Amts zur Laibach er Zeitung. Kl. 93. Ninstag den 4. Äuyust 18Ü6. Gnl'crnial - Vcrlautl'armtstcn. Z. 1I!N. (2) Nr. 17,372. Zur Deckung des Schreibmaterialien - Bedarfes für da» Oubernium und einige andere Behörden und Aemter ln Laibach, dann für das k. k. Appellations-Gericht und das k. k. Stadt-und Landrecht in Klagensurt, im Verwaltungsjahre l!^^7, wird eine Minuendo- Versteigerung/v.'reint mit elncr, schriftlichen Offerten -Verhandlung, und zwar für Laibach am 14. September b. I., Vor-mitt^gc' um N» Uhr, im hiesigen L«ndhause, für Klaqcnfurt aber am 7. September l. I., Vormittags um t« Uhr, bei dem dortigen Krcisamte unter folgenden Bedingungen abgehalten w tden' — ! Der beiläufige Bedarf an Schreib- und Druckpapieren, welcher sicherzustellen ist, besteht zu Laibach in .,) 5,5,7 Rieß klein Ccmccptpapier; d) ) 4Rieß Klcinnn'dian Kanzlcipapier; i) 3 Rieß mittelfein Rcgalpapier; l.) 2 '«,,. Rieß fein Regal - oder Imperlalpaplcr ; I) 14 Rikß Real - Packpapier; in) 85, Rieß Cmwcrtpapier; n) l Riesi Fließpapier, und ") Ii>4 Rieß Druckpapier. — Zu Klagen fürt: «) in I«4 Rieß klein Concept-papicr; l.) 2 Ricß groß (Zonceptpapier; l>.) ll>^ Rieß Kctnzlripapicr; (i) 2tt Rieß Kanzleipapier zu Raths-protocollen; <^) ein Rieß Großmedian Conccptpa-pier; l') 3 Riesi Großmedian Kanzlelpapier; k) l Nieß Kleinmcdian Kanzlcipapier; !l) 3 Rieß fein Regal - oder Imperialpapier; i ) 5 Rieß Rcal - Packpapier; l<) 39 Rieß Couvertpapier, und !) 3'^ Ries; Fließpapier. — 2. Die Lieferung wird fur die Zeit vom I. November I8l« bis lchttn^October 1847 ausgeboten, und es steht jedem Osserenten frei, sowohl auf alle, als auch auf einzelne der obbezeichneten Papiergattungen Anbote zu machen. — I. Wenn von irgend einer Papiergattung vor Ausgang des l Lieferungscon-tractcs^tine größere, als die im Absätze I. bezeichnete Quantität erforderlich werden sollte, so hat der Ersteher den Mehrbedarf um den Anbotspreis beizustellen, und im Falle eines'mindern Bedar« fes soll derselbe nicht berechtiget seyn, eine Entschädigung anzusprechen. — 4. Jedem Offeren-ten steht es frei, nicht nur an dem bezeichneten Licilationstage zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und seine Lieserungsanbote zu machen, sondern es bleibt ihm auch unbenommen, vom Tage der Bekanntgebung der gegenwärtigen Verlautbarung bis M Uhr Vormittags des 14. Septembers 1846 für Laidach ein schriftliches Offert bei der Gubernial - Expedits - Direction, für Kla-genfurt aber bei dem dortigen Kreisamte bis Itt Uhr Vormittags des 7. Septembers 18i<», zu überreichen. — Ein solches Offert muß aber versiegelt seyn und für Laibach dle Aufschrift enthalten : »Offert des N. N. für die Lieferung deS Papierbedarfes für das Gubcrnium und die übrigen betreffenden Behörden in Laibach auf das Militärjahr 1847." — Für Klagensurt hinge« gen an das dortige lKrcisamt: „Offert des N. N. für die Lieferung des Papierbedarfes für das k. k. Appellationsgericht und für das k. k. Stadt- und Landrecht." — Das Offert muß den Gegenstand des Anbotes und den Preis deutlich mit Buchstaben ausgeschrieben enthalten und demselben müffcn 15 Musterbögen von jeder Gattung, die geliefert werden will, beigelegt seyn; auch muß auf einem Mustcrbogen jeder Gattung nebst der Nummer, der Preis und die eigenhändige Unterschrift des Offerenten erscheinen. — Eben dieselbe Anzahl der mit der Nummer, dem Preise und der eigenhändigen Unterschrift des Offerenten versehenen Mustcrbogen muß auch bei einem mündlichen Anbote beigebracht werden. — 5. Jeder Offerent ist sogleich nach Uc-bcrreichxng seines Offertes, oder nach gemachtem Licitations-anbote sür die gemachte Licfermigs- Erklärung un- ««8 widerruflich verbunden, für das Aerar aber tritt die Verbindlichkeit erst nach geschehener Annahme des Anbotes von Seite des Guberniumt, ein. — Der Ersteher leistet bis zur Bekanntmachung der Ratification auf die ihm aus dem K. lsU2 des a. b. G. B. entspringenden Rechte wegen verspäteten Emlangens und Bekanntmachung dieser Ratification ausdrücklich Verzicht. — ti) Auch entsagt derselbe der Einwendung der Verletzung über die Hälfte. — 7. Es versteht sich, daß die angebotenen Papiere und beigebrachten Mustcr-- bögen im Allgemeinen von jenen Gattungen seyn müssen, welche oben im 1. Absätze für Laibach von Iiitt. .») bis inc-.lliii. o), und für Klagcnfurt von Il> Rect. Nr. 935, beide dem hiesigen Stadtmagistrat dienstbar, gewilliget, und hiezu 3 Termine, und zwar auf den 14. September, 19. October und 30. November l. I., jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt - und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn diese Realitäten wedcr bei der ersten noch zweiten Fcilbietungstagsatzung um den Schatzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch untcr dem Schätzungsbctrage hintangcgeben werden würden. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfälligen Licitationsbedingniffe, wie auch die Schätzung in der dicsilandrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstundcn, oder bei dem Vertreter dcs Erecutionsführers, Dr. Ovjiazh, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. — Laibach den 18. Juli,1846. 6N Z. 1173.' (3) Nr. lilvi. (5 d i c t. Von dem r. k. Stadt - und Landrechte in Kram wild den unbekannten Iniccesscnten nach l)>. Joseph v. ^ödransperg, l^l-. Anton Zenker, Lukaö Zcnker, Thcrcse Lerch, Thercse Zurhaleg und Dankegott v. Födransperg, mittelst gegenwärtigen Edictes ermnert: Eü had^ wider dieselben bei diesem Gerichte Herr August Rttter v. Födransperg, durch I^l. (Hl'obath, .>"il) ^»il^>i. ? l. M., die Klage auf Bewilligung dcr Umschreibung der Güter Wcincgg und Matscheroll-hof auf seinen, Klägers Namen eingebracht, worüber die Tagsahung vor diesem k. k. Ltadt-und Landrcchte auf den 2ii. October d. I. früh !> Uhr angeordnet worden ist. Da der Aufenthaloort der Beklagten vorgenannten Interessenten diesem Gcrichle unbekannt, und weil diese vielleicht aus den k k. i^rblanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hicrortigcn Gerichts - Advocate» !.),-. Lmdncr alü (5urator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung aufgeführt und entschieden werden wird. Dieselben werden daher dessen gu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dein bestimmten Vertreter ihre Rechtsbehelfe an die Hand zu a/ben, oder auch sich selbst einen andern Eachwatterzu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rcchrllchen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer V^absaumung entstchcnden Folgen selbst blizumeffe» haben würden. Laidach den N Juli lk46. AcmUichc ^criautbnrungcn. Z. 1182. (3) Nr t»1?hl. Kund m a ch u n g< Von dcr k. k. Camcral- Bczlrks-Nerwaltlnui zu i!ai^aä) wlrd zur öf-fcntlichcn Kenntniß acbracht, daß dn-laufig ^75 Current-Fuß entdchrlich gewordenes. Fenster- Otemgewände, dann nn Paar ciscri'.e Fcnstcrglttcr und ein Paar beschädigte, alte gußcl-sci nc ^efen lm öffentliche!^ ^lcita'tlons-w^ge am ö. August 1^4l) um W llhr Vornuttags, un Amtsgebäude am Schulplahe Nr. 297, werden hlntan-acgcbcn, hlcdci als Auslufsprelsc für emen Current - Fuß Stclngewände 6 kr., für einen Centner des alten Gitterclsens 5 ft. und für einen Centner der alten Gußeljen-Oeftn 1 fl. ^0 kr. anqenommcn und die erstandenen Gegenstande dem McisidlMn-/ den glacn aleicl) bare Bczadlul^ wer-dcn "überlassen werden. —K. K. Ca-meral - Bezirks - Vcr.vallung. Laidach am 2«. Juli Itt'ltt. K u n d ni a ch u n g Von derjk. k. Cameral- Bezilks- Verwalk tunq in ^aibach wird hicmit bekannt gemacht: daß am 5». August !.^<», um A Uhr .Vormittags, bei dem k. k. Gesallcn - Unteramte zu Ober-lail'^ch, eine Minuendo - Licitation über mehrere, an dem dortigen Amtogebaude und Magazin nothwendigen (äonscwationö-Arbeiten wrrde abgehalten werden. — Für die zu leistenden Ar-ocilen und zu liefernden Materialien sind ver« anjchlagt und wcrocn alü Auvrusoprelü angenommen werden, und zwar: fur die L'rdanschüttung . . — st. A4 kr. », „ Maurerarbeil sammt Materialc ... U „ 4 ^, „ ., Zimmermannöarbeit sammt Maleriale ?U ., 33 « », .,.,Tischlerarbeit . . . 15 „ 5tt », „ .^ Schlosserarbeit . . 2 „ 1!) „ >, >, Spengleraibeit . . i „ — v „ „ Hafnerarbeit . . Itt ., 5,3 ., „ „ Änstleicheraibeit . . ^ ,/ 3U „ dahn' zusammen . . . 12N st 49 kr. — Die zur Uebernahme dieser (5onscruations- ?lr-beitcn geneigten Unternehmer werden daher zur gedachten Min'üendo-Licitaiion mit dem Beisätze eingeladen, daß die Licitationsb^diligungen täglich zu den gewöhnlichen Amtüstundcn bei dem k. k. Gcfallb-Unteramte zu Ooerlaibach eingese-ben werden könncn. — K.K. Cameral-Bezirkö-Veilvaltung. -— Laibach am 25,. Juli 1^46. H l s cl> ere > > V l r p a cl> t u u g. Vo,i dem Verwallun^5>,«ii!!«- d»r tZam»r»sU)»llsä>ast!lchcn F>scke° r.is.elschls'Ms" l,us j>^z Ial)i«>, üänilicn seit i. Iällncr lttl? t>,ö Eil^> De..n^',r l«52, in o.r hi^sis!,'» Aml5k^.izllt lst öffliulicher Vilsivdtn rclpadn>'t >rtrdcn, wozu Pachl!il'dhl,b,r tlsch.ins»,wollen, - K. K. Ver« waltungöomt Lock am 2^. Juli 18'l6. 671 Vnbermal - Verlautbarungen. Z. 1205. (1) Nr. 15,70^16,421. Concurs - Verlautbarung. Bei dem landesfürstlichen Bezirksamts erster Classe zu Voloöca, ist dle Stelle des Actuars zweiter Classe mit dem Gehalte von 4VN fl. in Erledigung gekommen. —> Diejenigen, welche sie zu erlangen wünschen, haben ihre Gesuche mit den, in öfter schon wiederholten Kundmachungen bezeichneten Belegen, im Wege ihres vorgesetzten Amtes längstens bis Cnde August d. I. «n das k. k. Istrianer Kreisamt zu Pisins gelangen zu lassen. — Vom k. k Gubernium im österr. illyr. Küstenlande. — Trieft am 18. Juli Ktavt» unV lanorechlllche Verlautbarungen. Z. l^()7. (l) Nr. 6609. Edict. Vom t. k, 3t«l>r- und Landr.chto in Kr^in wlrd hiemll veka«nt gemacht, daß der am 25. April l, I. ll'^r das Vermögen d.S hiesigen Krämers, Jodeln, ^otschiukar, eröffnete Con» curs in Folge der, vcx» t^en Gläubigern getroffe« nen Ausgleichung als aufgehoben und beendet erklärt werde. - ^aibach am 25. Juli !8l6. H^emtliche Verlautbarungen. Z. 1203. (1) Nr. <»3!)5^13?I. Concurs - Ausschreibung zur Besetzung einer provisorischen Actuarsstelle. — Bei dem Verwaltungsamte d^'r Religions-fondöherrschaft Sittich in Krain ist die Stelle eines geprüfte« Amtsactuars in provisorischer Eigenschaft, mit der systemisirten Besoldung von jährlichen Vierhundert Gulden C. M., dann dem Genusse eines Holzdeputates von sechs Klaftern harter Scheiter und einer freien Wohnung im'herrschaftlichen Schlosse, in die Erledigung gekommen. — Zur Besetzung dieser Stelle wird der Concurs bis 2n Neustadtl wird bekannt gegeben, daß in den Finanzw«ch < Section,», ihres Ver» waltungSdezirkls noch fortan Aussthersposten zu besetzen sind. Es werden hle^u Individuen aufgenommr:!, welche 1. die östreichische S>ta«tö« oürgerschafc besitzen; 2. einen rüstigen, vollkommen gesunden Körper haben; 3. unverehelicht und, so weit es sich um Wilwcr handtlt, kinderlos sind; 4. im Lebensalter nicht unter n.unzehn und nichl über dreißig Jahre stehen. Dlejcnigen, welche aus dem activen Dienste der Armee unmittelbar, oder doch vor Verlauf eines IahreS nach Erlangung deS Militär.- Abschiedes zur Fitlanzwache übertreten, genießen die Begünstigung, daß sie bis zum vollendeten A!c ter von 35 I^hreu aufgenommen werden dür« fen; 5. der Aufzunehmende muß dl6 Lesens, Schreibens, der Anfangsgründc der Rechenkunst und oer Landes« oder einer verwandten :3pra« che, auf jeden Fall aber auch der deutschen spra» che kündig seyn; 6. der Aufzunehmende muß sich überfeinen Lebenswandel befriedend ausweisen. — Die Aufn«hme »n den Mannschaflsstand geschieht m der Regel als Aufseher u„d auf die Dauer von vier Jahre««, mit dem der Cameral« Bezilksverwaltuna. vorbrhaltenen Nechte, den 'Aufgenommenen im Üause c>,s ersten Jahres des Dienstcö entheben zu können. Nach Verlauf der v«er Jahre erlischt daS einqeaanqcne Dienst« velhaltluß, und <ö steht sowohl dem Manne frei, aus dem Wachkörper auszulreten, als auch der Behörde, ihn des Dienstes zu entheben. — War man mit seiner vierjährigen Verwendung zufrieden, s» kann ihm die dauernde Aufnahme bewilligt werden, u»«d eS kommen ihm dann die allgemeinen Begünstigungen zu, auf welche ein bleibend angestellter Staatüdiener Anspruch hat. — Den Individuen der Mannschaft, welche ihrer geschllchm Mllitärpsilcht noch nicht Genüge geleistet haben, steht für die Dauer ihrer Dienstleistung in der Finanzwache diezlitliche Befreiung vom M i l i ta r st a n de z u. — Die Genüsse der Mannschaft besteh«-«: u. in ei« ner täglichen Löhnung für den Aufseher mit fünfzehn, für d.n Obcraufseher mit zwan« 2 672 zig und den Respicienten mit fünf und drei« ßig Kreuzern; ti. in einem Provinzialzuschusse zur Löhnung und zwar gegenwärtig mit täglichen zrhn Kreuzern für den Aufseher, dreizehn Kreuzern für den Oberaufseher und sieden Kreu» zern für den Respicienten; «. in einem Beklei-dungsdeitlage von jährlichen fünfzehn Gulden; <1. in der Unterbringung auf Kosten des Staatsschatzes, oder in angemessenen Quarticrzinsbei-trägen; e. in täglichen Verdienstzulagen bei besonders guter Dienstleistung; t'. im Falle der Dienstuntauglichkeit tritt für die dauernd Aufgenommenen die BetheilunZ mir dcr Abfertigung in elnem ganzjährigen Löhnungsbvtrage und beziehungsweise Versorgung durch Elthcilung von Provisioncn ein, deren geringste in täglichen acht Kreuzern besteht; z;. die Witwen und K>n« der der zum Mannschastsstande gehörigen »n-qestcllten .rcrdcn n^>ch dcnallgemeinenProvlsionö» Vorschriften b^handelc. — Diejenige» Indiri' duen, welche sich in d,e dicßdc;irkige k. k. Fi-,,anzwach<' einreihen lassen wollen und die ober-wahnten Eigenschaften besitzen, haden sich ent< wedcr liei dem k. k. Camcral ^ Bezirksverw'ltung in Laibach, oder bei dem k. k VlI. Finanzwach Sectionscommando in (Äottschee, oder hieramtS mit ihren Zeugnissen versehen zu melden. — K. K. Camera!« Bezirksverwaltung Neustadtl am 25. Juli l8l6. 3. 1194. (2) Vir. 0882^Xll. Kundmachung. Bonder k. k. Camera! - Bezirks-Verwaltung in Laibach wird in Folge hohen DecrctS der wohllöblichen k. k. steyrisch-illyrischen 6ameral-Gefällen-Verwaltungvom 15. d. M., Z. '"Vo,,, zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß eine neue Tabaktrafik im Laibacher Coliseums - Gebäude, »der einem andern, solchem nicht weit entfernten Hause, im öffentlichen Voncurrenzwege mittelst Offerten und zwar vorläufig auf ein Jahr provisorisch werde aufgestellt werden. — Die geeigneten Bewerber, welche sich über ihre Großjährigkelt und Moralität mit einem obrigkeitlichen Zeugnisse auszuweisen haben, werden hiemit eingeladen, bis 22. August »846 Mittags 12 Uhr ihre versiegelten, mit dem Stämpel pr. L kr. versehenen Offerte, worin der jährliche Betrag, welcher für die Überlassung dieser Tabak-Trafik an das )üar entrichtet werden will, deutlich und mit Buchstaben ausgedrückt, und ein Betrag pr. fünf Gulden im Baren als Reugeld beigelegt seyn muß, dem Vorsteher dieser k. k Cameral-Vezirkö-Verwaftung, auf dem Schulplatze H. Nr. 297, im zweiten Stockwerke zu überreichen, an welchem Tage, und zu welcher Stunde die Offerte commissions werden eröffnet werden. — Später einlangende Offerte werden nicht angenommen, und es wird unmittelbar nach Eröffnung der Offerte die besagte Tabaktrafik demjenigen verliehen werden, welcher den für das hohe Kar vortheilhaftesten Anbot gemacht hat, vorausgesetzt, daß Letzterer den Fiscalpreis übersteigt, oder doch wenigstens erreicht. Sollten zwei oder mehrere Offerte einen ganz gleichen Bestanbot enthalten, so wird dcmjcma.cn der Vorzug gegeben werden, zu dessen Gunsten eine von der Commission sogleich vorzunehmende Verlosung entscheidet. — Dieser Kleinverschleiß-posten ist zur Abfassung des nöthigen Tabakmaterials dem excindirten Tabakuerlage in La'bach zugewiesen. Als Fiscalpreis bei dieser Offerten-Verhandlung wird der Betrag von fünfzig Gulden für ein Jahr angenommen, und es wird der Ersteher verbunden seyn, diesen, oder falls er einen noch höhcrn Anbot gemacht hat, den von ihm angebotene» höhern Betrag in monatlichen Raten vorhinein an die k. k. Camcral-Bezirköcasse hier zu Gunsten des Tabargefälles abzuführen. — Auf Anbote unter dem.Fiscal-preise, so wie auf abweichende Nedenbedingun-gen, oder auf Offerte, iy welchen es etwa heißt: um so und so viel mehr als der höchste Anbot, kann durchaus keine Rücksicht genommen werden. — Die Verpflichtungen des Trafikanten gegen das k. k. Gefall und das consumirende Pu-blicum sind in einer besondern Zusammenstellung, wov»n d,r Vrsteher eine erhalten wird, enthalten, und es ka«n in selbe bei dieser k. k Camera! - Bezirks - Verwaltung Einsicht genommen werden. Dem Ersteher wird für den Fall, als er dllse Trafik vor Ablauf des anberaumten Provisorium? von einem Jahre anheimzusagcn Willens wäre, «ine sechswochentliche Aufkündung zur Bedingung gemacht und ferner bestimmt, daß derselbe diesen Verschleißposten, w'e bereits oben erwähnt, entweder im Coliseums-Gebäude selbst, oder in einem andern zunächst gelegenen Hause zu errichten verbunden sey. Es ist daher die Lage des VerschleißgewölbcS sammt Hauö-nummer in dem Offerte genau anzugeben. — Schließlich wird ausdrücklich erklärt, daß das k. k. Tadakgefäll keincn wie immer gearteten Entschadigungs - Ansprüchen Gehör geben wird, und daß dieses freiwillige Übereinkommen inner den Gränzen der Gefällsvorschriften aufrecht zu zu bleiben habe. — K. K. Camera!-Bezirks-Verwaltung. Laibach am 27. Juli I8l6.