1993 Amtsblatt zur Kaibacher Zeitung Nr. 285. Freitag den 12..Dczember l873. (544—2) Nl. 2048. , Kundmachung. ! Das hohe k. k. Justizministerium hat mit Erlaß vom 30. November 1873, Z. 14788, die Reconstruction mehrer Aborte der k. k. Strafanstalt in Laibach nach dem Fasselapparat-Systeme und die projectierte Canalisierung zur unschädlichen Ableitung des Regen- und Schneewassers aus dieser Strafanstalt genehmiget. Zur Hintangabe der diesfälligen Professions stenal. betten, und zwar: 1. der Maurerarbeiten sammt Materials Zufuhr und Wasserbeischaffung im Gefammtbetrage von .... 2112 ft. 47 kr.; 2. der Steinmetzarbeit sammt Mauth und Zufuhr im Betrage von ... 352 „ 61 „ A. dcr Zimmermannsarbeiten s. V^ateriale und Zufuhr im Betrage von . . . 379 „ 30 „ 4. dcr Tischlerarbeiten sammt detto detto im Betrage von 133 „ 60 „ 5. der Schlosser- und Schmiede^ arbeiten sammt delto detto im Betrage von . . 341 „ 52 „ 6- der Anstrelcherarbeiten fammt Materiale im Betrage von . 55 „ 50 „ 7. der Spenglerarbeiten sammt Materiale und Zufuhr im Betrage von . . . 35fi.83kr.; 8. der Bindcrarbeiten sammt detto detto im Betrage von . 140 „ — „ wird am Donnerstag den 18. Dezember 1873 die Offertverhandlung bei der k. k. Staatsanwaltschaft in Laibach im Hause Nr. 34 am alten Al'arkte abgehalten, wozu die Herren Unternehmer hicmit eingeladen werden. Die diesfälligen Pläne, die Kostenvoranschläge, die Baubedingnisse :c. lc., worin die einzelnen Leistungen vu äewil beschrieben sind, können bei der k. l. Staatsanwaltschaft eingefehen werden. Die mit 50 kr. Stempel versehenen und mit einem Badium von zehn Perzent in Barem oder in Werthpapieren nach dem Tagescurse belegten Offerte müssen bis längstens - ' am 18. Dezember 1873 bis 12 Uhr mittags bei der k. k. Staatsanwaltschaft in Laibach überreicht werden. ! Laibach, am 7. Dezeutter 1873. B. k. Staatsanwaltschaft. (545—1) Nr. 2657. Offert - Aerhandlungs-Kundmachung. Bon Seile des k. k. General-Eommando in Agram, als Grenz^Landcs.Berwaltungsbehorde der troat..flav. Militärgrenze wird hiemit bekannt gegeben, daß wegen Hintangabe der nachbenannten Bauarbeiten bis 20. Dezember l. I. eine Offert-Verhandlung ausgeschrieben wird, u. z. über: 1. Die Regulierung deS Gaikasiusses vom oberen See bei Soica bis Oloöac, sowie die Erbauung einer neuen steinernen gewölbten Brücke bei Otatac, wofür in Summa veranschlagt sind 32.507 ft. 94 kr. und 33.310 ft. 52 kr., 65.818 ft. 46 kr. Als Aadium sind zu erlegen 6580 st. 2. Die Erbauung einer neuen hölzernen Jochbrücke über die Bossuth bei Morovii, wozu das nöthige Holzwerk waldtaffrei im Walde zur Fällung und Bearbeitung angewiesen und dann unentgeldlich von der Gemeinde zugeführt werden wird, hiefür sind veranschlagt 13.982 st. 46 kr. Als Badium sind zu erlegen 1400 ft. 3. Die Erbauung eines neuen Bürgerschule bäudes zu Sluin, wozu das im Walde schon abgesteckte Holz kostenfrei zugegeben wird, hlesür sind veranschlagt 58.939 ft. 82 kr. Als Vadium sind zu erlegen 5900 ft. Unternehmungslustige Bewerber werden aufgefordert ihre schriftlichen Offerte längstens bis 10 Uhr vormittag» des 20. Dezember l. I., beim Einreichungsprotololl des General» Ho mwando in Agram, gesetzmäßig gestempelt, mit dem oben bezeichneten Badmm m Barem Gelde oder Staats-papieren nach dem Tagescurfe, oder Mit der Bestätigung über den Erlag desselben bei einer äia-rischen Kasse versehen, wohl versiegelt mit der Aufschrift: „Offert für Bauarbeiten" zu überreichen. Da jede der drei vordezeichneten Arbeiten feparat vergeben wird, so ist in de« Offerte ausdrücklich anzuführen, auf welche Arbeit offeriert wird; ferners daß der Offerent sämmtliche Bau-und Vertragsbedingnisse, sowie die Einheitspreise genau kenne, und sich diesen in jeder Beziehung genau unterziehen wolle. Der Anbot ist in Per-zentenzuschuß oder Nachlaß auf die Ueberschlagssumme in Ziffern und Worten anzugeben. Die nähern Bedingnisse können sowohl bei der Grcnz-Bauabtheilung in Agram, als auch »ä 1. beim Bauamte in Gospii, »ä 2. „ „ „ Bintovit, »ä 3. „ „ „ Ogulin vom 10. Dezember angefangen, eingesehen werden. Ngram, am 30. November 1673. Für den Commandierenden: