Amtsblatt zur Laibachcr Zeitung. ---------------------------------———-----------------"-"MTT-iTMsT-----------"—'^ . ,^,! , Nr. 84. Ureitag deu »3. April Mää. Z. 1ii9. .'. (3) Nr. «23». Lizitation^ ' Kundmachung. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat lautC'rlasseesvom23. Dezember !854, Z- lü0l», im Einverständnisse mit den hohen k. k. Mini' stcricn der Justiz und der Finanzen, die zur Unter, dringung dcs k. k. Bezirks- und Steueramtes zu Althofen im dortigen Rathhause nöthigen BauherstcUungen, im Betrage von 227? st. 57 kr. C. M,, genehmiget. Die bei diesem Baue auszuführenden Arbeiten bestehen in Folgenden: 1) in der Maurerarbeit pr. . . 794fl.47kr. 2) » Stemmetzardeit pr. . . 18»4tt» 3) >> Zimmcrmannöarlieiten pr. 1087 » 42 » 4) » Tischlerarbeit pr. ... 67 » — » 5) „ Schlosserarbeit pr. . . 222 »—» „ — ,, 7) >, Glaserarbeit pr. . . . 19» 12» 8) » Anstreicherardeit pr. . I8»3«» Zusammen . . 2277 fl.57 kr. Wegen Hiiitangabe dieses Baues wird in Folge Verordnung der hohen k. k. Landesregierung clln oer illul»»^"^" ^^,,../..........« r,^, Vadium, im Velragc von l U5 fl. 54 kr. C. M., zu Handen der Limitations ^ Kommission zu crlc-gl'n, odi'r sich ubcr di-n Orfolg desMi'n bei einer öffentlichen Kassa mittels eines Legschei« mö auö^uwe^en. Be^ Dssnt«n adev ch der Leg< schein oder dasVadium anzuschließen. Das Wadium kann entweder im Baren, oder in Staatöyapiercn, von dcnen d^e Od^ga: tionen nach dem börsciimaßigen Kurse, die Üoose des k. k. Staatsanlchens von den Iah' ren ^834 und !839 ader nur im Nennwerthe angenommen werden, erlegt werden. Nach vollendeter Lizitations - Verhandlung wird denjenigen, welche nicht Erstehcr verblieben sind, das bar erlegte Vadium oder der mit der Enradirungö - Klausel versehene Legschcin n'ickgesteUl. Der Ersteher hat dagegen nach erfolgter Ratifikation des AndoteH da^ 5 "/<, Vadium aus di70 fi. c s. c., aus den >5. 0. M. angrordtnten erstcn Lizitcittt'Nstagsatzui'g krin Kauftusti^er erschienen sei, daher es l'ii drr zweitrn, auf den l6, April I, I. angeorrnctcn Tagsatzrmg scin Vetbieiben hat. K. k. Bezirl-sgericht Krai'ibllrg am l7. März l855. Z. l8I. a Auszug aus dem Protokolle der Sitzung der krainischen Handels- und Gcwerbe- kammer am IO. März I8Z3. Vorsitzende: Herr L. C. Luckin ann, KammerprasldilN, und der k. k. Statthalter,''Sekretär, Herr Karl 6iraf v. Ho hen wart, als k. k. Ministerial- Kommissä!'. Gegenwärtig die Herren: Bsasnik, Cjerny, Erschen, Holz er, Karin g er, ?!nt. KriS.-per, Mally, Mu hle ise n, Samassa, S ch w e u t n e«-. 1. Der Sekretär verliest daS Protokoll der letzten Kammel-sitzung, welches unverändert angenommen und unterfertiget wird. 2. Erlast Sr. Exzellenz des Herrn Ministers Freiherrn von Ba u m gart n er des Inhaltes: »Ich setze die geehrte Handels- und Gewerbekammer hiermit in dl? Kenntniß, daß ich in Folge meines von Sr, k. k. apostol. Majestät allergncidigst genehmigten Rücktrittes von dem Posten des Handels-MIMers, die damit verbundenen Funktionen niedergelegt, und die Leitung des Ministeriums an meinen Nachfolger übergeben habe.« — Wien am 24. Februar «855. Eilaß Sr. Exzellenz des Herrn Ministers Ritter vo» Toggenburg, des Inhaltes-. «Nachdem ich den, Ueheuen Posten als Mnnst«v für Hkndei, Gewerbe und öffentliche Bauten angetreten und mit dem heuti» ilier hieivon in Kenntnis; und spreche die frohe Er« »uavtung aus, daß dieselbe jederzeit bevelt iein werde, mich m der Forderung der kommerz,eUen und gewerb-//chi'/i Inl^s/se„ nach K/ä/le„ ^/ ////MM^«." — Wicn 24. Februar l855, Ueber Antrag des Kammer-Präsidenten beschließt mster den Dank für seine Bemühungen zur Hebung des vaterländischen Handels, 5er Industrie, Gewerbe lllid Veikchi'slM'ttel auszuspl-echett ; und gl^'ch^/t/g mittelst finer Adresse dem gegenwärtigen Heu» Ministel-die von ihr vertretenen Interessen unterchamgst zu empfehlen. 3. Der S^'l-ftal- tla,qt 5?,? RechnllnMosch/ust und die Vermögenstands ^ Nachweisung der Kammer sin daö Sowr^ahr ^854 vov, nxlche nach vo'^enom-mener Prüfung als richtig «nd zur Voilcige an das hohe k. k. M/msteii'utt» geeignet l^fiuidtN werden. ,— Die Veröffentlichlnig derselben wild nach der ticrab-gelangten ministeriellen Genrhmigung stattfinden. 4. Der Sekretär trägt vor, den K^stenvoran-schlag der Kammer für das Jahr »855, welcher lichtig befunden wird. — Die Vorlage desselben an das hohe k. k. Ministerium behufs der Oinehmigung geschieht im Wege dir hohen k. k, Landesregierung, und wird derselbe ebenfalls nach herabgelangter hoher Genehmigung veröffentlicht werden. 5. Erlässe deS hohen k. k. Handelsministeriums, betreffend die Verfassung und Vorlage von Industrie-karten und der dießbezüglichen statistischen Ausweise des Kammei'bezi'rkes. — Vize - Präsident Samassa bemerkt über diesen Gegenstand, wie er dies; schon nach dem kuizen Bestände der Handelskammer im Jahresberichte !85l berührte, daß alle Hemmnisse und Schwierigkeiten welche Erhebungen von statistischen Darstcl!nnc,e.,, ,n Beziehung auf Gcwerbs- und Handelsoerhaltmsse, Produktion, Arbeitskräfte. Betr,ebsk.,pitalien der Han< dels- und Gewerbekammer geradezu unmög!,ch machen, Mir m den eigenthümliche,, Verhältnissen der rormall-aen provinziellen G^werbs - Verfassung gesucht werden müssen. Die Aufhebung der Realgewerbe und Zünfte durch die französische Zwischenregieru.'g von IUy'ien, ist nach erfolgter Einverleibung dieser abgetretene«, Pro» oinz an das österreichische Kaise, thum nicht widerrufen, sondern so belassen worden. Es fehlen demnach der Han-delS-- und Gt'wcrbekammel' jene untern, eigenen Organe, aus welchen die Kamme'rer>:äsentanz hervorgeht und fur sie zu wirken berufen ist, und au die sie sich wieder i„ solchen als in vielen anderen Fällen wenden könnte, um auch eingreifender jene Zwecke zu verfolgen, die der Errichtung der Handels- und Gewerbekammer zu Grunde liegen. In den alto'srerreichische» PioDinjl-n hingegen tonnen Erhebungen durch die Vorsteher der Gremien und Innungen bewirkt werden, t>h"e daß eine individuelle Einvernehmung einmal ""b"'e"d"'^ die einzeln aus mehrfaltigen, wenn auch ""t"' 164 Gründen geradezu verweigert ,verden könnten, die aber gerade durch diese Korporationen in jener Allsdehinmg zur Keinttuiß der Kainmer gebracht werden können, welche eine weiter..' Ausarbeitung, wie sie hohen Orts anbefohlen und gcwünscht wird, lliöglich machen, ohne den Handelskainmern in den Augen der Industriellen Absichten unterzuschieben, die derselben ganz fremd und von ihrem Wirkungskreise weit entfernt sind. Es haben zwar bis zum Jahre 1848 durch die Bezirks Obrigkeiten, sicherlich nur zu statistischen Vor-, lagen, derlei Industrial-Erhebungen im ganzen Lande in Tabellcnform stattgefunden und sind solche durch die vorgesetzten Kreisämter der hohen Landcsstelle über-^ mittelt worden. Diese Obliegenheit dürfte durch die neu n's Leben getretene, ungleich ausgedehntere Wirksamkeit der Steuerbehörden, diesen zugefallen sein. In wie weit sie jetzt schon so vollständig sind, und ob die Handels- und Geweibckammer auf Abschriften, Mittheilungen oder Erlaubnis; zur Benützung derselben für ihre Aufgaben rechnen dürfe oder rönne, ist dem Sprecher nicht bekannt; es ist aber auch nur der einzige Weg, um zu einem Material gelangen zu können, welches wenigstens annahernngsweise und bei Abgang als evidenter Unmöglichkeit, auf anderen Wegen Erhebungen selbst durchzuführen, die Voilage statist», scher Elaborate für diese Provinz möglich erscheinen laßt. Der Sekretär wild beauftragt, im ynindlichen Wege zu erheben, ob diese Materialien zu erlangen wären, und darüber Bericht zu erstatten. 6. Erlast der hohen k. k. Landesregierung mit nachstehendem Erlasse Sr. Exzellenz des Herrn Mini^ sters für Kultus und Unterricht, Grafen von Thun: »Ueber die unmittelbar von hier ergangene Einladung vom 27. September 1854, Zahl 11732, hat die löbliche Handels- und Gewerbekammer durch die k. k. Landesregierung von Kram ihre Bereitwilligkeit zu erkennen gegeben, zur Bctheilung der öffentlichen Bibliotheken und Lehranstalten des Reiches nach Möglichkeit dle Zahl von 100 Eremplarcn ihrer Jahresberichte widmen zu wollen, und zugleich eine Anzahl von Abdrücken der bereits erschienenen Publicationen anher übermittelt. — Indem unter Einem Anstalt getroffen wird, daß diese Handels- und Gewerbebelichte in einer für das gesammte Neich fruchtbringenden und ans dem beiliegenden Verzeichnisse ersichtlichen Weise zur Verthellung gelangen, sieht sich das Ministerium angenehm veranlaßt, der löblichen Handels- und Gewer-bekammer für ihre Bereitwilligkeit verbindlich zu danken, und sür die au den Tag gelegte patriotische Gesinnung die volle Anerkennung auszusprechen.« — Dient zur Wissenschaft, dem Ae,rW"5r^.hschc.^ um Abhaltung von jährlichen 3 Markten, zur Erstattung des Gutachtens. — Vom merkantilen Stand« punkte ist eine Vermehiung der Jahrmärkte stets wünschenswert!) ; indeß wird vorerst noch die t'. k. kram. Landwirthschaftgescllschaft um Abgabe der Meinungsäußerung ersucht. 8. Erlaß der hohen k. k, Landesregierung, mit dem Gesuche eines Handlungswerbers um Nachsicht der Lchr< und Serviiiahre zur Begutachtung. — Nachdem sowohl die persönlichen Verhältnisse des Be< Werders, als auch die Lokalverhallm'ss^allseicig beleuchtet wurden, beschließt die Kaminer mit Vtimmenmchrheil, in die Abweisung dieses Gesuches einzurachen. 9. Rote res k. k. Gefällcnoberamtes Laibach, mittelst welcher mit Bezugnahme der dießfälligen Verordnungen bekannt gegeben wird, daß sowohl Zucker als Kaffeh in ganz Kroatien und Slanonien sammt dem dazu gehörigen Militär-Grenzgebiete der geschärften Kontrolle unterliegt, folglich derlei Warcn im Transporte daselbst mir Kontrollscheinen gedeckt sein müssen, sobald sie zu Gewerbezwecken versendet werden, nnd zwar ohne Unterschied, ob das Verfahr ren der geschärft^,, Kontrolle bezüglich obiger Artikel für dasjenige österreichische Zollgebiet, aus welchen« der Transport geschieht, in Wirksamkeit ist odrr nicht. -- Ferners wird aufmerksam gemacht, daß der Erlaß des hohen k. k. Finanz-Ministeriums, womit für Kaffeh in Ungarn nur die einfache Kontrolle be-stimmt wurde, auf Kroatien und Slavonien, als selbst-standige Kronlander, keine Anwendung findet. — !0. Die hicroriigen Spedicionshäuser überreichen eine Vorstellung gegen die »achtheilige Maßregel, be-züglich des zollämtlichen Verschlusses an Fässern und Kollien mit den, Ersuchen, diesen Gegenstand dem h k. k. Ministerium vorzulegen. — Herr Karinger, der die nämliche Angelegenheit zum Gegenstande eines Separat'Antrages vorbereitet hatte, beleuchtet den-selben. In der daranf folgenden Darstellung wird erörcert- Es ist praktisch dargechan, daß bei Fässer» und Kopien, von denen Erstere an dem über beide Deckel kreuzweise gezogenen Spagate sigilirt sind, und Letztere, wo der Eoa^at den ganzen Ballen umfaßt, am Wagen des Fuhrmanns oder der Eisenbahn, wei.n mehrere dergleichen Kollicn über einander zu liegen kommen, bei aller Vo, ficht leicht em °der der andere Faden zerreißt, oh"e daß hierbei irgend Jemanden eine Fahrlässigkeit, geschweige eine vorsätzliche, Beschädigung des amtlichen Verschlusses zur Last gelegt werden könnte; an derlei Beschädigungen trägc einzig die nicht zu verhindernde Neibung der Kollien am Wagen die Schuld, — I" allen Fällen ber Beschädigung des zollämilchen Verschlusses ohne Unterschied trifft aber die Verantwortlichkeit den Fuhrmann, und es liegt thatsächlich vor, daß binnen kurzer Zeit bei dem k. k. Gefallen - Oberamte in Laibach mehr als fünfzig derartige Ttraffälle vorgekommen sind. Es h^ben sich weiiers bereits Fälle ereignet, daß der Spagat, an dem der amtliche Ver>chluß angebracht mar durch ein anderes daneben liegendes K^llo ge rieben, aber der Faden doch nicht gänzlich abgerissen war; deßungeachtet wurde der betreffende Fuhrmanu ohne alle Rücksicht znr Bezahlung der Strafe verhalten. Selbst dann wird keine Rücksicht genommen, wenn der Fuhrmann vor der Uebergabe der Ware dem löbl. k. k. Zol'.amte angegeben, daß dnrch em zufälliges Ereigniß eine Vciletzung stattgefunden, wobei es ersichtlich ist, daß bei abgebrochenem Einem! Faden der ämtliche Verschluß nicht im Mindesten ge-littel,, daß das Kollo ganz unangetastet, der Inhalt richtig befunden worden ist. — Mehrere dießfällige mündliche Vorstellungen der Laibachcr Spediteure beim hiesigen k. k. Hauptzollanue blieben fruchtlos, obwohl da3 Detret des hohen k. k. Finanzministeriums vom 29. November 1853, Z. ll2? (l, «. <^. ausdrücklich der §. 6), worin es die Bewahrung des amtlichen Warenverschlusses ausspricht, in gewissen Fällen, in denen die Partei selbst Anzeiger d^o zufälligen Ereignisses ist, und solches nach Möglichkeit zu erweisen bemüht ist, nachsichtiger zu sein bestimmt. — Gegenwärtig, da die Bedeutenheit des Kommerzes zwilchen Trieft und Laibach, bei dem großen Warentrans-porce hauptsächlich von der Billigkeit der Transportmittel abhängt, die bestehende Theuerung der Lebensmittel die Frachten ohnehin noch vertheuert, sieht der Fuhrmann in dieser so häufig sich wiederholenden Ge-fallsstrafe nur eine neue Besteuerung, die er dann natürlich durch Zuschlag auf den Frachtlohn hereinzu. bringen sucht, wodurch der Kommerz benachtheiligec wird. Weilers verdient noch Erwähnung, d^ß man cher Fuhrmann, dem der bestehende zollämtliche Verschluß die Gefahr vor Augen führt, das er seinen ohnehin kargen Verdienst auf Gefällsstrafen schwinden sehen müßte, Bedenken trägt, ein derlei Gut zu verladen, was offenbar den Bezug der Ware erschwert und auf den zwischen Trieft und Laibach schwunghaften Speditionshandel hemmend einwirkt. Endlich wolle berücksichtiget werden, daß die Kosten eines jeden zollamtlichen 'Verschlusses derzeit acht Kreuzer betragen, wahrend der früher übliche Verschluß kaum ein Viertel davon kostete. — Nach dieser Auseinandersetzung be- niter Schutz hochgeneigt vorbehalten, oder der vor.» mals bestandene zollamtliche Verschluß wieder eingeführt werde. — l>. Aus Anlaß eines vorgekommenen Falles, daß bei einer zollämtlichen Handelsgewölbe-Untersuchung in Lmbach bereits im Oktober 1853 Waren beanständet und weggenommen worden sind, der be-heftende Handelsmann aber bis jetzt weder die Ware zurückerhalten, noch überhaupt eine andere Erledigung erhalten hat, beauftragt die Kammer den Sekretär, sich vorerst im kurzen Wege dießfalls beim hierortigen k. k. Gcfällen-Oberamte zu informiien und Bericht m erstatten, worauf dann nöchigenfalls von der Kammer weitere Schrille werden eingeleicet weiden. ,2. ^"r Alois Wuest von Velberg in Wien, übcrsendel mehrere Exemplaie der „Aufforderung an > alle Iudustricl!t,i und LandwirchschaftSbefitzer des In-, i und Auslandes", worin bekannt gegeben wird, daß er die Bewilligung zur Errichtung einer permanenten Ausstellung von Mustern aller Industrie-Erzeugnisse, Rohstoffe und Naturprodukte i,i Wien erhalten hat. Als der Zweck des Uncerneh-mens wird bezeichnet, den Industriellen und Gcwerb. treibenden die Gelegenheit zu geben, die Muster ihrer Erzeugnisse zur öffentlichen Anschauung zu bringen, das kauflustige Publikum mit denselben bekannt zu machen, und hierdurch den Absatz der Ware zu erleichtern. Der Einladung ist ein Programm beigegeben, welches im Bureau der Kammer anfliegt, ur.d auf Wunsch nach Maßgabe des Vorrathes unentgeltlich vertheilt und versendet wird.— 13. Erlaß der hohen k. k. Landesregierung folgenden Inhaltes: Das hohe k. k, Handelsministerium hat mit Verordnung vom 15. Februar 1855, Z, 212, Folgendes erlassen'. Aus einer Hieher gelangten Anzeige hat man entnommen, daß hie und da den Hansierein, welche üm die Erneuerung ihrer Hausierbewilligung bitte?:/ und ihrem Gesuche den alten Hai,sie,vaß (Hausierbuch) beischliesien, bis zur Eilsdigung ihres Ansuchens ein denselben vertretendes »Zertifikat" ausgefertiget wird, und daß die Hausierer, hiermit versehen, selbst andere Kronlander betreten, und sich um die Vidiiung dieser Dokumente bewerben. ^ieser Vorgang erscheint unstatthaft, da das Hausierqcsetz von Zertifikaten in dem erwähnten Sinne nicht nur keine Erwähming macht, sondern allen Bestimmungen desselben die Voraussetzung zu Grunde , liegt, daß der Hausierer stets und überall m,t dem ursprünglichen Hausierdokumente versehen >st. Nücksichtlich der Form des Ansuchens um Erneue, rung vox H^usierbewilligungen erscheint der §, 7 des Hausiergesetzes maßgebend, wornach die Vorlage des allen Hausierpasses (Buches) keineswegs volgeschrie» den und somit auch die Ausfertigung von Zertifikaten statt derselben nicht nothwendig ,st, möge das An, suche» bei der zur Ausfeitlgung von Hausierbewilli-gung/n kompetenten oder irgend einer andern Behörde überreicht worden sein. Es ist jedoch die Pflicht d^r intervenirenden Behörden, bei Erledigung solcher 'Ansuchen jede lMge, rechtfertigte Verzögerung zu vermeiden und dafür Sorge zu tragen, daß die Entscheidung über die rechtzeitig überreichten Erneuerunqsgei'uche den Bittstellern noch vor dem Ablaufe der ursprünglich zugestandene», Hausierzeit eingehändiget werde. Die amtliche Vidirung von Zertifikaten der gedachten Art ist gemäß dem Vorstehenden als nicht gestaltet zu verweigern. Bei Vibirungen von Hausierpässe!, und andern passenden Gelegenheiten sind d>e Hausiere.- zu ermähnen, sich zur rechten Zeit mn neue Hausierpässe zu bewerben, damit sie nicht dnrch eine unbegründete Hoffnung auf die bisher üblichen, jetzt aber untersag» ten Zertifikate in die Lage kommen, eine kürzere oder längere Zeit geschäftslos bleiben zu müssen. Den Anträgen auf Bewilligung von Hausierpässen sind künftig die alten Hausierpässe, wenn sie »och nicht abgelaufen sind, nicht mehr .anzuschließen; in der Rubrik 21 des Auskunftsbogens ist aber der Besitz und Ablaufstag eines Häusierp afses zu bemerken. 14. Erlaß des h. k. k. Laibacher Lokal-Truppen-Kommando's mit den Anfragen: ob die Kornproduttion in Ober Krain den Bedarf jener Gegenden deckt, oder 'ob auch Uebei schüsse zum Verkaufe angeboten werden ; — ob das Morast-Korn zur Broterzengung ebenso geeignet sei, wie das Korn von trockenen Gegenden; — warum an Markttagen entweder nur unbedeutende Quantitäten oder gar kein Korn zum Verkaufe gebracht wird,? — Darauf wird bemeikt, daß die Kornproduktion in Oberkrain den Bedarf nicht deckt; — daß sich das Korn vom Moorgrunde zum Anbau auf audel-e Aecker zwar sehr ivohl eignet, anch dafür ge.-sucht wird; wird es aber ohne Beimengung vermahlen, so gibt es wegen der dickeren Hülse verhalrmßmäßig weniger Mehl, anch ist der Geschmack des BroteS auS diesem Korumehle eiu minder guter; — die Ernte des Kornes ist endlich schon seit einigen Jahren in M'".MMO'" ^»l."' ^l^^glKl)ren""geschehn, "'in der Ncgel an Wochentagen, doch schlagen die Bauern wegen Geldmangels damit bald noch der Ernte los. Die hiesigen Gctreidehändler machen die Einkäufe mittelst der Unterhändler, doch sind die Voll'äthe in den Magazinen, welche grösicentheils aus Kamscha, aus Stciermark u»d Trieft eingefuhn werden, keineswegs vom Belange. — 15. Beschwerde des Vorstehers der Schneider.. Innung in Laibach gegen die Trödler, wegen unbe. fngten Verkaufes neuer Kleidungsstücke. ,^ Wird dem Stadtmagistrate befüiwortcno gegen seinerzeitiqe Bekanntgabe deZ Resultates abgetreten. !6. Vier Indorfate des Stadtmagist'ates Lai,-bach mit Gesuchen um Gewerbsbefugniß-Veileihungeu zur Begutachtung. — Bei Eincm wird in die Ver. leihung, bei Dreien in die Abweisung eingerathen. 17. Bekanntgabe des Kammer-Bureau über die Betheiligung Krains an der Pariser-Ausstellung. -- Aus dem Berichte geht hervor, dass an dieser Weltausstellung Krain durch zw ei und zwanzig AuS' steller vertreten wird, deren Gegenstände in 43 Kollien, im Gewichte von über 77 Zoll-Zentner an die n. ö. Handels - und Gewerbekammer in Wien zur Weiterbeförderung nach Paris versendet worden sind. Von den Angemeldeten haben nur zwei Firmen ihre Erzeuguisse nicht eingeschickt, dagegen haben sich drei Firmen betheiliget, welche seinerzeit nicht angemeldet worden sind. An der Münchner Ausstellung haben sich nur 3 Etablissements und 2 Private bctheil,gt, von denen crssere 3 sämmtlich Auszeichnungen erhielten. In Paris werden die Landwirthschaft >n ihrem vollen Umfange, sowie die Montan < und Eisenindustrie nebst den bedeutenden Erport Artikeln dic-ses Kammerbezirkes derart vertreten sein, daß ein über. sichtliches Bild von Kraiu in landwirlhschaftlicher und industrieller Hinsicht ermöglicht wird. — Uebrigens behält es sich d>e Kammer vor, in der Folge einen ausführlicheren Bericht über die Betheiligung Krains an der Pariser Ausstellung zu verfassen. 18. Separat-Anträge sind, mit Ausnahme deS oben znd 10 erwähnten des Herrn Karinger, keine gestellt worden. Handels- und Gewerbekammer für Krain. Laibach am 16. März 1855. L. O Lnckmanu, President. Dv. Klun. Sekretär.