Zeitschrift für krainische Landeskunde. Nummer 4. Laibach, 1900. Till. Jahrgang. Das Eisen in Krain. Beiträge zur Geschichte der krainischen Eisenindustrie und des krainischen Eisenhandels. Von A. Miillner. Der Eisenhandel und sein Verfall. III. In Folge der gesteigerten öffentlichen Bedürfnisse stiegen die Steuern und Aufschläge. 157 5 klagen die Gewerke dem Erzherzog unter Anderem, dass die Landschaft in Krain auf jeden Sam gearbeiteten Eisens 30 kr. Daz noch über die 40 kr., so der Erzherzog neuerlicher Zeit aufgeschlagen, aufgelegt habe. Land und Staat nahmen somit 1 fl. 10 kr. Steuern per Saumlast. Zu allen diesen misslichen geschäftlichen Verhältnissen kamen noch Missstände und Schwierigkeiten, gegen welche die Gewerken als P r o d u c e n t e n der Exportwaaren zu kämpfen hatten. Wie wir schon öfter zu zeigen Gelegenheit hatten, hasirte die krainische Eisenindustrie auf dem Ueberflusse an Holz in den bei ihrem Beginne noch fast menschenleeren Urwäldern. Mit der Vermehrung der Bevölkerung in den Thälern rückte der Ueberfluss in die Wälder, wo nach Abstockung durch die Gewerke Lichtungen entstanden, welche theils von den Unter-thanen der sie innehabenden Herrschaften besiedelt, theils durch dieselben erweitert wurden. Es entstanden die Gereute und Gereuthöfe. Diese Ansiedler Messen Raut ter (rovteri). Schon c. 1575 unterbreiten die Gewalttrager der Gewerke, Junauer und Rottenmanner, dem Erzherzoge eine Beschwerde über diese Missstände. Da heisst es, dass den Gewerken verwehrt werde, Kohlholz in den Wäldern zu hacken, werden aber die Kohlhölzer abgehauen, so würden aus dem Terrain Gereute gemacht, statt dass es wieder aufgeforstet werde. Was noch steht, werde niedergebrannt und gänzlich „verschwendet“, das Jungholz werde durch das Gaissvieh vernichtet; die Grundherren, welche natürlich von den Gereutbauern mehr Nutzen hatten, als von den Hammergewerken, unterstützten die Raut ter und trugen sie in die Urbare ein. Sie forderten, klagen die Petenten, höhere Zinse. „Dann zuvor hat man von ainer Fusinen und was dasselbig mit Nagel-Zainhammer und dergleichen in sich gehabt, nur einen Zins geben, jezunder aber fordern die Grundherrn von jedem Stück besonders den Zins ab.“ Ferner begehren die Grundherren von den Gewerken die Urbar-Steuer, was wieder alles Herkommen sei, und verlangen zudem beim Verkauf der „Fusinen“ den zehnten Pfennig, was ebenfalls eine willkührliche Neuerung ist. Ueberdies entlaufen die Arbeiter ohne „pasporti“ und würden anderwärts des ungeachtet aufgenommen. Unter solchen Umständen Hessen manche Gewerke ihre Hämmer stille stehen, was wieder der Kammer wegen Entgang der Frohne missfiel. In einer Zuschrift der Kammer an den Landeshauptmann ddo. 20. October 1578 heisst es unter Anderem : „Fürs dritte werdet Ir aus dem Einschluss auch vernemben, was der obgedacht Junnawer mit endtfierung 650 fl. seinen Gewerkhen für ain sonders Strafmessiges Stuckh bewisen, aus welchen dann eruolgt, das numer anjezo ire Plaöfen erlieget, item die grueben ungepauet verbliben“ und dadurch dem Camergefälle täglich drei Gulden entgehen“. Junauer soll citirt werden und die 650 fl. erlegen. Den Gewerken aber wird gedroht, wenn sie in ihren Werchgaden nicht arbeiten wollen, dieselben „al Paid einzuziehen, und damit in annder Weege dasjenige, so zu derselben fruchtbarlichen Arbaittung erspriesslich unnd vonnotten strakhs fürzunemben“. Unterm 18. November 1581 verlauten wieder Klagen der Gewerken über die Art der Einhebung des Bergrichtergehaltes (2 kr. vom Centner) und dann heisst es, dass sie von „einemMeiller „Eisen oder Stahl biß ans Möhr in die 4 fl. und von ein Samb Negl indie 2 fl. Uberai reichen müssen. Item jezo die Venedigische und andre Münz verpotten und valuiert worden, so wir doch unsre Wahre umb khein Anders gelt, als eben vmb das Verbottene in iren Lanndt hinzu geben wissen, darzue in diesen bösen teuern Jaren die Maisterschafft und Arbeiter sich dermassen gegen uns verschuldet, zum Theil abgestorben, etliche entrunen, darnach die großen Wassergüsse und zuegestandene Feuerschaden, wie menikhlich wissendt, uns verderbt, das wir nicht wissen was anzufachen“. Die Folgen dieser Calamitäten konnten nicht ausbleiben, und der Verfall der Werke gedieh so weit, dass viele einfach verödeten. Unterm 18. October 1594 ddo. Krainburg berichtet der Oberbergrichter Michel Harrer an die Kammer über den Stand der Gewerke, wie er sie bei seiner „Ambtsbereitungen“ gefunden; da heisst es „Hab Ich derselben Vili an Schmelz - Oeffen, Wälder, Arzgruben, und der gleichen, nicht allein mangelliafftige, sondern etlich und zimblich vili auch gar ödt, die entweder wegen Abgang und Ungelegenheit der Wälder, oder aber sunsten der Arzgruben abkhumener befunden, die schwörlichen, oder doch mit grosser Mühe und Unkosten zu fruchten gebracht khünen werden.“ Harrer bittet um Instructionen, wie es mit den abgekommenen Werken zu halten sei? damit sie wieder ertragfähig würden. Unterm 21. April 1595 ddo. Krainburg zählt Harrer der Regierung schon folgende verfallene Werke auf: 1. Weiland Leonhard Khren (auch Crön geschrieben) Hammerwerk zu Assling, mit drei Schlägen, ist vor 7—8 Jahren baufällig verlassen worden, so dass vor zwei Jahren das ganze Gerüst sammt Kohlbarren eingefallen sei. Der Kammer entgehen an diesem Werke jährlich in die 500 fl. Rheinisch. 2. Das Werk in der Roth wein ist vor zwei Jahren ganz eingefallen, so dass es trotz Ueberfluss an Erz und Kohle Niemand haben will. 3. Chanombl hat auch eine Zeit gestanden, bis es der Inhaber Hans Trentin wegen Mangel an Mitteln dem Horatio Nani in Pacht gegeben hat. 4. Id ria ist vor 14 oder mehr Jahren abgekommen, aber niemand wolle den Hammer, da auf vier Meilen in der Runde kein Erz vorhanden sei. 5., 6., 7. die Hämmer in Wrekhouiz, am Khobel und in der Neu weit seien „in grundt abgekummen“ und „ganz und gar verödt“. 8. Ebenso stehe es mit dem Hammer in der „Sala“, wo „Georg Pregel eine Zeit lang eine Anzahl Grodl machen lassen, aber hernach abgezogen“. 9. Sibenegkh, „so vertiges Jahr abgeprunnen“ und sei bis dato „Unerbaut“, „obwohl mit Kohl und Arzt reichlich begabt“. 10. Leibnitz sei vor zwei Jahren aus Uneinigkeit der Gewerken ins „Feyern gerathen“, doch über Bitten des Harrer wieder erhoben worden. Harrer räth, stehende Werke öffentlich zu verkaufen, es würde sich schon ein Kaufmann finden, der „sich wieder unterwindet und das Camer-gut fördern würde“. Unterm 8. September 1596 bezeichnet Harrer in seinem Berichte an den Vicedom Rabatta als Hauptursachen des Verfalles, dass: „wann ein Arbeiter oder sonsten jemand über die Hammer und Radmeister zu klagen kumbt, dass man denselben allspald die Arbeit niederlegt, und ehender die Sachen ausgefüert, das Ham-merwerch feier gestellt wirdet.“ Ausserdem sind Steuern, Leibsteuer und Schulden Ursachen des Niederganges, so sind jüngst etliche Nagelschmiede „so dem Marco Plauz, Hammergewerk in Eisnern über 200 fl. Rh. schuldig gewest, aus diesem Land heimblich er weis entloffen, und dadurch der Leibsteuer exembt zu sein vermeinen.“ Diese Hiobsposten mussten bei der Regierung die Aufmerksamkeit erregen und unterm 13. September 1596 wurden die Gewerke aufgefordert, sich über die Sachlage zu äussern, dass sie: „wahrhaften bericht einbringen, und lauter anzeigen sollen, war umb en oder aus was Ursachen das Hammerwerch allda in Crain also übel geschaffen, und theils abkho nunen s e ie“. Sie thaten dies in einem ausführlichen Expose unterm 11. November 1596, welches sie dem Vicedom überreichten. Da heisst es: „Es ist unverborgen, auch mäniglich bewusst, dass erstlich wir arme handtwerchsgewerlcen sammt Weib und Kind und unsern blutarmen Nagelschmieden, Kollern und Knapen unser und der unsrigen tägliche Narung mit grossen beschwerlichen Uncosten, Mühen und Arbeit, von anderen Orten über Berg und Thal, damit wir unser Weib und Kind, Gesind und arme Arbeiter sammt auch ihren Weib und Kindern erhalten müssen, und benebens das landesfürstliche Camergut bei Tag und Nacht so viel immer möglich, befördern. Weil aber Paul Junauer und Mathia Rottmanner sammt und sonders, an solchen H a m m e r-werch, wie allenthalben lautbar, einen merkhlichen Abbruch und unbefugte Expens gegen uns arme Gewerken etlich Jahr lang geübt, dadurch wir mit ihnen grosse, starke Rechtführungen (Processe) und unerschwingliche Zehrungen tliun müssen,1) ist solches nicht eine geringe Ursach, sonderlich weil in der Zeit der Rechtführung, welches noch bis dato kein Erörterung erlangt, wir Gewerkhen urseren eigenen Nuz und Arbeit verabsäumt, auch das landesfürstliche Camergut verkürzt und noch täglich mit ihnen zu thun haben und unserer Arbeiten nicht beiwarten mögen.“ Fürs ander, so ist das Ober-Bergrichteramt für-nemblich desswegen aufgesezt, damit bei den Gewerken, Nagelschmieden, Holzknechten, Kholern, Knappen und sonst in den Wäldern, alle gute Ordnung und fleissiges Aufsehen erbalten würde, dass sich aber allda im Widerspiel viel anderst und nämlichen so viel befindet, dass die Vorigen, * ‘) Cf. dazu „Argo“ V. Jalirg. Nr. 4. sowohl auch der jetzige Herr Oberbergrichter’) ihr Amt, deren schuldigen Pflicht nach gar nicht mit Fleiss verricht,2) sondern ihre Hauswirthschaft und einbringenden Besoldung beygewahrt; und wohl in vier, fünf und mehr Jahren das Hamerwerch und die Wälder nicht beritten oder besichtiget, so sie doch solches Inhalt der Bergwerksordnung am anderen Artikel, jährlich und Quatemberlichen auf ihre Kosten thun sollen, daherodan bei den gengigen und arbeitsamen Hämmern durch ihren Unfleiss die besseren und gelegensten Schwarzwälder abbrennt, verödet und verderbt, durch welches dem ganzen Landt, so dieses Gehölz zu dem hölzernen Geschirr gebraucht, in Schaden gedeihet, und durch der Unterthanen Gais halten etlich viel Stamen, so unzählbar, mit Fleiss umschält, und also hernach verdort werden (verdorren). Und die Unterthanen hernach solches Gehölz ihres Gefallens verbrauchen. Wir aber uns zu Beförderung der Hammerwerke und Erhaltung Ihrer Frst. Drhlt. Cammergefälles in weit entlegenen Wäldern kohlen müssen, das uns dan in gar hohem und theuern Werth ankommt. Wie dan auch solches Gehölz oder Wälder noch jetziger Zeit durch die Ge-reutter verwüst wird, dahero dan jetzt in den Wäldern ein jeder Unterthan oder Bauernknecht ohne einige Verhinderung, seines Gefallens das Gehölz verödet, und die Gereuthe macht, dadurch die Wälder gänzlich verwüstet.“ „Die dritte und fürnembste Ursach aber, dass die Hammer so in grosse Verödung kommen, ist diese: weil die armen Arbeiter, die sich in den langwierigen teuren Zeiten mit ihrem Weib und Kindern schwerlichen auferhalten und grosse Schulden gemacht, anjezo aber (zuwider der Bergordnung im siebenten Artikel, darin wir über unsre vorige uralte Zins und Steuer in dem wenigsten nicht gesteigert, und im 25. Artikel alle Victualien, als Inslit, Vieh. Traid, Käs, Schmalz und was denen Arbeitern von Nöthen, darunter dan auch der Wein zu verstehen, Mautzoll un d Aufs c h 1 ag fr ei se in sollen) — mit der Leibsteuer und Weindaz hart bedrängt, und derselbe wider unser, bei Ihr. Erh. Durchl. unterthänigst gehorsamb eingebrachtes Suppliciren gar nicht befreit, oder derselben Gab bis dato entlassen sein, so doch diese Hammerarbeit ganz mühselig und sonderlich die Schmiede, welche täglich und stündlich beim Feuer stehen, ihren Trunk haben müssen. Wenn sie aber solches Trunks durch Anschlag des Daz beraubt und unsere alten Freiheiten, auch die löbliche Bergwerksordnung zerstört, möchten sie der Arbeit in dem wenigsten nicht vorstehen, sondern würden einer nach dem Andern (wie dies leider nur zu oft beschieht), sich von dannen weg machen, und auf andere Orte begeben, wie sie sich dann auch öffentlich und zu mehrmalen vernehmen lassen, dass sie lieber das Land und Arbeit meiden, als den Daz oder Leib es-Steuer geben oder reichen wollen.“ „Da aber Ihr Ehr. Drht. auf unser Suppliciren solchen Weindaz und Leibes-Steuer bei uns Gewerken und unsern Arbeitern gnädigst aufheben, so werden noch eines soviel Arbeiter zu Hämmern und derselben ‘) Tollhopf, Komar, Holzer, Junauer, Harrer. Cf. auch „Argo" V., Nr. 3,. a) Cf. „Argo“ V.,Nr. 3, Wie ungerechtfertigt dieser Vorwurf war, wird aus den Bemerkungen der bedeutendsten Gewerksherren des Landes am Schlüsse des Schriftstückes ersichtlich werden. Anhang Lust und Lieb haben, sich mehr andere Personen wieder dazu verfügen, und die Arbeit wieder in Schwung bringen, dadurch die abgekommenen Hammer alsdann wieder erhebt, Ihr. Erh. Durchl. Cammergefälle um eine starke Summe Geldes jährlichen gebessert und sonst der gemeine Nuz darin hochbefördert wirdet.“ — — — „Wie auch jezt wieder dem Marco Plauz der Pfleger zu L ak, wegen der ausständigen Leibsteuer vierzehn Sä mb Nägel nun eine gute Zeit im Arrest vorhält. Weil aber die Bergwerks Ordnung lauter vermag, wie auch sonst im ganzen Land gebräuchig, wan ein Gewerk oder sonst jemand anderer, welcher im Land angesessen, einem was zethuen, dass er erstlich vor seiner Obrigkeit um die Ansprach ersucht, und da ihm gerichtshülfe verzigen, alsdann erst durch das Gericht zum Abtrag gebracht werde. Das aber allda in einem oder dem anderen von dem Pfleger gar nicht be-schehen, sonder Vermanen uns arme Gewerken also gar unter zu drücken. Und da uns von Ihr. Erh. Durchl. nicht gnädigster Schuz und Schirm gehalten wird, werden wir uns des Hammerwerks wider unsern Willen verwegen und desselben entschlagen müssen.“ Als einen grossen Uebelstand bezeichnen die Gewerken auch das Vorgehen der Kärntner. Die Krainer Gewerken mussten ihre Arbeiter „bei so schweren teuren Jahren mit starken Darlehen, damit sie dieselben bei der Arbeit erhalten, versehen. Da sie uns nun aber nicht zu bezahlen, entgehen sie uns heimlich weg, begeben sich ins Kherndten, allda sie von den Gewerken ohne einigen Passport oder Abschiedbrief befürdert (aufgenommen) werden. Da wir nun derselben Arbeiter-Verlegern um Bezahlung zuschreiben, oder die Arbeiter wieder zurückbegehren, können wir doch von ihnen nichts gehaben, sondern uns darüber noch dröhlich (drohen)“. •— — — „Und nachdem im Lande Crain bei dreizehn Hammer als Hobl, Sa 11a, Neu weit, Wr eko u iz, St e inbüch 1, Kanamel, Kholniz, Tu 1 mein, Rotwein, Neumarktl, Idria, Sibenek und Gurk nun ganz und gar abkommen“ müssten die noch bestehenden die Quote für die Bergrichterbesoldung,1) welche auf diese dreizehn Gewerke entfielen, auf sich nehmen und ihm die ganze Besoldung ohne Nachlass bezahlen, obwohl er jetzt weniger zu thun habe. Die Gewerke meinen: „So ferne aber Ihr. Erh. Drchl. den Herrn Ober-Bergrichter selbst besolden wollen, ist uns solches auch nicht zuwider, doch dass sein Ambt und Dienst mit besserem Fleiss verricht werde.“ Folgt der Schluss und die Fertigung: Io Giouani Coronino confermo quanto di sopra, ecetuando le pretensioni che si contengono nel secondo capitolo contra il sigor. Perkrihter, perchè no o causa di dolermi poiché a ogni mia richiesta mi a fatto quanto •) •) Diese betrug 200 fl. und wenn er reiste, für sieb, den Schreiber und Froknboten nebst zwei Pferden: ein Kr on thaler an Diäten. (Cf. „Argo“ V., Nr. 2.) Bezeichnend für den Werth des Geldes im XVI. Jahrhundert. che per Iustitia si conuiene si in boschi quanto in Altro. *) Io Orfeo Buceleni confermo la sudeta del Coronino2) „Mathia Notar, Hanns Wrezl, Gasp. Plauez, M. Cho-mar, für sich selbst und deren von Ober- und Unter-Eisnern verordnete Gewaltstrager. Paul Wobegkh und Michel Reya, pede für sich selbst und deren von Ober- und Untern Hammer in der Chropp. Beuelch haber etc“. Während in diesem Schriftstück die Uebelstände hei den Hämmern auseinandergesetzt werden, welche den Ruin des Eisenwesens im Lande herbeiführen, berührt ein Bericht von Harrer’s Vorgänger Paul J un au er an den Erzherzog vom 21. Jännerl590, ausser den localen, auch noch mercantile Unzukömmlichkeiten, welche das Geschäft drückten. Nachdem Junauer zunächst empfiehlt, gegen die Verwüstung der Wälder und gegen die Gereuthmacher mit mehr Strafen als bisher vorzugehen, schreibt er: „Dass fürs ander Euer fürst. Durch, zur nachuolg der Obrigkeit des Königreichs Neap olis, ein Ter-zerya aufrichten wolten, also weil das Eisen und sonderlich die geschmiedete Arbeit (die durch soviel Hände aus dem Lande verhantirt wird), so gar in Abwerth kommen, dass man zu St. Veit am Pflaum, zu Triest und Göi’z fontig3) oder Niederlagen anrichtet, gewisse Personen dazu verordnete, denen alles Eisenwerk überantwortet würde, die es darnach aufs Walsh um gut baarGeldin rechtem Werth verkaufen, dass auch zu Laibach ebenermassen die Ordnung gehalten würde, mit Bestellung etlicher Personen, die zum Theil die geschmiedete Arbeit empfingen und auf die benannten Orte überschicken, allen Contrabant verhüteten, und alles zu Aufnehmung Euer fürst. Durch. Camergut und gemeines Nuzens abhandelten, damit der Eigennutz als ein Verderber des gemeinen Nuzes, abgestellt, und der Eisenhandel (damit sonst einer dem anderen, weil dessen die Menig mit wohlfeiler und unordentlicher Hingebung im Licht und im Weg stehet) etwas gesteigert, gut baar Geld (an dessen Statt man et wo bisher o s c hl e chte War e n in überschätztem Werth annehmen, und damit viel ein-büssen müssen) ins Land gebracht, damit gemeines Wesen leichter erhalten und befördert werden möge. >) Ich Johann Coronino bestätige das Obige, ausgenommen die Prätensionen, welche im zweiten Capitei (pag. 61) enthalten sind gegen die Herren Bergrichter, denn ich habe keinen Grund, mich zu beschweren, da er auf jedes Ansuchen von meiner Seite nur gethan hat, was Rechtens ist, sowohl was die Wälder betrifft, als auch anderes. 2) Ich Orfeo Buceleni bestätige das Oben gesagte des Coronino. Die Buceleni hesassen damals As sling, Coronino aber die W och a in. Es nergelten somit an der Amtsthätigkeit der Bergrichter die meist analphabeten Nagelschmiede von Eisnern und Kropp, weil sie keine Wunder wirken konnten, gegen welche rohe Böswilligkeit die urbanen Italiener mit Unwillen und ausdrücklich Verwahrung einlegten. 3) Fondaco = Magazin. Als Beispiel citirt er Id ria 1): Um wie viel besser es jetzt sei, „da das Quecksilber alles in einem Kauf durch eine Hand hingeht, als zuvor, da es durch viele Hände gegangen“, und durch einen Jeden „je eher je lieber in geringeren Kauf unordentlich verhandelt worden.“ Paul Junauer versuchte es auch, seine Idee über den Eisenhandel praktisch zu bethätigen durch Gründung einer Eisenhandelsgesellschaft. -----&------- Die Zukunft der Stadt Laibach. XXXIV. Der Getreidehandel. Den Getreidehandel aus Ungarn über Sissek schildert für circa 1830 ein interessantes, autographirtes Manuscript von Rauchmüller,* 2) im Besitze der Bibi, civica in Fiume. Darnach wurden nach Sissek zum Weiterhandel gebracht: Weizen, Halbfrüchte, Kukuruz, Hirse, Gerste, Hafer, Tabak, Hanf, Pottasche, Schafwolle, Schweinefett, Speck, Hadern, Eisen, Schiffbau- und Fassdaubenholz, ungarische und syrmische Weine. Der Weizen kam grösstentheils aus dem Banate, aus dem Bäcser Comitate, Syr mien, dem V erö c z er Comitate. Er nahm seinen Zug auf der Maros von Arad bis Szegedin und theissabwärts über Neu -Beese; von Temesvar her auf dem Bega-Canale und dem Temes-flusse bis Tittel und Salankamen, auf der Donau bis Semlin, dann saveaufwärts bis Sissek. Dieser Weizen wird in Lombardo-Venetien, Dalmatien und den Inseln, Triest, Krain, Friaul und Istrien consumirt. Ein Theil geht nach Livorno, Genua, Marseille, Barcellona, Malaga, Cadix und Algesiros. (I. p. 6.) Der Weizen wird meist an der Theiss bei Beese geladen, theissabwärts zur Donau bis Semlin, dann saveaufwärts bis Sissek geführt, von wo ein Theil saveaufwärts über Agram gegen Laibach, und dann auf der Triester Strasse verführt wird; der andere natürlichere, dem Handel günstigere Handelszug ist jedoch von Sissek die Kulpa aufwärts bis Carlstadt, von wo er auf der Luisenstrasse nach Fiume und Zengg verführt wird. I. p. 7. Dermalen (also circa 1830) kann das nach Sissek 1) Wurde 1578 vom Erzherzog Carl durch Hans Kisel, welcher den 72 Antheilern nach und nach ihre Kuxen abkaufte, für die Kammer erworben. Die Uneinigkeit der Gewerke scheint auch hier gewaltet zu haben, denn 1580 klagt Erasem Geltinger, er habe seine „Guggus“, die ihn und Familie gut genährt, mit „komerhaften Herzen am allerletzten“ hingegeben. 2) Rauchmüller von Ehrenstein, kön. ung. Rath und Landes-Oberbaudirector : Uebersicht der dem ungarisch-adriatischen Meerhandel dienenden Land- und Wasserstrassen und der dazu gehörigen Seehäfen. 5 lith. Hefte, Ofen 1831. Für die Benützung dieser Quelle bin ich Herrn Director Del Martello zu lebhaftem Danke verpflichtet. kommende Weizenquantum auf 6—700.000 Metzen gerechnet werden. Halbfruclit (Weizen und Korn gemischt) von eben dort, 3—400.000 Metzen, Kukuruz 4—500.000 Metzen; Hirse, Gerste, Hafer, von ersteren je 100.000, Hafer circa 150.000 Metzen. Tabak wurde bis 1809 jährlich bis 400.000 Centner über Sissek, Fiume und Triest besonders nach Italien exportirt. Seit 1809 aber in Folge des Ausfuhrzolles von 12 fl. 30 kr. nur mehr 30—40.000 Ctr. Er ging vorzüglich nach Neapel und Südfrankreich. Seit 1818 ist der Zoll 2 fl. 30 kr. (I. p. 11 — 14.) Pottasche kam 10—15.000 Ctr. sogar aus Bosnien, Schafwolle 7—10.000 Ctr. für Italien und England. Schweinefett circa 15.000 Ctr. nach Italien; Hadern, welche bis Amerika gingen, 15—20.000 Ctr. (I. p. 18—20.) Die Savefrachtschiffe, Tombasse genannt, trugen 8—900 Metzen, deren Verfrachtung von Sissek bis Laibach 30 kr. per Metzen, von Laibach bis Triest wieder 30 kr., zusammen 1 fl. kostete I. p. 27—28. Man zog die Tour über Agram—Laibach nach Triest, der über Karlstadt—Luisenstrasse—Fiume vor: wegen Mangel an Fuhrwerk, theuren Mauthen auf der Luisenstrasse und Feuergefährlichkeit der Karlstädter Magazine, welche, der Festung wegen, nur aus Holz gebaut sein durften. (I. p. 29.) Die Tombasse, welche von Sissek aufwärts fuhren, waren offene Fahrzeuge, 24° lang, 15—16' im Boden breit; sie tauchten 2y2—3' und sollten nur 700—800 Centner laden. Die Vorschrift wurde aber bis zu 900 und 1000 Centner überschritten. Diese Vorschrift war kraini-scher Seits erflossen, wegen der Gefahren auf der Save. Das Getreide wurde in eigenen Fässern verführt,1) wegen Gefährlichkeit des Flusses, da die Schiffleute auf den Fässern sicheren herumgehen könnten, und bei einem Unglücksfalle die Frucht zum Theil gerettet werden konnte. Diese Fahrzeuge wurden im Neustädtler Kreise* 2) aus Tannenholz gebaut und gingen von Sissek bis Salloch, wo die Früchte ausgeschifft und bis Laibach zu Lande verführt wurden. (I. p. 33.) Vom Jahre 1836 liegt uns ein Ausweis über den Waarenverkehr ddo. Jessenitz 5. Juli 1838 vor.3) Dem zur Folge wurden 222.432 Ctr. 62 Waaren eingeführt, darunter 186.296 Ctr. 80 Weizen, 12.808 Ctr. 80 S’ Kukuruz, 114.225 Ctr. 84 S Halbfrucht und 4366 Ctr. Hirse, Gerste, Hafer und Fisolen, 329 Eichenstämme und 35.200 Ziegel. — Ausgeführt wurden um 24.143 fl. 79 kr. Kaufmannsgüter und Holz im Werthe von 42.277 fl. In den Jahren 1837—1839 belief sich die Einfuhr von Körner- und Hülsenfrüchten nach Krain auf 353.074, ’) Bis Sissek kam das Getreide ohne jede Verpackung in den Schiffsräumen aufgeschüttet. 2) Wo ? werden wir weiter erfahren. 3) L.-A.-Fasc. 385. 585.214 und 624.347 Metzen, somit in diesen drei Jahren allein auf 1,562.653 Metzen. Im Jahre 1846 importirte eine einzige Firma 53.932 Metzen und exportirte 40.947 Ctr. Mehl nach Triest. (Vert. und Schiedbuch VIII., p. 337.) Wir haben bis nun die Daten über die Handelsverhältnisse und die Handelswege aus verschiedenen meist archivalischen Quellen zusammenstellen müssen. Seit den Jahren 1850 finden wir dieselben in den amtlichen Berichten der mit Gesetz ddo. 15. December 1848 ins Leben gerufenen Handels- und Gewerbekammer vorliegend. Diese hatte nämlich zu Folge Gesetzes ddo. 20. März 1850, § 5, lit. A. 2., Berichte über den Zustand des Handels und die Industrie an das k. k. Handelsministerium zu erstatten. Diesen Berichten entnehmen wir nun die folgenden Daten über den Getreidehandel des Kronlandes Krain. Der erste Bericht über das Jabr 1851 bezeichnet p. 6 den Getreidehandel als den wichtigsten Handelszweig des Landes und insbesondere Laibachs. Der Bezug wird auf über 600.000 Metzen per Jahr beziffert. Der Bericht klagt über den „im höchsten Grade ungeregelten“ Transport per Wasser, und schliesst, dass sich „von dem fortgesetzten Baue der Eisenbahn von Steinbrück nach Sissek“ im Allgemeinen grosse Vorth eile erwarten lassen. Im zweiten Berichte für das Jahr 1852 heisst es pag. 73: „von dem Grundsätze geleitet, dass der Handel eines Landes erst dann seine Wichtigkeit erlangt, wenn er sich das Ausland tributär macht, blickt die Handelswelt hierorts mit Sehnsucht der Vollendung der Schienenwege nach Sissek und Triest entgegen“. Vom Getreidegeschäfte heisst es, es sei wegen günstiger Ernten arg ins Stocken gerathen, Durch Weichen der Preise hat die Speculation empfindliche Verluste erlitten. Doch wird der Geldumsatz im Getreide auf 1,200.000 fl. angegeben. Der dritte Bericht für das Jahr 1853 lautete wieder günstig. Die schlechte Ernte in Italien und schwache anderwärts, belebte die Speculation; das Geschäft hob sich ausserordentlich. Es nahm bis zum Ende des Jahres einen solchen Aufschwung, „dass grosse Partien von Steiermark, Kärnten, Croatien, Oberungarn und aus Wieselburg per Laibach und Triest bezogen würden, und dass die Geschäftsleute ansehnliche Gewinnste erzielten“. Der Handel des Jahres 1853 musste „als sehr lohnend“ bezeichnet werden. Der vierte Bericht umfasste die Jahre 1854, 1855 und 1856. Hier wird das Jahr 1854 als besonders glänzend geschildert. Die Laibacher Händler effectuirten „massenhafte Einkäufe“ im Banate, ja es mussten, um den Bedarf zu decken, noch neue Vorräthe aus Steier- mark, Croatien, Österreich, Wieselburg und Raab verschrieben werden. „Es wurden Massen verkehrt, von denen man früher nie etwas träumte.“ Die im Herbste 1853 noch im Banate liegen gebliebenen, nun erst einlaufenden Vorräthe ergaben wieder bedeutende Gewinne, „da mittlerweile die Preise wegen der Noth in Italien und Nachfragen aus Südfrankreich einen bedeutenden Aufschlag erlitten hatten“. Von 1853 bis 1854 hoben sich die Preise um 3 fl. per Metzen. „Es war dies ein glänzendes Jahr für den Getreidehandel.“ 1855 hielten sich die Preise trotz geringeren Exportes wegen Misswachs, im Frühjahre 1855 fingen sie an zu weichen, stiegen aber im Herbste, da die westmächtlichen Armeen in der Krim zum Theile aus unsern Ländern verproviantirt wurden. Der grösste Theil der hiesigen Händler hatte sich anlässlich des Krimkrieges mit namhaften Massen versehen, wurde jedoch bitter getäuscht. Der Friede war in Aussicht, und an Export nicht mehr zu denken, es mussten die Yorräthe mit Verlust abgestossen werden. Die überreiche Ernte von 1856 veranlasste viele hiesige Speculanten, sich andern Handelsgegenständen zuzuwenden. Doch meint die Kammer: „Es steht dem Getreidegeschäfte durch die erfolgte Eröffnung der Eisenbahn nach Triest eine glänzende Zukunft bevor.“ (1. c. p. 76—78.) Anders dachte der Franciscaner P. Aemilian S tu ekel, welcher in einer damals viel besprochenen Predigt1) 1847 die Eisenbahn als den Ruin des Geschäftslebens der Stadt bezeichnete. — Er sollte leider nur zu früh Recht behalten. Der fünfte Bericht umfasste die Jahre 1857 bis inclusive 1860. Da heisst es nun gleich in der Einleitung pag. 1 : „Der Speditionshandel wurde hier in ausgedehnter Weise betrieben. Bis zu dem Zeitpunkte, als die Südbahn sich nur bis Laibach erstreckte, war diese Stadt der Ausgangsund Knotenpunkt eines weitverzweigten Warenverkehrs-Lebens; massenhaft waren in den hiesigen geräumigen Magazinen die Gütersendungen aufgehäuft und einige hundert Menschen schöpften daraus ein reichliches Einkommen.“ „Durch die am 27. Juli 1857 erfolgte Eröffnung der Karstbahn wurde dieser blühende Erwerbszweig mit einem Schlage vernichtet“, und pag. 120 heisst es sub „Handel“: „Die hiesige Handelswelt hatte auf die Eröffnung der Eisenbahnstrecke von Laibach nach Triest schöne Hoffnungen gebaut, allein 0 Er musste dieselbe nächsten Sonntag über behördliche Intervention widerrufen. Stuckei war 1842—1847 Caplan in der Franciscaner-Pfarrkirche in Laibach, er starb am 20. März 1872, 69 Jahre alt. diese sind mit der endlichen Eröffnung zunichte geworden“. Der Bericht veranschlagt den Verdienstentgang nur an Zehrungen und Provisionen auf 2 Millionen per Jahr! „Was den Getreidehandel betrifft, wurde die Hoffnung auch nicht erfüllt: denn vor Eröffnung der Bahnstrecke bis Triest war der Transport vom Banate und Ungarn dahin sehr langsam. Sobald eine Missernte im Auslande bekannt wurde, waren die hiesigen Getreidehändler bedacht sich mit Getreidevorräthen zu versehen, und dem auswärtigen Käufer kam es erwünscht, die kurze Strecke von Laibach nach Triest zum Bezüge des Getreides benützen zu können. Dieses Verhältniss hat sich nunmehr gänzlich um gewandelt. Jetzt wird die Waare von Gross-Kanischa, Raab oder von Sissek in wenig Tagen direct bezogen. Solchergestalt wird Laibach umgangen, und der Gewinn, der früher den hiesigen Getreidehändlern zu Gute kam, fällt sofort dem auswärtigen Käufer zu.“ Noch trister gestaltete sich das Getreidegeschäft nach Eröffnung der Bahnstrecke Steinbrück—Sissek 1862. Der noch in Steinbrück bestehende Speditionshandel, welcher die Vermittlung der Getreidezufuhr von Sissek bis Steiubrück noch zu Schiff besorgte, hörte jetzt auch hier auf. Der Bericht der Kammer pro 1870 spricht p. 153 vom Getreidehandel und bezeichnet „als Hauptgrund des Rückganges des in Krain vor der Eröffnung der Südbahnstrecke Laibach - Triest blühenden und sehr bedeutenden Getreidehandels“ die Special tarife der Südbahn, in Folge welcher für Sendungen nach Laibach „eine bedeutend höhere Fracht zu zahlen ist, als für jene, welche direct nach Triest verladen werden“. So kostet die Fracht Ofen—Triest per Zollcenter und Meile 0-8 kr., während der Laibacher Getreidehändler für die Strecke Ofen— Laibach 1 kr. und von Laibach nach Triest 22 kr. zahlen muss, somit eine Differenz von 18-2 kr, zum Nachtheile Laibachs. „Nicht glücklicher als der Getreidehandel ist die grosse krainische Mühlenindustrie, da auch deren weitere Entwickelung die Fahrtarife hindern.“ Im nächsten Berichte pro 1875 ist vom Getreidehandel überhaupt gar nicht mehr die Rede und der nächste Bericht für 1880 gibt in der Tabelle sub C Handel und Verkehr für Laibach noch drei Getreidehändler an. Die Verzeichnisse der Handelsleute Laibachs im Magistrats-Archive nennen uns für 1816 bis 1818 folgende Getreidehändler mit den beigesetzten Betriebscapitalien : Recher Johann und Recher Nicolaus mit je 10.000 fl., K a n z i a n Anton mit 6000 fl., R a i n i s c h Michael, Jalen Simon und Z way er Georg mit je 5000 fl., Gasser Michael mit 3000 fl., Debelak Paul, Cechovin Franz, Markowitsh Bernhard, Koller Franz, Seunig Josef, Del Rossi und Pode r sc hai mit je 2000 fl., Mischi tsch mit 1200 fl., Smuk Barthelmä und Jane-sitsch Andreas mit je 1000 fl., Homan mit 700 fl.? Jerai, Schark und Z ollner mit je 500 fl, Micheutz Georg mit 300 fl. ? endlich Saitz mit nicht angegebenem Betriebsfonde. Die Angaben der Fonde sind allerdings mit Vorsicht aufzunehmen, einige werden vom Amte durch die beigesetzten Fragezeichen als zu niedrig in Zweifel gezogen; bei Z way er, welcher nur 5000 fl. angibt, bemerkt der Referent skeptisch: „gehört unter die stärksten Getreidehändler dieses Platzes“. Den höchsten Stand erreichte die Zahl der Getreide-und Landesproductenhändler zwischen 1830 bis 1840 mit 47 Firmen, um schon 1846 auf 31 zu sinken. Für die Jahre 1854—1856 gibt der Bericht der Handelskammer pag. 57, 18 Getreidehändler an, für 1860 neun, für 1870 nur noch einen und 1880 wieder drei an. So hatte der gute P. Aemilian nicht so Unrecht gehabt und mehr Scharfblick bewiesen, als die Laibacher Getreidehändler, beziehungsweise der Verfasser des Handelskammerberichtes pro 1854—1856: Dr. U. J. Ant. Ig. Uranitsch. Die Technik des Geschäftes war eine sehr einfache und so mancher wohlhabend gewordene Getreidehändler begann seine Carrière als einfacher Hausknecht oder Kutscher. Im eben citirten Berichte heisst es pag. 78: „Die Acten sind darüber geschlossen, dass der Verkehr mit Landesprodueten in Laibach ein sehr lebhafter ist, es zeigt die Erfahrung, dass die besonnene und emsige Speculation manchen der hiesigen Getreidehändler eine berühmte Ditta erreichen liess.“ Eigenthümlicher Weise genoss der Getreidehandel zwar alle Freiheit, entbehrten aber die meisten Händler des Rechtes, ihre Firmen protokolliren zu können. Im Berichte 1. c. p. 79 heisst es: „Die Rechte der Firma-protokollirung sind die nützlichsten Rechte des Kaufmannes, geniesst er diese Rechte nicht, so ist er kein Handelsmann, sondern einem Händler gleich, welcher auf bloss gut Glück Geschäfte machen darf. Demselben stehen in dem Falle eines säumigen Schuldners sehr precäre Beweismittel zu, indem weder schriftliche Verträge, noch Zeugen stets zu Gebote stehen.“ Und trotzdem florirte das Geschäft. Der k. k. Oberamtsdirector Dr. H. Costa, welcher sich in der Priester Zeitung für den Freihandel einsetzte, schrieb dort in einem Artikel1): „Laibach ist seit jeher als ein sehr bedeutender Platz für den Getreidehandel bekannt, der daselbst durch eine Zahl sesshafter Händler betrieben wird, welche sich, wenn dieser Handel lebhafter geht, allerdings vermehrt, jedoch nicht in der Art, dass sie einander wesentlich beeinträchtigen würden.“ „Es kam kein Fall vor, dass ein Getreidehändler, welcher sich ausschliesslich mit diesem Artikel beschäf- tigte, fallirt hätte, wohl aber sind alle, welche daran Theil nahmen, wohlhabend und viele reich geworden.“ Aus dieser glänzendsten Schlussperiode nennen wir nur Firmen wie: Baumgartner, Gregorič, Jalen, Kušer, Mošek, Pongraz, Recher, Seunig, Skazedonig, Smole, Smrekar, Svetina (vulgo Medjat), Šušteršič, Treo, Vilhar, Zwaier, Žvokel. Nach Eröffnung der Südbahn bis Laibach am 16. August 1849 blieb dem Savehandel nur mehr die Strecke Steinbrück—Sissek übrig. Es etablirten sich daher dort Getreidehändler und Spediteure. 1853 treffen wir hier auf folgende Firmen: Carl Sunko und Martin Po to čin als Schiffseigenthümer, ferner Jakob B e r 1 e n, A. K r i s c h-manitsch, F. Sartori & Co., Carl Wasser, die vereinigte Speditionsfactorei, bestehend aus Joh.Baumgartner, Jos. Schantel und Jac. Friedrich, Tonaseliitz & Kahm, Nicol. Recher, Mich. Schuster sch it z, A. Dreo, L. C. Luckmann, Smole & S kaze doni gg. Bezeichnend für das Geschäft scheint mir die Bemerkung eines meiner Gewährsleute vom Fache, welcher sagte, er habe bei seiner Ankunft in Laibach gefragt, wer habe das meiste Geld? Als es hiess, die Getreidehändler! so dachte er bei sich sofort: „Das Geschäft beginnst du auch ! “ und er wurde reich dabei. Mitunter wurden auch kleine Handgriffe prakticirt, um gute Preise zu machen. Bei gutem Wasserstande trachtete man möglichst viel in die Magazine zu bringen. Wurde die Schifffahrt durch den zu hohen oder zu niederen Stand der Save unterbrochen, so sperrte man die Magazine und die Herren gingen auf Urlaub. Es wurde einfach nichts verkauft. Trat nun Bedarf ein, und stauten sich die auf Getreide wartenden Fuhrwerke in allen Wirthshaushöfen, fanden die Pferde der Bauern in den Stallungen nicht mehr Platz, — so stieg der Preis per Metzen sofort. Hatte nun ein Speculant z. B. 40.000 Metzen am Lager, so betrug nur dieser Gewinn so viel Gulden. Dazu kam noch der Umstand, dass man nach Pressburger Kübeln, welcher grösser war, als der österreichische Metzen, einkaufte, In tanto: Gewinn war immer! äusserte sich einer meiner Gewährsmänner. So war mit dem Ende des XVIII. Jahrhunderts erst dem einst blühenden Eisenhandel Krains der Todesstoss versetzt und jetzt um die Mitte des XIX. Jahrhunderts auch dem nicht minder blühenden Getreidehandel ein Ende bereitet worden, und wieder eine ergiebige Geldquelle für Stadt und Land versiegt. ___________ Das Waldwesen in Krain. Nach archivalisclien Quellen von A. Müllner. 1634 werden dem Abte von Sittich zur Repa-rirung des Gotteshauses Stämme aus dem Stangenwalde unterm 11. Februar bewilliget. ') Leider undatirter Separatabdruck mir vorliegend. Wir sehen somit, dass von jeher, und soweit das urkundliche Materiale zurückreicht, es nachweisbar ist, dass Landleute, Kirchenvorstehungen, Bürger und Unter-thanen sich wegen Holzbezuges, ob gegen Barzahlung oder unentgeltliche Ueberlassung, stets an die Hofcammer wandten und nie jemand ihr legales Eigenthumsrecht über die landesfürstlichen Forste, sowie das Oberhoheitsrecht über die Pfandschillingswälder negirte. Glaubten sich Unterthanen unter Umständen in ihren Rechten gekränkt, so wendeten sie sich an ihre Grundherrschaften, welche dann oft sehr energisch für sie eintraten. Auch dafür haben wir mehrere Beispiele in den Acten. So wenden sich 1592 die Unterthanen von Kal ten-brunn aus den Dörfern „Slapnizah und Pollan“ und „die Supp zuVolska“ an ihren Grundherrn Hans Kisel, Frh. zum Kaltenbrunn mit Petitionen in der Stangenwaldfrage. Da heisst es, dass nicht allein ihre Voreltern und Vorvordern, sondern, auch die um den Stangenwald und an der Save wohnenden, da sie wenig Baufelder haben, unbeirrt Gereute aufgeworfen und gemacht hätten, auch ihre Gaisen, weil sie sonst kein Vieh halten können, darin weideten, „welches alles dem Wald und Gehölz on allen Schaden beschiecht!“ Bei dieser althergebrachten Gerechtigkeit und Gereutmachung hätte Kisel sie in der „beschehenen Obledigung zu schüzen und zu schirmen vertröst". Bis 1590 seien sie von niemanden beirrt und behindert worden. Sie glaubten so fort zu bleiben, da sie ausser solchen „Gereutmahungen“ kein Baufeld haben. Indess hatte dem zuwieder und ungeachtet „ihrer altherkommenen Gerechtigkeit" sich Ihr. Erst. Drhl. Jägermeister in Krain, sie wissen es nicht warum, unterstanden (!!) seit zwei Jahren her das Gereutmachen und Weiden, was wie schon bemerkt, „dem Wald und Gehölz ohn allen Schaden ist“, gänzlich zu verwehren. Bleibe es dabei, so müssten sie „das Ellen dt Pauen, wie auch leztlich unsere Hüben verlassen und den Petlstab in die Han dt nehmen.1. Das im reinsten Winkelschreiberstyle aber zierlich geschriebene Actenstück verlangt schliesslich, Herr Kisel möge sie in ihren alten Rechten schützen. Aehnlich lautet die zweite Petition der „Supp Volska“, da heisst es, dass, als sie vor etlich Jahren noch dem „fürstl. Vice-domb Haus“ unterthan waren, hatten sie anstandslos den Holzbezug aus der Stangen, sowohl zum Brennen als Zaunmachen. Kisel hätte ihnen bei der Uebernahme versprochen, sie in ihren Rechten zu schützen, jetzt aber unterstehe sich der Forstmeister Peter Wild, ihnen „weder viel noch wenig, ja nit ein Scheit abhacken“ zu lassen, so dass sie ihre Ilubgründe verlassen und den „Petlstab“ in die Hand nehmen müssen.1) Kisel möge nun intervenieren, dass „diesem unbillichem obangedeuts Herrn Forstmeisters Fürnemen gesteuert werde.“ Ritter Hans Kisel richtet daraufhin wirklich unterm 19. Februar eine Eingabe an die Kammer. Er schreibt: „Da ich mit Ihrer Für. Durch, hochseligster Gedächtnus, meine Tu 1 m e in er i s ch e n Güter ausgewechselt, ist ein Theil des andern Schermb* 2) worden, mit diesem ausdrücklichen Verstand“ was die Unterthanen jedes Theiles zuvor genossen, ihnen hernach ruhig zu belassen. Er habe sich schon einigemale wegen seiner neuen Unterthanen beschwert, da ihnen, zuwider der Tauschabmachung, die Beholzung, das Gereutmachen und die Weide vom Forstmeister verwehrt würden. Nun beklagen sich wieder zwei Gemeinden über die Holznoth, Weide- und Gereutheverwehrung. Er schliesse die Petitionen bei und bitte nur „den claren Buchstaben solchen getroffenen Auswexels für die Hand zu nehmen“ und dann zu verordnen, dass sie bei ihren alten Rechten gelassen würden. Aus einer Erledigung ddo. 28. April 1618 erfahren wir, dass Carlo Albertinelli sich beklagt, es wäre einem seiner Unterthanen ein Ross gepfändet worden, es möge befohlen werden, das Ross gegen eine leidliche Strafe oder Vergleichung, erfolgen zu lassen. „Weil Ihr im Schreiben ddo. 10. an Albertinelli Anregung thut, schreibt die Cammer, dass er Unterthan und sein Benachbarten die nothwendige Beholzung im Stangenwald von dem windfälligen und dürren oder untauglichem Holz, doch gegen Reichung eines jährlichen, im Urbar von vielen Jahren begriffenen Forstfutters3) gehabt, dasselbe aber ein zeithero auf starkes Urgiren nicht mehr reichen, befehlen wir Euch kraft dies ferner Uns Ihr mit Euren räthlichen Gutachten berichten wollet, wie und was Ursachen ein solches Forstfutter abgekommen wäre, welche Unterthanen es gereicht, auch ob es nicht, und bei welchen, wie und was gestalt wiederum anzustellen, und das Urbar in alten Stand zu richten sein möchte.“ Aus den landesfürstlichen Wäldern versahen sich nicht nur die Vicedomischen Unterthanen, sondern auch die fremder Obrigkeiten, nicht nur zum Hausgebrauche, sondern auch für den Holzhandel mit Merkantilholz. Das Vorgehen wurde verboten und abgestellt. Da bestürmten aber die Landstände im Landtage von 1620, und speciell auch der Prior von Fredniz (Freudenthal) i) Heute, wo es nichts mehr niederzubrennen gibt, um darauf Gereuthe zu machen, nehmen die Leute wohl nicht den „Petlstab“ in Hand, sondern wandern nach Amerika oder Westfalen aus. *)■ Schirm, Schutz. 3) Das hier erwähnte Forstfutter auch „Forsthaber“ bestand in der Abfuhr gewisser Quantitäten von Hafer für den Holzbezug seitens der Unterthanen. Wir kommen noch später darauf zurück. den 'Kaiser, das Verbot aufzulieben, weil „ihre Unterthanen sich ultra hominum memoriam e11 ich hundert Jahre“ neben den Vicedomischen Unterthanen in den cainmeralisehen Wäldern beholzten. Der Kaiser befiehlt unterm 1. August 1620 zur Untersuchung und Austragung der Sache, eine Commission, bestehend aus Urban Frh. v. Pölting, Felix Frh. v. Sehr Ottenbach, Herwart Frh. v. Lamberg, Hr. Seyfried Staff, Erasem v. Scheyer, Jörg Waagen, Maximilian Ho ritsch, Verwalter in Cilji und Andreas Taut scher einzusetzen. Im Jahre 1621 wendet sicli die „Sup und Gemein zu Lust hai unter Kaltenbrunn gehörig“ unterm 3. Mai direct an den Vicedom: „Als am 22. April Juri Pleschko zuWerizoue (Beričovo) wohnhaft, unter unsere Sup gehörig, einen Wagen -Holz zu seiner Hausno th dürft aus dem Stangenwald heimführen wollte, hat ihm Herr Franz Pellizerol, Forstmeister in Krain, das Ross ausspannen und hinweg nehmen lassen“ dies sei widerrechtlich geschehen da: „die ganze Sup und Gemein zu Lusthal von uralter Zeit befugt gewesen, das Holz im Stangenwald zu unserer Hausnotturft zu fällen, hcrent-gegen aber auch verbunden, solchen Stangenwald vor aller vor fallender Brunst zu verhüten“ also Feuerwehrdienste zu leisten. Sie bitten um Wieder-heransgabe des Rosses. Der Vicedom verlangt vom Forstmeister Aufklärung über den Fall, welche dieser unterm 30. Juni 1621 in dem Sinne gibt, dass sein Forstknecht dem Pleschko „als er sich frefentlichér und muthwilliger Weise unterstanden, im Ihr. Röm. Kais. Majestät reservirten Wildbann im Stangenwald, gar schönes junges Gehölz abzuhacken, unter dem Schein, als wenn er eine Fuhr Holz zu seiner Nothdurft nach Hause geführt hätte.“ Darum wurde er gepfändet. „Sie rühmen sich einer Freiheit, welche sie niemals vorgelegt oder gewiesen haben, sondern allein die löbl. Landesobrigkeit dadurch zu überführen vermeinen.“ Sie wären Andern zum Exempel zu bestrafen, da sie nicht nur für sich das Gehölz strafmässiger Weise abhacken, sondern „sich gar unterstanden, ferner das Gehölz zu verkaufen, und Kaufmannschaft (Handel) damit zu treiben und darüber heimlicher und nächtlicher Weile um das Gehölz in den Stangenwald gefahren, dan mir sammt meinen Forstknechten nicht wohl möglich ist, benanntem Wald alle Stund persönlich zu verwachen, wie dann auch die Vernunft mit sich bringt, dass solches nicht geschehen kann“. Bei den Grundobrigkeiten sei mit Klagen gegen die Unterthanen nichts auszurichten, „darüber sie das schönste Gehölz abgehakt und verkauft und sich mit der fürgebenden Freiheit berühmt“. Uebrigens seien Präjudize von Pfändungen schon da: „Als erstlich der Leonhard Camminar, dem ein Ross genommen, -— dem Lucasen S n o y zu Kashl Su- pan, ein reverendo ein Feldin,1) -— dem Simon Juritsch, rever, ein Feldin, — und dem Hanshe Suornik auch rever, ein Feldin. Und solche Pfändtungen durch meine Forstknecht in meiner Abwesenheit, doch durch Hilf Herrn Landsvizdoms Herrn Josef Panizoll seligen Unter-than, weil meine Forstknecht zu schwach gewest, in dem Stangenwald vorgenommen worden, der ihnen ihr Gebühr gegeben, die gepfändeten Ross und Feldin etc. hernach behalten, verkauft und für sich angewendt.“ Die Unterthanen hatten sich zwar öfter darüber bei der Kammer beschwert „aber nichts erhalten mögen“. „Lezlich das ein pfendte Ross, so krum und nicht drei Thaller werth, haben die Forstknecht noch bei Händen.“ Nun gingen die guten „Suppleute“ von Lustthal direct an den Kaiser, welcher ihnen zum gepfändeten krummen Gaul verhelfen sollte ! — Allerdings steckte dabei der Vicedom dahinter. Zwischen ihm und dem Forstmeister gab es nämlich Competenzconflicte, wie wir dies an anderer Stelle noch des Näheren hören werden. Im vorliegenden Falle schickt der Vicedom die Beschwerdeführer daher direct an die höchste Stelle. Natürlich langte an den Vicedom der Auftrag herab, Uber den Fall Bericht zu erstatten, was Posarell unterm 19. August that. Er schreibt: „Dass nicht weniger ich ernennte Supplicanten, als sie vor diesem, wieder den Forstmeister die beigeschlossene Clag bei mir eingebracht, aus diesem Fundament, dass gedachter Forstmeister mit dem verstorbenen Herrn Landtsvizdomb was (war) strittig gewest, und denselben ein Zeit lang keinen Gehorsam leisten, noch ihm für seine Obrigkeit erkennen wollen, mit derselben klag nach Hof gewiesen.“ Nun ist es aber richtig, dass er dieser Stelle unterstehe, was er selbst zugebe, und das Vorgehen des Vice-doms in den angeführten Beispielen beweiset. In Angelegenheit der Pfändungen glaubt der Vicedom, dass es sich nicht ohne mündliche Verhöre werde entscheiden lassen, wer Recht oder Unrecht habe. Die Supplicanten sollen eine ordentliche Klage beim Vicedom-amte einbringen. Es soll ihnen ein Verhörstag bestimmt und „nach vernommener beeder Theil Behelf und Not-turften, der Gebühr nach“ erkannt werden. 1690 wendet sich Job. Daniel von Erberg wegen seiner Beholzungsrechte an die Kammer. Unterm 2. Jänner 1691 wird der Vicedom verständiget, dass Erberg ein Memorial übergeben habe, durch das er „zu vernehmen gegeben, wassmassen er durch dessen eingebrachte Notturften erwiesen hätte, dass zu dessen Gütl Lustal ihm das Bau- und Brennholz von Alters her in dem L. f. Stangenwald gebühre, solches ihm aber hätte verwehrt werden wollen“. Die Kammer befiehlt, ihn in seinem Rechte zu schützen. 0 Stutte. Unterm 3. November 1691 wiederholt die Kammer diesen Auftrag, aus welchem wir ersehen, dass ihm das Holz durch gewisse Hubenbesitzer noch dazu gratis über die Save überführt werden musste. Die Haltung der Herrschaften dem Waldärare gegenüber war übrigens, wie wir schon öfter bemerkten, eine gar eigenthümliclie, ja gespannte. Dies Verhältniss ging schon aus den Streitigkeiten der Gewerkschaften mit den Unterthanen wegen des vielen Gereutemachens deutlich hervor. Andererseits gab es Competenzconflicte, da die Herrschaften ihre Hohheitsrechte eifersüchtig zu wahren trachteten. Diese Verhältnisse illustrirt der nachfolgende Fall. Unterm 19. Mai 1706 wenden sich Richter und Rath der Stadt Laibach an die Hofkammer mit der Anzeige, dass allen Waldschutzgesetzen zu Trotz, die im Dorfe Dobrava unweit Laibach wohnenden Unterthanen und die benachbarten, anno 1705 im Frühlinge, wo das Holz im besten Wachsthum sei, in der Sch uz a genannten Gemeinde ..in Specie auf die sogenannten Oerter Vs taioh, Viosbine, Wesaniskhe hrib, Vsshrokhe potok, Jezen kov potok und Mlakhoh zusammenrotirter zu kommen und daselbst das Waldl, in welchem lauter schönes junges Gehölz war, zu verschiedenen Malen abzubrennen und mithin solche Beholzungsorte zu Grund zu verwüsten höchst strafmässiger Weise unterstanden und angemasst.“ In diesen Wäldern hatten ausser den Laibachern noch achtzehn Dörfer gegen Reichung des Vogtei-Habers und Spinnhaares an das Vicedomurbar den Holzbezug. Sie bitten um Ahndung dieser ruchlosen That. Die Schuldigen, welche Unterthanen des Peter Anton Co del li zu Thurn waren, wurden zur Verantwortung citirt, erschienen aber laut Meldung des Bürgermeisters ddo. 25. Mai 1707 einfach nicht. Unterm 1. Juni 1707 werden sie wieder vom Landes-Vicedomamte citirt. Diese Citation wurde ihnen am 7. Juni durch den landsch. geschworenen Fussboten Thomas Struss überbracht und ihnen darin mit einer Pön von 50 Ducaten in Gold gedroht, falls sie nicht erscheinen. Auch diese Vorladung blieb erfolglos. Unterm 9. August erfolgt eine dritte Vorladung unter Androhung von 100 Ducaten Strafe. Diese Vorladungen beantworten die geklagten Dobravaner unterm 1. September 1707 dahin, dass sie das Vicedomamt nicht als ihre competente Behörde ansehen. Ihre erste Instanz sei „bei Herrn Peter Anton Codelli als Innhaber von Thurn, folgbar allenfalls der löbl. Landshauptmannischen Stelle allein“, weshalb sie auch nicht erschienen seien. „Es wirt derjenige, der an uns was zu suchen vermeint, uns entweder bei unser ersten Instanz Herrn Codelli oder bei der löbl. Landeshauptm.-Stelle als unserer gnädigen Landtsobrigkeit zu be- sprechen wissen.“ Schliesslich heisst es: „Und anbei neben Anzeigung dieser Beschaffenheit Euer gräf. Exc. uns gehs. empfehlen E. Gr. Ex. geh. N. die im Dorf Dobrava bewohnten, dem Hr. Peter Ant. Codelli nach Thurn angehörigen Unterthanen und benachbarten.“ Ueber diesen energischen Protest der „Arbeitsamben“ (so werden die Unterthanen in den Acten titulirt) von Dobrava, hinter welchen natürlich der hitzige Codelli steckte, berichtet der Vicedom unterm 5. September 1709 an die Kammer und bittet, dass zu „manute-nirung“ der I.-Oe. Regierungs-Verordnungen der Landeshauptmannschaft anbefohlen werde, „ damit dieselbe erst vorgemeldte Paritions-Einstellung nicht allein alsobald durch eine andere Verordnung aufheben und cassiren, sondern sich auch fürderhin all derlei widerrechtlichen Eingriffe in die Landesfürstliche Jura gänzlich enthalten solle“. Die Entscheidung der Hofkammer ddo. 26. September 1707 lautet dahin, dass man sich an den Landeshauptmann unter Einem um „ganz fürdersamben Bericht“ unter Beischluss des Vicedomschreibens ddo. 5. September gewendet habe, in der Streitsache solle aber inzwischen „Stillstand gehalten werden“. Unter präs. 31. October treten „Bürgermeister, Richter und Rath“ von Laibach nochmals an den Vicedom mit der Bitte um Abstrafung der Unterthanen des Codelli in Dobrava heran; diese werden unterm 10. December 1707 zwar abermals citirt, wie aber der Process geendet, ist aus den vorliegenden Acten nicht weiter ersichtlich. Nicht minder energisch tritt Franz Carl von Moscon Frh., Inhaber von Habbach, für seine Unterthanen ein. In einer Eingabe an die Kammer ddo. 16. December 1709 schreibt er, dass, nachdem seine zwei Unterthanen Jerny Laboda und Thomas Tombshitsh im Vicedom-Forste im Jahre 1708 für Ausarbeitung zweier Schiffe zu ihrer Notdurft die nöthigen Bäume im Stangenwald gefällt, hätte der Forstmeister ihnen 1 fl. Strafe dictirt und ihnen so wie andern seiner Unterthanen den Zutritt zum Walde bei Vermeidung der Pfändung zu verbieten, „widerrechtlich sich unterstanden und angemasst“. Da nun diese Unterthanen über 30 Jahre für ihre „Hausnotdurft das nothwendige Bau- und Brennholz im genannten Walde ohne ainiche Stöll- oder Begrüssung unperturbirt, praevalirt haben“, wäre es unbillig, wenn sie züwider der klaren krainischen Landesfreiheit und Landhandfeste Fol. 2 § 3* 1) so behandelt würden. Moscon verlangt, dem Forstmeister alle fernere i) Der eitirte Paragraph der Landhandfeste von 1598 lautet: „Item wollen Wir auch was ein Mann in unserm Land zu Crain in Nutz und berueblicher gewehr herbracht hat, das in des niemandts I entwer, noch davon treibe, dann mit dem rechten allein.“ „Eigenthätigkeit und Pfändung in Beherzigung, dass sonst seine Unterthanen in Ermanglung des nothwendigen Holzes Haus und Hof verlassen müssten“ einzustellen. Ueber die Gegenleistungen der Unterthanen für das Beholzungsrecht werden wir weiter unten noch zur Sprache kommen. Aus dem eben besprochenen Falle geht aber hervor, dass man den Begriff „Hausnotdurft“ sich als sehr elastisch zurechtlegte. Ursprünglich dachte man sich darunter wahrscheinlich nur das Brennholz und etwa das nothwendigo Bauholz für die Häuser. Hier wird das Bauholz für Schiffe als „Hausnotdurft“ beansprucht. Um das gedachte Jahr waren es vielleicht nur Einbäumler, oder kleine Fahrzeuge. Wir ersehen aber aus der Geschichte der Saveschifffahrt, dass diese zuletzt zu einer Grösse an wuchsen, welche man 1709 noch gar nicht ahnte. Eine Bronzefigur, gefunden beim Ab-tragen des „Fiirstenhofes“ in Laibach. J1 Dem Erdbeben vom 17. April 1895 fiel unter Jste vielen anderen Gebäuden auch das unter dem Namen „Fürstenhof“ bekannte Fürstlich Auersperg’sche Palais in der Herrengasse zum Opfer. Es war das bedeutendste Herrenhaus Laibachs1) und von Wolf iS Engelbrecht Grafen v. Auersperg um 1642 erbaut. Aus diesem Jahre liegt ein Revers ddo. 30. Mai Đ vor, mit welchem der Erbauer für sich, seine Erben M und Gebrüder Hörwarth und Johann Weykhart be- raj kennt, dass, nachdem er in ihrer „am Neumarkt zwischen der Mülnerischen Erben Haus gelegenen " Behausung ein neues Gebau aufgeführt und solches Fis zu Akkomodirung seiner Althane erhöht, also dass ich mich nothwendig gemeiner Stadt inneren Ringmauer gebrauchen müssen, welche mir der Edl ehrenveste, fuernembe fürsichtig, ehrsam und weise Herr N. Bürgermeister Richter und Rath der fürstl. Hauptstadt Laibach aus guter Nachbarschaft concedirt etc. und bewilligt, wie auch den Thum auf mein fri. Zusprechen willkürlich auf eigene Unkosten und Spesa abtragen und erniedern lassen, dass ich noch meine Nachkommen oder Besitzer des Hauses inberührte Ringmauer nichts brechen, weder einige neuen Fenster ein-setzen solle. Benebens so ist dieses expresse Ehr. Magstr. Vorbehalten und reservirt worden, dass in Zeit der Noth (der allmächtige Gott wolle es auf ewige Zeit ver-hüthen) 'gedachter Magstr. des an die Ringmauer aufgeführten Gebäudes ohne einige Irung, Hindernuß und Widersprechen wie Andrer der Stadt Ringmauern und Thürmen sich zu prävaliren und zu bemächtigen Jus und Macht haben solle.“ Diese Altane stand auf einem Thurme, welcher wieder über den Ruinen eines Römerthurmes erbaut war, wie ja ’) Cf. auch Valvasor XI., p. 671. die ganze mittelalterliche Ringmauer, an welche sich hier das Palais anlelmte, auf die alte Römermauer aufgesetzt war. Cf. „Argo“ IV., p. 187 und Taf. IV. Beim Abtragen des Gebäudes im Jahre 1897 fand man nun die in Fig. 1 abgebildete Bronzefigur. Dieselbe ist 7-3 cm hoch und scheint einen Pagen darzustellen. Den Kopf dekt ein Hut mit aufgestülpten Krampen, das Haar fällt in sechs starken Locken auf die Schulter, über weiche ein kleines Mäntelchen am linken Arme hängt. Die rechte Hand ist gegen die Hüfte gestemmt und berührt einen, an einem Bande, welches über die rechte Schulter läuft, hängenden Beutel, die Linke umfasst einen kurzen Degen, welcher bis zur Mitte der linken Wade reichend, eng: am Schenkel anliegt. Das Figürchen steht auf einem Bärenkopfe, welcher von einem 6 mm weiten, kreisrunden Loche quer durchbohrt ist, in welches irgend ein Gegenständ eingehängt wurde. Am Rücken der Figur äsfe ist parallel zur selben eine 6%5 cm lange und 8 mm breite Flansche, rechtwinklig umgelegt, angegossen, Pt» welche vom Figürchen 3—5 mm weit absteht. Der ||||k Zweck derselben konnte nur der sein, hinter einen lllll breiten Ledergürtel gesteckt zu werden, So dass die Figur über denselben zu Stehen kam. Durch die H Oeffnung im Bärenkopfe wurde dann ein Ring ge-H zogen, an welchem vielleicht Schlüssel öder ein Geld-W beutel, vielleicht ein Necessair mit Essbesteck oder JL dergleichen hingen. Bezüglich der Zeitbestimmung dürfen wir nicht jgpf fehlgehen, wenn wir das Stück als italienische Arbeit P aus dem Ende des XV. oder Anfang XVI. Jahrhun- l. derts betrachten. Milliner. Neue Funde in Laibach. An der Stelle des sogenannten Redoutengebäudes, dem ehemaligen Jesuitengymnasium nächst der St. Jakobskirche am „Alten Markte“, wird gegenwärtig ein neues Schulhaus gebaut. Beim Ausbrechen der Fundamentmäuern des alten Gebäudes fand man dasselbe pilotirt, da der Grund als schlammig und lehmig sich erwies, da der einstige See bis an den Fuss des Schlossberges reichte. Dem Redoutengebäude, gegen den Laibachfluss hin, gegen1 über, wird gleichzeitig der Grund für einen Neubau ausgehoben, welcher an die Stelle jenes Hauses Nr. 11 zu stehen kommen soll, bei dessen Abbruch die im „Argo“ VIL, p. 168 publicirte Inschrift des Q. Polius Vitalis gefunden wurde. Schon 1863 wurde vor diesem Hause ein Grab von U4 m Länge, U09 m Breite und 70 cm Tiefe gefunden, welches aus vier, 18 cm dicken seitlichem Steinplatten und einer aus zwei Stücken bestehenden Bodenplatte bestand. Die Deckplatte war zertrümmert, das Grab leer, daher schon früher einmal geplündert. Dieses grosse Grab Hess darauf schliessen, dass liier eine Strasse vorüberzog und die Gegend zugleich extra muros lag. Die jetzigen Grabungen bewiesen, dass die Strasse aus Unter -krain, welche den Zug der heutigen Unterkrainerstrasse hatte, an der Stelle des Hauses Nr. 11 den Laibachfluss übersetzte, wo auch die Brücke gestanden haben muss, Man fand nämlich den Stein dam m der Strasse, welcher vom Ufer her gegen den höher gelegenen Theil um den Fuss des Schlossberges herüber gebaut war, um die Strasse horizontal überzusetzen. Der Damm, aus Guss-mauerwerk hergestellt, war hier 5 m breit sichtbar; da das benachbarte Haus Nr. 9 auch mit auf dem Damme steht, so ist nicht bekannt, wie weit es noch unter dessen Hausmauern reicht. Im Hofraum dieses Hauses fand man im Juli 1899 in 2 m Tiefe an der Grenze des Ur-bodens Trümmer eines grossen Do Hums, Stücke von Leistenziegeln, ein Stück eines Pii ums sammt Schaft schuh, zwei sichelartig gekrümmte Messer, eine Zange, einen Meissei und anderes Eisenzeug, Alles mit schönem Vivianitüberzug, und eine Münze der Agrippina. In den Fundamenten des Redoutengebäudes fand man jetzt in 2 m Tiefe eine schöne Grablampe mit Maske und FORTIS, einen sogenannten „Pferdeschuh“ und eine Eisenhaue, ferner zwei bronzene Fibeln, Armringe, eine Haarnadel von 24 cm Länge, Beschlägstücke von Gürteln, ein Salbenfläschchen aus gelbem Glase, nebst Münzen von Augustus bis Honorius, endlich einen Handmühlstein. Aus späterer Zeit stammen einige Gefässe aus Thon und Glas, ein grosser Reibstein nebst einer Silbermünze Rudolfs II. für Ungarn von 1580. Müllncr. Das Portrait eines de Fin in Hamburg. (Eine tragikomische Geschichte ) Im Besitze des jüngst verstorbenen Herrn Jakob Pini in Hamburg befand sich ein Oelgemälde, welches einen vornehmen Mann, in einem Lehnstuhle sitzend, darstellt ; in der oberen Ecke ist ein Wappen gemalt, mit einer Inschrift, der zu Folge der Mann Emanuel Pini heissen soll, und im Jahre 1638 portraitirt wurde. Herr Jakob Pini vermuthete im Bilde einen unbekannten Ahnen, und da letzterer als Herr von Jablanitz und Gutenek bezeichnet ist, wendete er sich an den hohen krainischen Landesausschuss um Auskunft, mit dem Bemerken, es wäre für ihn von grossem Interesse, etwas Näheres über die dargestellte Persönlichkeit zu erfahren, sowie auch, in welchem Verhältnisse der in der Inschrift genannte Emanuel Pini zu derselben gestanden haben mag. Das Blatt erscheint in ungezwungener Folge 12mal im Jahre, 1 Es stellte sich nun heraus, dass irgend ein Specu-lant auf Herrn Jakob Pini’s Beutel eine Fälschung der Inschrift vornahm. Das Wappen ist nämlich das der Lazar ini und aus den Acten des Musealarchives ergab sich, dass ein Franz Lazar ini, Sohn des Jakob Lazarini eine Helena Fini, Freiin auf Jablanitz und Gutenegg, Tochter des Frh. Emanuel Fini, ehelichte. Der erste Sohn Franz Jakob Lazarini war 1640 geboren. Der Vater der Braut hatte sich daher, wahrscheinlich aus Anlass der Hochzeit, malen lassen, aber anlässlich der Ehe der Tochter mit einem Lazarini, das Lazarinische Wappen beisetzen lassen. Die Inschrift lautete daher ursprünglich: EMANVEL . FINI . S¥ R1?1 IMP! COM? PAL : LIBERQ . BARO. --------' —.i) IABLANIZ . ET . GVE TENICK. AE TAT IS . SVE. LXVI . ANNO . MDCXXXVIII. Gott weiss nun, wie dieses Bild aus Krain aus dem Lazarinischen Besitze nach Hamburg verschlagen wurde? Dort fasste ein speculativer Geschäftsmann den Gedanken, es bei Herrn Pini gut anzubringen, was ihm auch in der Weise gelang, dass er das F des Namens FINI durch einen Pinselstrich in ein P verwandelte. Laut eines Briefes des Rechtsanwaltes Poelchau in Hamburg hatte Pini 2000 Mark für das Bild bezahlt, da er offenbar einen Ahnen im selben ei’blickte, und sich schon als krainischen Adeligen fühlte. Berichterstatter rieth, den fraglichen Buchstaben mit Röntgenstrahlen untersuchen zu lassen. Unterm 22. Juli 1899 drückt Herr Pini dem hohen Landesausscbusse seinen Dank für die Auskünfte aus und schreibt: „Für die so überaus gründliche und erschöpfende Auskunft auf meine Anfrage habe ich meinen allerverbindlichsten Dank zu sagen. In Folge der Andeutung des Herrn Professor Müllner habe ich die auf dem Bilde befindliche Inschrift genau untersuchen lassen und hat sich dabei die von Herrn Professor Müllner geäusserte Vermuthung, dass der Name „Fini“ später in „Pini“ umgeändert ist, als richtig bewährt. Wann und durch wen diese Fälschung vorgenommen wurde, habe ich bisher nicht ermitteln können.“ Die Hoffnung, Landstand von Krain zu werden, wurde somit zu nichte. Der gute Herr starb bald darauf, und das Bild ging laut Mittheilung des Rechtanwaltes Herrn Poelchau, welcher sich nach noch lebenden De Fini’s erkundigte, an einen derselben über, der es käuflich erwarb, wie uns jüngst Herr Poelchau schrieb. Müllncr. *) Zweifelhafte Buchstaben in der Abschrift des Hrn. Pini. = 8 Mark, halbjährig 4 K = 4 Mark. —1