I^t'. 373. Mittwoch den 27. November 1850. I. 2277. (1) Nr. 15U99. K u n d m a ch u n g. Mit Erlaß des hohen Ministeriums für Lan-dcöcultur und Beigwesen ll ster Koller; als Commissäre die Forstmeister Io^ hann Engclthaler und Hieronimus Ulrich; als Ersahmänner der k. k. Waldmeister Fiedler und det Forstmeister Miklitz, Dieß wird mit Bezug auf die hterortige Kundmachung vom 19. l. M., Z. ^50l4, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Laibach am 23. November 1850. Gustav Graf v. (5H or in sty, in. l'> Statthalter. Z. 2250. (3) Nr. 15014. Kundmachung. Laut Anordnung des hohen Ministeriums für Landeöcultur und Bergwesen vom heutigen, wird die Staatsprüfung für Forstwirthe auf den 2. December d. I verlegt. Dieß wird mit Bezug auf die hicrortige Kundmachung vom 7. October l. I. zur allgemeinen Kenntniß geblacht. Von der k. k. Statthalterei. Laibach am 19. November 1850. Gustav Graf v Chorin 6 ky, 3. 22«4. (3) Nr. «3l8. L. Nr. 15023. Kundmachn n g. Bei dem Umstände, als von der Staatsverwaltung der Betrieb der südlichen Staatseisen-bahn im i!aufe des Jahres 1851 in eigene Regie übernommen wird , und daß der bei ausgedehnterer Anwendung der Steinkohlenfeuerung auf der Strecke von Mürzzuschlag bis ^aibach für das Jahr vom Juni 185,1 bis Ende Mai »85,2 veranschlagte, einem Quantum von 10000 Klaf-ter 3U" langen weichen Scheitern gleichkommende Holzbedarf zu bedecken ist, so werden alle Besitzer von Waldungen oder Holzvorlathen eingeladen , in Beziehung auf die Lieferung dieses Holzquantumö ihre Anbote mittelst schriftlicher versiegelter Eingaben, unter der Bezeichnung: „Offert zur Brennholzlieferung für die südliche k. k. Staatseisenbahn", längstens bis Ende Jan-Ner 1851 an die k. k. Generaldirection für Com^ Municationcn, Abtheilung ! in Wien, gelangen zu Machen. Won der Bctheilung an dieser Concurrenz sind die Besitzer von kleinern Waldungen oder minderen Vorräthen um so weniger ausgeschlossen, <»ls auch Anbote auf geringere Quantitäten Übersicht werden können, nachdem die Gesammt-^mge von 16000 Klaftern, welche sowohl in hartem, so wie in weichem Holz, als auch von geringerer Lange als 36 Zoll angeboten werden kann, auf sämmtliche Stationen der ganzen Bahn Van Mürzzuschlag bis Laibach vertheilt wird. Jeder Unternehmungslustige hat die Quantität und die Gattung des Holzes, welches er zu liefern beabsichtigt und jenen Stationsplatz der Staatsbahn, auf welchem er das Holz aufzubellen gedenkt, genau zu bezeichnen, die Lange beö Holzes und den billigsten Preis bestimmt an-! ÜUgeben und zu erklären, von welchem Zeitpuncte ^ ?" cr die wirkliche Ablieferung beginnen, und Ui welchen Parthicn, dann bis wann cr dieselbe Hu beenden sich verpflichten will, und in welcher, ^'t er für die pünctlichc Erfüllung seines Vcr-lpl'cclMg der Staatsverwaltung Sicherheit zu gewähren gedenke. Das Holz muß ungeschwemmt, gesund und «"ßer der Saftzeit geschlagen seyn, und aus geklobenen Scheitern, nämlich ohne Beimengung von Prügeln bestehen , und auf dem Ablieferungs-platze in zwanzig Klaflcrn (Wiener Maß) lan-gen Reihen, mit nur 2 Kreuzstößen und einem Aufmäße von vier Zoll, fcst und gut geschlichtet aufgestellt werden. Bis zur erfolgten Uebernahme durch die Organe der Staatsverwaltung stcht das Holz auch in der Eisenbahnstation auf Gefahr des Lieferanten. Sollte den l. f. Organen die Schlichtungsart nicht vertragümäßig oder nicht fest und eng ge> nug erscheinen, so steht es dem l. f. Uebernahmb-beamten frel, eine beliebige, 20 Klafter lange Holzreihe in Gegenwart des Lieferanten oder seines Bestellten, oder wenn derselbe dabei zu seyn sich weigerte, auch ohne dessen Gegenwart umschlich-tcn zu lassen, und der Lieferant hat sich verbindlich zu machen, das ganze zur Uebernahme bereit stehende Quantum, nach Maßgabe des bei der Probeschlichtung der gewählten Neihe gefun-denen Resultates, unweigerlich zu übergeben. Die Übernahme erfolgt spätestens 8 Tage nach der von dem Lieferanten erstatteten Anzeige der geschehenen Ablieferung und Schlichtung der Hol- i zer, und kann bei großen Lieferungen auch pal-thicnweise Statt finden. Für die übernommene» Holzlieferungcn wird die Zahlung über Beibringung des libcrnahmsschei-nes mit thunlichster Beschleunigung entweder in! Wien, oder bei der Landeshauptcasse in Grah, ^.'aibach oder Klagenfurt, gegen gcstämpelte Quittung geleistet werden, jedoch hat der Lieferant, falls cr zur Sicherung des Vertrages der Staats« oerwaltung nicht früher eine entsprechende Caution leisten würde, wenigstens fünf Procent der For> derung als Caution so lange zurückzulassen, bis seine Contractsverbindlichkeit vollkommen erfüllt ist. Brennholz, welches nicht die bedungene Qualität oder Länge hätte, oder nicht durchaus aus Scheiterholz bestände, sondern mit Prügelholz vermengt wäre, kann von der Staatsverwaltung ganz zurückgewiesen werden, und der Lieferant wäre verbunden, das zur Annahme nicht geeignete Holz binnen 14 Tagen vom Stationsplatze wegzuschaffen Im Falle der Contractbrüchigke't des Lieferaw ten soll es der Staaisverwaltung frei stehen, ent-weder die Caution einzuziehen, oder auf Kosten des Lieferanten, wenn auch zu höheren Preisen, für die n'cht übernommene oder fehlende Quantität , das den Contractsbedingnissen entsprechende Holz in gleichem Quantum anzuschaffen Für ein Exemplar des Liefcrungscontractes sind die Etampelkostcn von dem Lieferanten zu tragen. Von der k. k, Aeneral^Direction für Commu-nlcationen. Wien am 1l November 1850. Z. 2253. (3) Nr. 3588. Kundmachung der k. k. Steuer-Direction fürKrain, die Einrelchung de r Einkommensteuerbekenntnisse für das Jahr 1851 betreffend. Mit Bezug auf den, im Reichsgcsehblatte zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Finanz-Ministe-nal-Erlaß vom 13. d. M., über die vom Mini-sterrathc beschlossenen besonderen Bestimmungen zur Vollziehung des a. H.Patentes vom 10. October 1850, rücksichtlich der Einkommensteuer für das 35. I. 1851, wird hiemit angeordnet: I) Alle jene Parteien, die ein, der Einkommensteuer auf Grundlage von Bekenntnissen'unterliegendes Einkommen besitzen, haben ihre,' nach §. 9 bis 18 des a. h. Patentes vom 29. October l849 und §. 1 bis 17 der Vollzugsvorschrift vom li Jänner 185U entsprechend abzufassenden Bekenntnisse, längstens bis Ende December d. I., entweder unmittelbar oder durch das k. k. Steueramt, in dessen Bezirke sie nach §. 15 der obbemcldeten vollzugsvorschrift gehören, an die vorgesetzte k. k. Bezirkshauptmannschaft cinzu-l eichen. 2) In gleicher Weise haben auch die Cassa-Anstalten und jene Verpflichtete, welche nach §. t 1849 zur Ermittlung des steuerbaren reinen Durchschnitts, Erträgnisses zum Grunde zu legen sind; l). daß die Zinsen und Renten für das Jahr l85l, nach dem Stande des Vermögens und Einkommens vom 31. October 1830 einzube-kemien sind; <:. daß die Anordnungen der §§. 21 6t 22 des Einkommensteuer - Patents vom 23. October 1849, über die Einhcbung det Einkommensteuer von den stehenden Bezügen der II. Einkommensteuer- Classe auf die an solchen Bezügen für das Jahr, welches mit I. November 1«50 beginnt und am 3l. October 1851 endigt, fälligen Beträge anzuwenden kommen. K. k. Steucr-Direction. L^ibach den. 20. November 185(1. Z. 2254. (3) Nr. 1536. Concurs - Edict. Bei dem k. k. Landesgcrichte in Laidach ist die Stelle des Kerkermeisters im hierortigen In-quisitionshause mit einer jährt. Besoldung von llw fl. C. M., nebst freier Wohnung im Inquisitionshause, in Erledigung gekommen. Bewerber um diese Stelle haben die, hinsichtlich ihres Alters, Geburtsortes, Standes, der Religion und bisherigen Dienstleistung, dann des Lebenswandels, der Leibeskräfte, Sprach-und sonstigen Kenntnisse gehörig documentirtcn Gesuche binnen 4 Wochen beim Einreichungs< Protocols dieses Landesgerichteö zu überreichen. Laibach am 12. November 1850. Z.^27«^ (I) " Nr. 7309. Concurs - Kundmachung. Im Bereiche der k. k. Finanz-Landes-Direction für die Kronländer Sleiermark, Kärnten und Krain ist die Dienersstelle eines Einnehmers für ein Gefallen-Hauptamt vierter Classe, mit welcher ein Iahresgchalt von Siebenhundert-, nebst einer widerruflichen Zulage von jährlichen Einhundert Gulden für dieBesorgung der Samm-lungscassagcschäftc, dann der Bezug eines Quar-tiergeldcs von jährlichen Siebzig Gulden, so wie die Verpflichtung zur Leistung einer Caution im Betrage deö Iahresgchaltes verbunden ist, in Erledigung gekommen, zu deren Besetzung der Concurs bis fünfzehnten December 1850 eröffnet wird. Die Bewerber um diese Diensteöstelle haben ihre, milder erforderlichen Nachweisung über ihre bisherige Dienstleistung, tadellose Moralität, Ausbildung im Gefälls-, Manipulations- dann Cassa« und Rechnungsgcschäfte, so wie über die Waren, 924 künde versehenen Gesuche innerhalb der Bewcr« bungsftist im vorgeschriebenen Dienstwege an die k. k. Cameralbezirks. Verwaltung in Neustadt! zu leiten und darin zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten in diesem Finanzgebiete verwandt oder verschwägert sind, und auf welche Art sie die vorge-schriebene Caution zu leisten vermögen. Von der k. k. Finanz - Landes - Direction für Eteietmark, Karnten und Kram. Gratz am 15. November 185U. 3. 2256. (2) Nr. 873. Mcrc. Bau » BehandlungS » Kundmachung. Für die, unter Zulassung von schriftlichen Offerten beabsichtigte Behandlung de6 mittelst Decret des hohen k. k. Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten bewilligten Baues einer Brücke ü'be^ die Mur bei ^!^6 t^lidv» wird hiemit neuerlich der Termin vom Is. December d. I. festgesetzt. Die veranschlagten Kosten beziffern sich, und zwar: für Erdbewegung mit . . 217! st. 5» kr. „ Pflasterung » . . IU5 ?5 „ » Maurerarbeit sammt Ma< terialien mit .... I29U3 » 5» „ , Zimmermannsarbeit sammt Materialien mit . . I2lUU» 38'^ „ „ Schmiedarbeit s. Mater. !W« »3p „ Requisiten und Wafser- schöpftn.....I4M, . - „ Zusammen mit C. M. 30737 st. 5«'^, kr. Nebstdem sind zur Material« Veistellung2583 Fuhren veranschlagt, welche von den zur öffentlichen Arbeit Verpflichteten unentgeltlich zu leisten kommen. Bei den Landes«Bau-Directionen zu Ofen und zu Agram, so wie bei dem k. t. Districtual-Bauamte zu Oedenburg liegen alle auf diese Behandlung bezüglichen Behelfe für Jedermanns Einsicht auf. Die Behandlung wird zu Lendva im Zalacr Comitate in der Kanzlei deS dortigen k. k. Ctuhlrichters an dem oben bemerkten Tage um IU Uhr Vormittag Statt finden. Von der k. k. Landes « Bau - Direction. Ofen am 1«. November I85U Z. 1854. (») Nr. 238. Edict. Von dem gefertigten k. k. Bezirksgerichte wird hiermit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Herrn Joseph Wimmer von Wien, als ^effionar des Herrn Wolfgang Grafen v. Lichtenberg, gegen die abwesenden und unbekannt wo befindlichen Eheleute, Herrn Dr. Sigmund und Frau Maria Karis, wegen an Interessen schuldiger 3657 fi. 37 ^ kr. <5 M. c. ». c, in die Reassumirung der mit dem Bescheide des k. k. Stadt- und Landrechtes Laibach vom 25. September 18^9, Zahl W25, auf den l8. März d. I. angeordnet gewesenen, sohin aber sistirten dritten executive« Feilbietung der in Krain, im Bezirke LaaS gelegenen, gericht« lich auf ,,4U4.787 ft. 50 kr. M. M. geschätzten Herrschaft Schneebetg und Laaö gewilliget, und zur Vornahme derselben die Tagsahung vor diesem Gerichte auf den 11. December d. I., Vormittag um 10 Uhr mit dem Anhange bestimmt worden, daß dieHerrschaft bei dieser Feilbietung, wenn nicht um den Schätzungswert!) oder darüber, so auch unter demselben an den Meistbietenden hintangegebcn werden wird. Die Licitalionsbedingnisse, das Schatzungs« protocol! und der Landtafelertract erliegen bei die« sern Gerichte zu Jedermanns Einsicht bereit, können aber auch sowohl bei dem Hof < und Gerichts -Advocate« Herrn Dr. Rudolph in Laidach, alü auch bei dem Hof- und Gerichts, zugleich Kriegsministenal. Advocate« Herrn Or. Franz Egger in Wien, Stadt, Haus Nr.77ii, eingesehen werden. K. k. Bezirksgericht Laibach, II. Section, am II. September 1850. Z. 2279- (1) Zahlungs - Aufforderung an die ehemaligen Unterthanen, Grund- und Vogtholden der D. D. ritterl. Commenda Laibach. In Folge der hohen Ministerial«Verordnungen vom 9. August und 29. September 1850, kundgemacht durch die Reichsgesetz- und Regierungsblätter (^lX und l^XXIX, Nr. 32U und 360, sind die sämmtlichen grundherrlichcn Urbarial-Fordcrungen - Rückstände bis einschließig 1847, von den Verpflichteten an die Berechtigten abzuführen , widngens diese Ausstände im Rechtswege eingetrieben werden. Um den Rückstandlern bedeutende, bei meh-reren Parteien mit den Restbeträgen selbst in keinem Verhältnisse stehenden Kosten zu ersparen, werden nun Diejenigen, welche mit Urba« tialgeld - und Natural , Gierigkeiten, Lau-demien und sonstigen aus dem bestandenen Unterthansverhältnisse herrührenden Leistungen bis mclu8. 1847 anher aushaften, hiemit auf« gefordert, die erwähnten Rückstände bis Ende dieses Jahres um so gewisser an diese üommenda abzuführen, als sonst diese Rückstände auf Kosten der Ncstanten im Rechtswege bei-getriebcn werden würden. Vcrwaltungsamt der rittcrl. deutschen Ordens-Commcnda Laibach am 14. November 185U. Z. 2273. (,) Nr. 4l42. Edict. Von dem k. k. Beziltsgerichte Wallenberg wird dem Joseph Verhouc von VoDizr, Joseph Ural'li, ^esiionär ocs Herrn Johann Grundner, Georg Na» koc von Heber, dam, Valentin, Johann, Thomas und Mana Rouschcg, Kinder des Thomas !)>0U' !cheg tlster Ehe, dann die Kinder zwtüer 6he, wor» umer auch Agnes Rouscheg verstanden, dann Herr Joseph Hchulvi, Georg Viatonc, Anloll Pogatschtr, Anton Dclt«la und Joseph iUthunc, eriinlell: lnsglllc 1l. V. I>I., 1>it. u, «uli u.v. Nr. 10 uno 4, Recl. ^tr. <» u. 6'^ unter G.und. buchs ' ^Ä^illI 3i und 33 uorkonimencen , z>< Hlu>ch-lach H. d. 14 und 64 liegenden iiitaliläieli Hal« ltndcn Posten, als: ü) des unierm 17. Jänner 1804 zu Gunsten des Joseph Venhoc von Vodice lür das Hapnal pr. 40 si. D. W. inlabulirlen ^chuldschelNcs cl^lu. 16. Jänner 1804; l>) oes unie^n II). Juli 1805 zu Gunsten d^s ^0. seph Ulanizh, sessional des Hcrrn Johann ^rund' Nts, für das Capital pr. 65 ft,, der 5 "..« In-teilssen, dann 4 fi. 1^ lr sanmN 4 "/„ tjl!l!en a liulu der Klage, u»d del zutrüanniei! ä,li p>. 7 si. ^0 kr. inlavulirltn ^onlumazullhiilb tn A^elligu ig ü 50 ft., milhin pr. 200st. M. M. nebst sonstlgen Cmolumenlen, lüc ou Kinder zweller ^hc, wolunier auch A^ncö Nou» scheg ^erlianden wud, ldel»tal!ä mic ihren vollen Avierligungen; scrilers Joseph Schu.dl von Llch« leneg mil 4U fi., Gevig Rakonc 30 st., A.uon Pogalschel 21 si. 45 tr., Anlon Detlela l5 fi. und Johann Vehonc N6. Jänner 1798, angebracht und um richterli« che Hilfe gebeten. Da diesem Gerichte der Aufenlhaliöort der B^ klaglen nicht belannt ist, so hat man auf ih>, Gefahr und Koste« den Caspar Buko^',^ck in Praprezhe als (5ucalor bestelll, uno die dießfällige Ae>l)andlungs-lagsa^zung auf den 18. Februar l 8 5 I, Vor« millag 9 U5r vor diesem Gerichte angeordnes. Dessen werden die iücklaglen, oder ihre allen« fälligen i)lcchi6i>achsolgcr zu dem Eiide erinneit. da» mit sie allenfalls rechlzeillich crschcii'.cn, oder inzwi« schen dem l'estclllen Vertreter die e,forderlichen Ae» helfe zukommen machen, oder einen andern Sacbe walier bestellen, widrigens mit dcm destellten (iu-ralor verhandelt werden wü'ide, u»d sie sich die aus dieser Verabsämnung entstehenden Folgen selbst zu" zuschreiben haben werden. Warlellberg am 12. October l650. Der k. k. Bez. Rlcheer: Pe erz. Z. 2265. (2) ^ll. 434^. Edict. 2>,s k. k. Landesgericht Laibach hat zu Folge Verordnung lld der al)-wescnde Iohai>n Höglcr auf solcher imabulirt e>^ schont, für diesen zum Äthufc der ^mpiaiignahlne der ihm als Tabulargläudiaer zuzustellenden gericht' lichen Verordnungen ein ^ul^tol- »4 September 1830, ä> 492 und 27. ^.^^ 1650, Z. 794, kundgemachlen Feilbiclung der M") und äahrmsse deö Herrn Erccuten seln Abkomm "K. k. Bezirksgericht Ncumarkll den 22. NoveM' ber 1850.