Berichterstatter Derbitsch: In Folge Sitzungsbeschluffes vom 22. d. M. wurde diese Petition dem Straßencomite zur Behandlung zugewiesen. Diese Petition enthält zwei Punkte, nämlich die Subvention der Cerna Straße aus dem Landesfonde, und die Erwirkung des Ausbaues des steiermärkischen Theils dieser Straße. Wollte mir das hohe Haus vielleicht das Verlesen der Petition nachsehen? Die Petition ist ziemlich ausgedehnt, sie enthält 4 Bogen, die Gründe lassen sich aber mit wenigen Worten darstellen. Präsident: Wenn Niemand der Herren verlangt, daß die Petition per extensum vorgelesen werde, so gehen wir auf das Ansinnen des Herrn Berichterstatters ein. (Niemand meldet sich.) Ich bitte also uns auszugsweise von der Petition in Kenntniß zu setzen. Berichterstatter Derbitsch (liest): „Hoher Landtag! Das dahin gestellte Begehren, daß der Landesausschuß beauftragt werde, sich bei der hohen Staatsregierung an den steiermärkischen Landesausschuß zu verwenden, daß der Bezirk Oberburg den ihn betreffenden Straßen-antheil ver Cerna Straße ohne Verzug ausbaue, wird damit begründet, daß die Straßenstrccke im Bezirke Stein in der Länge von 5680 Klafter vollendet, der steierische Antheil aber in der Länge von % Stunden ganz unfahrbar ist, und diese Straße für den Bezirk Stein gar keinen Werth hat, so lange der steierische Antheil nicht hergestellt und dem allgemeinen Verkehre übergeben sein wird, und daß selbe das Interesse des Bezirkes Oberburg an der Cerna Straße ein größeres als jenes des Bezirkes Stein sei. Zur Begründung des Begehrens, daß auf die Erhaltung der Cerna Straße jährlich aus Landesmitteln ein, wenigstens die jedesmal auszuweisenden Kosten der Erhaltung der Kunstbauten deckender Beitrag geleistet werde; — führen die Petenten an, daß für die Herstellung dieser Straße im Bezirke Stein bis jetzt ein Kostenbetrag von 37.000 fl. und hiervon auf die Kunstbauten ein Theilbetrag von 17.000 fl. verwendet worden sei, und daß die Straßenerhaltung fortwährende namhafte Kosten insbeson-ders zu Winterszeiten durch Lawinen und Erdabrutschungen verursachet, dabei aber die vollendete Straße hervorragenden Werth für die Stadt Laibach und für Obcrkraiu hätte. Das Straßen-Eomite hat sich in der Ansicht ge-einiget, daß der Petition in dem ersten Punkte in Erwägung des Umstandes, daß die fahrbare Herrichtung des steierischen Antheiles eine Lebcnsbcdingung für die im Bezirke Stein hergestellte Eoncurrenzstraße sei, Folge zu geben wäre. In eine definitive Entscheidung des zweiten Begehrens fand sich aber der Ausschuß nicht einzulassen, weil sich einerseits nur mehr um die Erhaltung der hergestellten Slraßenstrccke handelt und durch eine zweckentsprechende Eintheilung der zu erhaltenden Straßen die Last der Verpflichteten wesentlich erleichtert werden kann, andererseits aber das Slraßeugesetz vom 14. April 1864 im §. 10 für die Erhaltung kostspieliger Eoucurrenzstraßen den Eoncurrenzpflichtigeu einen Beitrag aus dem Landesfonde in Aussicht stellt, und weil vorliegend das Begehren bezüglich einer Subvention ganz unbestimmt ist, und der jährliche Kostenbetrag für Erhaltung der Kunstbauten nicht einmal approrimativ angegeben wird, und die Größe und Beschaffenheit der zu erhaltenden Kunstbauten nicht bekannt sind. Zu einer meritorischen Entscheidung des Gegenstandes wären vorläufig die einschlägigen Erhebungen im Wege deö LandesauSschuffcs einzuleiten. Dieses vorausgeschickt wird beantragt: 1. Der Landesausschuß werde beauftragt, sich bei der hohen Landesbehörde und dem steierischen Landesausschusse kräftigst zu verwenden, daß der Bezirk Oberburg verhalten werde, der Verpflichtung den ihn treffenden Antheil der Cerna Straße herzustellen, nunmehr ohne Verzug nachzukommen. 2. Bezüglich des von den Gemeinden des Bezirkes Stein gestellten Begehrens um Ertheilung einer Subvention aus Landesmitteln in dem für Erhaltung der Kunstbauten jährlich auszuweisenden Kostenbeträge wird der Landesausschuß beauftragt, vorläufig diesbezügliche Erhebungen zu pflegen, und die geeigneten Anträge dem nächsten Landtage vorzulegen. Präsident: Wünscht Jemand int Allgemeinen über die beiden Anträge das Wort? Abg. Freiherr v. Apfaltrern: Ich bitte um das Wort. Ich wollte mir nur erlauben das hohe Haus auf einen Umstand aufmerksam zu machen, welcher zwar im Allgemeinen die Petition betrifft, insbesonders aber jenen Punkt berührt, der die Verwendung nach Steiermark dahin bezweckt, den Ausbau der Straße auf steierischer Seite zu veranlassen. Es ist nämlich aus dem Berichte des Ausschusses ein dieses Begehren wesentlich unterstützender Umstand nicht ersichtlich, welcher vielleicht von Seite deS hier anwesenden Regierungskommissärs, Herrn Landesrath Roth, bestätigt werden könnte, der Umstand nämlich, daß der ganze Straßenbau auf der krainischen Seite unternommen wurde auf lebhaftes Andringen der steierischen Statthalterei, um dem damals bis an die Höhe der Cerna fertigen Straßenzuge auf der krainischen Seile bis in die Thalsohle fortzusetzen. Während hierauf auf der krainischen todte gebaut wurde, ist die Straße aus steierischer Seite in Verfall gerathen und thatsächlich unfahrbar geworden, — theil-weise dem Berichte des Ausschusses widersprechend bemerke ich, — daß für die krainischen Interessen die Straße von untergeordneter Bedeutung ist, indem der Verkehr vom Oberburger Bezirke nach Krain lehr wenig lebhaft ist, auch nicht lebhaft sein kann, während anderseits der Oberburger Bezirk ein lebhaftes Interesse daran hätte, daß eine Straße aus dem dortigen Thale nach Stein führt. Es wurde somit auö Gefälligkeit für das Nachbarland Steiermark diese Straße mit einem Kostenaufwande von mehr alS 37.000 fl. gebaut, welcher Aufwand den Bezirk, — ich kann es aus eigener Erfahrung bestätigen, — auf sehr arge Weise gedrückt hat. Nun ist die Straße auf der krainischen Seite vollendet und fahrbar, auf der steierischen Seite aber nicht, so, daß diese Straße faktisch nur einem Paar unbedeuteu-den Ortschaften dient, welche sehr wenige Produkte zw verführen haben. Der Vortheil, welchen diese Ortschaften aus der Straße ziehen, wird bei Weitem durch die an- Begründung des Antrages Toman wegen Bestellung von Förstern. — Bericht des Straßencomites wegen Einreihung der Vigaun- Zirkniyer Gemeindcstraße als Concurrenzstraße. Poslanec dr. Toman (bere): „Naj slavni deželni zbor sklene: Deželnemu odboru se daja naloga, da naj pre-vdarja, kako da naj bi se naj koristneje in naj ceneje postavili borštnarji v deželi, — in da naj o tem ponočuje in nasvetuje o prvem prihodnjem shodu deželnega zbora". Präsident: Dieser so eben vernommene Antrag ist begründet; nach §. 18 unserer Geschäftsordnung hat nun der hohe Landtag ohne Debatte zu beschließen, ob der Antrag einem schon bestehenden oder neu zu wählenden Ausschüsse zuzuweisen ist. (Dr. Costa meldet sich zum Wort.) Dr. Costa hat das Wort. Abg. Dr. Costa: Ich stelle den Antrag, diesen Antrag des Dr. Toman dem Landesausschusse zn überweisen. Präsident: Wird dieser so eben vernommene Antrag unterstützt? (Einige Mitglieder erheben sich.) Er ist hinlänglich unterstützt. Ich bringe den Antrag nun zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen, und es wird daher der Landesausschuß beauftragt, über diesen Antrag des Herrn Dr. Toman den Bericht zu erstatten. Wir kommen nun zum vierten Gegenstände: Bericht des Straßen-Comites wegen Einreihung der Vigaun-Zirknitzer Gemeindestraße als Concurrenzstraße. Ich bitte, Herr Berichterstatter, den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Deschinann (liest): „Hoher Landtag! Dem Ausschüsse für Straßenangelegenheiten ist unter anderen Petitionen auch jene der Vorstehung der Gemeinde Vigann im Bezirke Planina, worin um die Einreihung der jetzigen Gemeindestraße von Vigaun nach Zirknitz in die Kategorie der Concurrenzstraßen angesucht wird, zur Antragstellung zugewiesen worden. Der Grund, warum diese sehr befahrene Gemeindestraße nicht schon bei der letzten Straßenkategorisirung von den einvernommenen Gemeinden als Concurrenzstraße in Antrag gebracht wurde, lag darin, weil damals die Gemeinden hofften, daß die wichtigeren Bezirksstraßen zu Landstraßen erklärt und die dazu derzeit concurrenzpflich-tigen Gemeinden von deren Erhaltung enthoben würden, wornach ihnen in Zukunft nur die Besorgung ihrer Ge-meindcwege obläge. Da jedoch vom hohen Landtage beschlossen wurde, derzeit keine Straße als Landesstraße zu erklären, so verblieb die Erhaltung der Planina-Laaser Straße in der Verpflichtung der Concurrenz des Bezirkes Planina, ohne Rücksicht auf das Maß der Naturalleistungen, zu welchen die verschiedenen Gemeinden bei der Erhaltung der einzelnen Gemeindewege in Anspruch genommen werden, wobei eine sehr ungleichmäßige Belastung der einzelnen Gemeinden sich ergab. In bedeutendem Grade ist die Gemeinde Vigaun durch die Erhaltung ihrer stark befahrenen Gemeindewege in Anspruch genommen. Hierher gebären: die Gemeindestraße von Topol bis Vigaun mit beiläufig % Meilen, von Kozlek bis Vigaun gleichfalls mit % Meilen, von Vezulak bis Vigaun mit 7S Meile, von Zobec bis Vigaun mit 4/s Meilen und von Vigaun gegen Zirknitz mit beiläufig 2/s Meilen, daher zusammen i% Meilen Gc-meindewege. Die bedeutendste dieser Gemeindestraßen ist jedoch jene von Vigaun über Zirknitz bis zur Einmündung in die Planina-Laaser Straße. Sie verbindet die ganze Gegend der Mnešija, welche ans 7 bedeutenden Dörfern besteht, dann den nördlichen Theil des Bezirkes Laas, nämlich die Ortschaften St. Veit, Otave, Šilce, Stru-keldorf, h. Dreifaltigkeit, dann mehrere Ortschaften des Bezirkes Oberlaibach, als: Rakitna mit seinen Nebendörfern, Padež, Zavrh, Pokajiše mit der Eisenbahnstation Rakek. Alle diese Ortschaften treiben einen starken Holzhandel nach Triest; dadurch wird der Verkehr ausüben besagten Straßen ein sehr lebhafter, indem die Erzeugnisse von mehr als 40 Sägemühlen, mehrerer Mahlmühlen, Pottaschenstedereien und die Produkte ausgedehnter Schwarzwaldungen daselbst verführt werden. Es trifft demnach hier das im Straßengesetze vom 14. April 1864 im §. 3 aufgestellte Merkmal einer Concurrenzstraße, nämlich ihre Wichtigkeit für den Verkehr größerer Landstriche in prägnanter Weise ein. Da jedoch der Erklärung einer Straße als Concurrenzstraße die erforderliche Verhandlung mit den Betheiligten voranzugehen hat, so mußte auch die Gemeinde Zirknitz, in deren Bereich ein bedeutender Theil jener Straße fällt, hierüber einvernommen werden. Auch die Gemeindevertretung von Zirknitz har in dem Verhandlungs-Protokolle vom 22. Dezember l. I. erklärt, daß aus den oben angeführten Gründen die Kategorisirung dieses Straßenzuges als Concurrenzstraße sehr nothwendig und wünschenswerth erscheine, daher man sich auch der Bitte der Gemeinde Vigaun anschließe. Nachdem somit allen Vorschriften des Straßengesetzes vom 14. April 1864 Genüge geleistet worden ist, stellt der Ausschuß die Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Gemeindestraße von Vigaun über Zirknitz bis zu ihrer Einmündung in die Planina-Laaser Straße wird als Concurrenzstraße erklärt. 2. Der Landesausschnß wird beauftragt, die weiteren Einleitungen zur Erwirkung der Allerh. Sanction zu veranlassen". De sch mann, m. p. Berichterstatter. (Da weder bei der Generaldebatte noch bei der Spezialdebatte sich Jemand zum Worte meldet, so bringt Präsident diese Anträge zur Abstimmung und werden dieselben angenommen.) Präsident: Wir kommen nun zum 5. Gegenstände, den Bericht des Straßencomites über die Petition der Stadtge-meide Stein mit den Gemeinden des Bezirkes Stein um eine Subvention für die 6erna Straße und Erwirkung des Ausbaues des steiermärkischen Theils. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter das Wort zu ergreifen. borštov v našej deželi, tedaj veliko več, da, skoraj enkrat toliko, kakor njiv in travnikov vkup. Koliko premoženja leži tedaj v borštih! če pomislimo, kako malo vrednost so boršti pred 50—100 leti imeli, in kako se je do zdaj že cena lesa vzdignola, tak moramo boršte tako oskrbljevati, da nam zmirom veči in stanoviten dobiček izrase po njih. Ali, kakor se zdaj veči del pri nas boršti vži-vajo, kako se neprevidno ž njimi ravna, tak se je bati, da bi veči del ne splavali po morji. Posebno pa nas mora skrb obhajati zdaj, ko pride še odveza služnik pravic od borštov in njih razdelitev med vživalce kakor lastnike prihodnjič; — in temveč se je bati, da se bode z borštmi neskrbno ravnalo. Saj je boršt vsestranska pomoč; če kdo ne more dolga plačati, če ne more davkov odrajtati, če ima to ali uno potrebo, — tak gre v boršt, ga poseka ali proda, nemisleč za prihodnje potrebe, za svoj dom in svoje gospodarstvo. Mi imamo sicer borštno postavo, ktera ukazuje, kako se ravnati mora, ktera prepoveduje negospodarsko, neprevidno ravnanje z borštmi; ona prepoveduje to lastnikom tako, kakor vživalcem. Ali kaj pomaga postava, ker nimamo osebe, nimamo organa, ki bi pazil na ravnanje lastnikov po njih borštih in bi skrbel, da se nepostavno ravnanje kaznuje in po kterem bi dohajali poduki in povelja, kako da se mora z borštmi ravnati. Postava bode mrtva ostala, dokler ne bode eksekutivne osebe, to je tacih borštnarjev, ki politiškej gosposki poročujejo ravnanje z borštmi. Do zdaj se pripušča lastnikom ravnati z borštmi, kakor se jim ljubi, — ali servitutnem vživalcem gre drugače; oni trpe pod borštnim nadzorstvom grajščin več, ko je potreba. Na enej strani se vživalcem vžitek zadržuje, na drugej strani pa lastnik boršt sam končuje, kakor hoče. Zato je potreba, da postane postava za vse enako živa, veljavna in koristna. Naj zadene lastnika, ki nepostavno ravna z borštmi, enaka kazen, kakor vsakega vživalca. Naj se mi ne vgovarja, da bi to bilo ranjenje in kratenje privatne lastnine. Ta se mora podvreči v tacih stvareh in zadevah. Pogledimo v druge dežele, v kterih so tako ostre borštne zapovedi. Človek ne sme posekati drevesa, če ne zasadi druzega na mestu njega itd. Tedaj vgo-vor, da bi čez to trpelo privatno premoženje, ne more obveljati. To zahteva skrb za boršte. To moramo mi za potrebno izreči, ker vidimo, da se iz borštov neizmerno, veliko več jemlje, kakor bi se po njih dorasku smelo. Če bode Notranjcem les za njih „suho robo“ in nam Gorenjcem les za „voglje“ pošel, — in bati se je ravno v zdanjem času, da bodo naši boršti po di-iah in drugem merkantilnem lesu po morji splavali, — po tem ne bomo imeli več prihodkov iz naših borštov, ter zgubili bomo velik kos kruha, a naši potomci nas bodo preklinjali. Če hočemo dobro delati, ne smemo več iz borštov jemati, ko kar se pomnoži lesa po njih dorasti temuč skrbeti, da se poboljšajo in okrepčajo. Zato je neobhodno potrebno, da oskrbimo v našej deželi pametno, modro, ne drago in koristno borštnarstvo. Potrebno je tedaj, da se postavijo očitni čuvaji, ki na vse to gledajo. Žalostno je sicer, da mora nas zmi- rom kdo k dobremu siliti, ali dokler drugače ni, moramo si sami za take sile skrbeti. če pa jaz za potrebno držim, da se, kar je mogoče, varstva za naše boršte preskrbi, tak ne bodem govoril o tem in tudi ne predlagal, ali naj bodo boršt-narji cesarski ali naj bodo deželni. Vse to prepustim deželnemu odboru, naj on na tenko premišljuje, ali je eno ali drugo bolje, če bi bili deželni borštnarji, tak se moramo ogibati prevelikih stroškov. Mi smo že imeli enkrat v deželi našej takih borštnarjev in sicer 3 kresij stih z nekimi pomočniki. Jaz sem imel priložnost mnogo njih ukazov in povelj v roke dobiti; jaz sem njih delavnost na tenko pregledal in zdi se mi, da so ti kresijski borštnarji prav koristni bili. Jaz sem dobil ukaze v roke, ki so graj-ščinam prepovedali, da ne smejo požigat borštov in bila jim je naložena kazen; dalje so zapovedali graj-ščinam prestari les posekati, da sinejo te in te baže ali sorte semena zasaditi itd., v kratkem, na vse strani so kresij ski borštnarji koristni bili in jaz mislim, če bi ne bili poprej nehali, bi naši boršti zdaj mnogo bolje stali. Ne vem, zakaj jih je vlada preklicala in odstavila; gotovo pa je, da bi bili v zadnjih letih prav potrebni. Če se jaz za pametno borštnarstvo v našej deželi poganjam, naj, slavna gospoda, nikar ne misli, da jaz za borštno varstvo zavoljo tega govorim, da bi se bil jaz morebiti po lastnih skušnjah, ktere sem imel na Gorenjskem, dozdaj od meni znanih „borštnarij“ ali borštnarskih uradov prepričal, kako važni in potrebni, kako dobri da so. Žalibog, to zadevši, imam bolj slabo ko dobro skušnjo. Gotovo bi preljubej domovini ne želj el tako dragega in tako malo koristnega borštnarstva, kakor je naše na Gorenjskem, ktero je vlada postavila po se-kvestracii, ktera si je tudi druga namena prilastila, kakor da ji slišijo, namreč samo varstvo borštov. Tudi vem, da se enako borštnarstvo niti na Koroškem niti na Tir oljskem prikupilo ni, da ga niso hvalili; ali zavoljo tega mi vendar ne smemo prezirati potrebe za varstvo borštov. To mora dobro vredjeno, na vse strani pravično in resnično domovinsko biti. Jaz tudi nikakor ne morem kaj odločnega priporočati o tem; samo želim, da se denes sklene, kako zelo je potrebno, da se zastran naših borštov nekaj zgodi, kar so že druge dežele storile, n. pr. Koroško že leta 1865ega. Jaz mislim, da, naj bodo deželni ali cesarski, jih ni treba veliko; kakor so nekdaj 3 kresij ski borštnarji z nekimi pomočniki bili, bi tudi zdaj morebiti 3 zadostili svojej nalogi, samo da so pravični, pošteni in izvedeni. Naj slavni zbor denes čez moj predlog sklene in ga odobri, deželni odbor pa naj vse to premišljuje, naj skušnje družili dežel, ki so toliko za boršte storile in se kesajo, da niso povsod tega storile, pretehtaj e, in naj o prvem shodu deželnega zbora za varstvo in dobro gospodarenje naših borštov kaj dobrega nasvetuje, da bode potem deželni zbor kaj odločnega-skleniti mogel. Präsident: Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Dr. Toman seinen Antrag gefälligst dem hohen Hanse noch einmäl vorzutragen. Bericht des FlnanrauSschuffes über dic Subvention der Obergurk-Großluvpcr Straße. — Begründung de« Antrages Toman wegen 073 Bestellung von Förstern. cio 80 kr. per Kurrentklafter. Hierüber ist zu bemerken, daß durch eine entsprechende Bciziehung der Bezirksconcurrenz eine bedeutende Herabmindernng der Bauanslagen hätte erfolgen können. Anderseits hielt der Finanzausschuß folgende Umstände für berücksichtigungswürdig, ans denen im vorliegenden Falle eine Abweichung von den sonst für Straßen-bauten üblichen Normen gerechtfertiget wurde. Der Bezirk Sittich, der an dieser Straßenanlage das geringste Interesse hat, und auf den die gesammte Naturalleistung zu entfallen gehabt hatte, befand sich in Folge des vorhergegangenen Mißjahres in großem Nothstände, daher auch die k. k. Landesregierung mit der raschen Inangriffnahme dieses Straßenbaues der dortigen Bevölkerung eine theilweise Abhilfe erschaffen zu sollen geglaubt hat. Ferner war die Dringlichkeit dieser Straßenanlage in der letzten Session vom hohen Landtage anerkannt, und deren möglichst baldige Inangriffnahme ausgesprochen worden; die weitwendigen Verhandlungen wegen Ermittlung der Concurrenz bei den Naturalleistungen hätten die Hinausschiebung des Baues zur unvermeidlichen Folge gehabt. Schließlich schien bei den schon zur Verfügung gestellten Beiträgen von Seite der Privaten und der Gemeinden und bei dem Umstande, als auch entfernte Bezirke in die Concurrenz zu den Barauslagen einbezogen wurden, die definitive Bestimmung der vom Landtage in Aussicht gestellten Subvention zur raschen Förderung dieses gemeinnützigen Unternehmens nothwendig zn sein. Deshalb erachtet der Finanzausschuß die für die beiden ersten Strecken der Ober-gurk-Großl upper Straße vom Landesans-schusse bewilligte Subvention von 4000 ft. in den eingetretenen Umständen für begründet und beantragt, daß der hohe Landtag hiervon Kenntniß n e h m e n w o l l e. ad c. Nach dem vorliegenden Plane und Kosten-Überschläge wird in der noch erübrigenden letzten Baustrecke der Obergurk-Großlupper Straße die Herstellung der Kurrentklafter ans 2 st. 95 kr. veranschlagt. Es scheint jedoch, daß sich in dieser Strecke die Terrainver-hältnisse keineswegs ungünstiger gestalten, als es bei den beiden ersten der Fall war, daher dem Finanzausschüsse jener Voranschlag zu hoch gegriffen erscheint. Die vorkommenden Arbeiten beschränken sich meist aus Erdbewegung, Pflasterung und Planirung, lauter Leistungen, die sonst, im Wege der Bezirksconcurrenz in einer ausgiebigen Weise in Anspruch zu nehmen sein wird. Da jedoch berücksichtigenswerthe Umstände vorhanden sein können, welche die ausschließliche Ueberwälzung dieser Herstellungen auf die Concurrenz des Bezirkes Sittich nicht räthlich machen, da ferner jeder Stillstand in dem Baue dieser Straße möglichst zu vermeiden, und deren schleunigste Ausführung im Interesse eines großen Theiles von Unterkrain gelegen ist, und da es sich schließlich im vorliegenden Falle um eine neue für einen großen Theil des Landes wichtige Straßenanlage handelt, so erachtet der Finanzausschuß in Konformität mit dem voreinjährigen Landtagsbeschlusse sich nicht gegen eine Subvention für die letzte Straßenstrecke anssprechen zu sollen, und es kann das Ausmaß derselben mU Rücksicht auf die entsprechende Einbeziehung der Bezirksconcurrenz dem Lan-desausschusse anheimgestellt werden, wobei jedoch der noch verfügbare Rest für Straßenbauten pro 1867 auf keinen Fall überschritten werden darf. Da nach den vom hohen Landtage bereits bewilligten Straßensubvcntionen von den eingestellten 5000 fl. noch beiläufig 1800 fl. zur Dis- position erübrigen, so würde sich bei Verwendung derselbe» für die letzte Strecke der gedachten Straße als das äußerste Ausmaß ein Landesbeitrag von 67 kr. pr. Kurrentklafter ergeben. Der Finanzausschuß stellt demnach den Antrag, der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Landesausschuß wird beauftragt, sich mit der k. k. Landesregierung wegen baldigster Ausführung der letzten Baustrecke der O b ergurk-Großlupper Straße ins Einvernehmen zu setzen, wobei die möglichst ausgiebige Herbeiziehung der Concurrenz der Gemeinden zu den Naturalleistungen anzu-streben ist. 2. Für den Fall nicht zu beseitigender Schwierigleiten, welche den Ausbau dieser Strecke völlig hemmen, und in zu weite Ferne rücken würden, wird der L a n d e s a u s s ch u ß zu einer weitern entsprechenden Subvention dieser Straße ermächtiget, welche jedoch den noch verfügbaren Rest der in das Landesfondspräliminare pro 1867 eingestellten Summe für Straßeubauten nicht übersteigen darf. (Da weder bei der Generaldebatte noch bei der Spezialdebatte über diese Anträge Jemand das Wort ergreift, so betrachtet Präsident den Antrag sub 1 und 2 als von hohem Hause einfach zur Kenntniß genommen, bringt den Antrag sub 3 zur Abstimmung. Derselbe wird angenommen und werden hierauf die gestellten Anträge sogleich in 3. Lesung genehmiget.) Präsident: Ich bitte, Herr Berichterstatter, ist hiemit auch der Bericht des Finanzausschusses puncto Branitza und Ober-gurk-Großlupper Straße erlediget? Berichterstatter Deschmann: Ebenfalls. Präsident: Wir kommen nun zum dritten Gegenstände: Begründung des vom Herrn Abgeordneten Dr. Toman gestellten Antrages auf Bestellung von Förstern. Poslanec dr. Toman: Moj predlog, ki sem ga stavil, se glasi: „Naj slavni deželni zbor sklene: deželnemu odbora se daja naloga, da naj prevdarja, kako da naj bi se naj koristneje in naj ceneje postavili borštnarji v deželi, — in da naj o tem poročuje in nasvetuje o prvem prihodnjem shodu deželnega zbora“. Da imamo mi pravico o tej zadevi posvetovati se in sklepati, to je po našej deželnej ustavi nam pri-puščeno in sicer po §. 18. Jaz mislim, da bi skoraj za svoj predlog ne imel razlogov imenovati, če pomislim, da se znajdem v slavnem zboru zbranih zastopnikov vseh pokrajin naše domovine, ki poznajo našo deželo in so videli, kako se z borštmi ravna, ki spoznajo potrebo, da začnemo sklepe delati, da bode mogoče boršte v deželi zdržati in njih dohodke nam stanovitno ohraniti. Moj predlog se tedaj sam priporoča po svojej bistvenej misli kakor po svojej obliki. Boršti so nam Kranjcem velika pomoč in veliki del ljudskega premoženja. Mi imamo 703.304 oralov 279 Bericht bei Finanzausschusses über den Rechnungsabschluss des kranischen Landesfondes pro 1865. — Bericht des Finanzausschusses über Ä die Subvention der Obergurk-Großlupper Straße. f) Landcs-Wasserbauten um . . . . 79 fl. 43 kr. betrifft die Mehrarbeiten an Plakagirung des Gruber'schen Kanalusers, wofür eine Theilzahlung schon im Jahre 1865 geleistet wurde, und deren nachträgliche Genehmigung im Laufe dieser Session ertheilt wurde. g) Verschiedene Auslagen um . . 2.056 fl. 72 kr. präliminirt waren hievon 300 fl., verausgabt aber für die Nothleidenden in Jnnerkrain 1.000 fl. — kr. und für die innere Einrichtung der Spitals-Reubauten in Folge der in der XVm. Sitzung der Session de 1864 ertheilten Genehmigung . . 1.356 „ 72 „ zus a m m e n daher . 2.356 fl. 72 kr. Für erstere Ausgabspost ist gleichfalls die nachträgliche Genehmigung bereits ertheilt worden. Gegen alle diese Präliminars - Ueberschreitungen vermochte daher der Finanzausschuß mit alleiniger Ausnahme jener sub VI, a keinerlei Anstand zu erheben, und da auch im klebrigen die Rechnungsabschlüsse den bestehenden Vorschriften entsprechen, so stellt er folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Rechnungsabschluß des Landes und seiner Subsonde für das Jahr 1865 werde vorbehaltlich der einzuholenden näheren Erläuterung hinsichtlich der Ueber» schreitting an der präliminirten Entlohnung des Secir-dieners am hiesigen allgemeinen Krankenhause bezüglich der Cassagebarung mit den in der beiliegenden Haupt-übersicht spezifizirten Gesammleinnahmen pr................................ 360.498 fl. 93 kr. und der daselbst detaillirten Gesammt-Ausgabe pr. ..... . 353.825 „ 58% „ sohin mit dem schließlichen baren Cassareste pr.................. 6.673 fl. 34% kr. genehmigt. 2. Der nach diesem Rechnungsabschlüsse mit Ende Dezember 1865 sich herausstellende Vermögensstand werde nach der angeschlossenen Hauptübersicht a) mit der schließlichen Cassa- barschast pr...................... 6.673 fl. 34*/a kr. b) mit dem reinen Aktivrückstande pr 125.163 „ 32 „ c) mit den Aktivkapitalien resp. Obligationen im Nennwerthe pr. 277.380 „ 80 „ d) mit dem Geldwerthe der Realitäten u. Jnventarialwerthe pr. 330.865 „ 66 „ sohin mit dem reinen gesammten Aktivvermögensstande pr. . . . 740.083 fl. 12l/2 kr. zur Kenntniß genommen. 3. Der Landesausschuß wird beauftragt, die Lan-deswohllhätigkeits - Anstalten - Direktion zur standhaften Rechtfertigung der an den Secirdiener bezahlten Entlohnung aufzufordern, und nach dem Ergebnisse derselben das in der Richtung weiters Erforderliche zu veranlassen". K r o m e r, m. p. Dr. S u p p an, m. p. Vorst.-Stellvertreter. Berichterstatter. (Da weder bei der Generaldebatte noch bei der Spezialdebatte sich Jemand zum Worte meldet, so bringt Präsident diese Anträge zur Abstimmung, und werden dieselben in zweiter und dritter Lesung angenommen.) Präsident: Es kommt nun der Bericht deö Finanzausschusses über die Subvention der Obergurk-Großlupper Straße. Ich bemerke, daß mit diesem Berichte in Zusammenhang steht der sub 10 aus der Tagesordnung stehende Bericht des Finanzausschusses über die vom Landesaus-schnsse für die Branitza und Obergurk - Großlupper Straße bewilligten Subventionen. Der Herr Berichterstatter hat das Wort über beide Berichte. Berichterstatter Deschmann (liest) : „Hoher Landtag! Die Prüfung des Finanzausschusses bezog sich auf folgende Gegenstände der gedachten Landtagsvorlage: 1. Aus die für den Bau der Branitza Straße bewilligte Subveution im Betrage von 3291 fl. 58 kr. 2. Ans die für die beiden ersten Baustreckeu der Obergurk-Großlupper Straße bewilligten Subvention im Betrage von 4000 fl. 3. Aus die Nothwendigkeit der für den bevorstehenden Ausbau der Endstrecke der letztgenannten Straße be-beanspruchten Subvention, und im bejahenden Falle auf die Ermittelung der Höhe derselben. ad 1. Dem Ausmaße für die Subvention der Branitza Straße liegen die Baupläne und die vou der technischen Behörde überprüften Kostenüberschläge zu Grunde, wornach sich für 6 gewölbte Brücken, 10 Durchließe und eine Stützmauer an Materialien und Meisterschaften ein Erfordern iß von 3291 fl. 58 kr. herausstellte. Die in dieser Höhe bewilligte Subvention findet ihre Rechtfertigung in dem Landtagsbeschlusse vom 15. Jänner 1866, womit die besagte Straße als eine dringend nothwendige möglichst bald in Angriff zu nehmende, aus dem in das Landessondspräliminare pro 1866 nachträglich eingestellten Subvcntionssonde für Straßenbaiiten zunächst zu sub-ventionirende Straße erklärt worden ist. Hierbei wurde auch ein entsprechendes Verhältniß zwischen der Landes- und Bezirks -Concurrenz eingehalten, indem aus letztere sämmtliche Naturalleistungen und die Erpropriationskosten entfallen, von denen diese nach der letzten Note des Bezirksamtes Wippach vom 19. Dezember l. I. Z. 2215 int Betrage von 2328 fl. 97 kr. in das dortige Bezirkskaffe - Präliminare pro 1867 eingestellt worden sind, welche Summe jedoch voraussichtlich hinter der gerichtlichen Schätzung, die erst nach Vollendung der Straßenanlage das Maß der Erpropriation genau bestimmen wird, zurückbleiben dürste. Nach derselben Mittheilung des Bezirksamtes Wippach ist mit dem Baue der Branitza Straße am 5. November begonnen worden, und der Unterbau vom Orte ManZe bis an die Bezirksgrenze von öehovini größten-theilö schon vollendet und wird bei günstiger Witterung demnächst mit der Reinsnndirung und im künftigen Jahre mit der Ausführung der Kunstbauten begonnen werden. Der Finanzausschuß hält demnach diese Subvention für vollkommen ge rechtfertiget und beantragt, daß der hohe Landtag hiervon Kenntniß nehmen wolle. ad 2. Die Ballführung der Obergnrker-Großlupper Straße fand durch Hintangabe der Arbeiten im Ac-cordwege statt, und es wurde bei diesem Baue die Bestimmung des 8- 8 des Straßengesetzes vom 14. April 1864, wornach die Handarbeiten und Fuhren durch die concnrrenzpflichtigen Gemeinden zu bestreiten sind, nicht eingehalten. Die Herstellung einer Knrremklaster ist mit 1 fl. 40 kr. bewerkstelliget worden, und es entfallen bei der beivilligten Subvention von 4000 fl. für die ersten beiden Baustrecken auf die Landesconcurrenz beiläufig V. Zwangs - Ärlieitsanstalt. a) Bestallungen um ....................39 fl. 35 kr. eigentlich enthält die Post eine Minderansgabe pr. 6 fl. 50 kr. und die scheinbare Ueberschreitung ist nur dadurch entstanden, daß anstatt des Militärjahres das Solarjahr als Verwaltungsjahr eingeführt wurde, wodurch die Differenz in diesen Bestallungen, welche sonst in quartaligen Postizipatratcn auszuzahlen sind, verursacht wurde. b) Löhnungen um......................1.021 fl. Ya kr. weil wegen des größeren Standes fremdländiger Zwänglinge das Aufsichtspersonale vermehrt werden mußte. c) Kirchenerfordernisse um .... 52 fl. 41 Va krst) Unterrichts -, Amts - und Kanzleierfordernisse um................................. 11 fl. 6 kr. welche wenigstens theilweise, wohl auch durch den größeren Zwänglingsstand verursacht wurden. e) Fabrikserfordernisse um . . . 6.570 fl. 27 Y2 kr. Diese Rubrik enthält die Brnttoausgaben, so wie die Empfangspost 3 die Bruttoeinnahmen der Fabriks-cassa pr. 6.768 fl. 84Y2 kr., das Präliminare für das Jahr 1865 enthält noch nicht den Voranschlag für die Fabrikscassa, dieser wurde ähnlich jenem des Theaterfondes erst in das Präliminare für das Jahr 1867 einbezogen, während früher nur die wahrscheinlichen Barabfuhreu der Fabrikscassa an den Landesfond eingestellt wurden. f) Erhaltung bestehender Gebäude um 76 fl. 82 l/a kr. wegen den nothwendigen mehreren Conservations-Arbeiten. g) Regiekosten um.................. 5.507 fl. 38 Va kr. in den Subrubriken bei, und zwar Bespeisung um................................. 3.589 fl. 78 kr. Kleidung, Wäsche und Bettzeug um 1.843 fl. 5'/2 kr. was in dem beträchtlich vermehrten Zwänglings-stande und die dadurch nothwendig gewordene Neuanschaffung von Wäsche, Bettzeug und Kleidung den Grund hat. In der weitern Subrubrik Medikamente trat eine Ueberschreitung um................. 504 fl. 56 kr. ein, und wenn auch ein Theil derselben gleichfalls dem höheren Zwänglingsstande zugeschrieben werden kann, so bleibt selbe immerhin so bedeutend, daß sie als gerechtfertiget nicht angesehen werden kann. Da jedoch der dafür verantwortliche Hausarzt wegen seines mittlerweile erfolgten Ablebens nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, so erübriget nichts, als über diesen Anstand hinwegzugehen. h) Pensionen um...................... 1.080 fl. — kr. weil die Pension des früheren Verwalters v. Maitti mit diesem Betrage in Zuwachs kam. VI. Lraickenhansfond. a) Besoldungen, Remunerationen, Adjuten, Löhnungen ic. um ...................................69 fl. 76 kr. In der Landtags-Sitzung vom 7. März 1864 wurde dem Kanzleidiener der LandeswohlthätigkeitsAnstalten für die Hilfeleistung bei Vornahme der Leicheusectionen eine Entlohnung mit 40 kr. öst. W. pr. Leiche zugesichert, und für diese Auslage ein Betrag pr. 40 kr. in dem Präliminare pro 1865 eingestellt. Es wurden jedoch hiefür im I. 1865 109 fl. 60 kr. sonach um............................. 69 „ 60 „ mehr verausgabt, wodurch obige Ueberschreitung veranlaßt wurde. Die Höhe dieser Ziffer erscheint auffallend und gibt der Vermuthung Raum, daß die Auszahlung nicht ganz im Einklänge mit dem Landtagsbeschlusse erfolgte, daher am Schluffe der Antrag gestellt wird, den Landesausschuß zu beauftragen, die Wohlthätigkeitsanstalten-Direction in dieser Richtung zur genauen Nachweisung aufzufordern und das weiter diesfalls Erforderliche zu veranlassen. b) Amts - und Kanzleierfordernisse um 130 fl. 67 kr. u. z. veränderliche Amts- und Kanzlei- erfordernisse um....................18 „ 87Yo „ Beheizung und Beleuchtungserfvr- dernisse um.........................111 „ 49 Ya „ Auch diese Ueberschreitung kann als gerechtfertiget nicht angesehen werden, da jedoch durch die angebahnte Pauschalirung derselben für die Zukunft vorgebeugt wird, so findet der Finanzausschuß einen weitem Antrag nicht zu stellen. c) Erhaltung bestehender Gebäude um 668 fl. 91 kr. welche in der Adaptirüng der Spitalsgruft zu Holzlegen und in der Herstellung des Kesselherdes den Grund hat. st) Regiekosten um................ 10.809 fl. 72Ya kr. und zwar nach den Subrubriken: Verpflegskosten - Vergütung an die barmherzigen Schwestern um................... 10.647 fl. 1 kr. wegen des größern Krankenstandes. Hauseinrichtnng und Geräthe um . . . . . 151 fl. 20% kr. wegen der nothwendigen Beischaffung verschiedener Instrumente, endlich Wäschereinigung um 11 fl. 51 kr. betrifft die Reinigung der Wäsche des Inspektions-Zimmers, wofür nichts präliminirt war. e) Verschiedene Auslagen um . . . 57 fl. 22Y2 kr. welche durch die Aufnahme eines Diurnisten für den zeitweiligen Bedarf veranlaßt wurde. VII. Laildcsfoiid im engeren Sinne. a) Kranken-Vcrpflegskostcn um . . 2.346 fl. 45 kr. wegen der größeren Anzahl fremdländiger Kranken in auswärtigen Spitälern. b) Jinpfungsauslagen um . . . 329 fl. 18Y2 kr. weil die Jmpfpartikularien regelmäßiger, als in früherer Zeit eingelaufen sind. c) Humanitätsanstalten um . . . 694 fl. 51 Ya kr. diese Post betrifft die Verpflegsgebühren, welche für hierländige Irren in auswärtigen Irrenanstalten entrichtet werden. Nun ist die Verpflegsgebühr in der Irrenanstalt zu Wien erhöht worden, und in jenen zu Triest, Abbs und Agram ist je 1 Irrer, und im Laibacher Armenversorgungshause ein Blödsinniger untergebracht worden, für welche in dem Präliminare keine Vorsorge getroffen worden war. d) Beiträge um..................... 2541 fl. 98Ya kr. weil das Erforderniß für die Oberrealschule nur mit 1.000 ft. präliminirt wurde, dagegen 3.541 fl. 98% kr. hiervon verausgabt werden mußten. e) Neue Bauten um.................. 5.896 fl. 26 kr. betrifft die Restzahlung für die Spitals-Neubauten, bereit Baurechnung in der IV. Landtagssitzung de 1865 genehmigt wurde. 970 Beantwortung der Interpellation Svctcc ti. Genossen betreffend die Gleichberechtigung der sloucnifdien Sprache bei den Gerichtsvcrhand-lungen. — Bericht des Finanzausichuffco über den Rcchnungdabichtuß des krainischcn Landesfondes pro 1865. Abg. Svetec: Das ist's ja! K. k. Statthalter Freiherr v. Bach: Ich bitte! Präsident: Ich bitte, meine Herren! die Beantwortung der Interpellation nicht zu unterbrechen. K. k. Statthalter Freiherr v. Bach: Das ist wörtlich nach dem Dekrete des Justiz-ministers , welches ich hier vorlese (fortfahrend): darin aber alle wichtigeren und entscheidenderen Stellen, wo es auf den innern Sinn und die Bedeutung der Aussagen wesentlich ankommt, zugleich auch mit den eigenen flovenischeu Worten des Angeschuldigten oder Zeugen ins Protokoll niedergeschrieben werden. Es entfällt hiernach der Grund zu irgend einer Veranlassung im Sinne des von den Herren Interpellanten gestellten Verlangens". (Dr. Toman: Hört!) Präsident: Wir kommen nun zum ersten Gegenstand der Tagesordnung: Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des krainischen Landesfondes pro 1865. Ich bitte, Herr Berichterstatter. Berichterstatter Landeshauptmann - Stellvertreter. Dr. Suppail (liest): „Hoher Landtag! Der mit der Prüfung und Antragstellung bezüglich der Rechnungsabschlüsse des Domesticalfondes und des Landesfondes und seiner Subfonde für daS Jahr 1865 betraute Finanzausschuß hat die Einnahms- und Ausgabsposten einer eindringlichen Prüfung unterzogen, glaubt sich jedoch darauf beschränken zu sollen, im Nachstehenden jene Positionen hervor zu heben, bei denen eine Ueber; schreitung der Präliminar-Ansätze eingetreten ist, und die Gründe anzuführen, welche diese Ueberschreitungen veranlaßten. Ueberschritten wurden beim I. Domcsticalfoiidc: a. Emolumente um....................72 fl. 73 kr. eigentlich mit Rücksicht auf den Paffivrückstand pr. 64 fl. um .................................7 fl. 27 kr. weil der Betrag pr. 64 fl. nur den beim Landesfonde präliminirten und beim Domesticalfonde verausgabten Livrsekoftenbetrag betrifft. b. Diurnen, für welche nicht präliminirt war, um 65 fl. weil zur Mundirung des Operates über den inkame-rirten Provinzialfond ein eigener Diurnist aufgenommen werden mußte. c. Beiträge um...................... 2.468 fl. 6 kr. welche die Bruttoansgaben des Theaterfondes enthalten, während die Bruttocinuahmen unter Empfangspost 3 mit................ 3.094 fl. 32 kr. eingestellt erscheinen. In dem Präliminare pro 1865 war auf diese Bruttoeinnahmen und Ausgaben keine Rücksicht genommen worden, da der Voranschlag deS Theaterfondes erst in das Präliminare des Domesticalfondes für das Jahr 1867 einbezogen wurde. Die Combinirung obiger beiden Posten ergibt sich für das Jahr 1865 gegenüber dem Voranschläge eine Mehreinnahme pr.............. 626 fl. 26 kr. d) Amts- und Kanzleierfordernisse um 633 fl. 72 kr. Das Erforderniß für diese wurde theils beim Domestical- theils beim Landesfonde präliminirt und zwar bei ersterem mit................... 770 fl. und bei letzterem mit................... 1.600 „ zusammen mit .... 2.370 fl. Es müssen daher zur Prüfung der Ueberschreitung diese beiden Präliminaransätze zusammen in Betracht gezogen werden, und da hieran aus dem Domesticalfonde einschließlich der Kosten für die Anschaffung einer Wcrthheim'schen Cassa pr. 266 fl. . 1.403 fl. 72 kr. und aus dem Landesfonde . . 635 „ 91'/* „ zusammen . . . 2.039 fl. 63*/2 ft. verausgabt wurden, so zeigt sich im Ganzen keine Ueberschreitung, sondern ein Ersparniß in dieser Rubrik. In so ferne jedoch diese Auslagen noch immer sehr bedeutend erscheinen, ist für die Zukunft eine Verminderung von der eingeleiteten Pauschalirung anzuhoffen. e) Steuern und Gaben um . . . 1.122 fl. 34 kr. weil in den Voranschlag nur die reinen Erträgnisse der landschaftlichen Gebäude eingestellt, daher die Miethzinssteuer auch bei dem Erfordernisse nicht berücksichtiget wurde. f) Pensionen und Erziehungsbeiträge der Kinder um ...............................103 fl. 25 kr. weil der jährliche Erziehungsbeitrag pr. . 105 fl. für die Waise Ludmilla Scio in Zuwachs kam. g) Verschiedene Auslagen um . . . 82 fl. 32 kr. weil die mit nur 32 fl. präliminirten Militärbequar-tirungs - Auslagen faktisch 132 fl. betragen haben, u. z. aus dem ad e angegebenen Grunde. II. Gebärfoud. a) Erhaltung bestehender Gebäude um . 47 fl. 67 kr. weil die Spitalsgruft zu Holzlegen adaptirt wurde und von der Bausumme der Theilbctrag pr. 73 fl. 17 kr. bei dem Gebärfonde verrechnet wurde. b) Regiekosten um..................... 339 fl. 82 kr. u. z. an Verköstigung um . . . 325 „ 49 „ und an Hauseinrichtung um . . 14 „ 33 „ wegen des größeren Andranges der Gebärenden. III. Jin b rlfo üb. a) Diäten und Reisekosten der Aerzte um 328 fl. 47'/2 kr. wegen häufigeren Erkrankungen und des größeren Standes der Findlinge. b) Verpflegskosten der Findlinge außer dem Hause um............................. 3.950 fl. 72% kr. weil im Präliminare nur für einen Stand von 1170 Findlingen vorgesorgt wurde, während faktisch 1397 in Verpflegung gestanden sind. c) Regiekosten um.....................81 fl. 47'/2 kr. u. z. an Medikamenten um . . 41 „ 47*/2 „ und an Bekleidung um .... 40 „ — „ aus dem ad a und b angegebenen Grunde. IV. Jrrntfoitb. a) An verschiedenen Auslage» um . . 8 fl. 69 '/2 fr. weil die Tangente eines bei der Spitalsverwaltung zur Aushilfe aufgenommenen Diurnisten hier verrechnet wurde. Stenographischer Bericht der sechzehnten Sitzung Des keainischen Landtage? zu Laibach am 29. December 1866. Anwesende: Vorsitzender: Carl v. Wurzbach, Landeshauptmann in Krain. — Als Vertreter der k. k. Regierung: @e. Excellenz Freiherr v. Bach, f, k. Statthalter; Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Widmer, dann der Herren Abgeordneten: Kapelle, Locker, Rosman und Josef Rudesch. — Schriftführer: Abg. Horak. Tagesordnung: 1. Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des krainischen Landksfondcs pro 1865. — 2. Bericht des Finanzausschusses über die Subvention der Obergurk-Großlupper Straße. — 3. Begründung des vom Herrn Abg. Dr. Toman gestellten Antrages auf Bestellung von Förstern. — 4. Bericht des Straßcncomiti-'s wegen Einreihung der Bigaun-Zirknitzer Ge-meindcstraßc als Concurrenz - Straße. — 5. Bericht des Straßencomite's über die Petition der Stadtgcmcinde Stein mit den Gemeinden des Bezirkes Stein um eine Subvention für die öerna Straße und Erwirkung des Ausbaues des steiermärkischen Theiles. — 6. Bericht des Straßencomitü's über die Petition der Gemeinde Planina um Einreihung der Planing-Kaltenfelder Straße in die Kategorie der Eoncurrenzstraßen. — 7. Bericht des Straßencomite's über die Petition der G emeindc Senoüeö uni Subv entionirung der Reka Straße und Enthebung von der Naturalarbcitslcistung. — 8. Bericht des Straßencomitö'S über die Petition der Gemeinde Grafenbrnnn um Aufnahme der St.Peter-Dornegger Straße in die Kategorie der Concurrenzstraße». — 9. Bericht des Petitions-ausschuffes über die Petition der Gemeinden Kronau, Wald und Wurzen um Aufhebung der Sequestration. — 10. Bericht des Finanzausschusses über die vom Landesausschuffe für die Branitza- und Obergurk-Großlupper Straßen bewilligten Subventionen. __ 11. Bericht des Comite's für Ackerbauschule über de» Antrag des Landesausschusses auf Errichtung einer niederen Ackerbauschule in Laibach. — 12. Bericht des Finanzausschusses über die Dringlichkeits-Petition der Genieinde Stopiö und St. Michael um Gewährung einer Unterstützung wegen Hungersnoth. — 13. Berichte des P-titionsausschuffes. ßcgittn irr Ätzung 9 Uhr 40 Minutni. Präsident: Ich bestätige die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses und eröffne die Sitzung. Der Herr Schriftführer wird das Protokoll der letzten Sitzung vortragen. (Schriftführer Franz Rudesch liest dasselbe. Rach der Verlesung). Ist etwas gegen die Fassung des Protokolls zu erinnern? (Rach einer Pause.) Wenn nicht, so ist dasselbe vom hohen Hause genehmigt. n ,, r Ich habe die Ehre den verstärkten Landesausschuß zu einer Sitzung nach Schluß der Plenarsitzung im Con-fcrenzsaale hiemit höflichst einzuladen. Wir kommen nun zum ersten Gegenstände der Tagesordnung ... (K. k. Statthalter Freiherr von Bach Melder sich zum Wort.) Ich bitte, Excellenz! XVI. Sitzung. K. k. Statthalter Freiherr v. Bach (liest): „Die in der gestrigen Sitzung von Herrn Svetec und Consorten gestellte Interpellation wegen angeblich durch die Gerichtsbeamten nicht genaue Befolgung des Justiz-Ministerial-Erlasses vom 15. März 1862, Z. 865 betreffend die Aufnahme der Verhöre und Einvernehmungsprotokolle habe ich die Ehre, nach Rücksprache mit dem Herrn Landesgerichtsprästdeuteu dahin zu beantworten, daß die diesfällige Angabe nicht richtig ist, indem im Einklänge mit der diesbezüglichen Bestimmung des gedachten Erlasses die Gepflogenheit besteht, und stets geübt wird, daß die sämmtlichen Verhöre und Einvernehmungsprotokolle von den durchaus der deutschen und slovenischen Sprache kundigen Richtern und Schriftführern zwar in deutscher Sprache aufgenommen . . er z cht des zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes bestellten Ausschusses, betreffend die Grundsteuerfrage. — Abstimmung hierüber. — Bestimmung der Tages- 9ß7 ordnung für die 16. Sitzung. — Schluß. zweiten Absätze des Ausschußantrages einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Die überwiegende Mehrzahl bleibt sitzen.) Der Antrag ist angenommen. (Der Ausschußantrag wird hierauf in allen seinen Theilen auch in dritter Lesung angenommen.) — Wir kommen................(Rufe: Schluß, Schluß der Sitzung!) Ich vernehme die Rufe: Schluß. Es ist dies ein Antrag, den ich annehmen muß, ohne erst die Abstimmung darüber einzuleiten, indem es bereits 3 Uhr vorüber ist. — Ich würde die nächste Sitzung auf morgen 10 Uhr beantragen. Abg. Dr. Bleiweis Ich beantrage morgen um 9 Uhr. Präsident: Also die nächste Sitzung ist morgen um 9 Uhr. Die Tagesordnung ist folgende: 1. Fortsetzung der Vorlagen, welche heute nicht erledigt worden sind; sodann (Unruhe im Hause) — meine Herren, ich bitte noch um ihre Geduld, cs ist eine ziemliche Menge. — 2. Bericht des Straßcn-Comits's wegen Einreihung der Vigaun-Zirknizer Gcmcindcstraßc als Concurrenzstraßc. 3. Bericht des Straßcn-Comite's über die Petition der Stadtgemeinde Stein mit den Gemeinden des Bezirkes Stein um eine Subvention für die Cerna-Straße und Erwirkung des Ausbaues des steierischen Theils. 4. Bericht des Straßen-Comite's über die Petition der Gemeinde Planina um Erklärung der Planina-Kaltcn selber Gcmcindcstraßc in die Kategorie der Concurrenzstraßen. 5. Bericht des Straßen-Comite’s über die Petition der Gemeinde Senosctsch um Subvcntionirung der Rcka-straße und Enthebung von der Arbeitsleistung. 6. Bericht des Straßen-Comite's über die Petition der Gemeinde Grafcnbrunn um Aufnahme der St. Pctcr-Dorncgger Straße in die Kategorie der Concurrenzstraßen. 7. Bericht des Pctitionsausschusses über die Petition der Gemeinden Kronau, Wurzen und Wald um Aufhebung der Sequestration. 8. Bericht des Finanzausschusses über den Bericht des LandcSausschusscs über die von ihm zu Folge des Landtagsbeschlusses vom 15. Jänner l. I. bewilligte Subvention für die Braniza- und Obcrgnrk-Großluppcr Straße. 9. Bericht des Somite’s für Ackerbauschule über den Antrag des Landesausschusscs auf Errichtung einer niederen Ackcrbauschule in Laibach. 10. Bericht des Finanzausschusses über die Dringlichkeits-Petition der Gemeinde Stopic und St. Michael um Gewährung einer Unterstützung wegen Hungersnoth. Ich habe unter die Herren die mir überkommene Denkschrift über die Gründung einer austro-asiatischcn Compagnie vertheilen lassen. — Die Sitzung ist geschlossen. Schluß M" Sitzung 3 Uhr 5 Minuten. Druck von Ignaz v. Kleinmayr & Fedor Bamberg in Laibach. Verlag des lrainifchen Landesausschuffes. über. Wünscht Jemand hiezu das Wort? (Nach einer Pause:) ! Wenn nicht, stimmen wir ab, und bitte ich jene Herren, welche mit dem ersten Theile des Ausschußantrages einverstanden sind, sich zu erheben. (Die ganze Versammlung i erhebt sich.) Der Antrag ist einstimmig angenommen. Wünscht Jemand zum zweiten Absätze das Wort? Abg. Kromer: Mir kommt vor, daß dieser Theil des Antrages, den ich soeben gelesen habe, den Zweck nicht erreichen dürfte. Wenn auch die Bezirksämter angewiesen werden, die über vorgenommene Steuerexecutionen erstatteten Pfändungs-relationen einzusehen, so werden sic dadurch jene Information nicht bekommen, die erforderlich ist, um beurtheilen zu können, ob der fundus instmetus angegriffen worden sei oder nicht. Ich glaube, cs wäre viel besser und sicherer, wenn die Gemcindevorstände angewiesen würden, bei allen Grnndexc-cntioncn auf den Relationen zu bestätigen, daß bei der vorgenommenen Pfändung der nothwendige fundus instmetus nicht angegriffen worden sei. Ich rege nur den Gedanken an, weil, wie gesagt, ich erst jetzt in die Lage gekommen bin, diesen zweiten Punkt zu lesen; vielleicht könnte in anderer Art abgeholfen werden. Präsident: Einen Antrag stellen Herr Abgeordneter nicht? Allst. Kromer: Ich würde den Antrag dahin stellen, daß eine kurze Unterbrechung der Sitzung zu dem Ende stattfinden möge, um zu berathen, ob der von mir proponirtc Modus nicht zweckentsprechender wäre. Präsident: Ich entspreche diesem Wunsche und unterbreche die Sitzung auf einige Minuten. (Die Sitzung wird um 2 Uhr 43 Minuten unterbrochen, wiederaufgenommen um 2 Uhr 48 Minuten.) Präsident: Meine Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Herr Kromer hat das Wort. Allst. Kromer: Nach der mit dem Ausschüsse eben gepflogenen Rücksprache ist derselbe nicht gewillt, meinen Antrag statt des jeinigen zu acccptircn. Ich habe daher nur zu bemerken, daß dieser zweite Antrag, so wie er hier vorliegt, nach meiner Anschauung durchaus unpraktisch bleiben wird. Die Regierung mag die Bezirksämter noch so oft und wiederholt beauftragen, daß sic die von den Steuerämtern aufgenommenen Pfändungsrelationen über Steuerexecutionen rcvidiren sollen; so hat diese ganze Revision gar keinen Zweck. Denn der Amtsvorstand ist unmöglich in der Lage, den fundus instmetus jedes Einzelnen seiner Bezirksinsassen zu kennen und zu beurtheilen, ob in jedem concreten Falle der fundus instmetus angegriffen ist oder nicht? Ich habe daher gedacht, will man wirksame Abhilfe bieten, so kann selbe nur dadurch geboten werden, daß der Gemeindevorsteher nach der Pfändung ans der Relation bestätiget, daß durch die vorgenommene Pfändung der nothwendige fundus instmetus nicht mit angegriffen sei. Wird dieses nicht beliebt, so erkläre ich einfach, daß ich gegen den zweiten hier vorliegenden Antrag stimmen werde, weil ich ihn für ganz unpraktisch erachte Präsident: Stellen also, weil der Ausschuß nicht damit einverstanden ist, Herr Abgeordneter zu dem Ausschußantrag einen Zusatzantrag? Allst. Kromer: Nein. Allst. Tr. Toman: Der Ausschuß hat vor Augen gehabt, daß cs nothwendig sei, daß der Landtag in dieser Beziehung nochmals seine Bitte dahin auösprcchc, daß von Seite der Exccutions-Organe bei Executionen nicht der fundus instmetus der Steuerzahler angegriffen werde, weil es Thatsache ist, daß trotz wiederholter Bitten dennoch bei Steuerexecutionen der fundus instmetus angegriffen wird, und ich glaube, der Landtag könne erwarten, daß, wenn er abermals und wiederholt begründete Bitten vorbringt, die Steuerbehörden umsomehr darauf Rücksicht nehmen werden, da ja ohnehin der Angriff des fundus instmetus durch die Executionen gesetzlich verboten ist. Wenn ich mir erlaube, weiters gegen die Ansichten des Herrn Abg. Kromer das Wort zu ergreifen, so geschieht cs, um zu bemerken, daß sein Antrag, wenn er formulirt werden könnte, gar keinen Erfolg Hütte, weil derselbe rücksichtlich der Executionen eine große Beschränkung einräumt und der Gemeinde eine ihr nidjt zugehörige Autorität zur : Entscheidung darüber, was fundus instmetus ist, und was fundus instmetus nicht ist, zuspricht. Bemerken möchte ! ich aber, daß in Oberkrain, welches Land mir genau bekannt ist, vielleicht gar kein einziges Stück Vieh ist, welches nicht I zum fundus instmetus gehört. Ja, dieser nothwendige I fundus instmetus für die Bearbeitung der Felder u. s. w. ist der dortigen Bevölkerung schon zum großen Theile genommen. Der Grundsatz nun, daß der Maßstab für die Steuerbehörden darin gelegen sein soll, ans solches Vieh ii. s. w. ihre Execution nidjt auszudehnen, dürfte ein richtiger sein und die Steuerbehörden leiten, ihre Executionen nidjt auf derlei fundus, instruct® auszudehnen. Mehr, als daß wir wiederholt unsere Bitten vorbringen, können wir nidjt thun, und idj glaube, daß die Regierung beflissen sein werde, den übergreifenden Executionen Einhalt zu thun, denn die letzte Wirkung würde die sein, daß die Steuern spärlicher einstießen werden ; der letzte Schaden würde also den Staat treffen, wcldjen boefj am ersprießlichsten die Behörden zu vertreten haben. Präsident (zum Abg. Svetcc gewendet): Werden nicht Herr Berichterstatter das Wort ergreifen? Berichterstatter Svetcc: Ich glaube nur vorbringen zu müssen, daß der Weg, welchen der Ausschuß bezeichnet hat, der richtige sein dürfte, um zum Ziele zu gelangen, denn den Bezirksbeamtcn sind ja dnrdjsdjnittlidj und in der Regel die Verhältnisse der einzelnen Bezirksinsassen ohnehin bekannt. Wenn sic sid) daher die Mühe nehmen, die Relationen genauer einzusehen, so werden sie and) in der Lage sein, zu beurtheilen, ob der fundus instmetus geschont wurde oder nidjt. Es kommt daher nur darauf an, daß die Bezirksbeamten auf diesen Umstand aufmerksam gcinackjt und allenfalls nochmals angewiesen werden, ihre Aufmerksamkeit den Pfändnngsrelationen zu widmen. Präsident: Die Debatte ist geschlossen; wir schreiten nun zur Abstimmung, und ich bitte jene Herren, welche mit dem wonach diese allgemeine Ueberbürdung nicht mehr stattfinde und eben auch durch thcilwcise Abschreibungen ihre theil-weisc Abhilfe gefunden habe. Diese Abschreibungen, die in Folge jener Catastralrevision stattgefunden haben, haben aber, wenn man ins Detail eingeht, nur einzelne Landestheile getroffen, und zwar vor allem jene, welche knapp an der Grenze Steicrmarks gelegen sind und wo die früheren Ueberschätzungcn in desto grellerem Maße zu Tage traten; dadurch aber hat man die Gleichstellung des ganzen Landes Kram mit dem ganzen Lande Steiermark in keiner genügenden Weise erreicht. Im Großen und Ganzen ist die allgemeine Ueberbürdung, ist die Ungleichmäßigkeit der Schätzungsziffern geblieben. Wenn die hohe Centralregierung von dem Grundsätze ausgeht, daß keine allgemeine Ueberbürdung im Lande Krain den anderen Nachbarprovinzen gegenüber stattfindet, so tritt sie gewissermaßen mit sich selbst in Widerspruch; denn in diesem Falle, wenn nämlich die dicSsälligc Behauptung der alten Stände nicht erwiesen worden wäre, hätte sie damals auf das Ansuchen der Stände gar nicht einzugehen, die Revision gar nicht zu bewilligen gebraucht und auch in neuerer Zeit nicht Ursache gehabt, in jener Weise auf eine Abhilfe anzutragen, wie cs denn doch über das Einschreiten dieses Landtages geschehen ist. Ist aber die Ueberbürdung wirklich wahr und vorhanden, dann, muß man sagen, sind die halben Mittel, sind die Palliativmaßregeln nicht das rechte Maß der Abhilfe, und es kann wirklich nur durch das gründliche Eingehen auf den Kern der Frage Abhilfe gebracht werden, denn was bisher zugestanden worden ist: Parcielle Abschreibungen, und zwar erst nach Ablauf des Steuerjahres, Abschreibung einzelner Contribuenten ganzen Gemeinden gegenüber, das Hilst dem Uebel nur thcilwcise ab. Es tritt die große Gefahr eilt, daß das Loos der Contribuenten in die größere oder mindere Thätigkeit und Willfährigkeit der betreffenden unteren Steuerexecutivorganc anheimgegeben werde. Es ist aber auch in dieser nachträglichen Abschreibung der Restanten die große Gefahr, daß dadurch ein Privilegium für die Saumseligen und Renitenten gegeben werde, oder mitunter auch thcilwcise ein Almosen. Die Abschreibungen, wie sie, ich weiß nicht, ob beantragt, aber wie die -Frage doch bereits vcntilirt worden ist, vielleicht nach verschiedenen Percenten, die auf gewisse Landestheile umzulegen wären, entsprechen in Zukunft gleichfalls nicht und involviren die große Gefahr, daß eben das einzige große Verdienst des Catasters, daö Land gleichartig geschätzt zu haben, beseitigt werde und gerade im Innern des Landes eine neue, um so fühlbarere Ungleichartigkeit zu Tage trete, welche zu endlosen Reclamationcn mit der Zeit Anlaß geben müßte. Was die Abschreibung wegen Uneinbringlichkeit betrifft, so liegt cs auf der Hand, daß damit eigentlich den Contribuenten nicht gedient ist, sondern dies liegt wesentlich nur im Interesse des manipulirenden Beamten, welcher sich unnöthige Schritte dadurch ersparen kann. Einzelne in Folge von Elemcntarereignissen, von gehemmten Verkehrsverhältnissen, momentan eintretende Uebcrbürdungcn gewisser Gegenden können immerhin und müssen ihre Abhilfe in betn administrativen Wege innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen suchen. Rach dem Vorausgeschickten glaube ich nochmals betonen zu sollen, daß gerade die Gleichartigkeit der Schätzungen im Innern ein hohes Verdienst des Catasters ist, und wohl erklärbar dadurch, daß in derselben Zeit durch dieselben Schätzungsorgane nach denselben Normen und Schätzungs-instrnctionen vorgegangen wurde; das Mißverhältniß zu den Nachbarländern, mit welchen bei Einführung des Ca-tastcrs die von Krain aufzubringende Steuersumme leider zur höheren Belastung Krains combinirt wurde, das ist cs, waS die Abhilfe dringend erheischt, eine Abhilfe, die eben nur dadurch erreicht werden kann, daß man in den Zugeständnissen auch das Princip der Allgemeinheit und Gleichmäßigkeit festhält. Ich glaube, der Landtag geht vollkommen consequent und ans den Grundlagen, die er in den früheren Jahren angenommen hat, vor, wenn er sich in seinen Beschlüssen an den Antrag des LandcSausschusses anschließt. Die Hilfe wird nach dem Gesagten aber nur zu erreichen sein, wenn man entweder ein gewisses Percent bestimmt, welches an dem Gesammtsteuer-Ordinarium des Landes in Abschreibung zu bringen ist, oder wenn man eine diesem Percente und dem vormaligen Stcucrordinarium des Landes entsprechende Pauschalsumme zur Abschreibung schon in der Steuervor-schrcibnng beantragt und bei der hohen Regierung durchzusetzen vermag. Die hohe Landesregierung und die Finanz-behörden des Landes haben bisher, wenn auch nicht ganz mit dem erwünschten Erfolge, die Schritte und Bemühungen des Landtages unterstützt; ich glaube, sie werden die Gerechtigkeit der Ansprüche des Landes nicht verkennen und auch ferner ihre Bemühungen nicht aussetzen, wofür ihnen ja das Land eine dankbare Anerkennung schuldet, bis das Ziel erreicht ist, welches eben in den Anträgen des Aus-schusses angedeutet ist, und womit wenigstens auf diesem Felde den berechtigten Klagen des Landes für immer ein Ende gemacht und die Abhilfe gründlich geschaffen wird. (Dobro! Bravo !) Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort in der Generaldebatte? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, wünschen Herr Berichterstatter zu sprechen? Berichterstatter Svetec: Nachdem die Sache vom geehrten Herrn Vorredner schon unterstützt worden ist, so habe ich zur Sache nichts mehr vorzubringen; nur in der Hinsicht werde ich mir eine Bemerkung erlauben, was die Besprechung der Broschüre des Herrn Finanzdirectors in unserem Berichte betrifft. Der Bericht hat sich wohl nirgends dahin ausgesprochen, daß er diese Broschüre für eine officicllc angesehen hätte, oder daß diese Broschüre unbedingt einen maßgebenden Einfluß gehabt hätte. Der Ausschuß glaubte aber diese Broschüre mit Stillschweigen aus dem Grunde nicht übergehenzu sollen, weil in der Broschüre selbst, in der Einleitung auf der ersten Seite, ausdrücklich der Bezug auf die vorjährigen Landtagsverhandlungen genommen wurde (Ruf: Sehr gut!), woraus man natürlich schließen mußte, daß die Broschüre eigentlich den Zweck hatte, die im vorjährigen Landtagsberichte zu Tage getretenen Ansichten zu widerlegen. Ein weiterer Grund, diese Broschüre mit Stillschweigen nicht zu übergehen, war auch der, daß die Persönlichkeit, welche hier der Verfasser der Broschüre ist, eine maßgebende Stellung einnimmt und daß man fast kaum voraussetzen könnte, daß ein so hochstehender Mann privative eine andere Meinung hätte, als er sie als Beamter des Staates hat (Sehr wahr!), daß er etwas anderes in der Broschüre niederschreiben und etwas anderes in seinen Berichten an die höheren Behörden vertreten würde. Dies waren die Gründe, welche den Ausschuß veranlaßt haben, auch auf diese Broschüre Rücksicht zu nehmen. (Dobro! Dobro!) Präsident: Die Generaldebatte ist geschlossen. Wir gehen zur Spccialbcrathung des ersten Theiles des Ausschußantrages Tabelle VI. lieber die non den, den Verpflichteten in Kram obliegenden, mit Ende Deeember 1864 verbliebenen Grundentlastungs-eapitalien per 1,688.747 fl. 38'/2 kr. mit Rücksicht auf die Verpflichtung zur Tilgung desselben in 10 gleichmäßigen Jahresraten ä per 168.874 fl. 73' , kr. von dem jährlich verbleibenden Reste entfallenden Sperr. Zinsen, dann über den vom Gesammtzinsenbetrage enfallenden jährlichen Durchschnitte. Ueber die geschehene Tilgung verblieb zur Verzinsung Die 5pere. Zinsen berechnen sich davon mit im Jahre der Capitalsbetrag fl. kr. fl- kr. 1865 1688747 CO CO 84437 37 1866 1519872 65 75953 63 1867 1350997 91'/, 67549 89'/2 1868 1182123 18 59106 16 1869 1013248 44'/, 50662 42 1870 844373 71 42218 68 V, 1871 675498 97'/2 33774 95 1872 506624 24 25331 21'/, 1873 337749 50 V, 16887 47V, 1874 168874 77 8443 74 Summe 464365 , 54 daher lOjähriger Durchschnitt mit 46436 55 Präsident: Die Generaldebatte ist eröffnet. Ä. I. Statthalter Freiherr v. Lach: Darf ich um das Wort bitten? Ich werde die Ehre haben, einige kurze Bemerkungen bezüglich einer Stelle im Berichte zu machen. Es wird ans Seite 9 von der beharrlichen Weigerung der Regierung, die Stenerüberbürdung in Kram anzuerkennen, gesprochen. Es ist dies nicht richtig, denn es liegt der Regierung ferne, eine Ueberbiirbung Krams im allgemeinen, insoweit sie die Grundsteuer betrifft, irgendwie in Abrede zu stellen. Es zeugt hierüber schon der Inhalt der Allerhöchsten Entschließung vom 31. December 1864, wornacki es gestattet ist, künftighin bis zur Regelung der Grundsteuer in den am meisten überbürdeten Landestheilen umfassende Abschreibungen an der Grundsteuer vornehmen zu dürfen. Es macht hierauf das citirtc Finanz-ministerinl-Deeret aufmerksam, wornach das stabile Moment der lieber bür dung beziffert und der bezifferte Betrag gar nicht eingehoben werden soll. Nicht die Ueber« bürdung wird bestritten, sondern blos die vorausgesetzte gleichmäßige Lleberbürbung. Es kann von einer gleichmäßigen U eberbür bring der Grundsteuer in Krain keine Rede sein, nachdem bei den im allgemeinen hochgestellten Catastralansätzen gleichwohl in einigen Landestheilen Herabsetzungen im Reinerträge und in der Grundsteuer geschehen sind, an denen andere Landestheile nicht theilgenom-men haben. Es wird im ganzen Verlaufe des Berichtes die Broschüre , welche vom Herrn Finanzdireetor v. Felsenbrunn herausgegeben wurde, betitelt: „Statistische Tabellen über die bircctcn Steuern int Herzogthume Krain," einer eingehenden Kritik unterzogen. Wenn man diese bezüglichen Stellen liest, so macht es den Eindruck, als sei es hiebei auf die Beurtheilung oder Widerlegung von offieilen Anschauungen abgesehen. Ich bin daher im Falle, über Ersuchen deö Herrn Verfassers mitzutheilen, daß seine Arbeit eine reine Privatarbeit ist, daß sie nur seine Privat- ansicht enthält und nicht bestimmt ist, die Anschauung der Finanzverwaltung irgendwie zu vertreten. Präsident: Die Generaldebatte ist eröffnet. Se. Excellenz Gras Auersperg hat das Wort. Avg. Graf Anton Auersperg; Nachdem ich im Vorjahre die Ehre hatte, in der jetzt an der Tagesordnung stehenden Frage als Berichterstatter im Hause Bortrag zu halten, so erlaube ich mir zur Unterstützung der gegenwärtig vorliegenden Commissionsanträge auch einige Worte beizufügen. Ich werde mir erlauben, möglichst kurz zu sein, um Wiederholungen zu vermeiden, da ohnedem über den Gegenstand die früheren Landtagsverhandlungen und die sehr eingehenden umfassenden Vorschriften bereits sowohl dem Landtage, als auch der hohen Regierung vorliegen. Es ist eine auffallende, für das Land doch nicht beruhigende Erscheinung, daß in dieser Frage die seit mehr, als 20 Jahren erhobenen Klagen des Landes nicht in dem Maße, als wie ich glaube, daß sie es verdienen, berücksichtigt worden sind, obschon — ich sage es mit dankbarer Anerkennung den gegenwärtigen und früheren Landesbehörden — in der Frage selbst im wesentlichen eine Uebereinstimmung von jeher, sowohl zwischen der jeweiligen Landes-vertretnng, als auch den eompetenteu Landesorganen geherrscht hat. Die Anträge, die von dieser Seite ausgingen, haben ihren Widerstand bei der Centrak-Regierung in Wien gefunden. Es ist in früheren Zeiten darauf hingewiesen worden, daß eine von dem Lande angesnchte Abhilfe nur dann erst stattfinden könne, wenn an die allgemeine Reform der Steuergesetzgebung in Oesterreich gegangen werde; neuester Zeit jedoch ist als Grund der Ablehnung der vom Landtage ausgegangenen Anträge die Erklärung herabgelangt, daß eine allgemeine Ueberbiirbung des Landes nicht bestehe. Se. Excellenz der Herr Statthalter haben dies soeben bebestätigt, unter Hinweisung ans die Abschreibungen, welche in Folge einer Revision des Catasters stattgefunden haben, Tabetic V. Bezeichnung des In Krain In Steiermark besteht der Preis für die gleichen Somit in Krain der Preissatz höher um Dieser höhere Preis verursacht in Krain mit Natural- Ertrag Im Durch- Rücksicht auf die obige Productenmenge einen K Produktes schnittspreise in C. M. Producte in C. M. in C. M. höheren Naturalcrtrag mit in C. M. fl. kr. Pf. fl. fr. pf. fl. fr. pf. fl. kr. pf. 1 Winterweizen Metzen 404116 2 19 3 2 7 1 12 2 84190 50 2 Sommerweizen 18652 2 8 — 1 51 — — 17 — 5268 4 — 5 Winterroggcn 337468 1 19 — 1 11 1 — 7 3 43589 37 — 6 Sommerroggen 8414 1 10 — 1 6 1 — 3 3 525 52 1 7 Gerste 242283 1 10 — 1 1 1 — 8 3 35332 56 — 8 Hafer 510442 — 42 3 — 39 1 — 3 2 29775 47 — 9 Hirse 263015 1 8 3 — 56 2 — 12 1 53698 53 3 13 Mais 77431 1 12 3 1 4 1 — 8 2 10969 23 2 15 Buchweizen oder Haiden 557207 1 1 — — 46 1 — 14 3 136980 3 1 23 Erdäpfel 1787727 — 16 1 — 13 1 — 3 — 89386 21 — 25 Stoppclrüben 429577 — 10 — — 8 1 — 1 3 12529 19 3 26 Heu, süßes Centner 1141179 31 1 26 2 — 4 3 90343 20 1 27 Heu, gemischtes 384078 — 26 — — 23 2 — 2 2 16003 15 — 29 Heu, saures 310499 — 22 — — 19 1 — 2 3 14231 12 1 30 Grummet, süßes 231750 — 25 — — 21 — — 4 — 15450 — — 31 Grummet, gemischtes 145233 — 20 1 — 18 — — 2 1 5449 14 1 32 Grummet, saures 82542 — 17 — — 14 3 — 2 1 3095 19 2 33 Kleefutter 594667 — 31 — — 24 1 — 6 3 62733 22 1 17 Schilfheu 48169 — 12 — — 9 — — 3 ■— 2404 27 — 4 Holz, hartes Klafter 479512 24 3 — 30 3 — — — — — — 4 Holz, weiches 205962 28 2 16 2 12 41192 753149 24 22 — 5a jedoch die Klafter harten Holzes für Krain um 6 kr. gcrimv angesetzt ist, welcher Unterschied eine Ziffer pr. 47.9£ fl. 12 kr. rcpräsentirt, so kommt von der jenseitigen Gesamtsumme pr....................... 753.149 ft,. 22 kr. ein Aug der eben gedachten Ziffer pr. 47.951 „ 12 „ und d sich hiernach ergebende Rest pr. 705.198 fl. 10 kr. stellt je Ziffer dar, um welche die Producte Krains höher gesetzt worden sind, als jene Steiermarks. 'Lse Reinertrags-Ziffer wirst nach dem Maßstabe von UpCt. eine einfache Grundsteuer - Gebühr ab mit 112:85 fl. 64% kr. C.M. ober 118.463 fl. 18 fr. ö.W. A Krain entfiele also, wenn es mit Steiermark pari-ficirt tre, anstatt der gegenwärtigen einfachen Steuer-gebühr ne Drittelzuschlag pr. . . 565.637 fl. 42 kr. nach Abg der obengcdachten Mehr- gebühpr................ 118.463 „ 18 ,, nur cinSteuergebühr pr. . . - 447.174 fl. 14 kr. Uebertrag . 447.174 fl. 14 kr. Würden nun die Zuschläge aus der Basis dieser Gebühr verrechnet werden, und zwar der Drittelzuschlag pr. . . 149.05S „ 42/3 „ und der 2/s Kriegszuschlag pr. . . 149.058 „ 4% „ so ergäbe daö eine Steuervorschrci-bung pr............................... 745.190 fl. 23% kr. Stellt man der gegenwärtigen Vorschreibung für das Jahr 1865 pr.......................... 942.730 fl. — kr. die vorstehende gegenüber pr. . . . 745.190 „ 23% „ so ergibt sich eine Differenz pr. . . 197.539 fl. 76% kr. um welche der krainische Grundbesitz nur an der landcs-fürstlichen Grundsteuer weniger zahlen würde, wenn er mit Steiermark parificirt wäre.