(i1 j-lUitii» » gutortni.i Deutsche Zeitung —— Organ füt die deutsche Minderheit im Dravabanat ■Ariftktrtna »«» B«roaU*itg: Preiernova »lica 5, Xetephon Mr. 21 1 «e,ug»?r»il« fit da. Inland - vierteljährig Ut Din, halbjährig «0 Din. ganz- >«!Lndigungen werden in der Verwaltung p> dlliigsten Gebühren entgegengenommen f jährig >S0 Din. Für da» «»»land entsprechende Erhöhung. Einzelnummer Din l.S0 Erscheint wöchentlich zweimal: Donnerstag früh und Samstag früh mit dem Datum vom Sonntag Nummer 29 j Celje, Donnerstag, den 10. April 1930 55. Jahrgang Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb S. an. der Stomg hat am vergangenen Tennelstog aus Antrag des ^andelSuiimüers :a« <^ese» gegen die untonale Kmiturrevz ua-ltrkriigt. denen wichtigere Bestimmungen hier solgen: Handlungen gegen die guten Sitten in der Konkurrenz Wer im Geschäftsverkehr aus Gründen der Konkurrenz Handlungen gegen die guten Tillen be-geht, welche einen anderen Konkurrenten zu schädigen geeignet sind, kann gellagt werden. Der Zweck der Klage ist. die weitere Begehung der Handlung zu verhindern, den hiedurch geschaffenen unrichtigen Zustand zu beseitigen und einen Ersatz des verursachten Schadens zu erreichen. Unloyale Retlame Wer über die Verhältnisse seines eigenen oder eines sremden Unternehmens öffentlich rede! oder irgendelwas aussprengt, was einen Irrtum verursachen und damit diesem Unternehmen in der Kon-kurrenz einen Vorzug zu Schaden eines anderen Konkurrenten verschaffen könnte, kann wegen Verbreitung solcher Nachrichten auf Beseitigung des unrichtigen Zustandes und aus Ersatz des verursachten Schadens geklagt werden. Hieher gehören namentlich Angaben über Qualität, Quanti-tät, Natur, Zusammensetzung und Ursprung einer Ware, ferner über Verkaufsplätze und Verlaufsbe-dingungen, Daten über Eigentums- und Kreditver-Hältnisse, über Art der Erzeugung, über Festsetzung der Warenpreise, über den Schutz der Ware mit Palenten. Mustern oder Stempeln, über die Nie-thoden der Erzeugung oder über die Arbeitsver-Hältnisse in dem Unternehmen, über die Ursache und den Zweck des Kredites, über den Stand der Lager, über Auszeichnungen und Vorzüge. Unter Auszeich-nungen und Vorzügen ist auch der Gebrauch der Bilder S. M. des Königs oder eines Mitgliedes des königlichen Hauses, ferner von staatlichen und öffentlichen Wappen, anderen Staatsemblemen, amtlicher Zeichen und Namen ju verstehen, wenn der Konkurrent nicht die Bewilligung für die Ver-wendung besitzt. Unwahre Bezeichnung des Waren-ursprungs Unter einer unwahren Bezeichnung des Ursprunges einer Ware ist eine solche zu verstehen, die im Geschäftsverkehr die falsche Meinung verursachen könnte, daß die bezügliche Ware in besonderen Ge-genden, in besonderen Städten oder in einem spe-ziellen Staate erzeugt wird. Eine unrichtige Ursprungsbezeichnung ist es auch, wenn der Erzeuger die von einem anderen Erzeuger bezogene Ware mit dem Zeichen seiner Firma, mit seinem Namen oder Stempel versieht, sobald dadurch im Konkurrenzverkehr die falsch« Meinung verursacht werden könnte, daß dies seine eigenen Erzeugnisse sind. Es bedeutet jedoch keine unwahre Ursprungs-bezeichnnng, wenn der heimische Kaufmann eine Ware fremden Ursprungs in den Verkehr gibl, sie dabei mit seinem Namen versieht oder seinen Stempel daraufschlägt, wenn hiedurch die fremde Ware nicht als heimische charakterisiert wird und wenn allfällige schon vorhandene Bezeichnungen des fremden Ursprungs nicht verunstaltet werden. Ferner werden nicht als unrvahre Bezeich-nungen Angaben angesehen, welche im Geschäfts-verkehr nach dem Geschästsgebrauch nicht mehr aus-schließliche Bedeutung haben, weil sie als Bezeich-nung der Sorte oder der Qualität üblich geworden sind, außer wenn solchen Bezeichnungen Attribute wie „echt, natürlich, original u. s. w." hinzugefügt werden, welche eine falsche Vorstellung über den Ursprung der Ware verursachen könnten. Geogra-phische Bezeichnungen von Weinprodukten, Mineral-wässern oder -Produkten dürfen nicht als Bezeich-nung der Sorte oder Qualität verwendet werden. Diese Vorschriften gelten nicht für die Namen von Weinprodutten, die nach einer besonderen Neben-sorte verwendet werden, nutzer wenn für diese be-stimmte Sorte der zuständige Minister etwas anderes vorschreibt. Körperkultur - Körperschönheit Eine Betrachtung der Tänzerin und Gymnastikerin Erna ttovai. Celje Was ist Körperkultur? Und hat Körperkultur, Körperbildung wirklichen Sinn, tiefere Bedeutung oder ist sie bloß eine Modetorheit, eine Laune der Zeit? Diese Frage ist nicht unberechtigt, denn man wird mißtrauisch, wenn man in jeder Zeitung, Zeit-schrist, in Buch und Broschüre auf die schließlich wie Schlagworte klingenden Worte stößt: Körper erziehung, Körperkultur, Gymnastik, Nhythmus, Be wegungskunst, Köwerseele und dergleichen mehr. Man darf sich nicht abschrecken lassen! Wie alles Neue (neu ist es eigentlich nicht, blos; altes Wissen und Können neu belebt, erlebt), wie alles Junge, Lebendige, so hat auch dieses seine Aus-wüchse, Uebertreibungen und Parasiten gezeitigt. Nietzsches Zarathuftra sagt: „Je größer und reicher ein Mensch ist, desto mehr Winkel hat er, in dem sich die Schmarotzer festsaugen können." Ich möchte es nun auf alles Lebendige überhaupt erweieni, denn bloß das Lebendige ist stark und hat eine Schwächen. Wo Leben ist, ist Sinn und Unsinn. Wissen, Fühlen und . . . Irrtum. Aber zurück zur ersten Frage. Was ist Körper-kultur? Sinn und Ziel der Körperbildung ist Körperschönheit. Keine fade Spiegelschönheit. sondern die durch den Sport gestählte kraftvolle Schönheit Mit Erlaß des zuständigen Ministers können Vorschriften über die Ursprungsbezeichnung von Waren veröffentlicht werden, die in verschiedenen Gegenden erzeugt werden, deren Klima oder Erde auf die Eigenschaften der Ware Einfluß besitzen. Ausländische Warnen der Orte dürfen besonders ge-schützt werden im Falle der Gegenseitigkeit. Wer den Ursprung einer Ware unwahr bezeichnet, kann infolge des Verbotes einer solchen Be-Zeichnung auf Beseitigung des hiedurch geschaffenen Zustandes und Ersatz des verursachten Schadens geklagt werden. Vertreibung der Kunden Wer über ein fremdes Unternehmen, seinen Chef und Über die Waren Nachrichten verbreitet, welche diesem Unternehmer und seinen Erzeugnissen schaden können, wird bestraft, wenn er die Nichtigkeit seiner Nachrichten nicht beweisen kann. Verboten ist auch die böswillige Charalteri-sierung fremder Erzeugnisse. Wer dies in einer Weife tut, durch welche bei den Kunden Mißtrauen gegenüber der böswillig charakterisierten Firma, gegen deren Namen oder Bezeichnung verursackt werden kann, wird wegen Mißbrauch vor Gericht belangt. Dies gilt auch für die Titel und die äußere Gestalt von Zeitungen, Büchern und anderen Druckereierzeugnissen, für die Titel von Theater-, Musik- und Filmwerken, wenn eine Person sie in einer Weise mißbraucht, welche Konsumenten vom Ankauf und Besuch abhalten kann. Geldstrafen bis 50.000 Din Wer die Vorschriften dieses Gesetzes übertritt, kann nicht nur zum Ersatz des verursachten Schadens, sondern auch zu einer Geldstrafe bis zum Ausmaß von 50.000 Din verurteilt werden. Wer ist Konkurrent? Besonders wichtig sind die allgemeinen und Schlußbestimmungen dieses Gesetzes. § 35 spricht über die Durchführung des Gesetzes, über den Begriff von Konkurrent und Ware: „Dieses Gesetz bezieht sich auf alle Geschäfte des Umsatzes und der Produkte der Gewerbetreibenden und der Kauf-leute, wird jedoch für die Bekämpfung des un- des Mannes und der beseelte Körper der Frau. Sie sind Ideal der heutigen Zeit. Somit ist Körperkultur eine Forderung der Zeit! Und ich kann es gerne verraten: Eine wunderbar beglückende Harmonie liegt dann, mit dem Geist feiner Zeit aufs innigste verbunden zu sein. Ich glaube, dies ist Zauber der Persönlichkeit, dies ist Wachsein, Bereitfem, im Flußbleiben, dies ist Leben! Körperschönheit, nun wieder ist undenkbar ge trennt von der Harmonie der Bewegung, und diese Bewegungsschönheit zu schaffen, heißt Körperkultur. Wir haben durch das Bewußtsein und die Eitelkeit die Unschuld der Bewegung verloren. Schon ein Großer, ich glaube es war Kleist in seiner Abhandlung über das Marionettentheater, sagt: Welche Unordnung in der natürlichen Grazie des Menschen das Bewußtsein anrichtet! Wir müssen nun wieder lernen, den Körper unter sein eigenes Gesetz zu stellen und die Be wcgung um Der Bewegung willen schaffen, nicht als bloße Pose, sondern als freie und fröhliche Betätigung des gesunden Körpers. Dazu nun soll uns Sport und Tanz helfen. Sport und Tanz haben eine gemeinsame Grundlage: ausreichende körperliche Leistungsfähigkeit, erreichbar durch Uebung. Training, unter Voraussetzung organischer Gesundheit. Wenn letztere fehlt, so setzt Heilgymnastik ein, welche aber schon in das Fach des Arztes schlägt und von der ich nicht sprechen will. Ich will versuchen Sport, und Tanz reinlich zu trennen oder ihr Gemeinsames, ihr Ineinander-fließen, wo es ein solches gibt, festzuhalten. Fast jeder Sport hat die Tendenz, bereits gegebene Leistungen zu übertreffen. In ihm ist Kampf, Ueberwindung der Gegengewalt, er ver-langt nach Sieg, Nekord. Somit ist Sport Zweck-beweguno. während Tanz dem Ausdruck dient. Tanz ist Ausdruck überquellenden Lebens. Ueberall dort, wo Zivilisation und Erziehung noch nicht ein-gesetzt haben, sehen wir als triebhafte Aeußerung eines Lebensgefühls den Tanz. Es tanzt das Tier, der Wilde, das Kind. Und wie ich zu Anfang meiner Betrachtung das Bewußtsein als die Be-wegunqsenergien hemmend hinstellte, so möchte ich es auch jetzt nochmals erwäbnen, denn der Erwachsene scheut sich beispielsweise, seiner Freude durch einen Sprung Ausdruck zu geben. Das heißt, man tut es nicht öffentlich, aber wer hat sich nicht selbst schon springen gesehen, vxnn er allein war mit einer großen Freude! So komme ich immer wieder zu dem Schlug, daß Körperkultur auch unendliche Befreitheit des ganzen Menschen zu Folge hätte. Wenn man von Körperbildung spricht und die beiden Möglichkeiten erwähnt: Sport, der dem Zweck, und Tanz, der dem Ausdruck dient, so muß man auch etwas über Gymnastik sagen. Ich glaube, Gymnastik steht zwischen den beiden. Im Sport wird der Körper das Werkzeug, mit dem äußere Hindernisse überwunden werden, die Gymnastik richtet sich auf den Körper selbst, sie überwindet Seite 2 Deutsche Zeitung Nummer 29 lauteren Wettbewerbes aus den Reihen anderer freien Professionen nicht angewendet. Konkurrent ist jeder Unternehmer, welcher Ware ähnlicher oder gleicher Art erzeugt. Ware ähnlicher oder gleicher Art auf Lager hält oder als Produzent in der gleichen oder ähnlichen Branche arbeitet. Unter Waren versteht man Produkte der Industrie, des Gewerbes, des Ackerbaus, des Forstwesens und der Bergwerke." Wenn Gefahr für verschiedene Geheimnisse der Produktion und der Geschäfte besteht, kann bei der Gerichtsverhandlung die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden. Veröffentlichung des Urteils Das Urteil muh auf Verlangen der obsiegenden Partei in den Blättern auf Kosten der verurteilten Partei veröffentlicht werden. Das Gericht bestimmt die Höhe der Ausgaben. Dem Gericht ist das Necht vorbehalten, die teilweise oder auch die gesamte Verlautbarung zu erlauben, wenn dadurch nicht eine Gefahr für die Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen gegeben ist. Die Strafen fliehen in den Fond für das Fachschulwesen Die Geldstrafen nach diesem Gesetz fliehen in einen besonderen Fond, welcher bei den Banatver-waltungen für Unterstützung von Wohltätigkeit?-anstalten, vor allem aber für das Fachschulwesen errichtet werden wird. Der Minister für Handel und Industrie wird eine Vorschrift über die Gründung und die Geschäftsordnung dieser Fondc erlassen. Reziproker Schutz der Ausländer Die Ausländer haben in unserem Staate die gleichen Rechte bezüglich des Schutzes nach diesem Gesetz wie die Heimischen. Dieses Recht ist aber begrenzt durch das Prinzip der Gegenseitigkeit. Die Artikel 125, 151 und 154 des Gesetzes über den Schutz des Jndustrieeigenlums vom 17. Februar 1922 werden annulliert. Ebenso verlieren die Bestimmungen der übrigen Gesetze, welche diesem Gesetze wiedersprechen, ihre Geltung. Inkrafttreten des Gesetzes Der Schutz gegen unlauteren Wettbewerb darf erst mit dem Tag des Gesetzwerdens dieses Gesetzes verlangt werden. Das Recht auf Entschädigung bezieht sich btojz auf den Schaden, der nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verursacht worden ist. In diesen Prozessen sind die Kollegiatgerichte erster Instanz zuständig. Die Verhandlung erfolgt nach den bestehenden Vorschriften, soweit sie nicht durch dieses Gesetz abgeändert wurden. In Gegen-den, wo das Gesetz über das gerichtliche Verfahren vom 16. Februar 1929 noch nicht in Geltung ist, gelten die bezüglichen Vorschriften früherer Gesetze bis zum Ingeltungtreten des neuen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb tritt binnen einem Monat nach Verlautbarung in den „Sluzbene Novine" in Geltung. Hur 180 Din! BIHSKE TOPX.ICXS Drei Tage Oster&ufenthalt im herrlich gelegenen Thermalbad ■ ■ ■ » ■ ■ inbegrifsen Wohnung, drei Mahlzeiten täglich, ßäd r und Musik. — SchnellzugssMfon durch Steigerung der Kraft innere Widerstände. Auch in der Gymnastik unterscheiden wir zweierlei, nämlich Zweckgymnastik und Ausdrucksgymnastik. Zweckgymnaslil will Biegsamkeit der Glieder, will Entwicklung und Steigerung der Kraft, kann als Vorläufer oder Hilfsmittel des Sportes gelten, ist aber nicht unbedingt nötig, da in vielen Sportarten die Kraft an und für sich entwickelt wird. Bei der Ausdrucksgymnastik ist all dies, Kraft, richtige Nützuna der Kraft, Elastizität und Beweglichkeit schon Voraussetzung. Ausdrucksgymnastik möchte ich eine Vorstufe des Tanzes nennen. Der Tanz als Kunst wäre am knappsten so formuliert: „Tanz ist Ausdruck seelischen Inhaltes durch rhythmische B«< wegung des Körpers." Der Tanz als triebhafte Betätigung des Körpers ist allen zugänglich, ebenso wie im Sport der breiten Masse ein großes Feld offen steht. Zu Höchst- und Spitzenleistungen bringen es auf beiden Gebieten nur Auserwählte. Ich möchte nun noch sagen, daß Sport in der Haupsache das Gebiet des Mannes, Tanz aber das der Frau ist. Ich glaube es durch das Vorhergesagte genügend erklärt zu haben. Der Mann in seiner Einstellung auf Kampf, Ueberwindung, braucht für seine Energie ein Ziel, das außerhalb seiner selbst liegt, während die Frau, deren Körper in vollem Einklang mit ihrer Seele lebt oder doch leben sollte, in der Fähigkeit, ihrer Seele durch den Körper Ausdruck zu geben, volle Befriedigung findet. Politische Rundschau Inland Patriarch Dimitrije f Am Sonntag um ly43 Uhr nachmittags ist in Beograd der serbische Patriarch Dimitrije im hohen Alter von 84 Jahren gestorben. Der neue Patriarch wird aus einer Zahl von drei nach den, neuerschienenen Gesetz über die Wahl des Patriarchen gewählten Kandidaten von S. M dem König ernannt werden. _ Aus Stadt und Land Ein neuer Orden. S. M. der König hat einen neuen Orden, der den Namen „Orden der jugoslawischen Krone" trägt, gestiftet. Der neue Orden hat 5 Klassen und besitzt unter den nun-mehrigen 4 Orden in Jugoslawien ->ava> den dritten Rang. Zum Generalinspektor der Hygiene beim Ministerium für Sozialpolitik und Volksge-sundheit wurde der bisherige Chef der Sanitäts-Aktion der genannten Ministerium Dr. Andreas <2tampar ernannt. Zum neuen tschechoslowakischen Ge-sandten in Beograd wurde der bisherige tschecho-slowakische Gesandte in Stockholm Dr. Robert Flieder ernannt. Dr. Flieder hat bisher die Ge-sandtenposten in Wien, in Bern, in Warschau und zuletzt in Stockholm bekleidet. Französischer Tag. Am 8. April war im Draubanat französischer Tag. an welchem Spenden für die Ueberschwemmten in Südfrank-reich gesammelt wurden. Wie die Blätter berichten, wird überdies der Forstminister kostenlos Bauholz ür die Wiederaufrichtung der zerstörten Häuser im ranzösischen Überschwemmungsgebiete zur Ver-ügung stellen, welches unsere Schiffahrtsgesellschaften unentgeltlich bis zur französischen Küste transpor-tieren werden. Ein Reiter von Zagreb nach Wien ist der Zagreber Advokat und bekannte Pferdeliebhaber Dr. Iurica Kumicic. Er ist am vergangenen Mifr woch in Zagreb abgeritten und hofft in acht Tagen in Wien zu sein. Königin Viktoria von Schweden ge-storben. Am 3. April abends um 7 Uhr ist in Rom Königin Viktoria, Gemahlin des Königs Gustav V. von Schweden, nach längerer Krankheit Natürlich haben wir auch Sportlerinnen mit guter Leistung, die aber immerhin um beträchtliches hinter der des Mannes zurückbleibt, der, wie gesagt, durch seinen Bau, seine ganze Mentalität, durch die Entwicklung dazu befähigter ist. Anderseits wieder gibt es auch Tänzer von Nuf, die aber mehr als Schöpfer von Gesetzen der Tanzkunst. Ideen und Choreographie» Bemerkenswertes geleistet haben oder, wo sie selbst Ausführende waren, so war ihre Technik, ihre Kraft und Präzisiyn das Bewunderns-würdige, selten aber der seelische Inhalt ihrer Tänze oder die volle Hingabe an st«, welches beide eine Forderung des entfesselten Tanzes sind. Man sagt, daß die Natur des Menschen so beschaffen sei, daß sie sich ihre Ziele immer höher steckt. Attveredelung. immer größere, gesiebtere Leistung! Wir glauben sie durch den schönen Geist im kraftvollen Körper zu erreichen! Eine große Leistung weckt den Ehrgeiz vieler, vielleicht!liegt das Fluidum dieses allgemeinen Willens zu großen Taten in der Lust. Die aufgestapelten Energien der möglicherweise durch den Krieg verflachten Zeit drängen zur Entfaltung. So wäre dieser unzweifel-haft enorme Drang der Erneuerung schwach erklärt. Jedenfalls: Körperkultur hat Sinn, tiefen Sinn sogar, hat nicht bloß Berechtigung, sondern ist Notwendigkeit, ist Forderung der Zeit. gestorben. Die Verstorbene war eine Prinzessin von Baden; sie wurde am 7. August 1862 in Karlsruhe geboren. Die Kaiserin Judith von Abessinien, welche im Jahre 191(5 den Thron bestiegen hatte, ist dieser Tage gestorben. Ihr Nachfolger ist der bisherige Mitregent Nas Tafari, ein Mann von 39 Jahren. Nervenleiden und GcmiitSkrauken schabt dat überaus milde, natürliche „Franz-Joses" Bitterwasser g»te Verdauung, freien Kopf und ruhigen schlaf. •ilaiSi Erfahrungen berühmter Nervenärzte ist der t-tzebrauch deS Iran; Josef-Wassers auch bei schweren Erkrankungen deS <5edlrnZ und de« Rüctenmarts aufs angelegentlichste »u empfehlen. Eelje Der Gemeinderat wird am Freitag, dem 11. April, eine ordentliche Gemeinderatsitzung ab-halten. Neue Arbeitszeit in den Friseurge-schäften. Mit l. April ist in den hiesigen Fri-seurgeschäften nachfolgende Arbeitszeit eingeführt worden: An Werktagen (ausgenommen Samstag) von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr, am Samstag von 7 bis 20 Uhr und an Sonn-und Feiertagen von 7.30 bis 11 Uhr. Protest der Gastwirte gegen die nach-trägliche EinHebung der Geineindever-zehrungssteuer auf Most. Am Dienstag nach-mittags fand im Salon des Hotels „Post" eine Versammlung der hiesigen Gastwittegenossenschaft unter dem Vorsitz des Hoteliers Herrn GR Bemardi statt. Der Vorsitzende bettchtete über den Erfolg der Gastwittedeputation, welche kürzlich beim Herrn Banus in Ljubljana vorgesprochen und die Wünsche der hiesigen Gastwitteschäfl vorgetragen hatte. Diese Wünsche lauten kurzgefaßt: 1. Abschaffung aller Ausschänke. 2. Herabsetzung der Schanktcue, der Unterhaltungstaien und der Taren auf Rechnungs-«ttel. 3. Abschaffung aller Buschenschenken. 4. Abschaffung des von der Finanzkonttolle geführten Verzehrungssteuerregisters. da die Gastwitte ohne-dies alle Getränke, noch ehe sie in den Keller kom-men, bei der Finanz anmelden müssen (bei hohen Strafen!), erscheint das beständige Herumtun der Finanzer wegen des genannten Registers als über-flüssige Hemmung. 5. Wenn die Buschenschenken schon nicht abgeschafft werden, sollen sie wenigstens eingeschränkt und nur 4 Kilometer von der Stadt entfernt betrieben werden dürfen. 6. Alle jene Gast-Häuser, welche durch sottwährenden Wechsel der Pächter ihre Lebensunsähigkeit beweisen, sollen ab-geschafft werden. 8. Für die Erlangung des persönlichen Rechts (osebna pravica) sollen eine 4-jäh-rige Lehrzeit und 4 Jahre praktische Arbeit vorge-schrieben werden. 9. Die Gastwirtegenossenschaften sollten zur obligaten Mitgliedschaft beim Genossen-schaftsoerband verpflichtet werden. 10. Ohne daß die Gemeinden diesbezüglich irgendetwas beschlossen hätten, hat ihnen die Finanzdirektion die nachträgliche Ein Hebung der Verzehrungssteuer auf Weinmost vor-geschrieben. Die Sache ist bereits so weit gediehen, daß bei der Finanzkontrolle die settiggeschriebenen Scheck? bereit liegen. Da dieser Most schon längst vettaust ist, und zwar, wie dies beim Most meistens der Fall zu sein pflegt, zu so niedttgen Preisen, daß kaum der notwendige Gewinn herauskam, müßten nun die Gastwitte bei dieser nachttäglichen Besteuerung direkt draufzahlen, weshalb die Deputatton um Aufhebung bzw. Revision dieses Erlasses der Fi-nmizdirektion ersuchte. Bezüglich der Abschaffung der Weinausschänke erklärte der Herr Banus, daß dies zwar nicht durchzuführen sein werde, es solle jedoch eine Revision aller Weinausschänke stattfinden, wo-bei Ungehöngkeiten beseitigt werden sollen. Bezüglich der Buschenschenken wunderte sich der Banus da-rüber, daß Buschenschenken auch dott, wo der Wein nicht erzeugt wird, aufgemacht werden. Er versprach, strenge darauf sehen zu lassen, daß Bewilligungen nur für solche Buschenken erteilt werden, welche sich dort befinden, wo der Wein erzeugt wird. Andere Buschenschenken — es gab sogar Fälle, wo Buschen-schenken im Draubanat Dalmatiner Weine als Eigenvrodukt ausschenkten! — find nach bei« Gesetz nicht erlaubt. Bezüglich des Wunsches nach Abschaffung der lebensunfähigen Gasthäuser verwies Nummer 29 Deutsche Zeitung Seite 3 der Banus auf die in Aussicht genommene Re-Vision aller Gasthäuser und Weinausschänke. Auch bezüglich der nachtraglichen Ver.zehrungssteuer auf Weinmost habe der Herr Banus seine wohl-wollende Förderung versprochen. Nach längerer Debatte, in welcher Herr Pelschuch aus Gaberje das voraus-sichtliche Vorgehen der Umgebungsgemeinde. welche die Verzehrungssleuer selbst einhebt, skizzierte nach seiner Meinung wird die Gemeinde trotz der Vorschreibung der Finanzdirektion diese Steuer nicht einHeben —, wurde beschlossen, einen Protest gegen die nachträgliche Einhebung dieser Steuer an die kgl. Banatverwaltung zu richten mit der Bittenden bezüglichen Erlaß dcr Finanzdirektion zu revidieren bzw. aufzuheben. Nach Einlangen der Zahlungs-schecks wird jedes Mitglied im Wege der Genossen-schast die Beschwerde an die finanzdirektion. falls sie dort abgelehnt wird, an die Banatverwaltung und bei abermaliger Ablehnung an den Ver-waltungsgerichtshof richten. Der zweite ^ Gegenstand der Beschwerde ist die nachträgliche Ein-Hebung der Verzeyrungssteuer aus Wein in der Stadt Celje, und zwar pro Liter 75 Para, so daß hiedurch die neue Grenze der Verzehrungssteuer aus Wein (Din 0 75 +• Din 050 — Din 125) erreicht würde. Im weiteren Verlauf der Versamm-lung berichtete der Obmann, daß gelegentlich der Vorsprache in Ljubljana die Nede auch auf die von den Beamtenanschafsungsgenossenschasten eröffneten Weinausschänke gebracht worden sei. Die Gastwirte stünden diesbezüglich auf dem Standpunkt, daß es begreiflich sei, wenn in dieser Sache die Behörden ihren Beamten an die Hand gehen. Jedoch habe dies nur solange Berechtigung, als diese Ausschänke ihre Ware wirklich nur an die eigene n Mitglieder d. h. an die Beamten verkaufen. Dies sei bekannt-{ich aber nicht der Fall. In diesen Vcrkausslokalen erhalle jeder, der hineinkomme «Arbeiter und jegliches andere Publikum) die billigere Ware, die leicht billiger sein könne, weil diese Genossen-schaften nicht den staatlichen Steuern unterworfen sind. Mit solchen Ausschänken können die von Steuern zu Boden gedrückten re-gulären Gastwirtschaften natürlich nicht konkurrieren! Zum Schluß der Versammlung wurde noch die Stellungnahme der Gastwirtegenossenschast zum neuen Gewerbegesetz, zu dessen Entwurf alle interessierten Wirtschaftsorganisationen ihre Meinung abzugeben haben, folgendermaßen filiert: Die Gastwirte wollen auch noch weiterhin ein konzessioniertes, an den Lo-kalbedarf gebundenes Gewerbe bleibe». Auch die Weinausschänke sollen konzessioniert und an den Lolalbedarf gebunden sein. Herr Obmann Bernardi schloß die Versammlung mit der Versicherung, daß die Genossenschaft bzw. der Genossenschaftsverband alles tun werde, daß für die auf der Versammlung berührten Fragen eine möglichst günstige Erledigung erreicht werden wird. Der Fremdenverkehr im Monat März weist nachfolgende Ziffern aus: Nach Celje kamen in diesem Monat 1280 Jugoslawen, 150 Oester-reicher, 19 Italiener, 16 Deutsche, 14 Tschechoslowaken, 10 Magyaren, 4 Engländer, 3 Franzosen. 12 Rumänen, 1 Belgier und 1 Amerikaner. Dem Berufe nach waren diese Leute: 595 Handelsrei-sende, 392 Arbeiter, 153 Gewerbetreibende, 51 In-dustrielle, 47 Beamte, 27 Advokaten, 19 Aerzte, 13 Studenten und 206 Berufslose. Todesfälle. Am Samstag ist im Allg. Krankenhaus der 83-jährige Taglöhner Martin Ameriel aus St. Peter im Sanntal, ^am Sonntag die 50-jähriye Besitzersgattin Agnes >skrablin aus Podturn bei Kostrivnica gestorben. Stadttino. Heute Donnerstag, morgen Frei-tag und Samstag: „Valse triste", GroMm in der Art der Filme „Engel dcr Straße" und „Sonnen- Frühjahrsmesse Zagreb 5.—14. IV. 1930 VII. AUTOMOBIL-SALON XIII. SPEZIALMESSE für Landwirtschaft Geflügel Sommer- und Sportartikel INTERNATIONALE PHOTO-AUSSTELLE! HG DU ■esselegltlmatlon berechtigt auf den Bahnen zu freier Rückfahrt, auf den Adrlasohlffen zur BenQtzung dar hftheren Klasse. SARGS ALODONT GIBT Schönere Sähne. Qesunde otahne. ^büßenden ^Mund! aufgang": in.den Hauptrollen Barbara ctent und Glenn Tryon. Orchester. Als Zugabe das neueste Usa°Joumal. - Voranzeige: „Abenteuer" (Douglas Fairbanks». Maribor Evangelischer Gottesdienst. Sonntag, den 13. d.M., findet der evangelische Gottesdienst um 10 Uhr vormittags in der Christuskirche statt. Anschließend daran um 11 Uhr Jugendgottesdienst. Die herrlichsten Dauerwellen w s°>°n Tautz & Zahradnit Maribor, Trg svobode__ 27 Glück im Unglück. Am Samstag nachmittags stürzte auf dem Flugplatz Thesen der Kaufmann Josef Moravec mit seinem Flugzeug „Schwalbe", als er landen wollte, infolge eines plötzlichen Windstoßes von einer Höhe von 20 Metern ab. Dem Fahrer passierte zum Glück nichts, dem Flugzeug jedoch wurden Tragflächen und Propeller gebrochen. Das Flugzeug, das 180.000 Din kostete, war nicht versichelt. hampfZocken, *erplajftnder€ifolg: „ hamen-ur.d Qerren-rriseur-Saion ßauerwellen, V» » JAaribor Haarfarben, gOSposka Ptuj Wieder der Zustand der Bahnhof-allee. Wie schon seinerzeit- berichtet, wurde im Herbste des vergangenen Jahres von Seite der Bahnverwaltung die Reubeschoterung dcr Bahn-Hofallee in Angriff genommen. Der Schritt war infolge des damaligen Zustandes gewiß begrüßen?-wert und die zu erwartende Neugestalltung wäre angesichts des stets steigenden Verkehres für jeden eine Wohltat gewesen. Als man mit der Arbeit be-gann. wurden derart große Steine angeführt, wie sie für eine Pflasterung entsprochen hätten. Anfangs dachte man, daß eine weitere Bearbeitung der Straße erfolgen werde. Leider sind nun Mo-nate vergangen und es rührt sich an der Sache nicht das Geringste. Alle Hoffnungen auf eine Besserung der Straße blieben ergebnislos und so mußten sich die Autos und Wägen die Zufahrt auf Umwegen, und zwar durch die Ljutomerska cesta, einführen. Der Zustand dcr erwähnten Straße steht unserer Stadt so jämmerlich an, daß sich das Äuge jedes Fremden daran stoßen muß. Man erwartet, .daß die Behörden auf die entsprechende und end-liche Verbesserung dieser Straße dringen werden. Sin neues Kriegerdenkmal. Wie man erfährt, wird in der Ortschaft So. Urbani durch den Steinmetzmeister Herrn Gaiser in Ptuj ein Krieger-denkmal errichtet. Die feierliche Weihe soll Ende Mai erfolgen. Kochschule in der Mladika. Voraussicht-lich wird Mittwoch, den 23. April, wie bereits an-gekündigt, der Kochkurs für Damen eröffnet werden. Den Unterricht führen die Schulschwestern des In-stitutes. Die Einschreibung zur Teilnahme wird gleichfalls von ihnen angenommen. Verunglückt. Der Arbeiter Simon Medved au» Majsperk kam mit der rechten Hand in die Zirkularsäge, wobei ihm die Hand vollkommen zer-quetscht wurde. Der Bedauernswerte wurde in das hiesige Spital überführt. Ei»mangel in Ptuj. Infolge des heurigen warmen Winters find die Wirte fotoie auch die Konditoren von Ptuj einem unvermeidlichen Eis-mangel ausgesetzt. Diesem Mangel wäre durch die Instandsetzung einer Gefrieranlage in unserem städtische Schlachthaus gewiß abzuhelfen. Wir hoffen, daß diese Anlage im heurigen Jahre entsprechend hergerichtet werden wird. Fahrraddieb festgenommen. Dieser Tage wurde dem Speckhändler Johann Kampl aus Hai-din vor dem GastHmise Wagrandl ein Fahrrad im Werte von zirka 700 Din von einem unbekannten Täter entwendet. Wie man nun erfährt, wurde am 3. April in Ljutomer ein gewisser Ernst Slacek, geboren 1910 in Leoben, zuständig nach So. Anton in den W. B.. als Dieb ausgeforscht. Das Rad wurde dem Befohlenen rückgestcllt, wogegen Slatek dem donigen Gerichte eingeliefert wurde. Ein rasender Autofahrer. Am Sonntag vormittags erregte ein Autotaiichauffeur aus Varaz-din durch wildes Fahren großen Aufsehen. Als er in der Nähe des Florijanski trg plötzlich umkehren wollte, geriet er auf das Trottoir. wobei er an das Auslaaefenster des Friseurgeschäftes Copak anstieß. Das Messinggeländer verhinderte zum Glück eine Zertrümmerung der Scheibe. Die Polizei Ichritt gegen den rasenden Fahrer ein und dieser wird sich nun wegen Uebertretung der öffentlichen Sicherheit und der Polizeivorschriften beim Gerichte zu ver-antworten haben. Koöevje Ein Opfer der unausrottbaren Rau-ferei unter den Dorfburschen wurde dieser Tage in Stara cerkev der 18-jährige Ernst Sieg-mund, welcher an den Folgen einer am Sonntag vor drei Wochen in Kerndorf stattgefundenen Rauferei starb. Der junge Bursche erhielt einen Messerstich durch das rechte Handgelenk, so daß er in das Spital nach Ljubljana überführt werden mußte. Rachdem er scheinbar geheilt wieder nachhaus ge-kommen war, brach^die Wunde aber wieder auf und eiterte. Die den Kranken besuchenden Leute schreckten ihn zu allem Ueberfluß noch mit der Be-hauptung, daß die Hand nie wieder gut sein werde. Dies betrübte den armen Jungen dermaßen, daß er 14 Tage lang die Aufnahme vonNahrung verweigerte und dann starb. Todesfall. Am vergangenen Sonntaa ist hier der bekannte Straßenräumer Alois Muhic (Kreuzschmied) gestorben. Der Verstorbene, eine originelle und allseits beliebte Gestalt, war ein Veteran aus dem Okkupationsfeldzug und erreichte ein Aller von 78 Jahren. Eine Diebsbande treibt sich gegenwärtig wieder in unserer Gegend herum. So brachen die Lrmpen dieser Tage in das Haus des Besitzers Matzelle in Planina (Stockendorf) ein, wo sie Selch-fleisch und andere Gegenstände stahlen. In der drauffolgenden Nacht statteten sie dem Dorf Hrib bei Koprivnik (Resseltal) einen Besuch ab. Dem Besitzer Meditz verschleppten sie das ganze Fett und eine Anzahl von Selchwürsten. Im Dorf Zwischlern, wo sie ebenfalls einbrachen, wurden sie jedoch bei der Arbeit gestört und gaben Fersengeld. Die Einbrecher Rudolf Kristancic und Ludwig Euserin. küstenländische Ausländer, welche in der Nacht vom 8. auf den 9. Feder das hiesige Postamt um 18.080 Din beraubt hatten, wurden am vergangenen Freitag vom kleinen Senat des Kreisgerichtes in Novo mesto zu je 5 Jahren Zuchthaus, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte für S Jahre und zur Ausweisung aus Jugoslawien nach überstanden«? Strafe verurteilt. Seite 4 Deutsche Zeitung Nummer 29 II LOTION das Beste ist für Ihre Haare. 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Josefsplatz) feierlich eingesegnet, sodann nach Baden bei Wien übatführt und daselb»\ am Stadifriedhofe um 4 Uhr nachmittags nach abermaliger Einsegnung in der Familiengruft beigesetzt. Die heilige Seelenmesse wird Donnerstag, den 10. April um ß Uhr früh, in der obgenannten Pfarrkirche gelesen. Wien, T. Bez., Walfischgat.se 15.—Mlslllije.—Dstrnhof bei Mürzzuschlag. am 2. April 1930. ffficntama, («aasgeba unb 64nfUrhtt: Kranz S4»au« tn CWf«. — Divck nib Verlag: S5mtr»tii$taatari .Trieja" tu Celje. gfli die Druckerei veronnocNiich: «Ksldo SHNilo w Tetje.