25 Amtsblatt «,r Laibacher Zeitung Nr. 4. Freitag den ä. Jänner 1872. (l—y Nr. 2308. Concurs-Edict. 3ur Besehung einer erledigten Gefangen-wach-Oberauffehersstelle in der l. l. Männerstras. anstatt zu Laibach mit dem jährlichen Gehalte von 350 fl. und dem Genusse der kafernmäßigen Unterkunft, nebst Service, dem Bezüge einer täglichen Brodportion von je 1'/, Pfunden und der Mon-tour nach Maßgabe der bestehenden Unisormirungs-vorschristen, wird der EoncurS bis zum 20. Jänner 1872 ausgeschrieben. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche unter Nachweisung ihres Alters, Standes, ihrer gewerblichen und Sprachkenntnisse, insbesonders beider Landessprachen, und ihrer bisherigen Dienstleistung bei der f. k. Oberstaatsanwaltschaft in Graz im Dienstwege zu überreichen. Die für eine Civilbedienstung in Vormerkung genommenen Militärs werden vorzugsweise berücksichtiget. Graz, am 28. December 1871. K. K. Vdesstaalsanwaltschast. (548—3) Nr"i6857 Concurs-Kundmachung. An der k. k. Oberrealschule in Laibach sind zwei neusystemisirte Lehrerstcllen oxtru, Mtum mit den durch das Gesetz vom 9. April 1870 normir-ten Bezügen zu besetzen, und zwar die eine für slovemsche Sprache als Haupt- und für deutsche Sprache oder Mathematik als siebenfach, die andere für italienische Sprache als Haupt und für deutsche Sprache als Nebenfach. Bewerber um letztere haben auch die Kenntniß der slovemschen Sprache nachzuweisen, vorgezogen werden diejenigen, welche auch Mathematik in den unteren Klassen zu lehren im Stande sind. Die an das hohe k. k. Ministerium sür Cultus und Unterricht stylifirten und gehörig instrmrten Gesuche sind längstens bis Ende Jänner 1872 im Wege der vorgesetzten Behörde bei dem k. k. Lan« desschulrathe in Laibach einzubringen. Laibach, am 14. December 1871. j (2—1) Nr. 17. Lieferungs-Ausschreiben. Bei der k. k. Bergdirection Idria in Kram werden R8OO Metze,, Weizen, R7«>Q „ Kor«, ROOV „ Kukurutz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Metzen Weizen, muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukuruh 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirthschaftsamte zu Idria im Magazine in den cimen-tirten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitäts - Anforderungen nicht, entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualisicirtes Ge treide der gleichnamigen Gattung um den contractmä-ßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liesern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu interveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. l. Wirthschaftsamtes als richtig und unwider sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Liefe rant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide loco Idria zu stellen, und eS wird auf Perlangen desselben der Werksfrächter von Seite des Amtes verhalten, di? Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu kreuzer pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergdirections-kasse zu Idria oder bei der k. k. Landcöhauptkasse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung, wenn der Ersteher kein Gewerbsmann oder Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stempclmarke versehene sal-dirte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzcr - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis 3«. Jänner «8« bei der k. k. Bcrgdirection zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und der PreiS loov Idria zu stellen. Sollte ein Offert aus mehrere Körner gattungen lauten, so steht es der Vergdirection frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für rine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstellunq für die genaue Hlbal tung der sämmtlichen Vertrags Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein 10perc. Badium entweder bar, oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem 3 course, oder die Quittung über dessen Deponnnn^ bei irgend einer moiltamstischen Kasse oder der l. k. Landeshauptkasse zu Laibach anzuschließen, widri gens auf das Offert keine Rücksicht genommen wer den könnte. Sollte Contrahent die BertrciqSverbindlichkei ten nicht zuhalten, so ist dem Acrar das Recht ein^ geräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dem Badium, als an dessen gesammtem Vermögen zu regrcssiren. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Gc treide-Liefcrung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo dann er die eine Hälfte des Getreides bis ^nde Februar >^»5H, die zweite Hälfte bis Mitte Mär; l^7H zu liefern hat. 8. Auf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide Säcke von der k. k. Berg direction gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rück stellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtfpefcn, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Ver lust an Säcken während der Lieferung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der EontractSbe dingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auä demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offel bleibt, die derselbe aus den Contracts Bedingun gen machen zu können glaubt. Jedoch wird aus drücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage ettvc entspringenden Rechtsstreitlakciten, das Aerar mög als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie aru! die hieraus Bezug habenden Sicher^-".....^ un Eiecutionsschritte bei demjenigen im . Fis calamtes 'befindlichen Gerichte durchzuführen sinc welchem der Fiscus als Geklagter untersteht. Von der t. t. Bergdircction Idsia am 3. Jänner 1872. MckizenMt M Laibachel Zeitung Vr.4. (301 e—2) Ni. 8532. Erinnerung an die unbekannten Franz von Schivitzhoffen'schen Erben und Rechtsnachfolger. Aon dem k. k. Landesgerichte Laibach wird den unbekannt wo befind lichen Franz von Schivitzhoffen'fchen Erben und Rechtsnachfolgern mittelst gegenwärtigen Edictcs erinnert: Es habe wider dieselben bei diesem Gerichte Frau Johanna von Abrams-bera, durch Dr. E. H. Costa, die Klage <16 PIÄU8. «.December 1871 Z. tt.^3, eingebracht und um die Ersitzerklärung und E^curponrung des mit dem Gute Schivitzhoffen bücher lich vereinigten Meierhofes Sagolitsch o. u. 0. gebeten. Da der Aufenthaltsort der bc klagten Erben und Rechtsnachfolger diesem Gerichte unbekannt, und weil dieselben vielleicht aus den k. k. Erb landen abwesend sind so hat man zu deren Vertheidigung und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichts - Advocaten Dr. Robert von Schrey als Curator bestellt, mit wel chem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung auSge« führt und entschieden werden wirb. Ueber obige Klage wurde die Tagsahung auf den 18. März 1872, Vormittags 1l) Uhr, vor diesem Gerichte mit dem Anhange der 88 16 und 29 G. O. anberaumt und wer^ den die genannten Erben und Rechtsnachfolger dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen oder inzwischen dem bestimm- ^ ten Vertreter Herrn Dr. v. Schrey die Rechtsbehelse an die Hand zu geben, oder ^ auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnunqsmäßiaen Weqe ein zuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizu messen haben würden. Von dem k. k. Landesgerichte Laibach, am 12. December 1871. W97-^) Nr. 1798. Erinnerung an Martin ttaplan von Autna und jcine »ilben und Rechtsnachfolger. Von dem l. l. Gtzlllegerichle ^and» strotz wird dem unbekannt wo befindlichen Martin Kaplan von Autna und seinen uubelannlen Erben und Rechtsnachfolgern hiemit erinnert: thumsrechlc auf die in Autna Nr. ? gcleglnc, im Grundbuch« der Herrschaft Tl)urnancha,t i>ul) Ncls.. - Nr. 4?/i(s>lt,sn oirllcuht aus den l. l. HrolanNcn avwl» send find, so hat man zu ihrer Vertretung und aus ihre Gefahr und Koste" den stranz Krrin von hl. Kreuz als (^»w»-wl kot,uw beslcllt. Dieselbe» weide» hieoo" zu dem linde verständiget, damit sie aller>fali« zu icch. ter Zeit sclbsl erscheint« oder s'ck cmci, andern Sochwaltrr bestellen, auch bieiem Gerichte namhaft nwchin, überhaupt im oldnungemäßiacn Wege cmschirilr» m,t> die zu ihrer Vertheidigung ersordc,l>ä»en Schrille emlcilen tonnen, widrige»,? dilse «echtesache mit dem aus^sltlllen iimatur nach den Veslimmungln der Gtiichlöord-nung verhandll« weiden und die Glll'g-ten, welchen es übrigens freiste!,!, ihre Rechlsbehelse auch dem bcnanlittn iiuialor an die Hand zu geben, sich d>e au« eioer Pttabsäumung entstehenden Holain selbst bcizumesscn habe« werden. K. l. VezirkSsterichl ^ondsoan. am 23. Mai l»7l,