1821 Amtsblatt zur Kaibacher Zeitung Nr. 2«1. Donnerstag den 13. November 1873. l«?"'g)7^ Nr. 425. Kanzlistenstelle. Zu besetzen ist bei der k. k. Forst< und Do-Mtmendirection in Görz eine Kanzlistenstelle in "r eilften Nangsklasse mit der gesetzlichen Ac-Wätszulage. Bewerber haben ihre Gesuche unter Nach-! vechmg der bisherigen Verwendung, der erforderen Ausbildung iul Kanzlei- und Registraturs-'^che, sowie womöglich der Kenntnis der hier-"ngen Landessprachen binnen 4 Wochen ttm Präsidium der genannten Forstdirection zu überreichen. Görz, am 5. November 1873. K. k. Forst- und Domnnendirection. ^3) Nr. 8348. Vcrjehrungsllencr-Pachtverstcigcrung. Von der k. k. Finanzdirection in Klagenfurt wird Mut zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die Mhebung der Verzehrungsstcuer vom steuerpflichtigen Wein- und Mostausschankc, dann von den Vieh-jchlachtungen und vom Fleischverschleiße im Umfange des ganzen Steuerbezirkes Villach auf Grund des Gesetzes vom 17. August 1862 (R. G. B. Nr. 55) auf die Dauer des Jahres 1874, und mit dem Vor-, behalte der stillschweigenden Erneuerung auch für die Jahre 1875 und 1876, im Wege der öffentlichen Versteigerung wiederholt zur Verpachtung lausgeboten wird. Den Pachtunternehmern wird zu ihrer Richtschnur vorläufig folgendes bekannt gegeben: Erstens. Die Versteigerung wird am 24. November 1873 bei der k. k. Finanzdirection zu Klagenfurt vormittags um 11 Uhr vorgenommen, bis zu welchem Zeitpunkte auch die allfa'lligen, mit der Stempelmarke per 50 kr. versehenen und mit dein Vadium belegten schriftlichen Offerte daselbst zu überreichen sind. Die Offerte haben den Beisatz zu enthalten, daß Offerent die Pachtbedingnisse kenne und sich denselben unbedingt unterwerfe. Zweitens. Der Ausrufspreis ist bezüglich' der Vcrzehrungssteuer und des dermaligcn 20"/, ! außerordentlichen Zuschlages zu derselben mit dem Betrage per 13,520 ft., sage: Dreizehntausend fünfhundert zwanzig Gulden festgesetzt. Auch ist der Pächter zur EinHebung und Ab fuhr der allfällig bewilligten Gemeindezuschläge, sobald ihm dieselben bekannt gegeben werden, verpflichtet. Drittens. Wer an der Versteigerung theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile dcs Ausrufs-preifes gleichkommenden runden Betrag von 1352 ft. fage: Eintausend dreihundert zwei und fünfzig Gulden ö. W., in barem oder in k. k. Staatspapic-ren, welche nach den bestehenden Vorschriften be rechnet und angenommen werden, als Vadium der Licitationscommission vor dem Beginne der Feilbietung zu übergeben oder sich mit der kasseämt lichen Quittung über den Erlag dieses Vadiums auszuweisen. Nach beendigter Licitation wird blos der vom Bestbieter erlegte Betrag zurückbehalten, den übrigen Licitanten aber werden ihre Vadien zurückgestellt. Die übrigen Licitationsbcdingungen, worunter namentlich auch jene über die EinHebung der Ge-meindezuschlä'ge, können bei der gefertigten k. k. Fi nanzdirection und beim t. t. Finanzwachcommissä'r in Villach während der gewöhnlichen Amtsstundcn eingesehen werden. Von der k. k. Finanzdirection in Klagenfurt, am 5. November 1873.