749 Amtsblatt zur Kaibacher Zeitung Nr. 10s. Freitag den 9. Mai 1873. M—1.3) Diurnisten. i>en ^ ^"' ^' ^ Landcsgerichtc zu Laibach wer-H ö^ki Diurnisten, und zwar einer gegen ein soal? ^" ^ ^' ^" ^""^ ^^" tägliche 90 kr. U"U) aufgenommen. tom ^"ber, welche der deutschen Sprache voll ^^" mächtig sind und auch die Kenntnis ^"Nischen (slovenischen) Sprache in Wort und ^ ^sl nachzuweisen vermögen, haben sich he; . am 1s;. Mai d. I. Kl n n! landesgerichtlichen Hilfsämter Directorate ^te tt! ^" demselben bis zum obigen Tage Gesuche mit allfälligen Behelfen einzusenden. ^> k. LandcsgerichtLaibach, am 4. Mai 1873. "'^6) Nr. 568. Kundmachung. ^iun^" ^" k.k. Bezirksgerichte in Feistriz ist eine UOh "enstelle mit deiu jährlichen Gehalte von ^hal.8^^ ^" Borrückungsrechte in die höhere Mlfe von 900 si. zu besetzen. ^Nq ^ ^Werber um diese Stelle, zu deren Erlan-l^d^c7"f°lls auch die Kenntnis der kraimschen licl) ist '?"') Sprache in Wort und Schrift crsordcr '' haben ihre gehörig belegten Gefuche bei^, bis 20. Mai 18 73 ^'? ^!"tigten Präsidium im vorfchristsmäßigcn zu überreichen, "^bach, am 3. Mai 1873. " l^. Lands0l,sricht5-PrliNdium. (202—2) Nr. 572. ConcuwAusschmbung. Bei dem k. k. Landesgerichte in Laibach ist eine Ofsicialsstellc mit dem Iahresgehalte von 700 fl. oder eventuell von 600 fl. mit dem Borrückungs-rechte in die ebengedachte höhere Gehaltsstufe zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gefuche binnen v«r Wochen, vom 15. Mai 1873 an gerechnet, bei dem unterzeichneten Präsidium im vorgefchriebenen Wege zu überreichen und darin ihre Eignung zu der ange fuchten Stelle auch die Kenntnis der slovenifchen (krainifchen) Sprache in Wort und Schrift nachzu-weifen. Die nach dem tz 7 des Gesetzes vom 19ten April 1872, Nr. 60 R. G. B., mit einem Certificate für Beamtenstellen befähigten, noch activ dienenden oder bereits ausgedienten Militärbewerber haben insbesondere auch den sie betreffenden Anordnungen des ebenbesagten Gefetzcs und der Bollzugsvorschrift vom 12. Juli 1872, 3lr. 98 R. G. B., zu entsprechen, sowie auch die Bedingung des tz 6 des kais. Patentes vom 3. Mai 1853, Nr. 81 R. G. B., nachzuweisen und sich vorläufig auch der daselbst vorgeschrieben Prüfung zu unterziehen. Laibach, am 6. Mai 1873. A. k. Lnndeogcrichtopräsidinm. (191—2) "^ "Nr. 5697 Edict. Da sich um die bei dem k. k. Bezirksgerichte Mottling mit hierämtlichem Edicte vom 2. April 1873, Z. 420, ausgeschriebene Bezirksgerichts-Adjunctcnstelle kein Bewerber gemeldet hat, wird der neuerliche Concurs um diesen Posten mit dem Beweiblmgstcrmine^ bis 24. Mai 1873 mit dem vorigen Anhange hiemit ausgeschrieben. Pom k. k. KrciSgcrichtsprä'sidium Rudolfs werth, den I.Mai 1873. (179—3) Nr7l81" Kundmachung. An der zweillafsigen Volksschule in Planina ist der Unterlehrcrspostcn zu besetzen, welcher auch einer Lehrerin verliehen werden kann. Iahreögehalt 300 fl. und freie Wohnung. Die gehörig documentiertcn Gesuche sind bis 15. Mai 1873 Hieramts einzubringen. K. k. Bczirksfchulrath Loitsch zu Planina, am 18. April 1873. ""5-3) Kundmachung. '^"«9. Bei dem neu zu errichtenden k. l. Postamte in Billichberg (Bezirkshauptmannschast Littai) ist die Postmcisterstclle gcgcn Dienstvcrtrag und Caution von 200 st. zu besetzen. Die Bezüge bestehen in der IahreSbcstallung von 120 ft., in dem AmtSpauschalc jährlicher 30 st. und in einem zu vereinbarenden Botenpauschalc für die Besorgung wöchentlich viermaliger Votengänge von Bil lichberg nach Littai und retour. Die Bewerber haben in ihren binnen sechs Wochen der Gefertigten einzusendenden Gesuchen das Alter, die genossene Schulbildung, das Wohlvcrhaltcn, die Bcrmögcnsvcrha'ltnissc, die bisherige Beschäftigung, sowie nachzuweisen, ob sie in der Lage sind, ein für die Ausübung des Postdienstes ganz geeignetes Locale beizustellen. Die Bewerber haben in den Gefuchcn auch ziffcrmäßig anzugeben, um welches geringste Jahres pauschale sie die wöchentlich viermalige Fußbotenpost von Billichberg nach Littai und zurück zu besorgen gewillt wären. Da endlich der Postmeister vor dem Dienstantritte die Prüfung aus der Postmanipulation und Rechnungslegung abzulegen hat, so ist sich zu erklären, bei welchem Postamte die erforderliche Praxis zu nehmen gewünscht werde. Trieft, am 20. April 1873. K. k. Poftdirrction. (197—3) Nr. 20927 Kundmachung. Aus Anlaß des Rinderpestausbruches in Gurkdorf und Gmajna, Ortsgemeinde Obergurk, wird im Einvernehmen mit den k. k. Bezirkshauptmann-fchaften Laibach, Gottschee und Rudolfswerth der Seuchengrenzbezirk nachstehend festgestellt: Einbezogen werden in den Seuchenbezirk: 1. Aus der Bezirkshauptmannfchaft Littai die ganzen Ortsgemcinden: Obergurk, Melan, Leitsch Großlack, Kreuzdorf, Dedendol, Weifelburg, Posen-dorf, Draga, Gorejnavas, Belkepeie, Dob, Rodo-ckendorf, St. Veit, Großgaber, Podborst, Zagorica, Stockendorf. 2. Aus der Bezirkshauptmannschaft Rudolfswerth : die ganzen Ortsgememden Sagraz, Am-brus und Seisenberg. 3. Aus der Bezirtshauptmannschaft Gottschee: die Ortschaften Tiefenthal und Kukendors, die Ortsgemeindc Ebenthal des Gerichtsbezirkes Gottfchee; die ganze Ortsgemeinde Strug des Ge-richtsbezirkes Reifniz; das Gutenfelderthal deS Gerichtsbezirkes Großlaschitz mit den drei Orts-gemeinden Kompale, Bidem und Podgora; die OrtSgemeinde Großlaschitz; ferner die Ortschaften Kleinlafchih, Gradefch, Knej, Laparje, Pudlog, Prasnik und Prasica der OrtSgemeinde Auersperg; endlich die Ortschaften Pusce, Kukmaka und Per hajovo der Ortsgemeinde Luzarje. 4. Aus der Bezirkshauptmannschaft Laibach: die ganzen Ortsgemeinden Brmmdors, Iggdorf, Piauzbüchel, Schelimle, St. Georgen, St. Marein, Großlupp, Schleiniz, Ratschna und Liplein. Für den Seuchen bezirk finden die Besti mmun gen des ß 27 des Gesetzes vom 29. Juni 1868, Nr. 118 R. G., und die Durchführungsvorschrift vom 7. August 1868, Nr. 119 R. G., Anwendung. Littai, am 4. Mai 1873. Der l. l. Bezirlshauptmann : Schönwetter. (170—3) Kundmachung. Beim l. l. Staats Hengstcndepot zu Graz findet die Sicherstellung deS Fouragebedarfes für die nächstjährige Beschälperiode, d. i. auf die Zeit vom 26. Februar bis Ende Juni 1874 für die Bcjchälstationen Kroisenbach und Unter - Bresovih, bestehend aus beiläufig 50 Metzcn Hafer, 25 Zentnern Heu und 14 Zentnern Streustroh fiir jede dieser Stationen, statt. Diejenigen Herren Octonomen und Geschäfts Unternehmer, welche sich an der Lieferung der Fourage für eine oder beide dieser Stationen betheiligen wollen, haben die nach dem vorgeschriebenen Muster verfaßte, mit einer 50 kr. Stempelmarke versehene Erklärung längstens bis Ende Juni 1873 an das obgcnannte Depot einzusenden. Das Muster zu dieser Erklärung, sowie die Bedingungen bezüglich der Qualität der zu liefernden Fourageartikcl können im Beschä'llocale der betreffenden Station beim Stationsleiter ein gesehen werden.