünfzighellerstücken einer Verteuerung gewisser Nahrungsmittel und billiger Gebrauchsartikel Vorschub geleistet werden könnte. Eine Einziehung der Silbergulden ist vorläufig nicht beabsichtigt, doch hat das Finanzministerium die Entscheidung getroffen, daß die bei den öffentlichen Kassen einlaufenden Silbergulden zurückbehalten werden. Witterdorf. (Ein nächtlicher Ruhestörer.) A. P. aus W. machte am 21. Mai im berauschten Zustande einige Minuten vor Mitternacht durch die Ortschaft Mitterdorf einen solchen ohrenbetäubenden Lärm, daß viele Bewohner ans dem Schlafe geweckt wurden und zu den Fenstern eilten, in der Meinung, das Dorf kenne. Wir erteilen dem A. P. den wohlmeinenden Rat, in Zukunft die Ortschaftsbewohner in ihrem Schlafe nicht stören zu wollen, da es ihm sonst leicht passieren könnte, daß er den Tag im Finstern zubringen müßte. — (Todesfälle.) Am 27. Mai ist der Besitzer Johann Kresse aus Kerndors Nr. 24 nach längerem Leiden gestorben. Drei Tage daraus starb der jüngste Sohn Matthias des Besitzers Matthias Hönigmann von Kostern Nr. 19. Der Knabe erlag nach nur eintägiger Krankheit einer akuten Gehirnentzündung. •— (Trauungen) Am 28. Mai wurden der verwitwete Häusler Andreas Perz ans Rain Nr. 16 uud Margaretha Žagar aus Mooswald Nr. 4; am 1. Juni Johann Grivitz aus Nieder-möfel Nr. 14 und Theresia Mochar ans Mitterdorf Nr. 29 getraut. — (Versammlungen.) Am Himmelfahrtsfeste hielt bei zahlreicher Beteiligung der Wanderlehrer Pregl hier eine Versammlung ab, bei welcher landwirtschaftliche Angelegenheiten besprochen wurden. — Sonntag den 31. Mai hatten der Zweigverein für Bienenzucht und die Ortsgruppe des Deutschen Schnlvereines Hauptversamm- lung. Auch diese Versammlungen waren recht gut besucht und verliefen ungestört. Walgern. (Markt.) Der Urbanimarkt am 25. Mai tuat sehr gut beschickt. Auch der Verkauf gestaltete sich lebhaft, doch mehr wegen Futtermangels als wegen der gebotenen Preise. Die den ganzen Monat Mat anhaltende Dürre droht die Viehpreise noch weiter niederzudrücken. — (Trauung.) Am 18. Mai sind Franz Samide von Malgern Nr. 34 und Stephanie König aus Obrem Nr.8 getraut worden. Ein großer Kreis von Verwandten der Brautleute nahm an der Feierlichkeit teil. Möge der weitere Lebensweg des jungen Ehepaares ein recht glücklicher werden! Hberl'oschin. (Notwendigkeit der Viehversicherung.) In kurzer Zeit sind in Ober- und Unterlvschin drei Stück Vieh aus der Hutweide verunglückt. Bei der bedrängten Lage unseres Bauernstandes sind solche Unglücksfälle doppelt fühlbar und der Ruf nach pflichtmäßiger Landesviehversicherung vollauf gerechtfertigt. Wmdischdorf. (Abreise.) Herr Dr. P. Ansgar Honigmann, ein Windischdorser, der seit Ostern in der Heimat war, ist neuerdings zum Prior der Barmherzigen Brüder und zum Leiter des Malteser-Ritterspitales in Tantnr bei Jerusalem gewählt worden. Bor einigen Tagen ist er dorthin wieder abgereist. Aktkag. (Wo steckt der deutsche Volksrat?) Der angeblich zur Festigung deutschen Besitzes in Krain gegründete unb mit Pomp angekündigte „Deutsche Volksrat" scheint in der Lanb-tagSwahländerung keinen Finger für die Gottscheer Bauern gerührt zu haben. Wär’8 anders nicht gegangen, so hätte doch der deutsche Großgrundbesitz eines seiner Mandate uns Gottscheer Bauern Überlassen können. Dadurch wäre dem Deutschtum in Krain nur genützt worden. Dieses Mandat wäre nämlich immer deutsch geblieben — während allem Anscheine nach die Großgrundbesitzmandate in absehbarer Zukunft in Gefahr kommen. Wieg. (Der Markt) am 16. Mai war gut besucht; verkauft wurde aber wenig, weil fremde Käufer nicht gekommen waren. — (Am Jubiläumsfestzuge in Wien) beteiligen sich aus dem Hinterlande mehrere Personen. Die Namen derselben bringen wir das nächstemal. Höttemtz. (Der fürstliche Jäger) in Kaltenbrunn ist wiederum ein strenger Mann geworden. Seit ungefähr einem Jahre war ber Genannte die Güte selbst. Vor kurzem aber ließ er, wie wir hören, aus einer ganz geringfügigen Ursache fünf Burschen aus Göttenitz, die ihm voriges Jahr öfter Südmark-Lieder gesungen hatten, mit mehrtägigem Arreste bestrafen. Ja, Burschen! Wie wirb es Euch noch gehen, wenn schon jetzt. . .? — (Verletzung.) Auf der Dampfsäge in Kaltenbrunn ist ein Arbeiter durch einen größeren Holzklotz, der ihm über die Füße rollte, einigermaßen verletzt worden. — (Rückwanderung.) Vorigen Monat sind drei Personen ans Amerika, zwei Männer und eine Frau, da sich dort die schlechten Verdienstverhältnisse noch nicht geändert haben, wiederum in die Heimat zurückgekehrt. Messettal'. (Ein Ehrendiplom) für Bildung und Fortschritt haben die Edelknaben, die im Handlangerdienste des „freisinnigen Kleeblattes" stehen, einigen Gernegroß-Leuten ausgestellt, denen wir behufs Hebung ihres Größenwahnsinnes die Kousultterung eines Arztes anempfehlen. Wie lieblich klingen nicht die bedeutungsvollen Titel „Stänkarle, Wraßa", an welche sich die große Kulturperiode des Pseisens und Radauwesens knüpft, und wer kennt nicht den „Seppl", deu geistigen Riesen und stolzen Spanier, dessen geistige Schätze aber nicht einmal einen Fingerhut anfüllen, der beim Hause nur bie Rolle eines Strohmannes spielt und vom Gnadenbrot seiner besseren Ehehälfte lebtl Während anderswo die politischen Wogen sich schon gelegt, steigen sie bei uns immer höher. War das ein Pfeifen, Toben und Jodeln in der Nacht auf den 21. Mai vor dem Pfarrhofe! Die müden Nachbarsleute wurden in ihrer Ruhe gestört und standen auf. Nur die gegenüber dem Pfarrhofe stationierte Gendarmerie lag im tiefsten Schlummer oder ließ sich nicht flöten, weil sie vielleicht wieder (!) in irgend einem Gasthause ge-tabe ^Hundertunddurch auf den Letzten" spielte. Man bewarf den Pfarrhos mit Schmutz und seine so schön besudelte Fassade ist das Diplom, welches ausgeführt von den berüchtigten Malern der hiesigen Gegend nach Jahren noch die politische Reife und Bildung der '„Fürstenkinder" verkünden wird. In aller Früh am 21. Mai t*0n hatte der Pfarrhos die Ehre, von allen Seiten bewundert zu werden; denn so ein Kultur- und Meisterstück im Jahrhundert des fljchtes und der Aufklärung bekommt man nicht so leicht zu sehen. Die Christlichsozialen und die meisten der ruhigdenkenden Gegner waren darüber erbittert und verurteilten die Schandtat. Nur unsere hochlöbliche Gendarmerie hatte daran nichts auszusetzen, rührte sich nicht, um die Täter ausfindig zu machen; sie setzte sich vielmehr zum Spotte aller dem schönen Bilde gegenüber, betrachtete cs stundenlang, lachte ins Fäustchen und machte gute Miene zum dosen Spiel. Ist das nicht eine Ironie und ein Faustschlag ins Wlitz des Gesetzes? Was Wunder, daß manche sich ganz vogel-frei fühlen und die Achtung vor dem Gesetze allmählich schwindet. Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht. Man verzichtet zu Gunsten des Steuerguldens und der guten Ordnung auf derartige Wächter des Gesetzes. Sollte in günstiger Frist nicht Wandel geschaffen werden, wird man sich des Sprachrohres der öffentlichen Meinung bedienen, um zu zeigen, was unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit noch alles verborgen liegt. Weißerrfeks. (Sonntagsheiligung?) In jüngster Zeit wird hier der Sonntag durch knechtliche Arbeit in schreckerregender Werse geschändet, und zwar am meisten unter den Augen der berufenen behördlichen Faktoren. Oder sollte es niemand hören und sehen, was um das Haus Nr. 78 geschieht? Unerfindlich ist es uns auch wie man sich erdreisten kann, an Sonn- und Feiertagen während des Gottesdienstes Feuerwehrübungen usw. vornehmen zu lassen. Wann ist § 28 gestrichen worden, der Abschaffung des öffentlichen Ärgernisses gebietet? — Gewissen Leuten bei der Fabrrks-leitung möchten wir ans Herz legen, die armen Arbeiter etwas menschlicher zu behandeln. Wien. (Todesfall.) Am 9. v. M. ist hier Herr Josef Rom, f. k. Hauptmann d. R., im Alter von 79 Jahren gestorben. Der Verstorbene war noch einer von jenen Offizieren, die von Pick auf gedient haben. Er hat auch den Feldzug gegen Italien im Jahre 1859 mitgemacht. Am Leichenbegängnisse beteiligten sich alle Offiziere des Infanterieregimentes Nr. 22, bei welchem Regimente seine beiden Söhne als Hauptmann und Oberleutnant dienen. Der Verein der Deutschen aus Gottschee verlor in dem Dahmgeschie-denen nicht nur einen Landsmann, sondern auch ein eifriges Mit-glied, der trotz seines hohen Alters bei jedem Anlasse in der Mitte seiner Landsleute zu sehen war. Der Verein hat an der Bahre des Verstorbenen einen Kranz niedergelegt nnd die Mitglieder haben zahlreich an dem Leichenbegängnisse teilgenommen. Er ruhe tn Frieden! _________ Eine großartige Wauernverfammlung. Eine Bauernversammlung, wie sie am Himmelfahrtsfeste im Rathause in Wien stattfand, hat Österreich noch nicht gesehen.. An 20.000 Bauern zogen an diesem Tage nach einem Festgottesdrenste tn der Votivkirche ins Rathaus unter den Klängen mehrerer Musikkapellen ein. (Wegen Raummangels bringen wir einen ausführlichen Bericht nächstesmal.) Genossenschaftswesen. Wessettal. (Kassegebarung.) Im Monate Mai wurden 8405 K eingelegt, wodurch die Gesamteinnahmen auf 29.714 K 76 h gestiegen sind. Die Darlehen sind um 2200 K gewachsen und betragen bisher 4800 K. Ende Mai betrug der Geldverkehr unserer Rciisseisenkasse 59.060 K 09 h. Die Mitgliederzahl ist aus 36 gestiegen. — Am 24. Mai nahm der Aufsichtsrat unter dem Vorsitze seines Obmannes, Herrn Johann Jonke aus Nesseltal Nr. 14, die erste Überprüfung der bisherigen Kasse-Geschäftsführung vor. Unterlag. (Kassebericht.) Im Monate Mai wurden 6110 K 82 ’h eingelegt; die Gesamteinlagen betragen bisher 18.305 K 72 h. __________ Allerlei. Sollen Kuöerknkose heiraten? Diese Frage beantwortete Geheimrat Prof. Dr. Brumm in dem „Vereine für innere Medizin" in Berlin kürzlich dahin, daß eine Heirat für weibliche tuberkulöse Personen unter Umständen von den verderblichsten Folgen begleitet sein kann, so daß man wohl berechtigt ist, von einer solchen abzuraten. Amtliches. KonKursansfchreiöung. An den Volksschulen in Mitterdorf, Lienfeld, Nesseltal und Altbacher ist je eine Lehrstelle (in Altbacher die Lehr- und Schullerterstelle) zur definitiven Besetzung ausgeschrieben. Gesuche sind bis 18. d. v-lm vor-geschriebenen Dienstwege beim k. k. Bezirksschulräte emzubrmgen. Stipendienausschrervung. Der zweite, fünfte, siebente, vierzehnte, achtzehnte, einundzwanzigste und zweiundzwanzigste Platz jährlicher 100 K, der erste und der zweite dritte und siebente Platz jährlicher 200 K der II. Johann Stampflschen Studentenstiftung sind Studierende berufen, deren Muttersprache die deutsche ist und die zugleich Gottscheer Landeskinder sind, d. i. dem Gottscheer Boden nach dem ganzen Umfange des ehemaligen Herzogtums Gottschee "ngcho^M und^Mam E deutschen Lehranstalten (Universität, technische Hochschule und Hochschule für Bodenkultur usw., mit Ausnahme der theologischen Lehranstalten): b) Studierende an deutschen Mittelschulen und Lehrerbildungsanstalten; c) Studierende an deutschen Forst- und Ackerbauschulen: d) Studierende an deutschen gewerblichen Fachschulen. Das Präsentationsrecht steht der Vertretung der Stadtgemeinde Gottschee zu. — Die Gesuche sind bis längstens 10. ^um 1908 bei der Vorgesetzten Studienbehörde einzureichen. ____________________ Briefkasten. Die Monatsausweise der Raiffeisenkassen werden von jetztab am 19. jeden Monates veröffentlicht. Bei einmaliger Einschaltung kostet die viergespaltene Aleindruckzeile oder deren Raum f0 Heller, bei mehrmaliger Einschaltung 8 Heller. Bei Einschaltungen durch ein halbes )ahr wird eine zehnprozentige, bei solchen durch das ganze Jahr eine zwanzigprozentige Ermäßigung gewährt. Anzeigen. Die Anzeigengebühr ist bei einmaliger Einschaltung gleich bei Bestellung, bei mehrmaliger vor der zweiten Einschaltung zu erlegen. - Es wird höflichst ersucht, bet Bestellungen von den in unserem Blatte angezeigten Sinnen sich stets auf den „Gottscheer Boten" zu beziehen. Es ist eine Schande wie viel oft für Kerreuauzugstoffe bezahlt wird. Wollen Sie jedoch gut und billig kaufen, so lassen Sre sich gratis und franko meine Muster zur Ansicht kommen. Kva Kaller in Weißkirch öei Jägerndorf. Haus Nr. 8 in Oberloschin samt Wirtschaftsgebäude ist preiswert zu verkaufen oder zu verpachten. 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