.N36. 1864. ÄmlMalt zur Laibacher Zeitung. 9. März. (78—1) Nr. ll?4, KmldmachMlg. Von dcr prio. österr. Nationalbank wer« den die in Kram gelegenen, zum Staatsgute Adclsberg gehörigen Waldungen zum Verkaufe im Wege dcr öffentlichen Versteigerung ausge-boten: Die Versteigerung wird in Adelbbcrg am «. April !8«4 stattfinden. Die Verkaufsobjekte sind: n) Der Wald Gollobizhouz in dcr Catastral, Gemeinde ?ldelsberg, welcher nach den Cata-stral>?lusweiscn aus: !)U5 Joch 2!w Quad.-Klftr. Wald, l4 „ l3U8 „ „ Wiesen, » „ l5l<> „ „ Hutweidcn. Zus. aus UttIIoch l5)titt Quad.-Klftr. besteht. Hiezu gehört die Jagdbarkeit und das Maunizcr Forst haus. l>) Der Eichenwald in dcr Gemeinde Koschana bestlht aus : »l l Joch 583 Quad -Klftr. Hochwald tt „ »3l7 „ „ Hutweide Zus. au5 l^U Ioch »:w Quad.-Klftr. Der Ausgebotsprcis beträgt für die Wal« dung Gollobizhouz beschriebenen Aachen veräußert, und der Kauf« preis hiergerichts aufbewahrt werden würdc. K. k. Landcögericht Laibach am 23. Februar 18U4. (8U—2) Nr. l^83. Kundmachung. Dcr Stadtmagistrat wird wegen Beistcl-lung des für das laufende Jahr erforderlichen Bauholzes am 14. März d. I. Vormittag von I« bis l2 Uhr eine Akkordverhandlung'abhalten und ladet hiezu Unternehmungslustige mit dcm Beifügen'cin, dast die Bedingnisse und der Kostcnüberschlag hier-amts eingesehen werden können. Stadtlnagistrat Laibach am 5. März l864 (83—2) Nr. 1292. Kundmachung. Nach § 4l. des Gemeinde-Statuts hat alljährlich ein Drittel des Gemeinderathes auszuscheiden und ist im Monate März eine Neuwahl vorzunehmen. Für die Neuwahl des heurigen Jahres sind die Wählerlisten nun-mehr angefertiget, und werden in Gc-mäßheit des §. 34 der G. O- durch 4 Wochen beim Magistrate zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann steht es frei, wegen allfälligen Unrichtigkeiten dieser Wählerlisten, sei es wegen Uebcrgehung irgend eines Wahlberechtigten, oder vermeintlich gesetzwidriger Einrci^ hung eines Wählers in diesen oder jenen Wahlkörper, bis zum 26. März d. F. mündlich oder schriftlich die Reclamation einzubringen. Auf spätere Rcclamationelt kann kein Bedacht mehr genommen werden. Vom StadtmaMrate Laidach am 26. Februar 1804.