ImtZ - Vlntt zur Laib ach er Zeitung. ^ 135. Dlnaag Äen I<^. eZctober 1842. VlUvernlal - Vrrlautbarungrn. Z. 1663. (2) Nr. 23W6. C i r c u l a r e desk, k. il lyrischen Guberuiums. — Stämpelbestimmung für Decrctc über die bestandene Prüfling auö dem Ciuil- und Criminal-Iustizfache, aus dem Grnndbuchssache und adeligem Richtcramte. — Seine Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 27. August l. I. den übereinstimmenden Antrag der k. k. allgemeinen Hofkammer und der k k. obersten Iustizstc... zu genchmigcn geruhet, das) die Dc-crete über die destandeue Prüfung auö dem (Ziuil- und Climinal-Iustizfachl', al>ö bcmGrund-buch^fache und dem adeligen Nichtcrantte in dem Sinne des §. 2l des Stämpel- und Tax-gcschls vom 27. Jänner Itt'ld dem Stämpcl von Dreißig Kreuzer unterzogen werden. — Tmse allerhöchste Entschließung wird in Folge hohen Hofkammer-Decrctes vom 3. September 1642, Z. 36W3M?'l, allgemein kundgemacht. ^. La'dach den 1. October 1Ü'l2. Joseph Freiherr v. Weingarten, . Bandes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, i^ice-Präsident. Johann Freiherr v. Schioißnigg, k. k. Gubernialrath. ^. l64:? ^ft) ^tt. 11315. Edict dc5 k. k. i. ö. küstenl. AppellationZgerichteö. — Vcl dem k. k. Merkantil- und Wechjelqe- ^chte und Seecousulate in Trieft ist cineRathö- < «/'^ ^'"svst"nmäßigen Gehalte ron jahrl. dtlegtc.. . .l'petenzgcsuche, worin sie sich üdcr die erfolderlichc Kenntniß^ der deutschen un^» italienischen Sprache auszuweisen und auch zn erklären haben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten des vorne erwähnten Gerichtes verwandt oder verschwägert ftyen, binnen 4 Wochcn, vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edlttcs in die Wiener Zeitungö-blätter, durch ihre Borstande bei dem Triester k. k. Merkantil- und Wcchsclgerichte zu über« reichen. — Klagenfurt am 29. September 13'l2. Z. 16N. (H) 3tr. 11120. Edict dcS k. k. i. ö. küstcnl. Appellationsgerichtes. — Bei dem k. k. i. o. küstenl. Appellations-gerichte ist der Dnnstposte»! eines Gerichtsdieners mit dem sysicmisnlen Gehalte von 350 fl. C. M in Erledigung gekommen. Dieses wird mit o*r Erinnerung allgemein bekannt gemacht, daß die Bewerber um diestn Dicnstposten ihre dieß-fä'lligcn belegten Competcnzgcsuchc binnen 4 Wo» chen, vom Tage der Einschaltung dieses Edictcs in die Klagenfurter Zeitungsblätter, entweder unmittelbar, oder wenn sie bereits in cincm Dienst? stehen, durch ihre vorgesetzten Stellcir hierorts einzureichen und zu erklären haben, ob und in welchem Grade sie mit cincm Vcam-ten des k. k. Appcllationsgcrichtcs verwandt oder verschwägert seyen. — Klagen fürt am 23. September 18'12. Nrcisamtllche ^erlautvarunüen. Z. 1673. (2) Nr. 16199. Kundmachung Die hohe Landeöstelle hat mit Decret vom I0. v. M., Z. 23161, die Vornahme einer Minucndo-Versteigerung zur Bcischaffung des zum Behufe der Conscriptions Revision vom Jahre 1813 nachgewiesenen Bedarfes von Einhundert sieben und siebzig Rieß, dreizehn Buch 782 und acht Vogen Drucksorten, so wie des dazu benöthigten Papieres anzuordnen befunden. — Der Totalpreis für die Lieferung dcs Papicrc-s und die Buchdruckerarbeiten wurde von der k. k. Camera! - Hauptbuchhaltung in Wien mit Siebenhundert und dreizehn Gulden 35 kr. 6. M. berechnet. — Zur Hintangabe dieser Lieferungen wird die Minuendo-Versteigerung am 21. d. M. in dem Krcisanue Vormittags um 10 Uhr bestimmt, und die hiesigen Papicr-yändler und Buchdrucker hiezu mit dem Ve-deulen zu erscheinen eingeladen, daß die dilß-fälligen Licitationsbedingniffe und der Ausweis derbeizustellendeuGattungen von Conscriptions^ Druckpapieren kurz vor der Limitation hierorts eingesehen werden können. — K. K. Kreisamt Laidach am 12. October 1842.__________^^ Ktavt- mW lanorechlllche ^7erlautbarllnuen. Z. 1651. ' (3) Nr. 7466. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen dcs Match. Wrayer, durch Or. Zwayer, wider Dr. Oblak, Curator dcs Eriminal-Sträs-" linges Maria Vcrdou, wegen schuldigen 30 st. <:. 8. <:., in die öffentliche Versteigerung der, der Excquirttn gehörigen Kleidungsstücke und Wasche gewilligct, und zur Vornahme im Hause Consc. Nr. 38 auf der Polanavorstadt, 3 Tagsatzungen, und zwar die 1. aus den 31. October, dlc 2. auf den 14. November und die 3. auf den 12. December l. I., jcderzett Vormit-tags von 9 bis 12 Uhr mit dem Anhange bestimmt worden, daß diesc Fährnisse, wenn siü bei der 1, und 2. Feilbietung mcht um den Schätzungswert!) oder darüber an Mann gebracht wcrdcn könnten, bei der 3. Fcilbietnng auch unter dem Schätzungswert!) hincangegcben werden würdcn. — Laibach am 26, September 1842. ______________________ Z7i6607"idut sch, gegen lZarl Grill, in die öffentliche -Versteigerung, u) der dem hiesigen Snidmagistrate 5u!> Urb. Nr. 3l5'/,, Mappä XVl, 3!5'/«jX, 315 '/8^^'zinooarel,, auf?94si. 15 kr. geschah-ten Wlesen; K) des dem vorbenannten Magistrate lmd 3)lappä-Nr. 160 et Rectf. Nr. 14 zinsbaren, auf 56'l si. geschätzten Tirnauer Waldantheils, und c) des in der St. Peters-Vorstadt ^ul^ Consc. Nr. 137 liegenden, auf 1499 st 5(>kr. geschätzten Hauftö sammt )ln-und Zugehör gewilllget, und hiezu drei Termine, und zwar auf den 7. November, 5. December 1642 und 9. Ia'nncr 18l3, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k, Stadt-und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn diese Realitäten weder bei de^ ersten noch zweiten Feilbietungs - Taqsahung um den Schatzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Schätzungsbetragc hintangegebeu warden würden. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die diepfälllgen ^ citationsdedingnisse, wie auch die Schätzung in der dießlandrechtlichen Registratur zu den. gewöhnlichen Amtsstundcn, oder bei dem Vertreter des Erecuticms-Führers, l)r. Wurzbach, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. — Laibach am 2g. September 1642. Z. 1657. (3) Nr. 6i6MVl. Gebäude-Vermiethung. Das zur ReligionsfondsherrschaftMichelstet. ten gehörige, von dem Schloßgcbäude abgesonderte sogenannte alteAmtshauö zu?ldergaß,Haub Nr. 3, welches ein gemauertes, länglichtes Viereck bildet, und unterirdisch 2 Keller, zu ebener Erde einen Vorsaal, eine Gesindestubc, c^nc Kammer, eine Speisekammer, eine Küche und einen Gang; im ersten Stocke einen Vorsaal, zwei Zimmer, zwei Kammern und einen Gang, und unter dem Dache einen großen Raum zur Trock- 783 nung der Wasche, oder zu einer anderweiten Vmühung enthält, wird am l9 October 1U42, Vormittags um N Uhr in dem Amtsgebäude der k. k. Cameral-Bezirks-Vcrwaltung zu Lai° bach am Schulplahe, vom 1. November 18^2 Angefangen, auf ein, drei oder scchä Jahre im Wegc der Licitation und der Verhandlung mittelst schriftliche Offerte vermielhct wcroen. Da dieses Gebäude in einer gesunden Gegend Ober-krains gelegen ist, so eignet sich daöftl^e nach seinen Bestandtheilen und Bequemlichkeiten zur Unterkunft einer großcrn Familie, Behufs der Luftveränderung in den Sommer- und Herbst-»nonaten, und empfiehlt sich zu diesem Zwecke auch noch dadurch, daß sich in seiner Nähe mehrere ansehnliche Güter und die beiden Städte Krainblllg und Stein befinden. Miethliebhaber werden daher eingeladen, sich zu der obigen Licitation an dem festgesetzten Tage persönlich, oder durch gehörig Bevollmächtigte einzusin-dcn. Denselben bleibt aber auch unbenommen, längstens noch vor. dem Schlüsse der mündlichen Versteigerung schriftliche, aus 6 kr. Stämpel verfaßte und mit dem, nach dem Miethzins-Anbote berechneten 10/^ Vadium belegte, versiegelte, so wie auch nn't der nöthigen Aufschrift versehene Offerte einzubringen, in welchen daS Miethobject gehörig bezeichnet, dann ein bestimmter, durch Buchstaben und Zahlen auägcdrück-ter jährlicher Miethzins-Anboc nnd die ausdrückliche Erklärung enthalten styn muß, daß der Offerent sich allen in dem Licitatwns-Proto-colle aufgenommenen Bedingnissen unterwerfen wolle. Der Auörufspreis ist auf eincu jährlichen Miethzins pr. 25 st. C. M. festgesetzt. Die näheren Miethbcdingnifse können bei der k. k. Cameral-Bezirkö-Verwaltung in Laibach, oder bei dem Verwaltungsamtc Michel-stetttn täglich in den gewöhnlichen Amtsstundcn eingesehen werden. — K. K. Cameral-Bezirku-Vcrwallung Laibach am 8. October 1312. 3' l66l. (2) ^ Nr. i3o. G p m n a s i a l - K u n d ln a ch u n g. Vltmög der alle»höchsten Entschlicßungcn vom 2. Jänner und Z3, Februar 1627, des h. St. H. C. D. uom ^», Avril »627, ^abl !«^ ^"7^ b- ^- el'"'lcns ,om /c). m>/,l d.n k.r .?^"^l« rallt^t lhrcs Lebenswandels, im zwclten aber noch überaß mit den Zeugnissen üdcr das Studium l>er Uinucrsal- und der österreichischen Staattngeschichte, der classischen Literatur, der gr»ech>schcn Ppllologle und der Aesthetik auszu, weisen haben. Sollten welche Individuen ein BcfugmßjtUMß, Gymnasial.Schüler privat zu unterrichten, schon vor 6 Jahren erhalten haben, so sind sie verpflichtet, falls sie den Unterrlchr fortsetzen wollen, sich jctzt einer neuen Prüfung zu unterziehe!'/ well chr gedachtes Necht nach dieser verstrichenen sechsjährigen Periode erloschen lst. — Unter Einem »rerden Instructoren, welche öffcnlüch studierende Gymnasial-Schüler unterrchte»^ wollen, und sich vor dcm Prä« fecte mit iVchulzrug>nsscn ausweisen kotinen, daß sic die sämmtlichen Gymnasial Classen mit dem allseitigen guten Fortgange vollendet haben, hlcmn aufgefordert, an dem oben anbt-raunucn Tage zu dcr auch für sie vorgeschriebenen Prüfung zu erscheinen. — In Ermanglung der Gymnasial. Studien» Direction der Provinz, i'L8^ocl,ivl.' dcs ^aibachcr Gubernlal-gebletes: — K. K. Gymnasial - Prafectur zu ^aibach den 12. October i8/,2. Z. l646 (3) Lein- und Zwilchwaren « Lieferungs - Offerte. Welche, zur Folge hohen Hofkriegsrats)-lichen Entschließung vom 27. September itN2, 15. 3307, für nachstehende Gattungen von Hemden-Leinwand, Gattien-Leinwand, Futtcr-^cinwand, Kittel-Zwilch, Futter-Zwilch, unter folgenden Bedingungen eingefordert werden: 1. Kann welch' immer eine Anzahl von Hem-dcn- und Gattien-Lcmwanden mit dem offcrirt werden, daß der Antrag wo möglich in gleichem Verhältniß zwischen beiden Gattungen geschehe. — Eben so kann welch' immer eine Anzahl Kittelzwilch entweder vereint mit den Lein- 734 wanden, oder allein für sich angeboten werden.— Zur Erleichterung der Lieferung können an Futterleinwand 15^? auf die Hemden und eben so viel auf die Gattienlcinwanden,so wie 30A Futterzwilch auf die angetragene Quantität Ktttelzwilch zugleich mit offerirt werden. — 2. Hat die Lieferung auf Contract gegen Erlag einer 5^ Erfüllungscaution an die Mon-turs-Commission in der Weise zu geschehen, daß solche dlö Ende September 18'l3 in drei gleichen Naten, von welchen die erste lä'na,- stenS bis Ende April, und die zweite lang^ stens bis Ende Juli lL'l3 fallen darf, erfüllt ftyn musi. — 3. Für die Uebernahme haben die bei der Grätzer Monturö-Commission dermal bestehenden, mit dem hofkricgsräthlichcn Siegel versehenen Muster zu gelten. — Die Leinwänden als auch Zwilche müssen eine Wiener Elle breit seyn, 30 Ellen in der Lange messen, und dürfen nachstehendes Gewicht we: der überschreiten, noch in der Fädenzahl geringer ausfallen. Fäden auf Hiernach einfallen aufein gan- «5 . ^ s, .^, .,.. c» - l'me Qua- Z'<'v Stück von 30 Wiener B°n»ervo^chr,ftma .genNr«^ ^ ,_, , ,., ., te oll nach den Grundsätzen ^ ^ '___, Nleder-Österreicher des Oeconomie-Systems ent- .-"'"^fund 3 ä d c n ^ Pfund schwel' halten, die Leinwand Ems^s; Wiener l kurze U I Ellen ^ > zu Hemden 2W0 72000 96000 20 5 9 bis 9'/^-'H „ Gattien und Leintüchern 20W ssi200 8ls,00 17 l'/, 1l „12 ,. Futter 1W0 5l000 72000 15 3^ 11 „ 13 Zwilch zu Kitteln 1920 57600 76800 !6 4 1^ ,, 15'/, dctto zu Futter 1680 50W0 67200 l^i 3'^ 13 „ 14 l ^. Zur Erleichterung des Geschäfts wird denen Lieferanten, welche es wünschen, ein Gelo-Borschusi bis zur Hohe eines Viertels des contrahirtcn Lieferungswerthcs bewilligt, welche solchen durch cine von der Kammer-Pro-curatur geprüfte und für vorschriftmäßig an-«rtaunle Pupillar-Sicherheit decken können; dic Erfolgung desselben gegen dicse Bürgschaft wird crst nach der Ratification des Contracts bar erfolgt, und jeder Lieferung durch den glcichmasjigcn Abzug bis zum vierten Theil des Werdicttstcs wieder hereingebracht werden. — 5. Sowohl die Nerbürgung des Vorschusses «lö auch dic Contracts - Erfüllung selbst können den Kontrahenten im Verhältniß zu den Abstattungcu von Fall zu Fall immer zurückgestellt wcrdcn. — 6. Hat jeder Licfevungä-Nntcrnehmcr n« ftinem Offerte den billigsten Prciö jcdcr Wicner Elle breiter und langer Lein- odcr Zwilchgattungen mit Ziffern und Buchstadcn a,lzus^ben, und den Depositenschein für die zur t. k. Grahcr Monturs- Commission oder sonstigen Kli'gscassa erlegten 5^ ErflU-lungocaution um so zuverlässiger anzuvcrwah-ren, alö sonst dessen Offert unbeachtet bleiben würde. — 7. Wird ferncrs eingeräumt, daß Betreff dcr Lieftrraten, welche zwar in der Annahme und Ausbezahlung nicht überschritten werden dürfen, dennoch jedc/n Offercnten nach Wunsch auch mehrere Naten, jrdoch in der Art zugestanden werden, daß dadurch die Total» Lieferungs - Frist bis Ende September 1843 nicht überschritten, und bis Ende Juli 18'13 zwei Drittheile der contrahirten Lieferung, so^ hin bi5 Ende September 18'13 die ganze Lieferung erfüllt seyn müsse. — 8. Für die Zuhaltung des Offerts bleibt jeder Offercnt bis zur Herablangung dcr hofkriegsräthlichm Entscheidung mit seinem erlegten 5^ Vadium verbindlich, wogegen das Militä'r-Aerar bis dahin gegrn den Össercnten keine Vcrbindllch-keit übernimmt, und mithin für die Annahme der Offerte und die sonst in der Sache nach« trä'glich zu treffenden Einleitung freie Hand behält. — 9. Endlich wollen diese Offerte, Worin sich besonders erklärt werden müsse, daß man den gewöhnlichen Contracts-Bedingungen sich vollkommen fügen und die Lieferung nach den zu Grätz eingesehenen Mustern bewirken werde, längstens bis Ende October l, I. bei dem illyr. inneröstcrr. hohen General-Commando, oder blö halben November l. I. bei dcm hochlö'bl. k. k. Hofkriegsrath versiegelter , und mit der Aufschrift: in Lcinwa -ren , Liefcrungs - Angelcgenheit, eintreffen gemacht werden. .