A m t K ^ M ^ V l » t t. T^- 113. Dienstag den 20^ KePtember 1831. WlUbernial->7erlantbarnngen. Z. 1260. (5) Nr. 20^07. Kundmachung. V^n Bcitc dcs k. k. illyriichen Gubcr-n,ums wn-d hlemtt zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß m Folge h. Gtudicnhof? Com, mlsslons «Decretes vom iZ. August l. I., Z. ^c>0l, d>e Versteigerung dcS Viormalschuldü,-cvcr- Verschluß - Pachtcs für Kram und Karn-ihcn, auf sechs Jahre, nämlich: oum l. Oc-/ lober l83l, bis dahin 18^7, am ^6- Sep-icmber d. I., Vormittags von y bis 12 Uhr, denn La,bachev Krcisanue unter den nachfol« gcnden Bcdmglnfsün wcrdc vorgenommen wer, den. — Pachlbedmgnlssc zum Eontracte/ wel« cher vc>n dor ^lcnanong - Commission emer Seits, und dem Zt. N. andrer E>eits, m Ansehung des Normülschulbücher« Verschleißes für den Zeitraum von sechs Jahren, naml'cd vom 2. Oclllbcr ^63l, b,e dahni 1837, abgeschlossen werden w»rd, und webn beide Theile über folgende Vertragspuncie übereinzukommen ha-ben: §. 1.) Muß sich der Verschleiß.Pachter verbindlich machen, unausgesetzt einen solchen Verlag der vorglschncbenen Normalschulbüt Aer zu führen, daß Me Normal-Haupt- und Trivial-Schuhn des Laldachcr Gubermal-Ge-blcts, damli zurnchend und klaglos versehen werden können. — §. 2 ) Der Verschleiß-Pachter vcrpfiichret sich, die deutschen Echu-len dleus Gouvernements. Gebietes, auch mit 7^'^ ^"^"" z" «crsehkn, die nur in ^/"^legt, daher von donaus bezogen und ^.n. ^' "^ zwar um d.eselben Druck-"^^b"nds-Pre,se, welche m Wien den l^/c Achter verbmdet sich, ile hier gedruckt a . " ^"""lschulbücher, um den W.c-^/aden-Vers^i^^ Kreuzer E. M fur den gedruckten B.gen;u verkaufen, und von allen h^. aufgelegten Bü-^'"/ ^u"cr auch d.e Emmal Ems- und ATE-Tafelchen begriffen sind, fünf und zwan- zig vom Hundert, Gratisbücher gebunden für die armen Schüler abzureichen. — Es versteht sich übrigens von selbst, daß die hierauf-gelegten Bücher rücksichtlich des deutschen Tc). tes mit den Wlener Auftagen wirklich gleichlautend, und in gleicher Scitlnonzahl abgedruckt werden müssen. — tz. ä-) Dem ^Ver-schle,ßpachtcr wird h>emit das Recht eingeräumt, alle jene Schulbücher, welche nach Vorschrift dcs deutschen Schul-Codex mckt ausschließlich in Wien gedruckt werden müssen, jedoch nur nach vorhergegangener Gubermal-Erlaubniß, zum Drucke hierorts nachzudrucken. Diese Schulbücher sind vcmöge des §>. 52y dcr poli, Nschen Echulucrfassung das kleme ÄDE-Täf« lem, die große Buchftablcrtabclle, das Na-menbüchlem für Schulen auf dem Lande und m Städten, die Lesebücher für d,e Schüler auf dem ^ande in zwe» Theilen, dos Lesebuch 2ter Classe dcr Haupt, und Stadt-Schulen, das kleme Eoangellum, die Schulgesetze, die Anleitung zum Rechnen itcr The,!, für Stadt« und Landschulen, und d»e Anleitung die deutsche Sprache richtig zu sprecken, zu lesen und zu schreiben, der Auszug dck großen Katechismus, das Emmal Ems,dle kleinen Erzählungen für Landschulen, und jene für Stadtschu« len, der kleine Katechismus, die Leseübungen, dlc Pflichten der Unterthanen, und die Schulgesehe; endlich auch das für die Wlederhoh« lungs, Schulen bestimmte Lesebuch. — §. 5) Da nur das ABE-Täfelchen (politischer Schul-verfossung, S. i^5, §. Z21) dcr kleme Ka-techißmus, das Namenbüchlein, die Sckulge-setze, die kleinen Erzählungen, das kleme Lesebuch Ner Theil, das Lesebuch für die zweite Classe, der Land» und Stadtschulen, und die Evangelien als Armen/Bücher unentgeldlich abgegeben werden dürfen, fo haben die Pächter sowohl die von den übrigen nachgedruckten Trivicilschul- Artikeln entfallenden 25 Procente Armmbüchcr zum Beflcn des Normalschulfon? - dcs, als auch den Ucbcrschuß an den zur un- 9l6 «ntgeldlichän Abgabe geeigneten Büchern zu verkaufen, wovon ihnen eine lo pvocentige Provision gutgelassen, und ein dreimonatlicher Zahlungs-Termin zugestanden wird. — §. 6.) Nachdem der Verschleiß-Pachter bel der Verschleiß-Direction in Wlen einen halbjährigen Credit auf die vorbehaltenen Artikel mtt 1200 ss. C. M. sage Zwölfhundert Gulden E. M. zu hoffen hat, so ist der Verschleiß-Pachter ebenfalls gehalten, den Unterverlegern des Klagen-furter und des Villacher Kreises 10 Procent Provision die er aufzustellen hat, für die abgenommenen Schulbücher, einen Verhältniß-maßigen Credit auf zwei bis drei Monate zu geben, da wegen der Entfernung des Klagen-furter und des Villacher Kreises/ die Bezah« lung von dort nicht eher leicht eingehen kann. — Es soll jedoch den Unterverlegern m Kla-gmfurt und Vlllach frey stehen, die dem Wiener Verschleiße vorbehaltenen Artikel gegen 2a Procent Provisions - Gutlassung unmittelbar von Wlcn zu beziehen. — tz. 7.) Der Verschleiß-Pachter ist verbunden, von jeder neuen Auftage des bewilligten Nachdruckes^so wie auch von den Preis-Verzeichnissen der Schulbücher, welche dl? Pächter zu drucken verbunden sind, nebst den allenfalls gesetzmäßig abzurelchcnden Pssicht-Zxemplare, insbesondere zwei gebundene Exemplare in das Bücher - Revlsionsamt zur Vorlage an d,e höchste Hofstelle unentgeldllch abzuliefern. — §. 3.) Der.Verschlclß-Pachter ist ferner verpftichter, bei Auslauf des für den Zeitraum vom i.October 1.331, bishin l33/dau-ernden Contractes, den lhm bleibenden Verrath an von Wien bezogenen Büchern an den folgenden Pacht - Uebermhmer des deutschen Schulbücher - Verschleisscs um jenen Betrag abzugeben, um welchen die Bücher demselben in Wien mit Zurechnung der Pack- und§racht-kostcn zu stehen kommen. — Dcn ihm bebenden Vorrath an nachgedruckten Büchern, hat der Verschleiß-Pächter bel Ausgang des Con-nactes dem künftigen Verschleiß-Pachter um dcn Erzcugungspreis, d. i. um jenen Betrag zu überlassen, den ihm diesc Anzahl Bucher m der selbst veranstalteten Aussage an Papier, Druck und Band gekostet hat, welchen Betrag der künftige Pachter an den Pachterstehcr m zwei vierteljährigen Raten zu bezahlen habcn wird. Ucbngens wird bemerkt, daß der d^eß« fällige Büchervorrath der geg^iwartlgen Verschleiß-Pachtung mtt End? Hevtembcr i83i nnr Inrerveniruiig des k. k. Kreisamtcs tnvcn-t,rt, in Geld berechnet, beim wirklichen Bc-cimne dcr neuen Pachtuntcrnchmung^dcm neuen Pachter gcgen Ablösung nach dcn Bestimmun- gen des mit dem gegenwartigen Pachtunternehmer bestehenden Contracts vom 21. Februar l325, übergeben werden wird. 5. y.) Sollte der Verschleiß-Pachter die Normalschulbüchcr um einen höheren, als den, auf dem Titelblatte für Druck und Einband ausgesetzte» Preis verkaufen, so verfallt derselbe für jedes tz?tück in eme Strafe von 4 fi. zu dem hiesigen Local - Armenfonde. — §. 10) In Absicht auf die Qualität der hiesigen Nachdrücke verbindet sich der Pachter überhaupt zur Reinheit derselben, zur Lieferung guten und weißen Papiers, dann festen Einbandes. Insbesondere wird sich die Vorlage eines Mustcrbogens des Papiers und zugleich ausbedungen, daß die von den Pächtern nachgedruckten Bücher wie dem Inhalte nach, so auch von Seite zu Seite mit den Auftagen der k. k. Schulbüchervcrschleiß-Ä^.u^ustration in Wlen übereinstimmen, und eine glelche Bogenzahl haben, und daß der Einband aller Normal- und Trivial-Schulbücher nach den Musterbanden der k. k. Schulbücher - Verschleiß- Administration beschaffen, von guter Qualität, und der Band-Verkaufspreis ebenso wie in Wien berechnet seye/ daß alle Bücher insbesondere ordentlich auf den Bund geheftet seyn müssen, d^iß keines bloß emgcschiutten oder am Rücken nur geleimt seye, daß keme zu schwachen Pappendeckel, noch viel wmiger Holzspane zu Deckeln verwendet wer: den dürfen, und daß der Rücken an Büchern, wenn nicht Leder zu demselben verwendet werden muß, mit doppelten Pavier überzogen, und die Deckel mit einem Vorsctzpapiere versehen seyn müssen. —> In sownt bel hiesigem Nach^ druck Uebcrsetzungcn in die kramcrische Sr>l'a: che gestattet sind, müssen selche auf Kosten des Verlegers und unter Aufsicht der Normal-schuldiremon und Controlle dcr Schulenodc^ aufsichc erfolgen. — §. n.) Bei den Büchern des hiesigen Nachdruckes sind dle contracts-, mäßigen Verkaufspreise auf den Tueldlamrn m M. M. dcml-ch auszudrücken. — §. 12.) In dcr Auswahl dcr zur Correctur der hiesigen Nachdrücke zu verwendenden Individuen, soll der Verschleiß-Pachter an die Bestimmung des hiesigen füvstbischöftichen Consistoriums gc-bundcn seyn. Insbesondere verbindet sich dc^ Verschleiß-Pachter keinen Abdruck zu veranstalten, ohne daß dcr Correcwrsbogm mtt dem Vidtt der Normalschuldirectlon versehen ist, bei welcher Gelegenheit auch der Verschleiß-Pachter die Anzeige über die Starke dei, zu veranstaltenden Auftage zu erstatten haben wird. — §. i3.) Von jeder hierorts veranstalteten Aussage ist die Anzahl der Exemplare 9'7 der k. k. Normalschul-Direction anzuzeigen, welche sodann unter Controlle der Schuloberaufsicht die Stamplung der Bücher nn Einvernehmen mit der k. k. Provinzial-Staats-Buchhaltung im Bücher-Verlage mittelst Aufdrückung des Normalschul - Directions-Stämpels auf jcdcs Stück gratis vornehmen/dle Zahl der gessampelien Bücher gehörig vormerken, die vorbedungenen Procente an Büchern zum Behufe der armen Schüler unter einem zurückbehalten und dieselben an das k. k. Kre»kamt übergeben wird. Auch wnd dle Normalschu d»rcction be» den m dlesem und M den zwel folgenden §. §. i/, und l5 vorkommenden Abstanden durch das Kreisamt an d«? Lanoesttellc zu berichten Haber. — §. i^.) Die Normalschuld,rection »st berechtiget, den n«ch §. H, lo, ii und ,2 mcht contractmä-ßig qual>fi;,rten Büchern die Giamvlung fi-, und kaiui m Verhältniß de. Zeit statt im Baaren, auch in Staatsobligationen nach dem dörscmaßigcn Course, in einer Real-Caution oder in einer Bürgschaft bestehen, jedoch wird ausdrücklich bemerkt, daß nur die vom k. k. Fiscalamte anerkannten Bürgschafts-Instrumcnte und sonstige Cautioner! werden angenommen werden. — Alle Unternehmungslustige haben ihre Offerte am Tage dcr Verhandlung der versammelten Commission schriftlich und gesiegelter zu übergeben. — Nachtrags-Offerte werden nach abgeschlossenem Protokolle zurückgewiesen werden. — Ucbrigens können die näheren Bestimmungen und sonstige Bcdingnisse bei dem k. k. Vcrpflcgsmaga-zine m den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. — Welches zur Kenntniß der Unternehmungs - Lustigen gebracht wird. — K. K. Kreisamt Adcssbcrg den 7. September i33i. Aemtliche ^erlautbarunLem Z. 127/». (2) S ch u l c n - A n f a n g. Von Seite dcs k. k. Lyceal-Rcctoratts wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß auf den 1. des k. M. October um 10 Uhr Vormittags, die Abhaltung dcs feierlichen Hochamtes in der hiesigen Cachedvalklrchc, zur Anrufung des heiligen Gcislcs, und auf diesen Tag die Anmeldung und Einschreibung der Studierenden bei den betreffenden Studiendirectio-, nen und Herren Professoren, bicvmit bestimmt wird, worauf am 3. desselben Moi'atcs, dlc allseitigen öffentlichen Vorlesungen ihrm Anfang nehmen. Laibach den i5. September i83i. Z. 1275. (2) Verlautbarung. Die Prüfung der Candldattn für die Erwerbung des Vefugmßzeugnisscs zum Privatunterrichte in dcn Grammatical - Classen dcs Gymnasiums, wird dcn 27. und 28. October i63i an den k. k. akademischen Gymnasien zu Laibach und Klagenfurt vorgenommen werdcn. Diejenigen, welche das benannte Bcfugniß-! Zeugniß zu erhalten wünschen, haben sich bei - dem Prafecte des Gymnasiums, wo sie ihre ' Prüfung zu machen gedenken, vorlaufig zu ' melden, und sich über die im Inlande absol-: virten philosophischen Studien, insbesondere ! über die Erzichungskunde, wie auch mit einem - Zeugnisse über dic Moralität ihres Lebcns- - wandels auszuweisen. 5 ^cnbach am 5. September iL3^ 9'9 ^übermal - Verlautbarungen. 5^. ,25q. (2) ^ Wir Franz der Zweite, von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Rc,chs, ?rbka,ser V5n Oesterreich; König in Germanien, zu Hungern, NöhelM, Dalmat'en, Croaüen, Slavonien, Galizien, Lodomenen und Jerusalem; Erzherzog zu Oesterreich; Herzog zu Lothringen, Venedig und Salzburg; Großfürst zu Siebenbürgen, Herzog ^zu Steycr, Kärnten und Krain^, zu Wür-temberg, Ober-und Nieder-Dchlcsicn ; gc-fürsteter Graf ;u Habsburg, zu Tyrol 3c. :c. Da es ln Bezug auf bürgerliche Ordnung bei ansteckenden Krankheiten besondere Ueber-tretungen gibt, deren Abhaltung der Staat durch angemessene Strafen zu bewirken trachten muß, so haben Wir befunden, folgende Strafgesetze festzusetzen, nach welchen, wenn sle einmal kund gemacht seyn werden, ohne Rücksicht auf dtt uoraus publicirten dlcßfalli-gen Anordnungen, von den betreffenden Behörden Unserer deutschen und italienischen Erblander in solchen Vergehungsfallen unnachsicdt-lich vorzugehen seyn wird. — tz. z. In emem Bezirke, worm zur Hlntanhaltung der drohenden Gefahr der Pest Anstalten getroffen sind, macht man sich e«ner schweren Uebertretung durch jede Handlung schuldig, welche nach ihren natürlichen leicht erkennbaren Folgen, oder vermög dcr besonders bekannt gemachten Vorschriften das Uebel herbeiführen, oder es weiter verbreiten kann, die Handlung mag m einer Unternehmung oder Unterlassung bestehen , sie mag lm Vorsatze oder in einem Versehen gegründet seyn. — tz. 2. Die hauptsächlichsten Arten emer solchen Uedertrctung sind: ».) D»e Ueberschrettung des Eordonb; 2.) d»e Vereitlung der Eontumaz; 3) dle Hintansetzung dcs bei einer solchen Veranstaltung aufgetragenen Amtes; 4.) tue Ver< httmlichung der Gefahr. — §. I. Der erster Gattung der Uebertretung macht sich schuldig: g) der aus emcm Beznke, gegen welche dl« Eontumaz angeordnet, oder ein Cordon ge, zogen ist/ zu Lande auf den nicht dazu be^ stimmten Wegen, oder zur See an unerlaubten Häfen und Gestaden auf das Land kömmt ^ Waaren dahin führt, oder absetzet; k) de» den Cordon überschreitet, ohne sich bei den daselbst bestellten Beamten zu melden; c) de, sich aus verdächtigen Gegenden emgeschlichen, und bei weiterer FortfttzunZ seines Wcgei einen falschen Ort, von dem er gekomme» sey, angibt; 6) der Personen oder WaareWD zur Umgehung der aukgezeichneten Wege^" durch Naiv, Wegwnsu^g, oder auf sonst im» wcr cme Welse bchnstich ist; e) dcr sich eine Urkunde zur Passlrung selbst verfertigt oder zur Verfertigung derselben Mitwirkt, w»e auch T^evjcn'iic, der wissentlich von einer unechten oder zwar von emcr echten, jcdoch auf e»nen andcrn ausgestellten Urkunde Gebrauch macht. — h. ^. Der Ansteckliny zuvor zu kommen, haben d,e Wachen den Auftrag gegen icden, dcr den Eordon überschreitet, und auf Zurufen derselben nickt zurück weichet, oder wohl gar Ocwalt braucht, auf der Stelle Feuer zu geben. — D>e Eträfe der m dem §. 3. enthaltenen Ucberlrelungcn lst schwerer Kerker von b b,s ,0, und be» besonders erschweren, den Umstanden der größeren Gefahr, der schädlicheren Triebfeder, der besonderen Arglist, oder d>e Wiederholung wohl auck von lc» bls 20 Jahren. Nur m solchen Fc"8en, wo die Ueberschreltung offenbar aus einer Un« Vorsichtigkeit geschehen ,st, und ke,n wirklicher Nachtheil daraus erfolgen konnte, kann die Strafe auf tine kürzere Dauer ausgcmessen, und nach Beschaffenheit der Umstände durch eme Züchtigung mit Streichen verschärfet werden. — tz. 5. Wegen Vereitlung der Reinigungsanstalten wn'd verantwortlich: n) wer dor geelidlgter vorgeschriebenen Reimgungszeit aus dem Eontumachause entweicht; d) vor vollendeter Eontumaz ohne Bewilligung der Eontumaz - Aufsicht sich gesunden Personen nähert, und nnt denselben auf irqcnd eine Art Gemeinschaft pstcget; c) wlr Personen, oder Waaren aus verdächtigen Gegenden, ohne gehörigen Gcsundhctts - Zeugniß u^d ohne Paß übernimmt, frachUt, befördert; 6) der m den dem Cordon nahe liegenden Orte fremde Personen oder Waaren ohne Gcsundheits - Zeugniß, oder ohne daß das » Zeugniß nach Vorschrift von der Obrigkeit l berichtigt worden, beherberget, oder ihnen ! Unterstand yibt; e) der Sachen, die nach der : Vorschrift des Gesetzes, des Arztes, oder des , Beamten dcr Reinigung unterzogen werden - sollen, verbirgt oder verheimlichet; f) wie - überhaupt alle bei den Cvlituwazhäuscrn an« , . gestellte Beamte und Diener, d,e durch die : Uebcrtretung ihrer Amts - Instruction zuv l möglichen Helbclführung einiger Gefahren die r Gelegenheit eröffnen würden. — §. ß. Die , Ucbertreter wcrden auf d;e nämliche Art be-i handelt, welche in dem §. ^. vorgeschrieben 1 ist. — §.7. Durch Hintansetzung des AmUs (Z. Amts-Blatt Nr. n3. d. 20. September iö2i.) 920 Macht sich überhaupt Derjenige schuldig, welcher die lhm vermög seines Amtes nach dem Gesetze, oder nach der besonderen Anordnung des Beamten oder des Arztes obliegende Pachten außer Acht setzet; msbesondere: a) wer .die lhm obliegenden Anzeigen oder Berichte zu .erstatten unterlaßt, oder aub nur verzögert; b) der Arzt, welcher in dem Ine Pestpl)llzey betreffenden Amtsgeschäfce Geschenke annimmt; e) der ge^en d,e lhm an«ercraure Aufsicht Personen oder Waaren auf unerlaubten Wegen, oder auf erlaubten Wegen, aber ohne gehaltener Eontumaz »n das Land läßt, oder vor der zur Contulna; vorgeschriebenen Zelt aus der Contumaz entlaßt; ci) oer gegen dle Vorschrlft elnen GesundheltSpaß ertheilt; 6) der auf emen falschen oder unrechtmäßig gebrauchten Gesundheitspaß Icmnnden durch« laßt; f) der P.'lia^t oder Beamte, welcher bn seinem Geschllfle in d»e Gefahr der Ansteckung gerathen lst, und sick nicht selbst in die Eontumaz verfüget. — § 3. Eine solche Uebertrcrung, wenn sie aus Eigennutz, oder doch wissentlich geschehen lst, soll mit schwerem Kcrkcr von 10 bls I« Jahren, außerdem aber von 5 bis lc> Jahren bestraft werden. ^-§. 9 Die Veskelmllchung der Gefahr fallt jedem zur Gchulo, der uon emer dcr oben an« .gefühnen Uebel^retunge-n, von welcher Act sie seyn mögen, Mlsscnschaft erhall, und davon nicht unverwellt der nächsten Obrigkeit Anzeige macht. — §. ia. Die Gtrafe der Ver-heiml'chung lst Kerker von t bls 5 Jahren; sie kann aber bel besonders erschwerenden Umstanden der Bestechung, der gefährlichern verheimlichten Uebertretung, oder bei Wieder« Höhlung auch auf schweren Kerker von 5 bls tQ Jahren ausgedehnet lverden. — §. 11. D;e übrlgen in dem i. §. nur allgemein angedeuteten Uebertretungen sollen nach dem Verhältnisse, in welchem sie mit den hier ausge« .drückten Fallen stehen, bestraft werden. — §. 12. Wenn die Uebertretungen der Pestanstalten auf eine so gefahrliche Weise um sich greifen, daß durch schnelles abschreckendes Verfahren Einhalt gethan werden muß; so trstt das Standrecht ein. Wer nach kundgcmach, tem Grandrechte sich einer gewaltchallgen oder doch schweren Uebertretung aus denjenigen, welche m den §§. Z und 5 angeführet sind, schuldig macht, soll durch Erschießung hmgc-richtet, die übrigen aber sollen mtt den oben fiUsgemessencn Strafen beleget werden. — §. 1Z. Ausser den Fällen des Standrechtes ist das uon dem untern Rlchter gefällte Urtheil, etz mag wie immer ausfallen, dem Obergerichte vorzulegen, welches daslelbe zu bestätigen/ oder nach dem Gesetze zu verschärfen, oder zu mlldern hat. — Gegeben in Unserer Haupt-und Residenzstadt Wien, den em und e Tagsayung auf den »o. October l8.)i^ Vormttcags um 9 Uhr, vor diesem k. f. Kladt« und Landrechte bestimmet wo?den> be» welcher all? Jene, welche an diesen VeUaß aus '.ras immer für eincm Mechtsgrunde Ansprüche ^ stellen vermeinen, solHe so, gewiß anmelden und rechttzgelrond darthun suüen, wlbngens sie die Folgen dcO §. Ll4 b. ^i. B. sich sclb'st zuzuschreiben haben werdcn. Laibach den 6. September i8Iz. Z. I2Z7. (3) ^ Nr. 6024. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte w Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Jacob Klantschnig, m die Ausfertigung der Am^rtlsations-Edicte, rnrk? sichclnch des angeblich ui Verlust gerathenen/ zwischen TobuiS und Maria Anna Schasfcn-rath geschlossenen, und zum Vortheile dieser beiden Eheleute auf dm, dem Jacob Klantsch-mg gehörigen, allhler in der Roftngasse, »iib Consc. Nr. m, gelegenen Hause sammt Gar,-ten intabulincn Helrachsvertrages, ääo. zy. Mal 1777, !Ntabulirt22. November 1779, pr. ,000 fi. gcwittiget worden. Es haben demnach alle Icne, welche auf gedachten Hciraths-vcrtrag aus was nniucr kür einem Rcchtsgrun-de Ansprüche machen zu können vermeinen, ftlbc binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen, vor diesem k. k. ^5tadt- und Landrechte so gewiß anzumelden und anhangig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers, Jacob Klainschnig, der obgcdachte Heirathsvertrag nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft- und wirkungslos er- klart werden wird. — Laibach den 3. September ,83i. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 1270. (2) Convocation, Paul Pattstig's Erben. Von der Herrschaft Blsamberg in Nie, der-Oesterreich V. U. M. B. wnd durch ge-genwartlges Edict bekannt gemacht: Es seye Paul Patistig, gewesener Bedienter be, dem Besiyer dieser Her'schaft, Herrn Grafcn von Abensperg und Traun, und gebürtig aus Görz m I»vr'.en, ohne Hmcerlass^lna einer lrytwllllgen Anvrdnung, und ohne bekannte Erbeii^ gestorben. — Um nun dessen, nicht unbedeutende Verlasscnschaft geseymaßlg abhandeln zu können, weiden alle Jene, welche auf dieselbe «men Anspruch als Erben haben, oder zu haben vermeinen, dergestalt vorgeladen, daß sie sich binnen einem Jahre, sechk Wochen und drei Tagen, um so gewisser zu melden, und ihr Erbrecht entweder bei dicscr Abhandlun'gs - Behörde, vder bei dem für si? aufgestellten Curator, Herrn Vr. Fischer zu Korneuburg, rechtsbeßandig 'darzuthun haben, alS wldrlqens die Vellassenscvufts-Abhandlung der Ordnung nach ausgemacht,, und die Erbschaft jenen aus den sich anme'l'-denden eingeantwortct werden würde, denen sie nach den Grschcn gebührt. Von der Herrschaft Dlsamberg am Zo. August i83l. Z. 1256. (3) Mauthgefalls - Vcrpachtungs - Lici-tation in der k. k. Kreisstadt Cilli. Mit hoher Gubernial-Bewilligung werden die bishero um 6901 ss. C. 3)?. an der Gratzer und Lalbacher Linie, dann der, um Z56 fi. E. M., an der Tüfferer Linie verpachteten Mauthgefalle der k. k. Kreisstadt ^lll, und zwar erstere, nebst der im ersten Stocke des städtischen MauMauses bestehmden Wohnuna, aeacn den bestimmten Miethzins pr 72 st C M., und der unentgeldlichcn Benützung der ebenerdigen Wohnungen^n beiden Mauthhäuftrn am 1. October d ^ hier am Nathhause Vormittags letztere aber Nachmittag in den gewöhnlichen Amtsstunden, fur das Mllltm'jahr i3Z2, weiters verpachte' werden; worüber die Bedmgmsse in dcr dießma« gistratlichen Amtskanzlcy eingesehen werden können. Magistrat Cilli am 12. September 4ZI1. 922 Z. 1283. (i) Nr. 101^787,. V. St. K u n d m a ch u n g. Vom k. k. Verzehniligssteuev - Inspectorate von Unterkrain wird- hlemit bckmnt gemacht, daß die Emnahme der, auf das Eircu-lare des hohen k. k, illyr. GubcrnirnnS vom 26. Juni 1829, Zahl iZ7l, und die nachträglichen Currcnden sich gründenden Verzch-'rungssteuer in den nachdenannten untergetheil-ten Steuerbezn-ken der politischen Bezirke Sei- senberg u«d Krupp, an dcn unten benannten Tagen und Standpunctcn, und zu den gewöbn-llchen Amts^unden, auf cii: Jahr, und zwar: vo.n 1. November i85i, bis lebten October i83-2, vcrsscigcrungswcise in Pacht ausgebo-tcn werden wird. — Pachtliebhaber werden dazu eingeladen, und sie können die Pachtbedingnisse bei allen hicrländlgcn k. k. Vcrzeh-rungssttuer-Inspecto raten und Commlssariaten einsehen. > ,' l Benennung A u s v u f s p r e is ^'' ^. 'für den V.,Et. Bezug von den ^denV. St. Bezug von den ^ ,'Tag der M des unter- Gewerbsumernehmern vom - ^schenschankern, wttgebern ^ . Verstel- ZZZ getheilten " . ' ^ln ^ gerung U2 Verzehr "°-°^^^...................tz" - ^ - . ------«-°«««-------— ^ -^mnMeu- geistigen geistigen ^ ^Zz crbezirkes Wein Fleisch Geträn- Wem ^ Fleisch Geträn- ' ^§C ken ken Z^ ..........^ j ^ ^,.........,«.«,..., ,........».,.,......................... ' .....--- ' l ^,^.l fi."!kr.l fi. kr.z st. ,kr.> fi. l kr-l fi- >kr. > fi. 27.Sep- Hauptge- tembcr meinde i83i Krupp Semitsch I21 271 — 7— 25^ i5— 3 — 6/^2 Z0. ^Vep- Set- Hauptge- - tember ^ sen- meinde 1LI1 berg Gurk und Hmach n53 — 3o3 — äo — 126 — 16 — 8 — i65o ! t ! K. K. prov. Verzehrungssteuer-Inspectorat Neustadtl am 1/^. September i85i. Z. K25L. (3) Nr. 562. Edict. Alle Jene, welche auf den Verlaß des. am 2?. Iuni^ l. I., ohne Te^amcnt verstorbenen Michael schütte von Mitlerradcnze, haus Nr. », luas immer für Ansprüche zu machen qedentcn, oder zu demselben schulden, baden solches dei der, auf den 6. Ociobcr l. I., Vormilrags 9 Uhr, angesroneten Liquidations- und Adhandlungs» tagsayung dti sonstigen Zolge» des §. ä^ d.O.. N. ooc diesem Gerichtc- anzubringen- 'Bezirksgericht Poliand oen 5. Scpttlndcr i63l. I. 1252. (3) Nr, '0^I. lZonvocations'Odict-Vom Bezirksgerichte in Freudenthal rrird be-tannt gemacht, iah alle Icnc, weiche auf den Verlaß bcs unterm 2^. Jänner d. I.< zu Obc» laibach verstorbenen Simon Widdenh^ff-r, einen Anspruch zu haben vermeinen, oder in dirse Ver-laßmasfe etwas schulden, ^u der auf den 28 September l. I., Früh um 9 Uhr, vor diesem Ge. llchte angeordnete Liquidauonstagsi.tzung so gmih zu erscheinen, und die Elstern ihre Forderungen rechtsgültig darzuthun hahcn, rviorigens sie sich tne Folgen oeö §. L14 h. G. B. fclbst zuschreiben müssen, gegen die Lcytcrn aber im Rechtswege fürge^angcn werden würde. Freudentbal am , /z. August lLäi. Anzeige. ^ In der Eger'schen Buchdruckerey, in der Spital-Gasse, Nr. 267, und in der Papier-hcnwlung v^'n Heinrich Ad a in Hohn, auf dem alten Markt, Nr. 167, ist zu haben: Die Cholera. Ein Noth- und Hülfsbüchcl für den Bauer, damit er sich und die Scmigen vor der fürchterlichen Krankheit verwahren fann. In Fragen und Antworten. 6. gefalzt, Preis: 7 kr. C. M. Ist um den nämlichen Preis auch in krai- ncrischcv Sprache zu haben. 923 «Andermal- Verlautbarungen. Z. 1279. (1) . Nr. 26656. Verlautbarung in Privilegien-Angelegenheiten. — Die hohe k. k. Hofkammcr hat mit Decret vom 25. v. M., Zahl 223yi, befunden, das, dem Nürnberger Metall - Waaren »Fabrikan« ten Johann Kaspar, am 12. Juli v. I. ertheilte Privilegium, auf eine Verbesserung der Hcmdknöpfe, Vorhangriegcl und Tapezierernägel, auf die wettere Dauer von 4 Jahren zu verlangern. — Hingegen sind dle nachbc-nannten Privilegien erloschen: I, Methode zum Graviren der Walzen, von Eduard Leitender-gcr, zu Neu - Reichstadt in Böhmen, (privi« leqirt am i5. October 1625.) — D»e metal» lene Druckwalze (das taugllchste Melall hie^u ift Kupfer) wird, nachdem sie gut abgedreht und re»n geschliffen wordm, mit einem aus Masstx uud Asphalt im Verhältnisse wie 1 zu 6 bestehenden ^lrnisse kalt überstrichen, welches in einem Gcsselle bei Umdrehung der Walze geschieht. Ist der Ueberzug vollkommen trocken, so schreitet man zum Graoiren, wel-chcs mittels elncs Gcavirstuhles mlt 3i^ort und mit Anwendung verschiedener Modelle bewerkstelliget wird. D»e Vorrichtung hlcrbei ist so, daß mittels einer Flügclschraube, an der eine Th Uschclbe angebracht sich bcfinder, die Molette lmmer in einer beliebigen Tlefe in das Metall cmgreift, und der Arbettcr hat csganz in seiner Gewalt, unter gewissen Handgriffen ganz seichte Puncte, Lmien u. dgl», oder Dessins mit größern und abwechselnden Vertiefungen, dle b'i em und derselben Walze lehr verschieden seyn können, zu graviren.. Die auf solche Weise bearbeitete Walze w,rd mit Scheid» wasser gcatzt, dcm/ wenn das Aetzen zu langsam vor sich gehen sollte, etwas rauchende Sal-vetcrsaure zugesetzt werden kann, und zuletzt von dem anhangenden Firmssc gerciniyet. — Man kann nach dieser Methode, welche der gewesene Patcn t ägcr mtt verschiedenen Aban-derungcn vorgeschlagen hat, sehr schöne und manmgfalllge Dessms, und insbesondere der Artckel N0,i66 omdr« zu Stande bringen. — II. Maschme zur Verfertigung von bandartigen Kettchcn, Leibbinden u. dgl. Arbeiten/ von Carl G.lbcrt in Wien, (vrivilegirt am lä Ap^'l 1326.) Die Maschine ist dem Plinzlpe nach, dab bekannte sogenannte Spinnrad, welches ;uc Verfertigung der Drahtfe» d^-rn, oder anderer spiralförmiger Drahrge-ninde benutzt wird. Sie hat zwei Draht-spilidkin, welche durch Schrauben die erfor- derliche Stellung erlangen, und wenn der Draht auf dcr einen Spindel spiralförmig gewunden ist, wird der zweite mittels dev andern Evindel eingedreht, und sofort bis daS Dnchlband die gehörige Breite hat. Zum Aufspannen nach dcr eben bemerkten Vcarw-tuna, dient ein eigener Rahmen, welcher Ha« ken, Federn und Schnüre zum Spannen hat, und auf welchem insbesondere das Auöeman-derschneiden der bandartigen Kettchenarbenen leicht und vollkommen bewerkstelliget werden kann. — M. Neues Fernrohr, von Gottlleb Schönstadt in Wien, (privllegnt am 1. April 1821 ) Est ist ein unter emem Wmkel von /.5° mttder Nckse dcrSehlöhre gesirllter Planspiegel angebracht, auf welchem durch eme Ocffnung d,e Llchtsirahlen einfallen, dle dann gegen daß Aug des Sehers durch dle ,n gehörigen Distanzen befindlichen Glaser resiekta-t werden. Mlt emcm solchen optischen Instrumente kann man über verschiedene Gegenstände als: Planken, Wagen u. dgl. W emem sehr großen Gesichtsfelde hinwegsehen. — IV. Zufüll«Maschme von Ludwig von Hönigsberg-mWien, (prwll. am ü. März 162^.) Durch dlcse Maschine oder Vorrichtung werden Fässer mtt Wein, Branntwem oder Essig gefüllt, immer voll erhalten, indcm dle Nachfüllung in dem Maße statt findet, als dle Flüßlgkeit, dle man in Fässern aufbewahrt, emtrockncr oder verdunstet. Diese Vorrichtung besteht aus einer umgekehrten, an eincm Epundholze angeschraubten Flasche, (worin die nachzufüllende Flüßiakeit sich befindet) und hat aus Zinn gedrehte Echraubcngewmde. — V. Tauchapparat , von Franz Farkas Edlen v. Farkas-falka in Wien, (prunl. am 4. Juni 1821.) Der Mensch, welcher untertaucht, befindet sich in einem Anzüge, der größtenthells aus Metall verfertiget ist, und nur die Gelenke von wasserdichten keder hat. Die Koppe, womit der Kopf bedeckt ist, hat vorne Gläser, damit der Taucher unter dem Wasser ungehindert sehen kann. Now Rücken des Anzugcs aus' glhet ein wasserdichter Schlauch Z ')^3°ll »tw Durchmesser, bis zur Oberfläche des Wassers,. und in diesem Schlauche befindet sich eine zwel-te ahnl.cke Röhre aus Leder, deren Durchmes, ser » ilä Zoll m.ßt. — Das Ende des großen Schlauches ist auf der Oberfläche des Wassers zwischen zwei leeren, mit Brettern zusammen, gefügten Fässern befestigt, durch dielen Dop-,-pelschlauch wi'd das Ein- und Ausathem un-^ tclhatten. — VI. Maschinen zur Erzeugung der Holzschrauben, von Rudolph Ritler im nüc»n, welche so heiß angewender wird, als es das Leder leidet, worauf sie neuerlich in dem Vor« tich gestampft werden. Man zieht sie dann durch ein mit etwas wenigem Vitriolöl gesäuertes Wasser, stampft sie neuerdings, und wäscht dle Felle in relnem Wasser so vollkommen aus^, daß keine Gpur von säuere mehr bemerkbar iss. Das Farben geschieht in emer Farbebrühe, die man aus 6 bls g Pfund geraspelten Fernambuck und 2 bis 5 Pfund holländischem Äelbholze bereitet, wobei zu bkmer-ken »ft, daß das Gelbholj zuerst gekocht wer« dsn muß, und das Fernambuckpolz sparer ein« gelegt wird. In dieser Farbbrühe werden die Felle heiß behandelt, und dann 3 bls 4 Mal durch Wasser mit etwas Zmnsolunon vermengt, gezogen. Die weitern Operationen nach dem Fmoen sind die gewöhnlichen. - VIII. Verbesserung m der Selfen-Fabrikation uon Johann Gmania in Verona, (vrimlcgn't am 12. August l32l.) — Dttse Verbesserung betrifft den Bau des Ofens, in welchem siH derKejftl befindet. Der Ofen lst nämlich so construct, daß dle Flamme mittelst besonderer Züge den untern Theil und dle Geitenwande des Kes» M6 bestreicht. — Der gewesetie Prlvlle^iums/ Besitzer hat einen solchen Ofen beii'elnem 2^00^ Pfund Geife haltenden Kessel angewendet. — IX. Notenpult m»t einer mechanischen Vorrichtung zum Umwenden der Noten- blätter, von Joseph Vohm in Wien, (pn'vil. am 9. Juli 1821.) — Durch einen Fußtritt wlrd eine in der Mitte des Notenpultes stehende Säule m eine halbznkclförmige Umdrehung um lhre Achse gesetzt, welche ihre Bewegung mit Stäben, die m Form uon Winkelhaken mit gabelförmigen Ansätzen versehen sind, m,t-theilt, in welche die Notenblätter einzeln vorläufig eingelegt werden, der Mechanismus ifl so eingerichtet, daß durch das Eingreifen von Zähnen ein Winkelhaken, und somit ein Notenblatt nach dem andern von der rechten zur lmkcn Seite des Notenoultes gelangt. Dle winkelförmigen Stäbe sind wie alle andern Theile der Maschlnene aus Messmg und sehr dünn, welches darum nothwendig »st, wellso viele Stäbe erforderlich sind, als das Musikstück Blätter hat. — X. Papier-Erzeugungs« maschine von Johann Rittern von Pachern in W»en, (priml. am 12. November 162» ) "« Dle Maschine hebt die Paplerform aus der Schöpfoütte, drückt den Papierbogen auf einen Filz ohne Ende, der sich fortwahrend be« wegt, und die darauf liegenden Papierbogen zwischen zwei Walzen bringt, damit das Wasser ganz ausgepreßt werde. Soll Schreibpapier erzeugt werden, so wird an dle untere Preßwalze noch eine metallene Walze hinzugefügt, und an diese drückt wieder eine Walze von Stahl, welche durch glühende Eisen erwärmt wtrv. Die Paplerform ist besonders con-strmrt und mit Stahlfedern versehen, welche dieselbe, wenn dcr geschöpfte Bogen auf den Filz übertragen ist, empor Heden, damit sie wieder zur Schöpfdütte zurückgeführt werden kann. Xl. Maschine, zur Erzeugung der Holzschrauben von Heinrich Sprmg und Carl Schafler in Ma,land, (prwilcglN am 2. Juli 1621.) Das Umschneiden der Bchraudengewinde g?< sHicht auf em«»« Drehbank mit einem 8nz)0i--ttt m,t Benützung von Patronen. — XII.) Verfahren zur Benützung der Rückstände, welche zur Bereitung des Chlors »n verschiedenen Fabriksanstalten erübrigen, uon Di-. Johann Franz Ries m Wien, (Privll. am 22. Ävril 182!.) — Die Rückstände werden zur Dar< strung der Salzsäure und des Glaubersalzes, des Nalmiaks und der Gallerte verwendet. Die Salzsäure und Glaubersalz werden durch Sättigung der freien Schwefelsaure des Rückstandes m,t Kochsalz und eine darauffolgende Destillation erhalten. Den Salmiak gewinnt man durch Vermischung der Rückstände mit kohlensauren Amoniak. Die Gallerte endlich wird durch Zugießen einer Ausiösuna von Knochenpulver in Salzsäuere zum Rückstände er? 925 zeugt. —zXIII. Sch^ibchen siatt den Schützen bei dem Bobbinet- oder Sp'tzengrund-Stuhle, von Philipp Haas in Wien, (priv^l. am i/». April 1826.) — Dlese Scheibchen bcstc-hen aus zwel dünnen Eiscnblättchen, welche von emander m so geringer Distanz gestellt sind, daß bloß der aufgewundene Garnfaden zwischen denselben Play Hat. Die Größe dieser Scheichen »st die eines Ein- oder Zwnguldcn-Münzstückes. Dieselben vertreten, ,ndem sie ouf den E-chiencnbahnen, m den sogenannten Schlitten zwischen den Kantfäden dcs Bobbi« Net, StuhleS durchgelcttet werden, die Stelle der Schützen. — XIV. Maschinen zum Ver, spmnen des Flachsesund des Hanfrs, von A. H. Polllnger in Wlcn, (pnvll. am z^. Aprll 1626.) — Dle Maschinen sind: eine Flachsbandmaschine alß Vordcreitungßmaschme und dle Maschine-, worauf das Verspinnen verrichtet w,rd. Dle Band» oder Vorbereitungsma, schine Hai ale wesentlicher Theü den 3heilungs-zlllnder aus Eisen, welcher das gleichförmige Ausziehen der Flachs» oder Hanffascrn m den bestimmten Quantitäten bewirkt, und diescl« den auf solche Weise »n parallele Lage bringt. Der Zlllnder hat an slinem Umkrc,se an genau berechneten Plätzen Ansätze vun Eisen, und die Flachs, oder Hanfbüscheln werden demselben auf emcr Leinwand ohne Ende zugeführt. Von dem Filinder aus gelangt das 'Bpinnmatcria-le. zwischen geriffelte Walzpaare, wöbe» die Flachsfasern sich noch gleichmäßiger ausziehen undj fester an einander geprcßi werden. Auf diese Wlis? ,st der Flachs oder Hanf in Band« form umgewandelt, zum Verspinnen der Flachs, oderHan^bänder vorbereitet, welches aufderzwel-ten Maschine geschieht. Diese, nämlich die Ma, schine zum Verspinnen der Flachs- oder Hanf-bander, besteht aus einem einfachen hölzernen Gestelle, auf dessen oderer schiefer Flache so vltle Splnnkasschcn bcsindlich sind, als Spinner oder Spinnerinnen dabei verwendet wers den sollen, (gewöhnlich ,st ^cselbe auf 8, 6 oder 4 Personen vorgerichtet), diese Spmn-kastchen sind so eingerichtet, daß dle rückwärts derselben ewgelegten Flachsbandcr auf söge» nannten Bengurtcn, die aus Leder sind, vorwärts gegen den Spinner zugeleitet werden, und zwar^m dem Maße, als derselbe das vorbereitete ^pinnmalerlale bei fortgesetzter Arbeit benöthtgel. An dem vordern Theile des Maschinengestclls sind unten eben so olele Spulen Mgebracht, als sich Kastchen zum Spinnen darauf befinden, welche durch ihre fortgesetzte Drehung dem Faden die Rundung und Festigkeit geben, so wie sich auf diese Spulen auch das gesponnene Garn aufwindet. Jedes Spmnkasichen kann bei irgend einer eintretenden Hemmung einzeln außer Gang gesetzt werden, ohne daß die übrigen Spinner in ihrer Arbeit benret werden. — Was vermöge der hohen Hoftanzleidecrtte vom 22. und 2H. Juni l. I., Z. 1^569 und 14590 hiennt zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Vom k. k. »llvrlschen Gubernium. Laibach sm 28. Iull i83,. ^. .^, Joseph Camillo Freyherr v. Schnndburg, Landes-Gouverneur. Johann Schneditz, k. k. Gubernialrath u.Protomedicus. Nreisämtliche Verlautbarungen. Z. 1296. (1) Nr. 11612. Kundmachung. Zur Beistellung der im Militär-Jahre i3Z2 in der hierortigcn Strafansialt am Ca-stellc erforderlichen Materialien, bestehend m Oehl, Unscklitt, dann Wachskerzen, in Lagerstroh, ordinären Seifen, grauen Nahczwirn, in Wasserschaffern und andern Holzgerathschaf-ten, in ordinären Trinkkrügm, birkenen Kehrbesen, in Sägespänen, hölzernen Reifen und in Wachholdcrholz, tst eine öffentliche Herab-sicigcrung angeordnet worden, welche am 26. d. M., Vormittags um 9 Uhr, in diesem Krcisamte abgehalten werden wird. Diejenigen, welche die. Beistcllung dieser Artikel zu übernehmen willens sind, werden bei dieser Herab-steigenmg sich cmzufinden hicmit eingeladen. Kreisamt Laidach am 17. September i83l. Mmtliche ^erlautbaruttZett. Z. i29ä- (1) Ll citations - Ankündigung. Von dem k. k. Vcrzchrungssteuer - Inspectorate zu Adelsberg wnd hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Einhe-bungvrecht der allgemeinen Verzehrungssseuer nach dcn dießfalls bestehenden Vorschriften in dem ganzen politischen Bezirke Adelsbcrg, von dem Wemschcmke um den Ausrufsprciö von den Gewerben mit 619I fi., und von dem Bu-schcnschanke mit 16 fi-, zusammen mit 6209 fl. für ein Jahr, d. l. vom 1. November i6Zi, bis dahin i832, in Pacht überlassen, und dle dießfallige Pachtvcrsteigerung den 27. September l. F., Früh 9 Uhr, in der Amtskanzlei der löbl. k. k. Bezlrks-Obrigkeit Adels« bcrg abgehalten werden wird; wozu die Pacht-lustigen mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die dießfälligcn Licitationsbedingnisse bei allcn hierländigcn Verzchrungssteuer-Inspecto-raten und Eommissariaten eingesehen werden können. Adelsderg den 16. September 1LZ1. 926 Z. 1296. (1) Li citations - Ankündigung. Von dcm k. k. prov. Verzchrungssteuer-Inspectorate zu Adclsberg wird hicmlt zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das C'in-hebungsrecht der allgemeinen Verzehrungssteuer nach den festgesetzten Bestimmungen von den Untersteuerbezirkcn St. Veit, Wipbach, Zoll und Schwarzenberg, alle im politischen Bezirke Wipbach, und zwar: vom erstem für den Weinschcmk, von den übrigen aber für den Branntweinschank, um' die unten angeführten Fiscalpreise, an den unten benannten Tag und Stunde, m der Amtskanzley derlöbl. Bezirks-Obrigkeit Wipbach, an den Meistbic-ter auf eln Jahr, und zwar: seit 1. November i33i, bis dahin ,632, in Pacht überlassen wird, wozu die Pachtliebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß dle Licita-tionsbedingnisse bei allen hierlandigen Vcrzeh-rungssteucr-Inspectoraten und Eommissariaten eingesehen werden können. A u s r u f s p r e i s Benennuna für den V. St. Bezug ^fu^e^V.^^Bez'üg 3<, Branntwein . Nrcnnttwcin XvelN und geistige» ?welN imd geistigen Getränken Getränken fi. Ikr.z fi. jkr.z fi. lkr.j^jkr. fi. >kr. den 28. Septembers > i33i, Vormittags Untersteuerbe« 9 Uhr zn'k Wlpbach _> — ^g — — — 2 .- 5o — den 28. September' Untcrstcuerbe- 16)1, Vormittags zirkSchwarzen- 10 Uhr berg — — 6^»_^.— «« 6 — den 28. September i63i, Vormittags Untersteuerbe- 11 Uhr zirk Zoll — — 10— — — — —'10--den 28. September ^ i33i, Nachmittags Untersteuerbe- 2 Uhr zlrk iVt. Veit 1606 ————.— — — ,606^ — Summa.,. j —l 2 l^^6?2! — K. K. prov. Verzehrungssteuer-Inspectorat Adclsberg am i5. September 16Z1. Z. !264' (1) Nr. I002j772. V. St. Kundmachu N g. Das k. k. Verzchrungsfteuer « Inspectorat von Unterkram macht hieunt bekannt, daß die Einnahme der, auf das Circulare des ho< hen k. k. Myr. Guberniums vom 26. Juni 182a, 3. 13?!, und die nackgefolgten Cur-renden sich gründenden Verzchrungsfteuer m dem, aus den Hauvtgcmeinden Stttich, rtt^ tay und Vroßgaber, bestehenden Bezirken Slt-tich am 27. d.M. in de., gewöhnlichen Amts-stunden, lm Amtslocale der löbl. Bezirks-Ow riqkeit Slttich auf Em Jahr, nämlich vom l. November i63i, bis letzten October i632, versscigerungsweise ,n Pacht ausgeboten, und haß der diesjährige VerzehrungGeun-Ertrag dieses politischen Bezirkes als Ausrufspreis an« genommen werden wird , und zwar : fu°v den Flelschverkauf der Gcwerbsleute Loo si.; für daS Fleilchvcrleutgeben 65 st.; für dcn Wein- und Mostausschank der Gcwcrbsleute 35a6 st.; für den Wein« und Mostausschank 629 st.; für den Ausschane ge,stigcr Getränke durch die Gewerbsleute Z2 fi. , und für den Buschenschank geistiger Getränke ä? fl. ^"° Die Pachtliebhaber, welche bie Pachtbeding-Nlsse hei allen hierlandlgen k. k. Verzchrungs-sseuer-Inspectolaten und Commiffanaten einsehen können, werden zur gedachten Pacht-versteigerung hiemit eingeladen. — Vom k. k. Verzehrungssteuer-Inspectorate zu Neussadt^ am 12. September i82z., ^chmw zur Nmbacher Teitung. ^remven -Anzeige. Angekommen den 19. September 483 t. Hr. Damaskin 60 Nemtth Sabas, mehrerer Gcrichtslafel-Veisitzer, von Trieft nach Grätz. 7- H^ Joseph Renner l^ Oesterreich«!, königl. danlscher General-Consul in Trieft, von Trieft nach Klagenfurt. — Hr. Emmanuel Graf Lichtenberg, k. k. Zoll-Inspector, von Töplitz. — Hr. Anton Leo, Hauptmann vom "ten Artillerie- Negimente. von Grah nach Mantua. - Hr. P'wlini, Hauptmann von Ba-koni Infanterie, von Comorn nach Malland. — Hr. Äamerer, Obcrlieutenant von Vianch« Infantene, «on Trieft nach Tarnopol. — Hr. Vigniet, Ober. lieutenant von Kinski Infanterie, von Piacenza nach Marburg. Sours vom 14. September 1831. MUtclpreis. Gtaatsn CM)i6 Verloste Obligation., Hofkam< .... « ?. ^ - ^ D^?l. mit Vcrlos.v. I. »821 für »00 fi. (inCM.) »16 '.>2 Wiener Ttaot Vanc. Ob^. iu2 ^2 u.H.(i»i CM.) 3y >jz lAeranal) (Domest.j Obliqationtn dti Stands (C.M.) (O.M.) v. Dsteireich uncer und zu? v-H.^ — — ob dtrEnnS, von Völ',-l zu »l/2 Y.H.! — Zi men, Madren, Scvlc-^ zu 2 1/4 v.H.'- ^ "" sifn.Stenelmalk.^ärn- ^u» y.H. — »^ ten. Krain und Görz ^<>u ! 3/ä v-H. — — Veutr.'Casse-Anweifungen. Jährlicher Dlöconto 5 ij2 ^Cl-V^k'Actitn pr. Slüä 9z? in Conv. Mü'^r. In Triest am 1H. September 16Z1: ä6. ,6. 7/i- ?6. 33. Die nächsten Ziehungen weiden am 2/,. Scvtrmdn- und 5. October 18Z1 in Triest ychallin werden. ^uberniaz- Verlautbarungen. Z' i3c>i. (1) Nr. 19461. Verlautbarung. Das isi, krainensche Gymnasial-Untcr- richtsgeldc^Stipcndtum von 5o fi. E. M. iss crlcdigct. Dicjcnigcn Gymnasialschülcv, welche d-cfts Stlpcndlum zu erlangen wünschen, haben ihre an das Guberl'.ium gerichteten Gesuche bci der h,esigen Gymnasial-Direction btt 20. Ocrobcr l. I. einzureichen, und dieftn Gesuchen dcn Taufschem, das Dürftigkeits-, dae Pocken- oder Impfungszeugniß, so wie di« Studicnzeugnisse vom zweiten Scmesier iLZo und von bndcn Semestern zL3i beizulegen.-— Vom k. k. illynschm Eubernmm Laibach am 27. August i35i. _ . . Friedrich RMer v. Kre,zberg, f. k. Gubernial-Secretar. Nreisämtlichb VerlaMbarunezen. 3. .3c>5. (N 2ar. iiLZH. Kundmachung. Da der bestehende Pachtvertrag wegen der Delsttllung der Vorspann, m der Marsch-fianon La,back mit Ende October l. I., zu Ende gehet, so wird die dießfällige weitere Vcr« Pachtung für das MilitärZahr i832/ am 29. d. M., Wcrmlttags^ um 9 Uhr, bei dlesern Kreisamte abqehaltcn werden, wozu dte Pacht-lustlgen mit dem Bemerken zu erscheinen hlcmtt eingeladen werden, daß sich jeder Llcitant noch uor Beginn der Licitatwri, zur Leistung emer baaren oder sideijussorlschen Eautton pr. 3oo st. herde,julassen habe. — K. K. Krelsamt Laibach am 16. September i83i. Z. i3o4. (1) ^r. i.6«i. K u l, d m a ch u n g. Zur Herstellung der Verplankung an dcm hiesigen botanischen Garten und emcs hölzernen Gartenhauses daselbst, wird in Folge hoher Gubenual-Verordnung vom 20. dcs vo-rigcn, Zahl 1896Z, am 3c>. dieses, Vormn-tags um g Uhr, cine öffentliche Hcrabsteigö-rung bci diesem Kvcisamte abgehalten werdcn. — Diejenigen, welche dicse Arbeiten übernehmen wollen, werden dazu hiemit cingcla^ den. Die Ncmdcvise hierüber kann bci d:cnm Kreisamte in den gewöhnlichen Amtsstundcn eingesehen werden. — Krcisamt wbach .i:n 17. September i83i._________^______ . NemtliOe Verlautbarungen. ^Llcitations-A nkündigung. Won dem k. k. prov. Verzehrungsstcuer. ^„spectorate zu Adclsberg wird h,em,t ^ur clll, yemcmen Kenntmß gebracht, daß das Emhc-- bungsrccht der allgemeinen Ver,ehrungsfteuer , nach den dießfalls bestehenden Vorschriften, ! in dem qan^cn volltischen Bezirke Scnoselsch, . Adelsberaer Kreises, auf ein Jahr, d. i. süt ! z. November l93i, bis dahin lL32 »n Pachr ! überlassen werden lvtttz. M M Die Ausrufspreise sind bei dem Wein« schanke von den Gewerben mit 535/» ft. und vom Buschenschanke mit z» fl., zusammen mit 5365 fi., bei dem Branntweinschanke mit 195 st., und be» dem Fleische von den Gewerben mit yo6fi., dann von den Verleutgeben und zu« fälligen Schlachtungen mit 1 fi. , zusammen mit 907 st. Dieses wird mit dem Beisatze zur allge< meinen Kenntniß gebracht, daß die Versteigerung den 3. October l. I. , Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 5 Uhr in der Amtskanzlei des Verzehrungssteuer- Inspectorates zu Adelsberg abgehalten, und daß die Licttations-Bedingnisse bei allen hier« ländlgen Verzehrungssteuer'Inspectoraten und Commissariaten eingesehen werden können. Adelsberg den 16. September i85i. Z. 1292. (1) Nr. 199)204. WohnungS <- Bestandtheile slnd zu vermiet hen. Von Michaeli 0. I. angefangen, ünb im sogenannten Pogatfchmg'schen Hause, ln der Salendergaffe zu Laibach, lm zwenen Stocke, vier hntzbare Zimmer auf die Gasse, eine All, koue, eine Kammer im Hofe, zu ebener Erde aber eme Holzlege, und ein Keller, fo wie eine Abchellung'des Dachbodens, jedoch alles ohne Küche und zwar einzeln oder zusammen, 1 monatrvelse, oder auf längere Zeit zu verrme-lhcn. Lledhaber werden ersucht, sich an oasVer-waltungsamc der k, k. Fondsgütcr im deutschen Hause zu kaibach zu verwenden, zu Verwaltungsamt der k. k. Fondsgüter Laibach am »7. September i32l. vermischte ^erlambarunOen. Z. 1285. si) Nr. 96«. Convocation der Verlahgläubiger und Schuldner nach Anton Pais von St. Veit. Van dem Bezirks - Gerichte zn «Fittich werden diemit alle Fene, welche an den Verlaß des un» term 23. Mai '85«, mit einer leytwiMgen An« ordnung verftorben-'n Anton Paik, (insgemein Ger. dezi Hübler von St. Beit bei sittich, irgend et. lvas anzusprechen alauden. oder biezu etwas schul. ^ den, aufgefordert, bei der auf den 26. (Deptem, tec »85i, Früb um 9 Uhr. vor diesem Bel'lsK' Gerichte bestimmten Liquikations «Taafahung ibre Forderungen oder Schulden fo aerriß an,ugeben un? zu l»stülviren, als widrigens Erstere die ges feylichcn Folgen sich felbft hel,umcssett hätten, gegen Lchtere aber im Rechtswege eingeschntten rrerdln würde. Sittich am ». September »63». Z. ,297. (.) Nr. ,686. Edict. Von dem vereinten Bezirksgerichte zu Rad« mannsdorf wird hiemit bekannt gemacht, daß zur öffentlichen Feilbietung der, in den Verlaß des Ignaz und der Ursula Thomann Von Steinbüchel gehörigen Fährnisse, als: Pferde, Kühe, Schweine, Getreid aller Art, Zimmer, und Küchenein« lichtuna, Leibeötleidung, Wäfche, Bilder und son« stisse Effekten, und zugleich zur Verpachtung der in diesen Verlaß gehörigen Realitäten, als: des hau» ses ,u Steinbüchel sammt dazu gehörigen Grund» stücken, der Mühle, tcs .^ainhammers und mehrerer Gßfeuer und Nagelfchmiedstöcke, die Tagsa-tzung auf den 2g. September d. I., Vormittags von 6 bis 12 Uhr, und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr, nSthigenfalls auch die darauf folgenden Ta» ge, in I^co Steinbüchel, und zroar in dem Per« lahhaufe angeordnet seo- ES werden daher Kauf' und Pachtlustige h'i» zu zu erscheinen hiemit eingeladen. Vereintes Bezirksgericht Raomannüdolf om 6. September i33i. ___________ Z^i2gi. (,^ I. Nr. 56o. ^ Edict. Vor dem Bezirksgerichte der Grafschaft Au« ersperg, baden aste Jene, welche auf die Verlässe deö am 4. Mai 18Z1, zu Gradische bei Rood ver^ fiorbcnen ij4 hüdlers, Anton Waudeg, und deZ zu Kleiniiplein am 20. Februai- d. I, m« Tod abaeqanqenen ij2 HüdlecZ, Iohc,nn Sadukauz, einen Anspruch zu machen vermcincn, oder ^zu was schulden, zu tcr dieserwegcn auf den 29. (?cp. tember l. I. 9 Udc VormittagK anbcraumtcn T:g-sa^ung so gewiß zu eifchsinen, wi0rii,ens sich dle Scstern die Folgen deS tz. 614 b. G. B. ftldst zu. zuschreiben batten, die Lebern aber sogleich ge» richtlich belangt werden müßten. Bezirksgericht Auerfpcrg den ,3. N'^vst '86,. Z. I29Z. (l) NMstzW«NO3N in M 3 N> Es wird eme Wohnung, bestehend aus 3 bis ia Zimmern, Stallung und Wagmrennse :c.; dann eine aus vicr Zmunern, zu miethen gesucht. Das Nähere erfährt man im hiesigen Zeitungs-Comptoir. Z. 12L6. (1) Anzeige. ^ Auf dem Platze Nr. 3o5^ werden Dlu-dentm m Koss und Quartier aufgenommen. Das Nähere ist im nämlichen Haust im zweiten Scocke rückwärts zu erfahren. (Z. Amts-Btatt Nr. n3. d. 20. September iSZz.)