I^. 45. Montag den 20. Jänner 1851 Z. 27. .. (l) Kundmachung wegen Einbringung von Offerten zur Lieferung mineralischer Kohlen auf die k. k. südliche Staatseisenbahn. Die Staatsverwaltung beabsichtiget der Anwendung mineralischer Kohle zur Locomotiv-feuerung auf der k. k. südlichen Staatsbahn von dem Zeitpuncte an, in welchem der Betueb dieser Bahn in die Regie übergeht, eine größere Ausdehnung, als dieß bisher der Fall war, und will die Bedeckung des für die Zeit vom 1. Juni d. I. bis Ende Mai deü nächsten Jahres crfor-lichen Kohlenquantums im Wege der öffentlichen Concurrenz mittelst Einbringung schriftlicher Offerte sicherstellen. Demnach werden alle jene Gewerkschaften, welche sich bei der Lieferung mineralischer Kohle auf die k. k. südliche Staatsbahn zu betheiligen beabsichtigen, eingeladen, ihre oieß-fälligen Offerte, welche mit Rücksicht auf die nachfolgenden Bestimmungen verfaßt seyn müssen, längstens dis 10. Februar d. I. Mittags 12 Uhr bei der k. k. General - Direction für Communica-tionen 1. Abtheilung in Wien einzureichen. B e d i n g n i s se für die Ablieferung, Uebernahme und Bezahlung der Kohlen. § 1. Es wird festgesetzt, daß sich jeder Lie. ferant noch vor Abschluß des Lieferungsconttac« teö zu einer Probelieferung in dem von der ^ Staatsverwaltung zu bestimmenden Quantum und Zeitpuncte herbeilassen muffe. Diese Probelieferung ist auf die in dem Offene zu bencnnende Ablieferungsstation abzustellen , und wird mit dem offenrten Preise bezahlt werden. Nach diesen Probelieferungen werden mit jenen Kohlen, über deren Brauchbarkeit zur iiocomo-tivhechung keine Versuche abgeführt wurden, jedenfalls Probefahrten gemacht; übrigens behalt sich die Staatsverwaltung vor, auch mit solchen Kohlengattungen, welche bereits früher versucht wurden, neuerdings Probefahrten vorzunehmen, wenn sie es in irgend einer Beziehung für noth' wendig erachten sollte. Die Kohlen der Probelieferung aller Offeren-tcn, mit denen die Staatsverwaltung Lieferungs vertrage abzuschließen gesonnen ist, werden in Bezug ihres Aschengehaltes, sowie des Verhältnisses vom Volumcn zum Gewichte im Beiseyn des Lieferanten untersucht. Zu diesem letzten Zwecke wird eine Viertel-Cubikklafter der gelieferten lufttrockenen Kohle gewogen und auf Probeherden verbrannt. Nach diesen Versuchen wird im Einverständ-. <^-^" Lieferanten festgesetzt, und in den abzuschließenden Bertrag aufgenommen, welcher Aschengehalt bel den folgenden Lieferungen zugestanden wlrd und unter welchen Normen die künftige Uebernahme der Kohlen nach dem Volu men Statt finden kann. §. 2. Die Staatsverwaltung behält sich vor die Lieferung entweder üach dem Gewichte oder nach dem Volumen zu übernehmen, im letztern Falle werden die aus den oben angeführten Ver-suchen resultirenden Daten zur Basis der Berechnung des abgelieferten Gewichtes dienen. Ebenso behält sich die Staatsverwaltung vor, del jeder beliebigen Lieferung vor Uebernahme dtrselden emen Versuch auf dle oben ve> zeichnete Weise und hmstchtllch des Aschengehaltes der Kohle vorzunehmen, und jene Lieferung nicht anzunehmen, welche einen größern Aschengehalt als den im Vertrage zugFtandc- r.en ausweiset. §.3. Die Staatsverwaltung kann nur Stück' kohle und bei fcstern ältern Braunkohlm mindestens faustgroße Mitttltohle gebrauchen, welche schon an der Grube sortirt und von allen erdi- gen und stemigen Bestandtheilen befreit seyn muß. §. 4. Das für den Zeitraum eines Jahres und für die ganze Ausdehnung der südlichen Gtaatseisenbahn erforderliche Quantum an Kohle betragt 580,Ul)U Ccntncr, und die Uebernahme wird nach dem im Offerte ausgesprochenen Wunsche auf einer oder mehreren Wasserstationen dieser Bahn, nach Umständen und nach Maßgabe der zu treffenden Vereinbarung aber auch auf anderen als Wasserstat!oncn geschehen. Dle Ablieferung >oll durch das ganze Jahr hindurch möglichst gleichförmig und regelmäßig geschehen, so zwar, daß von dem übernommenen Ocjammtquantum allmonatlich der 12te Theil zur Ablieferung gelange. Auf keinen Fall darf am Schlüsse tines Monats d'.e Differenz jcnes Kohlei.czuautums, welches bls oahm abgeliefert wurde, gegen jcnes, welches bis dahin hatte abgeliefert werden sollen, mehr als das auf einen Halbmonat entfallende Lieferungs-Quantum betragen, und es muß ein Ausgleich durch Mehr - oder Minderlieferung im nächsten Monat crZolgcn. K. 5. Das Abladen der Kohlen hat der Lie-fcrant bei der Uebernahme bis auf die Wage ge« stellt auf seine Kosten zu besorgen. Z, 6. Die Uebernahme der Kohlen erfolgt in den auf den bezeichneten Stationen vorgerichteten Lagerplätzen oder Magazinen durch die von der Staatsverwaltung hiezu bestimmten k. k. Beamten, welche nach jeder monatlichen Ablieferung dem Lieferanten hierüber einen Ueberncchmöscheiu ausstellen werDen. Es wird Vorsorge getroffen werden, daß in dem Uedernahmsgeschäfte kerne Verzögerung Etatt finden kann. Jene Kohle, welche den nach den Proben festgestellten Bedingungen nicht entspricht, und oercn Uebernahme deßhalb verweigert werden muß, ist von dem Lieferanten zurückzunehmen und längstens innerhalb eines Monats durch eine zur Uebernahme geeignete Kohle zu ersetzen. Solche vun der Uebernahme ausgeschiedene Kohlen werden nicht im ärarischcn Magazine gelagert, und die Staatsverwaltung übernimmt auch über deren sichere Lagerung keine specielle Haftung. i §. 7. Die Staatsverwaltung behalt sich vor, jene Lieferanten, welche den vorausgcheno angeführten Verpflichtungen ganz otxr thcilweise nicht Genüge leistm, nach elner unter Festsetzung eines! Termines vorausgegangenen erfolglosen Mahnung, die Lieferung auf irgend eine andere Weise auf deren Gefahr und Kosten bewirken zu lassen und dieselben werden hievon gleichzeitig verstand,' get werden. Die Lieferanten verpflichten sich, falls die Gcsammtbeischaffungskosten solcher Ersatzkohlen höher zu stehen kämen, als jene, welche der Lle« serant beizustellen unterließ, die dießfalls von dem Rechnungs« Departtmente der Gen?ral-Dl-rectwn ausgefertigten Rechnung, über dieje Mehrkosten anzuerkennen und der Staatsverwaltung hlefür Ersatz zu leisten. §. 8. Die Zahlung für die ordnungsmäßig abgelieferten und übernommenen Kohlen wird auf Grund der, von den k. k. Uebernahmöbeam-ten ausgefertigten Uedcrwihmsscheine bei der Casse der k. ^k. Betriebs-Direction m Gratz längstens bmnen I l Tagen geleistet werden. Bestimmungen für dle Verfassung und Einbringung der Offerte. §. 9. Die auf einem 15 kr. Stämpel ab-zufassenden Offerte müssen enthalten: u) den Namen des, oder wenn Mehrere eine sich in 8olim,m verpflichtete Gemeinschaft bilden, die Namen der Offcrenten. d) Die nähere Bezeichnung des Ortes, wo die Kohlen gewonnen, sowie die Gattung der Kohle. c) Die Quantität, zu welcher sich ocr Osserent verpflichten will, im Verlaufe dls Jahres auf eine oder mehrere im Off.rte dezeichner.de Wasserstationen der k. k. südlichen Staatsdahn zu llefern. Sollte ein Offerent die Ablieferung auf einer anderen, als einer Wasserstation beabsichtigen, so ware dieß im Offerte ausdrücklich zu bemerken, und es wird einer weitern Vereinbarung vorbehalten, ob auf einer solchen Station die Einrichtungen zur Ablieferung und Uebernahme getroffen werden können. ? , gegen gleich bale Bezahlung öffcnilich rerstei-gelt wetbtn. Lüidach am l6. Jänner 185l. Z. 76 (l) "" Nr. »620. Edict. Von d,m k. l. Bezirksgerichte zu Tschernembl wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des I?an Pnhek aus Tscher-nembl, als Cessionär des Mathe Puhet aus GoUek, wegen schuldigen 7l fi. 46 kr. c. «. s!., in die execu« tive Feübletung der dem minderjährigen Michael Gas-ptrilsch gehörig,«, auf Joan Gaspericsch oeigewählten, im Grundbuche der Herrschaft Tschernembl 8>il> liett'. Nr. 45 und 4? vorkommenden, gerichtlich aui 624 fl. geschätzten, in Sello öei Thurnau 8<«li ^xl>. Nr. 12 liegenden, behausten Realität gewilligt ui,d hiezu die Tagsatzungen auf den 20. Februar, 20. März und 22 April !85 l, jedesmal Früh um 9 Uhr in loco der Realität mit dem Anhange angeordnet worden, daß, Falls diese Neawät bei der ersten und zweicen Tag-satzunft nicht über oder um den Schätz.verth an Mann gebracht, dieselbe bei d«r dritten Feildiecung auch unter den, Schähwerche hmtal,a/ge Tagsatzung zu deren Vornahme auf den 13. Febr. l. I. Vormittag von 9 bis 12 Uhr, und Nachmittag von 2 b's 8 Uhr in Feistenberg angeordnet worden, Dcr Verkauf findet nur gegen gleich bare Bezah. lung Statt. K.K. Bezirksgericht Neustadtl den 14. Jan. 185«. Z, 74. (2) Nr. 1959. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Sittich wird bekannt gemacht: Es habe über Anlangen deS Herrn Johann Tschosch von St. Rochus, in die executive Feilbietung der, döin Herrn Johann Linz gehörigen, im Grundbuche der Pfarrgilt St. Veith «ui» Urb. Nr. 19, Necc. Nr. 17, vorkommenden, auf 500 fi. geschätzten Hofstatt zu St Veich Haus Nr. 45 sammt An- Zugehör gewilliger, und hiezu drei Termine, als: den ersten auf den 27, Jänner l85l, den zweiten auf den 3. März I85l und den dritten auf den 3. April 185l, jedesmal um 10 Uhr Vormittags mit dem Anhange bestimmt, daß diese Realität bei der dritten Feilbietungs - Tagsatzung auch unter dem Schahwerthe hincangegeben werden würde. Das Schätzungsftrotoccll, der Grundbuchs.-Extract und die Licitacions ° Bedingm'sse können hieranns eingesehen werden, Sittich, am 26. December 1850- Z. 51. (2) Äir. 3553. Edict. «Uon dem k- k. Nezitkögciichle G:oßlaschitsch wird hiermic kund gemach:: Dasselbe habe mit Bescheid vom l2. September l. I., Z. 3553, die ere.ulive Fcildleiung del, dim Anion P.zynik von Zcstä ge^ö^lgen, duseldst unier jousts. Nr. 13 gelegenen, im ^rundbuche dcr Pfarrhossgilc Neifüilz »ul< Ulb. '^!. 72, i)ieci. Nr. 57j). verkommenden, g^lchttlch auj 532 si. de deweriyeien D.iltelyude, wegtli cem I^arm >Ht>u' ckcl von iiiaschiza aus lein gcnch^chc" Velgleiä>c mr l^ci der diii-len Tagsatzung auch unler dem Schätzungöwerthe an den Melstdiecenden werdc l)lnlangcgedril werden, ^ievon weldrli die Kauflustigen mu dem Beisätze uelsiändigcl, d.iß der ^runobuchsex^acl, üas ^cha. tzu^gbpllliocoU uno die Üuucnwxsdeviugmsse yicl' uMts eingeseherl werden iöni.en, U!ld daßiecer tilci--can! ein Vadmm von 50 sl. zu Handen der llicua' lions'^oli!M!ssl0ll zu ellegeii Haben werde. Großlaschilsch c-m 12. Srpl. 1850. Der k. k. Bezirtslichler: Pa ni a r>. Z. 29. (2) Ni. 18UÜ. Edict. 35om k. k. Bezilksgelichle Siein wild hiermil bekannt gemach!: <öö haben Pnmus Eetscherl und M.üia ^iukouz, Noimünoer des mj Augustl» Bu--kouz von Sünuö.la, lzegen Urban Hudol und desicn (^lben oder sonstige Hltchlsnachsolger unbekannten Äusenlhalies, die Kl.,ge auf löisitzung der m, Giund° buche der Herrschet Flöonig tl»l, i)iect. ^tt. 740!/« vo>kc>M!nenden Realitai hiciamlS angebracht, worüber di^^jeih>)NdlungstaHsayung auf den 1. tzcbiucn l65I, s'ül) 9 Uyr vor oiesem meuchle ang<0l0net worden ist. Da dcr Geklagie und dessen allsallige Etden odcr sonstlgen Vlechlslnichiolgcr diesem Geitchle unbrr^lint, und vielleicht außer de.i k. t. >Hidlnl0,n abwesend ,sl»d, so wurde lyilitl der hlcsige ^l>stwilth uno Re..-liiä'ctnbesilzer, Herr Iuhanu Karullilk als (Zuratur bestellt, m>c welchem diese Nechtösache nach Vorschrift der für dicse liänder destehenoen Geilchtsord' nung ausgelragtn werden wild. Dlssen »veroen die Gerlagten zu dem Ende er» i.merl, daß sie eulweoer ftlbst ^u der obigen Tag-satzung elschcinen, vdec dem bestell,^, (öuraior ihre Hechlsbedelse an die Haud zu geben, oder sich einen »ndertl A5,trele,s bestelle» und dlelem Gcrichie nam' hast machen, übe^haupi im ordnungsmäßigen Wege emzuichreicen w!j!ei, mögen, widrigens sie sich die au5 ihrer zUer.,bsaumung entstehenden nach-heilig n ßol' gen nur selbst beizmnej>e,n haben wüiden. Süin am 18. Ncvemdcr 1850. Der k. k. Bez. Nichter-. Konschegg. Z. 70. (3) ^s. 147. 6 d i c t. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Laibach I. Sec< liun wird bclaiütt ge>n>zch^, (^5 s>y iü Folge ^isuch-schreibens des k. k. Äezirks,^>ichlcs Krainburg zur Vornahme der freiwilligm Vcistcigerung des zum Franzis^Teuschel'schen Nachlasse gehötig«,n,auf 280 fi. 22'/^ k>. gcsckätzlcn Warerll.n^els, hier in der Stadt ')ir 296, bestehend aus ueischildcnen Oisen ° und Messingwareü, Küchen.- und Wisihschasisqerä'thschaf-len und deral-, der 2H. und 25. ^ariuev l. I-, j«-' desmal 2>»!mittagS van 9 bis 12, und Nachmittags don 3 bis 6 Uhc bestimm: woidcn. Wozu die Kauflustigen hiermit emgclliden werden, llaibach c>m 12. Zanner 1^51. Z. 24. (3) N^"56^6. Edict. Vc>r dim k. k. Äezi'ksgenckle Planina haben alle Dttjenigcrl , welcbl an die Verlassenschaft des am 27. Actiil »848 verstorde^en (^runrbesitzels An» dreas Bar^avon Zilkn»^, alü Gläubiger eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Dar--tbuung derselben den ^9. Ic.n^rr l«5I, zilih 9 Uhs )>u erscheinen, oder bis daliin ihr ?l!,me!bui,>js. gesuch schrisilich zu libe>,eichen, widn^cnb diesen ^läudigeln, an die ztteri^ss^schaf!, wenn sie durch die Bezahlung dei an^mel^clen ^ordlninßen er-schöpft wülde, kein wei^eicr Anspruch ^stände, als in so ferne ihnen ein Pfantrrcht gebüh't. K. k. Bez. Gerich: Plcinina am 2U. Oc^. 1850. '^). 23. (3) ' Üi^'ü2l87 E d i c l. Vor dem k. k. Be^irkössenchte Planma haben alle Diejenigen, welche .ni der iUeilassenschaft des r'elstolbencn Hliblers Andreas Skrotnig von Kauze, üls Ol^ubiger ei.le Forderung zn stellen haben, zur Anmeldung und D.i',tl)uu'.,g derselben dcn ^.Febiuar 165l, Früh 9 Uyr zu erscheinen, oder bis dahin ihr ^nmcloungugcftlch schriftlich zu libeistichen, widligrns diesen Gläubigern an die Verlassenschan, wrnn sie durch die Bezahlung d^r angniiildeier! Hoidrun^en ei schöpft würoe, kein weiterer Aiii pnich zustande, Us in so srin ihnen ein Pfandrcchl glbiihrl. K. k. Bez. w/rlchl Pl^nina am W. Viov. 1850. ^. 20. (5) N«. l.074. E d i c s. 35or dem k. k. Be/.irksgelichie Pl^nina wrlden ,.lle Ditj.nigcü, weiche an oic Ve>!asst!',fcha!t dcS dcn 6, Ma-z l. I. uerstolbenen Hudlet Üuc^s Rtipp.-nik einen Anspluch zu si^Uei, h^len, zur Anmeldung und Da'.lhuunq ihrer F^rdevuil^en am 3. Februar 1851, Hilih 9 Uyr zu l-rscheineti, oder bis dahin ihr änmllouiigsgesuch schriftlich zu überreichen, widri» gens dieftn Gläubigern an die ^eilass^nschafi, wenn sie dlnch die Bezahlung der cingcmcldeten Forderun» gen erschöpft wü:de, kein wetlerrr Anspruch zustän» de, als e!rcickrn, widngenS diesen (Äläubi' ^ccn an die Verl^sseiischast, wenn sie durch die!lle-z^hlnnq der angrnnlde^cn ^»,n0clUi,gcn erschöpn wül-de, teui weiterer Anspiuch zustande, als in so fern ihnen ein Pfandrecht gcvnhr!. K. k. ^cHllksgclichl Planincl am 9. Nov. lsä0. Z^23. (3) Hs. 1499. ^ (5 d i c t. Vom k. k. BczittsgerichseLirili wi>d hiclmiidem Gregor ^onin, Marnn Volischilsch und Lorenz Traun und de«cn Nechivii^chfol>.el dctannc gemacht: ^s yabe wieer sie Matthäus Surr von Lchen» tenthurn uuf Vcvjäylt- u,ld ^iloschcl^ciilä'rllng der, aus seinen, im Giunobuchc der Herrschaft Flödnig «lil) (6»nft. '^ir. »3 ui.d Ncct. ^>. 727 volkommcn' dcn ^'.llclhubc, angeblich ilu!ul»it.; !^,s,^^^ ^a)ätze, nämlich: des .Lchulc>schelneö lllio. 23. November 179!^, pr. 80 st j ves Schuldscheines lido. »6. Ol' lober »U01, pr. 150 fl. , und der Schultwerschtti.-bung vom 12. October 1820, pl. 60 fl., die Klage angcN^chl und hierüber ist die Tagsa^ung aut den ». März 185! , Fltih 9 Uhr, vor die,em belichte an-aeordiict woiden. D^ö wird diesen Tabularglaubigern und deren Olken, unbekannten Aufenthaltes, zur Kennmiß ge» bracht, damit sie sich mit dem auf ihn Grfuhr ^^,h liittoftcn aufgestellten Kurator, Herrn Conrad Jane« schi^z von Unierperau bei Llein, in's Eilwernehmen setzen, allenfalls einen andern Vertreter diesem Ge« richle namhaft machen, und bei der Tagsatzung um so gewisser erscheinen, als sie sich sonst die nachlhei» ligen folgen selbst zuzuschreiben haben werden. K. k. Bezirksgericht Sleir, am 30. ^cl. 1830,