4ie Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 59. Mittwoch den ,2. März 1873. <"3-Y Nr. 396. ,x ^3" Wiederbesetzung zweier bei dcn küstenländischen politischen Behörden erledigten Bezirks-Comnu ^stellen, eventuell einer Statthalterei-Con-d?n 3^' "" ^"" ^^"lte von 800 fl., und für K?..!I < ^" Verwendung in der Eigenschaft als ^""^"ereiconcipist in Trieft mit dem Genusse «nes ^uartiergeldes von 200 fl., wird der Concurs bis 5. April 1873 hiemit ausgeschrieben. Die Bewerber haben ihre gehörig beleaten ^ompetenzgesuche unter besonderer Nachweisuna'der Kenntnis der Landessprachen binnen obiaer Nrist s^ - ^'" ^^' Statthaltereipräsidium im vorg -schriebenen Dienstwege einzubringen Trieft, am 2. März 1873. Vom k^ k^^tatthaltereiprästdium Kundmachung. 1 ^u?i"i^^^ ^ ^ ^ bes Gesetzes vom ^. ^utt 1872 werden vorläufig am Sitze der k k °!sizi«sMspn°nt«nschuiin «ächtet ^'°^ Der Umfang der in diesen Schulen zum Vortrage gelangenden Gegenstände gründet sich auf das der Cadetenvorschrift für die k. k. Landwehr (L. W. Verordnungsblatt Nr. 14 äs 1§70) beigefügte Tableau (Beilage II). Der Unterricht sowie die zu demselben erforderlichen Lehrbücher und Kartenwerke werden unentgeltlich geboten. Zur Frequentierung der Landwehrofsiziers-Aspirantenschulen werden aufgenommen: 1) der k. k. Landwehr angehörende Personen, welche we Lieutenantscharge in derselben anstreben; 2) Offiziere der nicht activen k. k. Landwehr, welche lhre militärischen Kenntnisse in einem oder dem andern Gegenstande vervollkommnen wollen, endlich 3) Personen des Civilstandes, welche der Wehr-Pfllcht mcht unterliegen, jedoch die Ernennung m eine Landwehr-Offizierscharge anstreben, da-bet aber die hiezu Mhiae militärische Ausbildung noch nicht im erforderlichen Maße besitzen. ' Um jenen der vorstehend bezeichneten Per-onen, welche vermöge ihrer bürgerlichen Beschäftigung vorwiegend nur über die Abendstunden verfügen können, Gelegenheit zu bieten, sich entweder die zur Ablegung der Landwehroffiziers-Prufung erforderlichen Kenntnisse zu erwerben oder ihr erst zum Theil gewonnenes militärisches Wissen in ein oder der anderen Beziehung zu erweitern, werden an den Landwehroffiziers-Aspi-rantenschulen auch Abendcursc. eröffnet. Die Dauer der in Rede stehenden Abend» curse, welche an Werktagen die Abendstunden von 7—9 Uhr und theilweise die Nachmittage der Sonntage in Anspruch nehmen werden, wird bis letzten August 1873 anberaumt. Personen der vorgedachten Kategorien, welche den Tags- oder Abendcurs an einer der bezeichneten Landwehrofsiziers-Aspiruntenschulen vollständig oder nur theilweise, d. i. mit Rücksicht auf die Vorträge einzelner Gegenstände zu frequentieren wünschen, wollen—insoweit dies noch nicht geschehen — ihre diesfälligen Gesuche ungesäumt an das betreffende k. k. Landwehr-Commando leiten, jene der Kategorie 3 haben ihre Gesuche mit dem von der politischen oder Polizeibehörde des bezüglichen Aufenthaltsortes (bei Staats- und diesen gleich gestellten Beamten von den Vorständen der betreffenden Aemter) ausgefertigten Nachweise über den Geburts- und Zuständigkeitsort, das Alter, die genossene allgemeine Bildung, die Subsistenz-mittel, gesellschaftliche Stellung und einen tadellofen Lebenswandel zu instruieren. Wien, am 25. Februar 1873. Vom k. k. Ministerium für Landesverthei-digung.