2037 Ämtsblatt.znr Laibacher Zeitung Nr.298. Samstag dcll 28. December 1867. (425—1) Nr. 9925. Kundmachung ier k. k. Landesregierung für Kram vom 21. December 180? Nr. 9925 betreffend die Festsetzung der VtilitärbefrcimlgS' taxe pro »8«8. Um allfälligen Zweifeln und Anfragen in Vezug anf die Militä'rbefreiuugslafe zu begegnen, hat das hohe k. l. Ministerinn! des Innern im Einvernehmen mit dem hohen k. k. Kriegsmini-sterimn auf den Artikel des Gesetzes vom 10. No. vember d. I. (N. G. V. Nr. 133, L. G. B. XX. St. Nr. 25 (w 1867) hingewiesen nnd bcnierkt, !>aß die Taxe znr Erlangung einer Militärbcfreiung oder einer Militärentlassnng im Offertwcge fortan Eintausend Gulden ö. W. beträgt. Ferner hat das hohe k. k. Ministerium des Innern erinnert, daß bei dem Umstände, als durch das obige Gesetz der § 7 des ersten Abschnittes der Stellvcrtrctnngsvorfchrift vom Jahre 1850 nicht alterirt wnr'dc, die Frist zum Erläge der Taxe nicht über deu Tag des Beginnes der Amtshandlung der Vefrciungscommifsioncn im Stelluugsbczirke erstreckt werden darf. Dies wird in Folge Erlasses des hohen f. k. Ministeriums des Innern vom 15. December 1807 Nr. 2<>6«7/^^ hicmit znr öffentlichen Kenntniß gebracht. Siss.nund (5onrad <5dler v. GybeSfcld m l., l. l. l^ndcSpl-cisident. ^4i?H2) ^ Nr. 9840. Erlediglüigcil. Bei der k. k. SchulbücherVerlags Direction in Wien ist zu besetzen: Eine Amtsosficiais' Stelle der l. Elasse mit de>n Gehalte von 800 fl. und dem Quartiergelde Von 200 fl., danu ciuc Amtsofficials - Stelle der II. Classe mit dem Gehalte von 000 fl. und dem Ouarticrgelde vou 150 fl. Mit jeder dieser Stellen ist die Verpflichtung zur Leitung einer Dienstcantion im Gehaltsbetrage Verbunden. Die Bewerber haben in ihren dicsfälligcn Gesnchen nebst ihren anderweitigen Kenntnissen noch insbesondere die mit gntem Erfolge absolve ten Gymnasialstndien durch das Maturitätszeuguiß, daun die .Anntniß der Staatsrechnungs - Wisscu-lchaft durch das Prüfuugszcuguiß, fo wie auch außer der grnudlichen Kenntniß der deutschen Sprache auch 'ihre volle Vertrautheit eutwedcr mit der italienischen oder aber einer slavischen Sprache nachzuweisen. Die Gcsnche sind längstens bis 10. Jänner 1868 bei der gefertigten Direction zn überreichen. Wien, am 10. December 1807. Von der Schneider, lcns. Nalh liud Director. (419—2) Nr. 8858. Klmdmachung. Es kommen drei Plätze der Franz Metelko-schcn^ Stndcntenstiftnng im dcrmaligen Iahrcs-crtrage von je 77 fl. 70 kr. znr Ausschreibung. Anf diefc Stiftnngsplätze haben gut gesittete uud fleißig studireude, vom Lande gebürtige Knaben oder Jünglinge aus der Verwandtschaft des Stifters, oder bei Abgang solcher Verwandten andere dafür Geeignete ans der Pfarre St. Kantian bei Gntenwcrth, oder nöthigenfalls ans einem dieser Pfarre näher liegenden Orte Gebürtige, welche die zweite Normalclasse zurückgelegt haben, Anspruch. Bewerber um diese Stiftuugsplätze haben ihre mit dem Taufscheine, dem Impfnngs- und Dnrf-tigkeitszcngnissc, ferner mit dcu Schulzcugnisscn, und für den Fall, daß sie die Stiftung aus dem Titel der Verwandtschaft beanspruchen, mit dem legalen Stammbaume belegtcu Gesuche an das zur Verleihung berechtigte k. f. Landes Präsidium zu richteu uud bei dem Vaibacher Gymnasial Lehrkörper, dem das Präscntationsrccht zusteht, bis 15. Jänner 1808 zu überreichen. Laibach, am 17. December 1867. "(424) 3ir7i3927^ Kundmachung. In Folge einer zwischen dem k. k. und dem k. nngarischcn Handelsministerium getroffenen Ver-einbarnng ist vom 1. Jänner 1868 ab im internen österreichischen Verkehre derjenige Brief als ein einfacher zu bchaudelu, welcher ein Zollloth (^„ ^, Zullvfnndes) nicht überwiegt. ' Für Briefe in: Gewichte über ein bis ein-schlicßig zwei Zullloth ist das doppelte, über zwei bis drei Zollloth das dreifache und sofort für jedes Zollloth das Porto für eiucu einfachen Brief zn entrichten. Diese Bcstimmnng findet auch Anwcudung auf die Correspondcuzcn, welche aus Oesterreich nach jenen Orten der europäischen und asiatischen Türkei, in den Donaufürstcuthümcrn, in Serbien nnd Egyptcn, in welchen k. k. Postcrpcditionen .'.uf- gestellt sind, abgefertigt werden, beziehungsweise von dort einlangen, ebenso bei den Eorrcspondcn- zcn, welche über diese Orte hiuaus gcrichttet > siud , z. B. über Alexandrien uach Ehina, Ost- l indien nnd Australien und vioo V6l'8k. Sowohl das interne Porto für derlei Eorre-spondcnzen, als der Portosatz für die Bcfördernng dcrfelben auf fremdeln Gebiete oder zur See ist nach der obigen Progression zn berechnen. Dies wird in Folge hohen Handelsministe-rial-Erlasscs vom 15.Dec. l. I., Z. 22161/2376, znr öffentlichen Kenntniß gebracht. Trieft/ den 22. December 1867. K. k. Post-Pirection. (427) Nr. 7123. Edict. Von dem k. k. Landes- als Handelsgerichte in Laibach wird bekannt gegeben, daß zur Verlautbarung der Eintragungen in die diesgerichtli-chen Handelsregister für das Jahr 1868 die Lai-bachcr Zeituug und das Amtsblatt der k. k. Wiener Zeitung bestimmt worden sind. Laibach, am 24. December 1867. (423—1) Nr. 13821. Concurs. Zur Besehung der Postmeisterstelle bei dem in St. Veit bei Laibach zu errichtenden Postamte wird hiemit der Concurs bis zum 15. Jänner 1808 ausgeschrieben. Die Bezüge bestehen in der Bestallung jä'hrl. 120 fl. und in dem Amts-pauschalc jährl. 24 ft. Dagegen hat der Postmen ster vor dem Dienstantritte eine Prüfung aus dem Postsache abzulegen nnd die Eantion per 200 st. zu leisten. Bewerber haben in ihren Gesuchen das Alter, die bisherige Beschäftigung, Schulbildung und das Vermögen fannnt dem Besitz einer unmittelbar an der Poststraße gelegenen, zur Postkanzlei geeigneten Localität nachzuweisen. Trieft, am 19. December 1867. K. k. Post.Wircction. (418—3) Nr. 17335. Kundmachung. In der Absicht, unserer Bevölkernng den Bor< theil möglichst billiger Fleijchpreise znzuwenden, ist vom Stadtmagistrate beschlossen worden, zn Opiina einen wöchentlichen Schlachtviehmarkt ins Leben zu rufen. Es wird daher bekannt gemacht, daß die mit dem Monate Jänner 1808 beginnenden Schlachtviehmärkte allwöchentlich am Donnerstage zu Op-ciua stattfinden werden, wobei jedoch bemerkt wird, daß der Markt, wenn derselbe auf einen Feiertag fallen sollte, am darauffolgenden Werk-Tage abgehalten werden wird. Bezüglich der Vichcinfuhr wird bemerkt, daß zur Erleichterung derselben die gesetzlich beim Ein« tritte in das Triestcr Gebiet zu erlegende Tran« sitogebühr nicht zu entrichten ist. Zur Eontrole wird jedoch bei der Grenzstation beim Eintrittc in jenes Gebiet für jedes Nind Ein Gulden österr. Währ. lediglich aus dem Grunde zu dcponiren sein, damit sich die Viehtreiber behufs Declaration bei der Grenzstation melden und ihnen die Controlsbollcte ausgefolgt wird, gegen deren Vorweisuug denselben nach Vollendung des Mark> tes der Betrag zurückerstattet werden kann. Trieft, am 28. November 1867. Vom S'tadtmagistrate. "^.......— - - - -............. —