Ukazi in odredbe šolskih oblastev. An sammtliche Volksschulleitungen in Krain. Aus Anlass einea konkreten Falles, dafi ein von eincr Volksschulperson. iiberreichtea ungestempeltes Gesuch um Zucrkennung und Fliissigmachung einer Dienstalterszulage vvegen Stempelgebrechena beanstandet vvurde, werden die Volksschulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesscbulrates in Laibacb vom 23. Janner 1. J. Zl. 4540 ex 1902 zur eigcnen Kenntnis und Verstandigung der dortigen Lehrperaonen aufmerksam gemacht, da_ zum Zwecke der Zuerkennung von Dienstalterszulagen die Einbringung formlicher von den Bittstellern unterfertigter Gesuche nicht erforderlich ist, dafi es vielmehr geniigt, den diesbeziiglichen Anspruch unter Vorlage der erforderlichen Dukuruente bei der vorgesetzten Schulleitung miindlich vorzubringen, welcher es aodann obliegt, hieriiber an den Bezirksschulrat iaatruirten und als Amtskorrespondenz nach Tar. Poat 9 selbstverstandlich stempelfreien Bericht zu erstatten.