MITTHEILUNGEN des historischen Vereines für Krain im August 18*6. Redigirt vom Din V. F. M lim . LcreinS-Secretär und GeschLftsleitcr rc. ic. 9 Die Ehre Krain's. Von Dr. Ethbiii Heinrich Costa. (Fortsetzung.) III. cr 2. Band beginnt mit dem fünften Buche „von den ältesten und alten Bewohnern des Landes Krain." Wie weit der Verfasser in seiner Untcrsnchnng hinaufgegangen ist. beweist sogleich das 1. Capitel „Von der Vermnthlich-kcit, daß die Crainischc Gegend auch vor der Sündflnth bewohnt gewesen fei.“ Auch hier werden eine Menge Gegenstände in den Kreis der Untersuchung gezogen, die ganz »»d gar nicht hieher gehören: Ob Gcoii der Nilstrvm sei? Ob der babylonische Thnrmban ans bloßer Furcht der Zerstreuung angefangen wurde x.? Die Hauptfrage beantwortet Valvasor dahin: „Es sei wahrscheinlich, daß (II. 20): „Hätten gleich in 3426 Jahren 4,000.000 Leute oder vierzig Hundert Tausend Menschen unablässig daran gearbeitet und der Thurm alle Wochen eine Meile in die Höhe gewonnen, so wäre dennoch das Werk in solcher Frist nicht vollendet. Hätte man das Holz aller Wälder und der ganze Erdkreis wäre zu Töpfer-Erde, das Meer aber sammt allen Flüssen und Seen zu Harz geworden, so würde doch weder zum Ziegclbrcnnen Holzes genug, noch zum Ton Erde genug vorhanden gewest sein, noch das Harz zugereicht haben. Auch so irgend ein Reiter alle Tage 30 Meilen hoch die Schncckcn-Stiegc des Thurmes hiiiausgeritten wäre, gelangte cr doch in 800 Jahren noch nicht an die oberste Spitze.“ — Das 3. Capitel handelt von der streitigen Anzahl der Kinder Noah's und führt den Beweis (?), daß Krain's erste Einwohner Japhetiten, und zwar nicht ans dem Stamme Ascanez, sondern 6Intim waren. Nach allem Bisherigen wird cs uns nicht auffallen, auch hier mancherlei ganz sonderbare Ercnrse zu finden, so einen ganz besonders schlüpfrigen (wo- fitaiit auch vor der Sündflnth bewohnt ivar, jedoch unfehl- von Hr. v. Valvasor überhaupt kein Feind gewesen zu sein bm gewiß sei cs nicht.“ Unter den Gründen findet sich' scheint, trotz seiner in Parcnthcsi beigefügten — Entrüstung Mch nachstehender, zwar von löblichem und in unseren Tagen seltenem Patriotismus zeigend, dagegen aber von Finger Stichhältigkeit und einer wenig richtigen Logik: »Weil die Schrift selbst spricht, die Menschen haben sich affcctirendcn Anmerkungen) auf S. 43 über das Venus oder .... Gelübde der Locrenser; dann einen andern ganz merkwürdigen über den Ursprung des Namens „Regensburg« u. s. f. — Das 4. Capitel behandelt ausführlich die Japydier Ms Erden vermehrt, steht daraus zu merken, es müsse (in der Reihe der Urvölkcr Krain's das zweite: Chiiim, Japy-die Welt mit Menschen sehr angefüllt und überall gewaltig Vier). Hier findet sich auch eine interessante Parallele zwischen bevölkert worden sein. Da sie denn die besten Länder, gegen Occident und Norden, nämlich Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Jllyrien, Ungarn, Kärnten, den herrlichen Rhein »nd Meycn x. (vor der Sündflnth!) schwerlich werden unbe-i»cht gelassen und beyncbst die überaus fruchtbaren Thäler Gain's oder die untere Gegend des Gcbirgs nicht verachtet haben.“ — Das 2. Capitel spricht „von der Jahrzeit erster -bcpflanznng Enropä nach der Sündflutb und denen Anstif-lipl des babyloii. Thurm-Gebäues;“ also durchaus Gegen-stände, die mit Krain's Geschichte kaum im entferntesten Zusammenhang stehen. Eigentlich handelt dieses ganze Epitel vom babylon. Thnrmban. Von diesem heißt es Noah und Prometheus (II. SS). Mit Rücksicht, daß die Japydier bloß der bestimmtere Ausdruck für den allgemeinen Namen C hitim sind, nennt Valvasor die Kelten das zweite Krain bewohnende Volk, „jedoch nicht jene Kelten, welche man hernach, zu den Zeiten der Römer, für den dritten Theil von Gallien genommen, sondern jene, die überall gegen Abend gewohnt und mit ihrem Namen den ganzen Occident angefüllt hatten.“ (Hyperboräer und Skythen seien in Krain überhaupt nie gewesen.) Und eben die Cellae Cariiii waren es. welche dem Alexander M. flaut Strabo, Buch 7.) auf seine Frage, ivas sie am meisten fürchteten, jene heroische Antwort gaben: „Nichts, als daß ihnen etwa der Himmel ans die Köpfe fiele!“ Hier wird ferner ein Irrthum Strabo's rücksichtlich des Aus-ganges der Flüsse Sobra und Kulp (II. 64) berichtigt. Die Kelten kamen nach Krain zur Zeit, „da Darius und Cyrus geboren wurden" (II. 65). Durch diese ganze Untersuchung zieht sich der in jüngster Zeit (vgl. Holzmann „Kelten und Germanen," 1855) neu aufgewärmte Irrthum, Kelten, Gallier und Germanier seien eins und dasselbe (vgl. insbesondere H. 72, zweite Spalte). Von den Gränzen des alten Carniae handelt Valvasor am Schlüsse dieses Capitels „dem wohlgewogenem Leser zugleich einen alten Caruischen Kriegsknecht sammt seinem Gewehr (p. 76) also ins Gesicht stellend, wie er auf einem alten Stein mit der Uebcrschrift „Carnus« angetroffen wurde." — Die Illyrier und Pannonier — als dritte Einwohner Krain's — bespricht das 6. Capitel. Einen ganz in Eisen gehüllten Ritter führt uns Valvasor hiebei mit dem gar nicht üblen Witze vor: „es solle dem geneigten Leser ein alter illyrischer Soldat zn Pferde nicht im eisernen Harnisch, sondern in beigedrucktem Kupfer unter die Augen reiten" (p. 80). —- Das 7. Capitel ergeht sich in sehr weitläufigen Untersuchungen insbesondere über die Etymologien der Namen Tauriskcr, Scordisker, Noriker, als der vierten Einwohner des Landes Krain, bringt topografische Bemerkungen über Noricum und Istria, und schließt mit zwei polemischen Erörterungen, daß Triest in ältester Zeit keine besondere Republik gebildet, sondern zu Istrien gehört habe, und daß der Fluß Nauportus mit Unrecht nach Istrien gesetzt wird (von vielen ältern Geographen und Historikern). Auch in diesem Capitel finden sich zur Veranschaulichung ein Paar Kupfer, uud von all' den gelehrten Untersuchungen hat auf Krain selbst mit gar Weniges einen unmittelbaren Bezug. Das Gleiche läßt sich vom 8. Capitel, welches von Dalmatien, den alten Illyriern und den Nönicrn (den fünften Einwohnern Krain'S) spricht, sagen. Spaltenlangc Auszüge aus Polybius mit breiter Ausmalung der Märchen von der Königin Teuca :c. machen einen bedeutenden Bestandtheil dieses, im Ganzen nicht sehr umfangreichen Abschnittes. — Valvasor benennt die Vandalen als das sechste Volk unseres Vaterlandes (9. Capitel). Ihren Namen leitet er von Wan (Wasser auf Dänisch), weil sie an der Ostsee zuerst seßhaft waren; daß man sic aber zu den Teutschen rechne, „muß also verstanden werden, daß man jene jütländischen Oerter zwo sie nämlich seßhaft waren) jetzt zu Teutschland mitrechne." Der zu seiner Zeit sehr verbreiteten Meinung (?!), daß am türkischen Hofe „Wendisch" gesprochen werde, tritt er, gestützt auf die „Reis-Beschreibungen etlicher verständiger und curiö-ser Peregrinanten," scharf entgegen (II. 129), und schlickt mit der (den Rer. Boic. lib. 4. p. 129, von Velser entnommenen) lebhaften Schilderung des Märtyrer-Todes, welchen Bischof Martin um's Jahr 737 durch die Vandalen (II. 134) erlitt. — Im 10. Capitel (von den Gothen, als siebenten Einwohnern des Landes, Krain) wird eine Frage reiflich erwogen, die Gründe für und gegen nach allen Seiten hin geprüft, welche auch später noch und bis auf unsere Tage vielfachen Streit unter den Gelehrten veranlaßt hat, die Frage: ob Getan und Gothen Ein Volk seien? Mit Recht entscheidet sich Valvasor (vorzüglich auf Cluver's Authorität gestützt) dagegen, obgleich auch die entgegengesetzte Ansicht im vorigen Jahrh, von Ludcwig und in neuester Zeit von Grim („Jornandes und die Gctcn" 1846, „Gcsch. der D. Sprache" 1848) und Wirtb (Gcsch. der D. I. 210 sq.), behauptet, aber unter andern insbesondere von Julius Hillc-, brand (deutsche Rechtsgesch. p. 3, Nota 3) siegreich wiedcrlcgt wurde. Aber nicht bloß diese Frage erörtert der Verfasser sehr genau, sondern auch alle übrigen sagenhaften und historischen Momente, so des »Zamolxis listige Selbstcrhöhnng" (nach Strabo lib. 7.), über die Insel Basilia (II. 148) oder Basilea, was so viel als Preußen sei (II. 149); ferner die Geschicke der Gothen, ihre Verhältnisse zu Ostromm („wie sie Theodosius klopft," II. 155) und zu den Hunnen; wie auch die Heruler Krain einnahmen u. s. w. — Ebenso ausführlich, wie hier die Gothen, behandelt Valvasor im 11. Capitel die „Langcbartern" (Longobardeu), als achte Einwohner Krain's. Im Verlaufe seiner Geschichts-Erzählung kömmt er auch auf den König Lamiso, und die günstige Gelegenheit nützend, hält er einen moralischen Sermon (II. 165), der übrigens von richtiger Menschen - Anschauung zeugt. Daher ich Einzelnes auszugsweise hier anshebe. „Man spricht: H... Kinder und Bastarde haben Glück! Und das wird nicht selten von der Zeit bewährt. Denn Solches entsteht nicht von der Unzucht der Aeltern, sondern weil l'oldjc uneheliche Kinder die Schande ihrer Geburt vielmals durch eifrigen Tugcndfleiß, Muth und Geschicklichkeit auszulöschen bemüht sind......... Außer solchem ernsten Tugcnd- fleiß wird kein H ... Kind gedeihen, sondern es beim Spruche bleiben: Die Kinder der Ehebrecher gedeihen nicht und der Saam aus unrechtem Beet wird vertilgt werden (B. d. Weißheit 3.) u. s. w." —- Für die Landesgeschichte gewinnt Dieses Capitel erst Bedeutung auf S. 173, mit den Nachrichten , daß Krain auch von Longobardeu bewohnt war, und zu damaliger Zeit auch schon Slaven sick/ dort aufhielten. Nun folgen S. 175—186 allerhand historische und anecvotenhafte Bemerkungen von Duellen und Zweikämpfen verschiedener Völker. — Im 12. Capitel führt Valvasor an, daß Krain nie von Schwaben bewohnt war, und folglich die Stelle der neunten Einwohner Krain's den Wenden oder Slaven gebührt. Die Wenden und Vandalen sind ihm einer» lei Volk. Die Verschiedenheit der Sprache macht ihm geringe Schwierigkeiten. Unter Aufstellung ganz eigenthümlicher Ursachen der Sprachänderung hält er es z. V. für möglich, daß „die Slaven zuerst Teutsche gewesen seien, hierauf aber einen bedeutenden Zulauf von Preußen, Reußen, Russen, Lithauern und Polen bekamen, deren Sprache, nämlich die Sarmatischc, sie nach und nach annahmen und daraus sich die slavonische Sprache, so von ihnen als den Slaviš, ihren Namen hat, geformt haben." — Das 13. Capitel beschäftigt sich den Slaven, und insbesondere mit der Ableitung ihre« Namens und ihrer Urgeschichte. Bcmerkcnswerth sir da» Allegat aus Cranzius üb. I. Vandal, cap. 6.: „Heut zu Tage ist dieser Name (Slavcu) in die tiefste Umvürdigkeit gezogen, weil mau Knechte und die allcrnicdersteu Leibeigenen mit Verachtung „Sclaven" zu nennen pflegt, weil die Vandaler (oder Winden) unserer Gegend von den Sachsen mit überaus schwerer Dieustbarkrit gedruckt wurden." — Das 14. Capitel gibt den Verfolg der Geschichte der Slaven, setzt den Zeitraum ihrer Einwanderung in Kärnten »ud Srnin aus das I. 332 fest (mit kritischer Prüfung aller andern Meiunugeu), und erzählt daun die Unterjochung der Slaven durch die Hunnen und die Befreiung der Slavcu Oberkrain's durch den Franken Samo (624 — 662). Die Avaren und Hunnen finden übrigens im 15. Capitel, als zehnte Einwohner Krain's, eine eingehende Behandlung. Auch hier wird eine Menge in den Kreis der Untersuchung gezogen, was ivohl allenfalls mit den Hunnen einen nähern oder entferntem Zusammenhang hat, die Geschichte Krain's aber ganz und gar nicht betrifft. So die Untersuchung: „ob die Hnngarn eine hunnische Nation sind," mit dem classischen und naiven Entschied (II. 222 ff.) n. dgl. — Nach Kram kamen die Hunnen circa 451 und verblieben bis zur Eroberung Krain's durch Carl M. — Das 16., oder Schluß-Capitel dieses Buches, handelt von den Franken, d. i. den cilstcn Einwohnern Krain's, und zwar in kurzem Umrisse. Interessant ist der Schluß: „So viel nun die Ration (i. e. Nationalität) der Einwohner betrifft, ist mit derselben seit Anfang des 8. Jahrh, unter Carolus M. keine große Veränderung vorgegangen; angemerkt das gemeine Alk noch aus Slavonicrn, der fürnchmste Adel aber, meh-rcm Theils aus Teutschen Franken herstammend, in einen Körper zusammengewachsen; ansbcnommen, daß dem Adel O etliche besondere Familien aus verschiedenen Provinzen »ach und nach zugewachsen, und ebenso wohl unter dem gemeinen Volk allerley Leute aus allerley Nationen vielmals wohnhaft werden... Welches dann eines gesegneten Bodens Anzeigung. Denn die Unfruchtbarkeit gewinnt wenig Buhler, oder mehr Buhler als Freyer; ein uunahrhaftes Pflaster wird von wenigen ausländischen Füßen bewandelt." Der Anhang zu diesem Buch gibt 1. einen ausführlichen Bericht von allen alten Städten Krain's in alphabetischer Aufeinanderfolge derselben. Besonders ausführlich ist die Abhandlung über Aemona, wozu auch ein Grrmdriß geliefert Ed (II. 236). II. Eine Uebersicht der alten Steinschriften »ud alten römischen Münzen Krain's. Dieser Anhang gibt für sich allein Zeugniß für den bewunderungswürdigen Fleiß "Ores Autors. Das sechste Buch können wir als die ft a t i st i s ch e Schilderung der Cultur-Verhältnisse Krain's bezeichnen, iE als eine vorzügliche Quelle der Culturgeschichte Krain's. Das 1. Capitel „Von der krain. und slavonischen Sprache" beginnt mit der Constatirung des Factums, das "O heut zu Tage noch gilt, daß die „Teutsche Sprache ""»Edlen und politcn Leuten, wie nicht weniger bei allen üfrchtsführungen, Schriften und Briefen" gebraucht wird; dahingegen sich „die Slavonische der Dorszungen und anderer gemeinen Lippen bedient." S. 273 finden sich das cyrillische und glagolitische Alphabet nebeneinander gestellt; ans S. 272 die Bemerkung, daß in Krain noch zu Valvasor's Zeit an vielen Orten die Messe in slavischer Sprache gelesen wurde. Arif einer Tafel zu S. 274 wird das „Vater Unser" in 13 slav. Sprachen mitgetheilt, und am Schluß des Capitels über die Corrumpirung der krainifchen Sprache ebenso Klage geführt, wie cs auch wir heut zu Tage noch (insbesondere in Bezug der Umgangssprache) thun können. Die folgenden Capitel, 2—10, geben die Schilderung der Dialcctc, Trachten, Sitten und Gebräuche in Ober-, Unter-, Mittel-Crain, Gottschee, der „Krabatcn in Krain," der Wipacher, der Karst-bewohner, Fiumaner und Jstrianer Zahlreiche und nette Kupfer dienen zur Verdeutlichung und bessern Anschauung. Insbesondere diese Abschnitte sind von vaterländischen Schriftstellern durch häufige Benützung in vollem Maße gewürdigt worden — obgleich cs wünschenswert!) gewesen wäre, daß man mit der Bezeichnung der Quelle weniger sparsam verfahren wäre! Die berührten Verhältnisse sind mancherlei: Wohnung, Kleidung, Waffen, Hochzeit-Feierlichkeiten, Kindstaufen, Begräbnisse, Volksbelustigungen, Tänze und Kirmessen, gesellige Versammlungen. Der Herausgeber E. Fran-cisci hat aber die Gelegenheit benützt, mehreren Capiteln seitenlange Anmerkungen voll fader und mit unrechten Platze verwertheter Gelehrsamkeit anzuhängen. Vielfache Achnlich-kcitcn mit Sitten anderer Orte (z. B. Deutschlands) finden sich auch in solchen Umständen, wo man cs am allerwenigsten vermuthete; so die Katzenmusik (sit venia verhol) für den wiederhcwatenden Witwer in Wippach (II. 308) u. dgl. Bei den Karslncrn haben einige Weiber Schlangen geboren (!), an welches Thema Hr. Frančiški wieder eine seiner beliebten Anmerkungen hängt (II. 315). Einen moralischen Sermon Valvasors findet man auf der ersten Spalte der 334. Seite, auch auf S. 335—341 eine ausführliche Abhandlung über Todtengespenster mit dem endlichen Resultat: „Also haben wir nun Exemplarischen Beweis, daß die Todtengespenster so in des Begrabenen Kleidung oder auch Leichklcidcrn aus dem Grabe unter die Leute kommen, nicht eben nothwendig für Hexcnkörper zu achten, auch zu ihrer Beruhigung und Zurückhaltung im Grabe kein durch den Leib geschlagener Pfeil erfordert wird." Das 11. (letzte Capitel) behandelt die besondern Sitten der krain. Bürger und deS Adels. — Der Anhang zu diesem Buch gibt eine vortreffliche Uebersicht der krain. „Gelehrten Scribcntcn" und der von ihnen verfaßten Schriften in chronologischer Ordnung. Hiebei fällt unter andern auf: S. 364 unterläßt er den I. F. v. Rain, welcher ein Buch »de La pide Philosophorum« geschrieben hat, zu widerlegen, weil das Buch einer „so hohen und Mächtigen Frau als Patronin" (nämlich die römische Kaiserin Eleonore Magdalena Theresia) dcdicirt ist. Am Schluffe gibt E. Francisci eine Uebersicht der literar. Thätigkeit Valvasor's (als des 57stcn in der Reihe der Schriftsteller) und mit um so größerem Recht, da seine Werke nicht bloß ihrem innern Inhalte nach bedeutend sind, sondern auch an Zahl (22) nur von denen Schönleben's (44) übertreffen werden, und sich fast dnrchgchends durch die für seine Zeit wirklich vortrefflichen Knpser auszeichnen, welche erst durch ihn in Kram eingeführt wurden. — Das siebente Buch handelt von der Religion in Kram, und zwar im 1. Capitel von den heidnischen Göttern der alten Krainer; deren drei vornehmste waren: »Prove, Radigast, Siva« (II. 377); ferner die Götter des Guten und Bösen (Leli- und Cernibog), Zvantevit (8. Vitus?) und Flins. Auch berichtet Valvasor hier von der Gastfreundschaft der alten Kramer und von etlichen Uebcrblcibseln heidnischer Gewohnheiten. — Das 2. Capitel erzählt die Pflanzung der christlichen Religion nach Krain (im 7. Jahrh.) und die verschiedenen Kämpfe der Heiden dagegen, an deren Spitze vor allem der kärntn. - krain. Adel stand, „beim die neue Lehre möge so unrecht nicht sein (also urtheilten sie II. 392), aber für Fürsten, Edle und ritterliche Kricgslcute paffe sie nicht, weil sie Friedfertigkeit, Demuth, Sanftmuth, Geduld und Liebe fordere; Eigenschaften, die den Staatsleutcu nicht anständig noch reputirlich, noch practicirlich seien." Erst mit der Bekehrung des gesummten Adels (Ende des 8. Jahrh. 790—793) konnte man annehmen, dag der Christenglaube in Krain festen Fug gefaßt hatte (3. Capitel). ■— Des Zusammenhangs mit einer in diesem Capitel erzählten Episode wegen beschreibt Valvasor im 4. Capitel die alte Erbhuldi-gnngs - Ceremonie, wie sie bei Einsetzung des Herzogs von Kärnten im Gebrauche war. — Das 5. Capitel handelt von der Bekehrung der Ungarn im Christenthum und von Einführung des slavischen Gottesdienstes in Krain. Die Entscheidung E. Francisci über die wunderbare Himmelsstimme, die in Mähren zu Cyrills und Methods Zeit gehört worden sein soll (II. 404 ff. 411), ist ganz vernünftig. — Im 6. Capitel vertheidigt Valvasor den hl. Method gegen den Vorwurf der Ketzerei, der insbesondere vom Erz-Diacon Thomas zu Spalatro gegen ihn erhoben wurde, und erzählt die Geschichte des Betrugs des Priesters Ulfns in Croatien, im 7. Capitel von der Religions-Spaltung in Krain wegen des Lttthcrthums, dessen vornehmsten Lehrpuncten und seinem Vorläufer Joh. Huß. „Die Lutherische Religion erhielt auch in Krain starken Beifall. Aber weil von vielen Römisch Catolischen Lehrern gar scharf und eifrig dawider gepredigt wurde, hat sie ans den kais. Erbländern nach der Zeit wieder weichen, den Catolischen Kanzel und Altar, ja gar den Boden unter den Füßen abtretten müßen, wie man ihr endlich auch in Krain nach langer vielfältiger Zwitracht und Unruh das Land zu enge gemacht und der Römisch-Catholischen allein den Platz gclaßen hat." Mit diesen wenigen, kernigen Schlußworten (II. 430) gibt Valvasor die Geschichte der Reformation und Gegenreformation in Krain, deren ausführliche Schilderung die Capitel 8—14 dieses Buches enthalten. Primus Trüber auf Seite der Evangelischen und Thomas Chrön. Bischof von Laibach, sind die beiden Angcl-pnncte dieser Erzählung. Welchen Beifall die Reformation beim Volke gefunden, mag daraus ersehen werden, daß 1569 (II. 438) 24 evangel. Prcdicantcn im Lande gezählt wurden. Dem evangl. Schulrectorat Nicod. Frischlin's in Krain ist ein ganzes Capitel (das 10.) gewidmet. Das 11. und 12. geben die Geschichte der Reformation zu Wippach, Möttling, Lack und Veldes. Ueberall wiederholt sich das Gleiche; Versuche. vom Reiche aus das Land zu reformiten, Theilnahme des Volkes und insbesondere der Stände, widerstand der Bischöfe und des öftere. Hofes, Beschwerden der Stände und dann entweder vorläufiger Sieg der Lutherischen (so in Lack) oder deren Abschaffung (so in Veldes). Die eigentliche Gegenreformation begann 1587, wie es im 13. Capitel erzählt wird, nachdem eine kurze Abhandlung vorausgeschickt wurde über die unterschiedliche Meinung der catolischcn und protestirendcn Theologen in der Frage: »ob man die Leute zu Religion nöthigen müße?" deren erstere bei Bejahung der Frage sich auf das Wort Christi »Compelle intrare!« die letztem — entgegengesetzter Meinung — auf eine andere, auch von Kirchenvätern angenommene Erklärung dieser Worte sich berufen, wie es z. B. auch beim Greg. Nazianz. (Orat. 17) heißt: »Mysterium salutis volentium est, non coactorum.« Der „völligen Abschaffung Evangelischer Religion und der Landräumung der dabei Beharrenden" ist das 14. Capitel gewidmet. Alle Versuche der Stände, die Gegenreformation zn hemmen, waren vergeblich. Sie bewilligten keine Steuern „aber eine kaiserliche Ermahnung und die nahe Tnrken-Gefahr preßten die Stcuerbewillignng heraus." Selbst gegen die dringendsten Bitten erwies sich E. H. Ferdinand ganz unerwcichlich, und eine beim Kaiser und den Churfürsten nachgesuchte Hilfe wurde verweigert. Ihr letzter Versuch (1610) eines gemeinsamen Handelns mit den steierischen und kärntnerischen Ständen schlug ihnen gar übel an; immer mehr und mehr Evangelische verließen das Land, und als Ferdinand, „da er schon in voller kaiserl. Majestät saß," 1631 das Verbot nach Krain gelangen ließ, den protest. Emigranten von ihren im Lande befindlichen Capitalien etwas auszufolgen, wurden nur noch mehr Wenige von dieser harten Verordnung betroffen. „Nachdem also die lutherische Religion aus Krain verschwunden, nahm hiemit auch die Reformation ein Ende." Die Frucht dieses Verfahrens, „der Eifer der Krainer in Gottesfurcht und Andacht — wovon selbst die Steine (nämlich die Kirchen-Gebäude und Gotteshäuser) ein redendes Zeugniß geben" — schildert das 15. Capitel. Es beschreibt auch alle hieher gehörigen Sitten und Gewohnheiten: Fasten, Spcisewcihe zu Ostern, die s. g. Umsinger des Landes u. s. w. Den abergläubischen Gebräuchen und Hexereien ist das 16. Capitel gewidmet. „Die Justiz war in Krain gegen die Hexen gar scharf und zu keiner Gnade sonderlich geneigt." Interessant ist auch das Schluß-Capitel (17.) dcS siebenten Buches, welches von den Religions-Gebräuchen und Ceremonien der Uskoken berichtet, die im Wesen mit denen der Griechen übereinstimmen. Des achten Buches L Abschnitt gibt die Legenden aller sprung im h. röm. Reich und geht alsdann aus die lf jener Heiligen in alphabetischer Ordnung, „die in Krain geboren oder gestorben sind, oder sich eine Zeit lang in Krain aufgehalten haben und durch erbauliche Gottesdienste ein ehrerbietiges Andenken denen Krainern abverdient haben, ober sonst an der Grenze gelebt und das Licht ihrer Gottseligkeit auch über die Grenzen hinaus leuchten ließen.“ Da auf diese Weise der Umfang der Aufzunehmenden ziemlich weit gesteckt wurde, so wird es begreiflich, daß bic Anzahl aller circa 70 sich zähle 73) beträgt. Im II. Abschnitt behandelt hierauf Valvasor die Geschichte des Patriarchats von Aglar (i. e. Aquileja), welches, im I. 1481 Erbämtcr Krain's selbst über. Des Erbland-Marschalls Pflichten werden ausführlich beschrieben (III. 10), er hatte den Vorsitz und die Leitung der Landtage. Ehrwürdige Rainen finden wir im Besitze dieser Aemter, Ramen, die für die Geschichte Krain's überhaupt von Bedeutung sind: die Auersperge, Hohenwarte, Kiesel, Saurer, Kauzianer, Thuen, Egk, Eggcnberg u. dgl. Und wenn das Gewicht und die Bedeutrmg derselben — je mehr wir uns der Gegenwart nähern, um so mehr schwindet — liegt die Schuld an ihnen, oder haben sie unverschuldet dem Gange der Dinge unterliegen müssen?! Bis zu einem gewissen mit dem von Grado vereinigt, nach Venedig verlegt wurde Puncte ist die Vcrfassuugs - Geschichte Englands und des unter Ludwig II., dem 87. Patriarchen von Aquileja (in Grado waren 87 Patriarchen). Der Abschnitt enthält auch noch die folgenden (88.—106.) Patriarchen von Venedig. Beide Abschnitte haben aber dem Herausgeber Francisci reichliche Gelegenheit gegeben, in Anmerkungen aus dem Martyrologinm und Kirchen - Historikern gelegentlichen, ob Festlandes ganz gleich; aber ein Pair der „vereinigten Königreiche“ hat in unsern Tagen eine ganz andere Stellung als unsere Erb - Land - Silber - Cänierer und — Vorschneider ! Das 3. Capitel handelt ausführlich vom Lands-Haupt-tnmtn: ein Abschnitt, der nicht bloß für die Geschichte der auch hier ganz ungehörigen gelehrten Prunk anzubringen. Verfassung, sondern auch für die Geschichte der Rcchtsvcr- Der III. Abschnitt gibt eine dctailirte, auf wcrthvollen Quellenforschungen beruhende Geschichte des Laibacher Bisthums, der Bischöfe von Bibcn und Triest, und endlich der Pröbstc und Erzpriester in Krain. Der IV. Abschnitt schildert die Geschichte und den Bestand des Cistcrcieuser-Klostcrs Sittich und des Jesuiten-Ordens in Laibach, und der V. und umfangreichste dieses Buches (II. 714 — 836) (III. 23), „deß prciswürdigen Abscheus, daß dadurch denen die Pfarren in Krain in alphabetischer Ordnung, mit Bei-sügung aller Localieu, der Reihenfolge der Pfarrer, der Kirchweihen, Patrone, der Anzahl der jährlich Sterbenden und Getauften und anderer Besonderheiten. Ich zähle im Ganzen 171 beschriebene Pfarren. — Das ist der Inhalt des 2. Bandes IV. Der dritte Theil enthält ein vortreffliches Titelkupfer (tine Ansicht von Laibach) und bloß drei Bücher, die aber für bic Geschichte Krain's von ausnehmender Wichtigkeit lind. (9. Von den Aemtern und Würden, 10. von den üanbesfUrsten, 11. von Städten, Märkten, Schlössern und Klöstern in Krain). — Das neunte Buch schildert in ein-öcheiiber Weise die Verwaltung und Verfassung, und zwar ^ l. Capitel die Würden, Aemter und Dienste; also den Landeshauptmann, seinen Burggraf, Laudverweser, die Verordneten, den Vizedom, Gcncraleiuuehmer, die Beamten der Landschaft, die Kriegsämter mit dem Land-Obristen und fünf Hauptleuten u. s. w. Es ist ein Stück Mittel-oller, was sich unsern an die Centralisation der Gegenwart gewöhnten Augen präsentirt, aber eben in seiner ungezwungenen natürlichen organischen Gestaltung den Eindruck der Lebensfähigkeit macht. — Das 2. Capitel „vou den Erb hältuisse im e. S. von Belang ist (vgl. „der Unterschied zwischen Land- und Hof-Recht“ u. s. w. HI. 14); er enthält ein genaues Verzeichnis) sämmtlicher Landeshauptleute. Aus des 40sten Regierungszeit ist die Errichtung der St. Christoph-Bruderschaft, auch Tugend-Orden der Nüchternheit (Anfang des 16. Jahrh.) genannt. hervorzuheben beyden abscheulichen Lastern des gotteslästerlichen Fluchens und des unmäßigen Zutriukens ein Abbruch geschehe.“ Es werden die Statuten des Ordens, die Namen der Mitglieder it. s. w. mitgetheilt. Aber auch dieser Orden verfiel, nachdem der erste Eifer erkaltet ist, durch wirkliche Ansbrechung der Schranken der Regeln. „Denn der Mensch neiget gemeiniglich stärker zu der Manier dieser ruchlosen Welt als zu christlichem Wandel“ (IH. 28). Es folgte bald ein neuer Orden, aber von ganz entgegengesetzter Tendenz, nämlich „recht tapfer zu trinken.“ — Des 43. (Cancianer's) Unglücksfall gegen die Türken und sein dadurch herbeigeführtes tragisches Ende (III. 41) ist bekannt. Um die Leser nicht zu ermüden, bricht er mit dem 44. Landshauptmann ab, und gibt die Geschichte der folgenden (43—56.) im 4. Capitel. Das Verfahren selbst und dessen Begründung ist nur zu billigen. Es gibt nichts Ermüdenderes, als endlose Abschnitte ohne Absatz und Paragraphen-Abtheilung, wie cs leider in neuester Zeit immer mehr und mehr um sich greift (so z. V. ist Momsen's „Römische Geschichte,“ Schömann's „Griechische Alterthümer“ u. dgl. - -Mac Aulay's „englische Geschichte“ gewährt doch durch die Rubriken an der Seite des Textes einige Abhilfe). — In diesem Capitel heben mir heraus: den Bauern - Aufruhr im 16. Jahrh. (III. 44), Lambcrg's Selbstbiografie in Versen (III. 46—64; 18 zweispaltige Folio-Seiten); die Commis- «nitevn“ setzt uns zuförderst „der Erbämter Ruhm, Nutz sion zum Fortificationsbau des Grätzer Schloßbergs (III. 65), "»d Alter“ auseinander, wirft einen Blick auf deren Ur- Türkcnkrieg 1596 (III. 66). —- Sowohl die Wappen der Erbämter als der Landeshauptleute und der iit den spätern Samois, wieder Thassilo, als der siebente Herzog von Kram. Capiteln dieses Buches ermähnten adeligen Personen sind in zierlichen Knpfcrtafcln dem Texte eingedruckt. — Capitel 5—7 geben Nachricht von den Amtsverrichtnngcn und der Reihenfolge der Landesvcrwalter, Landesverweser und Lan-des-Biccdome; das 8. von den Verordneten, „in welche man vormals wol auch ansehnliche Personen bürgerlichen Standes aufnahm" —■ was jedoch seit 1578 nicht mehr geschah. — Im 9. Capitel zählt Valvasor die neun verschiedenen Gerichtsstände (von ihm „Instanzen" genannt) ans: Schran-nengcricht, das Landshauptliche Gericht, das Landes-Vice-domamt, das Gericht des Landeshauptmanns im Verein mit dem Vicedom, die Verordneten, die Grunvherrschastcn und Obrigkeiten, die Städte und Märkte (über die Bürger mit der Appellation an den Vicedom), das bischöfliche Gericht (auch in Sachen „strittiger Ehen und Vcrlöbniße"). Die Beschreibung des Schraunengcrichts zeigt den Einfluß des deutschen Rechts gar auffällig und ist ungemein interessant. Es trat auch an die Stelle der frühern Schoppen-gerichte in der windischcn Mark und Histcrrcich, deren Organismus, nicht obne ungerechtfertigte Voreingenommen-beit, das 10. Capitel schildert. — Das 11. Capitel zählt die vier Stände auf, „so Mitglieder des Landes sind." I. Der geistliche Stand: fünf Bischöfe, der Laibacher Com-tur, 2 Pröbstc, 3 Prälaten, 1 Domdechant, 6 Canonici; II. der Hcrrcnftand: Fürsten, Grafen und Freiherren; HI. die Ritter oder Laudlcute; IV. die Stadtrichter der 1. f. Städte. — Das 12. Capitel (S. 97 — 120) gibt ein Verzeichnis! der Familien Kraiu's (nämlich der adeligen Familien) und die Abbildungen ihrer Wappen. Zuerst die Wappen geistlicher Orden und Personen, dann der benachbarten Mächte; hierauf der 3 weltlichen Fürsten von Krain (Auersperg, Eggenberg und Porcia); von 21 ausgestorbenen und 18 (zu Valvasor's Zeit) noch lebenden Grafen; der (18 und 42—60) Freiherren; von 300 Rittern und 83 bloß einfach Adeligen; schließlich die Wappen der Städte und Märkte Kraiu's. Auf S. 106 ff. gibt er einige Rach richt von seiner Familie. Das zehnte Buch gibt eigentlich die Landesgeschichte Kraiu's und schließt sich also an die Untersuchungen des fünften an. Es handelt nämlich „von denen Hertzogen und Laudsfürsten, welche nach der alten Rönier Zeiten bis auf gegenwärtige Zeit über Crain gehcrscht, und von derselben merkwürdigsten Thaten und Verrichtungen; wobei auch sonst manche andre Denkwürdigkeiten, so unter derselben Regierung vorgegangen, mit eingeführt werden." Nach kurzem Einblick in die Art und Weise, wie Krain von den Römern verwaltet wurde, erzählt das 1. Capitel von den ältesten krain. Herzogen, welche „nach Aventini und Mcgiseri Meinung" aus dem Hause Bayern gewest. Die Reihenfolge dieser „vermcynten" Herzogen in Kärnten und Krain ist: Theodo, Diethbold, Thassilo, Gcrbold, Theodo und nach kurzer Unterbrechung der baierischen Herrschaft durch die Regierung eines edlen windischen Herrn Diese ganze Reihe stimmt aber weder mit der beglaubigten übrigen Chronologie überein, und wird auch von allen übrigen Schriftstellern verworfen. Es folgten vielmehr, nach Vertreibung der Römer (circa 500 n. Chr.) die einheimischen Fürsten „des Saustrom's" (»Reges Suavonmi« nach Jornandes), hierauf die Gothen, Heruler, wieder die Gothen und endlich die Longobarden. — Das 2. Capitel behandelt die Geschichte Gisulph's, Herzogs von Friaul und Krain, und was sich nach dessen Tode zugetragen; doch ist dem Untergänge Tason's und Cacon's, seiner ältesten Söhne, dem 3. Capitel aufbehalten. Hierauf folgt (4. Cap.) die Geschichte Crasnlph's und Samo's, „des slavonischen Großhcrzogs, welcher anno 662 die Augen schloß, nachdem er 36 Jahre, wie Aimönus beglanbt, über Kärnthcn, Steycr, einen Theil von Krain, die windische Mark, Oesterreich, wozu Pcssina auch Mähren, Pohlen, Reußen und Schlesien sezt, geherrscht, und manche Tapferkeit im Felde erwiesen, wieder die Franken, Bayern und Hunnen." Wenn der im 5. Capitel nach Megiser erzählte Untergang Pleurati und seines ganzen Hauses selbst mehr ist als eine bloße Fabel (wie Valvasor meint), so gehört er doch kaum in die Geschichte Kraiu's, auf welche er auch nicht den entferntesten Bezug hat. ■— Das 6. Capitel handelt von den Regiments-Nachfolgern Samo's im Allgemeinen und gibt insbesondere eine Kritik der betreffenden Schriftsteller, während das 7. die einzelnen Herzoge, die ihm folgten, uns vorführt: Grasulph, Ago, Lupus, Herzoge von Friaul und Krain, und bei der Geschichte des Letzter» insbesondere Grimoald, Herzog zu Bcncvent, Gisulph's jüngsten Prinzen, wieder welchen sich Lupus empörte und so die Hereinrufung der Avaren nach Krain veranlaßt. — Das 8. und 9. Capitel ist den folgenden Herzogen gewidmet. Hiebei finde ich hervorzuheben: daß sich Kärnten und Krain um 745 in den Schutz „Frankrcich's" begeben haben; daß Herzog Chitomar (mit 754) die christliche Religion in's Land einführte; daß Erich (um's I. 788) wieder unter dem Titel »Markgraf" dem Lande Friaul, Histerreich und einem Theil von Krain vorstand; daß die Herzoge den Markgrafen unterworfen waren (vgl. HI. 179); daß Krain circa 840 ein Grenzland Germaniens wurde. Die Einmischung von vielerlei ganz Ungehörigem und Fremdartigem (;. B. beson-dcrs aus der deutschen Geschichte) macht alle diese Abschnitte ungemein ausgedehnt. — Das 10. Capitel handelt „vom Herzog, aber nachmaligem Kaiser Arnulph, ingleichen vom Herzog Berthold" und insbesondere von den Verwüstungen der Ungarn in Krain, von welchen das Wort Ungeheuer(?•) seinen Ursprung genommen hat (HI. 196). Das H - Eapitfl ist der Geschichte Kraiu's im 10. Jahrh., „über welche viel Ungewißheit herrscht," gewidmet. Krain wird eine Mark-grafschaft, ohne daß Valvasor den Zeitpunct zu flxircn im Stande wäre; so viel ist aber gewiß, daß es im I. ein Herzogthmn wurde. — Das 12.—15. Capitel handeln dann von den folgenden Herzogen bis zu Herzog Ulrich Tod (1269). Als einen zur Orient!rung gut dienenden Werblick hebe ich hier eine von Valvasor (III. 210) alle-girte Stelle aus Zeiler's „Reisebeschreibung durch Dentsch-laiib“ heraus. «Nach den Römern hatten dieses Land (grain) die bayerischen Könige und Fürsten überkommen, die es den Winden zu bewohnen eingeräumt (vgl. jedoch oben, was zum 1. Capitel gesagt wurde), als diese den Bayern wieder die Römer beistanden; von den Bayern wurden auch die Markgrafen von Krainburg eingesetzt. Als später Kärnthen sieh von der Herrschaft der Bayern befreite, gehörte auch Krain sammt seinen Markgrafen zu Kärnthen. Und dieses blieb also, bis Friedrich I. Krain nitb Steuer von Kärnthen wegnahm, und ersteres dem Markgrafen Engelbreeht von Krainburg in erblichen Besitz gab. Rach dem Aussterben der Krainburger Markgrafen kam Krain an das Haus Oesterreich, hierauf an Ottokar von Böhmen, und naeh dessen Ueberwindung an Kaiser Rudolph I. und dessen Sohn Albertum, welcher aber Herzog Meinhart zu Kärnthen und Grafen von Tyrol solch Krain-tonb überließ, dessen Sohn Henrieus gewester König in Böheini auch Crain besaß. Aber nach seinem Tode gab solch Land Kaiser Ludwig IV. dem Herzog Otto von Oestreich nitb seinem Bruder Alberto, und von solcher Zeit an ist Krain allezeit beim Hause Oestreich verblieben." •— Bemer-kciiswerth ist die freimüthige Schilderung der «schlimmen Negierung" Herzog Friedrich's, „der zwar ein sieghafter tapferer Kriegsmann gewest; aber nicht wider sich selbsten noch wider seine ungezäumten Begierden" (HI. 213 sq.). — Herzog Ulrich (um 1260) hat öfters feine Residenz auf dem Schloß zu Laibach genommen (II!, 219). — Das 16. Capitel behandelt die „Anmaßung König Ottokar's der Länder Oesterreich, Steyer, Kärnthen, Crain, und seinen Untergang." Das 17. von den Herzogen Albert und Mein-hart (worin ich nichts Hervorstechendes wahrzunehmen, außer jenem Beispiel von besonderer Treue der Frau von Wart gegen ihren Genial, ivie man dergleichen in der Geschichte der Menschheit nicht allzu häufig findet, III. 243). — Die folgenden Capit. 18—30 von den folgenden österreichischen Herzogen und deutschen Kaisern, als Herzogen in Krain, bis »pni jetzt regierenden Kaiser Leopold." Die Ausführlichkeit gerade dieses Abschnittes (p. 244 — 396) findet in der Wichtigkeit des Gegenstandes ihre volle Rechtfertigung. Ws für die Culturgeschichte besonders wichtig, bemerken Herzog Leopold's Titel („Herr zu Crain, auf der Mark—" III. 246); die Deputirten Krain's zum Leichen-degängniß Kaiser Albert 11. (p. 281); das Steuerausmaß Landes Krain bei Gelegenheit der Vermählung der Herzogin Katharina, König Friedrich's Schwester (p. 283); ®cgimt der Sodalität bed Frohnleichnams Christi 1437 (P' 290); die Verbesserung des krain. Landswappens (mit "»en, schönen Kupferstich, p. 297); Deputation krain. Eoel-!cute zu Friedrich's Leichenbegängnis) (p. 300); das Ge-W)c»l von 1000 Dneaten in Gold, welches die krain. Laud-schaft dem E. H. Carl, da er im I. 1367 dem Landtag persönlich beiwohnte, präsentiren ließ (p. 344) und das Hochzeitpräsent für seine Gemalin (p. 345); ebenderselbe begehrt junge Edelleute aus Krain zu Zeug-Dienern, „weil die Crainer sich allezeit, wie ihm aus eigener Erfahrung bekannt wäre, tapfer und ritterlich vor allen andern gehalten hätten" (p. 348); die Absendung krain. Deputirten auf den allgemeinen Reichstag in Augsburg 1582 (p. 349); die Ordnung der often". Erblande (p. 349); die ausführliche, äußerst interessante Schilderung der Erbhuldigung im I. 1597 (p. 353 ff.), besonders aber die ausgedehnte Beschreibung der Ankunft und Anwesenheit Kaiser Leopold II. (p. 370—388), so wie seiner damals stattgefundeneu Erbhuldigung. Damals bereits stand eine Bürger-Wacht vor dem Hoflager (p. 378). — Uebrigens hat Krain seine Loyalität und Treue nicht bloß in neuester Zeit, sondern ebenso auch schon in frühern Tagen gewahrt. Trotz der weit ausgedehntern Rechte der Stände und der bedeutenden Anforderungen an das Land wegen der Türken - Nöthe, Prinzessinnen-Beilagern u. s. w., weiß doch Valvasor von einem ernstlichen Confliet zwischen dem Regenten und den Ständen nichts zu erzählen (es kann kaum dahin gezählt werden, daß die Erbhuldigung im I. 1521 wegen gerechter Beschwerden verweigert und erst nach bereit Behebung 1522 geleistet wurde, p. 330 — und daß anno 1525 der Erzherzogliche Hofkanzler auf Beschwerniß der drei Stände von Kärnthen, Krain und Steyer entlassen wurde, p. 332), und das hohe Lob, das E. H. Ferdinand der krain. Landschaft gegeben (p. 356), ist daher im vollsten Maße verdient. — Noch zwei Puncte verdienen ausdrücklich erwähnt zu werden: E. H. Ernst's zweite Gemalin Cimburga, Zcmo-vili, Herzogs in Polen, Tochter war von außerordentlicher Leibesstärke, und «ihre großen und wohlständig gefüllten Lippen, so ihren Nachkommen erblich wurden, haben ihr durch Verfügung des Himmels in dem glorwürdigsten Erzhause Oestreich ein immerfort sproßendes Denkzeicheu erworben; also daß gemeinlich den Herrn dieses hohen Hauses, hierdurch ihr Gedächtniß auf den Lippen blühet" (III. 277). — Zweitens ist interessant zu vernehmen, wie die krain. Abgesandten bereits im 1.1538 auf Incorporation Ungarn's in's deutsche Reich anriethen, ein Rath, dessen Weisheit und Nothwendigkeit die neueste Zeit in's hellste Lieht stellte.— Der weitere Inhalt des 3. Bandes gibt die topografische Beschreibung aller Städte, Märkte, Schlösser und Klöster von Krain. Er umfaßt (mit abgesonderter Paginirung) 730 Folio - Seiten. Die einzelnen Ortschaften sind in alphabetischer Reihenfolge geordnet. Im kurzen Vorbericht klagt der Verfasser über die Schwierigkeiten bei Abfassung dieses Theils. Es ist merkwürdig, wie sieh die Menschen zu allen Zeiten so gleich geblieben sind! — Er sagt: «Fast Niemand habe ihm von seinem Schloß oder seiner Herrschaft irgend einen Bericht ertheilt, so daß nicht mehr als sieben, unter einer so großen und bevölkerten Menge, ihm etwas beigetragen. Auf die sieh seine Hoffnung am meisten gegründet hatte, da hat sie meistens gefehlt, indem sie nicht mit einem Buchstaben diesem müsamen Werk die geringste Beförderung thun wollen. Seine mündliche Bitte, eigne an sie abgefertigte Bothen, die Einladung und Ersuchung seines ihnen geschickten Kopisten und Schreibers, war nn-kräftig auch nur das Geringste zu erhalten. Ebenso haben auch von den Städten nur Nudolfswerth und Stein etwas beigetragen, hingegen er alles Uebrige mit unsäglicher Muhe hin und ivieder ans alten verschiedenen Verzeichnissen und Schriften sowol außer Landes als im Lande erbeuten müßen. Doch waren solche Schriften und Sedimenten und Schuf- ( ten alle authentique und glaubwürdigst, au deren Wahrheit nicht der geringste Grund eines Zweifels Theil hatte. Welchem er endlich viel aus seiner eigenen Erfahrung und Wißen-schaft beilegte.“ Bei jedem einzelnen Orte findet man nun: t) einen oder mehrere Kupferstiche, Ansichten derselben ge- während; 2) historische und 3) statistisch-topografische Notizei,' auch hie und da Porträts u. dgl., so z.M das treffliche Ebenbild des Erasmus Räuber (p. 631). S. 388 — ögg findet sich die Beschreibung von Triest, da Freih. v. Valvasor aus «unterschiedlichen Docnineuten“ (hauptsächlich aus dem 16. und 17. Jahrh.) nachweiset, daß diese Stadt «ehe-dessen zu Crain gehört habe.“ Die Besehreibuug der Stadt Laybach ist wegen ihres bedeutenden Umfanges (besonders der histor. Ausführungen) am Schlüsse des Buches gegeben S. 664—730), und behandelt im 1. Abschnitt die Topografie der Stadt, im 2. den Fluß und dessen Schifffahrt, im 3. von geistlichen Gebäuden, im 4. von Rath, Bürger-schaft und Freiheiten der Stadt, im 5. die merkwürdigen Begebenheiten. (Schluß folgt.) flu Dtp p. T. Herren Ueretiis=3Ttitgsieöer. 9?achdem ich einen für mich ehrenvollen Ruf als Professor nach L i ch t e n st e i g (Canton St. Gallen in der Schweiz) erhalten und denselben angenommen habe, verlasse ich morgen meine liebe Heimat, um nach dem neuen Bestimmungsorte abzureisen. Bei dieser Gelegenheit danke ich herzlich allen Mitgliedern dieses schönen Vereines für das Wohlwollen und die Unterstützung, welche sie mir angedeihen ließen, und durch die der Aufschwung unseres Vereines erzielt worden ist. Während meiner sechsjährigen Geschäftsführung habe ich so viele Beweise der Theilnahme und der Anerkennung gefunden, daß es mir beim Scheiden schwer fällt, diese mir so lieb gewordene Thätigkeit zu verlassen. Da ich jedoch im österreichischen Unterthansverbande bleibe und meine Thätigkeit insbesondere meinem schönen Heimatlande Krain zuwenden werde, so wird dieses geistige Band für die Ehre Krain's, die wir Alle «viribus unitis« zu fördern uns bestreben, vielleicht manchen Gewinn bringen. Dem ausgesprochenen Danke füge ich die Bitte bei, mich im freundlichen Andenken zu bewahren, bis vielleicht in der Folge mich ein günstiges Schicksal wieder in die Heimat führt. Die Ernennung des Herrn Dr. 6tl)bin Heinrich Costa zu meinem prov. Nachfolger, eines Mannes, der, nebst ausgebreitetem tiefen Wissen, Liebe zur Heimat, festen Willen und jugendliche Begeisterung für die schöne Sache in sich vereint, ist mir ein sicherer Bürge für das Gedeihen dieses Vereines. Deßhalb bitte ich, das mir bewiesene Wohlwollen auf meinen Freund und Nachfolger zu übertragen. Zum Schlüsse ein herzliches Lebewohl — ein «Hoch“ unserer schönen Heimat! Laibach am 31. August 1856. l>r. V. F. Klun. ?1 Druck von Jgn. v. Kleinmayr 5f Fedor Bamberg in Laibach.