Mittheilungen historischen des Vereines fir Krni« im Juli 1864. Redigirt von dem Secretär und Geschäftslciter, k. k. Finanz - Concipisten August Dimitz. Inhalt: Beiträge zur Geschichte der Reformation in Kram. Von P. Hitziuger. — Zur Geschichte der Städte und Märkte in Ärain. Von A. Dimitz. — Verzeichniß der Erwerbungen. Beiträge zur Geschichte der Reformation in Krain. Mitgetheilt von P. Hitzing er. *) Supplication auf die k. k. Majestät wegen Entfernung Trubers und seiner Prädikanten. Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Unüberwindlichster Römischer Kaiser, auch zu Ungern und Beheimb Khunig, Allergnädigster Herr! Mein gehorsamst pflichtigst Dienst sambt den andechti-gen embsigen Gebet seindt Euer fön. lays. Mt. allzeit bereit. Wcllicher mästen sichsPrimuß Trüber, ein vertribener Schismaticus / ohn mein Vorwißen und Begrücßen alhic zu Laibach in Burgersspital-Khirchen, jetzo Petri und Pauli Apostolonim, ein Jahr »erschienen zu predigen angemaßt, und eingedrungen, hab ich ohn Verzug Euer fön. fays. Mt. mit betricbten Hertzcn erindcrt, umb Einsechung an-geruefft, wie dadurch ein Beselch aufs väterlichst geschehen. Mit demselbigen ich ex longanimitate et paterno zelo ein Weil still gehalten, vermeint, cs werde sich selbst sopieren. Aber daß lhein Ansechen bey Ihme Trüber, den ein Ehrsame Landtschaft nnd Bürgerschaft, der meist Theilt in Krain foviret gehabt; dann er angefangen daselbst im Spital die Apostattcn öffentlich zu copulieren, das Sacrament der Heyligen Taust sine consecrata aqua et liquori-bus zu administriren, auch die Leich der Verstorbenen ohn all Cerimonien, Liecht, Vexillo , Excquien, Vigilie zu conduciercn, wider Ordnung der Heyligen, langwirigen katholischen Khirchen. '.Das Ambt der Heyligen Meß heißt er ein Grayell vor Gott.,; Alsdann bald erhueb er sich wiederum ins Teutschlandt, vermeindt, er werde außblei-ben. Aber unter Ihme sein verlassen zween unfhnndig Idiotien, die ihr Meß verfhaufft, und verredt, nimmermehr die Meß zu lesen, einer dem Andern die Köchin copulierct, öffentlichen zur Khirchcn und Gassen gestiert; der (tut in der Gcmain genanndt Hanns Scherer (hat ein Mark an Gstürn), der andere mit Gunst vor Euer fön. fays. Mt. zu melden, Cobilla Juri genannt, den Herr Gabriel Khreutzcr, Euer fays. fön. apost. Majestät Stallhalter zu Wien weder im deutschen Haus noch seinen *) Vergleiche Mittheilungen vom Monate Nov. 1863, S. 84 und Jänner 1864. Gründten gedulden wollen. Djeselbigen vill gottslüstcrlich im Spitall öffentlichen wider die päpstlich H . . . geschricrn, die Khinder, so im Thumb allhie getaufft, junge T................ genenndt, über Leut geschricrn , der die Meß helt, list, hört, der ist verdambt. Das Hochwierdig Sacrament, so dicr der Priester zaigt, meinstn cs sei Gott; mit nichten, ja es ist der T.............selbst, der ander spricht, unser Cerimonien sein nichts anderst dann ein Zaubcrey; Pabst, Münich und Psaffen seindt Vcrsüercr, Schelben vnd Dieb. Und andere erschreckhliche Lästerung wider Gott und sein Glory, daß bey Menschen Gedcchtnuß nicht erhört. Darwider ich mich sambt einem Ehrw. Capitl mit Predigen, mündlichen schriftlichen Ermahnen nit wenig bemühet; auch lctztlichen auf Euer fön. shays. Mt. ernstlichen Beselch schrifftlichen angeruesst, bey der Landtsobrigfheit umb Vollziehung, und sürnemblich jctz verschienen Corporis Christi, da weder vom Adl noch Burgersleuth wie von alter Her-fhnmcn den Hochwicrdigcn Sacrament zu Ehren in Procession gegangen waren. Dann Hannß Scherer öffentlichen in Spital gcschricren: die Prozession erdacht, seindt Khetzer, und daß, so im Glaß in der Monstranzen, sey der T . . . . . j (der Zeugen nit wenig, so noch in vera catho-lica orthodoxa religione verharrt.) Darzu Khinder, so im Spitall von denen Vcrsücrerischen getaufft, werden in Thumb von den stummen Muettern zugcschickht, die an ihrer Taust nit crsctigt, und aus Unwissenheit des Priesters zum andermall getaufft.' Auch wann zwo Person oder ntchr, die causa matrimonial! lite pendente seindt nit worden zur Copulation gelassen, die werden von denen Schismaticis im Spitall ohn alle Widerredt copuliert, des vorhin nie erhört, daß man ausserhalb der Thumbfirchen des nun trutzig zur Schmach derselbigcn beschicht dergleichen Hochwierdig Sacraments Administration. Darauß nichts Anderß zu vcrmuettcn, denn eines Bluetvergücffens, Dcmpsung der gaystlichen Jurisdiction, und Ausruer; es sey dann, daß Euer fön. shays. Mt. ein zeitigs vattcrlichs Einsehen thuen werden, doch also damit mein Person auch fhein Geistlicher, die wier ohndes nit Fried haben, ja vcr-seindt von menigfhlich, darzuc unsers Leibs nit sicher seindt, mit dem Wenigsten werden vermeldt, wie ihme ban Euer fays. fön. Mjt. werden zu thuen wissen. ankhumen obgedachter Prinniß gebentlich sehn. Zudem so ist widerumb Trüber mit Weib und Khinder, wie ers nennen thuet, nit ohn khlainen Unkhosten einer Ehrsamen Landtschaft, hat ein Bucchdrucker mit sich Pracht, der vnreprobierte Schmachlieder wider Clerum, contra romanam catliolicam eccle-siam et religionem, auch andere windische translationes von Unkhundigen, die nullius facultatis eruditionis transferiret, druckhen thuet, wellicher Unkosten mög anderstwohin verwendet werden. Dann mein findet noch allzeit Priester in Crain, die aus Latein in teutsch, anß deutscher in windi-scher Sprach dem gemeinen Mann predigen. Derselbe Trüber hat an sich gehangen in die zechen oder zwölff Priester, die von wegen unpriesterlichen unkhündigcn Abhaltens, vcrfüererischen sectischen Lehr, auch daß sh Votifragi, verjagt worden, die seinen Zizaniam allenthalben in Windi-scher Markh und umbliegenden Stetten bey Laybach, in Markhten nndDerffern ausbitten und ausbreittcn. Werden auch gehoert von Villen anß dem Adel, und so sh in Khirchen anß Fürsechung der Pfarrern, Ertzpriester nit Platz haben , Wirt den armen Unterthanen auferlegt, in ihren Geschlessern ihnen nolentes volentes zuzuhören. (Das beschicht, damit die Collectnr der catholischen Priester soll cassiert werden, und Clerus genzlichen extirpiert (testes Archidiaconus superioris et inferioris Caniioliae.) Darzu erfüllt ihme über das und seinen Consortcn oder Schis-maticis ein grosse jarliche Besolldung, durch die Vorkherung von einer Ehrs. Landschaft und Burgerschafft Gero nescients , die dnrchauß nnnotwendig, dann in Crain, Gott f Lob! mit taugentlichen Priestern Pfaxrkhirchen und Filiall woll versehen. Dieweil mein mannigfalltigs Ermanen khein Ansechen haben will, und sich das Unkhraut täglichen er weitert, hab ich Euer fön. khays. Mjt. in Gehorsambkeit et sub sigillo confessionis nit verhalten Wüllen, durch Gott bittendt (dann ich sambt dem Gero des Leibs nit sicher würde, wie es dann in Germanien erschallt: Wirt der Primuß Trüber von Laybach verjagt, so tröffen toter Münch und Pfaffen all erschlagen), mich nit zu vermelden, sonder meinen Worten und schrifftlichen gänzlich ohn weiter Inquisition glauben geben. Und die hernach benannte Prim ns Tr aber, Hannß Scherer, Cobilla Jury, Jury Matschikh, Gaspar Rokhavetz zu Crainburg, N. Stradiot und Matheß Khlobner (dan dieser ist ein Anstifter, der obvermeldten Idioten Undterwei-ser, der meinem Vorforder vill Mühe geschafft, auch von ihme zu mermallen von Laybach vertrieben, der des Tru bers verfüererische, unapprobierte, von andern Sectischen zusammen getragene Büecher, windische Postill allenthalben in Crain in Gschlessern zerstrait) gcfängklich annemen lassen, und nach langwieriger Gefangkhnns sambt Weib und Khindern anß dem Landt, und nicht allein von Lay dach, sondern anß Euer fön. shahs. Mjt. fünf Erblanden bringen, doch zeitlichen durch ein Bevelch auf Herrn Landtshauptmann, Landtverweser und Bizthumb, und uns ein Copi desselbigen zuegeschikht wer, sonst Wirt alles ver- Das hab ich Euer fön. khays. Mjt. aus schuldiger Pflicht anzaigen wollen, Euer fön. khays. Mjt. und Allergnedigisten Herrn mich und das arm Stifft gehormbistes Blcyß in Unterthcnigkheit bevelchendt E. fön. khays. Mjt. Unterthenigister und gehorsambister Caplan Petrus Bischove zu Laibach m. p. Dieses abschriftlich vorhandene Schreiben ist seinem Inhalte nach im I. 1562, später als die obangeführte Untersuchung Trubers, an den Kaiser abgeschickt worden, und hatte die allerhöchsten Befehle gegen die Verbreiter der neuen Lehre zur Folge, welche bereits in diesen Mittheilungen 1853 S. 41 veröffentlicht worden sind. Oemerkensmerthe Angaben, ausgezogen aus den einzelnen Theilen des alten evangelischen Matrikenbuches. a) Aus dem Tausbuche. Die Taufe geschah am häufigsten in der Kirche, und zwar in der Spitalkirche; oft wurde sie auch in Häusern vorgenommen, und zwar bei mehr vornehmen Familien, oder in Nothfällen. Die hierbei gebrauchte Sprache war entweder deutsch oder windisch, je nach den Umständen der Personen. Als Pathen erschienen gewöhnlich zu zwei Gevattern und zu zwei Gevatterinnen. Bemerkenswerth für die Praxis der Nothtaufe ist olgendc Stelle (Bl. 22): „den 16. September 1579 ist ein Kindt durch die Baba, Gama genannt, eine Papistin, im Beysein 2 Weiber getauft, und ich Špindler darnach berufen worden, solche Tauff zu bestättigcn; welches ich gethan, als ich vernommen, daß das Kind mit Wasser im Namen des Vaters und des Sohnes und des h. Geistes getauft worden." Ferner (Bl. 24): „Anno 1579 den 17. Oktober, als die Infection heftig eingcrissen, habe ich Dalmatinus auf der Gassen vor des Adam Deuts Hans mitten durch den Laden hinein ein Kind getauft, weil die Gevattersleut in die Nehmt nicht gedurft." Bezeichnend für die Stimmung der Evangelischen in Bezug auf Anordnungen katholischen Ursprungs ist die Stelle (Bl. 70): „Anno 1584 den 8. Januarii nach des Antichrists geänderten verworrenen Kalender, den wir Prediger mit vorgehender ernstlicher Protestation wider den Pabst und Antichrist zu Rom, allein unserer Vorgesetzten Obrigkeit zu Gefallen als ein weltlich Nobatt angenommen haben, habe ich Felicianuö Trueber ein Kind in der Kirch getauft." Man bemerke, daß sich diese Worte auf den durch den Papst Gregor XIII. verbesserten Kalender beziehen. Bemerkenswerth in Bezug auf die Bekehrung Ungläubiger ist folgende Stelle: „Am 23. August 1587 ist durch mich Špindler in der Kirch nach der Predigt ein junger Türk bei 16 Jahren, zuvor Mustafa genannt, aus den christl. Katechismus examiniert worden, und wol bestanden, darauf getauft, und Bartholomäus genannt worden." b) Aus dem Trauungsbuche: Die Trauung geschah nach dreimaligem Verkünden gewöhnlich in der Kirche, aber auch in Häusern; in der Kirche wurde häufig eine Predigt über den Ehestand damit verbunden. Bezeichnend ist eine solche Predigt, die bei der Copulation des Prädikanten Benedikt Pyroter mit Katharina, geb. Andrian, vom Superintendenten Špindler den 12. September 1587 aus Pauli (Hebr. 13, 4): „Honorabile con-nnbium in omnibus!“ abgehalten worden, des Inhalts: „De conjugio sacerdotum, qui impndice et sodomitice antichristianmn diaboliciun coelibatum tenent ut pseu-dopetrini.“ Bemerkenswerth ist noch folgende Stelle: „Am 1. Juni 1595 hab ich M. Georgius Clemens berufener Diener der Kirchen allhie mein allererste Predig aus 1. Sam. 15. wider Abgötterei und Götzendienst gehalten, auf welchen Tag die Papisten ihr Octavam, in der sie mit ihren cr-meldtcn und eingeschlossenen Gottesleichnam herumgezogen, celebrirt und gefeiert haben." Aus den Vormerkungen über die an anderen Orten außerhalb Laibach abgehaltenen Trauungen lassen sich die Häuser ersehen, in denen an einzelnen Orten der cvangeli-sche Prädikant besondere Aufnahme fand. So heißt es unter anderen: Zu Stein in des Achazens Grafen v. Thurn Haus; zu Oberlaibach in des sel. M. Perko Haus, oder in H. Flacken Haus; in Krainburg bei H. Khicsel zu Khieselstein; zu Adelsberg oder Adlersberg in des H. Mauritschen Haus; zu Logitsch, zu Seisenbcrg, zu Flödnik im Gschloß; zu Neumarktl in des Z. Lederer Haus; zu Lack im Gschloß zu Burgstall. Bezeichnend für das Streben der Evangelischen, durch Hereinzichung von Fremden ihrer Confession für sich festeren Bestand zu erlangen, ist der Umstand, daß nach den Angaben des alten Trauungsbuches verhältnißmässig überaus viele aus Deutschland eingewanderte Männer mit verwitweten und ledigen Frauenspersonen aus Laibach Ehen eingingen, und sich daselbst einbürgerten. Auf diesen Umstand scheint ein Passus in der deutschen Eidesformel für solche, die zum Katholicismus zurücktraten, hinzudeuten; es heißt nämlich daselbst, wie oben zu ersehen: „auch keinen Außländer in gemeine Statt frcyheiten so viel mir wissendt in kheinerleh weis überhelfen." c) Aus dem Communicantenbuche. Der öffentliche Gottesdienst wurde von den Evangelischen in der Spitalkirche zu Laibach regelmäßig an allen Sonntagen, wie auch an den wenigen beibehaltenen Feiertagen, als Weihnachten, Neujahr, Epiphanie, Oster- und Pfingstmontag nebst dem Charfreitage abgehalten. Den Haupttheil des Gottesdienstes machte die Predigt; man liest eine Morgen- oder Frühpredigt, eine Mittagpredigt, auch zuweilen eine Vesperpredigt vorgemerkt; einzelne Stellen melden von einer Bcichtpredigt, einer PassionsPredigt, auch von einer Wochenprcdigt. Der Vortrag wurde abwechselnd in deutscher oder windischcr Sprache gehalten, wie es die Ausdrücke „nach der deutschen Predigt" und „nach der win-dischen Predigt" anzeigen. Die Communion wurde ordentlich an den obengenannten Hauptfeicrtagen gefeiert, und zwar wie die Predigt, abwechselnd windisch und deutsch; auch an den meisten Sonntagen finden sich Communicanten verzeichnet. Die Zahl der Communicanten betrug an Festtagen 100 , 200 auch 300, an Sonntagen 10, 20, 30 bis 40 Personen. Die Zahl der in den Osterfeiertagen Communicirtcn ist summarisch in der Uebersicht *) angezeigt. Bei Kranken wurde die Communion auch im Hause vorgenommen; so lautet eine Stelle im Communicantenbuche: „Hanns Kobarg ist vom Haus kranker gebracht, und in der Frau Seherin Haus communicirt worden." d) Aus dem Sterbebnche. Die Evangelischen hatten zu Laibach nur bei der Spitalkirche eine eigene Begräbnißstätte; sonst begruben sie ihre Todten gewöhnlich in den Grüften und Friedhöfen der katholischen Kirchen. Am häufigsten findet man im Sterbe-register die Bemerkung: „wurde zu St. Peter in der Kirche begraben"; oder: „wurde auf St. Peters Freithof begraben." In seltenern Fällen heißt es: „bei St. Niklas in der Kirchen, im Kloster, auf dem Klosterfreithof, zu St. Jakob tut Hofspital begraben"; sehr selten steht es: „in unser Burgerspitalskirchen begraben". Außerhalb Laibach findet man als Begräbnißstätten verzeichnet: zu Stein im Kloster, zu Treffen in der Kirchen, zu Weixelberg in der Pfarrkirchen, zu Aich in der Kirchen. Doch findet man auch Bemerkungen, daß das Begräbniß Evangelischer auf katholischen Friedhöfen verhindert zu werden suchte, wie es aus einigen im Folgenden angeführten Stellen hervorgeht. Bei der Begräbnißfeier wurden gewöhnlich Grablieder gesungen, und zum Schluffe wurde häufig eine Leichenrede in der Kirche gehalten. Der Inhalt solcher Leichenreden findet sich in Sterbebuche oft verzeichnet. Doch suchte man die Abhaltung von Leichenreden in katholischen Kirchen zu Laibach oft zu verhindern, wenn man es auch nicht immer durchsetzen konnte. Bemerkenswerth über das Verhältniß der Katholiken und der Evangelischen sind in dieser Hinsicht folgende Stellen: Den 3. Januarii 1580 „hat man hieher bracht Frau Elisabeth Raschauerin von Görz, einer gebornen von Rain, zuvor Georg Warls gewesten Buchhalters E. E. Landschaft in Krain Hausfrau, welche zuvor den 30. Dezember zu Görz verschieden; aber da man ihr das Grab in St. Niklaskirchen hat machen wollen, da haben sich die ver- *) Vergleiche Mittheilung 1863, S. 84. zweifelten Pfaffen unnutz gemacht, die Kirch gesperrt, und das Grab nit machen lassen, biß daß ein ehrsamer Magistrat, Bürgermeister, Richter und Rath dahin in die Kirche gangen; und da sich die Pfaffen die Kirchen zu öffnen »erwidert haben, sie dieselbe durch den Schlosser aufthun und das Grab machen lassen: darüber die Pfaffen erzürnt und Baum außreißen wollen, das daraus nichts Wirt. Das gibt die Zeit, der T.........wüthet in Pfaffen, das sie sich noch Gottes nicht fürchten." Am 2. Junii 1580 „an der Papisten Gottslästertag ist Frau Barbara, eine gebornc von Berno, des H. Michael TschetschkcrS Hausfrau, im Kloster begraben worden, der ich Špindler in unser Burgerspitalskirchen die Leichpredigt gehalten. Als man die Leich zum Kloster gebracht, hat der arme Stollbruder die Schulen und christliche Prä-dicanten (damit die Kirche nicht entheiligt würde) nit hinein gehen, auch die Grablieder nit singen wollen lassen." Den 24. Julii 1582 „hab ich Hans Tnlschakh die Leichprcdigt bei St. Peter am Freithof gethan; dann die bschorne Pfaffen wollten die Kirche geverspert halten." Den 16. October 1582 „als das Kind hinab gen St. Peter gebracht, ist Mert Sittich Gescllpriestcr unter der Kirchcnthür gestanden, und in der Kirchen nit wollen die Grabliedcr singen lassen, auch bemclt hinfüro zu predigen nicht gestatten; so den ich bürlich ins Untere begehrt." Den 10. Mai 1584 „am Tag der Himmelfahrt Christi ist Frau Magdalena, H. Wolfen von Ncuhaus Gemnhel, eine gebornc Paradeiserin, von ihrem Gschloß (da man in keine Kirchen noch Freithos sie begraben lassen wollen) hie-her gen Laibach gebracht worden, und in der Burgerspitalkirchen begraben." Den 2. August 1584 „hat Trüber die Leichpredigt thun wollen, aber man hat die Kirch bei St. Peter nit aufsperren wollen." Am Charsamstag 1585 „ist Adam Galliscr gestorben, der bis ins Todbett in der papistischen Abgötterei gesteckt, aber zwei Tag vorher zum rechten Glauben umkehrt, und sanft eingeschlafen ist." Den 1. November 1586 am Allerheiligen Tag „ist bei St. Peter begraben worden Georg des Caspar Arnol L. Tazeinnehmerssohn, den man zu Lack nit wollen begraben lassen; darwider sich auch der Seb. Samucn, Vicarius iirbis, gestreift, und die Begräbniß durch den Stattrichtcr und Meßner sperren wollen." Berichtigung einiger Punkte in Primus Trubers Leben. Die Lehren der Reformation, wie dieselbe von M. Luther angeregt worden, haben bald in den ersten Jahren nach ihrem Auftreten, wie in Steter und Kärnten, so auch in Kram und in der windischen Mark einzelne Anhänger gefunden. Dieß zeigt der Beschwerartikel der Landschaft Krams vom Jahre 1525, dann die Schutzschrift König Ferdinands I. für den Patriarchen von Aqnileja vom Jahre 1528 genügend an '). Doch ging die Ausbreitung der neuen Lehre hierorts nicht so schnell vor sich, als es einige Angaben bei Valvasor andeuten wollen; namentlich ist die immer noch wiederholte Behauptung, daß Primus Trüber bereits im Jahre 1531 in der Domkirche als Canonicus die Lehren Luthers geprediget habe, viel zu weit zurück gegriffen, und bedarf vollends einer Berichtigung3). Die Veröffentlichung von Urkunden und Briefen aus der Reformationszeit, wie jene der Briefe Trubers, oder jene der Schriften Chröns, 3) hat die Möglichkeit geboten, manche bisher zweifelhafte Punkte aus jener Periode aufzuklären. Aber auch die schon früher aus den Schriften Trubers bekannten Daten hätten dazu dienen können, den Gang der Reformation in Krain in richtigerer Folge darzustellen, besonders was das Wirken Trubers selbst betrifft. Ueber die erste Zeit seines Lebens gibt Primus Trüber selbst die Hauptpunkte in seinen Vorreden zur Ucbcrsctzung des neuen Testaments an; daß er nämlich zu Raschitza (sl. Baščica), einem Dorfe in der Nähe von Auersberg, im Jahre 1508 geboren worden sei, sodann um das Jahr 1521 in Fiume studiert habe; ferner, daß er im Jahre 1530 erstlich in der Grafschaft Cilli, nachmals im Lande Krain das Evangelium gepredigt, überhaupt in windischer Sprache 17 Jahre lang, nämlich bis zu seinem Abgänge im Jahre 1547, und an manchen Orten der windischen Länder den christlichen Glauben gelehrt habe4). Nach diesen Angaben ist Primus Trüber im Jahre 1530 noch sehr jung Priester geworden, nämlich kaum 22 Jahre alt; als solcher konnte er int Jahre 1531, also bei einem Alter von 23 Jahren, nicht leicht schon Domherr geworden sein; es sei denn, daß besondere Umstände dazu mitgewirkt hätten, welche von keiner Seite erwähnt werden, und auch nicht leicht vorauszusetzen sind, da Trubers Aeltern von keinem vornehmen Stande sein konnten. Es ist ferner eine bei Valvasor vorkommende Stelle aus dem letzten Schreiben Trubcrs an die Verordneten in Krain vom Jähre 1586, in welcher die Seelsorgeposten alle genannt sind, welche derselbe von seiner ersten Anstellung an bis zum Ende seines Lebens inne gehabt hat. Er ist nämlich im erwähnten Schreiben folgendermassen unterzeichnet: „Primus Trüber, gewesener, ordentlich berufen, präsentirt und confirmirter Thumherr zu Laybach, Pfarrer zu Lack bei Ratschach, zu Tüffer, und in St. Bartholomä-Fcld, Caplan bei St. Maximilian zu Cilly, windischcr Prediger zu Triest, und nach der ersten Ver- ‘) Siehe Blätter aus Krain 1863, S. 52, dann Mittheil, des hist. Vereins für Krain 1864, S. 1. -) Siehe Valvasor II. Theil S. 431. 3) Mittheil, des hist. Vereins für Krain 1853, S. 33 und 41: 1863 S. 47. *) Trubcrs Vorrede zum ersten und zum letzten Theil des neuen Testaments. Tubingae anno 1557 und 1577. — Vergleiche auch Kopitars Grammatik im Anhang, S. 402 und 406, dann Metelko's Lehrgebäude der slov. Sprache in der Vorrede S. XIX. folgung Prediger zu Rottenburg on der Tauber, Pfarrer zu Kempten und Aurach, nachmals Prediger einer Ers. Löbl. Landschaft in Crain und in der Grafschaft Görz zn Rubia, nnd nach der andren Verfolgung Pfarrer zu Lausten, und jetzund zu Derendingen bei Tübingen" 5). Nimmt man die vorstehende Stelle mit der obenangeführten zusammen, so ist es klar, daß Trubels geistlicher Dienst zuerst auf der Kaplanei zu CM, dann auf den Pfarren zu Lack in Steiermark, gegenüber von Ratschach an der Save (nicht zu Lack in Oberkrain, wie es Valvasor anderwärts") aus Versehen schreibt), überdieß ans der Pfarre zu Tüffer Statt gehabt habe; denn diese Orte sind alle in der einstigen Grafschaft Cilli gelegen. Darauf erst folgte Trubers Versetzung auf die Pfarre zu St. Bartholom«, so wie die Beförderung auf die Domherrnstelle zu Laibach, denn dieß sind Orte im Lande Kram, an denen derselbe geprediget haben konnte. Die Stelle eines windischcn Predigers in Triest dürfte Trüber zunächst nach seiner Entfernung von St. Bartholomü im Jahre 1547 angenommen, doch wegen der Verfolgung nur kurze Zeit behalten haben; denn dafür spricht der Umstand, daß der damalige Bischof von Triest, Francisus Eizza, selbst auch lutherischer Grundsätze verdächtig war, und bannn int Jahre 1549 von seinem Sitze vertrieben wurde. Diese Annahmen werden durch die neuerlich erfolgte, oben erwähnte Veröffentlichung der Briefe Primus Trabers an den König Maximilian II., so wie der Aufzeichnungen Thomas Chröns, des eifrigen Laibachcr Bischofs, vollständig bestätiget. In seinem Schreiben an König Maximilian vom 2. Jänner 1560 sagt nämlich Trüber ausdrücklich, daß er im Jahre 1532 noch auf der Kaplanci zu Cilli gewesen sei; gleichwie er die Verwaltung der Pfarren Lack und Tüffer derjenigen von kr. Pfarre St. Bartholomü und der Domherrnstelle zu Laibach vorausstellt. Man kann hiernach schließen, daß Trüber nicht leicht vor dem Jahre 1540 die Domherrnstclle in Laibach angetreten haben könne; tun so weniger konnte also derselbe schon im Jahre 1531 das Lutherthum in der Domkirche daselbst gepredigt haben. Die sicherste Aufklärung hierüber verschafft die Angabe Chröns, daß die neue Lehre um das Jahr 1544 in Kram und in Laibach Eingang gefunden habe, und daß Trüber eben erst als Prediger in Laibach in Folge Anreizungen von vornehmer Seite vom katholischen Glauben zurückgetreten sei. Hiermit stimmt auch die Angabe Val-vasors zusammen, daß Trüber vom Bischöfe Franciscus wegen der neuen Lehre vermahnt, und ihm das Predigen verwehrt worden sei; denn bis zum Jahre 1536 lebte noch der Bischof Christof Räuber, und Franz Kazianer war sein Nachfolger vom Jahre 1536 bis 1544* 7). Nach sol- °) Valvasor li. Theil S. 437. — Vergl. auch Metclko's Lehrgebäude, Vorrede S. XX. 6) Valvasor II. Theil S. 432. 7) Siehe Valvasor II. Theil S. 431. 663. cher Vermahnung und Verweisung erscheint es als eine natürliche Folge, daß Trüber auf die Pfarre St. Bartholomü abging, da diese dem Domkapitel zu Laibach incorporirt ist; die Domherrnstelle ging dabei für denselben nicht in Verlust, daher ihm sein Canvnicatshaus zu Laibach noch verblieb. Uebrigens kommt der Ruhm, der erste Verkünder der Lehre Luthers in Krain gewesen zu sein, wenn es wirklich einer ist, nach den neuesten Veröffentlichungen nicht ganz und allein dem Trüber zu. Nach dem Untersuchungs-Protokolle vom Jahre 1547 und nach einer Urkunde Chröns vom Jahre 1596 erscheint der Domherr und Generalvikar Leonhard Mertliz und der Domherr Paul Wiener eben so, oder eigentlich noch vor Trüber, bei der neuen Lehre betheiligt8). Auch erging gegen Wiener, nachdem Mertliz sich mehr im Hintergründe zu halten gewußt, int Jahre 1547 ein eben so scharfer kaiserlicher Verhaftsbesehl, wie gegen Trüber, nur mit dem Unterschiede, daß dieser durch die Flucht sich rettete, während jener wirklich gefangen , und gegen Wien abgeführt wurde9). Zur Geschichte der Städte und Märkte in Kram. Nach Dokumenten des Viccdomarchives in Laibach von A. Dimitz. I. Gottscher. 1. 1471. Gräz Freitag nach dem h. Ostertag. Derer von Gottschee Freiheit, so ihnen Kaiser Friedrich ertheilt. Wir Friedrich von Gottes Gnaden rc. bekennen für uns und unsere Erben und Nachkommen und thuen kund öffentlichen mit diesem Brief, als in dem nächstvergangenen Jahr die Türken und Ungläubigen mit merklichem Volk in unser Fürstenthum Krain eilend zogen sein und darin und nemlich unserer Herrschaft Gottschee die Unseren mit Raub und Brand und Hinwcgführung der Leut unterwegs beschädigt und verderbt, dadurch wir fürgenumen und verordnet haben, ein Befestigung daselbst in der Gottschee zu Aufhaltmig der Unsern ob sich solche in Zug der Ungläubigen, da Gott vor sei, nicht begeben zu bauen und zuzurichten daß wir angesehen haben unserer Leut und Holden gemein daselbst in der Gottschee fleißig Bitt und haben dadurch auch um ihres Aufnchmens und gemeines Nutzens willen von unseren Gnaden vom Röm. Kais. Majestät Macht und als reg. Herr und Landesfürst daselbst in Crain die bemeltc Festung als weit die gebaut wird, zu einer Stadt erhebt, dieselbe Stadt Gottschee genannt, unsere Leut und Unterthanen, so darin Häuser bauen und daselbst häuslich wohnen und sitzen werden zu Burgern „geschöpft" und gemacht und Denen und allen 8) Siehe Mitlheil. des hist. Vereins für Krain 1863, S. 2 Valvasor II. Theil S. 704. 8) Siehe Schreiben der Landschaft an K. Ferdinand I. vom Jahre 1562, Mittheil. 1853 S. 45. ihren Nachkommen und Erben Stadtrecht und Bürgerrecht dahin auch zu derselben unser Stadt ein Burgfried als weit ihr Acker-Gebäu zunächst um dicselbige Befestigung gelegen, gehet und als weit dieselbe Befestigung umfangen ist, verliehen, ihnen und ihren Nachkommen daselbst zu Gottschee dazu alle und jegleichc Gnad, Recht, Freiheit, Privilcgi alt Gewohnheit und Herkommen als andcxe unsere Städte und Märkte daselbst in Krain und nemlich die von Rudolfswcrth von uns und unseren Vorfordern begnadet sein, auch gnädiglich dahin geben und sie damit begnaden erheben, schöpfen, machen, verleihen und geben Ihnen die auch wissentlich in Kraft des Briefs also daß die bcmclt Befestigung nun Hinfür zu ewigen Zeiten die Stadt zu Gottschee und unser Leut und Unterthanen dazu Burger geheißen genennt und von Mäniglich dafür gehalten werden und Die daselbst Stadtrecht und Bürgerrecht s haben und aller der Gnaden, Ehren, Rechten, Freiheiten Alt Herkommen und löbl. Gewohnheiten damit andere vusere Städte und Märkte daselbst in Krain und nemlich die von Rudolfswcrth wie vorstehet, begnadet sein re. Wir haben auch darzu denselben unseren Burgern daselbst in der Gottschee die Gnad gethan daß sie hinfür zu ewigen Zeiten einen Richter und Rath daselbst aus ihnen und ein Person die dazu tauglich sein, setzen und erwählen mögen. Wir geben und erlauben auch Ihnen und ihren Nachkommen hinfür jährlich 4 Jahrmärkt in derselben unsern Stadt Gottschee, ein in der Fasten an den Quatember Sonntag, der andere zu S. Philipp v. Jacobitag, den dritten zu S. BartelmeStag auf den alten Markt bei der Pfarr daselbst und den vierten zu S. Andreastag mit F. Freiung 14 Tag vor und 14 Tag Hinach zu derselbigen Tagen mit allen den Ehren Rechten und Freiheiten mit Kaufen und Verkaufen und in alle andere Weg zu halten in mästen imb Jahrmärkt bei unseren Städten und Märkten daselbst in Crain gehalten werden wir haben ihnen auch dazu die 2 Kirchtag, der ein an dem Sonntag nach Gottsleichnams-tag und der ander des Sonntags nach S. Margrethen Tag bei Gottsleichnamskirchcn daselbst in der Gottschce go halten worden sein, von sonderen Gnaden in dieselb unser Stadt Gottschee gelegt und hinfür an deuselbigen Tagen in ders. unser Stadt Gottschce auch zu halten vergunnt f in masten die bei der gemelten Gottsleichnambskirchen ge halten sein worden. Wir haben auch denselben unsern Burgern daselbst in der Gottschee von Röm. Kais. Macht und als Landessürst zu derselben unser Stadt Gottschee ein Wappen und Kleinod nemlich „ein plaben schilt in des Grundts ein Zaun in sein selbst Färb und darin ein befestigt Haus vnd darvor S. Bartlme stehet habend in der ein Hand ein Puch und in der andern ein Messer mit weissen Farben" als die hierinnen ausgestochen sein, verliehen und gegeben, also daß sie und all ihr Nachkommen dieselben Petschaften klein und großen und zu allen ihren Geschriften auch zu Schimpf und Ernst und allen anderen guten Sachen und Thaten üben und gebrauchen mögen, rc. (Schluß, Androhung von 10 Mark löthigen Goldes auf Verletzung dieser Freiheiten wovon die eine Hälfte der fürstlichen Cammer, die andere Hälfte Denen von Gottschee zufallen soll.) Urkund des Briefs besiegelt mit unsern Kais. Maj. anhängenden Jn-icgel geben zu Gräz wie oben. 2. 1492. Linz am Samstag nach dem h. Auffertag. Wir Friedrich von Gottes Gnaden re. entbieten unseren getreuen allen und jeglichen unsere und anderen Leuten und Holden, inner 2 Meilen Wegs um unser Stadt Gottschee gesessen, so in dem nächst vergangenen Herbst durch die Türken nicht verbrennt sein, denen der Brief gezeigt oder verkündet wird, unser Gnad und alles Gute, wir haben unsern getreuen Lieben N. Richter und Rath und unsern Burgern in der Stadt Gottschee, die-elb unser Stadt zubauen, zu der Wehr zuzurichten und euch dazu in Robot zu gebrauchen befohlen und empfehlen euch und allen und Euer Jeden besonders ernstlich und wollen wann ihr von be-melten unsern Burgern oder dem sie das befehlen darum angelangt werdet, daß ihr euch dann ohne Verziehung mit Wehren Hauen Schaufeln Krampen u. a. Nothdürften hin gen Gottschee Verfüget und helfet daselb unsere Stadt zu bauen und der Wehr zuzurichten damit wir Land und Leut daran nicht Schaden nehmen, ihr auch wo das Noth wäre Eur Zuflucht daselbst gehaben möcht und daran nicht säumig seid noch euch setzet, damit Noth wäre euch mit Pfändung Eures Guts darzu (zu) bringen daran so thut darin nichts anders, das ist unser endliche Meinung. 3. 1567. 13. Jenner. Franz Ursini Graf von Blagay, der das „Haus Gottschee" nach seines Vaters Tode pfandschillingsweise überkommen, bittet den Erzherzog Carl um Nachlaß des dritten Pfennigs „weil Fürstl. Dchl. wohl Wissen trägt, wie großen Schaden ich lange Zeit daher vom Feind erlitten, wie mir meine Erbgüter verderbt und zerstört sind, also, daß ich derselben gar kleinen Nutzen aben kann" und Verwendung desselben zur Besserung der an einer Stelle geborstenen Mauer am „Haus Gottschee." 4. 1575. 6. Juni Fürstl. Durchlaucht Erzh. Carls zu Oesterreich verordnete Cammerräthe ders. N. Ö. Erb-ürstenth. und Lande an Georg Hofer zu Höslein und Hasperg Vicedom in Krain, daß dem Ansuchen des „gemeinen Stättls" Gottschee, damit ihnen die Prückenmauth daselbst zu desto besserer Ihr der Prucken und Stadtmauer baulichen Unterhaltung von der Stadt aus ferner auf ein Viertel Meile Wegs auf den Flecken Zwisch-lern zu, alda dann die meisten Güter ohne einige Mauth-entrichtung durchgeführt (werden), erweitert und also der bestimmte Mauthpfennig daselbst abzufordern bewilligt werden möchte, „daß ihnen also die begehrte Ucberlegung der Strasse durch den Alten Markt, und daß die Mauthstrasse von dem Stättl hinaus bis an die Zwischler gereiche," willfahrt worden, doch ohne Erweiterung des Burgfrieds und gegen jährliche Rechnungslegung, daß diese Mauth zu dem obigen Zwecke verwendet werde, in Folge Fürstl. befehls vom 30. Mai 1575. 5. 1600. 10. April. Josef v. Rabatta, Vicedom in Kram, berichtet in Folge Verordmmg vom 24. September 1599 über das Gesnch der Stadt Gottschee um Steuernachlaß auf etliche Jahre wegen des durch Feuer erlittenen Schadens und, weil sie mit Munition gar übel versehen, um eine Anzahl Pulvers, Toppclhakcn und 2 kleine Stückl auf Rädern ans dem Laibacher Zeughaus — daß allerdings das arme Stattl Gottschee ganz und gar durch die leidige Brunst in Fener aufgangen gewest, aber doch das Meiste und beste als bar Geld und Silbergeschmeid gerettet worden, und daß die Stadt jetzt wieder aufgebaut sei, so, daß der Feuerschaden gar nicht mehr zu erkennen. Den Steuer-nachlaß hätten sie eigentlich bei der Landschaft anzusuchen, und der Erzherzog könne ihn denselben nur aus den Cammergefällen bewilligen, dann aber würden die anderen Städte, die durch den Günhandel in . merklichen Abgang gerathen, alsbald das Gleiche verlangen. Was Munition betrifft, so könnten die Gottschever selbst, „die eines ziemlichen und guten Vermögens seien", dieselbe ans Eigenem anschaffen, indeß, da die Stadt an der äussersten Grenze gelegen, möchte ihnen etwas von Doppelhaken und Pulver bewilligt, sic aber zugleich ermahnt werden, das weiters Nöthige selbst zu kaufen und sich damit gut zu verwahren. Nur 'wäre die Munition nicht ans dem ganz entblößten Laibacher Zeughaus, sondern anderswoher zu bewilligen. 6. 1600 und 1601 graffirte die „Infektion" in Gott-schec, in Folge deren die vornehmsten Bürger und Insassen in großer Zahl gestorben und die Stadt an der Mannschaft merklichen Abbruch erlitten (Bericht des Vicedoms Rabatta 17. Juni 1601 an die N. Ö. Kammer in Gräz). 7. 1603.10. März. Bittschrift von Richter, Rath und Gemein der Stadt Gottschee an Erzherzog Ferdinand. Weil die Ringmauer, Thürme und Wälle des Stätl's Gottschee dermaßen schlecht und zerfallen, daß es eher einem Dorf, als einem wohlbewohntcn Statt von aussen verglichen werden möchte, überdies die wenigen Geschütze, die sich darin befunden, in der letzten Feuersbrunst zerschmolzen, so daß sich die Stadt bei einem feindlichen Ucberfall nicht eine Stunde halten könnte, die Wiedererhebung der Wälle und Beischaffung der Geschütze aber durch die Stadt allein, welche ausser dem Feldban, schlechte ja schier keine Hantirung, demnach nichts oder doch wenig im „gemeinen Kosten" hat, nicht bewirken werden könnte, so „gelangt an E. F. D. als defensorem patriae simmmm unser unterth. gutherziges Ansinnen und Bitten, die wollen solchen unsern Conatum gnädigst beherzigen . . . und uns alsdann mit Dargebung zweier Stücke ans Rädern, etlichen Doppclhaken und Musketen, wie auch zu Erhebung und Restauriruug der eingefallnen Gemäuer mit väterlicher Hilf gnädigst bedenken rc. 8. 1603. 12. März. N. Ö. Regierung fertigt dem Bicedom obige Bittschrift zur Berichterstattung zu. Der Vicedom Philipp Kobenzl von Proscgg berichtet. 9. 1603. 15. Mai. Berührtes „Statt" sei hart am Cousin und dem Feind im Rachen gelegen. Ferner sei cs im 6- oder 97. Jahr (15 . .) sammt dem Schloß durch Feuersbrunst zerstört worden, darauf E. Fstl. Dchl. zur Restaurirung 200 fl. aus dem Vicedomamt angewiesen. Was die jetzige Supplik aubelaugt, so meint der Viccdom, daß nicht allein Richter und Rath, sondern auch die Gemeinde, dann die Unterthanen E. Fstl. Dchl. mit 1 fl. von der Hube und 20 kr. von einem Untersaffen, die vermög-licheu Bürger aber nach Maßgabe ihres Vermögens neben Leistung der Robot beitragen sollen. Besonders aber die umwohnenden Unterthanen, welche ihr Hab und Gut da in Sicherheit bringen können, so haben die Unterthanen vor 100 Jahren in Zeit des Venedigschen Krieges mit dem Haus von Oesterreich auf eigene Kosten zu beiden Seiten am Karst, Jster-reich und Ponkh (Poik) stattliche Tabor gebaut, und sich in Zeit der Kreutschüße darin gerettet, um wie viel mehr sollten dies die Gottschever thun, welche sowohl Vermögen als streitbare Mannschaft besitzen. Die Geschütze und Munition wären ihnen aber wohl zu bewilligen, da von der Herrschaft Gottschee allein an Urbarstcuer dem Vicedomamt des Jahres über 1000 fl. eingeht. 10. 1603. 27. Mai bewilligt die N. Ö. Kammer in Gräz die angesuchte Beihilfe zum Wiederaufbau der Stadt Gottschee, und 11. 16. September 1603 erläßt der Vicedom Philipp Kobenzl von Proscgg an Mich. Koßler und Nicola Juuau-kovitsch, Pfleger der Herrschaft Gottschee, den Befehl, sie sollen zwei oder drei Bürger von Gottschee zu sich laden und mit ihnen zur Berathung über die Ausführung obiger Verordnung nach Laibach erscheinen. 12. 1606. Neuerliches Gesuch der Gottschevcr um Beihilfe zum Aufbau und 2 Stücke Geschütz. 13. 1614. 16. Mai. Bericht des Vicedoms an die N. SO. Kammer über ein Gesuch der Stadt Gottschec aus Anlaß der Feuersbrunst von 1598 um Steuernachlaß auf 4 Jahre und Erneuerung der von Kaiser Friedrich (1492) bewilligten Robot auf 2 Meilen Weges um die Stadt. Allerdings sei daö Stättl sammt der Kirche abgebrannt, die Glocken zerschmolzen und die Ringmauer so beschädigt, daß an allen Orten durchzusehen und sich ein Stein vom andern ablösen lasse, am Schloß bereits eine 27 Klafter lange Stelle eingefallen und nur schlecht mit Latten verschlagen worden, und es drohe die ganze Ringmauer den Einsturz, auch sei wohl glaublich, daß die Bürgerschaft nicht geringen Schaden genommen, weil in einem Augenblick alles im Feuer gewesen. Weil Gottschee nächst Pöland das nächste Grenzhaus sei und von hier wegen des umgebenden Sees dem Feinde noch etlichcrmaßcn begegnet werden könnte, so wäre zwar der Steuernachlaß nicht zu bewilligen, weil die Stadt sich durch ihre Hantirung schon ziemlich erholt, wohl aber die gebetene Robot, worauf sie die Ring- immer wohl aus Eigenem wieder aufrichten und sich mit der Pfarrkirche, die nicht einen Büchsenschuß von der Stadt entfernt fei, behelfen könnten. 14. 1614. 18. August berichtet der Bieedom in Betreff der Robot, über die Weisung, die nächst gesessenen Herren und Landleute zu vernehmen, er hätte dies wohl schon gethan, es seien aber keine solchen Herren und Landleute da, die Unterthanen seien dem Pfleger von Gottschee untergeben, sie verweigern zwar die Robot, es wäre dieselbe aber doch zu bewilligen. 15. 1621. 8. Juni eröffnet die I. Ö. Kammer dem Vicedomamtsverwalter Josef Posarelli, daß dem kais. Rath und obersten Kammerherrn Hans Jacob Khisl die 2. Instanz in Gottschee auf Lebenszeit verliehen wurde, wie aus beiliegender Verschreibungsabschrift ersichtlich; diese (cldo. Wien 5. Juni 1621) besagt, daß die Herrschaft mit An-und Zugehör dem Khisl in Kauf überlassen wurde, dabei jedoch die durch den Vieedom ausgeübte Gerichtsbarkeit vorbehalten. 16. 1667. 30. September. Verordnung der Regierung in Gräz an den Vieedom Eberhard Leopold Ursini Grafen Blagay, daß in Ansehung der stattlichen ansehnlichen und wohl ersprießlichen Dienste, welche Graf Wolf Engelbrecht v. Auersperg und Gottschee in langjähriger trefflicher Landesadministration und lobwürdiger Zuhaltung der Landtagsbewilligungen, auch in vielen andern Wegen geleistet hat, ihm mit Hofresolution vom 7. für sich und seine Nachkommen das Eigenthum der Stadt Gottschee geschenkt wurde sine onere feudali gegen nachstehende Bedingungen: 1. Die höchste Gerichtsbarkeit, supremum jus, verbleibt dem Landessürsten. 2. Auf Feindesgefahr soll es dem Landesfürsten frei stehen, eine Besatzung in die Stadt zu legen. 3. Die Bürger sollen bei ihren alten anno 1661 bestätigten kaiserlichen und landesfürstlichen Privilegien und Freiheiten gelassen werden. 4. Der Graf die Stadt ohne l. f. Beisteuer zu erheben und zu erhalten haben. 5. Die Contribution und Anlagen dem Landesfürsten reservist bleiben. Ueber diese Schenkung sei ein eigener Brief ausgefertigt und dem Oberaufschlagamts - Einnehmer Hans Adam von Wiezenstein und Caspar Lichtenstein, Verweser in Jdria, die Uebergabe gegen Ausfolgung eines Reverses aufgetragen worden. Verzeichnis der örmerßimpit im Oafjrc 1864. (Fortsetzung.) XXXVIII. Vom Herrn Archivar Joses Zahn in Graz: 83. 1 Manuscript: Excerpte aus dem Kanzleibuche Bi- schofs Konrads III. von Freising. XXXIX. Von der löblichen k. k. geographischen Gesellschaft in Wien: 84. Mittheilungen. Wien 1862. 8. VI. Jahrg. 1862. XL. Dom löblichen Stadtmagistrate in Laibach: 85. Das Bürgerstatut für Laibach. Entworfen vom Bürgermeister Michael Ambrosch. Meščanske pravila za Ljubljano. Sostavil mestni župan Mihael Ambrož. Laibach 1864. 8. 86. Bericht über die dreijährige Administration der Com-munal-Angelegenheiten in Laibach vom 1. April 1861 bis 1. April 1864. Laibach 1864, Fol. XLI. Vom Herrn Heinrich Penn in Graz. 87. Deutsche Lieder. Graz 1864. 8. XLII. Aus beut Nachlasse des Herrn I. P. Supantschitsch, Privatier in Laibach: 88. Provinzial - Nachrichten aus den k. k. Staaten und Erhländern. Wien 1782, 1783, 8. 4 Bände. 89. Mehrere andere Bücher und eine Sammlung alter Landkarten. XLIII. Vom Herrn Professor Karl Haselbach in Krems: 90. Die Abschrift einer Vorstellung der Stände vvn Kram an Friedrich IV. über die Türkennoth. XLIV. Vom germanischen Museum in Nürnberg: 91. Anzeigen Nr. 3 de 1864. 4. XLV, Vom Herrn Dr. A. R. Auer von Welsbach, k. t Hofrath in Wien: 92. Beitrüge zur Geschichte der Auer. Von Dr. A. R. Auer von Welsbad). Wien 1862. 8. XLVI. Vom Herrn Dr. Sott stani von Wurzbach, k. k. Ministerial-Seeretär re. in Wien: 93. Die Fürsten von Hessen in der k. k. österreichischen Armee. Von Dr. Constant von Wurzbach. Wien 1862. 8. 94. Die Fürsten und Grafen Kinsky. Von Dr. Constant von Wurzbach. Wien 1864. 8. 95. Das Fürsten- und Grafengeschlecht Khevenhüller. Von Dr. Constant von Wurzbach. Wien 1864, 8. XL VII. Vom Alterthums-Vereine in Wien: 96. Register und Mittheilungen des Alterthums-Vereines. Wien 1864. Bände VII. 4. XLVIII. Vom historischen Vereine für Niederbaiern zu Landshut: 97. Verhandlungen. Landshnt 1864. 10 Bände. 8. XLIX. Vom Herrn Dr. Friedrich v. Hurter in Wien: 98. Le Soldat Svedois. 1863. 3. 1. 8. 1 Band. 99. Die Regenten - Familie von Nassau-Hadamar von Jakob Wagner. Wien 1863. 2 Bände. L. Von der königlich - böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften in Prag: 100. Sitzungsberichte. Jahrg. 1863. Prag 1863, 1864. 8. I. und II. Heft. LI. Vom historischen Vereine für Unterfranken und Aschaf-fenburg zu Würzburg: 101. „Archiv." Würzburg 1864, 8. 17 Bände. 1 Heft. LIT. Vom Herrn Andreas Zamejic, k. k. Normalschul- Katecheten, Direktionsmitglied des histor. Vereines in Laibach: 102. Berichte der Leopoldinen-Stiftung in Oesterreich. Wien 1856—1862. 8. 28., 30., 31., 32. Heft. (Fortsetzung folgt.) Verlag des histor. Vereins für Stettin. — Druck von Jgn. v. Kleinmayr 8» F. Bamberg in Laibach.