A « t ° ''M^ » l » t t. ^°< 110. Kamstag den 12. Keptember 1835. EffUbernial - Verlautbarungen. I. 1277. (2) Nr. 2c»oc>9. Kundmachung. Vtl der fieyermarklschen Baudlrection ift die Stelle eines Dauinspeclors m»t dem jahrll' chen Gehalte von 1200 st. Eonucntions-Mun: ze, in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, haben sich über dle Kenntniß und Befähigung »N allen dre» Baufachern auszuweisen, und ihre gehörig documenNrten Gesuch? längstens b>s Ende September l. I., bei dem fiepermarkl« Ichen Gubernlum einzureichen. — Lalbach am I. September itt35. Benedict Mansuet v. Fradenek, k. t. Gubermal-Secrnar. Klavt- uno lanvrechtltche Verlautbarungen. Z. 1267. (2) Nr. 7Z56. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Kram wird dem unbekannt wo befindlichen Ignaz Merk, und dessen gleichfalls unbekannt wo befindlichen Erben, mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es haben wider dieselben bei diesem Gerichte die Maria Melk'schen Erben, Nikolaus, leopold, August, Anton, Bernard, Franjisca, Nepomucena und Maria Merk, dann Joseph Elfner, als Vormund des Wolfgang und der Johanna M^k, und I)i. Lmd-lier, als Eurator deß abwesenden Franz Merk, wegen Erkennung, daß der nnt dem itgiilmar» Ausweis cl^o. i0. Iun« »817, nach N»clas Merk für Ignaz Me^k «ntabullrte Betrag pr. 25o ft für gezahlt anzusehen sey, die Klege angeb acht, und die Togiatzung auf den 7. December l. I. um cj Uhr srü^e vor d,esem Gerichte angeordnet. Da der Aufenthaltsort dcs Beklagten Ig» naz Merk und dessen Erben diesem Gerichte unbekannt, und weil sie Ultlllicht aus den k.k. Erblanden abwesend sind, so Hal man zu deren Vertheidigung und auf deren Gefchr und Unkosten den Hierort,gen Hof. und Genchisl Advocate« Dr. Zweyer als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Iqnaj Merk und dessen allfällige Erben werden dessen zu dem Ende erinnert, da-mll sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Recklsbehelfe an die Hand ,u geben, oder auch sich selbst emen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt lm rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten w»ssen wo« gen, insbesondere, da sie sich d,e aus ihrer Verabiaumung entstehenden Folgen selbst bel« zumessen haben werden. Lalbach am 1. September l855. Z. 1244. (3) Nr. 7529. s d i cGt. Von dem k. k. Stadt« und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen der Theresia Machkoth, als Vormünde» rinn «hrer Kinder Johann, Icseph und The» resia Machkoth, als väterlich Johann Mach-koth'schen Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 24. Juli i835 verstorbenen Johann Machkoth, die Tagsatzung auf den 5. October i8Z5, Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. f. Gtadt, und kandrcchte be» stimmet worden, bei welcher alle Jene, wel? che an diesen Verlaß auß was immer für ei» Ntm Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen , solchen so gewiß anmelden und recbtsgel» tend darthun sollen, widngens sie d«c Folgen des §. 8l4 b. G. V. sich selbst zuzuschreiben habin werden. ?a,bach den 29. August ,835. Z. !2/,7. (Z) " Nr. 7495. Von dem k. k. Stable uno ?andrechle m Kram wno bekannt gemacht: Es sei über An« suchen dcs Matylas u5id der Elisabeth Zh6p, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schul« denlatt nach dem am 6. Juli l. I. versterbet nen Malhlas Zhop, Bibliothekars, die Tag» 6l2 satzung auk den 5. October l. I., Vormit« taqs um 9 Ul)r, vor diesem k. k. Stadt- und itandrtchce bestlwml worden, be» welcker al^e Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für e,mqen6 sie die Folgen des §. 6»4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. kalback den 29. August ,835. H. 125g. (Z) Nr. 743o. Edict. Von dem k. k. Stadt, und Landreckte in Kroln w«cd bekannt gemacht, daß am2Ü. Seo^ lember l. I., Vormlttaqs von g b>s l2 und Nachmittags von 5 bls 6 Uhr, d,e versteige« rungswelse Verpachtung der zum Joseph und Mar^a Trontel'schen Verlasse gehörten Grundstücke , alv.- 3) des Ackers na Vi-In, mit ,2 Mcrling Anbau; I>) des «ckers 8ul, Nr. ?5l, Mlt 6 Merging Anbau z c) des Ackerß sad Nr. 693, 6g4 und 72g, mir i3 Merllng Anbau; <1) d«r Wiese unter Rosendack Di^liuje, mit l6 Zentner Heuerirag, und c;) des GemelNMlthe»les am Vollli-^ mit 5 Zentner Elnm-eu, am Orte dieser Realitäten Statt haben wird, wozu dl? Pachtlulilgen zu erscheinen mlt dem elngellden werden, daß sie lne Pachlbedmg-niss? hlerorts emsehen können, und am Tage der Licltation vernehmen werden. Lalbach den 29. AuauN »835- Mmtliche Verlautbarungen. Z. 1265. (2) Nr. 7609) w63. UI. K u n d m a ch u n g. Für die zu orgatufirende k. k. Gcfallenwa-che im Bereiche der unterzeichneten k. k. Eamc-ral-Gefallen,Bezirks-VerwaltUl!g werden i3, einfache, oder 44 einfache und /^ doppelte Betten, und nach Umstanden auch deren mehr oder wcnigcr benöchlget, und zwar mit den nöthigen Bettcrfordernisscn, welche für jedes Bnt m einem Strohsacte, Kopfpolster, vier Lein> tüchen,, üiner Sommer- und einerWinterd^^e bestehen. — Die Beistellung wird an Privatunternehmer im Wege der Hcrabmmdcrung, wozu bci dieser Eameral'Bezirks-Vcrwaltu^g am 29. d. M. eine öffentliche Versteigerung abgc« halten werden wird, unter folgenden Bedingungen überlassen werden: I. Hat der Unternehmer die Verpflichtung, jede Postuung der k. k. Gefaslcnwache im Bereiche der gefertigten Eameral-Bezirks-Verwaltung die nöthige Zahl Bettstätten, Srrohsacke und derlei Kopfpölsler, Leintücher und Decken binnen einer Zeit, die in den Licitütlonsbcdmgmssen bestimmt ist, beic zustellen, die Scrohsäcke und Polster in be< stimmten Zeiträumen neu zu füllen, das Lein« zeug und o.e Decken gleichfalls nach Ablauf ei» ner festgesetzten Zeit zu reinigen und zu erneuern. — ll. Alle diese Gegenstände bleiben ein Eigenthum des Unternehmers, für deren Be< nützung lhm nach der Zahl der Köpfe, für wel« che die Betterfordermsse besorgt werden, und nach der Dauer der stattgefundenen Benützung, demnach eine Miethe nach Köpfen für jeden Tag, in einem Betrage und in monatlichen Raten entrichtet werden wird, um weichender Mlndestfordernde die Bcistellung erstanden hat. — III. Die Miethe wird auf die Dauer von neun Jahren abgeschlossen werden. —IV. Die Ausblethung wird, je nachdem sich Unterneh» mungslustlge bei der Herabminderung ein« finden, dezlrkswclse, oder für den ganzen Um» fang dieses Eameral-Bezirkcs Statt finden. >— V. Sollte sich ein Unternehmer verbindlich machen, statt der hölzernen Betten oder Eava« letti, eiserne Bettstätten beizustellen, so würde lhm bei sonst annehmbaren Bedingungen der Vorzug gegeben werden. — VI. Jedermann, welcher zur Versteigerung zugelassen werden will, hat eine Slchcrstellung für die Miethe der Bettcrfordernlsse eines Compagnie-Bezirkes mit Ein Hundert Gulden ,m Baaren, oder in verzinslichen Staatsschuldverschrcibun-gen nach dem Courswerthe, oder mittelst emer schon vorlausig von der k. k. Kammerprocura-tur geprüften und als gesetzmäßige Sicbcrstcl-lung anerkannten Hypothekar - Verschrcibung vor dem Beginnen der Versteigerung bei der Licl? tations-Eommlssion zu erlegen. — Die übrigln Vcrstc,gerungsbedingmsse können bei dieser k, k. Cameral-Bezlrks»Verwaltutig eingesehen wer» den. — Von der k. k. Cameral-Bezlrks-Nevs waltung Görz den I. September ,835. Z. 1280. (2) Nr. l,9^. Edict. Bci dem k. k. Verwaltungsamte der Vtaati-herrschaft Landstraß wcrdcn am 2». September l. I. Vormittags von 9 bis 12 Uhr folgende Wemzehente,. Bergrechte und Zinsweine entweder einzeln, oder im Ganzen zusammen auf sechs nacheinander folgende Jahre, mit Inbegrij^ der heurigen Fecvsung, llcitando verpachtet werden, nämlich: Die Weinzehente sammt Berg- 6i3 rechten im Weinberg bci Arch, in 8^u2^«> ber^, in ^olieni^, in Vlldinn^oi^, in Birn-berg, in I^Lci^iveicI^ in 'i^cl^IIo, in An-zenberg, in Iurmannsbcvg und in Oder- und Unter-Notschberg; dann die bloßen Bergrech- te in Scheroimig, tn Zelline7 in Ziric, in ©ro&ifct)C/ in Gadovapetsch tint) in Gasitze; fcann t>te 3>nßn)f'ne *n Zirie, in Rauno, in Smednig, tn Schabiek, inDobrava, in Lau-genarch, inVii'oIa^ tnVidau, in @t« Slgneö/ in SRietcrborf/ in Cbet* unD Untec*Poversclije, in Bresje, in Pnchdorf, tn llnterbcrg, in Jellenie un& in KorsteUe: troju tie 'üadjtliebs Haber emgeladen werden. — K. K. Vermal-tungsamt Landstraß am 4. September iäZ5. Z. I2ä6- (3) N°r. l442372662. Z. M. Concurs« Verlautbarung. ^Im Bereich? der k. k. illorischen Eameral» G fallen-Verwaltung lst elne sameral-Bezirkse Commissars-Stelle zweiten Ranges, mtt dem Gehalte von Acht Hundert Gulden m Erledigung gekommen. — Diejenigen, wclche sich um diese Dienstesstelle, oder >m Falle dieselbe durch einen Eonc^pisten der k. k. »Nyrischen tza< merallGefallen-Verwaltung / oder durch einen Official dcr derselben unterstchenden Camtral-Vezlrks» Verwaltungen besetzt wcrden sollte, um eiyen dadurch erledigt werdenden Platz bewerben wollen, haben ihre Gesuche,m vuige-gischnebenen Dienstwege lä,igstcns bis >3nde September i655 hierorts cmzubrmgen, und sich darin über die nnt gutem Erfolge zurückgelegten juridischen Studien, über dle erwor» denen höhern Gekälls - Kenntmsse, über chre Gprachkenntnlsse, bisherige Verwendung und Moralität auszuweisen. — Auch haben sie die Erklärung beizufügen, ob und m welchim Grade sie wlt einem oder dem Andern Beam« ten dieser kameral-Gtfatten'Verwa.ltunll., oder dcr lhr unterstehenden Vezuks-Verwaltungen verwandt oder verschwägert seien. — Von der k. k. »llorlschtn CamerallG'fallel'.-Verwaltung. kaidach am 3i. August i3Z5. Z. 12/49. ^) Nr. 709(^7« 1. Vtraßen - !licitations - Ankündigung. Nachdem die Erweiterung des Engpasses im Orte Unterplrkendurf an der Wurzner-Gtraße, um den buchhalterisch richtiggestellten Betrag y^si 329 st. 47 »)2 kr., m Folge löbl. f. f. iandeeblNHiDlrectlolis-Verordnung v»m 25 j«9< Auquss l. I., Z. 255i, und hohen Gubermal»Decrete vom 11. Juni l835, Z. 16096, genehmiget worden ist, so wird h,erüber am 11. dieses im Amtslocale des Be-znkts Michelstetten zu Kralnburg, hinsichtlich dcr Wiederherstellung der the'lwelse zerstörten Straßen - Stützmauern »m 6lc?i-lnnÄ I^6li am ?olbslberge, m,t dem F,scalpre,je von 236 st. 52 kr., aber am 12. d. M. be« der löbl. Ve» zlrks-Expositur zu Neumarktl, jedksmal Vo?» mittags von 9 bis Z2 Uhr zur Mmuendo-Vcr-steigerung gelchritten, wozu Uebeinehmungs» lustige m,t dem Beilaye emgeladen werden, daß die dießfall-ge Baudevlje und licital,ons-Bedingnlsse tägllch h«er, am L'citationstage aber bei den benannten Bezlrksobrlgketten selbst eingesehen werden können. — K. K. Straßen-Eommissariat Kramburg den 2. September i855. Z. l253. l3) Nr. »4656^360. V. Sc. Nachtrags - Verlautbarung. In Folge eincs hcrabgelangtcn hohen Hof-kammer-Decretes wird in Absicht auf die Verpachtung des Verzehrungsstcuerbezugts in der Provinjial-Hauptstadl, auf die Dauer der drei Verwaltungsjahre ,836, 1637 ^t, ,tt36, Nachsiehendes bestimmt: 1) Nachdem mit dem Beginne des künftigen Verwaltungsjahres wegen den eintretenden Aenderungen m der Ver» steuerungsweise der gebrannten geistigen Flüssigkeiten die Einhebung der Gebühren der allgemeinen Ve'.zehrungssteuer bei der Einfuhr die» ser Gegenstände in geschlossene Sladtt, mit Ausnahme des Gememdezujchlagcs, aufzuhören hat, so wird zu Folge Anordnung der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer von dem der Ver-pachiungsverhandlung für den Bezug der Ver« zehrungbstcuer zum Grunde gelegten Fiscalpre»-se pr. 6ciuoc) fi, d. i. ^cchszig Tausend Gulden C. M., die mit dem Erträgnisse aus diesem Objecte, jedoch ohne Gememdezuschlag, »m Ver, hältnisse stehende Summe vr. Drei TausendGul-den in Abschlag gebracht, sohin zum Ausrufspre»-se der Betrag mit lieben und Fünfzig Tausend Gulden E. M. sür die landesfürstliche Verzch« rungssteucr angenommen. — l) In Gemaßheit des VerzchruniMeuergcsetzcs sind Durchzugsla« düngen uon dem Erläge der s'^zchrung^euer frei, wenn sie von einem Bestellten des kmien-amtcs bis zum Allstrüte begleitet werden, und eben so werden d,e Transito-Ladungen ohne Entrichtung dcr Vcrzcyrungssteuer zugelassen, wenn sie unter der Sperre der GefallsvcrwaltunK bleiben. Es wl>d demnach in Folge Anordnung der hochlöblichen k. k. allgemeinen Hcfkammer in Vetrcffder Elnhebung der Verzchrungssteue« von Vrodfrüchlcn festgesetzt, daß künftig die 8i/» Gebühren, wie es die mit dem k. k. illyrischen Oubernial-Circulare <1äa. i^. November i83l, Nr. 255^0, kundgemachte gesetzliche Bestim, mung entHall, bel den Mühlen abzufordern seyn werden. — Diese Bestimmungen und rück-sibtlick Bedingungen werden nachtraglich zu den von der k. k. lllyrischen Cameral-Gefallen-Verwaltung unterm Za. August l8,)5, Nr. 1426^2)01 V. St., bekannt gegebenen Ver, steigerungs-Bcdingnljsen zur Kennmiß und Be-nehmungswissenschaft der Pachtconcurrenten ge» bracht. — Von der k. k. illyr. Camerat-Gefal^ len zu erlegen haben wird; endlich, daß tue Bedlnqmsse bloß darin bestehen, ganz gute Materialien und sollde Arbeit zu liefern, und dlese Bauten bis Ende September d. I. zu vollenden sind. — K. K. Straßenbau-Com, mlssatlat. Lalbach am 5 September i835. vermischte Verlautbarungen. Z. l26l. (2) Nr. 56^. G d » c t. Pon dem Bezilksgtlichte ^öNand in Unt,s. slain wild hiemit aNgemein betannr gemacht: VS feoln in der Gxecutionssache der t. t. Kamm«!« pcoc^latul zu Laidach, in VerttetnnK des dchen Aerarii, wider Mathias Klobutschar von Scbip. pcck, puncw einer Tabalcontlabandstrafe pr. 236 fl. c. 8. c, zur Vornahme der, vom hochlödl. t. l. Stadt- und Landreckte mit Bescheide 6än. Laii. dach den 2Ü. April »635, tZ. g. 5562< bewlNiglen Belsselgecung der. dem genannten Execute« ge» borigen, zu Scdipveck lieqrnden, dcr Hereschafc Tschernembel 5ub Rect. Nr. »25 diensldaren, uno sammt Wobn. und WirthschaflKgebäuden «uli Consc »Nr. »4 auf »i5 ft. gcnchciich abacschäßten l^4 Vude, die Taqsayuntzen auf den 25. Juli. 24. Augulk und 26. September l. I., jederzeic Bormiltags 9 — »2 Uhr. in loco dec Realität mit dem Anhange angeordnet rrorden, daß. wenn die genannte Yudrealität bei der ersten oocr zwei ten Tagfahung nicht um oder üdec den S^äz. zungsivtltd an Mann gebracht rreroen tonnte, selre bei der dritten auch unter demselben hintangege» den werden würde. Das 3chähungsprotocoN und die Licitations» dedingnisse tonnen zu den gewöhnlichen Amtsflun» den hier eingesehen werden. BeziltSgericht Poliand am 6. Juni ,635. Anmerkung. Hei der zweiten Feilbietungs« Tagsayung hat sich lein Kauflustiger ge« meldet. Z. 987. (7) "" Bekanntmachung. Die unterzeichnete Vorstehung der, von der k. k. illyrischen hohen Landesstelle sanctio-nirten kaufmännischen Lehranstalt bringt hiermit zur Kenntniß, daß sich d»e Aufnahme der Zöglinge in dleses Institut für das nächste Schuljahr mtt Ende September schließt. Darauf Rcstectirende können die Statuten der An« stalt unentgeldlich gegen portofreie Bncfe er: halten. Die Lehrfacher sind: Die Rcligionslehre. „ Merkantilrechenkunst. Der kaufmannische Geschäfts- und Eor- respondenzstyl. Die Waarenkunde. „ Calligraphic oder Schönschreibekunst. „ Handels- und Gewerbskunde. „ Handelswissenschaft. Das Handels « und Wechselrecht. Die kaufm. Buchführung, einfache und doppelt italienische. „ deutsche, italienische, französische und englische Sprache. Das Zeichnen. Die Musik, bei freier Wahl des Instru< mentes. Laibach den 3o. Juli i835. Jacob Franz Mahr, Vorsteher.