1^^106. Knmstag dett Z. KtVtkMber __ ^^^^ Z. Iittl. (3) Nr. I,c>0. P. S. C. Da tm' größere Theil der Bewohner der Hauptstadt Gray für den Fall, daß der dieß-jährige Herbstmarkt dort abgehalten würde, die lebhafteste Beunruhigung ausgesprochen hat, so hat sich die k. k. flcycrmärkische Pro-vinzial - Sanitäts - Commission bestimmt befunden, die Abhaltung dieses Morltcs nicht zu gestatten. — Welches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wnd. — Von der k. k. illprischcn Prooinzlal - Ganuäts-Ecm-misslon. Lalbach den 27. August i93». Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur und Commi^ons-Prasldcnt. Z. '. !42. (3) ' Nr. 157. Gr, G. V. Kundmachung zur Veräußerung der »m Villachev Kreise liegenden Eamcral « Herrschaft Villach, sammt den Rcliglonsfondsgülten Vt. Llntonl-Kapelle und St. Andrä, dann der Studienfondsgült Pörtjchach und dem Camcral - Vehenshofe Wolfsberg. — Am )8, October i33i Vcr-mttiügs um 10 Uhr, wird im Gubcrnial-Rathösaale zu Laibach, die Camcralhcrrfckaft Willach sammt den Relissionsfondsgültcn St. Antoni- Kapelle und St. Andrä, der Slu-dienfondsgült Pörtschach, und dem Cameral-Lehcnshofe Wulfsbevg, mit Vorbehalt der höchsten Genehmigung im Wege der öffentlichen VersieigcruVlg zum Verkaufe aufgeboten werd'N. — Dle wesentlichsten Bestandtheile, Gerechtsamen und Nutzungen di?fer Herrschaft und der Gülten bestehen im Folgenden: Die Camera! herrsch aft Villach mit dem Amtssl he l»i der Kreisstadt Villach. »— I. An Gebäuden: ».) Das sogenannte Burggebaudc m der Stadt Villacv sammt Dlenerhaus, »st eine mir Nothdach oerschene Brandstätte. — 2.) Das Frohnamtsgebäude zu Bleiberg mit einem Stockwerke gemauert. — U. An Wirthschaftsgründen; Dle- fe Herrschaft besitzt 28 I°ck, i566 Quad. Klft. Aecker, z Joch, io?9 Quad. Klafter Garten, 5 Joch, 567 Quad. Klafter Wiesen, welche dermal zusammen um jahrliche ^08 fi. 22 kr. verpachtet sind. Auch ficht der Herrschaft das Mitweiderccht auf der Villacher Alpe zu. — III. A.n Waldungen: Hieran swd drel-zehn Waldabtheilunyen mit einem bcllaufigen Flächenmaße von 6023 I^ch, iZ/i Quad. Klaftern zum Mitverkaufe als Besiandthtlle dcr Herrschaft bestimmt, chnc daß der Käufer auf d,e übrigen für dcn Bergbau m Blclbevg ausgeschndenen Waldungen einen Anspruch habensoll. — IV. An Zehenden: D.rzur Eameralhcrrschaft Villach gehörige, sogenannte Pcrauer und Möltfchachcr Zchcr.d lss dermal um jährliche 691 ft. 20 kr. verpacktet, und für den im Streue begriffenen Zchend auf der oberen und unteren Aue, dann Brett-wiese dcr Pachtzins für dcn Fall, als das Bezugsrecht behauptet wird, auf jährliche 177 ft. 53 kr. eusgemMilt. — V. An Jagdbarkeiten. Dle hohe und niedere Jagdbarkeit in dem Umfange des vormaligen Landgerichts Vlllach, und in dem ehemaligen Beznkc des Marktes und Burgfticdcs Feldklrchcn. Erstere iss gegenwärtig um jährliche 89 si., Letztere um/^fi. 10 kr. verpachtet. — VI. AK Fischereien. Die Herrschaft besitzt di? Fischern theils allein, theils zu Antheilen im Dräu« und Gailßusse, dann sechs andern Bächen innerhalb der alten duvgämtlichen Landaer,chrs« gränzen, welche dermal um jahrlickc 6 ,^ 1? kr., und m dem vormal-gen Beznke ^<.o-k.rchen, welche um jährliche 9 fi-56 kr ver. pachtet ist. - VU. An Dom.n,ca nuz-zungen von Unterthanen.^.) An un-Vcränderl.cken Geldgaben habcn 509 RuN.kal-bcs^cr wclche mit 219 "^ Huben beansagt sitid, ic>2 Dominicallsten, und 109 neue Ansiedler, wovon die meisten im Bez,rke Villach^ die übrigen abcr in den angranzenden Lcznken - Arnvldstem, Roßegg, iat'.dskryN/ OPach 842 und Paternisn zerstreut sind, nach Abzug des Fünftels jährlich zu entrichten 1496 ft. 20 1)4 kr. — 2.) An Laudemien, Ehrungen und Kauffreigelo: Die stlpullNen Ehrungen betragen nach Abzug des Fünftels 14692 st. 40 2)4 kr. Hievon kann im 20jährigen Durchschnitte ein Ertrag von jährlichen 700—6ao st. angenommen werden. — Das Kauffreigeld wird ,n Kaufs- und Tauschfallen mit 10 oja vom Realwerthe bezogen, wobei der Fünftel-Abzug Statt findet. — 3.) An Robotschuldig-kelt nach Abzug des Fünftels bestimmt benannte Handtagc 92, und Zugtage 64 4)5, dann unbestimmte benannte Robot 63 Handtage. Nebstdem haben einige Ortschaften auch unbestimmte Robot, gegen Zahlung emes festgesetzten Taglohns zu verrichten. — 4.) An Kleinrechten nach Abzug des Fünftels 4)5 R>eß Postpapier und 4)5 Rieß Kanzleipapicr. — 5.) An Zinsen von heimfalligen Realitäten ohne Ab;ug des Fünftels jährlich 2 fi. 19 3^ kr.— 6.) Die Amtstaxen bestehen m den nach Vorschrift des Grundbuchspatents vom i3. November 1772 abzunehmenden Grundbuchs? und Ehrungebn'eftaxen. — 7.) An Zinsgetreid nach Abzug des Fünftels: Weizen i35 Metzen, 11 33)45 Maßl; Korn 160 Metzen, 4 24^5 Maßl; Hafer 1267 Metzen, 6 2)45 MaU; Hirs 21 Metzen, 12 4oj45 Maßl; Bohnen H Metzen, i5 29)45 Maßl; Gerste 6 Metzen, 6 ig)45 Maßl- — 6.) An Sackzehend-Ge-treid'nach Abzug des Fünftels-. Weizen 7 Metzen, 1 35)^5 Maßl; Korn ^7 Meyen, ^ 4äj45 Maßl; Gerste 16 Meyen, 5 3i)45 Maßl ^ Hafer 1)9 Mctzen, 9 2^45 Maßl; Haide >6 Mctzen, 6 18)45 Maßl; Hirs 70 Metzen, 2 58)45 Maßl. — 9.) An Gaben-ablösungs-Eap'.talsmtereffen 64 si. 26 kr. -— VIII. An Hoheiten: Die Herrschaft besitzt das Patrohatscecht über 0ze Etadtvfarrklrche St. Iakc>b zu V,3ach, über die Pfarrkirche Gt. Martin ob Viliach, sammt drei Filialen, und der Curaüal-Kirche zum heiligen Gelst, dann über d»e Pfarrkirche Et. Florians Blelberg, welters über d,e Pfarrkirche ^»t. Leonbard zu Eiebenbrünn sammt zwei Fllia-lm, endlich über dte Pfarrkirche St. Maria in Dorn zu Feldküchen sammt zwei Filialen, und das Vogtnrecht sowohl über diese K^rchM/ als auch über die EuraNalkirche St. Heinrich in Bleiberg, Greuch, dann über die zwei Bärgerspitäler oder Armen - Vcrsorgunqsan, statten zu Villach und Feldkirchen. — Uebrl-gens wird bemerkt, daß die bisher bei der Herrschaft eingehobene Bergfrohne, da sie als ein landesfürstliches Regale keinen eigentlichen Bestandtheil derselben ausmacht, vom Verkaufe ausgeschlossen, und dem Cameralfonde vorbehalten bleibe. — Herrschaftliche Lasten: l.) An Grundsteuer iol fi. 27 U4 kr. 2.) Gaben an fremde Do-Mln^en und Parteien: 2) An den Pfarre Hof Vt. Martin an Zehendgetrcid ^ Metzen, 4 loj45 Maßl Weizen; 22 Metzen, 12^46 MasN Korn; 3 Metzen, 9 24445 Maßl Hlrs; 6 Metzen, 6 l8j45 Maßl Hafer, ^ Mctzen, i5 29^5 Maßl Ha,den, und 5 Ecnten 6o Pfund Gtroh. — 1^) An den Pfarrhof St. Georgen hmter Blclberg, an Zehendgetreid: 2 Metzen, 2 6)45 Maßl Weizen; 2 Metzen, l3 23)45 Maßl Korn; 1 Metzen, iZ 23^5 Maßl Gerste; 7 Metzen, i 35^45 Maßl Hafer, und l Metzen, 6 34)45 Maßl Bohnen. — e) An d,e Herrschaft'Treffen an Zehendgetreid: Korn ü Metzen, 16)45 Maßl; Hafcr n Metzen, 16^45 Maßl. — ä) An die Herrschaft Noße^g an Zehendgetrnd: 7 Metzen, i 35)45 Maßl Korn; 7 Metzen, i3 7)45 Maßl Gerste; 7 Metzen, i3 7^45 Maßl Hafer. — o) An die Katharina verwitwete Gunzer, als Theil-haberlnn des Möltschacher Zehends: ,4 Mez-zen, 3 2H45 Maßl Korn; 14 Meyen, 3 Z5j45 MaA Hafer; 7 Mctzen, 1 35)45 M . )l Haiden; und 7 Vletzen, l 35)^5 Maßl HtrS. — i) An das helllgen Gelstspttal in Nlllach an Geldzins 48 kr. — ß) An die Staatsherrschaft Arnoldstem an Wohnzehend ist. — t^) An das Beneficlum St. Johann in Vlllach 1 fl. 5i kr. — 1) An das Gut Dttrichstcin 1 st. 36 kr. — 3,) Zu Schul en undPfar -reien. Dem Pfarrscuraten zu Blelberg an Versehpferdbettrag 5o st., und zum Villacher Schulfonde loo ft. Die zeillichen Gaben-ncchlasse bestehen in ^Metzen, ^ 12)45 Maßl Hafer. — Dte übrigen Lasten sind eventuell, und können nichr ersichtlich gemacht werden. — Uebrigens wird bemnkt, daß bei Veranschlagung des Capital - Werthes der Herrschaft Vlllach weder auf dle Bezirks-verwaliungs > Emstüße, noch auf die m,t derselben verbundenen Auslagen eine Rück« sicht genommen wurde, weil der Kaufer zur Beibelaffung der Bezirksverwaltung an d«e Bewilligung der politischen Behörde gebunden ist. — Der Ausrufspreis ist auf 71972 si. 5 kr. schreibe: Ein und siebenziZ Tausend neunhundert siebenzig zwei Gulden 5 Kreuzer Conv. Müme bestimmt. — Die Religio nsfonds - Gült St. Antoni-Eapelle zu Villach, — Die Besitzer der 8^3 zu dieser Gült zinsbaren 5 Grundstücke, haben jährlich anUrbarszins zu entrichten 47 fi. über Abzug des Fünftels pr. 9 ft. 2/; kr. aber nur 3? ft. 36 kr. — Außerdem wird hicuon weder eme Ehrung, noch ein Kauffrcigcld, noch eine Grundbuchsgebühr entrichtet. Auch haflcn auf dleser Gült keine Lassen. — Der Aus-rufsvrelslstauf676fi.5o kr. schreibe: Sechs-Hundert siebenzig se chs Gulden 5o Kreuzer Eunv. Münze festgesetzt. —-Die ReliglonsfondSgült Dt. Andrä. Be-ficht aus !i Unterchanen, welche in den Bezirken Roßegg, Landbkron und ^ldkirchen zerstreut sind, und an unveränderlichen Herr schafts gaben nach Abzug des Fünftels zu entrichten haben: a.) An Urbarszins 7ä ft» 6 kr. l^.> In allen Besiyueranderungs-fällen dle silvuln'len Ehrungsgebührcn, nach Llbzug des Fünftels aber keine Kauffreigel-der. An u er an der l iche n ^> err < chafts? gaben nach Abzug des Fünftels: 9.) An Zinsgctreid 12 M.hen 12 26^/»5 MaßlHafcr. ^ b.) An Aintstaxen die gesetzlichen Grundbuchstaxen und Ehrungsbriefsgcbühren. — herrschaftliche Lasten. Haflcn auf der Gült gegenwärtig keine andern, als die ßesetzlichen Eoncurrenzbeiträge zu Schulhausbauten und Schulcrfordernißkossen. — Der Ausrufspreis dieser Gült ist auf 19/^^ss., sage: Eln Tausend neunhundert uier und vierzig Gulden Eonv. Münze festgesetzt. —Die Studie nfondsgült Pörtschach. Zu dieser Gült gehören ,6 größtenteils ,m Bezirke Feldkirchen bcsindliche Unterthanen/ welche zu entrichten haben, an u n ver an b e r « lichen Herrschafts gab en nach Abzug dss FünfielS jährlich: 3.) An Urbarszms l3i ft. 17 l^ä kr.; ^,) an Gctreldreluition /z fi. — kr.; Q) an Kleinrecktenreluition 2 ft. 20 2j4 kr.; ci.) an Robotreluition 7 fi. ,2kr<. An Laudemlen haben die llnterthanen in sämmtlichen Besitzoeranderungsfallen die pak-Nrten Ehrungsgebühren, in Kauft und Tausch« fallen aber, zugleich das zo 0>o Kauffreigeld zu entrichten. Von beiden kommt ein Fünftel in Abzug. — An veränderlichen Herrnforderungen: 2.) An Klemrechtm nach Ab,ug des Fünftels, 12 Pfund Käs, ^5 Stuck Faschinghühner, ^ ^5 BtückLam, mer, ä Schwetnschultcrn, Z ^5 Stück Hendel, 32 Eyer, welche dermal um 2 fi. 5/ kr. rcluirt werdm; d.) an Zinsgttrcid nach Ad^ug des Fünftels, 1 l Metzen, 3 9^5 Maßl Weü'cn, ,ä Metzen, 6 12^5 Maßl Korn , 77Metzcn, ,5 19^5 Maßl Hafer; 0.) anZehendgetre.d nach Abzug des Fünftels, 1 Me^en, ^ H45 Maßl Korn, l Metzen, 5 l5^5 Maßl Hafer. An Amtstaren haben dle Unterthanen die ge» setzlichen Grundduchsgebühren und Ehrunqs-brieftaxen zu berichtigen. — Herrschaft, liche Lasten: 2.) Dem Zchendholden, Ur< bars-Nr. i35 , 'st bei Abschüttung des Ze« hentgetteidcs, als Fuhrlohnsuergütung nach Abzug des Fünftels 48 kr. zu bezahlen; k.) hat die Gült als Dommium, die sie gesetzlich treffenden Eoncurrcnzbeltrage zu den ^chulcr« fordernißkosten, dann zu Schul- und Pfarr, Hofbaulichkeiten zu lnsten; «.) an Bothen-lohn für das Ansagen der Unterthanen jahrlich 4 st. — Der Ausrufspreis dieser Gült ist auf 63c>8 fi., Z5 kr., sage: Sechs Tau« send Achthundert acht Gulden 35 Kreuzer Conv. Münze bestimmt. — Der Cameral-Lehenshof Wolfsherg. — Diese Gült besteht dermal noch aus lftlehens baren, in den Bezirken Villach, Landskron , Feldklrchen und Vrünburg zerstreut liegenden Grundstücken, wovon sowohl im Herrn- als VasallenveränderungVfallc an Lehensgebühr 6 fl-, Stämpelgebühr 2 fi., und Gchreibg?! bühr Zo kr. zu entrichten lst. Wird vom Vasallen in einem Verand^rung^falle dle Anmeldung über ein Jahr versäumt, so hat derselbe von jedem Lehensköroer eme Eaducitäts? strafe von 6 ft. zu bezahlen, be.» längerer Verzögerung kann die Lehensrealttät auch caduc erklärt werden. — Uebrigens steht den Lehensbesitzern frei, diese Entitäten mittels l^rlag von Zo fi. von jedem Lehenskörper, auf immer von dem Lehensbande zu befreien. <-» D?r Ausrufsprels dieses Lehenshofcsist aufZlZ ss. i5 kr., sage: Dreihundert dreizehn Gulden i5 Kreuzer Conv. Münze bestimmt. — Ucbrigens wird bemerkt, daß zuerst die Staatsherrschaft Villach, sowie jede Gült einzeln ausgerufen, sodann aber die Herrschaft sammt allen Gülten zusammen, um den einzeln erzielten Gesammtmeissbüt werde feilgeboten werden. — Als Käufer wird Jedermann zugelassen, der Hierlandes zum Reali-tatenbesitze geeignet ist. Jenen christlichen Kaufern, welche die Herrschaft oder dle Gülten unmittelbar von der k. k. Staatsgüter-Ver, außerunas ' Commission cm sich bnngen/ und zum Besitze landtafticher Güter nicht geeignet sind, kömmt die a. H. bewilligte Nachsicht dcr Landtafelfahigkeit und die damit verbundene Befreiung von Entrichtung der doppelten Gülte für die Person der Kaufer, und ihre in gerader Linie abstammenden Leibeserben in Hinsicht dieser Herrschaft und Gülten zu Statten. — Wer an der Versteigerung Antheil nehmen 8/.4 will, hat als Caution dm zehnten Theil des Ausrufeprelses bei der Verstngerungs: Com-misswn entweder bar in Conv. Münze, oder »n öffentlichen, aufM.M. und auf licbeldrm, ger lautenden Gtaatspcpleren, nack ihrem coursmäß'.uen Werthe zu erlegen, oder eine vom k. k. Flscalamie bewahrt befundene fidei» jussorische Glchcrstcüung de,zubnngen. — Wer für einen Dritten emen Anbot machen wlll, ist schuldig, sick vorher mtt emer rechtslorm-lich für dieftn Act aufgefüllten und gehörig . legallsirten Vollmacht selncS Eommitcnten aue-zuwelsen. — Der Melstdieter hat die Hälfte, oder wenn der Melsib^t den Bittag von 5o Tausend Gulden übersteigt, cm Dnttel deß Kaufschlllings ^>ler Wochen nach crfolgter höchster Bestätigung des Vcrkaufsactes, und noch vor der wirklichen Uebergabe der Herrschaft und Gülten bar zu bcrichtlgen / dlc verbleibende Hälfte, oder zwel Drntthe,le aber kann er gegen dem, daß cr sie auf der erkauften Herrschaft Vlllach und auf den verkauften Gül^ len, in jener Pi-iorilät, welche zur Zeit der Nmschrclbung bestchen wlrd, versichert/ und mit fünf vom Hundert ln Cono. Münze verzinset/ in fünf gleichen jährlichen Ratcnzah» lungen abirage, — Die übrigen Verkaufsbe-dingn^fse, dle Capttalsal^chläge U'd die oco^ nowlschen Gutsbes^reldungen dieser vereinten Güter /' können bel der k. k. Staatsgüter» Vcraußerungs-Commlffwn eingesehen werden. — Auch ist es jeden A^ufsintcrcsseruen unbenommen, die dazu gehörigen Bestandtheile in Augenschein zu nehmem. — Von der k. k. »Lyrischen Staatsgüter - Vc: außcrlln^s < Eom« mission. — Laidach dcn li. August i63i. Joseph Camillo Freyherr v. Schmioburg/ ^al'.des-Gouverneur. Leopold Graf v. Welscrsheimb, k. k. Gubcrnialrach, als Ncfc.cnt. AemtliOe H7erlantbÄrungcn. - Z. 1170. (2) Aecker , und W ie se r> u? rv a ck tu n g s - L;c nation am 12. und iI. Seplem' bev »83:. Die der deutschen Ritter-Ordens - Com-menda Laibach gehörigen Domimcol-Melcrei-Gründe, werden in mehreren Mihnwngen vom t. October d. I. an'ufcmyen, auf jechs nacht «inander folger.de Jahre, tn öffe«ttllcher Fell--binung den Meistbietcndm virpachtct, und zwar: die Minerelgrülide am M>rje, dle Wle-se unter Rosenbach, dann der Gememanthell Wi^ujc.^ am 12. September v. I., Vor? mittags von 9 bis 12 Uhr, und Nachmittags von I b«ß 6 Uhr, die Aecker bei St. Christoph, beim Hochgericht und 11^ Voiälgt^u aber am i3. Geptembcr d. I., Vormittags von 9 bls 12 l^hr. Pachllustlge wollen sich an obbcstlmmt ten Tagen und Stunden in der dicßherr-schafttichen Amtskanzley im deutschen Hauje »n ^aibach einfinden. D. R. O. Eommenva Laibach am 29. August iLZl. Z. 1147- (2) Nr. iZ56ch3i63. Z. M. Kundmachung, wcgen Vornahme einer Versteigerung von Kauzlei-Erfordernissen der k. k. veremten il-lyrischen Cameral-Gefallen - Verwaltung für das Militärjahr 16I2. — Zur Sicherstcllung des Bedarfes an Papier und einigen andern Kanzley - Erfordernissen der Cameral-Gcfallen-Verwaltung für das Militärjahr i632, wird am 23. September d. I. um 10 Uhr Vormittags, im hicrorttgcn Nathssaale eine öffentliche Versteigerung abgehalten werden. — Die Gegenstände dieser Versteigerung sind folgende: Nms. Papier: Imperial N2 Nn>ß; Regal, mtttclfcincs, /j 1^2 Nicß, Klein^Median-Kanz-l?y /^ R,eß, Groß-Median-Kanzley 6 N^cß, Kanzlcy 60 Rlch, Post 1 Ricß, Klcin'Con-ccpt loo Rieß, Groß^Concept 2 R.ieß, .Pack 11 Rieß, Couvert 9 Nieß, Lösch I . Rieß. 2tens. Nübsamohl: Ein Hundert PftmL. Itcns. Stegelwachs: Fünfzig Pftind. /ztens. Weihrauch: Scchs Pfund. Ztcns Gewirkte Lampendochte: Zwanzig Ellen. Ntens. Ordinäre Lampcndochtc: Eui Pfund. 71ms. Wandkalender: Fünft zig Stück, ötcns. Kleid erbürssen: Zwlin«-zig Stück. l)tens. B o rstwischc: Zchn Stück. lotcnS. Zündfl^äsckche li: Vierzig Slück. 11 tens. Zündhölzchen: Zwei Hundert Pak-kete zu 100 Stück. i2tcns. Packwachsleinwand: Dreißig Ellen. iZtcns. Kehrbesen von Reisstroh: Zwanzig Stück. i/,tenö. Schuhbürsten: Zwanzig Stück. — Die Unternehmungslustigen werden hierzu mit dcm Beisätze vorgeladen, daß sie sich mit dm nöthigen Cautionsbeträgen zu versehen haben werden. — Die Letztern werden in 10 o.lo von den Erstehungsprcisen bestehen. — Die näheren ^icltationSbcdmgniise können be: der lncrortigen Expedits-Directlon emgesehcn werden. — Von der k. k. vereinten illyrischcn Cameral - Gefallen - Verwaltung. Laidach den 10. August i65i. 8/,5 chMubcrniKl^ Verlautbarungen. *Z. 1^7^' (2) Nr. 19080. , C u r r e n d e yes k. k- illyrischcn Guberniums. — Die Aufstellung eines provisorischen ZollinspectoratS zu Laibach belangend. — In Folg« einer hohen Hofkammer-Entschließung vom 29. Sevtem-ber 1829, Zahl 3äoo5, wird vom i. September l. I. angefangen, in Laibach ein pro-u^sorlsches Zollinspectorat in Wirksamkeit tre« 1^. ^_ Diesem Inspectorate wl^d, nach den hierländigcn Gefällsinstitutionen, die Leitung und Aufsicht in allen Kreisen der Provinz Kram, über das Zoll', Commerzial^Stäm-pel-, Weg- und Brückenmauth-, lBalzauf-fchlags-, Savenavigations- und Wassermauth^ Gefalle, (letzteres m Bezug auf dem Lcnbach-siuß) dann für den Laibachcr Kreis, über das .Wcrzehrungssteuer-Gefall zugewiesen werden. , «—Die Errichtung dicscs ZoNu^spcctorates rvnd ''.in Folge eines von der k. k. vereinigten illy-nfchcn Camcral-GcfällöN'Vcrwaltung unterm ?6. d. M , Zahl 14965, an das Gubernium ^gestellten Ersuchens nun mit dem Beisatze zur «ttgcmcmen Kenntniß gebracht, daß, mit dem oobemerkccn Beginnen der Wirksamkctt dieser Blelle, das provisorische Zolloberamt in Laibach als solches zu fungncn aufhöben, und für die Zukunft nur die Gesch^fre einer Haupt« zoll-Lcgstatte, und eines Verzchrungssteuer» Oberamtes für die Hauptstadt Lalbach zu besorgen haben werde. Laibach am 20. August Joseph CamMo Freyherr v. Schmidburg, Landcb: Goul'crneur. '! ' ' ^ Clemens G,af v» Brandis, k. k^ Gubernialrath. Z' ^72. (2) Nr. ^7210. C ti r r e n d e . des k. k. illyrischen Guderniums. — Erläuterung der Vorschnft, hinsichtlich der Zulassung »"/"''""gen an ungarischen Lehranstalten. m!chl,eßung. vom I IM d I zu bestimmen gcvuhct, ^ß a. h. Ihre'Entschließung vom 2tt. October 1829 (kund ge- August 4330, Z. 16901), nur auf die Se- mesiral-und Jahres-Prüfungen wahrend ,de Ge-hülfenssellf, m»t welckcc e>n jahll>cher Gehalt von Zweihundert fül^ig Gülten M. M. aus der Tnesser Stadtcassc ncrhundcn ist, in Erle«-blgung gekommen. — Diejenigen, welche diese Gehülfensselle t dem jährlichen Grhalt? von 700 fi. , in Erledigung gekommen. Dieses wird mltdem Beis^fte bekannt gemacht, daß Diejenigen, welche sich um diesen Dlensiposten bewerben wollen, ihre gehörig belegten Gesuche mit der ' Erklärung, ob sie mit tinem dießebergerichtlt, , chen Beamten verwandt oder verschwägert, und in welchem Grade sie es seyen, binnen vier Wo« chen, v^m Tage d,r Einschaltung in das Zel« tungsblatt hinorts zu überreichen haben. — Klagenfurt am 10. August iL2i. So wie es die öffentlichen Blatter ersehen lassen, gibt das ^and Nlederösterreich, und insbesondere die Haupt- und Residenzstadt Wlen, ein nachahmungswürdlges Beispiel von dem Bestreben der Bewohner, durch menschenfreundliche Beiträge an Gcld, NatlN'allcn, Utensilien, Einrichtungsstücken und Betcfour-nituren für ^azarerhe, und für die Armen, die Staatscassen, die m,t unermeßlichen Auslagen für die Sannatsanstalten in Anspruch genommen sind, zu erleichtern, dadurch die schnellere Errichtung der Anstalten zu fordern, und die Dürftigen, die Nothleidenden mit Bequemlichkeiten zu unterstützen. -^ Es ist nicht zu zweifeln, daß derselbe christliche und wohlthätige Sinn, und eben dieselben nationalen Gc-fühle, slch gegenseitig z u u n t e r st ü tze n, auch hlerlandes auf das Reichlichste sich aussprechen werden, sobald hiezu die Krcisinsasscn aller Stande im Einverständnisse mit den Herren Ortsseelsorgcrn durch die Bczirksobrigkeiten u::d durch die Herren Ortsseelsorger mit warmen Eifer für die leidende Menschheit aufgefordert, und eingeladen werden, ihre Beiträge, welche in was immer für cine r Art und Men ge willkommen seyn werden, auf den Altar dcr Menschenliebe niederzulegen, und dadurch den öffentlichen Anstalten die Möglichkeit dcr Erreichung jener Zwecke zu gewahren, welche thells die Unterstützung der Armen, theils die Vorbereitung der Hosvitaler und dazu gehörigen Sa-nitätsanstalten zum G-egenstanoe haben.— Zur Empfangnahme und Aufbewahrung dieser Gaben , sle mögen auf einmal, oder durch Subscription zu Ende einer jeden Woche oder jeden Monats geleistet werden wollen, wollen sich die Herren Ortsseelsorger mit Zuhülfnahme emiger im Bezirke Vertrauen besitzender Gemeindcoor-stände gcfalugst herbeilassen, und emuerständ-lich mit den Bezlrksobrigkciten ein Locale aus-Mitteln, wo solche bis zur nothwendigen Verwendung, welche zu bestimmen gleichfalls von denselben abhängen wird, aufzubewahren seyen. —> Jede'.' Geber und jede Gabe ist in Vormerkung, und dem Kreisamte, wie durch eine eigene Verordnung vor^ geschrieben werden wird, zur Kenntniß zu brinAn, um solchi auch d?^hohen Provmzial? Sanitats-Commission ausweisen, u.nd durch allgcmeme Verlautbarung mmcls der Zeitungs« blancr ln dankbarsteAnerkennulig bringen zu können. Es handelt sich unierden obwaltenden Um« ständen, bei der alle Kreismsassen schwer bedros hcndcn graßlichenEholerakrankheit, nicht,bloß u m Uebung reiner 3^ ä ckst e n l iebe / sondern selbst um Abwendung eige-n er Lebe n s g e f ahr; durch die tlntcrstüz-zung mit dcn nöthigen, der Gesundheit gedeihlichen Lebensmilteln armer Dürftiger wird deren Krankhcttsempsänglichkclt,, durch die Unterbringung und Versorgung der aus ihnen Erkrankten, on Vcvbrenung des Uebelsvcr-hindert, und lndem jeder Spender einer Gabe durch jolche mittelbar zum Wohlthäter all seiner Neben-inenschcn wird, übt er zugleich die heiligste Pflicht der Selbfterhal-tun g. — Der rege E»fcr, dcn der gesammte verehrte Klerus des ^cnbacher Kreises bei jeder Gclcgcnhclt, wo cs sich um die Nebung der Tugend der Wohlthätigkeit handelte, stets mit gesegneter Thätigkeit bewies, laßt das Kreis? amt keinen Augenblick zweifeln, es werde den Kreisinsassen selbst von dcn Kanzeln in einem der Helligkeit des Orts angemessenen Vortrage dieser Aufruf zur Kenntniß gebracht, der beste Erfolg mit den ehrwürdigsten Mitteln, welche anzuwcn^,-bas hochwürdigste Ordinariat mit gewöhnlicher Bereitwilligkeit genehmigte, erreicht werden. — Die Bezirksobrig-kciten ihrer Sctts haben nicht mmdcr die Herren Gutsbesitzer und andern dlstingmrtern Stande zur BcthaUgung ihres menschenfreundlichen, Aneifcrung verbreitenden Wohllhatig-keitösinnes mit geziemendem Anstande einzuladen, dicse Aufforderung untcr all ihre Be-zivksinstissen zu verbreiten, auf sie selbst, und durch die einsiußveichsten Gcmeuidcvorsiande eil'^uwirken, überhaupt in Uebereinstimmung mit dcn Herren Ovtsscclsorgcrn Alles mit Uin-sicht und Klugheit anzuwenden, was der edlen Absicht zu entsprechen vermag. — Laibach den 2/l. August ,85l.' Joseph Fluck, k. k. Gubemial-Nath und Krelshauptmann. Freiherr v. Elsner, ' ^ ' kaiscrl. königl. Kreis - Secretar. Ktavt- u,w lanVrechtliche ^erlaulwrmlgell' Z. 1167. (2) 3t'- W3ä- Von dem k. k. Stadt- und Landrechte, zugleich Criminal', dann Merkantil- und Wechselgerichte in Krain, wird bekannt gemacht: Es sey bei diesem Gerichte eine Cvimi- 6ä7 nal-Actuarssselle mit dem Gehalte jährlicher 600 st. M. M. erlediger worden. Es haben daher Diejenigen, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, ihre belegten Gesuche, und zwa^ die m Staatsdiensten bei einer andern Stelle stehenden Bittwerber durch ,hre Vorstände längstens bmncn vier Wochen vom Tage der Einschaltung in dle Laibacher Zeitung hier zu überreichen, sich darin über die volle Kenntniß der kraincrischcn Sprache auszuweisen, und dann zugleich sich zu äußern, ob sie mit einem und welchem Individuum verwandt oder verschwägert sind. Haibach am 26. August i35i. _____ Z^i,5/l- (3) Nr. 102). O>m. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte, dann Crunmalgerichtc in Kram, wird bekannt gemacht, daß zur Bespeisung der Inquisiien nn hicrortlgen Inquisitionshause, und zur L,e-ferung dcs Brodes für dieselben vom 1. November :LIi. bishin i952,, d^e Minuendo-Ver« steigcrung am 17. September iLZ!, um 9 Uhr Vormittags, vor diesem Gerichte wird ab-ßehalten werden. Die Licitatwnsbedingnisse können in der dießlanbrechttichcn Registratur eingesehen und auch Abschriften davon behoben werden. Laibach dcn 19. August 16)1. ANtttliche Verlautbarungen. Z. 1146. (3) "ä Nr. 92^707. V. St. Kundmachung. Das k. k. V.'izchnmgssteuer-Inspectoral in Unterkrain bringt hiemit zur öffetnlichen Kenntniß, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteucr in der Hauptgcmcil-.de Ma-na«Thal und heil. Kreuz (81. O„c!5) im Be-ztrkc Ncudegg und Thurn bei Gallenstein, auf ein Icchr, nämlich: vom 1. November i63i bis letzten October i85)2, in Pacht ausgeboten, und.zu diesem Ende die Concurrcnz mit-melst schnflllcher Offene hiemit eröffnet wer-dc. Als Fiscalprcis wird angenommen: Für d l e H auptgc m e i nde Maria-Thal, vom Wem- und Mosiautzschank der ^'ewcrbs- Unternehmer......^^ ft , vom Wem- und Mosibuschcnschünk, UNd vom zeitweiligen Ausschanke 5n « vom Flcischvcvkauf der Gewerbslcute i5a „ vom Vcrlautgebm und zeitweiligen Verkaufe des Fleisches .... 20 ,, vom Ausschank geistiger Getränke der Gewerbsleute......12 vom Vuschenschank und zeitweiligen Ausschank geistige Getränke . ,. 5 , Für die Hauptgem einde hell. KriUz sind die Fiscalprclse festgesetzt: vom Wem- und Mvssaubschank der GcwelbSunternehmer .... Zoo fi., vom zeitweiligen Ausschanke ... Zo ,» vom Fleischvcrkauf der Gewerbsleute 100 „ Vom Vcrlautgcbcn und zcitwnligen Vcvkaufe des Fleisches .... 5 „ vom Aubschank gelstiger Getränke der Gewelbbuntcrnchmcr . . . . io „ vom Buschcnschcmk und zeitweiligen Ausschank gcisliqer Getränke . - 2 „ D»c Offertc' find bis zum fünfzehnten September d. I.Mittags um 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Inspectorate versiegelt einzureichen, und mit der Aufschvift: „Anbot für dcn the'lweisen Bezug der allgemeinen Verzehr rungssteucr nn Bezirke Ncudegg inid Thurn bei Gallenstein" zu versehen. T,e Anbote müst sen nach obiger Absonderung der verschiedenen Gewerbsuntcrnehmungen gemacht werden. Offerte, welche nach dem Schlußtermine emtref-fen, binden ausser alle,- Berücksichtigung, und von Anboten, welche abweichende Nedenbedin-gungen enthalten, wird krm Gebrauch gemacht werden. Mit der Offerte ist cm Angeld von zehn Pioccnt des festgesetzten Fiscalprei» ses im Baren, oder in össerr. Staatsobligac tionen nach dem letzt bekannten Wicncrcourse einzulegen. — Offerten ohne Angeld werden nicht berücksichtiget. Das Angeld jener Offe-renten, deren Anbote mcht angenommen werden, wird gleich nach Vollendung der diese fallrgen Tagsatzung zurückgestellt, dagegen das Angeld dcs oder der BcÜbicter bis zur Entscheidung, und im Falle der Annahme bis zum Erlag der festgesetzten Caution zurückbehalten. Die Pachtvertrage werden mit jenen Offerene ten abgeschlossen werden, deren Anbote für das Gefall am vorihcilhaftesten erschnncn. — Die Entscheidung darüber wird nach cingee langter hoher Genehmigung der wohllöblichen k. k. vereinten lllyr. Eameral-Gefallen Vere waltung den Bclibietcrn unverzüglich eröffnet werden, bis wohm sie für ihre Anbote rechts-verbindlich bleiben. — D>e Pacht- oder Contracts .Bcdmgnisse, welche der, im Amtsblatte der Lalbacher Zeitung erschienenen Kundmachung der wohllöblichcn k. k. illpr. Eame-val - Gefallen - Verwaltung, 6c^u. 27. Juli h. I., Zahl iZ7i^2o32 V. Sr., analog sind, können bet allen hicrlandigcn k. k. Verzchrunqs-steucr-Il'.spcctoraten und Kommissariaten cin-gcschen'wcrden. — K. K. prov. Vcrzehrungs-sieuer-Inspectorat m Unteikrain. Neustadt! am 24. August i32i. 8/.3 Z. .,53. (2) „ ,, ,. k«c»tatlons - Ankündigung. V^n dew k. k. prov. Vcrzehrungs- sseuer, Inspectorate zu Adelsderg, wird hler-Mlt zur allgemeinen Kcnntmß gebracht, daß das Elnhedungßrecht der allgememen Verzeh« rungssteuer, nachdem m dem hoh^n ,llyr»schen Gubermal-E'rculare oom 26. Juni 1^29, Zahl lZ/l , und dessen Anhanq, dann Nach» trazs'ölrcular,en vom »2. August und 1. October ,3)0, Zahl !323^2233t, dann 5. Il,l»i33l, zayl l54Z4, festgesetzten Besten. mungen, uon der pol'lllcven HauptgememdeBll-llckaratz, dann von dem UlitersteuerbezlrkeOber- laibach, und von dem Nnter^cuerhszlrkeP'resser, alle im polltlschen Bezirke ^reudenthal, um die Unten angesetzten Fiscalprelse, an dem unten be« nannten Zaqe und srundä »n der Amtskanz« ley der löblichen Bezirksodrlgkeu Freudenthal, an den Meistblcter auf ein Jahr, und zwar: se,t i. November »83! bls dahin l652, vorB behaltllch der hohen k. k. vereinten lllyrischen Eameral- Gefallen, Verwaliungs-R^tisicatiun, in Pacht überlassen wn-d, wozu die Pachtlieb« Haber mlt dem Bemerken emgcladen werden, daß d«e Llcitatlons-Bkdlngnlssc bei allen hltr-land»gen Verjehrungs^euer.Inspeccoraten UNd Commlfsarlaien elngcsehen wcrden können. A u s r u f s p r e i s ^ für den V. Bt. Bezug v^n den für den V. St. Bezug von den Buschenschankern, Lcutgcberel , ^ Tag der ^ Benennung GcwerbsunUrnchmern vom und zufalllgen Unierneh- 3 Versteige- de5__________ s_______mungen vom_______. 3 rung S-teuerbezirkes Vrannt- Brannl.- ^ Wein ^''V""" Fleisch Weni wem und ^.sch . "^ geistigen 0 lv geistigen " Getränken Getränken i --------^-----------^^N st- l kr-l si- !k^!/?" den i3. ! ! Scptcmb. l - 1331 Vormittags v. ^Hauptgememdc ^ o^-yh. i2Uc)r B rll lchgratz 642— 44 — i3i - ' 12-^' 1— 5"' 653 den iZ.dto.! ! Nachmtt- Untersseuerbe- iags von 3 zn-k - . ^^ bis 5 Uhr Oberlaibach 2592 — 268 — 5ä5 — 3c> — 2^ — 5 — ^,/^.2 dMi^.dto. , ' Vormit^- Untersieuerbe- ^ , tags von cz zn'k ^ zusammen . . ,)7i^ —j 25i^ —> ti^j-s 57^l ^I " I ioj —^63,5 K., K. prvv. Verfehrunssssteuer-Inspectovat Adelsberg am 27. August i33,.. ^. 1155. (2) 3lr^97^ Pom Beznls'crickte d^ U^d. Folio »35 klenstbare, zu Telboie liebende Om Dlllteldude, aus dem Grün» de dtl E^sthung angebracht, und um richterliche hülfe «edcten. wolüder eine Tiqsahuna. auf'den 2Ü. November i. I„ V2lmitt5gs9 Uhr, angeord« net wordtn ist. ^ ,..,.,. Daö Gericht, dem dee Ort seines Aafent- hatteö undelannl ,st. und dE er vielleicht au5 den t. l. Gldlänoern abwcftnd se^n lonnle, yal auf se'ns Gefabc u>nö Kosten den Herrn I)'r. Rack, ,u feinen (5ulator bestellt, mit welcdem die an-^ebras'le Rechtssache der Ordnung nach austzß-fühctu'it' entschieden wer^ctr wird. Derselbe wird daher dessen durch dieses Edict, zu dem Onde erinnert, daß er allenfalls zu rechter ^cit selbss zu ^scheinen, oder dem bestimmten Vertreter seine RecktSbehlfe an Handen zu geben^, oder aber auch sich selbst einen andern Sackwal«l zu bestellen, und dicsem Gerichte namhaft zu machen, überdaupt alle m diesem Geqcnsiande er-forderlichen Schrttte eirfetten ,v,ss ^n^pt:'^^'. 23 cnigcbracht, und um Anordnung einer Tagsatumg angesucht, welche auf den io. Jänner 1LZ2, Vormittags um « Uhr angeordnet worden ist. Da der Aufenthaltsort der Beklagten, Helena Blaß, und ihrer unbekannten Erben die. ftm Gerichte unbekannt, und wc,l sie vielleicht c-us den k. k, Erblanden awescnd sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf ihre Gefahr und-Unkosten den hierortigen Gerichtsad-vocaten, Dr. Anton ?,ndner, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach dcr bestehenden Gerichts, Ordnung altsgi^ führt und clUschledcn werden wird. Helena Blaß und ihre unbekannten Erben, werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechtsbrhclfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und dicscm Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich d:e aus ihrer Vera'?scumung entstehenden Folgen selbst bcizumcssen haben werden. Von dem k. k. Stadt-und fandrcchte. kaibach den 23. August 18Z1. AnntUche UerllttttbarmlMN. ' Z. 11L6. (!) K u n d m a ch u n g. Die oberste Hof-Poswerwöltung hat, mit Dccret vom 2/,. l. M., Z. :??l)Z/ sich bewogen gcful^dcn, den icdcn Frcttag von Wien nach Trieft abgefertigten Eilwagln vom 9. September an, und dcn jeden Donnerstag von Tnest nach Wien fahrenden Eilwagcn vom „. September l. I. angefangen, während den Wintermonaten einzustellen, was hmmt zur allgemeinen Kcnmn.ß gebracht wird. Von dcr k. k. iUpnschcn Ober-Postver-waltung, ^aibach am^i^Augu^^ ^ ,,67. "(0 N. ^678^757. G. W. "' , Kund m a ch u n g dcr Abhaltung einer Versteigerung des Macher-lohns für 2'cinkl,cidcr und dcr BeiUeluni von , metallenen Knöpfen, für die k. k. küsienl.mdi-, schc Gränzwache. — Am 2I. k. M. September um 9 Uhr Vormittags, wird durch das im (Z. Amts-Blatt Nr. 106. d, I. September i33l.) 65a 'Vormaligen Taback- Gefallen - Adminisirations-gebaude ain Schulplatze untergebrachte Oeco-nomat derk. k. Cameral-Verroaltung, eine öffentliche Versteigerung der V e rfe r ti g u n g von 3/4 Stück Beinkleider, dann der Beschaffung von 27 l^i-2 Dutzend großem gelb metal: lencr Knöpfe auf M.intel/ uon 5a Dutzend großer gelb metallener Knüpfe auf Nöcke, und von 3 /,z i2 Dutzend kleiner gelb metallener Knöpfe auf Rocke, für die k. k. küstmlandlsche Gran; vi.he, abgehalten werden. — Die Llci-tattonilustlgcn werden hiczu mit dem Beisätze vorgeladen, daß sie die Licitationsbedingmsse und Muster, bei dem hierortlgen Oeconomate einsehen können. — K. K. vereinte illyri-schc Cameral - Gefallen-Verwaltung. Laibach am 29. August 16I1. Z. ilgI. (l) Nr. l!378j757. G.W. Kundmachung, betreffend die Annahme von Offcrcen zur Bei« stellung von Tuch und Futterzwilllch für die k. k. küstenlanblsche Granzwache. — Theils zur Bildung eines von der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer angeordneten Worrathes, theils Hur Deckung emes eingetretenen Bedürfnisses der k. k. küstenlandischen Granzwa, che, werden bis zum 23. künftigen Monats September um 12 Uhr Vormittags, im Bureau des k.> k. Hofrarhes und Eameral^Ge-fällen« Administrators in Laibach, lm ersten Stockwerke des Fceyherrn v. Zols'schen Hau« ses am Raan, schriftliche versiegelte Offerte unter nachstehenden Modalltaten und Bedmg-mssen angenommen: l.) Gegenstand der Of» f^ten sind: Z.) Em Hundert Zwölf eine Hai« be Wiener Ellen lichtgrauen, melirten l 7^6 Wiener Ellen breiten, genäßten, sonnt qut eingegangenen Tuches auf Mantel; l>.) Drei und Neunzig Drel Viertel Wiener Ellen bun-k?l^ünen,«m Loden gefärbten l 7)16 W^ncr Ellen bretten, genäßten, und.qut eingegange« nen Tuches anf Röcke; c.) Sieben Dreijchn Sechszentel Wiener Ellen kalsergelben, 6^ Wlecier Ellen breiten, genäßten, und gut emgegangemn Tuches zur Egaltsirung; ä.) Acht Hundert Vier und Zwanzig Wiener Ellen dutvkelgrau meUrten 1 7^6 Wiener 3gen breiten, gefaßten, und gut eingegangenen Tuches für Beinkleider; und e.) Vler Hun» dert Sieben und Zwanzig Drei Viertel Wiener Ellen Futterzwilch. —2.) Der Flscalprels/ welcher nicht überschritten werden darf, und um dessen Herabmmderung es sich handelt, ist für dleEüeTuch aä a,) 1 ss. 2 kr.; für die Eli« Tuch 2ä b.) 1 fi. z8 kr.; für die Elle Tuch ad a.) L ss. ^ kr.; für die E3e Tuch a> Jedem Offerenten steht eS frei, seinen nnt einem bestlm.nten Preise auszusprechenden Anbot auf einen oder mehrere dieser fünf Ar« tikel, oder auch auf die Gesammtlieferuug zu steilen. — ^.) Jeder Offerent muß in seiner Offerte MMer von den angebotenen Artis keln, wie er sie ;u llefern gedenkt, in Stük« ken von hinlänglicher Größe, welche zur Be« urtheüung der Güte geeignet sins, beibringen. — 5.) Nebst dem hat jeder Offerent seiner Offerte entweder das nachstehende Vadium detjufchließen, oder aber in derselben nut dee Beftaligung des an einem andern, unten be, zeichneten Orte geschehenen Crlages des Va» diums sich auszuweisen. — Für die Lieferung aä a) entfallt das Vadium mit i! ss. 4^ kr.; für die Lieferung Zä b.) m>t ,2 fi. 14 kr.; „ „ ,, sä 0.) mit — „ 5o » „ „ „ 26 6.) mit 86 „ lc» „ „ ,, „ ^ oä 0.) mit 8 „ 33 „ diese Vadien können nach der Bequemlichkeit der Offerenten bei den k. k. Hauptzoüamtern in Triest oder Klagenfurr, be» der k. k. Ea-meral«Verwalt.lngs-Cassa in Laibach , Wien oder Gray, gegen Empfangsbestätigung er« legt werden. — 6) Denjenigen Offerenten, deren Anbote nicht angenommen wurden, wer« den ihre Vadien in der kürzesten Fnst zurückgestellt, oder so fern sie auswärts erlegt sind, zur Zurückstellung angewiesen werden, diejenigen aber, deren Anbote man anzunehmen findet, haben d>e Vadien bis nach entsprechend geschehener Ablieferung der von ihnen übernommenen Artikel als Caution deposimt zu belassen. — 7.) Die Lieferung der Offerenten, deren Anbot man anzunehmen befand, hat genau nach den eingelegten Muster binnen 14 Tagen von dem Tage angerechnet, an welchem die Annahme des Anbotes demselben bekannt gemacht werden wird, und auf ihre Kosten an das im vormaligen Taback-Gefaas« Administrations-Gebaudi befindliche Oecono-mat der k. k. 'üyrlschen EüM5ral-Gefallen-Ver-waltung in Lalbach zu geschehen. — 8. Die Offerte «st für den Offerenten in dem Augenblicke der Emlangung bei der Cameral-Ver-waltung , für dlese aber erst nach erfolgter Annahme, von welcher der Offcrent in Kenntniß gesetzt werden wird, rechtskräftig verbindlich. — 9.) Der Offerent hat in der Offerte seinen Vor- und Zunamen, seine Beschäftigung und seinen Wohnort genau anzugeben, und von außen den Gegenstand der angebotenen Lieferung zu bezeichnen. — lo.) Die 351 angenommene Offerte zusammengehalten mit den vorliegenden BcdinFn>fsen btldet den Eon« tract zwischen der Cameral-Gefallen-Vcrwal: tung und dem Offerenten, und besiunmt die wechselseitigen Rechte und Verbindlichkeiten. Mlt dem Decrete, durch welches dem Offerenten die Annahme seines Anbotes bekannt werden wird, w,rd derselbe eine amtlich be, glaubigte Abschrift dieser Bedingmsse erhalten. « ll. Die angenommene Offerte wird mit dem classenmaßigen Gtämpel, der nach dem auf d»e Lttferung entfallenden Geldbeträge qe-setzlich ist, versehen werden, und hat der Of-ferent rücksichtllch seiner angenommenen Offerte den Stampel zu tragen. — i2) So« gleich nach geschehener, und entsprechend befundener Ablieferung des übernommenen Ar^ tlkels an das Oeconomat dir k. k. Cameral-Verwaltung kann der Lieferant unter Anschluß emes gehörig gessampelten, von dem Oeconomate recognoscirten Contos bei der Cameral'Verwaltung um seine Bczahwng nn-' schreiten, und wird ihm diese, so wie die Etfol-gung des in eine Caution übergehenden Va-diums ln so kurzer Zeit als möglich zugesichert. «» i3.) Die durch die Annahme der Offerte für den Offerenten entstehenden Rechie und Verbindlichkeiten gehen auch auf dessen Erben über. —. i/^.) Wenn der Eontrahent die von ihm übernommene Lieferung nicht musterge« maß, nicht in der angegebenen Zelt, und überhaupt nicht diesen Vedmgungen gemäß leistet, so steht es der Eameral? Verwaltung frei, den Bedarf an dem von dem Offerenten übernommenen Artikel woher immer, und um was immer für einen Pre«s sich zu verschaffen, und sich dafür an der Caution, oder wenn dlcse Nlcht ausreicht, an dem gesammten Vermögen des Kontrahenten schadlos zu halten. — LZ.) Offerte, welche nach Ablauf des obigen Termines einlangen, oder solche, welche rncht alle !"cr vorgeschriebenen Eigenschaften besitzen, oder lonstlge Bcdingmsse enthalten sollen, wer« den mcht berücksichtig. - K. K. vc-remiate »llyr.sche Eameral-Gallen. Verwaltung, ^ai« bach am 29. August igZi. vermischte ^erlautbarunSen. 3- "29. (2) Nr. 937. PachtversteigerungderIosevb^llauer'scken kauf der Verlaß-Fährnisse . Von dem Bezirksgerichte zu Sittich mrd htemtt bekannt gemacht: Es werve auf Ansuchen des Herrn Mathias Ranin-ker, Vormund des minderjährigen Joseph Illauer, die väterlich Joseph Ilwuer' (3li6. ncln') sche Verlaß-Realltat zu Raoocken-dorf. Pfarr St. Veit bei Sittich, an der Neustäotler Commerzial-Straße, und zwar: das Linkehr-und Gasthaus sammt Wirtschaftsgebäuden, einer Sckmiede und einem Gemüsegarten am 19. September l. I., Vormittags um 10 Uhr, und Nachmittags von 2 Uhr an, dann den folgenden Tag von 6 Uhr Früh die Grundstücke, als: schöne Aecker, Wiesen und Waldungen, oarunter der Ueberlands-Elchenwalo, I^arjoux, von 54 Jochen 1002 Klaftern; Letzterer nur in Hinsicht des Laubrechens, m einzelnen Abtheilungen, auf die Dauer von sechs Jahren, nämlich von h. Michaeli 29. September i35i, bishin 1837, im Versteigerungswege verpachtet werden. Den 21. und 22. September 583l, von Früh 3 Uhr, und Nachmittags von 2 Uhr an aber wird die heurige bedeutek-de Fechsung an Getreid-Körnern, Heu, Grummet, Stroh und Greifelwerk, par-thienweis, zwei Pferde sammt Gejchirr, zwei Ochsen, mehrere Kühe, Schweine, verschiedene Wagen, Einrichtungsstücke, Leimvajche,Bettgewand, Kupfer-, Zinn-, Messing- und Weißgeschirr, Glaser, Ketten, Haus-, Keller- und Melergerathe, gegen gleich baare Bezahlung verkauft wer- ^ den. . , Zur Verbestandung des Einkehrnmths-hauses lammt Zugehör, wird der Ausrufs-prets pr. 150 fi. C> M. angenommen. Die Bestandtheile dieser Realität sind: 3.) ein ganz gemauertes, geräumiges, ein Stock hohes Gasthaus an der Neustadtler Commerzialstraße, nnt sechs Zimmern und einem Vorsaale im ersten Stock, neben der Erde nnt einem gewölbten Gast- und Neben- lmmer, einer großen Küche emer Speisekammer uno gewölbten Wem- ^eu - uno Strohbehaltniffen , der Schwcinstallung in drei AbtheUun- c) di^Doppelharpfe; ä.) die Schmiede, gemauert sammtZu-aehör; 332 5.) das alte Haus in Verbindung mit einem Gange, oberhalb ein Zimmer für das Dlensigesmde, und ein zweites zur Verwahrung der Wlrthsckafts-gerüthe, unterhalb- großer Pferde-Ml; und s.) der Gemüsegarten hinter den Wltth-schaflsgcbäuden. ^ Die Gebäude sind im guten Stande und bequem, das Gasthaus (p«r 6hop.in ,; Koä^onvF») seit alten Zeiten her bekannt ; auch wird jährlich in Radockendorf , Hamburg. ,2, Wxn, iL2l. Preis gef.Uzel 2.i kt. C. M. Wie dochwicht'g und nothwendig es aber ist, über diesen Gsgcnslan? >>is Reine ^u kommen, wirc, um fo meftr «'«leuchten, wenn man in Aaschlaq bringt, daß nock neuiillch ^l'. Bernstein in Warschau, uni) Dr. Goh m Daci!>lg si^ fnc die Mchta,!nctung aussprech«n, ja Leytercr so^r dutch etwa» gesuchte schwache Glün» de, i)!e ln Dan^,^ fe,c den 29. Ma> 0. I. ausqchroche, ne Cdolera sur eine gleichsam autocktomicke. durch all« ge'wcmc cpidcm,>che Einsiüsse dascldst erzeugte Krank» heil eitlcirt, die mit der wahren indischen nur den Symptome« „ach etwas zu schaffen habe, und c>ß uder Vcrdrei« tung dec 5irankh^lt durch Waaren keine wahrhaft i)<» glaubigle Tl,atsach< vorliegt. Os c,idt keine giftfangen» den Waaren, und kann, wie der Verfasser unwidel' sprechuch d^lthut. keine geben, weil de« Cholerasloff nur ^n ledendigen Tragern hastet.